SPORTGESETZ (SPORTG) (NR. 68/1999), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen unsere Sitzung fort. Wir kommen jetzt zu Punkt 20 unserer Tagesordnung: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Schaffung eines Sportgesetzes. Der Bericht und Antrag Nr. 68/1999 steht zur Diskussion.
Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident, geschätzte Abgeordnete. Ich äussere mich mit grosser Zuversicht zu diesem Traktandum und mache dies sicherlich auch im Namen vieler aktiver Funktionäre und Sporttreibenden, von denen heute über 14'000 den verschiedensten Vereinen und Verbänden und damit auch dem LOSV angeschlossen sind. Dazu kommt meiner Einschätzung nach dann nochmals eine bedeutende Zahl, die eine sportliche Tätigkeit ausserhalb von geführten Organisationen ausübt. Es kann mit Überzeugung festgestellt werden, dass der Sport in der heutigen Gesellschaft, besonders auch in Liechtenstein, einen erfreulich hohen Stellenwert geniesst. Mit der Gründung des Landessportverbandes für das Fürstentum Liechtenstein im Jahre 1936 hat die heutige vielseitige Sportszene ihre tragfähige Basis erhalten. Damit verbunden waren auch die allerersten Möglichkeiten für eine - allerdings nur in Ausnahmen mögliche - finanzielle Unterstützung von Verbänden und Vereinen. Die erste bedeutende Sportanlage, welche mit einem wesentlichen Landesbeitrag von rund CHF 25'000 im Jahr 1937 gefördert und auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Grundstück erbaut wurde, war der Landessportplatz in Vaduz. Die direkte finanzielle Sportförderung an den Landessportverband, heute LOSV, entwickelte sich aufgrund gut begründeter anderer Prioritäten des Landes in den Kriegs- und Nachkriegsjahren vorerst nur in bescheidenem Ausmass. Dennoch nahm der Sport durch die Verdienste von zahlreichen rührigen und ehrenamtlich tätigen Funktionären, Trainern und Aktiven eine bedeutsame und erfolgreiche Entwicklung. Mit der Schaffung des Sportbeirates im Jahre 1964 wurde die Sportförderung auf eine neue Basis gestellt. Ab diesem Datum wurden die Ausschüttungen durch das Land zusehends erhöht. Es wurde auch der Sportfonds mit CHF 200'000 geäufnet, die Zinsen standen ebenfalls für ganz bestimmte sportliche Zwecke zur Verfügung. Eine weitere Verbesserung erfolgte durch die Schaffung der Stiftung "Liechtensteiner Sporthilfe". Die Beiträge des Staates wurden insbesondere in den letzten zwei Jahrzehnten markant erhöht, von rund CHF 1 Mio. im Jahre 1980 auf gesamthaft CHF 4,54 Mio. im Jahre 1998. Eine besonders aufgeschlossene Haltung zur Sportförderung - und somit dem Sport gegenüber - wurde ihm Rahmen ihrer Möglichkeiten besonders ab den 50er Jahren auch durch die Gemeinden eingenommen. Es wäre wohl keinem Fussballclub, keinem Turnverein oder Tennisclub, aber auch keiner anderen Sportvereinigung möglich gewesen, ihre Aktivitäten auf derart funktionellen und für die jeweilige Zeit stets auch im regionalen und internationalen Vergleich sehr grosszügig angelegten Sportanlagen auszuüben, ohne diese geradezu vorbildliche Haltung der Standortgemeinden. Dazu kamen dann mehr und mehr auch zusehends grössere Subventionen des Landes. Heute liegt dem Hohen Landtag erstmals eine Vorlage für die Schaffung eines eigenständigen Sportgesetzes vor, mit welchem die Sportförderung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt wird. Das Ressort "Jugend und Sport" kommt damit einem schon lange gehegten Wunsch der Sportszene nach. Auf einen Regierungsbeschluss im Herbst letzten Jahres hat eine Arbeitsgruppe aus dem Sportbeirat in intensiver und fachkundiger Arbeit innert kurzer Zeit eine für die Zukunft bedeutsame und auch ausgewogene Gesetzesvorlage erarbeitet. Aus einer rege benutzten und sehr positiv verlaufenden Vernehmlassung konnten noch einige nützliche Anregungen mitberücksichtigt werden. Den engagierten Personen gebührt dafür der verdiente Dank. Das laufende Jahr 1999 ist für Liechtenstein das ganz besondere Sportjahr; die eindrücklich und erfolgreich durchgeführten Kleinstaatenspiele sind noch bestens präsent. So soll es nun dem Hohen Landtag auch leichter fallen, mit dieser nachwirkenden Begeisterung sich des Sportgesetzes anzunehmen. Die Leitlinien unserer staatlichen Sportförderung bauen auf folgenden Teilbereichen auf:1. Schulsport2. Breitensport3. Leistungssport4. Spitzensport.Diese sind an sich völlig unumstritten. Der Schul- und Breitensport ist für unsere Jugend ein bedeutsames Element der Erziehung und hat seinen unbestrittenen Platz im Lehrplan. Auch die Organisation "Jugend und Sport" und besonders die Zusammenarbeit mit den schweizerischen Stellen spielt eine sehr aktive Rolle in unserem Sportwesen und verdient grosse Anerkennung. Ich erlaube mir noch einige Anmerkungen zu bestimmten Gesetzesinhalten. In der Vernehmlassungsvorlage gab der Grundsatz für die Förderung des Breitensports, wonach nur Sportarten, deren Ausübung aufgrund der geographischen und infrastrukturellen Gegebenheiten auf dem Gebiet des Fürstentum Liechtenstein möglich ist, gefördert werden können, Anlass zu einigen Bedenken. Ich bin der Ansicht, dass mit dem Vorschlag der Arbeitsgruppe durchaus auch auf eine eher unerwünschte Tendenz hingewiesen werden sollte. Es kann nicht sein, dass jede Absicht zur Ausübung einer nichtliechtensteinischen Sportart, von einer kleineren und kleinen Zahl von Sportlern betrieben, von vornherein und ohne Wenn und Aber Aussicht auf Förderung haben kann. Im neuen Wortlaut der Vorlage wurde den Anliegen aus der Vernehmlassung Rechnung getragen und der wichtige Artikel auch neu verfasst. Er lautet nun: "Alle Sportarten, die in einem Verband oder Verein organisiert sind, welcher dem Dachverband der liechtensteinischen Sportverbände angehört, können gefördert werden". Eine erhöhte Bedeutung und Förderungswürdigkeit soll im neuen Gesetz speziell und in geeigneter Weise auch dem Spitzensport zukommen. Nach Auffassung der Regierung hat der Staat seine Verantwortung wahrzunehmen, indem er bestmögliche Infrastruktureinrichtungen für Training und Wettkämpfe bereitstellt. Leuchtende Beispiele sind denn gerade auch im Vorfeld der Lie-Games in mehrfacher Hinsicht geschaffen worden. Für die persönliche Förderung der wirklichen Spitzensportler sind zur heutigen Ist-Situation sicherlich noch einige Verbesserungen angebracht. Soweit machbar und vernünftig, sollen auf den einzelnen Ebenen in Vereinen und Verbänden - und auch an aktuellen Beispielen belegbar - mit wirksamer Unterstützung von Privaten bedarfsgerechte Zuwendungen an unsere Sportler auf Welt- und Europaniveau angestrebt werden. Wie weit hier der Staat direkt mitwirken kann, wird immer zu Diskussionen Anlass geben. Das Patentrezept hierfür hatte offenbar auch der Sportbeirat bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage nicht.Ein weiteres Thema, das leider in jüngster Vergangenheit allzu oft für negative Schlagzeilen sorgte, und eine zentrale Stelle im neuen Gesetz erlangen soll, ist das Doping. Für die Umsetzung ist der Beitritt und die Anlehnung an die internationalen Abkommen und Bestimmungen, speziell auch an jene der Schweiz, naheliegend. Im Vorschlag wird auf präventive Massnahmen besonders geachtet. Eine für den liechtensteinischen Sport neue Dimension sollen die Dopingkontrollen bei Training und Wettkämpfen darstellen. In die Verantwortung dabei sollen jedoch nicht nur die Mediziner, Trainer und Betreuer, sondern auf ihrem Gebiet nach meiner Ansicht auch die fehlbaren Sportler miteinbezogen werden. Ich begrüsse die feste Installation dieser Massnahmen und die Übernahme von internationalen Bestimmungen ausdrücklich. Aus dem organisatorischen Bereich ist die Ablösung des bisher überaus aktiven und für unseren Sport sehr erfolgreich arbeitenden Sportbeirats durch eine Sportkommission von Bedeutung. Ihr obliegt nebst beratenden und strategischen Tätigkeiten insbesondere die Entscheidung über die Ausrichtung von künftigen Förderungsbeiträgen, welche durch die Fachverbände für ihre Mitgliedsvereine und von Vereinen als Einzelmitglieder direkt an die Kommission einzureichen sind.Abschliessend danke ich der Regierung sowie allen Beteiligten, welche zur Schaffung des liechtensteinischen Sportgesetzes beitragen werden. Ich bin zuversichtlich, dass der Sport in Liechtenstein auch wirklich der Gewinner dabei ist. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus.
Abg. Elmar Kindle:
Ich begrüsse die Schaffung eines Sportgesetzes. Es bildet die Grundlage für einen gesetzlichen Rahmen, in welchem sich Breiten-, Leistungs- und Spitzensport entfalten können. Die Schaffung eines Sportgesetzes ist ein Bekenntnis zum Sport. Er gewinnt dadurch mehr an Bedeutung in Liechtenstein und tritt auch mehr in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit als bis anhin. Ich begrüsse auch die Sportförderung auf Landesebene, welche im Jahr 2000 um CHF 500'000 erhöht wird. Ich könnte mir sogar noch eine weitere Erhöhung vorstellen. Dennoch erachte ich dieses Gesetz als ein allzu dehnbares Rahmengesetz mit zu allgemein gehaltenen Grundsätzen. Konkrete Regelungen fehlen, wie z.B. die Gewährung von finanziellen Förderungen an Leistungs- und Spitzensportler. Die Regelung einer finanziellen Unterstützung will die Regierung mit einer Verordnung regeln, dies jedoch nicht auch gesetzlich verankern. Art. 1 des Gesetzes lässt der Regierung zu viel Spielraum. Ich bin der festen Überzeugung, dass diesbezüglich eine konkrete gesetzliche Regelung gefunden werden muss. Im Bericht und Antrag der Regierung auf Seite 19 wird der Bereich Spitzensport erläutert. Dabei kommt die Regierung zur Erkenntnis, dass der Staat aufgefordert ist, an der gezielten Förderung des Spitzensportes mitzuwirken. Hier gebe ich der Regierung Recht, wenn sie sagt, dass die Förderung des Spitzensportes in Form von Bereitstellung geeigneter Infrastrukturen für Training und Wettkämpfe Aufgabe des Staates ist. Dass jedoch allein durch die Zurverfügungstellung einer geeigneten Infrastruktur die Förderung des Spitzensportes gewährleistet sein soll, ist jedoch für mich sehr fragwürdig. Auch werden hierbei etliche andere Sportbereiche ausgeschlossen. Die Regierung spricht von Bereitstellung von Fussballstadien, Tennisanlagen, Leichtathletikanlagen. Wo bleiben sämtliche anderen Sportarten, wie z.B. Wintersportarten, Motorsportarten? Plant die Regierung respektive die öffentliche Hand, z.B. für Motocross-Begeisterte eine Motocross-Piste nach internationalem Standard? Und wenn nicht, wie gedenkt die Regierung, die Spitzensportler dieser Sportarten zu unterstützen? Allein mit der Bereitstellung von geeigneten Infrastrukturen ist einem Leistungs- und Spitzensportler noch lange nicht geholfen. Hier müssen andere Ansätze gefunden werden. Man halte sich z.B. vor Augen, dass ein Leistungssportler, welcher aufgrund seines zeitintensiven Trainingseinsatzes keiner geregelten Arbeit nachgehen kann, auch keine sozialen Absicherungen mehr hat. Der Weg eines Leistungs- und Spitzensportlers bedeutet für diesen in finanzieller Hinsicht immer eine lange Durststrecke. Gerade dann nämlich, auf dem Weg zum Spitzensportler, ist ein Leistungssportler am meisten auf regelmässige und angemessene finanzielle Unterstützung angewiesen. Grundsätzlich steht für mich ausser Frage, dass sowohl den Leistungs- wie auch den Spitzensportlern finanzielle Unterstützung vom Lande zusteht.Im Bereich Dopingkontrolle teile ich die Ansicht der Regierung, wenngleich ich darauf hinweisen möchte, dass es illusorisch ist, wenn man meint, die Dopingkontrolle in Liechtenstein auf eigene Faust durchführen zu können und Dopinglisten selbst zu erstellen. Dies wird nur in Kooperation mit dem benachbarten Ausland möglich sein. Dopingkontrollen nur an Wettkämpfen durchzuführen, stellt jedoch noch lange keine ganzheitliche Dopingbekämpfung dar. Dopingkontrollen im Training sind ebenso notwendig wie im Wettkampf. Um in der Dopingprävention glaubwürdig zu sein, müssen auch unangekündigte Trainingskontrollen durchgeführt werden und auch dementsprechend gesetzlich verankert werden. Ich möchte daher der Regierung nahelegen, bis zur 2. Lesung die Dopingkontrollen im Training ebenfalls ins Gesetz aufzunehmen.
