Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge des Staates sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Nr. 16/2013); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren fort mit Traktandum 19: Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge des Staates sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal.
Der Landtag hat diese Vorlage am 21. Dezember in 1. Lesung behandelt. Die neue Regierung hat bei der Vorlage einige Anpassungen vorgenommen. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 16/2013. Aufgrund der Wichtigkeit der Vorlage und aufgrund der Ausgangslage, dass sehr viele neu gewählte Abgeordnete dem Landtag angehören, beantragt die Regierung eine erneute 1. Lesung der Gesetzesvorlage.
Wer damit einverstanden ist, dass der Landtag diese Vorlage in 1. Lesung behandelt, möge bitte seine Zustimmung erteilen. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen einer 1. Lesung zugestimmt. Damit ist die allgemeine Diskussion eröffnet. Es wäre wünschenswert, dass die Debatte auf einem höheren und anständigeren Niveau geführt wird, als dies derzeit durch einen ausserparlamentarischen Oppositionellen geschieht. Die Art und Weise, wie tausende von rechtschaffenden Angestellten verunglimpft werden, wie hunderte von Familien öffentlich mit Schlagwörtern durch den Schmutz gezogen werden, wie die Öfffentlichkeit bewusst mit Falschinformationen gefüttert wird, ist wirklich unsäglich. Alle betroffenen Arbeitnehmer haben die Verpflichtungen, die sie ungefragt zu erbringen hatten, stets erfüllt. Keiner von ihnen hatte die Möglichkeit, die Ausgestaltung seiner Pensionskasse zu beeinflussen. Dass die Arbeitnehmer des Landes jetzt mit beispiellosem Hass und Spott überzogen werden, ist verwerflich und unanständig.
Geschätzte Damen und Herren, was auch immer der Auslöser für diese Entgleisungen sein mag, wir sollten uns deutlich davon abheben, und ich bitte Sie, die Debatte mit Anstand und Verantwortungsbewusstsein zu führen. Dafür bedanke ich mich.
Gibt es Wortmeldungen?Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Gerade vorweg: Ihre einleitenden Worte, Herr Präsident, teile ich hundertprozentig und ich kann das nur unterstützen. Danke für die Einführung.
Dann sei es bitte nachzusehen, dass ich am Ende eines doch anspruchsvollen Debattentags doch jetzt ein relativ ausführliches Eintrittsvotum halten werde. Ich denke aber, dass die Wichtigkeit des Themas, die Komplexität der Materie dies befiehlt. Mit der heutigen, zweiten 1. Lesung eines Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal hat sich der Landtag mit einem Thema zu befassen, das wohl niemanden in unserem Land unberührt lässt.
Wir haben eine Regierungsvorlage vor uns liegen, die von erfahrenen Pensionskassenexperten als technisch sauber aufgestellt und in der Verteilung der Sanierungslasten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einerseits und zwischen den Aktiv-Versicherten und Rentenbezügern andererseits als ausgewogen bezeichnet wird.
Demgegenüber kritisiert der Personalverband Öffentlicher Verwaltungen Liechtensteins insbesondere die aus seiner Sicht überproportionale, sogar als Abstrafung bezeichnete Belastung der Aktivgeneration im Verhältnis zu den Rentenbezügern. Dem stehen wiederum die wohlerworbenen Rechte der Aktivversicherten und der Rentnergeneration gegenüber. Aus deren Kreis wurde bereits angekündigt, diese notwendigenfalls auch gerichtlich einzufordern.
Und last but not least kämpfen engagierte Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes gegen den hohen Sanierungskostenanteil des Landes und gegen die künftige Ausgestaltung der Altersvorsorge der Versicherten. Allerdings vermisse ich in der plakativen Verschlagwortung der Argumente den notwendigen Respekt und Anstand vor den 4'300 Versicherten und deren Familien. So kann ein Arbeitgeber mit seinen Angestellten nie und nimmer umspringen.
Ich begrüsse es ausserordentlich, dass die Vorgängerregierung diese heisse Kartoffel in die Hand genommen hat und auch die heutige Regierung mit Nachdruck und Überzeugung am eingeschlagenen Weg festhält. An dieser Stelle richte ich auch ein grosses Kompliment und ein ebenso grosses Dankeschön an alle Damen und Herren im Umfeld der Regierung und in der Verwaltung, welche sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Lösungsfindung befasst haben. Dieses Kompliment gilt im gleichen Masse für den Stiftungsrat und die Geschäftsführung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal. Diese haben sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Lösungsfindung auseinander gesetzt und sich ganz speziell im Rechnungsjahr 2012 auf die Neuausrichtung vorbereitet.
Die neue Bilanzierungsart, die Bildung einer Rückstellung von CHF 52,9 Mio. für die geplante Reduktion des technischen Zinssatzes von 4 auf 2,5% auf die Rentnerkapitalien, die Anwendung aktualisierter Grundlagen zur demografischen Entwicklung und eine dem Vorsichtsprinzip gehorchende Bewertungskorrektur auf den Immobilienanlagen der Kasse in der Höhe von CHF 5,4 Mio. haben trotz erfreulicher Vermögenserträge die Deckungslücke per 31. Dezember 2012 auf CHF 311,6 Mio. erhöht bzw. den Deckungsgrad auf 69,3% sinken lassen. Diese Angaben beziehen sich auf den Jahresabschluss 2012 der PVS.
Dafür haben wir jetzt eine saubere und ehrliche Ausgangslage für die bevorstehende Sanierung und können uns auf gesicherten Grundlagen an die Entscheidungsfindung machen. Als Landtag stehen wir dabei gleich in mehrfacher Hinsicht in der Verantwortung. Nicht nur als oberste Hüter des Staatshaushaltes, sondern insbesondere auch als Gesetzgeber und in der Treuepflicht gegenüber den 3'400 Aktiv-Versicherten und 900 Rentenbezügern inklusive deren Angehörigen. Gerade deshalb ist es mir ein grosses Anliegen, die nun bevorstehenden Diskussionen in der Meinungsbildung und Lösungsfindung umsichtig und mit allseitigem Respekt fern jeder Polemik und ohne jede populistische Kraftmeierei zu führen.
Um überhaupt den Blick in die Zukunft richten zu können, war es sehr wichtig, die Vergangenheit aufzuarbeiten. Der Swisscanto-Bericht hat seine Pflicht erfüllt. Zuoberst steht für mich in der Quintessenz ein langjähriges politisches Wegschauen. Zu lange stand die Pensionsversicherung in Abhängigkeit zur Politik, zu lange wurde auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Stiftung Politik betrieben, warnende Stimmen wurden nicht gehört. Zu lange hat man sich auf Einzelmeinungen verlassen. Zu lange wurden falsche Gesetze richtig angewendet. So schreibt Swisscanto folgerichtig - ich zitiere: «Wenn die Regeln falsch sind, führt auch deren Einhaltung nicht zum Erfolg».
Die Politik kann ihren Beitrag am Schaden nur damit gutmachen, dass sie sich aus der künftigen Struktur der Pensionsversicherung für das Staatspersonal völlig verabschiedet. Der vorliegende Lösungsvorschlag sieht dies vor - und das ist gut so.
Swisscanto beantwortet die Frage, ob der Pensionskassenexperte seine Aufgabe korrekt erfüllt habe, mit «eher nein» und in aller Deutlichkeit wie folgt - ich zitiere: «Aufgrund prospektiver Bilanzierung und starkem Einfluss bei der Gesetzgebung trägt der Pensionsversicherungsexperte Mitverantwortung, dass die heutigen finanziellen Probleme der PVS spät erkannt und angegangen wurden».
«Ja, aber» lautet die Antwort auf die Frage nach der korrekten Aufgabenerfüllung durch die Revisionsstelle. Zumindest fragwürdig war gemäss Swisscanto die Bestätigung der Revisionsstelle, dass seit der Jahresrechnung 2007 die Rechnungslegungsvorschriften nach Swiss GAAP FER 26 eingehalten worden seien. Unter dem Schutz falscher Regelungen war die Revisionsstelle hingegen nicht einmal zwingend verpflichtet, sich zur Unterdeckung und Wirksamkeit von Sanierungsmassnahmen zu äussern. Geflissentlich hat sie das offenbar auch völlig unterlassen, was bei der Präsentation des Schlussberichts von Swisscanto am vergangenen 15. März zur unüberhörbar süffisanten Bemerkung des Vortragenden führte, dass die Revisionsstelle durchaus etwas hätte sagen dürfen.
Dass die Regierung parallel zur Sanierung auch Haftungsklagen prüft, begrüsse ich aufgrund des Gesagten ausserordentlich.
Ungeachtet dessen muss sich der Blick nun jedoch in die Zukunft richten. Und dazu gehört die Sanierung der heutigen Situation. Ohne der bevorstehenden Debatte zu vieles vorwegnehmen zu wollen, möchte ich zu guter Letzt auf einige Punkte ganz besonders hinweisen:
Nach der von der Regierung für die PVS angewandten Berechnungssystematik entfallen über CHF 135 Mio. der per 31. Dezember 2012 fehlenden CHF 307 Mio. auf die Rentenansprüche der rund 900 Pensionisten. Das sind 44% der gesamten Deckungslücke, ohne dass die Rentenbezüger mit Ausnahme des vorgesehenen Beitrags an die Schaffung einer Wertschwankungsreserve dafür zur Kassa gebeten werden können. Allein schon diese CHF 135 Mio. müssen schnellstmöglich eingeschossen werden, ansonsten weiterhin Tag für Tag Geld der Aktivversicherten zugunsten der Rentenbezüger absorbiert wird.
Die Deckungslücke auf den Guthaben der Aktiv-Versicherten beläuft sich auf CHF 172 Mio. Einzig hier bestünde aus meiner Sicht ein gewisser Spielraum in der Lastenverteilung. Berücksichtigt man allerdings die in der Regierungsvorlage bereits enthaltene zehnprozentige Kürzung auf künftige Rentenanwartschaften im Gesamtbetrag von CHF 200 Mio., lässt dies den Beitrag der Aktivversicherten an der Sanierung in einem bedeutend anderen Licht erscheinen. Mit dem Rentenverzicht um 10% leisten die Aktiv-Versicherten einen entscheidenden Beitrag, um die betriebliche Vorsorge für die Staatsangestellten für die Zukunft im Rahmen der heutigen Belastung für die Arbeitgeber möglich zu machen. Zusätzlich tragen die Versicherten das Zinsrisiko, wodurch die im künftigen Leistungsplan anvisierte Rentenanwartschaft von 45% des letzten versicherten Lohnes nicht mehr garantiert sein wird, gerade auch angesichts der Tatsache, dass der Ausgangsdeckungsgrad der neuen Vorsorgeeinrichtung - sollte der Regierungsvorschlag umgesetzt werden - bei 90% liegt und nicht etwa bei den 118%, bei welchen die volle Risikofähigkeit der Stiftung erreicht wäre.
Es ist zu hoffen, dass es dem Landtag, der Regierung und allen weiteren sich konstruktiv involvierenden Kräften letztendlich gemeinsam gelingt, eine Vorlage beschlussreif zu bekommen, die trag- und mehrheitsfähig ist. Meine Präferenz liegt in einer Lösung mit Vollkapitalisierung. Teilkapitalisierungslösungen erstrecken die Sanierung auf unendliche 40 Jahre mit damit verbundener Staatsgarantie.
Die Vollkapitalisierung ist meiner Meinung nach auch eine unabdingbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Wechsel vom Leistungs- ins Beitragsprimat. Bei einem teilkapitalisierten Wechsel würde die Sollrendite auf der Grundlage eines technischen Zinssatzes von 2,5% in eine Höhe getrieben, die nur bei grösstem Optimismus langfristig erreicht werden könnte. Die Kasse würde Gefahr laufen, auch im Beitragsprimat ein latenter Sanierungsfall zu bleiben. Es wäre der neuen Vorsorgeeinrichtung nahezu unmöglich, aus eigener Kraft für Volldeckung zu sorgen und darüber hinaus die zwingend notwendige Wertschwankungsreserve anzulegen, also auf einen Zieldeckungsgrad von 118% zu kommen, um die volle finanzielle Risikofähigkeit zu erlangen. In der Konsequenz würde dies bedeuten, dass die Versicherten frühestens am Sankt Nimmerleinstag wieder mit einer Verzinsung ihrer Altersguthaben rechnen dürften. Schon mit der jetzt vorliegenden Variante der Ausfinanzierung auf 90% plus zehnprozentiges zinsloses Darlehen wird es sportlich, aber vertretbar, die 118% Zieldeckungsgrad innert nützlichen Jahren zu erreichen.
Ich danke der Regierung für die Übermittlung eines Gutachtens zur Frage der wohlerworbenen Rechte. Die Feststellungen des Gutachters stützen die Haltung der Regierung, dass mit der Vorlage die wohlerworbenen Rechte sowohl der Aktiv-Versicherten als auch der Pensionsbezüger nicht verletzt werden.
Auch wenn diese Frage aufgrund mangelnder Rechtsprechung in Liechtenstein gutachterlich nicht mit abschliessender Sicherheit beurteilt werden kann, sind diese nachvollziehbar dargestellten Feststellungen für die Entscheidungsfindung des Landtags meines Erachtens doch von hoher Relevanz. Der Gutachter hält fest, dass er eine Kürzung der anwartschaftlichen Renten der Staatsangestellten um 10% als verhältnismässig beurteilt, allerdings wird eine maximale Kürzung um 10% als verhältnismässig bezeichnet. Das heisst, weitergehende Lösungen würden in wohlerworbene Rechte eingreifen. Auch der zeitlich begrenzte Sicherungsbeitrag der Rentenbezüger wahrt nach Ansicht des Gutachters deren verfassungsmässige Rechte.
Wenn wir keine zukunftsfähige Lösung für die marode Pensionskasse für das Staatspersonal finden, wird dies die Fortsetzung und Verschlimmerung des heutigen Zustands zur Folge haben. Das Beitragsprimat mit dem systemimmanenten technischen Zins von 4% würde weiterhin bestehen. Die nur zur Verhinderung eines weiteren Aufklaffens der Deckungslücke erforderliche Sollrendite von 5,8% kann längerfristig nie und nimmer erreicht werden. Jahr für Jahr weitere rund CHF 20 Mio. in ein Fass ohne Boden zu schütten, ist keine Perspektive.
Ausserdem dürfte der verantwortungsvoll handelnde Stiftungsrat in diesem Falle nicht umhinkommen, genauso wie es für die Rentnerkapitalien per 31.12.2012 bereits erfolgt ist, auch für die Vorsorgekapitalien der Aktiv-Versicherten den technischen Zinssatz zu senken. Bei einer Senkung auf ebenfalls 2,5% würde das die Deckungslücke um weitere hundert Millionen aufreissen. Das alles kann niemand ernsthaft wollen. Nach dem Prinzip Hoffnung wurde schon zu lange gelebt. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich darf als Sprecherin für die Freie-Liste-Fraktion folgende Fraktionserklärung abgeben:
Die Situation der PVS ist dramatisch, eine Deckung von nur 70% ist nicht akzeptabel und es muss eine für alle Stakeholder verträgliche Lösung gefunden werden. Nichtsdestotrotz bedarf es rückblickend einer rigorosen Aufklärung. Die Verantwortlichen für diese Misere müssen identifiziert - und wenn möglich - auch belangt werden. Die Ausführungen im Swisscanto-Bericht, welche die Hauptschuld im Umfeld des Versicherungsexperten auszumachen versuchen, greifen weit zu kurz. Die Verantwortung liegt eindeutig im Bereich der Politik und dort müssen auch die Schuldigen gesucht und gefunden werden. Diese Angelegenheit darf nicht unter den Teppich gekehrt werden. Dafür ist der entstandene Schaden viel zu gross. Dies soll aber nicht Gegenstand der heutigen Debatte sein, sondern vielmehr an anderer Stelle bereinigt werden. Ich lasse die Vergangenheit nun ruhen und wende mich der Zukunft zu.
Die Ausfinanzierung der Deckungslücke von CHF 307 Mio. soll zum einen durch den Arbeitgeber, das heisst, den Staat und somit die Steuerzahler, die Aktiv-Versicherten über einen Leistungsverzicht, sowie die Rentner, die während 10 Jahren einen Sicherungsbeitrag zum Aufbau einer Wertschwankungsreserve beitragen, finanziert werden. Dies bedeutet, dass der Staat CHF 219 Mio., CHF 147 Mio. direkt und CHF 72 Mio. in Form eines zinslosen Darlehens, beisteuert. Die angeschlossenen Unternehmen leisten einen Betrag von rund CHF 88 Mio., davon CHF 49 Mio. direkt und CHF 29 Mio. als Darlehen. Natürlich sind diese Geldbeträge auch mindestens indirekt dem Staat zuordenbar, obwohl sie nicht über die Landesrechnung laufen. Die Aktiv-Versicherten leisten durch die Herabsetzung der Rentenleistung von 50,4% auf 45% des letzten versicherten Lohns, was in Franken ausgedrückt rund CHF 200 Mio. ausmacht, ihren Beitrag. Die Rentner beteiligen sich über den Sicherungsbeitrag in Raten von CHF 800'000 jährlich während 10 Jahren, also CHF 8 Mio., am Aufbau der Wertschwankungsreserve.
