Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) sowie des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (Nr. 110/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der entsprechende Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 110/2012 und er steht zur Diskussion.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe einige Fragen, und zwar auf der Seite 64 geht es um die Thematik «Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen». Da ist im zweitletzten Absatz erwähnt, dass die mögliche Anrechung von Zahnbehandlungskosten zu geschätzten Mehrkosten von CHF 25'000 pro Jahr führen wird. Dazu habe ich noch keine Frage. Bei Abs. 2 geht es aber darum: «Die Senkung der Ausgabenpauschale «Krankenkassenbeiträge» bei der Ergänzungsleistungsberechnung von CHF 2'400 auf CHF 1'400 jährlich führt zu geschätzten Einsparungen von maximal CHF 710'000 pro Jahr». Das liest man natürlich gerne. Wenn dann aber nachher natürlich steht: «Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Schätzung sehr stark davon abhängt, welche Pauschalenregelung die Regierung im Verordnungswege trifft».
Dazu möchte ich fragen:
1. Was denkt die Regierung zum heutigen Zeitpunkt darüber?
2. Wird diese Maximalvariante von CHF 710'000 pro Jahr zur Anwendung kommen?
Dann zur nächsten Frage im nächsten Absatz. Da geht es auch wieder um eine Pauschalregelung, die aber unter der Berücksichtigung der Regelung der Regierung wieder hier dargelegt ist. Hier wäre auch wieder die Frage: Wie sieht hier die Regierung diese finanzielle Entwicklung?
Dann auf Seite 66, im zweiten Absatz, wird erwähnt: «Die Entkoppelung der Teuerungsanpassung bei den Ergänzungsleistungen von der Teuerungsanpassung bei den Renten führt an sich noch nicht zu Mehr- oder Minderkosten. Dies hängt davon ab, wie die Regierung die Steuerung in diesem Bereich vornimmt». Hier wäre eigentlich auch wünschenswert zu erfahren, was hier die Regierung gedenkt zu tun.
Auf Seite 67 wird dann noch die personelle Konsequenz beschrieben. Hier steht zwar, dass es bei der Einführung hier zu einer stärkeren Beanspruchung von Personalressourcen kommen wird und dass dann aber mittel- und langfristig diese Novelle den Verwaltungsaufwand im Personalbereich positiv beinflussen wird. Positiv ist vermutlich gemeint, dass es reduziert wird. Und hier wäre einfach auch die Frage: Von was sprechen wir? Sprechen wir hier von einer oder fünf Personen? Ich kann das hier eigentlich nicht abschätzen. Diesbezüglich wäre ich für eine Antwort der Regierung dankbar.
Dann im letzten Absatz dieser Seite 67 steht im zweitletzten Satz - ich zitiere: «Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Kosten wesentlich von der weiteren Entwicklung der KVG, also der Krankenversicherungsgesetz-Novelle, abhängen wird. Hohe Franchisen und Selbstbehalte im KVG-Bereich lösen konsequenterweise auch gewisse Mehrkosten im Ergänzungsleistungsbereich aus». Hier möchte ich einfach bitten, weil man das jetzt nicht voraussehen kann, welche Auswirkungen das in der KVG-Novelle haben wird, dass man das dann im Rahmen dieser Gesetzgebung - das werden wir ja vermutlich noch dieses Jahr behandeln -, dass man das dann ja nachreichen könnte, was das jetzt im Ergänzungsleistungsbereich für Auswirkungen hat, dass man da das ganze Bild haben würde. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Eintreten scheint keine Frage zu sein. Ich habe auch einige Fragen, und zwar Seite 7. Da gibt es eine schöne Aufstellung der verschiedenen Leistungen, die Staat und Gemeinden machen. Das sind Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, besondere medizinische Massnahmen, Betreuungs- und Pflegegeld. Wenn man auf die Kolonne «Wirtschaftliche Bedarfsprüfung» schaut, da steht, dass als einzige die Ergänzungsleistungen wirtschaftlich geprüft werden. Also, was hat diese Person für Finanzen bzw. Vermögen.