Abg. Norbert Bürzle:
Herr Präsident, meine Dame und Herren. Beinahe die Hälfte der liechtensteinischen Bevölkerung betreibt in Vereinen und Verbänden organisierten Sport. Zählt man die nichtorganisierten Sporttreibenden noch dazu, so kann man wohl mehr als die Hälfte aller Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins als Sportler bezeichnen. Die Regierung stellt in ihrem Bericht und Antrag richtigerweise fest, dass der Sport in Liechtenstein eine grosse und anerkannte Bedeutung hat. In Sachen Sportstättenbau wurde seine Wichtigkeit schon seit Jahren gebührend berücksichtigt, so ist Liechtenstein gemessen an der Bevölkerung wohl das Land mit der absolut grössten Sportstättendichte. Die Geschichte der staatlichen Sportförderung ist erst 35 Jahre alt. Im Jahre 1964 wurde das Gesetz über die Schaffung des Sportbeirates und das Gesetz über die Schaffung eines liechtensteinischen Sportfonds vom Landtag beschlossen. Auf dieser Basis nahm der Sport bis heute eine unvorhersehbare expansive Entwicklung, zu der nicht unwesentlich das Medium Fernsehen beigetragen hat. Unbekannte Sportarten wurden auch in Liechtenstein bekannt und fanden bei uns Nachahmer bzw. Begeisterte. Heute gehören dem Liechtensteinischen Olympischen Sportverband 37 verschiedene Sportverbände an. Diese Entwicklung liess sukzessive die vom Staat für die Sportförderung aufgewendeten Mittel bis auf ca. CHF 2,5 Mio. im Jahre 1999 anwachsen, ohne dass die Subventionierung der Sportstätten in diesem Betrag eingerechnet wäre. Ausgenommen sind auch Sonderbeiträge für die Beschickung und Durchführung von internationalen Grossanlässen, wie Olympiaden oder die in diesem Jahr so erfolgreich in unserem Land durchgeführten Kleinstaatenspiele. Ich möchte an dieser Stelle allen Organisatoren und Helfern ein Riesenlob und meinen Dank aussprechen, allen voran den Vorstandsmitgliedern des LOSV. Sie haben bewiesen, dass Sportler und Sportfunktionäre nicht nur immer verlangen, sondern dass sie auch bereit sind, sehr viel zu geben. Gegeben wurde seitens dieser Leute jedoch nicht erst anlässlich der Kleinstaatenspiele. Ohne die ehrenamtliche Mitarbeit einiger hundert Funktionäre in Verbänden und Vereinen hätte der Sport in Liechtenstein niemals den Stellenwert von heute erreichen können. Ich teile die Ansicht der Regierung, dass der Sport vor allem auch aus sozial- und gesundheitspolitischen Gründen weiterhin grosszügig gefördert werden muss. Für mich sind dies nicht Beträge à fonds perdu, sondern Investitionen, die sich unter dem Strich schon gerechnet haben und noch rechnen werden. Von allen Vernehmlassungsteilnehmern wurde die Schaffung des Sportgesetzes begrüsst. Auch ich bin der Ansicht, dass durch ein entsprechendes Gesetz zeitgemässe oder besser noch zukunftsweisende Grundlagen für die Sportförderung geschaffen werden müssen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen hatten zur Folge, dass in der Vergangenheit Sport mehrspurig und zum Teil unkoordiniert unterstützt wurde. Das vorliegende Sportgesetz kann klare Zuständigkeiten schaffen, vorausgesetzt, die im Sport tätigen übergeordneten Gremien versuchen eine optimale Zusammenarbeit, beginnend schon bei der Erarbeitung der für dieses Gesetz notwendigen Verordnungen und Reglemente. Die durch dieses Gesetz erforderlichen zusätzlichen CHF 500'000 sind für mich durch die auf Seite 53 und 54 des Berichtes aufgezählten Positionen ausreichend begründet. Ich bin allerdings der Überzeugung, dass noch weitere gerechtfertigte Kosten folgen werden. Ich erachte auch die beantragten zusätzlichen 50 Stellenprozente bei der Dienststelle für Sport als notwendig. Im Bereich Spitzensportförderung gibt es aber trotz dieses Gesetzes noch ungelöste Probleme. In der Vernehmlassung wurde vor allem die soziale und die berufliche Absicherung von Spitzensportlern angesprochen. Lösungen für diesen Bereich zu suchen, wird eine wichtige Aufgabe der neuen Sportkommission sein. Allerdings muss auch dieser Auftrag in engster Zusammenarbeit mit dem LOSV und den betroffenen Verbänden und der Wirtschaft erledigt werden. Nur so kann eine von allen getragene Spitzensportförderung für die Zukunft entstehen.
Abg. Gebhard Hoch:
Es ist sicher zu begrüssen, dass die Regierung dem Landtag die Schaffung eines Sportgesetzes vorschlägt. Zu begrüssen ist auch, dass durch die Schaffung des Sportgesetzes die Regierung tendenziell mehr Förderungsbeiträge dem Sport zur Verfügung stellen will, wobei im Moment noch nicht abzusehen ist, welche Bereiche des Sportes vermehrt finanziell gefördert werden sollen. Im vorliegenden Bericht und Antrag gibt die Regierung ein Bekenntnis zum Sport allgemein und zum Spitzensport im Besonderen, was mich persönlich sehr freut. Sport habe in Liechtenstein eine grosse und breit anerkannte Bedeutung, schreibt die Regierung. Die dargelegte Wirkung des Sports liege im öffentlichen Interesse und rechtfertige die Unterstützung durch den Staat. Fast ins Schwärmen kommt die Regierung, wenn sie in Sachen Spitzensport schreibt: "Erfolgreiche Spitzensportlerinnen und Spitzensportler werden zu Botschaftern und Werbeträgern für ihre Heimatstaaten. Für jugendliche Menschen sind sie oft Idole, denen nachgeeifert wird und deren Leistungen als Motivation für das Erreichen eigener Ziele dienen. Damit erlangt der Spitzensport eine Bedeutung, die weit über den eigentlichen Bereich des Sports hinausreicht. Aufgrund dieser Erkenntnisse und Tatsachen ist der Staat aufgefordert, an der gezielten Förderung des Spitzensportes mitzuwirken". Und an anderer Stelle heisst es: "Alle diese Bemühungen bedürfen einer Ergänzung in Form der Unterstützung der sportlichen Aktivitäten der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler selbst. Die Regierung ist sich sehr wohl der Bedeutung des Spitzensportes bewusst. Dies bedeutet ein explizites Bekenntnis des Staates zum Spitzensport auf Gesetzesstufe". Leider vermisse ich aber dann in der gegenständlichen Gesetzesvorlage konkret die Ansätze für die Förderung von Spitzensportlern. Doch darauf komme ich noch speziell zu sprechen.Der vorliegende Entwurf des Sportgesetzes ist zu allgemein gehalten und gibt nicht viel Konkretes her. Es ist ein typisches Rahmengesetz, das einige Grundsätze und organisatorische Regelungen festhält. Die wesentlichen Ausführungsbestimmungen aber, die entscheidend sind, ob das Sportgesetz die Erwartungen erfüllt, behält sich die Regierung gemäss Art. 11 und 24 vor, per Verordnungen zu regeln. Für meinen Geschmack müsste dieses Gesetz viel detaillierter regeln, unter welchen Umständen und unter welchen Voraussetzungen Sportler und Verbände gefördert werden. Ich möchte es nicht der Regierung allein überlassen, dieses sehr vage Gesetz nach ihrem Gutdünken via Verordnungen zu steuern. Es braucht viel Sachverstand bei der Formulierung der Verordnungen, Reglemente und Verträge mit den Verbänden; Sachverstand, der sicher beim jetzigen Sportbeirat, aber vor allem auch bei der Dachorganisation des liechtensteinischen Sportes, dem LOSV, vorhanden ist. Ich fordere daher, dass der LOSV bei der Erarbeitung der Verordnungen, Reglemente und Verträge von der Regierung zur Mitwirkung eingeladen wird. Ich möchte die Frau Regierungsrätin bzw. die Sportministerin hier fragen, ob sie die Absicht hat, den LOSV beizuziehen.Was mir in diesem Gesetzesentwurf weiter fehlt, sind klare Definitionen der Förderungsbereiche gemäss Art. 4. Was ist gemäss dem Sportgesetz Breitensport, Leistungssport, Spitzensport? Es genügt nicht, wenn die Regierung in den Erläuterungen ansatzweise versucht, Definitionen zu geben. Wer sich später auf das Gesetz berufen will, muss die Antworten im Gesetz selbst finden und nicht in irgendwelchen unverbindlichen Erläuterungen. Ich muss der Regierung widersprechen, wenn sie auf Seite 19 festhält: "Spitzensport zu betreiben heisst, sich auf dem Niveau der Weltbesten zu bewegen und zu messen". Das möchte ich nicht so absolut gelten lassen. Vor allem nicht für ein kleines Land wie Liechtenstein. Man kann auch auf einem etwas tieferen Niveau professionell oder halbprofessionell Spitzensport betreiben. Der Übergang vom Leistungssport zum Spitzensport ist sowieso fliessend. Aber man kann hier in guten Treuen unterschiedlicher Meinung sein. Entgegen dem flammenden verbalen Bekenntnis der Regierung zum Spitzensport bringt dieses Sportgesetz den Spitzensportlern konkret herzlich wenig. Die Regierung sieht den staatlichen Beitrag zur Förderung des Spitzensportes in erster Linie in der Bereitstellung von Infrastruktur für Training und Wettkämpfe. Es ist nicht damit getan, dass die bauliche Infrastruktur erstellt wird. Die entsprechenden Bauten kommen nämlich hauptsächlich dem Breitensport zugute. Bestehen Abkommen, dass Spitzensportler bevorzugt diese im Gemeindebesitz stehenden Anlagen nützen können? Die Ausrichtung von rückzahlbaren Darlehen an Spitzensportler, woran die Regierung offenbar denkt, ist nicht zielführend. Vielmehr denke ich, müsste es ein über die Aufbauphase eines Spitzensportlers verteiltes Stipendium sein, das nicht zurückzuzahlen ist. Betragsmässig kann das gar nicht ins Gewicht fallen, stellt die Regierung doch auf Seite 27 selbst fest: "Liechtenstein ist ein kleiner Staat, sodass das Potenzial an Spitzensportlern schon aufgrund der Einwohnerzahl beschränkt ist". Ich bin auch ganz der Meinung I.D. Prinzessin Nora, unserem IOC-Mitglied und einer ausgewiesenen Kennerin in Sachen Sport, die im Vernehmlassungsverfahren die Ansicht äusserte, dass der Staat auch Aufgaben hinsichtlich der sozialen Absicherung und der beruflichen Reintegration von Spitzensportlern zu erfüllen habe. Auch die VU, notabene, vertrat die gleiche Ansicht, sodass es mich erstaunt, dass die Regierung hier nichts tut. In einer kürzlichen Veranstaltung zum Thema Spitzensport haben sich unsere erfolgreichsten Athleten beklagt, dass sie in dieser Hinsicht im Vergleich zu ihren ausländischen Kollegen klar benachteiligt sind. Ein Marco Büchel, ein Stefan Kunz, eine Birgit Heeb oder ein Markus Hasler hatten alle eine mehr oder weniger lange finanzielle Durststrecke zu durchlaufen, bis die Erfolge und damit auch eine materielle Besserstellung eintraten. Während dieser Durststrecke - und je nach Einkommen auch darüber hinaus -, gehören die Spitzenathleten oder ihre Eltern, die in der Regel für sie finanziell geradestehen, auch von staatlicher Seite massvoll unterstützt. Wie schon gesagt: Es werden bei uns nie viele sein, die solche Ansprüche geltend machen können. Der Staat, d.h. Regierung und Landtag, müssen einen Grundsatzentscheid fällen: Soll der Spitzensport staatlich gefördert werden oder nicht? Das ist eine legitime Frage. Der Spitzensport braucht nicht staatlich gefördert zu werden, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, Spitzensport sei eine rein private Sache. Lautet der Entscheid aber ja, so wie aus den Äusserungen der Regierung im vorliegenden Bericht geschlossen werden kann, so sind den Worten Taten folgen zu lassen. Spitzenathleten unseres Landes haben schon Modelle entwickelt für ihre Förderung, auf die wir vielleicht in der anschliessenden Debatte noch zu sprechen kommen. Diese Modelle sind der Frau Regierungsrätin bekannt. Völlig daneben geraten ist der Regierung der Art. 10, wonach eine finanzielle Förderung nur gewährt werden dürfte, wenn die entfaltete Tätigkeit oder das Vorhaben nicht ausschliesslich oder überwiegend im privaten Interesse liegen. Diese Voraussetzung ist mehr als nur theoretisch, sie ist wirklichkeitsfremd. Ein Sportler, und insbesondere ein Spitzensportler, erbringt doch seine Leistung ausschliesslich für sich selbst, ganz sicher nicht im öffentlichen Interesse, was man aus der Regierungsvorlage als Voraussetzung ableiten muss. Viel zu viel Platz im vorliegenden Entwurf zum Sportgesetz wird dem Doping eingeräumt. Für mich ist der Abschnitt 5 - Massnahmen gegen das Doping - ein Fremdkörper in diesem Gesetz. Es würde ohne weiteres genügen, wenn im Gesetz der Gebrauch von Doping strikte abgelehnt wird, aber nicht unbedingt im Zweckartikel, und eventuell gewisse Strafbestimmungen aufgenommen werden, im Übrigen nur auf das Übereinkommen gegen Doping des Europarates verwiesen wird. Es macht nun wirklich keinen Sinn, dass die Regierung, wie in den Artikeln 18 vorgesehen, mit Verordnung Dopinglisten erstellt und deren Kontrolle und Überwachung regelt. Die Regierung würde immer hoffnungslos hintennachhinken. Den ganzen Bereich Doping sollte sich die Regierung nochmals gründlich anschauen und auf ein Minimum kürzen, vor allem auch im Interesse der Praktikabilität. Aufgefallen ist mir noch auf Seite 54, dass unter die Aktivitäten der Dienststelle für Sport Projekte im Bereich des Spitzensportes im Auftrag der Sportkommission fallen. Das scheint mir gefährlich zu sein, könnte es doch heissen, dass der Staat direkt Einfluss auf den Spitzensport nehmen will. Ich möchte von der Regierung hören, dass dies nicht beabsichtigt ist. Ich bin der Ansicht, dass entweder ein Ausschuss aus der Sportkommission und dem LOSV - oder der LOSV allein - für Projekte im Spitzensport zuständig sein muss. Dies beginnt mit der Erstellung der entsprechenden Reglemente, geht über die direkte Betreuung der Athleten und endet mit der Auszahlung der Beiträge. Es ist dies ein Bereich, der Fachkompetenz erfordert und bei seriöser Bearbeitung viel Aufwand verursacht. Hiefür ist eine staatliche Institution nicht geeignet. Ich bin für Eintreten, fasse aber die Schwachpunkte dieser Vorlage nochmals wie folgt zusammen: Der vorliegende Entwurf des Sportgesetzes ist zu allgemein gehalten. Es fehlen Details im Gesetz zu den Umständen und Voraussetzungen einer Förderung. Im Gesetz fehlen die klaren Definitionen der Förderungsbereiche. Dieses Sportgesetz hilft den Spitzensportlern wenig. Der Art. 10 betreffend Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist wirklichkeitsfremd. Dem Bereich Doping wird in diesem Gesetz zu viel Platz eingeräumt. Projekte im Spitzensport sind unklar zugeordnet. Ich erwarte mir von der Regierung bis zur 2. Lesung wesentliche Änderungen und Verbesserungen.
