Beschluss Nr. 13/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2008/ 92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise) (Nr. 9/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geschätzte Damen und Herren, wir führen unsere Beratungen am 2. Tag der April-Landtagssitzung fort und kommen zu Traktandum 13: Beschluss Nr. 13/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 9/2013 und steht zur Diskussion.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete, guten Morgen. Der vorliegende Beschluss bezweckt die Transparenz der Energiepreise für industrielle Endverbraucher, was zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes im Energiesektor beitragen und die Möglichkeit der Verbraucher zwischen den verschiedenen Energiearten und Versorgern frei zu wählen, sicherstellen soll. Hierzu sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten die Preise und Bedingungen, zu denen Gas und Strom an industrielle Endverbraucher verkauft werden, an das statistische Amt der Europäischen Union übermittelt werden.
Liechtenstein ist weitgehend von dieser Richtlinie ausgeschlossen. Es betrifft im Konkreten nur zwei Unternehmungen, welche im halbjährlichen Rhythmus diese Informationen liefern sollen. Meines Erachtens ist das Thema für das Land Liechtenstein unproblematisch. Für mich stellt sich lediglich eine Frage: Es geht hier um zweijährliches Rapportieren von statistischen Zahlen, welche meines Wissens sogar schon aufbereitet werden auch heute schon und auf Seite 10 unter Kapitel 7 wird ausgeführt - ich zitiere: «Der zusätzliche Arbeitsaufwand für das Amt für Statistik beläuft sich auf vier Arbeitstage pro Jahr». Mir erscheint dieser Arbeitsaufwand für die Erhebung dieser Daten als recht hoch. Vor allem müsste die Ermittlung der Daten ziemlich ähnlich ablaufen und auch vom öffentlichen Unternehmen bereits entsprechend aufbereitet sein. Ich möchte die Regierung hier fragen, ob das wirklich einen solchen Arbeitsaufwand beim Amt für Statistik ergibt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete, guten Morgen. Ich beantrage, dem Antrag der Regierung zuzustimmen. Es ist durchaus sinnvoll, dass auf europäischer Ebene Transparenz bei den Energiepreisen für Industriebetriebe geschaffen wird. Das Land Liechtenstein ist für diese Qualitätsberichterstattung ausgeschlossen und es entstehen meiner Meinung nach keine grossen Mehrkosten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ich möchte den Worten des Abg. Gerold Büchel Nachdruck verleihen, indem dass ich mich auch gefragt habe, dass der zusätzliche Aufwand sich auf vier Tage beläuft. Dies widerspricht bis zu einem gewissen Grad den auf Seite 10 unter Punkt 7 aufgeführten Bestimmungen, dass es keine personellen und finanziellen Auswirkungen hat. Das ist für mich nicht ganz richtig, denn wenn wir noch zehn solche Richtlinien umsetzen, dann wird das dann irgendwann zwangsläufig auf eine neue Anstellung hinauslaufen. Und dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass diese Richtlinie möglichst so umgesetzt werden soll, dass der Aufwand nicht beim Amt für Statistik entsteht, sondern dass diese Daten, wenn immer möglich, schon von den Unternehmen so aufbereitet werden, dass kein zusätzlicher Aufwand beim Amt für Statistik entsteht und diese dann möglichst unproblematisch an Eurostat weitergeleitet werden können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Frage der personellen und finanziellen Konsequenzen wurde in der Vergangenheit im Hohen Hause immer wieder thematisiert. Oftmals wurde der Regierung vorgeworfen, dass man genau hier zu wenig darauf hinweist, welche Auswirkungen gewisse Vorlagen haben, welche Auswirkungen die Übernahme von gewissen Richtlinien haben. Ich denke, es wurde hier transparent gemacht, dass es keine zusätzlichen Aufwände in dem Sinne braucht, dass man neues Personal anstellen muss. Dennoch fallen gewisse Aufwände im Amt für Statistik an. Diese wurden mit vier Arbeitstagen pro Jahr quantifiziert. Ob das nun drei oder zwei Arbeitstage sind, ist für mich ein bisschen Haarspalterei. Ich denke, es bewegt sich im absoluten Minimum und Liechtenstein hat ja auch Wert darauf gelegt, dass es von den meisten Bestimmungen ausgenommen ist, das heisst, nur das absolute Minimum liefern muss. Wir bemühen uns ganz sicher, dass wir den Aufwand so tief wie möglich halten können und sind auch nicht daran interessiert, hier unnötige Arbeit zu leisten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielleicht eine grundsätzliche Bemerkung zu diesen Auswirkungen: Ich bin sehr froh, dass die Regierung dies so klar geschrieben hat. Für den Landtag ist es natürlich wichtig wegen den Auswirkungen, denn letztlich hat es budgetäre Auswirkungen. Für den Landtag spielt es eigentlich keine Rolle, ob innerhalb der einzelnen Verwaltung etwas mehr oder weniger Arbeit anfällt. Das kann sicher intern ausgeglichen werden. Aber wichtig für den Landtag sind natürlich Fragen wie:
- Hat es im Hinblick auf das Budget letztlich eine Auswirkung?
- Oder ist eine zusätzliche Stelle in Betracht zu ziehen?
Das hat uns vor allem zu interessieren. Und das ist ja hier nicht der Fall.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 13/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit hat der Landtag mit 23 Stimmen die Zustimmung gegeben und wir haben Traktandum 13 abgeschlossen. -ooOoo-