Abkommen vom 7. Juni 2013 über operative und strategische Kooperation zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Europäischen Polizeiamt (EUROPOL) (Nr. 65/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Abkommen vom 7. Juni 2013 über operative und strategische Kooperation zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Europäischen Polizeiamt (EUROPOL).
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 65/2013 und steht zur Diskussion. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die zunehmende Mobilität und die Globalisierung der Märkte haben zu einer Internationalisierung der Kriminalität geführt. Gefährdungen durch Terrorismus und organisierte Kriminalität haben in den letzten zwei Jahrzehnten zugenommen. Umso wichtiger wird auch die internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden. Diesen Umständen muss in den Bereichen der polizeilichen Organisation, der Ausbildung sowie insbesondere auch hinsichtlich der Rechtsgrundlagen in Liechtenstein Rechnung getragen werden.
Die Assoziierung an den Schengen-Besitzstand, welcher am 19. Dezember 2011 vollständig in Kraft gesetzt wurde, hat die polizeiliche Zusammenarbeit mit sämtlichen Schengen-Staaten auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Eine Ausweitung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, insbesondere durch die Teilnahme an einem gemeinsamen Fahndungsraum, der Standardisierung des Informationsaustausches sowie die Möglichkeit zur Durchführung grenzüberschreitender Observation erfolgte dadurch. Die Zusammenarbeit mit dem europäischen Polizeiamt EUROPOL stellt eine ideale Ergänzung dar.
Im April 2012 erteilte die Regierung der Landespolizei das Mandat zur Verhandlung eines Kooperationsvertrages mit EUROPOL auf der Grundlage des bestehenden «Modell Agreement», wobei sich der Vertrag inhaltlich an den Verträgen der anderen Schengen-Nicht-EU-Staaten orientieren sollte. Im Mai 2012 genehmigte die Regierung den verhandelten Vertragstext. Nachdem seitens EUROPOL im Sinne des Gemeinsamen Kontrollausschusses marginale Ergänzungen angebracht wurden, hat der Europäische Rat am 28. Januar 2013 dem Kooperationsvertrag zugestimmt.
Am 7. Juni 2013 wurde der vorliegende Vertrag - unter Vorbehalt der Ratifizierung durch den Landtag - von beiden Parteien unterzeichnet. Gleichzeitig mit dem Abkommen unterzeichneten die Parteien eine Vereinbarung über die Geheimhaltung und Informationssicherheit.
Das vorliegende Abkommen liegt auch in einem klaren Bezug mit dem Abkommen betreffend Eurojust - der justiziellen Zusammenarbeit -, welches der Hohe Landtag heute unter Traktandum 21 behandelt bzw. ratifiziert hat.
Als Kontaktstelle für EUROPOL in Liechtenstein ist die Landespolizei bestimmt. Die zusätzlichen Aufgaben können ohne weiteres mit den bestehenden Ressourcen bewältigt werden. Dies wird so klar und deutlich im vorliegenden Bericht und Antrag ausgeführt. Die klare und eindeutige Verifizierung seitens der Regierung haben wir ja bereits gehört.
Ich empfehle daher dem Landtag, dem Antrag der Regierung die Zustimmung zu erteilen und die Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen. Ich bedanke mich bei den zuständigen Verhandlungsverantwortlichen, im Speziellen der Landespolizei, für das gelungene Vertragswerk. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Bei der Behandlung des Eurojust-Abkommens hat der Regierungschef-Stellvertreter betont, dass die Datenschutzstelle miteinbezogen wurde und er die Datenschutzbestimmungen im Eurojust-Abkommen für gut, ja sogar als State of the Art befunden habe. Im vorliegenden Abkommen zu EUROPOL heisst es, dass im Mai 2011 eine Delegation von EUROPOL, also von dieser polizeilichen Institution, nach Liechtenstein gekommen sei, um unser Datenschutzregime sich anzuschauen respektive um sich damit vertraut zu machen. Es heisst dann weiter, dass unsere Datenschutzstelle darauf verzichtet habe, eine Stellungnahme zu diesem Abkommen abzugeben, da sie offenbar keine Probleme sieht. Ich wäre froh, wenn der Herr Regierungschef-Stellvertreter dazu noch ein paar Worte sagen könnte.
Ich habe doch etwas Bedenken, was diesen Austausch von Informationen und den Datenschutz betrifft. Wenn man sich das Abkommen anschaut, stellt man fest, dass zum Aufgabenbereich der EUROPOL nicht nur die Bekämpfung, sondern auch die Verhütung von Verbrechen gehört. Ich konnte nicht erkennen, was für eine Hürde es zum Beispiel bei Informationsansuchen zum Zweck der Prävention gibt. Praktisch scheint das Abkommen auf eine Art Free Flow von Informationen abzuzielen.
Wenn die Polizei das Gefühl hat, man müsse Verbrechen verhindern, verhüten, können da sehr viele Informationen eingeholt werden. Was für Vorkehrungen, abgesehen von eben datenschutzrechtlichen Regelungen, gibt es, um einen solchen freien Informationsaustausch innerhalb der Behörden national und eben auch vor allem international tatsächlich zu kontrollieren bzw. zu beschränken?
