Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und die Abänderung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 19.12.2012 (Nr. 24/2013); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 24/2013 und steht zur Diskussion. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann es gleich vorwegnehmen: Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Eine Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds und anderer Gesetze wird schon wenige Monate nach Abschluss des ursprünglichen Gesetzgebungsprozesses notwendig, weil sich das EWR-Übernahmeverfahren in die Länge zieht.
Lassen Sie mich kurz ein paar Sätze zur Geschichte dieses Gesetzes sagen: Die Regierung hat 2009 eine Fondsplatzstrategie erstellt und auf der Basis der Erkenntnis verabschiedet, dass Fondsprodukte als Schlüsselprodukte für die Transformation des Finanzplatzes in einen wissensbasierten und transparenten Platz zu sehen sind. Der Landtag stützte die Strategie und setzte mit dem 2011 beschlossenen Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und mit der Reform des Treuhändergesetzes Schritte zur Vorbereitung des AIFMG.
Einen Zusammenhang gibt es auch mit den diversen abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Im Landtag war im 2012 die Bedeutung des AIFM-Gesetzes für den Fondsplatz und die Weiterentwicklung des Finanzplatzes Liechtenstein anerkannt, zumal die zugrunde liegende Richtlinie aufgrund der Mitgliedschaft im EWR sowieso umgesetzt werden musste. Die G20-Staaten hatten sich auf die Stossrichtung geeinigt, dass alle Finanzmarktprodukte und Marktplatzteilnehmer zu regulieren und unter Aufsicht zu stellen seien.
Liechtenstein hat alles unternommen, um den geringen Spielraum für liechtensteinspezifische Sonderlösungen im AIFM-Gesetz auszunützen. Vorgängig hat die ehemalige Regierung die Marktchancen und eine Machbarkeitsstudie machen lassen. Gemäss der Studie resultierten aus einem forschen Vorgehen erhebliche Chancen. Gemäss den Worten des ehemaligen Regierungschefs Klaus Tschütscher anlässlich der 1. Lesung im Juni 2012 war das Interesse ausländischer, vor allem schweizerischer Vermögensverwalter am liechtensteinischen Finanzplatz und an der Vorlage riesengross. Der Landtag war im Juni 2012 ebenso wie die Regierung an einer schnellstmöglichen Umsetzung - sprich Inkraftsetzung - interessiert.
Der Liechtensteiner Landtag hat im letzten Dezember das Gesetzgebungsverfahren planmässig mit der 2. Lesung abgeschlossen. Damit sollte Liechtenstein noch vor Luxemburg oder der Schweiz als «First Mover» ein Zeichen setzen und Marktteilnehmer anziehen. Die Regierung hat dann nach dem Motto «Tue Gutes und rede darüber» frühzeitig und recht offensiv für die neuen Möglichkeiten Werbung gemacht. Der Plan der damaligen Regierung, noch vor Luxemburg und der Schweiz das neue Geschäftsfeld für Liechtenstein zu etablieren, sozusagen die Nase vor allen anderen vorn zu haben, ging aber nicht auf. Der erhebliche und wichtige Punkt, das Inkrafttreten für den 22. Juli 2013 zu garantieren, stellte sich im Nachhinein als Bumerang heraus.
Der ursprüngliche Plan beinhaltete, dass für alternative Investmentfonds ab April 2013 bei der FMA die Zulassung beantragt werden kann, und dass die Zulassung oder Autorisierung frühestens ab dem Inkrafttreten des Gesetzes, eben am 22. Juli 2013, hätte erfolgen sollen. Nun verzögert sich die Inkrafttretung, nicht wegen grundsätzlicher Meinungsverschiedenheiten, sondern weil die EU-Kommission im Prozedere die Homogenität des EU-Binnenmarktes beachtet haben will.
Die Regierung Tschütscher hatte zum Gelingen eines beschleunigten Verfahrens grossen Optimismus verbreitet, vielleicht zu grossen Optimismus. Der Landtag hat diesem Glauben geschenkt. Das Risiko der Verzögerung des Übernahmeverfahrens der AIFM-Richtlinie 2011/61/EU wurde in der 1. Lesung im Juni 2012 nicht bewertet und nicht separat betrachtet. Vielleicht waren diese Entwicklungen und Widerstände 2012 wirklich nicht vorauszusehen. Aus der Distanz lässt sich das nicht beurteilen. Klar ist, dass nun umfangreiche Nachbesserungsarbeiten notwendig sind. Das ist ärgerlich. Der Sachzwang lässt sich aber nicht mehr ändern.
