Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge des Staates sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Nr. 16/2013); [1. Lesung: 24. Mai 2013] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 46/2013); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich begrüsse Sie zum 3. Tag der September-Landtagssitzung.
Für heute, Freitag, habe ich folgende Absenz zu vermelden: Die Abg. Karin Rüdisser-Quaderer wird durch den stv. Abg. Manfred Kaufmann ersetzt.
Ich bedanke mich, dass Sie sich heute schon um 08:00 Uhr einfinden, vor allem, nachdem wir gestern Abend über Gebühr lange gearbeitet haben.
Wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 21: Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge des Staates sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal.
Diese Vorlage wurde am 21. Dezember 2012 in 1. Lesung und am 24. Mai 2013 in erneuter 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute somit zur 2. Lesung.
Der Bericht und Antrag bzw. die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 46/2013. Wir wenden uns dem Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) zu und können mit der 2. Lesung per Artikelaufruf beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Ich möchte sagen, dass ich es sehr begrüsse, dass hier ein Passus eingefügt wurde. Zu Recht wird auch im Kommentar gesagt, dass es dadurch, dass Lehrlinge eben nicht gegen die Folgen der Invalidität versichert sind, im Einzelfall zu erheblichen Härtefällen führen kann. Dazu habe ich jetzt noch die Frage an die Regierung: Hier wurde eine Kann-Bestimmung gewählt. Man könnte es auch als eine zwingende Bestimmung, als «müssen» formulieren. Ich denke, wir reden hier nicht von viel Geld. Es sind tiefe Prämien, die hier fällig wären. Und darum die Frage: Wieso wurde hier diese Kann-Bestimmung und nicht eine Muss-Bestimmung gewählt?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe nur eine ganz kleine Anfügung, und zwar in Abs. 2: Könnte man da nicht schreiben «der minimalen jährlichen Altersrente» analog zu Art. 8 Abs. 3?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Zur Frage des Abg. Elfried Hasler: Der Artikel bezieht sich ja auf den gesamten versicherten Kreis und umfasst damit auch die freiwilligen Anschlüsse. Wenn wir aus dem «können» ein «müssen» machen, dann würden wir diesen Anschlüssen, das heisst, auch den Gemeinden usw. fix vorschreiben, dass sie ihre Lernenden entsprechend zu versichern haben, was aus unserer Sicht nicht zielführend ist.
Wenn wir auf der anderen Seite den Personenkreis auf die Staatsangestellten einschränken und die freiwilligen Anschlüsse nicht erwähnen, dann wird der Stiftungsrat diese Möglichkeit auch nicht anbieten können. Deshalb schlägt die Regierung vor, diese Bestimmung auch unverändert zu belassen. Denn in der Wirkung wird es ja so sein, dass die Regierung eine solche Bestimmung, die vom BPVG nicht vorgesehen ist, auch befürwortet und auch umsetzen wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen?Regierungschef Adrian Hasler
Entschuldigung, ich habe noch vergessen, auf das Votum des Abg. Erich Hasler einzugehen. Aus meiner Sicht kann man das Wort «jährlich» hier sicher einführen. Es ist eine Präzisierung, die unproblematisch ist.Landtagspräsident Albert Frick
Dann werden wir diese Präzisierung einfügen.
Wer mit Art. 7 in dieser Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und können weiterlesen. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich schlage vor, dass man Art. 12 Abs. 2 folgendermassen ändert, und zwar: «Für Versicherte nach Art. 1 Bst. a bis f sind sie im Verhältnis 50% (Versichertenbeiträge) zu 50% (Arbeitgeberbeiträge) festzulegen».
Durch die Berücksichtigung des vollen Koordinationsabzugs von zurzeit CHF 13'920 sind niedrige Einkommen durch diese Massnahme zwar grundsätzlich stärker betroffen, doch dürften Versicherte zukünftig trotzdem noch einen sehr hohen Anteil des zuletzt versicherten Lohnes erhalten, weil dieser Lohnbereich, also der untere Lohnbereich, durch die AHV bereits abgedeckt ist. Weiter wird diese Massnahme ja durch die Begrenzung des Freibetrages auf maximal 15% der massgeblichen Jahresbesoldung abgebildet.
Mein erklärtes Ziel ist es grundsätzlich, dass durch dieses neue Gesetz eine möglichst kostenneutrale Ausgestaltung erreicht werden kann und dass die Kosten zum bisherigen Regime möglichst nicht ansteigen. Mit den von der Regierung bislang vorgeschlagenen Einsparungen lässt sich dieses Ziel nicht vollumfänglich erreichen. Deshalb mein Vorschlag, dass eben die Arbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmerbeiträge jeweils 50% betragen.
Gemäss den erhaltenen Informationen müsste durch diese paritätische Ausgestaltung der Beiträge eine Ersparnis von CHF 1,6 Mio. resultieren. Mir ist vollkommen bewusst, dass mit dieser zusätzlichen Massnahme die Attraktivität von Staatsstellen nicht gefördert wird. Angesichts der desolaten Lage der Staatsfinanzen dürfte jedoch eine paritätische Finanzierung der Spar-, Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge angezeigt sein. Sollte sich die angespannte Finanzlage des Staates in den nächsten Jahren jedoch wieder entspannen, dann würde ich durchaus für eine Rückkehr zur Lösung 55/45 unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank, guten Morgen. Ich möchte einen Änderungsantrag einbringen, und zwar zu Abs. 3: «Die Sparbeiträge für Versicherte nach Art. 1 Bst. a bis f sind jahrgangsabhängig gestaffelt und betragen in Prozenten des anrechenbaren Lohnes für die Geburtenjahrgänge:
a) 1981 und jünger: 16%
b) 1980 bis 1976: 18%
c) 1975 bis 1971: 19%
d) 1970 bis 1966: 20%
e) 1965 bis 1961: 21%
f) 1960 bis 1950: 22%
Meine Begründung: Grundsätzlich möchte ich einen Einheitsbeitrag von 16% einführen, was jedoch die notwendigen Einmaleinlagen bei einer sofortigen Umstellung beinahe verdreifachen würde. Deshalb schlage ich vor, die Sparbeiträge statt mit dem Alter ansteigend pro Jahrgang festzulegen. Dies mit der Wirkung, dass langfristig ein Einheitsbeitrag von 16% entsteht, weil sich die höheren Beiträge auswachsen.
Durch die Änderung von altersabhängig in jahrgangabhängig kann der erste Satz des Antrags deutlich einfacher formuliert werden. Der zweite Satz mit der Einschränkung auf CHF 47 Mio. wäre problematisch. Der Betrag entspricht den notwendigen Einlagen, berechnet mit dem Versichertenbestand per 1.1.2013. Wie hoch dieser genau im Zeitpunkt der Umstellung sein wird, kann nicht berechnet werden.
Allerdings werden die Beiträgssätze pro Jahrgang oder Jahrgangskategorie so festgelegt, dass die gleiche Grössenordnung von Einmaleinlagen wie beim Regierungsvorschlag mit altersabhängigen Sparbeiträgen resultiert. Deshalb erübrigt sich die Nennung des Betrags im Gesetz. Die Arbeiten zur genauen Festlegung der Sparbeiträge nach diesem Vorschlag laufen noch, auch ist noch nicht definiert, ob die Jahrgangskategorien, wie dargestellt, gebildet werden können oder noch feiner unterteilt werden müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ich habe hier zwei Bemerkungen zu meinen Vorrednern: Die erste Bemerkung zum Abg. Erich Hasler, der vorschlägt, hier dieses Verhältnis bei 50 zu 50 zu fixieren. Ich kann diesem Vorschlag einiges abgewinnen. Auch das BPVG sieht 50/50 vor. Die Grundstossrichtung dieser Revision hier geht ja in die Richtung, dass wir sagen, wir wollen möglichst wenig im Spezialgesetz geregelt haben und möglichst viel in Richtung BPVG, also dem Standard, wie sie für alle anderen Pensionskassen im Lande auch gilt, regeln. Wenn wir jetzt hier Richtung 50/50 gehen, dann ist das nichts anderes als das, was das BPVG ohnehin vorsieht. Darum wäre meines Erachtens überhaupt dieser Satz gar nicht notwendig, also der Satz, der da heisst: «Für Versicherte nach Art. 1....etc.». Den könnte man meines Erachtens streichen und dann kommt ja gezwungenermassen das BPVG zum Einsatz und dann heisst das 50/50.
Wie gesagt, für mich geht das in Richtung Angleichung an die generelle Gesetzgebung im Pensionskassenbereich im BPVG und diese 50/50-Regelung würde nebenher noch, wie der Abg. Erich Hasler ausgeführt hat, in der Grössenordnung von CHF 1,5 Mio. jährlich einsparen. Ich denke, das wäre vertretbar. Das zur ersten Anregung.
Zur zweiten Anregung: Hier bin ich zurückhaltender. Es ist auf Seite 34 des Bericht und Antrags meines Erachtens auch ein gutes Beispiel aufgeführt, nämlich das Beispiel des Kantons Zug, der im 2008 dazu übergegangen ist, eben einheitliche Sätze, Beitragssätze, einzuzahlen. Sie waren aber gezwungen, das wieder zurückzunehmen, weil sie einfach festgestellt haben, dass sich das in der Praxis als ungeeignet erwiesen hat. Es ist auch heute noch so und auch in Liechtenstein so, dass einheitliche Sätze in der Praxis äusserst selten anzutreffen sind. Das führt dann dazu, dass vor allem junge Versicherte - und es sind ja vor allem die jungen Versicherten, die ihren Arbeitgeber häufiger wechseln, also Personen vielleicht unter 50 Jahre, und für diese entsteht dann, wenn es sie eben von einer Kasse mit gestaffelten Sätzen kommen, wenn die dann neu zum Staat kommen würden, würde dann eine Vorsorgelücke entstehen. Und das ist sicher der massiv häufigere Fall, als wie wenn jemand im höheren Alter seine Stelle noch wechselt. Ich denke, wir würden hier gewisse Probleme bekommen mit grösseren Vorsorgelücken. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte vielleicht noch etwas zu den Zahlen anfügen. Wie gesagt, nach meiner Ansicht nach war die ursprünglich von der Regierung vorgeschlagene Lösung doch etwas teurer, das heisst, hätte die Lohnnebenkosten jährlich etwa um CHF 3,5 Mio. erhöht. Durch den bereits eingeflossenen Vorschlag, dass man jetzt den vollen Koordinationsabzug nimmt, respektive maximal 15% des jährlichen Lohnes, erreicht man eben doch eine Ersparnis von zirka CHF 1 Mio. Ebenfalls im Vorschlag jetzt drin, aber noch nicht abgesegnet, ist die Begrenzung des maximal versicherbaren Lohnes auf die siebenfache, maximale jährliche AHV-Rente. Daraus ergibt sich ebenfalls eine Ersparnis von etwa einer Viertel Million Franken. Würde man diese paritätische Finanzierung annehmen, dann, eben wie gesagt, erhalten wir etwa eine Ersparnis von CHF 1,5 Mio., CHF 1,6 Mio. Zusammen ergibt das dann zwischen CHF 2,5 Mio. und CHF 3,5 Mio. Ersparnis.
