Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Nr. 20/2012); [1. Lesung: 23. März 2012] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 148/2012); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 11: Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Die Stellungnahme der Regierung zur 1. Lesung trägt die Nr. 148/2012. Wie gesagt, befinden wir uns in der 2. Lesung. Ich schlage vor, dass wir diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, sofern Sie das nicht anders wünschen.
Das scheint nicht der Fall zu sein.
Der Abg. Peter Hilti meldet sich.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe einen Antrag und erlauben Sie mir, diesen auch zu begründen:
Im Namen der VU-Fraktion stelle ich den Antrag, bei der Behandlung von Traktandum 11 - Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung - erneut eine 1. Lesung durchzuführen. Eine Behandlung dieser für die Bevölkerung bedeutsamen Vorlage bedingt eine differenzierte Auseinandersetzung mit den von der Regierung für die 2. Lesung der Vorlage zugesagten Abklärungen und allfälligen Anpassungen des Gesetzestextes, was mit der zugestellten Stellungnahme nicht in der dafür erforderlichen Tiefe erfolgt ist.
Die Fraktion der Vaterländischen Union weist dennoch mit Nachdruck darauf hin, dass sie am Reduktionsziel des Staatsbeitrages von CHF 57 auf 34 Mio. als wichtigen Teil der Haushaltssanierung ebenso festhält wie an der geplanten Einführung des revidierten Krankenversicherungsgesetzes.
Die erneute Behandlung in 1. Lesung soll mit anderen Worten weder das Sparpaket der Regierung gefährden noch vom Grundsatz abweichen, dass alle Partner im Gesundheitswesen ihren Beitrag leisten müssen zur Stabilisierung der Staatsbeiträge auf deutlich tieferem Niveau als heute. Die gerechte Verteilung der Lasten auf mehrere Schultern ist für ein sozialverträgliches Finanzierungssystem in der Krankenversicherung unumgänglich. Dazu gehört unter anderem auch die kostenneutrale Einführung des neuen Arzttarifs, die von Tarifpartner in Aussicht gestellt wurde, aber noch nicht zur Gänze oder erst teilweise umgesetzt ist. Diese Kostenneutralität bei der Verrechnung von ambulanten medizinischen Leistungen wird ebenfalls zur Stabilisierung der Kostenentwicklung beitragen, womit auch die Leistungserbringer das Ziel einer Eindämmung der Gesundheitskosten aktiv unterstützen werden.
Die VU-Fraktion geht davon aus - und würde das auch ausdrücklich begrüssen -, wenn zum Zeitpunkt der 2. Lesung der KVG-Revision der kostenneutrale Arzttarif gesamthaft unter Dach und Fach ist. Die Revision des Arzttarifs bringt auch Verbesserungen bezüglich der Transparenz, was zusammen mit den erweiterten Kontrollpflichten der Krankenkassen und des Kassenverbands sowie besseren Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde zu strafferen Wirtschaftlichkeitsverfahren, sogenannte WZW-Verfahren, beitragen dürfte.
Zu den Gründen für die beantragte erneute Durchführung einer 1. Lesung: Am 23. März 2012 führte der Landtag eine mehrstündige Eintretensdebatte zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes, kurz KVG. Viele Abgeordnete brachten zahlreiche Vorschläge und Ergänzungen zum damals vorgelegten Bericht und Antrag ein. Die Regierung verweist im gegenständlichen Bericht bei vielen der aufgeworfenen Fragen auf den Bericht und Antrag betreffend die Gesamtschau und Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens aus dem Jahr 2010, ohne auf die Ergebnisse der Landtagsdebatte gebührend einzugehen. So wird, um nur zwei Beispiele zu nennen, die Anregung einer Prüfung von einkommensabhängigen Krankenkassenprämien nicht aufgegriffen, und zwar mit der Begründung, dass einkommensabhängige Prämien keinen Beitrag zur Reduktion der Gesamtkosten leisten würden. Bei einer einkommensabhängigen OKP-Grundprämie steht für die VU-Fraktion nicht der Einspareffekt im Vordergrund, sondern die Vermeidung eines Verbilligungssystems, das einen grossen Teil der Bevölkerung zu Bittstellern machen würde.
Ein weiteres Beispiel stellt die Überprüfung der Einführung einer Praxisgebühr dar. Die Regierung verweist auf das Scheitern der Praxisgebühren in Deutschland, obwohl der Fragesteller in der 1. Lesung explizit darauf verwiesen hat, eine Praxisgebühr nicht nach deutschem Vorbild zu überprüfen.
Diese zwei Beispiele sind natürlich nicht abschliessend zu betrachten, sondern sollen die Problematik, in welcher wir heute stecken, verdeutlichen. Die VU-Fraktion möchte die Regierung beauftragen, mindestens folgende Punkte für eine neue 2. Lesung zu prüfen und zu überarbeiten: - Überprüfung des Leistungskatalogs und gegebenenfalls Reduktionen vorschlagen;
- Überprüfung eines Praxisgebührenmodells;
- Einführung eines Modells, welches den Selbstbehalt höher gewichtet als die Franchisenerhöhung;
- Überprüfung einer einkommensabhängigen Prämie;
- Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen überprüfen und gegebenenfalls aufheben;
- System der Prämienverbilligung überprüfen und überarbeiten.
Zusammenfassend halte ich fest, dass die VU-Fraktion - voll und ganz hinter der notwendigen Reduktion des Staatsbeitrags an die OKP steht;
- alle Beteiligten im liechtensteinischen Gesundheitswesen einen Beitrag zur sozialverträglichen Umsetzung des Sparpakets leisten müssen und
- bis zur Durchführung der 2. Lesung auf die aufgeworfenen Fragen mit einem Zusatzbericht der Regierung eingegangen werden soll.
In diesem Sinne stelle ich den Antrag, betreffend die Behandlung von Traktandum 11, Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung, eine erneute 1. Lesung durchzuführen. Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich bin ein wenig überrascht über den Antrag. Ein paar Kommentare diesbezüglich: Erstens war das für mich eher ein Eintretensvotum als wie eine 2. Lesung. Das Zweite, was mich ein wenig überrascht, ist die Vorgehensweise. Also wir erfahren heute jetzt zum ersten Mal über das Ansinnen der VU. Ich mag mich an einige Situationen erinnern, wo man uns vorgeworfen hat, man hätte das doch schriftlich vorab einreichen können. Und jetzt wählen Sie eine Vorgehensweise, die Sie uns mehrfach angekreidet haben. Und diese Forderung, die Beauftragung, die Sie hier stellen, die ist signifikant, die ist riesig. Also ich frage mich, ob das überhaupt in dieser Vorgehensweise vernünftig wäre. Ich könnte mir hier vorstellen, dass Sie einen parlamentarischen Vorstoss formulieren müssten mit Ihrem a) bis e). Ich finde die Vorgehensweise nicht nachvollziehbar. Also für mich wäre eher die Frage, ob das eine Rückweisung oder eine Absetzung von diesem Traktandum ist. Ich weiss jetzt nicht, ob man anhand von einem Eintretensvotum auf die 2. Lesung hin einfach Aufträge an die Regierung in einem Votum geben kann. Ich würde mir hier was Schriftliches erwarten. Ich kann die Vorgehensweise nicht nachvollziehen, ohne jetzt die inhaltlichen Punkte zu werten.
Ich habe da ein paar Stichworte so aus dem Stegreif mitgenommen. Ich habe hier nichts Schriftliches vorliegen. Ich tue mir hier ziemlich schwer, überhaupt eine Meinung gegenüber Ihren Anträgen, die sie da an die Regierung gerne geben möchten, zu werten. Normalerweise während einer 2. Lesung muss man schriftlich die Änderungen vorgeben. Das ist hier auch nicht der Fall. Und das ist wirklich ein Riesenpaket, das Sie hier fordern. Also ich weiss nicht, wie Sie sich das wirklich vorstellen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Also der Antrag, eine zweite 1. Lesung durchzuführen, ist geschäftsordnungskonform. Das hat es auch schon in der Vergangenheit ab und zu gegeben und habe ich auch schon selber erlebt. Eine Absetzung in dem Sinn ist nicht möglich, weil wir in der 2. Lesung sind. Das hätte bei der Traktandierung passieren müssen, und zwar nur aus zeitlichen Gründen. Und die dritte Möglichkeit wäre - wenn man das, was wir jetzt eigentlich vorhaben, möchte - die 2. Lesung durchzuführen und dann darüber abzustimmen, positiv oder negativ oder was auch immer. Aber das Recht hat der Abg. Peter Hilti natürlich, hier den entsprechenden Antrag auf eine zweite 1. Lesung zu stellen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vor Problemen sollten nur jene davonspringen, die schneller sind als die Probleme. Sonst holen einem die Probleme eben ein. Ich habe vor etwa zwei Stunden gesagt, das dürfte dann in einer Bankrotterklärung der VU-Gesundheitspolitik münden. So schnell kann es gehen. So weit sind wir nun bereits. Vor zwei Stunden hat die VU-Fraktion mit Ausnahme der Abg. Diana Hilti die «schwarzen Schafe» nicht sanktioniert und nun will man die Konsequenzen nicht tragen. Das ist mehr als unglaubwürdig. Damen und Herren von der VU, sechs Wochen vor den Landtagswahlen kommen Sie noch zu glorreichen Erkenntnissen. Wie glaubwürdig das ist, dazu kann jeder ausserhalb dieses Hohen Hauses seinen eigenen Schluss ziehen. Und wie gesagt, bei Traktandum 3 haben Sie Ihr wahres Gesicht gezeigt. Und ich denke mir, auch das wird man ausserhalb dieses Hohen Hauses wieder einmal kommunizieren müssen.