Abg. Paul Vogt:
Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners im ersten Teil anschliessen. Im zweiten Teil habe ich doch teilweise eine etwas andere Meinung. Ich bin überzeugt, dass die Sportförderung in Liechtenstein bereits heute sehr grosszügig ausgestaltet ist, wenn man anschaut, was Staat und Gemeinden gemeinsam für den Sport machen. Ich habe mir die Sportgesetzgebung in der Schweiz und in Österreich angeschaut und habe keine vergleichbare Sportförderung in diesen Staaten gefunden. Der Sport und auch der Spitzensport wird heute in Liechtenstein finanziell und auch organisatorisch grosszügig gefördert. Der Sport geniesst grosses Wohlwollen von Seiten des Staates und von Seiten der Gemeinden. Ich glaube, das sollte man ohne Wenn und Aber anerkennen. Das darf man auch einleitend feststellen. Ich begrüsse trotzdem eine gesetzliche Regelung des Sports. Ich glaube, dass das gerechtfertigt ist angesichts der Beiträge, die ausgeschüttet werden. Für mich sind diese finanziellen Leistungen auch nicht bestritten. Es ist in meinen Augen wichtig, dass hier auch eine Standortbestimmung vorgenommen wird. Ich begrüsse auch ausdrücklich die Bekämpfung des Doping als Zielsetzung in diesem Gesetz. Ich bedaure, dass eine andere wichtige Zielsetzung zu kurz kommt, und zwar wird der Konflikt Umwelt und Sport nicht thematisiert. Es wird lediglich in Art. 3 unter den Begriffsbestimmungen kurz angedeutet, dass Sport etwas ist, was die Umwelt nicht gefährden soll. Ich glaube, man müsste das thematisieren und sollte auch in die Zielsetzung dieses Gesetzes aufnehmen, dass Sport nur so weit gefördert werden darf, wie er die Umwelt nicht gefährdet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine international anerkannte oder homologierte - oder wie man dem auch sagt - Motocross-Strecke in Liechtenstein gebaut wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat hingeht und Motorsport bei uns finanziell fördert. Ich schliesse mich den Ausführungen von Gebhard Hoch in Bezug auf die fehlenden klaren Bestimmungen an. Die Regierung sagt zwar, dass das Gesetz klare Regelungen enthalte. Ich bin nicht dieser Meinung. Es hat zu viele Kann-Bestimmungen drin. Es wird zu oft auf Verordnungen verwiesen, die dann das Ganze noch regeln werden. Der Abg. Hoch hat gesagt, es sei ein Rahmengesetz. Ich teile diese Meinung. Ich bin der Auffassung, dass die wesentlichen Grundsätze für die Sportförderung im Gesetz selber formuliert werden müssen. Es soll im Gesetz stehen, wie die Mittel verteilt werden, nach welchen Grundsätzen verteilt wird. Es kann nicht sein, dass einfach die Sportkommission hier ein sehr grosses Ermessen hat. Ich werde das in der Lesung dann noch an den einzelnen Artikeln verdeutlichen.Ein letzter Gedanke, den ich hier aufgreifen möchte, ist die Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Land. Ich habe gesagt, dass sowohl die Gemeinden wie auch das Land den Sport unterstützen. Ich glaube, dass dort, wo es um den Breitensport geht, die Gemeinden eine ganz zentrale Aufgabe haben, sie in der Vergangenheit auch schon gehabt haben. Die Aufgaben der Gemeinden werden aber nur im Art. 5 ganz kurz erwähnt. Es heisst dort: "Soweit die Bestimmungen dieses Gesetzes für die Förderung in örtlichen Bereichen in Betracht kommen, gehen die Gemeinden entsprechend diesen Bestimmungen vor". Ich glaube, es wäre angezeigt, dass man sich hier grundsätzlich Gedanken macht: Wo ist der Staat zuständig? Wo ist die Gemeinde zuständig? Im Breitensport, glaube ich, sind die Gemeinden näher und sind stärker gefordert als der Staat.
Abg. Helmut Konrad:
Wie alle meine Vorredner begrüsse auch ich diese gesetzliche Basis, auf die die Sportförderung gestellt wird, die ja bisher gefehlt hat. Insofern ist auch für mich Eintreten auf die Gesetzesvorlage unbestritten. Die Initiative und in der Folge dann viel Ausdauer des Sportbeirates und des LOSV waren nötig, dass es dazu gekommen ist. Ich kann mich hier dem schon ausgesprochenen Dank anschliessen. Die Regierung stellt im Bericht die sozial-, gesundheits- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports fest und bekennt sich deshalb zur Förderung des Sports, und zwar des Schul-, Breiten-, Leistungs- und Spitzensports durch Staat und Gemeinden. Ich finde es schade, wenn man dann nach neuen, in die Zukunft gerichteten Ansätzen sucht, dass man nichts findet. Es hat mich enttäuscht bei der Lektüre des Gesetzes und des Berichtes. Man stellt rasch fest, dass eigentlich vom Ist-Zustand ausgegangen wird, dass im Grossen und Ganzen nur das festgeschrieben wird, was bereits schon Bestand hat, dass man aber vergebens nach neuen Wegen sucht. Es ist bereits von Gebhard Hoch angesprochen worden. Sportförderung in dem Masse - und sie ist sicher schon in den letzten Jahren grosszügig betrieben worden - wie sie in diesem Gesetz umschrieben wird, hat auch in den letzten Jahren durch Staat und Gemeinden stattgefunden. Im organisatorischen Bereich wird an Altem festgehalten. Der bisherige Sportbeirat wird durch die Sportkommission ersetzt, allerdings mit mehr Kompetenzen. Die Dienststelle für Jugend und Sport wird zur Dienststelle für Sport. Eine Verbesserung bringt das Gesetz in Bezug auf die Transparenz im Finanzbereich, werden doch künftig in diesem Bereich aufgewendete Mittel nicht mehr verstreut in der Landesrechnung, sondern an einem Ort ausgewiesen. Ich möchte die Kritik, dass dem Gesetz grundsätzliche neue Ansätze fehlen, an einem Beispiel aufzeigen. Die Förderung des Spitzensports ist ein Grundsatz, zu dem sich die Regierung ja auch bekennt. Was sie aber damit meint, bleibt völlig offen. Hier hätte ich erwartet, dass in Grundzügen aufgezeigt wird, wie dies geschieht. Der Abg. Hoch hat Möglichkeiten angedeutet. Das Gesetz zeigt solche Wege nicht auf, auch im Bericht der Regierung hält man sich bedeckt, wenn es konkreter werden müsste. Es heisst zum Beispiel im Bericht, also im Gesetzesteil, ganz lapidar, nachdem vorher Vor- und Nachteile aufgelistet werden: "Trotzdem wird es zu prüfen sein, ob mit neuen Anstellungsmodellen von Seiten des Staates und der Förderung zur besseren Integration beigetragen werden kann". Das ist im Zusammenhang formuliert mit der Förderung von Spitzensport, mit der besseren beruflichen und sozialen Absicherung. Und so vage wie das Gesetz in diesem Beispiel ausfällt, so empfinde ich das eigentlich in allen Belangen. Es ist der Begriff genannt worden: ein typisches Rahmengesetz. Es enthält einige Grundsätze, regelt organisatorische Abläufe. Ich denke, es ist erst in den entsprechenden Verordnungen und Reglementen möglich zu ermessen, was die Regierung unter Sportförderung dann wirklich versteht und wie ernst es ihr damit ist. Abschliessend möchte ich noch ein Wort zum Thema Doping anbringen. Ich stimme hier mit dem Abg. Gebhard Hoch überein, dass diesem Thema in diesem Gesetz zu viel Gewicht beigemessen wird. Dies vor allem durch die explizite Aufnahme in den Zweckartikel des Gesetzes. Ich möchte hier keinesfalls den Eindruck erwecken, das Dopingproblem im heutigen Sport gering zu schätzen. Auch mich stören diese Entwicklungen. Sie trüben meine Begeisterung und meinen Respekt vor sportlichen Spitzenleistungen, weil ich mich immer wieder dabei ertappe, sie im Dunstkreis des Dopings zu relativieren. Neben der zu starken Gewichtung denke ich aber trotzdem, dass auch die Massnahmen, die in den Artikeln 18ff aufgeführt sind, teilweise für mich nicht durchführbar sind. Ich kann mir in diesem Bereich aber durchaus vorstellen, dass man ausführlicher wird, aber im Zweckartikel würde ich versuchen, der Regierung beliebt zu machen, diesen Abs. 2, der dem Thema Doping so viel Gewicht gibt, herauszunehmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte demgegenüber die Regierung ersuchen, diesen Abs. 2 nicht herauszunehmen, weil ich es wichtig finde, dass, wenn man schon durch den Erlass eines Sportgesetzes unterstreicht, wie wichtig unserem Staat der Sport und die Sportförderung sind, dass man dieses leider sehr aktuelle, negative Begleiterscheinungsmoment des heutigen Spitzensports nicht einfach unter den Tisch fallen lässt oder so tut, als ob es das bei uns nicht geben könnte. Es ist auch rechtlich verfehlt, wenn der Abg. Hoch meint, dass es genügt hätte, im Gesetz einfach zu sagen: Doping ist verboten und im Übrigen auf das dem Bericht beiliegende Europaratsabkommen zu verweisen. Wie man dort lesen kann, ist das ein Abkommen, welches die Aufforderung an die Unterzeichnerstaaten enthält, dessen Inhalt innerstaatlich umzusetzen, d.h. es ist geradezu notwendig, gesetzliche Vorschriften in dieser Richtung zu erlassen, wenn man sich an den Inhalt dieses Abkommens halten will. Und ich glaube, dass die fünf nicht allzu ausführlich gehaltenen Artikel von 18 bis 22 den Vorwurf, dass in diesem Gesetz allzu viel von Doping die Rede sei, wirklich nicht verdienen. Ebenso halte ich den Vorwurf für ungerechtfertigt, dass es unangebracht sei, eine Dopingliste in Verordnungsform herauszugeben, weil man damit immer nur hinterherhinken werde. Das mag schon sein, dass man die immer wieder anpassen muss an entsprechenden medizinischen internationalen Entwicklungen, aber das macht doch nichts. Es kommt doch darauf an, dass wir eine griffige handhabbare Strafbestimmung - und zu der gehören diese Dopinglisten, darin muss ja enthalten sein, die Einnahme und Verwendung welcher Mittel verboten ist - besitzen. Wenn wir diese nicht hätten, dann würde die Strafbestimmung völlig inhaltslos sein, weil es ja dann nicht im innerstaatlichen Recht - und das ist notwendig - im innerstaatlichen Recht nachvollziehbar wäre, die Einnahme welcher Mittel zu Dopingzwecken unter dieses strafbare Verbot fällt. Ich wollte diese Bemerkung nur machen, weil ich den Eindruck gehabt habe, dass hier der fälschliche Eindruck vorherrscht bei verschiedenen Abgeordneten, dass es, um Doping im Inland bestrafen zu können, gar nicht notwendig sei, solche gesetzlichen Vorschriften zu erlassen. Das ist sehr wohl notwendig. Es mag sein, dass die Verwendung einzelner Mittel auch heute schon unter Medikamentenmissbrauch im Sinne des Heilmittelrechtes verfolgbar wäre, wenn, dann aber sicherlich ab einem eher bescheidenen Level. Im Übrigen aber ist die Einnahme vieler Mittel, deren Einnahme zu Dopingzwecken im Sport verpönt ist, grundsätzlich im normalen Leben nicht vom Staat mit irgendeiner Strafe bedroht. Wenn wir das daher im Bereich des Sports von vornherein klar ächten wollen, dann sind solche Bestimmungen absolut notwendig.
Abg. Helmut Konrad:
Im Gegensatz zum Abg. Gebhard Hoch haben mich die Bestimmungen hinten nicht gestört. Ich hab dieses zu grosse Gewicht des Themas Doping abgeleitet aufgrund des Abs. 2 im Zweckartikel. Ich denke, die Bestimmungen, die dann hinten auftauchen, die kann man auch ableiten - oder den Grundsatz der Dopingbekämpfung kann man auch ableiten aus dem Zweckartikel, der einfach im Abs. 1 besteht: "Dieses Gesetz bezweckt, den Sport im Interesse der Entwicklung der Jugend, der Volksgesundheit, der Freizeitgestaltung und der körperlichen Leistungsfähigkeit zu fördern". Ich habe einfach, das ist vielleicht ein subjektives Gefühl, aber ich habe einfach den Eindruck bekommen beim Durchlesen, dass dadurch, dass jetzt im Absatz 2 der Satz auftaucht: "Der Gebrauch von Doping im Sport wird bekämpft", dass dadurch das Gewicht dieses Themas zu gross wird. Das nur noch als Ergänzung zu dem, was ich eingangs gesagt habe. Wir kommen vielleicht bei der Lesung ja dann noch einmal darauf.
Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte hier die Meinungsäusserung der Abg. Helmut Konrad und auch Gebhard Hoch unterstützen. Für mich beinhaltet, wenn ich sage, dass ich bezwecke, den Sport im Interesse der Entwicklung der Jugend zu fördern, beinhaltet das, dass ich schon gegen den Gebrauch von Doping im Sport bin und den bekämpfe. Ob ich das noch ausdrücklich sage oder nicht, darüber kann man sich streiten. Trotzdem noch ein paar Aussagen zu diesem Doping: Z.B. wird in Art. 3 der Begriff des Doping definiert. Da wird geschrieben, es sei der Missbrauch von Mitteln und Methoden zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Sport. Mich befriedigt diese Definition zum Beispiel nicht, denn auch Training ist eine Methode zur Steigerung der Leistungsfähigkeit im Sport. Und auch Training kann man missbräuchlich anwenden, und trotzdem würde niemand auf die Idee kommen, missbräuchliches Training, falsch angewendetes Training, als Doping zu bezeichnen. Also da müsste man noch einmal über die Definition gehen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Darum brauchen wir ja die Dopinglisten, Herr Abg. Marco Ospelt, denn dort steht dann drinnen, welche Methoden nicht verwendet werden dürfen, und dort wird normales Training sicherlich nicht dabei sein.