Damit wären wir dann nur noch unwesentlich teurer als die ursprüngliche Lösung und der Unterschied zum Vorschlag des Initianten Nikolaus Frick wäre wahrscheinlich nicht mehr sehr gross und die vorgeschlagene Lösung hat sicher den Vorteil, dass sie vermutlich eine bessere Rechtssicherheit bietet.
Was den Vorschlag des Abg. Herbert Elkuch angeht, so denke ich, dass er ein durchdachter Vorschlag ist. Ich meine, wie gesagt, man kann es natürlich von verschiedenen Seiten anschauen. Die jungen Leute brauchen das Geld eher, wenn sie eine Familie gründen. Auf der anderen Seite haben wir ja gerade das Problem, dass ältere Leute, wenn sie höhere Beiträge zahlen müssen, eigentlich benachteiligt sind. Also gut, beim Staat kann man sagen, es spielt keine Rolle, aber in der Privatwirtschaft ist das schon ein Nachteil. In der Schweiz kennen wir ja auch die gestaffelte Lösung, wo die Beiträge in Zehnjahresschritten ansteigen. Und das führt dann dazu, dass ältere Mitarbeiter, die ja sonst schon mehr verdienen, nochmals viel teurer sind und dass sie dann mehr Schwierigkeiten haben, bei einem Stellenwechsel eine neue Arbeit zu finden.
Von daher gesehen unterstütze ich den Vorschlag des Abg. Herbert Elkuch.
Ich denke auch, dass die gesetzliche Lösung, wie wir sie in der Privatwirtschaft in Liechtenstein kennen, dass die effektiv eine Minimallösung ist. Ich denke, das haben wir genau jetzt in der Diskussion, als es um die Sanierung der staatlichen Pensionskasse ging, gesehen. Ich denke, gerade weil im Gewerbe diese gesetzliche Minimallösung zur Anwendung kommt, ist die Diskrepanz zwischen den Lösungen, wie sie beim Staat sind und wie sie beim Gewerbe vorherrschen, eben doch sehr gross. Das heisst, es ist sicher in einem nächsten Schritt auch daran zu denken, die gesetzliche Minimallösung in Liechtensten anzupassen. In der Schweiz, denke ich, bringt die gesetzliche Minimallösung eben, weil die Beiträge gestaffelt angehoben werden, doch eine bessere Versicherungsleistung als in Liechtenstein.
Wenn eine Änderung dieses Pensionsversicherungsgesetzes in Betracht gezogen wird, dann werden wir wiederum vor der Frage stehen: Wollen wir die Beiträge gestaffelt anheben über das Alter? Das heisst also, ältere Mitarbeiter bezahlen wesentlich mehr als junge Mitarbeiter und eben mit diesem Nachteil, dass wir dann ältere Mitarbeiter vielleicht doch benachteiligen, weil sie dann mit ihren vielleicht höheren Löhnen und nochmals mit den zusätzlich höheren Pensionskassenbeiträgen vielleicht mehr Mühe haben, wenn sie 50 Jahre überschritten haben, einen neuen Job zu finden. Also ich denke, man sollte bereits jetzt diese Überlegungen anstellen, wenn man jetzt über diesen Änderungsantrag des Abg. Elkuch befindet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich kann den gemachten Voten sehr viel abgewinnen. Wenn wir gerade dieses Verhältnis 45/55 diskutieren, dann denke ich, dass das eben auch eine Thematik der Arbeitsplatzbewertung und eine Jobbewertung ist. Ich denke, wir nehmen hier jetzt einfach mal die Gelegenheit, weil wir gerade dieses Gesetz diskutieren, hier einen Teil dieser Arbeitsplatzbewertung zu verschieben.
Wir haben gestern diskutiert, als wir gesagt haben, man müsse generell gesamthaft die arbeitsrechtlichen Thematiken diskutieren, man müsse den Kündigungsschutz diskutieren. Ich denke, wir sollten hier dann die Personaldiskussion gesamthaft führen und jetzt nicht hier in einem Teil dieser Vorlage jetzt schon verschieben. Da denke ich, ist die Gesamtbetrachtung besser aufgehoben.
Ich denke, dass mir vor allem ein Anliegen ist, hier jetzt auch diese Systemänderung heute durchzubringen und dass wir, wenn wir hier eine Änderung machen, eine massgebende Unsicherheit wieder mit einfügen, dass wir hier dieses System nicht zu ändern bringen. Deshalb werde ich für eine Beibehaltung plädieren, obwohl ich sehr angetan bin von den Anträgen und auch den Diskussionsinhalten, die hier vorgebracht wurden.
Ich denke auch, die Thematik, wann die Mitarbeiter welche Gelder brauchen, wann sie den grösseren Bedarf haben, ist das eben nach 50 dieser Generation. Ich denke, das wird sich massgebend verschieben. Die 50-plus-Gruppe wird wieder an Attraktivität gewinnen oder gewinnen müssen, weil auf der unteren Ebene nicht wahnsinnig viel nachkommt und wir werden diese Diskussion auch in der Thematik, wenn wir Rentenaltererhöhungen diskutieren, dann sicherlich ausgiebig auch diskutieren. Darum werde ich es hier belassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Das Problem mit der Unterversicherung, Unterdeckung oder auch Überversicherung, das ist in unserem Land immer so lange, wie diese Beitragssätze einen solchen Unterschied haben. Das kann zwischen 8 und 22% schwanken. Also wenn ein Älterer aus dem Gewerbe zum Staat kommt, dann bringt er sehr viel weniger mit, weil das wird ja nachher nicht angepasst irgendwie auf den letzten Lohn, sondern das sind effektiv diese Sparbeiträge, die er mitbringt. Die gehen hinein und dazu kommt dann der Verdienst danach, also diese Beiträge.
Umgekehrt, wenn jemand beim Staat gearbeitet hat und nachher ins Gewerbe zurückgeht, dann sind diese Unterschiede auch. Weil vom Gesetz her ist der Bereich zu gross. Egal, das ändert nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Noch ein Wort zur Attraktivität von mehr als 50-Jährigen: Ich meine, man hat in der Praxis einfach erkannt, dass höhere Beitragssätze, gestaffelte Beitragssätze, an und für sich vor allem im Alter ungünstig sind. Ich meine, dass sie natürlich auch Nachteile bei den jungen Leuten haben, das ist klar. Wie gesagt, ich persönlich bin ja auch nicht glücklich darüber, dass man sagt: Okay, man möchte jetzt an diesem Verhältnis 55/45 rütteln. Aber wie gesagt ,wir könnten nochmals etwas zugunsten des Staates einsparen. Wir verkleinern vielleicht auch die Lücke oder den Unterschied mit der konkurrenzierenden Variante, die in der Öffentlichkeit auch schon vorgestellt wurde.
Ich meine, das sind einfach Überlegungen, die man mit berücksichtigen sollte. Wie gesagt, wenn die Staatsfinanzen es erlauben, wäre ich ja durchaus, wie gesagt, auch dafür, dass man dieses Verhältnis 55/45 hat oder in entsprechender Zeit wieder bringt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Danke für das Wort. Eine kleine Entgegnung an den Kollegen Manfred Batliner: Ich würde schon meinen, das gesamte Pensionskassengesetz, das wir heute bearbeiten, nimmt Einfluss auf die Arbeitsplatzgestaltung oder ist ein Teil des Pakets. Auch die Abriegelung des maximal versicherbaren Lohnes, der Koordinationsabzug, das sind alles Punkte, die die Arbeitsplatzbewertung beeinflussen. Und warum sollen wir jetzt gerade ausgerechnet bei der Frage 55/45 oder 50/50 dann nicht mehr diskutieren? Ich glaube, wir sollten das tun.
Ich möchte auch ein Wort an den Kollegen Herbert Elkuch richten: Ich finde Ihren Vorschlag vom Grundsatz her sehr gut. Auch das ist eine längere Diskussion wert. Vielleicht einfach einschränkend an den Kollegen Erich Hasler: Das Argument, dass man bei den Jüngeren tiefere Beiträge hat, weil sie ja eine Familie zu gründen haben, das kann schon stimmen. Vielleicht wäre auch jemand, der 50 Jahre oder 55 Jahre alt ist und drei Kinder im Studium hat, froh um einen niedrigeren Beitragssatz. Das kann man alles auch von allen Seiten sehen, aber ich denke, es ist die Diskussion wert und ich begrüsse sowohl die Vorschläge von Erich Hasler als auch von Herbert Elkuch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Grundsätzlich begrüsse ich beide Änderungsanträge. Einfach, wie gestern schon hingewiesen wurde: Zum einen Änderungsantrag liegen nun schriftliche Unterlagen vorab inklusive Begründung vor, die nachvollziehbar sind. Zum zweiten Antrag, der jetzt gestellt wird, der das Verhältnis der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, gab es vorab keine Begründung. Ich bin gespannt auf die Ausführungen des Herrn Regierungschefs, welche Auswirkungen dies haben würde.
