Ratifikation des Übereinkommens vom 3. Dezember 2008 über Streumunition sowie die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Nr. 138/2012); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 25: Ratifikation des Übereinkommens vom 3. Dezember 2008 über Streumunition sowie die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 138/2012. Die Regierung beantragt eine abschliessende Behandlung dieser Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes. Darüber lasse ich dann später abstimmen.
Die Diskussion ist somit eröffnet.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Es sind entsetzliche Bilder, die wir hie und da zu sehen bekommen. Ich meine jene Bilder, die uns verstümmelte Menschen zeigen, die Opfer von Blindgängern aus Streumunition geworden sind. In vielen kriegerischen Auseinandersetzungen der letzten Jahrzehnte ist solche Munition verwendet worden. Auch viele Jahre nach dem Ende eine Krieges können Blindgänger noch Opfer fordern und dann sind es keine Soldaten, sondern die Zivilbevölkerung und nicht selten auch Kinder.
Das Übereinkommen über Streumunition, das uns zur Genehmigung vorliegt, sieht ein umfassendes Verbot dieser Waffen vor. Weil Liechtenstein kein Militär hat und auch keine Waffenproduktion besitzt, betrifft uns dieses Abkommen nicht direkt. Aber ich bin der Überzeugung, dass wir mit unserem Beitritt ein solidarisches Zeichen für die Staatengemeinschaft setzen können. Liechtenstein leistet bekanntlich seit 1996 schon regelmässig finanzielle Beiträge für die Minenräumung und Minenopferhilfe. Seit 2007 stellt Liechtenstein, wie die Regierung im vorliegenden Bericht ausführt, jährlich einen Beitrag von CHF 200'000 für die internationalen Bemühungen in diesem Bereiche zur Verfügung. Ich spreche mich für den Beitritt zu diesem Übereinkommen aus. Damit verbinde ich auch die Hoffnung, dass es möglichst bald keine solchen Waffen mehr geben wird und auch keine Opfer mehr durch solche Waffen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Mein Vorredner hat es gesagt: Solidarität mit der Völkergemeinschaft und sehr oft ist es ja hier in diesem Hohen Haus so, dass wir internationale Abkommen seitens der Regierung unterfertigen und seitens des Landtages ratifizieren, weil wir sagen, das sei auch ein Zeichen unserer Solidarität mit der Völkergemeinschaft. Hier geht es darüber hinaus, denn wir werden auch eine Gesetzesanpassung machen. Der Landtag hat im Dezember 2008 das Gesetz über die Kriegsmaterialien, nämlich die Vermittlung von und Handel mit Kriegsmaterial, verabschiedet. Was die Streumunition angeht, denke ich, dass das eine der brutalsten Waffen dieser Welt ist, weil, wie auch schon mein Vorredner gesagt hat, sie nicht nur momentan wirkt, sondern auch noch über Jahre hinaus die Zivilbevölkerung aus Kriegsgebieten betroffen macht.
Ich hatte selbst ein diesbezügliches Erlebnis: In einer schweizerischen Grossstadt war von einer NGO, die sich gegen Streumunition ausdrückte - das war vor zirka zwei, drei Jahren - ein Teppich angelegt worden von einer Breite eines Meters und einer Länge von acht bis zehn Metern in einer Einkaufsstrasse. Die Menschen wurden gebeten, doch über diesen schmalen Streifen zu gehen. Und wenn man sich dann vorstellt, man musste effektiv auf Zehenspitzen gehen, um nicht auf eine dieser Tretminen zu treten, die symbolisch durch Kreuzchen dargestellt wurden. Und wenn man sich nun vorstellt, dass in Kriegsgebieten das nicht nur ein vorgegebener, angezeichneter Teppich ist, sondern sich über hunderte von Quadratkilometern erstreckt, dann gilt es hier wirklich, dagegen aktiv zu werden und auch der direkten und indirekten Beteiligung an der Produktion von solchen grässlichen Kriegsmaterialien entgegenzutreten. Das heisst, in jedem Falle dieses Abkommen zu ratifizieren, auch unser Gesetz anzupassen, um damit von nationaler Seite auch ein klares Zeichen zu setzen, dass die Produktion auch nur von Bestandteilen, die dazu führen könnten, Streumunition dann endzuproduzieren, strengstens untersagt ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich werde diesem Abkommen auch zustimmen. Ich werde auch dem Antrag der Regierung auf abschliessende Behandlung zustimmen. Es ist ein sehr wichtiges Thema. Mein Vorredner haben detailliert ausgeführt. Ich beziehe mich halt wieder auf diese Beilage, auf die Liste. Leider vermisse ich Staaten wie USA, Russland, China, Pakistan und Israel. Ich hoffe, dass die Bestrebungen dahin gehen, dass auch diese Staaten irgendwann hier mitmachen. Nichtsdestotrotz denke ich, dass Liechtenstein hier mit gutem Beispiel vorangeht und setze mich für die Ratifizierung ein. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Wünscht die Regierung das Wort?
Das ist nicht der Fall. Da Eintreten unbestritten ist und auch eine abschliessende Behandlung ausser Frage steht, lasse ich zuerst über das Abkommen abstimmen und anschliessend konsequenterweise die entsprechenden Lesungen vornehmen.
Der Antrag der Regierung lautet wie folgt: «Der Hohe Landtag wolle dem Übereinkommen vom 3. Dezember 2008 über Streumunition seine Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung zum Übereinkommen erteilt.
Wir kommen somit zur 1. Lesung des Gesetz über die Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes. Überschrift vor Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes in 1. Lesung behandelt.
Die Regierung beantragt eine abschliessende Lesung, also ein 2. Lesung und Schlussabstimmung.
Ich lasse darüber abstimmen: Wer mit der 2. Lesung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 24 Stimmen dem Antrag stattgegeben.
Wir werden somit die 2. Lesung und Schlussabstimmung jetzt durchführen. Ich schlage vor, dass wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, sofern Sie das nicht anders wünschen.
Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich, die 2. Lesung vorzunehmen.Überschrift vor Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 7a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 7b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 7c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 29a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 29b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Mir ist erst jetzt aufgefallen, dass die Daten variieren zwischen dem Abschluss des Abkommens ursprünglich in Dublin am 30. Mai 2008 und der Unterzeichnung durch Liechtenstein bei einer Konferenz in Oslo am 3. Dezember 2008. Nach meinem Dafürhalten müssten wir das Übereinkommen mit dem Datum bezeichnen, an welchem es abgeschlossen wurde. Aber vielleicht kann die Frau Regierungsrätin dazu noch Ausführungen machen. Ich würde ansonsten beantragen, dass bei Inkfrafttreten anstelle des Datums Übereinkommen vom 3. Dezember 2008 es heisst: «Übereinkommen vom 30. Mai 2008».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort Frau Regierungsrätin Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Zum Inkrafttreten des Übereinkommens 3. Dezember: Es tritt dann für uns quasi wirksam in Kraft an dem Zeitpunkt, an dem wir es unterzeichnet haben. Aber ich schlage vor und ich hoffe, das ist für den Landtag in Ordnung, dass wir das nochmals überprüfen und dann dem Landtagssekretariat die Rückmeldung geben, falls hier noch eine Anpassung notwendig wäre. Ich bin sehr dankbar für diesen Hinweis.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Vielen Dank. Das können wir so machen und das dann im Landesausschuss noch genauer anschauen, wenn Sie damit einverstanden sind.
Das ist der Fall. Dann stimmen wir in diesem Sinne und Geist über II. Inkrafttreten ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Kriegsmaterialgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-