Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Nr. 48/2013); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 30: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Ich möchte gerne noch die Eintretensdebatte zu dieser Gesetzesvorlage vornehmen, bevor wir dann wieder zu einer Stärkung schreiten.
Wir behandeln auch diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 48/2013 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Mit dieser Vorlage soll die Finanzierung der FMA auf eine neue Basis gestellt werden. Die neue Regelung soll die einschlägigen Urteile des Staatsgerichtshofes berücksichtigen, eine langfristig nachhaltige Finanzierung sicherstellen, die Abgaben voraussehbar, berechenbar und transparenter gestalten sowie den Staatshaushalt über eine Reduktion des Staatsbeitrages entlasten. Daneben soll die Beteiligung der FMA an der Arbeit der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen geregelt werden.
Lassen Sie mich zuerst grundsätzlich auf die Kosten der FMA eingehen. Die nicht unbeträchtlichen Kosten der FMA waren in der Vergangenheit immer wieder ein Thema und werden wohl auch heute wieder ein Thema sein. Dabei werden immer wieder recht oberflächliche Vergleiche zu anderen Ländern angestellt und das alte Thema der horrenden Mietkosten neu aufgewärmt. Selbstverständlich sind Vergleiche mit dem Ausland sinnvoll, diese sollen aber sachlich erfolgen. Natürlich wurde mit dem langfristigen Mietvertrag vor einigen Jahren ein - leider Gottes - nicht zu korrigierender Fehler begangen. Dieses alte und nicht mehr rückgängig zu machende Thema bei jeder Gelegenheit, um Stimmung zu machen, neu aufzuwärmen, trägt nicht zu einer sachlichen Diskussion bei.
Die wesentlichen Kostentreiber der Aufsicht liegen in der laufend zunehmenden Regulierungsdichte. Hier ist die FMA weitestgehend fremdbestimmt. Die Regulierungsdichte ist einerseits von aussen durch die EWR-Mitgliedschaft unvermeidbar vorgegeben und andererseits durch dieses Parlament hausgemacht. Allein heute haben wir verschiedene Vorlagen behandelt, bei denen auch explizit auf Mehraufwand hingewiesen wurde.
Ein weiterer Kostentreiber liegt in der stetigen Zunahme der Anzahl Beaufsichtigter. Entgegen dem oft vorhandenen Eindruck hat die Anzahl gesetzlicher und durch diesen Landtag definierter Beaufsichtigter in den letzten Jahren stetig zugenommen. Überdies ist die von der FMA zu bearbeitende Materie äusserst komplex und bedingt daher hochspezialisiertes Personal mit entsprechenden Kostenfolgen.
Bei Vergleichen mit den entsprechenden Behörden im Ausland wird geflissentlich übersehen, dass aufgrund der Kleinheit des Landes kaum Skaleneffekte erzielt werden können. Ein beträchtlicher Grundaufwand für die Beaufsichtigung entsteht völlig unabhängig von der Grösse des Finanzplatzes. Zudem werden zahlreiche Aufgaben, die in Liechtenstein die FMA übernimmt, im Ausland durch die Nationalbank oder andere staatliche Stellen wahrgenommen.
Im Vergleich zur Schweiz ist zudem zu berücksichtigen, dass die Schweiz nicht EWR-Mitglied ist und daher von der EU-Regulierungswut nicht im gleichen Ausmass betroffen ist wie Liechtenstein. Umso bemerkenswerter ist es daher, dass es den FMA-Verantwortlichen gelungen ist, ihren Personalbestand mit 73 Stellen seit der Reorganisation im 2009 bei einer steigenden Anzahl Beaufsichtigter konstant zu halten.
In der Schweiz, Österreich oder Luxemburg ist der Personalbestand in der gleichen Zeitspanne - um 27 bis 36% im Falle von Luxemburg - massiv angestiegen. Dabei wurden zusätzlich auch noch andere staatliche Stellen ausgebaut, denen entsprechende Aufgaben zukommen. Es kann daher festgestellt werden, dass die FMA-Verantwortlichen ihrer Verantwortung bezüglich Kostenkontrolle verantwortungsvoll wahrnehmen und nachkommen.
Nun zum neu vorgeschlagenen Gebührenmodell: Anlässlich der ersten Phase der Gesetzesrevision wurde durch die Regierung und die FMA klar in Aussicht gestellt, dass die betroffenen Verbände frühzeitig in die Erarbeitung des neuen Gebührenmodells aktiv miteinbezogen werden. Das war nicht der Fall. Ich hoffe, dass der von der neuen Regierung versprochene stärkere Einbezug der Verbände künftig besser gelebt wird.
Das neue Gebührenmodell sieht eine weitere Senkung des Staatsbeitrages von CHF 8 Mio. auf noch CHF 5 Mio. vor. Mit diesem Betrag sollen die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben, die in anderen Staaten oft durch andere staatliche Stellen wahrgenommen werden, abgegolten werden. Diese Reduktion des Staatsbeitrages scheint mir angemessen. Zu hinterfragen ist, ob die Fixierung des Staatsbeitrags bei CHF 5 Mio. zielführend ist. Eine Definition des Staatsbeitrages als Maximalbetrag würde es der Regierung künftig ermöglichen, noch flexibler auf die Budgetentwicklung zu reagieren.
Kritisch, aber im Lichte der Urteile des Staatsgerichtshofs wohl unvermeidbar, ist die neue Regelung zu sehen, nach der künftige Deckungslücken wieder zu höheren staatlichen Zahlungen führen könnten. Hier steht der Aufsichtsrat sowie die Regierung, welche das jeweilige Budget der FMA zu genehmigen haben, in der Verantwortung. Es liegt in der klaren Verantwortung von Aufsichtsrat und Regierung, hier entsprechend einzuwirken.
Die neue Regelung, wonach Reservenüberschüsse künftig zurück an den Staat fliessen, ist gerade in Anbetracht der aktuell bereits hohen Reserven zu begrüssen. Die Reduktion des Staatsbeitrages führt zwangsweise zu einer deutlichen Mehrbelastung der Beaufsichtigten, die zumindest relativ gesehen massiv sein kann. Ein Vergleich einzelner Gebühren mit anderen Ländern ist aber auch hier nur beschränkt sinnvoll, da die Gebührenmodelle unterschiedlich sind und letztlich die Gesamtbelastung massgeblich ist. Da die Aufsichtsabgaben klar steuerlichen Charakter haben, ist letztlich die Gesamtbelastung aus Aufsichtsabgabe und sonstigen Steuern relevant, was die internationale Konkurrenzfähigkeit anbetrifft. Diese Gesamtbelastung aus Aufsichtsabgaben und Steuern ist in Liechtenstein nach wie vor klar konkurrenzfähig und damit vertretbar.
Ebenfalls zu begrüssen ist die nun gegebene Voraussehbarkeit und Berechenbarkeit der Abgaben, wie sie vom Staatsgerichtshof gefordert wird.
Zu kritisieren ist die Transparenz hinsichtlich der Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Kategorien von Beaufsichtigten. Hier erwarte ich von der Regierung mehr Transparenz, mit der Vorlage der entsprechenden Berechnungen und Szenarien.
Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Da die FMA eine zentrale Funktion im Rahmen der Weissgeldstrategie und der Wahrung der Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein inne hat, muss ihre Finanzierung gesichert werden. Deshalb wird diese Vorlage, welche fristgerecht umgesetzt werden muss, grundsätzlich nicht in Frage gestellt.
Der Vorschlag der Regierung beinhaltet eine Kürzung der Zuwendung an die FMA von CHF 8 Mio. auf 5 Mio. Dies bedeutet, dass die Finanzintermediäre weitere CHF 3 Mio. über Gebühren und Abgaben zur Finanzierung der Überwachungsbehörde beisteuern müssen. Weiter schlägt die Regierung vor - die Reserven der FMA sollten damit 50% des durchschnittlichen ordentlichen Jahresaufwands der letzten drei Jahre überschreiten -, dass Gelder abgeschöpft werden und an den Staat fliessen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Staat, bei einer Deckungslücke, also wenn die Reserven während 3 Jahren durchschnittlich unter 10% liegen, Geld als utlima ratio zuzuschiessen.
Die Freie Liste-Fraktion begrüsst die Kürzung der Zuwendung an die FMA grundsätzlich. Sie kann sich auch mit der gefundenen Regelung einer Zuwendung an die FMA anfreunden. Dies unter der Prämisse, dass die CHF 5 Mio., die der Staat an die FMA zuschiesst, als Abgeltung für die von der FMA für den Staat erbrachten hoheitlichen Leistungen stehen. Dabei ist aber auch grundsätzlich festzuhalten, dass die FMA, wie möglichst alle staatlichen Dienstleistungen, sich möglichst verursachergerecht selbstfinanzieren muss. Es kann nicht sein, dass der mit einer hohen Wertschöpfung ausgestattete Finanzsektor in Zeiten des Sparens und der Budgetkürzungen staatliche Subventionen und Zuschüsse erhält. Die Regierung wird deshalb aufgefordert, genauestens über die von der FMA für den Staat erbrachten hoheitlichen Leistungen Buch zu führen und diese periodisch dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.
Die Argumentation der Regierung, dass es für den liechtensteinischen Staat opportun ist, das gewisse hoheitliche Aufgaben aus Effizienzgründen der FMA übertragen werden, empfindet die Freie Liste-Fraktion als konsistent und begrüsst diese. Jedoch müssen diese Leistungen transparent ausgewiesen und die Kosten mindestens annäherungsweise erfasst werden. Es soll in regelmässigen Abständen überprüft werden, ob es sich beim Staatsbeitrag von CHF 5 Mio. an die FMA effektiv um eine Abgeltung für Leistungen, welche die FMA für den Staat erbringt, handelt oder um eine Subvention an die Finanzintermediäre. Sollte sich ergeben, dass es sich bei der staatlichen Zuwendung um eine Subvention handelt, so ist diese umgehend zu kürzen. Dabei muss auch eine rückwirkende Betrachtung und eine Rückzahlung von allenfalls nicht gerechtfertigten Subventionen an die FMA ins Auge gefasst werden. Die Freie Liste-Fraktion bedankt sich bei der Regierung für diese unter Zeitdruck sauber ausgearbeitete Vorlage, die mit Augenmass vorgenommenen Abänderungen hin zu einer verursachergerechteren Finanzierung der FMA, und die bereits über die FKO angedeutete Erhebung von Daten zu hoheitlichen Leistungen.
Die Freie Liste-Fraktion wird die Finanzierung der FMA weiter genauestens beobachten und bittet die Regierung inständig, Daten zu den von der FMA für den Staat erbrachten Leistungen nicht nur zu erheben, sondern auch dem Landtag und der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Denn es ist klar, sollte die Regierung zu diesem Sachverhalt nicht eigenständig informieren, dass die Freie Liste-Fraktion mit Fragen an die Regierung herantreten wird. Wir sind für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Bei der gegenständlichen Vorlage soll nun der Staatsbeitrag von bis anhin 8 Mio. auf 5 Mio. reduziert werden. Vorab möchte ich noch allen Beteiligten, die an der Erarbeitung dieser Vorlage involviert waren, den Verantwortlichen bei der Finanzmarktaufsicht und bei der Regierung, für diese Vorlage danken. Ich bin der Ansicht, dass die Finanzmarktaufsicht für das Land Liechtenstein und für die Reputation des Landes Liechtenstein sehr wichtig ist und dass die Finanzmarktaufsicht, die Verantwortlichen bei der Finanzmarktaufsicht und die Mitarbeiter, wirklich sehr gute Arbeit leisten.
Jedoch stelle ich mir bei der Budgeterstellung der FMA einige Fragen. Es gibt durch die Senkung des Staatsbeitrages von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio. nunmehr eine Lücke von CHF 3 Mio. Es stellt sich nun die Frage, wie diese Lücke finanziert werden soll. Soll dies durch Einsparungen geschehen oder soll diese Finanzierungslücke jemand anders zahlen? In Zeiten des Sparens würde man eigentlich davon ausgehen, dass diese Finanzierungslücke durch sparen gedeckt wird. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ganz im Gegenteil. Die Finanzmarktteilnehmer müssen diese Finanzierungslücke übernehmen.