Und ich möchte hier noch einmal den Hinweis auf die Problematik machen, wenn gewisse qualifizierte Steuerdelikte dann in den Vortatenkatalog zur Geldwäscherei aufgenommen werden. Es heisst jetzt schon im Anhang 1 zum EUROPOL-Abkommen explizit, dass zu dieser schweren Kriminalität eben Geldwäscherei-Handlungen gehören. Und das wird dann, wenn Steuerdelikte in den Vortatenkatalog aufgenommen werden, für Liechtenstein natürlich besonders relevant. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich den Voten meiner beiden Vorredner anschliessen. Ich begrüsse das Abkommen. Die internationale polizeiliche Zusammenarbeit in Fällen schwerster Kriminalität ist wichtig, damit man den Erscheinungsformen der schwersten Kriminalität überhaupt Herr werden kann. Aber auch hier bestehen Ängste, was die Geldwäscherei anbelangt.
In Art. 3 und Anhang 1 wird die Geldwäscherei ganz allgemein wieder aufgeführt. Aber ich denke, einfach dass das hier auch zu Protokoll gegeben ist: Da kann man auf die Ausführungen der Regierung zum Eurojust verweisen. Es geht da wirklich um organisierte bandenmässige Geldwäscherei, die betroffen ist. Und bei Finanzplatz- oder Fiskalfragen bei normalen Stiftungen usw., da kommt das Verfahren dort zum Tragen. Aber die Abgrenzung ist in der Tat schwierig. Bei verdeckter Ermittlung - und das versteht sich von selber -, da können keine Rechtshilfeverfahren laufen. Und bei Prävention habe ich auch meine Fragezeichen, wenn dort ein Informationsaustausch stattfindet. Und die Abgrenzung oder wie gehen wir innerstaatlich mit dem um? Mir ist einfach wichtig, dass über dieses Abkommen die Rechtshilfe nicht umgangen werden kann, denn unter dem Strich wird in Art. 21 dann auch eine Staatshaftung angesprochen. Es muss ja auch dann eine innerstaatliche Kontrolle geben, dass das wirklich die Fälle gemäss Abkommen sind und dass nicht über Geldwäscherei oder es wird allgemein Betrugsdelikt usw. erwähnt, dass eine Umgehung stattfinden kann.
Ich gehe davon aus, dass es innerstaatlich richterliche Beschlüsse geben wird, die den Parteien da nicht zur Kenntnis gebracht werden. Aber dass das irgendwo geprüft wird, dass die Voraussetzungen gegeben sind und dass nicht einfach, wenn bei einer liechtensteinischen Stiftung Gelder liegen und dann wird erwähnt: Das stammt aus Drogenhandel. Das muss irgendwo geprüft werden, ob das wirklich so ist. Da gibt es den Verbindungsbeamten. Aber irgendwo, nehme ich an, wird es auch noch einen richterlichen Beschluss geben. Irgendwo muss das kontrolliert werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Damit gebe ich das Wort weiter an die Regierung für eine Stellungnahme.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke den Abgeordneten für diese Beiträge. Ich kann noch einmal bestätigen an die Adresse der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer, dass tatsächlich wirklich nicht die Absicht besteht, auch hier neue Funktionen zu definieren, die dann neue personelle Ressourcen auslösen. Das wird im Bericht und Antrag meines Erachtens auch sehr ausführlich dargestellt, wie das funktionieren kann.
Zu den Ausführungen des Abg. Pio Schurti möchte ich einfach darauf hinweisen, dass unsere Datenschutzstelle bei diesem Besuch involviert war, dass sie mit diesem europäischen EUROPOL-Experten, was Datenschutz angeht, sich intensiv ausgetauscht hat. Und dieser Verzicht einer Stellungnahme, genau wie Sie es auch richtig selbst gesagt haben, darin begründet ist, dass unsere Datenschutzstelle keinen besonderen Bedarf mehr erkannt hat, hier noch zusätzlich etwas einzufügen. Die Datenschutzstelle war hier also involviert.
Die Frage betreffend Verhütung und Prävention ist vom Abg. Pio Schurti und vom Abg. Christian Batliner gekommen. Diesbezüglich muss man sich einfach auch dieses ganze Räderwerk im Rahmen der Verbrechensbekämpfung vorstellen. Die Polizei ist sozusagen die Vorhut, ist die Ermittlungsbehörde, ist im Vorfeld einer Ermittlung, im Vorfeld auch eines Strafverfahrens tätig. Dann irgendwann, wenn Tatbestände ermittelt werden, kommt dann die Staatsanwaltschaft ins Spiel. Und wenn bestimmte Beschlüsse gefällt werden müssen, bestimmte Entscheide nötig sind, kommt ein richterlicher Beschluss zur Anwendung.
