Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Nr. 3/2013); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 3/2013 und steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Das geltende Finanzmarktaufsichtsgesetz und im Besonderen das Finanzierungsmodell der Finanzmarktaufsicht ist dringend zu überarbeiten. Es ist - wie Urteile des VGH und StGH belegen, nicht gesetzes- bzw. verfassungskonform.
- Es führt in absehbarer Zeit zu einem strukturellen Defizit bei der FMA und es verfügt
- und anderem aufgrund der intransparenten Definition der zu leistenden Abgaben nur über mangelnde Akzeptanz bei den Beaufsichtigten.
Der Staatsgerichtshof hat dem Gesetzgeber in seinen zwei Urteilen Fristen bis zum 1.7. bzw. bis zum 31.12. dieses Jahres eingeräumt, um die festgestellten Mängel zu beheben. Angesichts dieser rechtlichen, aber auch grundsätzlichen Mängel schlägt die Regierung ein zweistufiges Verfahren zur Komplettüberarbeitung des bestehenden Finanzmarktaufsichtsgesetzes vor. Aus zeitlichen und praktischen Überlegungen sollen per 1.7. insbesondere die dringlichen Anpassungen aufgrund des ersten StGH-Urteils vom 3.9.2012 im Gesetz berücksichtigt werden. In einer zweiten Phase soll das Finanzierungsmodell auf den 1.1.2014 dann komplett überarbeitet werden. Dieses Vorgehen ist in Anbetracht der knappen Frist nachvollziehbar und allgemein unbestritten.
Neben dem Kernpunkt der heute zu behandelnden Vorlage der Behebung von durch den StGH festgestellten Mängel soll der FMA formell die Kompetenz eingeräumt werden, sich stärker an den Tätigkeiten der Europäischen Aufsichtsbehörden zu beteiligen. Zudem soll in der heutigen Vorlage der Gebührenkatalog um bisher systematisch fehlende Tatbestände ergänzt werden. Dies, um einem Urteil des VGH nachzukommen und um drohende substanzielle Gebührenausfälle zu vermeiden.
Die heute zu behandelnde Vorlage ist gezwungenermassen eine Übergangslösung. Als solche adressiert sie nur einen Teil der Punkte, die einer Neuregelung bedürfen. Zudem reflektiert sie das gerade erst veröffentlichte zweite Urteil des StGH vom 25. März dieses Jahres mit Fristansetzung bis zum 31.12. diesen Jahres noch nicht. Darüberhinaus stellt sich im Hinblick auf Art. 30a Abs. 6 betreffend die Bemessung der Zusatzabgabe nach wie vor die Frage, ob diese in der vorliegenden Form ausreichend bestimm- und vorhersehbar ist, wie es vom Staatsgerichtshof gefordert wird. Insbesondere dieser Aspekt, aber auch Art. 5, der der FMA die Kompetenz zur Übernahme von Regularien der Europäischen Aufsichtsbehörden verleiht, bedarf meines Erachtens noch einer Anpassung. Angesichts der Dringlichkeit der Vorlage aufgrund der gesetzten Frist bis zum 31.7. spreche ich mich dennoch für ein Eintreten auf die Vorlage aus.
Im Hinblick auf die 2. Phase der Überarbeitung des Finanzierungsmodells der FMA möchte ich die Gelegenheit nutzen, eine Anmerkung zum Staatsbeitrag an die FMA vorzubringen. Bei einem Aufwand von rund CHF 19 Mio. finanziert sich die FMA heute zu maximal CHF 10 Mio. Aufsichtsabgaben, zu rund CHF 1 Mio. aus Gebühren und zu CHF 8 Mio. aus einem Staatsbeitrag. Der Staatsbeitrag wurde in den vergangenen Jahren jährlich von CHF 10,7 Mio. im 2010 auf CHF 8 Mio. in diesem Jahr reduziert. Die Sanierung der Staatsfinanzen hat unbestritten höchste Priorität und wird in den kommenden Monaten in zahlreichen Bereichen einschneidende und unpopuläre Massnahmen bedingen, so wohl auch in dieser Frage.
Mit der auf den 1.1.2014 also ohnehin geplanten Revision des FMA-Finanzierungsmodells ergibt sich zeitlich die Möglichkeit, auch hier rasch eine Entlastung für den Staatshaushalt zu erreichen. Eine FMA-Selbstfinanzierung ist im internationalen Vergleich durchaus üblich. Bereits bei Schaffung des FMA-Gesetzes im Jahre 2004 herrschte im Landtag der Tenor, dass die FMA baldmöglichst selbsttragend sein soll. Die entsprechenden Aufsichtsbehörden in der Schweiz oder Deutschland, aber auch in Kleinstaaten wie Luxenburg oder zum Beispiel Malta, finanzieren sich zu 100% über die Beaufsichtigten. Die österreichische FMA zu 91%. Dort beträgt der Staatsbeitrag noch EUR 3,5 Mio. an ein Budget von insgesamt EUR 38 Mio.
Eine Mehrbelastung der Beaufsichtigten ist unter anderem auch im Hinblick auf die deutliche Entlastung durch das revidierte Steuergesetz verkraftbar. Der Anteil der Aufsichtsabgaben ist, gemessen am Gesamtaufwand eines Beaufsichtigten, überschaubar. Eine erhöhte oder gar vollständige Eigenfinanzierung der FMA durch die Beaufsichtigten ist klar verursachergerechter als die heutige Lösung. Dabei gilt es allerdings auch zu berücksichtigen, dass die FMA neben ihrer Aufsichtstätigkeit auch Aufgaben für die Regierung, insbesondere im Gesetzgebungsprozess, wahrnimmt. Selbstverständlich sind derartige Aufgaben losgelöst von einem allgemeinen Staatsbeitrag angemessen zu kompensieren. Ich möchte daher die Regierung dazu einladen, in der zweiten Phase der Überarbeitung des Finanzierungsmodells der FMA auf den 1.1.2014 die Frage einer weiteren Reduktion des Staatsanteils eingehend zu prüfen.
Dies ist im Übrigen auch ein Vorschlag der Treuhändervereinigung, die hier einen sehr konstruktiven Vorschlag gemacht hat und sich durchaus eine weitere Selbstfinanzierung durch die Beaufsichtigten gut vorstellen kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage soll das Finanzmarktaufsichtsgesetz abgeändert werden. Insbesondere soll das Finanzierungsmodell des Finanzmarktaufsichtsgesetzes geändert werden.
Der Grund für die vorgeschlagenen Abänderungen sind die durch das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 3.9.2012 aufgezeigten verfassungsmässigen Mängel des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 22.3.2012, welches ebenfalls Mängel aufgezeigt hat.
Zusammengefasst hat der Staatsgerichtshof mit Urteil vom 3.9.2012 erwogen, dass das aktuelle Finanzierungsmodell der Finanzmarktaufsicht nicht verfassungskonform ist.
Der Staatsgerichtshof hat eine Frist bis zum 1.7.2013 eingeräumt, um die verfassungsrechtlichen Mängel des Finanzierungsmodells der Finanzmarktaufsicht zu beheben.
Mit der gegenständlichen Vorlage sollen diese Mängel behoben werden. Es soll insbesondere der Kreis der Abgabepflichtigen hinreichend klar geregelt werden. Des Weiteren wurden aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs die Gebührentatbestände erweitert. Es soll weiters mit der gegenständlichen Vorlage eine Bestimmung aufgenommen werden, die der FMA die Kompetenz verleiht, um den Anfor-derungen der Europäischen Aufsichtsbehörden nachzukommen. Des Weiteren soll es der FMA durch die neue Bestimmung des Art. 26 Abs. 6 FMAG ermöglicht werden, von einem Verfahren Betroffenen eine Sicherheitsleistung oder eine Kaution zu verlangen.
Zwischenzeitlich jedoch, nachdem der gegenständliche Bericht und Antrag von der Regierung beschlossen wurde, ist ein neues Urteil des Staatsgerichtshofs zum Finanzierungsmodell der Finanzmarktaufsicht ergangen. Mit diesem Urteil hat der Staatsgerichtshof insbesondere Folgendes erwogen:
Bei den Abgaben an die Finanzmarktaufsicht handelt es sich um Steuern. Das Legalitätsprinzip zu den Steuern ist in Liechtenstein sehr streng. An dieser Stelle möchte ich einen Teil der Erwägung 2.6 aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs zu 2012/175 zitieren: «Das Legalitätsprinzip im Steuerrecht verlangt, dass die steuerliche Belastung für die Betroffenen hinreichend aus dem Gesetz bestimmbar und voraussehbar ist. Art. 30a Abs. 5 FMAG ist die Höhe der variablen Zusatzabgabe jedoch nicht zu entnehmen. Aus der Norm ist lediglich ersichtlich, dass für die Berechnung der variablen Zusatzabgaben im Bereich der übrigen Finanzintermediäre die Betriebsgrösse ausschlaggebend ist. Auch die Konkretisierung der Zusatzabgabe in Art. 16 Abs. 2 der Verordnung zum FMAG erlaubt keine vorhersehbare betragsmässige Begrenzung».