Mich erstaunt auch das Misstrauen gegenüber Ihrer Regierungsrätin. Sie hat sich redlich bemüht, hat hier x Punkte aus dem Gesundheitsprogramm Punkt für Punkt abgearbeitet. Nicht, dass ich mit allen Ausführungen einverstanden bin, aber sie hat ihre Hausaufgaben nach ihrem Dafürhalten gemacht. Ich habe es heute schon einmal gesagt, die Regierung vertritt hier komplett andere Ansichten als ich diese vertrete. Ich könnte jetzt auch wieder sagen, eine gewisse Beratungsresistenz lässt sich nicht aus der Welt diskutieren. Aber wie gesagt, die Regierung schlägt das dem Landtag vor. Und dass man jetzt noch kurz vor den Landtagswahlen plötzlich zu gewissen Einsichten gelangt, das ist einfach sehr unglaubwürdig. Und wie gesagt, stellen Sie sich Ihrer Verantwortung, führen Sie diese 2. Lesung durch, und dann werden wir sehen, was das Volk zu dieser Thematik sagt.
Wie ich weiss, finden ja Volksabstimmungen und die Landtagswahlen sowieso nicht am gleichen Wochenende statt. Also dieses Referendum, sollte es dann zustandekommen, wird dann erst in der nächsten Legislatur entschieden werden. Nur, die Entscheidung dürfte relativ klar sein. Aber wissen Sie auch was: Das braucht der Landtag und auch gewisse Leistungserbringergruppen dringend in diesem Land einmal die Stimme des Volkes. Es sind ja auch explizite Wünsche vorhanden. Man hätte gerne die Stimme des Volkes einmal gehört. Hören wir doch einmal die Stimme des Volkes. Dann ist vielleicht mitunter eine gewisse Grundeinsicht im Rahmen der neuen Legislatur dann vorhanden. Dann kann der neue Landtag mitunter neue Wege einschlagen. Aber ich denke mir, diese 2. Lesung braucht es dringend.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ohne hier die Diskussion unterbinden zu wollen, möchte ich irgendwann zur Abstimmung kommen. Aber ich gebe selbstverständlich den Abgeordneten, die sich gemeldet haben, noch das Wort.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich finde dies eine Trauervorstellung der VU-Fraktion, des VU-Fraktionssprechers Hilti. Das, was Sie ausgeführt haben oder die Art und Weise, wie dieses Traktandum behandelt wird bzw. beseitigt werden will, ist unglaubwürdig, es ist verantwortungslos, ist ein desolater Schlusspunkt - muss ich ehrlich sagen. Man fällt der eigenen Regierungsrätin Dr. Renate Müssner und auch dem Regierungschef Klaus Tschütscher mit diesem Antrag in den Rücken. Noch vor wenigen Minuten hat der Herr Regierungschef in grossen Tönen von Wahlkampftheater gesprochen, er würde noch das Traktandum 31 oder 32 mit den Steuererhöhungen zurückziehen, wenn der Landtag dem Eisplatz zustimmen würde. Dort ging es um CHF 6,9 Mio. und hier ist der Einspareffekt viel grösser. Ich bin gespannt, was der Herr Regierungschef dazu sagt, ob er wieder das Wort ergreift mit diesem Pamphlet und sagt: Ich ziehe dann die Steuererhöhungsanträge zurück, wenn das hier nicht ordentlich behandelt wird.
Eine 1. Lesung hat man dann praktiziert, wenn praktisch das Personal hier drinnen ausgewechselt oder durch Wahlen neu besetzt wurde. Dann hat man vielfach eine zweite 1. Lesung vollzogen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass man während der Legislaturperiode eine zweite 1. Lesung bei einem bestehenden Thema durchgeführt hat, ausser die Vorzeichen wären grundlegend anders gewesen. Aber hier sind die Vorzeichen nicht anders. Man hat im März eingehend die 1. Lesung durchgeführt und hat diese Thematik eingebracht. Die parlamentarischen Mittel kann man benutzen. Innerhalb von 10 Tagen hätte man Artikel einbringen oder auswechseln können. Man kann auch bei der 2. Lesung Anträge stellen. Man hatte auch genügend Zeit, sich seit dem März auf dieses Traktandum vorzubereiten. Diesen Antrag werde ich sicher nicht unterstützen. Wie gesagt, das ist eine unglaubwürdige, eine verantwortungslose und desolate Vorstellung der VU-Fraktion.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Landtagspräsident. Liebe Kollegen. So grob wie mein Vorredner, Fraktionssprecher Johannes Kaiser, will ich es nicht ausdrücken, aber ich bin sehr, sehr enttäuscht über das Verhalten der VU-Fraktion. Und ich sehe es ähnlich einem In-den-Rücken-fallen der Regierungsrätin Renate Müssner, die immerhin Ihrer Fraktion angehört, die Ihre Fraktion zur Wahl vorgeschlagen hatte und die dieses ehrenvolle Amt in der Regierung inne hat.
Hatten Sie nicht die Gelegenheit, in Vorbereitung auf die heutige Landtagssitzung das abzusprechen und zumindest auf nur einzelne Köpfe in Ihrer Fraktion zuzugreifen, die das so sehen, wie Sie es für die Gesamtfraktion ausdrücken, Herr Fraktionssprecher? Ich finde es so enttäuschend und muss sagen, dass ich in 20 Jahren meiner Landtagsaktivität so etwas wirklich nicht erlebt habe. Das hat nichts mit Gewaltentrennung zwischen Regierung und Landtag zu tun, sondern das ist echt despektierlich. Ich bin enttäuscht.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bin eigentlich nicht enttäuscht und überrascht bin ich eigentlich auch nicht über diese Vorgehensweise. Sie ist für mich nicht nachvollziehbar. Ganz offensichtlich gibt es hier Kommunikationsprobleme zwischen der Regierung und der VU-Fraktion. Also ich plädiere ganz klar dafür, dass wir die 2. Lesung machen und dass wir Farbe bekennen. Das Protokoll der 1. Lesung habe ich hier: 65 Seiten. Es wurden verschiedenste Vorschläge gemacht. Die Frau Gesundheitsministerin hat keine davon aufgegriffen. Ganz offensichtlich hat sie sie mit ihrer Fraktion nicht besprochen. Also, jetzt machen wir die 2. Lesung und dann je nachdem, wie es ausgehen wird, wird vielleicht das Volk entscheiden müssen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ja, das liebe KVG. Wir haben einmal beschlossen, in diesem Bereich CHF 23 Mio. zu sparen. Die Regierung hat dann das Reduktionsziel auf CHF 15,3 Mio. reduziert. Und genau das steht für mich bei dieser Vorlage im Vordergrund. Wir haben nur eine Chance, am Sparziel festzuhalten, wenn wir diese Vorlage heute verabschieden. Ich bin mir bewusst, dass diese Vorlage schmerzhaft ist, aber im Sinne der Sanierung des Staatshaushaltes ist sie dringend notwendig. Ich werde deshalb dieser Vorlage heute meine Zustimmung erteilen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Auch ich werde dieser Vorlage zustimmen. Ich bin auch mit der Fraktionserklärung zu grossen Teilen einverstanden, aber nicht in allem. Und auch mir liegt nicht nur das Sparziel unseres Staates sehr am Herzen, sondern auch der Umstand, für den ich mich bei der 1. Lesung stark gemacht habe, nämlich durch diese Art der Ausgestaltung des KVG wirklich die Eigenverantwortung der Betroffenen mehr zu stärken und sie mehr dafür zu sensibilisieren. Es gäbe sicher noch Varianten. Man hat darüber im Vorfeld sehr wohl diskutiert, auch in unserer Fraktion, inwieweit man eventuell bei der Erhöhung der Franchise nicht ganz so stark hinaufgehen muss. Man hätte dort vielleicht noch einen gewissen Spielraum, der dann den Versicherten auch noch eine Erleichterung bringen könnte. Das wäre eben auszurechnen. Aber ich werde der Behandlung dieser Vorlage in 2. Lesung hier zustimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich wurde auch direkt angesprochen, hätte mich aber auch sonst gemeldet. Ich tu das ja in der Regel manchmal vielleicht zu oft, manchmal vielleicht ein wenig emotional, jetzt versuche ich es weniger emotional zu tun. Aber es ist ja ein gutes Zeichen, wenn man noch bis zum Schluss auch ein bisschen bei der Sache dabei ist. Die Regierung hätte diesen Bericht nicht verabschiedet, wenn wir nicht davor bereits ein übergeordnetes Ziel im Auge gehabt hätten - und das ist die Sanierung des Staatshaushaltes. Ich habe das beim vorhergehenden Traktandum betont. Die Gewichtung hat sich für mich auch nicht hier verschoben. Das ist für mich klar. Und die Regierung hat vor wenigen Wochen diese Vorlage zuhanden des Landtages verabschiedet. Deshalb musste sie auch damit rechnen, dass das heute traktandiert ist, sonst hätten wir ja diese entsprechende Verabschiedung nicht vornehmen können. Und dementsprechend kann ich einfach auch nur sagen, dass wir in der Sanierung des Staatshaushaltes mehrfach über dieses Thema gesprochen haben. Dass andere Themen in der Gesundheitspolitik ebenfalls zur Diskussion stehen, ich glaube, das haben wir heute Morgen schon gehört und gesehen. Ich glaube, dass diese Themen alle auch nicht aus dem Weg sind. Sie werden ja noch einmal ein Gesundheitsthema diskutieren. Dies ist wahrscheinlich morgen mit dem Spital der Fall. Ich glaube, wenn man alles mit allem verknüpft, dann wird es wahrscheinlich am Ende schwierig, vorwärts zu kommen. Und das war die