Zudem entstehen dem Staat für die Überganslösungen während 10 Jahren Aufwände in der Höhe von total CHF 35 Mio. Summa summarum kostet die Sanierung der PVS dem Vorschlag der Regierung zufolge im besten Fall CHF 231 Mio. und im schlechtesten Fall CHF 332 Mio.
Zum guten Glück war die Anlagenentwicklung im vergangenen Jahr äusserst positiv, was die Deckungslücke etwas schmelzen lassen hat.
Diese Lösung ist bereits viel besser als das, was die Vorgängerregierung vorgeschlagen hat. Eine nur teilweise Ausfinanzierung ist eine gute Idee, vor allem auch deswegen, weil durch das Darlehen zwar der Deckungsgrad der PVS «nur» 90% beträgt, aber trotzdem 100% des Kapitals zur Erwirtschaftung der Sollrendite zur Verfügung steht.
Folgende Punkte möchte die Freie-Liste-Fraktion aber vertieft diskutiert haben: - Das Darlehen verfällt jeweils zu 25%, wenn der Deckungsgrad der PVS am Ende eines Geschäftsjahres unter der Marke von 85% zu liegen kommt. Es müssen im dritten Jahr 25% des Darlehens zurückbezahlt werden, wenn der Deckungsgrad während 2 Jahren über 105% liegt. Nach unserer Meinung sollte die Untergrenze gestrichen werden, das Darlehen ist in jedem Fall zurückzuzahlen. Erstens, weil diese Untergrenze die Anreizstrukturen beeinflusst, und zweitens, weil dies sonst als eine nicht ernstgemeinte Mogelpackung interpretiert werden kann.
- Die Höhe des Darlehens sollte diskutiert werden. Wäre es nicht sinnvoll, das Darlehen mindestens auf die Höhe der fehlenden Arbeitnehmerbeiträge der Aktiv- und Passiv-Versicherten zu fixieren? Es soll so viel wie möglich des eingesetzten Geldes wieder an den Staat zurückfliessen, auch wenn das 30 Jahre dauert.
- Aus Sicht der Freie-Liste-Fraktion wäre ein technischer Zinssatz von 3% gerechtfertigt. Die Schweizerische Nationalbank weist die Höhe des technischen Zinssatzes momentan mit 3% aus. Warum will der Landtag die PVS unter einem Worst-case-Szenario sanieren? Ausserdem wäre es äusserst interessant zu wissen, wie viel die Erhöhung des technischen Zinssatzes die Deckungslücke reduziert.
- Die Beitragssätze von 45% der Abreitnehmer und 55% der Arbeitgeber sollten diskutiert werden. Obwohl es nicht unüblich ist, dass hier kein 50:50-Verhältnis vorherrscht, ist es doch nicht grundsätzlich einsichtig, warum dieses Ungleichgewicht besteht.
- Schliesslich sollte Folgendes auf Seite 39 des Bericht und Antrages Ausgeführtes diskutiert werden, das da heisst: «Im Bericht und Antrag wurde ausgeführt, dass die Leistungseinbusse zum heutigen-
Vorsorgeplan mit der Erhöhung des Rentenalters um ein Jahr zu fast zwei Dritteln wettgemacht würde. Eine Erhöhung um zwei Jahre auf Alter 66 würde unter der verwendeten Prämisse sogar eine Erhöhung um zirka 1,6%-Punkte bewirken. Diese Angaben gehen davon aus, dass der Umwandlungssatz für das erhöhte Rentenalter gestützt auf identische technische Grundlagen wie heute festgelegt würde. Der Umwandlungssatz im neuen Vorsorgeplan basiert jedoch auf Periodentafeln. Dies bedeutet, dass er periodisch der längeren Lebenserwartung angepasst und damit gesenkt werden muss. Da die Stiftung die Rentnerverpflichtungen inskünftig mit Generationentafeln bewerten wird, entstehen zudem mit den Pensionierungen laufend technische Verluste. Die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters würde deshalb sicherlich genutzt, um die Umwandlungssätze an die dannzumal aktuellen Tarifgrundlagen mit Generationentafeln anzupassen. Unter diesen Umständen könnte durch die Anpassung des Rentenalters nur mit einer Erhöhung um ca. 1,5%-Punkte pro Jahr Erhöhung gerechnet werden».
- Kann durch ein Erhöhen des Pensionsalters, was ohnehin für die Sicherung der AHV vollzogen werden muss, nicht die Rückzahlung des Darlehens, in welcher Höhe auch immer, gesichert werden?
Die Freie-Liste-Fraktion spricht sich für Eintreten auf die Vorlage aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Meines Erachtens gehört dieser Bericht und Antrag zu den herausforderndsten eines Landtagsabgeordneten. Entsprechend sind die persönliche Positionierung und ein Ermessen in sachlicher wie auch politischer Hinsicht von höchster Schwierigkeit.
Schwierig ist es, - weil wir vor einem Finanzloch mit CHF 307 Mio. per 01.01.2013 stehen;
- weil alle Betroffen sind:
- die Staatsangestellten als Beitragszahler und als künftige Rentenbezüger;
- die derzeitigen Rentenbezüger
- und natürlich nicht zuletzt die Steuerzahler.
Schwierig ist es aber auch insbesondere, weil es keine gerechte Lösung geben wird. Mehrere oder viele Direktbetroffene wie auch Steuerzahler werden bei jedem Vorschlag und bei jeder Lösung unzufrieden sein und sich auch ungerecht behandelt fühlen.
Schwierig wird es aber auch, wenn die Kosten für die Vergangenheitsbewältigung und die zukünftigen Kosten der Arbeitgeber in Leserbriefen vermischt und verdreht werden. Hier hoffe ich insbesondere, dass der Stimmbürger sich hier eingehend informiert und sich nicht durch plakative Darstellungen verleiten und irreführen lässt.
Das Finanzloch bzw. die Deckungslücke besteht und bleibt bestehen, wenn der Landtag oder auch das Stimmvolk einer Deckung nicht zustimmen werden. Die Deckungslücke wird sich sogar wie bisher in schwindelnd erregender Geschwindigkeit erhöhen. Ein Vorschlag liegt mit diesem Bericht und Antrag vor, welcher ein Ende mit Schrecken schaffen will.
In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen in der beruflichen Vorsorge in verschiedener Hinsicht grundlegend verändert. Dazu gehören eine erhöhte Veränderlichkeit der Arbeitsverhältnisse, eine längere allgemeine Lebenserwartung, unsichere Entwicklungen der Kapitalmärkte und schliesslich neue Vorgaben von Fachexpertenrichtlinien, und damit neue Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden.
Diese sich stetig verändernden Faktoren haben die Pensionskassensituation entscheidend und insbesondere durch das Leistungsprimat verschlechtert. Es sind aber gerade auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche die öffentlich-rechtliche Pensionskasse in ihrer Beweglichkeit einschränkten. So wurden Beiträge, Leistungen, technischer Zinssatz, Umwandlungssatz wie auch die Bewertungsgrundsätze reguliert. In dieser Unbeweglichkeit haben sich die Organe wie auch die Versicherten, insbesondere auch wegen des Perennitätsprinzips bzw. des ewigen Fortbestandes dieser Pensionskasse sicher bzw. zu sicher gefühlt. Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind auf zu viele Köpfe wie Landtag, Regierung, Finanzmarktaufsicht, Stiftungsrat, Geschäftsführung, Revisionsstelle und Experten aufgeteilt gewesen. Der zukünftigen staatlichen Pensionskasse wird in der Form einer Sammelstiftung eine weitestgehende Organisations-, Finanz- und Haushaltsautonomie zukommen. Der Gestaltungsspielraum des Staates wird wesentlich zurückgenommen. Und das ist gut so.
Zur Vergangenheitsbewältigung: Die staatliche Pensionsversicherung wurde stets im Leistungsprimat geführt. Das Ursprungsgesetz stammt aus dem Jahre 1988. In dieser Zeitperiode sind vielfältige Gesetzes- und Verordnungsrevisionen durchgeführt worden. So stammt zum Beispiel die letzte Anpassung der Rentenskala, welche bei vollen Beitragsjahren über 40 Jahre 50,4% des zuletzt bezogenen Lohnes beträgt, aus dem Jahre 1998. Gerade in dieser Zeitperiode hat sich die Langlebigkeit sehr positiv für die Menschheit, nicht aber für die Kasse, nach oben entwickelt. Der Deckungsgrad hat sich in der Zeit von 1989 mit 79,7% bis ins Jahr 1999 auf 101,0% entwickelt. Der Börsencrash 2000 bis 2002 liess den Deckungsgrad wieder auf 78,0% schwinden.
Entsprechend hat die Swisscanto gemäss Auftrag über die letzten 10 Jahre ein Gutachten zu erstellen, in einer Grafik aufgezeigt, dass die Staatliche Pensionskasse in den Jahren 2002 bis 2006 eine Deckungsgradentwicklung von 93% bis 106,5% (inklusive einem gerechneten Sonderbeitrag von 1 bis 3%) gemacht hat. Wäre die Bewertung gemäss Swisscanto nach dem Barwert der erworbenen Leistung sowie voller Freizügigkeitsleistung und Langlebeverstärkung vorgenommen worden, so wäre im Vergleich zu den vorerwähnten 93 bis 106,5% eine Deckungslücke von 77 bis 81% präsentiert worden. Dabei kommt insbesondere auch die Berücksichtigung der Langlebigkeit zum Tragen. So ist die versicherungstechnische Lebenserwartung in den letzten 20 Jahren für Männer um 3,6 Jahre und für Frauen um 2 Jahre angestiegen. Die verschiedenen Bewertungen und Bilanzierungen, insbesondere der Widerspruch unserer Verordnung im Vergleich zu den Fachrichtlinien der Experten-Kammer Schweiz, verhinderte eine transparente und verlässliche Darstellung der Situation.
Die Langlebigkeit ist dann auch die Basis dafür, dass die Rentenbezüger sich mittels Sicherungsbeitrag beteiligen sollen. Die längere Bezugsdauer rechtfertigt diese Massnahme.
Ein weiterer Punkt noch zur Vergangenheitsbewältigung: Es wird immer wieder diskutiert, dass vor Eintritt in die Pension Lohnerhöhungen gewährt wurden, was sich unmittelbar auf die Rente auswirkt. Die Regierung hat sich geäussert, dass keine diesbezüglichen Erhöhungen gemacht worden seien. Nun stellen der Grossteil der Gemeinden auf Seite 194 Folgendes fest: «Gerade Pensionsbezüger, welche vor der Pensionierung eine Lohnerhöhung erhalten hätten, kämen gut davon. Quersubventionen zu Lasten jüngerer Versicherter in der Nachfinanzierung der Pensionen sind zu vermeiden».
Weiter im Bericht und Antrag in der Stellungnahme des ehemaligen Präsidenten des Stiftungsrates und insbesonders in seiner Funktion als Leiter des Amtes für Personal und Organisation zitiere ich wie folgt: «Auch sei es in der Vergangenheit vielfach vorgekommen, dass Staatsangestellten kurz vor der Pensionierung noch Lohnerhöhungen zugesprochen wurden». Ich bitte die Regierung, diese gegenläufigen Aussagen zu klären. Die Beantwortungen der letzten Sitzung waren doch etwas zu kurz und dürftig geraten.
Nun zur Vorlage in die Zukunft: Einige bzw. viele der vorgenannten Schwierigkeiten werden durch diesen Bericht und Antrag gelöst. So wird die Finanzierungsfrage im Leistungsprimat durch die Umstellung ins Beitragsprimat wesentlich entschärft. Neu in dieser Vorlage ist jetzt insbesondere das zinslose Darlehen nach Art. 16. Wenn zwei aufeinander folgende Jahre ein Deckungsgrad von 105% erreicht wird, so sind im folgenden Jahr 25% des Anfangsdarlehens zur Rückzahlung fällig. Entwickelt sich der Deckungsgrad unter 85%, so verfallen 25% des Darlehens an die Vorsorgestiftung. Ausgangslage ist der ausfinanzierte Deckungsgrad von 90%.
Für mich ist derzeit unklar, welche Auswirkungen die Inkraftsetzung des Gesetzes per 1. Juli 2014 hat. Ist dieses Halbjahr im 2014 im Leistungsprimat auszufinanzieren? Wenn nein, wird dann am 1. Juli 2014 mit einem Deckungsbeitrag zum Beispiel von 88% gestartet, sodass die Ausfinanzierungskosten von geschätzten CHF 15 bis 20 Mio. trotzdem auszufinanzieren sind?
Ein weiterer Sanierungspunkt ist die Abänderung des technischen Zinssatzes von 4% auf 2,5%. Diese Umstellung wirkt sich natürlich auf die Ausfinanzierung der Deckungslücke massgeblich aus. Gemäss Fachrichtlinie der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten soll der technische Zinssatz mit einer angemessenen Marge unterhalb der Rendite liegen, die aufgrund der Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung zu erwarten ist. Entsprechend ist die Senkung auf 2,5% richtig. Und das ist gerade auch der Hinweis, den die Abg. Helen Konzett Bargetze gemacht hat. Das ist der Grund, wieso dieser Zinssatz auf 2,5% anzusetzen ist.
Ebenso ist die Umstellung der heutigen Organisation auf die neue Trägerschaft sinnvoll. Die Pensionskasse wird künftig in viel geringerem Ausmass von der Politik beeinflusst werden. Dies folgt durch die Aufhebung der bisherigen spezialgesetzlichen Regelung in eine schlanke Form mit einem Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge des Staates. Die Regierung wird nur noch im Rahmen als Arbeitgeber mit der Pensionskasse zusammenarbeiten. Die neue Organisation bzw. Sammelstiftung wird künftig eine breit gefächerte Kompetenz erhalten und hat dafür die Verantwortung zu tragen.
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Zu der Zeit, als die Pensionskasse, diese Kasse eingeführt wurde, waren damals schon zwei Systeme: Das Beitragsprimat und das Leistungsprimat. Die Öffentliche Hand verwendete hauptsächlich das Leistungsprimat. Das war damals normal. Am Anfang ging das auch gut und dann stiegen die Löhne mehr als erwartet, die Leute wurden älter als erwartet. Die Zinssätze waren auch nicht mehr zu erreichen, sodass langsam aber sicher diese Lücke entstanden ist. Nicht weil falsch in dem Sinn das Reglement angewendet wurde, sondern die Leistungsversprechen waren zu hoch und die Kasse konnte das einfach nicht erbringen. Und dann ging die Lücke immer weiter auseinander. Das war nicht nur bei uns so. Das gibt es ja auch in anderen Ländern. Mit diesem Leistungsprimatsystem gibt es etliche Kassen, die Schwierigkeiten haben und die jetzt der Reihe nach saniert werden müssen. Zum Teil sind schon einige saniert worden und das ist bei uns auch fällig. Nur ist bei uns die Deckungslücke sehr hoch mit CHF 300 Mio. auf diese kleine Einwohnerzahl. Das ist schon eine Grösse, die zu Diskussionen Anlass gibt. Und die einen glauben, sie müssen viel zahlen, die anderen glauben, sie verlieren sehr viel. Aber es muss so sein, dass die Landesangestellten und die angeschlossenen Betriebe - dieses Personal darf nicht ihre eingebrachten Beiträge vielleicht vom vorhergehenden Arbeitgeber irgendwie verlieren oder Beiträge, die sie während der Arbeitszeit beim Land gebracht haben, die müssen auf jeden Fall sicher sein. Es muss auch die Verzinsung sicher sein und es wird ja auch angehoben auf 45% vom letzten Lohn. Das ist soweit in Ordnung, aber es muss doch sehr viel nachfinanziert werden, weil die Löhne nicht nachfinanziert wurden. Wenn die Löhne gestiegen sind, wurde die Differenenz nicht als Beitrag in die Kasse eingebracht und diese Beiträge fehlen. Und daraus war auch das Kapital kleiner und auch der Zins ist kleiner ausgefallen. Und dann kam 2008 das Problem mit der Börse und damit ist das Ganze eigentlich aufgeflogen.
Warum das nicht schon früher publik geworden ist, ist eigentlich erstaunlich, weil da doch sehr viele Leute in so einer Kasse beschäftigt sind: Revisoren, Verwaltungsräte usw. Aber jetzt ist das so und das kann nicht mehr geändert werden. Hier muss eine Lösung gemacht werden, die von den Bürgern her vertretbar ist, aber auch vom Personal. Es wird so sein, dass das Personal etwas zurücktreten muss in der Leistung, die sie erhalten hätten, wenn das gut gegangen wäre. Aber nicht, dass sie etwas verlieren. Diese Angst darf nicht umgehen.
