Abänderung des Steuergesetzes sowie Postulatsbeantwortung zur Einführung eines neuen Grenzsteuersatzes für Spitzenverdiener (Nr. 139/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine geschätzten Damen und Herren Abgeordneten, wir setzen unsere Beratungen fort.
Wir kommen zu Traktandum 32: Abänderung des Steuergesetzes sowie Postulatsbeantwortung zur Einführung eines neuen Grenzsteuersatzes für Spitzenverdiener.
Der Bericht und Antrag der Regierung, den wir heute in 1. Lesung behandeln, trägt die Nr. 139/2012 und steht zur Diskussion. Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Diese Steuervorlage ist im Kern eine Korrektur des neuen Steuergesetzes vom 1.1.2011. Die Regierung konstatiert mit diesem Bericht und Antrag, dass das sehr junge Steuergesetz sich negativ auf das Steuersubstrat ausgewirkt hat. Das war meiner Meinung nach voraussehbar. Das habe ich bei den Sitzungen bzw. bei den beiden Lesungen zum Steuergesetz mehrmals betont. Die Vorlage nimmt vorwiegend oder fast ausschliesslich bei den natürlichen Personen Korrekturen vor. Anlass dafür war selbstverständlich das prognostizierte Budgetdefizit für 2013 von mehr als CHF 200 Mio.
Die vorgängige Vernehmlassungs-Vorlage beinhaltete eine Reihe von Korrekturen bei Ertragssteuern für Unternehmen einerseits und Vermögens- und Erwerbssteuer für natürliche Personen andererseits. Die Regierung rechnete damals mit mutmasslichen Zusatzeinnahmen in der Grössenordnung von CHF 41 Mio.
Nach der Vernehmlassung und Gesprächen mit Wirtschaftsverbänden fielen folgende Vorschläge der Regierung aus den Traktanden für den Bericht und Antrag: - die Entkoppelung des Sollertrags und Eigenkapital-Zinsabzugs mit geschätzten Einnahmen von CHF 13 Mio. und noch wichtiger
- die Erhöhung Mindestertragssteuer / Mindestkapitalsteuer auf CHF 1'800 mit geschätzten Einnahmen von CHF 24 Mio.
Auf Anregung der Treuhändervereinigung kam die Beschränkung des Schuldenabzuges bei grundpfandgesicherten Schulden hinzu, was sicher überfällig war.
Ich stelle als Abgeordneter Folgendes fest: Vom grossen Ziel, im Vernehmlassungsbericht Mehreinnahmen von CHF 48 Mio. zu generieren, ist wenig übriggeblieben. Trotz voraussichtlichem Budgetdefizit 2013 von über CHF 200 Mio. stehen nach den Gesprächen mit den Wirtschaftsverbänden neu nur noch CHF 11 Mio. zur Diskussion, die zusätzlich generiert werden sollen. Was ist passiert? Jene Massnahmen, welche die Wirtschaft betroffen hätten, nämlich über CHF 37 Mio., sind dem Rotstift der Wirtschaftsverbände zum Opfer gefallen. Auf die Vernehmlassung von mehreren Gemeinden wurde nicht gehört, ihre Vernehmlassungsbeiträge wurden offensichtlich nicht beachtet.
Als unbestritten gelten nur noch Änderungen, die vorwiegend die natürlichen Personen betreffen. Also nicht die Wirtschaft, sondern der Steuerzahler soll mithelfen, die Staatsfinanzen zu finanzieren. Unbestritten ist gemäss Regierung eine zusätzliche kleine Steuerverlagerung von den Gemeinden zum Land. Zusam-menfassend bedeutet dies nun Mehreinnahmen von CHF 11 Mio. Das ist weniger als ein Viertel des ursprünglichen Ziels der Regierungsvorlage.
Das wirft für mich sehr wohl auch politische Fragen auf. Es muss in den Raum gestellt werden, dass die Regierung vor der Wirtschaftslobby eingeknickt ist.
Als Rettungsanker soll eine gemeinsame Projektgruppe Regierung/Wirtschaftsverbände eingesetzt werden, welche - ich zitiere - «einnahmen- und ausgabenseitige Massnahmen über CHf 50 Mio. zur Sanierung des Haushalts» vorschlagen soll. Bis Mitte Februar 2013 soll sie Massnahmen vorlegen. Meine Fragen: Wer sitzt in dieser Projektgruppe? Wird die neue Regierung bei diesem Prozess mit einbezogen? Denn die neue Regierung muss die Folgen sprichwörtlich ausbaden.
Meine Beurteilung: Die Wirtschaft bestimmt die Steuerpolitik dieses Landes. Die Politik hat das Primat der Steuerfestlegung aus der Hand gegeben. Die Wirtschaftsverbände argumentieren, dass der Staat in Steuerfragen Glaubwürdigkeit, Planbarkeit und Verlässlichkeit demonstrieren muss. Natürlich, und das sagt die Regierung nicht, geht es auch darum, dass die Wirtschaft direkt mehr Steuer zahlen müsste.
Hier erlaube ich mir die Frage: Wie solidarisch sind die Wirtschaftsverbände Liechtensteins mit der Gesellschaft Liechtensteins?
Warten wir also einmal in stoischer Ruhe ab, wie es um die zitierte Glaubwürdigkeit, Planbarkeit und Verlässlichkeit bestellt ist, wenn die Wirtschaft im Projektteam bis Mitte Februar 2013 einen positiven Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts von über CHF 50 Mio präsentieren soll. Welchen Beitrag leistet die Wirtschaft dann freiwillig oder auf Druck der finanziellen Lage des Staates?
Hier meine nächste Frage: Gelten diese künftig beschlossenen Einnahmemassnahmen dann bereits rückwirkend auch das Steuerjahr 2013?
Ich konstatiere auch, dass keine neuen oder abgeschafften Steuern in dieses Steuerpaket aufgenommen wurden. Dies gilt insbesondere für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, welche in Liechtenstein 2010 für mich in unverantwortlicher Weise abgeschafft wurde und in den umliegenden Ländern wieder diskutiert und gefordert wird.
Nun, die im Bericht und Antrag verbliebenen Massnahmen bei der Änderung des Steuergesetzes sind wichtig und nötig. Die Steuereinnahmen sollen für natürliche Personen auf das Niveau des alten Steuergesetzes zurückgeführt werden. Es soll gemäss dem Postulat der Freien Liste eine zusätzliche Tarifstufe 8 eingeführt werden. Hierzu meine nächste Frage: Wie hoch schätzt die Regierung den Mehrertrag der von der Freien Liste geforderten neuen Steuerstufe 8, verschärft durch die Regierung? Wie hoch ist das neue Steuersubstrat? Dies betrifft gemäss Regierung 400 Personen, das heisst 1,6% der Steuerpflichtigen.
Dieser Bericht und Antrag ist ein Schrumpf-Paket an Massnahmen der Regierung, zusammengestutzt durch die Wirtschaftsverbände. Ein sprichwörtlicher Tropfen auf den heissen Stein. Und dennoch kann man nicht gegen Eintreten auf diese Vorlage sein. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen neben einzelnen Vereinfachungen oder Präzisierungen sechs grundsätzliche Anpassungen des Steuergesetzes vorgenommen werden. Es sind dies - bei natürlichen Personen Tarifanpassungen im unteren und mittleren Bereich sowie die Einführung einer weiteren Tarifstunde zu 8%;
- die Erhöhung der Widmungssteuer;
- eine Erhöhung der Aufwandbesteuerung und Zuweisung der Einnahmen an das Land;
- eine Beschränkung des Schuldenabzuges bei grundpfandgesicherten Schulden auf höchstens den Steuerschätzwert des betroffenen Grundstückes;
- eine Beschränkung der Verlustvortragsverrechnung auf höchstens 70% des Reingewinnes sowie keine Generierung von vortragsfähigen Verlusten durch Eigenkapital-Zinsabzug.
Die Vorlage beruht auch auf einer Einigung mit den Wirtschaftsverbänden, die von einer grundsätzlichen Steuererhöhung zuerst weitere Sparmassnahmen auf Landesebene verlangen. Diesbezüglich wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche Sanierungsmassnahmen in der Höhe von CHF 50 Mio. eruieren soll.
Ich begrüsse diese Initiative der Wirtschaftsverbände und finde es gut, wenn bei den Sparbemühungen nun auch der Wind aus der Privatwirtschaft zu hauchen beginnt, bevor wir zum einfachsten Mittel, nämlich der allgemeinen Steuererhöhungen, greifen.
