Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Nr. 59/2013); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 59/2013 und steht zur Diskussion.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Werte Abgeordnete. Der vorliegende Bericht und Antrag sieht vor, Art. 7 des Landwirtschaftsgesetzes zu ändern. Diese Änderung bezweckt die Einführung eines Berichts der Regierung über die Weiterentwicklung und Ausrichtung der liechtensteinischen Agrarpolitik. Dieser Bericht soll pro Legislaturperiode mindestens einmal dem Landtag vorgelegt werden. Der Grund für die Änderung liegt darin, dass der Zahlungsrahmen Ende 2013 ausläuft und das Finanzinstrument des Zahlungsrahmens ersetzt werden soll, da es sich in der Vergangenheit nicht bewährt hat. Er wurde nach Vorbild des schweizerischen Modells ursprünglich eingeführt. Das liechtensteinische Finanzhaushaltsgesetz kennt jedoch das Instrument des Zahlungsrahmens in der beabsichtigten Form eigentlich nicht. Daher musste ein Verpflichtungskredit gemäss Art. 13 Finanzhaushaltsgesetz eingesetzt werden.
Wie im Bericht und Antrag betont wird, ist ein Verpflichtungskredit kein geeignetes Mittel für die mittelfristige Festlegung von Förderbeiträgen, da auf Förderbeiträge ein Rechtsanspruch besteht. Die Idee des Zahlungsrahmens besteht aber darin, dass die Begrenzung der langfristigen Ausgaben im Sinne einer Finanzplanung zur Kürzung der Förderbeiträge und Förderleistungen führen, falls die gesprochenen Mittel nicht ausreichen.
Die Einführung einer agrarpolitischen Debatte in jeder Legislaturperiode als Ersatz des Zahlungsrahmens geht auf die Forderungen der Vereinigung bäuerlicher Organisationen zurück, da die Landwirtschaftsbetriebe Planungssicherheit wollen. Die Ergebnisse der Debatte sollen als Leitlinien für die Ausrichtung der Förderbeiträge gelten.
Aufgrund der Darlegungen im Bericht und Antrag ist es nötig, Anpassungen des Landwirtschaftsgesetzes vorzunehmen. Die Änderung von Art. 7 ist aus meiner Sicht zu begrüssen, da der Landtag durch die regelmässigen Debatten zur Agrarpolitik Einfluss auf diese nehmen kann und die Förderungen aufgrund der Debatte gesprochen werden.
An dieser Stelle möchte ich noch auf etwas hinweisen. Auf Seite 12 des Bericht und Antrags heisst es, dass der Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 63,6 Mio. für die Jahre 2010 bis 2013 aufgrund der Sparmassnahmen nicht ausgeschöpft wurde. Allgemein ist es zu begrüssen, dass auch in der Landwirtschaft nach Möglichkeit gespart wird. Dass jedoch die Einführung von Förderungen für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen nicht umgesetzt wurde, finde ich bedenklich, ist doch die nachhaltige Nutzung insbesondere in der Landwirtschaft eine Grundvoraussetzung, dass in einem kleinen Land wie dem unsrigen, in dem der Boden ein sehr knappes Gut ist, künftige Generationen auch noch Landwirtschaft betreiben können. In diesem Sinne bin ich gespannt auf die erste agrarpolitische Debatte im Frühjahr 2014. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Die Regierung möchte mit dieser Vorlage ein neues Instrument implementieren, das den bisherigen Zahlungsrahmen, welcher offensichtlich die damit ursprünglich verbundene Zielsetzung nicht erreichte, ersetzen soll. Neu soll dem Landtag die Möglichkeit geboten werden, alle vier Jahre eine agrarpolitische Diskussion zu führen.
Die VBO hat sich mit dem Wechsel einverstanden erklärt unter der Voraussetzung, dass die agrarpolitische Gesamtdebatte im Landtag sichergestellt wird, und zwar zu einem frühen Zeitpunkt der Legislaturperiode, damit die Landwirte auf allfällige Änderungen reagieren können.
Die Planung und Entwicklung eines Landwirtschaftsbetriebes ist ein längerfristiger Prozess. Ein Landwirt muss hohe Investitionen tätigen, damit er seinen Beruf wirtschaftlich ausüben kann. Zudem trägt er selber ein hohes Risiko, das er nicht in jedem Falle versichern kann.
Es muss dem Land Liechtenstein daran gelegen sein, eine gut funktionierende Landwirtschaft zu haben, dies aus Gründen der Selbstversorgung und auch der Landschaftspflege. Dass es ohne staatliche Unterstützung nicht möglich ist, weiss jede und jeder, der in diesem Umfeld tätig war und/oder aufgewachsen ist.
