Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Nr. 20/2012); [1. Lesung: 23. März 2012] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 148/2012); 2. Lesung - Fortsetzung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen in der öffentlichen Dezember-Landtagssitzung fort.
Wir sind nach wie vor bei der Behandlung von Traktandum 11: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Wir sind in der Debatte bei Art. 23 Abs. 1 bis 4. Hier liegen zwei Anträge vor. Vor der Pause haben verschiedene Abgeordnete gedrückt gehabt. Ich habe diese natürlich nicht mehr auf der Liste und bitte darum, sich zu Wort zu melden.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Noch einmal zurückkommend auf diesen Anhang, die Tabelle, und dann die Definition zu dieser Tabelle und dann die Aussagen der Regierung zu dieser Tabelle. Gemäss Seite 98 gibt es vier Szenarien: A, B, C und D. Und das Szenario A beschreibt den Zustand vor der Reform, wie Sie auf Seite 98 nachlesen können. Szenario B ist nach der Reform. Aber alleine durch Prämienerhöhung und ohne die Erhöhung der Kostenbeteiligung, also entspricht Szenario B nicht diesem Bericht und Antrag. Und dann kommt eben das Szenario C, das ist nach der Reform. Alleine durch eine Erhöhung der Kostenbeteiligung, ohne Erhöhung der Prämie. Das dürfte dann in etwa die Zukunft dieses KVG sein. Und deshalb habe ich dann in der Tabelle das Szenario A - jetzt - mit Szenario C - Zukunft - verglichen. Und wenn wir dann diesen Vergleich eben anstellen auf der Seite 102, da sehen wir explizit: Massgebender Erwerb bei CHF 40'000, Szenario A, also wie es jetzt ist, CHF 2'520 und Szenario C, wie es zukünftig angedacht ist, CHF 2'573. Also im Krankheitsfall eine Mehrbelastung.
Und dasselbe trifft zu massgebender Erwerb = CHF 65'000. Wiederum maximal Szenario A CHF 3'668, maximal Szenario C CHF 3'720, also wiederum eine Mehrbelastung. Und deshalb stimmt diese Aussage auf der Seite 99 nicht. Die hat schon im ersten Bericht und Antrag nicht gestimmt. Aber wie gesagt, ich möchte das einfach hier festhalten, ich habe es erwähnt: Diese Aussage ist nicht zutreffend auf der Seite 99. Hier steht: In jedem Fall werden alle finanziell profitieren. Nicht einmal im Bereich der Prämienverbilligung werden alle profitieren. Ausserhalb der Prämienverbilligung gibt es sowieso zusätzliche Belastungen. Aber da habe ich einfach Mühe, wenn man das in der 1. Lesung schon minutenlang diskutiert und jetzt auf die 2. Lesung kommt man wieder mit so einer Vermutung. Und die Szenarien sind sauber, aber Szenario D ist nicht relevant nach meinem Dafürhalten, denn Sie können ja nachsehen auf Seite 98, wie das Szenario D definiert ist.
Es ist einfach so: Nicht einmal im Bereich der Prämienverbilligung werden alle entlastet. Das ist Tatsache, ausser, diese Tabelle ist zu komplex. Aber die ist nicht so schwierig. Ich habe dann übrigens mit meiner kleineren Tochter diesen Tabellen-Lesekurs auch durchgeführt und sie hat mich dann unterstützt.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich freue mich für Sie, Herr Abg. Lampert, dass Sie eine so kluge Tochter haben. Ich möchte nur eine ganz kleine Bemerkung machen: Ich glaube, wir sind uns alle hier im Raum - und wer auch immer uns zuhört - darüber im Klaren, es werden alle Bevölkerungsgruppen und alle Altersstufen miteinbezogen in diese ganzen Massnahmen, und es kann nicht jeder Gewinner sein. Und wer auch immer vielleicht einen Anteil mehr zu leisten hat oder nicht, ich denke, in dem einen Fall ging es um CHF 50, natürlich CHF 50 sind CHF 50, aber wenn man das auf ein Jahr umlegt, glaube ich, sollte das auch zu leisten sein.