Überlegung der Regierung, die hinter dieser Stellungnahme steht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Ich gebe das Wort Frau Regierungsrätin Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur einen Punkt vorläufig ansprechen. Ich möchte zu bedenken geben, dass, wenn Sie jetzt eine 2. Lesung durchführen würden oder nochmals eine 1. Lesung und dann irgendwann eine 2. Lesung, der Termin 1. Januar 2014 sicher ganz unhaltbar würde und das Sparziel um rund CHF 20 Mio. deutlich verfehlt würde. Und wie es dann zustandekommen soll, ich glaube, das muss man dann dem kommenden Landtag und auch der nächsten Regierung überlassen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, grobe Worte sind gefallen, aber das gehört vielleicht auch dazu. Das habe ich für mich auch schon einmal in Anspruch genommen. Unglaubwürdig, desolat, Wahlkampf, enttäuscht, despektierlich, blenden wir diese Begriffe einmal aus. Wer das Protokoll zur 1. Lesung liest, stellt fest, dass sehr viele Sachen in den Raum gestellt wurden zum Überprüfen. Ich denke, das kann man nicht wegdiskutieren. Und was ist dann effektiv eingeflossen? Ich für meinen Teil habe nichts gefunden bis bei den chronisch Kranken. Es tut mir leid. Ich habe nichts gefunden. Und das war eigentlich ein konstruktiver Beitrag, den wir leisten wollten, um eben noch einmal diese wichtigen Punkte wie Praxisgebühr zu klären usw. Der Antrag ist mehr als zulässig, Herr Abg. Büchel. Das dürfen wir, das können Sie uns glauben, das haben wir auch abgeklärt. Und jetzt wenn wir jemand von der FBP sagen kann, wie ich einen Artikel machen muss, damit Personen, welche ständig wegen Bagatellen zum Arzt springen, wie ich die zur Kasse bitten kann, dann sagen Sie mir das, dann bringe ich diesen Artikel ein. Ich weiss es nicht. Aber schauen Sie doch das Protokoll der 1. Lesung an. Da sind so viele Vorschläge - und sehr viel gute Vorschläge eingeflossen. Ich war enttäuscht, dass die leider nicht in die Stellungnahme für eine 2. Lesung eingeflossen sind. Aber das müssen Sie wissen, was Sie damit tun. Der Antrag steht. Ich hätte lieber auch einen anderen Weg gewählt, aber das Thema ist mir einfach zu wichtig. Und das hat nichts mit Unglaubwürdigkeit oder Wahlkampf zu tun. Das können Sie glauben wie Sie wollen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wie gesagt, möchte ich hier eine ausufernde Debatte vermeiden. Ich glaube, die Meinungen sind mehr oder weniger gemacht. Ich gebe noch den Abgeordneten, die gedrückt haben, das Wort, und dann möchte ich über den Antrag abstimmen lassen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich mache es kurz: Ich bin auch nicht für diese einseitige und sehr starke Erhöhung der Franchise und des Selbstbehalts. Herr Abg. Hilti, Sie haben Recht, ich habe das Protokoll auch gelesen. Es gab einige Anmerkungen, gewisse andere Themen zu überprüfen. Aber überprüfen heisst nicht, dass es dann einfliessen muss. Also diesen Anspruch können Sie an die Regierung nicht stellen, dass, wenn Sie 20 Punkte erwähnen, die Sie gerne überprüft hätten, dass diese dann die Regierung einfliessen lassen muss. Also das ist nicht möglich. Und ich muss sagen, obwohl ich auch nicht für die Thematik bin, aber auf den Seiten 20 bis zirka 60 hat die Regierung doch - und auch mit der Tabelle auf Seite 64 - relativ klar begründet - man kann jetzt einverstanden sein damit oder nicht. Ich bin auch nicht in allen Punkten einverstanden, warum sie gewisse Themen verworfen hat, warum gewisse Themen sistiert sind, in Arbeit sind, und andere Themen schon umgesetzt sind. Also da kann man der Regierung nicht den Vorwurf machen, dass Ihre Anliegen nicht überprüft worden wären. Das hat sie meines Erachtens gemacht. Und darum sehe ich den Sinn einer nochmaligen 1. Lesung überhaupt nicht.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Als Erstes bin ich einmal dankbar, dass die Fraktionserklärung der VU anscheinend keine Fraktionserklärung ist. Dieser Dank gebührt explizit der Abg. Diana Hilti, aber auch der Abg. Gisela Biedermann. Deshalb habe ich auch relativ konkret beim ersten Votum reagiert.
Ja, Herr Abg. Peter Hilti, warum haben Sie es nicht gemacht wie ich? Ich habe auch festgestellt, dass gewisse Punkte nicht erfüllt sind. Dann reiche ich eine Motion ein, finde zwar keine Mehrheit. Sie hätten ein Postulat einreichen können, eine Interpellation. Sie sind jetzt doch auch schon vier Jahre hier drinnen, kennen die parlamentarischen Möglichkeiten. Wieso haben Sie nicht diesen Fragekatalog zum Beispiel im Rahmen einer Interpellation eingereicht? Ich denke mir, Sie hätten hier die nötigen Instrumente durchaus zur Hand gehabt. Und wie gesagt, für mich hat es einfach einen faden Beigeschmack, wenn man erst sechs Wochen vor den Landtagswahlen gewisse Einsichten erringt. Aber besser spät als gar nie. Aber leider zu spät.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Nochmals zum Inhaltlichen: Ich kann nicht beurteilen, ob es wirklich eine Grundlage für dieses Vorgehen gibt oder nicht. Ich verlasse mich dabei auf die Ausführungen des Landtagspräsidenten. So weit okay.
Aber jetzt von der inhaltlichen Seite her: Jetzt versetzen Sie sich doch einmal in unsere Situation. Sie haben hier einen vorbereiteten Antrag, von dem wir heute zum ersten Mal erfahren. Wenn jetzt dieser Antrag eine Mehrheit findet, dann nimmt das die Regierung mit, hat einen konkreten Auftrag gemäss Ihren Vorstellungen, was denn überarbeitet werden müsste und nochmals in einer 1. Lesung behandelt wird. Die Frage wäre jetzt: Wenn wir auch gewisse Positionen einbringen möchten - also mir gefällt die Vorlage hier nicht, also für mich ist das klar -, wie könnte ich jetzt da noch zusätzliche Wünsche auch der Regierung mitgeben? Wir haben ja gar nicht die Möglichkeit, auch hier Stellung zu beziehen, wenn wir schon etwas in Auftrag geben. Wir können einfach sagen: Jawohl, wir finden diese Vorschläge, die Sie hier vorgelesen haben - und ich keine schriftliche Grundlage habe -, die finde ich toll, unterstützungswürdig oder nicht. Aber wenn ich der Regierung auch das eine oder andere mitgeben möchte, hätte ich diese Möglichkeit nicht. Es sind übrigens auch in der 1. Lesung Punkte gefallen, die von dieser Seite hier gewünscht worden wären. Diese Punkte sind bei Ihnen jetzt vielleicht nicht aufgelistet worden. Würde diese die Regierung auch aufnehmen oder eben nicht? Ich glaube, diese Vorgehensweise ist einfach inhaltlich und sachlich nicht zu begrüssen. Wir haben keine schriftliche Grundlage. Wenn ich einen Änderungsantrag nur bei einem Artikel mache, muss ich das schriftlich 10 Tage vorher einreichen. Und Sie haben jetzt einfach eine Erklärung mit einigen Wünschen und Anregungen verlesen. Und ohne zu werten, ob die gut sind oder nicht, wir haben keine Grundlage, hier damit umzugehen. Ich generell fände es auch schön, wenn hier eine andere Vorlage kommt. Aber nicht so.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch dem Abg. Pepo Frick, dann dem Abg. Peter Hilti und dann stimmen wir ab.Abg. Pepo Frick
Ich kann mich ganz kurz halten: Ich habe bereits in der 1. Lesung eine Zurückweisung beantragt. Ich werde einer erneuten 1. Lesung sicher nicht zustimmen, sondern diesen Bericht und Antrag ablehnen. Der Grund ist - das kann ich kurz sagen -, dass das KVG systematisch falsch aufgebaut ist. Statt Kosten zu sparen, was der Sinn auch einer Revision sein sollte, werden die Kosten lediglich zu Ungunsten der Versicherten umgelagert. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Herr Abg. Büchel, Sie haben unseren Antrag völlig falsch verstanden. Wir möchten eine neue 1. Lesung jetzt durchführen. Da können Sie alles formulieren was Sie möchten. Es ist nicht so, dass nur unser Papier jetzt die Regierung mitkriegt. Wir möchten eine neue 1. Lesung jetzt machen, wo jeder seine Vorschläge noch einmal einbringen kann. Auch Sie natürlich von der gegenüberliegenden Bank. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich möchte ein Ping-Pong-Spiel vermeiden.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort und besten Dank für die Gelegenheit, noch einen Satz zu sagen. Das ist schön, aber ich bin nicht auf eine 1. Lesung vorbereitet. Das tut mir leid.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann stimmen wir ab: Es ist der Antrag vorliegend auf Durchführung einer zweiten 1. Lesung der betreffenden Vorlage «Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung». Wer diesem Antrag zur Durchführung einer zweiten 1. Lesung zustimmt, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 10 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung nicht erteilt.