Der Verpflichtungskredit in der Höhe von mehr als CHF 63 Mio. erscheint auf den ersten Blick sehr hoch. Ich möchte die zuständige Regierungsrätin bitten, zu diesem Betrag einige Ausführungen zu machen, das heisst darzulegen, wie sich dieser Betrag zusammensetzt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Die Gründe, weshalb die Regierung hier eine Abänderung dieses Artikels vorschlägt, wurden bereits von den Vorrednerinnen dargetan. Ich brauche das nicht zu wiederholen. Ich habe aber auch noch ein/zwei Fragen. Der bisherige Verpflichtungskredit in der Höhe von rund CHF 63 Mio. wurde dargetan. Hier heisst es, dass dieser Zahlungsrahmen vermutlich deutlich nicht ausgeschöpft wird. Auch hier ersuche ich die Regierung, diesbezügliche Ausführungen zu machen.
Dann eine Bemerkung zu den Seiten 14 und 15: Auf Seite 14 unten heisst es, dass der Aufwand für die Erstellung dieses neuen Berichts deutlich höher ausfallen dürfte als jener zum Zahlungsrahmen. Und auf der nächsten Seite wird darauf hingewiesen, je nach Detaillierungsgrad müssten da noch externe Expertenanalysen notwendig werden. In meinem Verständnis muss man schon von vornherein klarmachen, dass es da nicht darum geht, umfangreiche Expertenanalysen für diesen Bericht einzuholen, was nur mit viel Kosten verbunden ist, sondern die generelle Grundeinschätzung der Regierung würde hier interessieren.
Und wenn das dann im Sinne des Landtags ganz in eine andere Richtung gehen würde, dass da nicht solche Gelder verpufft würden, das würde ich dann gar nicht gut finden. Und es geht eher um die klare Darlegung der Regierung als um ein ausgetüffteltes Ausarbeiten von verschiedenen Dingen. Zumindest ist das mein Verständnis. Ich möchte die Regierung auch bitten, diesbezügliche Ausführungen zu machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die ganze Finanzierung der Landwirtschaft war für mich schon vor gut vier Jahren, als wir das das letzte Mal diskutiert haben, nicht sehr befriedigend. Wir haben bisher mit dem Zahlungsrahmen, den wir für die letzten vier Jahre gesprochen haben, meiner Ansicht nach eine Blackbox finanziert. Es konnte damals auf die Fragen, die wir zum Zahlungsrahmen stellten - es waren doch CHF 63,6 Mio. für vier Jahre - für den Landtag nicht erkenntlich aufgeschlüsselt werden, wie sich dieser Zahlungsrahmen zusammensetzt. Es war ein sehr intransparentes System.
Die VBO, kann ich mich erinnern, hat damals gar noch in ein, zwei Bereichen Sparmassnahmen aufgezeigt. Trotzdem wurden sie im Zahlungsrahmen nicht berücksichtigt. Das war ganz spannend. Neu soll alle vier Jahre ein agrarpolitischer Bericht erstellt werden, der dem Landtag die Möglichkeit gibt, zu diskutieren. Eine Kenntnisnahme, das möchte ich extra betonen, also eine agrarpolitische Debatte alle vier Jahre. Wenn ich jetzt ein bisschen zynisch sein darf: Ich erkenne mit dem noch nicht den wesentlichen Unterschied zum alten System. Das macht für mich in sich noch keinen grossen Unterschied. Die Regierung schreibt im Bericht und Antrag, dass sie dann die künftige Stossrichtung in der Landwirtschaftspolitik mit dem Landtag diskutieren möchte.
Ich habe hier Respekt, da aufgrund der Kenntnisnahme und der Diskussion, die dann alle vier Jahre stattfindet, wie sie jetzt auch letztmals vor vier Jahren stattgefunden hat, das ein Steuerungsinstrument sein wird ohne grosse Steuerungsmöglichkeit. Das ist einfach meine Befürchtung. Sie können mir das gerne widerlegen in Ihren Ausführungen. Die Regierung schreibt zwar: Das Ergebnis diene dann der Regierung zur Finanzplanung. Für mich ist es natürlich so, dass wir wieder einen Teil Finanzhoheit aus der Hand geben in Richtung Regierung. Das passt mir nicht, das muss ich ehrlich sagen. Das passt mir gar nicht. Ich bin jetzt schon sicher, während dieser Diskussion wird man nicht abschätzen können, wie diese Finanzplanung dann eben aussehen wird.
