Zusammenführung des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes und der Opferhilfestelle sowie die Übertragung von Aufgaben aus dem Justizwesen in ein Amt für Justiz (Nr. 119/2012); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 21: Zusammenführung des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes und der Opferhilfestelle sowie der Übertragung von Aufgaben aus dem Justizwesen in ein Amt für Justiz.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Die Regierung beantragt für heute allerdings eine abschliessende Behandlung.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 119/2012 und steht zur Diskussion. Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Amtes für Justiz wird eine weitere Massnahme der umfassenden Regierungs- und Verwaltungsreform gesetzt. Im Bericht und Antrag wird verständlich erläutert, dass die Schaffung eines Amtes für Justiz eine sinnvolle und sogar notwendige Massnahme ist. In Liechtenstein besteht im Gegensatz zu anderen Staaten derzeit kein Amt, das als Fachbehörde und Dienstleistungszentrum für Rechtsfragen dient. Bislang hat das Ressort Justiz viele Aufgaben erfüllt, die in diesen Bereich fallen, zum Beispiel das Erteilen von Rechtsauskünften.
Diese und weitere operative Aufgaben sollen nun dem neuen Amt für Justiz übertragen werden. Durch die Übertragung von operativen Tätigkeiten in ein Amt für Justiz kann sich das Ressort auf die politischen Geschäfte konzentrieren. Somit wird eine klare Aufteilung zwischen operativen Aufgaben, die typischerweise auf Amtsebene zu erledigen sind, und politischen Zuständigkeiten, die auf Ministerialebene anzusiedeln sind, gewährleistet.
Damit das Amt eine verhältnismässige Grösse erhält, wird zudem das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt in das neue Amt für Justiz integriert. Dies erscheint thematisch sinnvoll, zumal damit bestehende Überschneidungen künftig vermieden sowie Ressourcen und Erfahrung genutzt werden können. Als illustratives Beispiel wird im Bericht und Antrag die Gesetzgebung und Anpassung im Bereich des Finanzmarkt- und Gesellschaftsrechts genannt. In diesem Bereich sind sowohl das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt als auch das Ressort Justiz massgeblich involviert.
Mit der Schaffung des Amtes für Justiz können diese bestehenden Überschneidungen künftig vermieden werden. Zudem können Ressourcen und Erfahrung gebündelt sowie die Praxiserfahrung verstärkt in die Gesetzgebung eingebunden werden. Interessieren würde mich, wo infolge der im Bericht und Antrag dargelegten verstärkten Effizienz und Vermeidung von Überschneidungen faktisch Kosteneinsparungen entstehen.
Zu befürworten ist, dass die Abteilungen Grundbuch, Stiftungsaufsicht und Öffentlichkeitsregister nach aussen weiterhin sichtbar bleiben. Dies ist wichtig, damit die Zuständigkeiten klar geregelt und nach aussen ersichtlich sind, zumal das bisherige Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt wichtige Dienstleistungen für die Bevölkerung erbringt. Sinnvoll ist auch, dass die Abteilung Öffentlichkeitsregister künftig die im In- und Ausland gebräuchliche Bezeichnung «Handelsregister» führen wird.
Die organisatorische Eingliederung der Opferhilfestelle ist eine nachvollziehbare Massnahme. Wichtig erscheint mir dabei, dass die Opferhilfestelle eben nur organisatorisch in das neue Amt für Justiz eingegliedert ist und als Stabsstelle in ihrer Aufgabenerfüllung nach wie vor unabhängig ist. Ich bin daher für Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Die Schaffung eines Amtes für Justiz wurde schon mehrmals diskutiert und dann immer wieder verschoben. Ich kann grundsätzlich nachvollziehen, dass man die jetzige Struktur mit Ressort «Justiz» auf Regierungsebene und ohne zuständiges Amt bereinigen will. Man muss sich einfach bewusst sein, in personeller und finanzieller Hinsicht machen wir hier keine Einsparungen. Es wird mit zusätzlichen Aufwänden verbunden sein.
