Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft (Nr. 123/2012); [1. Lesung: 23. November 2012] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 44/2013); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen somit zu Traktandum 19: Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft.
Diese Vorlage wurde am 23. November 2012 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute somit zur 2. Lesung.
Der Bericht und Antrag bzw. die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 44/2013 und steht zur Diskussion.
Wenn das Wort nicht gewünscht wird, können wir mit der Lesung per Artikelaufruf beginnen. Art. 12 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Es gab einige Fragen zu diesem Art. 12 Abs. 3. Die Erklärungen der Regierung sind relativ allgemein gehalten. Bezüglich der Debatte, die wir heute auch schon hatten bezüglich Reglementierungsdichte etc. und der Tatsache, dass es hier einmalig ein Thema gab, frage ich mich schon, ob es wirklich alles zu reglementieren gibt. Ich für mich habe entschieden, dass es hier keine zusätzliche Regelung braucht und würde empfehlen, diesem Artikel nicht zuzustimmen. Ein kleiner Schritt bezüglich weniger Regulierungsdichte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Manfred Batliner
Ich stimme dem Votum des Abg. Gerold Büchel zu und werde das ebenfalls nicht unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. In der Stellungnahme der Regierung zur 2. Lesung wird ausgeführt, dass das Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft aus dem Jahre 1996 sich in der Praxis bewährt hat. Es weist jedoch eine Gesetzeslücke auf, die in Einzelfällen zu Unklarheiten bzw. zu einer Umgehung des Gesetzeszweckes geführt hat oder führen kann.
Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes soll als Eingriff in Natur und Landschaft auch die Umzonierung einer Grundfläche in eine Bebauungszone gelten. Ebenso soll die Nutzungsausdehnung von Inventarobjekten als Eingriff in Natur und Landschaft gelten. Mit der Gesetzesanpassung werden Unklarheiten und Umgehungen vermieden.
Die 1. Lesung zu diesem Gesetz hat die Vorgängerregierung mit dem Vorgängerlandtag durchgeführt und damals gab es zur konkreten Formulierung der Vorlage offenbar keine Fragen. Die Fragen aus der 1. Lesung betrafen den Unterschied des Eingriffsverfahrens nach dem Naturschutzgesetz zum Verfahren der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung. Und da wird in der schriftlichen Stellungnahme der Regierung in Kapitel 2.1 ausführlich geantwortet.
Zur Frage der Zuständigkeit sowie den Planungsspielraum der Gemeinden wird in Kapitel 2.3 Stellung genommen. Ich möchte darauf hinweisen, dass in der Praxis der Kontakt zwischen der Gemeinde und dem Amt eng ist und vor einem Koordinationsverfahren und Ämterumlauf der Kontakt der Gemeinde mit dem Amt gesucht wird. In der Regel geht das reibungslos vonstatten. Und mit diesem Gesetz soll einfach eine Lücke geschlossen werden. Ich würde dafür plädieren, dass Sie die 2. Lesung positiv durchführen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke auch den Ausführungen der Regierungsrätin. Es waren eben die Gemeinden, die das sehr stark kritisiert hatten und dass man das als Bürokratisierung nicht benötige. Das ist an und für sich mir jetzt noch sehr stark in Erinnerung im Austausch mit den Gemeinden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte das bestätigen, was der Abg. Batliner soeben ausgeführt hat. Es waren keine Fragen, sondern es waren Feststellungen. Die Feststellungen gingen dahin, dass da einmal ein Fall gewesen sein soll, der dazu führte, dies so zu gestalten.
Ich bin auch gegen eine Überreglementierung. Und betreffend einem Fall, der vielleicht einmal eventuell eintreten könnte, hier schon gesetzliche Massnahmen zu treffen, bin ich dagegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich muss da die Regierung korrigieren. Da gab es eben schon die Diskussion über diesen Art. 12 Abs. 3 bezüglich der Anpassungen. Hier ging es wirklich darum, wie dieses Gesetz sich auf die Gemeinden oder auf die Zonenanpassungen auswirken wird. Und ich glaube, diese Frage ist in dieser Stellungnahme nicht beantwortet worden, sondern ist im Prinzip wirklich nur allgemein gehalten.