Jetzt die neue Kasse, da denke, ich, das ist Beitragsprimat. Und da sollte dann gewährleistet sein, dass vom aktiven Konto, also von den Personen, die arbeiten und das Geld einzahlen, so wie auf ein Sparheft, plus die Zinsen, also die Verzinsung des Kapitals, dann auch die Beiträge, die sie mitbringen, dass die nicht mehr verschoben werden können in das Konto der Rentner. Wenn das verschoben wird, dann fehlt das Geld irgendwann. Weil diese Leute kommen auch in die Rente und dann muss das Kapital da sein, damit es für die Rente in das Rentnerkapitalkonto einfliessen kann. Beim Beitragsprimat ist es für die Aktiv-Versicherten eigentlich kein Problem, weil sie immer jährlich sehen, wie viel auf dem Konto ist. Und mit dem Umwandlungssatz kann man das jederzeit auch einfach ausrechnen, ob man da noch eine 3. Säule dazu braucht, oder ob die 1. und die 2. Säule reicht. Also man ist da relativ gut informiert.
Beim Rentnerkonto ist es so, dieses Konto muss, solange dann die Rentner das beziehen, halten, und dieser Umwandlungsatz muss festgelegt werden beim Pensionsierungsalter. Er kann nachher nur schwer noch geändert werden, eigentlich fast gar nicht. Die Verzinsung ist auch nicht ganz sicher, wie das vielleicht in 10, 20 Jahren aussieht. Und wie hoch die Lebenserwartung ist, kann auch nicht genau vorausgesehen werden. Und hier sehe ich ein Problem. Wenn das so festgemacht wird, da meine ich, müsste ein altes Konto, das keine Einnahmen mehr hat, also die Beträge, die dort drin sind, müssen ausreichen, dass das etwas variabler gestaltet werden sollte. Vielleicht pro Jahr einmal 1% minus oder plus, je nachdem, wie das Ergebnis kommt. Weil wenn da nur mit den Umwandlungssätzen bei den neuen Rentnern gerechnet wird, dann ist das System zu träge, bis das reagiert. Es soll sofort alle Rentner vielleicht 0,1% oder so höher setzen oder tiefer, dass nie vorkommt, dass vom Aktiv-Konto ins Passiv-Konto Geld fliesst. Das muss auf jeden Fall verhindert werden. Und dann kann die Schwierigkeit oder das grosse Loch, wie es jetzt ist, kann dann gar nicht erst kommen.
Dann denke ich, dass sehr viele relativ schlecht informiert sind, wenn man die Leserbriefe liest. Die Leute sind ja dieser Meinung, sie haben Angst, sie möchten sich da Luft machen. Es gibt zwar auch Populisten, aber irgendwo fehlt es an Information. Ich denke, wenn diese Angestellten bei dieser Kasse, wenn diese eine Auflistung erhalten würden, wie viel sie mitgebracht haben, dann jährlich der Auszug, was sie einbezahlt haben mit ihrem Arbeitgeber zusammen plus der Zinseszins und dann die Summe und daneben die Summe, wie viel ihnen in die neue Kasse ins Beitragsprimat übertragen wird, dann kann jeder sehen, wie viel er verliert oder wie viel er gewinnt. Und zwar in Bezug auf das, was er einbezahlt hat, nicht auf das, was versprochen wurde. Weil das Versprechen kann ja nicht mehr eingehalten werden. Da gibt es keine Diskussion, glaube ich.
Das Freizügigkeitskapital ist auf jeden Fall kleiner als diese 50,4%. Ich glaube, wenn gut informiert wird, sämtliche Beteiligten und auch die Steuerzahler, dann wird es möglich sein, weil jeder weiss, wenn man das verschleppt, dann wird das schlechter. Weil das Defizit oder die Lücke wird ständig grösser und irgendwann einmal muss das bezahlt werden. Es ist unglücklich, dass es gerade in diese Zeit kommt, wo die Staatseinnahmen im Moment einmal zurückgehen. Ausgerechnet in dieser Zeit kommen da noch über CHF 300 Mio. für eine Pensionskasse, die saniert werden muss, dazu.
Meistens kommen ja verschiedene unglückliche Zustände zusammen und dann gibt es erst dieses Desaster. In diesem Sinne glaube ich, wenn die Informationen verständlich sind, wenn das Reglement der neuen Kasse bekannt ist und auch ausführlich beschrieben, also gut lesbar für solche, die sich nicht in solchen Versicherungsformularen gut auskennen, ausführlich erklärt, dann muss irgendwie das Problem gelöst werden. Aber es muss besser informiert werden wie bis jetzt. Ich bin für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Bei der staatlichen Pensionsversicherung sind etwas mehr als 3'500 Angestellte versichert und - wie bekannt - knapp 1'000 Pensionisten. Es handelt sich hierbei aber nicht nur um Landesangstellte, sondern auch um Angestellte aus einigen Gemeinden und staatsnahen Betrieben wie Post, LKW, Telecom, Universität usw. Für mich stellt sich nicht nur die Frage, wie man das immer grösser werdende Loch schnell stopft, sondern auch, ob diese Kasse nach der Sanierung überhaupt im freien Markt der privaten Pensionsversicherungen sich behaupten kann. Sollte die Kasse nämlich nicht attraktiv genug sein, ist mit einem Exodus der angeschlossenen Betriebe aus der Pensionskasse zu rechnen. Meiner Meinung nach muss daher auch ein Model für eine Ausfinanzierung mit gleichzeitigem Anschluss an eine andere private Pensionskasse im Land gewissenhaft geprüft werden. Mit einem Anschluss könnte Geld bei den Verwaltungskosten gespart werden. Und durch die Sparmassnahmen des Staates und den damit einhergehenden vermutlichen Personalabbau bei der Landesverwaltung wird sich das Verhältnis der Versicherten zu den Pensionisten weiterhin verschlechtern. Schlussendlich bedeutet dies praktisch gleich hohe Verwaltungskosten bei weniger Versicherten.
Dann hätte die Fraktion der Freien Liste noch ein paar Fragen an die Regierung, die sie jetzt als Hausarbeit erledigen kann. - Ist die Konkurrenzfähigkeit der Pensionsversicherung, wie schon angesprochen, mit diesen 5,425% des Umwandlungssatzes, der bei 5,425% liegt, gegenüber dem heutigen Branchenstandard von ungefähr 6,8%, welcher in den nächsten Jahren auf 6,6% fällt, attraktiv genug?
- Wie würde ein Ausfinanzierungsmodell von 20% Darlehen statt 10% Darlehen aussehen?
- Mit welchen Konsequenzen müsste gerechnet werden und welche regulatorischen Massnahmen müssten getroffen werden, damit bei einer allfälligen Inanspruchnahme der Freizügigkeitsleistung der entsprechende Anteil des Darlehens nicht verloren geht?
- Wie hoch wäre der Deckungsgrad der heutigen Pensionsversicherung, wenn man von einem Pensionierungsalter von 65 Jahren ausginge?
- Wie hoch müsste die Wertschwankungsreserve sein, wenn man von einem technischen Zinssatz von 3% statt 2,5% ausginge?
In der Schweiz wird derzeit ein flexibles Pensionsmodell diskutiert mit einem fixen Anteil und einem variablen Rentenanteil. Wurde dies auch schon in Betracht gezogen?
Und abschliessend: Wie würde eine Sanierung aussehen, wenn der Staat eine Pensionsversicherung, quasi ein Grundmodell anbieten würde, und wahlweise für Personen, die sich nach einer Kaderlösung versichern lassen möchten, wie würde das aussehen? Im Prinzip PVG Minimum oder gutes Minimum plus Kaderlösung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte auf drei Aspekte etwas näher eingehen. Einmal nochmal kurz zur Vergangenheitsbewältigung: Ich denke, die Gründe für das vor uns liegende Debakel sind sehr vielfältig, wie der Swisscanto-Bericht auch gezeigt hat. Aber unter anderem wurden dann auch liechtensteinspezifische Probleme als wesentlicher Faktor benannt, nämlich dieses komplizierte rechtliche Konstrukt und die mangelnden Transparenzbestimmungen in Liechtenstein. Dem kann ich nicht folgen, denn wie wäre es dann sonst zu erklären, dass öffentlich-rechtliche Pensionskassen in der Schweiz heute vor dem gleichen Debakel stehen?
Der Kanton St. Gallen steht vor einer Lücke von CHF 300 Mio., Kanton Bern CHF 2,5 Mrd., Kanton Solothurn CHF 1,1 Mrd., Kanton Baselland CHF 2,3 Mrd. und sogar das Schweizer Fernsehen - ein einzelnes Unternehmen - hat CHF 160 Mio. eingeschossen im letzten Jahr. Am 3. März dieses Jahres waren auch schon zwei Volksabstimmungen. Im Kanton Zürich hat das Volk mit 65% Ja-Stimmen CHF 2 Mrd. eingeschossen und im Kanton Genf hat das Volk mit 75% Ja-Stimmen CHF 6,3 Mrd. eingeschossen. Also ich denke, die Gründe für dieses Debakel sind nicht wirklich auf dieser Seite des Rheins zu suchen. Sie sind wahrscheinlich diesseits und jenseits des Rheins in den gleichen Problemen zu suchen. Der Abg. Manfred Batliner hat es erwähnt und dem wird meines Erachtens zu wenig Beachtung geschenkt auch in der Aufarbeitung. Lange Zeit war dieses Perennitätsprinzip, dieses Prinzips des ewigen Fortbestands, auch in Fachkreisen absolut anerkannt und dieses liess dann eben eine Finanzierung nach dem Umlageverfahren analog der AHV absolut als gerechtfertigt erscheinen. Und das war noch nicht lange her, so dass das absolut anerkannt war.
Aber es gibt sicher auch noch einen zweiten ganz wesentlichen Faktor - und das sind natürlich die Schwachstellen des politischen Entscheidungsprozesses. Das heisst, das Handeln im Hinblick auf vierjährige Mandatsperioden und die Rücksichtnahme auf die Wählergunst. Bezüglich dieser Schwachstelle wird zumindest jetzt etwas eingebaut, was das für die Zukunft etwas relativieren sollte, nämlich die Unterstellung der staatlichen Pensionskasse eben nicht mehr unter ein Spezialgesetz, sondern im Wesentlichen unter das Gesetz über die Betriebliche Personalvorsorge. Man darf sich da aber sicher nichts vormachen. Die Gefahr, dass die Politik auch in Zukunft eher in Vierjahreszeiträumen denkt, bleibt wohl erhalten.
Ein zweiter Punkt, jetzt aber zur Zukunft, und hier im Zusammenhang auch mit diesen angeblichen Luxusrenten. In letzter Zeit wurden in den Medien verschiedentlich Leistungsvergleiche mit der staatlichen Pensionskasse gezogen. Auch die Regierung stellt auf Seite 41 ff. ihrer Stellungnahme Leistungsvergleiche verschiedener Kassen auf. Hier werden meines Erachtens aber ganz klar Äpfel mit Birnen verglichen und unter Umständen komplett unterschiedliche Berechnungsgrundlagen werden völlig ausser Acht gelassen. Die verglichenen Leistungen sind nichts anderes als unter völlig ungesicherten, unterschiedlichen Annahmen prognostizierte Leistungen. Die einzelnen verglichenen Kassen treffen unter Umständen völlig unterschiedliche Annahmen zur zukünftigen Zinsentwicklung, unterschiedliche Annahmen zur künftig erzielbaren Anlagerendite, unterschiedliche Annahmen zur künftigen Lebenserwartung, setzen den Koordinationsabzug unterschiedlich fest und erheben unterschiedliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Je nach individueller Festlegung bzw. Annahme dieser Parameter kommen für die einzelnen Kassen ganz unterschiedliche erwartete Leistungsniveaus zustande, ohne dass die in Zukunft dann einmal tatsächlich ausbezahlte Rente dann auch wirklich diesen Prognosen entsprechen muss.
Ein direkter Vergleich dieser unterschiedlich berechneten Leistungsziele ist gar nicht möglich und sagt so gut wie nichts aus. Sagt so gut wie nichts aus. Und ich sage es dreimal: Sagt so gut wie nichts aus! Das können wir, wenn wir das noch so gerne machen, weil es einfach ist, einfach nicht machen. Es ist nicht zulässig. Ich möchte das auch nochmal unterstreichen mit einem vielleicht auch etwas plakativen Beispiel: Ebenso gut können Sie vor einen Skirennen alle Läufer fragen, in welcher Zeit sie planen, den Hang hinunterzufahren, und dann die endgültige Rangliste aufgrund dieser Angaben machen. Und das ist schlicht und einfach sinnlos und nicht zulässig.
Für einen aussagekräftigen Vergleich, wie attraktiv die Leistungen eines Arbeitgebers sind, gibt es meines Erachtens eigentlich nur zwei sinnvolle Kriterien. Erstens, auf kurze und mittlere Frist. Das heisst, für jene Versicherten, die relativ kurz vor der Pensionierung stehen, die Umwandlungssätze. Für diese Versicherten sind die Umwandlungssätze sehr relevant. Hingegen können sich Umwandlungssätze ändern und werden sich ändern. Darum ist auch dieses Kriterium längerfristig nicht geeignet, um zu beurteilen, ob die Leistungen eines Arbeitgebers dann eben Luxus sind oder nicht.
Und dann kommen wir zum zweiten Faktor, und das ist der absolut wesentliche Faktor. Auf mittlere bis längere Frist, das heisst, für jene grosse Mehrheit der Versicherten, die erst in einigen Jahren pensioniert wird, sind die prozentualen Sparbeiträge der Arbeitgeber vom Bruttolohn, und zwar ohne allfällige Sanierungs- oder Solidaritätsbeiträge, massgeblich. Und auch ohne Risikobeiträge oder Ähnliches. Es ist ebenso irrelevant für die Frage, ob die Leistungen eines Arbeitgebers grosszügig sind oder nicht, wie die Verteilung der Sparbeiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt. Das ist völlig irrelevant. Die Arbeitnehmer können theoretisch bezahlen was sie wollen. Wenn ich wissen will, ob ein Arbeitgeber eben grosszügig ist oder nicht, sind nur die Arbeitgeberbeiträge relevant. Und nur aufgrund von diesen lässt sich wirklich ein Vergleich anstellen und beurteilen, ob Leistungen nun Luxus sind oder nicht.
Während die in den Medien von einer bestimmten Seite verbreiteten Vergleiche nur von mangelnder Sachkenntnis zeugen, werden im Vergleich der Regierung zumindest einzelne Umwandlungssätze und einzelne Gesamtbeiträge verglichen. Ein aussagekräftiger, umfassender Vergleich von Umwandlungssätzen und Arbeitgebersparbeiträgen liegt aber nicht vor. Dies ist meines Erachtens auf die kommende Lesung unbedingt nachzuholen und sollte meines Erachtens eine deutlich grössere Vergleichsgruppe als die zwei Industrie- und Finanzdienstleistungsunternehmen umfassen. Nur so kann sich der Landtag ein Bild über die Angemessenheit der geplanten Altersvorsorge des Staates machen. Und in diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage: Was wäre dann eine angemessene Altersvorsorge für die Versicherten der staatlichen Pensionskasse?
Die Altersvorsorge ist grundsätzlich ein Bestandteil der Anstellungsbedingungen eines Arbeitgebers und sollte daher im Branchenvergleich konkurrenzfähig sein. Jetzt sind aber Branchenvergleiche beim Staat nicht einfach, da ein sehr breites Spektrum an Versicherten, vom angelernten Arbeiter bis zum ausgewiesenen Fachspezialisten, versichert sind. Eine Orientierung an Betrieben, welche ihren Mitarbeitern nur das gesetzliche Minimum an Leistungen zukommen lassen, wäre ebenso falsch wie eine Orientierung an den bekannt hohen Leistungen einiger Finanzdienstleister. Ein Leistungsniveau, das dem Rahmen der grösseren liechtensteinischen Industriebetriebe, wie etwa einer Hilti, einer Presta, einer Hoval, einer OC Oerlikon, einer Ivoclar entspräche, wäre für mich grundsätzlich angemessen. Diese Unternehmen verfügen ebenfalls über ein grosses und breites Spektrum an Versicherten und nehmen ihre soziale Verantwortung verantwortungsvoll wahr.
Wenn also die Arbeitgebersparbeiträge und die Umwandlungssätze einem solchem Quervergleich mit der Privatwirtschaft standhalten, dann ist für mich ein angemessenes Leistungsniveau erreicht und auf dieser Basis ist dann die Definition des Leistungsplanes, allfälliger Sanierungsmassnahmen oder Übergangslösungen nur noch eine rein kalkulatorische Folge bzw. Frage einer angemessenen Übergangslösung.