Zwei Massnahmen, nämlich die Erhöhung der Mindestertragssteuer und die Entkoppelung des Sollertrages und Eigenkapital-Zinsabzuges, sollen in einem zweiten Schritt in einer Arbeitsgruppe diskutiert und eventuell in ein drittes Sanierungspaket einfliessen. Hier möchte ich anregen, dass dies nicht nur in der neu gegründeten Arbeitsgruppe, sondern auch in der Arbeitsgruppe «Finanzplatzstrategie» besprochen wird. Bei diesen zwei Punkten handelt es sich um wichtige Aspekte der Finanzplatzstrategie, die insbesondere auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes betreffen. Die Anpassungen in diesen beiden Bereichen müssen in diesem Sinne von beiden Arbeitsgruppen besprochen und mitgetragen werden. Es nützt uns nichts, wenn wir im Rahmen des dritten Sanierungspaketes Massnahmen beschliessen werden, die nicht in die nun zu erarbeitende Finanzplatzstrategie passen werden.
Die heute vorliegenden Änderungen kann ich aber mittragen, da sie unbestritten sind und Fehlentwicklungen korrigieren sollen.
Ich werde mich im Folgenden auf einzelne Punkte und Anmerkungen beschränken:
Zu den Tarifanpassungen bei natürlichen Personen: Aufgrund der sehr grosszügigen Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge gibt es eine Vielzahl von Personen, die über keinen steuerbaren Erwerb verfügen, obwohl sie grundsätzlich über auch ein grösseres Einkommen verfügen können. Dies erachte ich als Schwäche des Systems und ich plädiere dafür zu prüfen, ob nicht auch bei natürlichen Personen eine Art Mindeststeuer eingeführt werden sollte. Immerhin beziehen auch diese Personen umfangreiche staatliche Leistungen. Dadurch trägt jeder seinen Teil zur Sanierung des Staatshaushaltes bei. Ich glaube, dass wir auch hier eine Fehlentwicklung erblicken können und dass dies sozial verträglich behoben werden könnte. Zumindest erachte ich dies als prüfungswert und die Vorlage geht hierauf nicht ein.
Dann zur Erhöhung der Widmungssteuer: Die Erhöhung von 2,5 auf 3,5% erachte ich als unverhältnismässig, kommt dies doch einer Erhöhung um 40% gleich. Eine derart massive Erhöhung der Steuern nach so kurzer Zeit kann nicht mit der Erhöhung des Tarifs bei natürlichen Personen von 7 auf 8% begründet werden, weil dies sind dort ja nur 14% und hier wären es 40%. Ich denke, dass man diese Anpassung in diesem Ausmass nochmals prüfen und das verhältnismässig anpassen sollte.
Dann zur Anpassung der Aufwandbesteuerung: Auch die Erhöhung der Aufwandbesteuerung ist massiv und beträgt letztendlich 66%. Zum heutigen Zeitpunkt werden meines Wissens aber keine detaillierten Aufwanderhebungen gemacht, sondern es werden nach wie vor Pauschalsteuern vereinbart. Ist dem so, bringt die Erhöhung des Steuersatzes letztendlich nichts. Wird andererseits eine detaillierte Aufwanderhebung gemacht und werten wir in diesem Bereich zu hoch, werden wir keine Pauschalbesteuerungen generieren, da finanzkräftige Kunden regelmässig Vergleiche einholen und gesamthafte Abwägungen vornehmen. Die entsprechenden Beträge sind in der Schweiz erfahrungsgemäss viel tiefer. Es ist daher zu befürchten, dass mit dieser Massnahme keine Mehraufwendungen generiert werden. Ich denke, hier müsste überlegt werden, ob für die Ansiedlung von Aufwandbesteuerten eventuell gewisse Anreize geschaffen werden könnten. Weniger ist bekanntlich oft mehr. Wir sollten lieber weniger Aufwandbesteuerte ansiedeln, dafür aber solche, die unserem Land auch neben der Pauschalsteuer einen Mehrwert bringen.
Zur Beschränkung des Schuldenabzugs bei grundpfandgesicherten Schulden: Die Verhinderung einer sogenannten Negativsteuer befürworte ich eigentlich. Ich frage mich aber, ob dies nicht auch negative Konsequenzen nach sich ziehen kann. Was, wenn zum Beispiel eine Liegenschaft bloss als Sicherheit für eine sonstige Transaktion dient? Wenn ich zum Beispiel also Schulden aufnehme, um ein anderes Gut, zum Beispiel ein Kunstwerk, zu erwerben, oder das grundpfandgesicherte Darlehen in meine Firma investiere, darf ich das dann abziehen oder nicht? Weil einerseits habe ich dann ja Schulden und auch ein Aktivum generiert, ich darf die Schulden aber nicht abziehen, weil meine Liegenschaft als Sicherheit hierfür dient. Dies könnte ein Hemmnis werden, Immobilien in finanzieller Hinsicht zu mobilisieren und in Form von Geld in den Wirtschaftskreislauf einfliessen zu lassen. Vielleicht unterliege ich hier einem Denkfehler, aber ich denke, wir dürfen bei dieser Anpassung nicht einfach von einem grundpfandgesicherten Hausbau ausgehen.
Gleichzeitig wird von Seiten der Gemeinden aufgeworfen, dass der administrative Aufwand im Verhältnis zum Mehrertrag enorm wäre. Ich kann dies zu wenig abschätzen und wäre froh, wenn zu diesem Aspekt Ausführungen gemacht werden könnten.
Insgesamt stellt sich für mich hier aber die Frage, ob die Situation nicht durch eine rasche Nachschätzung zu tief geschätzter Liegenschaften entschärft werden könnte. Das wäre meines Erachtens in systematischer Hinsicht wohl der richtigere Weg.
Dann zur Beschränkung der Verlustvortragsverrechnung: Dadurch soll die Volatilität der Steuereinnahmen reduziert und eine Mindeststeuereinnahme sichergestellt werden. Dadurch werden keine Mehreinnahmen generiert und ich sehe eigentlich nicht, warum wir dies zum heutigen Zeitpunkt so rasch nach der Einführung des neuen Steuergesetzes bereits anpassen müssen.
Dann noch ein letzter Punkt zu Art. 16, bei der Abzugsfähigkeit, dass da eine 100-Franken-Grenze bei charitativen Spenden eingeführt wird, das ist für mich in Ordnung, gerade auch in administrativer Hinsicht. Die Bestimmung sieht aber vor, dass Spenden nur abzugsfähig sind, wenn es an Institutionen geht, die unwiderruflich einen charitativen Zweck haben. Und mir wurde zugetragen, dass es in der Praxis oftmals das Problem gibt, dass diese Unwiderruflichkeit nicht in den Statuten vorgesehen ist. Und ich sage jetzt einfach einmal, wenn Spenden zum Beispiel dem Roten Kreuz gemacht werden und der Zweck in den Statuten ist nicht unwiderruflich, dann ist das nicht abzugsfähig. Und das müsste meines Erachtens geprüft werden. Ich kann nicht abschätzen, wie gross das Problem ist, aber ich denke, gerade auch charitative Organisationen werden jetzt gezwungen, den Zweck anzupassen. Es gibt auch charitative Zuwendungen an Schweizer Institutionen, eben Rotes Kreuz usw. Und hier müsste man das vielleicht nochmals prüfen, ob es hier Handlungsbedarf gibt.
Und es gibt ja die wortgleiche Bestimmung in Art. 47 des Steuergesetzes. Die müsste dann wortgleich angepasst werden, auch was die Wertgrenze anbelangt.
Ich bitte die Regierung, diese Punkte zu prüfen, nochmals in Erwägung zu ziehen. Insbesondere plädiere ich dafür, Steuererhöhungen nur in dem Ausmass vorzunehmen, wo es sinnvoll und angemessen ist bzw. wo nachträglich offensichtliche Fehlentwicklungen korrigiert werden.
Vor allgemeinen Steuererhöhungen sind weitere ausgabenseitige Sparmassnahmen zu ergreifen. Die Unbequemen stehen uns ja erst noch bevor. Wir müssen zuerst das Übel an der Wurzel packen und unseren Staatshaushalt nachhaltig ins richtige Lot bringen, bevor wir zu den einfacheren Mitteln greifen. Insgesamt bin ich aber für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Christian Batliner hat die sechs vorgeschlagenen Massnahmen bereits detailliert ausgeführt. Ich kann grundsätzlich diese Massnahmen verstehen, dass die Regierung vorschlägt, diese zu machen. Mein grundsätzliches Problem besteht aber genau darin, was der Abg. Christian Batliner am Schluss gesagt hat, zuerst müssen wir sparen und dann Steuern erhöhen. Ich denke, die Regierung ist uns, dem Landtag, hier einen Schritt voraus. Sie haben hier schon einige Sparmassnahmen beschlossen, wobei der Landtag gerade am Mittwoch nicht mitgezogen hat. Und ich habe mir deshalb eigentlich am Anfang überlegt, ob ich hier einen Zurückweisungsantrag stellen soll, dass der Landtag nächstes Jahr über die Bücher muss, sein Bekenntnis zu den Sparmassnahmen auch umsetzen muss und dann über Steuererhöhungen diskutiert.
