Schaffung eines Gesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) (Nr. 38/2013); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu unserem letzten Traktandum dieser September-Sitzung, zu Traktandum 32: Schaffung eines Gesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 38/2013 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Es handelt sich hier um eine Übernahme der schweizerischen Vorlage. Das Prinzip ist weniger Gebote, sondern mehr Preis- und Anreizsystem und eben auch eine marktwirtschaftliche Klimapolitik zu betreiben. Ich hätte nur eine kleine Frage, und zwar, weil wir ja diese Vorlage bzw. diesen Bericht und Antrag abschliessend behandeln sollten: Es wurde entsprechend ja auch keine Vernehmlassung durchgeführt. Und deshalb geht es ja vor allem auch, weil es möglich ist, dass mit einer Verminderungsverpflichtung hier bestimmte Unternehmen bzw. genannte Wirtschaftszweige hier eine Rückforderung geltend machen können. Und hier wäre eigentlich meine Frage, wie auf Seite 23 genannt: Von welchen genannten Wirtschaftszweigen sprechen wir hier? Und weil wir auch keine Vernehmlassung durchgeführt haben, von welchen Unternehmen wir hier in Liechtenstein überhaupt sprechen, welche gemäss Art. 5 hier eine Rückforderung aufgrund ihrer Verminderung der Treibhausgasemission geltend machen können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich halte mich ganz kurz: Wir müssen diese Vorlage grundsätzlich von der Schweiz übernehmen. Deshalb ist Eintreten unbestritten. Da wir aber heute 1. und 2. Lesung durchführen, werden wir noch einige Fragen stellen zu bestimmten Artikeln. Wir haben diese Fragen der Frau Regierungsrätin auch schon zukommen lassen. So sollte das einigermassen problemlos gehen.
Dann noch eine Bitte einfach ganz generell, möglichst zu vermeiden, dass 1. und 2. Lesung gleich hintereinander kommen. Dies einfach, um das Prozedere einzuhalten. Aber wir verstehen in diesem Fall, dass es eben sein muss. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe eigentlich nur Fragen zu den Kosten. Ich meine, CO2 ist ein Problem. Wir zahlen heute CHF 36/t. Das heisst, auf das Öl schlägt das mit 9,5 Rp auf. Im nächsten Jahr sind wir dann bei CHF 60/t. Das heisst, dann sind wir 16 Rp drauf beim Öl. Meine Frage ist: Wie geht das weiter? Weil in Art. 3 wird geschrieben, dass man bis auf CHF 120/t gehen kann. Das heisst, wie ist da der Fahrplan zu sehen? Wann zahlen wir dann bzw. bei CHF 60/t sind wir bei 16 Rappen, bei CHF 120 wären wir dann irgendwo bei 32 Rp/l Öl sein. Wie schaut das in der nächsten Zukunft aus? Was kommt da auf die Hausbesitzer und Verbraucher zu? Das hätte ich gerne gewusst. Vor allem auch, was kostet es der Volkswirtschaft, wenn wir das in Liechtenstein umsetzen? Danke.Stv. Abg. Thomas Rehak
Geschätzter Präsident, danke für das Wort. Ich habe eine Frage zum Bericht und Antrag. Seite 18 bezieht sich, so wie ich verstanden habe, auf Art. 16 - Verwendung der Erträge. Hier heisst es, dass zwei Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe an die Wirtschaft zurückbezahlt wurden. Dabei wird ausgeführt, dass die generierten Einnahmen in Zukunft an alle Unternehmen zurückverteilt werden, also auch an diejenigen, die von den Abgaben befreit sind.