Dann noch kurz zu einem ganz anderen Aspekt, zum dritten Punkt, die Adressierung von Interessenkonflikten: Entscheide des Stiftungsrates können erheblichen Einfluss auf den Deckungsgrad der Pensionskasse und damit auf die Finanzlage des Arbeitgebers haben. Dabei besteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein erheblicher Interessenkonflikt. So bestimmt er unter anderem über die Verzinsung des persönlichen Guthabens oder die Höhe des Umwandlungssatzes, der ebenfalls früher oder später direkt Auswirkung auf ihre persönliche Situation hat. Dies gilt in der Regel für die meisten Pensionskassen. Durch die grundsätzlich zu begrüssende Ausfinanzierung mittels Darlehen wird der Interessenkonflikt jedoch zusätzlich deutlich verstärkt. Bei einem Deckungsgrad, der sich nahe an den Schwellenwerten bewegt, bei denen das Darlehen zurückbezahlt oder abgeschrieben werden muss, ist die Versuchung gross, den Deckungsgrad in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen. Diesen und anderen Interessenkonflikten sollte im Gesetz begegnet werden. Das könnte zum Beispiel wie folgt geschehen: Eine Regelung, dass, wie heute auch schon praktiziert wird, mindestens der Stiftungsratspräsident nicht selbst auch Versicherter sein darf. In der Privatwirtschaft wird das übrigens auch oft so gelöst, dass die Arbeitgebervertreter eben nicht nur Versicherte sind, sondern auch dort oft Verwaltungsräte, die selbst nicht Versicherte sind, Einsitz in den Stiftungsrat nehmen.
Zweitens denke ich, müsste man sich eine Regelung überlegen, dass die Regierung den Geschäftsbericht der Stiftung jährlich dem Landtag zur Kenntnisnahme vorzulegen hat. Ich denke, man sollte sich hier nicht aus der Pflicht nehmen und wieder die Augen schliessen, sondern zumindest die Pflicht zur Kenntnisnahme der aktuellen Daten der Kasse offiziell auch haben. Dann könnte ich mir eine Regelung vorstellen, dass so lange das Darlehen besteht und der Deckungsgrad unter 105% liegt sowie das Anlageergebnis negativ ist, keine Verzinsung der Altersguthaben oder andere Besserstellungen der Versicherung erfolgen dürften.
Ich bitte die Regierung, diese Punkte zur Vermeidung von potenziellen Interessenkonflikten auf die nächste Lesung zu berücksichtigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann den Abg. Christoph Wenaweser trösten. Im Dezember-Landtag haben wir diese Eintretensdebatte um zirka 20:30 Uhr begonnen. Ich glaube, wir hatten davor gerade einen Tag lang Spital-Diskussionen geführt.
Der Blick zurück: Swisscanto - das hat der Abg. Christoph Wenaweser auch treffend ausgeführt. Was ist der Schlusssatz von Swisscanto, welcher am 15.3.2013 - das ist knapp zwei Monate her - publiziert wurde : «Wenn die Regeln falsch sind, führt auch deren Einhaltung nicht zum Erfolg». Persönlich hatte ich effektiv die Hoffnung, dass dieser Swisscanto-Bericht gewisse Einsichten mit sich gebracht hat. Leider muss ich aber feststellen, dass ich mich hier ein wenig geirrt habe. Zu diesem Schluss komme ich, wenn ich die folgende Aussage der Regierung auf Seite 39 lese - ich zitiere: «Der Nachteil dieser Lösung liegt umgekehrt darin, dass die Stiftung voraussichtlich auch im günstigsten Fall über lange Frist zu wenig Wertschwankungsreserven wird bilden können, um über eine volle Risikofähigkeit zu verfügen. Die Folgen der eingeschränkten Risikofähigkeit sind ein dauerhaft latentes Unterdeckungsrisiko, eingeschränkte Ertragschancen wegen vorsichtiger Anlagestrategie und dadurch eine tendenziell bescheidene, gegebenenfalls sogar durch Sanierungsmassnahmen reduzierte Verzinsung der Sparkapitalien». Ich bin der Regierung dankbar für diese ehrlichen Sätze, nur wie gesagt, diese Sätze sind fatal. Das Problem haben wir doch genau die letzten Jahre gehabt. Und ich kann Ihnen schon sagen, was passiert ist. Man hat wegen der Unterdeckung nicht eine vorsichtigere Anlagestrategie gefahren, sondern man ist eine hoch riskante Anlagestrategie gefahren. Und unter anderem ist auch aus dieser hoch riskanten Anlagestrategie die aktuelle Unterdeckung resultiert.
Dass diese Sätze der Regierung zutreffend sind, das beweist das Diagramm auf Seite 38. Schauen Sie sich einmal beim durchschnittlichen Szenario die Deckungsgradentwicklung an im Jahre 2043 - 2043, das geht noch einige Jahrzehnte - sagt die Regierung ist der Deckungsgrad irgendwo bei 96%. Also wie gesagt, ich denke mir, man verdrängt die Vergangenheit. So nützt der Blick in die Geschichte natürlich reichlich wenig, wenn man die Geschichte nicht akzeptieren will und die falschen Schlüsse daraus zieht.
Am 15. März hatte der Landtag eine Präsentation im alten Landtagssaal. Wissen Sie, was mir an dieser Präsentation aufgefallen ist? Das Wort «Hoffnung» habe ich x-mal gehört. Und der Abg. Christoph Wenaweser hat es auch bereits gesagt. Die Hoffnung, die hatte die Politik die letzten 20 Jahre. Und wissen Sie, was das Resümee dieser Hoffnung ist? Minus CHF 500 Mio., minus eine halbe Milliarde. Von Hoffnung sollten wir uns hier nicht leiten lassen. Ich denke, wir haben doch in jungen Jahren gelernt, dass man für seine Fehler einsteht und dann auch die Schulden bezahlt.
Welche Zahlen stimmen? Das frage ich mich effektiv. Betrachten Sie sich einmal die Seite 65: Da ist die schöne Tabelle und hier führt die Regierung aus, gemäss dieser Tabelle hat sich der Deckungsgrad verbessert und auch die Unterdeckung abgenommen, und zwar um einen Betrag von CHF 24 Mio. Und jetzt kommt am letzten Freitag die Pensionsversicherung, präsentiert den Jahresbericht, und oh Wunder, der Deckungsgrad hat sich nicht verbessert, nein, er hat wieder einmal um 6,2% abgenommen. Die Regierung sagt: Der Deckungsgrad hat um 4,1% zugenommen. Die PVS sagt: Nein, minus 6,2%. Das sind dann in der Differenz 10,3%. Bei einem Anlagevolumen von x 100 Millionen sind 10% sehr viel. Da frage ich mich effektiv: Welche Zahlen stimmen? Und deshalb habe ich auch in der Finanzkommission gefordert: Ich möchte nun von Swisscanto wissen, welche Zahlen hier stimmen. Es kann ja nicht angehen, dass wir einen Bericht und Antrag debattieren - der ist nicht so alt: Die Regierung sagt, die Unterdeckung hat um CHF 24 Mio. abgenommen, und die PVS sagt, zumindest im Bereich des Deckungsgrades, die Unterdeckung wurde wieder grösser. Da wäre ich dann schon dankbar, wenn wir auf die 2. Lesung diese Swisscanto-Stellungnahme hätten. Welche Zahlen stimmen? Denn wir sollten jetzt einmal verlässliche Zahlen haben. Das wäre in diesem Sachverhalt sicherlich definitiv kein Luxus.
Dann was an der Tabelle Seite 65 auch auffällig ist: Betrachten Sie sich einmal die Entwicklung der Deckungskapitalien. Bei den Aktiv-Versicherten hat das Deckungskapital um 2,8% zugenommen. Bei den Magistraten um 20,7% und bei den Pensionisten um 8%. Hierzu gibt es Ausführungen in der Beilage zum Finanzkommissionsprotokoll. Ja, mitunter kommt hier die Regierung auf die 2. Lesung auch noch zu anderen Begründungen.
Zur PVS, der Pensionsversicherungsstiftung, denke ich mir, sie ist redlich bemüht, aber ich muss Ihnen schon sagen und das höre ich vielfach: Diverse Versicherte und auch Pensionisten fühlen sich zu wenig vertreten. Und auch das aktuelle Schreiben, welches wir am letzten Samstag erhalten haben, wo im Titel steht, ja die PVS, die liegt jetzt in den Händen des Landtages, dieser Satz stimmt. Die PVS, die Pensionsversicherung, die hätte bereits in der Vergangenheit in den Händen des Landtages und der Regierung gelegen. Leider hat man nach meinem Dafürhalten die Verantwortung zu wenig wahrgenommen. Ich denke, die Politik hat hier schon viel zu lange zugesehen.
Dann zum vorliegenden Bericht, Seite 15: Ein Satz nochmals ein wenig aus der Vergangenheit. Hier ist nachzulesen, Swisscanto führt aus: «Am grössten war diese Diskrepanz beim Deckungsgrad in offener Kasse, bei dessen Berechnung einerseits versicherungstechnische Gewinne infolge zukünftiger Neuein-tritte aktiviert wurden und andererseits ein temporärer Sanierungsbeitrag (Sonderbeitrag) aktiviert war, womit angenommen wird, dass dieser Sonderbeitrag auf ewig erhoben würde». Ja, was sind denn die Fakten zu diesem Sonderbeitrag? Der Sonderbeitrag war eine beschränkte Finanzierungsgarantie seitens des Staates. Der war maximal 3%. Nur die 3% wurden nicht ein einziges Mal in diese Kasse einbezahlt. Und ich kann mich noch gut erinnern an den 15. März, die Swisscanto-Präsentation, als unter anderem Herr Dr. Peter von Swisscanto ausgeführt hat: Ja, meine Damen und Herren - damit waren Regierung und Landtag angesprochen - Sie bezahlen nun für Ihre Sünden aus der Vergangenheit. Das waren seine indirekten Worte. Es sagt einfach, sie haben in der Vergangenheit diese Sachen versprochen und nun kommt die Endrechnung. Wie gesagt, wenn man niemals diese 3% einbezahlt hat, kommt nun natürlich eine deftige Schlussrechnung, die definitiv niemandem schmeckt. Dafür habe ich volles Verständnis.
Dann Seite 19, nochmals zum Swisscanto-Bericht: Hier ist nachzulesen: «Abschliessend halten wir fest, dass diverse Fehler begannen und Fehlbeurteilungen vorgenommen wurden, welche aber jeweils nicht so gravierend waren, dass sie isoliert betrachtet für die heutige finanzielle Situation der PVS alleine verantwortlich gemacht werden können». Ja, es waren sehr viele kleine Fehler, aber Kleinvieh gibt anscheinend auch Mist. Und die Summe dieser Fehler ist fatal. Die sind minus CHF 500 Mio. Und da bin ich schon auch froh, dass die Regierung nun doch versucht, hier gewisse Verantwortlichkeiten aus der Vergangenheit zu klären. Denn wie gesagt, es wurden sehr viele kleine Fehler, welche in der Summe einen fatalen Fehler präsentieren, gemacht.
Dann zu Seite 22. Hier wird ebenfalls ausgeführt: «Die Versicherten leisten mit einer 10%igen Kürzung des Leistungsplans einen Beitrag im Umfang von rund CHF 200 Mio. und tragen künftig das Zinsrisiko. Weitergehende Massnahmen zulasten der Versicherten stossen nach Ansicht der Regierung an verfassungsrechtliche Grenzen und bergen ein hohes Mass eines Scheiterns des Projekts». Ich denke mir, dieses Verfassungsrisiko wird die Zukunft weisen, inwiefern dieser Satz hier zutreffend ist. Wir haben von der Regierung dieses Gutachten erhalten. Das ist ein Gutachten. Ich bin gespannt, da wird es mitunter zukünftig entsprechende Urteile geben.
Zum Thema «Faire Renten» komme ich dann noch im weiteren Verlauf meiner Ausführungen.
Dann zu Seite 27 - ich lese vor: «Das Bilanzbild der Vorsorgeeinrichtung würde sich unter Verwendung der Zahlen per 1.1.2013 im Umstellungszeitpunkt, unter der Annahme, dass alle Arbeitgeber die Teilfinazierung mit zinslosem Darlehen wählen, also mit diesem Vorgang folgendermassen verändern». Wenn ich diese Ausführung der Regierung hier richtig interpretiere, kann es durchaus sein, dass eben nur ein Teil der Arbeitgeber dieses zinslose Darlehen wählen wird. Ich frage mich persönlich: Kann die Regierung diese Ansicht bestätigen, dass effektiv im Endeffekt es dann so sein wird, dass nur gewisse Arbeitgeber dieses zinslose Darlehen wählen werden? Wir haben im Bericht und Antrag 2012 Nr. 135 auf Seite 224 ja gelesen, dass vor allem die Lohnerhöhungen in der Vergangenheit ein Problem waren. Und da werden auch explizit Unternehmungen erwähnt wie die FMA, die Finanzmarktaufsicht, die Telecom, aber auch die Post AG. Und das müssen wir uns auch bewusst sein, im Leistungsprimat werden diese Lohnerhöhungen von allen Versicherten getragen. Und ich denke mir, kann es nun effektiv so sein, dass gewisse Unternehmungen, die in der Vergangenheit Lohnerhöhungen gesprochen haben - und diese sind nicht umsonst auf Seite 224 im Bericht und Antrag Nr. 135/2012 erwähnt -, dass diese zu 100% ausfinanzieren? Diese Unternehmungen haben in der Vergangenheit bei diesen Lohnerhöhungen profitiert, indem diese Lohnerhöhungen vom Kollektiv aus finanziert wurden, und bei anderen, die keine entsprechenden Lohnerhöhungen hatten, werden nun nur 90% ausfinanziert. Kann das unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung verantwortet werden? Das frage ich mich effektiv.
Wie gesagt, in der Vergangenheit mussten alle Versicherten diese Lohnerhöhungen mit ausfinanzieren und nun kommt es so weit, dass gewisse Institutionen trotzdem auch 100% dieses Kapitals einbringen dürfen, sprich, sie werden kein zinsloses Darlehen sprechen. Des Weiteren haben diese Unternehmungen teilweise auch noch Kaderlösungen. Und da muss man sich auch bewusst sein, diese Kaderlösungen fin-anziert ja auch nicht der Heilige Geist. Die werden unter anderem auch über Staatsmittel finanziert. Ich denke mir, das wäre dann gerade auch wieder ein Thema zu Corporate Governance und zum Protokoll der Geschäftsprüfungskomission.
Seite 30/31 - hier wird ausgeführt: «Werden die Sparguthaben im Durchschnitt nicht mit 2,5% verzinst, kann auch der Leistungsplan von 45% nicht erfüllt werden. Und die Verzinsungsmöglichkeiten hängen wiederum von der an den Finanzmärkten erzielten Nettorendite der Anlagen der Vorsorgeeinrichtung ab». Diese Aussage ist sicherlich korrekt, nur da müssen wir auch ein wenig in die Vergangenheit blicken. Die Anlagestrategie ist sehr zentral und zumindest der ehemalige Verwaltungsrat bzw. der Stiftungsrat hat bereits ausgeführt: In der Vergangenheit hat man hier Heimatschutz betrieben im Bereich dieser Anlagestrategie. Das mag ja für die Vermögensverwalter durchaus sehr angenehm sein, wenn man hier einen gewissen Heimatschutz präsentiert, nur das kann eben fatal sein in einem Beitragsprimat. Und ich denke mir, wie gesagt, das Resultat ist doch deftig und eines ist auch klar: Haben wir in einem Beitragsprimat eine so massive Unterdeckung, dann wird man über massive Sanierungsmassnahmen sprechen müssen. Und deshalb möchte ich insofern diesen Satz relativieren. In der Vergangenheit war die Vermögensanlagestrategie nicht ganz ohne Nebengeräusche, zumindest wie es der damalige Stiftungsrat ausgeführt hat.
Dann zu Seite 42 - ich zitiere: «Dabei wirkt sich vor allem der im Vergleich tiefe Umwandlungssatz von 5,425% aus. Aus diesem Grund müssen, um selbst das tiefere Niveau halten zu können, überdurchschnittlich hohe Beiträge durch die Versicherten und Arbeitgeber geleistet werden». Ich denke, da haben wir dann auf der Folgeseite auch schöne Vergleiche - die wurden bereits erwähnt - mit zwei Finanzplatzunternehmungen und mit zwei Industrieunternehmungen. Leider kann die Regierung diese Namen dieser Unternehmungen nicht bekannt geben. Ich frage mich: Wieso kann man diese Namen nicht bekannt geben? Das sind doch durchaus passable Rentenleistungen. Es würde sogar Leute im Land geben, die diese Rentenleistungen als Luxusrenten bezeichnen würden, sogar als Luxus im Quadrat. Und deshalb denke ich mir, diese Arbeitgeber könnten hier durchaus hinstehen und ihre Namen bekannt geben. Das sollte kein Problem geben.
Zumindest meine Abklärungen haben ergeben und jetzt beginnen wir halt zu spekulieren, dass es sich beim Finanzplatz 2 Unternehmen um die Landesbank handelt und beim Industrie 1 Unternehmen um die Hilti AG. Und wie gesagt, diese Unternehmungen müssen sich keinesfalls über diese Leistungen genieren. Das finde ich eigentlich durchaus passabel, was hier präsentiert wird. Ich weiss nicht, hat das mitunter auch einen Zusammenhang, dass gewisse Leute bei diesen Unternehmungen gearbeitet haben, dass man hier diese Unternehmensnamen nicht bekannt geben will. Ich finde es schade. Und wie gesagt, diese Unternehmungen könnten das durchaus bekannt geben.
