REVISION DES KRANKENVERSICHERUNGSGESETZES (EINSCHLIESSLICH ABÄNDERUNG DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZES) (NR. 151/1998, NR. 69/1999), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 10 unserer Tagesordnung: Das ist der Antrag der Regierung auf Revision des Krankenversicherungsgesetzes einschliesslich Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Wir sind bei der 2. Lesung. Wir lesen die Regierungsvorlage in der Fassung der Stellungnahme Nr. 69/1999.
Abg. Marco Ospelt:
Sie erlauben mir vor der 2. Lesung einige einführende Bemerkungen. Ich werde mich dann dafür bei der Lesung sehr zurückhalten.Die Regierung bezeichnet ihre Revision des Krankenversicherungsgesetzes als Gesundheitsreform. Ulrich Greiner schreibt in der Zeitschrift "Die Zeit" vom 9. September 1999 über das Thema Reform: "Die Politiker heften den Massnahmen, die sie glauben treffen zu müssen, gerne das Etikett "Reform" an und hoffen, es werde etwas vom alten Glanz der Reformidee auf ihre kümmerlichen Kompromisse fallen. Aber der aufgeklärte Wähler weiss, dass die jeweils neue, also andere Gesundheits- oder Renten- oder Steuerreform lediglich eine Variante misslicher Zustände bedeutet und im Zweifel eine Reduktion seiner Ansprüche und Erwartungen. Das Problem, wenn wir heute von Reform reden, besteht darin, dass nirgends eine Idee in Sicht ist. Schon gar keine, die den Namen "neu" verdiente". Damit ist eigentlich schon fast alles gesagt. Zunächst einmal muss ich deshalb festhalten: Dies ist die sogenannte Reform der Regierung, die sie selber wird zu verantworten haben. Als Vertreter der Opposition bin ich fair genug, die Verantwortlichen auf die Schwächen ihrer Vorlage aus meiner Sicht hinzuweisen. Korrekturen werden Sie selbst anbringen müssen, wenn Sie denn meine Argumente für überzeugend halten. Den diese sogenannte Reform ist ein typisches Liechtenstein-Holding. Jeder kann sich holen, was er braucht.Die Anregungen der Opposition aus der 1. Lesung sind nicht übernommen worden, im Gegenteil. Seit der 1. Lesung sind dem Reförmchen noch die letzten Zähne gezogen worden. Stattdessen wurde ein Kostenturbo eingebaut. Warum sag ich das? Als Arzt kann ich ganz zufrieden sein mit dem Resultat. Die Regierung hat ja schon triumphierend verkündet, der Ärzteverein stehe hinter dem Hausarztmodell, wie es nun ausgearbeitet worden ist. Ja Kunststück. Erlauben Sie mir an dieser Stelle der Delegation des Ärztevereins für die geschickte und professionelle Verhandlungsführung zu gratulieren und herzlich zu danken. Alles was ich weiter zum Ergebnis dieser Verhandlungen sage, das sage ich ungeschützt und auf die Gefahr hin, nachher als Nestbeschmutzer bezeichnet zu werden. Unsere Vertreter haben alle Forderungen durchgesetzt, die der Ärzteverein als Bedingung seiner Zustimmung gestellt hatte. Es gibt keine besonderen Tarifverträge zwischen Kassen und einzelnen Leistungserbringern, die Fachärzte sind in das Haushaltssystem integriert und die Risikobeteiligung trifft alle Ärzte solidarisch. Zwar gibt es noch einige leichtgewichtige Unannehmlichkeiten, aber sie werden finanziell abgefedert. Der Verwaltungsaufwand wird im Hausarztsystem ansteigen, aber der Verband der Krankenversicherer stellt dem Arzt die für den Betrieb des Netzes notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung. Darüber hinaus wird dem Arzt, jedem Arzt, eine Aufwandsentschädigung von CHF X pro Versicherten ausgerichtet. Die Berechnung dieser Entschädigung richtet sich nach dem pro Monat gemeldeten Bestand, Totalbestand an Versicherten. Sie geht zu Lasten des Systemerfolgs. Auch ein Teil der Weiterbildung wird dem Arzt neuerdings vergütet, in dem sich nämlich die Versicherer an den Kosten des Qualitätsmanagements beteiligen. Zu Lasten des Systemerfolgs versteht sich. Die Fachärzte sind in das Hausarztsystem integriert. Was hat das zur Folge? Die Patienten können im Krankheitsfall jeweils einen Spezialisten aufsuchen, sofern sie ihren Hausarzt vorgängig informieren. Sie dürfen das nur einmal pro Krankheitsfall, aber was heisst das? Der Begriff des Krankheitsfalls ist wohlweislich nirgends definiert. Praktisch kommt diese Regelung auf die freie Arztwahl innerhalb des Systems heraus. Noch folgenschwerer ist die konkrete Ausgestaltung der Risikobeteiligung. Jeder Arzt wird im Ausmass seiner Beteiligung am Netz am Systemerfolg beteiligt, und zwar sowohl am Gewinn als auch am Verlust. Es spielt keine Rolle, ob der Arzt in seiner eigenen Praxis mehr oder weniger wirtschaftlich arbeitet. Er haftet mit für alle anderen. Nachdem sich jeder die Auswirkungen des Kostenturbos an den fünf Fingern einer Hand ausrechnen kann, weiss auch jeder im Voraus, dass er sich mit CHF 5'000 am Misserfolg des Systems wird beteiligen müssen. Jeder kann sich selbst überlegen, ob er im Laufe des Jahres diesen Verlust hereinarbeiten will oder nicht. Es würde mich nicht erstaunen, wenn die Ärzte die Gelegenheit zur Imagepflege ergreifen würden, indem sie auf die Beteiligung am Gewinn grosszügig verzichteten. Die Gefahr ist nicht sehr gross, dass ihnen dadurch etwas entgehen könnte. Anlässlich der 1. Lesung wurde mehrfach erwähnt, zur Beurteilung des Kernstücks dieser sogenannten Reform sei die Kenntnis über die konkreten Bestimmungen des Hausarztsystems wichtig. Nun liegen diese Informationen vor und ich kann nur sagen, dies ist ein "Liechtenstein-Hohlding", ausgehöhlt bevor es der Landtag zum zweiten Mal liest. Ich bin überzeugt, dass mit dieser konkreten Ausgestaltung des Hausarztsystems nur die Verwaltungskosten in die Höhe getrieben werden, hingegen ein Spareffekt im Bereich der medizinischen Kosten nicht erreicht wird. Deshalb sehe ich auch nicht wie eine Prämienreduktion erreicht werden soll, es sei denn um den Preis von auf Dauer erhöhter Subventionen. Ich frage mich ob es ein Zufall sei, dass das Gesetz vorsieht die Versicherer dazu zu verpflichten, in ihren Jahresrechnungen die Leistungen, Beiträge der Versicherten, Kostenbeteiligungen, Rückstellungen und Reserven nur getrennt nach obligatorischen Versicherungen und Zusatzversicherungen auszuweisen. Offenbar gibt es Gründe, warum das Gesetz keine Differenzierung zwischen der herkömmlichen obligatorischen Versicherung für Krankenpflege und dem Hausarztsystem verlangt. Sollen etwa Quersubventionierungen zwischen diesen beiden Bereichen zugelassen werden? Für bedenkenswert halte ich auch den Einwand des Vereins liechtensteinischer Ärzte in Ausbildung, wonach eine öffentlich-rechtliche Zulassungskommission nicht geeignet ist, die Anzahl der im Hausarztsystem integrierten Ärzte zu begrenzen. Deshalb wird die Mengenausweitung der medizinischen Leistungen unkontrollierbar bleiben. Denn es steht zu befürchten, dass ein dem EWR-Gesetz unterstelltes Zulassungsprozedere nur den Zuzug von jungen Liechtensteinern erschwert, während Ärzte aus dem EWR-Raum nicht daran gehindert werden, sich in Liechtenstein niederzulassen und innerhalb des Hausarztsystems tätig zu sein. Mit den jungen Ärzten bin ich der Meinung, die Regierung habe die Konsequenzen der Formulierung von Art. 18 Abs. 6 nicht bedacht. Ich bin gespannt auf Ihre Stellungnahme zu diesem Problem. Trotz alledem sollte ich als Oppositionspolitiker dem Gesetzesentwurf der Regierung zustimmen, denn die Opposition sieht viele ihrer Forderungen verwirklicht. Wir wollten die Familien entlasten, in dem wir die Kinder von Prämien befreien und die Belastung für Jugendliche reduzieren. Wir wollten die Senioren entlasten, die Arbeitslosen entlasten, die Teilzeitarbeit für die Arbeitgeber attraktiver gestalten. Alle diese Anregungen hat die Regierung aufgegriffen und umgesetzt. Als Politiker und Vertreter der Opposition kann ich sehr zufrieden sein. Nun habe ich hier aber nicht vorrangig die Interessen meines Berufsstandes oder der Bürgerpartei zu vertreten, sondern die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger, aller Einwohner unseres Landes. Und als Volksvertreter kann ich dem Vorschlag der Regierung zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes nicht zustimmen, da etliche Neuerungen nach meiner Überzeugung eher zu einem Anstieg als zu einer Senkung der Kosten führen werden. Denn das Hausarztsystem ist beileibe nicht der einzige Kostenturbo in diesem Gesetz. Die LAK z.B., die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe ist auch schon in den Startlöchern, um sich ihren Teil vom Kuchen zu holen. Nach dem Verständnis der Regierung sind nämlich im Sinne des revidierten Krankenversicherungsgesetzes die Pflegeheime eine Unterart der Heilanstalt. Und nach dem Gesetz sollen in diesen Heilanstalten nicht nur Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen von den Versicherern übernommen werden, sondern auch die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, die der allgemeinen Abteilung entsprechen, und zwar ohne zeitliche Beschränkung.Bisher haben die Kassen nur einen Teil der Pflegemassnahmen in den Pflegeheimen übernommen. Jetzt wird also eine Kostenlawine auf die Versicherer zukommen, die sie über die Prämien irgendwie hereinholen müssen. Alle andern freuen sich am Holding. Die LAK freut's, weil's das Defizit reduziert. Die Regierung freut's, denn sie zahlt an die Kosten nur noch 35% gemäss KVG statt 50% gemäss Sozialhilfegesetz. Die Gemeinden freut's sowieso, sie holen sich am meisten aus dem Ding. Und die Versicherten sind die Lackierten. Sie werden mit ihren Prämien für alle diese Mehrkosten aufkommen müssen, denn der Staat begrenzt sein Risiko auf 35% der Krankenpflegekosten aller obligatorisch Versicherten. Hierin sind auch die Kinder mit einbezogen, deren Kosten im Hausarztsystem zu 90% vom Staat übernommen werden. Die Prämien für die Erwachsenen werden sich entsprechend überproportional erhöhen. Wahrscheinlich ist ja auch dieser Kostenbiturbo der die Regierung so sicher macht, dass ihre gesündere Lösung für die Grenzgänger so wenig attraktiv sein wird. Fasten ist gesund, sagt sich unsere Regierung und verordnet uns eine Fastenkur, der sich freiwillig kaum ein Österreicher wird unterziehen wollen. Das Problem liegt darin, dass diese dünne Suppe für die Einwohner unseres Landes mindestens so schwer verdaulich ist wie für die Grenzgänger, nur haben jene eine bessere Alternative, wir hingegen nicht.Die ökonomischen Anreize für die Versicherten, das Hausarztsystem zu wählen, sind zweifellos erheblich. Daran, dass die Regierung die richtigen ökonomischen Anreize gesetzt hat, um das Kostenproblem im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen, habe ich hingegen weiterhin erhebliche Zweifel. Vor allem betrifft dies die Kostenbeteiligung der Versicherten. Zunächst hat die Regierung ja auch schon einmal argumentiert, erhöhte Einnahmen im Gesundheitssystem führten zu steigenden Kosten. Aber auch das Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation kommt in seiner Strategieanalyse zu Gesundheitsreformen in Europa zum Schluss, dass, ich zitiere: "Ein die Einkünfte anhebendes Instrument zur Kostendämpfung ansich widersprüchlich sei. Unter Berücksichtigung der Theorie und der praktischen Anwendung scheint die Selbstbeteilung also kein sehr starkes ordnungspolitisches Instrument zur Verbesserung der Effizienz oder zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen darzustellen". Ende Zitat. Als Argumente führt diese Strategieanalyse an, die Selbstbeteiligung gefährde die Solidarität und die Gerechtigkeit der Finanzierung im Gesundheitssektor. Sie reduziert nicht die Kosten, sondern bewirkt ganz einfach nur, dass sie von der Gesamtheit der Beitrags- und Steuerzahler auf diejenigen verlagert werden, die das Pech haben, krank zu werden. Sie verzerrt die Gerechtigkeit, weil sie die Last der Selbstbeteiligungen potenziell den Haushalten mit niedrigem Einkommen aufbürdet. Ich werde noch auf diesen Punkt zurückkommen. In der Tendenz erhöht die Selbstbeteiligung der Versicherten die Kosten im Gesundheitswesen, da sie die Verwaltungskomplexität des Finanzierungssystems verstärkt. Aufgrund dieser Argumente spreche ich mich, wie schon anlässlich der ersten Lesung, gegen die Kostenbeteiligung der Versicherten aus. Nach meinem Empfinden betreibt die Regierung hier Akupunktur. Eine Stichelei gegen den Geldbeutel der Versicherten, völlig ungeeignet als Heilmittel für unser krankes Gesundheitswesen. Allerdings hat die Regelung zur Selbstbeteiligung den Vorteil, in ihrer Auswirkung sofort überprüfbar zu sein. Die Regierung hat in ihrer Werbebroschüre "Die gesundere Lösung" versprochen, die neue Kostenbeteiligung erlaube eine Senkung der zukünftigen Normalprämie um ca. 10%. Und in ihrem Bericht zur ersten Lesung schreibt sie: "Durch die Einführung der neuen Kostenbeteiligung ist im Grundsystem der freien Arztwahl eine Prämienreduktion von knapp 10% gegenüber dem Prämienniveau nach heutigem Recht zu erwarten". Wir können uns also darauf freuen, dass die Prämien vom 31. März 2000 auf den 1. April um 10% gesenkt werden, denn in dieser Nacht wird keine kostenwirksame demographische oder medizinische Entwicklung stattfinden. Und die Kostenbeteiligung wird auf die erste und jede Rechnung an die Krankenversicherer durchschlagen. Sie wirkt sich deshalb vom ersten Tag an aus und braucht keine jahrelange Anlauf- und Hoffnungsphase wie all die anderen Massnahmen. Wir werden sehr genau darauf achten müssen, damit nicht in die Anpassung der Prämie vom 31. Dezember 1999 zum 1. Januar 2000 die Senkung drei Monate später schon mit eingerechnet wird.Ein weiterer Bereich der meine Kritik herausfordert ist der Art. 24 b, der die Beiträge der Staates an einkommensschwache Versicherte im Hausarztsystem regelt. In zwei Punkten ist hier eine Korrektur notwendig und ich hatte entsprechende Anregungen bereits anlässlich der ersten Lesung artikuliert. Erstens bringt das vorgesehene Antragssystem einen zu hohen Verwaltungsaufwand. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass aufgrund der Steuererklärung die Berechtigten ja schon bekannt sind. Es ist für mich nicht einzusehen, wozu ein zweites Mal diese Berechtigung überprüft werden soll. Wer aufgrund seiner Steuerveranlagung Anrecht auf die Prämienverbilligung hat, soll diese ohne weitere Formalitäten zugesprochen erhalten. Lediglich für ausserordentliche Änderungen in den persönlichen Verhältnissen während einer Steuerperiode sind besondere Regelungen vorzusehen. Diese Forderung steht im Einklang mit den Erfahrungen in der Schweiz. Dort hat das Bundesamt für Sozialversicherung die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung in den Kantonen evaluiert und ist zum Ergebnis gekommen, dass eine soziale Ausgestaltung bei automatischer Ermittlung der Berechtigten aufgrund der Steuerveranlagung eher möglich ist und dass dabei ein geringerer Verwaltungsaufwand entsteht. Diese Evaluation hat auch ergeben, dass eine sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung nur erreicht wird, wenn die Beiträge monatlich ausgerichtet werden. Diese Erfahrungen aus der Schweiz müssten in unserem Gesetz sicher umgesetzt werden, nachdem wir uns systematisch stark an die Schweizer Regelungen anlehnen. Im Übrigen wird sich der Gesetzgeber nach meiner Meinung auch dazu äussern müssen, ob die Beiträge des Staates an einkommensschwache Versicherte direkt an diese oder an die Versicherer ausgerichtet werden soll. Ich persönlich würde hier wieder die verwaltungstechnisch einfachere Lösung vorziehen. Zweitens finde ich es stossend, dass die Regierung es für nötig findet, diesen einkommensschwachen Versicherten die Kostenbeteiligung abzuknöpfen. Ich hatte weiter oben ausgeführt, dass gerade Haushalte mit niedrigen Einkommen durch Selbstbeteiligungen in unsozialer Weise belastet werden. Gerade und wenigstens hier wäre eine Entlastung sicherlich angebracht. Im Übrigen kann ich dem Argument der Regierung nicht ohne weiteres folgen, wenn sie erklärt, sie wolle nicht die Arbeitgeber finanziell entlasten. Gerade in diesem Bereich der sehr tiefen Einkommen, der eher unqualifizierten Beschäftigten wäre es vielleicht ein überlegenswerter Ansatz, auch für die Arbeitgeber einen Anreiz zu schafften, nachdem gerade in diesem Sektor Arbeitslose nur schwer eine neue Anstellung finden. Lassen Sie mich zusammenfassen. Je klarer wir die Modalitäten der sogenannten Gesundheitsreform erkennen, um so schärfer zeichnet sich der darin versteckte Kostenturbo ab. Er liegt in der konkreten Ausgestaltung des Hausarztsystems, aber auch in manchen anderen Regelungen, welche dieses Gesetz zu einem Liechtenstein-Holding prädestinieren und die Verwaltungskosten in die Höhe treiben. Die Kostenbeteiligung wirkt höchstens akupunktuell und die Regelung für einkommensschwache Versicherte missachtet die Erfahrungen der Schweizer Kantone. Die Revision geht zu einseitig zu Lasten der Versicherten. Sie enthält zu viele Schwächen, die in der zweiten Lesung nicht mehr behoben werden können. Ich frage mich, ob es Zufall oder Berechnung ist, dass dieses Gesetz auf den 1. April in Kraft gesetzt werden soll. So wie das Gesetz jetzt vor uns liegt, abholbereit und ausgehöhlt, mag ich ihm nicht zustimmen. Die VU mit ihrer Mehrheit im Landtag und ihrer einfärbigen Regierung hat die Macht, diese Gesetzesrevision zu verwirklichen. Sie trägt aber auch die Verantwortung dafür.