Ich frage mich auch, ob man diese Anpassung überhaupt braucht, ob man da wirklich etwas machen muss. Ich kenne auch keine Fälle aus der Raumplanung, wo man das im Prinzip hätte machen müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Zu später Stunde komme ich mit einem ganz grundsätzlichen Problem: Jetzt sind wir in der 2. Lesung einer Gesetzesvorlage. Ich wusste bis heute Abend überhaupt nicht, dass hier Änderungen, Streichungen oder Nichtberücksichtigungen vorgenommen werden sollen. Und zumindest, ich weiss nicht wo es steht, zumindest ist es allgemeine Praxis, dass über Änderungen oder Nichtakzeptanz oder Streichungen das Plenum vorinformiert wird.
Und jetzt ein zweiter Punkt, eigentlich ein schärferer Punkt: Ich weiss nicht war es die April- oder Mai-Sitzung dieses neuen Landtages, die auch eine Vorlage vom Vorlandtag in 2. Lesung mit übernommen hat. Und da hat Herr Batliner - es ging um das Thema Steuerschätzwert Berücksichtigung etc. - einen Änderungsantrag eingebracht, dem - und das sage ich jetzt hier - dem der neue, in dieser Frage nicht bewanderte, naive Landtag gefolgt ist, was ich heute nie mehr machen würde. Und jetzt sind wir wieder in einer Diskussion, wo ad hoc eine Nichtakzeptierung, das heisst, eine Streichung oder eine Rückführung auf den alten Passus ad hoc geführt werden sollte. Und ich werde dieses Prozedere nicht mittragen. Ich finde es eigentlich nicht akzeptabel. Und irgendwo müsste die Geschäftsordnung oder die Praxis, die in solchen Fragen angewendet wird, auch heute eingehalten werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Meines Wissens liegt kein konkreter Antrag auf Streichung, Änderung oder irgendetwas vor. Die Abgeordneten haben ganz einfach ihre Meinung vorgebracht, dass sie diesem vorliegenden Artikel nicht zustimmen werden, was ihr gutes Recht ist.
Dann übergebe ich das Wort dem Abg. Thomas Lageder. Wir werden dann anschliessend zur Abstimmung schreiten. Es ist ja sehr gut möglich, dass dieser Artikel auch genehmigt wird.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Der Art. 12 Abs. 3 ist ja gerade der Kernartikel dieser ganzen Geschichte. Und es geht eben gerade darum, dass die Gemeinden, wenn es um den Naturschutz geht, nicht schlaumeierisch daherkommen und es kurz einfach einmal umzonieren, um das Problem des Naturschutzes zu lösen. Das ist ja genau der Hintergrund. Es geht eben darum, dass diese Anliegen des Naturschutzes eben Berücksichtigung finden und nicht umgangen werden können. Das ist gerade der Sinn des Artikels. Deshalb wird das behoben. Diese Lücke soll behoben werden. Und in der Vergangenheit, wie es die Regierungsrätin gesagt hat, wurde da eben schlaumeierisch vorgegangen und man hat es kurz mal umzoniert, um genau diese Probleme zu umgehen und den Naturschutz sozusagen auszubremsen. Um das geht es. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Nein, es geht nicht darum. Es war einmal ein Fall, der innerhalb der 1. Lesung dargelegt wurde. Es ging dabei nicht um ein Massengeschäft, das hier mit Umzonierungen abgewickelt wurde. Die Regierung hat das jetzt nicht aufgenommen. Die Diskussion kann man nachlesen. Also ich sehe da kein Problem. Ich sehe auch das Problem vom Abg. Wolfgang Marxer nicht. Man kann darüber abstimmen. Wir haben einfach kundgetan, weshalb wir dem nicht zustimmen und dies auch begründet. Und wenn jemand Überreglementierungen will, dann muss er dem halt zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Ich glaube schon, dass das Wesentliche gesagt ist.Abg. Manfred Batliner