Es stellt sich die Frage: Sind die Beiträge an die Finanzmarktaufsicht für die einzelnen Finanzmarktteilnehmer überhaupt noch tragfähig? Hier möchte ich ein Schreiben zitieren: «Eine Senkung des Staatsbeitrages von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio. ist denkbar, würde aber zu einer massiven Mehrbelastung (Steigerung der Abgabe um durchschnittlich 50% im Verhältnis zu 2013) der Abgabepflichtigen führen. Inwieweit dies für diese wirtschaftlich tragfähig ist, ist fraglich». Hierbei handelt es sich nicht um ein Zitat der Treuhändervereinigung, sondern über ein Zitat der Finanzmarktaufsicht selbst. Jedenfalls reden wir insgesamt um Steigerungen bei vielen Gebühren um rund 200%. Für mich ist vor allem die Bemessungsgrundlage fraglich. Bei der Errechnung dieser Gebühren geht man von einem Aufwand von 20 Mio. aus. Das Budget oder der Geschäftsbericht der Finanzmarktaufsicht des Jahres 2012 geht von einem Gesamtaufwand von CHF 18,2 Mio. aus. Die Bemessungsgrundlage liegt hier wiederum um CHF 1,8 Mio. höher. Für mich ist im Moment in Zeiten des Sparens nicht nachvollziehbar, wieso hier nochmals die Bemessungsgrundlage um CHF 1,8 Mio. erhöht werden soll.
Ich kann mir vorstellen, was die Argumente der Regierung sind. Ich gehe davon aus, dass die Erhöhung der Bemessungsgrundlage dadurch erfolgt ist, dass voraussichtlich eine grosse Regelungsflut auf Liechtenstein zukommt. Das ist richtig und das wird auch viel Arbeit benötigen. Jedoch ist zu beachten, dass es sich hierbei um Aufgaben handelt, die grundsätzlich nicht von der Finanzmarktaufsicht zu übernehmen wären, sondern von der Regierung. Ich bin auch der Auffassung, dass diese Aufgaben bei der Finanzmarktaufsicht bleiben sollten, da es hier voraussichtlich viele Synergieeffekte gibt. Jedoch sollten, wie es der Abg. Lageder ausgeführt hat, die Kosten klar in Regulierung und Aufsicht aufgesplittet werden.
Insgesamt sind viele Gebühren, vor allem die Zulassungsgebühren, meines Erachtens im Vergleich zu anderen Ländern doch relativ hoch. Der Abg. Manfred Kaufmann hat das gestern bereits ausgeführt, dass diese hohen Zulassungsgebühren auch vielfach einen gewissen Abschreckungseffekt haben.
Gesamthaft bin ich jedoch der Ansicht, dass die Vorlage gut ist, würde die Regierung jedoch bitten, nochmals zu prüfen, ob es möglich wäre, die ganzen Gebühren auf einer Bemessungsgrundlage zu erstellen, die um CHF 2 Mio. tiefer liegt. Das würde dem Budget des Jahres 2012 entsprechen. Ich bin für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Mein Votum geht in etwa in die Richtung vom Abg. Thomas Vogt. Ich möchte bei meinem Votum keinesfalls die Arbeit der FMA kritisieren, sondern kann aus meiner Berufspraxis bestätigen, dass die Zusammenarbeit mit der Bankenaufsicht sehr gut erfolgt und es für einen international vernetzten Finanzplatz auch wichtig ist, eine professionell funktionierende FMA zu haben. Insbesondere kann ich auch die in der Gesetzesänderung unter Art. 30b vorgesehenen Vorschriften zur Reservenbildung befürworten.
Es stört mich insbesondere die Aussage auf Seite 6 des Bericht und Antrags, die wie folgt lautet: «Die neue Lösung sieht eine Reduktion des Staatsbeitrages von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio. vor. Das bedeutet, dass die Finanzintermediäre CHF 3 Mio. mehr aufzubringen haben.» Ich finde es störend, dass erwähnt wird, dass die vollen CHF 3 Mio. von den Finanzintermediären zu tragen sind und nicht in Frage gestellt wird, wie denn die FMA ihre Strukturen und Prozesse überarbeiten kann und Geld einsparen kann.
Dies kann ich mit einem Beispiel verdeutlichen: Wenn ein berufstätiger Jugendlicher einen finanziellen Zustupf von seinen Eltern erhält und dieser Zustupf aber eines Tages wegfällt, so kann doch dieser Jugendliche auch nicht von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er eine Lohnerhöhung zur Finanzierung seines Unterhalts bekommt. Ganz im Gegenteil, er muss selber schauen, wo er den Sparhebel ansetzen muss.
Wie ich in meinem Votum gestern zur Beitragskürzung an die FMA gesagt habe, möchte ich hiermit einfach nochmals appellieren, dass Finanzierungslücken nicht immer auf die Finanzintermediäre überwälzt werden sollen. Diese haben mit Margendruck, teils auch aufgrund einer Überregulierung, zu kämpfen und müssen schauen, dass sie gegenüber Unternehmen ausländischer Finanzplätze konkurrenzieren können.
Ebenfalls möchte ich erwähnen, dass die FMA einerseits eine Aufsichtstätigkeit ausführt und andererseits im Regulierungsbereich tätig ist. Diesen Regulierungsbereich übt sie entlastend für die Regierung aus, was aber trotzdem den Finanzintermediären überwälzt wird. Das Limit an Beiträgen vom Staat sowie von den Finanzintermediären an die FMA erscheint mir erreicht zu sein. Die FMA muss auch mal schauen, wo sie ihren Gürtel enger schnallen kann. Eventuell wäre dies ein Punkt, welchen man in die Eignerstrategie der Regierung für die FMA einfliessen lassen könnte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe jetzt verschiedene Voten der Vorredner gehört. Ein feuriges Votum, würde ich fast meinen, für die FMA von meinem Tischnachbar, dem Kollegen Elfried Hasler, und dann eben mehr kritische Voten der Kollegen Vogt und Kaufmann, wobei ich mich ganz klar auch zu den Kritikern zählen würde.
Es wurden verschiedene Themen angesprochen. Vergleiche mit dem Ausland sind nicht möglich. Wir brauchen wirklich nicht immer Vergleiche anzustellen. Es reicht, wenn wir bei uns im eigenen Haus schauen, wie die Sachlage ausschaut. Hier sieht es leider so aus, dass wir ein grosses Staatsdefizit haben. Die FMA hat ihr Budget und ich meine einfach, die FMA muss auch sparen. Wir wissen, dass wir 20% grundsätzlich sparen müssen und das erwarte ich auch von der FMA. Es mag stimmen, dass wir fremdbestimmt sind - gut, das haben wir selber gewollt -, aber man muss hier auch einmal erwähnen, dass EWR, eben dabei sein, nicht nur glücklich macht.
Die FMA hat sicherlich ein hochspezialisiertes Personal. Man darf aber auch erwähnen, dass eben nicht unbeachtliche Kosten dadurch entstehen, dass gerade bei der FMA eine hohe Fluktuation besteht, die höher ist als in der übrigen Landesverwaltung. Es mag auch stimmen, dass wir keine Skaleneffekte realisieren können wie vielleicht andere Länder mit anderen Strukturen, die sehr viel grösser sind. Nichtsdestotrotz meine ich, dass wir eine grössenverträgliche Struktur brauchen. Und da können Einwendungen kommen von woher auch immer. Es ist sicher positiv zu erwähnen, dass der Personalbestand in den letzten Jahren konstant geblieben ist. Nichtsdestotrotz, ob diese Strukturen effizient sind oder nicht, das wissen wir nicht. Ich denke, da ist auch Sparpotenzial drin.
Es wurde auch erwähnt, dass gerade beim Gebührenmodell die Verbände nicht mit einbezogen würden. Nach den jetzigen Ansätzen ist davon auszugehen, dass hier auf Reserve Gebühren erhoben werden sollen, also mit einer tendenziellen weiteren Ausweitung des Budgets.
Ich meine insgesamt, wenn man sich die Gebührenordnung anschaut - klar, sie ist nicht vergleichbar mit dem Ausland, sie ist aber auch nicht unbedingt besonderlich geschickt aufgestellt -, dass die Eintrittsgebühren zum Teil so hoch sind, dass man sie effektiv als Zutrittsbarrieren bezeichnen muss.
Es wurde von den Vorrednern erwähnt, dass die Belastung vertretbar sein muss. Ich denke, die Belastung ist jetzt für die Finanzintermediäre zu hoch. Mit der Kürzung des Staatsbeitrags werden noch mehr Kosten auf die Finanzintermediäre abgewälzt. Und wenn man zum Beispiel pro verwaltete Gesellschaft neu CHF 40 anstatt CHF 30 bezahlt, dann bedeutet das eine Kostensteigerung um 25%, anstelle dass man 20% spart.
Was die Transparenz der Aufteilung der Kosten angeht, so würde ich mich den Vorrednern anschliessen. Es braucht mehr Transparenz.
Nichtsdestotrotz bin ich für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Sehr geehrter Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte mich hier vielen Sachen anschliessen und möchte das bestärken. Es freut mich vor allem, dass die Finanzintermediäre zufrieden mit der Leistung der FMA sind, dass dort Wohlwollen zu hören ist. Das freut mich ausserordentlich. Ich finde es aber erstaunlich, wenn ich weiterlese im Bericht und Antrag, zum Beispiel Seite 19, dass dort, wie es heisst, «eine direkte Überwälzung sämtlicher Kosten an die Finanzintermediäre wohl deren wirtschaftliche Tragfähigkeit überschreiten würde». Im ersten Moment, als ich das gelesen habe, habe ich gedacht, dass wir jetzt eine Quersubvention an diese Finanzintermediäre machen, wenn sie sich diese eigene Aufsicht nicht mehr leisten können. Das war mein Gedanke. Ich denke, da wird wohl ein Überlegungsfehler meinerseits dabei sein.
Auf der anderen Seite möchte ich beliebt machen, dass man die FMA, trotz allem Erfolg mit ihren Arbeiten zum Sparen, bemüht, und ihnen sagt: Hört zu, wir haben ein Staatshaushaltsproblem, und auch bei der FMA wäre sparen angesagt.
Dann möchte ich noch, wie von Elfried Hasler angefangen, beliebt machen, diese Transparenz bezüglich der Aufteilung der Kosten zu unterstützen. Das würde ich sehr begrüssen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich respektiere und anerkenne die Ausführungen des Abg. Elfried Hasler, die er der FMA attestiert. Wir kennen diesen Grundaufwand, wir kennen auch die Regulierungswut, wie er es genannt hat, seitens der EU. Wir kennen auch die besondere Situation in Liechtenstein mit der FMA im Vergleich zu anderen Finanzmarktaufsichten. Dennoch hat es sich die FMA leicht gemacht: Nachdem der Staat den Sparwillen kundtat, den Staatsbeitrag von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio. zu kürzen, sind sie hingegangen und haben diese CHF 3 Mio. einfach den Finanzintermediären überwälzt. Meine Vorredner haben es auf den Punkt gebracht. Der Abg. Manfred Kaufmann hat gesagt, die FMA muss den Gürtel ebenfalls enger schnallen. Die FMA muss auch sparen, sagt Erich Hasler, und auch weitere Votanten sind da meiner Meinung.
Der Personalbestand ist konstant geblieben. Aber ich denke, dass man mit diesen 80 Mitarbeitern, die pro Tag 8 Stunden Einsatz haben, das sind am Tag doch 640 Mann- oder Fraustunden und in einer Woche 3'200 Arbeitsstunden, doch einiges erreicht. Und jetzt geht es darum, dass man die Strukturen, die Prozesse überdenkt. Und dort muss auch die FMA einen Beitrag leisten, wie alle anderen auch diesen Beitrag leisten. Wir verlangen von verschiedenen Institutionen, wir verlangen von der Regierung, dass sie in ihren Ministerien, wir verlangen von Verbänden und Institutionen von Vereinigungen, dass sie auch einen Beitrag leisten an das Sparpotenzial des Staates, um die Staatsfinanzen gesunden zu lassen. Wir sprechen von 10%, der Abg. Erich Hasler hat von 20% gesprochen, also mindestens 10%. Und diesen Beitrag kann auch die FMA zusätzlich leisten. Deshalb werde ich bei Art. 29 das nochmals anbringen, damit die FMA eine Million von sich aus, das heisst, von ihrem Budget aus, ohne Überwälzung auf die Finanzintermediäre, einspart. Sie kennt die eigene Struktur am besten, sie kennt die Prozesse und sie kann bei diesem Aufwand - davon bin ich voll überzeugt - ohne Einschränkung der Leistungen, die die FMA erbringen muss, auch etwas einsparen, und damit einen Beitrag zur Gesundung unseres Staatshaushaltes leisten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich möchte die Ausführungen des Abg. Elfried Hasler unterstützen und ein bisschen an den Realitätssinn, denke ich, auch appellieren. Das Aufgabenspektrum der FMA wächst stetig. Sie hat es trotzdem geschafft, keinen Personalaufbau zu betreiben. Das kann man irgendwie auch als eine Effizienzsteigerung interpretieren, würde ich einmal sagen. Ich bin mit Ihnen einig, dass die FMA sparen muss, die Frage ist nur: Ist das möglich? Weil die FMA darf keine Leistungen abbauen, ungleich dem Staat. Wir sagen, irgendwann ist fertig mit sparen und dann geht es ans Eingemachte. Dann müssen wir uns entscheiden, ob wir diese Leistungen abbauen wollen. Das kann die FMA, denke ich, leider nicht. Denn sie hat Verpflichtungen zu regulieren und sie muss auch regulieren, um eben die Weissgeldstrategie, den Finanzplatz zu stärken. Sie macht das nicht zum Spass, sondern die Anforderungen sind von aussen gestellt.