Im nächsten Satz heisst es dann aber: «Die Rückvergütung wird wie bisher proportional zur Lohnsumme des jeweiligen Unternehmens zurückerstattet». Ich bin jetzt nicht ganz mitgekommen, ob jetzt alle in den Genuss einer Rückerstattung kommen, oder ob das irgendwie eine Aufteilung gibt, die ich hier nicht herauslesen konnte. Besten Dank für die Beantwortung meiner Frage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Darf ich das Wort der Regierung übergeben?Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das CO2-Gesetz steht im direkten Zusammenhang mit der Abänderung der Vereinbarung mit der Schweiz, die wir heute behandelt haben. Es kam dabei schon zum Ausdruck, dass die Vereinbarung und das Gesetz aus diversen Gründen gleichzeitig verabschiedet werden sollte, damit kein Gefälle entsteht zum schweizerischen Wirtschaftsraum und damit unsere Unternehmen keinen finanziellen Nachteil erleiden.
Ich darf anfangen mit der Beantwortung der Fragen. Der Abg. Lageder hat mir freundlicherweise seine detaillierten Fragen im Voraus zukommen lassen. Ich versuche sie jetzt entsprechend zu beantworten. Ich möchte mich bei den Landtagsabgeordneten hiermit bedanken für das grosse Interesse und die engagierte Teilnahme bei unserer Informationsveranstaltung zu diesem Gesetz. Wir haben die Informationsveranstaltung gemacht weil es notwendig ist, die 1. und 2. Lesung am heutigen Tag durchzuführen und weil eben keine Zeit für Rückfragen und Stellungnahme bis zur 2. Lesung vorhanden ist.Landtagspräsident Albert Frick
Darf ich kurz eine Bemerkung machen: Wäre es nicht möglich, jetzt die Eintretensdebatte abzuschliessen und dann, wenn wir bei der 1. Lesung zu den einzelnen Artikeln kommen, diese zu behandeln. Sonst werden wir die ganze Arbeit zweimal vornehmen.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Okay, danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Gibt es noch Voten zur Eintretensdebatte? Eintreten scheint unbestritten.
Damit können wir mit der Lesung beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Hier wollte ich fragen, wie schaut die Zukunft aus? Wir sind jetzt bei CHF 36/t, gehen dann im nächsten Jahr rauf auf CHF 60/t und hier habe ich einen Maximalwert von CHF 120. Ich meine, was sieht da die Schweiz vor? Wir müssen das im Prinzip dann nachvollziehen, nehme ich einmal an. Und da sollte man schon ungefähr wissen, was auf die Immobilienbesitzer, die mit Öl oder mit Gas heizen, dann zukommt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank für das Wort. Meine Frage ist deckungsgleich mit der Frage des Abg. Peter Büchel. Der Spielraum ist sehr gross, es geht hier von CHF 36 bis CHF 120. Und ich sehe das genau gleich wie Sie. Ich denke, wir bräuchten hier genauere Angaben. Das wäre sehr hilfreich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Der Abg. Batliner würde sagen «Zahlen, Daten, Fakten», und die fehlen mir in dieser Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete. Wir haben einen kleinen Spielraum. Die Deckelung ist bei CHF 120. Das geht gemäss Vereinbarung im Gleichschritt mit der Schweiz. Und dort ist es abhängig davon, ob die Zwischenziele zur CO2-Reduktion erreicht sind. Diese Reduktionen verlaufen bisher in Liechtenstein ähnlich wie in der Schweiz. Wir werden nachvollziehen müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, das ist die Kompetenz auch vom Schweizerischen Bundesrat. Also das war vor einem Jahr im Nationalrat, im Ständerat, und da hat das Parlament auch «aufgemuckt» bei diesem Betrag. Aber das wurde an die Exekutive genau gleich übertragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Wir gehen auf CHF 60. Wenn man weiss, dass die Schweiz auf 0,3% auf diese CHF 60 geht, weil das Ziel um 0,3% verfehlt wurde, das relativ schwer zu berechnen ist, da hätte ich schon ein paar Zahlen dazu gerne in der Vorlage gehabt, damit ich mir auch