Und die Idee ist auch hier, wie ich das bereits bei Eurojust ausgeführt habe, dass hier keinerlei nationale Bestimmungen umgangen werden sollen oder können, und zwar weder Rechts- noch Amtshilfe, auch bei Steuerdelikten, das ist nicht die Idee. Aber es ist einfach heute so, gerade auch seit Schengen, dass die Kriminalität heute sehr grenzüberschreitend tätig ist. Ich kann hier an den berühmtesten Fall erinnern, welcher Liechtenstein betroffen hat. Das war diese Pink-Panther-Bande, die in ganz Europa tätig war und Juwelierläden überfallen hat und auch in Liechtenstein aktiv war. Und diese Zusammenarbeit in den Ermittlungen ist heute europaweit einfach sehr wichtig. Und wo man dann eben im Bereich Prävention oder dann im Bereich tatsächliche Verbrechensbekämpfung ist, ist das manchmal ein fliessender Übergang.
Die Polizei kann natürlich nicht warten, bis ein Delikt tatsächlich dann begangen ist. Sondern wenn sich Anzeichen ergeben, dass bestimmte Aktivitäten im Bereich schwere Kriminalität sich abzeichnen, werden auch im Sinne einer Prävention auch Informationen ausgetauscht, auch im Sinne einer Alarmierung, dass man bestimmte Dinge besonders beobachten und verhüten will, dass solche Kriminalfälle dann tatsächlich auch auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Staates passieren. Das sind fliessende Übergänge zwischen Prävention und Ermittlung in tatsächlichen Kriminalitätsfällen.
Dieser Free Flow von Informationen, den Sie erwähnt haben, Herr Abg. Schurti, das tönt jetzt ein bisschen gefährlich, da gebe ich Ihnen Recht, das ist aber nicht die Idee in diesem Sinne, sondern wir haben ja ein gültiges Polizeigesetz. Die Liechtensteiner Landespolizei hat klare Rechtsgrundlagen und arbeitet mit der Staatsanwaltschaft zusammen, wird auch kontrolliert von der Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungsergebnisse dann ja verwenden muss. Der Richter muss im Verfahren die Vorermittlungen und Ermittlungen überprüfen, ob das alles korrekt vonstatten ging. Also hier gibt es durchaus verschiedene Kontrollmechanismen.
Dass ein bestimmter Informationsfluss heute einfach unumgänglich ist, ich glaube, das ist leicht verständlich, wenn man heute sieht, wie auch durch Internet, aber auch durch die mangelnden Grenzkontrollen heute in ganz Europa, wie einfach das heute ist, auch kriminelle Handlungen grenzüberschreitend zu planen. Da braucht es einfach von staatlicher Seite auch eine bestimmte Möglichkeit, dagegenzuhalten. Und das ist aber nicht unkontrolliert, das möchte ich noch einmal betonen, sondern es gibt klare Vorschriften. Und es soll auch nicht dazu führen, dass im Fiskalbereich dann eben Rechts- und Amtshilfe usw. umgangen werden. Es geht hier wirklich um schwere Kriminalität. Es geht nicht um einfache Geldwäscherei, um einfache Delikte. Das sind hier wirklich - wie man so schön sagt - die «schweren Jungs», die hier betroffen sind. Und darum geht es bei EUROPOL.
Ich glaube, es wäre diesbezüglich ganz schlecht, wenn Liechtenstein hier quasi ein schwarzer Fleck inmitten Europa wäre, wo wir nicht zusammenarbeiten. Ich glaube, das wäre auch dem Ansehen unseres Landes nicht zuträglich. Ich glaube, diese Zusammenarbeit ist wichtig. Aber ich gebe Ihnen Recht, auch die Kontrollen sind wichtig, dass das nicht überbordet, dass das nicht unkontrolliert passiert. Ich denke, das ist sowohl der Polizei als auch den Aufsichtsbehörden ganz klar bewusst.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank für die Ausführungen. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Eintreten ist unbestritten.
Somit können wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Polizeigesetzes per Artikelaufruf vornehmen.Art. 2 Abs. 1 Bst. o und p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. o und p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24d Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24d Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Polizeigesetzes vorgenommen.Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen nun zum Antrag der Regierung. Ich bitte, diesen Antrag zu verlesen.
Die Regierung beantragt:
«Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und- dem Abkommen vom 7. Juni 2013 über operative und strategische Kooperation zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Europäischen Polizeiamt sowie
- der Vereinbarung vom 7. Juni 2013 über Geheimhaltung und Informationssicherheit zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Europäischen Polizeiamt seine Zustimmung erteilen und
- die beiliegende Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung ziehen».
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben drei Unteranträge. Wird Antrag auf Einzelabstimmung gestellt?
Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung: Wer dem Antrag der Regierung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen zugestimmt und damit auch einer abschliessenden 2. Lesung.
Wir können somit die 2. Lesung wieder per Artikelaufruf vornehmen.
Art. 2 Abs. 1 Bst. o und p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. o und p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24d Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24d Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt.
Somit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 25 erledigt.
Wir machen jetzt Pause bis 10:40 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 10:20 Uhr).
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