Zum zweiten Antrag, der längerfristig ältere Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer nicht benachteiligt, das kann ich sehr gut nachvollziehen. Das begrüsse ich und auch wenn Herr Batliner denkt, die Wirtschaft wird gezwungen sein, irgendwann auch ältere Arbeitnehmer zu akzeptieren, weil quasi nichts nachkommt, bis anhin hat sich die Wirtschaft sehr resistent gezeigt, derartige Flexibilisierungen einzuführen. Deshalb, so wie ich die Begründung verstehe, kann ich der sehr viel abgewinnen. Einzig, was mir nicht klar ist, und auch hier bitte ich um Ausführungen, ist diese Lösung kostenneutral, zumal es in der Begründung selbst heisst, der zweite Satz «mit der Einschränkung auf CHF 47 Mio. ist problematisch». Also ist dieser Vorschlag, dieser Antrag, nun problematisch oder kostenneutral für die Gesamtlösung? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Diese Einmaleinlage von CHF 47 Mio., das ist bezogen auf 1.1.2014. Aber die Zahlen, die da verwendet werden, die müssen dann auf 1. Juli 2014 passen. Also ausgelegt ist das auf die CHF 47 Mio. Einmaleinlage. Aber das verändert sich nachher und kann je nachdem, wie sich die Kasse entwickelt, kann das plus/minus machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Eine Anschlussfrage: CHF 47 Mio. Einmaleinlage, von wem zu leisten?Abg. Herbert Elkuch
Von der Staatskasse. Also am gleichen Ort, wo das andere Geld auch herkommt. Diese CHF 47 Mio. habe ich nicht verändert, das war vorher schon. Wenn diese Beiträge geändert werden, also zum Beispiel alles von Anfang weg nur 16%, das ist ja der normale Satz, der Durchschnittssatz. Dann würden CHF 122 Mio. erforderlich sein. Und bei den älteren Mitarbeitern fehlt etwas mehr, weil die sind schon länger beim Staat und da ist die Deckungslücke auch grösser. Die Beiträge summieren sich und darum ist bei den Älteren der Beitrag höher, damit das ausgeglichen wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Erich Hasler
Ich wollte auch noch etwas sagen zu diesen CHF 47 Mio.: Die vom Abg. Herbert Elkuch vorgeschlagene Formulierung ist eben eleganter, weil man nicht exakt auf diese CHF 47 Mio. Bezug nimmt. Das hat, wie gesagt, weil wir wissen gar nicht genau, wie die Situation per 1. Juli 2014 ist. Also darum ist es an und für sich ein Vorteil, wenn man nicht explizit auf diese CHF 47 Mio. hinweisen muss, sondern am aktuellen Datum das dann berechnen kann. Insgesamt scheint die Lösung des Abg. Herbert Elkuch nicht ganz kostenneutral zu sein in dem Sinn, dass jetzt Junge eben auch diese 16% schon einzahlen müssen. Die ältere Generation, wie gesagt, das wächst sich ja aus. Irgendwann in 10, 15 Jahren, hätte man einen Einheitsbeitragssatz von 16%. Wobei jetzt, wie gesagt, zu Beginn hätte man möglicherweise oder hat man etwas mehr Kosten, aber mittelfristig, langfristig, sinken die Kosten, auch für den Staat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Dank.Abg. Elfried Hasler
Ich möchte einfach noch einmal einhaken: Ich bin schon der starken Überzeugung, dass wir hier das gleiche Problem bekommen würden wie der Kanton Zug. Es ist nun mal im übrigen Bereich der Wirtschaft so, dass meist eben gestaffelte Sätze angewendet werden. Und dann werden wir das Problem bekommen. Ich meine, es sind nun mal die jüngeren Leute, die Stellen wechseln. 90% aufwärts werden unter 50 sein, nehme ich jetzt mal an, die der Staat jährlich einstellt und da werden wir bei sehr vielen dann das Problem bekommen, dass die Vorsorgelücken haben, wen wir das so machen. Darum würde ich einfach schon warnen. Für mich sind diese Erfahrungen, dieses Beispiel, das hier aufgeführt wird mit dem Kanton Zug, der eben einen Rückzieher machen musste, der das auch versucht hat, da ist die Wahrscheinlichkeit für mich sehr gross, dass wir hier die gleichen Erfahrungen machen würden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Wenaweser, Sie haben Recht, es hat natürlich einscheidende Punkte. Ich denke, dass aber diese auch weitgehend dann beidseitig diskutiert worden sind, auch von den Mitarbeitern der Landesverwaltung. Und darum würde ich dies auch so beibehalten.
Zum anderen Punkt wegen der Staffelung oder eben nicht: Einerseits stütze ich die Aussagen des Abg. Elfried Hasler. Wir müssen einfach auch sehen, wenn wir keine Staffelung haben, wir haben schon eine alternde Gesellschaft. Und wenn wir dann in der Landesverwaltung dies noch mit diesen Beiträgen noch zusätzlich ausbremsen, haben wir dies viel mehr konzentriert in der Struktur der Angestellten. Und darum denke ich, dass dies sehr an Attraktivität hindern könnte, zumal diese hohen Beiträge schon sowieso belastend sind gesamthaft gesehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. So lange die Beitragssätze so dermassen unterschiedlich sind wie bei uns, bleibt das Problem einfach bestehen. Wenn man das Problem beheben möchte, das jemand von diesem Betrieb zum anderen wechseln kann und die Versicherungsleistung ist etwa gleich, dann müssen alle dieselben Beiträge, Staffelung, haben. Ich denke, in unserem Land hat sicher die Hälfte den Einheitssatz. Vor allem im Gewerbe, dort ist acht, also vier zu vier. Und dann müsste man das normale Pensionskassengesetz auch so ausgestalten, dass das zusammenläuft, sonst funktioniert das so oder so eigentlich nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ich denke, es ist richtig, es wird immer Differenzen geben. Da stimme ich absolut zu. Und es ist auch richtig so, dass speziell im Gewerbe die Einheitssätze vorherrschen, hingegen in den restlichen Bereichen eben eher gestaffelte Sätze üblich sind. Und wahrscheinlich oder davon gehe ich jetzt aus, dass die Landesverwaltung ihre Mitarbeiter weniger jetzt im Bereich des Gewerbes, sondern eher im Bereich von Dienstleistungsunternehmen rekrutiert. Und wie gesagt, es wird immer Differenzen geben. Nur wir verschärfen die Situation einfach noch, wenn wir diese Kurve jetzt flach machen anstatt ansteigend.
Das hat auch noch einen anderen Punkt: Wenn ich hier überdurchschnittliche Arbeitgeberbeiträge meinen Mitarbeitern zukommen lasse, dann habe ich auch ein gewisses Interesse, dass es dann auch meine Mitarbeiter trifft und die davon auch profitieren. Das heisst, bei älteren Mitarbeitern, die weniger stark die Stelle wechseln, die profitieren dann auch - es ist ja immer hälftig oder 45/55 - von diesen Beiträgen des Arbeitgebers und diese höheren Beiträge eben ab Alter 50 speziell, die werden dann auch tatsächlich meinen Mitarbeitern zugute kommen, und die jüngeren Mitarbeiter, die die Stelle verlassen, denen will ich eigentlich nicht überdurchschnittlich viel Geld mitgeben. Da habe ich rein als Arbeitgeber jetzt eher das Interesse, meinen grösseren Anteil diesen Arbeitnehmern zukommen zu lassen, die auch bei mir beschäftigt bleiben. Und das sind nun mal eher die Älteren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Noch eine kurze Anmerkung zu den Ausführungen des Abg. Elfried Halser: Also ich denke, indirekt scheint die mir eher zu bestätigen, dass gerade ältere Arbeiter durch höhere Beitragssätze unter Umständen benachteiligt sein könnten. Ich denke, wir sind in einem sehr offenen wirtschaftlichen Umfeld. Wir haben viele Arbeitskräfte, die aus dem Ausland kommen. Man kann ohne Probleme junge Mitarbeiter anstellen. Die sind dann viel, viel günstiger. Also, wenn wir jetzt einmal von der Privatwirtschaft ausgehen würden, dann wäre auf jeden Fall dann der jüngere Mitarbeiter bevorzugt. Man bezahlt weniger und die Kosten sind einfach deutlich niedriger als bei einem älteren Mitarbeiter. Da haben wir dann die Gefahr, dass wir ältere Mitarbeiter nicht mehr in der Wirtschaft platzieren könnten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Herzlichen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, es sind jetzt einige interessante Aspekte aufgetaucht. Die Vorschläge des Kollegen Elkuch sind ja schon schriftlich vorgelegen, aber auch hierzu hat die Diskussion wirklich noch weitere Gedankenanstösse geliefert. Zudem ist der Antrag des Kollegen Hasler, der vorher ja nicht auf dem Tisch lag. Aber ich denke, über den muss man wirklich gut nachdenken. Die Diskussion hat auch hierzu einiges gebracht. Ich sehe, dass man nicht geschlossen für oder gegen den einen oder anderen Vorschlag ist quer durch die Fraktionen. Ich denke, die Argumente sind weitgehend ausgetauscht. Ich würde jetzt mich dafür interessieren, was die Regierung dazu meint und dann beantrage ich anschliessend einen kurzen Sitzungsunterbruch, damit man sich auch in den Fraktionen nochmals über diese Vorschläge oder Anträge unterhalten kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank für das Wort. Ja, meine Damen und Herren Abgeordnete, die Regierung hat die Vorlage zunehmend verschärft im Sinne der Arbeitnehmer. Wenn man die erste Vorlage anschaut, die im Dezember noch behandelt worden ist, dann die Vorlage, die wir nochmals in 1. Lesung behandelt haben und diese Vorlage, dann sieht man, dass die Regierung versucht hat, die Schrauben anzudrehen, um eine ausgewogene Lösung präsentieren zu können. Ich bin überzeugt, mit dieser Vorlage ist es gelungen.
Wenn Sie nun diese Sätze aufteilen wollen 50 zu 50, hat das wirklich enorme Auswirkungen. Ich möchte einfach auch im Quervergleich mal auf Seite 36 bzw. 37 im Bericht und Antrag verweisen. Auf Seite 36 haben Sie eine Tabelle mit den Vergleichsunternehmen. Da sehen Sie die Beitragsverhältnisse. Und auf Seite 37 ist in der Mitte ausgeführt: «Während drei Industrieunternehmen im Grundplan paritätische Beiträge kennen, liegen die Arbeitgeberbeiträge bei den übrigen vier Industrieunternehmen über den für die Landesangestellten vorgesehenen 55%, in einem Fall sogar bei 2/3 zu 1/3. Im Bereich der Kadervorsorge kennt sogar nur noch ein Unternehmen ein paritätisches Verhältnis».
Dann bitte ich Sie, die Seite 123 kurz anzuschauen. Dort sehen Sie die Grafik «Vergleich des Arbeitnehmer-seitigen Finanzierungsverhältnisses». Also, wie viel bezahlt der Arbeitnehmer? Und wenn Sie da die Kurve PVS neu anschauen, dann sehen Sie, dass diese Kurve sehr weit oben ist. Das heisst, die Belastung der Arbeitnehmer betreffend den Beiträgen ist mit diesem 45/55-Verhältnis schon sehr hoch.
Wenn man nun hingeht und das Beitragsverhältnis auf 50/50 ändert, dann bedeutet das insgesamt, wenn man die höheren Alter hernimmt, ich nehme ab 54, dass dann gegenüber dem Regierungsvorschlag nicht mehr 12,06% für den Arbeitnehmer anfallen würden, sondern 13,4 Lohnprozente nur für die Pensionskasse. Das muss man sich mal vorstellen: 13,4 Lohnprozente nur für die Pensionskasse gegenüber heute 9%. Das sind 50% mehr. Und ich glaube, da sind wir einfach an einem Punkt angelangt, das können wir den Arbeitnehmern schlichtweg nicht zumuten.