Umgemünzt auf die gegenständliche Vorlage heisst dies meines Erachtens, dass zumindest sämtliche vorgeschlagenen Bestimmungen im Anhang 2 betreffend die Zusatzabgabe voraussichtlich verfassungswidrig sind, da diese Bestimmungen keine betragsmässige Begrenzung enthalten. Hierzu bitte ich die Regierung Ausführungen zu machen, ob sie diese rechtliche Ansicht teilt oder nicht.
Sollte die Regierung nicht eine eindeutige Begründung liefern, dass diese Bestimmungen verfassungskonform sind, werde ich jedenfalls in einer allfälligen 2. Lesung diesen Bestimmungen nicht zustimmen. Es kann meines Erachtens nicht sein, dass der Landtag sehenden Auges offensichtlich verfassungswidrige Bestimmungen beschliesst.
Mir ist klar, dass die Regierung mit der gegenständlichen Vorlage die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht sicherstellen will. Dies kann jedoch meines Erachtens nicht mit Bestimmungen geschehen, von denen bereits jetzt mit grosser Wahrscheinlichkeit gesagt werden kann, dass diese voraussichtlich verfassungswidrig sind. Diese sind und bleiben verfassungswidrig, auch wenn diese nur, wie geplant, für eine kurze Zeit in Geltung bleiben sollen und somit nur eine Art Interimslösung darstellen.
Ein Nichteintreten auf diese Interimsvorlage wäre wohl eine denkbar schlechte Lösung. Das Naheliegenste wäre wohl, dass sich die Regierung bereit erklärt, bei den Bestimmungen im Anhang 2 betreffend die Zusatzabgaben, diese Bestimmungen jeweils mit einer maximalen Belastungsgrenze zu versehen. Aufgrund des zeitlichen Drucks müsste diese Überarbeitung wohl quasi in einer «Nacht- und Nebelaktion» auf die 2. Lesung geschehen.
Zum Schluss möchte ich noch auf die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer eingehen. Die Rechtsanwaltskammer bringt vor, dass die Unterstellung der Rechtsanwälte unter die Aufsicht der Finanzmarktaufsicht systemwidrig sei. Diese Ausführungen möchte ich hiermit ausdrücklich unterstützen. Auch ich bin der Ansicht, dass die Unterstellung der Rechtsanwälte unter die Aufsicht der FMA systemwidrig ist und bitte die Regierung, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Soweit ich informiert bin, ist dies ohnehin bereits in Planung und möchte hiermit darauf hinweisen, dass ich diese Änderung ausdrücklich befürworten würde.
Ich schliesse mein Votum in der Hoffnung, dass in dieser Angelegenheit im Sinne der Sache eine konstruktive Lösung gefunden werden kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Danke. Der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes ist ein konkreter Vorschlag, wie bis anhin auf Verordnungsebene geregelte Gebührensätze in Gesetzestext überführt werden können. Die Gebührensätze, welche auf Verordnungsebene geregelt waren, wurden vom StGH auf Klage einiger Treuhänder als verfassungswidrig erklärt und per 1. Juli 2013 aufgehoben.
Da die FMA eine zentrale Funktion im Rahmen der Weissgeldstrategie und der Wahrung der Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein inne hat, muss ihre Finanzierung gesichert werden. Deshalb wird diese Vorlage, welche fristgerecht umgesetzt werden muss, nicht in Frage gestellt. Die Änderungen am FMAG können aber allerhöchstens als mittelfristige Lösung betrachtet werden, da das geltende Finanzierungsmodell der FMA zu einem jährlichen strukturellen Defizit von rund CHF 1,5 Mio. ab 2014 führt. Dies ist als äusserst unbefriedigend zu bewerten. Vor allem dahingehend, dass die FMA gegenwertig aus einem Staatsbeitrag von CHF 8 Mio. und einer Aufsichtsabgabe der Finanzintermediäre, die CHF 10 Mio. nicht überschreiten darf, finanziert wird.
Es ist für mich absolut unverständlich, warum die Aufsichtsabgabe gedeckelt ist und warum überhaupt ein Staatsbeitrag an die FMA bezahlt wird.
Dies ist aus vielerlei Gründen stossend und nicht nachvollziehbar: - Das Verursacherprinzip und die Verursachergerechtigkeit werden verletzt. Bei der Arbeitslosenversicherung ist es zum Beispiel selbstverständlich, dass sich diese selbstfinanzieren muss. Dies war in der Vergangenheit nicht der Fall, folglich hat der Gesetzgeber die Abgabesätze verdoppelt. Dieser Vergleich ist umsomehr treffend, da Arbeitslosigkeit wie auch die Profite der Finanzintermediäre konjunkturäbhängig sind und sich beide auch in schlechten Zeiten oder gerade dann selbstfinanzieren müssen. Es stellt sich also die Frage, warum im Bereich der ALV auf Selbstfinanzierung gepocht wird und bei der Finanzierung der FMA nicht.
- Es scheint gerade so, als ob die Finanzindustrie zwar ihre Gewinne privatisieren will, sich daher gegen eine Erhöhung der Mindestertragssteuer auf ein Niveau über der langjährigen Teuerung wehrt, aber ihre Kosten sozialisieren will, sich also bereitwillig einen Staatsbeitrag zur Finanzierung der FMA genehmigt. Die Finanzintermediäre setzten sich immer für Liberalismus ein, ausser es geht ans Bezahlen der Leistungen, die sie beziehen. Dies ist nicht nur auf die FMA beschränkt, sondern kann mit konsistenter Argumentation auf die FIU ausgedehnt werden. Diese wird sogar gänzlich vom Steuerzahler berappt. Auch dies ist in einem nächsten Schritt zu hinterfragen.
- Liechtenstein ist wie immer ein Spezialfall. Praktisch alle Finanzzentren der Welt finanzieren ihre Überwachungsbehörde aus eigenen Mitteln. Die Schweiz soll hier als Vorbild aufgeführt werden. Dort ist es selbstverständlich, dass die FINMA selbsttragend ist, das heisst, von den Finanzintermediären bezahlt wird. Liechtenstein stellt eine Ausnahme dar. Das ist für mich nicht akzeptabel.
- Ein kurzer Vergleich mit dem Finanzplatz der Schweiz: Der Finanzplatz der Schweiz ist in Bezug auf die verwalteten Vermögen der Banken rund 100 Mal grösser als der Liechtensteins. Die FINMA beschäftigt rund 400 VZE Mitarbeiter, die FMA hingegen 75. Wir sprechen also von einem Faktor 5. Der Aufwand der FINMA beträgt rund CHF 100 Mio., derjenige der FMA zirka CHF 19,5 Mio.: Zirka ein Faktor 5 bis 5,5 Der arithmetische Durchschnittslohn der FINMA ist folglich zirka CHF 195'000, derjenige der FMA rund CHF 165'000. Diese Zahlen zeigen einerseits, dass mit
Kleinheit auch Mehrkosten verbunden sind, da die Kosten nicht auf so vielen Schultern verteilt werden können (sprich Skalen-Effekte), aber trotzdem gewisse Grundaufgaben wahrgenommen werden müssen. Andererseits, dass der Standortvorteil einer schnellen Gesetzgebung, kurzen Wegen und Marktzugängen zur Schweiz und zur EU eben auch etwas kosten. Es ist schwierig zu ermessen, ob die FMA überdimensioniert ist; sicher ist sie aber falsch finanziert. Die Finanzintermediäre haben gar kein Interesse, die Kosten für die FMA tief zu halten, da ihre Aufwände bei CHF 10 Mio. gedeckelt sind. Müssten sie die Kosten nach oben offen tragen, hätten sie ein vitales Interesse, die Aufwände möglichst gering zu halten. Die Anreizstrukturen spielen leider nicht. Dies ist im Besonderen auch ersichtlich am überzogenen Mietvertag, welcher für 20 Jahre abgeschlossen worden ist.
- Am 29. Dezember 2012 äusserte sich Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein wie folgt zur Finanzierung der FMA: «Ich halte es für sinnvoll, diese Ideen der Selbstfinanzierung zu prüfen, zumal meines Wissens in den meisten anderen Staaten die Finanzmarktaufsichten vorwiegend durch Gebühren finanziert werden».
- Die Gewinne der Banken beliefen sich im vergangenen Jahr 2012, welches geprägt war durch die europäische Schuldenkrise, ein tiefes Zinsniveau und die immer noch andauernden Spannungen auf dem liechtensteiner Finanzplatz, kumuliert auf über CHF 450 Mio. Die Finanzierung der FMA kann also problemlos von allen Finanzintermediären getragen werden.
- Zusätzlich sei hier der Eigenkapitalzinsabzug erwähnt. Dank dem immer noch unverhältnissmässig hohen Eigenkapitalzinsabzug, welcher leider im Zuge des Sparpakets 2 nicht vom Sollertrag entkoppelt und gesenkt wurde, bezahlen zum Beispiel die LGT für die ersten CHF 132 Mio., die LLB für die ersten CHF 65 Mio. und die VPB für die ersten CHF 35 Mio. keine Ertragssteuer.