Ich möchte jetzt einfach nochmals meinen Antrag wiederholen, den ich vor der Mittagspause gestellt habe. Ich stelle den Antrag, dass man in Art. 23 Abs. 1 die Franchise auf CHF 1'200 senkt und den Selbstbehalt bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von CHF 600 einsetzt. Ich weiss nicht, ob ich den ganzen Absatz lesen soll oder ob das genügt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Noch eine Replik an den Abg. Wendelin Lampert: Sie machen es sich jetzt ein bisschen sehr einfach. Ich meine, das ist ja schon klar, dass, wenn man den Kostenbeitrag so stark erhöht, dass es dann natürlich auch solche in der Prämienverbilligung trifft. Aber Sie müssen Szenario C mit D vergleichen. Das ist die Lage. Wenn Sie einfach die Wahl treffen, das Ganze über Prämienerhöhungen aufzufangen, dann können Sie nur mit dem alten Prämienverbilligungsmodell rechnen. Und da ist man halt einfach noch ein Stück schlechter dabei. Das ist der Unterschied. Sie haben die Wahl zwischen C und D und nicht zwischen A und C. Das ist die Aussage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Lassen Sie mich ebenfalls noch zu Wort kommen. Ich möchte hier einfach die finanzpolitische Seite dieses Artikels und der folgenden Artikel noch näher beleuchten und tue das als aktueller Finanzminister und mit Hinblick auf die kommende Regierung, für die wir ja noch ein Sanierungspaket III vorbereiten müssen. Weil im Mai ist die gesetzliche Frist wieder einzuhalten, wonach gemäss Finanzplanung, die wir ja im November miteinander diskutiert haben, ein drittes Sanierungspaket notwendig sein wird.
Lassen Sie mich aber zurückblenden auf das Jahr 2010: Wir haben im Jahr 2010 gemeinsam hier in diesem Raum ein Sanierungspaket I miteinander behandelt. Wir haben dort acht Anträge an den Hohen Landtag gestellt. Unter anderem eben im Bereich der OKP, des OKP-Staatsbeitrages, eine Reduktion von CHF 23 Mio. herbeizuführen. Dieser Antrag, bei namentlicher Abstimmung, hat damals im Juni 2010 eine Zustimmung von 21 von 25 Abgeordneten erzielt. Wir haben bereits damals ausgeführt, sehr ausführlich auch diskutiert, dass der Staatsbeitrag der OKP ja dazu dient, eine Prämienstabilisierung und eine Prämiensubventionierung in diesem Land nach dem Giessenkannenprinzip eben vorzusehen. Das wurde kritisiert, zu Recht auch immer wieder kritisiert. Dass das eine Giesskanne ist, wurde auch als Gegenstand heute einer Kleinen Anfrage herangezogen.
Nun gibt es, wenn man eine Senkung des Staatsbeitrages ins Auge fasst, eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder macht man das, was die Regierung vorgeschlagen hat mit der 1. Lesung und heute jetzt mit der Stellungnahme vorschlägt, also eine Kostenbeteiligung und stärkt damit die Eigenverantwortung der Patienten und versucht, eine gewisse Anreizlenkung herbeizuführen, oder man macht Prämienerhöhungen und macht damit eigentlich für mich die falsche Anreizwirkung. Weil wenn ich höhere Prämien bezahle, überlegt sich am Ende des Tages jeder, ob ich nicht dann die volle Prämie irgendwann zurückholen will. Weil dann wird definitiv der falsche Anreiz im Kopf gesetzt.
Nun gut, wir haben im November die Finanzplanung miteinander diskutiert. CHF 180 Mio. sind in die Finanzplanung 2013 bis 2016 eingeflossen. In diesen CHF 180 Mio. sind auch diese über CHF 20 Mio. im Bereich der OKP berücksichtigt. Ich habe Ihnen gesagt, wir haben alles berücksichtigt, was die Regierung entsprechend eingeleitet und beschlossen hat. Dazu zählt auch diese Vorlage, die vollumfänglich eingerechnet wurde. Und Sie wissen und können sich sicher erinnern, dass wir im November immer noch in der Finanzplanung ein Loch von zirka CHF 50 bis 60 Mio. haben, und zwar strukturell, nicht einjährig, sondern mehrjährig. Und das muss ebenfalls gestopft werden. Deshalb haben wir ja bereits ein erstes Paket, das wir dann unter Traktandum 32 miteinander diskutieren im Bereich der Steuergesetzrevision Ihnen vorgeschlagen.