Man muss auch berücksichtigen, dass die Arbeitnehmer für diese Übergangslösung einen Solidaritätsbeitrag bezahlen müssen. Der ist hier in diesen 26,8% Gesamtbeitrag für die oberen Jahrgänge natürlich inkludiert. Aber man muss einfach wissen, was man hier dem Arbeitnehmer zumutet. Und ich behaupte hier, dass dann die Attraktivität der Landesverwaltung wirklich nicht mehr gegeben ist. Ich meine, welcher Arbeitnehmer ist bereit, solch hohe Beiträge zu bezahlen? Das muss man sich einfach wirklich vor Augen führen. Und vor diesem Hintergrund und auch im Quervergleich muss ich einfach sagen, dass die Regierung ein 50/50-Verhältnis klar ablehnt. Wir votieren ganz klar für diese Lösung, die wir auch entsprechend in der Vorlage vorgeschlagen haben.
Dann zum zweiten Antrag des Abg. Herbert Elkuch: Die Lösung hat durchaus Charme. Man kann die diversen Argumente abwägen. Ich habe jetzt auch gewisse Argumente pro und contra gehört. Aus Sicht der Regierung kann ich mit beiden Varianten leben. Wir haben hier eine gestaffelte Regelung vorgeschlagen. Wenn man in Zukunft eben einen Einheitssatz will, dann kann man das so umsetzen. In diesem Sinne ist natürlich diese Lösung sehr elegant, weil die Übergangslösung damit nicht verteuert wird. Es wurde auch präzisiert, dass diese Übergangslösung rund CHF 47 Mio. ausmacht. Es ist nicht genau bezifferbar, aber es geht um diese Grössenordnung. Und diese Übergangslösung wird ja auch anhand des Verhältnisses Arbeitnehmer/Arbeitgeber dann mit dem Solidaritätsbeitrag finanziert.
Also wie gesagt, man kann für oder gegen diese Lösung des Abg. Herbert Elkuch sein. Aus Sicht der Regierung sind beide Lösungen machbar. Es ist so, dass im Zeitpunkt des Übergangs diese Lösung kostenneutral ist - das war die Frage des Abg. Wolfgang Marxer - hinggegen hat es natürlich auf der Zeitachse gewisse Unterschiede. Sie wird in der ersten Phase teurer sein, weil wir die Beiträge etwas erhöhen müssen, wird sich aber mit der Zeit etwas auswachsen und auf lange Frist wird sie günstiger werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Christoph Wenaweser, halten Sie an Ihrem Antrag fest?Abg. Christoph Wenaweser
Ja, ich halte an meinen Antrag fest und würde darum bitten, dass wir für eine Viertelstunde unterbrechen, um uns zu beraten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Ich kann diesem Antrag stattgeben. Es darf aber auch ein wenig kürzer sein. Vielen Dank. Die Sitzung ist unterbrochen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren mit den Beratungen fort. Gibt es nach dieser Pause weitere Wortmeldungen, ansonsten wir zur Abstimmung schreiten werden.
Wir haben zwei Unterabänderungsanträge zu Art. 12. Der erste des Abg. Erich Hasler zu Art. 12 Abs. 2, den ich zuerst zur Abstimmung bringen möchte.
Herr Abg. Hasler, darf ich Sie bitten, Ihren Antrag noch einmal zu formulieren?Abg. Erich Hasler
Art. 12 Abs. 2 soll wie folgt lauten: «Die Gesamtbeiträge der Versicherten und der Arbeitgeber setzen sich aus Spar-, Risiko- und Verwaltungskostenbeiträgen zusammen. Für Versicherte nach Art. 1 Bst. a bis f sind sie im Verhältnis 50% (Versichertenbeiträge) zu 50% (Arbeitgeberbeiträge) festzulegen».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer dem Änderungsantrag des Abg. Erich Hasler zustimmen möchte, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit wurde dem Änderungsantrag nicht zugestimmt.
Wir kommen zum nächsten Unterabänderungsantrag zu Art. 12, dem Antrag des Abg. Herbert Elkuch. Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich denke, wir können darauf verzichten, ihn zu wiederholen.
Wer dem Antrag des Abg. Herbert Elkuch stattgeben will, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag des Abg. Herbert Elkuch wurde mit 13 Stimmen stattgegeben. Damit werde ich jetzt über Art. 12 bei Abs. 3 abgeänderten Form gesamthaft über Art. 12 abstimmen lassen.
Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 15 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Ich möchte einen Zusatzantrag bzw. einen neuen Formulierungsvorschlag einbringen: «Art. 14 Abs. 5: Die bisherigen Abs. 5 und 6 werden zu Abs. 6 und 7». Da gibt es zwei Varianten. Einmal mit der Darlehensvariante. Dann würde das heissen: «Bis zum 31. Dezember 2024 darf der Umwandlungssatz 5,425%, berechnet auf der Grundlage Alter 64, nicht überschreiten. Wird das Darlehen ohne Darlehensvariante abgelehnt, darf bis 31. Dezember 2024 der Umwandlungssatz 5,425%, berechnet auf der Grundlage Alter 64, nicht überschreiten. Wird mit dem Rentenvorsorgekapital ein Nettovermögensertrag von mehr als 2,5% erwirtschaftet, so ist der über 2,5% liegende Anteil am 31. Dezember 2024 an die Arbeitgeber zurückzuführen».
Meine Begründung: Wenn die Darlehensvariante vom Landtag beschlossen wird, so führt ein Abschöpfen eines Teils der Rendite in guten Jahren dazu, dass die Deckungsgradentwicklung gehemmt wird und damit auch bei positiver finanzieller Entwicklung der Kasse eine potenzielle Darlehensrückzahlung noch weiter in die Zukunft geschoben oder sogar verhindert wird. Deshalb sollte im Falle, dass der Landtag der Darlehensvariante zustimmt, dieser Teil Nettovermögensertrag von mehr als 2,5% des Antrags nicht in das Gesetz aufgenommen werden.
Von fachlicher Seite wird zudem empfohlen, auf die Fixierung des technischen Zinssatzes über einen so langen Zeitraum von zehn Jahren zu verzichten. Dafür sprechen zwei Aspekte: Zum einen steckt der technische Zins schon im Umwandlungssatz von 5,425%. Wird dieser so fixiert, so ist auch gewährleistet, dass in den nächsten zehn Jahren nicht höhere Renten berechnet und ausbezahlt werden. Zum anderen wird der technische Zins auch für die Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen in der Bilanz der Vorsorgeeinrichtung verwendet. Eine Senkung des technischen Zinssatzes erhöht die Versorgungsverpflichtungen. Für das gleiche Leistungsziel wären höhere Beiträge erforderlich, weil der Umrechnungssatz kleiner würde, da unterstellt wird, dass während der Rentenlaufzeit eine tiefere Rente auf dem Vorsorgekapital erwirtschaftet wird. Eine Erhöhung hingegen senkt die Vorsorgeverpflichtungen auf der Passivseite und erhöht damit auch den Deckungsgrad der Kasse.
Sollte nun mittelfristig in der Tat eine Situation eintreten, dass das Zinsniveau nachhaltig ansteigt und verantwortbar ein höherer technischer Zinssatz angesetzt werden kann, so könnte der Stiftungsrat diesen nicht anheben, wenn er bis 2024 gesetzlich auf 2,5% fixiert wäre. Damit würde wiederum eine positive Entwicklung des Deckungsgrades gehemmt und eine mögliche Darlehensrückzahlung, sofern diese Variante beschlossen wird, hinausgeschoben oder gar verhindert. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Auch die Regierung hat noch einen kleinen Abänderungsantrag zu Art. 14 Abs. 6. Neu soll er heissen: «Als Rentenbezüger im Sinne dieses Artikels gelten die Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrentner, deren Renten spätestens am 31. Dezember 2013 zu laufen begonnen haben».
Die Begründung: Bei der Verschiebung des Inkrafttretensdatums vom 1.1.2014 auf den 1.7.2014 mussten verschiedene Bestimmungen angepasst werden. Dabei wurde eine inhaltlich notwendige Anpassung in Art. 14 Abs. 6 übersehen. Da die Ausfinanzierung mit Stichtag 31.12.2013 erfolgt, muss die Definition für Rentenbezüger ebenfalls auf Renten angewendet werden, welche bis zu diesem Stichtag zu laufen begonnen haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich denke, es wäre hilfreich, wenn zum Änderungsantrag auch noch die Regierung Stellung bezieht.Abg. Christine Wohlwend
Ja, Herr Abg. Marxer, gerade das wollte ich jetzt auch anfragen. Ich bitte den Regierungschef, hier seine Wertung abzugeben. Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Der Vorschlag des Abg. Herbert Elkuch ist aus Sicht der Regierung unproblematisch, ist nicht zwingend notwendig, kann aber ohne Weiteres so im Gesetz eingefügt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Damit werden über den Antrag des Abg. Herbert Elkuch abstimmen. Vorläufig ist nur der erste Teil relevant, nämlich die Variante A mit der Darlehensvariante, von der wir ausgehen. Sollte sich diese dann nicht bewahrheiten, werden wir auf die Variante ohne Darlehen zurückkommen.
Der Vorschlag liegt Ihnen vor. Wer mit dem Änderungsvorschlag des Abg. Herbert Elkuch einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 18 Stimmen stattgegeben.
Damit können wir über Art. 14 gesamthaft abstimmen. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Jetzt habe ich noch eine Verständnisfrage zum vorhergehenden Artikel: Über den Antrag des Regierungschefs wurde nicht abgestimmt - oder habe ich das verpasst? Landtagspräsident Albert Frick
Ich bin der Ansicht, dass darüber nicht abgestimmt werden muss, weil die Regierung eigentlich ihre eigene Vorlage abgeändert hat. Aber wenn das Bedürfnis nach Abstimmung besteht, dann werden wir darüber befinden. Es handelt sich um Art. 14 Abs. 6.
Wer mit dem Abänderungsantrag des Herrn Regierungschefs einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Der guten Ordnung halber werde ich jetzt die Abstimmung über Art. 14 in der nun definitiv bekannten Form nochmals wiederholen:
Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Erich Hasler
Herr Landtagspräsident, vielen Dank für das Wort. In meinen Augen braucht es dieses Darlehen nicht, respektive ich wäre für eine volle Ausfinanzierung und nicht für eine Verkomplizierung der ganzen Geschichte durch ein zinsloses Darlehen, wo man vielleicht irgendwie den Eindruck erwecken könnte, dass da noch irgendwann einmal etwas an den Staat zurückfliessen könnte, was mit 99%iger Sicherheit nicht passieren wird. Wie gesagt, ich werde diesen Artikel ablehnen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Damit können wir über Art. 15 abstimmen. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Auch bei Art. 17 hat die Regierung einen kleinen Änderungsantrag betreffend Abs. 1 und 2. Ich lese es kurz vor: Abs. 1 lautet neu wie folgt: «Bis zum 30. Juni 2024 wird für den Aufbau der Wertschwankungsreserve für die Rentner von den am 30. Juni 2014 bereits laufenden oder nachträglich mit Anspruchsbeginn vor dem 30. Juni 2014 festgelegten monatlichen Renten folgender Sichererungsbeitrag einbehalten:»
Und zu Abs. 2: Da muss die Jahrzahl vom 1. Januar 2024 auf 1. Januar 2025 geändert werden. Es würde lauten: «Die Sicherungsbeiträge werden in einer technischen Rückstellung bilanziert und frühestens am 1. Januar 2025 den Wertschwankungsreserven zugeteilt».