Die Freie Liste fordert daher, dass im Rahmen der Komplettüberarbeitung des Finanzierungsmodells die FMA vollständig von den Finanzintermediären bezahlt wird. Es ist anrüchig, dass sich die hochprofitable Finanzindustrie ihre Überwachungsbehörde, die exklusiv, ausser den vom Abg. Elfried Hasler erwähnten Leistungen, nur ihnen Nutzen stiftet, vom Steuerzahler subventionieren lässt. Dies kommt einer Umverteilung von unten nach oben gleich. Es ist daher mehr als nur zumutbar, dass der Staatsbeitrag an die FMA so schnell wie irgendmöglich abgeschafft wird und dadurch der Staatshaushalt um CHF 8 Mio. entlastet wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann den Ausführungen des Kollegen Lageder nur zum Teil folgen. Da habe ich schon eher mehr Verständnis für die Ausführungen und Rückblicke des Herrn Kollegen Elfried Hasler und vor allem auch was Thomas Vogt gesagt hat zum Finanzierungsmodell, vor allem auch, dass es keine variablen Zusatzabgaben mehr geben soll. Also ich glaube, man sollte sich da auf maximale Abgaben beschränken.
Ein kurzer Rückblick: Ja, im 2004, ich glaube, ich war der Einzige unter uns, der dabei war, oder vielleicht waren es auch Johannes Kaiser und Alois Beck - bei der Einführung des Finanzmarktgesetzes, das war vor drei Perioden, glaube ich, und sie waren im Landtag, soviel mir recht ist. Ich habe das bezügliche Protokoll einmal gelesen und ich würde jedem empfehlen, das einmal zu lesen - damals waren es 16 Mitarbeiter und - soviel mir recht ist - ein Budget von CHF 4 Mio. Das ist das Höchste der Gefühle. Und ich glaube, sogar Alt-Regierungschef Otmar Hasler hat gesagt: Mehr liegt da nicht mehr drin. Nun, was ist passiert? Es hat sich verfünffacht in kürzester Zeit. Seit der Einführung des Finanzmarktgesetzes ist der Finanzplatz vielleicht nur noch die Hälfte wert, Herr Kollege Lageder. Das müssen Sie einfach auch zur Kenntnis nehmen. Dieses Thema wurde schon mehrmals besprochen. Ich habe einmal eine schöne Statistik gesehen, wie die FMA argumentiert: Wenn der Finanzplatz nach unten geht, brauchen Sie mehr Leute, um die Aufsicht machen. Weil natürlich je weniger Geschäfte es gibt, desto mehr Geschäfte gibt es, die es zu kontrollieren gilt. Und mit dieser Theorie habe ich gar nichts am Hut.
Das einzige Wachstum im Finanzplatz Liechtenstein, das wir zu verzeichnen hatten in den letzten Jahren, hat bei der FMA stattgefunden. Das müssen wir ganz einfach zur Kenntnis nehmen. Der Mietvertrag, Herr Kollege Lageder, hat übringes nichts mit den Finanzintermediären zu tun. Das ist eine ganz andere Geschichte. Ich glaube, die Finanzintermediäre wären bzw. sind auch bereit, und zahlen jetzt schon sehr stattliche Beiträge. Die Selbstfinanzierung der FMA im 2004 war auch gefordert, innert vier Jahren sollte eine Selbstfinanzierung stattfinden. Nun, das hat nicht stattgefunden. Und ich glaube, eine Selbstfinanzierung oder ein Apparat, der in meinen Augen sicherlich überbläht ist, auf die Finanzmarktintermediäre abzuschieben, kann man machen, aber der Finanzplatz geht noch schneller dahin wie er jetzt schon dahingeht. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Und dann wird der Staatsapparat sicherlich noch grössere Probleme bekommen. Das müssen wir auch zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, das Finanzierungsmodell FMA hängt natürlich auch mit der Grösse einer FMA zusammen. Und diesbezüglich müssen wir langsam aber sicher auch einmal über die Bücher gehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Über die erste Phase ist jetzt von verschiedenen Abgeordneten die Begründung dargelegt worden, weshalb diese Vorlage wichtig ist, damit sie auf den 1.7.2013 eingeführt werden kann. Diese diffuse Gebührengeschichte mit der Anmahnung der Gerichte, dass diese nicht verfassungskonform ist, wurde dargelegt. Ich möchte eher zum zweiten Teil hinsichtlich der Komplettsanierung ein paar Ausführungen machen. Die erste Phase hat die FMA selbst auch als Flickwerkvorlage bezeichnet. Mit ihr wird die momentane Situation so weit bereinigt, dass die Gebühren eingezogen werden können.
Zur Komplettsanierung möchte ich der Regierung doch mitgeben, dass sie verschiedene Ausführungen, die in den Voten bereits gefallen sind, mitnimmt. Was noch nicht angesprochen wurde, ist der Aufwand der FMA. Ich denke auch, dass bei der Stellschraube betreffend die Reduktion des Aufwandes seitens der FMA Einsparungen möglich sind. Diese sind zu prüfen. Ich denke dabei an den Aufwand hinsichtlich der Notwendigkeit, der Zweckmässigkeit und der Verhältnismässigkeit. Da gibt es sicher Ressourcen, den Aufwand zu reduzieren, denn auch der Aufwand hinsichtlich des Personalapparates ist zu untersuchen und zu prüfen. Betreffend die Lohnsegmente bei der FMA kenne ich mich zu wenig aus. Das wäre vielleicht auch noch ein Ansatz, der prüfenswert wäre.
Was in diesem Zusammenhang prüfenswert ist - und da stelle ich eine Frage an die Regierung, nämlich: Weshalb weist die FMA eine solch hohe Personalfluktuationen auf? Ich denke, da werden Leistungen und Gelder verpufft, weil hier eine hohe Fluktuationsrate vorhanden ist.
Eine weitere Frage ist, ob die Gesetzgebungsaufgabe in Zukunft weiterhin bei der FMA zugeordnet bleiben soll. Auch diese Komplettsanierung wird von der FMA selbst erstellt. Das heisst, der Bericht wird von der FMA selbst kreiert. Und da ist es naheliegend, dass man sich damit unter Umständen - ich will das nicht unterstellen - auch selbst Arbeit beschaffen kann. Jene, die die Gesetze machen und nachher selbst ausführen, das ist auch ein bisschen eine komische Geschichte. Jedenfalls unterstütze ich vollauf Ausführungen, die in diese Richtung gehen.
Und ich unterstütze die Voten, die darauf hinzielen, den Staatsbeitrag zu minimieren oder gar die FMA selbsttragend zu gestalten. Diese Ausführungen unterstütze ich voll und ganz. Ich möchte die Regierung bitten, dass sie diese Voten sehr ernst nimmt und in die künftige Gesetzesvorlage einarbeitet. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch noch ein paar Ausführungen dann zur angedachten Totalrevision machen. Es ist aus meiner Sicht gesehen eine relativ kurze Zeit, wenn man gerade die ganzen rechtlichen und finanziellen Aspekte berücksichtigt, die noch für die Regierung zur Verfügung steht. Und ich gehe davon aus, wenn man gesehen hat, wie anfechtbar dann einzelne Punkte sind, dass da sicher noch erheblicher Diskussionsbedarf ist und dass die nächste Totalrevision dann eigentlich Bestand haben sollte.
Wie der Abg. Harry Quaderer ausgeführt hat, wurde ja vor bald zehn Jahren dieses Gesetz gemacht und hat eine integrierte und unabhängige Finanzmarktaufsicht geschaffen. Und integriert heisst eben, dass die verschiedenen Bereiche, Banken, Fonds, Versicherungen, unter ein Dach kommen und andererseits eine unabhängige Behörde, das heisst, regierungsunabhängig, das war im Zuge der Entwicklung auch international so gesehen und das hat man auch in Liechtenstein vollzogen. Und wie der Abg. Elfried Hasler ausgeführt hat, wurde schon damals eigentlich in Aussicht gestellt, dass nach einer bestimmten Zeit eine Selbstfinanzierung gemacht werden soll.
Von mir aus gesehen muss man grob unterscheiden, wenn man fragt: Warum überhaupt einen Staatsbeitrag? Was hat die FMA für Aufgaben? Ganz vereinfacht gesagt, auf der einen Seite die Aufsicht und auf der anderen Seite die Regulierung. Und die Regulierung war immer ein Thema. Wo sollte sie angesiedelt sein? Ist das richtig, dass die FMA das macht oder sollte es näher bei der Regierung oder bei einer Regierungsstelle gemacht werden? Und hier meine erste Frage dann auch an die Regierung: Was ist überhaupt der Umfang und die Grössenordnung dieser Regulierungsaufgabe der FMA? Und hier kommen wir auch in die internationalen Vergleiche. Man muss dann schon, wenn man etwas vergleicht, auch Gleiches mit Gleichem tun. Und es ist sicher so, so nehme ich an, die FMA hier überproportional im Vergleich zu anderen Behörden eben für Regulierungstätigkeiten auch noch beauftragt ist. Das einmal der eine Aspekt.
Und dann kommen wir ganz neutral in die Thematik Kosten oder Kostenmanagement. Und hier gebe ich einfach zu bedenken: Wenn man jetzt pauschal sagt, der Staatsbeitrag sollte abgeschafft oder stark reduziert werden, muss man sich hier auch überlegen bezüglich der Einflussmöglichkeiten. Wenn man den Staatsbeitrag beispielsweise auf Null setzt, ist auch von der Regierungsseite vielleicht weniger Einfluss auszuüben im Sinne eines Kostenmanagements. Die FMA untersteht der Oberaufsicht der Regierung. Die Regierung hat zum Beispiel das Jahresbudget zu genehmigen. Und hier besteht, wenn man das so machen will, unter Umständen auch ein Hebel. Dies gilt es vielleicht auch einmal zu berücksichtigen, als wenn hier ein solcher Hebel nicht besteht. Und die Beaufsichtigten haben natürlich auch ein Interesse daran, dass hier ein gewisses Kostenmanagement gemacht wird.