Wir kommen somit zur 2. Lesung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Wie gesagt, möchte ich die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, ausser Sie möchten das anders.
Das ist nicht der Fall. Dann schreiten wir zur 2. Lesung. Überschrift vor Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 1b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 1b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 Abs. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 Abs. 2, 8 und 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 Abs. 2, 8 und 8a steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte hier nur noch eine kurze Frage an die Regierung stellen. Wenn ich lese unter Abs. 8 und 8a, dass auf der einen Seite Arbeitnehmer oder Arbeitslose im Inland eigentlich keine Einschränkungen haben, aber Arbeitslose, die ihre Erwerbstätigungen im Ausland haben, hier eine Einschränkung haben, frage ich mich, ob das nicht diskriminierend gegenüber den Arbeitslosen ist. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort Frau Regierungsrätin Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wenn Sie die Regelungen insgesamt lesen, sollen diese Diskriminierungen auch abgeschafft werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen zu Art. 14 Abs. 2, 8 und 8a?Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Unter Abs. 8a in der zweitletzten Linie steht eben, dass Arbeitslose, die einer Erwerbstätigkeit im Ausland nachgegangen sind, vermittlungsfähig sein müssen, um ihren Anspruch geltend zu machen. Dagegen bei Arbeitslosen, die ihre Erwerbstätigkeit im Inland ausgeübt haben, nicht vermittlungsfähig sein müssen, um den Anspruch geltend machen zu können. Darum sehe ich hier eine Diskriminierung gegenüber den Arbeitslosen bzw. indem sie im Ausland oder im Inland gearbeitet haben. Ich würde beantragen, diese Vermittlungsfähigkeit zu streichen. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Davon würde ich abraten. Wir haben das mit dem Rechtsdienst so abgeklärt. Das hat so seine Zustimmung gefunden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Stellen Sie einen Antrag, Herr Abg. Büchel?Abg. Peter Büchel
In dem Fall stelle ich den Antrag, die Worte «und vermittlungsfähig» in der zweitletzten Linie zu streichen, damit der Inhalt gleich ist wie bei den inländischen Arbeitnehmern. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Peter Büchel ab. Er beantragt, in Art. 14 Abs. 8a einen Teil zu streichen. Der zweitletzte Satz würde dann wie folgt heissen: «Der Anspruch auf Abschluss der freiwilligen Versicherung besteht nur, soweit sich der Arbeitslose bei der Arbeitslosenversicherung persönlich meldet». Ist das richtig so?Abg. Peter Büchel
Genau.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann stimmen wir über diesen Antrag ab: Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 3 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir stimmen nun über Art. 14 Abs. 2, 8 und 8a in der vorliegenden Form ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 16 Stimmen zugestimmt. Wir lesen weiter.
Art. 15 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: 11 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist diesem Artikel nicht zugestimmt.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, wenn Sie Art. 16 Abs. 2 in Zusammenhang dann mit dem folgenden Art. 18 Abs. 2 und 2a lesen, da geht es eigentlich grundsätzlich um die OKP, also um die Bedarfsplanung, die enger gefasst wird. Sie wissen, dass im geltenden Recht 50% von den Krankenkassen übernommen wird, auch wenn man nicht bei einem Leistungserbringer die Leistungen in Anspruch genommen hat, der keinen OKP-Vertrag hat. Und die stehen in engem Zusammenhang. Wenn Sie Art. 16 Abs. 2 jetzt nicht aufheben, dann können Sie schlussendlich Art. 18 Abs. 2 und 2a auch nicht in dieser Form so genehmigen. Das heisst mit anderen Worten: Die Möglichkeit, dass man die Bedarfsplanung eng fasst, diese Bestimmung aufhebt, dass wir also nur noch Gelder innerhalb der OKP bezahlen, also diese 50%-Regelung kürzt, ist so nicht machbar. Und so entgeht doch ein Sparpotenzial, weil grundsätzlich mit dieser Regelung ungefähr bei CHF 1 Mio. nach unseren Berechnungen zugunsten der OKP umgelagert werden können, weil das entgeht den Versicherungen. Sie wissen, dass wir diese Zusatzversicherung von CHF 40 haben. Das geht ja in dieses Schalenmodell ein. Das ist derzeit so, dass mit diesen CHF 40 ein Überschuss bleibt. Also es braucht zu diesem Zeitpunkt ungefähr CHF 25. Die restlichen CHF 15 fliessen frei den Kassen zu. Und das wäre eben das Sparpotenzial, das man zugunsten der OKP so generieren könnte. Nur wenn Sie Art. 16 Abs. 2 jetzt aufgehoben haben, dann können Sie Art. 18 Abs. 2 und 2a auch in dieser Form nicht zustimmen. Dann müssten Sie die alte Form belassen und dieser Effekt ginge verloren.
Ich möchte mich dann auch vor Art. 23 noch einmal äussern.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Im Lichte dieser Ausführungen stelle ich den Rückkommensantrag, über Art. 16 Abs. 2 noch einmal abzustimmen.
Zuvor gebe ich dem Herrn Regierungschef das Wort.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ohne mich inhaltlich dazu zu äussern nur Folgendes: Ich habe festgestellt, dass die Aufhebung dieser Bestimmung Art. 16 Abs. 2 in der Vernehmlassung völlig unbestritten war und es auch anlässlich der 1. Lesung dazu keine Diskussionen gegeben hat. Irgendwie muss das vielleicht ein Zufallsentscheid gewesen sein. Deshalb begrüsst die Regierung sicherlich diesen Rückkommensantrag. Und wenn es kein Zufall war, dann kriegt er ja die Bestätigung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann stimmen wir über meinen Rückkommensantrag ab, über Art. 16 Abs. 2 noch einmal abzustimmen: Wer diesem Antrag zustimmt, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 18 Stimmen stattgegeben. Wir stimmen somit noch einmal ab: Wer mit Art. 16 Abs. 2 - aufgehoben - einverstanden ist, möge bitte abstimmen. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt.
Wir lesen weiter. Art. 18 Abs. 2 und 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 2 und 2a steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Hier habe ich eine Verständnisfrage. In Abs. 2a geht es ja um die Zusatzversicherung OKP Plus zur freien Arztwahl. Und hier steht, dass, wenn man diese Versicherung abgeschlossen hat, dass dann die Leistungen zu den geltenden Tarifen übernommen werden. Was heisst «die geltenden Tarife»? War das bis jetzt schon so oder ist das neu? Weil wenn es neu ist, dann weiss ja der Versicherte überhaupt nicht, was ihn dann schlussendlich finanziell erwartet.
Und dann noch zur Verordnung, die die Regierung regelt: Ich lese in den Erläuterungen, dass die Regierung alle zwei Jahre diese Verordnung neu anpasst. Habe ich das richtig verstanden? Heisst das dann, dass die bisherigen CHF 40 variieren können? Das wird in der Verordnung festgelegt, ob es CHF 40, mehr oder weniger sind? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, es ist so. In dieser Verordnung wird dieser Betrag festgelegt. Es war früher schon einmal so, dass die Regierung dies so festgelegt hat. Und dass man das alle zwei Jahre macht, dient dazu, um zu überprüfen, ob diese Zahl noch stimmt oder inzwischen andere Bedingungen eingetreten sind. Aber zu den bestehenden Tarifen, das ist nicht neu. Das ist schon so. Arzttarif, der Tarif der Physiotherapeuten usw., das ist geltendes Recht. Da hat sich jetzt nichts geändert.