Kurz zur Begründung: Die Regierung ist in ihren Berechnungen von Beginn an von einer rund zehnjährigen Dauer für die Einhebung des Sicherungsbeitrags ausgegangen, dies mit dem Ziel des Aufbaus einer Wertschwankungsreserve von 10%. Trotz der stets klaren Projektprämissen schlägt die Regierung aus Gründen der Rechtssicherheit vor, dass der Zeitraum und vor allem die zeitliche Beschränkung der Massnahme ins Gesetz aufgenommen wird. Und konsequenterweise muss der in Abs. 2 definierte, früheste Zeitpunkt für die Zuteilung der Sicherungsbeiträge zu den Wertschwankungsreserven nach dem Endtermin für die Einhebung liegen. Deshalb ist in Abs. 2 das Jahr 2024 in 2025 abzuändern. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Gibt es dazu Wortmeldungen?
Dann können wir über Art. 17 in der Form, wie ihn die Regierung jetzt vorschlägt, abstimmen.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Entschuldigung, der Abg. Erich Hasler wünscht das Wort.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich wollte noch ganz kurz mein Abstimmungsverhalten erklären: Ich habe nein gestimmt, weil im Wissen, dass ich natürlich die Annahme dieses Gesetzes nicht verhindern kann. Ich wollte lediglich damit meinem Missfallen Ausdruck geben, dass Art. 12 Abs. 2 nicht abgeändert wurde und damit die Chance verpasst wurde, dass über zehn Jahre CHF 15 Mio. bis CHF 16 Mio. eingespart hätten werden können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die beriebliche Vorsorge des Staates die Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes.
Wir können mit der Lesung beginnen. Art. 1 Abs. 1 Bst. d und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 Bst. d und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 1 Bst. b Unterbst. dd wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. b Unterbst. dd steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 39f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 39f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 39f wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39f steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Abgeordnete. Wie Sie schon wissen, hat die Freie Liste-Fraktion zu diesem Artikel einen Änderungsantrag eingereicht. Sie haben die Unterlagen dazu frühzeitig bekommen. Die Änderungsanträge wurden legistisch bereinigt. Ich möchte noch einmal kurz auf den genauen Wortlaut eingehen:
«Art. 39f - Sachüberschrift - Ausscheiden aus der Regierung:
Abs. 1: Scheidet ein Regierungsmitglied aus der Regierung aus und hat es das ordentliche Pensionsalter erreicht, kann dieses in der Pensionsversicherung verbleiben».
Vorher war die Formulierung so, dass es eine Wahlmöglichkeit gegeben hätte oder geben soll, so der Vorschlag der Regierung. Und dass eben diese Wahlmöglichkeit nicht mehr bestehen soll, dafür setzen wir uns ein. Also der Verbleib soll nur noch möglich sein, wenn das Regierungsmitglied das ordentliche Pensionsalter erreicht hat.
Abs. 3 würde entfallen.
Kurz zur Begründung: Die Überbrückungsgelder insgesamt erfüllen eine wichtige Funktion. Sie ermöglichen es ehemaligen Regierungsmitgliedern, sich nach der anstrengenden und fordernden Aufgabe im Dienst der Allgemeinheit zu erholen. Sie sind insgesamt sehr grosszügig ausgestattet. Eine Kürzung auf der einen Seite scheint vertretbar, und zum anderen, zusammen mit dieser Verbleibungsmöglichkeit in der staatlichen Pensionsversicherung kostet diese Lösung dem Staat sehr viel Geld. Wir machen einen Vorschlag, der nicht mehr luxuriös ist, aber angemessen und uns auch angezeigt erscheint und unserer Meinung nach auch die richtigen Anreize setzt.
Wir gehen davon aus, dass ehemalige Regierungsmitglieder, die aus der Regierung ausscheiden, auf dem Arbeitsmarkt attraktiv sind, auch eine gute Pensionsversicherungsregelung bei ihrem neuen Arbeitgeber finden und nicht zusätzlich die staatliche Pensionskasse weiterhin belasten, indem einfach der Arbeitnehmeranteil übernommen wird. Das halten wir für vertretbar und wie gesagt, auch für angezeigt. Deshalb diese Änderungsvorschläge zu Art. 39f. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es dazu Wortmeldungen?Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob diese Anträge wirklich komplett durchdacht sind. Ich möchte hierzu eine Frage stellen: Bei Abs. 2, Sie sagen jetzt, ein ehemaliges Regierungsmitglied ist attraktiv auf dem Arbeitsmarkt. Wenn ein Regierungsmitglied beispielsweise mit 58 ausscheidet und aus der Pensionsversicherung austritt, entsprechend aber kein neues Arbeitsverhältnis mehr antreten kann aufgrund seines Alters, vielleicht sogar in die Frühpensionierung geht mit 60, ist er dann noch Mitglied nach dieser Regelung, wie Sie es vorschlagen, in einer Pensionskasse oder hat er einfach ein Kapital, sprich, eine Freizügigkeitsleistung. Und das ist es dann und keine Möglichkeit, irgendwo in einer Pensionskasse eine Pension zu erhalten. Ich würde dazu gerne die Meinung der Initianten hören. Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, danke für die Worterteilung. Es ist ja angekündigt, dass die Freie Liste nach 39f auch für 39g dann noch einen Antrag bringen wird. Ich erlaube mir im Namen der VU-Landtagsfraktion, zum schon eingebrachten und zum noch bevorstehenden Antrag Stellung zu nehmen.
Die Freie Liste beantragt im Rahmen der Debatte über die Sanierung der Pensionskasse für das Staatspersonal Abänderungen an der Ausrichtung von Überbrückungsgeldern für ehemalige Regierungsmitglieder sowie an der Regelung zu deren Verbleib in der Pensionskasse nach dem Ausscheiden aus der Regierung. Diese Abänderungsanträge wurden mit medialem Aufwand bereits im Vorfeld der Landtagssitzung bekannt gemacht und legen mir die Vermutung nahe, dass es sich nicht nur um einen rein sachorientierten Vorstoss handelt. Vielmehr wurde mit diesem Vorgehen interessanterweise jener politische Zeitgeist reichlich bedient, den der Abg. Thomas Lageder gestern bei der Liste DU nicht ganz fälschlicherweise ortete und in der Kommentierung des Postulats zu den Personal- und Sachkosten einer missionarisch eifrigen verbalen Geisselung unterzog.
Die dabei vernachlässigte Komplexität der Dinge liegt im gegenständlichen Fall in der Betrachtung der Gesamtentschädigung für die Mitglieder der Regierung. Die Überbrückungsgelder sind nur ein Teil davon. Diese jetzt isoliert und sozusagen en passant im Zuge der Sanierung der Pensionskasse für das Staatspersonal grad auch noch zu schleifen, ist nicht durchdacht und daher gefährlich.Es wäre viel mehr angezeigt, das Gesamtentschädigungspaket für Regierungsmitglieder gesondert einer Überprüfung zu unterziehen. Schnell würde man dabei allerdings wohl feststellen, dass die Privatwirtschaft für ähnlich anforderungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben deutlich attraktivere Entschädigungspakete vorsieht, was die Rekrutierung geeigneter Kräfte für Regierungsämter nicht gerade erleichtert. Zudem ist ein Regierungsmitglied im Vergleich zu einem mindestens ebenso gut bis deutlich besser bezahlten Kollegen in der Privatwirtschaft eine sieben mal 24 Stunden in der Woche öffentliche Person mit überaus spezifischen Aufgaben, was den fliegenden Wechsel in die Privatwirtschaft in der Regel nicht besonders einfach vollziehbar macht. Zudem verzichten Regierungsmitglieder durch den Eintritt in die Regierung oft auf die Fortführung eines vorgezeichneten privatwirtschaftlichen Karrierewegs und nehmen darüberhinaus das Scheitern in der Politik, vielfach nicht einmal unbedingt durch eigenes Zutun verursacht, in Kauf.
Gerne liebäugeln auch in Liechtenstein gerade im eher linken Spektrum beheimatete Politiker mit Initiativen wie zum Beispiel der derzeit in der Schweiz laufenden 1 zu 12 Initiative. Die Besoldungstabelle der Landesverwaltung bildet ein Verhältnis von 1 zu 6 zwischen dem tiefsten und dem höchsten Lohn ab. Auch dies ein Beleg dafür, dass in Liechtenstein keine überbordenden Gehälter für Regierungsmitglieder bezahlt werden.
Die VU-Landtagsfraktion wird dem aus dem Gesamtpaket gerissenen, wenig durchdachten Antrag zur Reduktion der Überbrückungsgelder nicht zustimmen.Ebenso wenig wird die VU-Landtagsfraktion dem weiteren Antrag der Freien Liste zustimmen, ehemalige Regierungsmitglieder an jenem Tag aus der Pensionskasse zu schmeissen, ab dem sie Überbrückungsgelder erhalten. Sicherlich ist die heutige Lösung sehr grosszügig und wäre unter Umständen dahingehend zu korrigieren, dass die Regierungsmitglieder auf der Basis ihrer Überbrückungsgelder und für die Dauer des Bezugs der Überbrückungsgelder freiwillig mitversichert bleiben könnten, jedoch für die arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Versicherungsbeiträge selbst aufzukommen hätten.
Die Absolutheit des Antrags der Freien Liste bedeutet jedoch, dass aus dem Amt scheidende Regierungsmitglieder von einem Tag auf den anderen auch ihren Risikoversicherungsschutz für den Invaliditätsfall verlieren. Und noch schlimmer: Im Todesfall würden hinterbleibende Kinder und Ehepartner von Regie-rungsmitgliedern ohne jeglichen Versicherungsschutz durch die Zweite Säule dastehen. Das kann man nicht wirklich wollen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Landtagspräsident, vielen Dank für das Wort. Ich möcht das Votum des Abg. Christoph Wenaweser vollumfänglich unterstützen. Der Vorstoss der Freien Liste bezüglich einer Änderung des Art. 39 lit. f, g, h, i betrachte ich als einen Schnellschuss, der nicht in allen Konsequenzen durchdacht ist. Ich finde, dass das hier und jetzt auch nicht der richtige Ort ist, um so schnell im Vorbeigehen - en passant - auch gleich noch über die Leistungen für ehemalige Regierungsmitglieder zu befinden.
