Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Eurojust (Nr. 52/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich begrüsse Sie zum 2. Tag der Oktober-Landtagssitzung.
Für heute, Donnerstag, habe ich folgende Absenzen zu vermelden: Der Abg. Frank Konrad wird durch den stv. Abg. Manfred Kaufmann ersetzt, der Abg. Manfred Batliner wird durch den stv. Abg. Rainer Gopp ersetzt und der Abg. Wolfgang Marxer wird durch den stv. Abg. Patrick Risch vertreten.
Wir fahren mit unseren Beratungen fort und kommen zu Traktandum 21: Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Eurojust.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 52/2013 und steht zur Diskussion. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Heute behandeln wir drei Abkommen, welche für die justizielle bzw. polizeiliche grenzüberschreitende Zusammenarbeit für unser Land Liechtenstein sehr wichtig sind. Es sind dies: - Das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Eurojust;
- das Abkommen über die operative und strategische Kooperation zwischen Liechtenstein und dem Europäischen Polizeiamt (EUROPOL) und
- der Vertrag zwischen Liechtenstein, der Schweiz und Österreich über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit.
Während es sich beim letzteren um eine Weiterentwicklung eines bestehenden und bewährten Vertragswerkes handelt, betritt Liechtenstein mit der Ratifizierung des Eurojust- und des EUROPOL-Abkommens in diesen Themengebieten eine Art Neuland.
Ich werde mir erlauben, bei allen drei Abkommen bzw. Verträgen traktandenspezifische Ausführungen zu machen, will aber bei diesem Traktandum die Gelegenheit nutzen, eine generelle, alle drei Themen betreffende Vorbemerkung anzubringen:
Ich teile die Ausführungen der Regierungen in allen drei Berichten und Anträgen hinsichtlich der personellen und finanziellen Konsequenzen, will aber noch unterstreichen, dass die mit der Ratifizierung aller Vertragswerke allenfalls verbundenen Mehraufwendungen unbedingt mit den bestehenden Personalressourcen bewältigt werden müssen. Ich bin von der hohen Qualität unserer Landespolizei und der Staatsanwaltschaft zutiefst überzeugt. Deshalb danke ich der Regierung für die klare Haltung hinsichtlich der finanziellen und personellen Auswirkungen in allen drei Berichten.
Nun aber zum gegenständlichen Abkommen, nämlich dem Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Eurojust. Dieses Abkommen schafft eine Rechtsgrundlage für die institutionalisierte justizielle Zusammenarbeit unseres Landes mit Eurojust.
Eurojust ist die Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union, welche 2002 errichtet wurde, damit die Koordinierung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmassnahmen zwischen den zu-ständigen Justizbehörden in den Mitgliedstaaten der EU gefördert und verbessert wird, wenn diese Behörden gegen schwere, grenzüberschreitende Kriminalität und organisierte Kriminalität vorgehen.
Eine Mitgliedschaft bei Eurojust ist grundsätzlich EU-Mitgliedstaaten vorbehalten. Mit Zustimmung des EU-Rats können jedoch auch Zusammenarbeitsabkommen mit nicht EU-Staaten abgeschlossen werden. Solche Zusatzabkommen wurden bereits mit Island, Norwegen, der Schweiz, den USA und Mazedonien abgeschlossen.
Mit Beschluss im Jahre 2008 befürwortete die Regierung den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Eurojust. In der Folge wurden - so die Ausführungen im Bericht und Antrag - verschiedene Verhandlungsrunden durchgeführt. Es ist erfreulich und auch aus meiner Sicht sehr zu begrüssen, dass in diesen Verhandlungsrunden wichtige Fragen des Datenschutzes und des Rechtshilfeverfahrens geklärt werden konnten.
Entscheidend ist auch der Hinweis im Bericht und Antrag, dass mit diesem Abkommen die Bestimmungen des Rechtshilfegesetzes nicht tangiert sind, denn mir scheint eine klare Kompetenzregelung zwischen Rechten und Pflichten, die aus diesem Abkommen resultieren und jenen gemäss Rechtshilfegesetz eine entscheidende Voraussetzung für eine vorbehaltlose Zustimmung zu diesem Vertragswerk.