Dann - das wurde auch bereits vom Abg. Elfried Hasler erwähnt - sind diese Zahlen oder Vergleiche auf Seite 42 effektiv vergleichbar? Ja, da können wir natürlich immer diskutieren. Wir müssen immer gewisse Annahmen annehmen, um ein Zukunftsmodell zu simulieren. Und entsprechend ist mir schon auch klar, dass wir hier gewisse Diskrepanzen haben. Wo ich den Abg. Elfried Hasler nicht ganz verstehe, ist, wenn er sagt, es seien nur die Arbeitgeberbeiträge relevant und nicht die Arbeitnehmerbeiträge. Wir haben ja zum Protokoll der Finanzkommissionsitzung schöne Diagramme erhalten, wo wir genau diese Arbeitnehmer-/Arbeitgeberbeiträge sehen. Und ich denke mir, wenn die Aussagen stimmen würden des Abg. Hasler, dann können wir ja die Arbeitnehmerbeiträge massiv reduzieren, wenn das keinen Einfluss hat. Selbstverständlich haben die Arbeitnehmerbeiträge einen Einfluss. Wer nichts einbezahlt wird auch nichts aus seiner Kasse bekommen. Das dürfte nach Adam Riese relativ logisch sein.
Dann zum Swisscanto-Bericht, Seite 230: Gerade auch wieder ein wenig der Blick in die Vergangenheit. Die Regierung und die GPK haben Fragen gestellt, wie es mit dieser Finanzierung aussieht. Sind die Leistungen finanzierbar mit den Beiträgen? Und Seite 230 von Swisscanto sagt: Jawohl, im Jahr 2002 wurden 1,3% zu viel einbezahlt, um die Leistungen zu finanzieren. Im Jahr 2008 0,2% zu viel und im Jahr 2012 2,7% zu viel. Das sind die Aussagen von Swisscanto. Diese drei Jahre wurden explizit gefordert von der alten Regierung und auch von der Geschäftsprüfungskommission. Auf diesen Aussagen muss ich Ihnen schon sagen, ich frage mich effektiv, Swisscanto sagt, dass zu viel einbezahlt wird für diese Leistungen. Was ist das Grundübel in dieser Kasse? Anscheinend müssen hier noch andere Leichen im Keller liegen. Ansonsten frage ich mich effektiv: Wie kommen wir hier zu diesen Zahlen?
Dann der Umwandlungssatz: Da wird auf Seite 45 ausgeführt, zukünftig würden dann diese Umwandlungssätze reduziert. Aber wenn Sie sich die Seite 42 betrachten, von diesen vier vergleichbaren Unternehmungen im Land sagen drei Nein, eine Umwandlungssatzsenkung ist nicht geplant. F1 sagt das, F2 sagt das und I2. Also wie man dann auf Seite 45 sagen kann, ja diese Umwandlungssätze werden auch reduziert werden müssen - zumindest die direkt involvierten Parteien gemäss Seite 42 teilen diese Ansicht nicht. Sie beabsichtigen nicht, diese Umwandlungssätze zu senken.
Dann wurde auch bereits erwähnt: Wie sieht es im Land aus mit diesen Verhältnissen Arbeitnehmer-/Arbeitgeberbeiträgen? Das haben wir bereits beim Finanzmarktaufsichtsbericht debattiert. Fakt ist, im Jahr 2011, wenn wir uns die ganzen Gewerbe-, Industrie- und Finanzplatzbereiche betrachten und diese Berichte sind ja öffentlich zugänglich, haben die Arbeitgeber über alle betrachtet 60,5% der Beiträge einbezahlt und die Arbeitnehmer 39,5%. Und das widerspiegelt nämlich auch die Seite 42. Im Durchschnitt dieser vier Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge haben hier die Arbeitgeber sogar 64,5% bezahlt und die Arbeitnehmer 35,5%. Wir sehen also, mit unserer aktuellen Finanzierung 55/45 bewegen wir uns nicht im Landesdurchschnitt gemäss offiziellen Aussagen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Ja, ich denke mir, das Resümee aus dieser Seite 42 und vor allem jetzt noch den Diagrammen zum Finanzkommissionprotokoll ist klar. Es sind wesentlich höhere Beiträge, die hier einbezahlt werden. Das Arbeitnehmer-/Arbeitgeberverhältnis ist nicht im Landesdurchschnitt. Ich denke mir, der Vergleich hat schon gewisse Lücken. Aber wie gesagt, gerade das Diagramm betreffend die Arbeitnehmerbeiträge sagt doch einiges aus zu dieser Pensionsversicherung.
Dann zu Seite 45: Das möchte ich doch auch noch erwähnen. Hier wird noch der Vergleich mit der Liechtensteinischen Landesbank gemacht. Und einfach eine Zahl. Die Landesbank geht zukünftig davon aus, dass man knapp 60% vom letzten Lohn als Rente erhält. Das sind die Fakten gemäss Seite 45. Ich denke mir, wenn hier im Land Zahlen verkündet werden, Industrie und Finanzplatz bezahlt 36% des letzten Lohnes, zumindest die Liechtensteinische Landesbank ist bei 60% gemäss Ausführungen der Regierung.
Dann zu Seite 49: Da sehen wir die Vergleiche mit schweizerischen Kantonen. Und da möchte ich die Regierung doch bitten, auf die 2. Lesung nicht nur dieses Diagramm mit den Arbeitgeberbeiträgen zu vergleichen, sondern auch mit den Arbeitnehmerbeiträgen. Ich denke mir, das hat ja gerade auch mit dem liechtensteinischen Vergleich zu gewissen neuen Erkenntnissen geführt. Da wäre ich der Regierung sehr dankbar, wenn sie auf die 2. Lesung das Diagramm Seite 49 nur mit den Arbeitnehmerbeiträgen liefern könnte.
Dann zu Seite 55: Da geht es um die zukünftige Struktur dieser Pensionsversicherung. Es gibt fünf Stufen:
Stufe 1: die Eigenverwaltung;
Stufe 2: Auslagerung Geschäftsleitung;
Stufe 3: Auslagerung gesamte Verwaltung;
Stufe 4: Auslagerung gesamte Verwaltung inklusive Vermögensverwaltung;
Stufe 5: Anschluss an Sammelstiftung.
Zu diesen fünf Stufen fehlt mir generell die Möglichkeit der politischen Einflussnahme. Auch da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie auf die 2. Lesung jeweils diese Möglichkeit des politischen Einflusses in etwa quantifizieren könnte, wie dieser aussieht. Denn, wenn wir uns die Seite 58 betrachten - und da komme ich dann wieder zum Thema Heimatschutz - Seite 58 ganz unten ist natürlich festgehalten bei dieser Stufe 4, unter anderem als Nachteil: «Anlage der Gelder durch ausländische Dienstleister, im Extremfall keine Anlage der Gelder bei FL-Banken». Und da komme ich einfach wieder auf diese Stellungnahme des Stiftungsrates aus dem Jahr 2008 zurück. Der sagt, man hat Heimatschutz betrieben auf Kosten der Renditen dieser Pensionsversicherung. Diese Dokumente liegen schriftlich vor, sprich die Stellungnahme des damaligen Stiftungsrates.
Dann zu Seite 60: Da sind wir eigentlich beim gleichen Thema - ich zitiere: «Ein Ziel dieser ganzen Reform besteht schliesslich darin, die Politik so weit als möglich aus dem die Stiftung betreffenden Entscheidungsprozess herauszuhalten». Das mag eine hehre Absicht sein, nur wir wissen, die Politik wird weiterhin die Präsidentin bzw. den Präsidenten bestimmen. Und ich frage mich einfach: Diese Präsidentin, dieser Präsident, hat eine zentrale Funktion. Er bzw. sie wird über die Politik bestimmt und ob hier nicht wiederum der Einfluss zu stark ist. Zu dieser Vermutung ist eine Aussage der Finanzmarktaufsicht im Bericht und Antrag Nr. 135/2012, Seite 37, sehr interessant. Die Finanzmarktaufsicht sagt - der Bericht ist nicht sehr alt, er kommt vom letzten Dezember - ich zitiere: «Zudem wurde eine ausgeprägte Verflechtung der Interessen der Regierung und der Pensionsversicherung festgestellt». Ich frage mich einfach: Werden wir mit dem neuen Konstrukt diese ausgeprägte Verflechtung nicht mehr haben? Ich weiss schon auch, ein anderer Lösungsansatz ist ebenfalls eine schwierige Fragestellung. Was haben wir für eine Option? Aber wie gesagt, die Regierung hat ja diese fünf Organisationsstufen präsentiert, und ich frage mich einfach: Sollten wir hier nicht ein wenig mehr Distanz zwischen dieser Stiftung und der Politik haben? Ich denke, der Abg. Elfried Hasler hat in eine ähnliche Richtung argumentiert.
Dann zu Seite 61. Hier ist nachzulesen: «Die Regierung ist der Ansicht, dass der Landtag die Regelung dieser Fragen ihr als Statutengeberin in Zusammenarbeit mit dem zukünftigen Stiftungsrat überlassen sollte». Diese Meinung kann ich nicht teilen. Ich denke mir, die Vergangenheit hat bewiesen, dass die Volksvertretung eine gewisse Verantwortung hat. Heute ist genau der Tag der Tage. Heute müssen wir unsere Verantwortung nun wahrnehmen, spätestens bei der Schlussabstimmung über diese Vorlage. Und hier nun zu sagen, diese Organisation dieser Stiftung, die überlassen wir dann der Regierung, ich frage mich schon, früher oder später wird der Landtag hier zur Verantwortung gezogen, und zwar entweder vom Volk, von Gerichten oder bei Landtagswahlen. Und ich denke, wir sollten uns von diesem Problem nicht distanzieren. Wir sollten uns hier der Verantwortung stellen und ich kann entsprechend diese Ausführung der Regierung leider nicht teilen. Wie gesagt, ich denke mir, der Landtag sollte hier schon die Verantwortung übernehmen. Denn dieses Konstrukt der Stiftung für die zukünftigen Aufgaben ist ganz eine zentrale Frage und da sollte der Landtag nach meinem Dafürhalten auch ein Wort mitsprechen.
Dann nochmals zu Seite 61, dieses Zweitgutachten: Nach meinen Informationen basiert das Zweitgutachten noch auf der alten Vorlage, sprich auf dem Bericht und Antrag vom Dezember 2012. Da wäre ich auf die 2. Lesung doch auch dankbar, wenn die Regierung diese Grundlage für den Bericht und Antrag, den wir heute debattieren, wiederum aufgrund dieses Zweitgutachtens, sprich Richtung Drittgutachten, begutachten lässt. Damit man auch sagen kann: Doch, auch dieser Bericht und Antrag hat hier entsprechende Konsequenzen oder es ist alles wunderbar, auch bei diesem Bericht und Antrag.
Dann zu Seite 63 - ich zitiere: «Eine Verbesserung des Deckungsgrades und der Aufbau einer Wertschwankungsreserve werden nur begrenzt möglich sein». Ich denke mir, bereits das Zweitgutachten hat gesagt zur Vorlage der letzten Regierung: Diese Wertschwankungsreserven werden nur begrenzt aufbaubar sein. Und wie man dann noch auf diesen Vorschlag kommen kann mit diesen zinslosen Darlehen, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Dann zu den Seiten 73 und 74 - ich zitiere wiederum: «Wie im Bericht und Antrag Nr. 135/2012 ausführlich erläutert, erfolgt die Finanzierung der Übergangslösung durch einen zeitlich befristeten Solidaritätsbeitrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dies gilt zwingend für die Staatsangestellten, während die Anschlüsse zu entscheiden haben werden, ob sie das gleiche oder ein ähnliches Modell wählen wollen». Da frage ich mich natürlich auch: Wie werden diese 2% bei anderen angeschlossenen Institutionen gehandhabt? Kann man dann hier in dieser Sammelstiftung bunt gemischte Lösungen haben? Die einen haben ein zinsloses Darlehen, die anderen haben keines, die einen haben einen Solidaritätsbeitrag, die anderen auch nicht und die Dritten haben noch zusätzlich eine Kaderlösung, wobei die ja glücklicherweise wenigstens nicht bei der staatlichen Pensionsversicherung ist. Die ist bei anderen Kassen. Aber ich frage mich auch betreffend diesen Solidaritätsbeitrag. Findet hier nicht eine weitere Ungleichbehandlung statt? Wie bereits erwähnt, zinsloses Darlehen, Solidaritätsbeitrag und Kaderlösung. Ich frage mich: Kann die Regierung das verantworten? Ich erinnere wiederum an das GPK-Protokoll und auch an den Zusammenhang mit Corporate Governance.
Seite 80 - ich zitiere wiederum: «Aus Sicht der Regierung ist es nur schwer vorstellbar, dass diese Aufgabe» - hier geht es um den Stiftungsratspräsidenten bzw. die Stiftungsratspräsidentin - «durch einen Arbeitnehmervertreter wahrgenommen werden kann, zumal ein Stiftungsrat der Arbeitnehmerseite gemäss BPVG zwingend auch ein Versicherter sein muss». Da frage ich mich natürlich schon:
- Haben nur die Arbeitgeber Zeit?
- Haben die Arbeitnehmer keine Zeit für solche Sachen?
- Ist es nicht so, dass auch die Arbeitgeber diese Zusatzbelastung nur gegen entsprechende Honorare übernehmen?
- Denken Sie wirklich, dass Sie im Ausland Experten finden werden, die bei dieser Kasse ein so verantwortungsvolles Stiftungsratsmandat übernehmen, ohne sich dies entsprechend bezahlen zu lassen?
- Wieso sollte das irgendjemand machen bei diesem Referenzrisiko?
Ich denke, hier liegen doch Illusionen und Realität weit auseinander. Wie gesagt, nach meinem Dafürhalten ist das relativ klar. Diese Verantwortung kann nur jemand übernehmen, eben auch in zeitlicher Komponente, wenn er entsprechend entlöhnt ist. Sei dies Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
Zu Seite 85: Hier geht es um die Übergangslösung der Regierung. Ich denke mir, das haben alle gelesen und können sich selbst ein Bild machen über diese Seite 85. Das kommentiere ich nicht weiter.
Zum Thema «Faire Renten»: Herr Stefan Wyss hat dem Landtag und der Regierung am 15.3. gesagt - ich habe das extra an dieser Präsentation aufgeschrieben: Eine Leistungskürzung ist nicht fair. Klar, jetzt kann man fragen: Was hat Politik mit Fairness zu tun? Und da gebe ich dem Abg. Herbert Elkuch schon Recht: Es ist wirklich schwierig, hier eine Lösung zu finden, wo alle glücklich sein werden. Diese Lösung werden wir nicht finden. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Aber wie gesagt, Swisscanto hat auf Seite 230 ausgeführt, es wurden bereits im Jahr 2002 zu viel Beiträge einbezahlt, im 2008 ebenfalls zu viel Beiträge und im 2012 nochmals zu viel Beiträge. Nun sollen, obwohl in der Vergangenheit zu viel Beiträge einbezahlt wurden, Leistungen noch gekürzt werden und die Beiträge sollen nochmals erhöht werden. Im Weiteren soll das Anlagerisiko auf die Versicherten abgewälzt werden. Ich denke mir, da passt «faire Renten» gut dazu. Man kann ganz unterschiedlicher Ansicht sein, was «faire Renten» sind. Ich denke mir, einen Primatswechsel kann man verantworten. Auch die bereits zu viel bezahlten Beiträge gemäss Swisscanto kann man verantworten, aber weitere Massnahmen sind für mich dann keine fairen Bedingungen mehr.
Im Weiteren müssen wir uns auch einmal vor Augen führen: Was ist das Reputationsrisiko einer solchen Vorlage? Wenn man im Ausland hört, wie man mit Inländern umgeht, wie werden wir dann erst mit Ausländern umgehen? Diese Frage müssten wir uns vielleicht auch einmal stellen und diese Frage werden sich mitunter auch Ausländer stellen. Das wurde auch schon bereits mehrmals erwähnt, auch zum Beispiel im Landesvorstand der FBP. Es gibt auch hier verschiedene Sichtweisen, aber wie gesagt, ein Reputationsrisiko besteht mit dieser Vorlage nach meinem Dafürhalten ganz sicher.
