ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FAMILIENZULAGEN (ÄNDERUNG DES BEITRAGSSATZES) (NR. 71/1999), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren. Wir setzen unsere Landtagssitzung fort. Wir sind bei Traktandum 21: Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen. Bericht und Antrag der Regierung Nr. 71/1999 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Wenn ich den Bericht und Antrag der Regierung lese, so steht auf Seite 4: "Angesichts der guten finanziellen Lage der Familienausgleichskasse ist eine Senkung dieses Beitragssatzes angezeigt. Gemäss Art. 21 Abs. 2 des Gesetzes über die Familienzulagen soll das Vermögen der FAK mindestens die Höhe einer Jahresausgabe betragen". Dann steht weiters: "Das Vermögen der Familienausgleichskasse beträgt per 31. 12. 1998 CHF 88,2 Mio., was dem 2,4fachen einer Jahresausgabe entspricht". Weiters steht dort: "Ein weiteres Anwachsen des Familienausgleichskassen-Fonds ist nicht notwendig und auch nicht gerechtfertigt. Eine Senkung des Beitragssatzes um 0,1% hat Mindereinnahmen von ca. CHF 1,6 Mio. zur Folge und führt zu einer ausgewogenen Finanzlage der Familienausgleichskasse im Sinne der vorerwähnten Gesetzesbestimmung".Ich stimme mit Ihnen überein, dass ein weiteres Anwachsen des Familienausgleichskassen-Fonds nicht notwendig ist. Ich erachte es aber als Zumutung, im Sinne einer aktiven Familienpolitik, nicht etwa aufgrund der guten Finanzlage der Familienausgleichskasse, nicht etwa eine Erhöhung der Kinderzulagen vorzuschlagen, sondern im Interesse von Industrie, Gewerbe und anderen Arbeitgebern die Senkung der Beitragssätze der Arbeitgeber vorzuschlagen. Für mich ist das ein unvorstellbares Vorgehen, ganz einfach, weil mir das im Sinne der heutigen Familienpolitik, wie sie immer wieder gross geschrieben wird, quer im Raum steht. Mich würde interessieren, was die Arbeitnehmerorganisationen dazu gesagt haben, und ob dort überhaupt eine Stellungnahme eingeholt worden ist, weil das doch ein sehr wichtiges Anliegen in der Familienpolitik ist.
Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Wenn ich rede, dann in Stellvertretung von Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter, der krank darnieder liegt. Nicht mit einem Blinddarm, wenn ich das ergänzen darf. Zu Ihrer Frage: Die Familienausgleichskasse steht sehr gut da. Mit dem Vermögensüberbestand, der vorhanden ist, ist es gut möglich, auch in Zukunft familienpolitische Aspekte zu ergänzen.Ich glaube, ich darf festhalten, dass die Kindergelder, in der Höhe wie sie heute ausgeschüttet werden, eine gute Höhe erreicht haben und dass aufgrund der guten Finanzlage der FAK auch noch ausreichend Potenzial für zukünftige Erhöhungen vorhanden ist. Es wäre verkehrt, Herr Abg. Lampert, Familienpolitik auf die Familienausgleichskasse zu reduzieren. Wie wir gestern bei der Gesundheitsreform, sprich bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes, erfahren haben, wird Familienpolitik auf verschiedenen Ebenen ausgetragen. Insbesondere auch, indem Familien auch über das KVG entlastet werden, und das ist ja gestern passiert. Sie werden nächste Woche - Ende nächster Woche - einen Bericht und Antrag der Regierung zum Thema Wohnbeihilfen erhalten, die auf Familien mit Kindern ausgerichtet sind, was wiederum eine Unterstützung der Familien darstellt. Ich denke, dass zwar die Formulierungen etwas trocken sind, das gebe ich zu. Ich kann Ihnen aber versichern, dass der Familienpolitik nach wie vor grosses Augenmerk geschenkt wird. Nur, wie gesagt: Die Beitragszahlungen über die FAK sind nicht der einzige Weg. Wenn man das Gefühl gehabt hätte in der Vergangenheit, es sei der einzige Weg, hätte man schon in Anbetracht der hohen Rücklagen grössere Ausschüttungen zahlen können. Man ist da bewusst vorsichtig vorgegangen, man hat in periodischen Abständen die Auszahlungen erhöht, wie Sie dem Bericht, wenn Sie eine Zeile weiter lesen, entnehmen können. Gerade letzthin, auf den 1. Juli 1999 hin, als die Alleinerziehendenzulage auch erhöht worden ist. Sie haben aber Recht, dass beim LANV keine Rücksprache gehalten wurde, auch deswegen nicht, weil diese Reduktion schon ein, zwei Landtagssitzungen früher einmal angekündigt worden ist - ich bringe jetzt den Zusammenhang nicht mehr hin - ich denke aber, mindestens im Zusammenhang mit der Rechnung 1998. Ich kann also Entwarnung geben. Es ist deswegen nicht die Familienpolitik gefährdet oder in irgendeiner Weise handycapiert.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich hatte ursprünglich vor, auf Nichteintreten zu plädieren. Ihre Ausführungen beruhigen mich aber, da Sie mir sagen, dass auch nach Senkung dieses Beitragssatzes genügend Pozential vorhanden ist, auch einen Anstieg der Kinderzulagen zu sichern. Dankeschön.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit scheint Eintreten unbestritten zu sein, dann können wir die 1. Lesung durchführen. Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 46 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II Inkrafttreten wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion.
Regierungschef Mario Frick:
Pardon, ich wollte erst nach II das Wort ergreifen. Ich bitte um Entschuldigung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion wird nicht benützt, sodass wir die 1. Lesung beendet haben. Die Regierung beantragt in ihrem Bericht, anlässlich der heutigen Sitzung auch die 2. Lesung und die Schlussabstimmung durchzuführen. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass jetzt im Anschluss die 2. Lesung durchgeführt wird, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann führen wir jetzt die 2. Lesung durch.Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 46 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
II Inkrafttreten wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 21 behandelt.-ooOoo-