vorstellen kann, wie das weitergeht. Meine Frage lautet: Wird das nächste Etappenziel in der CO2-Ausstossgeschichte erreicht oder werden wir uns dann in zwei Jahren über ganz andere Beträge unterhalten müssen? Das ist dann doch ein beträchtlicher Preisaufschlag, den die Eigenheimbesitzer dann bezahlen müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Diese Unsicherheit ist tatsächlich gegeben. Die Schweiz hat sich bei der Reduktion des CO2-Ausstosses Ziele gesetzt. Liechtenstein hat sich auch Ziele gesetzt. Wir sind in einem ähnlichen Bereich und wir werden keine grossen Möglichkeiten haben, da etwas anderes zu tun.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe in meinem langen Eintretensvotum wegen den bestimmten Wirtschaftszweigen gefragt. In Abs. 2 wird geschrieben: «Die Regierung bezeichnet mit Verordnung die Wirtschaftszweige». Und weil wir auch keine Vernehmlassung durchführen, denke ich, könnte man hier auch helfen, welche Unternehmen und welche Wirtschaftszweige hier eigentlich profitieren könnten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe keine spezifische Frage, aber eine allgemeine Frage, die sich von nun an immer wiederholt. In Art. 5 Abs. 2 kommt zum ersten Mal das Wort «Verordnung» vor, also «die Regierung bezeichnet mit Verordnung», und danach kommt eigentlich in jedem Artikel das Wort «Verordnung» vor. Ich würde gerne die Frage stellen: Ist die Verordnung umfangreicher als das Gesetz? Ich habe das Gefühl, dass wir jetzt ein Gesetz beschliessen, das wir überhaupt nicht kennen, weil alle wichtigen Informationen und alle Details in der Verordnung geregelt werden. Ich wäre froh, wenn Sie dazu etwas sagen könnten.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Es ist tatsächlich so, dass in diesem Gesetz öfter als in anderen vielleicht der Hinweis auf die Verordnung vorkommt. Ich verstehe, wenn es Ihnen wie eine kleine Wundertüte vorkommt. Die Regierung ist der Meinung, dass gewisse Dinge in der Verordnung geregelt werden sollten, denn wenn in der Schweiz eine Abänderung stattfindet, dann müssen wir nachvollziehen, wir müssten jedesmal das Gesetz ändern. Und das geht einfacher über die Verordnung.
Es liegt mir ein Verordnungsentwurf mit 47 Artikeln vor, allerdings ist er von der Regierung noch nicht abgesegnet. Wenn Sie Einzelheiten daraus wissen möchten, dann kann ich gerne nachsehen. Aus praktischen Gründen wird es aber einfacher sein, wenn wir diese Dinge auf Verordnungsebene regeln, als bei jeder Änderung, die stattfindet in der Schweiz, hier mit einer Gesetzesänderung den Landtag zu begrüssen.
Zum Abg. Manfred Batliner: Es hat tatsächlich keine Vernehmlassung stattgefunden. Aber nicht nur wegen der Eile, sondern auch, weil wir wenig Spielraum haben. Es bringt ja nichts, es nützt nichts, wenn wir weite Kreise in die Vernehmlassung einbeziehen, wenn viele Änderungsvorschläge kommen, wir aber nicht darauf eingehen können.
Welche Wirtschaftszweige Minderungsmassnahmen geltend machen können, das wird auch in der Verordnung geregelt, und zwar unter Verminderungspflichten. Es sind grössere Unternehmen, soviel ich weiss ist die Fix dabei, produzierende Industrie, Nahrungsmittelindustrie, Textilien und Metallverarbeitung, wird mir hier vom Amt mitgeteilt. Wollen Sie Namen oder Branchen wissen? Es sind jene, die nach Art. 6, vor allem auch jene, die unter das EHG EU-System fallen. Sie wurden spezifisch mit der Schweiz ausgehandelt. Das sind Hilcona und Herbert Ospelt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Wir hatten diese CO2-Geschichte bezüglich den Autoabgaben für Direktimporte schon im letzten Jahr. Die wurden dann im Prinzip im letzten Jahr mit diesem CO2-Gesetz ausgehebelt. Für mich ist das schon immer eine Wundertüte, wie das so reinkommt und wir dann beschliessen müssen, dass die Schweiz da keine Probleme hat bzw. wir mit der Schweiz keine Probleme haben.