Wir sind aktuell daran, das Sanierungspaket III miteinander zu diskutieren. Und sollte dieser Art. 23 und dann die Auswirkungen auf Art. 24 keine Mehrheit in diesem Hohen Hause finden, dann ist in der Tat der Kernpunkt dieser Reform in diesem Gesetz gescheitert. Dann sind diese CHF 23 Mio., die Sie uns als Auftrag mitgegeben haben im Juni 2010, hinfällig. Dann müssen wir von Ihnen aber eine Antwort haben, und das möchte ich dem neuen Finanzminister schon noch mit auf den Weg geben, wo sehen Sie die weiteren Sparpotenziale dieser CHF 23 Mio., nachdem Sie dann Ihren eigenen Antrag und Ihre eigene Zustimmung zu diesem Antrag damit hier dann aufgehoben haben? Das sollten wir dann schon wissen. Die Zeit steht ja nicht still, nur weil wir jetzt noch Ereignisse in den nächsten paar Wochen hier im Land haben. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Anträgen: Wir haben einen Antrag vorliegen der Abg. Gisela Biedermann und des Abg. Peter Büchel.
Wir kommen zuerst zum Antrag der Abg. Biedermann. Sie beantragt, in Art. 23 Abs. 1 die Franchise auf CHF 1'200 zu beschränken und den Selbstbehalt von den jetzt vorgeschlagenen CHF 500 auf maximal CHF 600 festzulegen. Gibt es zu diesem Antrag Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 4 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir kommen zum Antrag des Abg. Peter Büchel. Er beantragt, in Art. 23 Abs. 4 die unterstrichene Sequenz, insbesondere bei chronisch kranken Personen zu erweitern mit den Worten und Personen mit Geburtsgebrechen, so dass es heissen würde: «Sie kann für bestimmte Leistungen, insbesondere bei chronisch kranken Personen und Personen mit Geburtsgebrechen, die Kostenbeteiligung senken oder ganz aufheben».Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich glaube, wir müssen zuerst die Zustimmung zum generellen Art. 23 haben, bevor wir dann noch einen Zusatz beschliessen können. Weil wenn der ganze Artikel nicht kommt, dann macht der Zusatz auch keinen Sinn.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das hat etwas für sich. Dann stimmen wir zuerst über Art. 23 Abs. 1 bis 4 ab und danach über den Antrag des Abg. Peter Büchel: Wer mit Art. 23 Abs. 1 bis 4 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag nicht stattgegeben.
Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe vor etwa drei Minuten eine Ausführung hierzu gemacht. Jetzt bitte ich den Landtag, der Regierung mitzuteilen, wo wir die restlichen CHF 23 Mio., was ich dem neuen Finanzminister mit auf den Weg geben darf, wo ich diese jetzt einsparen soll. Ich gehe davon aus, dass Sie damit die Entscheidung getroffen haben: Im KVG wird keine Einsparung vorgenommen, beim OKP-Staatsbeitrag, oder Sie geben uns die Mitteilung mit, dass wir den Krankenkassen die Mitteilung machen, dass Sie das über Prämienerhöhungen finanzieren wollen. Irgendetwas müssen wir tun. Man kann ja nicht einfach Nein sagen und keine Alternative bieten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Gibt es dazu Wortmeldungen?Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich glaube, jetzt sind alle ein bisschen verwirrt. Ich glaube, wenn man der VU-Fraktionserklärung Folge geleistet hätte, dann wären wir jetzt nicht dort, wo wir jetzt stehen, sondern wir würden unsere Vorschläge einbringen, eine neue Regierung würde sich dem Thema annehmen. Man wollte nicht, das hatte ich irgendwo im Hinterkopf, dass das passieren kann. Ich weiss es nicht, ich für meinen Teil stehe nach wie vor dazu, im KVG muss auch gespart werden. Ich würde gerne die Zeit vier Stunden zurückdrehen. Aber das geht leider nicht. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich glaube nicht, dass das die Lösung gewesen wäre. Ich kann aber den Finanzminister verstehen, dass er jetzt konsterniert ist. Ich glaube, der Landtag ist jetzt wirklich gefordert zu sagen: Will er jetzt noch sparen oder will er nicht sparen? Wenn ja, wo will er sparen?