Abg. Egon Matt:
Meine Damen und Herren. Nachdem ich die überarbeitete Vorlage zur Gesundheitsreform gelesen habe, ist mir unsere Regierung ein bisschen so vorgekommen wie ein Schneemann im April. So schnell schmelzen Positionen und Überzeugungen an der Frühlingssonne. Noch in der Vernehmlassung und im ursprünglichen Bericht und Antrag hat die Regierung ausdrücklich auf Wettbewerb gesetzt. Sie wollte mit Wettbewerb im Gesundheitswesen die Kosten senken. Wettbewerb unter den Krankenkassen, Wettbewerb unter den Leistungserbringern. Von diesen Wettbewerbselementen hat sie sich komplett verabschiedet. Allen voran die Einzelverträge unter den Leistungserbringern, das wurde schon ausgeführt. Das erstaunt mich einigermassen, weil die Regierung sonst in anderen Bereichen, wie z.B. der Telekommunikation, unerbittlich auf die Gesetze des Marktes setzt. Hier bei der Gesundheitsreform hatte sie nicht den Mut dazu. Den zweiten Kurswechsel, hier allerdings zum Positiven muss ich sagen, hat die Regierung bei der Prämienverbilligung eingeschlagen. Wir von der Freien Liste fordern schon seit zehn Jahren einkommens- und vermögensabhängige Krankenkassenprämien und stiessen dabei bei den Grossparteien stets auf taube Ohren. Noch im März 1998 wurde ein entsprechendes Postulat der Freien Liste im Landtag von der Mehrheitspartei mit Unterstützung der grossen Opposition abgelehnt. Die FBPL bevorzugte damals in ihrer Krankenkasseninitiative vielmehr ein Modell grossflächiger Ausschüttung von Subventionen ohne jede Berücksichtigung von Einkommen und Vermögenslage der Betroffenen und scheiterte damit. Die Regierung indes entschied sich in ihrer ursprünglichen Vorlage zur Gesundheitsreform dafür, die Idee einer gezielten Prämienverbilligung für wirtschaftlich Schwache nicht weiter zu verfolgen und setzte vielmehr auf flankierende Massnahmen in anderen Sozialbereichen, wie Wohnbeihilfen und Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Erst nachdem die Freie Liste unmissverständlich angekündigt hatte, bei der definitiven Beratung der Gesundheitsreform im Landtag entsprechende Gesetzesartikel zur Prämienverbilligung einzubringen, gingen Sie, Herr Sozialminister, nochmals über die Bücher und haben jetzt auf die zweite Lesung ein individuelles Prämienverbilligungssystem, das, ich muss es anfügen, allerdings seinen Namen kaum verdient, in die Vorlage aufgenommen.Die Freie Liste begrüsst die Kehrwendung der Regierung und die Einführung einer einkommensabhängigen Prämienverbilligung und sieht sich in einer ihrer langjährigen gesundheitspolitischen Forderung bestätigt. Die Ausgestaltung der Prämienverbilligung allerdings bedarf noch einiger Verbesserung. Insbesonders dürfen die Beiträge nicht nur auf Antrag ausgeschüttet werden, sondern die anspruchsberechtigten Versicherten müssen zumindest schriftlich auf ihren Anspruch aufmerksam gemacht werden. Erfahrungen aus der Schweiz zeigen, dass gerade wirtschaftlich Schwächergestellte oft schlecht über ihre Rechte informiert sind und ihre Ansprüche nur geltend machen, wenn sie darauf hingewiesen werden, obwohl sie finanziell dringend darauf angewiesen sind. Die Beiträge des Staates für die individuelle Prämienverbilligung sind zu tief angesetzt, um damit eine einigermassen gerechte soziale Verteilung der Prämienlast zu gewährleisten. Heute betragen die direkten Staatsbeiträge an die Krankenkassen, von denen übrigens alle Versicherten gleichermassen profitieren, über CHF 20 Mio. pro Jahr. Für die individuelle Prämienverbilligung hingegen will der Staat lediglich CHF 3 Mio. pro Jahr ausgeben. Dieses Missverhältnis hat zur Folge, dass lediglich ca. 11% der Bevölkerung in den Genuss einer individuellen Prämienverbilligung kommen sollen.Ein grundlegender Systemwechsel, wie ihn beispielsweise die Schweiz 1996 vorgenommen hat, würde zur Umverteilung der gesamten Staatsbeiträge zur individuellen, nach Einkommen abgestuften Prämienverbilligung führen. Das hat z.B. in der Schweiz zur Folge, dass ca. ein Drittel der Bevölkerung von dieser Verbilligung erfasst wird. Unser Nachbarland ist also durch diesen Systemwechsel der Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit in der Krankenversicherung in weit höherem Masse gerecht geworden, als dies der vorliegende Vorschlag unserer Regierung tut.Die Freie Liste fordert weiterhin den Systemwechsel von den direkten Staatsbeiträgen an die Krankenkassen hin zu einer konsequenten, sozial gerechten, individuellen Prämienverbilligung nach Einkommen und Vermögen. Das vorgeschlagene Prämienverbilligungssystem mag in dieser Hinsicht nicht zu befriedigen und muss als enttäuschend bezeichnet werden. Es ist allerhöchstens ein erster winzig kleiner Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit in der Krankenversicherung. Das beweist auch schon, bevor wir mit der 2. Lesung angefangen haben, aus Ihren eigenen Reihen bereits Nachbesserungen vorgeschlagen werden. Wir werden deshalb beim Art. 24b bei den Bezugsgrenzen für die Prämienverbilligungen einen höheren Ansatz vorschlagen, konkret eine Verdoppelung des Ansatzes. Gepaart damit stellen uns vor, dass in Art. 24a, wo die direkten Staatsbeiträge an die Krankenkasse geregelt sind, eine flexible Formulierung aufgenommen wird, die es der Regierung dann ermöglicht, eine Verschiebung von den direkten Subventionen an die Krankenkassen hin zur individuellen Prämienverbilligung vorzunehmen.Sollte eine bedeutend bessere Ausgestaltung der Prämienverbilligung hier und heute in diesem Landtag keine Chance haben, dann sehen wir uns auch nicht der Lage, dieser Gesundheitsreform zuzustimmen.
Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. In Anbetracht dessen, dass wir uns in einer 2. Lesung und nicht in einer Eintretensdebatte befinden, werde ich mich möglichst kurz halten. Ich danke der Regierung für die ergänzende Stellungnahme der Revision des Krankenversicherungsgesetzes. Die Regierungsvorlage bleibt in Vergleich zu derjenigen der 1. Lesung in ihrer grundsätzlichen Zielsetzung unverändert. So bilden die Einführung des Risikoausgleichs, des Hausarztsystems, eine moderate Kostenbeteiligung der Versicherten und eine neue Berechnungsformel für die Staatsbeiträge die Kernpunkte der Gesetzesrevision. Diese genannten Eckpfeiler der Abänderungsvorlage sind in Fachkreisen unbestritten. Der Risikoausgleich hat nicht den Zweck, die Rechnungsergebnisse unter den Versicherungen auszugleichen, vielmehr fördert er gleiche Wettbewerbsbedingungen im obligatorischen Krankenpflegebereich unter den Versicherern, und er garantiert ein erforderliches Mass an Solidarität bei den Krankenversicherten. Hausarztsysteme übernehmen eine lenkende Funktion im Gesundheitswesen. Sie koordinieren die Abläufe und verhindern Doppelspurigkeiten in der medizinischen Dienstleistung. Das Gesundheitsnetz Liechtenstein, indem Leistungserbringer und Versicherer zusammenarbeiten, soll den Versicherten eine qualitativ hochstehende und kostengünstige Gesundheitsversorgung in der Zukunft erhalten. Durch die Einführung einer sozialverträglich ausgestalteten Kostenbeteiligung wird den Versicherten als wichtigem Entscheidungsträger im Gesundheitswesen vermehrt die Möglichkeit gegeben, Eigenverantwortung zu übernehmen. Mit der Einfügung eines neuen Artikels 24b in das Krankenversicherungsgesetz wird der Staat ermächtigt, Beiträge zur Prämienverbilligung an Versicherte mit niedrigem Einkommen auszurichten. Zusammen mit den staatlichen Subventionsleistungen, durch welche die Grundversicherungsprämie heute schon stark verbilligt wird, und mit der in der Revisionsvorlage vorgesehenen gänzlichen Prämienbefreiung für Kinder unterstützt das zusätzliche Element der Prämienverbilligung gezielt die Haushalte mit niedrigen Einkommen. Hohe Erwartungen setzt die Gesetzesrevision in die Einführung des Hausarztsystems. Das Hausarztsystem ist für die darin zusammenarbeitenden Vertragspartner sehr anspruchsvoll. Leistungserbringer und Versicherer verpflichten sind durch ihre Rechte und Pflichten, welche sie als Vertragspartner im Gesundheitsnetz wahrzunehmen haben, für eine qualitativ hochstehende und kostengünstige Gesundheitsversorgung. Davon werden die Versicherten durch eine nach wie vor gute medizinische Versorgung und in Form einer günstigeren Versicherungsprämie profitieren. Ärzteverein und der Verband der Krankenversicherer haben sich bereit erklärt, diesen anspruchsvollen gemeinsamen Weg in der Gesundheitsversorgung in Liechtenstein, wie ihn die Gesetzesrevision vorzeichnet, zu gehen. Durch die Vereinbarung von Kostenzielen soll der Erfolg des Hausarztsystems ermöglicht werden. Dabei ist das Kostenziel die kalkulatorische Grundlage für die günstigere Versicherungsprämie für die Versicherten im Versorgungsnetz. Durch Qualitätszirkel wird die Qualität der medizinischen Versorgung im Gesundheitsnetz bewahrt und gefördert. Ich denke, dieser Weg wird erfolgreich sein, wenn er neben den vorgesehenen Verträgen und Reglementen mit der Idee der partnerschaftlichen Zusammenarbeit erfüllt wird. Die Gesetzesrevision eröffnet uns die Chance, unser Gesundheitswesen nicht zu einer Krankheitsgeschichte werden zu lassen. Ergreifen wir diese Chance im Interesse der Krankenversicherten. Mit der Inkraftsetzung der zur 2. Lesung und zur Verabschiedung vorliegenden Gesetzesabänderungsvorlage der Regierung stellt der Gesetzgeber die Weichen im Gesundheitswesen für die Zukunft richtig.
Abg. Helmut Konrad:
Ich sehe in manchem oder fast in allem die Situation nicht so zuversichtlich, wie das mein Vorredner zum Ausdruck gebracht hat, vor allem aus der Sicht der Versicherten. Ich habe grosse Zweifel, ob die Zielsetzung, mit der die Regierung angetreten ist bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes, eben eine Kosteneindämmung im Gesundheitswesen zu erreichen und dadurch positive Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien, die in den letzten Jahren überproportional gestiegen sind, erreicht werden kann.Der Abg. Marco Ospelt hat darauf hingewiesen, dass bei der 1. Lesung der Gesetzesrevision nicht nur aber viele von den Abgeordneten der FBPL auf verschiedene Schwächen der Gesetzesvorlage hingewiesen haben, die es aus der Sicht dieser Abgeordneten und unserer Fraktion bis zur 2. Lesung zu beheben gelte. Stichwortartig seien z.B. genannt: die konkrete Ausgestaltung des Hausarztsystems sowie die zu einseitige Ausrichtung der Belastungen auf die Patienten. Ich erwähne den festen Betrag pro Kalenderjahr, die Kostenbeteiligung von 10%. Ausserdem wurde das Fehlen von Vereinbarungsbestimmungen zwischen Hausärzten und Krankenkassen bemängelt. Die Regierung hat in der nun den Abgeordneten vorgelegten neuen Vorlage aber nur wenige dieser Anregungen aufgenommen, andere vorgenommene Änderungen gehen aus unserer Sicht in eine falsche Richtung. Wir sind der Ansicht, dass die von der Regierung eingangs von mir erwähnten Zielsetzungen /Anliegen mit dieser vorliegenden Vorlage auch in 2. Lesung nicht erreicht werden können. Das gilt erstens für diese Zielsetzung der Kosteneindämmung im Gesundheitswesen. Wir gehen eher im Gegenteil davon aus, dass sich aufgrund verschiedener Neubestimmungen Mehrkosten gegenüber den heutigen Regelungen ergeben. Als Beispiel sei das Hausarztsystem erwähnt, das in der vorliegenden Form keine Einsparungen bringen wird, dafür aber einen enormen Verwaltungsaufwand, der nur zu Lasten der Krankenkassen und damit der Versicherten gehen kann. Der Abg. Marco Ospelt hat viele Beispiele genannt, wie eben diese Mehrkosten durch den Verwaltungsaufwand beispielhaft aufgezeigt werden können. Auch der zweite Grundsatz: Die Regierung hat immer betont, es müssen alle Beteiligten einen Beitrag leisten: Versicherte, Versicherer, Staat, Krankenkassen. Ich sehe beim besten Willen diesen Grundsatz hier nicht erfüllt. Aus meiner Sicht, auch das wurde schon gesagt, geht die ganze Sache ganz einseitig zu Lasten der Versicherten, insbesondere der Versicherten im Krankheitsfall. Ich möchte die positiven Beiträge an die Versicherten nicht einfach unterschlagen. Es gibt Anreize dort, aber meines Erachtens werden diese eben mehr als nur kompensiert im Krankheitsfalle durch Kostenbeteiligung, durch den festen Betrag pro Kalenderjahr. Weiter muss man berücksichtigen, dass die Kollektivversicherungsmöglichkeit in der Grundversicherung, von der 75% bei uns im Land profitieren, dass auch das wegfällt und letztlich auch zu einer Teuerung beiträgt, die das Ganze wieder kompensiert, was an Anreizen gegeben wird.Die Kostenbeteiligung und der feste Betrag pro Kalenderjahr haben ausserdem eine problematische Entsolidarisierung der Gesunden und der Kranken zur Folge. Und das Störende daran ist eben, das habe ich mit der Einseitigkeit zum Ausdruck gebracht, dass die Leistungserbringer kaum einen Beitrag zu leisten haben. Ich sehe ihn auf jeden Fall nicht. Schon in der 1. Lesung der dort vorgelegten Vorlage ist eine Schonung festzustellen gewesen. In der Zwischenzeit sind weitere Konzessionen gemacht worden. Auch hier sind Beispiele von Marco Ospelt angesprochen und aufgeführt worden. Und was die Krankenkassen betrifft: Sie werden ihre Mehrkosten über die Prämien bzw. über Subventionen des Staates zu decken wissen. Als Fazit bleibt auch für mich, dass mit dem für die 2. Lesung vorgelegten revidierten Krankenversicherungsgesetz die von der Regierung intendierten Zielsetzungen nach unserer Ansicht nicht erreicht werden können. Die erhofften Einsparungen in dieser Ausgestaltung des Hausarztmodells vor allem begründet sind unrealistisch. Es ist im Gegenteil eher durch verschiedene Neuerungen ein Teuerungsschub zu befürchten, sodass insgesamt sowohl vom Staat als auch vom Versicherten mehr Geld in das Gesundheitswesen investiert werden muss. Vor allem die Subventionen des Staates werden sich erhöhen, ohne dass die Versicherten, die Einwohnerinnen und Einwohner, etwas davon profitieren. Deshalb kann auch ich diesem Gesetz die Zustimmung nicht geben, wenn es in dieser Form verabschiedet wird. Für mich stimmt hier zuviel nicht. Darum halte ich es mit dem, was der Abg. Marco Ospelt gesagt hat: Die Regierung soll das Gesetz mit ihrer Mehrheit im Landtag durchsetzen und dann auch die politische Verantwortung übernehmen. Wir haben dann als Opposition Gelegenheit, von Fall zu Fall und von Zeit zu Zeit, sie an ihren Zielsetzungen und an ihren Versprechungen zu messen.
Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Mit der vorgeschlagenen Kostenbeteiligung der Versicherten kann ich mich ganz und gar nicht einverstanden erklären. Ich habe schon anlässlich der 1. Lesung meine Einwände vorgebracht. In der Zwischenzeit haben sich meine Bedenken noch verstärkt. Die Regierung hat im Bericht und Antrag darauf hingewiesen, dass im Verhaltensbereich der im Gesundheitswesen involvierten Interessengruppen ein gewisses Kosteneinsparungspotential vorhanden wäre. Es sind im Wesentlichen drei Interessensgruppen, die hier involviert sind: Die Leistungserbringer, die Versicherer bzw. Krankenkassen und die Krankenversicherten. Die Interessen der Leistungserbringer, also der Ärzteschaft und Spitäler sowie der Krankenkassen, sind in der Gesetzesvorlage der Gesundheitsreform weitgehend gewahrt worden. Die Interessen der Krankenversicherten, also jene unserer Bevölkerung, das sind die Steuerzahler, Frauen und Männer, Mütter, Familienväter, Angestellte, Gewerbetreibende, die Interessen dieser Versicherten, der Prämienzahler, sind hingegen schlecht wahrgenommen worden. Im Gegenteil: Mit einer Kostenbeteiligung sollten sie vom Arztbesuch abgehalten werden. Wenn sie doch den Arzt aufsuchen, müssen sie entsprechend dafür bezahlen. Die Krankenversicherten werden in zweifacher Hinsicht in die Pflicht genommen: Mit der Einschränkung bei freien Arztwahl durch das Arztsystem einerseits und mit der Kostenbeteiligung im Krankheitsfall andererseits. Weder die Krankenkassen noch die Leistungserbringer müssen spürbare materielle Einbussen oder zusätzliche Belastungen oder Einschränkungen in Kauf nehmen.Nachdem über Jahrzehnte hinweg mit Vorsorgeuntersuchungen Präventivarbeit betrieben, mit Aufklärungsarbeit das Gesundheitsbewusstsein gefördert und auch die Früherkennung von Krankheitssymptomen hingearbeitet wurde, wird nun alldem mit der Kostenbeteiligung von bis zu CHF 600 jährlich und einem Selbstbehalt von 10% der den Jahresfestbetrag von CHF 600 übersteigenden Kosten ein Riegel vorgeschoben. Die Regierung begründet die Kostenbeteiligung mit dem sogenannten "Doctor-Shopping". Man kann doch nicht, weil einzelne Versicherte möglicherweise das System strapazieren, die ganze Gemeinschaft der Versicherten dafür bestrafen. Der vor einem Jahr lancierten Krankenkassen-Initiative wurde vor allem vorgeworfen, sie begünstige auch solche Versicherte, die eine Prämienverbilligung nicht nötig hätten. Mit der Kostenbeteiligung wird der Spiess umgedreht. Weil es vielleicht einige Sünder gibt, vielleicht auch Menschen, die gerade zu krankhaft gesundheitsbewusst, ängstlich oder unsicher sind, wegen wenigen Einzeltätern werden nun alle in die Pflicht genommen. Die vorgesehene Kostenbeteiligung erinnert mich an überholte Disziplinierungsmethoden in der Schulzeit, der Kollektivstrafe. Missbräuchen im Gesundheitswesen können doch die Ärzte und die Krankenkassen am besten begegnen. Dafür müssen nicht alle Versicherten zur Kasse gebeten werden. Die Revision geht von der Annahme aus, dass die Krankenversicherten die Hauptverursacher der Kostenexplosion im Gesundheitswesen sind. Dass dem nicht so ist, wissen auch alle. Aber die Krankenkassenversicherten sind die Schwächsten im Gesundheitssystem. Sie haben keine Lobby, bei ihnen lässt sich der Hebel am leichtesten ansetzen. Ich werde nicht dazu beitragen, dass in der sogenannten Gesundheitsreform wider besseres Wissen materiell vor allem beim schwächsten Glied, bei den Prämienzahlern, angesetzt wird. Die Zunahme der Ärztedichte, die Entwicklung der Medizinaltechnik, die Medikamentenproduktion und die Preispolitik der Pharmaindustrie sind weit gewichtigere Einflussfaktoren. Die Prämienzahler allein sind nicht die Verursacher der Kostenexplosion. Ich bin der Ansicht, dass mit der vorgesehenen Kostenbeteiligung in unserem Gesundheitssystem eine grosse Ungerechtigkeit geschaffen wird. Es wird zusätzlich Härtefälle geben, vor allem, es wird der Hebel am falschen Ort angesetzt. Mit dieser Massnahme wird kein einziges Spitalbett abgebaut. Es wird nicht ein einziger Pflegetag reduziert und es wird auch nicht ein einziger Arzt weniger bei uns sich niederlassen. Ich persönlich glaube nicht daran, dass soviele Menschen unser Gesundheitssystem strapazieren, zu häufig zum Arzt geben und dergleichen. Ich glaube immer noch, dass die meisten Menschen froh sind, wenn sie nicht zum Arzt oder ins Spital müssen. Die vorgesehene Kostenbeteiligung ist in Tat und Wahrheit eine wirkungslose Kollektivstrafe. Wer von einer Krankheit betroffen wird, wer unter gesundheitlichen Problemen leidet, soll nicht wie ein Schmarotzer behandelt werden. Ich werde also dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen können, wenn der Art. 23, d.h. die zusätzliche Kostenbeteiligung der Krankenversicherten, darin enthalten bleibt. Ich fasse meine Haltung gegenüber der Kostenbeteiligung zusammen: Die vorgesehene Kostenbeteiligung ist eine Kollektivstrafe für die Missbräuche einzelner Personen und daher unhaltbar. Die vorgesehene Kostenbeteiligung schafft neue Härtefälle, nicht bei den Armen oder den Reichen, sondern bei den Normalverdienern. Durch die vorgesehene Kostenbeteiligung wird materiell hauptsächlich bei den Prämienzahlern angesetzt, obschon sie am wenigsten für die Kostenentwicklung verantwortlich sind. Die Kostenbeteiligung ist voraussichtlich völlig wirkungslos, was die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen betrifft, weil die Ursachen dafür nicht bei den Versicherten liegen. Im Kontext der prospektiven Entwicklung der Steuereinnahmen ist die zusätzliche finanzielle Belastung der Krankenversicherten nicht gerechtfertigt. Daher werde ich bei Art. 23 die ersatzlose Streichung beantragen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Die Regierung freut sich, dass wir mit dem Kernstück unserer Gesundheitsreform, nämlich der KVG-Revision, auf der Zielgeraden sind. Wir sind überzeugt, dass wir notwendige Verbesserungen wirksam durchführen können auf der Basis des neuen Gesetzes. Wir setzen die richtigen Anreize bei allen Beteiligten. Wir führen eine soziale Prämienverbilligung ein. Wir setzen familienpolitische Akzente - ich erinnere nur an die Prämienbefreiung für Kinder. Jemand hat gesagt, die Versicherten hätten keine Lobby. Ich kann alle Versicherten in Liechtenstein beruhigen. Sie haben eine starke Lobby. Die Regierung setzt sich entschlossen für die berechtigten Anliegen der Versicherten ein, und diese Vorlage ist ein Beleg dafür. Ich habe Verständnis dafür im politischen Geschäft, dass es für jene Abgeordneten, die der Fraktion angehören, die mit einer klar gescheiterten Volksinitiative fertig werden muss, schwierig ist, jetzt eine im Grossen und Ganzen würde ich meinen geglückte Reform vorzufinden und mit dem umzugehen. Da habe ich ein gewisses Verständnis dafür. Ich habe weniger Verständnis dafür, wenn dann soweit über das Ziel hinausgeschossen wird, dass vernünftige und massvolle Kostenbeteiligungsmodelle, wie sie seit Jahren in der Schweiz produziert oder praktiziert werden, als Kollektivstrafen bezeichnet werden. Das ist doch ziemlich überrissen. Insbesondere überrascht es mich nicht, der Abg. Marco Ospelt als Hauptexponent dieser Initiative den Kübel besonders saftig ausgiesst. Das war zu erwarten, meine Überraschung ist klein darüber.Sie haben mehrfach vom Kostenturbo gesprochen, Herr Abg. Marco Ospelt. Der Kostenturbo wurde vor einigen Monaten mit einem sehr klaren und eindeutigen Votum bachab geschickt. Das war der Kostenturbo. Und wenn es jetzt darum geht, zu beurteilen, ob das etwas bringt, was wir jetzt vorschlagen, würde ich doch empfehlen, nicht nur auf die Meinung von Ärzten abzustellen, die Partei sind - ich möchte niemandem zu nahe treten, aber sie sind Partei in diesem Geschäft - sondern doch zur Kenntnis zu nehmen, was schweizerische, weit über die Schweiz hinaus bekannte, europaweit anerkannte Fachleute und Experten uns sagen. Und die gratulieren uns zu diesem Modell, das wir entwickelt haben. Wir haben gewisse Konzessionen gemacht, das ist im politischen Geschäft nichts Unanständiges. Ich bin überzeugt, dass es für eine effiziente, kostensparende Regelung Sinn macht, die Ärzte an Bord zu haben. Aber wir haben keine unsachlichen Konzessionen gemacht. Wir haben insbesondere dort nachgegeben, wo wir überzeugt sind, dass es dem Ganzen nicht schadet. Wenn Sie wollen, kann ich bei den einzelnen Artikeln noch darauf eingehen. Völlig abwegig ist die Behauptung eines Arztes, die Ärzte hätten sich auf der ganzen Linie durchgesetzt. Herr Abg. Marco Ospelt, Sie wissen so gut wie ich, dass das nicht stimmt. Und wenn Sie jetzt so tun, wie wenn die kollektive Kostenverantwortung eine Forderung der Ärzte gewesen wäre im Hausarztsystem, dann wissen Sie auch, dass das falsch ist. Vor einigen Tagen war in Deutschland ein Riesenkrach genau wegen dem Thema, weil die grüne Gesundheitsministerin die kollektive Kostenverantwortung der Ärzte beibehalten wollte und die Ärzte-Lobby oder die Ärzte-Gruppe hat sich durchgesetzt. Diese kollektive Verantwortung ist im Bereich Medikamente in Deutschland gekillt worden. Wir haben sie drin, wir finden es wichtig. Es ist wichtig, dass Sie sich dafür interessieren, was Ihr Kollege für ökonomische Ergebnisse hat. Das ist das Herzstück des Hausarztmodells. Man darf es nicht immer nur aus Sicht des Patienten sehen, der zum Arzt geht und diesen Geld-Keeper konsultieren muss. Das haben wir überhaupt nicht eingeschränkt. Aus Sicht der Ärzte und des Ärztevereins wird dieses Hausarztmodell sehr viel verlangen. Das ist den Ärzten bewusst und ich kann Ihnen sagen, die Begeisterung bei den Ärzten über dieses Hausarztmodell ist eine kleine. Sie haben das akzeptiert, das finde ich gut. Weil sie sagen, wir sehen, wir müssen einen Beitrag leisten, aber das ist durchaus ein Opfer, das von Seiten der Ärzte gebracht wird. Und das darf man anerkennen. Wir wollen keinen Krieg führen weder gegen die Krankenkassen noch gegen die Ärzte und schon gar nicht gegen die Versicherten. Wir machen die Reform für die Versicherten und sonst für gar niemanden. Wir machen diese Gesundheitsreform weder für die Krankenkassen noch für die Ärzte noch für andere Leistungserbringer. Wir machen sie für die Prämienzahler und die können sich darauf verlassen, dass hier eine adäquate Regelung, die ihre Interessen wahrnimmt, vorliegt. D.h. nicht, dass man einfach nur Geschenke verteilend durch das Land marschieren kann. Die Kostenbeteiligung braucht politischen Mut, die zu verlangen. Ich hoffe, der Landtag wird diesen Mut haben. Die Regierung hat den Mut, diese sicher unpopuläre Massnahme vorzuschlagen, dass die Opposition zum Teil, nicht beide Parteien, aber eine Partei sagt: "Ja das ist doch den Versicherten das Geld aus der Tasche gezogen". Das überrascht mich nicht, das ist ein aufgelegtes Argument, das ist naheliegend, dass da die Opposition dreinfährt. Ob es verantwortungsvoll ist, ist eine andere Frage. Diese Kostenbeteiligung ist sehr massvoll, sie gut austariert. Sie findet den richtigen Mix zwischen Solidarität und Verursacherprinzip. Dann, die Aussage, die mehrfach geäussert wurde, die ganze Reform gehe auf Kosten der Versicherten. Wir geben künftig CHF 4.5 Mio. für Prämienbefreiung für Kinder aus. Wir geben ca. CHF 3 Mio. für Prämienverbilligungen für Einkommensschwache aus. Wir geben eine Anschubfinanzierung für das Hausarztmodell in Millionenhöhe. Und wir haben eine Kostenbeteiligung bei der der Versicherte einen Gegenwert bekommt, nämlich entsprechend tiefere Prämien. Die Kassen können das nicht einfach in den Sack stecken. Sie dürfen ja keine Gewinne machen im Bereich der Pflegeversicherung und der Grundversicherung. Dann zum Schneemann, Herr Abg. Egon Matt: Ich glaube nicht, dass es sich um Schnee handelt. Es handelt sich um ein Gebilde, das hat vielleicht ein paar weisse Flecken, Stichwort Prämienverbilligungssystem, wir sind lernfähig. Aber es ist nicht aus Wasser, es ist ein hitzebeständiges Material, das wir hier vorlegen und sicher kein Schneemann. Im Kern haben wir überhaupt in keinem Punkt nachgegeben. Wir haben die wichtigen Punkte dieser Reform in diese 2. Lesung hinüber gebracht. Und wenn Sie heute zustimmen, dann haben wir eine Reform, die den Namen verdient. Eine Bemerkung dann noch zum Prämienverbilligungssystem: Ich bin ohne weiteres einverstanden, dass man das Antragssystem so ausgestaltet, dass die Versicherten, die Anspruch auf eine Verbilligung haben, auch darauf hingewiesen werden. Wir haben das mit der Steuerverwaltung diskutiert. Es ist ohne weiteres möglich, allen Versicherten mitzuteilen und das Formular gerade beizulegen, dass sie antragsberechtigt sind. Da sollte es keine grösseren Probleme geben. Ein offener Punkt scheint die Höhe der Prämienverbilligung zu sein. Da bitte ich einfach auch zu berücksichtigen, dass wir CHF 25 Mio. generell für Prämienverbilligungen ausgeben. Die Grundprämie wäre 50% höher, wenn wir das nicht täten. Der zweite Unterschied zur Schweiz, wenn wir das als Vergleichsmodell herziehen: Bei uns haben Arbeitnehmer einen Arbeitgeberbeitrag, das ist in der Schweiz nicht vorgesehen. Wir führen neu Kindersubventionen ein, diese erwähnten CHF 4.5 Mio. Und dass wir dann beim Prämienverbilligungssystem nicht noch einmal mit der grossen Kelle anrichten, sondern uns auf die beschränken, die es wirklich brauchen, das halte ich für sachgerecht. Ich denke, auf die einzelnen Änderungswünsche gehen wir dann nach Ende dieser 2. Eintretensdebatte ein.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können mit der 2. Lesung beginnen. Art. 2 Abs. 2, 3 und 3a (neu)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 Abs. 2, 3 und 3a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 3 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 3bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 3a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 4a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 9 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 10 Bst. b und c (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 Bst. b und c steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte im Zusammenhang mit der lit. e eine Klärung in der Formulierung herbeiführen und die Regierung bitten, Stellung zu nehmen. Ich denke nicht, dass mit dieser Formulierung beabsichtigt ist, der Krankenversicherung sämtliche Aufwendungen, welche über die normalen Lebenshaltungskosten hinausgehen und im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege anfallen, zu belasten. Die Leistungen bei häuslichen Pflege sind ja in der entsprechenden Verordnung zur Krankenversicherung geregelt und mit max. CHF 100 pro Tag begrenzt. Demnach müsste die Formulierung meines Erachtens eigentlich wie folgt lauten: lit. e) "Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung umfassen einen Beitrag an die Deckung der über den normalen Lebenshaltungskosten hinausgehenden Aufwendungen" usw.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, Herr Abg. Kranz, das ist schon bisher so aufgefasst worden, dass die Regierung dann in Verordnungsform den Umfang dieser Leistungen näher umschreiben kann. Und das ist ja auch mit dieser 100 Frankenvorschrift in der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz geschehen. Diese Formulierung, die Sie da beanstanden oder verbessern wollen, ist übrigens völlig unverändert aus dem geltenden Gesetz übernommen. Also daran hat sich nicht ein Jota geändert.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Dennoch glaube ich, Herr Präsident, dass der Abg. Kranz hier schon einen Punkt hat. Denn im Gesetz heisst es: "Die Deckung der Kosten", dann ist die Frage, ob es zulässig wäre mit Verordnung, das auf CHF 100 im Tag zu beschränken. Von daher habe ich Sympathie für den Vorschlag des Abgeordneten. In der Realität leisten wir einen Beitrag und wir wollen am heutigen System nichts ändern. Dann wäre es vermutlich vorsichtig, es gibt pfiffige Anwälte, die sonst etwas hier daraus machen könnten, dass wir auch im Gesetz von einem Beitrag sprechen und nicht von einer Deckung, was als naturgemäss vollständige Abgeltung verstanden werden könnte, was ja nicht die Absicht ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, stellen Sie einen Antrag, Herr Abg. Kranz, im Sinne der Ausführungen, die Sie gerade gemacht haben?