Ich sehe aber, dass die Vorlage einige Anpassungen, gerade was den Schuldenabzug und den Verlustverrechnungsvortrag betrifft, beinhaltet, wo man jetzt einfach in diesem Jahr gesehen hat, dass das zu nicht tragbaren Ergebnissen führt und wir hier eine Korrektur vornehmen müssen. Ich habe keine grundsätzlichen Bedenken gegen diese Vorlage. Ich denke auch, dass das Projekt grundsätzlich auf gutem Wege ist mit der Projektgruppe der Wirtschaftsverbände, die nun hier auch gefordert sind, ihre Vorschläge für Spassmassnahmen darzulegen und sich auch darüber zu unterhalten, wie es mit den weiteren zwei Massnahmen, die in der Vernehmlassung drin waren und jetzt im Bericht und Antrag nicht enthalten sind, wie mit diesen weiter umgegangen wird.
Wie gesagt, mein grundsätzliches Problem ist, dass der Landtag offenbar nicht gewillt ist, in dem Ausmass zu sparen, wie es die Regierung ist. Und ich denke, Steuererhöhungen sollten wirklich nur dann diskutiert werden, wenn alle anderen Massnahmen auch beschlossen sind.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Mich interessiert auch, wie auf Seite 11 aufgeführt ist, wer Mitglied der Projektgruppe ist. Ich würde es schade finden, wenn jetzt die Arbeitsgruppe, die dieses Steuergesetz entwickelt hat, nicht die gleichen Personen wären. Also ich würde es sehr begrüssen, wenn diese Arbeitsgruppe, welche das Steuergesetz entwickelt hat, hier auch eine Stellungnahme abgeben würde. Ich würde das insbesondere begrüssen, wenn sie das dann im Bereich der Entkoppelung des Sollertrages und Eigenkapital-Zinsabzuges, aber auch der Mindestertragssteuer tun würde. Trotzdem bin ich heute für Eintreten. Aber ich möchte da einfach plädieren, dass man diese Kräfte, dieses Know-how, dann eben auch mitnimmt und dass der neue Landtag dann hier eine Stellungnahme von dieser Arbeitsgruppe hat. Aber eben insbesondere auf die folgenden Massnahmen, welche dann erst Ende Februar neu kommen sollen.
Dann der nächste Punkt - und das ist Art. 11. Das ist ja ein vorgeschlagener Absatz, welcher die Treuhändervereinigung hier eingebracht hat, dass eben grundpfandgesicherte Schulden nur insoweit abzugsfähig sind, als sie den Steuerschätzwert der entsprechenden Liegenschaft nicht überschreiten. Hier denke ich einfach, dass wir auf dem Fremdkapitalbereich hier keine Gleichbehandlung haben. Das würde heissen, Kleinkredite würden hier bevorzugt, grundpfandgesicherte Schulden würden benachteiligt. Also da denke ich, dass es nicht richtig ist, das so ungleich zu behandeln, insbesondere weil wir das Problem nicht auf der Passivseite, sondern eben auf der Aktivseite haben, wo eben diese Anlagen auf dem Markt sich in die Höhe absetzen und wir das in der Steuer nicht gleichsetzen. Nur weil diese Kluft immer mehr auseinander geht, denke ich, ist es nicht richtig, hier auf der Passivseite Ungleichbehandlungen von Krediten festzulegen.
Dann würde mich eben auch interessieren, und eben weil gerade Gewerbeunternehmen, kleinere Industriebetriebe, grundpfandgesichertes Kapital benötigen, um eben auch zukünftige Projekte, Maschinen, Investitionen, Grossinvestitionen, Geld benötigen und hier einen günstigen Zugang haben. Das ist ja oftmals ein grosses Problem. Darum würde ich hier von dieser Regelung sehr absehen. Mich würde eben auch interessieren, wie die Wirtschaftskammer und die Industrie- und Handelskammer dazu stehen. Also da bitte ich auch noch eine Stellungnahme auf die 2. Lesung hin einzuholen.
Dann der letzte Punkt: Auf Seite 41 wird dann festgehalten, dass die Vorlage keine dauerhaften personellen und finanziellen Auswirkungen nach sich ziehen wird durch die Behörden, und die Vorsteherkonferenz hier anmerkt, dass eben in Bezug dieses Artikels der administrative Aufwand für die Gemeinden enorm wäre. Da möchte ich doch bitten, diesen Mehraufwand zu beziffern. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Vorweg zum Votum der Abg. Diana Hilti: Ich verwehre mich dagegen, dass der Landtag keinen Sparwille zeigt, sondern nur die Regierung. Wir haben doch einiges während dieser Legislatur beschlossen. Und hier den Anspruch zu stellen, dass alles, was die Regierung vorschlägt, vom Landtag uneingeschränkt gestützt werden soll, ist meines Erachtens vermessen. Es war klar ersichtlich und auch mehrfach schon frühzeitig angezeigt, was die Erwartungen bei den Positionen sind. Und jetzt gab es eine Position, wo der Landtag anders entschieden hat. Und dann zu sagen, wir wollen nicht sparen, das ist eine Unterstellung. Ich bin da gerne bereit, aber, wie ich schon mehrfach gesagt habe, auf beiden Seiten.
Zur vorliegenden Vorlage: Es geht um die Sanierung des Staatshaushalts. Das ist die Motivation und das ist ja auch unterstützenswert. Ich sehe es allerdings auch eher als eines der letzten Mittel. Wobei vorneweg, ich sehe hier einige Punkte, die ich generell als unterstützungswürdige Massnahme betiteln würde. Aber was mir ein wenig fehlt bei dieser Vorlage sind bei gewissen Positionen fundierte Abklärungen. Es wurde schon von den Abgeordneten Christian Batliner und Manfred Batliner angedeutet.
Zu Art. 11 habe ich auch noch ein paar Kommentare. Ich war ein wenig überrascht, vom Abg. Pepo Frick zu hören, dass dieser Punkt schon längst überfällig gewesen wäre, und das von einer Seite, die sich für den Mittelstand und für eher die Vermögensschwachen einsetzen will. Ich bin mir nicht sicher, ob wir hier wissen, was das Ausmass dieser Regelung wäre. Aber vielleicht einfach zum Generellen. Das ist ein Punkt, der nicht in der Vernehmlassung drin war. Das wurde von einer Treuhändervereinigung vorgeschlagen. Man hat es einfach reingenommen. Und meines Erachtens sollten wir vorsichtig sein, solche Punkte aufzunehmen, ohne eine fundierte Prüfung der Konsequenzen durchzuführen.
Ich kann nicht beurteilen, ob die Regierung das wirklich gemacht hat. Zumindest ist es anhand des Berichts und Antrags in keinster Weise ersichtlich. Es ist eine halbe Seite dazu ausgeführt und die Hälfte dieser halben Seite ist wo das herkommt, von der Treuhändervereinigung. Jetzt, ich kann mir kein abschliessendes Urteil bilden zu diesem Punkt. Aber prima vista kann ich den Punkt nicht unterstützen, weil ich in dem Punkt in der Steuererklärung Vermögen schaffe, das in der Realität einfach nicht hier ist. Und der Abg. Manfred Batliner hat es schon ein wenig ausgeführt, wir limitieren hier die Passivseite, ohne dass wir die Aktivseite aktivieren. Wenn wir darüber sprechen, ob die Steuerschätzwerte moderat angepasst werden müssten - da nicken Sie - da sprechen wir vielleicht noch vom Gleichen. Aber wenn Sie die Passivseite regulieren, ohne die Aktivseite zu kontrollieren, ich werde dann noch ein paar konkrete Beispiele nennen, aber ich sage Ihnen vielleicht vorab ein wenig: Wenn Sie einen geringen Steuerschätzwert haben, weil Sie ein 30jähriges Gebäude haben und Sie haben sich jetzt in der Vergangenheit vor drei Jahren angemasst, hier einen Grundpfandtitel aufzunehmen, damit Sie von der Bank Geld kriegen und Sie haben sich damit die Ausbildung Ihrer Kinder finanziert, weil Sie einfach knapp dran sind für fünf Jahre oder so irgendetwas, oder Sie haben sich ein Kleingewerbe aufgebaut oder versucht, dann werden Sie von einer heute neutralen Vermögensstruktur auf einmal vermögend. Dann zahlen Sie der Bank Zins und Sie zahlen dem Land auch noch Vermögenssteuer, obwohl auf dem Bankkonto kein Cent ist. Und da schiessen Sie voll gegen den Mittelstand, gegen die, die das nämlich tun müssen, die Geld aufnehmen müssen. Und das Einzige, was sie haben, damit sie von einer Bank Geld kriegen, sind Grundpfandtitel. Wenn sie da ein Schreiben von einer Bank kriegen, dann werden sie darauf hingewiesen: Wenn Sie Geld wollen, dann wollen sie eine Sicherheit. Und für das zahlen sie. Und ich werde dann drei, vier Beispiele bringen während der Lesung. Ich denke Eintreten ist unbestritten und bin froh, wenn mir die Regierung erklären kann, ob das tatsächlich so ist oder ich einem Missverständnis unterliege.