Wenn Sie jetzt gerade die Firma Herbert Ospelt ansprechen, folgende Frage: Ist dann auch auf dieser Fernwärme dieser CO2-Zuschlag? Weil das wird ja auch mit fossilen Brennstoffen erzeugt. Also Abfall ist auch ein fossiler Brennstoff. Hier hätte ich schon noch gerne gewusst, wie das eben ausschaut, ob die da im Prinzip auch aufgeschlagen wird, ob die dann dies wieder zurückbekommen? Oder wie schaut das dann aus mit dieser Abfallverbrennung in Buchs und die Energie wird zu uns geliefert? Hat diese Abfallverbrennung dann auch diesen CO2-Aufschlag oder nicht?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Ich werde die Frage abklären und Ihnen schriftlich Bescheid geben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Wenn nicht, können wir weiterlesen.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich würde dann hier meine Fragen zu Art. 14 Abs. 4 anbringen. Da heisst es: «Die Regierung kann mit Verordnung festlegen, inwieweit Personenwagen mit sehr tiefen CO2-Emissionen bei der Berechnung nach Abs. 1 Bst. d besonders berücksichtigt werden». Meine Fragen:
- Was bedeutet es konkret, dass Personenwagen mit sehr tiefen CO2-Emissionen bei der Berechnung des durchschnittlichen CO2-Ausstosses der von einzelnen Importeuren eingeführten Personenwagen besonders berücksichtigt werden können?
- Heisst das, dass die Importeure einen tieferen Durchschnittswert ausweisen können als den tatsächlichen, wenn sie zum Beispiel Elektroautos mit einem Emissionswert von 0 g CO2/km einführen?
- Gibt es eine Obergrenze, wie besonders diese Fahrzeuge berücksichtigt werden können?
- Was ist der Sinn hinter dieser Regelung?
- Soll damit besonders energieeffiziente Technologie gefördert werden?
- Wird sich die Regierung hierin an der Schweiz orientieren?
Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ja, es ist tatsächlich so, dass neue Technologien besonders gefördert werden sollen, wenn sie weit unter dem Wert 130 g liegen. Es soll eine Art Bonus-malus-System geben. Rechnerisch bedeutet das, dass Personenwagen mit einem Ausstoss von weniger als 50 g CO2/km in der Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen eines Importeurs gewichteter Durchschnitt gemäss den obigen Faktoren mehrfach gewichtet werden.
Ein Importeur kann also durch die Aufnahme besonders effizienter Fahrzeuge den CO2-Flottenschnitt verstärkt absenken. Nebst der Diffusion neuer Technologien ist auch eine Erleichterung zugunsten innovativer Importeure Hintergrund der Regelung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir weiterlesen. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Noch einmal eine kleine Frage zu Abs. 2, wo es heisst: «Der Anteil der Bevölkerung wird gleichmässig an alle natürlichen Personen zurückverteilt oder zur Finanzierung umweltpolitischer Massnahmen verwendet. Die Regierung kann öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Private gegen angemessene Entschädigung mit der Verteilung beauftragen».
Zur Verwendung der Erträge hätte ich gerne etwas erfahren. Bereits im Dezember 2009, als die Schaffung des CO2-Gesetzes im Landtag behandelt wurde, gab es dazu eine Diskussion. Nun sollten bereits einige Erfahrungen vorliegen, die es erlauben, etwas näher zu spezifizieren, wozu die Mittel verwendet werden sollen. In der derzeit gültigen CO2-Verordnung wird in Art. 24 nur weiter konkretisiert, dass die umweltpolitischen Massnahmen im Bereich Klimaschutz angesiedelt sein sollen. Konkret möchte ich die Regierung bitten, Auskunft darüber zu geben, wie viel bei den einzelnen zweckgebundenen Abgaben und Sanktionen eingenommen wurde und für welche umweltpolitischen Massnahmen die Mittel verwendet wurden.