Vielleicht noch eine generelle Einschätzung bezüglich der Kostenentwicklung: Es ist natürlich schon so, dass auf der einen Seite die FMA, wie jetzt ausgeführt wurde, unter Umständen weniger Volumen zu bewältigen hat, auf der anderen Seite wird auch immer wieder betont, dass eine Regulierungswelle auf uns zukommt. Man spricht von einem regelrechten Tsunami. Und hier, das darf auch nicht unterschätzt werden, sind gewisse Tätigkeiten eben von der FMA inskünftig auch neu zu bewältigen. Wir sehen das dann in der vorliegenden Gesetzesvorlage bei Art. 5, dass da als Beispiel ganz neue Instrumente auch eingeführt werden. Also man muss hier schon auch gewisse objektive Kriterien ansetzen, um auch die Seite der FMA zu verstehen.
Ein anderes Beispiel ist das AIFMG. Man hat das relativ stark auch propagiert. Das ist in einem gewissen Sinne auch ein neues Feld, das zu beackern ist. Und auch gerade für die Regulierung kommen hier natürlich nicht einfache Aufgaben hinzu. Ich erinnere nur daran: Hier fallen auch Hedge-Funds darunter. Das sind vielleicht Dinge, die auch vom Know-how her einiges erfordern.
Also nochmals, wie gesagt - auch für die Regierung in ihre Überlegungen -, es war immer schon angedacht, dass hier Richtung Selbstfinanzierung gegangen werden soll. Man hatte aber seinerzeit natürlich ein anderes Kostenvolumen im Hinterkopf. Meine Argumentation bezüglich möglicher Einflussnahme Richtung Kostenmanagement, ob es da nicht Sinn macht, dass ein gewisser Sockelbetrag eines Staatsbeitrages nach wie vor gemacht werden soll. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Was ich bis jetzt gehört habe, ist Eintreten auf diese Vorlage im Grundsatz unbestritten, denn die Konsequenzen von einem Nichteintreten wären finanzielle Konsequenzen im Umfang von CHF 1,5 Mio., sprich, wenn diese Gebühren nicht geregelt sind per 1. Juli 2013, dann wird der Staat diese CHF 1,5 Mio. bezahlen müssen. Hierzu eine konkrete Frage an den Abg. Thomas Vogt. Er hat hier diese Staatsgerichtshof-Rechtsprechung zitiert und bezieht sich dann speziell auf Anhang 2 der vorliegenden Vorlage, auf diese Zusatzabgaben. Wie ich Sie richtig verstanden habe, führen Sie aus, nach Ihrem Dafürhalten ist dieser Anhang 2 wiederum nicht verfassungskonform. Wenn ich mir aber die Definition, als Beispiel Seite 62, betrachte, Punkt A - Banken, und dann ist es ja der Unterpunkt 2 «Die Zusatzabgabe bemisst sich bei den Banken nach der Bilanzsumme», das ist doch durchaus nachvollziehbar, wie diese Zusatzabgabe bemessen wird. Hier steht: Gemäss der Bilanzsumme. Das können Sie auch unter Punkt P - Wertpapierfirmen - nachlesen. Hier steht: «Die Zusatzabgabe bemisst sich bei Wertpapierfirmen nach dem Effektenumsatz». Also auch hier denke ich mir: Wieso sollen diese Zusatzabgaben nicht verfassungskonform sein? Das wäre doch noch von Interesse.
Dann zur zweiten Phase - sprich zur zukünftigen Finanzierung der Finanzmarktaufsicht. Da habe ich zumindest die Voten der Abgeordneten Elfried Hasler und Thomas Lageder nicht so unterschiedlich aufgenommen. Nach meinem Dafürhalten haben eigentlich beide gesagt: Doch, hier sollte eine Selbstfinanzierung vonstatten gehen. Der Abg. Elfried Hasler hat dann noch gesagt: Mit dem Steuergesetz wurden ja diese Firmen entlastet, entsprechend kann hier eine gewisse Mehrbelastung durchaus nachvollzogen werden. Er hat dann auch ausgeführt: Die Treuhändervereinigung hat sogar einen konstruktiven Vorschlag gemacht, der in die richtige Richtung zeigt. Das nehme ich sehr gerne zur Kenntnis. Wir müssen uns einfach bewusst sein: Wenn diese CHF 8 Mio. fehlen, dann sprechen wir in etwa von einer beinahen Verdoppelung dieser Gebühren. Bei CHF 18 Mio. sind CHF 8 Mio. nicht ganz die Hälfte, aber das ist doch sehr viel. Wenn wir dann auch noch einen Teil für die Regulierung auf die Seite legen, sprich wiederum über den Staatsbeitrag finanzieren, ist es trotzdem eine erhebliche Zusatzbelastung für den Markt. Aber wie gesagt, wenn hier die Abgeordneten sogar ausführen, dank des revidierten Steuergesetzes ist diese Zusatzabgabe durchaus finanzierbar, dann ist das ja sehr positiv zu werten.
Dann hat der Abg. Alois Beck nach meinem Dafürhalten sehr treffend ausgeführt: Was wird denn die Zukunft bringen, denn dieser Regulierungstsunami wird kommen! Die Welt hat sich eben seit 2004 erheblich verändert. Gerade im Finanzbereich ist einiges vonstatten gegangen. Und sind wir doch ganz ehrlich: Zukünftig steht uns noch viel mehr bevor. Wie gesagt, dieser Regulierungstsunami zeichnet sich ab. Und die Regulierung bedeutet vielfach in letzter Konsequenz auch einen zusätzlichen Aufsichtsaufwand. Und das kommt auf uns zu. Und wie gesagt, da hat sich die Welt sicherlich seit dem Jahr 2004 massiv verändert. Leider haben diese Veränderungen auch finanzielle Konsequenzen. Aber ich denke mir, diese Selbstfinanzierung wäre sicherlich ein guter Ansatz. Und wenn hier vom Markt sogar Signale kommen, dass man durchaus gewillt ist, diese Selbstfinanzierung zu bezahlen, dann ist das ein sehr schönes Signal.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir rutschen nun in eine grundsätzliche FMA-Debatte ab und das finde ich irgendwo bedenklich. In der letzten Legislatur, ich sage das jetzt salopp, war es beinahe schon schick, die FMA zu kritisieren aufgrund des Mietvertrages und nun erfolgt dies neu mit dem Argument «Sanierung des Staatshaushaltes», und dies, bevor wir überhaupt das Ergebnis der Finanzierung der FMA kennen. Das soll ja bis Ende Jahr kommen. Und ich denke, dann können wir eine grundsätzliche Debatte führen. Aber jetzt schon mit dem Argument «Sanierung des Staatshaushaltes» Extrempositionen zu vertreten, das finde ich nicht in Ordnung. Die Sanierung des Staatshaushaltes ist mir wichtig und ich habe auch gar kein Problem, dass der Kostendruck auf die FMA überwälzt wird. Aber dass jetzt die Forderung kommt, dass die FMA selbsttragend ist und alles von den Finanzintermediären getragen werden soll, das kann ich einfach nicht mittragen. Das ist eine Extremlösung und die ist für mich nicht realistisch, die ist nicht fair, und ich erachte eine solche Extremposition auch als gefährlich. Weil wir haben einfach eine andere Struktur als ausländische Finanzplätze. Wir haben viel weniger Finanzintermediäre. Und Grundkosten usw. fallen an. Und es steht gleichzeitig auch wieder die Forderung im Raum, dass wir wettbewerbsfähig sein wollen. Und wenn wir einfach alles auf Finanzintermediäre überwälzen, dann werden Gebühren in die Höhe schiessen usw. Dann sind wir wieder nicht wettbewerbsfähig und dann kommen auch keine Finanzintermediäre mehr nach Liechtenstein. Die Geschäfte werden nicht mehr in Liechtenstein gemacht. Dann haben wir keine Steuereinnahmen und dann wird das Ganze irgendwann zu einem Bumerang.
Jetzt haben wir einen neuen Landtag und vor drei Jahren wurde das komplett konträr diskutiert. Da wurde der Staatsbeitrag gedeckelt. Man hat da extra noch aufgenommen «höchstens einen Staatsbeitrag», also ein Kostendruck kann von Staatsseite auf die FMA ausgeübt werden. Es müssen nicht CHF 8 Mio. sein, es kann auch weniger sein.