Abg. Oswald Kranz:
Ja, Herr Präsident. Ich danke dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für diese Ausführungen und möchte daher entsprechend den Antrag stellen im Sinne der Rechtssicherheit lit. e) so zu formulieren: "einen Beitrag an die Deckung der über die normalen Lebenshaltungskosten hinausgehenden Aufwendungen". Die Höhe des Beitrages wird dann ja in der Verordnung geregelt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Kranz ab. Wer damit einverstanden ist, dass Art. 13 Abs. 1 lit. e) wie folgt formuliert wird: "einen Beitrag an die Deckung der über die normalen Lebenshaltungskosten hinausgehenden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege anfallen, soweit diese ärztlich befürwortet werden, und ohne häusliche Pflege Aufenthalt und Pflege in einer Heil- oder Pflegeanstalt nötig wären", soll das zu erkennen geben durch Handerheben.Abstimmung: 12 Stimmen bei 21 anwesenden Abgeordneten
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist die Mehrheit, damit ist der Antrag angenommen. Wir stimmen noch ab über Art. 13 gesamthaft unter Einschluss dieser bereits beschlossenen Änderung. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 16a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 16b wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16b steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich habe noch eine Präzisierung der Regierung, und zwar dahingehend, dass für diejenigen Leistungserbringer, die den Tarifverträgen beitreten können, die aber nicht Mitglieder des Verbandes sind, dass für die auch die Art. 19a - Qualitätssicherung - und vor allem auch Art. 19 - Wirtschaftlichkeit der Behandlung - gültig sind.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das scheint mir klar zu sein, dass die dem unterliegen. Das ergibt sich meines Erachtens auch aus den Formulierungen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das scheint mir nicht so klar zu sein, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Wenn ich den Abg. Egon Matt richtig verstanden habe und er auf Art. 18a Bezug genommen hat, beziehen sich dessen Vorschriften doch nur auf die ärztlichen Leistungen im Rahmen des Hausarztsystems, während hier in diesem Art. 16b wird von den Tarifen generell gesprochen, nicht nur bezüglich des Hausarztsystems.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich habe seine Frage so verstanden, ob die in Art. 16b Abs. 1 Satz 2 erwähnten Leistungserbringer, die nicht organisiert sind, ob für die das Prinzip der Wirtschaftlichkeit der Behandlung und der Qualitätssicherung gilt. Und diese Frage habe ich bejaht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Abg. Egon Matt: Ist das erledigt?
Abg. Egon Matt:
Das war in der Tat meine Frage. Es geht mir darum: Wir schreiben hier jetzt im Gesetz eigentlich ein generelles Recht fest, dass jeder Leistungserbringer einem Tarifvertrag beitreten kann. D.h. umgekehrt formuliert: Es kann keine Kasse einem Leistungserbringer einen Vertrag verwehren. Das wäre auch eine Möglichkeit, die diskutiert wird, dass z.B. sehr teuren Leistungserbringern nicht erlaubt wird, den Tarifverträgen beizutreten. Es wird aber dann relativiert, wenn es in Art. 19 heisst: "dass sich die Behandlung nach wirtschaftlichen Kriterien ausrichten muss, und dass sogar für Leistungen, die über das übliche Mass hinausgehen, eine Rückvergütung verlangt werden kann". Dann wird das für mich akzeptabel oder relativiert. Wenn dieser Art. 19 auch für die Leistungserbringer gilt, die nicht Mitglied eines Verbandes sind.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn Sie sich auf Art. 19 beziehen, das gilt sicherlich für alle, die nach den Tarifen dieses Gesetzes abrechnen, die in der obligatorischen Krankenversicherung tätig sind, ganz gleich zu welchen Preisen. Das scheint klar zu sein.
Abg. Egon Matt:
Danke.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe ein anderes Problem mit Art. 16b, und zwar fehlt mir der Abs. 4 der ursprünglichen Regierungsvorlage. Es wurde schon in der heutigen quasi Eintretensdebatte verschiedentlich kurz angesprochen, dass die Regierung diesen Absatz, der den Abschluss von Tarifverträgen zwischen Kassen und Leistungserbringern ausserhalb des vom Verband abgeschlossenen Tarifvertrages ermöglicht hat, ausschliesst. Ich habe mich schon in der 1. Lesung, wie es wörtlich dort im Protokoll heisst, "wärmstens" für die Beibehaltung dieses Absatzes 4 in der Form der Regierungsvorlage ausgesprochen und möchte dabei bleiben. Insbesondere werde ich dadurch eigentlich durch die Ausführungen im Regierungsbericht bestärkt, nämlich in der vorliegenden Stellungnahme, wo auf Seite 15 im zweiten Absatz, wie ich meine, sehr überzeugende Argumente dafür angeführt werden, dass eine solche Möglichkeit sehr viel für sich hätte. Dass es nämlich keineswegs nur darum geht, wie offenbar manche Leute befürchten, hier niedrigere Tarife mit Dumping-Preisen einführen zu können, sondern dass es darum geht, die Möglichkeit zu schaffen - wie es hier wörtlich heisst im Regierungsbericht - dass einzelne Leistungserbringer eine abweichende Tarifstruktur vereinbaren können, z.B. eine stärkere Bevorzugung der persönlichen Leistung oder eine völlig neue Art der Tarifierung, wie z.B. Pauschaltarife oder Zeittarife. Die Bedenken, die die Regierung jetzt gegen die Beibehaltung dieser Möglichkeit vorbringt und weshalb sie diese Vorschrift gestrichen hat, überzeugen mich nicht. Ich sehe nicht, warum hier Kräfte zersplittert werden sollen, warum es nötig ist durch eine Ausschliessung dieser Möglichkeit - und darum würde es sich ja handeln - die Kräfte aller Beteiligten auf das Hausarztsystem zu konzentrieren. Meiner Meinung nach können die Kräfte aller Beteiligten auch bei Beibehaltung dieser Ermöglichung durch den Gesetzgeber auch andere Tarifstrukturen zu vereinbaren, durchaus auf das Hausarztsystem konzentriert werden. Andererseits sind bei der 1. Lesung auch Bedenken laut geworden, ich glaube vom Abg. Marco Ospelt, dass hier eine Art Keil in die vorgesehene Tarifstruktur des Hausarztsystems getrieben werden könnte, und dass das unerwünscht sei und zu Nebenwirkungen führen könnte, die man nicht will. Das sehe ich durchaus ein. Ich würde deshalb eine etwas andere Formulierung vorschlagen, als sie im Regierungsbericht, den wir bei der 1. Lesung gelesen haben, vorgeschlagen wurde. Damals hatte es geheissen im Abs. 4: "Kassen und Leistungserbringer können besondere Tarifvereinbarungen abschliessen". Ich würde jetzt vorschlagen: "Kassen und Leistungserbringer können ausser für die Vergütung von Leistungen im Hausarztsystem besondere Tarifvereinbarungen abschliessen. Sie können das Recht auf den Beitritt für Dritte ausschliessen". Das würde bedeuten, dass ausserhalb des Hausarztsystems Kassen- und Leistungserbringer - wohlgemerkt nicht nur Ärzte, sondern alle Arten von Leistungserbringern - besondere Tarifvereinbarungen abschliessen können, welcher Art auch immer. Mich überzeugt auch nicht das hin und wieder gehörte Argument, dass dies in der Praxis ja wahrscheinlich zumindest jetzt kaum eine Bedeutung haben werde, wer werde denn das schon machen. Darum geht es aber meiner Meinung nach nicht. Meiner Meinung nach geht es im Sinne des vom Abg. Egon Matt bei Beginn unserer heutigen Beratungen angesprochenen Wettbewerbsprinzip darum, den Teilnehmern an unserem Gesundheitssystem - ausser den Versicherten - nämlich den Kassen und den Leistungserbringern, die Möglichkeit einzuräumen, im Sinne einer Förderung des Wettbewerbssystems solche anderen, solche speziellen Tarifstrukturen zu vereinbaren. Ich glaube, mit diesem Zusatz "ausser für die Vergütungen von Leistungen im Hausarztsystem" vermeidet man jede Störung der - sagen wir einmal - friedlichen Entwicklung des Hausarztsystems und der dort im Rahmen des Vertrages zwischen dem Hausärzteverein und dem Kassenverband vorgesehenen eigenen Tarifvereinbarung, Hier kann man eine Möglichkeit schaffen, über deren Bedeutung, die sie irgendwann einmal in der Praxis gewinnt und über die ich keine speziellen Vorstellungen habe oder Aussagen machen kann, wobei ich andererseits aber nicht einsehe, warum man das von vornherein ausschliessen soll. Und wäre die Wirkung, wenn dieser Absatz in diesem Art. 16b gestrichen würde. Ich beantrage daher, bei Art. 16b wiederum einen Abs. 4 in der Fassung, wie ich es vorher verlesen habe mit dem entsprechenden Zusatz einzufügen, wodurch die jetzt als Absätze 4, 5 und 6 dastehenden Texte zu den Absätzen 5, 6 und 7 würden.
Abg. Rudolf Lampert:
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie jetzt für Patienten, die das Hausarztsystem wählen, die vergünstigten Tarife, sofern diese zustande kommen, nicht zulassen würden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie bezeichnen das jetzt als vergünstigte Tarife, Herr Abg. Lampert. Es geht hier um andere Tarife. Ob man die als vergünstigt ansieht oder nicht, das kann ich nicht beurteilen. Es kommt auf den Inhalt dieser Tarifvereinbarungen an. Ich möchte, wie es im ursprünglichen Regierungsbericht vorgesehen war, sämtlichen Leistungserbringern, nicht nur den Ärzten - im Hausarztsystem geht es ja nur um die Ärzte als Leistungserbringer - sämtlichen Leistungserbringern in Übereinstimmung mit einer oder mehreren Kassen, die Möglichkeit erhalten, besondere Tarifvereinbarungen abzuschliessen im Sinne dieses Abs. 4 der ursprünglichen Tarifvereinbarung. Sie haben Recht. Für die ärztliche Tätigkeit im Hausarztsystem soll das nicht gelten, aus den in der 1. Lesung von verschiedenen Abgeordneten angeführten Gründen. Dort soll ja ohnehin im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Hausärzteverein und dem Krankenkassenverband - wie ich zuvor schon erwähnt habe - siehe Art. 18a Abs. 5 lit. e) der Vorlage eine gesonderte Vereinbarung auch über die Vergütung der Leistungen der im Hausärzteverein zusammengeschlossenen Ärzte getroffen werden. Es könnte wirklich als stossend empfunden werden, das muss ich einräumen, wenn die im Hausärzteverein zusammengeschlossenen Ärzte dort speziell eine eigene Vereinbarung schliessen mit dem Krankenkassenverband über die Hausärztevergütungen, um dann quasi hintenherum herzugehen und als einzelner Arzt mit einer oder mehreren einzelnen Kassen zusätzlich noch durch eine andere Tarifvereinbarung das wieder zu unterlaufen.
Abg. Rudolf Lampert:
Das Hausarztsystem betrifft ja alle Leistungserbringer. Wenn ich mich über das Hausarztsystem versichere, so wie ich das verstanden habe, habe ich ja generell die Prämienverbilligung, auch wenn ich andere Dienstleistungen erbringe. Mit wem dann der Vertrag zwischen der Krankenkasse abgeschlossen wird, das ist ein anderes Thema. Aber grundsätzlich sind ja sämtliche Leistungserbringer im Hausarztsystem integriert. Und was mich hier stört ist das, dass bei der Kostenbeteiligung, wenn ich das Hausarztsystem wähle, eine vergünstigte Prämie unter Umständen eine tiefere Kostenbeteiligung in Prozenten berechnet zur Folge hätte, und die wird mir als Wähler des Hausarztsystems nicht zugestanden, Das stört mich irgendwie.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Da haben Sie Recht. Danke für den Hinweis, nämlich für den Hinweis darauf, dass als Leistungen generell im Hausarztsystem auch die Leistungen anderer Leistungserbringer angesehen werden können, an die mich der Hausarzt verweist. Die Bedenken, auf die ich Rücksicht nehmen wollte, betreffen hingegen explizit nur die im Hausärzteverein vereinten Ärzte, weshalb ich meinen Vorschlag dahingehend abändere, dass er jetzt lautet: "Kassen und Leistungserbringer können ausser für die Vergütung ärztlicher Leistungen im Hausarztsystem besondere Tarifvereinbarungen abschliessen". Nur auf die trifft das zu. Weil in dieser Tarifvereinbarung des Hausärztevereins mit dem Kassenverband werden nur die ärztlichen Leistungen im Hausärztesystem geregelt, hingegen nicht die Leistungen anderer Leistungserbringer, an die die Hausärzte verweisen.
Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident. Ich möchte zu Ihrem Antrag folgendes festhalten, nämlich, dass in der Schweiz diese Einzelvertragslösungen ganz klar gescheitert sind und dass Exklusivitätsverträge, wie mit der Formulierung des letzten Satzes - sie können das Recht auf den Beitritt für Dritte ausschliessen -, dass diese in der Schweiz sogar verboten sind. Eine solche Formulierung wird sich grundsätzlich negativ auf das Hausarztsystem auswirken und dementsprechend auch negativ auf die kostendämpfenden Massnahmen. Daher spreche ich mich klar gegen Ihren Antrag aus.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident. Ich möchte mich auch gegen Ihren Vorschlag aussprechen. Ich will kurz begründen warum: Wir müssen vor Augen haben, was wir wollen. Wir wollen ein effizienteres System, und wir wollen vor allem der Mengenausweitung entgegentreten. Und was wir noch wollen, wir wollen das Hausarztsystem zu einem Erfolg machen. Und ich bleibe dabei: Die Gefahr ist gross, dass wir unsere Kräfte verzetteln, die Gefahr ist gross, dass wir attraktive Tarifmöglichkeiten für neue Leistungserbringer aus dem Ausland schaffen, wo wir keinerlei Beschränkungsmöglichkeiten haben, die haben wir nur im Hausarztsystem. Und die arbeiten dann vielleicht zu originellen Tarifstrukturen, vielleicht auch recht kostengünstig, worüber man sich ja freuen könnte. Aber das Problem der Mengenausweitung haben wir trotzdem, unter dem Strich kostet es dann doch mehr. Und darum haben wir nicht einen Kniefall gemacht, sondern wir haben das mit unseren Experten besprochen. Sie haben uns gesagt, das bringt euch gar nichts in eurer Struktur, konzentriert euch auf das Hausarztsystem. In dieser Situation war es für die Regierung einfach, dieser dringenden Forderung der Ärzte nachzugeben. Man muss dort nachgeben, wo es nichts kostet. Das steht jetzt sicher - das gebe ich zu - in klarem Widerspruch zu dem, was ich bei der ersten Lesung gesagt habe. Ich stehe dazu, dass ich lernfähig bin. Ich bin heute sehr überzeugt, dass wir gut beraten sind, wenn wir diese Individualvertragsabschlussmöglichkeit, so verlockend sie auf den ersten Blick ist, hinten anstellen und uns auf das Hausarztmodell konzentrieren, wobei klar ist, wenn das wider alle Erwartungen nicht den Erfolg bringen müsste - und das ist ein sehr steuerndes System, das ist ja kein Wettbewerbssystem, das ist ein eher planwirtschaftliches Modell - dann müsste man eine radikale Kehrtwendung machen und entweder voll auf Markt setzen oder noch planwirtschaftlicher werden und den ganzen Sektor verstaatlichen. Das sind ja diese extremen Möglichkeiten, die wir haben und das macht diese Diskussion auch schwierig. Es ist sehr schwierig, marktwirtschaftliche Elemente - Stichwort Risikoausgleich von Krankenkassen - zu verheiraten in einem Gesetz mit steuernden Elementen, Planungsgrundsätze für die Zulassung von Ärzten, Bedarfsplanung, das sind keine marktwirtschaftlichen Ansätze. Das unter einen Hut zu bringen ist nicht einfach. Und dass es da ein paar Brüche in der Diskussion gibt, das liegt in der Natur der Sache. Aber die Regierung spricht sich sehr klar gegen die Wiederaufnahme dieses ursprünglichen Abs. 4 aus.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort hierzu noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich möchte nur kurz noch einmal einige wenige Bemerkungen zu Ihren Ausführungen machen, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Zunächst möchte ich sagen, ich verstehe nach wie vor nicht, was dieses Schlagwort "man soll hier die Kräfte nicht verzetteln, bedeuten soll" hier bedeuten soll. Ich weiss nicht, welche Kräfte hiermit gemeint sind. Welche Kräfte werden denn absorbiert und dadurch dem Hausarztsystem oder von dessen Durchführung, um die es ja wohl nur gehen kann beim Einsatz von Kräften, weggezogen, wenn man diesen Teilnehmern am Gesundheitswesen auch diese Möglichkeit bietet, das ist das eine. Das andere ist, zu den anderen Ausführungen möchte ich nur sagen, wollen wir jetzt einen Wettbewerb im Gesundheitswesen, oder wollen wir keinen. Wenn wir keinen wollen, wenn uns nur die anderen Aspekte, die Sie angesprochen haben, wichtig sind, wohlan. Dann ist das verständlich, dass man so etwas nicht will. Aber ich kann Ihnen nur sagen, auch aus eigener bitterer Erfahrung in früheren Jahren, seit 15 und mehr Jahren werweissen Experten im In- und Ausland noch und noch über Möglichkeiten, wie man in das Gesundheitswesen, in dem viele nichtwettbewerbsartige Elemente vorkommen, wie man dort ein bisschen mehr Wettbewerb hineinbringen könnte. Und das ist eine Möglichkeit, nur eine Möglichkeit, nur ein bisschen Wettbewerb hineinzubringen. Und wenn man so etwas bringt, dann kommt gleich der Aufschrei von Kräfte verzetteln, von furchtbaren Teufeln, die an die Wand gemalt werden, von bösen Ausländern, die das ausnutzen könnten, und, und. Ich verstehe das nicht, ausser man sagt klipp und klar und ehrlich: Von Wettbewerb im Gesundheitswesen wollen wir gar nichts wissen. Das ist eine klare Antwort.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es gibt in diesem Gesetz an mehreren Punkten Orte, wo wir wettbewerbsorientierte Bestimmungen verankert haben. Ich habe den Risikoausgleich erwähnt. Oder wenn es darum geht, bei der Prämienbemessung, diese neuen Vorschriften, die sollen den Versicherten erleichtern, die Kasse auszuwählen, die Ihnen die besten Bedingungen gibt. Es ist übrigens auch ein Grund, weshalb wir die Kollektiverträge abschaffen wollen, dass wir eine quasi Freizügigkeit haben. Das ist Wettbewerb. Aber es gibt Bereiche, wo der Wettbewerb nicht oder nur sehr schlecht funktioniert. Wir haben es mit einem angebotsorientierten Markt zu tun, das ist eine Binsenwahrheit, wo die Leistungserbringer selbst ihren Beitrag zur Schaffung der Nachfrage leisten können. Und dem muss man Rechnung tragen. Hier scheint uns Steuerung in diesem konkreten Punkt hilfreicher zu sein als Wettbewerb, der als Prinzip gut tönt, aber im Gesundheitswesen halt an manchen Orten versagt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer dem von mir formulierten Antrag in diesen Art. 16b einen Abs. 4 einzufügen mit dem Wortlaut: "Kassen und Leistungserbringer können, ausser für die Vergütung ärztlicher Leistungen im Hausarztsystem, besondere Tarifvereinbarungen abschliessen. Sie können das Recht auf den Beitritt für Dritte ausschliessen", zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: Zustimmung mit 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir gesamthaft ab über Art. 16b. Wer Art. 16b in der Fassung der Regierungsvorlage zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 18a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18a steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe eine Verständnisfrage an die Regierung zum Abs. 1. Es gibt da viele Personen, die nicht erwerbstätig sind, haushaltführende Personen, Rentner oder vor allem auch die Kinder, die gleichzeitig bei der Krankenkasse, vor allem die ausserhalb des Kollektivs, auch den Unfall versichert haben.Hier steht im ersten Absatz in der dritten Zeile, dass mit Ausnahme von Notfällen im Krankheitsfall zunächst einen bestimmten in Liechtenstein zugelassenen Arzt aufsuchen muss, also meinen Hausarzt. Es ist die Frage, wenn ich einen Unfall erleide und bei der Krankenkassen auch Unfall versichert bin, muss ich dann auch zuerst den Hausarzt aufsuchen, oder kann ich dann für diesen Krankheitsfall einen anderen Arzt wählen. Und das Zweite ist, eigentlich etwas vorweggenommen im gleichen Zusammenhang, bei der Prämienbefreiung der Kinder. Hinten im Art. 22, ob die dann diese Unfallversicherungsprämie, die ja zur obligatorischen Krankenpflegeprämie dazu kommt, in vielen Fällen - ich habe so eine Police - ob die dann auch prämienbefreit wird. Und z.B. würde mich auch interessieren, wer dann den Unfall beim Arzt behandeln lässt, der ein Arbeitnehmer ist, der eine Kollektivunfallversicherung untersteht, der ist dann natürlich sowieso immer frei, ausserhalb des Hausarztsystems einen Arzt aufzusuchen. Ist das nicht eine Ungleichbehandlung der beiden versicherten Personen?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich hätte auch noch eine Frage, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Nachdem davon die Rede ist, dass auch Spezialärzte Mitglieder des Hausärztevereins sein können, ob die freie Arztwahl bei den Spezialärzten auch im Hausärztesystem gewährleistet ist, d.h., wenn der Grundversorger, den ich als Hausarzt gewählt habe, mich zur Weiterbehandlung einem Spezialisten zuweist, ob es dann dem Patienten freisteht, zu welchem Spezialisten, sei er Mitglied des Hausarztsystems oder nicht, er geht.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Zur Frage der Ingrid Hassler: Sie weisen zurecht darauf hin, dass hier eine Unklarheit besteht mit Blick auf die Unfallversicherung. Ich tue mir hier etwas schwer, hier ein verlässliche Antwort zu geben, weil wir bei der 1. Lesung dieses Problem nicht entdeckt haben, und ich so keine Gelegenheit hatte, das mit den Fachleuten zu klären. Aber vom Wortlaut her würde ich spontan hier sagen, geht es hier nur um die Krankenversicherung. Man kann nicht automatisch die Unfallversicherung mitnehmen oder mitdenken. Das müsste dann explizit im Gesetz geregelt sein. Sehr klar beantworten kann ich die Frage des Landtagspräsidenten, ob die freie Arztwahl bezüglich dem Zugang zu Spezialärzten, also insbesondere auch der Zugang zu ausländischen Spezialärzten auf Überweisungen des Hausarztes gewährleistet ist. Ja, die ist gewährleistet. Übrigens war das auch eine Forderung aus Ärztekreisen, dass die Zuweisung im Hausarztsystem durch den Grundversorger auf liechtensteinische Spezialärzte beschränkt sein soll, wo solche Spezialdisziplinen im Land vorhanden sind. Das ist auch eine dieser Forderungen der Ärzte, auf die wir nicht eingetreten sind. Also sehr klar: Der Zugang ist gewährleistet.
Abg. Egon Matt:
Es erstaunt mich schon ein bisschen, dass wenn jemand keine obligatorische Unfallversicherung hat und bei der Krankenkasse Unfall versichert ist, dass Sie das dann trennen wollen von der Krankenversicherung, weil erfahrungsgemäss läuft das im Alltag wirklich ineinander über. Und ich würde deshalb vorschlagen, im Abs. 1 einfach die zwei Worte "im Krankheitsfall" zu streichen, dann heisst's: "Mit Ausnahme von Notfällen zunächst einen bestimmten Arzt aufsuchen". Und dann haben wir eine offene und flexible Formulierung.
Abg. Gebhard Hoch:
Der Verein Liechtensteinischer Ärzte in Ausbildung sieht in der jetzigen Formulierung des Abs. 6 eine Diskriminierung Liechtensteinischer Ärzte. Die hier angesprochene Zulassungskommission ist nach der Darstellung des Vereins Liechtensteinischer Ärzte in Ausbildung eine öffentlich-rechtliche und der Verein fordert eine privatrechtliche Kommission. Teilt die Regierung die Auffassung des Vereins Liechtensteinischer Ärzte in Ausbildung? Wenn dem so wäre, müsste hier eine Korrektur gemacht werden.
Abg. Ingrid Hassler:
Der Vorschlag des Abgeordneten Egon Matt ist wörtlich gesehen logisch, aber die Ungleichbehandlung der beiden Versicherten bleibt trotzdem. Die einen, die im Unfall versichert sind, können freie Arztwahl haben und die, die bei der Krankenversicherung den Unfall gedeckt haben, müssen sich an das Hausarztmodell in diesem Fall halten.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ist eine etwas knifflige Frage mit der Unfallversicherung. Ich würde es begrüssen, wenn diese Worte "im Krankheitsfall" gestrichen würden. Das gibt uns Flexibilität, mit Verordnung diese Koordinierung zwischen Krankenversicherung und Unfallversicherung sachgerecht zu machen. Ich denke, dass ist vom Forderungsrecht der Regierung her abgedeckt, vor allem vom Hintergrund dieser Diskussion. Wir möchten das aber gerne prüfen. Es ist schwierig, in der zweiten Lesung jetzt einfach einen Schnellschuss zu machen. Ich würde es vorziehen, Flexibilität im Gesetz zu schaffen durch Streichung dieser genannten Worte.Was den Verein der Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung angeht, so habe ich Verständnis für die Befürchtungen und Wünsche, die von diesen in Ausbildung stehenden Leuten geäussert worden sind, nur der Wunsch oder der Vorschlag, wie das zu lösen sei, der ist rechtlich problematisch. Es ist ja auch kein konkreter Formulierungsvorschlag gemacht worden, sondern man wünscht sich eine privatrechtliche Konstruktion mit der Massgabe, dass man dann, wenn man auf den leisen Sohlen des Privatrechts daher kommt, bei dieser staatlichen Tätigkeit, die es ja auch ist, dass man dann gewisse Spielräume hätte, um gewisse Leute zu bevorzugen. Wir sollten nicht den Fehler machen, solche Verfahren zu installieren, wo man von mit grossem Abstand sieht oder von grosser Entfernung schon sieht, dass sie auf eine klare Diskriminierung ausgelegt sind. Es ist also nicht so, dass diese Bestimmung, wie sie die Regierung vorschlägt, diskriminiert. Diese ist ganz offensichtlich diskriminierungsfrei, sondern es besteht das Bedürfnis, die Möglichkeit von Diskriminierungen zu schaffen und das wird wohl nicht gehen. Es ist auch nicht so, dass der Staat Liechtenstein einem in Ausbildung stehenden Menschen, sei es ein Arzt oder sei es ein Angehöriger einer anderen Berufsdisziplin, eine Stelle, eine berufliche Existenz garantieren kann. Das ist für die Ärzte nicht so und für die andern auch nicht. Aber ich denke schon, dass wir mit dem Hausarztmodell, wie es jetzt konzipiert ist, gewisse Perspektiven auch für unsere Ärzte haben, indem wir wenigstens die Zahl der Leistungserbringern im Hausarztmodell beschränken können. Dass das auf diskriminierungsfreie EWR-konforme Art und Weise geschehen muss, das ist ja eine Selbstverständlichkeit. Ich gehe davon aus, dass andere Staaten das auch diskriminierungsfrei machen. Und wir werden das auch so diskriminierungsfrei handhaben, wie das andere tun.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Da muss ich Sie schon fragen, Herr Regierungschef-Stellvertreter, was stellen Sie sich themenmässig vor, was Sie hier in einer Verordnung koordinierend regeln wollen, wenn hier die Worte "im Krankheitsfall" entfallen. Ich kann mir da überhaupt nichts vorstellen. Da gibt's auch überhaupt keinen Spielraum für eine Verordnung. Wenn die Worte entfallen, dann betrifft das Hausarztsystem den ganzen Bereich des Krankenversicherungsgesetzes und damit auch die Unfallversicherung, soweit sie durch die Krankenkassen gewährleistet ist, weil jemand keine spezielle Unfallversicherung hat. Und wenn die Worte "im Krankheitsfall" stehen bleiben, dann sind die Unfälle, die von Krankenkassen versicherungsmässig gedeckt sind, vom Hausarztsystem eben nicht erfasst.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Gut, wenn der Vorschlag des Abg. Egon Matt das Problem mit der blossen Streichung der zwei Wörter löst, dann ist das noch so recht, wenn wir keine Verordnungsbestimmung brauchen. Der Vorschlag zielt sicher in die richtige Richtung. Wir würden es dennoch gerne überprüfen und schauen, ob es im Detail noch offene Fragen gibt und die dann mit Verordnung lösen.
