Anpassung des Faktors(K) zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfs gemäss Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2014 und 2015 im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts (Nr. 61/2013); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort.
Wir kommen zu Traktandum 19: Anpassung des Faktors(K) zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfs gemäss Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2014 und 2015 im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 61/2013 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Gerne darf ich als «Bärger» auch die Anliegen der Gemeinde Triesenberg vortragen. In Anbetracht der wirtschaftlichen Situation und der erforderlichen Sparmassnahmen wird die vorübergehende Reduktion des Mindestfinanzbedarfs Faktor(k) zur Kenntnis genommen. Allfällige weitere Kürzungen können in Zukunft aber nicht mehr akzeptiert werden.
Im System der Finanzzuweisungen und Steueranteile sollten künftig auch die Finanzvermögen der Gemeinden berücksichtigt werden, damit die heute schon enormen Vermögensunterschiede nicht noch grösser werden und die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden sich nicht weiter öffnet.
Bei allfälligen weiteren Sparmassnahmen im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich ist der besonderen Situation der Gemeinde Triesenberg Rechnung zu tragen. Die Gemeinde Triesenberg beantragt, die Gemeindesteuerzuschläge im ganzen Land durch Änderung des Steuergesetzes zu vereinheitlichen, zum Beispiel bei 180%. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Mit der Vorlage werden im Wesentlichen drei Punkte behandelt. Zum einen die Reduktion des Mindestfinanzbedarfs (MFB) über die Senkung des Faktors(k) von 0.76 auf 0.71, was eine Einsparung von rund CHF 10 Mio. für den Staat bedeutet. Weiter wird eine Korrektur in der Unternehmensbesteuerung von Firmen mit mehreren inländischen Standorten vorgeschlagen, welche die Steuereinnahmen fairer auf die Gemeinden verteilen soll. Schliesslich schlägt die Regierung vor, die nur einmal anfallenden Erträge aus der Widmungssteuer geglättet in die Finanzausgleichsberechungen einfliessen zu lassen.
Die Fraktion der Freien Liste begrüsst grundsätzlich alle Anpassungen, die durch diesen Bericht und Antrag vorgenommen werden sollen. Dies vor allem dahingehend, dass die Finanzlage der Gemeinden sehr robust ist und in Anbetracht des immensen strukturellen Defizits des Staates dringender Handlungsbedarf, auch bei den Finanzzuweisungen an die Gemeinden, geboten ist.
Zum System, welches das Finanzausgleichsgesetz anwendet, müssen aber einige Bemerkungen gemacht werden. - Problematisch ist der Umstand, dass Gemeinden, welche vom Finanzausgleich profitieren, Gemeindezuschläge von unter 200% der Berechnungsgrundlage für den Finanzausgleich aufweisen. Diese Gemeinden «schonen» ihre eigenen Einwohner auf Kosten anderer Gemeinden und des Landes. Hier sollte eine Kürzung des Finanzausgleichs um die Differenz der standardisierten Steuerkraft pro Kopf und der originären Steuerkraft pro Kopf, multipliziert mit den Einwohnern, vorgenommen werden. Es bliebe so den Gemeinden vorbehalten, wie sie ihre Einwohner besteuern, aber sie könnten willentlich in Kauf genommene Steuereinbussen nicht mehr auf Kosten des Landes, sprich der Allgemeinheit, ausgleichen.
- Ein einheitlicher Gemeindezuschlag könnte diese Ungerechtigkeit, welche über die unterschiedlichen Gemeindesteuersätze entsteht, entschärfen. Ein Steuerwettbewerb für natürliche Personen macht keinen Sinn, da die Entscheidungsgrundlage, sich für einen Wohnort zu entscheiden, kaum im Zusammenhang mit dem Gemeindezuschlag steht. Nochmals, dies würde das eben angesprochene Problem lösen, dass es sich Gemeinden erlauben können, auf Kosten des Landes ihre Einwohner mit einem geringeren Gemeindezuschlag zu bevorzugen. Die Fraktion der Freien Liste ist sich aber bewusst, dass die Gemeindezuschläge grundsätzlich in die Autonomie der Gemeinden fallen. Es könnte zum Beispiel über die Vorsteherkonferenz ein Weg zur Vereinheitlichung gefunden werden, gerade auch, weil sich mehrere Gemeinden für einen einheitlichen Gemeindezuschlag aussprechen.