Ich fasse zusammen: Die Rechtshilfebestimmungen gemäss liechtensteinischem Gesetzes- und Vertragsrecht werden vom Abkommen nicht tangiert und detaillierte Bestimmungen gewährleisten einen hohen Datenschutzstandard mit Bezug auf die ausgetauschten Informationen.
Mit der Ratifizierung dieses Abkommens verbessern wir die Koordination in der effizienten, grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung und gleichzeitig werden hohen Standards in Bezug auf den Datenschutz und die Rechtshilfe geschaffen. Für eine wirksame Verbrechensbekämpfung wird auch für Liechtenstein eine gut funktionierende Zusammenarbeit immer wichtiger. Die einzelnen Staaten sind immer weniger in der Lage, die vom internationalen Verbrechen ausgehenden Herausforderungen im Alleingang zu bewältigen.
Mit dem vorliegenden Abkommen kann auch Liechtenstein als nicht EU-Mitgliedstaat Hilfestellungen bei grenzüberschreitenden Ermittlungen in Anspruch nehmen, dies insbesondere im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
Ich begrüsse das vorgelegte Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Eurojust und empfehle dem Hohen Landtag, seine Zustimmung zu erteilen.
Ich habe zu Beginn meiner Ausführungen die klare Haltung der Regierung hinsichtlich möglicher personeller und finanzieller Konsequenzen hervorgehoben. In diesem Bericht und Antrag heisst es im entsprechenden Kapitel, dass ein allfälliger, erhöhter Bedarf an Ressourcen entsprechend bei der Staatsanwaltschaft aufgefangen werden wird. Ich interpretiere dies als klare Haltung dahingehend, dass dies somit mit den bestehenden Personalressourcen zu erfolgen hat. Ich bitte die Regierung um eine entsprechende Bestätigung, wobei mir auch ein einfaches und klares Ja genügt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Abgeordnete. Ich unterstütze diese Vorlage grundsätzlich auch, möchte lediglich anmerken bzw. anregen, dass die Diskussion auch in der Regierung geführt wird, wie der Informationsaustausch dann schliesslich stattfinden soll. Offensichtlich gibt es Bedenkenträger bezüglich der Art der ausgetauschten Daten. Ich möchte hier jedoch persönlich darauf hinweisen, dass es grundsätzlich im Abkommen explizit ausformuliert ist, dass der übermittelnde Staat Auflagen zur Verwendung der einzelnen Daten geben kann. Ich vermute, das werden sie auch tun, sodass also die Ausnahme von bestimmten Daten - und ich ziele hier vor allem auf Fiskaldelikte ab - nicht zielführend ist, sofern sie von diesem Artikel Gebrauch machen werden. Ich bitte hier auch noch um eine kurze Stellungnahme der Regierung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. An mich wurden diesbezüglich auch Ängste herangetragen. Ich begrüsse dieses Abkommen, aber in Finanzplatzkreisen bestehen gewisse Ängste. Weil der Zweck des Abkommens ist eigentlich schwere Kriminalität, insbesondere organisierte Kriminalität und Terrorismus, und in den Erläuterungen wird dann allgemein von Geldwäsche gesprochen. Aber da müsste organisierte Geldwäscherei gemeint sein. Das kann nicht einfach eine normale Steuerhinterziehung, also eine Vortat zur Geldwäscherei sein. Ich bitte die Regierung, das noch klarzustellen.
Für mich ist das eine rein technische Zusammenarbeit. Die Regierung führt es eigentlich klar aus, aber hier bestehen wirklich Ängste. Und vielleicht kann man das nochmals klarstellen. Wenn da sachverhaltsbezogene oder personenbezogene Daten hinausgehen, dann sind die betroffenen Parteien zu informieren. Diesbezüglich muss eine Verfügung erlassen werden - und das ist rechtsmittelfähig. Rechtshilfegesetz, Amtshilfegesetz usw. sind also zu berücksichtigen. Aber die Ängste sind vorhanden. Wenn da zusammengearbeitet wird, wie wird das überprüft usw.? Für mich ist das klar. Aber vielleicht kann die Regierung das nochmals klipp und klar darstellen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Um gleich eine mögliche Frage des Kollegen Abg. Elfried Hasler zu beantworten: Diese Vorlage betreffend Eurojust wie auch die Vorlagen der nächsten Traktandenpunkte wurden von der Regierung in der APK vorgestellt. Die Aussenpolitische Kommission hat dann jeweils einhellig empfohlen, den Abkommen bzw. den Protokollen zuzustimmen. Trotzdem habe ich mir erlaubt, nach der APK-Sitzung diese Vorlagen weiter zu studieren. Ich habe jetzt auch ein paar Fragen, die ich hier noch anbringen möchte.
