Abänderung der Jurisdiktionsnorm (Aufhebung des Erfordernisses der öffentlichen Beurkundung von Gerichtsstandsvereinbarungen) (Nr. 126/2012); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der November-Landtagssitzung fort.
An Absenzen habe ich für heute, Freitag, bekanntzugeben: Der Abg. Elmar Kindle wird durch den stellv. Abg. Helmuth Büchel vertreten, und am Nachmittag wird der Abg. Gerold Büchel durch den stellv. Abg. Hubert Lampert vertreten.
Wir kommen somit zu Traktandum 19: Abänderung der Jurisdiktionsnorm (Aufhebung des Erfordernisses der öffentlichen Beurkundung von Gerichtsstandsvereinbarungen).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 126/2012 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Mit der gegenständlichen Vorlage soll § 53a der Jurisdiktionsnorm aufgehoben werden. Vereinfacht gesagt geht es bei dieser Bestimmung um eine sogenannte Gerichtsstandsvereinbarung. Mit einer Gerichtsstandsvereinbarung in einem Vertrag wird geregelt, welches Gericht bei Streitigkeiten betreffend eines Vertrages zuständig ist.
Gemäss § 53a der Jurisdiktionsnorm mussten solche Gerichtsstandsvereinbarungen vereinfacht gesagt öffentlich beurkundet werden, wenn ein ausländisches Gericht - somit nicht ein liechtensteinisches Gericht - als Gerichtsstand bei Streitigkeiten vereinbart wurde. Mit Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 25.4.2012 wurde diese Bestimmung als unzulässig erachtet. Die Regierung schlägt nunmehr in der gegenständlichen Vorlage vor, den § 53a Abs. 1 und 2 der Jurisdiktionsnorm vollständig aufzuheben. Dies hat nunmehr zur Folge, dass die Vereinbarung eines Gerichtsstandes im Ausland nicht mehr der öffentlichen Beurkundung bedarf.
Diese Änderung der Jurisdiktionsnorm wurde von den Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst und auch ich halte die Aufhebung des § 53a Abs. 1 und 2 der Jurisdiktionsnorm für sinnvoll, und bin folglich für Eintreten auf diese Vorlage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich dem Votum meines Vorredners vollumfänglich anschliessen. Ergänzend möchte ich noch anmerken: Es gibt noch eine Formvorschrift in einem Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen mit der Schweiz - und das müsste man dann eigentlich auch anpassen. Aber ich bin jetzt nicht sicher, ist das auch eine Beurkundung oder Beglaubigung? Ich bitte die Regierung, dies zu prüfen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank für das Wohlwollen gegenüber dieser Vorlage. Noch kurz zu diesen beiden Abkommen: Das Abkommen, das wir mit der Schweiz haben, und jenes Abkommen, das wir mit Österreich haben, sehen beide eine erhöhte Formvorschrift vor. Wir werden in einem zweiten Schritt, nachdem wir das liechtensteinische Recht angepasst haben, diese zwei Abkommen anschauen und gegebenenfalls ebenfalls anpassen. Im Grundsatz ist es sicher richtig, dass Einklang der inländischen Vorschrift mit den Abkommen besteht, die wir mit dem Ausland abgeschlossen haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.
Nachdem Eintreten unbestritten ist, können wir zur 1. Lesung schreiten. § 53 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 53 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldung.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung der Jurisdiktionsnorm in 1. Lesung beraten.
Der Abg. Peter Hilti wünscht das Wort.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. So wie ich die Eintretensdebatte vernommen habe, ist das alles wohlwollend zur Kenntnis genommen worden. Es gab auch zu keinem Artikel eine Frage. Deshalb möchte ich die Regierung fragen, ob man das heute abschliessend behandeln könnte. Ich weiss es nicht. Ich möchte die Regierung fragen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich erinnere an das Büro-Protokoll vom Juni 2012, wobei das Büro besprochen hat, dass solche umgehende 2. Lesungen nur dann vorgenommen werden, wenn wirkliche Dringlichkeit besteht, wenn die Vorlage völlig unbestritten ist und keine Gründe vorgebracht werden, die für eine sofortige 2. Lesung sprechen. Das nur der Information halber.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, ich erlaube mir trotzdem kurz noch Ausführungen von meiner Seite zu einer allfälligen 2. Lesung, wie es der Abg. Peter Hilti vorgeschlagen hat. Die ESA hat, wie vorhin auch ausgeführt wurde, eine EWR-Rechtswidrigkeit festgestellt. Wenn wir eine 2. Lesung gleich machen könnten, dann wären wir mit der Inkraftsetzung dieser neuen Regelung ohne diese Beurkundung bereits in drei Monaten bereit, was natürlich gegenüber der ESA auch im Aussenbild sehr wünschenswert ist.
Ich habe bewusst den Antrag auch nicht von meiner Seite gestellt. Von juristischer Sicht aus und vom Ressort Justiz aus wäre es natürlich wünschenswert, wenn wir das heute erledigen könnten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Diese sofortigen 2. Lesungen wurden genau aus diesem Grund seinerzeit gepuscht - sage ich mal -, das früher so nicht der Fall gewesen ist. Und dass man hier EWR-rechtlich nicht in irgendwelche Prozesse oder ungünstige Situationen kommt, hat man das damals eingeführt. Und von daher könnte ich mich dem anschliessen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, da passiert nichts, wenn wir das auch im Dezember in 2. Lesung verabschieden. Das kann man gegenüber der ESA auch deponieren. Der Landtag hat das behandelt, wird so verabschiedet werden. Aber ob wir das jetzt oder im Dezember tun, macht bestimmt keinen grossen Unterschied.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann ist über einen Antrag abzustimmen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. «Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen» heisst es in einem Sprichtwort. Im Dezember-Landtag haben wir genügend Traktanden. Ich würde vorschlagen, dass wir das gerade heute erledigen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Man sieht, alte Sprichwörter haben immer wieder ihren Nutzen. Wir stimmen trotzdem ab: Wer für die 2. und abschliessende Lesung dieser Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag zugestimmt. Wir werden deshalb jetzt die 2. Lesung und die Schlussabstimmung durchführen.
Ich schlage vor, dass wir das per Artikelaufruf machen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. § 53a Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 53a Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann beantrage ich noch einen Rückkommensantrag auf II. Frau Regierungsrätin, müssen Sie nicht noch ein Datum beim Inkrafttreten anführen?Regierungsrätin Aurelia Frick
Das Inkrafttreten wäre somit am 1. März 2013.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann stimmen wir noch einmal über II. Inkrafttreten mit dieser Korrektur ab: Wer mit II. Inkrafttreten mit Datum 1. März 2013 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig die Zustimmung mit 21 Stimmen erteilt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Jurisdiktionsnorm die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-