Und hier meine erste Frage: Ist bei dieser wirtschaftlichen Bedarfsprüfung das Vermögen ebenfalls berücksichtigt? Wenn ja, sind hier die Liegenschaften zum Realwert oder zum niedrigen Steuerschätzwert eingesetzt?
Dann noch eine Frage oder eine Bemerkung zu den Finanzen. Das hat der Abg. Manfred Batliner bereits erwähnt. Ich versuche, das zu wiedeholen, weil das meiner Meinung nach sehr wichtig ist. Diesbezüglich verweist die Regierung explizit auf Ausführungen, welche zeigen, dass sich, soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt abschätzbar ist, die Mehr- und Minderkosten in etwa aufwiegen werden bzw. eher Minderkosten zu erwarten sind. Dies bestätigt auch eine grobe Schätzung der AHV/IV/FAK-Anstalten. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Kosten wesentlich von der Weiterentwicklung der KVG-Novelle abhängen. Das wurde erwähnt. Hohe Franchisen und Selbstbehalte im KVG-Bereich lösen konsequenterweise auch gewisse Mehrkosten im Ergänzungsleistungsbereich aus. Mehrkosten für Land und Gemeinde müssen wir bei der Revision des KVG nicht nur nicht vergessen, sondern auch ins Kalkül ziehen. Ich wage die Frage: Um welche Mehrkosten könnte es sich handeln, wenn Franchise und Selbstbehalt gemäss Vorschlag der Regierung massiv angehoben werden? Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Zunächst möchte ich mich den Fragen und Anregungen der beiden Vorredner anschliessen. Auch ich finde es wichtig, dass die Mehrkosten, die diese Vorlage verursachen wird, die mit der KVG-Revision zusammenhängen, in der Stellungnahme zur KVG-Revision aufgeführt werden, da wir bisher in dieser Vorlage nur von den Mehrkosten im Bereich der Prämienverbilligung gesprochen haben. Ich erwarte von der Regierung, sollte die KVG-Revision noch im Dezember in den Landtag kommen, dass darin auch die Kosten, die gekoppelt mit dieser Vorlage sind, darin aufgeführt sind, sodass der Landtag den gesamten Überblick der finanziellen Auswirkungen hat.
Dann habe ich noch ein anderes Anliegen, das ich nicht bei der Lesung der Artikel bringen kann, da es nicht wirklich mit einem Artikel zusammenhängt. Und zwar geht es mir um die Ausführungen auf Seite 59 ff. Die Gemeinde Schellenberg hat hier offenbar in der Stellungnahme zur Vernehmlassung ein Anliegen des Behindertenverbandes aufgenommen. Es ist offenbar in der Praxis so, dass, wenn ein behindertes Kind Betreuungs- und Pflegegeld hat und die Eltern mit diesem Kind in die Ferien ins Ausland fahren, das heisst, schon Grabs oder Buchs, dann wird während dieser Ferienzeit das Betreuungs- und Pflegegeld nicht ausgerichtet. Ich finde diese Praxis schlichtweg ein Wahnsinn. Das kann es nicht sein. Ich glaube auch nicht, dass es sich mit dem Gesetz deckt, da in Art. 1 des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen von Wohnsitz die Rede ist und der Wohnsitz wird bei einem Ferienaufenthalt nicht verlagert, und es wird auch im Art. 3octies Abs. 1, wo es konkret um das Betreuungs- und Pflegegeld geht, auf den Wohnsitz Bezug genommen.
