Zusatzprotokoll vom 31. Mai 2001 gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit (Nr. 56/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Zusatzprotokoll vom 31. Mai 2001 gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 56/2013 und steht zur Diskussion.Abg. Helen Konzett Bargetze
Guten Morgen, werte Abgeordnete und besten Dank für das Wort. Das Liechtensteiner Waffengesetz wurde im Jahr 2008 einer Totalrevision unterzogen. Der vorliegende Bericht und Antrag ist damit bereits die zweite Ergänzung zum ursprünglichen Waffengesetz. Mit der Assoziierung an die Systeme von «Schengen» und «Dublin» hat sich Liechtenstein zur Einhaltung gewisser Mindeststandards im Waffenrecht verpflichtet. Liechtenstein hat auch die Vorgaben des UNO-Feuerwaffenprotokolls, das ins EU-Recht übernommen worden ist, umgesetzt.
Die neuen Bestimmungen betreffen die Bestimmungen zur Markierung von Feuerwaffen und deren Bestandteile, Waffenzubehör und Munition. Das Ziel dieser Neuerungen ist es, die Rückverfolgung von Feuerwaffen zu verbessern. So kann die internationale Waffenschieberei effizienter bekämpft werden. Da mit der Genehmigung und Umsetzung des Protokolls keine direkten finanziellen, personellen oder räumlichen Auswirkungen verbunden sind, spricht nichts gegen ein Eintreten auf die Vorlage.
Der Landtag hat sich bereit im Jahr 2008 für eine Harmonisierung mit den anderen EU-Ländern ausgesprochen und ich denke, er muss es wieder tun. Liechtenstein kann sich nur schon daher keine Sonderregelung leisten, weil es sich im Zollvertrag mit der Schweiz befindet. Die Schweiz ist dem UNO-Feuerwaffenprotokoll schon im letzten Jahr beigetreten. Der Vollzug bei der Ausfuhr und Einfuhr von Waffen liegt in der Zuständigkeit der Schweizer Behörden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christine Wohlwend
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte ebenfalls ein, zwei Sachen zu diesem UNO-Feuerwaffenprotokoll anführen, jedoch möchte ich gleich die Abg. Helen Konzett Bargetze darauf hinweisen, dass wir hier meines Erachtens keine einzige Änderung im bestehenden Waffengesetz vollziehen müssen, weil eben ausgeführt wurde, dass durch die Umsetzung dieser Richtlinie als zweite Änderung in Folge der Totalrevision des Waffengesetzes eben diese Neuerungen im UNO-Feuerwaffenprotokoll bereits umgesetzt worden sind. Das heisst, es ist eigentlich nur eine - ich würde mal sagen - ästhetische Schönheitssache, das hier noch beizutragen.
Das Ganze ist auf Seite 25 im Übrigen ausgeführt, wo eben auch steht, die Bestimmungen des UNO-Feuerwaffenprotokolls sind somit über das liechtensteinische Waffengesetz und, soweit die Herstellung, Ein-, Aus- und Durchfuhr betroffen ist, über das in Liechtenstein über den Zollvertrag geltende Schweizerische Waffenrecht umgesetzt. Ich gehe also davon aus, es ist hier eine reine Formsache.
Nichtsdestotrotz hätte ich eine Detailfrage, und zwar steht auf der letzten Seite der Anlage, wo unter anderem die Liste der Unterzeichnerstaaten und Vertragsparteien aufgeführt ist - das wäre Beilage 2 - eine Anmerkung unter der Tabelle, nämlich: «Die Vorbehalte» (wir werden ja auch Vorbehalte anbringen, nämlich dieselben wie die Schweiz) «und Erklärungen werden nicht veröffentlicht mit Ausnahme jener Liechtensteins». Ich bin jetzt nicht ganz sicher, wie ich das zu interpretieren habe. Sind wir der einzige unterzeichnende Staat, der dann quasi mit einem Vorbehalt veröffentlicht wird? Ich kann das nicht richtig einordnen. Ich bitte die Regierung hier um eine kurze Ausführung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Meine Vorrednerinnen haben die Vorlage bereits sehr gut beschrieben. Eine Genehmigung des Zusatzprotokolls vom 31. Mai 2001 gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit, das UNO-Feuerwaffenprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie die Anbringung der genannten Vorbehalte zum UNO-Feuerwaffenprotokoll sind meines Erachtens zu begrüssen.
Aufgrund dieser Vorlage sind gemäss den Ausführungen in diesem Bericht und Antrag keine finanziellen oder personellen sowie räumlichen Konsequenzen zu erwarten.
Zusammengefasst ist diese Vorlage meines Erachtens zu begrüssen. Ich bin für die Genehmigung dieser Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe noch eine Frage zu beantworten, möchte mich aber vorweg noch für die wohlwollenden Voten bedanken. Die Frage war von der Abg. Christine Wohlwend. Sie sehen im Anhang 2, dass sämtliche Staaten, die einen Vorbehalt vereinbart oder ausgehandelt haben, mit einem Stern versehen sind. Diese Vorbehalte sind für Liechtenstein ja nicht unmittelbar relevant. Wir werden bei uns nur die Liechtensteiner Vorbehalte publizieren, weil diese für uns relevant sind. Und die anderen Vorbehalte werden dann unter der Web-Seite untreaty.un.org ersichtlich, wenn Sie die Vorbehalte, die andere Staaten angebracht haben, einsehen möchten. Es heisst also für uns, in unserer eigenen Publikation, in der Gesetzespublikation, werden wir nur die liechtensteinischen Vorbehalte publizieren, weil nur diese unmittelbar für uns relevant sind.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu.
Der Antrag auf den Seiten 27 und 28 gliedert sich in die Unteranträge a), b) und c). Wenn kein Antrag auf Einzelabstimmung gestellt wird, werden wir den Antrag als Ganzes lesen und auch so zur Abstimmung bringen.
Es wird kein Antrag auf Einzelabstimmung gestellt. Somit bitte ich den Parlamentsdienst, den Antrag als Ganzes zu lesen.
Der Antrag der Regierung wird verlesen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Sie haben den Antrag der Regierung gehört. Wer mit dem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte seine Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 23 erledigt. -ooOoo-