Und wie gesagt, noch einmal, die CHF 40 werden dann in diesem Rhythmus einfach überprüft, ob sie noch deckend sind. Ich denke nicht, dass man weniger einziehen müsste. Aber es wäre ja möglich, dass man aufgrund von irgendwelchen Teuerungen auch einmal erhöhen müsste. Aber das wird überprüft. Und ich denke, die letzten Jahre haben gezeigt, dass man diesen CHF 40 sehr gut ausgekommen ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Doris Frommelt
Noch eine Zusatzfrage bitte: Danke, Frau Regierungsrätin, für die Beantwortung. In den Erläuterungen lese ich, dass es jetzt neu möglich ist, eine Zusatzversicherung auch nach dem 64. Altersjahr abzuschliessen. Können Sie das noch einmal explizit bestätigen?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, das ist so. Es handelt sich ja jetzt nicht mehr um eine freiwillige Versicherung. Für die Kassen war es ja bisher auch keine freiwillige Versicherung, sondern die mussten sie anbieten. Aber indem es eben in diesem ganzen OKP-Konstrukt drin ist, ist es ein Versicherungsprodukt mit zwei Ausprägungen. Und deswegen ist diese Alterslimite, die bisher gegolten hat, jetzt nicht mehr vertretbar. Also Sie können jetzt neu, auch wenn Sie älter als 64 sind, so eine Versicherung, also diesen Beitrag für freie Arztwahl, abschliessen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab: Wer mit Art. 18 Abs. 2 und 2a einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter. Art. 22 Abs. 1 Bst. a, Abs. 1a und 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 Abs. 1 Bst. a, Abs. 1a und 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 Abs. 1 bis 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Abs. 1 bis 4 steht zur Diskussion.
Ich gebe das Wort zuerst der Frau Regierungsrätin.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte hier zu bedenken geben, das ist eigentlich das Rückgrat dieser Vorlage und da geht es um die Kostenbeteiligung. Wenn Sie diesen Anträgen nicht folgen und diese streichen, dann würde - was ich selbstverständlich nicht befürworte - das alte Recht eingesetzt werden. Dann müsste man aber zu bedenken geben, dass Sie dann später eben auch beim Prämienverbilligungssystem entsprechend reagieren müssen. Wenn wir diese Kostenbeteiligung nicht in dieser Form geben, dann können wir, weil wir dann davon ausgehen müssen, dass man über Prämiensteigerungen diese Lücke decken müsste, dann können wir dieses Prämienverbilligungssystem nicht in dieser Form beschliessen, weil das dann diese Spareffekte doch zunichte machen würde.
Ich glaube, die Abg. Gisela Biedermann hat es ja auch schon angesprochen, und wir hatten es zur 1. Lesung auch schon und in der Stellungnahme hinten sehen Sie, dass wir uns zu dieser Höhe der Kostenbeteiligung auch Gedanken gemacht haben. Da wäre durchaus eine kleine Erniedrigung auch noch drin. Ich denke, das müsste in einer 2. Lesung auch diskutierbar sein. Allerdings sollte man dann nicht über einen bestimmten Mindestbetrag hinuntergehen, weil sonst dieses System nicht mehr stimmt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ganz im Sinne dessen, was ich zu Beginn der Diskussion zu Traktandum 11 gesagt habe, möchte ich einerseits fragen und vielleicht dann auch den Antrag stellen, ob man hier isoliert den Betrag von CHF 1'500 auf CHF 1'200 reduzieren könnte bei Beibehaltung der übrigen Zahlen. Ich möchte das einfach einmal in den Raum stellen und frage die Gesundheitsministerin, wie viel Verlust an Einsparung das möglicherweise bringen würde, ob das allenfalls doch zu verkraften wäre. Ich habe in den letzten Wochen mit sehr vielen Menschen aus unserem Land zu diesem Thema gesprochen, nicht nur meine Patienten fragen mich danach. Es ist völlig richtig, dass ein Betrag von CHF 1'500 Franchise plus Selbstbehalt eine erhebliche Summe ist für den Fall, dass sie zum Tragen kommt. Aber wie gesagt, die Möglichkeit der Prämienverbilligung steht den Betroffenen sowieso offen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch eine Denk- oder Formulierweise zurückweisen. Es gibt Leute, die sagen: Man wird dann zu Bittstellern oder man wird zu Sozialhilfeempfängern, wenn man eine Prämienverbilligung in Anspruch nähme. Das möchte ich wirklich zurückweisen. Es gibt viele Personen im Land, die das so sehen oder die darüber so denken. Das ist sicher nicht so zu kommentieren, denn es gibt ja in vielen Bereichen Vergünstigungen, Verbilligungen, Preisreduktionen etc., in allen Bereichen von Wirtschaft und Verkehr auch. Ich denke nur daran, wir haben die Möglichkeit, ein Halbtaxabo zu kaufen usw. Und wenn nun im Hinblick auf eine mögliche hohe Belastung durch Franchise und Selbstbehalt das Angebot der Prämienverbilligung besteht und die Einkommensgrenze dazu heraufgesetzt wird, ist es ein legitimes Recht, das auch zu beantragen.
Abgesehen davon möchte ich noch einmal in den Raum stellen und die Frau Regierungsrätin fragen, ob es sinnvoll und auch machbar wäre, ohne einen übermässigen Verlust bei unserem Sparvorhaben die Franchise isoliert auf CHF 1'200 zu senken.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe einen ganz anderen Antrag. Ich möchte mich bei der Regierung bedanken, dass Sie unter Abs. 4 den Satz eingefügt hat «insbesondere bei chronisch kranken Personen». Aber für mich ist das nur die halbe Miete, weil ich habe dazumal eingangs bei der 1. Lesung gesagt «und Personen mit Geburtsgebrechen». Weil das sind für mich zwei Paar Schuhe. Chronisch krank kann ich werden durch Lebenswandel, Geburtsgebrechen habe ich von Geburt an und kann dem nicht ausweichen. Ich würde deshalb bitten, hier den Zusatz «und Personen mit Geburtsgebrechen» noch einzufügen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Votum des Abg. Peter Büchel muss man natürlich schon erwähnen: In der 1. Lesung hat die Regierung noch argumentiert, hier könne man die Grenzziehung zwischen den chronisch Kranken und den anderen Kranken nicht ziehen. Jetzt geht es plötzlich. Ich bin dann gespannt, was das in der Praxis bedeutet. Und die finanziellen Konsequenzen sind doch auch nicht abschätzbar.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Herr Abg. Lampert, da haben Sie durchaus Recht. Die Grenze zu ziehen ist schwierig. Aber bei Geburtsgebrechen, das ist von Geburt an. Da müssen Sie gar keine Grenze ziehen. Es ist einfach die Frage, wo Sie bei chronisch Kranken die Grenze ziehen. Wenn Sie mit einem Herzfehler auf die Welt kommen, haben Sie das ein Leben lang und müssen lebenslang Medikamente nehmen und allenfalls Untersuchungen über sich ergehen lassen. Und da haben Sie im Prinzip dann immer die volle Kostenbeteiligung zu tragen, obwohl Sie dem nicht ausweichen können, oder wenn Sie irgendwo eine Behinderung eben von Geburt an haben. Und darum möchte ich hier bitten, dies explizit einzufügen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zum Thema Geburtsgebrechen: Ich denke, das ist sicher zum guten Teil deckungsgleich mit chronischen Erkrankungen. Auf der einen Seite darf ich Ihnen auch mitteilen, dass wir Geburtsgebrechen in der derzeitigen Form des Invalidenversicherungsgesetzes auch dort zu einem guten Teil noch abgedeckt haben. Also wenn, dann müsste man diese beiden Gesetze so aufeinander abstimmen, dass entweder nur über das eine oder das andere Leistungen erbracht werden. Ich denke, das jetzt so isoliert, ohne das Invalidenversicherungsgesetz jetzt explizit hier heranzuziehen, davon würde ich abraten.
Das andere Anliegen: Ich denke, wenn wir diese Franchise auf CHF 1'200 kürzen würden, dann hätte das zur Folge, dass natürlich ein leichter Prämienanstieg in Kauf genommen werden müsste. Ich glaube, Sie haben das in den Tabellen im Anhang auch vor sich liegen, allerdings für eine Familie mit vier Personen ausgedrückt. Und in einer Familie mit zwei Kindern unter 16 Jahren wären das insgesamt für alle vier Personen CHF 402 nach diesen Berechnungen. Ich denke, das liesse sich machen.