Und die Regulierungsdichte kommt ja auch nicht von ungefähr. Wer ist denn schuld, dass wir so stark regulieren müssen? Ich denke, es ist die Finanzindustrie selbst, die in der Vergangenheit sehr viele Fehler gemacht hat und nicht mit den Freiheiten umgehen konnte, die man ihr in der Vergangenheit gegeben hat. Deshalb diese Regulierungswut oder -welle, wenn wir das so nennen wollen.
Wichtig ist für mich auch, dass wir wirklich - da möchte ich mich auch dem Kollegen Elfried Hasler anschliessen - eine Mischrechnung machen. Und dann, denke ich, ist der Aufwand für die Finanzintermediäre vertretbar.
Dann noch ein kleiner Gedanke: f = m x a. Die Kraft ist entscheidend von der Masse und der Beschleunigung abhängig. Wenn wir jetzt die Masse, sprich das Geld, das wir der FMA geben, massiv reduzieren, könnte sich das - das verhält dann nicht physikalisch -, auf die Beschleunigung, d.h. was die FMA wirklich zu leisten vermag, auswirken. Und das hätte wiederum negative Konsequenzen für den Finanzplatz.
Ich stimme dem Abg. Johannes Kaiser grundsätzlich zu. Die Frage ist nur: Ist das möglich? Ist es realistisch, dass die FMA überhaupt noch mehr einsparen kann? Es geht um die Leistung, die sie erbringen muss. Diese kostet etwas. Ist es möglich oder nicht? Wenn die Regierung oder Sie selbst, Herr Abg. Kaiser, das darlegen können, dass es möglich ist, dann werden wir das machen, denke ich. Aber das ist die Gretchenfrage für mich. Und alles andere wird nichts nützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die FMA - darf man sagen - ist inzwischen ihren Kinderschuhen weit und endgültig entwachsen und hat ihren Professionalisierungsgrad laufend erhöht. Es ist bekannt, dass die Führung der Arbeitsqualität höchstes Augenmerk beimisst und Wert darauf legt, dass sich die Organisation dank Kompetenz mehr und mehr zu einem Partner der Märkte entwickelt. Und dazu noch ein Wort zu Ihnen, Herr Kollege Lageder. Auch wenn wir eine Regelungsdichte haben, ist auch darin Professionalität und Kompetenz der Behörde zu erkennen, wie pragmatisch im Umgang mit den Märkten davon Gebrauch gemacht wird.
Aber wie auch immer, eine professionell funktionierende Finanzmarktaufsicht ist essentiell, elementar für einen international vernetzten Finanzplatz wie den unseren. Leider oder wohlweislich wurde der Einbezug der Marktteilnehmer in die Erarbeitung der gegenständlichen Vorlage halt verabsäumt.
Das nun vorliegende Gebührenmodell, unter Berücksichtigung des nochmals um CHF 3 Mio. reduzierten Staatsbeitrag, führt dazu, dass sich der von den Marktteilnehmern zu entrichtende Obolus um bis zu 200% erhöht. Die Limiten des Erträglichen - und so wird auch geschrieben - sind erreicht. Das teilen die Marktteilnehmer mit.
Ich möchte auf die 2. Lesung von der Regierung gerne noch hören, wie denn die FMA mit absehbaren, auch aufgrund von diesem Gebühren-Modell, wieder bevorstehenden Einnahmenausfällen umzugehen gedenkt. Ich gebe ein kleines Rechnungsbeispiel hierfür: Im Moment haben wir etwa noch 40'000 Sitzgesellschaften, Stiftungen, glaube ich, bei uns im Land und das sind dann auch die einzelnen sorgfaltspflichtrechtlich relevanten Geschäftsbeziehungen zur Festlegung der Gebühren. Pro Geschäftsbeziehung sind CHF 40 zu entrichten. Heute sind es 40'000 x CHF 40, das gäbe dann CHF 1,6 Mio. Jetzt haben wir in der gestrigen Diskussion zum Massnahmenpaket III gehört oder gesehen, dass die Regierung mit den Einnahmen aus der erhöhten Mindestertragssteuer CHF 16 Mio. dazu bekommen. Das rechnet sich dann mit etwa 22'000 Sitzgesellschaften. Wenn nur noch diese 22'000 übrig bleiben, dann gibt das eine Differenz von wiederum CHF 700'000 im Jahr. Das ist jetzt schon absehbar. Wie wird die Finanzmarktaufsicht mit solchen, künftig absehbaren Einnahmenausfällen umgehen? Ich habe gestern schon etwas zu Protokoll gegeben, ich gebe heute nochmals etwas zu Protokoll: Weiteren Gebührensteigerungen werde ich in diesem Hause nämlich nicht mehr zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Ich denke, dass derjenige, der die Leistungen von der FMA bezieht, diese auch bezahlen muss. Wenn sie der Staat bezieht, muss auch er bezahlen und sonst derjenige, der das braucht. Weil in anderen Sektoren, beispielsweise wenn ich eine EMPA-Prüfung brauche oder eine Gefahrenanalyse machen lassen muss, bezahlt auch niemand mit. Das muss die Firma voll bezahlen. Das ist dort auch nicht quersubventioniert - oder andere Kontrollen irgendwie, Druckprüfungen und so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Nur eine kurze Replik an den Abg. Wenaweser: Wenn er die Frage stellt, wie die Regierung einen allfälligen Rückgang der Einnahmen bei der FMA in Zukunft finanzieren wird, dann denke ich, dass der falsche Adressat gewählt wurde. Es wird die Finanzbranche sein, die sich überlegen muss, entweder, wie sie ohne FMA existieren könnte, was sich selbst beantwortet, oder wie der Finanzierungsbeitrag sich da erhöhen muss. Denn ich folge dem Kollegen Elkuch: Der Staat bezahlt bei der FMA, was er in irgendeiner Form von ihr bezieht. Und der Rest, für den wird die Finanzbranche aufkommen müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zum Abg. Marxer und zum Abg. Elkuch in Bezug auf das Kostenverursacherprinzip: Ich bin auch ein grosser Befürworter vom Kostenverursacherprinzip, aber es hat einfach gewisse Grenzen. Und eine Grenze vom Kostenverursacherprinzip ist für mich die Wettbewerbsfähigkeit, wenn Kosten dazu führen, dass wir international nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Beispielsweise bei diesen Gebühren bzw. bei den Zulassungsgebühren im Fondsbereich, das sind Gebühren, die international verglichen werden. Und wenn wir hier nicht mehr konkurrenzfähig sind, zum Beispiel bei den Zulassungsgebühren, dann wird auch niemand mehr nach Liechtenstein kommen und hier einen Fonds gründen. Ich denke, das hier ist beispielsweise ein preissensibler Bereich.
Dann gibt es noch einen weiteren Punkt in Bezug auf das Kostenverursacherprinzip: Die Frage der Kosten, welche Kosten es sind. Hier würde man davon ausgehen, dass es sämtliche Kosten der Finanzmarktaufsicht sind. Dem ist jedoch nicht so, da wir ja vorhin ausgeführt haben, dass einige Kosten der Finanzmarktaufsicht den Regulierungsbereich betreffen. Und das ist eine klassische Aufgabe, die normalerweise der Staat erbringt und nicht die Finanzmarktbehörde. Ich bin der Ansicht, dass das nicht auch noch von den Finanzmarktteilnehmern übergewälzt werden kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Nochmals zwei ganz kleine Sachen: Ich bin es eigentlich gewohnt, wenn ich Kostenverursacher bin, dann bestimme ich in der Regel selbst, welche Kosten ich verursache. So könnte ich mir das auch vorstellen. Hier wird fremdbestimmt, welche Kosten entstehen. Das bestimme nicht ich. Ich habe einfach nur zu zahlen. Das mal das eine zum Kostenverursacherprinzip.
Ich gebe Ihnen Recht, Kollege Marxer, ich würde die Frage vielleicht etwas anders formulieren. Wir sagen nicht mehr, wer finanziert die Einnahmenausfälle, sondern wie geht man mit Einnahmenausfällen um? Ist dann allenfalls auch einmal ans Sparen gedacht? Wenn ich es so formuliere, müsste es passen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es liegt natürlich in der Natur der Sache, dass die direkt Betroffenen wenig Freude haben mit erhöhten Gebühren. Das versteht jedermann hier drinnen. Als Beispiel: Ich habe auch keinen Einfluss auf die MFK, was ich für diese Vorführgebühren bezahle. Und das ist jetzt nun einmal Pflicht, dass wir - als Beispiel - das Auto vorführen müssen. Das verursacht gewisse Kosten. Selbstverständlich sind das kleinere Kosten im Vergleich zum Finanzplatz.
Aber der Abg. Lageder hat das schon auf den Punkt gebracht. Dieser Regulierungstsunami - und der Tsunami kommt erst noch, das wissen wir auch, es werden noch deftigere Regulierungswellen kommen, die einen zusätzlichen massiven Aufwand verursachen werden und das wird auch wieder Kosten generieren, davon bin ich überzeugt -, aber eben, dieser Regulierungstsunami ist halt schon hausgemacht. Da hat es einfach eine gewisse Branche übertrieben und nun schlägt das Pendel leider in die andere Seite aus und die EU fordert hier halt ihren Obolus. Das kann man hier kurz und bündig sagen.
Zu den Kosten der Regulierung: CHF 5 Mio. bezahlt der Staat an diesen Regulierungskosten. Jetzt kann man geteilter Meinung sein: Ist der Betrag zu tief? Ist er zu hoch? Wir haben hier drinnen gesehen, im Bericht und Antrag hat es entsprechende Zahlen. Auch für die Allgemeinkosten ist ein Faktor drin, über den kann man diskutieren. Aber im Endeffekt müssen wir einfach irgendwie sehen, wie wir diese Finanzmarktaufsicht finanzieren und das Reputationsrisiko für das Land möglichst gering halten können. Wie gesagt, ich verstehe die direkt Betroffenen schon, dass sie keine Freude damit haben. Das geht allen gleich. Aber auf der anderen Seite müssen wir diese Kosten irgendwie finanzieren. Sie kennen natürlich auch die Ausführungen der FMA zum Sparen. Die FMA sagt, wir haben bereits gespart. Und was man vielleicht auch sagen muss: Der Landtag ist redlich bemüht, fast in jeder Sitzung weitere Aufgaben der FMA zuzuschieben. Das sind halt einfach auch Konsequenzen. Irgendwo ist dann die Luft einmal draussen. Aber ich bin auch froh, wenn die FMA weiter Sparpotenzial findet. Aber irgendwo müssen wir der Realität schon auch in die Augen sehen. Und wie gesagt, der Tsunami kommt erst noch.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Vorab möchte ich mich beim Vorsitzenden in der Runde entschuldigen, dass ich diese Diskussion eigentlich mit angezogen habe. Ich wollte eigentlich möglichst rasch auf die Vorlage eingehen, ansonsten werden wir hier heute nicht mehr aus diesem Hause kommen.