Was ich als besonders gravierend beurteile, ist, dass der Abschluss des EWR-Übernahmeverfahrens weiterhin ungewiss ist. Liechtenstein muss nun mit der vorliegenden Nachbesserung die entstandene Rechtsunsicherheit beseitigen und die Transparenz wiederherstellen bzw. erhalten.
Die Regierung präsentiert dem Landtag mit dem vorliegenden Bericht und Antrag einen gangbaren Weg, wahrscheinlich den einzig möglichen Weg.
Die Regierung hat die Zeit auch dazu genutzt, die Verfassungskonformität sowie Vollzugsfähigkeit des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds im Zusammenhang mit anderen Gesetzen nochmals zu überprüfen. Ich danke der Regierung für die Erledigung der erforderlich gewordenen Abänderungsarbeiten und hoffe, dass das EWR-Übernahmeverfahren baldmöglichst erfolgreich abgeschlossen werden kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich den zuständigen Herrn Regierungschef bitten, den Landtag kurz über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2012 hat der Landtag das Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds - kurz AIFMG - verabschiedet. Auf Antrag der Regierung wurde das Inkrafttreten auf den 22. Juli 2013 festgesetzt.
Das AIFMG unterstellt die Verwalter von alternativen Investmentfonds sowie andere Zulassungsträger einem Aufsichtssystem und regelt deren Tätigkeiten. Es regelt zudem die Kooperation der FMA mit anderen EWR-Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig dient das AIFMG dem Schutz der Anleger, der Sicherung des Vertrauens in den liechtensteinischen Fondsplatz, der Stabilität des Finanzsystems sowie auch der Umsetzung der erwähnten AIFM-Richtlinie 2011/61/EU.
Nun ist es so, dass sich die AIFM-Richtlinie noch immer im EWR-Übernahmeverfahren befindet. Und dieses Übernahmeverfahren kann gemäss Regierung nicht mehr bis zum 22. Juli 2013 abgeschlossen werden, also zu dem Datum, zu dem das AIFMG in Kraft treten soll.
Gemäss Regierungsbericht verzögerte sich die Übernahme dieser Richtlinie in das EWR-Abkommen, weil das Übernahmeverfahren hinsichtlich der Verordnungen zu den Europäischen Aufsichtsbehörden ins Stocken geraten war. Dies habe zwei Gründe: Einerseits sei die Einrichtung einer europäischen Auf-sichtsstruktur mit autonomen Aufsichtsbehörden mit der Zwei-Pfeiler-Struktur des EWR-Abkommens nicht ganz einfach in Einklang zu bringen, und andererseits hätten Norwegen und Island aufgrund der weitreichenden Kompetenzen der neuen Aufsichtsbehörden verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem halte die Europäische Kommission an dem in den Rechtsakten verankerten Konzept einer homogenen Aufsicht und einem level-playing-field im gesamten EWR fest.
Aus den genannten Gründen muss das AIFMG, das als reines Umsetzungsgesetz konzipiert war, bis zum Inkrafttreten des Übernahmebeschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses nun angepasst und als eigenständiger Erlass ausgestaltet werden.
Die Inanspruchnahme der Vorteile des «EWR- bzw. EU-Passes» bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten kommt erst ab dem Zeitpunkt der Übernahme der AIFM-Richtlinie in den EWR-Acquis zum Tragen. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des EWR-Übernahmebeschlusses ist gemäss Regierungsbericht derzeit nicht absehbar. Ich kann mich der Frage der Vorrednerin anschliessen und möchte die Regierung bitten, hier einen aktuellen Stand dem Landtag zu geben.
Das AIFMG muss hinsichtlich aller richtlinienbezogenen Bestimmungen bis zum Inkrafttreten des Übernahmebeschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses abgeändert werden - insbesondere jene Bestimmungen, die sich auf die grenzüberschreitende Verwaltung im EWR bzw. den grenzüberschreitenden Vertrieb von alternativen Investmentfonds im Rahmen des EWR- bzw. EU-Passes beziehen.