- Verschiedene Gemeinden bemängeln, dass die Einkünfte aus der Pauschalbesteuerung natürlicher Personen ganzumfänglich dem Staat zufallen und die Gemeinden keinen «Nutzen» aus der Ansiedlung von solchen Personen mehr ziehen, aber auf den Kosten sitzen bleiben. Hier gilt es, zumindest eine verursachergerechtere Komponente in das System einzufügen. Die Änderung in diesem Bereich ist aus Sicht des Staates zwar verständlich, aber im Sinne der Fairness und der Verursachergerechtigkeit doch problematisch.
- Die kleinen Gemeinden werden für die Kosten der Kleinheit über die Stufe 2 durch den Finanzausgleich kompensiert. Die Stufe 2 ist jedoch durch die gegenständliche Vorlage nicht von Änderungen betroffen. Das heisst im Umkehrschluss, dass vor allem die Gemeinden Balzers, Triesen, Eschen und Mauren die Hauptlast der Kürzung zu tragen haben. Dies erscheint in diesem Ausmass nicht gerechtfertigt: Kürzungen von 10 bis 20% bei den mittelgrossen Gemeinden, die ich eben erwähnte habe, stehen Kürzungen von knapp 5 bis gut 9% bei den kleinen Gemeinden gegenüber. Eine Verlagerung der Kürzungen auf die Stufe 2 oder eine zusätzliche Kürzung in der Stufe 2 wäre vielleicht andenkenswürdig.
- Dann auch noch eine kleine Bemerkung zur Gemeinde Triesenberg, die allerdings etwas in eine andere Richtung geht. Die Sonderzuteilung für Triesenberg, welche die Gemeinde für ihre zusätzlichen Aufwände für die Infrastruktur des Naherholungsgebietes Steg-Malbun erhält, ist in einem kritischen Licht zu sehen. Es ist grundsätzlich verständlich, dass Triesenberg von dieser Sonderzuteilung profitiert, jedoch sollte in diesem Zusammenhang über die Problematik der kalten Betten in Steg-Malbun nachgedacht werden. So verfügt Steg-Malbun über eine Vielzahl von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern, die während gegen 10 Monaten im Jahr nicht bewohnt werden. Das heisst, dass dort Personen von der Infrastruktur profitieren, die sehr häufig nur über das dort vorhandene Vermögen (Ferienhaus/Ferienwohnung) in der Gemeinde Triesenberg steuerpflichtig sind, jedoch von der ganzen teuren Infrastruktur profitieren, sich aber nur in sehr geringem Ausmass an deren Bereitstellung beteiligen. Generell darf gesagt werden, dass hier Personen stark auf Kosten der Allgemein-
heit profitieren. Es ist fraglich, ob es daher gerechtfertigt ist, ob diese Aufwände nur über die Sonderzuteilung für die Gemeinde Triesenberg abgeglichen werden sollten. In Anbetracht der geplanten Korrektur der Steuerschätzwerte für Altliegenschaften ist hier zwar eine gewisse Linderung in Sicht, es ist aber fraglich, ob dies genügt. Verursachergerecht wäre eine Art der Ferienhaus/Ferienwohnung-Abgabe für nicht ganzjährig bewohnte Gebäude für Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Gemeinde Triesenberg haben und im Gegenzug die Leistungen über die Sonderzulage an Triesenberg zu reduzieren. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Gemeinde Triesenberg kein finanzieller Verlust entsteht, aber dass die Lasten verursachergerechter verteilt werden.