Das Problem - der Abg. Christoph Wenaweser hat es bereits angedeutet - ist weitaus vielschichtiger, als man dies auf den ersten Blick meint. Wenn beispielsweise ein ehemaliges Regierungsmitglied aus der staatlichen Pensionskasse kurz vor Erreichen des Rentenalters austreten muss, könnte dies auch zu einem Härtefall führen.
Übrigens hat in der Vergangenheit nur ein Teil der ausgeschiedenen Regierungsräte Überbrückungsgelder überhaupt in Anspruch genommen. Auch wenn der Spargedanke momentan dominiert, muss aufgepasst werden, dass nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wenn man Änderungen vorschlägt, so müssen diese sehr gut überlegt sein und kein Schnellschuss. Wichtig ist, dass die Anstellungsbedingungen für Regierungsmitglieder einigermassen attraktiv bleiben, damit wir für diese Stellen auch in Zukunft die besten Leute bekommen.
Ich werde daher gegen diesen Änderungsantrag der Freien Liste stimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ich kann mich hier nur anschliessen. Ich habe auch den Eindruck, dass der Vorschlag nicht ausgreift ist, dass er vielleicht unter dem Eindruck, dass in den vergangenen Jahren eher jüngere Personen in der Regierung waren und somit weniger im Fokus bei der Erarbeitung des Vorschlages waren, dass es auch sein kann und ein Gesetz muss alle möglichen Fälle abdecken, dass eben ältere Personen hier betroffen sind. Und dann finde ich einen solchen Zwangsaustritt kurz vor dem Pensionierungsalter nicht zielführend. Das kann zu grösseren Problemen für die betroffene Person führen.
Dann noch eine Bemerkung generell zum Gesamtpaket: Mir ist es auf den ersten Blick ehrlich gesagt ähnlich gegangen, als ich diese Regelung mal genau angeschaut habe, die da eben sagt, dass es diese Überbrückungsrenten gibt, dass dann eben auch Arbeitnehmerbeiträge in die Pension weiterhin eingezahlt werden bis zum Pensionierungsalter, dass theoretisch auch ein Doppelbezug von einer Rente und einem Überbrückungsgeld möglich ist, das scheint auf den ersten Blick sehr grosszügig. Wenn man sich das aber dann mal durchrechnet und ich habe das gemacht. Wenn also ein ordentlicher Regierungsrat etwa acht Jahre in der Regierung war, dann heisst das, dass er sein Gesamtpaket, das er bezieht, auch die Zeit nach seinem Amt hinaus, zurückgerechnet auf diese acht Jahre, in der er tätig war, das etwa einem Einkommen von Grössenordnung CHF 400'000 per annum entspricht. Auch das mag für viele Leute sehr grosszügig aussehen, aber hier darf man wirklich den Vergleich zur Privatwirtschaft ziehen mit Personen mit ähnlicher Verantwortung. Es wurde alles ausgeführt hier und dann denke ich, dass CHF 400'000 als Gesamtpaket per annum absolut angemessen sind. Und ich glaube, so kann man es oder sollte man es betrachten.
Jetzt wäre es natürlich vielleicht ehrlicher, wenn man sagen würde: Ja, dann erhöhen wir doch die Gehälter und reduzieren alle diese Nebenleistungen. Das ist aber heute nicht Gegenstand der Sache der Diskussion und ist im Moment einfach jetzt nicht das Thema. Und darum denke ich, die Lösung, wie sie jetzt ist, ist absolut vertretbar. Auch wenn sie auf den ersten Blick grosszügig aussieht, ist sie gemessen an der Privatwirtschaft absolut vertretbar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich schliesse mich ebenfalls den Ausführungen meiner Vorredner Wenaweser, Erich Hasler und Elfried Hasler an. Der Vorschlag ist qualitativ ungenügend. Es gab einmal die lebenslangen Pensionen und dann wurden diese Überbrückungsgelder aus guten Gründen eingeführt. Die Freie Liste begründet den Vorschlag durchwegs auf der Ebene der Erholung. Und wenn sie recherchiert hätten, für was oder welchen Zweck und welches Ziel die Überbrückungsgelder haben, dann wären sie auf eine andere Begründung gekommen. Denn es geht dabei insbesondere um den Wechsel in ein neues berufliches Umfeld, wenn ein Regierungsmitglied aus seiner politischen Tätigkeit ausscheidet. Und darin liegt der tiefere Grund der Überbrückungsgelder und nicht in der Erholung aufgrund des strengen Jobs.
Ich finde auch, dass der Ort hier in dieser Gesetzgebung für dieses Thema nicht der richtige ist. Ich werde demzufolge dem nicht zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Die Diskussion ist jetzt noch relativ schwierig. Ich dachte, wir diskutieren über Art. 39f. Hier wird gleichzeitig über 39g diskutiert, eine Gehaltsdiskussion wird ins Feld geführt usw. Ich möchte mich strikt an die Diskussion zu 39f halten und die, wie erläutert, sieht vor, dass austretende, ausscheidende Regierungsmitglieder, die das Pensionsalter noch nicht erreicht haben, automatisch auch nicht in der Pensionsversicherung des Staates bleiben können. Die Begründung haben Sie gelesen. Ich denke, diese Regelung liegt komplett quer in der Landschaft. Es gibt keine Arbeitnehmer und letztes Endes sind auch Regierungsmitglieder Arbeitnehmer des Staates, es gibt keine Arbeitnehmerkategorie, die nach dem Ausscheiden bei ihrem Arbeitgeber bei der Pensionskasse des dann ehemaligen Arbeitgebers bleiben kann, und nicht nur bleiben kann, sondern dass sein früherer Arbeitgeber auch noch für die künftigen Arbeitnehmerbeiträge aufkommt.
In einem Protokoll habe ich gelesen, dass es fragwürdig erscheint, dass dies künftig nicht mehr sein soll. Ich denke, es ist eher fragwürdig, dass es so überhaupt jetzt ist. Deshalb befürworten wir eine Änderung. Hier von Zwangsaustritt zu sprechen, nochmals: Es ist auf der ganzen Welt, es ist bei jedem Arbeitnehmer in Liechtenstein so. Ich würde es eher als Zwangsverbleib nennen. Und über die Kosten usw. im Gesamtpaket, wie sie hier erläutert wurden, möchte ich nicht eingehen, aber eine ganz einfache Rechnung zeigt und eben das Geld spielt irgendwie doch eine Rolle. Deshalb kommt dieser Antrag jetzt, weil im Zuge der Neuregelung des Pensionsversicherungsgesetzes eben auch Artikel in das Besoldungsgesetz übertragen wurden und für diese jetzt von uns hier eine Änderung vorgeschlagen wird, was durchaus jetzt am Platz ist, dies zu diskutieren, hypothetisch und ich weiss nicht, wie die vergangene Regierung genau diese Wahlmöglichkeit handhabt.
In deren Idealfall oder im dümmsten Fall für den ehemaligen Arbeitgeber würde diese Regelung, wie sie jetzt besteht, den Staat über CHF 2 Mio. kosten. Und deshalb denke ich auch im Sinne der Haushaltssanierung: Diese Regelung getrennt von der Überbrückungsregelung, die wir nachher behandeln werden, diese Regelung steht absolut quer in der Landschaft. Und deshalb haben wir hier eine Normalisierung zu jedem anderen Arbeitnehmer im Land vorgeschlagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Zu Ihrer Eingangsbemerkung möchte ich festhalten, dass sich wahrscheinlich eine Gesamtbetrachtung bei gewissen Voten und bei diesem Thema nicht vermeiden lässt.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort. Ja, dann werde ich das auch so handhaben. Zuerst zum Art. 39f: Ich kann meinem Kollegen Wofgang Marxer nur beipflichten. Warum sollen wir hier eine Sonderlösung einführen?
Dann zum Ganzen: Sie können nach dem Prinzip «pick and choose» auch vorgehen, wie es auch bei den anderen Änderungsanträgen gemacht wurde. Sie müssen ja nicht das Ganze ablehnen. Sie können auch sagen: Hier schrauben wir und da schrauben wir nicht. Wenn Sie finden, die Pensionskassenlösung muss so sein, okay, dann machen Sie das. Wir sind der Meinung, es soll keine Spezialbehandlung der Regierungsmitglieder in diesem Fall geben.
Dann ist es eben schon bezeichnend, dass diese Gesetzesartikel ins Besoldungsgesetz überführt worden sind. Es handelt sich meiner Meinung nach nicht um Überbrückungsgelder, wenn sie ins Besoldungsgesetz überschoben werden, sondern um versteckte Lohnanteile. Und wenn wir das so machen, wie wir das vorschlagen, dann sind es eben wirkliche Überbrückungsgelder. Und ich denke, Herr Abg. Johannes Kaiser, zwei Jahre sollten reichen, um einen neuen Job zu finden. Wenn ein ehemaliges Regierungsmitglied innerhalb von zwei Jahren keinen Job findet, dann wird er es in acht Jahren auch nicht. Und dann ist eben die Sache eine andere: Dann muss eine andere Versicherung einspringen. Ich denke aber nicht, dass qualifizierte Personen ein Problem haben werden. Ich denke auch nicht, dass unqualifizierte Personen in die Regierung gewählt werden. Ich hoffe auch ganz im Gegenteil, dass das nicht der Fall ist und das stelle ich auch nicht fest.
Und wenn Sie sagen, Herr Abg. Elfried Hasler, ich pflichte Ihnen sogar bei, ändern wir die Besoldung der Regierungsmitglieder. Machen wir einen Vorstoss, um eben die Aufgaben, die weit reichen und die Verantwortung abzugelten. Dann wird das Regierungsamt vielleicht noch attraktiver und dann müssen wir auch nicht durch die Hintertüre Gelder sprechen und dann sagen: Wir haben eine Gesamtbetrachtung. Das ist einfach nicht ehrlich. Und das ist auch das, was mich stört.