Gleichzeitig werden Anpassungen bei verschiedenen Übergangsvorschriften vorgenommen, um den Marktteilnehmern in der Zeit bis zur Übernahme der Richtlinie die grösstmögliche Flexibilität und Rechtssicherheit sowohl für die bestehenden sowie neue Geschäfte zu ermöglichen.
Und schliesslich werden Gesetzesänderungen vorgeschlagen, um die parallele Geltung von AIFMG und IUG, also dem Gesetz über Investmentunternehmen und andere Werte oder Immobilien, vollständig zu gewährleisten.
Zum Übernahmezeitpunkt der AIFM-Richtlinie in den EWR-Rechtsbestand soll dann das AIFMG wieder in der vom Landtag am 19. Dezember 2012 ursprünglich verabschiedeten Form in Kraft treten.
Die Regierung weist darauf hin, dass aufgrund der Dringlichkeit des Gesetzgebungsverfahrens eine formelle Vernehmlassung nicht möglich war. Jedoch wurden die für die gegenständliche Thematik relevanten Verbände zur informellen Stellungnahme eingeladen. Alle Beteiligten erklärten ihr Einverständnis, sodass die Vorlagen allseitige Unterstützung finden.
Abschliessend bleibt zu hoffen, dass die Übernahme der AIFM-Richtlinie in den EWR-Rechtsbestand so rasch als möglich erreicht werden kann, damit die Akteure auf dem liechtensteinischen Finanzplatz die entsprechenden Vorteile aus dem EU- bzw. EWR-Pass ausschöpfen können. Wichtig ist der zeitliche Aspekt auch in Bezug auf die Vorreiterrolle, welche Liechtenstein betreffend Verwalter alternativer Investmentfonds eingenommen hat. Zu grosse zeitliche Verzögerungen bei der Übernahme der AIFM-Richtlinie in den EWR-Rechtsbestand würden diese Vorreiterrolle und die sich daraus ergebenden Chancen Liechtensteins wieder relativieren.
Ich spreche mich für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen aus. Die Regierung beantragt die Gesetzesvorlagen abschliessend in Behandlung zu ziehen. Ich kann dem zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Meine Vorredner, die Abgeordneten Helen Konzett Bargetze und Alois Beck, haben die Vorgeschichte dieser Vorlage gut beschrieben und ich kann mich diesen Ausführungen anschliessen.
Ich habe nur einen Punkt, auf welchen ich aufmerksam machen möchte. Mühe habe ich - wenig überraschend - mit den Abänderungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen auch die Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes abgeändert werden. Die Bestimmungen im Anhang II erfüllen jedoch meines Erachtens die Erfordernisse des letztlich ergangenen Staatsgerichtshofurteils vom 25.3.2013 zu StGH 2012/175 nicht und sind somit meines Erachtens voraussichtlich verfassungswidrig.
Die Vorlage wurde in der abgekürzten Vernehmlassung von den Vernehmlassungsteilnehmern dem liechtensteinischen Anlagefondsverband, dem liechtensteinischen Bankenverband, dem Verein unabhängiger Vermögensverwalter Liechtensteins, der liechtensteinischen Treuhändervereinigung sowie der liechtensteinischen Wirtschaftsprüfervereinigung für gut befunden. Somit bin auch ich für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich zuerst ganz herzlich für die positive Aufnahme bedanken. Besonders möchte ich mich auch für die Kooperationsbereitschaft des Landtags in dieser Frage bedanken. Wir haben aufgrund des Zeitdrucks natürlich die Problematik, dass wir diese Vorlage in kurzer Zeit durchbringen müssen, damit das AIFMG auch entsprechend am 22. Juli in Kraft treten kann. Und hierfür möchte ich mich wirklich bedanken, dass dort diese Bereitschaft vorhanden ist, diese Vorlage heute abschliessend zu behandeln.
Dann ganz kurz zur Frage der Abg. Helen Konzett Bargetze zum Verfahren: Es ist ja so, dass in den letzten Wochen diverse Gespräche stattgefunden haben auf technischer wie auch auf politischer Ebene. Unter anderem haben wir auch die Gespräche mit der ESA genutzt, als sie hier in Liechtenstein waren. Weiters haben wir die Gespräche mit dem EU-Botschafter Jones gesucht und haben auf diese Problematik hingewiesen. Weitere Gespräche auf politischer Ebene sind ebenfalls geplant. Und die Regierung wird weiterhin auf allen Ebenen versuchen, hier möglichst rasch eine beständige Lösung zu finden. Konkrete Aussagen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht machen. Es wird sich zeigen, ob gewisse Optionen möglich sind und die EU sich allenfalls dann in eine für uns positive Richtung bewegt.