Abg. Gebhard Hoch:
Herr Landtagspräsident. Ich wollte eigentlich bei der 1. Lesung ab dem Art. 18 auf das Dopingproblem speziell eingehen. Aber Sie sprechen das jetzt schon in der Eintretensdebatte an. Für mich ist dieses Gesetz in erster Linie ein Sportförderungsgesetz. Und wie ich schon ausgeführt habe, bin ich selbstverständlich gegen jeden Gebrauch von Doping. Ich bin auch der Meinung, das gehört in diesem Gesetz verankert. Aber ich weiss nicht, wie gut Sie sich in diesem speziellen Bereich auskennen, aber wenn ich daran denke, dass wir nicht einmal eine sportmedizinische Betreuung für Spitzensportler in diesem Land haben, und was diese Bestimmungen in diesem Gesetz an sportmedizinischem Aufwand implizieren, dann bin ich, ich kann es nicht anders sagen, felsenfest überzeugt davon, dass die Regierung hier und ihre Amtsstellen hoffnungslos überfordert würden. Es gibt Lösungsansätze dafür, aber da möchte ich dann bei der 1. Lesung darauf kommen. Ich habe auch erwähnt, dass ich es durchaus richtig finde, dass in diesem Gesetz gewisse Strafbestimmungen aufgenommen werden. Das habe ich ausdrücklich erwähnt. Auf der andern Seite dieses Übereinkommen des Europarates, das wollte ich an sich auch hier in der Debatte dann zur Sprache bringen oder die Frage an die Frau Regierungsrätin stellen. Gestern bei der Behandlung des Traktandenpunktes 1l - Übereinkommen über psychotrope Stoffe - ist der Begriff "Self-Executing-Charakter" gefallen. Da würde es mich eben interessieren, ob diese Vereinbarung gegen das Doping des Europarates auch einen gewissen Grad des "Self-Executing-Charakter" hat. Entsprechend kürzer könnte man im nationalen Gesetz diese Bestimmungen halten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
So wie ich das Übereinkommen gelesen habe, ist es eben nicht "self-executing", aber ich will da anderen Meinungen nicht vorgreifen. Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete. Vielen Dank für Ihre Voten, für Ihre Ergänzungen, für Ihre Anregungen. Ich freue mich, dass Sie die Schaffung eines Sportgesetzes begrüssen, und ich freue mich auch über Ihre konstruktive Aufnahme und Ihre Anregungen. Sie haben eigentlich die Hauptpunkte alle in Ihren Voten ganz von selbst aufgenommen. Sie haben genannt die Finanzierung, die Organisation, das Doping und den Spitzensport. Das sind auch so ziemlich die Punkte, die sicher am meisten überdenkenswert sind. Bevor ich aber auf einzelne Fragen eingehe, möchte ich zuerst danken. Danken der Arbeitsgruppe, die diesen Entwurf zum Sportgesetz vorbereitet hat in vielen, vielen Arbeitsstunden, allen voran Roman Hermann, dem Präsidenten des Sportbeirats, dann den Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe, Mario Frick - also nicht der Regierungschef, sondern Mario Frick, Balzers, aber nicht der Regierungschef nochmals, auch nicht der Fussballer, es gibt eben noch einen dritten Mario Frick - Roman Oehri, Albert Frick, Stefano Näscher, Thomas Lorenz und Johann Pingitzer, mein Mitarbeiter. Sie haben also dieses grosse Werk, über das wir nun heute diskutieren, in vielen Stunden seriös und gewissenhaft vorbereitet. Wir haben uns dabei zum Vorbild genommen die schweizerische und die österreichische Gesetzgebung. Systematisch haben wir uns an unserem eigenen Kulturförderungsgesetz orientiert, weil wir gedacht haben, es sollte in der Systematik ungefähr auch der Kulturförderung zumindest nicht widersprechen, was wir bei der Sportförderung neu jetzt gesetzlich regeln. Wir haben ein Rahmengesetz bezweckt, auch wenn das jetzt vielleicht bemängelt wurde. Aber es war natürlich unsere Absicht, ein schlankes Rahmengesetz zu schaffen. Das hat auch die Schweiz schlank gemacht. Ich habe das Bundesgesetz von Turnen und Sport bei mir. Es umfasst 16 Artikel und hat dann allerdings sehr viele Verordnungen, die habe ich auch hier. Auch unser Gesetz soll schlussendlich so aussehen: Ein Rahmengesetz und Verordnungen, die die einzelnen Sparten, Sportarten und Organisationsformen regeln. Und eine Frage gleich vorweg, oder ein Antwort auf eine Frage: Wir werden die Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung dieser Verordnungen mit den Sportverbänden ganz sicher in Anspruch nehmen. Wir brauchen sie, von dort kommt die Expertise. Diese Sportverbände werden auch die Verordnungen durchzuführen haben. Also ist es ganz klar, dass diese schon bei der Ausarbeitung konsultiert werden müssen, obwohl natürlich dann der Erlass der Verordnung klar in der Kompetenz der Regierung liegt. Aber ganz sicher brauchen wir die Expertise, namentlich des LOSV und der übrigen grossen Verbände. Dann zu den einzelnen Punkten, die allgemein Anlass zu Fragen oder Bemerkungen gegeben haben. Es wurde darauf hingewiesen, dass Definitionen nicht klar sind, dass wir keine Definitionen gegeben haben. Wir denken auch nicht, dass es notwendig ist, jetzt im Gesetz Breitensport, Spitzensport, Leistungssport und Schulsport zu definieren. Es ist im Bericht ausführlich beschrieben, was wir darunter verstehen, und wir halten uns bei diesen Begriffen an die internationalen Definitionen. Also hier haben wir nicht eigene liechtensteinische Definitionen auszumachen oder zu erfinden, sondern hier wollen wir uns an international gültigen Begriffen orientieren. Wir schreiben ja auch nicht in ein Kulturförderungsgesetz, was wir jetzt unter Bildenden Künsten, unter Malerei oder unter Musik verstehen. Das sind einfach stehende Begriffe, die einen gewissen Hintergrund haben, der allgemein gültig ist.Dann zur Spitzensportförderung und zum Thema Spitzensport: Er kommt Ihnen zu klein weg. Er ist Ihnen zu wenig konkret in diesem Gesetz. Er ist allerdings in mindestens 4 Artikeln namentlich aufgeführt. Also er ist viermal verankert. Einmal im Art. 4 als Förderungsbereich, dann im Art. 8 wird eben auch namentlich gesagt, dass der Spitzensport Beiträge erhält. Dann im Art. 9 heisst es, dass Einzelpersonen, welche sich im Ausland ausbilden, um im Spitzensport erfolgreich zu sein, gefördert werden. Dann ist er noch in einem weiteren Artikel erwähnt, den ich jetzt aber suchen muss. Wir sehen das dann, wenn wir das Gesetz durchlesen. Ich finde ihn im Moment nicht, aber er ist viermal namentlich erwähnt. Wir haben auch im Bericht und Antrag bereits mitgeteilt, wie wir ihn konkret fördern wollen, also mittels Stipendien ist aufgeführt, mittels sozialer Absicherungen, mittels neuer Anstellungsmodelle, mittels Förderung der Sportschulen. Also wir wollen auch den Weg zum Spitzensport fördern, also das Stadium, wo sich die Sportler noch eher im Leistungssport aufhalten, wie überhaupt die Grenze zwischen Leistungssport und Spitzensport fliessend ist und eine Förderung des Leistungssports natürlich Voraussetzung ist, um dann auch Spitzensport einmal zu erreichen und auszuüben. Dies drückt sich vor allem auch in den Budgetposten aus. Wir haben das Budget neu erstellt. Sie werden das dann sehen bei der Budgetlesung im November-Landtag. Wir haben sehr viel mehr konkrete Budgetposten - Leistungssport, Spitzensport, Schulsport, Sportschulen im Ausland. All das reflektiert bereits die Struktur, die wir uns in diesem Leistungssport-/Spitzensportbereich vorstellen. Wir sind auch daran, diese neuen Anstellungsmodelle zu überprüfen, aber Sie werden verstehen, dass wir da nicht schon konkrete Modelle vorstellen können. Auch ist es meines Erachtens verfehlt, solche Modelle im Gesetz zu verankern. Das muss dann wirklich mittels Verordnungen geschehen. Ich werde bei den einzelnen Artikeln konkrete Ausführungen machen, wie wir es uns noch konkreter vorstellen, nicht dass ich jetzt hier ein zu langes Eingangsvotum halte. Aber, wie gesagt, spielt eine Rolle dieser Übergang vom Leistungssport zum Spitzensport. Hier sind auch die Definitionen zwischen Leistungssport und Spitzensport wahrscheinlich nicht so einfach. Wir haben ja eine Sitzung gehabt mit etwa 14 Verbänden und das Thema war Spitzensport. Es ist uns in dieser Sitzung nicht gelungen, unter diesen Verbänden eine einhellige Definition herbeizuführen des Begriffs Spitzensport. Im Gegenteil: Die Definitionen dieser 14 Teilnehmer sind also auf einer Skala von 0 bis 10 auf jeder Nummer stehen geblieben. Es sind also hier sehr viele unterschiedliche Meinungen, was Spitzensport für unser Land bedeutet, und was es international bedeutet. Was klar war, ist, dass Spitzensportler Athleten sind, welche sich auf Europa- und Weltniveau erfolgreich mit anderen messen. Es wurde dann aber auch von vielen gesagt, dass man für Liechtenstein spezifisch liechtensteinische Definitionen für Spitzensport beibringen müsse, da ansonsten sehr wenige Verbände bzw. Athleten unter diesen Begriff fallen würden, und dann müsse auch jeder Verband seine eigenen Möglichkeiten hinsichtlich der Machbarkeit bzw. Leistung in Bezug auf Spitzensport darlegen. Also es wurde bereits an dieser Sitzung gesagt, dass Zielvereinbarungen gemacht werden müssen zwischen Verbänden und Förderern, dass eben da viele Bedingungen erfüllt sein müssen, um in den Genuss von Spitzenförderung zu kommen, und dass auch die Verbandsarbeit unter Qualitätsmerkmalen sich überprüfen lassen muss in Zukunft. Also wir haben da feststellen können, dass selbst die Verbände hier hohe Anforderungen stellen, dass die aber von Verband zu Verband variieren. Also das wird eine Aufgabe sein, die uns auch noch viele Stunden und Tage beschäftigen wird. Es wäre auch abwegig, hier im Sportgesetz zu detaillierte Begriffsdefinitionen hineinlegen zu wollen.Dann noch die Frage Doping: Also gerade Doping ist etwas, das dieses Gesetz meines Erachtens auszeichnet. Und wenn Herr Konrad gesagt hat, dass eigentlich dieses Gesetz nicht originell sei und eigentlich alles beim Alten bleibe und nur gerade der Status quo festgelegt werde, möchte ich ihn schon darauf hinweisen, dass wir mit dem Doping sehr fortschrittlich sind. Allerdings sind wir da nicht allein. Auch unsere Schweizer Kollegen prüfen eine ähnlich Dopingbekämpfung im Gesetz. Wir wissen auch, dass Italien und Frankreich ganz fortschrittlich sind in diesem Bereich und die Dopingbekämpfung wirklich extrem auf ihre Fahne geschrieben haben. Und ein persönliches Wort zum Doping: Es ist meine Überzeugung, dass man auf Dauer den Hochleistungssport, den Spitzensport, nur retten kann, wenn man das Doping, wenn nicht zum Verschwinden bringt, aber doch unter Kontrolle bringt. Und gerade im Sport, wo von Fairness und Gesundheit immer die Rede ist und vom Vorbildcharakter, den er auf Kinder und Jugendliche haben sollte, ist meines Erachtens ein Gesetz, das heute dem Doping den Stellenwert nicht gibt, den wir ihm geben, ungewissenhaft, nicht gewissenhaft. Ein solches Gesetz wäre nicht verantwortlich. Wir wollen in diesem Gesetz ja wirklich auch Massstäbe anlegen für das Verhalten im Sport, und für die Vorbildrolle eben, die der Sport auch in Zukunft auf Erwachsene und vor allem Kinder und Jugendliche haben soll. Nicht zuletzt ist die Dopingbekämpfung nötig aus rein wirtschaftlichen, materiellen Gründen. Wenn sich eine Credit Suisse aus der Tour de Suisse zurückzieht, ist das sehr alarmierend und wird die Tour de Suisse vor grosse finanzielle Probleme stellen. Also ich glaube, wir fahren sehr gut, wenn wir Doping so bekämpfen, wie wir das hier vorschlagen. Dass wir das vielleicht nicht durchführen können, da möchte ich widersprechen. Wir haben gesagt, wir erstellen Dopinglisten und wir verwenden die Referenzmethode. Es ist nicht so, dass wir hier in Liechtenstein festlegen, was Doping ist. Es gibt das IOC, das diese Listen erstellt, das sie à-jour hält. Wenn wir die Referenzmethode verwenden und dort drin steht, IOC-Listen sind massgeblich, gilt das einfach generell, ohne dass wir immer die Listen nachführen müssen. Was das IOC als Doping benennt, das ist Doping und das wird bekämpft.Schliesslich noch die Bedenken, die der Abg. Marco Ospelt geäussert hat, nämlich, dass wir auch vom sportmedizinischen Standpunkt vielleicht gar nicht in der Lage wären, diese Dopingkontrollen durchzuführen - also entweder habe ich das nicht richtig verstanden aber natürlich sind wir in der Lage. Wir haben die Kleinstaatenspiele hier durchgeführt, da gab es Dopingkontrollen. Die hat Dr. Peter Rheinberger durchgeführt. Es war in einem Kostenrahmen von CHF 1'000 pro Stichprobe, also alles in allem waren das CHF 30'000 für das ganze Turnier und wir waren in der Lage, das durchzuführen. Es ist ja nicht so, dass wir hier Skirennen in Weltmeisterkategorie durchführen können. Wir werden hierzu nie die Voraussetzungen haben. Und wenn unsere Sportler sich im Ausland befinden, werden sie dort kontrolliert, also diese Höchstspitzensportler, die wir haben. Und für Leistungssportler, für Kontrollen im Training haben wir allemal die Voraussetzungen. Also ich könnte mir das nicht erklären, wieso wir das nicht können sollten. Auch noch in diesem Zusammenhang die Frage von Elmar Kindle. Der Gesetzesartikel, den wir hier vorsehen, der würde auch erlauben, dass wir hier im Training Dopingkontrollen durchführen, also das wird durch diesen Artikel nicht ausgeschlossen.Auch noch eine andere Frage von Elmar Kindle, nämlich wie wir Sportarten fördern wollen, die eben keine Infrastrukturen haben, dass die nicht zu kurz kommen. Wir haben hier im Bericht und Antrag ein paar Ausführungen gemacht, wie wir uns das vorstellen, dass nämlich ein Verband, der keine eigene Sportstätte hat oder der für seine Sportausübung ins Ausland reisen muss, in Zukunft entlastet werden könnte. Also seine infrastrukturellen Nachteile könnten ihm kompensiert werden in Geld, und zwar hätte der Verband dann das der Sportkommission zu melden. Der Verband würde 1/3 dieser Ausgaben übernehmen, der Staat würde 1/3 übernehmen und der Sportler selbst hätte 1/3 zu übernehmen. Das ist Seite 33 unten aufgeführt. Also das sind Lösungsmodelle, die wir prüfen.Wahrscheinlich habe ich noch nicht alle Fragen beantwortet, aber ich werde das gern bei den einzelnen Artikeln sonst nachführen. Eine Frage war noch, ob der Dienststellenleiter dann Projekte zum Spitzensport initiiert oder erlässt. Das ist nicht die Meinung. Der Dienststellenleiter ist ja im Auftrag der Sportkommission tätig. Und wenn die Sportkommission sicher in Zusammenarbeit mit dem LOSV solche Spitzensportstudien in Auftrag gibt oder erstellt, wird der Dienststellenleiter einfach administrativ hier mitwirken. Aber es ist nicht so, dass hier die Dienststelle an Studienprojekte über Spitzensport geht. Den Rest kann ich bei den Artikeln anführen.