Auf Seite 7 schreibt die Regierung zu diesem Thema: «Landtag und Regierung können dadurch zielgerichteter vorgehen und die finanzielle Tragweite ihrer Entscheidungen im gesamten volkswirtschaftlichen Zusammenhang betrachten». Das tönt unheimlich intelligent, aber mit dem kann ich nichts anfangen, das kann ich nicht greifen. Das müssen Sie mir erklären, was das heisst: «Dabei kann der Landtag auch aktuellen finanzpolitischen Anliegen des Staatshaushaltes besser Rechnung tragen». Wenn wir hier nicht entscheiden können, über welche finanziellen Mittel wir entscheiden, dann steht dieser Satz im luftleeren Raum. Das tut mir leid. Ansonsten bitte ich um Erläuterungen.
Was mir wichtig ist, und ich wiederhole da fast 1:1 meine Sätze von 2009, dass wir auch hier - und ich rede nicht, weil es jetzt um die Landwirtschaft geht, sondern das sind generelle Anliegen, wenn es um Finanzen geht - ich möchte ein transparentes System haben, bei dem man erkennen kann, für was man Geld spricht. Und wir reden hier von viel Geld, das sind nicht Peanuts. Und im Landwirtschaftsbereich im Speziellen, das wünsche ich mir, das konnte man mit diesem Zahlungsrahmen eben nicht, und da habe ich schon die Hoffnung, dass das dann vielleicht möglich ist in Zukunft, dass man auch erkennt, für welchen Bereich in der Landwirtschaft welche Mittel aufgewendet werden. Das zum Ersten.
Und zweitens ist es für unsere Landwirte sicher ein wichtiges Kriterium, dass wir in diesen Diskussionen und in dieser zukünftigen Ausrichtung faire Rahmenbedingungen für unsere Landwirtschaft im Vergleich zur ausländischen Landwirtschaft, also sozusagen zu Importprodukten, haben. Das ist sicher ein zentraler Punkt.
Ein dritter Punkt ist, dass wir die Landwirtschaft - und das ist für mich ein ganz wesentlicher Punkt - darüber haben wir uns auch vor vier Jahren relativ lange unterhalten, dass die Landwirtschaft auch weiterhin fair für ihren wertvollen Beitrag für Umwelt und Landschaft entschädigt wird. Da rede ich von Bewirtschaftung von Hanglagen, Alp- und Berggebieten, für Grenzertragsstandorte usw. Und noch etwas ist mir auch bei der Landwirtschaft ein Anliegen: Wir haben einige Landwirte in Liechtenstein, bei denen das wirklich vorbildlich funktioniert: Wir müssen auch hinkommen, natürlich immer im Wissen, dass wir konkurrenzfähig sein müssen gegenüber ausländischen Landwirtschaften und Produkten, dass unternehmerische Bemühungen von Landwirten belohnt werden, also dass Landwirte auch wirklich Unternehmer sind. Dieses Bewusstsein ist noch nicht überall durchgedrungen. Aber es gibt hier gute Vorbilder, bei denen das wunderbar funktioniert.
Ich möchte zusammenfassen: Für mich wäre es wichtig, dass aufgezeigt würde, wie der genaue Ablauf dieser Meinungsbildung im landwirtschaftlichen Bereich stattfinden soll. An meiner vielleicht - ich möchte mich dafür auch entschuldigen - etwas zynischen Begriffswahl vorhin, aufgrund dieser Ausführungen auf den Seiten 7 usw. kann ich das nicht greifen, was das bedeuten wird und welchen Einfluss der Landtag da effektiv haben wird. Und ich hoffe, dass Sie hier meine Zweifel bezüglich dem neuen Instrument ausräumen können.
Die Planungssicherheit war auch schon vor vier Jahren ein Hauptargument und diese Planungssicherheit wird auch jetzt wieder angeführt. Damit möchte ich die folgenden Fragen verbinden:
- Wie sehen Sie die Entwicklung?
- Wie war die Entwicklung in den letzten vier Jahren?
- Wie wird die Entwicklung für die neue Budgetierungsphase sein?
Das wären mal vorerst meine Fragen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Frau Regierungsrätin, ich möchte mich bereits im Vorfeld für eventuell zynische Aussagen in meinen Anmerkungen entschuldigen. Ich möchte hier ein paar Extrempositionen aufzeigen, die ich auch den Voten meiner Vorredner entnommen habe.