Dann noch ganz kurz zu den Ausführungen des Abg. Thomas Vogt: Wir haben ja in dieser Session am Mittwoch die Revision des FMAG behandelt. Dort ging es um diese Phase eins, dass man das Ganze auf Gesetzesstufe hebt und auch diese Deckelung bei der Zusatzabgabe einfügt. Ich denke, damit ist diese Verfassungskonformität gegeben. Und wie Sie ja bereits wissen, ist die Phase zwei in Erarbeitung und wird per Ende dieses Jahres dann in Kraft treten. Somit sollten eigentlich hier keine Probleme mehr entstehen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, Eintreten ist unbestritten. Somit können wir zur 1. Lesung der 1. Regierungsvorlage - zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds - durch Artikelaufruf schreiten. Art. 30 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 Abs. 4 steht zur Diskussion.
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Art. 183 Abs. 1, 1a, 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 183 Abs. 1, 1a, 3 und 4 steht zur Diskussion.
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Art. 184 wird aufgerufen.
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Art. 185 Abs. 1, 1a und 3 bis 6 wird aufgerufen.
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Art. 186 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 186 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b steht zur Diskussion.
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Art. 187 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c sowie Abs. 4 wird aufgerufen.
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Art. 187 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c sowie Abs. 4 steht zur Diskussion.
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Art. 188 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 190 Abs. 2 wird aufgerufen.
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Art. 1 Abs. 3 wird aufgerufen.
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Art. 2 Abs. 1 Bst. b bis d wird aufgerufen.
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Art. 3 Abs. 1, 4 Bst. b, Abs. 8 Bst. a Ziff. 1 und Abs. 11 Bst. b wird aufgerufen.
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Art. 3 Abs. 1, 4 Bst. b, Abs. 8 Bst. a Ziff. 1 und Abs. 11 Bst. b steht zur Diskussion.
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Art. 4 Abs. 1 Ziff. 1 Bst. b, Ziff. 6, 7 Bst. d und e, Ziff. 8, 10, 11, 15 bis 18, 20, 23, 25 bis 27 und 36, 41, 42 und 44 sowie Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Ziff. 1 Bst. b, Ziff. 6, 7 Bst. d und e, Ziff. 8, 10, 11, 15 bis 18, 20, 23, 25 bis 27 und 36, 41, 42 und 44 sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
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Art. 5 Abs. 1 wird aufgerufen.
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Art. 16 Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 2 Einleitungssatz sowie Bst. a und c, Abs. 3 sowie 5 wird aufgerufen.
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Art. 17 Abs. 1 und 2 Bst. g wird aufgerufen.
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Art. 20 Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 22 Abs. 3 und 4 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 28 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
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Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
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Art. 31 Abs. 8 wird aufgerufen.
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Art. 32 Abs. 5 und 10 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 34 Abs. 2 Bst. a und Abs. 4 wird aufgerufen.
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Art. 34 Abs. 2 Bst. a und Abs. 4 steht zur Diskussion.
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Art. 35 Abs. 3 wird aufgerufen.
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Art. 36 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
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Art. 37 Abs. 4 wird aufgerufen.
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Art. 38 Abs. 3 wird aufgerufen.
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Art. 39 Abs. 6 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 40 Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 41 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 45 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 46 Abs. 7 Einleitungssastz wird aufgerufen.
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Art. 49 Abs. 3 wird aufgerufen.
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Art. 50 Abs. 2 wird aufgerufen.
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Art. 51 Abs. 2 wird aufgerufen.
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Art. 53 Abs. 3 wird aufgerufen.
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Überschrift vor Art. 53 wird aufgerufen.
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Art. 53 Abs. 1, 2 und 4 wird aufgerufen.
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Art. 57 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. b und Abs. 3 Bst. b wird aufgerufen.
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Art. 58 Sachüberschrift, Abs. 1, 2, 3 Bst. a, b und d sowie Abs. 4 wird aufgerufen.