Zudem habe ich eine Frage zur Seite 13: Da führt die Regierung aus, dass die bisherige Stabsstelle Recht des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes weiterhin als Stabsstelle geführt werden soll, da sie eine Querschnittsfunktion hat. Meine Frage ist: Wenn es in diesem Amt neu auch eine Abteilung Justiz oder Recht gibt, könnte man dann diese Stabsstelle nicht auflösen und die Abteilung Justizwesen diese Querschnittsfunktion übernehmen?
Des Weiteren hat mich das Votum des Abg. Albert Frick auf eine Frage gebracht. Welche Rechtsauskünfte wird das Amt für Justiz erteilen? Mein Verständnis ist, dass das vor allem interne Abklärungen innerhalb der Landesverwaltung sind. Oder gibt es hier auch eine Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie diesbezügliche Fragen haben?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst danke für die grundsätzlich wohlwollenden Voten zu dieser Vorlage.
Ich beginne mit der Frage des Abg. Frick, der gefragt hat, wo die verstärkte Effizienz bei der Neuschaffung dieses Amtes ist. Es ist grundsätzlich so, dass in einigen Themenbereichen sowohl das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt, aber auch das Ressort Justiz massgeblich involviert sind. Das kommt in der Praxis relativ häufig vor. Zu denken ist dabei an die zahlreichen Umsetzungsrichtlinien in Bezug auf den EWR, die das Gesellschaftsrecht betreffen. Als aktuell konkretes Beispiel könnten aber auch die Abänderung des PGR betreffend die Abänderung der Buchführungspflichten oder der Immobilisierung der Inhaberaktien genannt werden. In diesen Projekten war einerseits das GBOERA involviert und auf der anderen Seite das Ressort Justiz als primär ausführendes Ressort massgeblich beteiligt. Hier spielt die Praxis eine wesentliche Rolle. Es sollen ja nicht Bestimmungen normiert werden, die in der Praxis dann zu Komplikationen führen könnten oder dann im schlimmsten Fall auch nicht lebbar wären. Das GBOERA nimmt bekanntlich insbesondere Eintragungen im Öffentlichkeitsregister vor, sodass dieses mit zahlreichen gesellschaftsrechtlichen Fragen konfrontiert ist. Vor diesem Hintergrund können somit bestehende Überschneidungen vermieden, Ressourcen und Erfahrungen gebündelt sowie die Praxiserfahrung verstärkt in die Gesetzgebung direkt und unmittelbar eingebunden werden.
Dann wurde die Frage gestellt, wie es mit der Kostenersparnis aussieht. Diese besteht zum Beispiel auch darin, dass an Tagungen und dergleichen nicht sowohl ein Mitarbeiter aus dem GBOERA wie auch ein Mitarbeiter vom Ressort Justiz entsandt werden müssen, sondern zukünftig eine Person für das gesamte zukünftige Amt entsendet werden kann. Zudem ergeben sich weitere Kosteneinsparungen. Diese sind vielleicht nicht so gross, wie wir es uns alle wünschen würden in diesen Zeiten, aber beispielsweise, dass nur eine gemeinsame Bibliothek geführt werden muss, Zeitschriften-, Datenbankabos etc. nur noch einmal geführt werden müssen, weil es ja der grosse Wunsch ist, dass in Zukunft ein Amt für Justiz unter einem Dach sein kann, also dass das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt und sämtliche Justizmitarbeiter des Ressorts unter einem Dach sitzen können. Also hier erhoffe ich mir Kosteneinsparungen. Es ist, das hat die Abg. Diana Hilti ausgeführt, leider im Moment nicht möglich, zusätzlich Personal einzusparen. Aber was ganz klar die Ausgangslage der Regierung ist: Es werden keine zusätzlichen Stellenprozente geschaffen. Mit der Neuschaffung des Amtes für Justiz wird innerhalb der Anzahl Stellenprozente, mit denen wir heute operieren, weitergearbeitet. Das muss wirklich deutlich sein. Von zusätzlichen Kosten kann also nicht die Rede sein. Es darf auch nicht die Rede davon sein, dass keine Einsparungen erfolgen und dass im Gegensatz dazu zusätzliche Aufwendungen erfolgen werden. Das ist einfach nicht richtig.