Wir sprechen hier über CHF 60 Mio., die wir für eine bestimmte Branche sprechen bzw. die wir für Leistungen sprechen, die diese Branche für uns erbringt. Wir sprechen hier vor allem darüber und das ist so, dass wir die Finanzhoheit, zumindest die Entscheidung über diese Förderung, 1:1 aus der Hand geben. Selbstverständlich werden wir eine Debatte führen. Meine Damen und Herren, das hatten wir bzw. unsere Vorgänger vor drei Jahren auch schon getan. Ich glaube nicht, dass sie damals einen Finanzbeschluss dieser Grössenordnung ohne Debatte behandelt haben.
Meines Erachtens ist somit die landwirtschaftliche Debatte keine neue, keine bessere Erfindung und auch keine Ablösung für den Zahlungsrahmen, sondern schlicht das, was übrig bleibt, wenn man es verschlafen hat, eben eine solche Debatte im Jahr 2013 zu führen. Und anstatt dessen kriegen wir einen Bericht und Antrag - inklusive Inhaltsverzeichnis und Titelblatt - von insgesamt 15 Seiten. Und das beunruhigt mich etwas.
Ich kann Ihnen gleich sagen, ich weiss noch nicht, für was ich mich erwärmen kann. Ich verstehe die Argumente der Regierung, dass ein solcher Zahlungsrahmen nicht adäquat, nicht passend ,vom Finanzhaushaltsgesetz nicht bekannt sei, was mich übrigens sehr wundert, weil das Finanzhaushaltsgesetz wurde ein Jahr nach dem Landwirtschaftsgesetz angepasst. Wenn das also unbekannt gewesen wäre, hätte man diesen Zahlungsrahmen auch analog der Schweiz aufnehmen können. Das nur am Rande. Und praktischerweise ist es eben halt schon so, dass derzeit zirka 17 oder 18 Verordnungen auf Landwirtschaftsebene diese Subventionen bestimmen. Und ich sage bewusst Verordnungen, weil der Landtag lediglich auf das Rahmengesetz Einfluss hätte, somit auch nur die ökologischen Massnahmen und Rahmenbedin-gungen sprechen kann, aber er hat keinen Einfluss mehr auf die Höhe der eigentlichen Subventionsbeiträge, weder erhöhend noch erniedrigend. Deswegen kann man mir schon erklären, dass wir hier mit dem Rahmengesetz bzw. mit dieser Landwirtschaftsdebatte die Leitplanken quasi setzen, aber faktisch sprechen wir uns nicht mehr über eine bestimmte Zahl aus.
Mir ist es darum eigentlich nicht ganz klar, von was wir tatsächlich sprechen. Ich weiss nicht, können wir diese Planungssicherheit gewährleisten? Für was wird das tatsächlich umgesetzt? Wir haben ein landwirtschaftliches Leitbild. Jetzt haben wir erfahren, dass aufgrund von Sparmassnahmen Teile dieses landwirtschaftlichen Leitbildes nicht umgesetzt worden sind. Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir hatten hier keinen Einfluss darauf, was umgesetzt wird und was nicht. Wir sprachen einen Rahmen - und dieser Rahmen wurde nach reiflicher Überlegung nicht umfassend ausgeschöpft.
Ich tue mir schwer mit diesem Bericht, mit dieser Landwirtschaftsdebatte, die stattfinden soll, vor allem auch mit den Anmerkungen, dass dieser zusätzliche Bericht nun zusätzliche Kosten, zusätzliche Experten und zusätzliche Spezialisten benötigt. Wir haben bereits jetzt einen letztjährig oder vorletztjährig 170 Seiten starken Agrarbericht, der von professionellen Partnern auch mit der Regierung zusammen erstellt wurde. Ich glaube, Sie finden dort sämtliche Informationen, die wir benötigen, für die aktuelle Lage der Landwirtschaft bereits enthalten. Ich frage mich, warum man jetzt noch einen Bericht machen muss. Dort ist die wirtschaftliche Situation unserer Landwirte nicht nur im Inter-Liechtenstein-Vergleich, sondern auch im Vergleich mit der Schweiz und sämtlichen EU-Ländern nach oben, nach unten, nach links und rechts und quer beleuchtet. Also ich glaube, da ist jeder Wunsch erfüllt, den man sich da statistisch erfragen könnte.