Es ist auch wahnsinnig, wie viel Geld wir jetzt hier in den Sand gesetzt haben. Jetzt hat die Regierung mit zahlreichen Experten eine solche Vorlage ausgearbeitet. Jene, die jetzt nicht zugestimmt haben, hätten dann dem Antrag vom Abg. Pepo Frick im März Folge leisten müssen, als er den Antrag gestellt hat, das zurückzuweisen. Aber das jetzt zu machen finde ich den falschen Weg. Ich finde es auch das falsche Signal, weil wir jetzt wieder am Anfang sind. Und ich habe jetzt vier Jahre lang jeweils beim OKP-Staatsbeitrag einen Reduzierungsantrag gestellt. Alle waren sich immer einig, dass man in diesem Bereich den Staatsbeitrag herunterfahren muss. Und das ist jetzt vom Tisch.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich denke, die VU-Fraktionserklärung war eindeutig in der Absicht, zum Sparwillen der Regierung zu stehen. Der Fraktionssprecher hat das auch deutlich ausgedrückt. Und das Anliegen der VU war, dass die Last besser verteilt wird und nicht eine Zurückweisung der Sparidee. Nach wie vor steht die VU zu diesem Sparziel.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich erinnere daran, dass wir uns in einer 2. Lesung befinden.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es ist wie ein kleineres Déjà-vu. Ich habe es am Morgen bereits gesagt, es könnte noch ein kleineres Debakel geben. Nun haben wir dieses Debakel. Übrigens hat ja die Frau Gesundheitsministerin aus der FBP-Fraktion eine Mehrheit - wenn mich nicht alles täuscht. Wenn sie diese Mehrheit aus der VU-Fraktion auch gehabt hätte, dann wäre hier eine Mehrheit zustande gekommen. Und wer halt erst sechs Wochen vor den Landtagswahlen zu gewissen Einsichten kommt, der ist mehr als unglaubwürdig.
Und an den neuen Finanzminister kann ich nur sagen: Zuerst bitte «schwarze Schafe» sanktionieren, keinen Arzttarif genehmigen mit CHF 3 Mio. Mehrkosten, und dann kann man mit mir über solche Sachen diskutieren. Aber das wird dann der neue Landtag entscheiden müssen, wohin die Reise geht. Aber ich denke mir, dass es heute so weit gekommen ist, das wundert mich wirklich nicht. Es ist einfach sehr unglaubwürdig, wenn man erst kurz vor Landtagswahlen zu solchen Ansichten kommt.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Also ich muss sagen, ich bin sehr enttäuscht, sehr enttäuscht von diesem Abstimmungsergebnis, denn ich hatte den Eindruck, dass wir uns hier drinnen ernsthaft Gedanken gemacht haben und klug entscheiden würden. Ich glaube, unsere Bevölkerung, die jetzt mit zuhört, ist auch nicht glücklich, selbst wenn vordergründig oder kurzfristig jetzt möglicherweise keine Franchisenerhöhungen oder Selbstkostenerhöhungen zu erwarten sind. Ich möchte das nur einfach sagen: es fehlte eine Stimme. 12 von 25 Anwesenden wären bereit gewesen, diese langfristige und sehr klar und gut aufgestellte Arbeit zu Ende zu bringen. Ich kann einfach nur sagen: Vielleicht hat jemand gedacht, meine Stimme braucht es nicht, es wird schon reichen, und hat aus diesem Grund hier nicht mit Ja gestimmt.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Die Bevölkerung wird glücklich sein über dieses Resultat, Frau Abg. Biedermann. Die 1. Lesung hat gezeigt, dass diese Vorlage nicht mehrheitsfähig ist. Die 1. Lesung hat viele Anregungen gebracht, aber es wurden keine aufgenommen. Und jetzt muss sich die Regierung nicht wundern, wenn es keine Mehrheit gibt. Wenn es eine Mehrheit gegeben hätte, kann ich Ihnen versichern, hätte die Bevölkerung ein dreifaches «Nein» ausgesprochen. Also sind wir froh, haben wir ein «Nein» gesagt, und jetzt suchen wir eine Lösung, wobei die Leistungserbringer einfach einmal über die Kasse springen müssen. Und dann gibt es ganz sicher auch die Krankenkassen, die einen Beitrag leisten müssen. Wir müssen nicht immer die Beiträge bei den Bürgern holen. Das haben Sie noch nicht verstanden, liebe Regierung.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich befürchte eben, dass auch die neue Regierung hier wenig Einsicht zeigen wird und wieder mit einem ähnlichen Vorschlag kommen wird. Und deshalb wäre eben die Stimme des Volkes hier dringend erforderlich gewesen. Weil sonst ist hier keine Einsicht vorhanden. Und da bin ich ziemlich sicher. Da ist auch eine Beratungsresistenz 1a. Es tut mir leid. Es hätte diesen Volksentscheid gebraucht. Dann hätte man hier mitunter vernünftiger politisieren können. Aber wie gesagt, darum wird sich dann die neue Regierung und der neue Landtag kümmern müssen. Ich finde es schade, dass es nicht zu dieser Volksentscheidung gekommen ist. Denn wie gesagt, es wird ja explizit gewünscht, dass man endlich einmal die Stimme des Volkes hört. Es hätte mitunter gewissen Damen nicht geschadet.