Abg. Gebhard Hoch:
Da möchte ich doch ein grosses Fragezeichen dahinter setzten, Herr Vize-Regierungschef, ob andere Staaten sich wohl auch diskriminierungsfrei verhalten. Sie nehmen das an. Die jungen oder angehenden Ärzte schreiben hier, die Bevorzugung von eigenen Staatsangehörigen ist in allen anderen EWR-Ländern eine gängige Praxis. Das steht jetzt hier und ich kommentiere das nicht weiter. Aber auf jeden Fall ist es sicher nicht erforderlich unter EWR-Bestimmung, dass man die eigenen Staatsangehörigen benachteiligt und diese Ärzte in Ausbildung befürchten eben eine Diskriminierung durch die Formulierung des Abs. 6, so wie er steht.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich kann hier überhaupt keine Diskriminierung erkennen, sonst müssen Sie mir sagen, welche Bestimmung dass das sein soll und welche Passage genau, dass das sein soll. Wir haben darauf geachtet, einen wirklich diskriminierungsfreien Text zu machen, der vor jeder Instanz Stand hält. Eine zweite Bemerkung: Es ist natürlich so, dass auch die ausländischen Zulassungssysteme, auf die sich die jungen Ärzte beziehen, öffentlich-rechtliche Systeme sind. Das österreichische oder deutsche Kassenzulassungssystem ist selbstverständlich ein öffentlich-rechtliches mit Rechtsschutzmöglichkeiten, mit Gerichten, die in letzter Instanz entscheiden, ob so eine Zulassung korrekt entschieden worden ist oder nicht. Ich möchte nicht in Abrede stellen, das wurde mir auch mitgeteilt, dass in der Praxis es Probleme gibt, dass ein gewisses Diskriminierungspotential in der praktischen Anwendung in bestimmten europäischen Ländern zu bestehen scheint. Ich habe das nicht persönlich nachgeprüft, aber das hört man sehr oft. Und wenn man schaut, wieviel nicht-österreichische Ärzte in Österreich zugelassen sind, dann ist das eine sehr kleine Zahl. Ob man daraus etwas ableiten will oder nicht, ist eine andere Frage. Klar ist, dass wir nur eine gesetzliche Regelung machen können, die dem Verbot der Diskriminierung Stand hält. Das ist klar und ich denke, das haben wir vorgelegt. Ich kann nicht erkennen, wo so eine Diskriminierung wäre.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich kann nur aus dem Brief der Ärzte in Ausbildung zitieren. Sie begründen die Diskriminierung wie folgt: "Konkret können derzeit EWR-Bürger bereits nach zwei Jahren klinischer Weiterbildung in Liechtenstein eine Praxis eröffnen, während von liechtensteinischen Staatsangehörigen eine klinische Weiterbildung von drei Jahren gefordert wird".
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Diese unterschiedliche Regelung der Ausbildungszeiten ist nicht Ausfluss des Krankenversicherungsgesetzes, sondern ist in unserem Sanitätsgesetz angelegt. Und wenn von Seiten der Ärzteschaft eine kürzere Ausbildung vorgeschlagen wird, seitens des Ärztevereines, seitens des Vereins der Liechtensteiner Ärzte in Ausbildung, dann prüfen wir das gerne. Aber es hat mit diesem Gesetz und mit diesem Mechanismus nichts zu tun. Noch eine zweite Bemerkung, die mir sehr wichtig scheint und das könnte vielleicht auch eine wichtige Botschaft an die Adresse der Ärzte in Ausbildung sein. Es steht dem Hausärzteverein natürlich frei, gewisse Zutrittsvoraussetzung zu statuieren, indem er beispielsweise bestimmte Ausbildungen verlangt, bestimmte Weiterbildungen verlangt, eine bestimmte Anzahl Jahre Fortbildung verlangt. Er muss es nur immer diskriminierungsfrei machen. Aber es spricht nichts dagegen zu sagen, in den Hausärzteverein wird nur zugelassen als Allgemeinpraktiker, wer mindestens fünf Jahre, sage ich jetzt mal z.B., eine Ausbildung gehabt hat und so lang praktiziert hat. Und das wäre eigentlich die Antwort an die Ärzte in Ausbildung. Aber das ist dann Sache des Hausärztevereins, hier sachgerechte Regelungen zu haben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Es ist ausserdem, Herr Abg. Hoch, das nur nebenbei bemerkt, total unrealistisch zu glauben, dass ein ausländischer Arzt mit lediglich zwei Jahren Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und damit mit der theoretischen Mindestpraxis zur Erteilung einer Arztkonzession, dass der bereits hierher als Arzt kommen könnte, erfolgreich. Theoretisch, von den rechtlichen Voraussetzungen her schon, aber in der Praxis ganz bestimmt nicht.
Abg. Ingrid Hassler:
Ja noch einmal zum Abs. 1. Also ich möchte dann bei der Verordnungslösung einfach mindestens darum bitten, dass die im Hausarztsystem Versicherten bei Unfall gleich behandelt werden. Nicht, dass die einen zum Hausarzt müssen und die anderen, die einen NBU haben, können dann wieder die freie Arztwahl zu einem Chirurgen oder einem anderen Facharzt direkt gehen. Das gibt dann sehr schnell ein grosses Unbehagen. Also wenn Sie die Ungleichbehandlung vermeiden können, dann bin ich mit dieser Formulierung einverstanden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn Sie diese Art, die Sie als Ungleichbehandlung bezeichnen, Frau Abg. Hassler, wenn Sie das vermeiden wollen, dann müssen Sie den Antrag des Abg. Matt ablehnen. Das ist ganz einfach, weil dann können alle Unfallpatienten, auch die bei der Krankenkasse versichert sind, direkt zu dem von Ihnen gewünschten Spezialisten gehen und brauchen keinen Hausarzt einschalten.Herr Regierungschef-Stellvertreter wollten Sie noch was sagen? Nicht. Die Diskussion scheint beendet zu sein. Herr Abg. Matt, ich weiss nicht, haben Sie jetzt einen Antrag gestellt oder haben Sie es jetzt im Sinn?
Abg. Egon Matt:
Ja, ich stelle den Antrag in Abs. 1 in der dritten Zeile nach den Worten "mit Ausnahme von Notfällen" die zwei Worte "im Krankheitsfall" zu streichen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit dem Antrag des Abg. Egon Matt in Abs. 1 in der dritten Zeile die Worte "im Krankheitsfall" zu streichen, einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir über Art. 18a gesamthaft ab. Wer mit Art. 18a einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir machen eine 10-minütige Kaffeepause.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN
-ooOoo-
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir befinden uns nach wie vor bei der zweiten Lesung des zu ändernden Krankenversicherungsgesetzes. Wir kommen zu Art. 19. Bitte mit der Lesung fortzufahren.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 19a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 20a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich bin jetzt veranlasst, wegen der vorhergehenden Unfalldiskussion zur Diskussion zu stellen oder zu beantragen, ob Abs. 3, der letzte Satz nicht richtig heissen müsste: "Für die im Hausarztsystem versicherten Kinder dürfen keine Beiträge für die obligatorisch versicherten Leistungen bei Krankenpflege und für Unfall erhoben werden". Und das im Abs. 6 der erste Satz richtig heissen müsste: "Für Kinder, die ausserhalb des Hausarztsystems versichert sind, dürfen die Beiträge für die obligatorisch versicherten Leistungen bei Krankenpflege und für Unfall höchstens einen Viertel derjenigen der erwachsenen Versicherten betragen".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, das ist nicht notwendig, Frau Abg. Hassler, den der Begriff "Krankenpflege", wie er hier verwendet wird und wie er in Art. 13 näher umschrieben wird, meint die Art der Behandlung im Unterschied zu den anderen Arten, wie z.B. stationärer Aufenthalt etc., Krankengeld. Und daher ist unter diesem Begriff "Krankenpflege" auch die ärztliche Versorgung, wenn der Anlass ein Unfall war, mit eingeschlossen.
Abg. Egon Matt:
Ich habe eine Verständnisfrage zu Abs. 3. Dort heisst es, dass die Kassen die Beiträge im Hausarztsystem um mindestens 10% reduzieren. Bedeutet das, dass wenn jemand die Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber bekommt, 5% den Arbeitgeber betreffen und 5% den Versicherten betreffen?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Nein, die Prämienbelastung für den Versicherten muss 10% tiefer sein, das ist die Absicht.
Abg. Egon Matt:
Das heisst, die Prämienreduktion von 10% kommt in vollem Umfange den Versicherten zugute. Und es kann nicht sein, dass der Arbeitgeber z. B. die Hälfte dieser 10%-Reduktion beansprucht, weil er auch die Hälfte der Prämie zahlt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Arbeitgeber bekommt genauso um eine 10% niedrigere Prämie. Beispielsfall: Gesamtprämie 100, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 50, Prämienreduktion 10. Der Arbeitgeber zahlt nurmehr 45, der Arbeitnehmer zahlt auch nurmehr 45, jeder zahlt 10% weniger, nämlich die 10% von 50.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, stimmen wir ab. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Gemäss meiner Ausführung vor dieser Lesung beantrage ich, diesem Artikel ersatzlos zu streichen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dem können Sie nur dadurch Ausdruck geben, indem Sie ihm nicht zustimmen. Denn ein eigener Antrag, einen Artikel zu streichen, über den wird nicht abgestimmt. Sondern es wird abgestimmt, ob man dem Vorschlag der Regierung zustimmt. Wenn man den Artikel nicht will, stimmt man nicht zu. Und wenn die Mehrheit nicht zustimmt, dann ist er ersatzlos gestrichen. Ich hätte noch eine Frage an die Regierung, vielleicht habe ich es übersehen im Text der Stellungnahme. Es heisst hier relativ pauschal neu gegenüber der ursprünglichen Vorlage, dass die Regierung ermächtigt wird, für bestimmte Leistungen die Kostenbeteiligung bis zum doppelten Betrag zu erhöhen. Was für eine Art von Leistungen soll denn das sein?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident. In der ursprünglichen Vorlage war die Möglichkeit eine höhere Kostenbeteiligung vorzusehen nicht nach oben begrenzt. Und das war rechtsstaatlich und mit Blick auf das Legalitätsprinzip problematisch, sodass wir eingefügt haben: Maximale Obergrenze Verdoppelung. Ein konkretes Beispiel für eine höhere Kostenbeteiligung könnte sein die Verschreibung von Badekuren, wo es Sinn machen kann, eine etwas höhere Kostenbeteiligung vorzusehen. Wir finden es sinnvoll, diese Möglichkeit im Gesetz zu haben, ohne dass wir jetzt schon alle Anwendungsfälle vorwegnehmen können. Es finden sich dazu auch Ausführungen im ursprünglichen Bericht zu Art. 22, Entschuldigung zu Art. 23 auf Seite 75 ungefähr.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, Seite 75 ff. sind die Ausführungen zu Art. 23, nur zu dieser Frage finde ich nichts. Ausserdem, was Sie jetzt selbst gerade gesagt haben, beispielsweise für Badekuren. Also, mir wäre es grundsätzlich lieber, ich finde es nicht so schlimm und ich will jetzt wegen dem keinen eigenen Antrag stellen. Aber grundsätzlich im Hinblick auf das Legalitätsprinzip fände ich es besser, wenn, und sei es nur durch ein Beispiel im Gesetzestext, eine Art Hinweis auf die Art der Leistungen, wo die Regierung die Verordnungsermächtigung hat, eine höhere Kostenbeteiligung vorzuschreiben, umschrieben wird. Genauso wie das ja auch bei der Kostensenkung durch den Hinweis auf die Chronischkranken geschieht.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe genau die Frage, besonders bei Chronischkranken im Abs. 4. Die Erläuterung auf Seite 33 nennt den typischen Fall, den Chronischkranken in einem Pflegeheim. Ich möchte die Regierung doch bitten, inwieweit der Selbstkostenbeitrag entfällt bei Kranken, die regelmässig Medikamente brauchen, sei es wegen Herzkrankheiten, Bluthochdruck und anderen dauernden langen Krankheitsfällen. Wann ist jemand chronischkrank im Sinne dieser Entlastung?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Chronischkrank im Sinne dieser Bestimmung ist jemand, wenn er vernünftigerweise keine Wahlfreiheit hat, von einem Arztbesuch abzusehen. Also, es sind Fälle, wo es nicht fair wäre, eine Kostenbeteiligung zu verlangen, weil der Versicherte ja keine Wahl hat, er muss, weil er eine bestimmte Krankheit hat, immer wieder zum Arzt. Und wir planen mit der Verordnung, für Chronischkranke eine vollständige Kostenbefreiung zu machen. Die Kostenbeteiligung soll dort spielen, wo die Leute noch eine vernünftige Entscheidungsmöglichkeit haben zum Arzt zu gehen, zu welchem Arzt zu gehen. Aber bei Chronischkranken wird das nicht der Fall sein. Es spielt in dem Zusammenhang auch keine Rolle wie schwer eine solche Erkrankung ist. Es kommt allein darauf an, dass jemand immer wieder diese Arztkonsultation machen muss. Es wird nicht einfach sein, das mit Verordnung sauber zu regeln. Aber wir werden das hinkriegen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer Art. 23 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 23a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 24 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 samt Sachüberschrift steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 24a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24a steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich habe schon in der Eintretensdebatte ausgeführt, dass meines Erachtens ein Missverhältnis besteht, zwischen den direkten Subventionen der Krankenkassen, also den Beiträgen, die vom Staat direkt an die Krankenkassen fliessen und den Beiträgen, die der Staat für die individuelle Prämienverbilligung ausgibt. Ich sehe in Zukunft, dass die individuelle Prämienverbilligung ausgebaut werden muss, d.h. dass eine Verschiebung stattfindet zwischen den direkten Beträgen an die Krankenkassen und den Beträgen an die Versicherten mit schwachen Einkommen. Deshalb ist mir in Abs. 2 die Fixierung auf 35% der Krankenpflegekosten als eine fixe Zahl, zu rigide und zu starr. Ich schlage vor, dass man vor die Zahl 35 das Wort "maximal" einfügt. Es würde dann heissen: "die Staatsbeiträge maximal 35% der Krankenpflegekosten von allen obligatorisch Versicherten ergeben". Das würde bedeuten, dass man flexibel wird in der Verschiebung der Staatsbeiträge direkt an die Kassen oder direkt an die Versicherten, und dass man bei den direkten Beträgen an die Kassen eine direkte Obergrenze setzt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich denke, dieses Signal könnte missinterpretiert werden als Rückzug des Staates aus der Verantwortung in der Krankenversicherung. Ich glaube, dass wir ein ausgewogenes Modell vorgeschlagen haben, das sich sicher an der unteren Kante bewegt, das möchte ich gerne zugestehen, was die Höhe der Prämienvergünstigungen angeht, oder besser gesagt, was die erfassten Fälle angeht. Aber wir möchten doch ein, zwei Jahre Erfahrung sammeln, wie das Verfahren ist, wie speditiv das gehandhabt werden kann, wieviel Personal wir wirklich brauchen. Das ist das eine. Das andere ist, dass wir denken, wenn wir jetzt die gesamte Sozialpolitik anschauen, mit den Kinderzulagen für Alleinerziehende, mit Mietbeihilfen, die wir schaffen, mit den doch starken Subventionen, die wir flächendeckend heute schon geben, dass wir hier mit den Ergänzungsleistungen, dass wir hier ein stimmiges Modell vorlegen können, das als Start sicher richtig ist.
Abg. Egon Matt:
Ich stimme Ihnen da voll zu. Es scheint mir nur notwendig, dass man den Gesetzestext flexibel hält. Mit der Formulierung maximal 35%, dann sind Sie vollkommen flexibel. Und Sie können, wenn Sie wollen, die 35% bezahlen, wie Sie es vorschlagen, aber Sie können auch weniger und dafür die andere Seite ausbauen. Die Flexibilität scheint mir sehr wichtig. Das ist überhaupt kein Rückzug des Staates. Es ist nur so, wenn Sie sich bei 35% fix festlegen, dann werden die Staatsbeiträge automatisch steigen, wenn Sie die individuelle Prämienverbilligung ausbauen wollen. Dann sind Sie fixiert und Sie können die zwei Säulen nicht gegeneinander anpassen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wenn wir dereinst einmal die Notwendigkeit sehen sollten, die Prämienverbilligungen auszubauen, dann würde dies einer Gesetzesänderung bedürfen und es wäre problemlos im gleichen Aufwaschen möglich, auch diese Bestimmung wieder anzupassen. Ich habe aber auch rechtliche Bedenken, dass Ihr Vorschlag durchführbar ist. Der würde ja bedeuten, dass es in der Kompetenz der Regierung wäre, CHF 25 Mio. im Jahr oder vielleicht auch nur 5 Mio. auszurichten für die Subventionierung der Krankenversicherungsprämie. Es ehrt mich, dass Sie uns so viel Kompetenzen geben wollen. Aber ich glaube nicht, dass das gangbar ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Egon Matt, Abs. 2 zweiter Satz wie folgt zu formulieren: "Die Regierung legt den Grenzbetrag so fest, dass die Staatsbeiträge maximal 35% der Krankenpflegekosten von allen obligatorisch Versicherten ergeben" zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir über Art. 24a gesamthaft ab. Wer Art. 24a zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen. Wir lesen jetzt die neuverteilte Fassung der Regierungsvorlage.