Wenn wir hier sagen, es geht um Überbrückungsgelder, dann gestalten wir sie aus wie Überbrückungsgelder und sonst nennen wir die Sache, ich weiss nicht, Abgeltung, Rente, Sonderzulage, aber nicht Überbrückungsgelder. So sind sie einfach nicht ausgestaltet. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Alles möchte ich nicht unkommentiert stehen lassen. Wenn es um versteckte Lohnanteile geht, so wurde das von meinen Vorrednern auch schon angesprochen, dann müsste das so in diesem Gesamtkontext spezifisch behandelt werden. Es macht meines Erachtens keinen Sinn, das im Zuge der PVS zu tun. Eine Spezialbehandlung, ich denke, die ist notwendig bei einem Regierungsrat. Und zwar sticht es für mich nicht, dass man das eins zu eins mit einem normalen Arbeitnehmer vergleichen kann. Bei den gewählten Mandaten, das sind die, die ihren normalen Beruf aufgeben wie die Vorsteher und die Regierungmitglieder. Die müssen sich einer Wahl stellen. Die wissen erst nach der Wahl, ob sie den Job haben und müssen das öffentlich kundtun, dass sie sich irgendwo bewerben. Das macht sonst kein Bewerber. Und das Zweite ist: Er weiss nicht, wie lange er diesen Job haben kann. Das heisst, ihm kann mitgeteilt werden: Und nachher hast du keinen Job mehr. Jetzt kann man richtigerweise sagen, beim Arbeitnehmer könnte das aus wirtschaftlichen Gründen auch jederzeit passieren. Nur dann kommt auch ein Sozialplan ins Spiel. Das heisst, da werden auch Übergangsregelungen für die Arbeitnehmer gesucht. Ich glaube jetzt nicht, dass Ihr Vorstoss diesem voll und ganz gerecht wird. Ob die hier gängige Vorlage das tut, dazu kann man geteilter Meinung sein. Ich bin einfach der Überzeugung, dass Ihr Vorstoss nicht komplett durchdacht ist und entsprechend dem Problem, das Sie ansprechen, nicht Rechnung trägt.
Dass man da vielleicht etwas ändern will, über das kann man sicherlich diskutieren, aber ich empfehle, das in einem separierten Vorstoss zu machen und nicht hier anhand einer 2. Lesung im PVS versuchen, irgendwo noch reinzukriegen. Mich haben die anderen Voten überzeugt, es ist nicht fertig gedacht. Meine Frage haben Sie diesbezüglich auch nicht beantwortet, wenn jemand kurz vor einer Pension ist, wie das aussieht. Aber ich glaube, die Meinungen sind gemacht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Das glaube ich auch und ich darf daran erinnern, dass wir uns in einer 2. Lesung befinden und ausschweifende Grundsatzdiskussionen nicht mehr erforderlich sind.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich kann den meisten Voten beipflichten. Die Gründe wurden angegeben, warum dieser Vorschlag abgelehnt wurde. Den einzigen Punkt, den ich unterstützen und dem ich viel abgewinnen kann, das ist unter Art. 39h. Da habe ich schon während der 1. Lesung gefragt, wenn ein ausscheidendes Regierungsmitglied direkt in die Pension geht, warum man dann noch von Überbrückungsgeldern spricht. Wohin wird da überbrückt? Es braucht ja keine Überbrückung mehr. Also man muss hier nicht davon ausgehen, dass die Pension klein ist. Ich sehe das Problem, dass, wenn jemand knapp vor der Pension ausscheidet, dass man dann diese Überbrückungsgelder vielleicht auch dazu bekommen sollte. Aber wenn jemand sozusagen direkt in die Pension aussteigt, dann braucht es meines Erachtens keine Überbrückungsgelder mehr. Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Elfried Hasler
Einfach noch einmal: Wir reden hier von einem Gesamtpaket und es wäre jetzt der völlig falsche Ansatz, hier einzelne Punkte in diesem Gesamtpaket der Vergütung herauszunehmen. Wenn die Meinung ist, dass das Gesamtpaket anders strukturiert werden sollte, dann sollten wir das einfach nicht hier machen, sondern ausserhalb dieser Diskussion. Das finde ich nicht zielführend.
Und auch noch einmal: Ich denke, es ist vor allem im Hinblick auf ältere Regierungsmitglieder, die kurz vor der Pensionierung austreten, dieser Vorschlag unausgereift.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christoph Wenaweser
Herzlichen Dank für das Wort. Ich werde auch nicht mehr ausschweifen. Ich bin mit allem einverstanden. Ich bin auch damit einverstanden, dass man das in einem Paket löst und dann sollen die Regierungsmitglieder solange sie in der Regierung sind, das verdienen, was marktüblich wäre. Und ja, wenn man nochmals auf die 1 zu 12 kommt, dann würde ich die Freie Liste gerne einladen, eine Initiative einzubringen, die Regierungsgehälter auf etwa CHF 540'000 bis CHF 550'000 im Jahr zu erhöhen. Da wäre dann die 1 zu zwölf Initiative erfüllt. Ob sie damit bei Ihren eigenen Parteigängern auf Liebe stossen, ich weiss es nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe Ihre Stimmen vernommen, die sagen: Ja, man könnte durchaus zu einem anderen Zeitpunkt wieder darauf zurückkommen. Ich finde es einfach ein bisschen seltsam, weil wir haben diese Vorlage jetzt vor uns.
Ich denke, es ist einfach auch ein bisschen unglaubwürdig, wenn man dann sagt: Wir nehmen es in einem halben Jahr aber wieder hervor, obwohl wir es jetzt vorliegen haben. Und ich denke, auch die Angestellten der Landesverwaltung schauen, wie sieht es bei der Regierung und wie sieht es bei ihnen aus. Und da bin ich schon beim nächsten Absatz, beim nächsten Art. 39g, wo wir einfach auch aus Solidarität mit den Angestellten der Landesverwaltung möchten - das auch ein bisschen angleichen. Und ich denke, die Öffentlichkeit schaut im Moment auch sehr stark auf uns: Was tun wir? Was tut die Regierung? Ich finde es einfach ein bisschen schade und sehe es als eine verpasste Gelegenheit an.
Ich denke, das lassen wir dann an uns vorbeigehen, obwohl wir diese Chance heute hätten. Und wir haben schon in der 1. Lesung dazu Fragen gestellt. Wir hätten uns schon gewünscht, dass die Regierung hier schon einen Schritt gemacht hätte. Ich denke, es würde eben auch die Akzeptanz der Neuregelung des PVS steigern, wenn die Regierung und der Landtag heute auch dieses Signal setzen würden. Das ist meine Meinung zu diesem Thema. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Nur ganz kurz: Ich höre Ihre Stimmen als Gesamtpaket. Völlig separat kann man gerne darüber diskutieren, inklusive der Entschädigung der Regierungsmitglieder. Dass hier Worte wie «Sozialplan» fallen usw., da schmunzle ich. Ich denke überhaupt nicht, dass hier irgendwo ein Sozialplan ist. Erstes Ziel unseres Vorstosses: Regierungsmitglieder sind Manager, sind Top-Manager. Insofern kann man gerne über deren Entschädigung während ihrer Tätigkeit diskutieren. Hier werden aber nachfolgend Sonderlösungen ausgemacht, die insbesondere beim Verbleib in der Pensionskasse keinem anderen Arbeitnehmer im Land überhaupt zur Verfügung stehen, weder in der Landesverwaltung noch in der Privatwirtschaft.
Eine konstruierte Sonderlösung, die nicht nachvollziehbar ist, und es ist ja nicht so, dass, wenn sie diese Wahlmöglichkeit nicht mehr hätten, sie irgendeinen Nachteil erfahren würden ausser, dass sie entweder die Freizügigkeitsleistung beziehen oder in eine neue Pensionskasse eintreten und dort den Arbeitgeberbeitrag bezahlen, aber eben den Arbeitnehmerbeitrag selbst bezahlen, so wie dies 99,999% der liechtensteinischen Arbeitnehmer auch machen. Das ist eigentlich der Kern.
Dass die Überbrückungsgelder irgendwo gekoppelt sind an eine Gehaltsentschädigung, nehme ich gerne zur Kenntnis und werden auch darauf zurückkommen. Heute reden wir in ersten Linie über die Pensionsversicherung. Dies ist eine Regelung, die die Pensionsversicherung betrifft und deshalb eigentlich sehr angemessen ist. Aber ich lasse es damit bewenden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank. Entschuldigen Sie, ich muss das loswerden: Es sind keine versteckten Lohnanteile. Sie stehen hier drin, und zwar transparent im Gesetz. Und wenn Sie von solidarisch mit der Landesverwaltung reden, dann nehmen Sie einfach zur Kenntnis: Es sind wie Äpfel mit Birnen. Ein Arbeitnehmer in der Landesverwaltung ist praktisch unkündbar. Die Regierung ist jede vier Jahre sehr einfach kündbar. Das ist nicht dasselbe und darum eine Sonderlösung. Wir haben hier vier Leute, die können alle vier Jahre gekündigt werden. Wir haben einige Staatsbedienstete, und da muss einiges passieren, damit die ihren Arbeitsplatz verlieren. Das ist einfach nicht dasselbe. Da können Sie jetzt noch lange weiter reden, wir sollen hier alle vergleichen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ja, wir können noch lange drumherum reden. Die Überbrückungsgelder sind jetzt in der speziellen Konstellation für die Regierungsmitglieder. Wenn man in die Privatwirtschaft schaut, da gibt es unter Umständen Abgangsentschädigungen. Das ist auch eine Möglichkeit, muss aber nicht unbedingt sein. Ich möchte aber das Thema jetzt wirklich endgültig verlassen. Es geht nur darum, in meinem Votum, aber das ist auch nicht unbedingt angekommen, habe ich auch noch einen Alternativvorschlag eingebaut gehabt, nämlich, dass man die Regierungsmitglieder so für die Dauer des Bezugs von Überbrückungsgeldern sehr wohl auf freiwilliger Basis in der Pensionskasse drin lassen könnte, sie dann aber einfach die arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Beiträge selbst zu entrichten hätten. Dann hätten die Regierungsmitglieder eine Wahlmöglichkeit, müssten aber auch etwas beitragen. Das wäre für mich ein gangbarer Weg. Das ist auch etwas, was in privatwirtschaftlichen Pensionskassen praktiziert wird. Es ist auch im BPVG explizit vorgesehen, dass Leute in arbeitgeber-ähnlichen Funktionen auf freiwilliger Basis in ihrer Kasse mit versichert bleiben können. Das wäre eine Alternative, die irgendwann auch noch zu diskutieren wäre, aber ich weiss nicht, ob es den Rahmen der heutigen Debatte sprengt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, damit sind die Meinungen wirklich gemacht und wir können jetzt zur Abstimmung schreiten. Es liegt uns ein Abänderungsantrag zu Art. 39f der Freie Liste-Fraktion vor. Der Text liegt Ihnen vor.