Die Fraktion der Freien Liste ist für Eintreten auf die Vorlage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete, guten Abend. Für mich ist die Vorlage unbestritten. Es ist ja eher eine Ausnahme, dass wir in einem verkürzten Turnus den k-Faktor nochmals diskutieren. Und dazu ein wenig ein Blick in die Vergangenheit: Es wurde vor zwei Jahren darüber diskutiert, inwieweit die Gemeinden auch einen Beitrag zum Sparen liefern sollen. Man hat sich damals entschieden, das in zwei Stufen zu tun. Die 0,71 als k-Faktor sind nichts Neues. Man hatte sich damals dafür ausgesprochen, das in zwei Stufen zu tun und nach zwei Jahren dies nochmals zu behandeln.
Aus heutiger Sicht kann ich diese Vorgehensweise nach wie vor unterstützen. Ich denke, die Gemeinden hatten ihre Zeit, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen. Und ich denke auch, dass, wenn dieser zweite Schritt jetzt auch gemacht wird, ist durchaus nachvollziehbar, vor allem auch aufgrund des anhaltenden angespannten Staatshaushalts.
In einem sind sich alle Gemeinden einig, wenn man diesen Bericht und Antrag liest. Dass die Gemeinden einen weiteren Beitrag liefern müssen, ist unbestritten. Hingegen nach den Ausführungen meiner Vorredner ist es für mich interessant zu hören, dass ich von jeder Gemeinde lernen kann, wieso sie speziell betroffen ist und alle anderen Gemeinden nicht, was für mich zeigt, dass dieses System an sich so schlecht nicht sein kann: Die einen sind zu klein, die anderen sind zu gross, die dritten haben viele Dienstleistungen, die vierten haben einen Weiler, den sie zusätzlich haben etc. Klar, das alte Problem, beim Sparen konzentriert man sich lieber auf den Nachbarn als wie auf sich selbst.
Sehr häufig wird von den Gemeinden auch ausgeführt, dass es sich hierbei aus Landessicht nicht um ein Sparen an sich handelt, sondern um eine Verlagerung des Spardrucks. Und da bin ich mit ihnen einig, das muss meines Erachtens auch unbedingt stattfinden. Es geht hier nicht im direkten Masse darum, dass das Land spart, sondern dass die Gemeinden auch sparen müssen. Und aus Sicht des Landtags ist das wie schon angesprochen der einzige Mechanismus. Dabei würden jegliche anderen Massnahmen in die Autonomie der Gemeinden eingreifen, was wir als Landtag ja nicht tun können. Entsprechend ist das unser Stellparameter.
Einige Gemeinden haben noch ausgeführt, dass das Konsequenzen haben wird auf die künftigen Investitionen, sprich die Gemeinden können nicht mehr alle Investitionen tätigen. Dazu muss ich sagen: Ja, das gilt für das Land auch schon seit Längerem. Wir hätten auch gerne noch ein paar Investitionen, haben diese auch zurückgestellt. Die Regierung hat das gemacht. Und ich erwarte das auch von den Gemeinden, dass halt nicht mehr jede Investition heute drinliegt. Das gehört zum Sparen mit dazu.
Die Frage des einheitlichen Gemeindesteuerzuschlags wurde auch schon vermehrt angesprochen. Und auch da ist es interessant zu sehen: Die, die schon oben sind, monieren, dass die anderen noch unten sind und umgekehrt. Es ist aber doch interessant, dass schon etliche Gemeinden eine einheitliche Lösung sehen würden. Ich denke, die Gemeinden hätten das selber in der Hand, sich hier zu finden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass sie da das Problem haben, dass dann nicht alle mitziehen wollen. Ich frage mich, ob man da aus Landessicht wirklich was tun sollte oder nicht. Ich teile die Argumentation, dass hier die Marktwirtschaft nicht wirklich spielt bezüglich attraktiv zu sein mit einem tieferen Satz. Und natürlich ist das Steuergeld, das, je nachdem, wie man argumentiert, nicht in die Kasse fliesst. Ich glaube aber aus heutiger Sicht, dass der Landtag nur die Möglichkeit hat, einfach die Finanzausgleiche herunterzufahren und die Gemeinden haben immer noch die Möglichkeit, darauf zu reagieren.
