Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) sowie des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (Nr. 110/2012); [1. Lesung: 25. Oktober 2012] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 141/2012); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 16: Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) sowie des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG).
Die Stellungnahme der Regierung aus der 1. Lesung vom 25. Oktober 2012 trägt die Nr. 141/2012.
Ich schlage vor, dass wir diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, sofern Sie das nicht anders wünschen.
Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich, die 2. Lesung vorzunehmen. Art. 1 Abs. 2 und 3bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 2 und 3bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 2 Abs. 4 Bst. d, e und i bis m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 4 Bst. d, e und i bis m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 2bis Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2bis Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3ter wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3sexies Sachüberschrift und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3sexies Sachüberschrift und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3octies Abs. 3 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3octies Abs. 3 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3undecies wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3undecies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 8 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und haben somit diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Art. 63septies Abs. 1 Bst. a und Abs. 6 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63septies Abs. 1 Bst. a und Abs. 6 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 16 abgeschlossen.-ooOoo-