Wer mit dem Abänderungsantrag einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Zustimmung erteilen. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit wurde dem Abänderungsantrag nicht stattgegeben. Wir stimmen jetzt über Art. 39f, wie er in der Vorlage der Regierung uns vorliegt, ab.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39g steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Auch hierzu hat die Freie Liste-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht. Sie haben ihn ebenfalls erhalten. Soll ich ihn noch einmal kurz vorlesen?Landtagspräsident Albert Frick
Ich meine, dass das nicht nötig ist, nachdem wir nun schon eine sehr lange Diskussion geführt haben. Wenn jemand diesbezüglich Bedarf hat, dass der Antrag erneut vorgetragen bzw. begründet wird, dann würde ich dem gerne zustimmen.Abg. Helen Konzett Bargetze
Dann darf ich noch kurz begründen, also ohne, dass ich ihn vorlese?Landtagspräsident Albert Frick
Bitte sehr.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Art. 39g bzw. unser Änderungsantrag bedeutet, dass sich ein ausscheidendes Regierungsmitglied auf jeden Fall immer noch mindestens eine Ruhezeit von einem Jahr gönnen kann, auch wenn es nur einen einzigen Tag im Amt wäre. Diese Überbrückungszeit soll bei mehreren Amtsperioden auf maximal zwei Jahre beschränkt werden. Die bisherige Regelung sieht vor oder der Vorschlag der Regierung sieht vor, dass es bei vier Jahren Amtszeit sechs Jahre Anspruch gäbe und bei zum Beispiel acht Jahren Amtszeit gar acht Jahre. Und zwar wäre der Anspruch auf annähernd die Hälfte des ursprünglichen Lohnes.
Die Regierungsmitglieder sollen nach dem Änderungsantrag der Freie Liste-Fraktion auf jeden Fall Anspruch auf ein Jahr Überbrückungsgeld haben. Dieser Anspruch soll sich mindestens bei zwei absolvierten Amtsperioden um ein Jahr verlängern. Die Überbrückungsgelder sind nach Meinung der Freien Liste-Fraktion aus Solidaritätsgründen auf 45% des AHV-Jahreslohns minus Koordinationsabzug zu kürzen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir ab. Der Abänderungsantrag zu Art. 39g liegt Ihnen vor. Wer ihm seine Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
3 Stimmen. Damit wurde dem Abänderungsantrag nicht zugestimmt. Wir stimmen jetzt über Art. 39g ab, wie er in der Regierungsvorlage uns vorliegt.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39h steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Auch zu diesem Art. 39h bringt die Freie Liste-Fraktion einen Änderungsantrag ein. Sie haben die Unterlagen ebenfalls bekommen. Ich denke, das ist ein Aspekt, der vielleicht in der Diskussion heute ein bisschen zu kurz gekommen ist. Ich denke, ich muss die neue Formulierung auch nicht mehr vorlesen und die Begründung liefert der Text eigentlich gleich mit. Die Formulierung spricht für sich selbst. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit schreiten wir zur Abstimmung:
Wer dem Abänderungsantrag zu Art. 39h stattgeben will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 39h der Regierungsvorlage ab: Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39i steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Auch zu diesem Artikel hat die Freie Liste-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht. Hier geht es um die Kürzung von Überbrückungsgeldern. Neu soll eine Gegenrechnung stattfinden, dass sämtliche andere Verdienste einfach dazu führen, dass die Überbrückungsgelder um diesen Betrag gekürzt werden können. Ich möchte Ihnen ans Herz legen, sich diesen Vorschlag, diesen Änderungsantrag der Freie Liste-Fraktion noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen. Weil bei Ihren Argumenten, die Sie vorher angebracht und wie Sie argumentiert haben, warum dass Sie bei den anderen Artikeln an der bestehenden Regelung festhalten, ich denke, das hier ist noch einmal ein anderes Thema. Ich denke, es wäre auch ein schlechtes Signal nach aussen, wenn man einfach diese doppelte Möglichkeit im Gesetz belassen würde. Wir haben auch auf anderen Ebenen beschlossen, dass wir doppelt gemoppelte Auszahlungen nicht mehr haben möchten. Ich denke, es würde auch hier wirklich Sinn machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Ich werde auch dem Art. 39i nicht zustimmen, denn er steht an und für sich im Widerspruch zum beantragten Art. 39h. Im 39i schreiben Sie: «Bezieht ein ehemaliges Regierungsmitglied dann unter anderem Leistungen von Sozialversicherungen, dann sind die Überbrückungsgelder um das zu kürzen». Im Art. 39h oben sagen Sie aber wieder, Überbrückungsgelder werden ganz gestrichen, wenn Geld aus der Pensionskasse kommt. Ja, ist jetzt eine Pensionskasse keine Sozialversicherung? Das ist nicht schlüssig für mich. Ich werde nicht zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Dazu kann ich sagen, dass dieser Vorschlag legistisch geprüft wurde und dass das aus unserer Sicht so möglich ist. Wir haben uns schon Gedanken dazu gemacht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort. Nur ganz kurz: Wenn sie keine Überbrückungsgelder bekommen, weil sie eben in Pension sind, dann gibt es ja nichts an den Überbrückungsgeldern zu kürzen. Also null minus null ist nix. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir über den Abänderungsantrag der Freie Liste-Fraktion zu Art. 39i abstimmen: Wer diesem Abänderungsantrag stattgeben will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 3 Stimmen wurde dem Abänderungsantrag nicht stattgegeben. Wir stimmen jetzt über Art. 39i gemäss Regierungsvorlage ab: Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39k steht zur Diskussion.
Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Beim Änderungsantrag zu Art. 39k geht es uns darum, dass die Anrechung von Amtsjahren eben entfallen würde. Ja, dazu muss ich nichts mehr sagen, denke ich. Er ist eigentlich hinfällig, das ist also obsolet geworden.Landtagspräsident Albert Frick
Wenn ich das richtig verstehe, würden Sie Art. 39k vollständig ablehnen.Abg. Helen Konzett Bargetze
Ja, ich denke, das ist jetzt nicht mehr möglich.Landtagspräsident Albert Frick
Damit können wir ganz einfach über Art. 39k jetzt abstimmen: Wer Art. 39k gemäss Regierungsvorlage zustimmen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt.
Entschuldigung, die Abg. Wohlwend wünscht das Wort.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Ich würde gerne beantragen, die restlichen Vorlagen per Gesetzesaufruf zu lesen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Diesen Vorschlag wollte ich Ihnen auch unterbreiten. Darüber muss aber abgestimmt werden. Eine Lesung durch Gesetzesaufruf bedingt einen einhelligen Beschluss des Landtags. Ich wiederhole das gerne: einen einhelligen Beschluss.
Wer die 2. Lesung - und ich wiederhole das gerne, da ein neuer Abgeordneter eingetroffen ist - wir brauchen jetzt einen einhelligen Beschluss des Landtags, wenn wir die restlichen Vorlagen per Gesetzesaufruf behandeln wollen.
Wer die 2. Lesung der restlichen Vorlagen zu Traktandum 21 per Gesetzesaufruf vornehmen will, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Damit haben wir ein eindeutiges Ergebnis, das heisst, einhellige Zustimmung. Wir können die restlichen Vorlagen somit per Gesetzesaufruf behandeln.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Richterdienstgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können mit der Lesung der nächsten Regierungsvorlage, dem Richterdienstgesetz, beginnen.Das Richterdienstgesetz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Richterdienstgesetz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können mit der Lesung der nächsten Regierungsvorlage, dem Lehrerdienstgesetz, beginnen. Das Lehrerdienstgesetz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Lehrerdienstgesetz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Universität Liechtenstein
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können mit der Lesung der nächsten Regierungsvorlage beginnen. Das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Universität Liechtenstein wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Die Abänderung des Gesetzes über die Universität Liechtenstein steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können mit der Lesung der nächsten Regierungsvorlage, dem Finanzmarktaufsichtsgesetz, beginnen. Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können mit der Lesung der nächsten Regierungsvorlage beginnen. Das Gesetz über die Abänderung des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Die Abänderung des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Datenschutzgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können mit der Lesung der nächsten Regierungsvorlage beginnen. Das Gesetz über die Abänderung des Datenschutzgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Die Abänderung des Datenschutzgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzkontrollgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können mit der Lesung der nächsten und letzten Regierungsvorlage beginnen. Das Gesetz über die Abänderung des Finanzkontrollgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Die Abänderung des Finanzkontrollgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir Traktandum 21 durchgearbeitet.
Es gibt noch eine Wortmeldung.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie ich bereits anlässlich der zweiten 1. Lesung im Frühjahr angekündigt habe, möchte ich gerne im Namen der FBP-Fraktion beliebt machen und somit auch einen Antrag stellen, dass das gesamte Paket betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge inklusive den dazu gehörigen Gesetzen einer Volksabstimmung zugeführt wird. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Gerne möchte ich auch noch meine Meinung zu dieser Vorlage einbringen. Ich habe eigentlich zu allen Punkten Nein gesagt, ausser den Gesetzesartikeln bzw. den Änderungen, die von den Abgeordneten Herbert Elkuch und Erich Hasler vorgeschlagen wurden.
Ich möchte Folgendes zum Ausdruck bringen: Es steht eine zweite Vorlage, eine Initiative, die CHF 90 Mio. Einsparungen verspricht, an. Ich denke mir, dass wir mit diesem heutigen Vorgehen vorgeprescht sind und finde es schade, dass wir uns die Zeit nicht genommen haben, diese Vorlage zusammen mit der Regierungsvorlage nochmals anzuschauen und irgendwo einen Annäherungsversuch zu machen.
Nun, das ist vorbei. Der Landtag hat so beschlossen. Das gilt es ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Meinerseits möchte ich nicht, dass diese Vorlage einer Volksabstimmung zukommt. Diese Vorlage soll zu einem normalen Referendum ausgeschrieben werden. Dann werden wir sehen, was das Volk macht. Ich erhoffe mir sehr, dass es vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, ohne dass wir in den nächsten sechs oder sieben Monaten zwei Volksabstimmungen zu diesem Thema machen müssen. Aber meine Hoffnung ist dafür ziemlich klein geworden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich spreche mich für keine Volksabstimmung aus, die wir direkt veranlassen, und zwar aus zwei Gründen: Erstens denke ich, sollten wir diese Verantwortung tragen und uns zu dieser Gesetzesvorlage bekennen. Und zweitens möchte ich, dass, wenn jemand das Referendum ergreift, dass diese Person oder diese Personengruppe dann auch die Verantwortung für das Loch, das entstehen würde, trägt, sollte diese Vorlage noch geknickt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, über den Antrag der Abg. Christine Wohlwend, die sie im Namen der FBP-Fraktion abgegeben hat, befinden. Der Antrag lautet:
«Die gesamte Vorlage über die Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge des Staates sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal einer Volksabstimmung zuzuführen».
Wer diesem Antrag stattgeben möchte, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit hat der Landtag dem Antrag nicht stattgegeben und wir haben gleichzeitig Traktandum 21 abgeschlossen.
Wir machen jetzt eine Pause bis 11:00 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 10:35 Uhr).
-ooOoo-