Das vorliegende Abkommen über die Zusammenarbeit mit Eurojust steht im engen Zusammenhang mit dem Abkommen über die operative und strategische Kooperation mit EUROPOL. Das ist das Traktandum 25. Die Kollegin hat darauf hingewiesen. Es ist deshalb sinnvoll, die beiden Abkommen auch zusammen zu lesen.
Mit dem Abkommen Eurojust - das steht für die Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union - wird die Zusammenarbeit auf Ebene der Staatsanwaltschaft auf eine bessere, rechtliche Grundlage gestellt. Die Zusammenarbeit gab es bisher schon. Es war aber nach Auskunft der Regierung jeweils ein Regierungsbeschluss erforderlich. Also von daher ist es wohl ein Vorteil, wenn wir eine rechtliche Grundlage haben.
Zweck des Abkommens ist, wie es in Art. 2 heisst, die Bekämpfung schwerer Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität und des Terrorismus. Die Zusammenarbeit erfolgt vor allem durch den Austausch von Informationen. In Art. 10 wird vereinbart, dass die Vertragsparteien alle Informationen - ich wiederhole alle Informationen - austauschen können, die zur Erreichung des in Art. 2 festgelegten Zwecks geeignet und relevant sind und nicht darüber hinausgehen.
Art. 10 Abs. 2 nehme den für Liechtenstein wichtigen Gedanken der Spezialität auf, heisst es im Bericht und Antrag. Er stelle sicher, dass die übermittelten Informationen nicht für vom übermittelnden Staat unbeabsichtigte oder ungewollte Zwecke verwendet würden. Diese Bestimmungen gehen nach meinem Gefühl sehr weit. Es ist denn auch nicht verwunderlich, dass der Austausch von Informationen durch Datenschutzbestimmungen in sieben Artikeln, nämlich Art. 12 bis 18, reguliert werden muss.
Es stellt sich hier aber doch die Frage, wie fest oder wie wirksam die ganzen Datenschutzbestimmungen sind, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel die Nachrichten- bzw. Geheimdienste so mancher Staaten auch Zugriff auf diese Informationen haben werden - davon muss man ausgehen -, oder wenn man bedenkt, dass manche Staaten keinen Hehl daraus machen, dass sie auch gestohlene Daten und Informationen kaufen, umgekehrt aber nicht einmal Antwort geben, wenn Liechtenstein ein Rechtshilfeersuchen stellt, wenn das Land zum Beispiel einen Datendieb fassen will.
Die Geeignetheit, Relevanz und Verhältnismässigkeit des Informationsaustauschs wird im Abkommen versichert. Es stellt sich aber doch die Frage, wie stark die Persönlichkeitsrechte, insbesondere die Privatsphäre, geschützt sind. Salopp: Wenn die Daten einmal raus sind, ist wohl keine Kontrolle mehr möglich, wie die Daten verwendet werden, insbesondere das betroffene Individuum hat hier wohl kaum Einflussmöglichkeiten. Und ich nehme hier Bezug auf das Votum des Abg. Batliner.
Besonders kritisch wird dies natürlich für Liechtenstein, wenn Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei aufgenommen werden. Und das wird in den nächsten Jahren irgendwann anstehen. Dann wird dieser Informationsaustausch für Liechtenstein wahrscheinlich noch etwas schwieriger. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich beim Abg. Pio Schurti für die Beantwortung meiner nicht gestellten Frage bedanken, habe aber eine Frage jetzt an die Regierung. Vielleicht ein Detail, aber es wird hier erwähnt, dass Eurojust die Aufgabe hat, Ermittlungen und Strafverfolgungsmassnahmen, die in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten geführt werden usw.