Die Regierung macht es sich hier noch ein wenig einfach auf Seite 61, wenn sie sagt, sie plane da administrative Vereinfachungen und das habe allenfalls Anpassungen auf Verordnungsebene zur Folge, aber nicht auf Gesetzesstufe. Ich habe mir das gestern angeschaut. Ich habe keinen Verordnungsartikel gefunden, den man in diesem Bereich anpassen könnte. Vielleicht kann mir die Regierung sagen, was hier die Pläne sind. Aber ich bitte wirklich hier die Praxis so zu handhaben, dass Familien mit behinderten Kindern oder auch generell betreuten Personen, bei denen klar ist, dass die Dauer der Pflege über das ganze Leben dieser Person geht, hier nicht noch mit Praxisproblemen zu kämpfen haben, die schlichtweg nur Bürokratieaufwand sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich äussere mich auch zur eben beschriebenen Problematik. Bei der Lektüre dieses Bericht und Antrags bin ich auch auf der Seite 59 ff. auf die Stellungnahme der Gemeinde Schellenberg gestossen. Ich möchte ein kleines, kurzes Zitat anbringen: «Zum Betreuungs- und Pflegegeld führt die Gemeinde Schellenberg aus, dass der Gemeinderat mit Erstaunen und grossem Unverständnis feststelle, dass sich die Vorlage gar nicht mit einer sehr wichtigen Frage in Bezug auf die Auszahlung von Betreuungs- und Pflegegeld befasse, nämlich die gängige Praxis, wonach Personen, welche in Liechtenstein leben und ein Pflegegeld beziehen, während einer Ferienabwesenheit im Ausland kein Pflegegeld erhalten. Es erscheine fast unmenschlich, dass man Familien, die ein behindertes Kind oder ein anderes Familienmitglied betreuen und pflegen, nur dann in die Ferien fahren lasse, wenn sie entweder auf das Pflegegeld verzichten oder die Ferien im Inland verbringe. Gänzlich abstrus erscheine das Ganze, wenn zum Beispiel eine Familie einen Elternteil pflege und diese Person ab und zu ein Wochenende oder ein paar Tage bei einer Tochter oder einem Sohn im grenznahen Raum Schweiz/Österreich verbringe».
Ich möchte zwei konkrete Fragen an die Regierung zu dieser Problematik richten:- Warum wurde diese heutige Praxis nicht gleich mit dieser Revision gelöst? Ich bin auch der Meinung, dass die Regierung sich es auf den Seiten 60/61 ein bisschen zu einfach macht.
- Bis wann kann der Landtag mit einer Änderung dieses offensichtlichen Fehlers rechnen?
Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben es hier mit einer sehr technischen, komplexen Materie zu tun. Es brauchte wirklich entsprechend Zeit, dieses alles zu lesen. Dennoch hätte ich mir gewünscht, wenn man jetzt zum Beispiel auf Seite 29 in der Mitte die Erklärung von Rechtsbegriffen hat, dass man die auch so ausgestalten würde, dass es auch Nichtjuristen verstehen. Also jetzt gerade die Seite 29 war für mich jetzt ziemlich juristisch und sehr schwierig zu verstehen. Das zu dem.
Ich habe nur zwei, drei kleine Fragen: Seite 8 bzw. dann auf den fortfolgenden Seiten betreffend die Kürzung der Ausgabenpauschale Krankenkassenbeiträge. Meine Frage geht in eine andere Richtung. Es wird hier ausgeführt, dass es doch mit den Abzügen, die durch die Prämienverbilligung machbar sind, unproblematisch sei, dies zu tun. Ich möchte trotzdem nachfragen: Kann dies für alle Personengruppen als unproblematisch bezeichnet werden, dies zu tun? Das wäre die eine Frage.
Dann auf Seite 20 und auch auf anderen Seiten ist mit aufgefallen, dass etliche Male auf das KVG und vor allem auch auf die KVG-Revision verwiesen wird. Hier auf Seite 20 zuunterst wird auch dann kundgetan, dass der Regierung bewusst ist, dass diese KVG-Vorlage noch nicht verabschiedet wurde. Meine Frage ist: Sind irgendwelche Konsequenzen mit dieser Vorlage verbunden, sollte die KVG-Revision nicht den geplanten Weg gehen, den sich die Regierung vorstellt? Also was hätte das für eine Implikation, wenn die KVG-Revision jetzt nicht genau so verabschiedet würde, wie sie in der 1. Lesung vorgeschlagen wurde?