Abg. Gebhard Hoch:
Eine kurze Replik, Frau Regierungsrätin. Ein bewusst schlankes Rahmengesetz wollten Sie machen, und ähnlich wie in der Schweiz, das meiste über Verordnungen regeln. Ich hoffe und wünsche mir, dass das Rahmengesetz bis zur 2. Lesung doch noch etwas dicker wird. Aber ich habe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass Sie den LOSV und die grossen Fachverbände bei der Erarbeitung der Verordnungen, Reglemente und Verträge mit diesen Fachverbänden miteinbeziehen wollen. Einen Widerspruch stelle ich fest, wenn Sie sagen, dass es in den Gesprächen mit den Fachverbänden sehr unterschiedliche Meinungen gab, wie nun Leistungssport und wie Spitzensport zu definieren seien und dass es hier sehr unterschiedliche Meinungen gäbe. Gerade deshalb genügt es natürlich nicht, wenn Sie sagen: "Wir beschränken uns auf internationale Begriffe. Wir brauchen keine liechtensteinischen Definitionen". Im Gegenteil, das ist das Allerwichtigste, dass wir wissen, was versteht man in Liechtenstein - nicht allein die Regierung - was verstehen die Sportorganisationen unter Leistungssport? Was verstehen sie unter Spitzensport?Es genügt nicht, wenn Sie in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf dazu gewisse Aussagen machen. Später wird man nur auf das Gesetz zurückgreifen, es sei denn, irgendein Anwalt muss eine Abklärung machen und er greift dann auf den Bericht und Antrag der Regierung zurück. Aber der Athlet, sein Trainer, sein Manager, wer immer, der muss auf das Gesetz zurückgreifen können und muss dort feststellen können: Was ist in Liechtenstein ein Spitzensportler und unter welchen Voraussetzungen und Begleitumständen kann er gefördert werden?Also nochmals: Es genügt nicht, wenn Sie sagen, wir beschränken uns hier auf international gültige Definitionen. In der Leichtathletik z.B. stelle ich mir vor, dass die Definition eines Spitzensportlers in den USA immer anders aussehen wird als beispielsweise in der Schweiz oder in Liechtenstein. Sie erwähnen, oder Sie sagen, dass der Spitzensport mindestens viermal im Gesetz erwähnt ist. Das ist schon richtig, nur ist nicht gesagt, wie der Spitzensport gefördert werden soll. Wenn Sie sagen, im Budget 2000 werden Beträge ausgewiesen sein für Breitensport, Spitzensport, Leistungssport. Da ist es eben wichtig zu wissen, wie können diese Beträge von Leistungssportlern, von Spitzensportlern angefordert werden. Ich habe in meinem Eingangsvotum angeregt, man sollte eine Grundsatzdiskussion führen, ob Spitzensport grundsätzlich in Liechtenstein gefördert werden soll oder nicht. Ihre Ausführungen implizieren an sich schon, dass der Spitzensport staatlich gefördert werden soll, weil Sie sagen, dass man Anstellungsmodelle für Spitzenathleten diskutiert, aber dass man damit noch nicht am Ende ist, dass man hier im Moment dabei ist, zu diskutieren. Es würde mich hier interessieren, nachdem Sie das Papier kennen, das alle Athleten, die man in Liechtenstein als Spitzenathleten bezeichnen kann, unterzeichnet haben, und Sie haben dieses Papier bekommen. Darin werden ganz konkrete Vorschläge gemacht, wie sich die Spitzenathleten eine Förderung, eine halb staatliche, halb private Förderung vorstellen. Da würde es doch interessieren, was Ihre Meinung dazu ist. Nur um keine Missverständnisse beim Doping aufkommen zu lassen: Ich glaube, es ist unbestritten bei allen Votanten, die sich gemeldet haben, dass alle selbstverständlich strikte gegen den Gebrauch von Doping sind. Sie sagen, dass die Dopingkontrollen bei den Kleinstaatenspielen problemlos geklappt hätten; das mag sein, aber das Doping erstreckt sich ja nicht nur auf den Spitzensport. Es ist bekannt, dass auch im Leistungssport und sogar im Breitensport gedopt wird. Wenn Sie sagen, es wäre ohne Probleme möglich, diese Kontrollen in Liechtenstein durchzuführen, da habe ich meine grossen Zweifel. Aber ich möchte das jetzt nicht weiter mit Ihnen hier diskutieren. Ich möchte Ihnen einfach den Rat geben, wenn ich darf, dass Sie sich diesbezüglich bei in- und ausländischen Fachorganisationen, Sportmedizinern usw. beraten lassen.
Abg. Paul Vogt:
Ich erlaube mir auch noch eine kurze Replik. Ich möchte mich wiederum dem Gedanken meines Vorredners anschliessen, was er in Bezug auf das Rahmengesetz sagt. Nach den in Liechtenstein gängigen Auffassungen müssen die wesentlichen Grundsätze im Gesetz selber enthalten sein. Wir haben das an verschiedenen Gesetzen durchdiskutiert. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen in der liechtensteinischen Gesetzgebung, wo bestimmte Sachverhalte in Rahmengesetzen geregelt sind. Das wird dort aber für nicht befriedigend gehalten und wurde auch vom Staatsgerichtshof in seiner Rechtsauslegung bekämpft. Ich glaube, der Verweis, dass in der Schweiz die Sportförderung auch in Form eines Rahmengesetzes geregelt ist, das kann angesichts dieser liechtensteinischen Verhältnisse nicht befriedigen. Ich ersuche Sie deshalb noch einmal, den Ermessensspielraum der Sportkommission bzw. der Regierung bei der Umsetzung dieses Gesetzes zu begrenzen.Der zweite Punkt, den ich nochmals ansprechen wollte, ist der Konflikt zwischen Umweltschutz und Sport. Ich möchte von Ihnen wissen, ob Sie bereit sind, den Umweltschutz auch in diesem Gesetz zu verankern oder ob Sie der Meinung sind, dass auch Sportarten, welche die Umwelt schädigen, unterstützungswürdig sind?
Abg. Lorenz Heeb:
Eigentlich wollte ich mich erst bei der Lesung dieser Artikel melden, aber mir ist jetzt etwas aufgefallen, was schon von Ihnen, Frau Regierungsrätin, und auch vom Abg. Hoch erwähnt wurde. Und zwar geht es um die Erarbeitung bzw. um die Mitarbeit von LOSV und Fachverbänden bei den verschiedensten Verordnungen und Reglementen. Ich unterstütze es sehr, dass der LOSV bei der Erarbeitung dieser Reglemente und Verordnungen mitarbeitet. Meines Erachtens ist er der wichtigste Partner nebst der Sportkommission. Bei ihm ist eine sehr grosse Sachkompetenz vorhanden und er hat auch die Pflicht, alle 37 Sportverbände, die ihm angeschlossen sind, zu vertreten. Und das bedeutet praktisch den gesamten Liechtensteiner Sport. Ich denke auch, dass er eine richtige Wertung der Sportarten und auch der sportlichen Leistungen vornehmen kann, und dies meines Erachtens auch am neutralsten. Ich lehne aber die Mitarbeit von einzelnen grossen Verbänden bei der Erarbeitung von Verordnungen grundsätzlich ab. Sie können, wie alle Verbände, schlussendlich auch an der Vernehmlassung teilnehmen und ihre Meinung zu diesem Zeitpunkt äussern. Es kann nicht sein, dass einzelne Verbände bei der Erarbeitung von Verordnungen, welche die Förderung des Sportes betreffen, bevorzugt behandelt werden. Die Fachverbände sollen selbstverständlich kontaktiert werden, wenn es um Vertragsverhandlungen geht. Dann sind sie ja die Partner auf der anderen Seite. Aber das wird dann wahrscheinlich zu einem späteren Zeitpunkt der Fall sein und ich nehme an, dass die Sportkommission dann diese Verträge mit den Fachverbänden aushandeln wird. Ich habe aber nichts gegen Beizug von Fachleuten, wenn sie nicht die einzelnen Fachverbände vertreten.
Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident. Die verschiedenen Beiträge während der Debatte geben auch mir Anlass zu einigen zusätzlichen Fragen und Anmerkungen. Aus dem Votum des Abg. Hoch habe ich entnommen, dass es bereits eine Liste gibt über unsere wirklichen Spitzensportler. Wenn das so ist und die Verbände sich bereits geeinigt haben unter sich, wen sie gegenseitig als solche akzeptieren - wenn ich das richtig von Ihnen verstanden habe - dann würde ich sagen, Kompliment, dass das funktioniert hat und dass man da von der gleichen Leistungsebene und vergleichbaren Leistungen ausgehen kann. Das ist eine Grundvoraussetzung, um dann beim Sprechen von Förderungsmitteln nicht Neid zu erwecken.Das Zweite: Die sportmedizinische Betreuung ist genannt worden. Sie ist nicht staatlich oder LOSV-zentral organisiert, aber aktive Verbände haben diese Aufgabe schon längere Zeit selbst in die Hand genommen. Ich verweise nur auf den Radsport-Verband, der macht seit Jahren beste Erfahrungen durch die Zusammenarbeit mit dem Landeskrankenhaus Feldkirch. Die Dopinggeschichte wurde genannt. Ich glaube, es ist wirklich nicht mehr sehr viel hinzuzufügen, aber die ganze Sache ist noch nicht so fest installiert, dass es nicht zu Problemen kommt. Selbst in der Schweiz hat es während dieses Jahres noch Zwischenfälle gegeben. Als bei einem Radrennen ein Kontrolleur des Schweizerischen Olympischen Verbandes kontrollieren wollte, wurde dieser schlicht und einfach nach Hause geschickt, weil man ihn gefragt hat: Hast du eine gesetzliche Grundlage? Der Radsport hat nämlich bisher eigene Kontrolleure und führt die Kontrollen auch durch. Also fehlte in der Schweiz ganz klar auch die Verankerung im Gesetz bzw. eine entsprechende klare Bestimmung. Es war auch nicht möglich, die bekannten Tour-de-France-Dopingsünder bereits richtig zu fassen, auch darum, weil in der Schweiz solche Bestimmungen noch gefehlt haben.Dann eine kleine Anmerkung noch zur Betreuung der Athleten, insbesondere der Spitzensportler: Ich sehe auch dort nicht erstrangig die Verpflichtung bei einer staatlichen zentralen Stelle, sondern vorerst beim Fachverband, und von dort aus müsste dann zu einem von der Sportkommission benannten Experten, der diese Probleme speziell bearbeitet, die Verbindung zu Stande kommen.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich danke für das Wort. Ich habe mich bewusst zurückgehalten, und zwar aus Freude, dass sich nun endlich einmal für den Sport auch etwas tut, und habe diese Gesetzesvorlage, die in den Landtag gekommen ist, zunächst einmal sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen. Ich möchte nun aber doch meine Bedenken, die mir gekommen sind, auch noch mitteilen.Zunächst steht diesem Gesetz, glaube ich, wenn es denn so durchgeführt werden soll, wie es die Frau Regierungsrätin jetzt in dieser Debatte kundgetan hat, doch ein grosses Problem entgegen, und zwar in Form von Art. 92 unserer Landesverfassung. Der Abg. Paul Vogt hat das bereits kurz angesprochen. Wie haben verfassungsrechtlich eine doch von der Schweiz recht verschiedene Regelung. Wir sprechen hier von einem gesetzlichen Bestimmtheitsgebot, das in unserem Land verwirklicht sein muss. Wenn Sie sich hier Art. 11 dieser Vorlage genauer anschauen, was Sie alles mit Verordnung regeln wollen, sehe ich einen gewissen Zielkonflikt mit Art. 92 unserer Verfassung aufkommen. Art. 92 der Verfassung heisst eigentlich, und wurde bislang so angewendet und ausgelegt, dass Rechtsetzung nur im Namen des Gesetzes erfolgen darf. Wenn Sie sich den Umfang, was Sie alles mit Verordnung regeln wollen, anschauen, dann werden Sie in der Verordnung selbst sehr viel nicht nur Ausführungsbestimmungen darin haben wollen, sondern eben auch sehr viele rechtsetzende Bestimmungen, was für unser System, für den Stufenbau unserer Rechtsordnung sehr fragwürdig ist. Das soll eine wohlgemeinte Kritik sein. Ich möchte hier beitragen, dass dieses Sportgesetz nicht an formellen Mängeln dieser Art Schaden nimmt. Zu Ihren Ausführungen noch mit Doping, Spitzensport usw.: Doping soll verhindert werden, das ist richtig. Wenn man sich aber die Entwicklung im Spitzensport anschaut, wenn man sich die Kommerzialisierung im Spitzensport anschaut und auch die Profite, die im Spitzensport, mit Spitzensportleistungen erzielt werden können, dann glaube ich, wird jedem auch sportlichen Laien sehr schnell klar, wie schwierig das sein dürfte, wettbewerbsverzerrenden Gebrauch von irgendwelchen Spezialmittelchen zu verhindern. Grundsätzlich begrüsse ich Ihre Einstellung zum Doping und dass Sie Doping bis auf die unterste Stufe des Sportes, nämlich auch für den normalen Hobbysportler sanktionieren und mit Strafe belegen wollen und dadurch auch - nehme ich einmal an - so gut wie möglich verhindern und hintan halten wollen.Eine Diskrepanz geht hier allerdings schon auf. Wenn Sie sich heute anschauen, was einem Spitzensportler alles geschehen kann: Wenn er ein harmloses Nasenschnupfmittel einnimmt, dann kann er bereits als gedopt gelten. Da können Sie nicht den gleichen Massstab ansetzen wie beim Hobbysportler, der irgendwo in einem unserer Sportclubs herumturnt oder hier einmal in der Woche trainieren geht. Auch dieser würde aber dann theoretisch unter die gleichen, äusserst strengen Kontrollmechanismen fallen wie ein Spitzensportler, der wie gesagt, sich äusserst bewusst und bedacht ernähren und behandeln lassen muss, damit ihm da auch nur ja kein Fehler unterläuft. Einen dritten Gedanken möchte ich noch anbringen hier in der Eintretensdebatte, den hat auch der Abg. Lorenz Heeb, allerdings nur teilweise, angesprochen. Bitte beachten Sie bei der Förderung des Sportes die Dynamik des Sports. Sport allgemein kann man sehr schwer in rechtliche Formen fassen oder zwingen. Ich erinnere mich noch sehr gut an meine eigene Jugend, als der Sport, den ich damals gewählt und damals betrieben habe, sehr exotisch und neu war für unser Land und von vielen Leuten eher abgelehnt wurde. Heute ist aus mir und meinem Kollegen der viertgrösste Sportverband in Liechtenstein gewachsen. Er hat sehr viele Anhänger gefunden und hat sich sehr verbreitet. Bitte beachten Sie, dass die heutigen Jungen wieder - etwas für unsere Begriffe - ganz Exotisches beginnen. Sie fahren vielleicht Skateboard und Rollerblades und was weiss ich, was es alles an neuesten Sachen gibt, was sich da alles tut. Ich würde mir wünschen, gerade weil der Sport ja für unsere Jugend eine Funktion erfüllen soll, die sie weg von der Strasse bringt, die neben der körperlichen Ertüchtigung und Schulung körperlicher Fähigkeiten auch andere erziehende Begleiterscheinungen haben soll, die er aufgrund der notwendigen Disziplin usw. einfach mit sich bringt, wenn man sportliche Leistungen erbringen will. Beachten Sie bitte, dass auch diese neuen Sportarten bei der Förderung des Sportes allgemein nicht zu kurz kommen.Ich möchte mich also hier ganz bewusst gegen eine Thesaurierung unserer traditionellen Sportverbände aussprechen, sondern ich möchte hier wirklich einer möglichst breiten Perspektive möglichst aller Sportarten das Wort reden und ich würde mich freuen, wenn dies auch berücksichtigt wird. Ich möchte den Abg. Lorenz Heeb darin unterstützen, dass eben nicht nur von bestimmten Sportverbänden Mitarbeit geleistet wird, sondern dass Sie vielleicht Acht darauf legen, wenn die Mitarbeit dann noch gefordert ist, oder unter diesem Gesichtspunkt diese Mitarbeit dann schon etwas besonders prüfen, dass nicht bestimmte Sportarten aufgrund von persönlichenVorlieben und Vorzügen nun mehr gefördert werden als andere, sondern dass dies möglichst breit erfolgt.Problematisch dürfte das eigentlich nur in einem Bereich werden - das hat der Abg. Paul Vogt ja bereits ausgedrückt - wo Sport und Umwelt etwas in Konflikt geraten. Also nehme ich an, dass er da insbesondere diese Motorsportarten meint, sprich: Motocross oder Trailfahren und weiss ich was. Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass es da eine Grenzfrage ist, dass es da auch eine Wertungsfrage ist, was man da zulassen soll. Sonst wünsche ich dieser Vorlage einen glücklichen Weg und hoffe, dass sie zur Förderung des Sports wirklich viel beiträgt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Es ist richtig, dass Art. 92 unserer Verfassung in der Interpretation zutreffenderweise sehr streng, viel strenger als nach schweizerischem Verfassungsrecht vorschreibt, dass Durchführungsverordnungen nur im Rahmen der Gesetze erlassen werden dürfen und daher keinen gesetzesergänzenden Charakter haben dürfen. Es ist nicht immer leicht, meiner Meinung nach, zu beurteilen, ob diese Vorschrift eingehalten wurde. Im vorliegenden Fall muss ich sagen, dass ich der Auffassung bin, dass dieser Vorschrift durchaus nachgelebt wurde. Es wird in dieser Gesetzesvorlage in den Art. 7 bis 10 sehr ausführlich legiferiert darüber, welche Voraussetzungen, welche Grundsätze zu beachten sind bei der Förderung. Wenn dann in Art. 11, auch dies sehr spezifiziert aufgezählt, in Abs. 2 der Regierung die Ermächtigung erteilt wird, durch Verordnung gewisse Durchführungsvorschriften zu erlassen, so glaube ich nicht - um das hier einmal so pauschal zu sagen -, dass damit diese Vorschrift der Verfassung etwa nicht ausreichend beachtet würde. Ich glaube, wir würden das Kind mit dem Bade ausschütten und jeden Erlass von Verordnungen weitgehend verunmöglichen, wenn wir verlangen wollten, dass praktisch jedes letzte Detail bereits im Gesetz stehen muss. Ich glaube nicht, dass Art. 11, wenn er richtig angewandt wird, wenn er nicht überspitzt interpretiert wird und zum Anlass für zusätzliche Vorschriften genommen wird, die das Gesetz vom Grundsatz her nicht vorsieht, dann glaube ich nicht, dass hier etwas von der Verfassung nicht Vorgesehenes dabei herauskäme.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich danke dem Abg. Gabriel Marxer für seine guten Wünsche. Was Art. 11 betrifft, das werden wir noch einmal überprüfen. Wenn ich mich nicht täusche, haben wir das ziemlich genau dem Kulturförderungsgesetz auch abgeschaut, also die ganze Systematik, das ist LGBl. 1990 Nr. 68, und wir schauen, ob es dort ähnlich ist; aber wir werden das jedenfalls noch überprüfen. Dann war die Frage Umweltschutz - Sport, ob wir hier noch gedenken, weiterzugehen. Wir werden das in der Tat noch überprüfen. Wir haben angetönt - wie Sie gesagt haben - in Art. 3, dass die Naturelemente nicht gefährdet werden sollen. Aber wenn man das vielleicht noch konkreter formulieren kann, bin ich da nicht abgeneigt.Dann bin ich dem Abg. Lorenz Heeb dankbar für die Klarstellungen. Das muss selbstverständlich stufenweise geschehen, die Ausarbeitung dieser Verordnungen und die Verbände sind in einem Vernehmlassungsverfahren zu konsultieren, aber die Fachexpertise, das müssen sicher Fachleute sein, unabhängige neutrale, die nicht jeweils ihre Verbandsinteressen einbringen können. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Dann nehme ich auch zur Kenntnis, dass wir auch die exotischen Sportarten leben lassen müssen und auch ein bisschen fördern müssen. Danke.