Aber was ich wirklich vermisse ist: Ich kann anhand dieses Bericht und Antrags nicht beurteilen, ob das wirklich abgeklärt worden ist. Ich weiss auch nicht, was die Konsequenzen wären in diesem Land, wie viel Grundpfandtitel denn vorhanden sind in etwa, was so eingetragen ist und was das für die Bürger so im Generellen bedeuten würde. Es gab schon in anderen Themen staatliche Pensionskasse Sachen, wo wir was erfunden haben, und wir mussten feststellen, dass das in der Mechanik gar nicht so funktioniert hat wie es hätte funktionieren sollen. Hier bei diesem Punkt geht es mir eben genauso. Und ich möchte einfach beliebt machen, dass, wenn wir schon Änderungen machen, diese eingehend geprüft und entsprechend realen Kalkulationen überprüft worden sind. Die entsprechenden Fragen und Beispiele möchte ich dann beim Art. 11 nochmals kurz aufbringen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Zwei Repliken und eine allgemeine Anmerkung meinerseits. Zuerst zum Abg. Pepo Frick: Herr Abg. Pepo Frick, Sie zeigen mit dem Finger auf die anderen Wirtschaftszweige und fordern Solidarität. Das würde ich auch von Ihrer Gilde erwarten, aber da ist ja wenig zu erwarten. Das ist die eine Seite. Zeigen, das ist immer gut, aber selbst etwas unternehmen, das ist immer schlecht. Das ist ein politischer Austausch zwischen uns beiden, Ihrer Partei und meiner Partei, der ich angehöre. Dass es einfach einmal gesagt ist.
Das Zweite: Ich wehre mich auch dagegen, dass jetzt im Steuergesetz geändert wird, obwohl wir noch gar nicht die Konsequenzen kennen. Man hat Befürchtungen oder man machte irgendwelche Aussagen, dass es so sein könnte. Wir kennen den Abschluss schlicht und einfach nicht. Auch Sie, Herr Abg. Pepo Frick, kennen es nicht. Also ich kenne es nicht. Wenn Sie hellseherische Fähigkeiten haben, dann mag das Ihr Recht oder auch Ihre Fähigkeit sein, als Arzt das zu können. Ich kann das nicht. Und darum habe ich auch schon zweimal hier gesagt: Ich wehre mich dagegen etwas abzuändern, wobei man die Konsequenzen noch gar nicht abschliessend kennt. Ich habe damals dem Steuergesetz zugesagt, das gebe ich auch offen und ehrlich zu, mit dem Hinweis: Wenn Korrekturen stattfinden müssen, dann muss das Ganze einmal gelebt werden. Und dazu stehe ich auch heute noch.
Dann allgemein eine Aussage meinerseits, die ich heute noch machen werde. Das wird dann meine letzte Aussage hier in diesem Hohen Hause: Ich bin dann bereit, Steuererhöhungen zu machen, wenn jeder Liechtensteiner zumindest CHF 100 zu zahlen hat. Dann kann man auch bei den mittleren und hohen Einkommen wieder anfangen, die Hebel anzusetzen und dort Steuerforderungen einzutreiben. Ob das 8 oder 9% sind, das ist dann egal. Aber meines Erachtens sollte jeder Liechtensteiner einen Beitrag leisten. Und das ist meine letzte Botschaft, die ich hier in diesen Raum platziert habe. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Das letzte Argument des Abg. Elmar Kindle kann ich im gewissen Sinne nachvollziehen. Es ist für mich auch nicht wirklich logisch, dass so viele Personen in unserem Land Null Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlen. Da haben wir schon ein Systemproblem.
Nur kurz zum Abg. Gerold Büchel: Der Landtag hat ein Sparpaket nicht mitgetragen, obwohl die Regierung einen Auftrag hatte. Und was der Landtag nicht wegdiskutieren kann ist, dass diese Sparmassnahmen im KVG, auch wenn man am Sparziel von CHF 23 Mio. festhalten will, auf den 1.1.2014 in Kraft treten kann. Das ist einfach illusorisch, auch wenn man mir heute im «Liechtensteiner Vaterland» beibringen will, dass das absolut möglich wäre. Das ist fern jeglicher Realität.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ein Grund für diese Vorlage war ja unter anderem das Postulat des Abg. Pepo Frick betreffend die Einführung eines Spitzensteuersatzes. Und in diesem Postulat wird x-mal der Begriff «Mittelstand» erwähnt. Und insofern bin ich schon ein wenig erstaunt, nun vom Postulanten zu hören, dass er hier nun halt doch mitmachen würde. Betrachten Sie sich einmal die Diagramme auf den Seiten 20 und 21. Ich habe es auch bereits gesagt, es gibt eine Avenir-Suisse-Studie, die hat für die Schweiz den Mittelstand definiert. Der Mittelstand eines Vier-Personen-Haushaltes ist zwischen CHF 100'000 und 200'000. Das ist die Aussage von Avenir Suisse. Jetzt schauen wir uns die Tabelle auf Seite 21 an, Vergleich altes zu neuem Steuergesetz. Da sehen Sie halt, dass dieser Mittelstand mehr belastet wird. Und dann kommt eben die ganz schlimme Sache. Oberhalb des Mittelstandes, jetzt zum Beispiel Einkommen CHF 300'000, die werden sogar noch entlastet. Also da kann ich persönlich nicht mitmachen. Das muss ich Ihnen schon gerade sagen. Das ist für mich ein Widerspruch gegen Ihr Postulat. Der Mittelstand wird belastet. Oberhalb des Mittelstandes findet eine Entlastung statt. Konkret CHF 300'000: Altes Steuergesetz CHF 26'491. Nun die Revision: CHF 26'153. Und auch der Prozentsatz reduziert sich von 8,8 auf 8,7. Ist das Mittelstandspolitik? Für mich nicht. Also das verstehe ich nicht. Und vor allem vom Postulanten hätte ich mir hier jetzt schon im Prinzip ein ähnliches Votum erwartet. Aber das müssen Sie wissen, was Sie hierzu sagen. Also es stört mich massiv, gerade diese Entlastung im oberen Bereich.
Es sieht übrigens auf Seite 20 nicht viel anders aus. Schauen Sie sich die Tabelle an. Alleinstehend mit zwei Kindern, da ist genau das Gleiche feststellbar. Der Mittelstand wird belastet, oberhalb des Mittel-standes findet eine Entlastung statt, wenn man altes Steuergesetz zu dieser Regierungsvorlage vergleicht. Das finde ich keine gute Mittelstandspolitik. Und wie gesagt, Avenir Suisse hat nun den Mittelstand definiert. Mitunter müssten wir auch einmal eine entsprechende Studie für Liechtenstein machen. Ich wäre gespannt, wie der Mittelstand in diesem Land definiert wird.