Dann noch eine Frage: Seite 28 und auch Seite 66 wird auch eine Umlagerung von gewissen Leistungen auf die Krankeversicherung angeführt. Es wird von CHF 40'000 Mehrkosten für die Krankenkassen gesprochen. Hier wäre meine Frage: Gibt es noch andere Punkte oder gibt es noch andere Wirkungen, die im Krankenversicherungsgesetz anzusiedeln wären mit diesen Änderungen dieser Vorlage? Ich kann technisch nicht beurteilen, ob das so ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zu dieser Stellungnahme der Gemeinde Schellenberg noch ergänzen: Das teile ich auch, dass diese Beispiele, die jetzt hier genannt werden, als abstrus erscheinen. Ich möchte aber den ganzen Bogen dieser Auswirkung sehen. Was würde dann auf der anderen Seite die rechtliche Konsequenz sein? Ist es möglich, dass dann die ganzen Betreuungskosten sogar zu einem Export führen könnten? Das ist jetzt die minimale Variante, wo man sagt, es sind Ferien. Und was heisst es, kann es irgendwo zu einem Bogen gespannt werden, zu einem Wochenendaufenthalt? Also wo man sagt: Ich habe in Liechtenstein Wochenendaufenthalt und die eine Tochter ist eben in der Schweiz und dass ich einfach die andere Zeitperiode da bin. Ich möchte einfach die Extremsituation aufgezeigt haben, um die ganze Bogenspannbreite zu sehen, was das für Konsequenzen haben könnte. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Auch ich möchte auf das Anliegen der Abgeordneten Diana Hilti und Peter Hilti zurückkommen und die Regierung bitten, das zu untersuchen. Es ist wirklich stossend, wenn eine Familie das zu pflegende Kind zu Hause lassen müsste, wenn sie in die Ferien fährt, nur damit es keinen Unterbruch beim Pflegeld gibt. Ich denke, wir haben mit der Einführung des Pflegegeldes ein gutes Gesetz geschaffen, das auch in der Bevölkerung sehr gut akzeptiert und angenommen wird, das auch sehr hilfreich ist. Es hat aber bestimmte Anlaufschwierigkeiten wie manches, das in die Praxis umgesetzt wird und werden muss. Die praktische Anwendung und Erfahrung zeigt, wo die Schwachstellen liegen und diese können und müssen laufend eliminiert werden.
Ich denke, auf die 2. Lesung hin sollte vielleicht auch untersucht werden, wie die administrativen Hürden für Pflegegeldempfänger und ihre Familien etwas reduziert werden könnten. Im Gespräch mit Menschen, die zu pflegende Angehörige haben, stellt sich immer wieder heraus, dass die administrativen Hürden ziemlich hoch sind. Es wurde im Landtag auch schon verschiedentlich darüber debattiert, und ich denke, auf die 2. Lesung hin könnte man das noch einmal untersuchen, wie hier Erleichterung geschaffen werden könnte. Danke.Abg. Pepo Frick
In aller Kürze: Das Problem, das die Gemeinde Schellenberg hier schildert, ist nicht neu. Diese Problematik ist der Regierung seit längerem bekannt. Eine Gruppe Betroffener hat sich vor mehreren Monaten direkt an die Regierung gewandt. Und darum frage ich wirklich: Wann handelt die Regierung in diesem Punkt? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Nachdem es aus dem Plenum keine weiteren Wortmeldungen gibt, gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, es hat sich offensichtlich herauskristallisiert, dass es einen Punkt gibt, der nicht in dieser Gesetzesvorlage geregelt wurde. Und zwar geht es hier um die Ferienentschädigungen oder eben Nicht-Entschädigungen, wie es nach der bisherigen Praxis zu erfolgen hatte. Es wurde uns vorgeworfen, dass es sich die Regierung jetzt zu einfach macht. Dem möchte ich dezidiert widersprechen. Die Regierung hat es sich überhaupt nicht einfach gemacht. Es handelt sich hier um eine komplexe Materie mit dem EWR-Koordinierungsrecht. Und ich möchte daran erinnern, dass diese Leistung eben wohnsitzgebunden ist und wir diese Leistung nicht der Exportpflicht unterstellen wollen. Wir haben uns mit EWR-Rechtsexperten zusammengesetzt und haben auch eine Lösung erarbeitet. Diese Lösung wurde auf Verordnungsebene erledigt. Sie können die Lösung in der Verordnung LGBl. Nr. 295/2012 nachlesen. Das ist in Kraft und wir haben uns natürlich auch mit dem Behindertenverband zusammengesetzt und mit den Anstalten selbstverständlich diese Lösung gefunden. Wir haben das dem Behindertenverband bereits auch so mitgeteilt. Das zum einen.