Art. 24b (neu)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24b steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Der jetzt verlesene Texte basiert auf der von der Regierung Ihnen verteilten Textvariante, die auf die Finanzkommissionssitzung vom 6. September zurückgeht. Bei dieser Sitzung wurde von Seiten der Finanzkommission verlangt, dass die steuerrechtlichen Begriffe, die verändert werden, eindeutiger und in harmonisierter Form in das Gesetz eingebaut werden. Das haben wir gemacht, indem wir vom steuerpflichtigen Erwerb durchgehend sprechen und von Reinvermögen. Das Zweite ist, dass von Seiten der Finanzkommission mit guten Gründen angeregt wurde, beim Vollzug auch die Gemeindesteuerkassen miteinzubeziehen, weshalb wir in Abs. 5 einen Buchstaben d) mit entsprechendem Inhalt angefügt haben.Die Ergänzung im Abs. 2 am Ende, dass der Freibetrag von 70% für Rentner zu gewähren ist, geht auch auf die steuerrechtliche Bereinigung zurück. Es ist notwendig, dies im Gesetz ausdrücklich zu regeln, damit dieser Freibetrag auch wirklich gewährt werden kann.
Abg. Ingrid Hassler:
Ja, ich möchte mich bedanken für die neue Formulierung in Art. 24b. Ich habe trotzdem zur neuen Version noch Fragen. Zuerst zum Abs. 2: Im ersten Satz steht: "Die Beiträge zur Prämienverbilligung richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie im Hausarztsystem". Zuerst einmal, ist da die Prämie für die obligatorische Krankenpflege - nehme ich an - gemeint. Ohne Taggeld und ohne Unfall.Dann im zweiten Absatz am Schluss der neue Satz: "Bei Renten gemäss AHVG und IVG ist ein Freibetrag von 70% abzuziehen". Es ist mir klar, dadurch fallen viele Rentner, soweit ihr Vermögen nicht hoch ist, unter diese Subvention. Ich wollte nur noch fragen, ob es nicht richtiger heissen müsste: "Für die im steuerpflichtigen Erwerb deklarierten Renten gemäss AHVG und IVG ist ein Freibetrag von 70% abzuziehen". Weil dieser steuerpflichtige Erwerb bei IV-Bezügern sich durchaus aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen kann und die 70% natürlich nicht abgezogen werden können auf diesen ausgewiesenen steuerpflichtigen Erwerb. Es wäre einfach noch klarer. Zumindest ein Hinweis für die Verordnung. Dann habe ich zum Abs. 2 einen Antrag schriftlich vorgelegt im Sinne einer Verfeinerung des Systems. Ich schlage vor oder ich beantrage, bei diesem neuen Artikel den Bst. b) zu ersetzen, dass es neu heisst: "Bei einem Erwerb von CHF 20'001 bis 25'000 50% des Prämienanteils des Versicherten" und einen neue Bst. c) einzusetzen mit dem Wortlaut: "Bei einem Erwerb von CHF 25'001 bis 30'000 40% des Prämienanteils des Versicherten".Dann schliesse ich noch eine Frage an: Für mich ist es ein bisschen ein Widerspruch, wenn die Subvention heisst, ich bekomme soviel Prozent des Prämienanteils des Versicherten. Im einleitenden Satz bekomme ich 60% von der Prämie, die der Krankenkassenverband oder die Regierung im Durchschnitt aller Kassen festlegt. Es ist doch ein Unterschied, ob es mein Prämienanteil ist - der kann doch ganz unterschiedlich sein zu dem eingangs erwähnten Durchschnittswert. Dann erlaube ich mir noch die Frage, ob die Subventionen, die hier gewährt werden, steuerfrei sind für den Empfänger, resp. dass er dann einfach beim Krankenkassenversicherungsabzug in seiner Steuererklärung etwas kürzer fahren wird? Dann nehme ich an, dass Selbstkostenbeiträge, die ja jetzt etwas umstritten waren, nicht unter die Subvention fallen. Also, wenn eine Person nebst der Prämie vielleicht auch noch einen erheblichen Selbstkostenbeitrag zu leisten hat, den darf er hier nicht anrechnen. Das ist nicht ein Prämienanteil des Versicherten. So habe ich es jedenfalls verstanden. Dann als Letztes vielleicht noch: Dieser neue Bst. d) unter Abs. 5: Da haben Sie die Idee der Finanzkommission berücksichtigt. Ich möchte das noch einmal ganz kurz zusammenfassen, wie wir uns das System, das wir ja dann über die Verordnung detailliert lösen, vorstellen. Also der Grund ist, eine bessere Wahrung des Steuergeheimnisses, eine bessere Vertrautheit der Bezüger im Behördenumgang und natürlich auch eine Einschränkung der administrativen Arbeit. Also, um eine gerechte Verteilung der Subventionen zu erreichen, könnte ich mir auch noch vorstellen, dass die Gemeinden entweder auf den Steuerrechnungen z.B. einen Vermerk anbringen, dass die Steuerveranlagung einen Anspruch auf solche KVG-Subventionen ermöglicht, oder einen Schritt weiter, dass die Gemeinden direkt nach dieser Erkenntnis im Rahmen der Steuerprüfung das Antragsformular gleich mitliefert, indem sie darauf die drei notwendigen Bestätigungen angibt, nämlich den Bruttoerwerb, das Reinvermögen und entweder den allfälligen Arbeitgeberbeitrag oder eben den 70%igen Freibetrag. Die Gemeinden wären nach meiner Einschätzung dadurch nicht sehr viel stärker belastet, denn auch auf jedem anderen Weg, den das Amt für Volkswirtschaft umfassend prüfen soll, müssten sie auch die gleichen Bescheinigungen mitgeben. Ich möchte Sie bitten, diese Ideen für eine einfache, flexible Handhabung dieser Förderbeiträge zu berücksichtigen. Im Falle der Förderungen für die mehreren hundert - ich habe im Kopf 600 - Bezüger von Ergänzungsleistungen sollte gemäss diesem Art. 5 Bst. c) geprüft werden, ob diese sogar ohne Antrag auskommen könnten für die Rückvergütung.
Abg. Egon Matt:
Wie schon in der Eintrittsdebatte erwähnt, finde ich für die obere Grenze von einem Einkommen von CHF 30'000, ab dem dann keine Prämienverbilligung mehr ausbezahlt wird, ausserordentlich restriktiv und eigentlich wenig sozial. Auch die Vorschläge der Frau Abg. Hassler bringen zwar eine Verfeinerung , aber keine Anhebung nach oben. Ich habe in der Eintrittsdebatte angekündigt, dass ich hier für eine Verdoppelung der Einkommensgrenzen bin, habe mir aber heute Morgen schon einmal Utopist sagen lassen müssen und das stimmt wahrscheinlich auch ein bisschen. Nach Gesprächen in den politischen Wandelhallen bin ich jetzt hier zurückhaltender und schlage vor, eine ganz massvolle Erhöhung dieser Grenzen und eine massvoller Erweiterung nach oben. Ich stelle deshalb den Antrag, basierend auf dem Regierungsvorschlag unter Abs. 2 Bst. a) bei einem Erwerb statt CHF 20'000 "CHF 30'000": 60% des Prämienanteils, und unter Bst. b) bei einem Erwerb von CHF 30'000 bis 40'000: 40% des Prämienanteils. Das wäre dann jeweils eine Erhöhung um CHF 10'000. Und ich beantrage neu einen Bst. c) "bei einem Erwerb von CHF 40'000 bis 50'000 20% des Prämienanteils. Das ist sehr wenig, das ist eine sehr massvolle Prämienreduktion 20%, das macht im Jahr bei einer heutigen Prämie vielleicht etwa CHF 400 aus. Das ist sehr wenig, aber der Bezügerkreis wird doch erhöht und die Einkommensgrenze liege dann bei CHF 50'000. Von da weg würde es dann nichts mehr geben.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe eine Bemerkung zu Abs. 5 Bst. d). Grundsätzlich schliesse ich mich natürlich diesem Vorschlag an, nachdem ich ja selbst auch Mitglied in der Finanzkommission bin. Ich möchte allerdings anregen und darum ersuchen, dass hier nicht die Mitwirkung der Gemeindesteuerkasse explizit erwähnt wird, sondern die Mitwirkung der Gemeinden. Ich begründe das damit, dass je nachdem, wie diese Mitwirkung aussehen wird, die interne Organisation dieser Aufgabenerfüllung den Gemeinden selbst überlassen bleiben muss. Also, wenn schon Aufgaben übernommen werden im übertragenen Wirkungskreis, dann sollten die Gemeinden die Möglichkeit haben, das gemeinde-intern so zu organisieren, wie das für ihren organisatorischen Ablauf optimal ist.
Abg. Rudolf Lampert:
Abs. 1 des Art. 24b in der neuen Version besagt: "Der Anspruch auf Beiträge richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb des Versicherten bzw. der Ehegatten". In den Erläuterungen auf Seite 36 wird ausgeführt, dass "das Gesetz definiert für den Anspruch auf Subventionen Einkommensgrenzen analog zum Entwurf für ein Wohnbeihilfegesetz". Ich weiss jetzt nicht, wie dieses Wohnbeihilfegesetz aussieht. Hingegen weiss ich, wie das Gesetz über die Förderung des Preiswerten Wohnungsbaus aussieht. Und dort wird ausgeführt, dass für die Berechnung der steuerpflichtige Erwerb bei Konkubinatspaaren zusammengezogen wird. Und hier ist darüber nichts verloren. Ich habe das meines Wissens bei der ersten Lesung auch schon angebracht. Aber ich sehe hier nichts, was darauf hinweist, was bei Konkubinatspaaren passiert, ob nun die Einkommensgrenze auch zusammengezogen wird wie beim Gesetz über die Förderung des Preiswerten Wohnungsbaus, dort nämlich wird das gemacht. Ich weiss jetzt nicht, was hier mit Konkubinatspaaren geschieht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Herr Regierungschef-Stellvertreter. Ich möchte Sie bitten, der guten Ordnung halber für das Protokoll nochmals festzuhalten, ob es richtig ist, dass mit dem Begriff "steuerpflichtiger Erwerb" der Nettoerwerb gemeint ist, d.h. der Betrag, der sich nach Abzug der gemäss Steuergesetz zulässigen Abzugspositionen ergibt und von dem dann effektiv der Steuerbetrag errechnet wird.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich danke für diese Frage. Es ist der Bruttoerwerb gemeint, nicht der Nettoerwerb. Dies führt dazu, dass wir nach unseren Berechnungen ungefähr 11% der Bevölkerung mit dieser individuellen Prämienvergünstigung bedenken können, neben der allgemeinen, die wir schon mehrfach angedeutet haben. Wenn ich auf die anderen Voten auch noch kurz eingehen kann: Die Konkubinatspaare haben wir tatsächlich nicht ausdrücklich erfasst. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass Sie das angeregt haben, sonst ersuche ich das Versäumnis zu entschuldigen. An sich könnte man ohne weiteres eine Passage einbauen, wenn auch in diesem Bereich die Gleichbehandlung der Konkubinatspaare will. Die Frage ist immer wie weit man gehen will, um eine gerechte Lösung zu haben. Wir wollten natürlich eine sehr einfache Regelung. Aber an sich spricht nichts dagegen, diese Klarstellung, diese Präzisierung zu machen.Ich danke der Vorsitzenden der Finanzkommission, Ingrid Hassler, für die sehr willkommenen Anregungen zum Verfahren, die nehmen wir gerne auf. Es spricht auch nichts dagegen, die Durchführung der Prämienverbilligung und die Mitwirkung der Gemeinden, schlicht zu sagen, im Gesetz. Ich möchte die Regierungsvorlage in diesem Punkt der Kürze halber gerade anpassen, dass wir nicht von Gemeindesteuerkasse reden, sondern von Gemeinden. Dann ist es richtig, um noch einmal auf die Abg. Hassler zurückzukommen, dass in Abs. 2 natürlich die obligatorische Krankenpflege gemeint ist und nicht etwa Taggeld oder freiwillige Versicherung. Sie haben in Ihrem Vorschlag diese Präzisierung vorgeschlagen. Das ist zu begrüssen. Auch den Hinweis auf die Verordnungsregelung bezüglich der AHV- und IV-Renten nehmen wir gerne entgegen.Dann haben Sie in Abs. 2 eine Verfeinerung vorgeschlagen, indem Sie eine Zwischenstufe einführen wollen, dass wir drei Ebenen hätten, auch eine 50% Subvention. Ich kann mir gut vorstellen, dass das mit einem vernünftigen Mehraufwand zu bewerkstelligen ist, und dass wir ein differenziertes System haben, ohne dass es zu kompliziert wird. Also, damit habe ich eigentlich keine Probleme. Richtig ist, dass wir bewusst beim Durchschnitt der Prämien ansetzen, nämlich in Abs. 2, um auch hier einen Anreiz schaffen, dass die Versicherten profitieren können, wenn sie eine möglichst günstige Versicherung wählen. Das ist also durchaus Absicht. Wer eine überdurchschnittlich günstige Versicherung hat, kann dann unter dem Strich stärker profitieren von der Prämienverbilligung als jemand, der eine teure Grundversicherung hat. Das scheint uns sinnvoll zu sein, hier einen Anreiz einzubauen, ähnlich wie er auch an anderer Stelle ist beim Arbeitgeberbeitrag konkret. Dort haben wir es gleich gemacht. Die Kostenbeteiligung ist nicht erfasst. Das ist richtig. Hier geht es nur um die Prämienverbilligung, wobei im Hausarztmodell ohnehin ja ohnehin eine reduzierte bis keine Kostenbeteiligung vorgesehen ist, je nach Versichertenkategorie. Auf den Vorschlag des Abg. Matt, deutlich höhere Vergünstigungen auszurichten, möchte ich aus den genannten Gründen nicht eintreten. Die Regierung hat sich diese Frage auch gut überlegt, und wir wollen vorsichtig starten. Wir glauben, dass wir mit 11% der Bevölkerung eine echte Sozialpolitik betreiben. Wer denn, wenn nicht die, dieser Personenkreis soll primär bedacht werden. Wenn wir in zwei drei Jahren feststellen, dass das System sehr leicht zu administrieren ist, wir kennen auch die genauen Kosten - es ist schwer, diese Kosten zu prognostizieren - wie genau sind wir mit diesen drei Millionen, dann ist sicher eine Überprüfung dieser Limiten angezeigt. Im Moment möchten wir davon absehen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das wirft schon die Frage auf, Herr Regierungschef-Stellvertreter, nach der Verlässlichkeit Ihrer 11% Annahme. Ich möchte Sie fragen zu Ihren Ausführungen auf Seite 37, dritter Absatz der Stellungnahme, ob Sie alle Zahlen dieser Ausführungen nur dem Armutsbericht entnehmen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich möchte einmal die Leute sehen oder eine grössere Zahl von Leuten, die weniger als CHF 20'000 Bruttoerwerb in diesem Land haben. Also, es wird schon einige geben, aber viele sind das meiner Meinung nach nicht.