Dann wurde noch die Frage gestellt, ob man im Unterbau allenfalls in Bezug auf Rechtsberatung etwas zusammenführen kann. Ich glaube, das ist wichtig, dass man das allenfalls in einem zweiten Schritt anschaut. So wie die räumliche Organisation heute aussieht - das GBOERA ist ja in einem separaten Gebäude im Moment und getrennt von den Mitarbeitern vom jetzigen Ressort Justiz -, wir glauben nicht, dass es richtig ist, im jetzigen Zeitpunkt bereits über eine Zusammenführung im Unterbau nachzudenken. Ich bin sehr offen, so etwas in einem allfälligen zweiten, nächsten Schritt zu prüfen. Ich verstehe grundsätzlich auch den Wunsch, dass man das macht. Aber ich glaube, dass der jetzige Zeitpunkt um einiges verfrüht wäre.
Dann wurde noch die Frage gestellt, welche Rechtsauskünfte das Ressort Justiz den Bürgern erteilt oder ob diese Auskünfte nur intern erteilt werden. Es ist klar, dass das Ressort Justiz intern immer wieder für Auskünfte zur Verfügung steht. Wir verstehen uns selber aber auch als Anlaufstelle für unsere Kunden, für unsere Bürger. Ich glaube nicht, dass wir eine offizielle Auskunftsbehörde sind. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass es wichtig ist, dass die Verwaltung greifbar ist, und wenn jemand ein Anliegen hat, dass man am Telefon erreichbar ist, grundsätzlich Auskünfte erteilen sollte, soweit das rechtlich nicht kritisch oder die Regierung oder das Land sich diesbezüglich nicht zu stark auf die Äste hinauslässt. Ich glaube, es ist aber wichtig, dass wir greifbar sind, telefonisch erreichbar sind, dass man sich an uns wenden kann, wenn man in Rechtsfragen grundsätzliche Anliegen hat. Diese müssen irgendwo deponiert sein können. Aber eine Rechtsauskunftsbehörde im formellen Sinn sind wir auf jeden Fall nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Herzlichen Dank der Regierung für die Ausführungen. Ich rekapituliere: Wir haben Einsparungen im Bereich Veranstaltungsentsendungen gewisse Synergien bezüglich Überschneidungen, die nicht mehr stattfinden, Ressourcen und Erfahrungen können gebündelt werden, Synergien können genutzt werden im Gesetzgebungsprozess usw. Und ich komme auf alle meine Voten zurück, die ich bei dieser Regierungs- und Verwaltungsreform gemacht habe, dass ich das halt trotzdem alles nicht ganz verstehe, dass, wenn Synergien und Prozesse optimiert werden können, Überschneidungen vermieden werden können, dass das fast in allen diesen Reorganisationsprojekten keinerlei oder nur marginale Auswirkungen auf die Kosten hat, sprich vor allem auf die Personalkosten. Das kann ich nicht verstehen. Aber ich habe mich hier bei den anderen Zusammenlegungen schon dazu geäussert und werde das jetzt nicht mehr ausführlicher tun.
Ich habe noch zwei Fragen: Vor etwa zwei, drei Wochen war in der Zeitung eine Stellenausschreibung für einen juristischen Mitarbeiter beim Amt für Kommunikation. Wir haben auch gestern beim Budget gesehen, dass gerade bei diesem Amt diese Stelle berücksichtigt ist. Versteht sich das Amt für Justiz nicht auch als Querschnittsamt bezüglich juristische Dienstleistungen? Und wenn nein, warum nicht?
Die zweite Frage zur Opferhilfe: Ich habe hier absolutes Verständnis, wenn auf Seite 13 steht, dass eine bestimmte Mindestgrösse geschaffen wird und diese auch integriert werden soll. Hier bitte ich Sie noch auszuführen, welches effektiv gerade an diesem Beispiel Vorteile und Synergiepotenziale sind, wenn man bedenkt, dass die Opferhilfe aus erklärbaren Gründen örtlich nicht in der Nähe des eigentlichen Amtes für Justiz sein wird, wenn ich das richtig interpretiere auf Seite 20 bei den «räumlichen und organisatorischen Auswirkungen». Was sind die Synergiepotenziale? Was sind die Vorteile, dies in diesem Fall zu tun?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Besten Dank für die ersten Ausführungen. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen muss man einfach festhalten, dass die Regierung selber schreibt, dass für eine Abteilung ein neuer Abteilungsleiter eingestellt werden muss. Das ist klar und Personaleinstellungen haben finanzielle Auswirkungen. Zudem wird die Amtsleiterstelle ausgeschrieben werden müssen. Und wenn hier eine externe Person den Zuschlag erhalten sollte - sage ich jetzt mal -, dann hat auch das finanzielle Konsequenzen. Einfach, dass man sich das vor Augen hält.