Verstehe ich das jetzt richtig, denn Liechtenstein ist ja nicht Mitglied, sondern verfügt nur über ein Zusammenarbeitsabkommen? Ist es jetzt spitzfindig, wenn ich sage, dass dann Fälle, die nur Liechtenstein und ein Mitgliedstaat betreffen würden, durch dieses Abkommen dann nicht abgedeckt wären - oder sehe ich das falsch? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Ich habe eine Frage an die Regierung: Wie viele Regierungsbeschlüsse waren im letzten Jahr notwendig, um wegen schwerer Kriminalität und Terrorismus sich hier zu erkundigen oder die Hilfe dieser Institution beanspruchen zu können? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Der vorliegende Bericht und Antrag sieht vor, dass mit dem gegenständlichen Abkommen die Zusammenarbeit mit Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union, institutionalisiert werden soll. Ziel dieser künftigen Kooperation ist die verstärkte Bekämpfung schwerer internationaler Kriminalität wie Terrorismus, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Menschenhandel, Drogenhandel, Betrug oder Geldwäscherei.
Eurojust, welches seinen Sitz in Den Haag hat, wurde mit Beschluss des Europäischen Rates vom 28. Februar 2002 errichtet. Eurojust unterstützt die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere bei der Untersuchung und Verfolgung grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus. Besonderes Augenmerk wird auf die Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit der Behörden untereinander gelegt. Eurojust hat die Aufgabe, Ermittlungen und Strafverfolgungsmassnahmen, die in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten wegen bestimmter schwerer, insbesondere eben organisierter Kriminalitätsformen geführt werden, zu erleichtern, vor allem durch deren Koordinierung und durch Unterstützung bei Rechtshilfe und Auslieferung.
Eurojust erweitert die internationale Zusammenarbeit auch auf Drittstaaten, welche ebenfalls in die Kooperation und Koordination einbezogen werden, sofern es mit dem betreffenden Staat eben ein Kooperationsübereinkommen gibt oder in diesen Ländern eine Kontaktstelle, wie zum Beispiel in Liechtenstein, besteht. Liechtenstein hat schon mehrfach an solchen Koordinationstreffen teilgenommen. Kooperationsabkommen hat Eurojust daher bisher mit Island, Norwegen, der Schweiz sowie den Vereinigten Staaten abgeschlossen.
Ich komme nun zu den Anregungen und Fragen Ihrerseits: Ich bedanke mich für die wohlwollende Aufnahme des Abkommens. Zuerst zu den Aussagen und Fragen der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer: Die generelle Vorbemerkung, dass die bestehenden Ressourcen verwendet werden sollen, ist richtig. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen, auch der Regierung. Wir sind in einer Phase, wo wir den Staatshaushalt sanieren wollen. Wir wollen keinen zusätzlichen Aufwand betreiben, sondern effizienter werden. Daher ist das ganz klar die Absicht, und das kann ich Ihnen wirklich mit einem Ja beantworten: Die bestehenden Ressourcen sollen verwendet werden.
Insofern kann ich Ihnen auch bestätigen, dass im Moment ganz sicher nicht die Absicht besteht, einen Staatsanwalt fix nach Den Haag als Verbindungsstaatsanwalt zu schicken. Das ist sicher nicht die Absicht, sondern es geht darum, wenn wirklich ein Bedarf vorhanden wäre, dass man dann eine Verbindungsperson zur Verfügung hat und dann eventuell auch einmal für ein Treffen verfügbar ist. Aber grundsätzlich sollte das die Ressourcen der Staatsanwaltschaft nicht übermässig zusätzlich belasten.Die Hinweise der Abg. Christine Wohlwend und des Abg. Christian Batliner betreffend vorhandene Ängste kann ich sehr gut nachvollziehen, kann ich auch verstehen. Es ist aber auch im Bericht und Antrag ganz klar dokumentiert - und Sie haben das ja auch schon erwähnt -, dass es wirklich um eine Verbesserung der technischen Zusammenarbeit geht. Es ist ganz klar nicht die Absicht, kann auch nicht die Absicht sein, dass hier irgendwelche Rechtshilfe- oder Amtshilfebestimmungen übersteuert werden durch einen Staatsvertrag. Das wäre fatal und das wäre ganz sicher auch nicht im Sinne der Regierung. Rechtshilfe und Amtshilfe sind weiterhin gemäss liechtensteinischem Recht zu vollziehen. Und ich würde sagen, eigentlich geht es hier eher darum, dass eben für Liechtensteiner Rechtshilfe und Amtshilfe auch Verständnis geweckt werden kann in solchen Zusammenarbeitsgesprächen, dass, wenn eben Fragen auftauchen bei anderen Staaten «wie funktioniert das, wie komme ich auf dem richtigen Weg im Rahmen der Rechtshilfe oder Amtshilfe, wie komme ich auf dem korrekten Weg zu den nötigen Auskünften?», das sind solche informellen, technischen Zusammenarbeitsfragen. Und diesbezüglich ist es für unser Land sicher auch hilfreich, wenn die Staatsanwaltschaft eine Rechtsgrundlage hat, um eben anderen Ländern bei grossen, grenzüberschreitenden Fällen Erklärungshilfe zu geben, wie sie korrekt vorgehen müssen, damit sie nach unserem richtigen System dann eben auch Rechts- und Amtshilfe erhalten.