Abg. Gebhard Hoch:
Entschuldigung, Frau Regierungsrätin. Darf ich Sie nochmals an meine Frage erinnern, was Sie von diesem Papier der liechtensteinischen Spitzenathleten halten, die Vorschläge unterbreitet haben?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Sehr gern. Erstens habe ich mich ausserordentlich gefreut über diesen Beitrag. Ich habe ein sehr konstruktives Papier bekommen mit dem Titel: Spitzensport im Fürstentum Liechtenstein 2000, eine grosse Chance oder nur ein Traum? Ich glaube, ich darf auch sagen, von wem das erstellt wurde: Von Emil Hoch in Zusammenarbeit mit Stefan Kunz. Es haben alle aktiven Skifahrer und Langläufer unterschrieben, vor allem diejenigen, die derzeit in Weltrang, auf Weltstufe stehen. Ich muss sagen, in diesem Papier sind wirklich gute konstruktive Ansätze erarbeitet worden. Man merkt, dass da jemand dahinter ist, der aus der Praxis kommt, der Erfahrung hat. Wir werden dieses Papier ganz bestimmt verwerten und verwenden. Ich habe mich sehr gefreut und möchte einfach anregen, dass noch weitere Involvierte und Engagierte uns ihre Anregungen auf diese Weise zukommen lassen. Man kann nie alles berücksichtigen, aber gerade in diesem Konzept hat es wirklich sehr, sehr hilfreiche Vorschläge.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir mit der 1. Lesung beginnen, nachdem Eintreten unbestritten ist.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte der Ordnung halber einfach noch einmal auf meine Anregung im Eintretensvotum hinweisen, zu überlegen, ob man nicht die Bekämpfung des Dopings, mit allem Gewicht, das man ihm gibt, aus Abs. 1 ableiten könnte, und dann auf Abs. 2 zu verzichten.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich wollte eigentlich auch auf Abs. 2 zu sprechen kommen. Ich bin der Meinung, nachdem das in erster Linie ein Sportförderungsgesetz sein soll, würde ich Abs. 2 nicht in diesem Zweckartikel verankern, sondern hinten bei Abschnitt 5: Massnahmen gegen das Doping.
Abg. Peter Sprenger:
Die Formulierungen in Abs. 1 erinnern mich allesamt nur an den Breitensport. Abs. 2 beschäftigt sich mit einer negativen Seite des Spitzensportes, nämlich mit dem Doping. Ich vermisse ein klares Bekenntnis des Gesetzes zum Leistungs- und zum Spitzensport. Diese bilden gleichsam die Spitze der Pyramide des Sportbegriffes. Ich rege daher an, die Bekenntnisse zum Spitzensport, die man in der Begründung der Vorlage findet, bereits hier in den Gesetzestext, insbesondere hier beim Zweckartikel, irgendwie miteinfliessen zu lassen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Für mich ist diese Definition von Sport hier nicht sehr präzise. Sie ist sehr kompliziert, entspricht eigentlich aber nicht dem, was man unter Sport versteht, und vor allem könnten darunter auch andere Aktivitäten verstanden werden, wie z.B. malen oder Theater spielen oder andere Sachen. Ich würde überdies anregen, dass man in diese Definition auch aufnimmt: Was heisst Spitzensport, Leistungssport, wie das, glaube ich, vom Abg. Gebhard Hoch am Anfang auch angeregt wurde.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich komme auch auf diese Definitionen zu sprechen. Die Definition des Doping hier scheint mir nicht ganz befriedigend gewählt zu sein. Ich habe selber auch keine Patentmethode, aber es kommt mir doch vor, dass Art. 2 des Übereinkommens gegen Doping in diesem Sinne etwas konkreter wäre. Das spricht von der Verabreichung pharmokologischer Gruppen von Dopingwirkstoffen oder Dopingmethoden an Sportlerinnen und Sportler, wobei mir hier wieder die Worte "zur Förderung oder Steigerung der Leistungsfähigkeit" - irgendetwas in der Art - fehlen. Ich wollte da nur darauf hinweisen, dass Sie bis zur 2. Lesung vielleicht auch hier diesbezüglich noch einmal über die Bücher gehen können.
Abg. Marco Ospelt:
Auch ich möchte diesen Punkt b ansprechen. Irgendwie scheint mir die Definition des Begriffes "Doping" - da scheint irgendetwas zu fehlen. Ich habe ebenfalls kein Patentrezept. Ich möchte einfach bitten, dass man sich noch einmal mit dieser Definition befasst.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich kann Ihnen zum Vergleich die Definition des IOK vorlesen. Dort wird Doping als der Gebrauch von pharmazeutischen Substanzen oder als die Anwendung von Methoden definiert, die gefährlich für die Gesundheit des Athleten und/oder geeignet sind, die Leistung des Athleten auf unerlaubte Weise zu steigern. Das ist die IOK-Definition. Wir können prüfen, ob wir das ähnlich fassen wollen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Zuerst möchte ich die Sinnhaftigkeit dieser Fünferunterteilung grundsätzlich hinterfragen. Was bringt sie eigentlich, und was sind die Unterscheidungskriterien? Die fünf genannten Bereiche sind nicht klar abgegrenzt, sie überlappen sich teilweise. Nur ein Beispiel: Im Bereich des Schulsportes kann Breiten- oder gar Leistungssport betrieben werden. Ich plädiere, falls diese Fünfteilung beibehalten wird, für die Aufnahme von klaren Definitionen und Abgrenzungen. Möglicherweise, wie von anderen Kollegen angeregt, kann das bereits in Art. 3 geschehen.
Abg. Lorenz Heeb:
Ich teile die Definition über Schulsport von Ihnen nicht, Herr Abg. Sprenger. Meines Erachtens ist Schulsport der Sport, der im Turnunterricht in der Schule geschieht - freiwilliger Schulsport, das hat nichts mit Leistungssport zu tun.
Abg. Peter Sprenger:
Das hatte ich auch nicht gesagt. Ich habe gesagt: Im Bereich des Schulsports kann das Breitensport oder gar Leistungssport sein.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich habe Mühe gehabt mit diesem Artikel. Ich kann mir vorstellen, was gemeint ist, aber für mich ist einiges unklar. Z.B. dieser Nebensatz "soweit sie das Interesse der Gemeinde berührt", was damit konkret gemeint ist, und auch die Förderung im örtlichen Bereich. Ich habe von der Ausformulierung her Mühe mit diesem Artikel. Ich weiss nicht, vielleicht gibt es bessere Ausführungen, um die Intention des Artikels zum Ausdruck zu bringen.
Abg. Gebhard Hoch:
Das gleiche berührt mich hier in diesem Art. 5: "soweit sie das Interesse der Gemeinde berührt" ist eine Floskel, eine nichtssagende Floskel. Man sollte hier konkret anführen, wann die Gemeinden angesprochen sind zur Sportförderung.
Abg. Paul Vogt:
Für mich sind diese Bestimmungen ebenfalls zu unklar, wobei ich mit dem ersten Satz noch eher etwas anfangen kann. Der zweite Satz - "Soweit die Bestimmungen dieses Gesetzes für die Förderung im örtlichen Bereich in Betracht kommen, gehen die Gemeinden entsprechend diesen Bestimmungen vor" - da weiss ich nun wirklich nicht - und ich glaube, das geht auch nicht aus dem Bericht hervor -, an welche Bestimmungen da gedacht ist. Ich denke, dass man sich schon einige grundsätzliche Überlegungen machen sollte: Wo ist eine Zuständigkeit des Staates gegeben, wo ist eine Zuständigkeit der Gemeinden gegeben? Ich denke, dass es auch absolut mit der Gemeindeautonomie verträglich ist, wenn man z.B. in ein solches Gesetz hineinschreibt, dass die Gemeinden im Bereich der Sportanlagen die Vereine unterstützen. Also, dass man hier eine konkrete Verpflichtung der Gemeinden festhält. Im Bericht wird auf das Gemeindegesetz bzw. auf die Gemeindeordnung verwiesen. Das Gemeindegesetz und die Gemeindeordnung führen hier nicht weiter.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Meines Erachtens betrifft das Subventionsreglemente, Sportreglemente, das wüssten jetzt die hier anwesenden Vorsteher besser. Aber die Gemeinden haben ja auch ihre verschiedenen Reglemente punkto Förderungen, sei das im Kulturbereich oder im Sportbereich. Wenn es eben klar örtlich definierbar ist, ist die Ansicht der Regierung, dass dann die Gemeindeverantwortung vorgeht bei der Förderung. Wenn es rein ein Dorfanlass ist, dass dann vor allem die Gemeinde in erster Linie zuständig ist.
Abg. Helmut Konrad:
Aber eben, wenn z.B. - konkret jetzt hier - Dorfvereine oder so gemeint sind, dann könnte man ja in dieser Richtung etwas anführen, dann wird die Intention des Artikels einfach klarer.
Abg. Lorenz Heeb:
Ich habe eine Anregung an die Gemeinden. Es wurde heute bereits einmal angeschnitten, die Gemeinden könnten auch etwas dazu beitragen, den Spitzensport zu fördern, indem sie eben bereitwillig und bevorzugt für Spitzensportler ihre Anlagen zur Verfügung stellen. Es gibt sicher auch Zeiten, die prädestiniert sind, dass Spitzensportler auf Gemeindeanlagen trainieren, ohne dass sie Schulturnen oder Vereinstätigkeiten dabei stören, denn diese sind ja Berufssportler, die bestimmt ihre Zeit auch vernünftig einzuteilen wissen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich würde vorschlagen, in der 2. Zeile nach LGBl. 1991 Nr. 71 ein "und" einzusetzen.
Abg. Paul Vogt:
Ich wollte dasselbe vorschlagen, nur hätte ich ein "sowie" vorgeschlagen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen weiter.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich rege an, Abs. 3 um einen 2. Satz zu ergänzen, der wie folgt lautet: "Im Bereiche des Spitzensportes können nur Olympische Sportarten gefördert werden". Ich begründe das wie folgt: Mit Spitzenleistungen im Bereiche des Spitzensportes machen wir auf unser Land aufmerksam. Ich erinnere daran, dass mit Leistungen von Frommelt, Wenzel & Co. beispielsweise an en Olympischen Spielen in Lake Placid mehr für die Bekanntheit unseres Landes getan wurde als durch jede andere Förderungsmassnahme. Wenn Ähnliches auch in Zukunft möglich sein soll, müssen wir uns beschränken und unsere Kräfte konzentrieren. Ein klares Kriterium ist die Zulassung einer Sportart zur Olympiade. Nur Spitzensportler solcher Sportarten sollen gefördert werden.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte zunächst anregen, dass man hier unter "Grundsätze" auch den Umweltschutz festhält, dass nur jene Sportarten gefördert werden können, die umweltverträglich sind.Zu Abs. 3 möchte ich festhalten, dass mir diese Formulierungen etwas zu unbestimmt sind. Es geht aus ihnen meines Erachtens nicht klar hervor, was gemeint ist. Insbesondere im zweiten Satz - "Es ist insbesondere eine Abstimmung der Förderungsbeiträge mit den Förderungsleistungen der Gemeinde sowie Dritten anzustreben" - ist mir nicht klar: Bekommt denn derjenige, der mehr Geld von dritter Seite erhält, vom Staat mehr oder bekommt er nun vom Staat weniger? Ich meine, das sollte ein bisschen klarer formuliert werden.
Abg. Gebhard Hoch:
Meine Forderung geht in die gleiche Richtung wie diejenige des Abg. Peter Sprenger. Ich finde Abs. 1 richtig, dass alle Sportarten gefördert werden können, die im LOSV vertreten sind. Ich habe auch Verständnis für die Wortmeldungen zweier Abgeordneter, die auch kleine und junge Verbände gefördert haben wollen. Im Spitzensport hingegen geht es nicht an, dass jede Sportart, die oder bei der Vertreter zu Weltmeisterschaften gehen, als Spitzensportler gefördert werden. Ich greife jetzt - ohne eine Wertung vorzunehmen - Dart oder Bridge heraus. Wenn irgendwo da eine Weltmeisterschaft stattfindet und es gehen Athleten dorthin, die ein volles Arbeitspensum im zivilen Leben machen, dann sind das selbstverständlich keine Spitzensportler. Es gehören entweder in Art. 3 oder in einem separaten Abs. 5 diese Sportarten aufgezählt, die im Rahmen des Spitzensportes gefördert werden, oder, um da flexibel zu sein, kann auch das Gremium bestimmt werden, das diese Sportarten, diese förderungswürdigen Sportarten bestimmt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ist Bridge eine Sportart? Meinen Sie "das Karten auf den Tisch hauen"?