Ich denke aber auch, vor allem von den Gemeinden, die ausführen, wie es auch schon im Falle Triesenberg angesprochen wurde, weitere Sparmassnahmen sind nicht mehr akzeptierbar und nicht mehr zu lösen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob da wirklich schon der Boden angelangt ist. Wir wollen hoffen, dass wir nicht zu viele weitere Sparübungen machen müssen, aber ausschliessen können wir das heute meines Erachtens nicht. Und wenn es denn notwendig sein sollte, wird man sich über das auch unterhalten müssen.
Um vielleicht noch die Gemeindesicht aus Ruggell noch einzubringen: In dem Punkt bin ich mit der Gemeinde Ruggell einverstanden, die Problematik mit diesem abgestuften Satz, 500 Einwohner und 501 bis 2'000, 2'001 bis 3'300, ist an und für sich meines Erachtens in der Systematik richtig. Wenn man aber gerade eine Stufe verlässt und die nächste Stufe kommt, ist es ziemlich ein dramatischer Schritt. Und ich habe das vor zwei Jahren schon einmal angesprochen, meines Erachtens wäre eine lineare Lösung eventuell die vernünftigere Lösung. Aber das Thema steht immer nur dann an, wenn eine Gemeinde die Kategorie wechselt.
Wenn ich hier also die Probleme der Gemeinde Triesenberg höre, so könnte ich auch sagen: Ja, Ruggell hatte das Problem auch, weil sie von 1'900 und irgendetwas Einwohner auf 2'000 gesprungen sind, dann der k-Faktor auch noch gekürzt wurde, das heisst, das letzte Mal wurden die übermässig bestraft. Dieses Mal vielleicht wieder weniger. Je nachdem, wann und wie man diese Thematik vom k-Faktor diskutiert, gibt es immer Gemeinden, die es im einen Jahr mehr trifft und im anderen Jahr dann dafür wieder weniger.
Ich für mich bin eher zum Schluss gekommen, dass das System an sich so schlecht nicht funktioniert. Ich unterstütze hier auch die Vorgehensweise der Regierung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Eine kurze Anmerkung zum Votum des Abg. Lageder: Die Mechanik des Finanzausgleichs lässt ja eben den individuellen Steuerfuss der Gemeinden unberücksichtigt. Für die Berechnung des Finanzausgleichs wird für jede Gemeinde unterstellt, dass sie, die Gemeinde, eben einen Steuerfuss von 200% habe. Und damit profitiert eine Gemeinde mit einem tiefen Steuerfuss in keiner Weise vom Finanzausgleich.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich wollte auch darauf hinweisen. Die Freie Liste hat ja schon in der Vernehmlassung diesen Punkt aufgebracht. Und die Regierung hat auf Seite 31 des Berichts eigentlich hier klar Stellung bezogen, und zwar in dem Sinne, wie es der Abg. Elfried Hasler gesagt hat.
Noch kurz zum Triesenberg. Ich bin schon klar der Ansicht, dass hier der Sonderzuschlag gerechtfertigt ist. Ich kann das ganz neutral feststellen, denn ich wohne in Schaan. Das Problem, Herr Abg. Lageder, das Sie angesprochen haben, das ist tatsächlich ein Problem, aber ich glaube nicht, dass das im Zusammenhang des Finanzausgleichs zu lösen ist.