Zum anderen, die Schwierigkeiten mit dem administrativen Aufwand: Das haben wir in der Vorlage dargestellt. Es wird sich einfach nicht machen lassen, dass wir da keinen Nullaufwand erzeugen können. Wir haben versucht, verschiedene Hilfestellungen zu geben, und ich denke, wir sind auch ständig dabei bemüht, das noch, wie es auch immer geht, zu verbessern. Aber ich möchte schon daran erinnern, wir müssen natürlich einen gewissen Aufwand betreiben. Der Staat gibt doch etliche Gelder in dieses Pflegegeld hinein und dann muss auch eine Kontrolle passieren können. Ich glaube, das wird auch von Ihrer Seite so gewünscht und es ist so, dass das natürlich dann auch einen gewissen Aufwand nach sich zieht. Es ist vielleicht im Einzelfall nicht unbedingt angenehm, aber wir müssen auch bei anderen Leistungen gewisse Nachweise erbringen. Ich glaube, das lässt sich auch hier nicht umgehen. Nichtsdestotrotz sind die damit beauftragten Stellen in einem ständigen Prozess und versuchen, wenn immer möglich gewisse Vereinfachungen auch zu machen.
Dann möchte ich auf die Frage eingehen, wie bei diesen Leistungen Immobilienbesitz bei Ergänzungsleistungen angerechnet wird: Ich glaube, sie können das auf Seite 38 ff. nachlesen. Es ist so, dass wir die selbst bewohnten Immobilien zum Steuerschätzwert dort eintragen und andere zum Realwert. Ich glaube, es ist dort ausgeführt.
Dann ein wichtiges Kapitel sind die Folgen, die eine mögliche KVG-Revision nach sich ziehen wird. Es ist so, dass wir natürlich jetzt - und da beziehe ich mich auf verschiedene Fragen von Ihrer Seite - ich kann Ihnen heute keine Aufstellungen dazu geben. Es ist wirklich rein eine Frage, wie sich die KVG-Revision dann schlussendlich darstellen wird. Es ist hauptsächlich eine Frage dieser Pauschalen. Also wir können Ihnen für eine 2. Lesung eine Aufstellung für den einen oder anderen Fall geben und die Maximal- und Minimalwerte, aber ich kann Ihnen das heute jetzt nicht so darstellen. Das ist für mich derzeit nicht möglich.
Ich glaube, das waren die wirklich wesentlichen Fragen Ihrerseits. Die Frage von den Umlagerungen von Leistungen des Abg. Rainer Gopp auf das KVG, ich glaube, wir haben ausgeführt: Wir haben uns nur auf den Erwachsenenbereich bezogen und da sind es im Wesentlichen nur die hier ausgeführten Leistungen. Andere sind keine mehr gesprochen worden. Im Kinderbereich haben wir diese Geburtsgebrechen ja beibehalten und da wird sich keine Änderung ergeben. Aber es haben sich, wie wir ausgeführt haben, in den letzten Jahren hauptsächlich nur mehr Kataraktoperationen und keine anderen Leistungen ergeben. Diese Leistung, die vielleicht möglicherweise früher noch über das IVG abgegolten wurden, werden heute schon über das KVG abgegolten. Das sind die wesentlichen Aussagen.
