Beschluss Nr. 94/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2011/ 77/EU über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte) (Nr. 37/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Beschluss Nr. 94/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2011/77/EU über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 37/2013.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Das Ziel der Richtlinie ist das Urheberrecht von Künstlern und Herstellern von Tonträgern in Einklang mit den Rechten von Autoren zu bringen. Neu soll das Urheberrecht 70 anstatt 50 Jahre betragen und so meistens für die gesamte Lebensdauer eines Künstlers. Begleitende Massnahmen unterstützen die Richtlinie. Die wichtigste dieser begleitenden Massnahmen ist, dass der Hersteller eines Tonträgers seine Rechte am Tonträger verliert, wenn er sie nicht nutzt und entsprechende Massnahmen zum Verkauf fördert. Die Rechte gehen wieder auf den Künstler zurück. Die Richtlinie hat laut Bericht und Antrag für uns keine finanziellen oder personellen Auswirkungen und ist in liechtensteinisches Recht zu übernehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich hätte noch eine Frage zu den Verwertungsgesellschaften: Ich meine, die haben jetzt ja grundsätzlich einmal eine unterschiedliche Regelung wie in der Schweiz. Und eben hier auf Seite 9 steht, dass deshalb auch die schweizerischen Verwertungsgesellschaften, die in Liechtenstein konzessioniert sind, als Vernehmlassungsteilnehmer zur Stellungnahme eingeladen waren. Meine Fragen:
- Gab es hierzu Stellungnahmen oder wie schaut es aus?
- Gibt es hier Mehrkosten durch diese Änderungen?
- Kann die Regierung dazu etwas sagen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Dann bitte ich die Regierung um eine Stellungnahme.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Landtagsabgeordnete. Ich kann zu diesem Punkt des Abg. Erich Hasler im Moment keine detaillierte Auskunft geben, weil die Verfahren im Moment so im Stand sind, dass wir die Umsetzung vorbereiten. Der Bericht und Antrag wird erstellt aufgrund der Vernehmlassungsvorlage. Aber diesen Detailpunkt betreffend Verwertungsgesellschaften kann ich jetzt hier aus dem Stand nicht spontan beantworten.
Im Bericht und Antrag wird man sehen, wie diese Stellungnahme ausgesehen hat. Heute geht es ja nur um die Umsetzung einer EWR-Richtlinie, die wir sowieso übernehmen müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das scheint nicht der Fall zu sein. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden, der wie folgt lautet:
«Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 94/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 3. Mai 2013 die Zustimmung erteilen».
Wer dem Antrag der Regierung zustimmen möchte, möge bitte jetzt abstimmen. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Damit hat der Landtag mit 25 Stimmen die Zustimmung erteilt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 23 abgeschlossen. -ooOoo-