Diese Ängste möchte ich klar zurückdämmen und sagen, es geht nicht darum, und schon gar nicht im Fiskalrechtshilfebereich geht es gar nicht darum, hier irgendwo die bestehenden Gesetze zu umgehen und hier eine neue quasi Informationsachse zu öffnen, die dann unkontrolliert wäre. Das ist ganz sicher nicht die Idee.
Es wurde auch vom Abg. Pio Schurti erwähnt betreffend Datenschutz, Spezialitätsvorbehalt. Hierzu kann ich Folgendes ausführen: Die Datenschutzstelle Liechtenstein hat dieses Abkommen und insbesondere die ausführlichen Bestimmungen zum Datenschutz explizit begrüsst, hat gesagt, dass sie mit dieser Ausformulierung sehr zufrieden ist. Ich glaube, die Datenschutzthematik ist heute international sehr im Fokus. Die Leute sind auch sensibilisiert. Auch die Staaten sind sensibilisiert auf dieses Thema, und zwar gerade aufgrund dieser Geheimdienstthematik, die Sie auch erwähnt haben. Und ausschliessen kann ich hier auch nicht, dass ein Geheimdienst sich irgendwo einmal einloggt und etwas tut, was er nicht tun soll. Das Problem haben wahrscheinlich alle Staaten auf dieser Welt.
Aber in diesem Abkommen hier und auch im EUROPOL-Abkommen sind die Datenschutzbestimmungen glasklar und sehr restriktiv geregelt. Und ich denke, wenn unsere eigene Datenschutzstelle das begrüsst und sagt, das ist aus ihrer Sicht State of the Art, das ist wirklich korrekt und gut geregelt, dann habe ich hier keine Bedenken, dass hier neue Schwachstellen betreffend Datenschutz entstehen würden.
Die Frage bezüglich Spezialitätsvorbehalt kennt man ja aus verschiedenen Rechtsbereichen. Das ist ein Grundsatz im Völkerrecht. Wenn dieser Spezialitätsvorbehalt nicht gemacht würde, dann müssten wir uns von sehr vielen völkerrechtlichen Verträgen verabschieden. Das ist ein Grundsatz, dass man sagt, man kann in einem Bereich zusammenarbeiten, man muss aber nach dem so genannten völkerrechtlichen Vertrauensgrundsatz auch darauf vertrauen dürfen, dass der andere Staat die Informationen, die er in einem bestimmten Zusammenhang erhält, eben nicht für andere Themen verwendet. Ich habe mich das auch schon oft gefragt, ob das wirklich funktioniert, und wurde dann immer wieder auch von Praktikern, auch von Mitarbeitern aus der Verwaltung darauf hingewiesen, dass das offensichtlich wirklich gelebt wird. Und gerade in den grossen EU-Staaten, wo die Steuerthemen oft sehr kontrovers diskutiert werden, ist das immer wieder ein Thema: Kann man Daten, die aus einem anderen Zusammenhang erhalten wurden, nicht auch noch für Steuerthemen verwenden?