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich versuche das ohne Emotion zu machen. Sie haben uns, wie gesagt, im Juni einen Auftrag gegeben. Der Auftrag war klar formuliert. Im Bereich der Subventionen im KVG, und darum geht es hier und nichts anderes, nicht um Randbereiche und etwas anderes, Sie haben in dessen Bewusstsein uns einen Auftrag gegeben, und zwar mit 21 Ja-Stimmen. Einige Abgeordnete haben heute ein anderes Votum abgegeben. Das muss jeder für sich entscheiden. Mir ist klar, der Landtag hat das letzte Wort. Nur kann ich das mit Bezug auf die Verlässlichkeit nicht auf der Regierungsbank sitzen lassen, das hat schon auch mit Verlässlichkeit des Landtages zu tun. Und das finde ich schade. Das ist einer der grössten Brocken, den wir damals miteinander schon diskutiert haben. Es gab damals Vorbehalte. Die Leute, die damals Vorbehalte hatten, die hatten sie auch heute. Das attestiere ich den Leuten auch und vielleicht kann jeder die Seiten - ich weiss nicht mehr, wo es beginnt -, die Seiten 949 ff. des Protokolls nachlesen. Es ist immer hilfreich, dass alles protokolliert ist. Die Regierung macht sich auch ihre Gedanken, das ist klar. Ich glaube, so einfach kann man es sich in der Tat nicht machen. Wir haben unsere Hausaufgaben sicher erledigt, weil wir diesen konkreten Auftrag hatten in diesem Bereich, also diese CHF 23 Mio. Und Subventionen betreffen nun halt mal die Prämienstützung, diese CHF 57 Mio. oder wie viel wir aktuell noch ausgeben. Das will man jetzt nicht. Das ist ein «Nein». Das haben wir zu akzeptieren. Offensichtlich muss man diese CHF 23, 24, 25 Mio. anderswo suchen. Dann gehen wir halt wieder zu den anderen grossen Brocken. Also das kriegen wir dann mit Tausender-Streichungen von Kleinstsubventionen bei Pfadfindern und ähnlichem, für was man ja kritisiert wird, das kriegen wir dann nicht hin. Das wird dann eher schwierig.
Grosse Brocken, aber vom Landtag ist heute keine Rückmeldung zu erwarten. Ich habe grösseres Vertrauen vielleicht in den neuen Landtag. Der wird uns dann vielleicht mehr Input dazu liefern.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich hier vollumfänglich dem Herrn Regierungschef anschliessen. Ich möchte nur feststellen: Sie haben jetzt die schlechtere Lösung gewählt. Weil es ist ganz offensichtlich: Wenn Sie in irgendeiner Art und Weise noch in diesem Bereich sparen wollen, dann können Sie das nur, indem die neue Regierung 2013 dann beantragt, den Staatsbeitrag massiv zu senken, was ganz selbstverständlich eine Steigerung der Prämien nach sich ziehen wird. Anders wird es nicht gehen. Und da sollten Sie einfach den Wählern draussen auch nicht Sand in die Augen streuen. Das ist einfach Fakt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte einfach nur noch ein für alle Mal sagen: Holen Sie doch die grossen Brocken bei den wirklich grossen Brocken, also bei den Leistungserbringern und bei den Krankenkassen. Holen Sie die grossen Brocken doch nicht beim Durchschnittsbürger. Ganz einfach. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen?Regierungsrätin Renate Müssner
Zur Aussage des Abg. Harry Quaderer muss ich schon noch eine Bemerkung machen: Sie müssen einfach auch zur Kenntnis nehmen, wenn ich ins Café gehe und einen Kaffee bestelle, dann bestelle ich eine Leistung und die bezahle ich auch. Und so ist es auch im Gesundheitswesen. Ganz einfach: Wer die Leistung bezieht, bezahlt sie auch. Schluss. Punkt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Frau Regierungsrätin.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Es ist mir bewusst, wir sind in einer 2. Lesung, aber nachdem hier die Hälfte ein Statement abgegeben hat, möchte ich schon auch noch etwas dazu sagen. Also ich denke, man muss einfach auch zur Kenntnis nehmen, dass jetzt über vier Jahre lang hier genügend gesagt worden und darauf hingewiesen worden ist, dass man eine gewisse Solidarität erwartet. Diese ist aber nicht gekommen. Und auch die Fraktionserklärung der VU heute Morgen zeigt einfach auch, dass man mit dieser Vorlage, wie sie hier vorliegt, nicht glücklich war. Das ist so. Man kann sich jetzt darüber unterhalten, ob der andere Weg besser gewesen wäre oder nicht. Das sehe ich zwar anders. Aber Faktum ist - und das muss man jetzt auch zur Kenntnis nehmen - es gab seitens der VU eine Erklärung, die sagt, das, was hier vorliegt, können wir nicht gebrauchen. Jetzt zu sagen: Okay, wir haben jetzt hier uns gegen das Sparen entschieden, das ist eine Unterstellung. Faktum ist: Das, was hier nach vier Jahren vorliegt, war nicht im Sinne des Landtags.
