Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) (Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU) (Nr. 116/2012); [1. Lesung: 25. Oktober 2012] -Stellungnahme der Regierung (Nr. 143/2012); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 17: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.
Die Stellungnahme der Regierung für die heutige 2. Lesung trägt die Nr. 143/2012.
Es handelt sich also um eine 2. Lesung. Ich schlage vor, dass wir diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, sofern Sie das nicht anders wünschen.
Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, die Lesung vorzunehmen.Art. 1064 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1064 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 1065 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1065 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 1066 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1066 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 1068 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1068 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 1083a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1083a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 1095a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1095a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 1126 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1126 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 17 abgeschlossen.-ooOoo-