Dann zur Frage betreffend die Rechtsauskünfte: Hier bitte ich die Justizministerin, dass wir das Thema mit den Verbänden einmal vertieft diskutieren. Wir haben einfach dort derzeit das Problem, dass wir die Gerichtspraktikanten beim Landgericht haben, die Rechtsauskünfte machen, aber nur in Zivil- und Strafsachen, und wir einen Bereich haben, nämlich das ganze Verwaltungsrecht, wo viele Bürgerinnen und Bürger keine wirkliche Anlaufstelle haben. Und da muss man schauen, wie man das künftig organisiert. Ich finde es jetzt ein wenig gefährlich, wenn das Ressort Justiz sagt: Wir machen jetzt auch Rechtsauskünfte. Ich glaube, das muss man organisatorisch und von den Zuständigkeiten her einmal genauer anschauen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, danke für das Wort. Es wurde die Frage gestellt, ob sich das Ressort Justiz bzw. das zukünftige Amt für Justiz nicht als Dienstleistungsbehörde versteht. Sie haben sich bezogen auf eine Ausschreibung für einen juristischen Mitarbeiter beim Amt für Kommunikation. Wir haben uns bei dieser doch relativ grossen Reorganisation die Frage gestellt, ob es für unser Land sinnvoll wäre, eine richtige Justizbehörde, die als einheitliche Beschwerdeinstanz fungiert, zu machen und sämtliche Mitarbeiter, die juristisch bei den verschiedenen Ämtern sind, zusammenzuziehen und diese unter ein Dach zu bringen bei einem möglich zukünftigen Amt für Justiz. Wir sind dann aber in der Regierung zur Auffassung gelangt, dass das für unser Land mit unserer Grösse eine nicht grössenverträgliche Variante ist. Sie müssen sich vorstellen, ein juristischer Mitarbeiter, beim Amt für Gesundheit beispielsweise, muss einiges über Fachwissen im Gesundheitsbereich verfügen, erlangt dieses Fachwissen natürlich auch dadurch, dass er sich praktisch tagtäglich mit Sachen aus diesem Bereich befasst. Dasselbe gilt für Mitarbeiter beim Amt für Kommunikation. Und der Themenbereich für solche Mitarbeiter, wenn wir diese zusammenführen würden, wäre derart breit, dass sich eigentlich niemand mehr in diesem Umfang vertiefen könnte und auch die Nähe zu den zuständigen Ämtern nicht mehr hätte. Und wir sind schlussendlich zur Auffassung gelangt, dass es für Liechtenstein nicht grössenverträglich ist, ein einheitliches Amt zu schaffen, bei dem sämtliche juristischen Mitarbeiter zusammengefasst sind.
Stellen Sie sich auch vor, Verordnungen im Gesundheitsbereich oder im Landwirtschaftsbereich - das ist auch so ein technischer Bereich, wenn es um diese Milchkontingentsverordnungen geht - das müsste ein juristischer Mitarbeiter machen, der sonst PGR-Vorlagen schreibt. Für mich unvorstellbar, muss ich ehrlich sagen. Aber wir haben das geprüft, ich verstehe grundsätzlich auch das Anliegen. Für mich hat es am Anfang ehrlich gesagt auch relativ sympathisch geklungen. Und erst wenn man sich vertieft mit der Materie auseinander setzt, bin ich zur Auffassung gekommen, dass es eben nicht grössenverträglich ist.