Wie gesagt, die Ausführungen für den Abg. Manfred Batliner zu diesen Zahlen müssen wir uns für die 2. Lesung vorbehalten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe mittlerweile diese Verordnung vom 2. Oktober 2012 gefunden. Wenn ich das richtig verstehe, wurde dort lediglich angepasst, dass, wenn jemand im Spital etc. ist, dann das nicht berücksichtigt wird. Heisst das im Umkehrschluss, dass alles andere berücksichtigt wird oder wie ist das jetzt konkret?
Und zweitens nur noch kurz: Ich bin mir bewusst, dass wir beim Betreuungs- und Pflegegeld gesagt haben, wir wollen die Leistungen nicht exportieren. Deshalb hat man aber explizit an den Wohnsitz im Inland angeknüpft, weil es, wenn man an den Aufenthalt anknüpft, dann auch ein Problem sein könnte, dass man Betreuende importiert, indem sie dann sehr schnell einen Aufenthalt im Inland haben. Genau deshalb hat man den Wohnsitz gewählt. Deshalb sehe ich auch nicht, wie man bei der Frage die Frage des Exports von Leistungen diskutieren kann, wenn man an den Wohnsitz anknüpft. Weil der Wohnsitz bleibt auch bei einem Ferienaufenthalt im Inland.
Aber vielleicht können Sie uns noch kurz bestätigen, dass Art. 11, wie er jetzt am 2. Oktober von der Regierung erlassen wurde, nur das mit dem Spitalaufenthalt oder Heimataufenthalt regelt und das im Umkehrschluss heisst, dass alle anderen Tage angerechnet werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Danke der Regierung für die Ausführungen. Ich hatte noch eine Frage gestellt zur Ausgabenpauschale Krankenkassenbeiträge, und zwar bezüglich Wirkung bei den Personengruppen: Ist es tatsächlich - und wenn nein, wo nicht - unproblematisch zu sehen, diese Ausgabenpauschale zu senken? Wo hat das welche Wirkung?
Eine Frage ist mir bei der ersten Runde untergegangen. Beim Betreuungs- und Pflegegeld von bisher ein bis drei Monate wird auf Seite 66 ausgeführt, dass diese Änderung finanziell vernachlässigbar ist. Heisst das im Umkehrschluss, dass die Vorteile hier vor allem im geringeren administrativen Aufwand zu sehen und kann man diesen Aufwand irgendwo beziffern?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort Frau Regierungsrätin Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zum Abg. Rainer Gopp: Ja, es ist sicher eine administrative Erleichterung. In Zahlen kann ich es Ihnen nicht ausdrücken. Ich weiss nicht, ob wir das machen könnten, aber wir können einen Versuch starten, das zu machen. Ich denke, das wird schwierig sein. Aber aus den Gesprächen mit den Personen, die eben diese Einstufungen machen, setzt die Leistung ja dann voraus, dass man eine Einstufung macht, in welche Pflege- bzw. Betreuungsstufe man kommt und dieser Aufwand ist doch sehr gross. Und in Gesprächen mit diesen Personen hat sich ergeben, es wäre wünschenswert, wenn wir eine Verlängerung vornehmen könnten, was ja nicht heisst, dass dann, wenn dieser Anspruch für länger besteht und das ist die Voraussetzung, dass der ja rückwirkend - auch heute schon - besteht. Also diese Verbesserung ist grundsätzlich im administrativen Bereich zu suchen. Wie hoch die jetzt ist, kann ich Ihnen heute nicht sagen. Ich bin mir aber allerdings auch nicht sicher, ob wir das wirklich in Zahlen fassen können. Aber das wurde auch von dieser Seite an uns so herangetragen, dass wir diese Lösung suchen.