Konkrete Zahlen zum Sanierungsziel kann ich Ihnen jetzt nicht liefern. Aber ich denke, das wäre machbar, vor allem dann, weil wir auch bei den chronisch Kranken diesen bestimmten Betrag, den wir bisher schon ausgeben, auch schon überschlagsmässig eingerechnet haben. Allerdings muss man sagen, ein kleiner Prämienanstieg wäre dann zu verkraften. Aber deswegen ist es wichtig, dass man da nicht so tief heruntergeht, sonst hat man einen relativen hohen Prämienanstieg und eine relativ hohe Franchise. Und das ist beides dann nicht mehr vermittelbar und ist eigentlich dann auch vom System her wirklich fremd, also das System würde sich dann eigentlich selbst verabschieden. Also entweder hat man eine hohe Franchise und eine niedrig bleibende Prämie und erhält den Rest über Kostenbeteiligung, oder wir müssen die Finanzierungslücke durch massive Prämienerhöhungen decken. Und das ist nicht der Vorschlag der Regierung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte hier nur der Regierung entgegnen, ich habe so Fälle schon bearbeitet mit Geburtsgebrechen, die werden nicht als chronische Krankheit anerkannt, und auch in der heutigen Regelung nicht. Und darum sage ich, Geburtsgebrechen kann keiner ausweichen, der auf die Welt kommt. Und darum hätte ich hier das gerne verankert. Das ist im Prinzip ein Problem, das einige Personen im Land mit behinderten Kindern haben bzw. die dann erwachsenen werden. Und ich glaube einfach, hier ist Solidarität gefragt. Wie gesagt, chronisch krank kann ich werden, wenn ich einen schlechten Lebenswandel führe, kann ich Diabetes bekommen oder sonst was, aber einem Geburtsgebrechen mit einer Behinderung kann ich nie ausweichen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ja, Frau Regierungsrätin Müssner, Sie haben es richtig gesagt: Hier ist das Herzstück der Vorlage. Ich kann den im Raum stehenden Anträgen meine Zustimmung aber nicht geben, auch nicht dem Antrag der Regierung, weil eben genau diese Solidarität, die hier gefordert wird, mit diesem alleinigen Satz nicht gewährleistet wird. Dies betrifft nämlich ausschliesslich den Prämienzahler. Und wie schon mehrfach gewünscht wurde, erwartet man sich eine gewisse Solidarität. Und da es sich hier um das Herzstück handelt, wird dem nicht nachgekommen. Entsprechend kann ich diesem Vorschlag nicht zustimmen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe noch einen Vorschlag zur Güte zu machen. Mein Anliegen ist eben vor allem, die Eigenverantwortung zu stärken, indem man versucht so zu leben, dass man nicht allzu krank wird. Und deshalb wäre für mich eine Hauptbeteiligung unserer Versicherten schon eher noch über den Selbstbehalt. Deshalb meine Frage an die Regierung: Würde es der Sache entgegenkommen, wenn wir die Franchise bei CHF 1'200 und den Selbstbehalt vielleicht auf CHF 600 erhöhen würden? Dann gäbe es unter dem Strich schon noch eine Verbilligung insgesamt um CHF 200 und es würden diejenigen Personen stärker herangezogen, die tatsächlich Leistungen beanspruchen müssen. Das ist der eine Punkt, die eine Frage.
Dann möchte ich noch einmal mich äussern zum Problem der chronisch Kranken respektive der Behinderten. Der Katalog der chronischen Krankheiten ist ja entweder in Überarbeitung oder schon überarbeitet oder auch jederzeit ergänzbar. Für mich stellt sich die Frage, inwieweit man nicht Geburtsgebrechen einfach in den Katalog der chronischen Erkrankungen subsummieren könnte? Dann müsste man das hier nicht extra formulieren, und damit wäre dem berechtigten Anliegen des Abg. Peter Büchel auch Rechnung getragen.
In meiner beruflichen Praxis kommt es sehr häufig und immer wieder vor. Ich habe mehrere behinderte Patienten zu betreuen, die allerdings auch in einem gewissen Erwerbsleben stehen und eine begrenzte Einkommensmöglichkeit haben, aber selbstverständlich, das ist ganz klar, sie bringen diese Erkrankungen oder diese Gesundheitsstörungen mit auf die Welt. Auf der anderen Seite könnte man auch argumentieren, niemand kann etwas dafür, wenn er Krebs bekommt oder wenn er eine Erkrankung bekommt, die vielleicht genetisch festgelegt ist, und ist dadurch auch von der Natur benachteiligt. Also ich denke, die Grenze zu ziehen ist wirklich schwer. Aber möglicherweise kann die Regierung dazu noch etwas ausführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es ist das Herzstück der Vorlage und ich kann dieser mit derselben Argumentation wie damals beim Eintreten nicht zustimmen. Diese starke Erhöhung der Franchise und des Selbstbehalts hat auch die Auswirkung auf das Prämienverbilligungssystem. Ich bin ein Kritiker desselben. Wir machen noch mehr Menschen zu Bittstellern beim Staat und das finde ich kein gutes Konzept. Und hier hineinzuinterpretieren, dass wir, wenn wir jetzt das nicht machen, dann halt das auf die Prämien abwälzen müssen, mit dem kann ich mich nicht einverstanden erklären. Es kann nicht sein, dass wir hier eine So-oder-so-Variante fahren. Ja, ich bin auch für das Sparziel, aber dann bringen Sie einen Mix an Massnahmen, die alle Beteiligten im Gesundheitswesen in die Pflicht nehmen. Diese einseitige Belastung - und hier möchte ich wieder das zwar nicht gern gehörte Wort «Mittelstand» hineinbringen - gefällt mir nicht. Und deshalb werde ich hier nicht zustimmen.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe jetzt die verschiedensten Anliegen und Vorschläge zur Güte gehört, aber ich habe gedacht, dass wir in der 2. Lesung sind. Also wenn jemand einen konkreten Vorschlag hat, dann soll er ihn bringen, und nicht noch die Regierung fragen und noch grosse Ausführungen machen. Weil sonst sind wir wirklich am Heiligen Abend auch noch hier. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Es liegen konkrete Anträge vor und natürlich haben die Abgeordneten das Recht, Fragen an die Regierung zu stellen.Abg. Gisela Biedermann
Vielleicht möchte ja die Regierung noch etwas sagen, was ich in meinen möglicherweise zu formulierenden Antrag einbringe. Deshalb nehme ich meine Wortmeldung noch einmal zurück.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zum Thema Geburtsgebrechen: Ich glaube, wir müssen es nicht explizit hier wiederholen. Es ist schon so, dass schon heute vier verschiedene Arten von Geburtsgebrechen in der Liste der chronischen Krankheiten enthalten sind. Und man kann diese Geburtsgebrechen nötigenfalls in diese Liste aufnehmen. Ich denke, das deckt es dann ab.
Dann zur nächsten Frage, ob man eventuell statt diesen 20% bis CHF 500 oder bis CHF 600 machen könnte: Das wäre sicher machbar. Da hätte man nichts dagegen. Allerdings möchte ich jetzt doch noch gewisse Erklärungen liefern. Sie erinnern sich, wir haben diesen Auftrag von Ihnen bekommen im Juni 2010, dass CHF 23 Mio. im KVG-Bereich einzusparen sind, und zwar soll das sozialverträglich geschehen. Das ist einmal das eine. Dass Einsparungen in dieser Grössenordnung selbstverständlich nicht ohne Auswirkungen bleiben können und auch weh tun, war und ist auch jedem klar. Wir machen diese Einsparungen zugunsten des Landeshaushalts und die können wir nur erreichen, indem wir eben den Staatsbeitrag massiv kürzen. Anders wird das nicht gehen. Das ergibt eine Finanzierungslücke für die Krankenkassen und die kann man eigentlich nur auf zwei Arten schliessen: Entweder, dass man eben die Prämien erhöht, weil das sind die anderen Einnahmequellen der Kassen, oder eben über die Kostenbeteiligung. Alle anderen Massnahmen, die Sie fordern und die wir Ihnen ja auch aufgezeigt haben, dass man andere belastet, das haben wir Ihnen aufgezeigt, das ist auch im Gange. Aber per se deckt das noch nicht grundsätzlich irgendwelche Lücken. Weil das ist dann im Nachgang, dass zukünftige Prämien nicht weiter erhöht werden müssen oder die Kostenbeteiligungen eben nicht ausgeschöpft werden müssen, weil Medikamente günstiger sind usw. usf. Aber Sie können ja nicht zum Beispiel bestimmen oder eine Verordnung erlassen bzw. man kann natürlich eine Verordnung erlassen und dann Co-Marketing-Präparate anbieten und nur noch solche über die OKP bezahlen, was wir auch getan haben. Aber Sie können keinen fixen Betrag in einer Rechnung festschreiben, wie viel ich wirklich einsparen kann. Das ist dann davon abhängig, wie viel von diesen Medikamenten ich dann schlussendlich verkaufe. Das weiss ich jetzt ja nicht.