Ich denke, der Landtag hat mehrfach gesagt, was er sich zusätzlich zu einer Franchise wünscht. Und das ist nicht gekommen. Und die Konsequenzen sind meines Erachtens klar.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es hat sich eben ein kolossaler Sinneswandel vollzogen. Bei Eintreten waren 15 Stimmen dafür: 11 VU, 4 FBP. Und heute bei dieser Abstimmung waren 6 FBP, also die FBP hat sogar zugelegt. Die VU hat leider massiv an Federn gelassen. Wie gesagt, sechs Wochen vor den Landtagswahlen kommt man zur Einsicht. Das möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern ausserhalb dieses Hohen Hauses einfach mit auf den Weg geben. Wie glaubwürdig solche Politiker sind, das soll jeder selbst entscheiden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Nachdem der Art. 23 Abs. 1 bis 4 keine Mehrheit gefunden hat, bleibt der alte Art. 23 in Kraft. Deshalb stösst dieser Antrag hier ins Leere.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Mein Antrag wäre eine schöne Sache gewesen. Aber ich denke, wenn der ganze Artikel weg ist, ist dieser Antrag dann überflüssig. Oder wie sehen das die Juristen? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Ja, der Antrag ist ganz sicher überflüssig. Ich stelle mir vielmehr noch zusätzlich die Frage, ob die Abstimmung über die weiteren Artikel noch Sinn macht. Weil wenn man jetzt nicht die Franchise und den Selbstbehalt erhöht, müssten wir auch nicht die Prämienverbilligung anpassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Meines Erachtens sind wir in einer 2. Lesung und wir müssen bis zum Schluss kommen und eine Schlussabstimmung machen. Dann müssen wir die entsprechenden Artikel dann allenfalls entsprechend abändern - oder was auch immer.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte jetzt zunächst auf Folgendes hinweisen: Wenn Sie jetzt diesen Artikel über die Kostenbeteiligung abgewiesen haben, dann müssten Sie dann beim nächsten Art. 23a, der hier als aufgehoben gilt, der muss jetzt drinbleiben, weil die freiwillige Franchise sollte dann nicht fallen. Also die Aufhebung ist zu streichen mit anderen Worten.
Und dann zum Votum der Abg. Diana Hilti: Ich glaube, es macht doch Sinn. Wir müssen natürlich die Kostenbeteiligung jetzt anpassen. Das ist Art. 24b Abs. 1, 2, 2a, 3, 5 Bst. a und b sowie Abs. 6. Ich würde beliebt machen, dass man diese Formulierung, so wie sie da steht, genehmigt, weil wir das Wording dem neuen Steuergesetz angepasst haben. Was Sie dann tun müssten, wäre dann eben Abs. 2 zu streichen. Das heisst, automatisch käme dann das noch bestehende Prämienverbilligungssystem wieder zum Zuge. Und wenn Sie dann sehen, dass Abs. 2a so bleibt wie es jetzt hier steht «Bei Ehegatten erhöhen sich die Erwerbsgrenzen um 20%», würde das bedeuten, dass dann der 70%ige Freibetrag an die AHV/IV-Rentner fällt. Das wäre noch eine Massnahme, die auch vom Landtag über Jahre angefordert wurde. Also ich sehe es nicht ganz so sinnlos fertig zu lesen, weil wenn Sie nicht fertig lesen, dann haben Sie auch die vorhergehenden Artikel und vor allem die Straffung der Bedarfsplanung dann wieder ausser Gefecht gesetzt. Und ich glaube, mindestens das bringt noch etwas. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich denke auch, dass wir in einem Verfahren sind, das wir abschliessen müssen. Ich bitte dann einfach, bei den entsprechenden Artikeln die notwendigen Anpassungen hier anzubringen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Wird das jetzt nicht ein bisschen gefährlich, was wir hier machen? Wenn wir hier jetzt froh und munter weiterlesen und dann ein paar Anpassungen machen? Sollte man das nicht schriftlich vorliegen haben, dass der Wortlaut der Artikel jedem Abgeordneten vorliegt, dass man das lesen kann? Da würde ich jetzt schon beliebt machen, dass man sonst das Traktandum bis Ende der Landtagssitzung verschiebt und wir die Anpassungen schriftlich vor uns liegen haben. Mir ist ein bisschen unwohl. Weil wenn wir hier Fehler machen, dann kann es, denke ich, ziemlich teuer werden. Oder sehe ich das falsch?Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich finde das jetzt auch ein gefährlicher Lauf. Entweder wir unterbrechen jetzt kurz oder wir machen das Traktandum morgen oder am Freitag fertig. Weil jetzt aufs Geratewohl zu entscheiden, was neu rein muss, was nicht gestrichen werden darf, da weiss ich nicht, ob das gut kommt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das sind sicher vernünftige Vorschläge des Abg. Christian Batliner und der Abg. Diana Hilti.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für 10 Minuten. Wir beraten uns und fahren dann weiter. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:35 Uhr).