Und die Aufsichtsabgabe wurde auch gedeckelt. Damals war die Aufsichtsabgabe ursprünglich bei ein Drittel / zwei Drittel, also CHF 24 Mio. auf die Finanzintermediäre und das wurde schlussendlich mit CHF 10 Mio. gedeckelt. Wenn nun gesagt wird, dass die Treuhändervereinigung so einer Lösung offen gegenübersteht, muss man fairerweise auch sagen, dass die Treuhändervereinigung - so wurde das mir gegenüber gesagt - auch noch offene Fragen hat. Die Lösung ist noch nicht ausgereift und noch nicht vollkommen durchdacht. Und ich verstehe die Treuhändervereinigung schon, dass sie da weniger Probleme haben, weil der Grossteil der Kosten werden ja auch von den Banken getragen. Aber ein wesentliches Problem ist die Kontrolle der FMA. Wer übernimmt die Kontrolle, wenn es vollumfänglich von den Finanzintermediären getragen wird? Ein einzelner Finanzintermediär kann nur eine Beschwerde machen und Kostendeckung, Äquivalenzprinzip usw. geltend machen. Aber der Staat oder die Regierung hat über die Eignerstrategie, das Beteiligungscontrolling sehr wohl Eingriffsmöglichkeiten. Und wenn jetzt alles nur von den Finanzintermediären getragen werden sollte und der Staat sich da zurückzieht, dann haben wir keine Kontrolle. Dann könnte das auch ein Selbstläufer werden.
Und letztendlich zur Tätigkeit der FMA: Da gibt es viele Tätigkeiten, die einfach nicht auf die Finanzintermediäre übertragen werden können. Also es gibt Grundkosten, Gesetzgebung ist ein Thema, wenn Kontrollen durchgeführt werden, die ergebnislos verlaufen usw. Das kann man einfach nicht übertragen. Letztendlich muss man einfach auch akzeptieren, dass die FMA eine Staatsaufgabe wahrnimmt. Und dann ist es nur mehr als angebracht, dass der Staat auch einen angemessenen Beitrag bezahlt. Wir haben andere Bereiche, wo jetzt nicht von einem öffentlichen Unternehmen, sondern vom Staat, von der Landesverwaltung, Kontrollen durchgeführt werden. Da wird auch nicht alles auf die Marktteilnehmer überwälzt. Ich sage jetzt Gesundheitswesen usw. Da gibt es viele Beispiele. Man kann nicht immer alle Kosten auf den Markt überwälzen. Und so kann es auch nicht bei den Finanzintermediären sein. Wir haben ein immanentes Interesse an einer funktionierenden FMA. Der Staat hat ein immanentes Interesse und es werden Staatsaufgaben wahrgenommen. Und es ist jetzt wirklich Sache der Regierung, das grundlegend zu prüfen und mit der FMA zu besprechen, und dann in den Landtag zu bringen. Und dann können wir über die verschiedenen Positionen diskutieren. Für mich muss ein fairer Ausgleich der Kosten stattfinden, der auch der Situation des Finanzplatzes gerecht wird. Wir sind viel kleiner, wir haben viel weniger Finanzintermediäre, wir sind nicht einfach mit Österreich, der Schweiz, mit Luxemburg oder mit anderen Staaten vergleichbar. Da gibt es viel mehr Marktteilnehmer. Das sind dann einfach andere Grössenordnungen und Grundkosten fallen bei uns an. Also ich bitte doch, hier ein bisschen Mass zu halten. Die Regierung soll nun zusammen mit der FMA ihre Aufgaben machen und dann eine ausgewogene Lösung in den Landtag bringen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur eine kleine Anmerkung machen. Auf Seite 42 haben wir unter Ziffer 7 - personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen - festgehalten, dass diese Vorlage eben keine Auswirkungen nach sich zieht. Und wir haben jetzt wirklich über Staatsbeitrag und Kostenmanagement viel geredet. Ich denke einfach, es wäre wichtig, dass wir eben die externen Kosten, welche dann auf Dritte wie die FMA zukommen, dass man die auch hier aufführen und beziffern könnte, dass man da einfach auch den Gesamtblick hat, was die Gesetzesvorlage eben nach sich zieht. Wenn man gerade Art. 5 anschaut: Tätigkeiten der Europäischen Aufsichtsbehörden, dass man sich daran beteiligen sollte, um eben Leitlinien, Empfehlungen und Standards festzulegen. Ich denke, das würde mich jetzt interessieren, wie intensiv und wie umfangreich das ist. Für den Gesamtüberblick, denke ich, ist das notwendig, um hier den Durchblick zu haben.
Und bei Art. 5 bitte ich einfach auch, sensitiv eben die Grössenverträglichkeit hier Liechtensteins zu betrachten und dass eben die FMA das dann auch hier bei diesen Leitlinien, Empfehlungen und Standards hier die liechtensteinische Situation erläutert und dass wir nicht die gleichen Risiken haben, wie das im europäischen Umfeld sich darstellt. Also da möchte ich einfach bitten, hier sehr sensitiv zu sein, und dass eben diese Kontrollängste, die hier in Liechtenstein bestehen, insbesondere auch bei kleinen Unternehmen, dass sich die nicht bewahrheiten und wir europäische Probleme wieder dann in Kontrollpflichten und Aufgaben hier in Liechtenstein zu bewältigen haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte das Votum des Abg. Batliner vollumfänglich unterstützen. Ich bin grundsätzlich auch für das Verursacherprinzip, jedoch hat das einfach in Liechtenstein aufgrund der speziellen Kleinheit von Liechtenstein, des Finanzplatzes Liechtenstein, einfach gewisse Grenzen. Und die Grenzen bestehen für mich in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Wenn wir hier Gebühren oder Abgaben schaffen, welche im internationalen Vergleich nicht konkurrenzfähig sind, dann wird auch niemand nach Liechtenstein kommen, um in Liechtenstein beispielsweise einen Fonds zu gründen. Hier müssen wir einfach internationale Vergleiche, beispielsweise mit Luxemburg, mit der Schweiz oder mit anderen Finanzplätzen anstellen, ob wir mit den Gebühren oder mit den Abgaben zumindest vergleichbare Abgaben haben.
Dann würde mich ebenfalls - wie den Abg. Beck - interessieren, wie das Verhältnis vom Aufwand ist in Bezug auf die Regulierung und die Aufsichtstätigkeit: Wie viele Personen sind konkret mit der Regulierung der FMA beschäftigt?
Dann hat mich der Abg. Lampert noch gefragt, inwiefern dass ich der Ansicht sei, dass die Bestimmungen über die Zusatzabgaben im Anhang 2 nicht dem Staatsgerichtshofsurteil 2012/175 entsprechen. Das StGH-Urteil 2012/175 fordert vor allem, dass die Abgabe für den Finanzmarktteilnehmer betragsmässig voraussehbar sein muss. Wenn ich hier beispielsweise jetzt das erste Beispiel nehme, das sind die Banken. Bei den Banken steht bei den Zusatzabgaben: Die Zusatzabgabe bemisst sich bei Banken nach der Bilanzsumme. Jetzt weiss ich als Bank, die Zusatzabgabe wird nach der Bilanzsumme berechnet. Ich weiss aber nicht, welcher Prozentsatz oder inwiefern diese Bilanzsumme relevant ist für die Zusatzabgabe. Meines Erachtens müsste hier einfach ein Höchstbetrag festgelegt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich erteile das Wort dem Herrn Abg. Christoph Wenaweser.Abg. Christoph Wenaweser
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die Thematik «Selbstfinanzierung der FMA» beschäftigt mich schon auch noch ein wenig. Wenn man davon ausgeht, dass eine Selbstfinanzierung einer FMA nach dem geplanten Zuschnitt des Jahres 2004, wie es der Kollege Quaderer erwähnt hat, gefordert war, müsste ich feststellen, wäre diese in der Grössenordnung von CHF 4 bis 5 Mio. gesamthaft für den Markt wahrscheinlich grössenverträglich, wahrscheinlich tragbar und realisierbar gewesen. Heute hat die FMA ein Gesamtbudget von CHF 19 Mio., wovon der Finanzierungsbeitrag der Finanzmarktteilnehmern nun schon beim Doppelten dessen liegt, was man ursprünglich für die gesamte Finanzierung der FMA vorgesehen hatte. Wenn die FMA allein vom Markt finanziert werden müsste, dann muss sie auch auf ihre Grössenverträglichkeit im Verhältnis zu den Marktgegebenheiten kritisch überprüft werden. Das bitte ich einfach mitzunehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nach dieser sehr ausführlichen Eintretensdebatte gehe ich davon aus, dass die Regierung das Wort wünscht.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört und kann viele Voten auch entsprechend akzeptieren. Ich möchte dennoch auf einige Punkte konkret eingehen.
Zum Staatsbeitrag: Es ist mir sehr bewusst, dass diese Forderung, den Staatsbeitrag zu reduzieren, immer wieder im Raum steht. Es ist auch für mich als Finanzminister ein zentrales Thema, weil wir hier sicher noch ein gewisses Potential haben. Die Konsequenz ist einfach, wenn wir den Staatsbeitrag im Moment reduzieren bei dem Budget der FMA von rund CHF 19 bis 20 Mio., dass dann die Differenz natürlich auf den Markt überwälzt wird. Und die Fragen sind einfach:
- Wie viel kann man überwälzen?
- Was ist effektiv noch sinnvoll?
- Und wo kommen wir an eine Grenze, bei der es dann nicht mehr funktioniert?
Wir werden diese Fragen sicherlich für die Phase zwei intensiv bearbeiten, haben das mit der FMA auch bereits schon diskutiert. Es ist ganz klar auch aus meiner Sicht eine Zielsetzung, dass man hier den Staatsbeitrag etwas reduzieren kann.
Klar ist, dass wir den StGH-Urteilen selbstverständlich Rechnung tragen. Das heisst, es muss klar ersichtlich sein, wie hoch die Belastung dann sein wird und das wird ja auch im Rahmen der Komplettüberarbeitung dann eine zentrale Frage sein.
