Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Umsetzung der Richtlinie 2010/18/EU betreffend die überarbeitete Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub (Nr. 82/2012); [1. Lesung: 20. September 2012]; 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 10: Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches zur Umsetzung der Richtlinie 2010/18/EU betreffend die überarbeitete Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub.
Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung. Die 1. Lesung fand am 20. September statt. Der bezügliche Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 82/2012.
Wenn Sie einverstanden sind, werden wir auch diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen.
Es gibt keinen Widerspruch. Somit werden wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen.Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34a steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Hier habe ich einen Änderungsantrag. Die Regierung hat in der 1. Lesung im September festgestellt, dass sie nicht beabsichtigt, vom Minimalansatz der Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub abzuweichen. Eine mögliche Finanzierung hat die Regierung im Bericht und Antrag im September aufgezeigt. Jetzt, ohne weiteren Kommentar - wir sind ja in der 2. Lesung - lese ich also den von mir abgeänderten Art. 34a Abs. 1, der neu wie folgt lautet: «Hat das Arbeitsverhältnis mehr als ein Jahr gedauert oder ist es auf mehr als ein Jahr eingegangen, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Elternurlaub im Umfang von sechs Monaten, sofern er als Eltern- bzw. Pflegeelternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und er dieses überwiegend selbst betreut. Dieser Anspruch entsteht: ...» usw. Auf die weitere Lesung verzichte ich, weil die folgenden Sätze unverändert bleiben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Herr Abg. Pepo Frick, Ihrem Antrag werde ich nicht zustimmen. Ich möchte aber eine Frage an Sie richten: Haben Sie auch eine Vorstellung, wie das finanziert werden soll? Oder soll das die Regierung einfach einmal irgendwie machen? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Pepo Frick
Ich habe das versucht in meinem ganz kurzen Votum. Ich darf ja kein Votum mehr bringen. Ich habe gesagt, dass die Regierung im Bericht und Antrag im September einen Vorschlag hat. Jetzt kommt das Problem des Milizparlamentariers. Die Regierung hat ganz klar festgestellt, berechtigterweise von ihrer Sicht aus, dass sie sich nicht weiter äussern will. In diesem Bericht und Antrag steht ja, es gibt zwei Möglichkeiten, das zu finanzieren: Entweder über 0,5% Mehrwertsteuer oder 0,2% Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Lohnanteil. Das steht wörtlich so drin. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir lehnen diesen Abänderungsantrag in aller Deutlichkeit ab. Die Regierung hat anlässlich der 1. Lesung ausgeführt, warum die Wettbewerbsfähigkeit des Landes unter einer solchen Prämisse leiden kann. Die Regierung hat sich klar dafür ausgesprochen, eine Mindestumsetzung des EWR-Rechts vorzunehmen. Alles andere würde unserer gewerblichen Wirtschaft schaden. Und deswegen werden wir an unserem ursprünglichen Antrag festhalten und nicht auf den Antrag des Abg. Pepo Frick eintreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns dem Antrag des Abg. Pepo Frick zuwenden. Er beantragt, in I. - 3. Elternurlaub - Art. 34a - a)Dauer - die zweite und dritte Zeile so zu formulieren: «.... so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Elternurlaub im Umfang von sechs Monaten ...».
Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist der Antrag mit 2 Stimmen bei 24 Anwesenden abgelehnt.
Wir stimmen ab über den Artikel wie er hier vorliegt: Wer I. - 3. Elternurlaub - Art. 34a - a)Dauer - zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 34b Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34b Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 34c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
IV. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Wir müssten noch das Inkrafttretensdatum festlegen. Die Regierung schlägt den 1.1.2013 vor. Der Artikel würde dann wie folgt lauten: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1.1.2013 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Weitere Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab über IV. Inkrafttreten mit diesem präzisierten Datum 1.1.2013. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt abstimmen. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden die Zustimmung erteilt und gleichzeitig Traktandum 10 abgeschlossen. -ooOoo-