Dann noch zum Personalverband öffentlicher Verwaltungen: Ich denke mir, nach meinem Dafürhalten gebührt dieser Institution ein Dank. Diese Institution hat immer wieder konstruktive Vorschläge gemacht. Ich erinnere nur an das Gewährleistungsinterventionsmodell, das nach einem Zweitgutachten dann nicht mehr weiter verfolgt wurde. Es wurden aber auch Varianten diskutiert, dass man zum Beispiel die Rentner jedes Jahr ausfinanziert, parallel natürlich auch den Primatswechsel macht. Ich sage, das wären doch alles eher politisch gangbare Wege gewesen. Also wie gesagt, der PVL hat sich hier konstruktiv in die Debatte eingebracht. Auch der Vergleich mit dem Kanton St. Gallen ist doch enorm. Wir haben diese Präsentation ja erhalten. Gemäss PVL beteiligen sich die Arbeitnehmer bei der Sanierung der Pensionskasse im Kanton St. Gallen mit einem Faktor 14 weniger als in Liechtenstein - Faktor 14.
Ist diese Vorlage verantwortbar? Für mich persönlich leider nicht. Ich erhoffe mir, dass auf die 2. Lesung noch Verbesserungen eintreten werden. Ich frage mich auch als Bürger effektiv: Inwiefern hat diese Vorlage kurz-, mittel- bis langfristig nicht eine negative Auswirkung auf die Dienstleistungsqualitität des Staates? Diese Frage sollte sich im Übrigen auch die Wirtschaft stellen. Aber so ist der Mensch. Er merkt erst, was er einmal gehabt hat, wenn er es nicht mehr hat. Und das wäre sehr schade. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte jetzt den Blick nicht in die Vergangenheit richten, sondern eher in die Zukunft. Und hier ist es natürlich für den Staatshaushalt wichtig, dass eine Umstellung des bisherigen Leistungsprimats auf das Beitragsprimat noch in diesem Jahr beschlossen werden kann, sodass das Beitragsprimat per 1. Januar 2014 operativ ist. Die Regierung hat freundlicherweise umfangreiche Abklärungen machen lassen, sodass der rechtliche Rahmen, in welchem wir uns bewegen können, schon klarer abgesteckt ist.
Es ist unausweichlich, dass die festgestellte Deckungslücke ausfinanziert werden muss. Was die Ausfinanzierung der Deckungslücke für die Passiv-Versicherten angeht, so ist der rechtliche Spielraum sehr begrenzt. Vielmehr als der Aufbau einer Wertschwankungsreserve - so wenigstens kann man aus dem Bericht und Antrag entnehmen - durch die Pensionierten dürfte aus rechtlicher Sicht wohl nicht in Frage kommen, da es sich bei den Pensionsleistungen um wohlerworbene Rechte handelt. Was die Beteiligung der Aktiv-Versicherten angeht, so ist der Spielraum etwas grösser, da es sich bei diesen Ansprüchen nur um anwartschaftliche Rechte handelt. Allerdings dürfte mit einer Beteiligung von 10% der Versicherten der Spielraum ebenfalls bereits ausgeschöpft sein.
Nach meinem Dafürhalten ist die Vergangenheit von der Zukunft strikt zu trennen. Was die Vergangenheit angeht, so ist die Freizügigkeitsleistung der Aktiv-Versicherten genau zu berechnen und auszufinanzieren. Die Zwischenstufe über die Finanzierung von 10% der Deckungslücke durch ein Darlehen ist meiner Ansicht nach lediglich eine zusätzliche kosmetische Übung, die im Endeffekt weder für den Staat noch für die Versicherten etwas bringt und von der deshalb abzusehen ist.
Fragen stellen sich für mich bezüglich des angewandten niedrigen Umwandlungssatzes von 5,425%, welcher im Vergleich zu anderen schweizerischen Pensionsversicherungen sehr tief angesetzt ist. Hier werden, gerade wenn dieser niedrige Umwandlungssatz für die Berechnung der Deckungslücke angewendet wird, möglicherweise versteckte Reserven aufgebaut. Dazu hätte ich von der Regierung noch gerne genauere Ausführungen.
Angesichts des immensen Staatsdefizits muss darauf geachtet werden, dass die Ausgaben des Staates für die Lohnnebenkosten nicht höher sind als in der Vergangenheit. Dies wäre nach meiner Ansicht eine Lösung, die in einer möglichen Volksabstimmung akzeptiert werden könnte. Von der Regierung hätte ich gerne gewusst, auf wie viel mehr sich die Mehrausgaben für den Staat belaufen, wenn die im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Beitragssätze angewendet werden.
Bei den Diskussionen rund um die Pensionsversicherungen werden immer wieder Vergleiche mit schweizerischen Pensionsversicherungen angestellt. Obwohl die 2. Säule in der Schweiz und in Liechtenstein grundsätzlich gleich aufgebaut ist, bestehen doch einige subtile Unterschiede. Ein Unterschied betrifft beispielsweise den Koordinationsabzug. In der Schweiz entspricht der Koordinationsabzug dem maximalen jährlichen AHV-Lohn, welcher ungefähr CHF 24'000 beträgt. In Liechtenstein hingegen ist der Koordinationsabzug der minimale jährliche AHV-Lohn, welcher zirka CHF 14'000 entspricht. Gemäss Vorschlag der Regierung soll der Lohn nach Abzug von 50% des Koordinationsabzugs versichert sein. Das heisst, dadurch, dass über die gesetzliche Regelung hinausgegangen wird, wird eine Summe von CHF 7'000 ungefähr zusätzlich versichert. Auf 1'300 Staatsangestellte hochgerechnet ergeben diese CHF 7'000 eine Summe von CHF 9 Millionen. 10% von dieser Summe entspräche dem Beitrag des Staates also für die Pensionsversicherung oder könnte eventuell noch höher liegen, dann kämen wir auf einen Betrag von CHF 900'000, der zur Diskussion steht. Diese Summe könnte für den Staat eingespart werden, wenn die gesetzliche Regelung angewendet würde.
Ich möchte auch vorschlagen, dass die maximale Höhe des versicherten Lohnes ebenfalls zur Diskussion gestellt wird und eventuell nach oben begrenzt wird. Der maximal versicherte Lohn könnte beispielsweise auf das Sieben- oder Achtfache des maximalen AHV-Jahreslohns versichert werden. Der maximale AHV-Jahreslohn beträgt in Liechtenstein CHF 27'000 und ist damit um zirka CHF 3'000 höher als in der Schweiz. Mit einer Beschränkung des versicherten Lohnes auf das Siebenfache des maximalen AHV-Jahreslohnes wäre damit der versicherbare Lohn auf zirka CHF 190'000 beschränkt.
Im Bericht und Antrag wurden Vergleiche angestellt zwischen zwei grossen liechtensteinischen Industrieunternehmen und zwei Firmen aus der Banken- und Treuhandbranche. Nach meiner Auffassung sollten auch Vergleiche mit kleineren und mittleren Betrieben sowie mit dem Gewerbe angestellt werden. Diesbezüglich fehlen Angaben im jetzt vorliegenden Bericht und Antrag.
Wie bereits gesagt, ist es mir wichtig, dass der Staatshaushalt in Zukunft nicht stärker belastet wird. Zu überlegen ist deshalb auch, ob die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich hoch sein sollen, wie dies in sehr vielen Betrieben Liechtensteins bereits der Fall ist. Auch hier liegt grundsätzlich ein bestimmtes Einsparungspotenzial vor.
Von der Regierung hätte ich gerne gewusst, auf wie viel sich das Einsparpotenzial belaufen würde, wenn die Beiträge paritätisch wären. Zu überlegen wäre ebenfalls, ob die Aktiv-Versicherten und die Passiv-Versicherten in der gleichen Kasse verbleiben sollen. Nach meiner Überzeugung wäre es unter Umständen sinnvoll, die Aktiv-Versicherten in eine neue Kasse zu transferieren und nur die Passiv-Versicherten in der alten Kasse zu belassen. Damit könnte ausgeschlossen werden, dass es zu einem ungewollten Transfer von Mitteln von den Aktiv-Versicherten zu den Passiv-Versicherten und umgekehrt kommen kann.
Für die von der Regierung zur Verfügung gestellten Unterlagen möchte ich mich recht herzlich bedanken. Diese haben es mir ermöglicht, diese Vorlage genau zu studieren und mir eine Meinung dazu zu bilden. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Herbert Elkuch
Nur kurz eine Ergänzung zum Abg. Elfried Hasler: Er hat die sehr vielen Pensionskassen in unserem Land aufgezählt, aber eine fehlt noch. Das ist der Sozialfonds in Eschen, eine der grösseren Kassen. Diese hat über 1'300 Betriebe mit über 7'000 Versicherten versichert. Also die ist auch gut. Aber was man nicht darf, ist Vergleiche zwischen den Kassen zu machen. Das ist wichtig.
Dann zum Abg. Lampert: Er hat das CHF 500-Mio.-Grab erwähnt oder die CHF 200 Mio., auf die die Pensionisten verzichten müssen. Vorher waren es CHF 300 Mio., die fehlten. Und dann stand ja in der Zeitung, die Versicherten müssten zusätzlich auf CHF 200 Mio. verzichten. Und 300 Mio. und 200 Mio. gibt 500 Mio. Das wird jetzt ausgeschlachtet, aber ich stelle mir vor, die Rentner, also die Versicherten müssen nicht auf das verzichten, sondern die neue Kasse kann einfach nicht mehr leisten. Das wird nicht weggenommen, sondern die Kasse gibt nicht mehr her. Also in dem Sinn ist es nicht ein Verzicht, sondern es wird ja alles ausbezahlt, was die Kasse zu leisten vermag. Und bezüglich die alte Kasse wurde zu viel versprochen und sie konnte die Versprechungen nicht erbringen, und das neue Beitragsprimat sollte ja so sein, dass das in sich tragend ist, dass die Kasse ausgeglichen ist, und dann kommen einfach CHF 200 Mio. weniger heraus. Aber das ist nicht ein Verzicht, das wird nicht weggenommen. Das wäre eine Frage an den Herrn Regierungschef. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Vielleicht zuerst etwas zurück an den Kollegen Lampert: Mein Hinweis auf die zeitliche Komponente fusste nicht auf dem persönlichen Wunsch nach Verbringung des heutigen Abend, sondern auf dem Wunsch des Präsidenten, um 19:30 Uhr Schluss zu machen. Ich kann mich auch gerne mit etwas Orangensaft versorgen und dann ist es mir auch recht, weiter zu diskutieren. Also das vielleicht vorweg.
Ich habe jetzt sehr viele gehaltvolle Voten gehört. Ich denke, ich befinde mich absolut auf einer Linie mit den Kollegen Elfried Hasler und auch Manfred Batliner. Der Abg. Manfred Batliner hat das Perennitätsprinzip angesprochen. Ich möchte einfach nochmal sagen, die Anwendung oder der Blick auf das Perennitätsprinzip hat es natürlich erleichtert, die Pensionskasse zu einer politischen Spielwiese zu machen. Der Abg. Elfried Hasler hat richtigerweise gesagt: Die Vergleichbarkeit von Pensionskassenleistungen, also die Leistungen zwischen einzelnen Pensionskassen miteinander zu vergleichen, ist so ein bisschen ein Fruchtsalat. Es ist in sich irrelevant und dann geht es auch noch weiter, dass man nicht nur die Leistungen der Pensionskassen miteinander vergleichen muss, sondern auch einen Blick auf die Gesamtpackages der Arbeitgeber werfen muss. Und die Pensionskassen sind davon dann einfach nur ein Anteil. In dem Sinn werde ich auch auf die vorliegende Tabelle nicht besonders schauen, wo mit den F1, F2 und I1 und I2 operiert wird.
Ich kann mir vorstellen - und da bin ich mit dem Kollegen Hasler einig - ein angemessener Vergleich für die Pensionskasse für das Staatspersonal ist sicher irgendwo der industrielle Durchschnitt. Ich glaube, da zielen wir auf einen Ort hin, wo man sicher sagen könnte: Da wäre es vergleichbar. Wichtig erscheint mir auch, die Interessenkonflikte auszuloten - das war auch ein Votum oder ein Bestandteil des Votums des Kollegen Elfried Hasler - die Interessenkonflikte von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervertretern. Ich denke, es ist wichtig, dass man da sehr genau darauf schaut. Ich denke, auch nicht nur bei Arbeitgebervertretern, sondern auch bei Arbeitnehmervertretern sollte man schon darauf schauen, dass nicht unbedingt Arbeitnehmer mit arbeitgeberähnlichen Funktionen, zum Beispiel als Arbeitnehmervertreter, wählbar sind. Wie auch immer.
Insgesamt möchte ich aber noch einen Blick in die Schweiz werfen. Die Schweiz ist uns in gewissen Dingen der betrieblichen Vorsorge ein gutes Stück voraus. In der Schweiz gibt es eine Verordnung, eine BVV2 zum BVG. Und in dieser BVV2 in den Art. 48 und 49 werden Punkte geregelt wie die Integrität und die Loyaliät der Gremien im Verhältnis zur Vorsorgeeinrichtung. Dann gibt es den Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP. ASIP hat eine Charta herausgegeben. Der sind sämtliche Mitglieder unterstellt und in dieser Charta wird die Schaffung einer Pension Fund Governance als verpflichtend deklariert. Und das möchte ich auch bei der Ausgestaltung der künftigen Lösung wirklich beliebt machen. Was versteht man unter Pension Fund Governance? Die Charta definiert das wie folgt: «Unter Pension Fund Governance ist eine verantwortliche, transparente, auf das langfristige Vertrauen der Versicherten und aller weiteren involvierten Kreise ausgerichtete Führung und Kontrolle einer Pensionskasse zu verstehen. Im Zentrum stehen Massnahmen zur Gestaltung, Überwachung und Steuerung der Geschäftstätigkeiten, eine Gesamtheit von Prozessen und Kontroll- und Controllingstrukturen, die auf allen Ebenen der PK dafür sorgen soll, dass die Erwartungen der Anspruchsgruppen erfüllt werden können. Und auf den Punkt gebracht: Für die Versicherten muss Gewissheit bestehen, dass die Qualität der Führung stimmt». Und auf das müssen wir auch hinarbeiten bei der zukünftigen Ausgestaltung. Nur so bekommen wir eine Chance, dass Vertrauen in diese Sache entsteht und auch vor dem Volk eine Sanierung und auch eine zukünftige Ausrichtung Akzeptanz findet.
Ich bin auch dankbar für das Votum des Kollegen Erich Hasler. Er hat einen wichtigen Punkt gebracht. Ich schliesse hier nochmals gerne an, hätte das aber eigentlich auch in der Debatte über die einzelnen Artikel gebracht. Aber intern ein wichtiger Punkt, der vielleicht auch ein Bestandteil eines so genannten Kompromisses sein könnte, wenn man den Art. 9 des Gesetzes anschaut, wo die versicherbaren Bezüge drin sind. Und das wäre auch ein Anliegen von mir. Wir werden über das sicher morgen nochmals diskutieren müssen, ob wir nicht dahin kommen sollten, einen maximal versicherbaren Lohn zu definieren. Und das ist auch heute schon eine Krankheit in der gesamten Pensionskassenlandschaft, auch mit exorbitanten Pensionskassenleistungen in vielen Betrieben. Und überall wird dann neidvoll auf diese geschaut. Und was erreichen wir letztendlich? Wir produzieren Pensionskassenmillionäre, die mit 64 dann in Rente gehen mit Millionenbeträgen in der Pensionskasse. Und seien wir doch einmal ehrlich: Das ist zur Finanzierung eines normalen Lebensunterhaltes absolut nicht erforderlich. Mit der 1. und mit der 2. Säule zusammen sollten wir etwa auf 70% des bisherigen Einkommens kommen und dann wäre noch die 3. Säule. Also das wäre für mich auch ein gangbarer Weg im Sinne eines Kompromisses. Ich freue mich auf die Diskussion über diesen Punkt wahrscheinlich morgen, nehme ich an, Herr Präsident.Landtagspräsident Albert Frick
Da gehen Sie völlig richtig. Danke. Ich möchte jetzt noch das Wort den drei Abgeordneten erteilen, die sich noch gemeldet haben, in der Annahme, dass es sich hier um kürzere Voten handeln wird, und dann doch der Regierung Gelegenheit für eine erste Stellungnahme geben. Anschliessend möchte ich den heutigen Tag beschliessen.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, richtig, es wird kurz. Ich möchte nur anfügen, dass ich froh bin um das Statement des Abg. Herbert Elkuch. Ich erachte es als wichtig, dass die Regierung in der Person des Regierungschefs für uns und für die Öffentlichkeit klar darstellt, warum diese Rechnung, wie aus einer CHF-300 Mio.-Lücke plötzlich eine CHF 500-Mio.-Lücke geworden sein soll, dass er klar darstellt, warum das nicht so ist. Ich glaube, es ist eine PR-Strategie, um aus Millionen plötzlich Milliarden zu machen. Das schwingt zumindest so mit und bleibt dann hängen. Dann ist man plötzlich in den Milliarden statt in den Millionen. Aber ich denke, es wäre wichtig für uns und für die Öffentlichkeit, hier dazu einfach klare Aussagen zu hören. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch Bezug nehmen auf den Abg. Lampert. Er hat dann von den Anlagen gesprochen, dass man da Heimatschutz betrieben hätte. Da wäre noch zu klären. Ich denke, das hat einfach im Bereich der Immobilien stattgefunden. Ich denke, auf den Bankinstrumenten würde mich das jetzt wundern. Natürlich hat man die hiesigen Banken da als Auftragnehmer berücksichtigt, aber dass jetzt da spezielle Probleme, wenn man auch vergleicht mit den Anlagen beim Staat oder bei AHV aufgetreten wären, das könnte ich da nicht erkennen.
