Abänderung des Informationsgesetzes und des Bevölkerungsschutzgesetzes (Übertragung von Aufgaben der Stabsstelle Regierungssekretär an die Regierungskanzlei ( Nr. 145/2012); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 31: Abänderung des Informationsgesetzes und des Bevölkerungsschutzgesetzes.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 145/2012. Die Regierung beantragt eine abschliessende Behandlung der Vorlage.
Der Bericht und Antrag Nr. 145/2012 steht zur Diskussion.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsorganisation verschieben sich einige Zuständigkeiten vom Regierungssekretär zur Regierungskanzlei. Darunter fällt auch die Zuständigkeit für die Information und Kommunikation der Regierung. Es handelt sich also um einen gesetzlichen Nachvollzug im Informationsgesetz und im Bevölkerungsschutzgesetz, damit auch diese Gesetze an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Eintreten ist unbestritten. Somit können wir zur 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Informationsgesetzes schreiten. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Es gibt keine Wortmeldung.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Informationsgesetzes in 1. Lesung beraten-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BEVÖLKERUNGSSCHUTZGESETZES
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur zweiten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes. Art. 9 Abs. 4 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 Abs. 4 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes in 1. Lesung beraten.
Die Regierung beantragt eine abschliessende Behandlung dieser Vorlagen. Ich lasse darüber abstimmen: Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden dem Antrag stattgegeben.
Wir werden die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, ausser Sie wünschen das anders.
Das ist nicht der Fall.
Dann schreiten wir zur 2. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Informationsgesetzes: Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Informationsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte abstimmen. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig die Zustimmung mit 21 Stimmen gegeben und die Vorlage abschliessend behandelt.
Wir kommen somit zur 2. Lesung der Vorlage 2: Gesetz über die Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes. Art. 9 Abs. 4 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 Abs. 4 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 21 Stimmen zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden die Zustimmung erteilt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt.
Ich unterbreche nun die Sitzung für eine Kaffepause von 15 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 11:05 Uhr).
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