Dann weiter bitte Ausführungen, wie hoch sie diese Erträge für die nächsten Jahre einschätzt und welche umweltpolitischen Massnahmen geplant sind. Und zudem würde es auch noch interessieren, was mit den Erträgen geschieht, die nicht gemäss CO2-Gesetz zweckgebunden werden können oder sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte die Fragen des Abg. Lageder unterstützen. Mich interessiert auch, wie diese umweltpolitischen Massnahmen dann ausschauen, wie was verwendet wird. Ich habe diesbezüglich eigentlich keine Einsicht, was da genau abläuft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Das war eben meine Frage im Eingangsvotum. Im Bericht und Antrag Seite 18, so wie ich das verstanden habe, verweist dieser dann auf diesen Art. 16 Abs. 3. Hier heisst es: «Der übrige Anteil der Wirtschaft wird den Arbeitgebern entsprechend dem abgerechneten massgebenden Lohn der Arbeitnehmer über die Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung ausgerichtet». So wie ich das verstehe sind das alle. Danke.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank. Auch zum Abs. 3 eine Frage, die in dieselbe Richtung wie die Frage des Abg. Thomas Rehak geht: Es wird hier eben die massgebende Lohnsumme herangezogen und nicht die Anzahl Mitarbeitende nach Vollzeitäquivalenten. Da wäre es interessant zu erfahren, warum das so ist und welche Folgen das auch hat. Denn ich denke, dass hier beispielsweise Bankinstitute massiv bevorteilt sind. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Rehak, ich hatte Ihre Frage nicht beantwortet. Die zwei Drittel der Erträge, die an die Wirtschaft zurückgehen, die gehen an alle Betriebe zurück, auch an jene, die nichts bezahlt haben. Die Idee dahinter ist, dass das eine Lenkungsabgabe und keine Steuer sein soll.
Die Frage nach der Verteilung über die AHV-Lohnsumme und nicht über die Anzahl Personen erklärt sich folgendermassen: Erstens wurde das schon im Oktober 1999 bei der Einführung des Gesetzes beschlossen. Es gibt schon eine Erklärung dafür, das revidierte CO2-Gesetz, sowohl in der Schweiz als auch hinsichtlich des liechtensteinischen Entwurfs führt nur das bestehende Regime fort. Die Diskussionen vor 14 Jahren waren geprägt von den Ansätzen einer ökologischen Steuerreform.
Die Wahl der Mittelabgabe auf Öl und Gas und die Rückverteilung anhand der AHV-Lohnsumme: Grund für die AHV-Verteilung sind vollzugstechnische Überlegungen, Nutzung der bestehenden Strukturen. Die Rückverteilung der aus der Wirtschaft generierten Einnahmen könnte effizient über die Ausgleichskassen bewerkstelligt werden, da sie über die erforderlichen Informationen der unternehmensbezogenen Lohnsummen verfügen. Bei der tatsächlichen Rückzahlung, welche in der Praxis mehrheitlich über eine Verrechnung der AHV-Kosten erfolgt, konnte auf ein bestehendes Abrechnungssystem zurückgegriffen werden.
Zur Frage des Abg. Thomas Rehak: Diese Verteilung an alle Betriebe, das ist neu. Das war bei der Einführung des Gesetzes anders geregelt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Dieser Abs. 2, Anteil der Bevölkerung, da würde mich halt schon interessieren, wie das dann verteilt wird. Weil jetzt wird dann zukünftig einiges mehr Geld in die Kasse gespült, weil die Sätze doch massiv raufgehen. Die Frage ist schon berechtigt: Wohin geht das Geld? Und was werden dann für umweltpolitische Masssnahmen gesetzt? Dazu hätte ich schon noch gerne eine Antwort. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Zu den Abgabenverwendungen gibt der Rechenschaftsbericht Auskunft im Anhang. Dort heisst es im Jahr 2012: Die Umweltabgaben wurden verwendet Beitrag an Klimastiftung Life - CHF 147'000, Projekte gemäss Kyoto-Protokoll - CHF 1'361'000, Förderbeiträge gemäss Energieeffizienzgesetz - CHF 8'175'000. Total CHF 9'685'000.