Ihre andere Frage zur Ausgabenpauschale: Das ist eben auch ein Punkt, der mit dem KVG zusammenhängt. Wir haben Ihnen ausgeführt, dass ja auch heute schon aufgrund der Prämienverbilligung nicht alle Personen auch diesen maximalen Betrag an Prämien bezahlen und da sollte man doch die Möglichkeit haben, den auch nach den heute gültigen Regelungen abzustufen. Sie wissen, dass wir auch ein anderes Modell vorgeschlagen haben in der KVG-Revision und dann müsste man schauen, je nachdem welches Modell es dann ist, wie dann schlussendlich die Verordnung dazu wirklich sein müsste. Da kann ich Ihnen heute auch noch keine definitiven Antworten geben. Das wird in diesem Zusammenhang dann geprüft. Möglicherweise müsste man für eine 2. Lesung, wenn es bis dahin nicht entschieden ist, welche Variante dann vom KVG schlussendlich gültig ist, beide Versionen darstellen.
Ich möchte nochmals zur Abg. Diana Hilti kommen: Ich denke, wir haben das im Gesetz definiert und das muss nach unseren Abklärungen und unseren Arbeiten auch EWR-konform sein. Und die getroffene Lösung, die wir jetzt angeboten haben, scheint es auch zu sein. Und wir sind uns bewusst, dass es durchaus eine Gratwanderung ist. Wenn Sie die Verordnung lesen, dann ist es bisher schon so und wird weiter so sein, dass, wenn man stationäre Aufenthalte- und Pflegeeinrichtungen in Krankenhäusern hat, dass man natürlich dann von staatlicher Seite aus nicht zweimal bezahlt. Es ist klar, das wird abgezogen. Auf der anderen Seite sehen Sie vielleicht, dass wir einen bestimmten Betrag, der nicht zurückgefordert wird bei der Schlussabrechnung Ende Jahr, erhöht auf verschiedene Tagessätze haben. Das ist die Lösung. Danke sehr.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich sehe das ähnlich wie die Regierung, aber man muss vielleicht auch pragmatische Lösungen finden. Das Problem, das sich hier in der Stellungnahme der Gemeinde Schellenberg präsentiert, das ist einfach, weil Neider sich verpflichtet fühlen, hier Anzeige zu erstatten. Ich denke, hier ist dann schon wichtig, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet und dann die Betreuungsgelder sich aufgrund der Exportierbarkeit sich vehement erhöhen. Aber vielleicht müsste man auch darüber nachstudieren, ob man hier auch eine Regelung finden kann, wo man eine Verbindung mit den gesetzlichen Ferientagen herstellt und das auch eine Begrenzung sein könnte, wo man sagt: Halt, die Pflegebedürftigen sind im Rahmen dieser Ferientage auch anspruchsberechtigt. Vielleicht gibt es hier eine Möglichkeit, diese Problematik wesentlich zu entschärfen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Wenn keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen sind und Eintreten unbestritten ist, was der Fall ist, dann können wir uns der 1. Lesung der Regierungsvorlagen zuwenden. Wir beginnen mit der ersten Vorlage, dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 Abs. 2 und 3bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 2 und 3bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 4 Bst. d, e und i bis m wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 4 Bst. d, e und i bis m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2bis Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2bis Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3ter wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3sexies Sachüberschrift und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3sexies Sachüberschrift und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3octies Abs. 3 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3octies Abs. 3 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3undecies wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3undecies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich weise nur auf einen orthographischen Fehler hin. Es muss heissen «Hinterlassenenversicherung».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Das ist richtig. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur zweiten Regierungsvorlage, zur Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 63septies Abs. 1 Bst. a und Abs. 6 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63septies Abs. 1 Bst. a und Abs. 6 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 17 abgeschlossen.
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