Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (Nr. 137/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 24: Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 137/2012. Er steht zur Diskussion.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Beim vorliegenden Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie geht es um den Schutz von Kindern vor eben diesen Verbrechen. Liechtenstein hat das betreffende Übereinkommen unterzeichnet und auch die einschlägige innerstaatliche Rechtsumsetzung durchgeführt. Diesbezügliche straf- und strafprozessrechtliche Revisionsvorlagen wurden vom Landtag vor Kurzem verabschiedet. Es darf festgestellt werden, dass Liechtenstein im Gegensatz zu anderen Vertragsstaaten diese Regelungsmaterialien sehr effizient in das nationale Recht implementiert. Es entspricht liechtensteinischen Gepflogenheiten, dass die Ratifizierung erst nach erfolgter Anpassung des nationalen Rechts erfolgt.
Wir dürfen uns glücklich schätzen, dass die genannten Verbrechen an Kindern hierzulande nahezu inexistent sind. Es ist eine zivilisatorische Errungenschaft, dass Kinder in Liechtenstein in aller Regel wohlbehütet und ohne Angst vor Formen des Missbrauchs aufwachsen dürfen. Weltweit hingegen sind aber noch Millionen von Kindern der kommerziellen sexuellen Ausbeutung oder dem Verkauf ausgesetzt. Mit der Zustimmung zum Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes kann Liechtenstein ein klares Zeichen setzen und zusätzlichen Druck auf jene Länder ausüben, in denen diese abscheulichen Verbrechen leider immer noch vorkommen.
Ich empfehle dem Hohen Landtag die Genehmigung des Fakultativprotokolles. Gleichzeitig bitte ich die Regierung um Ausführungen, welche Massnahmen und welche Formen der Kontrolle die internationale Staatengemeinschaft kennt, um den Bestimmungen des Fakultativprotokolls weltweit zum Durchbruch zu verhelfen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich schliesse mich nahtlos meinem direkten Vorredner an. Er hat das sehr treffend zusammengefasst. Ich weise auf die Liste der Vertragsparteien hin - im grünen Anhang, die letzten Seiten - und man staunt nicht schlecht, wenn man ein bisschen mit offenen Augen durch die Welt geht und die Nachrichtensendungen anschaut, dass es Staaten drauf hat, die hier ratifiziert haben, aber angeblich ist das ein blosses Papier. Ich würde mir schon wünschen, dass die unterzeichnenden Staaten hier sich auch an diese Abmachungen halten, gerade in dieser Thematik, wo es um Kinder geht. Liechtenstein ist sehr vorbildlich aufgestellt. Wir können nicht über andere verfügen. Trotzdem darf der Wunsch auch deponiert sein, dass man sich auch an die Papiere hält, die man unterzeichnet. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich wehre mich mit Vehemenz gegen die Aussage, das sei ein blosses Papier. Halten Sie sich vor Augen, dass das Fakultativprotokoll derzeit von 162 Vertragsstaaten unterzeichnet ist. Das ist eine erfreulich hohe Anzahl und es zeigt auch, dass die internationalen Gremien, die internationale Gemeinschaft, diesem ganz wichtigen Thema immens hohe Bedeutung zumisst.
Voraussetzung, dass ein solches Protokoll auch tatsächlich umgesetzt wird und dass es auch tatsächlich Wirkung zeigen kann, dazu braucht es die enthaltenen Verpflichtungen. Es gibt einen internationalen Überprüfungsmechanismus. In diesem Überprüfungsmechanismus ist die Pflicht der Berichterstattung an einen Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgesehen. Es gibt also einen Überwachungsmechanismus. Als zweiten Punkt gibt es eine Berichterstattungsrunde. Ein Ausschuss veröffentlicht Lob oder dann eben Kritik, wenn es um die Staaten geht, die der Abg. Hilti hervorgehoben hat. Dieses Lob oder dann eben auch die Kritik geht an den betreffenden Vertragsstaat und der bekommt Empfehlungen, die er umzusetzen hat. Der Vertragsstaat muss über den Umgang, wie er mit diesen Empfehlungen umgeht, laufend Bericht erstatten. Es wird also damit ein laufender Druck auf die betreffenden Staaten aufgebaut. Und ich glaube, dieser Druck ist wichtig und da können wir als Land, das in Bezug auf die Kinderrechte sehr hohe Standards hat, einen Beitrag dazu leisten. Es ist wichtig, dass wir uns hier solidarisch zeigen und auch mithelfen, den Druck auf die Länder, die vielleicht diese wichtigen Schritte noch nicht gemacht haben, aufrechtzuerhalten.
Zudem können wir als Liechtenstein, wenn wir wollen, wenn wir das wünschen, technische Hilfe zur Umsetzung des Fakultativprotokolls an andere UNO-Staaten anbieten. Das heisst, andere Staaten können aber auch darum bitten, dass Unterstützung geboten wird, beispielsweise an uns gelangen, wenn sie das Gefühl haben, sie brauchen diese Unterstützung.
Es ist eine Tatsache, dass das Thema Kinder, die Ausbeutung von Kindern, schon seit Jahren auf dem Tisch ist und dass das in einigen Vertragsstaaten tatsächlich ein langsamer Prozess ist, dass man international noch nicht so weit ist, wie man gerne möchte. Aber trotzdem ist dieses Protokoll von hoher Bedeutung. Weil nur mit einem konstanten Nachstossen, mit einem konstanten den Finger auf den wunden Punkt halten, kommen wir dorthin, wo wir tatsächlich hin möchten, nämlich, dass Kinder in Zukunft auch in diesen Ländern, die immer wieder angesprochen werden, nicht mehr ausgebeutet werden können. Wir müssen erreichen als Teil der Staaten, die dieses Fakultativprotokoll unterzeichnen, dass wir dort Schritt für Schritt in die richtige Richtung kommen. Nur wenn wir mit dabei sind, können wir diesen Prozess auch unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin. Wird weiter das Wort gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Dann wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Er lautet wie folgt: «Der Hohe Landtag wolle dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie seine Zustimmung erteilen».
Wer diesen Antrag unterstützt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig die Zustimmung mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden erteilt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 24 erledigt.-ooOoo-