Wichtig scheint mir noch eine Ausführung zum Aufwand der FMA: Und wenn man dann eben zurückblickt wie es früher war und wie es heute ist, muss man einfach das heutige Umfeld wirklich in Betracht ziehen. Wir haben heute eine sehr hohe Regulierungsdichte, die ja nicht von Liechtenstein aus initiiert wird, sondern eben von ausserhalb, auch von der EU-Seite. Wir sind EWR-Mitglied und damit haben wir auch gewisse Verpflichtungen zu erfüllen. Die FMA hat ein äusserst breites Aufgabenumfeld. Und gerade, wenn man dann vergleicht, welche zusätzlichen Aufgaben im Vergleich zur Schweiz zum Beispiel von der FMA wahrgenommen werden, muss man das einfach auch berücksichtigen. Ich denke hier nur an die Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen, die in der Schweiz nicht bei der FINMA ist, die Aufsicht über Pensionsfonds ebenfalls nicht, die Aufsicht über Vermögensverwalter ebenfalls nicht oder nur zum Teil, die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer ebenfalls nicht, die Aufsicht über Treuhänder, Rechtsanwälte, 180a PGR, ebenfalls nicht. Also ich denke, es gibt diverse Bereiche, die in Liechtenstein von der FMA beaufsichtigt werden, in der Schweiz aber nicht.
Weiters sind ganz wichtig - das wurde auch schon kurz angetönt - die Skaleneffekte. Wir haben hier gewisse Aufgaben zu erfüllen bei der FMA, unabhängig davon, ob wir fünf Banken, 50 Banken oder 500 Banken haben. Die Skaleneffekte spielen hier eine relativ grosse Rolle. Das heisst, die Kosten können wohl reduziert werden, aber es gibt irgendwo Grenzen, sonst kann man die Aufgaben einfach nicht in diesem Umfang erfüllen.
Ein weiterer Punkt wurde angesprochen betreffend die Fluktuationen. Ich glaube, auch hier muss man sich bewusst sein, dass natürlich die FMA, wenn sie neue Mitarbeiter bekommt und diese ausgebildet hat, dass das gesuchte Kräfte sind, die auch vom Markt sehr gerne genommen werden. Und dann kommt der Punkt und ich danke auch dem Abg. Christian Batliner für sein Votum bezüglich FMA-Bashing. Es ist Mode geworden, dass man über die Landesverwaltung negativ sprich, es ist Mode geworden, dass man über die FMA negativ spricht. Und für diese Mitarbeiter ist es nicht immer angenehm, wenn man dann irgendwo in der Freizeit auftaucht, entsprechend kritisiert und auch noch «dumm angesprochen» wird. Und dass da natürlich unter Umständen vom Finanzplatz lukrative Angebote kommen und man diese auch wahrnimmt, ist für mich auch nachvollziehbar. Und das zeigt sich dann auch wieder in dieser hohen Fluktuation.
Zur Regulierungsaufgabe: Wir haben diese Thematik mit der FMA bereits aufgenommen. Das war auch für mich eine zentrale Frage, wie viele Personen effektiv mit der Regulierungsaufgabe bei der FMA betraut sind. Die FMA wird auch versuchen, bei der Phase zwei diese Frage etwas zu erläutern. Es ist nicht ganz einfach, weil es nicht eindeutig zugeordnet werden kann. In diesem Zusammenhang muss auch die Frage der Effizienz berücksichtigt werden. Die FMA verfügt natürlich über die notwendige Expertise und kann natürlich dann diese Exertise auch für die Regulierungsaufgabe einsetzen. Wenn man diese Aufgabe der FMA wegnimmt, ist die Konsequenz, dass sie beim Ministerium aufgebaut werden muss. Irgendjemand muss die Vorlagen ausarbeiten. Denken Sie nur zurück an den Dezember-Landtag bezüglich AIFMG. Dieser «Schunken» hatte einige Zentimeter. Irgendjemand muss diese Vorlagen erarbeiten. Entweder macht es die FMA oder es macht das Ministerium. Der Heilige Geist macht das sicher nicht.
Ein weiterer Punkt, der auch berücksichtigt werden muss - ich habe das schon angetönt -, ist diese Regulierungswelle. Es werden grosse Vorlagen in den nächsten Monaten und Jahren auf uns zukommen. Wir können uns dem nicht entziehen. Das heisst, wir haben hier ganz klar eine Aufgabe, die wir wahrnehmen müssen.
Dann noch ganz kurz zum Rechtsanwaltsgesetz: Auch hier ist die Vorlage in Ausarbeitung. Ich denke, es ist auf gutem Weg und wir werden hier sicher eine Lösung finden, die dann den Wünschen der Rechtsanwälte entspricht.
Zu den verfassungsrechtlichen Fragen: Hier sind wir in einer etwas «blöden» Situation. In dieser Vorlage sind noch nicht alle verfassungsrechtlichen Fragen gelöst, insbesondere hinsichtlich der Zusatzabgabe. Das ist klar und hängt auch damit zusammen, dass das Urteil erst am 25.3. ergangen und am 5.4. zugestellt worden ist. Insofern kann es in dieser Vorlage gar nicht berücksichtigt werden und der Staatsgerichtshof hat ja bewusst auch die Frist dann bis Ende Jahr verlängert, dass man genügend Zeit hat, diese Bestimmungen entsprechend anzupassen. Also das Ziel ist ganz klar, dass in Zukunft also auch die Zusatzabgabe entsprechend verfassungskonform ausgestaltet wird.
Und dann noch der letzte Punkt, die vom Abg. Batliner angesprochenen Kosten bzw. diesen Gesamtblick: Es ist natürlich immer schwierig. In den Vorlagen geht es ja primär darum, dass man die personellen und finanziellen Auswirkungen und Konsequenzen auf die Landesverwaltung ausführt. Wir wissen, dass die gesamten Kosten der FMA bei CHF 19 bis 20 Mio. liegen. Je nachdem wie der Staatsbeitrag ausgestaltet wird, gibt es Modellrechnungen, welcher Betrag dann schlussendlich beim Markt anfallen wird. Klar ist, dass die Defizitgarantie in Zukunft wieder beim Staat liegen muss, weil diese Ausgaben vorhersehbar sein müssen und es nicht sein kann, wenn gewisse Marktteilnehmer verschwinden, dass dann die anderen die Mehrbelastung tragen müssen. Das soweit als Vorausblick auf die Phase zwei.Landtagspräsident Albert Frick
Danke für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef. Ich erteile das Wort dem Abg. Manfred Batliner.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen. Ich habe nur ergänzend noch zu sagen: Ich möchte eigentlich, dass man hier, wenn man jetzt Art. 5 betrachtet, hier diese externen Kosten hier unter Position 7 eben auch aufführen würde. Nur diesen Gesamtblick habe ich bei jeder Vorlage gemeint, dass man nicht nur sieht, was diese beim Staat für Auswirkungen nach sich ziehen, sondern direkt mit diesem Gesetzestext Art. 5 zum Beispiel bei der FMA für personelle, finanzielle, organisatorischen Auswirkungen nach sich ziehen würden. Das meinte ich eigentlich ganz konkret und nicht dann auf die Totale gesehen. Natürlich hat das dann auch mal eine Konsequenz, aber dies hier als Beispiel. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Eine Zusatzfrage zu dieser Verfassungskonformität betreffend das Votum des Abg. Thomas Vogt, Anhang II, diese Zusatzabgabe: Das sehe ich jetzt auch so, dass dieser hier insofern zu wenig detailliert quantifiziert ist. Wenn ich Ihre Ausführungen richtig interpretiert habe, Herr Regierungschef, sagen Sie, auf die 2. Lesung wird hier kein Maximalbetrag in die Vorlage einfliessen. Das wird man dann erst in der zweiten Phase machen, da das Staatsgerichtshofurteil erst kürzlich zugestellt wurde. Ich frage mich einfach: Wäre es so ein grosser Aufwand, hier jeweils diese Zusatzabgabe mit Maximalbetrag in das Gesetz zu schreiben, damit man dann auch diese Verfassungskonformität eher gegeben hätte?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nur noch eine Replik zur Regulierungsaufgabe geben, die der Regierungschef ausgeführt hat. Es ist natürlich schon so, dass, wenn diese Gesetzesschaffung dem Staat zugeordnet werden würde, dass nicht die FMA bei 80 Personen bleiben würde, sondern dann müsste man diese vier bis fünf Personen natürlich auch transferieren. Das würde ein Personalabbau bei der FMA nach sich ziehen, wenn dies so wäre.