Abg. Gebhard Hoch:
Ja.
Abg. Otto Büchel:
Zum Abs. 3 erlaube ich mir die Anmerkung, dass es gut gemeint ist, aber nicht generell anwendbar. Wenn ich z.B. den Fall eines Dorfvereins annehme, dann kann der sowohl vom LOSV über den Fachverband einen Beitrag erhalten, hat aber in den meisten Fällen auch einen Gemeindebeitrag zugesprochen, dann lässt sich das wohl nicht verbinden, dass die Beobachtung erfolgt: Wie viel bekommt er vom Fachverband, wie viel erhält er von der Gemeinde? Hingegen bei Förderungen grösseren Ausmasses für die Spitzensportler, da kann ich mir gut vorstellen, dass man dann die Leistungen gesamthaft betrachtet, was ein solcher bekommt: Einmal vom Fachverband, von einem Sponsor und von der Gemeinde, soweit das ein Thema ist, hingegen nicht für Vereine, wenn hier von Bedachtnahme auf andere Förderungen die Rede ist.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe etwas vergessen. Ich bin mir nicht klar, ob Abs. 4 sinnvoll ist oder nicht. Wenn man davon ausgeht, dass die verschiedenen Sportarten auch irgendwo einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben, ob man dann einfach formulieren kann: "Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderung besteht nicht", ob das nicht den Gleichheitsgrundsatz verletzt?
Abg. Marco Ospelt:
Dieser Abs. 4 stört mich auch ein bisschen. Wir machen ja hier ein Gesetz, und ein Gesetz postuliert ja wohl Rechtsansprüche oder rechtsverbindliche Regelungen. Da stört mich persönlich diese Formulierung ein wenig, dass ein Rechtsanspruch aufgrund dieses Gesetzes nicht bestehen solle.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Das ist auch wieder analog zum Kulturförderungsgesetz. Meines Erachtens gehört ein solcher Absatz schon hinein. Wenn die Kasse leer ist und wir nicht mehr flüssig sind, dann haben wir auch keine Förderungsmittel mehr, einmal den ganz einfachsten Fall genommen. Aber er ist natürlich nicht für diesen Fall gedacht, sondern wenn jemand Millionär ist oder eine Sportart ausführt, die eben vielleicht unter die vorhin erwähnten fällt, dann ist kein Rechtsanspruch auszumachen. Wenn die Förderungsbedingungen, die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann kann kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber die Frage ist ja, ob ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann sowieso nicht.Ich würde vorschlagen, dass die Regierung sich das noch einmal überlegt bis zur 2. Lesung. Das Übernehmen vom Kulturförderungsgesetz ist vielleicht nicht in allen Punkten das Ideale.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen weiter.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte noch eine Anmerkung machen zu Art. 7 Abs. 4. Ich könnte mir vorstellen, dass es sinnvoll sein könnte - das nur einfach so aus dem Stand gesagt - eine Bestimmung aufzunehmen, die sinngemäss etwa den Inhalt haben könnte, dass ein Anspruch auf gleichmässige Berücksichtigung bei der Gewährung von Förderungsmitteln nur im Rahmen der im jährlichen Voranschlag für diesen Zweck bewilligten Mittel besteht.
Abg. Helmut Konrad:
Ich habe eine Bemerkung zum Bst. i: Ich denke, es müsste dort auch heissen: "Förderung sportwissenschaftlicher Forschung". Ich habe aber eine Frage dazu, ob das für uns überhaupt realistisch ist, was damit gedacht oder gemeint ist, ob wir die Ambition haben, in Liechtenstein sportwissenschaftliche Forschung zu fördern, oder ob da einfach die Möglichkeit offen sein soll, dass wir Beiträge ins Ausland zahlen. Ich denke, für uns selbst ist das fast nicht möglich.
Abg. Hubert Sele:
Nach Bst. h fördert der Staat insbesondere auch die Bereitstellung und den Unterhalt von Infrastruktur. Frau Regierungsrätin, gehe ich dann recht in der Annahme, dass aufgrund dieser Bestimmung somit auch ein Verein, der beispielsweise die Loipe im Saminatal unterhält oder die Rodelbahn von der Sükka in den Steg präpariert und unterhält, in Zukunft mit einer Förderung rechnen kann? Diese Vereine machen den Unterhalt ja weniger für ihre Mitglieder, als vielmehr für die Öffentlichkeit, also für alle Langläufer, Rodel- oder Schlittenfreunde im Land oder in der Region - für die Bereiche Schulsport, Breitensport und Leistungssport. Dies ist die erste Frage. Dann noch eine andere Frage: Wie sieht es aus mit bestimmten Förderungsbeiträgen an beispielsweise Liftgesellschaften, welche Skipisten für Spitzen- und Breitensport zur Verfügung stellen, also irgendwie auch Infrastruktur bereit stellen? Die Liftgesellschaften haben finanzielle Probleme, schreiben rote Zahlen. Was wäre, wenn diese Liftgesellschaften den Betrieb einstellen würden? Mir ist klar, dass Beitragsleistungen an kommerzielle Unternehmen auf den ersten Blick etwas problematisch erscheinen. Aber bei grundsätzlicher Betrachtung stellt sich schon die Frage, weshalb die Bereitstellung der Infrastruktur für den Skisport nicht gefördert werden soll, wenn andererseits der Bau von Sportstadien oder Sportanlagen vom Staat stark mitfinanziert wird. Ich bitte Sie einfach, diesen Punkt bis zur 2. Lesung einmal grundlegend zu überlegen, sich Gedanken zu machen, unter welchen Voraussetzungen allenfalls an private Unternehmen Abgeltungszahlungen möglich wären.
Abg. Hansjörg Goop:
Ich habe eine Verständnisfrage zu Bst. b: "Beiträge an internationale Veranstaltungen". Ist darunter zu verstehen, dass z.B. das EM-Ausscheidungsturnier im Juniorenfussball, welches Ende Oktober in Liechtenstein stattfindet, dass dieses unterstützt wird?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zu Art. 8?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Zur Frage des Abg. Sele: Das können wir selbstverständlich überprüfen auf nächstes Mal. Also beim Verein möchte ich einfach festhalten, dass er ja einen Jahresbeitrag bekommt, und er muss selbst schauen, wie er ihn einsetzt. Bei der Liftgesellschaft denke ich, ist eher das Ressort Verkehr oder das Ressort Wirtschaft betroffen, weil mir das eher als Tourismusgeschäft vorkommt. Ich glaube nicht, dass das jetzt, jedenfalls nicht ausschliesslich, unter Sportförderung betrachtet werden kann. Ich denke, in erster Linie sind kommerzielle Betriebe da, um Touristen anzuziehen. Ich würde das eher unter Tourismusförderung sehen. Dann zur 2. Frage der Förderung: Ich habe das nicht verstanden, welcher Club da gemeint ist.
Abg. Hansjörg Goop:
Es geht um Bst. d: Beiträge an internationale Veranstaltungen. Meine Frage: Ist darunter z.B. das EM-Ausscheidungsturnier im Juniorenfussball zu verstehen, das Ende Oktober 1999 in Liechtenstein stattfindet?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Das kann durchaus darunter fallen, wenn das auch angemeldet ist und bekannt ist, damit budgetiert werden konnte.
Abg. Lorenz Heeb:
Ich möchte noch zwei Punkte ansprechen, die nicht unter diesen Buchstaben von Art. 8 subsumiert sind. Auf Seite 35 des Berichtes, bei den Ausführungen zu Art. 8. ist von den vom LSV vergebenen Eliteausweisen zur Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern die Rede. Ich interpretiere diesen Text so, dass die Regierung davon ausgeht, der Eliteausweis und die damit zusammenhängenden CHF 100'000 Fördermittel sollen weiterhin durch den LSV vergeben werden. Laut Auskunft, die ich eingeholt habe, ist der Eliteausweis ein Auslaufmodell und es werden neue Unterstützungsmöglichkeiten gesucht. Darum ist auch besonders in diesem Fall eine enge Zusammenarbeit mit dem LOSV erforderlich. Ich denke, Sportkommission und LSV sollten eine gemeinsame Handhabung von Fördermitteln bekommen und ausüben. Es sollte eine Anlaufstelle geben, die Förderungen ausschüttet.Dann noch ein zweiter Punkt: Der LOSV regt die Erweiterung der Fördermassnahmen im Sinne einer Gewährung von Freistellungen und Entschädigungen für Funktionäre, Trainer und Sportler für offizielle Missionen an. Die Regierung hat das nicht berücksichtigt unter Art. 8 und sie verweist in diesem Zusammenhang auf Entschädigungen, die im Bereich des Jugendleiterurlaubes gewährt werden. Damit ist natürlich nur ein relativ kleiner Bereich von Funktionären begünstigt - will ich mal sagen. Viele Funktionäre, die wirklich grosse Arbeit leisten, und auch wie man gesehen hat, besonders bei den Kleinstaatenspielen, grosse Arbeit geleistet haben, haben Wochen ihrer Freizeit geopfert, aber haben aus beruflichen oder aus finanziellen Gründen überhaupt keine Chance, je eine offizielle Mission bei irgendeiner Delegation, bei grossen Sportanlässen, zu übernehmen. Zwar wird auf Seite 38 des Berichtes noch erwähnt, dass im Budgetvoranschlag der Regierung für das Jahr 2000 unter dem Konto Leistungs- und Spitzensport ein Unterkonto Wettkampfvorbereitung für Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften vorgesehen ist, aus welchem u.a. auch ein teilweiser Ausgleich von Lohneinbussen entrichtet werden soll. Ich habe hier die Frage: Ist das nur für Sportler gedacht oder ist das möglicherweise auch für Begleitpersonen gedacht?
Abg. Hubert Sele:
Frau Regierungsrätin. Sie sehen in einer allfälligen Beitragsleistung an Liftgesellschaften eine Tourismusförderung. Ich gebe Ihnen Recht, ein Stück weit ist es Tourismusförderung, ist es Wirtschaftsförderung, aber ich sehe darin auch eine Sportförderung. Ich bitte Sie einfach, dies einmal grundsätzlich zu überlegen und vielleicht in der Regierung auch einmal mit Ihrem Kollegen Michael Ritter zu besprechen.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich finde, dass wir schon dieses Geld gezielt für den Sport einsetzen sollten. Wenn wir jetzt anfangen, auch noch den Winterbus zu finanzieren, den Skibus vom Unterland ins Malbun, auch das ist ja ein Transportmittel, das ausschliesslich der sportlichen Betätigung dient. Ich glaube, das müssen wir auch beim Verkehr belassen, weil, sonst wird plötzlich dieses Sportbudget mit Posten belastet, dass am Schluss gar nichts mehr übrig bleibt für die Sportler. Also das würde ich schon bedauern.
Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte noch einmal zurückkommen auf den Einwand des Abg. Helmut Konrad, der den Bst. i, "die sportwissenschaftliche Forschung" angesprochen hat. So, wie das da steht, stipuliert das Gesetz, dass das Land sportwissenschaftliche Forschung betreibe. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, ob überhaupt eine Institution im Land sportwissenschaftliche Forschung je betreiben wird. Ich frage mich, ob hier die Regierung an internationale oder aussernationale Organisationen oder Institutionen Gelder für die sportwissenschaftliche Forschung bereitstellen will.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zu Art. 8?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Dieses "sportwissenschaftlich" ist einfach auch der Vollständigkeit halber drinnen. Es wird sich erweisen, ob hier jemals ein Förderungsbeitrag angesucht wird. Es war auch der Wunsch eines Vernehmlassungsteilnehmers, auch noch die sportärztliche Betreuung hineinzunehmen. Man hat dann gefunden, unter "sportwissenschaftlich" sind eigentlich auch solche medizinische Fragen enthalten. Wir glauben nicht, dass das ein grosser Zweig der Förderung wird, aber wir wollten ihn auch nicht weg lassen, einfach der Vollständigkeit halber. Wir haben keine konkreten Projekte im Kopf.Dann zur Frage des Abg. Lorenz Heeb betreffend die Trainer-Förderung: Wir werden diese Frage im Detail noch prüfen. Wir sehen die Notwendigkeit hier auch vermehrt, uns irgendwo zu engagieren. Wir versuchen aber das auch mit der Privatwirtschaft irgendwo in ein Modell zu bringen, weil hier ja auch immer die Arbeitgeber mitinvolviert sind. Da gibt es verschiedene Modelle. Wir prüfen das luxemburgische Modell. Wir wissen, dass in diesem Gebiet noch Dinge gemacht werden können, aber das ist bisher noch nicht berücksichtigt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich würde empfehlen, Frau Regierungsrätin, dass die Regierung bis zur 2. Lesung diesen Bst. i, wie es hier schon angeregt wurde, umformuliert in "Beiträge zur Förderung der sportwissenschaftlichen Forschung", sonst ist es gemäss Gesetzestext genau so, wie es der Abg. Marco Ospelt gesagt hat, nämlich dass das Gesetz sonst vom Wortlaut her stipulieren würde, dass das Land selbst sportwissenschaftliche Forschung betreibt und dann nicht mehr auf einen Antrag warten muss.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen weiter.Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Also zunächst eine redaktionelle Bemerkung. Ich denke, in Abs. 1 sollte es heissen: "Nach diesem Gesetz können gefördert werden" oder "Nach diesem Gesetz werden gefördert". Dann habe ich eine Frage zu Bst. b in Abs. 2: Was ist bei kommerziellen Organisationen, z.B. bei Fitness-Centern oder Ähnlichem? Können diese auch gefördert werden?
Abg. Gebhard Hoch:
In Abs. 1 ist die Formulierung: "Personen des Sports, welche im Bereich des Sports aktiv sind", äusserst schwerfällig. Ich nehme an, es geht hier um Leistungs- und Spitzensportler, nur diese werden gefördert. Dann würde ich sie auch als solche bezeichnen.Dann in Abs. 2 Bst. c: Wir haben gestern beschlossen, dass wir neuerdings auch Privatschulen fördern. Es ist durchaus denkbar, dass eine Privatschule auch eine Sportschule angliedert. Ich würde darum vorschlagen, dass es hier heisst: "Einzelpersonen, welche sich in Ausbildung befinden, um im Spitzensport erfolgreich zu sein".
Abg. Lorenz Heeb:
Ich möchte in einem zukünftigen Gesetz eigentlich Klarheit darüber haben, welche Einzelpersonen bzw. dass Einzelpersonen gefördert werden, ähnlich wie bei schulischen Ausbildungen, beispielsweise Studenten usw., dass also unbedingt die eigenen finanziellen Möglichkeiten auch berücksichtigt werden. Ich glaube, es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Sportler, Einzelpersonen beispielsweise zu unterstützen, die möglicherweise mehr Geld haben als der Staat selbst.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist ja in Art. 10 Abs. 3 berücksichtigt.