Ob die Gemeinden schlaumeierisch agieren ist mir jetzt neu. Ich habe das nicht im Bericht gelesen. Aber dann wird das so sein, wenn Sie das so anbringen. Wir haben schon in der 1. Lesung diesen Artikel kritisiert. Und deshalb, Herr Abg. Wolfgang Marxer, ist es Usus, dass man auch in der 2. Lesung, wie das der Präsident gesagt hat, sagen kann: Okay, ich stimme nicht dafür, oder wenn das in der 1. Lesung schon diskutiert wurde, auch möglich wäre, Abänderungsanträge in diesem Sinne einzubringen, wie es in der 1. Lesung diskutiert worden ist.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Lageder hat ausgeführt, dass die Gesetzeslücke besteht und eine Umgehung durch Umzonierung eben vorkommen kann. Ich möchte den geschätzten Landtag einfach darauf hinweisen: Wenn man das Naturschutzgesetz ernst nimmt und den Schutz der Natur tatsächlich gewährleisten will, dann sollten halt Gesetzeslücken auch möglichst geschlossen werden. Es ist nun Ihnen überlassen, wie ernst Sie den Naturschutz nehmen oder ob Sie einfach die Schliessung einer offensichtlichen Gesetzeslücke als Überreglementierung sehen. Das ist in Ihrem Befinden.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich nehme den Naturschutz sehr ernst, ich habe aber nicht den Eindruck, dass der bei uns zu kurz kommt. Dazu wird es sicher auch unterschiedliche Meinungen geben. Entsprechend bleibe ich bei meiner Position.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Ich möchte noch hinzufügen, dass es gemäss Gesetzesvorlage im Eingriffsverfahren in einem ersten Schritt gilt zu prüfen, ob dieses Verfahren überhaupt durchzuführen ist. Es gilt abzuklären, ob Naturwerte nach Art. 5 oder 6 von der geplanten Umzonierung überhaupt betroffen sind. Im Normalfall prüfen die Gemeinden dies von sich aus sinnvollerweise in Absprache mit dem zuständigen Fachamt. Dies ist auf Seite 13 beschrieben. Sind keine Naturwerte betroffen, erübrigt sich das Eingriffsverfahren und das Gesuch um Umzonierung wird mit der Begründung aus dieser Vorprüfung und der Stellungnahme der Gemeinde beim Amt für Bau und Infrastruktur, Fachbereich Landes- oder Ortsplanung, normal problemlos eingereicht.
Beim Amt für Bau und Infrastruktur eingehende Gesuche für Umzonierungen werden von diesem jedenfalls im Rahmen des Ämterumlaufes auch dem Amt für Umwelt zugestellt, wie dies auf Seite 11 beschrieben ist. Nun findet die Prüfung vonseiten des Amtes statt, ob es ein Eingriffsverfahren braucht, falls das die Gemeinde nicht gemacht hat. Hat vorgängig aber bereits eine gemeinsame Überprüfung zwischen Amt und Gemeinde stattgefunden, ist der Fall klar. Hat die Gemeinde im Vorfeld das Amt für Umwelt nicht kontaktiert und ist zum Schluss gekommen, dass kein Verfahren benötigt wird, so hat das Amt für Umwelt nun die Möglichkeit, dies zu überprüfen. Sollte die Gemeinde etwas übersehen haben, so kann dieser Mangel im Ämterumlaufverfahren festgestellt werden. Es ist problemlos. Die Frage ist: Will man die Gesetzeslücke schliessen - oder will man sie bewusst offen lassen? Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir zur Abstimmung schreiten: Wer mit Art. 12 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 13 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter.
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke, wir brauchen noch ein Inkrafttretensdatum.
Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Ich würde vorschlagen: Inkrafttreten 1. November 2013 oder 1. Dezember 2013.Landtagspräsident Albert Frick
Dann bitte ich Sie, sich zu entscheiden.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
1. November 2013.Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir stimmen über II. Inkrafttreten ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft die Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden seine Zustimmung erteilt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 19 erledigt.-ooOoo-