Das wäre eine Verletzung des Spezialitätsprinzips und das soll im Völkerrecht hochgehalten werden. Aber die Garantie geben, dass das nie verletzt wird, kann ich auch nicht. Aber das ist ein wichtiger Grundsatz bei sehr vielen völkerrechtlichen Verträgen. Und wenn wir auf den nicht mehr bauen und vertrauen können, dann würden wir sehr viele Verträge nicht mehr abschliessen können. Insofern ist das hier auch eine Standardausführung in Art. 10. Dieser Spezialitätsvorbehalt gehört da hinein und der muss gelebt werden. Und darauf wird natürlich auch geachtet. Und wenn Liechtenstein einen Fall sieht, wo dieser Spezialitätsvorbehalt missachtet würde, müssten wir intervenieren. Das wäre sicher ein Verstoss, grundsätzlich auch gegen das Völkerrecht.
Die Frage war noch, ob das Individuum Schutzmöglichkeiten hat. Dazu hat auch der Abg. Christian Batliner schon darauf hingewiesen, dass eben die normalen Rechtsmittel auch für eine Privatperson weiterhin bestehen bleiben. Das muss man einfach insofern relativieren, dass bei schwerer Kriminalität der Schutz der Privatsphäre des Verbrechers natürlich auch in engen Schranken, wie im Strafrecht auch vorgesehen, passiert. Also das ist nicht anders als wie in unserem eigenen Strafrecht auch. Es gibt einen Schutz, einen unumstösslichen Schutz, aber einen Kern. Aber darum herum gibt es natürlich gerade bei schwerer Kriminalität auch Grenzen des Schutzes der Privatsphäre, dass der Verbrecher nicht übermässig geschützt wird und das Opfer dann eigentlich am Schluss geschädigt ist, weil die Strafverfolgung durch einen übermässigen Schutz behindert wird. Und das bewegt sich hier im normalen Rahmen, so wie unser eigenes Strafrecht das auch kennt und die Strafverfolgung in Liechtenstein.
Die Frage des Abg. Elfried Hasler betreffend zwei oder mehr Mitgliedsstaaten ist eine gute Frage. Das verstehe ich so, dass Liechtenstein durch den Abschluss dieses Abkommens aus der Sicht von Eurojust auch ein Mitgliedsstaat in diesem Sinne ist, und dass, wenn zwei Staaten betroffen sind - zum Beispiel Liechtenstein und Luxemburg - kann es zu dieser möglichen technischen Zusammenarbeit kommen, wenn eben ein Bedarf wäre. Es muss dann nicht der Fall sein, dass noch ein dritter Staat dazukommen müsste, sondern die Idee muss sein, dass eben die assoziierten Staaten hier auch im Sinne eines Mitglieds behandelt werden. Die Grenze ist einfach, wenn zwei involviert sind, ist das international und dann soll eben die Zusammenarbeit möglich werden.
Zur Frage des Abg. Herbert Elkuch betreffend die Zahl der Regierungsbeschlüsse, die es schon gegeben hat, da muss ich spontan passen, weil ich auch noch nicht so lange in der Regierung bin. Ich bin so lange hier wie Sie im Landtag sind. Ich habe meine Kollegin, die Frau Aussenministerin, gebeten, kurz nachzufragen, ob sie als langjähriges Regierungsmitglied dazu noch etwas sagen kann. Ich bitte die Frau Aussenministerin, diesbezüglich hier kurz Stellung zu nehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe soeben nochmals kurz Rücksprache mit meinem Büro zu dieser Frage genommen, weil ich selber kann mich an keinen einzigen Regierungsbeschluss in diesem Zusammenhang erinnern. Wir haben in den letzten vier Jahren, als ich Justizministerin war, den Regierungsbeschluss gefasst betreffend die Zusammenstellung der Gruppe, die das Verhandlungsmandat hat, mit Eurojust auszuhandeln. Weitere diesbezügliche Regierungsbeschlüsse sind uns jetzt auf die Schnelle nicht bekannt bzw. nicht mehr in Erinnerung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden, der wie folgt lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 7. Juni 2013 über die Zusammenarbeit zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Eurojust seine Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung gegeben und wir haben Traktandum 21 abgeschlossen. -ooOoo-