Im Jahr 2011 war die Verwendung ähnlich. Das Total lag bei CHF 11'560'000.
Ich habe noch eine Frage zu den Einnahmen der zweckgebundenen Abgaben und Sanktionen in den Jahren 2008 bis 2012 des Abg. Lageder zu beantworten. Die Gesamteinnahmen für CO2-Abgaben und PW-Sanktionen waren im 2012 CHF 2'312'000, im Jahr 2011 CHF 2'242'000, im Jahr 2010 CHF 2'323'000, im Jahr 2009 CHF 652'000 und im Jahr 2008 CHF 655'000. Wie ich sagte, wurden die Mittel zur Finanzierung der Fördermassnahmen des Energieeffizienzgesetzes verwendet.
Auch bei den zukünftigen Einnahmen ist davon auszugehen, dass sie weiterhin in erster Linie zur Finanzierung der Fördermassnahmen des Energieeffizienzgesetzes verwendet werden, sofern heute nicht absehbare Umweltprojekte nicht verwirklicht werden. Es gibt eine Schätzung der zweckgebundenen Einnahmen für 2013 bis 2016. Dieses Geld fliesst auch in die Staatskasse zur Finanzierung umweltpolitischer Massnahmen.
CO2-Abgabe Einnahmeertrag Bevölkerung im Jahr 2013 CHF 2'251'000. CO2-Abgabe ein Drittel des Ertrags aus der Wirtschaft, was neu ist, CHF 566'000 und PW-Sanktionen CHF 120'000.
Im Jahr 2014 CO2-Abgabe Einnahmeertrag aus der Bevölkerung CHF 3'203'000 und das Drittel von der Wirtschaft CHF 805'000. Die PW-Sanktionen werden in gleicher Höhe erwartet.
Und in den Jahren 2015 und 2016 bleiben sich die geschätzten Zahlen gleich wie im Jahr 2014.
Die Gesamteinnahmen werden im 2013 bei CHF 2'937'000 liegen, im 2014 bei CHF 4'148'000 und 2015 und 2016 ebenso.
Die Schätzung der nicht zweckgebundenen Einnahmen 2013 bis 2016: Dieses Geld fliesst in die Staatskasse. Bei den verbleibenden Erträgen, die nicht zweckgebunden sind und auch nicht an die Wirtschaft zurückverteilt werden, handelt es sich um jene Einnahmen, welche aus der Kompensationspflicht für Treibstoffemissionen generiert werden. Vormals war das der Klimarappen.
Im Jahr 2013 Zahlung der Treibstoffimporteure anstatt Erfüllung der Kompensationspflicht CHF 500'000. Und in den Folgejahren wird gleich hoch geschätzt. Es ist auch in Zukunft eine Zweckbindung nicht vorgesehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich nur noch auf eine Aussage des Abg. Thomas Lageder beziehen. Er hat Abs. 3 angesprochen und eine Frage, glaube ich, wegen den Banken aufgeworfen. Und da kann ich vielleicht kurz ausführen, dass schon jetzt die drei grossen liechtensteinischen Banken die entsprechenden CO2-Rückerstattungen an die Klimastiftung Schweiz weitergeben, und aus dem Grund, dass man es nicht für sinnvoll erachtet hat, dass man hier extra eine eigene Organisation aufbaut, sondern sich dort beteiligt. Und die Klimastiftung Schweiz berücksichtigt jetzt neuerdings eben auch Projekte in Liechtenstein bei liechtensteinischen KMUs in Bezug auf die Förderung von Energieeffizienz, klimapolitische Massnahmen usw. Und das sind freiwillige Beiträge, die dort weitergegeben werden. Also wir sehen auch hier, man muss nicht immer mit Zwang und Vorschriften arbeiten, sondern auch die Wirtschaft hat von sich aus manchmal gute Ideen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für die Ausführungen, Herr Abg. Alois Beck. Ich finde das vorbildlich von der Wirtschaft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Ich möchte noch darauf hinweisen, weil ja hier die Verwendung der Umweltabgaben ein grosses Thema ist, das die Abgeordneten sehr interessiert, ich möchte darauf hinweisen, dass die Ausgaben für die Umweltmassnahmen bei weitem höher sind als die Einnahmen. Im Rechenschaftsbericht 2012 hatten wir Einnahmen von CHF 2'582'000 ausgewiesen und ausgegeben für Umweltmassnahmen wurden CHF 9'685'000. Es gab also sozusagen einen Minussaldo von CHF 7 Mio.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zurückkommen auf Art. 19, ich war etwas langsam beim Drücken. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass, auch wenn die Schweizer Behörden hier den Vollzug machen, was ja nicht der üblichen Vorgehensweise entspricht, das eigentlich für Liechtenstein einen grossen Vorteil bedeutet, denn wir müssten die ganzen Infrastrukturen und Systeme selbst aufbauen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Gibt es noch Wortmeldungen zu Art. 20?
