Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Nr. 8/2013); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 8/2013 und steht zur Diskussion. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage soll quasi ein Redaktionsversehen korrigiert werden. Gemäss § 66e SchlT PGR soll nunmehr auf Anzeige des Amtes für Justiz im Ausserstreitverfahren vom Landgericht mit einer Ordnungsbusse bis zu CHF 10'000 bestraft werden können, wer vorsätzlich die Pflicht zur ordnungsgemässen Führung des Aktienbuches nach Art. 328 ff. PGR verletzt.
Im Bericht und Antrag wird ausgeführt, dass diese Bestimmung verfassungskonform erscheine. Mir erscheint diese Bestimmung zumindest verfassungsrechtlich bedenklich. Insbesondere bin ich der Ansicht, dass diese zu wenig bestimmt ist. Die Frage werde ich anlässlich der 1. Lesung stellen. Ich bin der Ansicht, dass diese Bestimmung abgeändert werden muss, bin jedoch für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich sehe die verfassungsrechtlichen Bedenken prima vista nicht. Das kann die Regierung aber sicher abklären. Für mich ist das eigentlich eine reine Nachführung. Die Bestimmung, wie die Regierung ausführt, «ist in Verstoss geraten». Das ist ein spezieller Ausdruck. Nun soll diese «in Verstoss» geratene Bestimmung nachträglich eingeführt werden. In der letzten Legislatur, als wir die Immobilisierung der Inhaberaktien umgesetzt haben, hat das in der Vernehmlassung eigentlich keine Bedenken aufgeworfen. Aber die Regierung kann das sicher nochmals prüfen. Für mich ist das eine reine Formsache, dass wir das aufnehmen, und unproblematisch. Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich sehe die Problematik in der Beschreibung der Tathandlung. Die Tathandlung soll darin bestehen, dass jemand die Pflichten zur ordnungsgemässen Führung des Aktienbuches nach den Art. 328 ff. verletzt. Meines Erachtens müsste dies konkreter formuliert sein und nicht einfach ein Verweis auf die Art. 328 ff.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete. Ich werde das gerne abklären lassen. Ich möchte mich aber dem Abg. Batliner anschliessen. In der Vernehmlassung hat das keine Fragen aufgeworfen. Und auch beim analogen § 66d SchlT, der in der ordentlichen Behandlung schon verabschiedet worden ist und meines Wissens analog ausgestaltet ist, gab es keine Wortmeldungen. Ich bin da also zuversichtlich, dass wir da keine Probleme finden werden. Aber wie gesagt, wir werden das gerne noch einmal anschauen auf die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen. Ja, zu den ähnlichen Bestimmungen wurden keine Bedenken geäussert, jedoch sind diese anders und konkreter formuliert. Bei diesen Bestimmungen bezieht man sich ausdrücklich auf einen Artikel und hier ist einfach ein Verweis auf die Art. 328 ff.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Eintreten ist unbestritten. Damit können wir zur 1. Lesung der Regierungsvorlage übergehen. § 66e SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 66e SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Somit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 20 erledigt.
Damit noch etwas mehr Zeit für die Vorbereitung der Beantwortung der Kleinen Anfragen bleibt, werden wir jetzt eine kurze nichtöffentliche Sitzung einschalten.
Ich darf die Besucher bitten, aus diesem Grund den Saal zu verlassen.
Danke. -ooOoo-