Grundsäztlich werte ich es als sehr wertvoll, dass über diese zweite Phase gesprochen wurde. Da teile ich nicht die Meinung des Abg. Christian Batliner. Ich finde es wichtig, dass die Regierung diese Anregungen und Zielsetzungen des Landtags für die zweite Phase mitnehmen kann, und zwar frühzeitig in ihre Gespräche mit der FMA und mit den Finanzintermediären. Deshalb finde ich diese Diskussion sehr bereichernd und für die Regierung wegweisend.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Nur kurz eine Antwort an den Abg. Wendelin Lampert: Wir nehmen diese Anregung sicher gerne auf für die 2. Lesung und schauen, ob es Möglichkeiten gibt, dass man das entsprechend abfedern kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen und Eintreten ist unbestritten. Somit können wir zur 1. Lesung der Regierungsvorlage durch Artikelaufruf schreiten. Art. 5 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Grundsätzlich ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine nationale Umsetzung von EU-Aufsichtsrecht ausdrücklich zu begrüssen. Dies ist absolut notwendig, um den Zugang Liechtensteins zum europäischen Markt nicht zu gefährden. Im Sinne einer Übergangslösung sollte auch nicht damit zugewartet werden, bis die entsprechenden EU-Verordnungen zu den drei Aufsichtsbehörden ins EWR-Abkommen übernommen werden, da, wie heute auch schon erwähnt wurde, in diesem Bereich eine Flut von Richtlinien, Guidelines etc. in der Pipeline sind. Und es sollte eben jetzt schon die Möglichkeit gegeben sein, mit der Umsetzung zu beginnen und es sollte dann nicht zugewartet werden, bis dann auf einmal ein Rückstau von bis zu 200 Regularien dann plötzlich übernommen werden müssen. Zusätzlich könnte das, wie gesagt, auch den Zugang der liechtensteinischen Banken beispielsweise zum europäischen Markt gefährden.
Wichtig scheint mir aber generell auch zum Art. 5, dass es sich hier nur um eine Übergangslösung handeln kann bis zur Übernahme der EU-Verordnungen zu den drei EU-Aufsichtsbehörden ins EWR-Abkommen. Auch wenn es sich um eine Übergangslösung handelt, sollten in diesem Artikel Ausführungen über die Art und Weise der Umsetzung aufgenommen werden. Diese Umsetzung, diese Übernahme dieser Regularien sollte meines Erachtens zumindest in der Form von so genannten FMA-Mitteilungen erfolgen. Um dann eben auch den Marktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, entsprechenden Input zu geben, sollte hier dann auch die Möglichkeit für Stellungnahmen zu solchen FMA-Mitteilungen gegeben sein.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Der Vorredner hat von einer Übergangslösung gesprochen und hier habe ich eine Frage an die Regierung: Das ist im EWR im ganzen Übernahmeprozess aber nicht abgeschlossen. Und wenn es hier im Einleitungssatz bei Abs. 5 heisst: «Die FMA hat beim Vollzug dieses Gesetzes» usw. «der Konvergenz der Aufsichtsinstrumente und Aufsichtsverfahren im EWR Rechnung zu tragen» und dieses ist aber noch nicht im EWR implementiert, ist das für mich jetzt spontan gesehen etwas widersprüchlich.
Und dann noch folgender Hinweis: Wie bereits ausgeführt, sind da eine ganze Welle von Standards und Empfehlungen im Umsetzungsprozess im Tun. Und weil diese Dinge dann direkt auf die Finanzintermediäre angewendet werden, ist das von mir aus gesehen sehr wichtig, dass, wie bis anhin auch schon geschehen, dass auch weiterhin die Intermediäre relativ eng einbezogen werden, sonst ist diese Flut eben kaum bewältigbar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das Wort hat der Herr Abg. Thomas Vogt.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich beziehe mich auch auf die Bestimmung Abs. 5 lit. b. Mit dieser Bestimmung sollen die Leitlinien, Empfehlungen und Standards der Europäischen Aufsichtsbehörden quasi direkt innerstaatlich anwendbar sein. Ich habe mit dieser Bestimmung auch gewisse Mühe. Mich hat es dann verwundert, dass hierzu im Teil über die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage keine Ausführungen gemacht wurden. Ich halte diese Bestimmung für verfassungsmässig zumindest bedenklich, dass hier Leitlinien, Empfehlungen und Standards einer ausländischen Behörde auf unsere Finanzmarktteilnehmer und auf die Finanzmarktaufsicht direkt anwendbar sein sollen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier auf 2. Lesung einige verfassungsmässige Ausführungen machen könnten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zu diesem ganzen Fragekomplex ist mir speziell in der Finanzkommission aufgefallen und da haben Sie ja die entsprechenden Unterlagen auch erhalten, wo hier von zusätzlichen notwendigen Kompetenzen bei der FMA gesprochen wird. Und wie es bereits mehrfach ausgeführt wurde, gerade dieser Punkt b mit Leitlinien, Empfehlungen und Standards ist doch eine erhebliche Kompetenzausweitung nach meinem Dafürhalten. Die FMA hat dann aber eben ausgeführt, dass dies notwendig sei, um vor allem auch den Zugang der liechtensteinischen Finanzintermediäre zum europäischen Markt zu gewährleisten. Und das ist jetzt genau das Dilemma. Auf der einen Seite sagt man: Wenn ihr mitmachen wollt, müsst ihr das übernehmen. Und nach meinem Dafürhalten ist es eben auch so, da kommen im Prinzip Verordnungen, die jetzt schon direkt anwendbar sind, aber jetzt geht es noch weiter mit Leitlinien, Empfehlungen und noch mehr. Die Frage des Abg. Thomas Vogt scheint mir sicherlich berechtigt zu sein: Ist das verfassungskonform? Aber wie gesagt, Brüssel setzt uns hier im Prinzip klare Grenzen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wünscht die Regierung noch Ausführungen zu machen?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank für die Rückmeldungen. Wir werden diese Frage sicher eingehend nochmals prüfen und dann für die 2. Lesung entsprechend aufbereiten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 26 Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Es ist zwar kein direktes FMA-Problem, was ich hier ansprechen möchte. Ich bin nicht sicher, ob eine solche Regelung eventuell in anderen Gesetzen bereits besteht. Ich möchte hier auf Seite 27 verweisen des vorliegenden Bericht und Antrages, wo es im letzten Abschnitt zu Art. 26 heisst, dass die FMA, sollten Zweifel bestehen, dass jemand zahlungsfähig sein wird, nach der Prüfung auf eine Akontozahlung beispielsweise bestehen kann. Das heisst also, es ist eine Kann-Bestimmung, sofern die FMA befürchtet, dass die Zahlung nicht mehr erfolgt. Natürlich ist das eine unangenehme Situation, wenn man auf den Gebühren sitzen bleibt. Ich frage mich allerdings, ob die FMA berechtigt ist, eine solche Regelung tatsächlich gesetzlich zu verankern. Denn die vorgesehenen Sicherheitsleistungen für Kosten der FMA, die der Betroffene schliesslich vorschiessen soll, wenn die Gefahr, so wie sie sagen, einer Insolvenz sich abzeichnet, kommt meines Erachtens - und hier fehlt mir allerdings die juristische Überzeugung - einer gesetzlich privilegierten Gläuberbevorzugung nach. Abgesehen von einer Ungleichbehandlung wäre diese Bestimmung grundsätzlich daher aus zwei Erwägungen nicht unbedenklich und deshalb meines Erachtens auch kaum vertretbar. Ich denke, zum einen könnte, falls eine solche Akontozahlung kurz vor der Konkurseröffnung stattfindet, der Konkursverwalter diese dann dahingehend auch als unrechtmässig anfechten, zumal er ja praktisch nachgestellt wurde nach der FMA, und zum anderen bin ich mir, wie gesagt, nicht sicher, ob es auch noch andere rechtlichen Konsequenzen hätte, wenn man die FMA quasi hier als Gläubiger bevorzugen würde. Ich bitte daher die Regierung, bis zur 2. Lesung diesen Artikel nochmals eingehend auf diesen Aspekt hin zu prüfen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich teile diese Bedenken meiner Vorrednerin. Ich denke, das ist wirklich problematisch und die Regierung führt ja aus, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass, wenn die FMA beim Betroffenen keine Kosten einfordern kann, da dieser überschuldet oder in Konkurs gegangen ist, die Untersuchungskosten bei der FMA verbleiben. Also wenn sich abzeichnet, dass jemand in Insolvenz ist und Untersuchungen anfallen, dann verlangt die FMA eine Sicherheitsleistung und entnimmt eigentlich bei einer späteren Konkurseröffnung das Vermögen des Gemeinschuldners. Und davon sind dann die Massegläubiger und die Konkursgläubiger betroffen. Also das finde ich bedenklich. Es wird zwar ein Verweis auf die Schweiz gemacht, dass bei der Schweiz eine Sicherheitsleistung verlangt werden kann, aber ich habe das nicht geprüft, ob das bei der Schweiz auch im Falle der drohenden Insolvenz möglich ist. Und das könnte der Unterschied sein. Ich bitte die Regierung, das wirklich nochmals zu prüfen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Auch ich habe Mühe mit dieser Bestimmung und möchte mich den Voten der Abgeordneten Wohlwend und Batliner anschliessen. Es wird vorne der Verweis gemacht, wie Sie ausgeführt haben, Herr Abg. Batliner, auf die Gesetzgebung in der Schweiz. Meines Erachtens hinkt dieser Vergleich ein bisschen, da sich diese Bestimmung, so wie ich den Art. 36 Abs. 4 des schweizerischen Finanzmarktaufsichtsgesetzes verstanden habe, auf den Untersuchungsbeauftragten und nicht auf die Finanzmarktaufsicht bezieht. Also auf eine Privatperson, die von der Finanzmarktaufsicht beauftragt wurde, Untersuchungen im Auftrag für die Finanzmarktaufsicht vorzunehmen.