Abg. Marco Ospelt:
Ich wollte mich eigentlich während der Debatte zu den einzelnen Artikeln nicht mehr melden. Aber nach dieser Information des Herrn Regierungschef-Stellvertreters kam ich nicht umhin, mein sogenanntes Eintretensvotum zu ergänzen. Wenn man hört, wie dieser Erwerb gemeint ist, nämlich als Bruttoerwerb, dann muss ich schon sagen, dann ist diese Regelung der Beiträge an einkommensschwache Versicherte im Hausarztsystem eine Mogelpackung erster Güte. Ich denke, die Regierung spekuliert damit, dass sie eigentlich damit praktisch überhaupt keine Kosten haben wird. Denn der grösste Teil dieser Personen, die ein Einkommen brutto unter CHF 20'000 haben, das werden wohl Rentner sein, bei denen 70% der AHV natürlich nicht mitgerechnet wird oder vielleicht noch Sozialhilfeempfänger. Und ich denke, die Regierung wird die Beiträge, die sich hier als Prämienbeiträge wird ausrichten, wird sie an anderer Stelle einsparen, nämlich dort, wo sie Ergänzungsleistungen an die AHV leistet, und das hat sie ja schon vorgesehen, dass sie das anpassen will, und auf der anderen Seite wird sie Sozialhilfebeiträge einsparen. Am Schluss kommt das auf eine totale Mogelpackung heraus. Ich frage mich, wie die Freie Liste sagen kann, diese Regelung hier sei ein Schritt in die richtige Richtung, die sie machen wollte.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich muss mich korrigieren, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Ich hatte ein anderes Gesetz, nämlich über die Wohnbauförderung im Kopf, denn in der 1. Lesung war ja dieser Art. 24b gar nicht enthalten. Deshalb muss ich das korrigieren. Das ändert aber nichts daran, dass hier ungeklärt ist beispielsweise bei eben diesem Gesetz über die Förderung des Preiswerten Wohnungsbaus. Dort ist ganz klar definiert: "In gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartner sind Ehegatten gleichgestellt". Ich sage jetzt nicht, dass ich das will, sondern ich sage lediglich, dass das hier nicht geklärt ist. Nur darauf wollte ich hinweisen.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe zwei Verständnisfragen: Ich wollte nur wissen, ob die Subventionszuschüsse steuerfrei sind. Und dann das Zweite doch noch in Abs. 2, wenn es heisst: "60% des Prämienanteils des Versicherten". Wie ist das zu verstehen im Verhältnis zu dieser begrüssenswerten Durchschnittsprämie? Heisst das, er bekommt 100% von seinem Anteil, wenn er keinen Arbeitgeber hat und eben 50%, wenn er einen hat. Oder heisst Prämienanteil des Versicherten das was er effektiv noch bezahlt. Ich sehe im Wortlaut einfach noch ein bisschen Widerspruch zwischen dem Durchschnitt und dem Prämienanteil des Versicherten.
Abg. Peter Sprenger:
Ich hätte gerne eine zusätzliche Information vom Herrn Regierungsvertreter, und zwar dahingehend: Können Sie uns mindestens schätzungsweise sagen, wie die Prozentzahlen hinauf gehen würden von den von Ihnen erwähnten 11% bei den von der Regierung gewählten Ansätzen, wenn die Ansätze des Kollegen Matt realisiert würden.
Abg. Paul Vogt:
Ja, ich möchte ähnlich argumentieren, wie der Landtagspräsident. Mir scheinen die Zahlen auf Seite 37 recht unglaubwürdig zu sein, und zwar sind sie auch widersprüchlich in sich. Einmal ist die Rede davon, dass 3500 Versicherte dann einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen können. 3500, das sind gut 11% der Gesamtbevölkerung. Im nächsten Absatz heisst es dann: "Ungefähr 11% der Bevölkerung über 16 Jahre können so von einer Prämienverbilligung profitieren". Das geht irgendwo nicht auf. Also 11% der Bevölkerung über 16. Wenn man annimmt, dass etwa ein Drittel der Bevölkerung unter 16 sind, dann vielleicht noch 20'000 über 16 Jahre und 11% von 20'000, so über den Daumen gepeilt, macht gut 2'000 aus. Also diese Zahlen sind sehr fragwürdig. Ich glaube auch nicht, dass 11% der Bevölkerung unter CHF 30'000 Bruttojahreseinkommen haben. Das ist wenig plausibel. Ich darf auch darauf hinweisen, dass die Kommission für die Überarbeitung des Gesetzes über Wohnbauförderung versucht hat, von der Steuerverwaltung brauchbare Angaben zu erhalten. Das war damals nicht möglich. Es hat geheissen, sie könnten diese Zahlen nicht liefern, sondern nur exemplarische Beispiele. Ich glaube also nicht, dass diese Zahlen hier stimmen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich glaube, es ist nicht richtig, von einer Mogelpackung zu sprechen. Denken Sie an die Rentner, die sehr massiv von dieser Regelung profitieren werden. Und das ist ja durchaus sinnvoll. Das war ja auch bei Ihrer Initiative, Herr Abg. Marco Ospelt, eine Gruppe, die sie speziell ansprechen wollten. Der Nachteil bei Ihrem Vorschlag war, dass das alle Rentner erfasst hätte, völlig unabhängig von Einkommens- und Vermögenssituation. Wir können jetzt eine Lösung vorschlagen, die die "Grossverdiener" - sag ich jetzt einmal - die obere Einkommens- und Vermögensklasse sicher ausschliesst, indem wir differenzierte Regelung/Anknüpfung an die AHV oder IV vorschlagen. Also, dort wird ein beträchtlicher Teil des Geldes hingehen. Das ist klar.Im Übrigen gebe ich gerne zu, dass die statistische Lage unbefriedigend ist. Wir sind auf Schätzungen angewiesen. Aber das soll kein Grund sein, zum solche einkommensabhängige Systeme überhaupt nicht zu machen. Auch wir empfinden die Datenlage als suboptimal. Wir gehen davon aus, wenn man die Einkommensgrenzen auf CHF 30'000 resp. CHF 40'000 erhöhen würde, dass wir dann mit Anspruchsberechtigten in der Grössenordnung von 4'500 rechnen müssten. Das ist das eine. Dann, ob diese Beträge steuerfrei sind, diese Frage habe ich nicht geprüft. Ich bin auch kein Steuerrechtler. Ich nehme es an, kann es aber nicht garantieren. Dann der Anteil, dieser 60% Anteil des Versicherten, das scheint mir klar zu sein, das ist jener Anteil, den er effektiv zu tragen hat. Wenn er einen Arbeitgeber hat, der die halbe Prämie zahlt, dann sind es 60% der halben Prämie. Wenn er keinen Arbeitgeber hat, dann sind es 60% der ganzen Prämie. Und selbstverständlich werden wir hauptsächlich Leute erreichen, die eben keinen Arbeitgeber haben. Und darum kommt man auch so auf erschreckend niedere Einkommenslimiten. Leute, die eine kleine Teilzeitarbeit haben oder eben sonst nicht voll integriert sind im Berufsleben. Und das ist dieses Gruppe, die wir in erster Linie erfassen wollen.
Abg. Paul Vogt:
Also, ich habe den Eindruck, dass diese Zahl nur deshalb zustande kommt, weil ein relativ grosser Teil der Rentner davon profitieren wird. Leute, die im Erwerbsleben stehen und sehr schlecht verdienen, können praktisch nicht davon profitieren. Sonst gehen nach meinem Dafürhalten die Zahlen einfach nicht auf. Und hier habe ich auch eine Frage an die Abg. Hassler: Sie haben in Ihrem Antrag den letzten Satz weggelassen: "Bei Renten gemäss AHVG und IVG ist ein Freibetrag von 70% abzuziehen". Ist das absichtlich weggelassen worden oder ist das ein Irrtum?
Abg. Ingrid Hassler:
Es ist absichtlich weggelassen worden. Ich habe selbst einen Antrag geschrieben. Dann kam gleichzeitig der von der Regierung mit diesem Satz. Es ist aber richtig: Die 70% müssen hinein, nachdem das dann die Regierung heute Morgen so vorgelegt hat.
Abg. Egon Matt:
Ich möchte das Votum des Abg. Vogt unterstützen. Es macht mir auch den Anschein, dass der Hauptharst dieser 3'500 Anspruchsberechtigten, der jetzt im Raume steht, die Rentner sind. Und wenn Sie sagen, dass durch ein Anheben der Einkommensgrenze auf 40'000 oder 50'000 lediglich ca. 1'000 neue Bezüger dazu kommen würden, glaube ich das, weil das sind dann wirklich die Erwerbstätigen mit sehr tiefem Einkommen. Von denen gibt es einige, aber es gibt sie nicht zu Tausenden. Und das bestätigt mich wiederum in meinem Vorschlag, dass man die Einkommensgrenzen dorthin anhebt, aber nicht eine gewaltige Prämienübernahme vornimmt, sondern 20% schlage ich vor, 20% vom Prämienanteil diesen Leuten zugesteht. Das würde heissen: 1000 Bezüger mehr, aber nur 20% des Prämienanteils und das kann keine riesige Summe ausmachen. Aber man hätte den Bezügerkreis doch massvoll in einem Bereich ausgedehnt für Personen, die das unbedingt notwendig haben.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich wollte gerade zum Letzten noch fragen: Ist dann aber das Verhältnis Aufwand und Ertrag noch richtig. Wenn jemand dann noch Arbeitgeberbeitrag hat bei CHF 140 Durchschnittsprämie lässt er sich 70% pro Monat finanzieren, das sind 14 Franken mal 12 Monate. Dann bekommt er CHF 170 und hat den ganzen Weg des Antrages. Ich wollte einfach fragen, ob die 20% nicht ein so tiefer Ansatz ist, dass es administrativ zu schwerfällig wird. Und bei Konkubinatspaaren, dass die nicht berücksichtigt werden, das habe ich mir auch überlegt. Aber unser Steuersystem, das für die Ansätze die verlässliche Zahl liefert, kennt ja die Konkubinatsbesteuerung nicht. Deswegen haben wir diesen Verheirateten-Abzug. Es wird dann auch sehr schwer sein, diese Konkubinatspaare mit den beiden Steuerregelungen zusammenzubringen. Also, ich möchte das zu bedenken geben. Ich schliesse das nicht aus, dass es Schwierigkeiten gibt.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Zu diesem Adressatenkreis möchte ich noch etwas sagen. Ich gehe davon aus, dass es in der Regel Rentner, Alleinerziehende, Teilzeitbeschäftigte und Arbeitslose sind, die hier darunter fallen.
Abg. Egon Matt:
Noch ein Wort zum Verwaltungsaufwand: Wenn jemand nicht erwerbstätig ist, dann sind das immerhin ca. CHF 400 im Jahr. Ein Prämie, die bewegt sich zwischen 140 und 160 Franken pro Monat. Das würde bei 20% ca. CHF 400 im Jahr ausmachen. Das lohnt meines Erachtens den Verwaltungsaufwand schon. Für jemand, der mit CHF 20'000 oder 30'000 brutto vor Steuerabzug auskommen muss. Das ist ein nennenswerter Betrag für so jemanden.
Abg. Rudolf Lampert:
Frau Abg. Hassler. Da möchte ich doch darauf hinweisen, dass wir dann natürlich auch in Art. 37 des von mir vorhin erwähnten Gesetzes genau dieselben Probleme haben. Ich möchte jedoch ein Beispiel bringen. Jemand hat ein gutes Einkommen - CHF 200'000. Er hat eine Lebensgefährtin, ist verheiratet, diese arbeitet nicht, diese bekommt dann hier die Prämie bezahlt, weil sie kein Einkommen hat. Wenn ich aber mit dieser Frau verheiratet bin, so bekommt sie keine Prämienvergünstigung. Bei Nichtverheiratung - ich wiederhole - 60% werden ihr von den Prämien bezahlt, obwohl CHF 200'000 Einkommen vorhanden sind, bei Verheiratung gibt es keinen Prämienanteil. Das nur als Hinweis.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Zum Vorschlag eine Ebene mit 20% Subvention einzuführen, da möchte ich schon in die gleiche Kerbe hauen wie die Abg. Hassler. Hier scheint mir der Verwaltungsaufwand einfach unverhältnismässig zu sein. Wenn Sie davon ausgehen, dass jemand den Arbeitgeber hat, dann sind das 14 Franken im Monat, die er noch bekommt. Es scheint mir einfach, wenn der Landtag den Eindruck hat, dass diese Regelung zu wenig weitgehend ist, dann wäre es sicher vorzuziehen, dass man im Rahmen von 40 bis 60% sich überlegt, ob man nachbessern will. Das ist eine politische Entscheidung. Aber ich würde es nicht gut finden, jetzt eine 20% Prämienvergünstigung einzuführen. Das scheint mir nicht verhältnismässig zu sein vom Aufwand her. So gut wie das die Leute sicher gebrauchen können. Wir müssen irgendwie auch die Ökonomie auch im Auge behalten. Im Übrigen hat der Abg. Ospelt sicher Recht, wenn er sagt, die von ihm genannten Personen werden die primär Profitierenden sein. Das ist auch beabsichtigt.
Abg. Egon Matt:
Ich nehme Ihre Ausführungen an und ändere meinen Antrag ab. Ich lasse die 20%ige Ermässigungskategorie fallen und schlage vor unter Bst. a) bei Erwerb unter 30'000 / 60% ausschüttet und Bst. b) bei einem Erwerb von 30'001 bis - nehmen wir die Mitte - CHF 45'000 / 40%.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Meine Damen und Herren. Ich muss Ihnen sagen, ich finde diesen Antrag sehr unterstützungswürdig, weil wir wollen ja mit diesem Gesetz u.a. auch den Versicherten etwas bieten. Anlass für diese Krankenversicherungsgesetzreform war u.a. der Umstand, vielleicht sogar hauptsächlich der Umstand, dass die Prämiensteigerungen in der Krankenversicherung für nicht unerhebliche Teile unserer Bevölkerung immer unangenehmer und drückender wurden. Und diese Bestimmung ist die einzige Bestimmung in diesem Gesetz, wo wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie sich positiv auf die effektive Prämienbelastung auswirken wird. Alles anderes sind sehr gut gemeinte - und wie ich glaube - auch erfolgversprechende Schritte, z.B. wie die erhoffte 10%ige Prämienverbilligung aufgrund des Hausarztsystems, aber sicher, wirklich 100% sicher wissen wir das heute nicht. Hier wissen wir es, wenn wir es einführen. Und unsere Fraktion, unser Fraktionssprecher im Namen unserer Fraktion hat bei der 1. Lesung den Vorschlag der Einführung eines Prämienverbilligungssystems gemacht. Dabei war nicht nur von Arbeitslosen, von Teilzeitarbeitenden und von Rentnern die Rede, sondern generell von Haushalten mit niedrigen Einkommen. Und wenn wir Haushalte mit niedrigen Einkommen von zweieinhalbtausend Franken im Monat oder auch von dreitausenddreihundert Franken im Monat brutto - wohlgemerkt brutto - ist in unserem Land heute bereits ein niedriges Einkommen. Wenn wir die nicht ausmerzen wollen, dann müssen wir meiner Meinung nach die von der Regierung eingeschlagenen Einkommensgrenzen erhöhen. Ich unterstütze daher den Vorschlag des Abg. Egon Matt.
Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident. Ich stimme Ihren Ausführungen zu und werde diesen Antrag ebenfalls unterstützen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Abg. Ingrid Hassler:
Ich ziehe meinen Antrag auf Verfeinerung zurück und schliesse mich der neuen Version bis 30'000 60% und 30'001 bis 45'000 40% an, um keine weiteren Verflechtungen an den Tag zu legen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Die Regierung kann gut mit diesem Vorschlag leben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut, dann werden wir sehen, ob die Mehrheit des Landtages dem Antrag auch zustimmt. Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst über diesen Abänderungsantrag des Abg. Egon Matt. Wer damit einverstanden ist, dass Art. 24 b Abs. 2 die beiden Einschübe a und b nach den Worten "Sie betragen:" wie folgt formuliert wird: "a) bei einem Erwerb unter CHF 30'000 60% des Prämienanteils des Versicherten und b) bei einem Erwerb von CHF 30'001 bis 45'000 40% des Prämienanteils des Versicherten", möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir über den Art. 24b gesamthaft ab, wobei ich nochmals erwähnen möchte - der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat es schon gesagt -, dass das letzte Wort dieses Artikels abgeändert wurde von der Regierung in "Gemeinden" statt "Gemeindesteuerkassen".
Abg. Rudolf Lampert:
Heisst das, dass die Regierung jetzt nichts unternimmt, um diese Diskrepanz zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren zu beseitigen?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das heisst es, weil kein entsprechender Abänderungsantrag gestellt wurde und auch die Regierung selbst ihre Vorlage in diesem Punkt nicht abgeändert hat.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir stimmen also ab über Art. 24b mit der bereits beschlossenen Änderung in Abs. 2. Wer Art. 24b zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Wir können weiterlesen.
§ 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
§ 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
§ 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 3 steht zur Diskussion. In der Überschrift verbessern wir den Tippfehler. Es muss natürlich "Staatsbeiträge" und nicht "Staasbeiträge" heissen. Die Diskussion wird nicht benützt. Wer mit § 3 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
§ 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung dieser Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes beendet und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
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