Dann wurde ausgeführt, wo das Synergiepotenzial bei der Opferhilfestelle liegt. Ich glaube, wir müssen uns im Klaren sein: Wenn eine solche Reorganisation gemacht wird, kann nicht in jedem Bereich, der verschoben wird oder unter einem Dach zusammengeführt wird, Synergiepotenzial gefunden werden. Ich glaube, da müssen wir einfach realistisch sein. Das wäre eine Anforderung, die wir an uns stellen, die einfach nicht zu erfüllen ist. Die Opferhilfestelle ist heute unmittelbar bei mir, also bei der Ressortinhaberin, als Stabsstelle direkt und unmittelbar angegliedert. Es macht sicherlich Sinn, dass wir diese Stelle zukünftig im Amt für Justiz angliedern. Es handelt sich um 50 Stellenprozente. Ich weiss gar nicht, wie Sie sich vorstellen, dass wir dort Synergiepotenzial suchen könnten, weil es eben eine unabhängige Stelle ist.
Dann wurde nochmals von der Abg. Hilti ausgeführt, es müssen ein neuer Abteilungsleiter und ein neuer Amtsleiter ausgeschrieben werden. Das Amt für Justiz wird ein neues Amt sein. Deshalb schreibt uns das Gesetz vor, dass wir die Amtsleiterstelle ausschreiben müssen. Was aber ganz klar die Vorgabe ist, es wird keine zusätzlichen Stellenprozente geben. Wenn ausgeschrieben wird und ein externer Kandidat diese Stelle bekommt, dann müssen wir das mit den heute zur Verfügung stehenden Stellenprozenten lösen. Also es ist mir einfach wichtig, dass nicht gegen aussen der Eindruck entsteht, wir würden jetzt zusätzlich Abteilungsleiter und Amtsleiter einstellen und da jetzt neue Stellenprozente schaffen. Das muss innerhalb des bestehenden Systems passieren. Dass das etwas anspruchsvoll ist, weil ja heute eine Amtsleiterstelle aus diesem Konstrukt besetzt ist, das ist völlig klar. Aber wir können heute - und da verweigere ich mich auch - auch keine Hypothesen aufstellen, was dann wäre, wenn was passiert und wer die Stelle dann bekommt.
Und dann noch zum Thema Rechtsauskünfte: Hier möchte ich meine Ausführungen von vorhin nochmals präzisieren. Das Ressort Justiz ist keine formelle Rechtsauskunftsstelle. Ich erachte es dennoch als wichtig, dass wir als greifbare Stelle für Bürger zur Verfügung stehen, ihnen Auskunft erteilen, an welche inhaltlich richtig zuständigen Stellen sie sich mit welchem Anliegen wenden können. Ich glaube, das ist wichtig. Aber nochmals zur Präzisierung zu meiner Ausführung von vorhin - und da stimme ich der Abg. Hilti zu: Wir erteilen keine Rechtsauskünfte in laufenden Verfahren oder in möglichen Einschätzungen, was jetzt richtig oder was falsch ist, sondern wir sind eine Anlaufstelle. Wenn ein Bürger ein Anliegen hat und nicht weiss, wohin er sich wenden kann, ich glaube, dann ist es wichtig, dass ein Mitarbeiter das Telefon abhebt und diesen kompetent mitteilen kann, wohin er sich wenden kann. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich habe doch noch eine Präzisierungsfrage. Die Abg. Diana Hilti hat suggeriert, dass für den Fall, dass ein externer Bewerber mit der Amtsleitung betraut würde, dass das dann Mehrkosten generieren würde. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen. Wir haben ja gerade diese Woche beispielsweise beim Amt für Personal einen externen Bewerber mit der Amtsleitung betraut. Also generiert das in diesem Fall wirklich Mehrkosten oder ist das etwa ähnlich wie beim Amt für Personal vorgesehen, dass der bestehende Amtsleiter dann in eine Früh-Früh-Frühpensionierung geschickt würde, was ja sehr grosse Kosten beim Amt für Personal nach sich gezogen hat. Ich hätte hier schon gerne eine etwas präzise Antwort, was die möglichen Kosten anbelangt.