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Art. 60 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
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Art. 64 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 69 Abs. 3 wird aufgerufen.
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Art. 73 Abs. 4 wird aufgerufen.
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Art. 75 Abs. 7 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 76 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
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Art. 76 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
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Art. 79 Abs. 6 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 79 Abs. 6 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
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Art. 80 Abs. 9 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 82 Abs. 1 und 4 wird aufgerufen.
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Art. 82 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
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Art. 86 Abs. 6 wird aufgerufen.
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Art. 86 Abs. 6 steht zur Diskussion.
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Art. 91 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 91 Abs. 1 steht zur Diskussion.
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Art. 94 Abs. 2 wird aufgerufen.
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Art. 94 Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 95 Abs. 3 Bst. b und c, Abs. 4 sowie 5 Bst. a wird aufgerufen.
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Art. 95 Abs. 3 Bst. b und c, Abs. 4 sowie 5 Bst. a steht zur Diskussion.
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Art. 105 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 105 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
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Art. 106 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 106 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
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Art. 107 Abs. 2 Einleitungssatz, Abs. 3 Bst. a, Abs. 6 bis 8 sowie 9 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 107 Abs. 2 Einleitungssatz, Abs. 3 Bst. a, Abs. 6 bis 8 sowie 9 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
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Überschriften vor Art. 112 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 112 steht zur Diskussion.
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Art. 112 Abs. 1 Bst. a bis l und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 112 Abs. 1 Bst. a bis l und Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 113 bis 124 wird aufgerufen.
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Art. 113 bis 124 steht zur Diskussion.
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Überschriften vor Art. 125 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 125 steht zur Diskussion.
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Art. 125 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 126 und 127 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Überschrift vor Art. 128 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 128 steht zur Diskussion.
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Art. 128 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a und b sowie Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 128 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a und b sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich beantrage hier, den revidierten Abs. 3 in die Vorlage aufzunehmen, den ich Ihnen verteilt habe. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 130 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 130 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich beantrage ebenfalls, Art. 129 gemäss der revidierten Vorlage, die ich Ihnen ausgeteilt habe, aufzunehmen. Also vor Art. 130 wäre der Art. 129 aufzunehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen.Art. 131 Abs. 1 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 131 Abs. 1 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 132 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 132 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 133 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 133 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 133 bis 149 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 133 bis 149 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 150 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 150 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 150 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. b und c sowie Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 150 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. b und c sowie Abs. 2 steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich bitte auch hier, die revidierte Sachüberschrift sowie den Abs. 3a in die Vorlage aufzunehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 151 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 151 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 151 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 151 steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich bitte auch hier, die revidierte Fassung des Abs. 1 aufzunehmen.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich hätte nur noch kurz eine Frage: Was sind die Änderungsgründe der nun vorliegenden Anträge bzw. Zusatzartikel? Weil es doch heute abschliessend behandelt werden sollte und nicht mehr die Zeit ist, das Ganze genau zu studieren, würde ich gerne wissen, wofür ich dann später stimmen werde.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Sie finden im Papier unter lit. b die Erläuterungen. Es geht darum, dass man hier gewisse Erleichterungen vorgenommen hat, im Prinzip eine Bewilligungsbefreiung aufgenommen hat analog dem IUG und damit eine gewisse Erleichterung für die Branchenteilnehmer herbeigeführt hat. Dies vor allem, weil im Moment der EU-Pass nicht verfügbar ist. Und diese Bestimmung wurde entsprechend mit diesen Marktteilnehmern auch abgestimmt und macht aus ihrer Sicht eben Sinn. Landtagspräsident Albert Frick
Wir können weiterlesen. Art. 157 Abs. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 157 Abs. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 162 bis 170 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 162 bis 170 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 171 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 171 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 171 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 171 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 171a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 171a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 171b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 171b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 172 und 173 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 172 und 173 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 176 Abs. 1 Bst. d und Abs. 3 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 176 Abs. 1 Bst. d und Abs. 3 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 183 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 183 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 185 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 185 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 190 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 190 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir diese Vorlage in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 2. Vorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Art. 5 Abs. 1 Bst. h bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. h bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Bst. C Überschrift und Ziff. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Bst. C Überschrift und Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Ziff. II Bst. C bis E wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Ziff. II Bst. C bis E steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Ziff. II Bst. E bis bis E quarter wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Ziff. II Bst. E bis bis E quarter steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Für das Protokoll möchte ich an dieser Stelle nochmals festhalten, dass meines Erachtens jeweils die Ziffern II den Anforderungen des Staatsgerichtshofurteils vom 25.3.2013 nicht entsprechen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wir können weiterlesen.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Hier bitte ich, beim Abs. 3 den letzten Teilsatz zu streichen: «Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren». Diesen Passus kann man streichen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in wertpapieren
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur Regierungsvorlage 3.I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 25 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 25 Bst. b steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Hier habe ich eine redaktionelle Anpassung. Es muss unter Bst. b «im Sinne des IUG» heissen.
Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wir lesen weiter. Art. 16 Abs. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 4. Vorlage. I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 261 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 261 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 299 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 299 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 312a Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 312a Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 352a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 352a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 361 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 361 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in einer 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Gewerbegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 5. Vorlage.I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Bankengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 6. Vorlage. I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26a Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26a Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Ziff. 2 Abs. 1 Bst. a Unterbst. ee wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Ziff. 2 Abs. 1 Bst. a Unterbst. ee steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Abschnitt C Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Abschnitt C Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Finalitätsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 7. Vorlage. I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 8. Vorlage. I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 9. Vorlage.I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Postgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 10. Vorlage. I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Abs. 2 Bst. b sowie Abs. 4 und 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2 Bst. b sowie Abs. 4 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 11. Vorlage. I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Steuergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 12. Vorlage. I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Abs. 1 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Übernahmegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 13. Vorlage.I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 14. Vorlage.I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 2 Bst. l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 Bst. l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1 Bst. g Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. g Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10a Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10a Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang Ziff. l Unterziff. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang Ziff. l Unterziff. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Die Anweisung Art. 4 Abs. 1 Bst. e muss gestrichen werden. Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Wir können weiterlesen.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 15. Vorlage.I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Bst. p und q wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. p und q steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Eine redaktionelle Anpassung: Es muss richtigerweise «II.» heissen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Damit haben wir auch diese Vorlage in einer 1. Lesung beraten. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur Vorlage 16. I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 4 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 4 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in einer 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung der Strafprozessordnung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 17. und letzten Vorlage.I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Ia. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ia. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 98a Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 98a Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in einer 1. Lesung beraten.
Wir machen jetzt eine ganz kurze Pause. Ich bitte Sie aber, an Ihren Plätzen zu verbleiben.-ooOoo-
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Damen und Herren, wir sind nach wie vor bei der Behandlung von Traktandum 20. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlagen.
Wer mit abschliessender Beratung einverstanden ist, möge bitte seine Zustimmung erteilen.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung zur abschliessenden Beratung erteilt.
Nachdem in der 1. Lesung kaum Änderungsbegehren vorgebracht wurden, beantrage ich, die 2. Lesung per Gesetzesaufruf vorzunehmen.
Wir stimmen auch über diesen Antrag ab. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass eine Beratung durch Gesetzesaufruf einen einhelligen Beschluss des Landtages benötigt.
Wer die 2. Lesung durch Gesetzesaufruf vornehmen will, möge bitte jetzt seine Zustimmung erteilen. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat einhellig zugestimmt und wir können mit der Lesung per Gesetzesaufruf beginnen.Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und können weiterlesen.Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 15 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und können weiterlesen.Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und können weiterlesen.Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt. Wir lesen weiter.Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Gewerbegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Gewerbegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und können weiterlesen.Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Bankengesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Bankengesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und können weiterlesen.Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Finalitätsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Finalitätsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und können weiterlesen. Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und können weiterlesen. Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und können weiterlesen. Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Postgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Postgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt. Wir lesen weiter.Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und können weiterlesen. Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Steuergesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Steuergesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und können weiterlesen. Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Übernahmegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Übernahmegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und können weiterlesen.Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt. Wir lesen weiter.Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt. Wir lesen weiter. Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt. Somit kommen wir zur letzten Vorlage. Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung der Strafprozessordnung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Abänderung der Strafprozessordnung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit haben wir auch diese letzte Vorlage abschliessend behandelt.
Gleichzeitig haben wir damit Traktandum 20 abgeschlossen. Vielen Dank. -ooOoo-