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen betreffend Traktandum 11 fort und kommen zu Art. 23a.
Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Aufgrund des vorhergehenden Abstimmungsergebnisses ziehe ich diesen Art. 23a zurück. Damit ist der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt.
Ich möchte gleich ankündigen, ich werde das dann bei Art. 24b Abs. 2 auch so handhaben. Damit hätten wir den alten Zustand des Prämienverbilligungssystems, wie er heute besteht, wiederhergestellt. Aber zuvor muss ja noch der Art. 24a Abs. 2 behandelt werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit hat die Regierung Art. 23a - «Aufgehoben» - zurückgezogen.
Wir kommen somit zu Art. 24 Abs. 2.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich gehe davon aus, es handelt sich um Art. 24a Abs. 2.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja.Abg. Wendelin Lampert
Ich stelle hier den Antrag, in Abs. 2 Satz 2 wie folgt umzuformulieren: «Der Landtag setzt diesen auf Antrag der Regierung für drei Jahre fest». Und dieses «drei Jahre», das hätte ich gerne ersetzt durch «ein Jahr». Denn ich denke mir, das ist eine sehr wichtige Diskussion. Wir haben es ja heute jetzt gesehen. Das Gesundheitsthema ist einer Mehrheit in diesem Hohen Hause ein effektives Anliegen. Und da schadet die jährliche Debatte sicherlich nichts. Mitunter bekommt man da noch neue Eindrücke und neue Erkenntnisse. Und ich bin dann auch gespannt, was die neue Generationenbilanz erbringen wird. Die letzte Generationenbilanz hat klar aufgezeigt, dass die Finanzierung des Gesundheitswesens erste Priorität geniesst. Entsprechend stelle ich hier diesen Antrag, dass der Landtag jährlich über diesen Beitrag debattieren muss.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Es wäre im Sinne der Verfahrensökonomie auch für die Regierung einfacher, wenn sie das wenigstens für zwei Jahre festlegen könnten. Aber das bleibt Ihnen überlassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen dazu?
Wenn nicht, stimmen wir über den Antrag des Abg. Wendelin Lampert ab. Er beantragt, in Art. 24a Abs. 2 den zweiten Satz zu ändern in: «Der Landtag setzt diesen mit Verordnung für jeweils ein Jahr fest».Regierungsrätin Renate Müssner
Nein.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich war auch zuerst in der Vorlage zur 1. Lesung. Damals war es eben noch eine Verordnungskompetenz der Regierung. Da haben aber auch Sie, Herr Präsident, dann ein Machtwort Richtung Regierung ausgesprochen und gesagt: Das wird dann wohl nicht so bleiben. Nun ist die Regierung eben zur Einsicht gelangt und der Satz 2 von Art. 24a Abs. 2 lautet: «Der Landtag setzt diesen auf Antrag der Regierung jeweils für drei Jahre fest». Und mein Antrag lautet: «Der Landtag setzt diesen auf Antrag der Regierung jeweils für ein Jahr fest».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier eine Frage. In der geltenden Fassung von Art. 24a ist hier noch festgehalten, dass das spätestens im Juni-Landtag erfolgen muss. Ich denke, bei Art. 24a müsste man bei einem Jahr wenigstens das Wort «Juni» berücksichtigen. Bei drei Jahren spielt es wahrscheinlich nicht so eine grosse Rolle.Regierungsrätin Renate Müssner
Wir haben das nicht übernommen, weil es ja über eine Periode von drei Jahren bestimmt wurde. Aber Sie haben Recht: Wenn Sie es auf ein Jahr beziehen, dann müsste man irgendwie das mindestens noch vor den Sommerferien machen, weil ja die Prämien dann im Spätherbst auf der Grundlage dieser Entscheidung auch festgesetzt werden. Das ist so.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Abg. Wendelin Lampert, könnten Sie mit diesem «spätestens im Juni» ...?Abg. Wendelin Lampert
Das begrüsse ich sehr.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann heisst hier der Antrag wie folgt: «Der Landtag setzt diesen auf Antrag der Regierung jeweils spätestens im Juni für ein Jahr fest». Gibt es dazu Wortmeldungen dazu?
