Änderung der Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein (Nr. 35/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir fahren mit unseren Beratungen fort und kommen zu Traktandum 22: Änderung der Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 35/2013.
Wird dazu das Wort gewünscht? Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete. Mit dem Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein verpflichtet sich Liechtenstein, Umweltabgaben, die in der Schweiz erhoben werden, auch in Liechtenstein zu erheben. Das ist nicht nur aus wettbewerbstechnischen Gründen und Erwägungen aufgrund des Zollvertrags sinnvoll. Umweltabgaben sollten zu mehr Kostenwahrheit führen und durch ihre Lenkungswirkung Kosten, die auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, reduzieren.
Wie die Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in Liechtenstein zeigen, sind in dieser Hinsicht in Liechtenstein in den vergangenen Jahren Fortschritte erzielt worden. Es besteht allerdings noch Potenzial, wie unter anderem ein Vergleich mit der Schweiz zeigt. In Liechtenstein lag 2010 der Anteil der Einnahmen aus umweltbezogenen Abgaben an den Fiskaleinnahmen bei 4,2% gegenüber 7,1% in der Schweiz.
Das schweizerische CO2-Gesetz wurde nun revidiert. In Liechtenstein sollen die Änderungen nachvollzogen bzw. soll die Vereinbarung zum Vertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz angepasst werden.
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Mit Vertragsabschluss im Jahre 2009 wurde mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinbart, dass Liechtenstein die gleichen Umweltabgaben wie die Schweiz erhebt und analoges Recht schafft, um im gemeinsamen Wirtschaftsraum dieselbe marktwirtschaftliche Ausgangslage zu haben.
Aufgrund einer Teilrevision des schweizerischen CO2-Gesetzes zwecks Einführung eines CO2-Zielwertes für Personenwagen wurden die Vereinbarung und das liechtensteinische CO2-Gesetz im Jahr 2012 ein erstes Mal angepasst. Diese Änderungen wurden am 24. Mai 2012 vom Landtag genehmigt und traten am 1. Juli 2012 in Kraft.
Die Revision der schweizerischen CO2-Gesetzgebung bedingt heute eine weitere Änderung der Vereinbarung zum Vertrag betreffend die Umweltabgaben. Es handelt sich dabei um notwendig gewordene Änderungen, welche für mich nachvollziehbar sind. Liechtenstein ist vertraglich gebunden, wir haben Ja gesagt zu gemeinsamen, identischen Regeln. Die Regeln und Abmachungen sind für den gemeinsamen Wirtschaftsraum Liechtenstein/Schweiz von grosser Bedeutung. Durch die vorliegende Abkommensänderung werden unter anderem Wettbewerbsverzerrungen vermieden.
Mit der Revision des CO2-Gesetzes in der Schweiz wird aufgrund der Vertragsverpflichtungen auch eine Revision des liechtensteinischen CO2-Gesetzes erforderlich, welches dem Landtag separat vorliegt (siehe Traktandum 32).
Ich unterstütze die vorgelegte Änderung der Vereinbarung zum Vertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz und empfehle dem Hohen Landtag, seine Zustimmung zu erteilen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich schliesse mich dem Vorredner an, das CO2-Abgaberegime, das hier auf Basis der schweizerischen Regelung vorliegt, auch in Liechtenstein zu übernehmen. Es ist wirklich sinnvoll, hier den gleichen Umgang mit dem Markt Schweiz vorzunehmen und diese CO2-Vorgaben zu übernehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet:
«Der Hohe Landtag wolle der Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein die Zustimmung erteilen».
Wer dem Antrag der Regierung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 22 abgeschlossen. -ooOoo-