Abschliessende Bemerkung meinerseits zu diesem Thema «Wettbewerbsfähigkeit»: Denken sie an die Marktteilnehmer, die Wettbewerbsfähigkeit der Treuhandbüros, der Banken etc. Dazu hat Herr Hasler mit der Zusammenführung von Steuern und Aufsichtsabgaben meiner Meinung das beste Beispiel gemacht. Wenn die Finanzbranche der Ansicht ist, dass deren Wettbewerbsbedingungen hier in Liechtenstein nicht mehr gegeben sind, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Mit Wettbewerbsbedingungen könnten sie auch gemeint haben, wie die Tarifstruktur von der FMA gestaltet wurde. Ich habe kein Problem, wenn die Finanzbranche mitredet und bei Zulassungsgebühren von Fonds etc. eine Senkung verlangt. Aber selbstverständlich muss es auch irgendwo kompensiert werden. Aber dass die Branche selbst beim Tarif - wie die FMA zu ihren nötigen Einnahmen kommt -mitspricht, damit habe ich kein Problem. Ich habe auch kein Problem mit dem Antrag, der von Herrn Kaiser kommen wird, bezüglich der 1 Million. Für mich ist die Zielsetzung klar: Diese CHF 1 Mio. soll nicht auf die Marktteilnehmer überspielt werden, sondern soll in-house eingespart werden. Und meine Ansicht hierzu ist: Die Regierung hat die Oberaufsicht über die FMA, sie kennt die Wünsche des Landtags, nicht nur für die FMA, sondern für die gesamte Verwaltung. Es ist an der Regierung, zusammen mit dem Aufsichtsrat der FMA diesbezüglich Ziele - pro 2014 als nächste Gelegenheit - zu definieren, die dies berücksichtigt. Die Regierung muss zusammen mit dem Aufsichtsrat, der die Organisation FMA kennt und das Sparpotenzial in einer ersten Phase einschätzen kann, Oberaufsichtsbehörde sein. Selbstverständlich darf der Landtag zurückfragen, wenn die Kosten in Zukunft ausufern sollten. Aber in einem ersten Schritt würde ich diese Massnahme in die Hände der Regierung legen, bevor ich einen aktiven Senkungsantrag stützen könnte. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Noch ein Kommentar zu einer Aussage des Abg. Christoph Wenaweser. Ich muss Sie leider beruhigen. Das Risiko trägt der Staat. Sie sehen es ja in Art. 30. Wenn nicht genug Geld vorhanden, dann muss der Staat nachschiessen. Also wenn Stiftungen eingehen werden, wie Sie mir ja gestern versichert haben, dass es ja nicht passieren wird, da wir jetzt die Mindestertragssteuer nicht erhöhen, also haben wir ja das Problem grundsätzlich schon einmal nicht. Wenn das aber passieren sollte und eben der FMA Geld fehlt, dann werden wir in die Bresche springen müssen. Leider.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christoph Wenaweser
Ich möchte es jetzt nicht mehr ausdehnen, aber ich habe gestern auch nicht gesagt, wenn wir die Mindestertragssteuern nicht erhöhen, dann behalten wir die Gesellschaften. Ich habe nur immer gesagt: Warten wir doch bitte den Transformationsprozess ab und schauen, was dann übrig bleibt.
Des Weiteren ist fast untergegangen auf den Schluss meines ursprünglichen Votums hin, dass ich durchaus lobende Worte für die Finanzmarktaufsicht hatte. Und den allerletzten Satz, den ich mir vorbereitet habe, den bringe ich halt jetzt. Zum Schluss meine ich nämlich, wir müssen Eintreten auf diese Vorlage, schon aus der Konsequenz der gestrigen Diskussion aus dem Massnahmenpaket heraus. Weil da hat sich, glaube ich, niemand dagegen gesträubt, diese 3 Mio. vom Staat weg zu nehmen. Wenn ich mich da sträuben würde, dann hätte ich es gestern getan. Also auf diese Vorlage ist einzutreten. Und meine Befürchtungen haben sich einfach auf weitere Einnahmenausfälle in der Zukunft bezogen. Nicht auf diesen Moment. Diese Vorlage ist für mich unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Den Artikel, den der Abg. Lageder jetzt eben angesprochen hat, hätte ich dann auch bei der Gesetzeslesung angesprochen. Das ist ein sehr kritischer Artikel. In Art. 30 b, wie Sie sagen, ist ein Auffangbecken installiert, der Staat ist das Auffangbecken der FMA. Und da frage ich mich schon, woher denn der Druck kommen soll, das Budget zu reduzieren, einzuhalten, wenn nicht vom Landtag, der die Finanzhoheit hat? Das einzige Mittel haben wir über diesen Staatsbeitrag. Und wenn der Druck nicht vom Landtag kommt, von wo denn? Jedenfalls ist das ein Auffangbecken, das der FMA alle Möglichkeiten gibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nun möchte ich das Wort der Regierung übergeben.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich danke Ihnen für Ihre Voten, insbesondere den Abgeordneten Elfried Hasler und Thomas Lageder für die ganz positive Bewertung der FMA. Ich denke, die FMA macht wirklich eine ausgezeichnete Arbeit und man muss wirklich berücksichtigen, dass in den vergangenen Jahren die Regulierungsdichte markant zugenommen hat. Es wurde ja im Bericht und Antrag auch entsprechend ausgeführt - wenn ich nur auf Seite 32 schaue -, was seit 2010 alles an neuen Regulierungen geschaffen worden ist: Solvency II, Basel II, Basel III, MiFID II, UCITS IV, AIFMD. Alle diese Regulierungen zeichnen sich durch einen stark überhöhten Umfang und Detailierungsgrad aus. Und die FMA ist die Behörde, die diese Aufgabe für unseren Staat wahrnehmen muss. Diese Aufsicht muss wahrgenommen werden.
Wenn diese Aufsicht mit einer guten Qualität wahrgenommen werden soll, dann muss die FMA auch über die entsprechenden Ressourcen verfügen. Daran führt kein Weg vorbei. Und der Abg. Elfried Hasler hat das sehr gut ausgeführt, dass im Vergleich zu ausländischen FMAs die FMA in Liechtenstein den Personalbestand konstant gehalten hat und auch die Sachaufwendungen wurden konstant gehalten. Ich denke, das zeigt auch, dass hier wirklich eine Effizienzsteigerung resultiert hat.
Es wurde mehrfach der Einbezug erwähnt. Mir ist bewusst, dass bei dieser Vorlage der Einbezug nicht optimal funktioniert hat. Ich habe auch schon darauf hingewiesen, dass wir hier unter einem enormen zeitlichen Druck standen aufgrund dieser Urteile des Staatsgerichtshofs, Phase I und Phase II. Wir waren wirklich unter Druck, diese Vorlage möglichst rasch zu erarbeiten, und haben aber im Zeitpunkt der Vernehmlassung diese Verbände auch abgeholt und mit ihnen Gespräche geführt. Die FMA war bei allen vor Ort, hat sie orientiert über die entsprechenden Anpassungen, und es ist klar, dass es schöner gewesen wäre, wenn man vor der Erarbeitung des Vernehmlassungsberichtes diese Runde machen hätte können. Dies war einfach aufgrund des Zeitdrucks nicht möglich. Und das haben wir den Verbänden auch entsprechend kommuniziert, dass es nicht die Intention ist, in Zukunft so zusammenzuarbeiten, sondern in der Regel versuchen wir ja wirklich frühzeitig den Kontakt aufzunehmen und den Input abzuholen für die Vorlagen. Und Sie haben ja bei anderen Vorlagen gesehen, dass es eben dort wirklich gewürdigt wird, wie man zusammengearbeitet hat.
Es wurde angesprochen, inwieweit die Leistungen der FMA für den Staat abgegolten werden. Das wurde insbesondere auch vom Abg. Thomas Lageder angesprochen. Es ist klar, dass wir hier einen Fokus darauf legen müssen. Das ist auch das Interesse, das ich selbst habe. Ich möchte wissen, wie viel Leistungen die FMA für den Staat erbringt im Rahmen der ganzen Regulierung. Ich denke, das ist wirklich wichtig und diese Transparenz sollte man auch offenlegen. Die Frage ist da einfach dann, an welchen Kreis und in welcher Form? Das müsste man sicher nochmals dann diskutieren.
Es wurde die Frage gestellt, ob die Beiträge für die Marktteilnehmer immer noch tragbar sind. Und da wurde dann auch auf Seite 19 verwiesen. Ich denke, man muss diese Passage auf Seite 19 einfach auch richtig lesen. Dort steht nämlich drin, wenn der Staat keinen Staatsbeitrag leisten würde, das heisst diese 5 Mio. auch noch vom Markt zu übernehmen wären, dann wäre die wirtschaftliche Tragfähigkeit überschritten. Aber so, wie es jetzt ist, sind wir sicher noch im Bereich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit.
Und dort möchte ich noch einen Link machen zur Diskussion von gestern. Wenn man das neue Steuergesetz anschaut, gibt es insbesondere in der Finanzbranche etliche Unternehmen, die eben jetzt markant von dieser neuen Regelung profitieren und mit diesen Gebühren, die hier neu auf sie zukommen, nur einen Bruchteil der Kosten zahlen, die sie gemäss altem Steuergesetz zu zahlen gehabt hätten.
Es wurde auch gefragt, wie die Bemessungsgrundlage ausschaut. Es ist natürlich so, dass die FMA gewisse Margen eingebaut hat. Sie macht Planrechnungen für die nächsten Jahre. Und das Ganze ist auch mit gewissen Unsicherheiten verbunden. Das ist logisch. Dennoch denke ich mir, dass mit diesen Rechnungen, diesen Szenarien, gewisse vernünftige Aufteilungen gemacht werden können, dass man dann wirklich ein Modell hat, mit dem man in Zukunft arbeiten kann. Und dort ist es so, wie es auch schon ausgeführt worden ist, dass der Staat schlussendlich die Defizitgarantie trägt. Das ist neu im Vergleich zum alten Modell. Denn bisher war es so, dass der Markt das Defizit getragen hat. Und das ist auch in der Schweiz so. Wenn man die FINMA anschaut, da trägt der Markt das Defizit und nicht der Staat. Aufgrund des Staatsgerichtshof-Urteils ist das nicht zulässig und deshalb mussten wir das ganze System kehren.
Es wurde auch angesprochen betreffend der Leistung, die bezogen wird, es ist fremdbestimmt und quasi ich habe diese Kosten nicht verursacht. Wir müssen uns einfach schon im Klaren sein, wir sprechen hier von einer Aufsichtsfunktion und nicht vom Bezug einer Leistung. Und es gibt ja diverse andere Leistungen respektive diverse andere Gebühren, die man zahlen muss, ob man das will oder nicht. Ich glaube kaum, dass jeder von Ihnen im Jahr zweimal den Kaminfeger haben will. Vielleicht reicht das einmal. Vielleicht einmal in zwei Jahren. Und das sind alles so Vorschriften, die da sind und dann müssen Sie einfach diese Gebühren zahlen und sagen nicht von sich aus, ich möchte diese Leistung jetzt haben. Es wurden auch andere Beispiele genannt, bei der MFK usw. Also man muss schon unterscheiden ist es eine Leistung, die ich beziehe vom Staat und entgelte diese oder ist es eine Aufsichtsfunktion, die wahrgenommen wird und dann eben entsprechende Kosten weiterbelastet werden.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich in regelmässiger Diskussion bin mit der FMA und dort auch klar signalisiert habe, dass auch die FMA sparen muss. Ich glaube, das ist auch bei der FMA angekommen, diese Botschaft haben sie verstanden. Dennoch ist einfach die Frage, mit welchen Zahlen man hier in dieses Modell reingehen will. Und dort denke ich auch geht es in die Richtung, die der Abg. Christoph Wenaweser angetönt hat. Man muss ja auch mit gewissen Marktentwicklungen rechnen, man muss mit gewissen Einnahmenausfällen rechnen und die müssen natürlich in einem Modell auch entsprechend gerechnet werden, dass man nicht dann von Beginn weg schon mit roten Zahlen operiert. Und dann kommt wirklich wieder die Frage: Welchen Staatsbeitrag wollen wir festlegen?Auf der anderen Seite haben wir den Markt: Welche Beträge können wir dem Markt auferlegen und welchen Anteil kann die FMA an die ganze Geschichte leisten? Das ist so ein Dreieck, das wir haben, und da muss einfach irgendwo die Balance stimmen. Und ich bin schon überzeugt, dass mit dieser Vorlage eine vernünftige Balance gefunden worden ist. Ich habe bewusst auch die FMA entsprechend orientiert und beauftragt in dieser Vorlage, den Staatsbeitrag von CHF 8 Mio. auf 5 Mio. zu reduzieren. Das ist sicher nicht auf grosse Gegenliebe gestossen, das kann ich Ihnen hier auch sagen. Ich weiss auch, dass der Markt nicht unbedingt glücklich ist. Aber im Sinne der Sache und im Sinne der Sanierung des Staatshaushaltes war das für mich eine notwendige Massnahme, die ich entsprechend auch veranlasst habe. Und ich denke, wir haben hier wirklich eine Lösung, die für alle tragbar ist. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube, Eintreten wird nicht bestritten.