Abg. Paul Vogt:
Die Intervention des Abg. Gebhard Hoch bringt mich darauf, dass Abs. 1 recht unklar formuliert ist. Ich denke, die Intention war schon die, dass Personen des Sports gefördert werden können, welche im Sportbereich aktiv sind, die sportliche Ausbildung betreiben usw. Also es können auch Personen gefördert werden, die Ausbildung betreiben, das müssen keine Spitzensportler sein. Weiter glaube ich, dass unklar ist, ob das nun kumulativ zu verstehen ist oder ob hier nicht am Schluss anstelle des "sowie" ein "oder" stehen müsste.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meiner Meinung nach ist es sicher nicht kumulativ gemeint. Wenn wir schon bei sprachlichen Feinheiten sind: Ich finde die Worte "des Sports" eigentlich überflüssig. Es müsste meiner Meinung nach eigentlich genügen zu sagen: "Verbände, Vereine, Organisationen und Personen, welche entweder im Bereich des Sports aktiv sind oder die sportliche Ausbildung von Jugendlichen betreiben und fördern oder Wettkämpfe und Sportveranstaltungen durchführen".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zu Art. 9?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Eine Frage betraf noch 2a wegen des kommerziellen Anspruchs. Das bedeutet einfach, dass sie nicht dabei verdienen können, wenn sie sich aus- und weiterbilden. Wir werden das noch klären. Ich glaube es ist nicht ganz klar hier, was man darunter meint.
Abg. Paul Vogt:
Die Frage war, ob auch Organisationen gefördert werden können, die Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung anbieten, ob das z.B. auch Fitness-Center sein können oder ob das einschränkender formuliert werden sollte?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, dass diese Fragen alle durch Art. 10 beantwortet werden, weil dort die Einschränkungen da sind, die - so wie ich es im Moment überblicke - diese Möglichkeiten mehr oder weniger ausschliessen. Aber die Regierung kann das sicher prüfen bis zur 2. Lesung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Mir scheint, bei Abs. 1 wurde etwas gar idealistisch gedacht oder, um es salopp zu sagen, von blauäugigen Überlegungen ausgegangen. Spitzensport wird in aller Regel gerade ausschliesslich im privaten Interesse betrieben. Die Spitzensportler sind heute Profis und müssen von ihrem Sport leben. Um Weltmeister oder einen ähnlichen Rang zu erreichen, muss zudem ein gerüttelt Mass an Egoismus an den Tag gelegt werden. Um nicht die Förderung von Spitzensportlern aus den zu Art. 7 gemachten Gründen zu verunmöglichen, ersuche ich um entsprechende Umformulierung des Abs. 1.
Abg. Gebhard Hoch:
Die Absätze 1, 2 und 3 sind in dieser Form nicht haltbar. Auf Abs. 1 habe ich schon in meinem Eintretensvotum hingewiesen und der Abg. Sprenger hat es eben nochmals gesagt. Dann Abs. 2: Da meint die Regierung sicher etwas anderes als das, was hier zum Ausdruck kommt. Der Förderungsempfänger muss über die erforderlichen behördlichen Bewilligungen verfügen. Wenn man als Förderungsempfänger einen Sportler sieht: Ich kenne keinen Sportler, der eine behördliche Bewilligung für die Ausübung seines Sportes braucht.Dann Abs. 3: Das kann auch nicht so stehen bleiben. Das heisst, jemand, der über Eltern verfügt, die ihm seine sportliche Tätigkeit ermöglichen, der ist dann im Stande, die eigenen Mittel aufzubringen. Aber das kann meines Erachtens nicht das Kriterium sein. Wenn er den Anspruch auf Förderung erfüllt, dann soll er gefördert werden. So wie es hier steht, könnte er nicht gefördert werden, wenn seine Eltern für ihn aufkommen könnten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das sind ja nicht seine eigenen Mittel, Herr Abg. Hoch, das sind die Mittel seiner Eltern.
Abg. Gebhard Hoch:
Es kommt darauf an, wie man dies interpretiert.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Eigene Mittel, das ist eindeutig, da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Das ist der Fall des Millionärs, den der Abg. Heeb vorher einmal erwähnt hat, der es sich leicht leisten könnte, das auch ohne staatliche Förderung zu machen.
Abg. Helmut Konrad:
Wobei sich hier schon die Frage stellt, ob es nicht analog zu Stipendien in der beruflichen Ausbildung halt doch Sinn machen würde, dass man irgendwie auf die eigenen Mittel halt doch Rücksicht nimmt. Da sind es sogar - wenn ich jetzt an Studien, Ausbildungswege denke - da sind es sogar die Mittel der Eltern und nicht nur die eigenen Mittel, die berücksichtigt werden.
Abg. Otto Büchel:
Zu Abs. 2 erlaube ich mir in Ergänzung zum Votum des Abg. Hoch die Anmerkung, dass hier unbedingt getrennt werden muss zwischen dem Sportler und einem Organisator von Veranstaltungen, damit das unmissverständlich klar ist, was hier ausgedrückt werden soll.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Bei der Besetzung der Sportkommission, dass man die Anregung macht, den Schulsportinspektor nicht nur als beratendes Mitglied in die Kommission hineinzunehmen, sondern als ständiges Mitglied. Es ist zwar im Bericht begründet, wieso man davon Abstand genommen hat. Mir scheinen aber die Begründungen relativ weit hergeholt zu sein.
Abg. Peter Sprenger:
Ich möchte zur Besetzung der Sportkommission die Anregung machen oder zuerst die Bemerkung machen, dass es mir zu viele Funktionäre, oder bösartig ausgedrückt "Apparatschiks" hat in dieser Sportkommission. Ich würde anregen, da mindestens einen Spitzensportler und einen aktiven Trainer aus dem Bereich des Spitzensports miteinzubeziehen. Diese Leute sind an der Front, diese wissen, was läuft in diesem Bereich.
Abg. Lorenz Heeb:
Bisher waren der Schulturninspektor und der Leiter der Dienststelle für Sport stimmberechtigte Mitglieder des Sportbeirates. Gemäss Abs. 2 sind diese beiden Personen nur noch beratend in der Sportkommission. Die Begründung der Regierung ist für mich eigentlich überzeugend im Gegensatz zur Meinung des Abg. Konrad. Allerdings ist mir die Formulierung des Abs. 2 nicht klar. Ist die Regierung der Meinung, dass nur noch sieben Mitglieder Stimmrecht in der Sportkommission haben sollten, oder will sie neun stimmberechtigte Mitglieder, wie dies im Sportbeirat bisher der Fall war? Wenn dem so wäre, müsste in Zukunft die Regierung nicht nur wie bisher vier Mitglieder inklusive Präsident vorschlagen, sondern sechs. Mein Vorschlag wäre eine geringe Umformulierung: "Die Sportkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern, welche" usw. "Der Leiter der Dienststelle für Sport und der Schulturninspektor nehmen beratend an den Sitzungen teil".
Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte die Regierung ersuchen, den Vorschlag der Spitzensportler, wie sie ihn im Ihnen vorliegenden Papier gemacht haben, auch zu berücksichtigen.
Abg. Otto Büchel:
Ich wünschte mir, dass am Schluss aus der Formulierung klar ist, woher die einzelnen Mitglieder, und zwar alle, bis zur vollständigen Besetzung kommen. Hier ist ein Vakuum drin, es ist für zwei irgendwo noch nicht bestimmt, woher die in die Kommission delegiert und nominiert werden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte mich dem Vorschlag des Abg. Heeb anschliessen - aus der Begründung auf Seite 41 scheint mir klar zu sein, dass die Regierung davon ausgeht, dass diese Kommission sieben stimmberechtigte Mitglieder hat - vier von der Regierung und drei vom LOSV zu bestellen, und dass die Zahl neun dann durch Zuzählung der beiden beratenden Mitglieder erreicht wird. Wenn man es so formuliert, wie es der Abg. Heeb gesagt hat, dann ist es unmissverständlich.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ja, ich wollte das auch klarstellen: Es wird im Ganzen sieben Stimmberechtigte haben und zwei Beratende, also insgesamt neun.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich frage mich bei Abs. 3, ob diese Kannbestimmung Sinn macht. Ich denke, diese Dienststelle "müsste" der Sportkommission zur Verfügung stehen und nicht einfach "kann", dass die Regierung zur Verfügung stellen kann. Ich denke, dass es eine ganz zentrale Aufgabe der Dienststelle für Sport ist, für die Sportkommission tätig zu sein.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich würde vorschlagen, nicht "können", sondern: "Wichtigen Institutionen im Bereich des Sports, welche im Bereich des Sports im Lande von besonderer Bedeutung sind, werden jährlich wiederkehrende Beiträge gewährt". Wenn der jetzige Art. 7,4 in dieser oder leicht abgeänderter Form bestehen bleibt, besteht keine Gefahr, wenn wir das bestimmt sagen: "werden" und nicht nur "können".
Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident. Wenn Sie erlauben, möchte ich noch eine Anmerkung anbringen zu Art. 15: Und zwar denke ich, hier hätten wir eine Ansprechperson oder eine Koordinationsstelle, eine Mittelstelle zwischen den Fachverbandsbetreuern von Spitzensportlern und der Regierung bei der Dienststelle für Sport.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Hier würde ich empfehlen, das erste "kann" in der 1. Zeile durch das Wort "bezeichnet" zu ersetzen, denn das ist ja die Umsetzung des Europaratübereinkommens u.a., dass man das macht.Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich glaube, dass hier bei dieser Strafbestimmung ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor der ist, wenn man auf eine Referenzliste des IOK Bezug nehmen will und diese nicht in unserem Landesgesetzblatt veröffentlicht werden könnte. Ich bitte einfach, darauf Bedacht zu nehmen, dass ja nur dafür eine Strafe ausgesprochen werden kann, was auch ausdrücklich im Landesgesetzblatt veröffentlicht ist. Also wenn Sie so eine Mischform haben, was überhaupt Doping darstellt, dann müssen Sie schon darauf Acht geben, dass dies auch im Landesgesetzblatt kundgemacht ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Meinung bin ich auch, ja. Ich bin der Meinung, dass es nicht genügt, in der Verordnung zu schreiben: "Als verbotene Dopingmittel gelten die in der IOC-Liste XY aufgezählten Mittel", sondern es müssen alle Mittel im liechtensteinischen Landesgesetzblatt expressis verbis nachlesbar sein.
Abg. Helmut Konrad:
Ich weiss nicht, ob meine Anregung jetzt gerade zu Art. 20 passt, ich bringe sie hier einmal an. Irgendwo in Kapitel 5 vermisse ich einfach, dass keine Aussagen gemacht werden zum Sportler selbst, welcher dopt, als verbotene Handlung. Die Frage stellt sich dann, was man machen kann im Bereich der Strafbestimmungen. Es ist mir bewusst, dass man das nicht dort aufführen kann. Aber z.B. Sportler, die sich dopen, von Fördermitteln auszuschliessen, dass man irgendwo eine solche Idee aufnimmt. Es müsste nicht bei Art. 20 sein, vielleicht bei Art. 22. Ich weiss nicht wo, aber einfach einmal den Grundgedanken möchte ich einbringen.
Abg. Gebhard Hoch:
Nur der Ordnung halber, Frau Regierungsrätin, frage ich: Gemäss diesem Art. 10 wäre der Konsum von Doping straffrei? Ist das die Meinung der Regierung?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dies steht im Bericht so drin.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ja, es ist die Meinung, nicht den Sportler zu bestrafen, also er hat natürlich eine Bestrafung durch den Verband. Der Verband wird sicher eine Sanktion gegen ihn aussprechen, wenn er gedopt hat. Er wird gesperrt oder er wird gekürzt in den Beiträgen. Aber hier wollen wir, dass der Verband das unter sich regelt, wie er seinen Sportler bestraft. Wir bestrafen die Dritten, also diejenigen, die hier Helfershelfer sind, die diese Mittel beschaffen, weil, der Sportler kommt ja nicht ohne Hilfe zu diesen Mitteln. Die Bestrafung des Sporttreibenden selbst soll dem Verband überlassen bleiben.
Abg. Helmut Konrad:
Es ist aber theoretisch möglich, dass der Verband nicht bestraft oder dass sehr unterschiedlich bestraft wird, wenn man es so offen lässt, wie es hier der Fall ist. Also wenn man nirgends betont und festhält, dass es verboten ist und dass Strafen erfolgen.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich habe meine Frage ganz bewusst gestellt. So klar ist das nämlich nicht. Wenn Sie sich an die Ereignisse an der letztjährigen Tour-de-France erinnern, dann war das eben gerade einer der strittigen Punkte. Und darum ist es schon wichtig zu wissen, was die Regierung hier für eine Meinung hat.
Abg. Otto Büchel:
Eine ergänzende Bemerkung zu dieser Aussage, Herr Abg. Hoch: In der Schweiz war es dann der Schweizerische Radfahrerverband, der die Strafen ausgesprochen hat. Aber diese mussten sanktioniert oder akzeptiert werden vom Internationalen Verband. Und doch gab es ein Problem. Es haben nicht alle nationalen Verbände die gleichen harten Strafen verfügt. Aber diejenigen Strafen auf nationaler Ebene mussten von der UCI akzeptiert werden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Lorenz Heeb:
Ich frage mich, ob die im Bericht aufgeführten CHF 75'000, die dem LOSV für Dopingkontrollen zur Verfügung gestellt werden, genügen, wenn ich heute schon einmal gehört habe, dass an den Kleinstaatenspielen für 30 Kontrollen CHF 30'000 aufgewendet werden mussten. Sollten diese CHF 75'000 nicht genügen, wenn der LOSV seine Aufgabe ernst nimmt, dann kann es meines Erachtens sicher nicht sein, dass die Restkosten vom LOSV getragen werden. Denn diese Beträge gingen ja dann von Unterstützungsbeiträgen an die Sportverbände, Sportvereine usw. oder von anderen Leistungen des LOSV ab.
Abg. Otto Büchel:
Mir fehlt in Abs. 1 noch ein Hinweis, wo die Proben ausgewertet werden. Es könnte z.B. dort der Hinweis angebracht werden: "Die Auswertung erfolgt an international anerkannten Laboratorien oder Dopinglaboratorien". Ich habe in Erinnerung, dass in der Schweiz zum Teil in Magglingen und auch in Lausanne solche Laboratorien vorhanden sind.
Abg. Gebhard Hoch:
Mich hat in der Eintretensdebatte "stutzig" gemacht, Frau Regierungsrätin, dass Sie meinten, diese Kontrollen könnten ohne weiteres hier im Lande und von Instanzen hier im Lande gemacht werden. Ich bezweifle das sehr. Ich glaube, es gibt nur die eine Möglichkeit, dass wir uns ausländischen Organisationen - der Abg. Otto Büchel hat die Labors in Magglingen und Lausanne angesprochen -, dass wir uns dort anschliessen. Selbst, bin ich überzeugt, können wir das nicht tun.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Wir sind ja am Beginn jetzt dieser Dopingkontrolle. Wir müssen natürlich Erfahrungen sammeln, das ist ganz klar und es wird beginnen mit Information und Dokumentation. Wir werden festlegen müssen: Häufigkeit, welche Verbände und welche Sportarten. Das werden wir nicht alles schon im Jahr 2000 sofort durchführen können. Das Jahr 2000 wird ein Probejahr sein, und wir werden hier vieles lernen müssen. Wir sind hier mitsamt den Verbänden nicht erfahren, sondern unerfahren. Wahrscheinlich ist auch der Betrag zu niedrig. Wir mussten da einmal einen Betrag festsetzen. Wir müssen jetzt zuerst auch hier ein Modell der Durchführung finden und festlegen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 26, Inkrafttreten wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 1. Lesung des Sportgesetzes beendet und machen jetzt eine Pause bis 20.30 Uhr.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 20.05 UHR)
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