Dann zur Abg. Diana Hilti: Ich verstehe Ihre Kritik schon. Aber ich denke mir, diese Kritik hat sich primär an die eigene Fraktion gewendet, denn im März waren noch 11 von der VU für diese Franchise-Erhöhung, im Dezember waren es dann nur noch 6. Also minus 5 Stimmen innerhalb von 9 Monaten. Bei der FBP waren es im März 4, im Dezember 6. Also die FBP hat hier ihren Beitrag geleistet. Also ich verstehe eigentlich Ihre Kritik. Aber ich denke mir, diese Kritik müssen Sie auf die rechte Seite von Ihnen aus gesehen richten. Wie gesagt, die Fakten sind klar. Die VU hat hier einen Rückzieher sechs Wochen vor den Landtagswahlen gemacht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Pepo Frick
Jetzt kommt es ein wenig massiv gegen mich. Grundsätzlich habe ich ein Postulat gemacht für eine 8%-Stufe. Ich glaube, das wird anerkannt. Und wenn Sie jetzt auf den Seiten 20 und 21 so monieren, dass die hohen Einkommen weniger bezahlen, dann frage ich Sie jetzt: Wo ist das? Nehmen Sie doch Seite 20. Nehmen Sie Alleinstehende mit 2 Kindern, nehmen wir CHF 150'000. Das ist der einzige Punkt, den Sie gefunden haben. Warum, weiss ich auch nicht. Das ist wahrscheinlich systembedingt. Hier steht: Steuerbelastung altes SteG 6,3 und jetzt 5,4. Das ist die Ausnahme. Aber dann gehen Sie zu CHF 450'000. Da steht gemäss altes SteG 12,8 und jetzt 13,7. Und Sie wissen auch, dass bei den hohen Einkommen diese geringe Erhöhung des Prozentsatzes recht eingiesst.
Was die Regierung gemacht hat ist Folgendes: Wir haben vorgeschlagen ab CHF 300'000 bei Alleinstehenden, dass man da die Steuerstufe 8% einbringt. Die Regierung hat entschieden, das auf CHF 200'000 hinunterzusetzen. Ich glaube, das war die Reaktion der Regierung. CHF 200'000 für Alleinstehende, im Monat heisst das ungefähr CHF 16'000. Jetzt können wir diskutieren, ob man bei diesen Einkommen, also bei CHF 16'000, etwas mehr einziehen soll oder nicht. Das ist richtig. Ich war auch ein wenig überrascht, was die Regierung eigentlich mit meinem Postulat angestellt hat. Aber ich kann mich grundsätzlich nicht gegen das verwehren. Es geht um CHF 200'000 Mio. Und ich glaube jetzt, dass Einkommen um CHF 16'000 pro Monat auch einen höheren Solidaritätsbeitrag leisten müssen.
Wenn Sie nicht einverstanden sind, Herr Abg. Wendelin Lampert, dann machen Sie einen Gegenantrag. Machen Sie einen Gegenantrag. Das steht Ihnen frei. Sie hatten Zeit, sowohl mein Postulat anzuschauen als auch den Vorschlag der Regierung. Machen Sie einen Vorschlag, dass man das anders machen soll.
Nochmals: Ich glaube, der Regierungschef und ganz allgemein wird jetzt diskutiert, was Mittelstand bedeutet. Die Regierung hat entschieden, dass man das heruntersetzt, also dass man auch Leute über CHF 16'000 pro Monat bzw. CHF 200'000 im Jahr mehr belastet. Wenn Sie mir jetzt vorwerfen, dass ich damit den Mittelstand schwäche, dann müssen wir tatsächlich einmal diskutieren, ob ein Einkommen von CHF 16'000 im Monat, ob das jetzt Mittelstand ist oder nicht.
Nochmals: Es steht Ihnen frei, jetzt und hier eine Änderung vorzuschlagen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich hoffe natürlich, dass die Regierung diese Voten hört und mitunter auf die 2. Lesung entsprechend diese Tabelle dann anpasst. Das Dilemma ist, diese Avenir Suisse-Studie ist der Vier-Personen-Haushalt. Deshalb müssen Sie die Tabelle auf Seite 21 nehmen. Bei einem Drei-Personen-Haushalt, alleinerziehend mit zwei Kindern, da habe ich jetzt die Zahlen nicht gerade präsent. Aber schauen Sie sich den Bereich an: Bei CHF 150'000 auf Seite 20 unten, da findet eine Mehrbelastung statt, bei CHF 200'000 auch. Und bei CHF 300'000 findet eine Entlastung statt. Mir ist schon klar, dass bei CHF 300'000 mehr Steuern bezahlt werden. Aber altes Steuergesetz CHF 31'912, der Regierungsvorschlag CHF 31'449. Und da kommen wir dann auf Seite 21 und da können wir dann den Bereich nehmen: CHF 100'000 bis CHF 200'000 ist gemäss Avenir Suisse Mittelstand. Und da stellen Sie einfach fest: In diesem Bereich findet eine Mehrbelastung statt und bei CHF 300'000 findet eine Entlastung statt. Logischerweise ist der Betrag absolut höher. Aber wenn Sie das vergleichen, bei CHF 300'000 ist der Prozentsatz tiefer gemäss Regierungsvorlage und auch der absolute Betrag. Und im Bereich des Mittelstandes gemäss Avenir Suisse, da findet bei CHF 150'000 eine zusätzliche Belastung statt und bei CHF 200'000. Und da kann man jetzt diskutieren: Sind das die richtigen Zahlen? Das ist die aktuelle Studie von Avenir Suisse. Und für mich ist das keine Mittelstandspolitik. Das muss ich Ihnen hier jetzt gerade einfach sagen. Und in Ihrem Postulat war immer wieder die Sprache vom Mittelstand. X-mal kam dieser Begriff vor. Also da müssen Sie doch jetzt auch sagen, das ist nicht Ihre Idee. Klar, Sie haben nur den Spitzensteuersatz gefordert und die Regierung hat jetzt einfach alles nachgezogen, die ganze Steuerskala. Aber wie gesagt, dass man dann bei CHF 300'000 noch eine Entlastung hat, das werde ich nicht unterstützen.Abg. Pepo Frick
Keine Angst, ich werde das nicht ausdehnen, aber gehen wir nochmals zu den Zahlen. Sie reden von grosser Entlastung. Nehmen Sie die CHF 300'000 bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern. Das waren im alten Steuergesetz 10,6% und beim neuen 10,5%. Das ist hier eine Differenz von ungefähr CHF 450. Das ist systembedingt. Das können Sie anklagen. Sie können bei der Regierung nachfragen, warum das so ist. Das weiss ich nicht. Und dann gehen Sie noch weiter: Verheiratete mit zwei Kindern. Da nehmen Sie auch CHF 450'000. 11,7 vorher, 11,7 nachher. Ja, ich bin auch unglücklich über diese Zahlen. Aber Sie können von mir jetzt nicht verlangen, dass ich ein neues Postulat oder was immer mache. Machen Sie den Vorschlag. Sie haben das gemacht. Lassen Sie es überprüfen. Sie haben andere Zahlen von Avenir Suisse. Ich finde es gut, dass das in der 2. Lesung kommt.
Ich verwehre mich nur dagegen, dass Sie jetzt den Mittelstand für sich beanspruchen. Das war ein Thema der Freien Liste und von mir die letzten zwei, drei Jahre. Und ich habe einige Vorschläge gemacht. Und da haben Sie keine parlamentarischen Vorstösse gemacht. Sie können jetzt - und das finde ich gut - Sie können das Ergebnis, was die Regierung hier uns präsentiert, dürfen Sie kritisieren. Aber seien Sie vorsichtig, die Freie Liste und mich persönlich bei diesem Punkt zu kritisieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort somit dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Guten Mittag miteinander. Es wurde jetzt sehr heftig diskutiert. Das letzte Votum des Abg. Pepo Frick hat mir sehr gut gefallen, das erste Votum allerdings weniger. Dazu werde ich dann noch kommen. Das Votum des Abg. Wendelin Lampert ist meines Erachtens eine Typisierung des bisherigen Verhaltens des Abg. Wendelin Lampert. Ich habe auch nie die FBP-Fraktion kritisiert. Die hat wirklich immer mitgemacht. Der Abg. Wendelin Lampert hat meines Wissens nicht einmal mitgemacht bei irgendeiner Sparübung. Er kritisiert immer, macht immer, tut immer, ausser im Gesundheitsbereich habe ich von ihm noch nie einen Vorschlag gehört, wie man es denn anders machen könnte. Da muss man sich halt auch einmal an der eigenen Nase nehmen lassen.
Und wenn man Avenir Suisse bemüht, kann man das schon, CHF 100'000 oder CHF 200'000. Nur müssen Sie nicht bis zur Avenir Suisse, zum Hauptsitz dieser Gesellschaft fahren. Fahren Sie nach Sevelen und fragen Sie eine vierköpfige Familie dort, was sie an Steuern bezahlt. Dann haben wir den Vergleich. Dort sind aber ganz andere Zahlen. Und wenn Sie den Vergleich schon nicht scheuen, dann sagen wir: Es gilt durchgängig der Vergleich mit der Schweiz. Dann haben wir aber massive Steuererhöhungen in diesem Land zu gegenwärtigen. Nur einfach auf der halben Strecke stehen zu bleiben, das ist kein Zeichen eines guten Marathonläufers.