Bevor wir mit der Lesung beginnen, möchte ich jetzt eine Pause machen und Sie zu einer Stärkung bis 19:40 Uhr einladen. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:05 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit der Behandlung von Traktandum 30 fort.
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir mit der 1. Lesung durch Artikelaufruf beginnen.Art. 5 Abs. 1 Bst. hbis und Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. hbis und Abs. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Regierung bedanken, dass sie zu dieser Bestimmung ein Gutachten eingeholt hat über die Verfassungsmässigkeit dieser Bestimmung. Ich hoffe, dass diese Bestimmung jetzt auch der Verfassung standhält. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Im Bericht und Antrag, Seite 25, heisst es, dass die FMA angehalten ist, sich stärker an den Tätigkeiten der Europäischen Aufsichtbehörden zu beteiligen. Ich frage mich, wie das Wort «angehalten» zu interpretieren ist. Gibt es hier einen gesetzlichen Zwang, gibt es Vorschriften oder ist das einfach eine Wunschvorstellung der FMA, dass sie sich gerne daran beteiligt? Schlussendlich, wie gesagt, das «angehalten» hat nicht den Eindruck, dass es verpflichtend ist. Auf der anderen Seite heisst es dann in Art. 5 Abs. 5: Die FMA usw..... Sie ist zu diesem Zweck verpflichtet, sich an den Tätigkeiten zu beteiligen.
Bisher hatte die FMA einen Beobachterstatus. Ich denke, für einen Zwergstaat, wie wir es sind, ist das durchaus angemessen. Und da frage ich mich ernsthaft: Kann man hier eine Verpflichtung ableiten? Gibt es hier irgendwelche Vorschriften, wo es heisst, dass man sich an diesen Behörden beteiligen muss? Das hätte ich gerne gewusst. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Die FMA hat hier gewisse Pflichten und das hängt mit diesen Europäischen Aufsichtbehörden zusammen. Ich habe schon mehrfach im nichtöffentlichen Landtag über diese Thematik orientiert und diese Europäischen Aufsichtbehörden, diese ESAs, werden natürlich zunehmend auch direkten Eingriff auf die entsprechenden Marktteilnehmer haben. Und für die FMA ist es eben wichtig, dass sie die entsprechenden Kompetenzen im nationalen Recht hat und auch mit diesen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten kann. Also es handelt sich nicht um eine Wunschvorstellung der FMA, sondern hier geht es wirklich um die internationale Zusammenarbeit, die zunehmend von diesen Aufsichtsbehörden gesteuert wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank, Herr Regierungschef, für die Antwort. Ich denke, aber im Kern ist meine Frage eben nicht beantwortet. Weil es stellt sich effektiv die Frage, ob ein Beobachterstatus nicht nach wie vor ausreichend wäre.Regierungschef Adrian Hasler
Es ist so, dass im Moment diese entsprechenden Richtlinien betreffend diesen ESAs noch nicht in den EWR-Acquis übernommen worden sind. Und sobald das geschehen ist, werden diese ESAs natürlich entsprechend Einfluss nehmen können auf die Marktteilnehmer und dann wird auch die FMA intensiv mit diesen Behörden zusammenarbeiten müssen. Und es geht nicht darum, hier eine Änderung zu vollziehen, sondern es geht darum in dieser Bestimmung, dass die FMA die Möglichkeit hat, mit diesen Behörden auch entsprechend zusammenzuarbeiten und diese Richtlinien entsprechend auch in Liechtenstein umzusetzen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Das Problem ist, dass man auch faktisch dazu gezwungen wird, weil schlussendlich geht es eben um den Marktzugang und wenn Liechtenstein diese Sachen nicht übernimmt, ist dann eben dieses gefährdet. Das ist das Grundproblem.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja und ich denke mir, wenn man das Argument ins Feld führt, nur den Beobachterstatus zu übernehmen, das generiert genau gleich einen relativ grossen Aufwand, sprich, man ist vor Ort, man schaut zu, man beobachtet. Dann finde ich es durchaus vernünftiger, wenn man hier auch effektiv mit entscheidet, versucht seine Ideen einzubringen. Mitunter kann entsprechend die FMA auch unsere Interessen umso besser vertreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Da wäre dann eben meine Frage: Haben wir effektiv ein volles Stimmrecht, wie jeder andere Staat oder eben nicht?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef Adrian Hasler
Meines Wissens haben wir in diesen Behörden kein Stimmrecht, aber das müsste ich sonst definitiv nochmals abklären.Landtagspräsident Albert Frick
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir können weiterlesen. Art. 7 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Vielleicht noch eine Anregung zur Prüfung allenfalls auch auf die 2. Lesung, ob man hier vielleicht nicht auch «maximal CHF 5 Mio.» aufnehmen könnte. Das würde einfach die Flexibilität noch etwas erhöhen. Es wäre ja denkbar, dass auch wenn man unter diesen Limiten ist, bei denen Reserven abgeführt werden müssen, dass vielleicht eine Situation entstehen kann, dass die Regierung trotzdem der Meinung ist, dass man den Beitrag tiefer ansetzen kann aus welchen Gründen auch immer. Es gibt einfach zusätzliche Flexibilität.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich verweise betreffend meinen Antrag, den ich bei der Eintretensdebatte ausführlich dargelegt habe, auch bei den Sparmassnahmen - begründe ihn jetzt nicht mehr zum dritten Mal -, dass dieser jährliche Beitrag in Höhe bei CHF 4 Mio. festgelegt wird mit der Begründung, die ich in der Eintretensdebatte dargelegt habe.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Der Herr Abg. Johannes Kaiser schlägt eine weitere Kürzung vor. Ich denke, wichtig ist, dass nicht alle Kosten auf die Finanzintermediäre abgewälzt werden und das kann nur dadurch geschehen, indem die FMA sich auch entsprechend beschränkt und spart und den Gürtel enger schnallt. Ich werde mir zu dieser Sache sicher auf die 2. Lesung etwas einfallen lassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Ganz kurz muss ich mich auch noch melden. Ja, es ist eben nicht möglich, dass noch mehr Kosten auf die Finanzintermediäre abgewälzt werden. Die Gebührenordnung gibt jetzt Rechtssicherheit. Das ist ja genau der Grund, warum wir das machen. Und soweit ist das Vorgehen des Abg. Johannes Kaiser schon verständlich. Die Frage ist nur, ob es durchführbar ist.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank für das Wort. Ich kann der Anregung des Abg. Elfried Hasler durchaus etwas abgewinnen, wenn man hier «maximal CHF 5 Mio.» hineinschreibt. Dann muss man überlegen, ob man allenfalls einen Finanzbeschluss fasst und der über zwei, drei Jahre entsprechend beschliesst, damit eine gewisse Sicherheit da ist. Wo ich mich doch dagegen wehre, ist diesen Beitrag jetzt auf CHF 4 Mio. festzulegen. Ich denke, die FMA hat in den letzten Jahre massive Einbussen gehabt in diesen Staatsbeiträgen. Es wurde zunehmend auf die Marktteilnehmer überlastet. Im 2010 lag der Staatsbeitrag noch bei CHF 10,7 Mio. und ist dann gesunken über CHF 8 Mio. jetzt auf CHF 5 Mio. Und ich finde es nicht richtig, wenn man jetzt hingeht und eine weitere Million hier rausnimmt.
Ich denke, diese CHF 5 Mio. sind angemessen, auch im Zusammenhang mit den Leistungen, die die FMA eben im Zusammenhang mit der Regulierung erbringt. Also ich plädiere wirklich dafür, dass man hier diese Zahl bei CHF 5 Mio. belässt und nicht reduziert auf CHF 4 Mio. und wäre dankbar, wenn ich noch ein bisschen eine Rückmeldung aus dem Plenum erhalten würde, ob diese CHF 5 Mio. okay sind oder ob der Tenor Richtung CHF 4 Mio. geht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Wenn ich schon an der Reihe bin, kann ich hier gleich antworten: Für mich sind die CHF 5 Mio. ein ausgewogener Beitrag. Ich möchte nur noch die Regierung anfragen bzw. um Prüfung bitten, ob hier ein absoluter Betrag drinstehen muss. Im Lichte des Urteils des Staatsgerichtshofes mit den Stichworten «Berechenbarkeit» und «Voraussehbarkeit» stellt sich für mich die Frage, ob es hier eben möglich ist, «maximal» zu schreiben oder muss wirklich ein konkreter Betrag stehen, dass man auch die Berechnungen anschliessend machen kann. Aber ich könnte mir eine Lösung vorstellen, wie Sie gesagt haben, wenn das gewünscht wird, eben über einen Finanzbeschluss, dass dann über eine gewisse Zeit hier die Berechenbarkeit quasi gegeben ist. Aber die Regierung wird das sicher auf die 2. Lesung prüfen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Herr Regierungschef, Sie wollten von uns noch ein Stimmungsbild. Für mich ist dieser Antrag des Abg. Kaiser zumindest überlegenswert. Die Gebühren wurden hier auf einer Bemessungsgrundlage von CHF 20 Mio. errechnet. Im Jahre 2012 hatte die FMA noch einen Aufwand von CHF 18 Mio. Der Antrag des Abg. Kaiser würde meines Erachtens bedeuten, dass der Aufwand anstatt um CHF 2 Mio. in diesem Jahr einfach nur um CHF 1 Mio. gesteigert werden kann. Meines Erachtens müsste dies in Zeiten wie heute, in Zeiten des Sparens, möglich sein oder zumindest ist dieser Antrag überlegenswert und überprüfenswert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Die CHF 5 Mio. sind für mich angemessen. Und zu den Äusserungen von Erich Hasler und auch Alois Beck: Das ist jetzt ja gerade der Witz an der Sache. Jetzt ist der Staatsbeitrag und die Gebühr entkoppelt, so wie es der Staatsgerichtshof wollte. Also, wenn wir jetzt am Staatsbeitrag herumschrauben, passiert überhaupt nichts, mindestens auf längere Frist bei den Gebühren. Das ist jetzt ja das neue Modell. Das ist das, was der Staatsgerichtshof gefordert hat. Aber es wird natürlich etwas passieren. Was wird passieren? Die Reserven werden bei der FMA dahinschmelzen. Wir würden mit CHF 4 Mio., weil das ganze Modell auf CHF 5 Mio. gerechnet ist, ein strukturelles Defizit beschliessen. Das heisst, von Jahr zu Jahr würden, sofern kein Einsparpotenzial bei der FMA besteht, die Reserven um eine Million heruntergehen und irgendwann wären wir dann bei diesen 10%. Und dann muss der Staat das, was fehlt, wieder einschiessen. Also das ist einfach eine Verzögerung. Man kann sagen, die Reserven werden abgebaut, aber es ist keine Lösung. Es ist ein strukturelles Defizit, was man dann beschliessen würde.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich bin nicht der Ansicht, dass das unbedingt zu einem Reservenabbau führen muss. Meines Erachtens muss sich die FMA dann überlegen, ob allenfalls eine Kostensteigerung von CHF 1 Mio. anstatt von CHF 2 Mio. auch ausreicht. Aber meines Erachtens muss dies nicht über einen Reserveabbau gehen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Mich erstaunt diese Aussage auch, als ob der Aufwand der FMA als gottgegeben angeschaut wird. Der Abg. Thomas Vogt hat es am besten vor Augen geführt, dass hier noch Luft drin ist. Und der Abg. Christoph Wenaweser hat noch vor dem Abendessen sehr gut dargestellt, dass mit einem pragmatischen Ansatz da und dort sicher noch etwas drin liegt. Und wieso sollen wir jetzt zum Vornherein sagen, dass das nicht möglich ist? Schauen wir doch, dass es möglich ist. Wir müssen jetzt nicht Gründe suchen, weshalb es nicht möglich ist, sondern weshalb es möglich ist, dass die FMA beim eigenen Aufwand, bei den eigenen Prozessen, Einsparungen machen kann. Bis jetzt hat sie bei der Reduktion von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio. CHF 3 Mio. auf die Finanzintermediäre umgewälzt, und jetzt möchte ich und möchten vielleicht andere auch, dass die FMA die eigenen Prozesse und Aufwände überprüft und schaut, wo noch Sparmöglichkeiten drin liegen. Aber wenn wir hingehen und auch die Regierung hingeht und sagt, das ist nicht möglich, das ist etwas, was die FMA fast umbringt, dann geht es natürlich nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich dem Votum des Abg. Johannes Kaiser anschliessen. Was wir brauchen ist nicht irgendwie eine Aussage wie «es geht nicht», sondern wir brauchen Leute, die sagen «es geht». Vor allem brauchen wir eine Geschäftsleitung bei der FMA, die sagt, dass das geht. Ich persönlich bin ein Optimist und ich meine, wenn ich in meinem Beruf sagen würde, es geht nicht, dann hätte ich nicht sagen können: Ich bewerbe mich für ein Landtagsmandat. Ich meine, es geht, es muss gehen.