Sie können jetzt den Kopf schütteln, Herr Abg. Harry Quaderer, aber es ist so. Sie müssen die Situation der Krankenkasse sehen. Sie haben eine Finanzierungslücke und die kann nur so geschlossen werden. Und alle übrigen Massnahmen sind dann nachrangig, natürlich zu tun, das ist klar, und haben dann auch Einfluss auf die Prämienhöhe schlussendlich. Wenn man weiter runterkommt, wird man möglicherweise auch Prämien eben senken können, was ich persönlich nicht für möglich halte. Das wäre aber durchaus denkbar bzw. dass man sie eben in Zukunft nicht weiter ansteigen lässt. Das ist das eine. Sie müssen dann diese Lücke doch durch eine generelle Prämienerhöhung - da kommen Sie nicht drum herum- - einfach schliessen. Weil alle anderen Einkommensmöglichkeiten für CHF 23 Mio., auch nur CHF 20 Mio., die sind schlicht und einfach nicht gegeben in dieser Grössenordnung. Wir sprechen von mindestens CHF 20 Mio.
Sie explizieren sich jetzt auf Leistungserbringer. Das sind im Land vielleicht CHF 30 Mio. Umsatz. Vielleicht hat man möglicherweise noch auf einen Teil der Medikamente Einfluss. Über den Zollvertrag und die Heilmittelgesetzgebung sind wir hier aber an die Schweiz angebunden. Und die anderen Kosten im Spitalbereich, also die grössten Kosten, die sind für uns über Tarife etc. gar nicht erreichbar.
Sie könnten höchstens eines tun: Leistungen massiv kürzen und rationieren. Aber diese Möglichkeit schliesst die Regierung aus.
Es bleibt also eine generelle Prämienerhöhung und in diesen Grössenordnungen wird diese massiv ausfallen. Das liegt ja naturgemäss auf der Hand. Und wenn wir diese Lösung anstreben, steigen naturgemäss dann auch die Kosten für das jetzige Prämienverbilligungsmodell stark an. Das heisst, wir müssten dann nochmals die Prämien erhöhen, um diese Lücke wiederum zu schliessen. Und das wird ein circulus vitiosus. Ich glaube, das ist aus diesem Gesichtspunkt schon nicht sehr elegant. Man müsste also das heutige Prämienverbilligungssystem eingrenzen und damit die unteren Einkommen überproportional belasten. Und das jetzt von der Regierung vorgeschlagene Modell käme dann schon grundsätzlich gar nicht in Frage.
Was man aber dann wirklich noch in diesem Zusammenhang diskutieren muss: Wenn wir Prämienerhöhungen durchführen, und zwar in massivem Ausmass, ich glaube, dann müssen wir wirklich auch über den Beitrag der Arbeitgeber diskutieren. Es ist dann fraglich, ob dieser Beitrag nach wie vor die Hälfte betragen kann oder ob dieser Beitrag dann betraglich nicht auf dem bestehenden Niveau eingefroren werden müsste. Ich denke, das alles ginge ganz sicher zulasten der Versicherten und wiederum wären auch die einkommensschwächeren Gruppen stärker belastet. Und auf jeden Fall ist es aber so, dass bei dieser Variante, nämlich einer massiven Prämienerhöhung, die fixen Kosten, also die Prämien, die Sie so und so bezahlen, ohne dass eben noch irgendeine Leistung bezogen wurde, wesentlich höher sind als heute. Das haben wir Ihnen ausgeführt. Und wenn Sie in der Stellungnahme das Modell bzw. Tabelle 5 anschauen, die Auswirkungen für einkommensschwache Versicherte vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters, und zwar ganz rechts, noch ohne Anspruch auf Prämienverbilligung und zum Stand 2010, dann haben Sie eine Prämie von CHF 2'868 im Monat. Wenn Sie diese Differenz, diese Lücke, aber über die Prämien auffangen müssen, dann zahlen Sie bereits CHF 3'636.80. Dann haben Sie beinahe CHF 800 schon zusätzlich bezahlt, ohne irgendeine Leistung bezogen zu haben. Und wenn Sie dann im alten System Leistungen beziehen, also bei dieser Prämie, dann haben Sie die alte Kostenbeteiligung, im Maximum CHF 800, dann haben Sie auch schon CHF 1'600. Wenn man hingegen die Prämie stabil hält, also bei CHF 2'868 bleibt, und im Maximum dann eben CHF 2'000, in diesem Fall mit Ihrem Vorschlag, Frau Abg. Biedermann, wären es dann eben etwas weniger, je nachdem, dann sehen Sie die Differenz: Im einen Fall hätten Sie im Maximum, also nur, wenn Sie maximale Leistungen beziehen, beim Prämienanstiegsmodell - sage ich jetzt mal - das die Regierung eben nicht vorschlägt, CHF 4'436.80 und im anderen Fall im Maximum CHF 4'868. Sie haben also dann ein grösseres Risiko von maximal CHF 432. Also es ist ein Modell.
Ich denke, dann hat der Versicherte doch immerhin die Chance, das für sich einzugrenzen. Er hat einen fixen Betrag, der einiges tiefer ist als er dann Prämien bezahlen müsste, und für diese Differenz könnte er schon Leistungen beziehen. Dann ist er aber erst bei der Prämie, die er bezahlt hat. Und wenn er dann Leistungen bezieht, muss er ja nochmals beziehen. Also es hat durchaus seine Vorteile. Wir haben verschiedenste Modelle gerechnet, auch für Rentner. Und gerade solche Leute mit Prämienverbilligungsansprüchen wären in diesem System, so denke ich, sehr viel besser dran. Und die Regierung hat damit Ihren Auftrag, das Ganze nämlich sozialverträglich auszugestalten, auch erfüllt.
In der anderen Variante ist dieses Prämienverbilligungsmodell dann nicht mehr möglich. Und dann bezahlt man dann ganz schlicht und einfach höhere Prämien. Das möchte ich Ihnen doch zu bedenken geben.
Und den Einwand, dass man das wirklich alles über irgendwelche Massnahmen, und Sie können jetzt sagen, es ist unausgewogen, das weise ich zurück. Wir können das, wie wir es auch tun, ständig überprüfen. Die Medikamentenkosten sind in den letzten Jahren vom Tarif her deutlich gesunken. Wir sehen auch, dass wir eine leichte Stabilisierung in die Kostenentwicklung hineingebracht haben. Aber grundsätzlich, wenn wir Ihre Variante, dass man die Kosten jetzt auf diesem Niveau stabil halten muss, dann wird das nicht gehen bzw. dann muss man über die Rationierung von Leistungen sprechen. Und ich denke, mit einigen kleinen kosmetischen Retuschen ist es dann auch nicht in diesen Grössenordnungen getan. Das ist so.
Wir haben auch von den Leistungserbringern in verschiedenen Bereichen einiges abverlangt. Das haben wir Ihnen alles ausgeführt in der Stellungnahme. Und ich denke, damit hat die Regierung ihren Auftrag doch erfüllt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Ausführungen an die Regierung. Kann mir die Regierung zusichern, in den Katalog der chronisch Kranken auch die Geburtsgebrechen aufzunehmen? Dann könnte ich gerne meinen Antrag zurückziehen. Und bis wann könnte das aufgenommen werden? Wie gesagt, ich habe in der Vergangenheit Fälle bearbeitet, wobei genau diese Geburtsgebrechen nicht in diesem Katalog enthalten sind. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte eigentlich meinen Antrag aufrechterhalten, vielleicht mit der einen Anpassung, eben Franchise CHF 1'200 und Selbstbehalt mit jährlichem Höchstbetrag CHF 600. Dann hätten wir, wie ich vorhin schon gesagt habe, CHF 200 weniger an anfallenden Kosten. Aber das habe ich noch zu wenig bedacht, inwieweit diese Anpassung auch Einfluss haben würde auf Art. 24 Abs. 2. Das kann ich rechnerisch zu wenig beurteilen. Darum muss ich noch einmal die Regierung bitten, das zu erläutern, inwieweit mein Antrag dann überhaupt noch Sinn macht.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, diese vorweihnachtliche Frohbotschaft durch den Antrag der Abg. Gisela Biedermann ist dann nur ein Faktor 6, sprich die Franchise wird von CHF 200 auf CHF 1'200 erhöht. Das ist dann doch nicht ein wahres Geschenk, um es auf den Punkt zu bringen.
Zu den Ausführungen der Regierungsrätin ist einfach festzuhalten, wir haben es bei Traktandum 3 gehört: Mir ist einfach der Beitrag der Leistungserbringer zu gering. Und der grösste Kostenblock - und da wären wir dann im Juni-Landtag beim schönen Kuchendiagramm - sind eben die Arztleistungen mit Medikamenten. Man kann nicht die Spitäler mit Medikamenten mit den Arztleistungen ohne Medikamente ver-gleichen. Aber ich komme mir vor wie eine gewisse Vogelart, die immer wieder Sachen wiederholen muss.