Wenn nicht, stimmen wir ab: Wer diesem Antrag des Abg. Wendelin Lampert zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 11 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir stimmen nun über den Art. 24a Abs. 2 in der vorliegenden Form ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte abstimmen. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 15 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben.
Wir lesen weiter. Art. 24b Abs. 1, 2, 2a, 3, 5 Bst. a und b sowie Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24b Abs. 1, 2, 2a, 3, 5 Bst. a und b sowie Abs. 6 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie angekündigt, möchte ich Abs. 2 zurückziehen. Das bedeutet, dass die jetzt noch gültige Form des Prämienverbilligungssystems mit diesen Erwerbsgrenzen und die Prozentzahlen des Prämienanteils des Versicherten so wie bisher erhalten bleibt.
Die anderen Teile sind inhaltlich nicht geändert. Wir haben das Wording dem neuen Steuergesetz angepasst. Und das sollte so bleiben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte eine Ausführung machen zu Art. 24b Abs. 3: Es wurde gefragt, was unter dem Gesamtvermögen zu verstehen ist und wegen den Immobilienwerten. Sie sehen auf Seite 82, dass wir momentan - ich betone das «momentan» - auf die Steuerschätzwerte hier abstellen, weil wir uns die Fördergrundlagen ansehen. Meines Erachtens kann es nicht sein, dass Immobilienmillionäre allenfalls hier in den Genuss von solchen Prämienverbilligungen kommen. Aktuell haben wir eine heterogenes Bild mit Bezug auf die Fördergrundlagen. Bei den Ergänzungsleistungen werden die Immobilien bereits zum Verkehrswert eingesetzt. Und was bei dieser Sozialleistung möglich ist, muss meines Erachtens irgendwann auch bei der Prämienverbilligung und bei allen anderen Sozialleistungen möglich sein. Wir sind daran, uns die entsprechenden Fördergrundlagen anzusehen, aufzuarbeiten, und wir werden das ins Sanierungspaket III aufnehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen.
Dann kommen wir zur Abstimmung: Die Regierung hat bei diesem Artikel Abs. 2 zurückgezogen, so dass wir abstimmen können über Art. 24b Abs. 1, 2a, 3, 5 Bst. a und b sowie Abs. 6. Das würde sich natürlich bei der Nummerierung entsprechend ändern. Wer mit diesem Artikel einverstanden ist in dieser Form, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich möchte nur korrigieren: Die Nummerierung bleibt, weil ja der alte Abs. 2 zum Zuge kommt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Mir stellt sich hier die Frage, ob man hier das Inkrafttreten nicht nach vorne schieben könnte, da dieses Datum ja so gewählt wurde, weil man davon ausging, dass die Krankenkassen eine gewisse Umstellungszeit brauchen. Da jetzt der Art. 23 nicht so drin ist, frage ich mich, ob die restlichen Anpassungen nicht früher in Kraft treten könnten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, wenn es sich nur um diesen letzteren Artikel handeln würde, dann würde ich Ihnen zustimmen. Aber wir haben heute Vormittag auch diese Bedarfsplanung, diese OKP-Geschichte auch geändert. Und ich glaube, dafür brauchen die Kassen doch eine gewisse Vorlaufzeit. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann stimmen wir ab über III. Inkrafttreten: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 16 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 16 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, Sie sollten jetzt der Regierung mitteilen, wie Sie mit diesen CHF 23 Mio. umgehen wollen, ob Sie der nächsten Regierung mit auf den Weg geben, dass sie dann eben den Antrag im Juni bringt und CHF 20 Mio. vom Staatsbeitrag streicht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Nun, dieser Hinweis seitens der Regierung kommt zum zweiten Mal. Dieses Mal fasse ich mich kurz: Lesen Sie die gesamten Protokolle zur Gesundheitsdebatte der letzten vier Jahre nach.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort noch einmal Frau Regierungsrätin Müssner.
Regierungsrätin Renate Müssner
Danke. Ich möchte schon noch eine Replik machen: Das machen Sie sich jetzt aber sehr einfach. Aber viel Glück im nächsten Jahr. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Damit haben wir Traktandum 11 abgeschlossen. -ooOoo-