Dann hätte ich noch etwas zu den ganzen Berechnungen zu sagen. Ich meine, es gibt jetzt ja einige Kostensteigerungen und da wurden Modellrechnungen angestellt. Ich hätte sehr gerne gewusst, wie die Eckdaten dieser Modellrechnungen sind. Ich meine, da geht man aus von einer gewissen Anzahl Gesellschaften, man hat einen Betrag, man rechnet vielleicht mit einem Rückgang von Gesellschaften. Also mich würde sehr interessieren, wie diese Eckdaten dieser ganzen Modellrechnungen ausschauen, damit man das auch irgendwie nachvollziehen kann. Weil man weiss ja nicht, was da schlussendlich herauskommt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Dieser Pragmatismus ist mir auch schon vor dem Abendessen aufgefallen. Das Dilemma für die FMA ist einfach, es sind sehr viele Entscheidungen, die beschwerdefähig sind, und den Pragmatismus kann man schon fordern, den kann man auch leben, er muss dann rechtsstaatlich auch irgendwie bestätigt werden. Und es ist eben nicht ganz trivial - könnte ich mir vorstellen.
Dann zum Vorschlag des Abg. Johannes Kaiser: Den anerkenne ich. Ich finde den auch durchaus überlegenswert. Vor allem auch das Votum des Abg. Thomas Vogt. Er sagt, im Jahr 2012 hatten wir einen Aufwand von CHF 18 Mio. Dieses Modell basiert auf einem Volumen von CHF 20 Mio. Da ist sicherlich noch Erklärungsbedarf vorhanden. Aber ich schaue einfach in die Zukunft und mir graust es vor diesem Regulierungtsunami. Deshalb sehe ich diese CHF 5 Mio. grundsätzlich als verhältnismässig an. Weil ich sehe einfach, dass auf diese FMA und natürlich auch auf die Finanzintermediäre hier eine riesige Aufgabe zukommt. Also da graust es mir persönlich und deshalb im Prinzip mit dem Blick in die Zukunft befürchte ich, werden wir diese CHF 5 Mio. brauchen. Aber ich wäre der Regierung dankbar, wenn sie gerade zu diesen Vergleichen des Abg. Thomas Vogt schon noch Ausführungen machen könnte und sonst auf die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Elfried Hasler
Ich kann mich hier nur anschliessen. Das sind eben auch meine Bedenken. Es geht hier erst richtig los noch mit diesem Tsunami und jetzt haben wir hier einen Betrieb, der vor vier, fünf Jahren reorganisiert wurde, redimensioniert wurde, der seither von uns hier drin auch Jahr für Jahr, Sitzung für Sitzung, nicht nur Jahr für Jahr, mehr Aufgaben bekommt, wo wir sehen, dass das seit Jahren jetzt mit dem gleichen Personalbestand gemacht wird. Dann muss man sich einfach fragen: Was ist hier realistisch? Und wir haben auch in anderem Zusammenhang heute das Desaster mit der Pensionskasse. Da hat man eben auch nicht gerechnet und einfach einmal etwas im Landtag beschlossen und gehofft, es wird schon richtig herauskommen.
Ja, ich weiss nicht. Aber man kann das versuchen und dann sieht man, wie die Reserven schmelzen oder nicht. Ich will es jetzt nicht völlig ablehnen. Man könnte dann ja immer noch eingreifen, wenn man sieht, jetzt schmelzen die Reserven dahin. Dann muss man später wieder erhöhen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Gestern haben wir über das Massnahmenpaket III lange diskutiert. Dabei haben wir festgestellt, dass die Regierung Vorschläge gemacht hat ohne Einbezug der Beteiligten und haben verlangt, dass die Regierung dann noch einmal mit der CIPRA, mit der Caritas sprechen soll, um einen Mittelweg zu finden - würde ich mal so allgemein festhalten.
Ich frage mich jetzt, ob es sinnvoll ist, wenn wir jetzt einfach sagen: CHF 1 Mio. weg und dann ist das so, ob wir jetzt nicht auch wieder zurückgehen sollten zur Diskussion von gestern. Der Abg. Wolfgang Marxer hat eigentlich schon früher eine ähnliche Aussage gemacht. Die Regierung weiss eigentlich am besten, wo es vielleicht noch Potenzial hat. Ich würde vorschlagen, dass die Regierung zusammen mit der FMA dieses Potenzial auslotet und einen Vorschlag bringt, wo es Möglichkeiten gibt.
Wir haben jetzt im Massnahmenpaket III festgestellt, dass überall gespart werden muss. Die FMA soll das auch anerkennen, soll das auch spüren, dass hier ein gewisser Druck besteht, obwohl schon viel gespart worden ist. Aber jetzt einfach CHF 1 Mio. zu streichen, das fällt mir jetzt persönlich sehr schwer - muss ich sagen. Ich habe gerade zum Abg. Manfred Batliner hinüber geschaut. Diese ZDF - Zahlen-Daten-Fakten - fehlt mir einfach und auch das Wissen, um das jetzt entscheiden zu können oder Ihnen ein Stimmungsbild zu geben. Das muss ich jetzt ganz ehrlich sagen. Aber im Zweifelsfall würde ich jetzt dem Vorschlag des Regierungschefs folgen und dann eher davon Abstand nehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Es geht von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio., dann auf CHF 4 Mio., dann wieder auf CHF 5 Mio. Ich meine, irgendwie wird das alles geschätzt. Man müsste wissen, wie viel Arbeit die FMA für den Staat erledigt oder gemacht hat bzw. welche Leistungen oder was auch immer bezogen wurde. Und das muss bezahlt werden. Wenn der Staat für CHF 6 Mio. Waren bezieht, dann muss er das auch bezahlen, und wenn das nur CHF 3 Mio. sind, dann bezahlt er nur CHF 3 Mio. Aber das beruht jetzt ja alles auf irgendwelchen Schätzungen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wolfgang Marxer
Eine kurze Antwort an den Abg. Elkuch: Ja, es beruht auf Schätzungen, auf Annahmen und auf Berechnungen, folglich Berechnungen für die Tarife der FMA. Man wird damit Erfahrungen machen und das wird ein, zwei Jahre dauern.
Das Argument des Abg. Kaiser, da müsste doch noch Luft drin sein, ist für mich keine Basis, um von vornherein CHF 1 Mio. abzuziehen. Die Zielsetzung ist klar und ich würde genau diesen Auftrag, diese Kompetenz der Regierung überlassen, ob diese CHF 1 Mio. drinliegt. Wir werden es spätestens in einem Jahr, etwas mehr, mit dem Jahresbericht sehen. Auch lässt sich erfragen, was die Regierung alles unternommen hat, um die Sparmassnahmen und das Sparpotenzial abzuklären. Aber jetzt zu sagen, da müsste noch Luft drin sein und gleich schon die Massnahme für diesen künstlichen Druck zu treffen, das kann ich nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Stv. Abg. Manfred Kaufmann
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Auch ich möchte mich für den Antrag des Abg. Johannes Kaiser aussprechen. Also ich finde das auch gut. Ob das CHF 1 Mio. ist oder nicht, ich denke, es gilt einfach zu überprüfen, was realistisch ist für die FMA, zumal man ja in der Staatskasse dann sparen kann. Und wie der Abg. Elfried Hasler gesagt hat, wenn denn ein Abbau der Reserven erfolgt, dann muss man einfach den Geschäftsbericht 2012 der FMA anschauen. Da wird ein Eigenfinanzierungsgrad von 72% ausgewiesen. Das heisst, das Eigenkapital beträgt 72% der Bilanzsumme und die vorhandenen Reserven sind CHF 9,5 Mio. von einer Bilanzsumme von CHF 15,9 Mio. Also die FMA steht auf gesunden Beinen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Herbert Elkuch
Danke. Man braucht ja nicht eine Berechnung, wie viel das letztes Jahr gekostet hat, sondern eine Abrechnung, wie viel das gekostet hat. Und dann weiss man, es ist ein prozentualer Anstieg drin und fertig. Aber man muss wissen, was hat das letztes Jahr gekostet oder man muss einen Anhaltspunkt haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Es geht um ein Stimmungsbild. Ich denke, die Regierung macht hier schon einen sehr grossen Schritt zusammen mit der FMA. Es sind immerhin fast 40% Veränderung. Das ist für mich ein grosser Schritt. Wir hatten eine ähnliche Diskussion bei den Gemeinden bezüglich K-Faktor. Damals hat man sich auch darauf geeinigt, einen Zwischenschritt zu machen. Und das steht ja bald wieder an. Aber auch da hat man argumentiert oder sich erhofft, dass ja auch die Gemeinden in dem Zuge eine gewisse Zeit haben, sich mit der neuen Situation auseinanderzusetzen. Ich glaube, man sollte der FMA auch wieder ein, zwei Jahre Stabilität geben und das Ganze nochmals überprüfen. Jetzt nochmals CHF 1 Mio. draufzulegen erscheint mir auch ein recht hoher Schritt. Es geht hier von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio. herunter. Das war auch noch höher. Also das ist nicht wenig. 40% reicht mir vorerst. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Nur eine ganz kurze Replik an den Abg. Wolfgang Marxer: Wenn ich gesagt habe, da liegt Luft drin, dann heisst das nicht, dass ich diese Summe aus der Luft gegriffen habe. Ich habe heute schon dezidiert ausgeführt, dass es um diese 10%, die wir von vielen anderen eingefordert haben, geht. Die FMA muss ihren Apparat prüfen, ausquetschen und schauen, wo dies möglich ist. Diese CHF 1 Mio., wenn Sie einen Dreisatz machen, entsprechen das 5%.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe noch eine Frage an den Abg. Eugen Nägele: Sie haben ausgeführt, dass Ihnen die Entscheidungsgrundlagen fehlen, um jetzt einer Senkung dieses Staatsbeitrages von CHF 5 Mio. auf CHF 4 Mio. zuzustimmen. Für mich wäre dann die Frage: Was sind denn jetzt Ihre Entscheidungsgrundlagen, dass Sie dem Staatsbeitrag von CHF 5 Mio. zustimmen?Landtagspräsident Albert Frick
Herr Abg. Eugen Nägele, wollen Sie darauf direkt antworten?Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank, ja sehr gerne. Ich glaube, das sind zwei Paar Schuhe. Diese Senkung des Staatsbeitrages bedingt ja eine Umlagerung auf die Finanzintermediäre. Und der Vorschlag des Abg. Kaiser ist mit einer Auflage verbunden. Die Reduktion dieser Million ist damit verbunden, dass diese Million nicht auf die Finanzintermediäre umgelagert werden darf. Und da liegt für mich doch der grosse Unterschied. Der Vorschlag des Abg. Kaiser geht in eine andere Richtung indem er sagt: Noch eine Million herunter, aber keine Umlagerung auf die Finanzintermediäre. Damit ist ein ganz klarer Spareffekt verbunden.
Wenn ich das vielleicht noch einmal sagen darf: Ich glaube, ich habe den Abg. Kaiser so verstanden, dass er sagt: Das ist ja keine Sparübung, was wir hier machen mit der Reduktion auf CHF 5 Mio., sondern es ist eine Umlagerung. Und mir scheint, da liegt der grosse Unterschied.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Ich denke, das Stimmungsbild kommt langsam zusammen.Stv. Abg. Thomas Rehak
Geschätzter Präsident, herzlichen Dank für das Wort. Ich möchte hier beim Abg. Thomas Vogt anknüpfen. Ich denke, hier muss der Landtag zumindest versuchen beliebt zu machen, dass auch die FMA sich um Sparbemühungen bemüht. Und da möchte ich wirklich von der Regierung, dass Sie abklären, ob bei der FMA diese Möglichkeiten nicht doch vorhanden wären. Und wenn diese CHF 18 Mio., so wie sie der Abg. Vogt ausgeführt hat, stimmen, dann ist hier tatsächlich Luft drin. Und diese Luft braucht nach meinem Dafürhalten der Staat im Moment. Und deshalb, wenn die FMA noch CHF 9 Mio. Reserven verfügbar hat, dann ist diese Einsparung von einer CHF 1 Mio. in der heutigen Zeit nicht zu viel verlangt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich knüpfe gerade beim Abg. Thomas Rehak an. Wir haben hier in der Juni-Debatte, als wir über die Staatsbeiträge bei den öffentlich-rechtlichen Stiftungen und Anstalten gesprochen haben, da hörte ich auch vonseiten der Regierung, dass bei der einen oder anderen öffentlich-rechtlichen Stiftung oder Anstalt der Staatsbeitrag ganz bewusst zurückgefahren worden ist, um einen strategischen - und ich sage es nochmals - um einen strategischen Reservenabbau durchzuführen. Warum soll das bei der FMA nicht auch angedacht werden können?Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Elfried Hasler
Noch ein Punkt: Wenn Sie weltweit eine Finanzmarktaufsicht finden, die in den letzten vier Jahren die Kosten bzw. den Personalbestand konstant gehalten hat, dann würde ich mich nochmals einer Diskussion über die Senkung öffnen.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Gut, es mag vielleicht eine Leistung sein, dass die FMA ihre Kosten oder den Personalaufwand die letzten Jahre konstant gehalten hat. Man kann das vielleicht auch anders interpretieren und sagen, dass sie einfach früher massiv übertrieben haben, dass sie eben diesen Personalaufwand nicht mehr erhöhen mussten. Und vor allem hat man vielleicht auch stärker darauf gedrängt, dass das jetzt nicht mehr weiter aufgebläht wird.