Es gab in der Vergangenheit schon einige Anläufe in der Gemeinde Triesenberg, um dieses Problem zu lösen. Es scheiterte, wenn ich mich recht erinnere, immer an rechtlichen Hürden im Sinne von Gleichbehandlung. Ich weiss jetzt nicht, ob aktuell auch wieder diese Thematik auf dem Tisch ist. Aber in der Vergangenheit war das ganz klar auch der Wunsch der Gemeinde Triesenberg, hier eine Lösung zu finden, weil es ist ja auch in ihrem ureigensten Interesse. Aber wenn man hier gewisse abstufende Punkte negativ in den Finanzausgleich hineintut, ist die Gemeinde bestraft, aber das Problem ist nicht behoben.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Ich sehe bei dieser Vorlage, dass die Gemeinden immer noch für sich denken. Also jede Gemeinde denkt nicht über die Grenzen hinaus. Ich könnte wahrscheinlich Teile meines Votums der letzten Sitzung wiederholen. Meines Erachtens müssen die Gemeinden einfach zunehmend Synergien finden und Einsparungen suchen. Es haben aber immerhin verschiedene Gemeinden den Wunsch geäussert, die Finanzflüsse und die Aufgabenentflechtung mit dem Land zu diskutieren. Ich würde hier ergänzen, man könnte vielleicht auch Aufgaben und Dienstleistungen hinterfragen und die Zusammenlegung diskutieren.
Und hier wäre ich froh, wenn die Regierung Ausführungen machen könnte, wie sie hier weiter vorgeht, weil es steht hier drin, dass die Regierung das Anliegen aufnimmt. Dann würde mich noch interessieren: Wie ist das weitere Vorgehen in dieser Frage?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich sehe das ein wenig anders als die anderen Vorredner, diese Thematik mit dem Finanzausgleich und mit dem k-Faktor. Konkret sind neun Gemeinden von dieser Kürzung betroffen.
Was mir im Bericht und Antrag schon auch aufgefallen ist: Die Regierung hat ja explizit die Frage an die Gemeinden gestellt, wo denn die Gemeinden sparen würden. Und nach meinem Dafürhalten sind lediglich zwei konkrete Äusserungen von zwei Gemeinden im Bericht und Antrag aufgeführt. Und da möchte ich die Regierung fragen: Ist das effektiv alles, was geliefert wurde von Seiten der Gemeinden? Also da fehlen mir doch die konkreten Sparanstrengungen bzw. die Vorschläge.
Wie gesagt, es sind neun Gemeinden betroffen. Und wenn wir uns eben die Beilage 2 betrachten, wenn wir einmal die Gesamtrechnungen 2012 ansehen, dann haben von diesen neun Gemeinden im Jahr 2012 vier Gemeinden eine negative Gesamtrechnung. Wenn wir uns dann noch die Fusszeile betrachten, ist das vor allem auf die Rückstellungen für die PVS, für die Pensionsversicherung, zurückzuführen. Das ist ja löblich, dass diese Rückstellungen gemacht werden. Aber wir sehen schon, vier Gemeinden haben bereits Probleme und jetzt werden wir diesen vier Gemeinden noch einmal eine Kürzung aufbrummen.
Auch wenn wir die Reserven dieser neun Gemeinden anschauen: Pro Kopf gibt es durchschnittliche Reserven von CHF 12'600 in diesen neun Gemeinden. In den anderen zwei Gemeinden sind die durchschnittlichen Reserven bei CHF 45'200. Das sind 260% Unterschied. Ich frage mich einfach: Ist das der richtige Ansatz? Und die Regierung bzw. die Gemeinden führen ja auch aus, man sollte über einen so genannten horizontalen Ausgleich diskutieren. Und auch dazu möchte ich die Regierung fragen:
- Gibt es hier konkrete Vorstellungen, wie dieser horizontale Ausgleich aussehen könnte?