Dann ein paar Vorbemerkungen zum Staatshaushalt: Wir geben heute rund CHF 900/950 Mio. aus. Wenn Sie das rechnen bei 36'000 Leuten, wenn ich das überschlagsmässig richtig hinkriege, sind das irgendwo CHF 27'000/CHF 28'000 pro Einwohner. Das finanziert der Staat. Da habe ich die Gemeindehaushalte noch nicht eingerechnet. Das muss einfach finanziert werden. Und da finde ich den Vergleich dann schon unfair, wenn man sagt, wir sind vor der Wirtschaftslobby eingeknickt. Wer finanziert denn das Ganze? Das sind schon die Steuereinnahmen, auch im Bereich der Unternehmenssteuern. Und wenn wir dann noch wissen, dass rund 30 oder noch mehr Prozent der natürlichen Personen Null Franken beitragen zur eigenen Finanzierung von CHF 27'000, die der Staat für die Leute jeden pro Kopf ausgibt, dann denke ich, haben wir ein krasses Missverhältnis in diesem Land. Und das gehört in den nächsten Jahren meines Erachtens korrigiert. Ob man das dann aus eigenem Antrieb macht oder ob dann der Druck eben so gross wird auf den Staatshaushalt, dass man dann halt eben unter dem Druck das macht, ist vielleicht politisch dann einfacher das zu tun. Das wird aber sicher kommen.
Und wenn Sie sich ein zweites Thema anschauen, das Verhältnis der Einkommenssteuern, Erwerberssteuern zu den Unternehmenssteuern in unserem Land, so nehmen wir bei den Erwerbssteuern ziemlich wenig ein. Und in jedem anderen Land sind die Einkommenssteuern die dominante Steuergrösse im eigenen Staatshaushalt. Irgendwie macht mich das aber auch noch glücklich und froh, weil im Bereich dieser beiden Steuerarten haben wir die eigene Steuersouveränität ja noch in der Hand. Bei der Mehrwertsteuer haben wir es nicht, bei den Stempelabgaben haben wir es nicht und bei anderen haben wir es nicht. Aber hier können wir das Verhältnis ja in den nächsten Jahren auch entsprechend neu ausbalancieren.
Dann möchte ich doch ein paar Bemerkungen zum Votum des Abg. Pepo Frick machen, dort aber gleich vorwegschicken, dass diese Vorlage ja nur die erste Stufe der weiteren Massnahmenpakete bedeutet. Wir haben die Entkoppelung überhaupt nicht gestrichen, wir haben auch die Debatte der Mindestertragssteuer überhaupt nicht gestrichen. Hier kommen auch kreative Vorschläge. Und für einmal, das mag vielleicht ein bisschen verwundern aus meinem Mund, muss ich die Treuhändervereinigung über jeden Klee loben. Die bringen nämlich laufend Vorschläge in diese Projektgruppe ein. Von anderen Wirtschaftsverbänden würde ich mir das auch noch ein bisschen mehr wünschen, als nur pauschal immer wieder nur vom Sparen zu reden. Wenn man sich schon über Jahre damit beschäftigt hat, dann kann man auch noch ein paar andere Vorschläge einbringen. Wir haben eine konstruktive Sitzung gehabt vor ein paar wenigen Tagen. Aber ich hoffe, dass über Weihnachten doch noch die eine oder andere Erleuchtung eintritt und im Januar noch einmal neue Vorschläge kommen werden.
Von einer gänzlichen Korrektur des neuen Steuergesetzes zu sprechen ist für mich eine gröbere Überinterpretation dieser Vorlage, Herr Abg. Pepo Frick. Das, glaube ich, ist auch eher eine politische Aussage, die man wohl oder übel auch anders beurteilen kann. Eingeknickt sind wir sicher nicht. Die Mehreinnahmen dieser Vorlage können wir beziffern nicht nur mit diesen CHF 11 Mio., sondern mit insgesamt rund CHF 20 Mio. Wenn Sie die Tabelle auf Seite 11 ansehen, ausser Tarifanpassungen sind das diese CHF 7 Mio. Dann steht dort auch noch, dass sich auch der Finanzausgleich entsprechend reduzieren wird, weil ja damit die Steuerkraft der Gemeinden gestärkt wird über die Tarifierung. Weil die Erwerbs- und Vermö-genssteuer eine massgebliche Einnahmequelle der Gemeinden ist, wird dort der Finanzausgleich dann tiefer ausfallen, weil die eigene Finanzkraft der Gemeinden gestärkt wird. Das berechnen wird mit rund CHF 9 Mio. und dann eben die Steuer nach dem Aufwand mit rund CHF 4 Mio.
Zu welchen Lasten geht im Übrigen diese Steuer nach dem Aufwand? Die Herren Gemeindevertreter, die im Parlament sitzen, der Vorsteher von Eschen und der Vorsteher von Balzers, werden das verkraften können wie viele andere Gemeindevorsteher auch. Es trifft die Gemeinde Vaduz. Und da denke ich doch, dass die Verlagerung dieser grösseren Summe zugunsten des Landes, dass sich hier das Mitleid wohl an einem kleinen Ort ansiedeln wird. Ich glaube, das ist doch eine sinnvolle Massnahme und steht im Übrigen auch im Einklang mit der Verschiebung der Grundstücksgewinnsteuer, die wir ja bei der Verabschiedung des Steuergesetzes entsprechend auch gemacht haben.
Ja, diese Vorlage soll, wenn sie dann in der 1. Arbeitssitzung mit dem neuen Parlament verabschiedet werden kann, bereits für das Steuerjahr 2013 wirken. Wir haben das rechtlich abgeklärt. Das sind unechte Rückwirkungen, die eben zulässig und auch notwendig sind.
Dann zur Frage: Wer befasst sich aktuell mit dem Sanierungspaket für die kommende Legislatur, das dem Landtag im Mai vorgelegt werden muss? Da sind alle Wirtschaftsverbände eingeladen. Die sind auch aufgefordert worden, auf Präsidentenniveau zu dieser Projektgruppe beizutragen. Das geschieht auch. Die LIHK kommt mit drei Leuten, Treuhändervereinigung kommt auch immer mit zwei Leuten, die Universität ist eingebunden, die Steuerverwaltung, das Ressort Finanzen, die Stabsstelle Finanzen. Es sind rund 20 bis 25 Leute, die hier intensiv miteinander bereits über das nächste Sanierungspaket diskutieren.
Den kreativen Vorschlag einer Mindeststeuer bei natürlichen Personen nehme ich gerne mit. Ich habe deshalb auch einleitend diese Bemerkungen gemacht. Ich glaube, es sollte wirklich dazu führen, dass jeder in diesem Land auch etwas beitragen kann. Ob das dem Gedanken der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit standhält oder ob man da andere Lösungen suchen muss, wird sich zeigen.
Bei der Widmungssteuer, das haben Sie ausgeführt auf der Seite 14. Mit der Widmungssteuer werden ja Vermögenswerte der Vermögenssteuer entzogen, und deshalb rechtfertigt sich die von uns vorgeschlagene Höhe von 3,5% unseres Erachtens schon. Und es trifft ja dort meines Erachtens auch nicht diejenigen, die diese mitunter auch fiskalisch begründete Höhe doch auch tragen können.
Bei der Aufwandbesteuerung tut sich eine erfreuliche Entwicklung auf, und zwar genau deswegen, weil es in der Schweiz diese Erbschaftssteuer immer noch gibt und darüber diskutiert wird aufgrund einer Initiative, dass die ja massgeblich auch rückwirkend noch erhöht werden sollte, dass wir aktuell doch erhebliche Gesuche haben mit Bezug auf die Besteuerung nach dem Aufwand. Wir haben gerade letzte Woche wieder drei solcher Gesuche bewilligt und zugelassen. Damit generieren wir für das Land Einnahmen von rund CHF 1 Mio., die hier für uns dann in Zukunft sprechen werden.