Die Frage des Abg. Thomas Rehak kann ich ihm selber beantworten. Ich denke, ich habe noch nie von einer Verwaltung gehört, wenn man sie fragt, ob sie abbauen könnte, dass sie gesagt hat: Ja, das können wir. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Alois Beck
Ich glaube, die Meinungen sind ziemlich gemacht. Ich würde vorschlagen, dass die Regierung auf die 2. Lesung die FMA beauftragt darzulegen, was diese Flut an Regulierung konkret bedeutet. Die ganze Entwicklung im regulatorischen Bereich ist ja nicht eine irgendwie geartete Zukunftsmusik. Das hat bereits begonnen. Diejenigen, die bei Finanzintermediären arbeiten, wissen das und das ist schon losgegangen. Und da würde ich einfach einmal aufzeigen, was zum Teil innerhalb von relativ kurzer Zeit erarbeitet werden muss. Das geht dann innert kürzester Fristen an die Finanzintermediäre weiter und der ganze Prozess und was das für Aufwand bedeutet.
Der Herr Regierungschef hat schon einige Stichworte über die ganz grossen Regulierungsprojekte erwähnt, dass der Landtag vielleicht da ein besseres Gefühl bekommt und dann sieht man wirklich, was noch auf die Behörde zukommt. Sonst können wir jetzt hier Mutmassungen anstellen. Die einen sagen, da muss noch etwas möglich sein, und die anderen sagen vom Gefühl her eher, dass das schwierig werden dürfte. Das wäre so ein Vorschlag und dann kann man auch besser einschätzen: Braucht es diese CHF 5 Mio. oder kann man da CHF 1 Mio. gut noch abstreichen?
Meine Einschätzung kennen Sie. Ich habe sie auch schon in früheren Sitzungen bekannt gegeben. Ich sehe diese Walze schon auf uns zukommen und dies zu bewältigen, wag ich zu behaupten - ich habe das mit meinem Tischnachbarn, möchte ich sagen, ähnlich -, wenn wir das mit den bestehenden Ressourcen über die nächste Jahre über die Bühne bringen können, dann müssen wir froh sein. Das ist meine Einschätzung.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der Abg. Elfried Hasler hat ja noch den Vorschlag gebracht, maximal CHF 5 Mio. hineinzuschreiben. Dann ist die Idee entstanden, das könnte man dann mit einem Finanzbeschluss koppeln. Das hat Chancen und Risiken. Wir sehen es jetzt gerade aufgrund dieser Debatte. Dann haben dann mitunter alle zwei, drei Jahre im Rahmen der Beschlussfassung über diesen Finanzbeschluss eine solche Debatte. Aber nach Corporate Governance ist das natürlich genau ein Steuerungsmittel für den Landtag, dass er eben über diese Finanzhoheit eingreifen kann.
Aber das muss man sich einfach bewusst sein: Beim Finanzbeschluss werden wir alle zwei, drei Jahre genau diese Debatte führen. Mitunter hat das durchaus auch Chancen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich könnte mir vorstellen, dass wir heute die Debatte führen und so Kürzungsanträge stellen, ich denke, da fehlen die Unterlagen und dass man das überhaupt strategisch durchführen kann. Aber ich könnte mir natürlich vorstellen, dass der Staatsbeitrag irgendwann einmal an die Grundbeträge der Unternehmungen gekoppelt wird. Das heisst, wenn eine Wertpapierfirma hier CHF 25'000 bezahlt und in der Zusatzabgabe CHF 5'000 usw., dass man den Staatsbeitrag an diese koppelt. Das heisst, dann ist man auch am Mengengerüst hier angehängt. Dann müsste man dann natürlich auch an diesen unbedeutenden Mehrausgaben, die wir dauernd dann bei den personellen Konsequenzen bei neuer Gesetzgebung haben, dies dann auch bewerten und eintarifieren. Und dann ist sicher auch ein Druck da, wo dann die Organisation sagen muss, wie kommen wir am schnellsten dabei voran. Dass sie dann vielleicht ihr Reportingsystem usw. dahingehend optimiert, dass man das auch elektronisch einschickt usw., dass ihre Organisation da schneller und optimierter werden kann. Also ich denke, dass man da schon Modellrechnungen machen muss.
Aber ich würde vorschlagen, die Finanzkommission nimmt sich diesem Thema an und schaut sich hier mal Modellrechnungen an, auch mit der FMA oder lädt die FRMA dazu ein, ob es da irgendwelche Kriterien gibt, wo man den Staatsbeitrag an diese Abgaben, die wir hier definiert haben, koppeln könnte. Und dann muss man eigentlich nur an diesen Einheitssätzen und an den Mengen der Unternehmungen, die zu beaufsichtigen sind, die anhängen und wo man dann auch sagt: Pro Gesellschaft sind dann nicht diese CHF 40 zu bezahlen, sondern da sind die Revisionskosten einzupreisen, da ist alles einzupreisen. Und dann hat man einfach das Mengengerüst mal diese Einheitssätze.
Ich denke, da könnte vielleicht die Finanzkommission eine vorarbeitende Leistung erbringen mit der Regierung und der FMA, hier etwas vorzuschlagen. Aber das ist ja ein Blick in die Zukunft und wir machen das wieder ohne Zahlen, Daten, Fakten, einfach mal den Daumen mal links oder mal rechts halten.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Ich möchte jetzt den Herrn Regierungschef einladen, zwischendurch das Wort zu ergreifen.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Wenn ich der Diskussion folge, dann frage ich mich wirklich, ob alle das neue System verstanden und diese ganzen Artikel gelesen haben. Das neue System basiert auf der Aufsichtsabgabe. Die ist fixiert mit diesem ganzen Modell. Damit ist es berechenbar für die Marktteilnehmer. Es basiert auf Gebühren und es basiert auf dem Staatsbeitrag und die Defizitgarantie trägt der Staat. Das bedeutet, wenn der Staatsbeitrag reduziert wird und die FMA die Kosten beibehält, dann werden in erster Linie die Reserven abgebaut. Und sobald die Reserven eine gewisse Grösse unterschreiten - das sind 10% von den Ausgaben der letzten drei Jahre -, wenn diese Reserven abgebaut werden, dann muss der Staat das Defizit übernehmen. Das heisst, es ist eine Wechselwirkung zwischen Staatsbeitrag und Defizitgarantie. Und dieses Modell ist entsprechend auch vom Staatsgerichtshof so verlangt worden.
Bei der schweizerischen FINMA ist es so, dass die Residualgrösse vom Markt übernommen wird. Das heisst, die FINMA verursacht Kosten, und wenn dann irgendwelche Kosten nicht gedeckt sind, dann wird das dem Markt überwälzt. Und von daher denke ich mir, muss man wirklich das ganze System entsprechend betrachten. Und wenn wir nun diskutieren, ob es CHF 5 Mio. oder CHF 4 Mio. sind, dann ist es für mich einfach vom Zeichen her falsch. Wir haben von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio. reduziert. Wenn ich dann höre, da ist noch Luft drin, auch in dieser Beziehung, dann muss ich sagen: Wir haben gekürzt, wir haben massiv gekürzt. Das sollte man einfach auch einmal entsprechend anerkennen.
Ich habe ebenfalls heute gesagt, dass ich regelmässig in Kontakt bin mit der FMA und diese Botschaft betreffend «sparen» auch durchgegeben habe. Wenn die FMA spart, dann werden die Reserven weiter zunehmen bis zu 50% des Aufwandes. Die sind jetzt praktisch dort und dann fliessen diese zusätzlichen Mittel dem Staat auch wieder zu. Wenn die FMA also spart und wir diese obere Schwelle überschreiten, dann fliesst das Geld dem Staat zu.
Ein zweiter Punkt: Die FMA ist eine Aufsichtsbehörde. Es ist nicht so, dass man die entsprechenden Leistungen dann verrechnen kann. Es ist eine Aufsichtsbehörde, die eine Pflicht hat, gewisse Aufgaben zu erfüllen und der Staat ist dafür verantwortlich. Wir sind dafür in der Pflicht. Wenn wir eine starke FMA wollen, die diese Aufgabe wahrnehmen kann, dann müssen wir die FMA auch mit den entsprechenden Ressourcen ausstatten. Sonst laufen wir Gefahr, dass die FMA ihre Aufgaben nicht entsprechend erfüllen kann.