- Ist hier ein Projekt in Vorbereitung, welches diesen horizontalen Ausgleich im Prinzip umsetzen sollte?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Nur zwei ganz kurze Repliken. Zuerst an den Abg. Alois Beck: Danke, dass Sie die Problematik der kalten Betten auch hervorgehoben haben. Ich bin natürlich der Meinung, dass wir zuerst diese Problematik lösen müssen. Dann können wir vielleicht den Sonderzuschlag der Gemeinde Triesenberg anders ausgestalten - und nicht umgekehrt. Das möchte ich hervorgehoben haben.
Dann zur Antwort des Abg. Elfried Hasler: Ich glaube, das System schon verstanden zu haben. Nur, ich bin eben der Meinung, dass die Finanzausgleiche für Gemeinden, die bewusst einen tieferen Gemeindezuschlag als 200% verwenden, dass da eben ein Abzug gemacht werden sollte. Mir ist schon bewusst, dass das standardisiert worden ist auf 200%. Ich finde das aber nicht gut. Das ist der Punkt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ja, Herr Abg. Wendelin Lampert, das ist richtig. Es hat fünf Gemeinden, die ein leichtes Minus aufzeigen. Ich möchte daran erinnern, dass auch der Landeshaushalt ein sehr signifikantes Minus zeigt. Entsprechend scheint das für mich doch durchaus nachvollziehbar, dass das nicht nur das Land, sondern auch die Gemeinden treffen könnte oder sollte. Für mich ist es erschreckend, wenn die Gemeinden keinen Plan haben, wie sie hier wieder in ein Plus kommen. Ich denke, das ist für uns dasselbe Thema. Wir müssen uns halt darüber unterhalten, was wir künftig nicht mehr ausgeben. Und das erwarte ich mir auch von den Gemeinden. Ich denke jetzt nicht, oder sonst lasse ich mich da gerne belehren, aber ich glaube, auch bei den Gemeinden wird es noch etwas Potenzial haben. Ansonsten kann man sich ja darüber unterhalten.
Einen zweiten Punkt habe ich vergessen. Die Thematik mit der Ausfinanzierung der PVS wurde ja schon angesprochen. Das ist ja auch schon in den Büchern drin. Ich gehe davon aus, dass das Konsequenzen haben wird auf die nächste Finanzausgleichsstufe, auf den nächsten k-Faktor. Und da möchte ich die Regierung bitten, auch zu überlegen, ob man hier korrektiv entsprechend entgegenwirken könnte. Eher in der Sicht, wenn man sich das so in der Form leisten kann, komplett auszufinanzieren, was das Land explizit nicht gemacht hat, ob man da eine kleinere Kürzung eventuell sogar einmal mit einplanen müsste, oder ob man hier davon ausgeht, dass es keinerlei Auswirkungen auf den Finanzausgleich haben wird.
Ich glaube es kann nicht sein, dass dann nur aufgrund dessen, dass die Gemeinden es komplett ausfinanziert haben, dann die Transferzahlungen seitens des Landes grösser ausfallen. Vor allem auch in Bezug auf das zinslose Darlehen, das man bei der staatlichen Pensionskasse gewählt hat, um eben auch gewisse Möglichkeiten zu haben, das Geld wieder hereinzuholen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wollte mit meinem Votum nicht sagen, dass das Land nicht zu seinem Geld kommen soll, sondern die Frage ist: Von wo kommt das Land zu seinem Geld? Und wenn wir uns eben diese Gesamtrechnung 2012 betrachten, dann sehen wir hier doch erhebliche Unterschiede. Es gibt Gemeinden, die haben minus CHF 3,9 Mio. in der Gesamtrechnung gemacht, dann gibt es eine Gemeinde, welche CHF 15,8 Mio. Gewinn gemacht hat. Mir geht es um diesen Ausgleich. Und deshalb habe ich ja auch die Regierung gefragt: Wie sieht es mit diesem horizontalen Ausgleich aus? Diese Debatte ist auch schon sehr alt in diesem Hohen Hause. Und wie gesagt, ich versuche eigentlich tendenziell immer, das Land hier schadlos zu halten. Mir geht es effektiv um die Solidarität unter den Gemeinden.