Dann sehe ich einen gewissen Widerspruch zwischen den Erläuterung auf Seite 27 und dem Gesetzestext selbst. Also vorne wird gesprochen, falls die Finanzierung der Kosten zweifelhaft erscheint, und hinten im Gesetz steht dann: sofern der Betroffene über kein Vermögen verfügt. Hier sehe ich einen gewissen Widerspruch. Meines Erachtens kann einfach ein Betroffener, der über kein Vermögen verfügt, auch keine Sicherheitsleistung leisten.
Dann wäre für mich die Frage: In welcher Form entscheidet die Finanzmarktaufsicht? Erlässt die Finanzmarktaufsicht in Bezug auf diese Sicherheitsleistung eine Verfügung, welche dann auch anfechtbar ist? Ich würde jedenfalls empfehlen, diese Bestimmung nicht in diese Vorlage aufzunehmen, dann allenfalls nochmals zu prüfen und dann in der zweiten Phase in diese Vorlage aufzunehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Die Regierung hat diese Anregungen aufgenommen.
Somit können wir weiterlesen. Art. 30 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Ich habe mich hier bei Abs. 3 gefragt, was man denn unter «aussergewöhnlichen Umfang und besondere Schwierigkeiten» versteht, ob das irgendwo definiert ist.Regierungschef Adrian Hasler
Wir werden auch diese Frage für die 2. Lesung klären. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Somit können wir weiterlesen. Art. 30a Abs. 2, 4, 6 und 8 bis 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30a Abs. 2, 4, 6 und 8 bis 10 steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Hier sind wir jetzt bei diesem kritischen Artikel, der schon mehrfach angesprochen wurde. Ich bin der Überzeugung, dass die vom Staatsgerichtshof geforderte Bestimmbarkeit und Vorhersehbarkeit der Zusatzabgabe in dieser vorliegenden Vorlage nicht gegeben ist. Sie ist auch nicht gegeben im Hinblick auf das erste Urteil meines Erachtens des Staatsgerichtshofes. Also nicht nur auf das zweite Urteil, sondern auf das erste Urteil. Und das sehe ich dann schon problematisch, wenn wir hier, wie schon erwähnt wurde, sehenden Auges eine verfassungswidrige Regelung in Kraft setzen würden. Darum ist es für mich zwingend, dass hier nachgebessert werden muss auf die 2. Lesung. Ich hätte hier einen vielleicht etwas sportlichen und sehr pragmatischen Vorschlag, wie das vielleicht gelöst werden könnte. Ich denke, die Aufnahme von absoluten Betragsobergrenzen sehe ich nicht als praktikable Lösung, weil es sich ja um verschiedenste Finanzintermediäre mit unterschiedlicher Grösse handelt. Ein sehr grosser Treuhänder wird logischerweise mehr bezahlen als ein sehr kleiner Treuhänder und dann müsste man für alle Grössenklassen hier absolute Grenzen definieren. Und das scheint mir nicht praktikabel.
Wie gesagt, ein vielleicht etwas sehr pragmatischer Vorschlag wäre im Sinne einer Übergangslösung. Wir sprechen hier ja jetzt wirklich nur für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31.12., dass das nicht am 2. Juli schon wieder angefochten wird. Ich könnte mir eben vorstellen, dass man zum Beispiel Betragsobergrenzen definiert, die aber quasi pauschal definiert und sagt, dass die Betragsobergrenze beispielsweise als 110% der berechneten Vorjahresabgabe maximal entsprechen darf. Dann würden wir hier zumindest die Vorhersehbarkeit für die bestehenden Finanzintermediäre deutlich verbessern. Er weiss dann, ich bezahle maximal 110% von dem, was ich letztes Jahr bezahlt habe. Er hat noch weitere Indikationen aufgrund der Parameter. Beispielsweise bei einem Treuhandbüro sind die Parameter ja dann die Anzahl der beaufsichtigten Kundenbeziehungen und involvierten Mitarbeiter. Also wenn er dann sieht, ja ich habe deutlich weniger Geschäftsbeziehungen oder weniger Mitarbeiter, dann denke ich, kann er doch für mich jetzt ausreichend gut einschätzen, was er dann etwa zu bezahlen hätte. Jetzt könnte man noch spitzfindig einwenden, dass neue Finanzintermediäre dann natürlich diesen Vergleich zum Vorjahr nicht hätten. Dort könnte ich mir auch im Sinne einer Überganslösung die pragmatische Lösung vorstellen, dass in diesen wahrscheinlich in der Praxis sehr, sehr seltenen und wenigen Fragen, dass man hier die Möglichkeit bietet, bei der FMA eine entsprechende Anfrage zu stellen, wie denn die Gebührenbelastung ausgesehen hätte nach den letztjährigen Parametern. Das wäre vielleicht eine Lösung, um hier diese Verfassungsmässigkeit zu geben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich empfinde die Idee des Abg. Elfried Hasler als zielführend. Ich denke, ein absoluter Betrag würde zum Beispiel die unterschiedlichen Bilanzsummen bei Banken nicht berücksichtigen. Denn die Anknüpfung an den Vorjahreswert ist sicherlich eine Idee, aber ich frage mich grundsätzlich, ob es nicht über einen Prozentsatz eigentlich bereits ausreichend geregelt wäre. Prozent X von dieser Bilanzsumme. Dann ist es gekoppelt an die unterschiedlichen Bilanzsummen im Bereich der Banken als Beispiel. Also kein absoluter Betrag, sondern über einen Prozentsatz ableiten. Ob man auf den Vorjahreswert zurückgreifen will, das wird die Regierung klären.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir weiterlesen. Anhang 1 (Art. 30 Abs. 1) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 (Art. 30 Abs. 1) steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier habe ich eine Frage zur Seite 52. Hier ist der Punkt E, Vorsorgeeinrichtungen, und da fehlt mir eine Gebühr für einen Sanierungsplan. Denn wenn Sie sich auf Seite 51 zum Beispiel den Bereich Punkt D - der beginnt Seite 50 -, Versicherungsunternehmen anschauen, sehen Sie im Buchstaben d die Kosten für diesen Sanierungsplan. Und gerade im Bereich Vorsorgeeinrichtungen scheint es mir doch zentral zu sein, dass die Kosten für diese Sanierungspläne auch vorgegeben werden. Was mir in diesem Zusammenhang auch ein wenig aufgefallen ist, sind die unterschiedlichen Kosten, wenn wir uns Seite 53 betrachten, Punkt F, Versicherungsvermittler. Hier kostet dieser Sanierungsplan CHF 15'000 und dann im Bereich Seite 51, Punkt D, das ist der Bereich der Versicherungsunternehmen, hier kostet der CHF 30'000. Wieso bestehen hier doch massive Unterschiede? Das würde mich auch noch interessieren. Aber zentral ist vor allem der Punkt E, Vorsorgeeinrichtungen, dass man hier auch eine Gebühr für einen Sanierungsplan vorsieht. Ich denke mir, das ist kein Luxus in unserem Lande, gerade bei den Vorsorgeeinrichtungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich melde mich hier zum Anhang I nur einmal allgemein. Ich wäre der Regierung dankbar, wenn sie einfach auf die nächste Vorlage betreffend die Überarbeitung des Finanzierungsmodells die einzelnen Gebührenpositionen nochmals genau nach dem Äquivalenz- und Adäquanzprinzip nochmals prüft. Ich erachte insbesondere einige Abgaben als doch überhöht, beispielsweise Eintragungen in bestimmte Register. Hierbei handelt es sich meines Erachtens um klassische Sekretariatsarbeiten. Die Gebühren hierfür sind aber doch relativ hoch. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dies für die nächste Vorlage prüfen könnten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef Adrian Hasler
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe Ihnen den Ingress zu diesem Anhang I austeilen lassen. Den möchte ich gerne entsprechend einbringen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Christoph Wenaweser
Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage zur Anerkennung bzw. Nicht-Anerkennung von Pensionsversicherungsexperten. Es stellt sich für mich die grundsätzliche Frage: Ist es überhaupt erforderlich, dass jeder Pensionsversicherungsexperte - es handelt sich dabei in der Regel ja ausschliesslich um solche, die bereits in der Schweiz anerkannt sind, die bereits schweizerische Kammermitglieder sind - ich bitte zu prüfen, ob es wirklich nochmals ein separates Anerkennungsverfahren in Liechtenstein braucht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung dazu das Wort?
Das ist nicht der Fall. Somit können wir weiterlesen. Anhang 2 (Art. 30a Abs. 2, 6 und 8) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 (Art. 30a Abs. 2, 6 und 8) steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Wie eingangs in der Eintretensdebatte erwähnt, erachte ich sämtliche Bestimmungen betreffend die Zusatzabgabe zumindest als verfassungsrechtlich bedenklich aufgrund des StGH-Urteils 20012/175. Es ist jeweils die Ziffer 2 eines Absatzes. Wenn diese mit einem Höchstbetrag versehen werden könnten, denke ich, könnten wir die Voraussetzungen des StGH-Urteils 2012/175 doch besser erfüllen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Nach Überprüfung dieser Bestimmung kann Abs. 2 ersatzlos gestrichen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir können weiterlesen. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Somit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 18 erledigt.
Wir machen jetzt eine kurze Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (um 11:05 Uhr).
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