Zum Schuldenabzug: Da wurde ja vor allem massgeblich kritisiert, ob die Regierung das schon ernsthaft geprüft hat. Der Vorschlag ist gekommen von der Treuhändervereinigung, von den Experten und Steuerexperten der Treuhändervereinigung. Wir haben das dann prüfen lassen von der Steuerverwaltung. Und der Vorschlag ist interessanterweise auch vom geistigen Vater des neuen Steuergesetzes, von Prof. Benz, an uns herangetragen worden. Diesen Leuten darf man also schon zutrauen, dass sie sich hier einiges überlegt haben. Wir werden aber gerne auf die 2. Lesung hier auch noch einmal Ihre Anregungen aufnehmen, Ihre Beispiele, die Sie vorgetragen haben uns ansehen und dann eben auch entsprechende Ausführungen dazu machen. Mich stört einfach, dass man die unbebauten Grundstücke, die fiskalisch, steuerrechtlich tief gehalten werden, dass man die auch noch mit Bezug auf die Schuldengenerierung, dass man damit eine Hebelwirkung generieren kann und andere Vermögenswerte damit rein vermögensrechtlich natürlich entwerten kann, das finde ich nicht zulässig. Und da trifft man definitiv nicht den Mittelstand, ausser Sie definieren jemanden, der nur unbebaute oder tief geschätzte Grundstücke hat, wenn sie noch ein bisschen bebaut sind. Für mich sind das Vermögenssteuermillionäre, die vielleicht bei der Vermögenssteuer nichts beitragen, aber die sollen nicht auch noch mit einer Hebelwirkung ausgestattet werden. Ins selbe Ziel zielt übrigens auch unsere Vereinheitlichung der Fördergrundlagen. Ich sehe es nicht ein, wenn jemand im Besitze solcher Liegenschaften ist, dass er dann für seine Kinder mitunter Stipendien und Ähnliches ziehen kann. Ich glaube, das hat man sich leisten können, aber das soll in Zukunft meines Erachtens nicht mehr der Fall sein. Da haben wir meines Erachtens doch eine gröbere Ungleichbehandlung in diesem Land zu vergegenwärtigen.
Insgesamt danke ich für die Aufnahme und für die Behandlung der Vorlage an der heutigen Sitzung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Könnten Sie mir auch noch sachliche Argumente zu den Tabellen auf den Seiten 20 und 21 bringen, wieso man hier Einkommen ab CHF 300'000 entlastet und den Mittelstand belastet?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe mir gedacht, die sachlichen Argumente des Abg. Pepo Frick hätten genügt. Ich betrachte ihn nicht als den absoluten Steuerspezialisten, aber er hat steuersystematisch völlig richtig argumentiert. Das ist systembedingt. Wir hätten vielleicht 190 nehmen können, dann wäre halt dieses 0,01% aufgegangen. Wir haben halt runde Zahlen genommen und da gibt es im System halt Verschiebungen und Rundungen, die halt hier so entsprechend ausfallen. Aber das sind reine Systemberechnungen, die das Steuersystem so hergibt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.
Wird weiter das Wort gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Eintreten ist unbestritten und wir können zur 1. Lesung der Vorlage schreiten. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Wie schon in meinem Eintretensvotum gewünscht, wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie hier versucht, ein paar Beispiele zu bringen, wie das aussehen könnte. Ich für mich möchte folgende Beispiele machen:
1. Beispiel: Wenn wir nehmen ein 25 Jahre altes Gebäude mit Boden, das - nehmen wir an - einen Steuerschätzwert von CHF 150'000 hat. Die Hypothek auf dem Gebäude, um es einfach zu halten, ist genau auch bei CHF 150'000. Das heisst, wenn ich heute die Steuererklärung ausfülle, dann bin ich bei Vermögen Null. Nun verschiedene Varianten. Variante 1 wäre: Ich bin ein künftiger Gewerbetreibender und ich brauche Geld. Nebst den CHF 50'000, die ich in die Firma reinstecke, gebe ich meiner Unternehmung noch ein Darlehen, sagen wir CHF 150'000, damit ich Infrastruktur beschaffen kann. Wenn das jemand ist, der Fahrzeuge, Maschinen, irgendwas braucht, hat er das schnell. Das würde bedeuten, soweit ich das verstehe, dass er Geld bei einer Bank aufnimmt, Grundpfandtiteleintrag, kriegt die CHF 150'000, gibt es als Darlehen an sein Unternehmen. Damit hat er neu CHF 300'000 Schulden, die CHF 150'000 Hypothek, CHF 150'000, die er als Darlehen weitergibt, das er braucht, damit er arbeiten kann. Er hat das Geld nicht. Er hat nur das Werkzeug, um mit der Arbeit zu beginnen. Dann hätte er nach heute gültiger Steuer kein Vermögen, sondern er hätte eine Schuld. Wenn ich jetzt aber das limitiere auf den Steuerschätzwert, sprich auf CHF 150'000, dann hätte er neu CHF 150'000 Vermögen, obwohl er eigentlich kein Kapital hat. Das heisst, neben den Zinsen, die er der Bank zahlt für das Darlehen, das er hier weitergibt, zahlt er auch noch die Steuer für das Vermögen, das er in dieser Unternehmung hat. Ich glaube einfach - und da fehlen mir die Grundlagen - ich kann mir aber gut vorstellen, dass es bei uns einige Gewerbetreibende hat, die vielleicht sich so weitergeholfen haben, um ihr Unternehmen zu starten.
2. Beispiel: Das wäre eine Familie, die auch in diesem Gebäude wohnt und die Kinder kommen jetzt ins Studienalter. Aus welchen Gründen auch immer kriegen sie kein Stipendium oder sie haben ein Stipendium, aber das reicht nicht, und sie sagen sich: Für die nächsten fünf Jahre, wo diese zwei Kinder studieren, nehme ich halt nochmals eine Schuld auf mein Gebäude auf und finanziere damit diese Ausbildung. Und ich genehmige mir hier CHF 100'000. Dann habe ich wieder dieselbe Situation. Ich werde dieses Geld ausgeben, ich darf es aber als Schuld nicht ausweisen, habe aber in Realität bei der Bank einen Kredit, den ich zu zahlen habe. Und in der Ausfüllung meiner Steuererklärung, soweit ich das hier richtig verstehe, hätte ich trotzdem nicht die Möglichkeit, diese Schuld anzugeben und müsste dafür entsprechend Steuern bezahlen.
Ich für mich generell frage mich einfach, es gibt hier einige Varianten, und hier muss man nicht die «Grossen» nehmen, die jetzt hier fünf Böden haben und mit dem beginnen ein Geschäft zu fahren. Ich frage mich einfach bei den normalen Familien, die ein Gebäude haben, die einen Boden haben und hier Grundpfandtitel bei der Bank aufnehmen können, um gewisse Dinge zu finanzieren, weil sie es sonst einfach nicht hinkriegen, die das entschieden haben aufgrund der heutigen gesetzlichen oder steuerlichen Grundlage und die dann morgen mit einem Vermögen konfrontiert werden würden, mit dem sie nicht gerechnet haben. Und da wäre mein Anliegen an die Regierung, hier vielleicht zu überprüfen, in welchem Ausmass das vielleicht stattfinden würde, wenn hier jemand CHF 600'000 aufgenommen hat auf ein Gebäude mit Steuerschätzwert CHF 100'000, dann ist das an und für sich vielleicht schon ein wenig zu attraktiv gewesen, aber Faktum ist, er hat CHF 600'000 Schulden und müsste das nachher, wenn der Steuerschätzwert bei CHF 100'000 wäre, CHF 500'000 Vermögen versteuern. Ob er das überhaupt kann oder was das für ihn bedeutet, davon habe ich keine Ahnung. Und das meine ich mit richtig zu überprüfen: Was ist überhaupt die Grundlage, wenn wir so etwas machen? Wenn wir jetzt auf der grünen Wiese beginnen würden, dann könnte ich so was vielleicht noch eher abschätzen. Aber wir haben hier eine Ist-Situation und mir ist unklar, wo die steckt.
Und um auf die Ausführungen des Abg. Pepo Frick zurückzukommen: Wenn wir in dieser Richtung was tun wollen, dann denke ich, wenn überhaupt, dann müssten wir uns darüber unterhalten, wie man den Steuerschätzwert anpackt. Und ich bin da der Meinung, das sollte man möglichst in Schritten oder ein wenig vorsichtiger tun. Weil ich für mich persönlich habe keine Ahnung, was passiert, wenn wir das in diesem Lande machen. Ich frage die Regierung, ob sie da wirklich eine fundierte Grundlage hat, inwieweit Banken Grundpfandtitel herausgeben - eigentlich ist das ja im Grundbuch eingetragen - aber wie viel Grundpfandverschuldungen hier in diesem Land im Gewerbe, in Familien etc. vorliegen und was das für die konkret bedeuten würde, wenn wir hier diesen Art. 11 genehmigen würden. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Pepo Frick
Ich kommentiere nur den letzten Gedanken vom Abg. Gerold Büchel. Auch ich warte gespannt auf den Regierungsbericht betreffend das Postulat «Liegenschaften fair besteuern». Das wurde ja versprochen für das Frühjahr 2013. Dieser Bericht wird diese Problematik miteinbeziehen bzw. diese Problematik mit betreffen. Schlussendlich werden wir sehen, welche Summe durch diese sogenannte faire Besteuerung neu generiert werden kann. Aber die Gedanken, die Sie geschildert haben, sind interessant. Ich weiss nicht, ob das der Herr Regierungschef jetzt schon klären kann. Weil der Bericht ist auf Frühjahr 2013 versprochen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wünscht die Regierung das Wort?