Und eines müssen wir doch auch sehen: Von diesen 9 Finanzausgleichsgemeinden haben vier bereits einen höheren Steuerzuschlag - sprich höher als 150%. Also die Bürger in diesen Gemeinden, konkret Balzers, Eschen, Mauren und Ruggell, die bezahlen heute schon mehr Steuern. Persönlich finde ich das eigentlich ein wenig stossend, gerade auch, wenn ich diese Zahlen, die ich bereits beim ersten Votum erwähnt habe, diese Unterschiede sehe, sehe ich es eigentlich nicht ein. Mir geht es effektiv mehr um diesen horizontalen Ausgleich.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Bei der Gesetzesvorlage, die Ihnen die Regierung mit der Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes vorgelegt hat, handelt es sich nicht grundsätzlich um eine Finanzausgleichsthematik, sondern um eine Massnahme im Rahmen des Projekts zur Sanierung des Landeshaushalts. Natürlich habe ich Verständnis dafür, dass einzelne Gemeinden im Zuge der Vernehmlassung die Möglichkeit genutzt haben, verschiedene Aspekte der heutigen Regelung aufzugreifen.
Allerdings zeigt die Erfahrung, dass unterschiedliche Ansichten über die Ausgewogenheit oder die Gerechtigkeit eines Finanzausgleichssystems mindestens so alt sind wie das System selbst. Auch bei der Schaffung der heutigen Systematik im Jahr 2007 versuchte natürlich jede Gemeinde, wohlgemerkt legitimerweise, in den Vordergrund zu stellen, dass sie aufgrund der Topografie, der Grösse, der Weilerstruktur, der Zentrumsfunktionen oder aus anderen Gründen Lasten und Aufwendungen zu tragen hätte, welche es zu berücksichtigen gelte.
Eine grundsätzliche Neuausrichtung des Finanzzuweisungssystems, welche mit erheblichen Veränderungen der Finanzströme verbunden wäre, sieht die Regierung nicht als Ziel der laufenden Legislaturperiode.
Nun aber zum eigentlichen Inhalt der Gesetzesvorlage: Ich denke, das Finanzzuweisungssystem ist im Bericht und Antrag ausführlich erklärt und dargelegt. Die zweite Senkung des Mindestfinanzbedarfs ist ein angekündigter Schritt im Rahmen des Sanierungsprojekts und von den Gemeinden meines Erachtens als solcher sowohl erwartet wie auch akzeptiert. Ich bin auch der Überzeugung, dass die finanziellen Konsequenzen für alle Gemeinden gut tragbar sind.
Die Vorgängerregierung war auf den Vorschlag einer zweistufigen Senkung eingegangen. Die Finanzplanungszahlen zeigen eindeutig, dass auf die von der Regierung beschlossenen Massnahmen nicht verzichtet werden kann, wenn ein ausgeglichener Haushalt in nützlicher Frist erreicht werden soll. In diesem Sinne hoffe ich auf die Unterstützung des Landtags zu dieser Haushaltssanierungsmassnahme.
Dann ganz kurz zu den Fragen der Abgeordneten: Die Abg. Judith Öhri hat gefragt, wie es weitergehe mit der Entflechtung Land und Gemeinden. Es ist so, dass wir noch zwei, drei Punkte mit den Gemeinden diskutieren. Da geht es einerseits um die Thematik, was die Besoldung der Kindergärtner und Primarlehrer betrifft. Auf der anderen Seite ist es die Thematik mit den Kosten für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten. Das sind Punkte, die im Moment in Diskussion sind. Und weitere Themen sind im Moment nicht akut pendent.
Dann zu den Fragen des Abg. Wendelin Lampert: Sie haben gefragt, ob das alles ist, was die Gemeinden geliefert haben. Ja, wir haben die Stellungnahmen der Gemeinden entsprechend aufgenommen und konkrete weitere Massnahmen wurden von den Gemeinden nicht geliefert.