Ein weiterer Punkt ist für mich auch die Verlässlichkeit. Die Regierung hat jetzt eine Vorlage ausgearbeitet, hat die Signale des Landtags aus meiner Sicht sehr ernst genommen, hat den Staatsbeitrag von CHF 8 Mio. auch CHF 5 Mio. reduziert. Und wenn Sie jetzt kommen und so mir nichts dir nichts sagen, eine Million mehr liegt drin, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist für mich auch ein Signal für die Zukunft. Wieso soll ich in Zukunft entsprechende Massnahmen vorschlagen im Wissen, dass der Landtag dann sowieso kommt und einfach nochmals kürzt? Dann komme ich doch das nächste Mal mit CHF 7 Mio. und sage: Ich habe CHF 1 Mio. gespart. Und dann kommen Sie und sagen: Ja, CHF 1 Mio. weniger, das sind dann CHF 6 Mio. Das kann es nicht sein. Also ich denke, Sie müssen hier der Regierung schon vertrauen und genau auch den Einbezug, den wir gemacht haben, die ganze Analyse, die wir gemacht haben. Ich bin überzeugt, dass diese Vorlage hier ebenfalls ausgewogen ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht. Wir hören uns noch die restlichen Wortmeldungen an.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zur Idee des Abg. Manfred Batliner, dass man den Staatsbeitrag auch an diese ganzen Aufsichtsabgaben der einzelnen Finanzintermediäre koppeln könnte: Da habe ich einfach insofern Mühe. Wir sagen: Der Staatsbeitrag ist für die Regulierung und nicht für die Aufsicht. Und jetzt würden wir plötzlich diesen Staatsbeitrag an die Aufssichtsabgaben koppeln. Ich weiss nicht, wie hier die Meinung im Plenum ist. Auf der einen Seite kann ich dem Vorschlag durchaus einiges abgewinnen, aber eben diese Mischrechnung. Heute trennen wir strikt zwischen Regulierung, diese CHF 5 Mio., und der Rest ist diese Aufsichtssache. Und dann würden wir den Staatsbeitrag koppeln an diese Aufsichtsabgaben. Ob das dann einen direkten Zusammenhang hat mit dem Regulierungsaufwand, das weiss ich nicht. Da wäre ich vielleicht der Regierung schon auch noch dankbar, wenn sie ihre Meinung kundtun könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Also für mich ist es unverständlich, weshalb man sich dermassen sträubt, wenn der Landtag die Finanzhoheit hat, auf ein Budget, das vorher CHF 18,2 Mio. war, jetzt CHF 20 Mio., in der Höhe von 5% die eigenen Prozesse, den Aufwand, die Strukturen analysiert und nochmals schaut, ob hier ein Sparpotenzial drin liegt. Nochmals, wir verlangen dies von den Verbänden, wir haben dies vom TAK verlangt, wir haben dies bei anderen eingefordert, wir verlangen dies auch von den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie sich einschränken im Rahmen von 10%. Und dass das von vornherein nicht möglich ist, dann können wir uns gleich schon bankrott erklären gegenüber der FMA. Wenn die FMA sagt, wir können das nicht, wir machen das nicht und sonst kommt der Art. 30b, und dann zahlt der Staat das sowieso, dann können wir die Übung jetzt abbrechen. Das ist ein Versuch und die Regierung müsste froh sein, wenn der Landtag ein Signal mitgibt. Wenn der Landtag, der die Finanzhoheit hat, sagt: Okay, es ist Luft vorhanden, schaut die Möglichkeiten an, wo die Prozesse überarbeitet werden können. Und wie gesagt, CHF 1 Mio. sind 5% von diesen CHF 20 Mio. und vorher waren es CHF 18,2 Mio. Ich sehe, wenn man nicht will, will man nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nochmals kurz auf das Votum des Herrn Regierungschefs eingehen: Ich habe diese Vorlage ausdrücklich gewürdigt. Ich finde diese sehr gut. Mit geht es einzig und allein um eine Zahl. Das sind die CHF 20 Mio., die von der Finanzmarktaufsicht als konstanter Aufwand angenommen werden. Mir geht es einzig um diese Zahl, ob diese allenfalls auf die 2. Lesung nochmals überprüft werden kann. Und falls es hier eine Reduktion geben würde um CHF 1 Mio., wäre das auch keine Sparmassnahme, sondern es wäre eine Reduktion der Mehrausgaben von CHF 2 Mio. auf CHF 1 Mio., nicht mehr und nicht weniger. Wie gesagt, ich finde die Vorlage ansonsten sehr gut. Es geht nur um diese Zahl, ob hier allenfalls der Aufwand nochmals überprüft werden kann.Abg. Wolfgang Marxer
Ich melde mich ein letztes Mal hierzu. Der Abg. Kaiser hat gesagt: Wenn man nicht will, so will man nicht. Das stimmt genau. Die Finanzwirtschaft will nicht und soll nicht und verteidigt auch hier ihren Beitrag zur Sanierung des Defizits. Ich bin nachher noch gespannt, inwieweit die Wirtschaft kooperativ sein wird beim Ausdefinieren des EK-Zinsabzugs usw. Mir mangelt es hier klar am Kooperationswillen und das Signal ist klar. Und Herr Hasler hat soeben erklärt: Im System drin muss auch die Regierung ein grösstes Interesse dann haben, dass die FMA so effizient wie möglich arbeitet, denn es wird den Reserven der FMA und wenn das positiv verläuft, letztlich dem Staat gutgeschrieben. Also der Effekt, einen Anreiz zu schaffen der Regierung, dass die FMA möglichst effizient arbeitet, ist jetzt im System drin. Hier jetzt zusätzlich zu sagen, ein Signal zu setzen, das Signal ist gegeben. Eine Million abzuzwacken ist mehr als Signal. Da sind Fesseln angelegt. Wie sagten Sie? Da müsste noch Luft drin sein? Die Argumentation verleitet mich eben schon «aus der Luft geholt», muss ich ehrlich zugeben. Denn im System ist der Spareffekt, das Interesse des Staates und der Regierung drin.
Ein letztes Wort zum Abg. Vogt: Hier wurde berechnet, hier wurden Überlegungen angestellt. Gut, wenn Sie davon ausgehen, dass hier nicht gerechnet wurde, dann weiss ich nicht, warum Sie an dieser Vorlage mit diskutieren. Sie sagten, Sie haben die Vorlage explizit gewürdigt. Also wurde etwas dabei gedacht. Okay, soweit. Da wurde eine Berechnungsbasis definiert von CHF 20 Mio. Mit CHF 5 Mio. wurde der Sanierungsbeitrag aus dieser Umlage definiert, aus dieser Aufsicht. Und da zieht sich der Staat um CHF 3 Mio. zurück. Und als Berechnungsgrundlage wurde von einem Budget von CHF 20 Mio. gerechnet. CHF 3 Mio. gehen quasi automatisch... Und das ist richtig, das ist keine Sparmassnahme, das ist eine Kostenverlagerungsmassnahme, soweit richtig. Das heisst nicht, dass die FMA im nächsten Jahr die 20 oder noch mehr Millionen kosten wird. Es ist im Interesse der Regierung, dass es möglichst effizient abgewickelt wird. Und wenn es gelingt, den Betrag unter diesen CHF 20 Mio. zu halten, geht es direkt an die Reserven. Und wenn das mehrmals passiert, kommt es direkt dem Staat zugute oder es sind Reserven aufgebaut für diese Regulationsflut, die vor der Tür steht. Und wenn die Regulationsflut nicht kommt, umso besser. Kein Problem, das System dann so auch anzupassen. Aber was hier argumentiert wird und das Beste noch, das ganze mit dem Mengengerüst zu verknüpfen. So originell die Idee auf den ersten Moment scheint, es hat so nichts miteinander zu tun.
Was der Staatsbeitrag für die staatliche Entschädigung, für die Leistungen der FMA, für die Regulierungs- und hoheitlichen Aufgaben angeht, hat so nichts mit dem Mengengerüst zu tun, dass ich diesem Vorschlag überhaupt nichts abgewinnen kann. Das von meiner Seite hierzu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christoph Wenaweser
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte nur etwas nicht ganz stehen lassen, und zwar die Aussage, dass die Finanzwirtschaft nicht will. Wenn man von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio. geht, dann ist es eine reine Kostenumlagerung von CHF 3 Mio. auf die Finanzwirtschaft. Ich glaube, es ist mehrfach ausreichend betont worden, dass Eintreten auf diese Vorlage unbestritten ist. Also die Finanzwirtschaft will diese CHF 3 Mio. beitragen. Wenn man jetzt von CHF 8 Mio. auf CHF 4 Mio. geht, dann will die Finanzwirtschaft immer noch 75% dessen beitragen, indem sie eine Kostenumlagerung übernimmt. Und jetzt ist einfach die zusätzliche Forderung im Raum, ob man nicht auch noch allenfalls CHF 1 Mio. von den CHF 3 Mio. sparen könnte. Es ist eine reine Kostenumlagerung. Und jetzt geht es doch einfach noch um eine Sparfrage. Und da ist die Frage, ob der Landtag oder die FMA sparen will.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Nein, Herr Abg. Wenaweser, die Frage ist, ob die Regierung sparen will. Und die Regierung will sparen. Ich habe diese Botschaft mehrfach gemacht im Rahmen dieser Vorlage. Ich habe mehrfach gesagt, dass ich in Diskussion bin mit der FMA und genau auf diesen Punkt auch Druck aufsetze. Und genau deshalb ist es so, wie auch der Abg. Wolfgang Marxer ausgeführt hat. Wenn die FMA diese CHF 20 Mio. nicht benötigt, sondern eben die Kosten senken kann bei den aktuellen Reserven, die sie hat, dann fliesst dieses Geld rasch direkt zum Staat zurück. Und deshalb bin ich auch der Meinung, dass diese CHF 5 Mio. Staatsbeitrag reichen. Und ich kann Ihre Ausführung unterstützen, Herr Abg. Vogt, ich bin da bei Ihnen. Diese CHF 20 Mio. stehen für mich zur Disposition. Das ist schon klar. Dieser Druck läuft und das läuft im Rahmen der Budgetierung der FMA. Das hat aber nichts direkt mit dem Landtag zu tun und mit dem Staatsbeitrag, der hier definiert wird. Denn das ist ganz klar ein Trade-off. Also, wenn ich den Staatsbeitrag reduziere, dann muss ich damit rechnen, dass ich dann allenfalls die Defizitgarantie leisten muss oder eben keine Reserven aufgebaut werden. Wenn ich den Staatsbeitrag bei CHF 5 Mio. lasse, kann ich davon ausgehen, dass die FMA die Reserven weiter erhöht und dann fliesst das Geld zurück. Und es ist ganz klar Aufgabe der Regierung, dafür zu sorgen, dass diese FMA-Budgets sich im Sinne des Sparens auch entwickeln.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir können weiterlesen.
Art. 30a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30b steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich frage hier die Regierung, ob es den Art. 30b Abs. 2 unbedingt benötigt. Hier nimmt der Staat die Garantie für die FMA ein. Wir haben das vorhin schon besprochen. Wie ich Ihren vorherigen Ausführungen entnehme, kommt da der Staat nicht drumherum. Aber das ist eigentlich ein Auffangbecken, indem die FMA aufgefangen wird. Da kommen wir eventuell nicht drumherum, aber das ist eine Defizitgarantie, das Risiko übernimmt der Staat, der Staat kann absolut keinen Druck ausüben. Also Druck im Sinne von einem positiven Druck. Das ist meiner Ansicht nach eine gute Einrichtung für die FMA.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank. Einfach noch ein kleiner Kommentar zu dem: Ja, das ist schlecht. Den Treuhändern sei dank, die geklagt haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Von mir aus gesehen kann die Regierung eben schon Druck ausüben. Seit Corporate Governance wird die Regierung das Budget genehmigen. Und da hat sie doch gewisse Möglichkeiten, um die Weichen zu stellen. Also gerade so ganz hilflos ist die Regierung hier sicherlich nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Alois Beck
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass dieser Abs. 2 eben die Konsequenz ist aus diesem Urteil des Staatsgerichtshofes und auf Seite 12 und 13 wird ja das Zitat gegeben. Und wenn Sie schauen Seite 13 ganz oben, da heisst es: «Damit trägt der Staat ein letztes Finanzierungsrisiko bei der FMA». Das ist aus der Urteilsbegründung. «Seine Verantwortung für die Erfüllung dieser wichtigen Staatsaufgabe lässt sich letztlich nicht auf einen gesetzlich fixierten Staatsbeitrag beschränken». Das ist eben, wie schon ausgeführt, eine Konsequenz aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes und das ganze Konstrukt ist natürlich ursächlich aufgrund dieser Urteile. Und da war die Regierung nicht ganz frei zu bestimmen, wie das Konstrukt hier aussieht.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe mich bei dieser Bestimmung einfach gefragt, ob das nicht auch abträglich sein könnte im Hinblick auf eine mögliche Staatshaftung. Also ich sage jetzt einfach: Wenn eine 100-Millionen-Klage eingereicht wird gegen die FMA und die dringt durch, muss dann der Staat das auffüllen? Das könnte ein betrachtliches Haftungsrisiko nach sich ziehen. Wurde dieser Aspekt bedacht? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, es wurde ausgeführt, wie der Abg. Alois Beck sagt, auf Seite 13. Der Staat haftet sowieso subsidiär. Also da kommen wir nicht raus. Und mit dieser Bestimmung ist einfach geregelt, in welchen Bandbreiten sich die Reserven bewegen, zwischen 10 und 50%. Und das gibt die Gewähr, dass die FMA auch ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann, auch die Löhne zahlen kann usw. Aber schlussendlich haftet der Staat subsidiär.
Und die Frage, die Sie gestellt haben, kann ich nochmals auf die 2. Lesung mitnehmen. Aber ich denke, wenn es eine Amtshaftungsklage gibt, die in dieser Grössenordnung dann kommt, wird irgendwo der Staat dann letztendlich die Verantwortung tragen müssen. Diesbezüglich sehe ich keine andere Wahl, ob das uns jetzt passt oder nicht passt.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir können weiterlesen. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Thomas Rehak
Geschätzter Präsident, ich habe eine Frage zum ersten Satz in Art. 33: «Die FMA bewahrt Unterlagen und Aufzeichnungen mindestens zehn Jahre auf». Dazu habe ich eine Frage an die Regierung: Ist dies mit der Datenschutzstelle abgeklärt? Ist dies konform mit dem Datenschutzgesetz? Ich nehme an, dass hier auch persönliche Daten aufbewahrt werden. Dazu meine Bitte hinsichtlich der 2. Lesung, eine Ausführung dazu zu machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir können weiterlesen. Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Entschuldigen Sie, ich war etwas spät dran. Ich eröffne keine Diskussion, nur eine Frage an die Regierung - ich bitte um Abklärung bis zur 2. Lesung: Was für Möglichkeiten hat denn die FMA, die Korrektheit der Meldungen zu prüfen? Das würde mich noch interessieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Die Regierung wird sich dieser Frage annehmen. Gibt es Wortmeldungen zu Anhang 1?
Das ist nicht der Fall. Wir können weiterlesen. Anhang 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Abschnitt E Einleitungssatz und Bst. k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt E Einleitungssatz und Bst. k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Ziff. III Abschnitt B wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Ziff. III Abschnitt B steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
V. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
V. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung beraten und Traktandum 30 erledigt.
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