Dann noch die Diskussion, die die Abgeordneten Erich Hasler und Christoph Wenaweser jetzt noch angesprochen haben: Da geht es dann schlussendlich auch darum, die Situation des Staates als Arbeitgeber zu diskutieren. Also wenn wir dann hingehen und sagen: Ja, höchst versicherbarer Lohn, Koordinationsabzug kürzen und 50:50, dann denke ich, dass das schon wichtige Diskussionen sind. Die Frage ist nur, ob wir dann das Fuder nicht überladen, dass das überhaupt nicht mehr eine Chance hat durchzukommen. Also diese politische Diskussion würde ich persönlich im Hinblick auf diese Vorlage eher vertagen als jetzt zu führen. Weil das ist schlussendlich noch einmal ein anderes Thema. Also da würde ich dann schon sehen, dann würden sich die Geister, die ich rief, die würden dann hier schon nochmals erwachen und wesentliche Opposition bringen. Und ich denke, dass wir hier eine Vorlage haben, die vielleicht konsensfähig sein könnte. Und wenn wir dann hier den Staat als Arbeitgeber nochmals belasten würden und damit auch die Diskussion bei der Arbeitnehmerschaft nochmlas anheizen würden, dass wir das Fuder hier überladen. Trotzdem denke ich, dass das wichtige und auch gute Anregungen sind, dass man die diskutieren muss. Ich möchte dies einfach im Blick auf die Gesamtheit hier anfügen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ich habe noch etwas zum Abg. Wenaweser, und zwar: Die Leistung einer Kasse, die die Industrie hat, das würde genügen oder etwa passen. Aber die Leistung einer Kasse ist ja immer gleich. Ob das vom Gewerbe ist, von der Industrie oder von der Bank, sofern diese im Beitragsprimat sind. Weil eine Kasse muss immer so wirtschaften: Was sie einnimmt, kann und muss sie auch ausgeben. Im Gewerbe sind in der Regel kleinere Leistungen, also kleinere Rentenerträge, aber es sind auch kleinere Beiträge. Aber die Leistung in dem Sinne ist eigentlich gleich. Es kommt so viel heraus wie hineingeht, plus der Zins. Und mehr nicht. Es ist eigentlich gleich, welche Kasse man da als Vergleich nimmt. Von den technischen Zinssätzen, von Umwandlungssätzen oder so. Nur der Beitrag ist unterschiedlich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Wendelin Lampert, ich gehe davon aus, dass es sich um eine kürzere Wortmeldung handelt.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, selbstverständlich. Ich wurde gerade explizit angesprochen. Deshalb möchte ich hier auch eine Replik geben: Das mit dem Heimatschutz wird im «Ernst & Young»-Gutachten angesprochen. Und dann gibt es eben die Stellungnahme des Stiftungsarates vom 1.10.2009, Seite 15 von 19 Seiten. Und ich lese jetzt nur den Titel vor: «Die Sichtweise von Ernst & Young AG in Ziff. 6/7, dass wahrscheinlich keine Einschränkung wegen Heimatschutz besteht, ist zu widerlegen». Diese Dokumente sollte man mitunter dem Landtag auch einmal geben, dass er sich hier auch ein umfassendes Bild von der Geschichte machen kann.
Und noch zwei Punkte: Die Verzinsung. Das sagt Swisscanto auch klipp und klar, Seite 72. Es sind eben nicht 3%. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir bei 2,5% landen, ist im «Ernst & Young»-Gutachten, Seite, 72, nachlesbar. Ich denke, bei 3% wäre dann die Wahrscheinlichkeit relativ klein gemäss Swisscanto-Gutachten.
Und der letzte Punkt zur Lohnobergrenze des Abg. Erich Hasler: Ich finde diesen Vorschlag noch ganz gut, aber ich muss Ihnen einfach sagen: Es gibt Kaderlösungen. Sie können die Obergrenze definieren wie Sie wollen. Die staatsnahen Betriebe machen einfach eine Kaderlösung und dann nützt die Obergrenze gerade gar nichts. Und das haben wir bereits heute und das wird auch zukünftig dann passieren. Und wer denkt, diese Kaderlösungen bezahlt der Heilige Geist, der irrt gewaltig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir beschäftigen uns heute mit einer Vorlage, weche seit Monaten diskutiert wird und eine Aufgabe betrifft, welche von der Politik mit hoher Dringlichkeit gelöst werden muss. Die Lösung hat weitreichende Konsequenzen auf verschiedenen Ebenen.
Erstens: Das Land ist tangiert, weil es mit der Versicherung der Staatsangestellten und diverser angeschlossener Betriebe nach dem Vorschlag der Regierung eine Ausfinanzierung der PVS bis zu einem Deckungsgrad von 90% vornehmen und zusätzlich auf unbestimmte Zeit ein zinsloses Darlehen gewähren soll.
Zweitens: Die angeschlossenen Gemeinden, Betriebe und sonstigen Institutionen sind tangiert, weil der Regierungsvorschlag das Gleiche von ihnen verlangt, sofern sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch bei der PVS versichert sind.
Drittens: Die Aktiv-Versicherten sind betroffen, weil sie im Rahmen der vorgeschlagenen Umstellung vom heutigen Leistungsprimat zum Beitragsprimat eine um bis zu 10% tiefere anwartschaftliche Rente in Aussicht gestellt bekommen und im Gegensatz zu heute zukünftig das volle Zinsrisiko zu tragen haben.
Viertens: Schliesslich sind die Bezüger von Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenpensionen involviert, weil die Regierung vorschlägt, dass sie in den nächsten Jahren einen Beitrag für den Aufbau einer Wertschwankungsreserve beisteuern sollen.
Nebst diesen betroffenen Gruppen stösst die Problemlösung auch thematisch an diverse Grenzen. Sie muss rechtliche, finanzielle und personalpolitische Aspekte ausreichend berücksichtigen. Wird einem Aspekt nicht die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet, erhöht sich das Risiko, dass die Vorlage nicht mehr einer zukunftsträchtigen Lösung entspricht und sich Landtag und Regierung in Zukunft erneut mit der Thematik zu befassen haben. In diesem Spannungsfeld hat die Regierung versucht, einen Vorschlag vorzulegen, welcher nach ihrer Ansicht die Belastung der verschiedenen Interessengruppen ausgewogen berücksichtigt und die erwähnten weiteren Aspekte wohl überlegt gegeneinander aufwiegt.
Nach Ansicht der Regierung ist der Vorschlag in dieser Form realisierbar, auch wenn er allen Beteiligten erhebliche Leistungen abverlangt. Zentral ist zudem der zeitliche Aspekt. Ein Zuwarten vergrössert das Problem, auch wenn sowohl im letzten Jahr als auch bis anhin im 2013 aufgrund sehr guter Börsenresultate eine über der PVS-Sollrendite liegende Performance erzielt werden konnte, welche dazu führte, dass die Deckungslücke nicht noch weiter anwachsen konnte. Wir dürfen aber realistischerweise mittel- und langfristig im Durchschnitt nicht auf die Hoffnung solch guter Börsenjahre abstellen und müssen vielmehr mit deutlich tieferen Resultaten kalkulieren.
Ich möchte im Folgenden noch einmal auf die wesentlichen Aspekte eingehen, welche im Rahmen dieses Vorhabens zu beachten sind.
Zu den rechtlichen Aspekten: Die Regierung hat Ihnen in der letzten Woche ein Gutachten zugestellt, welches sich mit der Frage der Wahrung der wohlerworbenen Rechte im Rahmen des Regierungsvorschlags befasst. Diese Frage wurde sowohl im Vernehmlassungsprozess als auch im Rahmen der 1. Lesung oft gestellt und nun durch einen ausgewiesenen Fachmann in der Pensionsversicherungsthematik im Auftrag der Regierung beleuchtet. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass Art. 18 und Art. 20 der Regierungsvorlage die wohlerworbenen Rechte der Versicherten nicht verletzen. Dass also sowohl der geplante Sicherungsbeitrag der Pensionsbezüger als auch die Reduktion der anwartschaftlichen Renten um maximal 10% keine Rechtspositionen verletzen.
Allerdings stützt der Gutachter auch die von der Regierung vertretene Ansicht, dass eine über 10% liegende Reduktion der anwartschaftlichen Renten nicht mehr als verhältnismässig bezeichnet werden kann und damit das Risiko deutlich erhöht würde, dass Betroffene erfolgreich den Rechtsweg gegen eine solch starke Beschneidung beschreiten und eine Problemlösung wieder in weite Ferne rückt.
Zu den finanziellen Aspekten: Wie schon ausgeführt, stösst das Projekt auch in finanzieller Hinsicht an seine Grenzen. Die Ausfinanzierung der PVS bis zum Deckungsgrad von 90% und die Gewährung eines zinslosen Darlehens belasten Land und übrige Arbeitgeber mit über CHF 300 Mio. Allerdings erkennt die Regierung keine gangbare Alternative zu diesem Vorschlag. Die Höhe der Deckungslücke ist gegeben, da sowohl die Freizügigkeitsleistungen als auch die laufenden Renten rechtlich geschützt sind und damit nicht reduziert werden können. Die Versicherten nehmen mit dem vorgeschlagenen Vorsorgeplan gegenüber heute eine Reduktion in Kauf, welche einem Rentenverzicht von rund CHF 200 Mio. entspricht. Und dieser ist, wie auch schon gehört, nicht virtuell, sondern greift sofort nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesbestimmungen.
Der vorgeschlagene Besitzstandsgrad in Art. 20 der Vorlage liegt nach dem 1.7.2014 für Neurentner mit Jahrgang 1950 bei 96%, beim Jahrgang 1951 noch bei 92% und für alle jüngeren Versicherten bei 90%. Nicht also eine virtuelle, sondern eine effektive Rentenkürzung wird vorgeschlagen. Fälschlicherweise wird aufgrund der Deckungslücke von CHF 300 Mio. und dem Rentenverzicht von CHF 200 Mio. teilweise von einem Loch in Höhe von CHF 500 Mio. gesprochen. Diese Darstellung ist falsch. Mit den CHF 300 Mio. der Arbeitgeber wird die Vergangenheit gelöst. Mit dem Rentenverzicht von CHF 200 Mio. wird die betriebliche Vorsorge für die Aktiv-Versicherten auf ein tieferes Niveau geführt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der zukünftige Vorsorgeplan die rechtlichen Aspekte berücksichtigt und gleichzeitig die Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einem vertretbaren Niveau hält, was nach Ansicht der Regierung mit ihrem Vorschlag gegeben ist.
Zu den personalpolitischen Aspekten: Ob man es wahrhaben will oder nicht, aber das Land als Arbeitgeber konkurriert auf dem Arbeitsmarkt mit einem wesentlichen Anteil mit in- und ausländischen Arbeitgebern, welche mindestens gleich gute oder bessere Konditionen anbieten, wie sie für die Landesverwaltung und die Lehrerschaft gelten. Das gilt nicht für alle Funktionen, aber für viele. Gerne wird auch vergessen, wie heterogen die Arbeitnehmerschaft der Verwaltung zusammengesetzt ist. Nebst Sachbearbeitern, Sekretariatsmitarbeitern usw. beschäftigt die Landesverwaltung Juristen, Betriebswirtschafter, Steuerfachleute, Personen mit naturwissenschaftlicher Ausbildung und eine Vielzahl weiterer Spezialisten. Gleichzeitig verbietet es das liechtensteinische Recht den Arbeitgebern, ihre Belegschaft in der betrieblichen Vorsorge unterschiedlich zu behandeln. Möglich sind nur überobligatorische Versicherungen für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel eine Kaderversicherung. Diesen Weg der Ungleichbehandlung wird die Regierung jedoch nicht vorschlagen. Es kann und darf nicht sein, dass einzelne Personen dadurch benachteiligt werden, dass die Landesverwaltung ein derart breit gefächertes Aufgabenfeld zu bearbeiten hat.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben heute die Aufgabe, einerseits als Volksvertreter zu entscheiden, andererseits stellen Sie auch das Gremium dar, welches als oberste Personalbehörde für die Staatsangestellten angesehen werden kann. Der Landtag bestimmt mit dem Besoldungsgesetz der Gewährung von Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleichen usw. die Rahmenbedingungen für die Gehälter der Staatsangestellten. Die betriebliche Vorsorge ist ein Teil des gesamten Pakets der Personalpolitik und sollte in der heutigen Diskussion auch als solche gesehen werden. Die Regierung hat die Debatte des letzten Dezembers zu dieser Thematik analysiert und in ihrer Stellungnahme erneut diverse Aspekte beleuchtet.
Mit dem Vorschlag der Gewährung eines zinslosen Darlehens berücksichtigt sie diejenigen Ansichten, welche die für die Regierungsvorlage verwendeten Parameter, vor allem eines technischen Zinses von 2,5%, als zu vorsichtig interpretieren. Der aufgezeigte Vergleich mit grösseren inländischen Arbeitgebern zeigt eindeutig auf, dass der Vorschlag der Regierung keine Luxusrenten kreiert, sondern vielmehr als adäqaut bezeichnet werden kann.
Abschliessend möchte ich noch festhalten, dass gerade auch die Erkenntnisse aus dem erwähnten Rechtsgutachten mich noch einmal in der Meinung bestärkt haben, dass der von der Regierung vorgelegte Vorschlag ausgewogen, vertretbar und verantwortbar ist, gerade angesichts des engen Spielraums, welcher für die Problemlösung überhaupt zur Verfügung steht.
Ich möchte jetzt noch gerne auf verschiedene Punkte eingehen. Zum Thema Luxusrenten: Wie Sie wissen, ist es heute ja so, dass bei 40 Beitragsjahren die Rente 50,4% des anrechenbaren Gehalts beträgt. Neu, wie schon ausgeführt, wird ein Leistungsverzicht umgesetzt, das heisst, das neue Leistungsziel liegt um 10% unter der heute geltenden gesetzlichen Regelung und dies entspricht einem Betrag von rund CHF 200 Mio. Wenn man nun konkret einmal eine Auswertung anschaut, dann kann ich Ihnen sagen, dass heute bei allen Aktiv-Versicherten, also über die ganzen Aktiv-Versicherten, die durchschnittliche Pension CHF 36'700 betragen würde. Das entspricht einem durchschnittlichen Rentensatz von 43,27% oder einem durschnittlichen AHV-Lohn von etwas über CHF 88'000. Betrachtet man die Jahrgänge 55 bis 59 - das sind diejenigen, die demnächst in Pension gehen - liegt die aktuelle durchschnittliche Pension, die man rechnen kann, bei CHF 38'700. Das entspricht einem Rentensatz von 38,9% bzw. einem durchschnittlichen AHV-Lohn von etwas über CHF 100'000. Das zeigt doch, dass heute ein überwiegend grosser Teil deutlich unter diesem Maximalsatz von 50,4% liegt.
Ein zweiter Punkt ist der Quervergleich mit zwei Unternehmen aus der Finanzdienstleistungsbranche und mit zwei Industrieunternehmen. Es zeigt sich, dass das neue Leistungsniveau im Mittelfeld der Vergleichsunternehmen liegt. Dafür werden jedoch verhältnismässig hohe Beiträge geleistet werden müssen. Und wir haben der Finanzkommission noch weitere Auswertungen zukommen lassen. Dort sieht man sehr gut, dass die Belastung für die Arbeitgeber im Mittelfeld zwischen den beiden Industrieunternehmen liegt. Dagegen ist die Belastung der Arbeitnehmer deutlich am höchsten. Und da komme ich auch auf das Votum des Abg. Elfried Hasler zu sprechen, der gesagt hat: Massgebend sind schlussendlich die Arbeitgeberbeiträge, die eine Aussage machen, wie gut oder wie schlecht eine Pensionsversicherung ist. Und das zeigt doch, dass hier die neue Lösung im Mittelfeld zwischen diesen beiden Industrieunternehmen liegt, was die Arbeitgeberbeiträge anbelangt.
Dann ist es mir ein grosses Anliegen, noch kurz auf die Kampagne der Gruppe «Beamtenkassa» zu sprechen zu kommen: Als Regierungschef kann ich nicht nachvollziehen, weshalb auf diese Art und Weise gegen die Angestellten der Landesverwaltung, der angeschlossenen Betriebe und Pensionäre vorgegangen wird. Ein Höhepunkt an schlechtem Geschmack zeigte sich am letzten Sonntag in Inseraten der «LIEWO». Beispiele gefällig? «Suche ruhige Stelle als Luxusrentner». Oder noch blöder: «Solventer Luxusrentner sucht Ferienhaus im Tessin». Dann der Verweis auf www.beamtenkassa.li.
