Abänderung des Konsumkreditgesetzes (KKG) (Nr. 7/2013); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Ich möchte Sie informieren, dass wir im Anschluss an Traktandum 20 aus aktuellem Anlass nochmals eine kurze nichtöffentliche Sitzung abhalten werden.
Somit kommen wir zu Traktandum 19: Abänderung des Konsumkreditgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Ich möchte Sie informieren, dass die Regierung im Anschluss an die 1. Lesung Antrag auf gleich anschliessende 2. Lesung und 3. Lesung stellen wird. Dies als Vorinformation.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 7/2013 und steht zur Diskussion. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage soll die Richtlinie 2011/90 EU umgesetzt werden. Dies soll durch eine Abänderung des Konsumkreditgesetzes geschehen. Es wurden insbesondere neue Annahmen über Regeln für die Berechnung des effektiven Jahreszinses für Kredite ohne feste Laufzeit oder für wiederholt vollständig rückzahlbare Kredite aufgenommen.
Die gegenständliche Vorlage wurde von den Vernehmlassungsteilnehmern nicht bemängelt. Ich kann mir jedoch bei dieser Vorlage eine Aussage nicht verkneifen. Das Konsumkreditgesetz ist vor allem an die Konsumenten adressiert. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Sprache, die im Konsumkreditgesetz gewählt wurde, jedenfalls nicht konsumentenfreundlich ist. Einige Bestimmungen sind auch nach mehrmaligem Lesen nur sehr sehr schwer verständlich. Diesbezüglich besteht sicherlich Verbesserungspotenzial.
Da die gegenständliche Vorlage von den Vernehmlassungsteilnehmern nicht bemängelt wurde, bin ich für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte ganz kurz auf einige legistische Anpassungen noch hinweisen, die im Nachgang zur Drucklegung des Bericht und Antrags erfolgt sind, und zwar hat das vielleicht direkt mit dieser Lesefreundlichkeit schon ein bisschen zu tun. In Liechtenstein sprechen wir nicht vom «Verbraucher», sondern wir sprechen jeweils vom «Konsumenten». Deshalb wurde noch das Wort «Verbraucher» in allen betreffenden Artikeln durch das Wort «Konsument» ersetzt. Und in II. wurde noch ein Absatz eingefügt, der Standard ist bei der Umsetzung von EWR-Rechtsvorschriften, der vergessen gegangen war, der aber keine Konsequenzen oder inhaltliche Bedeutung hat.
Vielleicht kann ich ganz kurz gerade dem Abg. Vogt antworten: Ich stimme ihm zu. Als Jurist freue ich mich auch immer, wenn neue EWR-Richtlinien hereinkommen und die Lesefreundlichkeit ist wahrscheinlich nicht nur auf deutsch, sondern in allen Sprachen des EWR ein Problem. Wir haben dieses Problem aber eigentlich immer, wenn wir EWR-Richtlinien umsetzen. Sobald wir uns dann hinsetzen und diese EWR-Texte anders umsetzen als im EWR selbst formuliert sind, generiert das sofort Auslegungsbedarf, generiert das sofort Probleme für die Gerichte in der Anwendung. Und daher werden wir in diesen sauren Apfel wahrscheinlich immer wieder beissen müssen, dass diese Lesefreundlichkeit von europarechtlichen Vorlagen halt nicht immer optimal ist. Ich bitte hier einfach um Verständnis, auch im Sinne des Staatshaushalts, der Aufwand von Anpassungen, dass man es besser lesen kann, auf gut liechtensteinisch formuliert, würde einen sehr grossen Aufwand auch bedeuten für die betroffenen Amtsstellen und Anwender. Und daher macht es eben schon Sinn, dass man die Formulierungen aus den europarechtlichen Richtlinien übernimmt und dadurch diesen Aufwand spart und sich darauf verlässt, dass die Formulierungen in Brüssel auf Herz und Nieren geprüft worden sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Eintreten ist unbestritten. Somit können wir zur 1. Lesung schreiten. Anhang I Ziff. II Abs. 4 bis 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang I Ziff. II Abs. 4 bis 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht gewünscht. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht gewünscht.
Damit haben wir die 1. Lesung dieses Gesetzes vorgenommen.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Der Präsident hat es bereits angetönt, die Regierung beantragt, auch die 2./3. Lesung heute durchzuführen, angesichts der Tatsache, dass eigentlich keine besonderen Probleme in dieser Umsetzung einer EWR-Richtlinie enthalten sind, und auch vor allem angesichts der Tatsache, dass die Umsetzungsfrist eigentlich am 11. Juni 2010 bereits abgelaufen ist. Liechtenstein hat aber auf die Umsetzungsvorlage von Österreich gewartet. Damit vereinfachen wir auch wieder die Anwendung und die Interpretation in allfällligen Gerichtsfällen. Und diese Abwartung der österreichischen Umsetzung hat dazu geführt, dass wir ein bisschen in Verzug sind mit der Umsetzung. Weil wir aber keine Probleme erkennen können, würden wir vorschlagen, dass wir heute die 2./3. Lesung bereits vornehmen können, damit wir nicht noch mehr Zeit verlieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte nun die Zustimmung des Landtages einholen, dass wir die 2./3. Lesung des Konsumkreditgesetzes gleich jetzt vornehmen.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Der Landtag hat seine Zustimmung mit 24 Stimmen erteilt.
Somit kommen wir zur 2. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Konsumkreditgesetzes.
Wir können mit der Lesung beginnen. Anhang 1 Ziff. II Abs. 4 bis 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Ziff. II Abs. 4 bis 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben Anhang 1 Ziff. II Abs. 4 bis 6 mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Zustimmung jetzt erteilen.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben II. mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter.
Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Ich lese den bezüglichen Text vor: «Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Juni 2013 in Kraft».
Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Zustimmung erteilen. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Damit haben wir Inkrafttreten mit 24 Stimmen zugestimmt. Wir kommen noch zur Schlussabstimmung: Wer der Abänderung des Konsumkreditgesetzes zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben der Abänderung des Konsumkreditgesetzes mit 24 Stimmen zugestimmt und gleichzeitig Traktandum 19 erledigt. Danke. -ooOoo-