Das ist nicht der Fall. Wir können weiterlesen. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst möchte ich grundsätzlich noch den Abg. Eugen Nägele unterstützen, denn einige Verordnungsbestimmungen hier drin sind meines Erachtens sicherlich knapp an der Grenze. Es stellt sich wirklich die Frage, ob diese Bestimmungen nicht allenfalls auf Gesetzesstufe geregelt werden müssen.
Aber konkret zu dieser Bestimmung zu Art. 24 Abs. 2, hier verstehe ich diese Bestimmung nicht. Diese lautet: «Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse». Hier wäre ich dankbar, wenn die Regierung kurz das ausführen könnte, was darunter zu verstehen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Diese Frage wurde anlässlich der Informationsveranstaltung auch gestellt und die Regierung konnte das inzwischen abklären. Die Antwort der Fachleute lautet folgendermassen: «Art. 24 Liechtensteiner CO2-Gesetz - Falschangaben über Personenwagen: Wer für die Berechnung nach Art. 13 vorsätzlich falsche Angaben macht, wird mit einer Busse bis zu 30 000 Franken bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse».
Gemäss Art. 25 Liechtensteinisches CO2-Gesetz werden Widerhandlungen nach dem Schweizerischen Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht verfolgt und beurteilt. In diesem Zusammenhang kommt auch Art. 106 des Schweizerischen Strafgesetzes zur Anwendung, der lautet:
Art. 106 - Busse
Abs. 1) «Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so ist der Höchstbetrag der Busse CHF 10'000».
Der Begriff «Busse» ist also mit CHF 10'000 quasi legal definiert. Wenn also nur von Busse die Rede ist wie in Art. 24 Abs. 2 Liechtensteinisches CO2-Gesetz-Entwurf, muss von einem Strafbetrag von CHF 10'000 ausgegangen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Wir können weiterlesen. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Hier wäre noch zum Inkrafttreten einzufügen: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit der Vereinbarung vom 11. Juli 2013 zur Änderung der Vereinbarung vom 29. Januar 2010 zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein in Kraft».
Es ist zwingend, dass wir die Vereinbarung und das Gesetz gleichzeitig in Kraft setzen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall.
Somit haben wir die Abänderung des CO2-Gesetzes in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Behandlung dieser Vorlage. Darüber muss der Landtag befinden.
Wer mit der abschliessenden Behandlung einverstanden ist, möge seine Zustimmung erteilen. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat einer abschliessenden Behandlung mit 15 Stimmen zugestimmt.
Ich möchte jetzt den Vorschlag machen, dass wir die 2. Lesung per Gesetzesaufruf vornehmen. Das bedingt allerdings wieder eine einhellige Zustimmung.
Wer damit einverstanden, dass wir die 2. Lesung des CO2-Gesetzes per Gesetzesaufruf vornehmen, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Damit kommen wir zur 2. Lesung und Schlussabstimmung über das Gesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen:
Wer dem Gesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) seine Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 17 Stimmen zugestimmt.
Damit haben wir Traktandum 32 erledigt und auch unsere gesamte Traktandenliste abgearbeitet. -ooOoo-