Eine weitere Aussage, die mich jetzt schon auch stört, ist wiederum die Seite 99. Hier behauptet die Regierung wieder: «Die Vergleiche zeigen, dass gerade Einkommensschwache, ob im Rentenalter oder nicht, von der Reform, wie sie die Regierung vorschlägt, in jedem Fall finanziell profitieren würden». Das haben wir bereits im Rahmen der 1. Lesung diskutiert. Jetzt schauen wir uns die Tabelle an, welche die Frau Regierungsrätin vorhin auch zitiert hat. Für die Rentner stimmt das übrigens Tabelle 4, aber schauen Sie sich einfach die Tabelle 5 an. Szenario A im Vergleich zu Szenario C: Massgebender Erwerb - und ich gehe von Personen aus, die eben krank werden - bis jetzt war die maximale Belastung CHF 2'520. Neu beim Szenario C maximal CHF 2'573. Ich glaube, CHF 2'573 ist grösser als CHF 2'520. Dito, nehmen wir massgebender Erwerb gleich CHF 65'000. Da ist es doch genau identisch. Es profitieren einfach nicht alle. Man versucht durchaus, das hier abzufedern. Das gebe ich zu. Es gelingt auch in gewissen Bereichen. Aber diese Tabelle 5 zeigt doch explizit: Man profitiert nicht in jedem Fall. Szenario A bei Einkommen gleich CHF 40'000: Mehrbelastung im Krankheitsfall. Und auch beim massgebenden Erwerb gleich CHF 65'000 tritt eine Mehrbelastung ein, obwohl neu eben dieses Prämienverbilligungssystem mit 40% ausgebaut wurde. Aber wie gesagt, das haben wir auch schon in der 1. Lesung diskutiert. Wir könnten heute auch nochmal eine 1. Lesung machen, könnten das nochmals diskutieren. Man hat ja genügend Zeit. Aber ich halte fest: Es profitieren nicht alle. Den Satz auf Seite 99 kann ich nicht unterschreiben. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort dem Abg. Gebhard Negele und anschliessend an Frau Regierungsrätin Müssner. Dann möchten wir über die Anträge abstimmen. Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Ich äussere mich ganz kurz: Wenn ich das Verhalten der FBP jetzt bei mir intus habe und kommentieren möchte, dann sage ich: Sie befinden sich so, wie Sie argumentieren, allesamt - Sie tun so, wie Sie in einer 1. Lesung wären. Ich verstehe nicht, dass Sie diesem Antrag der VU nicht zugestimmt haben, weil wir machen ja gar nichts anderes. Und wenn ich jetzt noch von den Abgeordneten Rainer Gopp und Gerold Büchel höre, dass sie dem Kernstück der KVG-Vorlage, Art. 23 Abs. 1 bis 4, nicht zustimmen werden, dann frage ich mich schon, was diese parteipolitische Auseinandersetzung soll. Wenn Sie dem Hauptstück nicht zustimmen, mutet das schon ganz komisch an. Aber jetzt kommen wir dann zur Abstimmung, so hoffe ich. Dann wird sich das wahre Gesicht zeigen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Über 1. und 2. Lesung brauchen wir nicht mehr zu reden. Darüber hat der Landtag entschieden. Die Sache ist erledigt.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Landtagspräsident. Nur ganz kurz: Ja, Herr Abg. Negele, Sie, die VU-Fraktion, hat mit 11 Stimmen über Eintreten entschieden. Ich habe nicht für Eintreten gestimmt. Ich bin konsequent. Und diesen Einwand habe ich beim Eintreten dazumal schon kundgetan. Und ich kann nicht jetzt über etwas Ja stimmen, das ich damals nicht getan habe. Und Ihre nochmalige 1. Lesung ist ja auch ein Witz. Sie haben mit 11 Stimmen Eintreten beschlossen auf dieses Gesetz, haben Vorschläge unterbreitet, was man ändern könnte, und dann hat die Regierung diese Vorschläge, wie ich schon einmal gesagt habe heute, dargelegt, aber halt nicht einfliessen lassen. Und das ist der Unterschied. Eine 1. Lesung macht nur Sinn, wenn die Regierung auch willig ist, das hier so abzuändern. Und sonst macht es keinen Sinn. Darum habe ich Ihrem Antrag nicht zugestimmt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich zunächst auf die Frage der Geburtsgebrechen beziehen. Herr Abg. Peter Büchel, ich kann Ihnen jetzt nicht einen Blankocheck unterzeichnen und sagen: Ja, in Zukunft werden alle Geburtsgebrechen enthalten sein. Das ist nicht möglich. Es gibt Geburtsgebrechen, die sind vielleicht im Erwachsenenalter dann auch nicht mehr ganz so relevant und sie behindern einem im täglichen Leben überhaupt nicht. Also er ist nicht in diesem Sinne chronisch krank. Solche werden Sie vermutlich nicht drin finden. Ich denke, das wird in jedem Fall doch geprüft, ob es wirklich dann in diesem Sinn auch als chronisch krank zu qualifizieren ist. Ich weiss nicht, ob Ihnen das genügt? Aber ich kann wirklich nicht generell alle Geburtsgebrechen als eingeschlossen betrachten, weil nicht alle wirklich als chronisch krank zu qualifizieren sind. Das heisst im Umkehrschluss: Solche, die wirklich als chronisch krank zu qualifizieren sind, wären dann in dieser Liste, die in der Krankenversicherungsverordnung sind, auch enthalten. Ich weiss nicht, ob Sie das bewegen kann, Ihren Antrag zurückzuziehen?
Zur Abg. Gisela Biedermann: Ich denke, auf das Prämienverbilligungssystem kann ich Ihnen das ad hoc jetzt nicht beantworten. Ich denke, es müsste machbar sein. Wenn Sie diesen Betrag von CHF 1'200 Franchise festlegen, dann könnte man das so belassen wie es jetzt vorgeschlagen wird. In den weiteren Fällen bzw. wenn man die Kostenbeteiligung in dieser Form jetzt nicht haben will, dann müsste man zum alten System zurückkehren. Dann möchte ich mich dann aber entsprechend bei Art. 24 nochmals einschalten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich würde meinen, dass wir zum Schutz der Menschen mit Geburtsgebrechen vorsichtshalber den Antrag vom Abg. Peter Büchel aufnehmen oder er ihn aufrechterhalten sollte. Ich werde den gerne unterstützen. Ich finde es besser, sowohl in diesem Gesetz als auch im IV-Gesetz eine Vorkehrung für Menschen mit Geburtsgebrechen vorzufinden. Ich bin auch sicher, dass Krankenversicherung und Alters- und Hinterlassenen-Versicherung bzw. Invalidenversicherung sich dort einigen und es dann nicht zu Doppelspurigkeiten in der Praxis kommen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte einfach noch einmal fragen: Wenn ich jetzt CHF 1'200 für Franchise und CHF 600 Selbstbehalt in meinen Antrag aufnehme, könnte das dann «verheben»? Regierungsrätin Renate Müssner
Ohne Ihnen das jetzt wirklich mit den letzten Zahlen belegen zu können würde ich meinen: Ja, das müsste sich ausgehen.
Ich möchte nur noch einmal eine Replik auf den Abg. Wendelin Lampert geben: Er hat sich an dieser Tabelle 5 orientiert. Es ist natürlich so, dass wir nicht jeden besserstellen können. Also Wunder wirken kann die Regierung nicht, das nehmen wir auch nicht für uns in Anspruch. Aber etwas muss ich Ihnen schon sagen: Sie vergleichen jetzt Szenario C. Und im Szenario C beschreibt man eine Situation, falls die Finanzierungslücken eben durch eine Erhöhung der Kostenbeteiligung getragen würde ohne Erhöhung sowie mit der vorgeschlagenen Änderung. Also Szenario D müssten Sie dann aber auch noch in Vergleich ziehen zum Szenario A. Das wäre dann die Situation, falls die Finanzierungslücke durch die Prämienerhöhung allein getragen würde, und zwar ohne Erhöhung der Kostenbeteiligung und natürlich dann ohne Anpassung der Prämienverbilligung. Ich meine, diese Zahlen geben dann doch ein bisschen ein anderes Bild. Aber es ist doch klar, dass nicht jeder Einzelne von dieser vorgeschlagenen Reform profitieren kann. Das ist schlicht und einfach unmöglich.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich möchte vorschlagen, dass wir über Art. 23 und auch über die dazu eingebrachten Zusatzanträge oder Alternativanträge nach der Mittagspause abstimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie beantragen, die Mittagspause nach den Kleinen Anfragen zu machen? Habe ich das richtig verstanden?Abg. Albert Frick
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Über diesen Antrag werden wir natürlich gleich abstimmen. Der Abg. Albert Frick beantragt, die Behandlung dieses Traktandums zu unterbrechen und nach dem Mittagessen weiterzuführen, aber vorher selbstverständlich noch die Kleinen Anfragen gemäss der Geschäftsordnung an die Regierung zu richten. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben.
Die weitere Behandlung dieses Traktandums folgt heute Nachmittag im Anschluss an die nichtöffentliche Sitzung.
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