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Es ist richtig, dass ein externer Bewerber für das Amt für Personal angestellt wurde, und zwar mit Regierungsentscheidung. Ich möchte aber nicht weiters auf diese Position eingehen, weil das nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt. Aber für das zukünftige Amt für Justiz möchte ich nochmals ausdrücklich ausführen: Ich kann heute nicht sagen, wer die Stelle bekommt, ob das ein interner Bewerber sein wird oder nicht. Ich verweigere mich auch, diesbezüglich irgendwelche Hypothesen aufzustellen. Für mich ist aber als Ressortinhaberin klar: Sollte ein externer Bewerber die Stelle bekommen, müssen wir mit den bestehenden budgetären Mitteln die Situation weiterführen. Wie sich ein Amtsleiter entscheidet, was er dann machen wird, diesbezüglich möchte ich wirklich keine Hypothesen aufstellen. Aber es ist für mich ganz klar, ich habe ein vorgegebenes Budget und innerhalb dieses Budgets muss ich diese Situation im Griff haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke der Regierung für die Ausführungen. Ich möchte mir noch eine abschliessende Bemerkung erlauben. Sie haben gesagt, dass man Verständnis haben müsste, dass es nicht in jedem Bereich Synergiepotenziale geben könne, dies in Bezug auf die Opferhilfe. Das habe ich verstanden und das kann ich auch akzeptieren. Wenn es aber in einer Reorganisation Synergiepotenziale gibt, wie es hier ja eingeführt ist, Überschneidungen vermieden werden können, Ressourcen gebündelt werden können, dann verstehe ich nicht, wie das keinerlei Wirkung auf die Personalkosten haben kann. Das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Aber wir können das auch so stehen lassen. Ich habe das bei jeder dieser Reorganisationen angefügt und muss das leider auch hier anfügen und die Befürchtung äussern, dass wir in den nächstjährigen Budgets keinerlei positive Effekte bezüglich der Kosten in diesen Reorganisationsprojekten wiederfinden werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank. Ich habe dazu zwei Dinge zu sagen: Im Grundsatz habe ich Ihre Ausführungen selbstverständlich zur Kenntnis genommen und werde das auch mitnehmen. Zwei Sachen:
1. In dieser Legislatur hat die Regierung bereits Personalressourcen abgebaut und Kosteneinsparungen auf der Personalseite vorgenommen.
2. Die Regierung wird sich auch in Zukunft bemühen, die Personalressourcen geringer zu halten und wo immer möglich anhand von Fluktuationen oder möglichem Synergiepotenzial, das genutzt werden kann, dies auszuschöpfen.
Ich erlaube mir aber noch eine Ausführung zum Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt: Die Revisionsstelle mahnt jedes Jahr an, dass wir dort noch Karteien aufzuarbeiten haben. Das sind Aufgaben, Altlasten, die wir aus der Vergangenheit noch mitziehen, dass wir nicht in allen Fällen ein Vieraugenprinzip haben, wenn es um das Grundbuchamt geht. Und da muss ich einfach auch zur Vorsicht mahnen, wenn wir sagen: Wir müssen überall einsparen. Sie können sich selber vorstellen: Wenn bei einem Grundbucheintrag ein Fehler passiert und kein Vieraugenprinzip möglich ist, welche Kosten das für das Land Liechtenstein im Rahmen von Amtshaftungsklagen zur Folge haben kann. Aber im Allgemeinen ist es ein hehres Anliegen der Regierung, die Personalkosten auch in Zukunft so tief wie möglich zu halten. Und es ist auch mein persönlichen Anliegen im Rahmen von unserem Sparkurs für die Zukunft, dass wir Synergien, wo immer es möglich ist, nutzen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall.
Soweit ich das mitbekommen habe, ist Eintreten unbestritten. Darum schreiten wir jetzt zur 1. Lesung der Regierungsvorlage. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Zusammenführung des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes und der Opferhilfestelle zu einem Amt für Justiz in 1. Lesung beraten.
Die Regierung beantragt, die 2. Lesung und Schlussabstimmung ebenfalls heute durchzuführen.
Wer mit diesem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 12 Stimmen bei 18 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag stattgegeben mit 12 Stimmen bei 18 Anwesenden. Wir werden somit die 2. Lesung, wenn Sie einverstanden sind, per Artikelaufruf durchführen.
Es gibt keinen Widerspruch.
Dann bitte ich, die 2. Lesung per Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Zusammenführung des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes und der Opferhilfestelle zu einem Amt für Justiz die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden die Zustimmung erteilt und gleichzeitig diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-