Das ist nicht der Fall. Gibt es weitere Wortmeldungen zu Art. 11?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 12 Abs. 1 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Wenn ich die Erläuterungen richtig verstanden habe, ist die Änderung dieses Artikels eine Reaktion auf den neuen Steuertarif von 8%. Meine Frage: Kann die Regierung abschätzen, wie viel neues Steuersubstrat hier generiert werden kann?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Nein, das ist unmöglich, weil wir nicht wissen, wie viele dieser Vermögenswerte umgewidmet werden. Dazu gibt es keine Erfahrungswerte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen zu Art. 13 Abs. 1?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. Art. 16 Abs. 2 Bst. b Ziff. 3 sowie Abs. 3 Bst. e und h wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 2 Bst. b Ziff. 3 sowie Abs. 3 Bst. e und h steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe zuerst eine Frage zu Art. 16 Abs. 2 Bst. b Ziff. 3: Meine Frage: So wie Art. 16 hier formuliert ist, ist mir nicht völlig klar, ob dies nur auf dem steuerpflichtigen Erwerb bei Selbstständigerwerbenden angewendet wird oder auch beim steuerpflichtigen Reinertrag bei Unternehmen. Ich glaube, es gibt auch eine Verbindung zu Art. 57.
Dann Fragen und Feststellungen zu Abs. 3 Bst. e: Hier habe ich die Frage: Wie hoch schätzt die Regierung die bereits als unversteuert abgeflossenen Beiträge in den Jahren 2011 und 2012? Der Landtag hat ja im Jahr 2010 für mich ein legales Schlupfloch für Spitzenverdiener geschaffen. Damit konnte meiner Meinung nach auch Steueroptimierung betrieben werden. Dies habe ich in der 1. und 2. Lesung des Steuergesetzes mehrmals moniert. Das wäre die erste Frage.
Und die zweite Frage: Gilt diese Änderung des Abs. 3 Bst. e bereits ab dem Steuerjahr 2013 oder wirkt das auch rückwirkend auf das Steuerjahr 2012?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wenn wir uns der Inkrafttretensbestimmung zuwenden auf der Seite 53 ist klar, dass alle materiellen Bestimmungen für das Jahr 2013 gelten werden. Alles andere würde ja zu einer Rückwirkung führen.
Dann zu Ihrer Frage nach Art. 16 Abs. 2 Bst. b Ziff. 3: Ja, das ist eine Synchronisierung mit Art. 57. Auch dort ist bei den Ertragssteuern geregelt, dass der Verlustvortrag nur um 70% koordiniert werden kann.
Die andere Frage mit Bezug auf Bst. e, dazu müssen wir im Hinblick auf die 2. Lesung versuchen, approximativ eine Schätzung vorzunehmen. Das können wir heute nicht machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für die Ausführungen.Abg. Pepo Frick
Ich verstehe, dass Sie das nicht abschätzen können für das Steuerjahr 2012. Gibt es noch keine Zahlen für das Jahr 2011? Das sollte - ich sage es jetzt als Laie - jetzt eigentlich abgeschlossen sein. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Das ist so, das ist fast abgeschlossen. Aber mir liegen die Zahlen nicht vor. Das wollte ich sagen. Die Schätzung wollte ich nicht darauf beziehen, dass wir nur schätzen, sondern dass wir allenfalls aufgrund der Zahlen Ihnen diese dann in der Stellungnahme präsentieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen zu diesem Artikel?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 18 Abs. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich habe nur eine Verständnisfrage zur Mechanik. Dieser Abzugswert, der bei lit. a bei 150 beginnt und dann kontinuierlich steigt, was ist da der Grund dafür? Also minus 150, minus 550, minus 950.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Das ist die Berechnung des Stufentarifs, wie er eben nach dem Grundfreibetrag so aufgebaut wird. Daraus ergibt sich dann die konkrete Steuerberechnung. Ich möchte Sie aber doch bitten, weil das sehr technisch ist, dass wir das bilateral miteinander besprechen können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen zu Art. 19?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 23 Abs. 1 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Abs. 1 bis 4 steht zur Diskussion.
Abg. Gisela Biedermann
Ich habe vorhin den Zeitpunkt verpasst, um zu Art. 16 noch etwas zu fragen. Jetzt ist meine Frage: Gibt es zum Zeitpunkt dieser 1. Lesung die Möglichkeit, darauf noch einmal zurückzukommen? Das muss nicht jetzt sein, aber ich wäre froh, wenn ich vor Abschluss dieser Lesung dazu noch eine Frage stellen könnte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zu Art. 16?Abg. Gisela Biedermann
Art. 16, ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ausnahmsweise gestatte ich Ihnen das.Abg. Gisela Biedermann
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Ich erinnere an eine Kleine Anfrage, die ich vor etlichen Monaten gestellt habe. Da ging es darum, dass etliche unserer in Liechtenstein tätigen gemeinnützigen Organisationen, allen voran das Liechtensteinische Rote Kreuz, dass die Spenden an dieses Liechtensteinische Rote Kreuz und damals auch die Caritas und mehrere Einrichtungen nicht abzugsfähig waren, weil sie gemäss Gesetz nicht die Voraussetzung haben, weil nämlich in ihren Statuten nicht expressis verbis diese Formulierung vorliegt. Jetzt ist meine Frage dahingehend: Einige dieser privaten Vereinigungen oder gemeinnützig tätigen Organisationen haben mit sehr aufwändigen Wegen und auch über Statutenänderungen versucht, die Anpassung an die Vorschriften dieses Gesetzes zu erreichen. Sehr oft ist das mit Zeitverzögerung verbunden. Man musste erst wieder eine neue Mitgliederversammlung abwarten, um eine Statutenänderung in diesem Sinne vornehmen zu können. Jetzt meine Frage: Bestünde die Möglichkeit, dass man diesen Institutionen, die das nicht können oder bisher noch nicht gemacht haben, eine Tür öffnet, über diesen Art. 16 Bst. h doch die Abzugsfähigkeit ihrer Spenden zu ermöglichen? Mir ist momentan nicht bekannt, inwieweit das Liechtensteinische Rote Kreuz seine Statuten dahingehend schon angepasst hat, und ob eben Spenden gerade an diese Institutionen jetzt neu abzugsfähig sind. Ich weiss von der Caritas, dass sie das versucht hat und dass das auch jetzt noch läuft. Aber es gibt sicher sehr viele kleinere Institutionen, die möglicherweise auch nicht über das nötige Know-how verfügen oder auch noch nicht die Möglichkeit gehabt haben, das anzupassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, dass ich dieses Anliegen bereits vor ungefähr einer halben Stunde aufgeschnappt habe. Sie haben es zwar nicht selber ausgesprochen, aber ich glaube, der Abg. Christian Batliner hat nicht mit denselben Worten, aber mit derselben Intention seine Bemerkungen vorgetragen.
Er nickt. Dann habe ich das auch richtig registriert.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann fahren wir weiter mit Art. 29 Abs. 1. Art. 29 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 Abs. 4 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 Abs. 4 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Abs. 1 Bst. ebis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 Abs. 1 Bst. ebis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 55 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 55 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 62 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 75 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 99 Abs. 1 Bst. a bis ater wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 99 Abs. 1 Bst. a bis ater steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 100 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 100 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 113 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 113 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 127 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 127 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 158 Abs. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 158 Abs. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 159 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 159 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes in 1. Lesung beraten.
Die Regierung beantragt auf Seite 41, diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis zu nehmen und die Gesetzesvorlage in Behandlung zu ziehen, was wir gemacht haben, und aufgrund dieser Gesetzesvorlage diese Postulatsbeantwortung zur Kenntnis zu nehmen und das Postulat vom 28. August 2012 abzuschreiben.
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 32 abgeschlossen. -ooOoo-