Weiters haben Sie gefragt, ob es einen horizontalen Ausgleich zwischen den Gemeinden gibt. Wie ich Ihnen gesagt habe, ist das im Moment nicht das Ziel der Regierung, hier das Finanzausgleichssystem grundsätzlich zu überarbeiten, auch aufgrund des Aufwandes, der damit verbunden wäre.
Der Abg. Gerold Büchel hat noch gefragt, wie die Auswirkungen der Rückstellung betreffend die Pensionsversicherung sind: Hierzu vielleicht zwei Aussagen: In der Landesrechnung haben wir ja auch den gesamten Betrag zurückgestellt, das heisst, diese CHF 220 Mio. rund sind zulasten der Rechnung 2012 zurückgestellt worden und für den Finanzausgleich kommt immer ein vierjähriger Durchschnitt zum Tragen. Also von daher ist diese einmalige Rückstellung bei den Gemeinden sicher nicht so massiv, dass sie dann wirklich den ganzen Finanzausgleich entsprechend tangiert. Wir werden sicher ein Auge darauf haben, aber im Moment sehe ich seitens der Regierung hier keinen akuten Handlungsbedarf. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen?Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Nur kurz wegen diesem horizontalen Finanzausgleich. Es ist so: Wir haben hier einen vertikalen Finanzausgleich, wie das so schön heisst. Aber ich glaube, man kann schon feststellen, dass auch dieser vertikale Finanzausgleich einen horizontalen Effekt hat. Man sieht ja auch mit den anderen Anpassungen beim Finanzzuweisungssystem, der nicht direkt den Finanzausgleich betroffen hat, der eben die Gemeinden Vaduz und Schaan betrifft wie die Aufhebung des Grundstückgewinnsteueranteils, Reduktion des Ertragssteueranteils, Begrenzung des Maximalanteils usw. Durch diese Massnahmen sind natürlich diese Gemeinden auch betroffen. Und deshalb spricht man nicht umsonst vom vertikalen Finanzausgleich mit einer horizontaler Wirkung.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen und Eintreten auf die zwei Regierungsvorlagen ist unbestritten.
Somit können wir zur 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes schreiten.
Ich bitte den Parlamentsdienst, mit der 1. Lesung dieser Vorlage zu beginnen. Art. 6 Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldung.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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gesetz über die abänderung des steuergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten, zur zweiten Vorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung dieser Vorlage zu beginnen. Art. 74 Abs. 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 Abs. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldung.
Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes in 1. Lesung beraten.
Entschuldigung, die Abg. Christine Wohlwend wünscht noch das Wort.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Da es keinerlei Fragestellungen zu keinem einzigen Artikel gab und auch keine Fragen mehr bei der Regierung offen sind, beantrage ich 2. Lesung dieser Vorlage, um auch unsere künftigen Landtagssitzungen etwas zu entlasten. Ich hoffe auf Unterstützung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den Antrag gehört. Wer damit einverstanden ist, dass wir diese Gesetzesvorlagen heute in 2. Lesung abschliessend behandeln, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
20 Stimmen bei 25 Anwesenden.
Damit können wir zur abschliessenden Behandlung bzw. zur 2. Lesung der beiden Regierungsvorlagen schreiten.
Ich schlage vor, dass wir diese 2. Lesungen per Gesetzesaufruf machen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben.Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag auf Gesetzesauf ist nicht stattgegeben, da dies eine einstimmige Zustimmung voraussetzt.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.
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gesetz über die abänderung des finanzausgleichsgesetzes
Art. 6 Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 10a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes seine Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des steuergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Damit kommen wir zur abschliessenden Beratung des Gesetzes über die Abänderung des Steuergesetzes.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 74 Abs. 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 Abs. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes seine Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen, also einhellig, seine Zustimmung erteilt.
Damit haben wir auch das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 19 erledigt. Vielen Dank. -ooOoo-