Ich stelle mich klar vor die Angestellten und verurteile diese Art der Stimmungsmache aufs Schärfste. Die Angestellten der Landesverwaltung und der angeschlossenen Betriebe leisten tagtäglich ihren Beitrag für den Staat. Die Rentnergeneration hat zum Teil ein Leben lang für den Staat gearbeitet. All diese Betroffenen haben es nicht verdient, dass sie auf diese Art und Weise behandelt werden.
Dann möchte ich jetzt auf verschiedene Fragen noch eingehen: Zum ersten Thema der Abg. Helen Konzett Bargetze. Sie haben noch gefragt, ob man die Untergrenze nicht streichen soll. Das ist eigentlich aus unserer Sicht sehr problematisch. Es geht ja genau darum, dass, wenn die Pensionskasse eben eine schlechte Performance erzielt, dass dann diese Unterdeckung nicht massiv zunimmt. Ich meine, wenn sie unter 85% kommt, sind bereits allfällige Sanierungsmassnahmen angezeigt. Und mit dieser Lösung, dass dieses zinslose Darlehen dann abgeschrieben wird und als Eigenkapital gerechnet wird, kommt die Pensionskasse dann wieder auf einen vernünftigen Deckungsgrad. Es wäre also aus Sicht auch der FMA natürlich kritisch, dass dann dort gewisse Sanierungsmassnahmen greifen müssten.
Dann haben Sie noch gefragt, ob die Erhöhung des Rentenalters zur Reduktion der Deckungslücke genutzt werden kann. Hier kann ich ausführen, dass eine Anhebung des Rentenalters auf den Deckungsgrad eben keinen Einfluss hat. Der Deckungsgrad bleibt bestehen. Als Versicherter spare ich mehr und das erhöht bei der Pensionskasse die Passivseite. Gleichzeitig fliessen im gleichen Umfang auch mehr Beiträge auf die Aktivseite der PK. Damit hat es auch keine Auswirkungen auf den Deckungsgrad.
Sie haben auch ausgeführt, dass man klären soll, ob das zinslose Darlehen weiter erhöht werden soll. Dieser Punkt ist im Prinzip ähnlich wie mit der Untergrenze. Es ist kritisch, wenn man unter diese 90% geht. Wir sind der Ansicht, dass 90% angemessen ist. Eine weitere Reduktion der Ausfinanzierung würde Massnahmen notwendig machen, wenn die Pensionskasse eine schlechte Performance erzielen würde.
Sie haben die Aussagen zum technischen Zinssatz auch schon von anderen Abgeordneten gehört. Wir sind der Meinung, diese 2,5% sind richtig und auch gut für die Zukunft. Es macht keinen Sinn, hier einen höheren technischen Zinssatz anzuwenden und auf die Deckungslücke hat das auch praktisch keinen Einfluss. Also die Deckungslücke bei den Aktiv-Versicherten bleibt davon unberührt.
Dann zu den Fragen des Abg. Manfred Batliner: Sie haben Fragen gestellt zu den Lohnerhöhungen vor der Pensionierung. Hier kann ich Ihnen vielleicht kurz mitteilen, dass das APO im Auftrag der Regierung und der GPK den Zeitraum von 2007 bis 2012 untersucht hat. Hier ist es in keinem Fall zu einer auffälligen Lohnerhöhung vor der Pensionierung gekommen. Es kann gut sein, dass diese Fälle, die angesprochen werden, auf die Zeit davor zurückzuführen sind.
Dann eine weitere Frage betreffend die Inkraftsetzung per 1. Juli 2014: Es ist so, dass geplant ist, dass die Ausfinanzierung auf den Daten per Stichtag Ende 2013 erfolgt und somit geht das Risiko auch auf die PVS über. Wenn es vom Landtag gewünscht würde, kann man natürlich auch das Ganze auf den 1.7.2014 legen. Aber für uns war im Moment die Thematik die, dass per Ende Jahr alles sauber abgeschlossen wird und dann diese Deckungslücke steht und entsprechend ausfinanziert wird oder mit zinslosen Darlehen versorgt wird. Und ab diesem Zeitpunkt ist ganz klar, dass das Risiko auf die PVS respektive auf die Versicherten übergeht.
Dann hat der Abg. Herbert Elkuch einige Ausführungen gemacht. Ich kann Ihnen bestätigen, dass natürlich mit dem Systemwechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat genau diese Umverteilung dann nicht mehr stattfinden wird. Dann zahlt jeder auf seine eigene Kasse ein und weiss dann auch, wie viel Kapital er angespart hat. Und das ist genau ein grosser Punkt, der auch für die Zukunft ganz wichtig ist. Ebenso wird dann die notwendige Transparenz geschaffen, die Sie angetönt haben. Und die Information muss natürlich auch verständlich sein.
Sie haben noch in einem späteren Votum erwähnt, dass es ja schlussendlich kein Verzicht ist, wenn man diese CHF 200 Mio. anspricht. Es ist eben doch ein Verzicht, wie ich schon ausgeführt habe. Die Renten werden gekürzt. Die Leistung wird gekürzt, und alle jene, die im Prinzip heute davon ausgehen, dass sie bei den maximalen Beitragsjahren von 40 Jahren diese 50,4% erhalten, werden in Zukunft nicht mehr diese 50,4% erhalten, sondern dann eben 45%. Also hier wird wirklich weniger Geld ausbezahlt. Und das ist also real.
Dann hat der Abg. Patrick Risch auch einige Ausführungen gemacht und den Umwandlungssatz angesprochen. Wie gesagt, es ist natürlich ein grosses Anliegen der Pensionsversicherung bzw. auch der Regierung, dass mit dieser Lösung eine wirklich stabile Basis geschaffen wird. Es geht darum, dass man nicht wieder zu hohe Werte ansetzt und dann später wieder korrigieren muss. Und es hat sich auch gezeigt, dass die Umwandlungssätze sicher in verschiedenen Stiftungen sinken werden. Davon ist auszugehen, weil einfach auch die Leistungen und die ganze Entwicklung betrachtet werden muss. Also dort wird sicher ein Druck kommen und wir sind überzeugt, dass es kaum auf diesem Niveau gehalten werden kann, wie es bei gewissen Stiftungen noch der Fall ist.
Sie haben ausgeführt oder gefragt betreffend Darlehen, ob man das auf 20% anstelle 10% erhöhen könnte. Diese Frage habe ich vorher schon kurz beantwortet. Das ist aus unserer Sicht nicht angezeigt, würde das Risiko weiter erhöhen und bei einem tieferen Deckungsgrad natürlich auch die Frage stellen, ob das von der FMA überhaupt so akzeptiert würde. Die anderen Punkte werden wir auf die 2. Lesung noch beantworten.
Zum Abg. Elfried Hasler: Ich danke ihm natürlich auch für die gemachten Ausführungen. Ich denke, die Ausführungen zum Quervergleich sind sicher wichtig und richtig. Es ist immer schwierig, wenn gefordert wird, gewisse Vergleiche zu machen. Wir haben das versucht, haben gewisse Kurven aufgezeigt. Ich denke, dass diese Kurven doch auch aufgrund der aktuellen Situation der Realität entsprechen mit den aktuellen Leistungen, den aktuellen Umwandlungssätzen. Dennoch bin ich auch der Überzeugung, dass schlussendlich die Arbeitgeberbeiträge massgeblich sind. Und wie ich schon ausgeführt habe, haben wir hier ja der Finanzkommission weitere Informationen zukommen lassen. Diese zeigen klar auf, dass die Arbeitgeberbeiträge im Mittel der Industrieunternehmen sind, hingegen die Arbeitnehmerbeiträge deutlich höher sind.
Die Ausführungen betreffend Interessenkonflikt nehme ich auch gerne zur Kenntnis. Wir werden diese Thematik sicher auf die 2. Lesung nochmals vertieft anschauen.
Dann hat der Abg. Wendelin Lampert eine Vielzahl an Ausführungen gemacht. Vielleicht ganz kurz zum Zahlenvergleich PVS und den Bericht und Antrag: Also unsere Zahlen sind die Zahlen, die jetzt aufgrund dieser Parameter richtig sind. Und bei der Pensionsversicherung wird zum Teil noch mit anderen Grundlagen gerechnet, insbesondere in den Vorjahren. Ich denke, man hat es versucht aufgrund dieser Vorlage, im Überblick, den Sie auch angetönt haben auf Seite 65, das darzustellen, was wirklich als Grundlage herangezogen wird. Und die Ausfinanzierung wird auf dieser Grundlage erfolgen.
Dann die Frage zum Magistratenausgleichsfonds: Dieser Magistratenausgleichsfonds ist ein Fremdkörper in der Pensionsversicherung, hat mit diesem Thema eigentlich nichts zu tun. Es geht hier nur um die Äufnung der Überbrückungsgelder für ausscheidende Regierungsmitglieder. Und die Veränderung, die Sie sehen, kommt nur aus der zusätzlichen Äufnung dieses Fonds und der ist auf der Aktiv- und Passivseite identisch geführt. Also in dieser Übersicht ist er drin, weil er auch auf der Passivseite entsprechend vorhanden ist, aber schlussendlich gehört er nicht in dieses Thema rein. Er hat mit Pensionen nichts zu tun. Das sind Überbrückungsgelder. Und deshalb ist ja auch vorgesehen, dass man diese Bestimmungen dann nicht mehr in der Pensionsversicherung regelt, sondern ins Besoldungsgesetz überführt.
Dann haben Sie mehrfach diese CHF 500 Mio. erwähnt. Ich habe das vorhin auch schon klargemacht. Schlussendlich ist jetzt eine Deckungslücke von CHF 307 Mio. und es ist sicher nicht optimal, wenn man dann von CHF 500 Mio. spricht, weil genau diese Zahlen dann in der Presse wieder zuoberst stehen. Es geht um CHF 307 Mio. und dort muss man auch aufteilen, was dann das Land betrifft und was die angeschlossenen Betriebe zu leisten haben. Dass die verschiedenen Anschlüsse frei wählen können, ob sie ein zinsloses Darlehen wählen oder eben ausfinanzieren, das ist aus meiner Sicht richtig so. Sie sollen die freie Entscheidung haben. Sie haben in der Stellungnahme ja auch ausgeführt, welche Betriebe vom Land übernommen werden und welche eben nicht. Und ich denke, gerade bei den Gemeinden wäre es nicht angezeigt, dass hier der Staat vorgibt, ob ein zinsloses Darlehen gewährt werden kann oder ob es ganz ausfinanziert werden darf.
Dann haben Sie eine Aussage gemacht zur Liechtensteinischen Landesbank. Dazu haben Sie gesagt, das Leistungsziel beträgt 60%. Sie müssen einfach beachten, dass man dort von der 1. und 2. Säule, das heisst, inklusive AHV spricht. Und das ist dann schon ein relevanter Unterschied. Also nicht nur die Pensionskasse, sondern 1. und 2. Säule.
Sie haben weiters den Einfluss der Politik erwähnt. Ich denke, dass dieser Einfluss der Vergangenheit angehört. Die Frage ist, ob man noch viel weniger machen kann. Die Ausführungen des Abg. Elfried Hasler nehme ich in dieser Frage sicher gerne zur Kenntnis und werde das auch nochmals prüfen lassen. Was mich aber dann doch überrascht hat: Ein, zwei Sätze später haben Sie dann gesagt betreffend die Organisation der Stiftung, dass man das nicht dem Stiftungsrat überlassen soll und der Landtag sollte hier eine Mitsprache haben. Also das würde dann genau wieder diese Verflechtung wieder intensivieren. Also entweder wollen Sie die Politik drin haben oder Sie wollen die Politik nicht drin haben.
Betreffend das Zweitgutachten stellt sich einfach für die Regierung die Frage, ob man jetzt nochmals Geld ausgeben möchte, um eine Bestätigung zu holen. Geändert hat sich im Wesentlichen das zinslose Darlehen, das neu eingebracht worden ist. Und das ist ja eingebracht worden, weil der Landtag im Dezember das Gefühl gehabt hat, es könne passieren, dass, wenn das Ganze ausfinanziert wird, dann die Leistungen erhöht werden und unter Umständen sogar höher sind als heute. Mit diesem zinslosen Darlehen wollten wir hier genau diese Option geben, dass ein Teil der Gelder zurückfliessen kann.
Der Abg. Erich Hasler hat dann ausgeführt, dass von einem zinslosen Darlehen abzusehen ist. Diese Frage hätte ich dann wirklich gerne nochmals bei der konkreten Gesetzesbestimmung diskutiert. Ich wäre froh, wenn ich vom Landtag eine konkrete Aussage bekomme, ob nun dieses zinslose Darlehen in der Vorlage bleiben soll oder nicht. Es ist ganz klar, für die Arbeitnehmer und auch für die PVS wäre es von Vorteil, wenn man kein zinsloses Darlehen hat, sondern 100% ausfinanziert. Ich habe jetzt aber wieder unterschiedliche Signale erhalten. Also die Freie Liste hat gesagt: Eher noch erhöhen. Und der Abg. Erich Hasler hat gesagt: Darauf verzichten. Da wäre für mich schon wichtig zu spüren, was nun wirklich der Wunsch des Landtags ist, dass man es entsprechend dann auch einbauen kann.
Dann wurde auch gefragt, ob die neue Lösung Mehrausgaben für den Staat generiert. Ich habe hier auch eine Auswertung. Wenn man die Landesverwaltung hernimmt, also ohne Schulamt, dann haben wir heute total einen Beitrag von CHF 10,5 Mio. pro Jahr. Bei der neuen Lösung wird es inklusive dieses Solidaritätsbeitrags auf CHF 12,4 Mio. steigen und anschliessend dann auf CHF 10,2 Mio. zurückfallen. Das heisst, die zukünftige Lösung ohne Solidaritätsbeitrag wird unter der heutigen Lösung liegen.
Betreffend Quervergleich wurde auch gewünscht, das mit den KMUs und dem Gewerbe zu machen. Wir haben das BPVG-Minimum erwähnt und haben uns einfach bewusst auf vier grosse Arbeitgeber konzentriert.
Sie haben ausgeführt, dass Sie keine stärkere Belastung der Landesrechnung wollen. Ich glaube, mit den Zahlen, die ich eben angeführt habe, können wir das in Zukunft auch erreichen. Wie gesagt, es gibt für zehn Jahre diesen Solidaritätsbeitrag und der erhöht natürlich die Kosten für diese zehn Jahre etwas.
Weiter wurde noch angeführt, ob Einsparungspotenzial bestehen würde bei paritätischen Beiträgen. Hier möchte ich einfach nochmals darauf hinweisen, dass im Moment mit dieser Lösung 55 zu 45 die Landesverwaltung unter dem Landesschnitt liegt. Der Abg. Wendelin Lampert hat es schon ausgeführt. Die Zahlen der FMA gehen von 60/40 aus. 60% rund Arbeitgeber und 40% Arbeitnehmer. Und man muss hier schon wieder darauf achten, ob man mit paritätischen Beiträgen nicht die Attraktivität auf ein Niveau drückt, das dann auch Schwierigkeiten macht, Arbeitskräfte zu rekrutieren.
Das Trennen von Aktiv- und Passiv-Versicherten wurde noch angesprochen. Hier stellen sich einfach dann auch gewisse Fragen betreffend Cash-flow. Wenn man nur die Passiv-Versicherten hat, kommen keine Beiträge mehr herein, und ob das dann in Zukunft wirklich eine langfristig sinnvolle Lösung ist, bleibt offen.
Dann noch zur Abg. Helen Konzett Bargetze: Sie haben noch ausgeführt, dass die Kommunikation der korrekten Zahlen wichtig ist. Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Wir werden dann auch in Zukunft versuchen, diese Kommunikation auf eine gute Basis zu stellen und entsprechend die Bevölkerung zu informieren, damit sie wirklich über die korrekten Zahlen verfügt und auch die korrekten Argumente bekommt.
Und zuletzt das Votum noch vom Abg. Manfred Batliner zum Schluss, dass der Staat als attraktiver Arbeitgeber wichtig ist. Diese Aussage kann ich voll und ganz unterstützen und ich bin sehr dankbar um Ihr Votum in dieser Angelegenheit. Ich denke auch, dass zu viele einschneidende Massnahmen kritisch sind. Wir brauchen schlussendlich einen Konsens in dieser Vorlage. Und so, wie die Vorlage im Moment ausgestaltet ist, ist es aus meiner Sicht eine ausgewogene Lösung, die auch vor dem Volk bestehen kann. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef. Ich denke, damit sind wir am Ende der heutigen Debatte angekommen und sind damit auch ziemlich genau im vorgesehenen Zeitplan. Wir werden morgen, Freitag, um 09:00 Uhr mit der Behandlung dieses Traktandums weiterfahren.
Ich bedanke mich für die sehr ausführliche und von Anstand, Qualität und Verantwortungsbewusstsein geprägte Debatte. Qualität, die man sich auch in der öffentlichen Debatte wünschen würde. Herzlichen Dank.Die Sitzung ist geschlossen (um 19:25 Uhr).
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