Vor allem tue ich mir noch einmal schwer, diesen Zahlungsrahmen abzuschaffen, weil ich nicht weiss, was mit dem Budget 2014 jetzt passiert. Wir werden im Frühjahr 2014 diese Debatte führen, wir werden aber im November eine Budgetrunde haben und im Dezember auch, und dort werden wir auch über diese Subventionen verhandeln. Für mich ist es nicht klar, ob wir uns bereits irgendwie einigen oder nicht einigen, dass wir eben nichts tun, was ich nicht glaube, und ich möchte jetzt nicht aufgrund einer fehlenden Debatte über den Zahlungsrahmen eine komplette Subventionsbranche derart im Regen stehen lassen.
Und warum ich so viel Bauchweh habe und warum ich der ganzen Sache nicht über den Weg traue: Sie hatten vorhin erwähnt, Frau Regierungsrätin Amann-Marxer, dass das Amt für Umwelt nach Kriterien und nicht nach Willkür urteilt, weil man eben Rechtsansprüche hätte. Und im Amt für Umwelt ist ja auch neuerdings das Landwirtschaftsamt als Abteilung eingegliedert worden. Wie Sie wissen, gibt es bei uns in der Landwirtschaft auch so genannte Raufutterverzehrbeiträge, sprich es geht hier darum, dass man für bestimmte Tiere auch Zusatzbeiträge erhält, weil sie eben Raufutterverzehrer oder Raufutterverwerter sind.
Meine Damen und Herren, ein bekannter und transparenter Vorfall: Bis 2011 wurden bestimmte Equiden hier noch gefördert, ab 2012 nicht mehr. Ich glaube, Sie sind über diesen Fall auch durchaus unterrichtet. Aufgrund einer Nachfrage der betroffenen Landwirte hiess es dann, es sei ein interner Beschluss, dass diese Subventionen nicht mehr ausgesprochen werden. Es gab offensichtlich keinen Regierungsbeschluss. Es gab offensichtlich auch keinen transparenten Landtagsbeschluss, zumindest ist mir nichts bekannt. Eigentlich müssten sie gemäss geltender Gesetzgebung ausbezahlt werden, werden sie aber nicht.
Und aus diesem Grund, es tut mir sehr leid, nach langer Diskussion, bereits ein halbes Jahr ist das her, dass diese Betroffenen keine entsprechenden Auskünfte des Amtes für Umwelt bekommen haben, geschweige denn eine schriftliche Bestätigung oder aber eine Begründung, warum eine solch willkürliche Verzögerung stattfindet, frage ich mich doch, ob man dieses Mittel des Zahlungsrahmens, auch wenn es absolut ungeeignet ist, wirklich aus der Hand des Landtags geben darf. Ich bin verunsichert. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Vorlage dieses Bericht und Antrags. Eine erste Frage ergibt sich für mich aus der Zusammenfassung. Hier führt die Regierung selbst aus, dass die Ziele, welche mit diesem Zahlungsrahmen verfolgt wurden, nicht erreicht wurden. Da würde mich natürlich konkret interessieren: Welche Ziele wurden eben die letzten Jahre nicht erreicht, welche konkret mit diesem Zahlungsrahmen verfolgt wurden?
Dann diese zukünftige agrarpolitische Grundsatzdebatte, die man uns hier schmackhaft machen will. Das tönt ja wunderbar, aber dazu hätte ich eine weitere konkrete Frage: Darf ich schon davon ausgehen, dass diese agrarpolitische Grundsatzdebatte selbstverständlich auch diese finanziellen Konsequenzen beinhaltet? Das dürfte ein wesentlicher Punkt sein im Rahmen dieser agrarpolitischen Grundsatzdebatte.
Dann eine Frage, die bereits auch schon mehrmals gestellt wurde, das würde mich auch brennend interessieren. Die Regierung führt auf Seite 12 selbst aus: Diese CHF 63,6 Mio. wurden deutlich nicht ausgeschöpft. Da würde mich natürlich interessieren: Wie deutlich, um welche Summe wurden diese CHF 63,6 Mio. nicht ausgeschöpft? Welche Abstriche wurden hier die letzten Jahre vorgenommen?
Dann, das wurde auch bereits treffend erwähnt, wenn wir diesen Art. 7 nun so ändern, dann ist es eben nur noch eine Kenntnisnahme. Und da habe ich schon auch Bauchweh. Wir geben, wie bereits mehrmals ausgeführt, wiederum eine Kompetenz ab. Die Regierung wird uns diesen agrarpolitischen Bericht zustellen, wir werden über diesen debattieren. Im Endeffekt ist es aber lediglich eine Kenntnisnahme und eben kein Genehmigungsrecht mehr. Und nach meinem Dafürhalten ist das nicht sehr zielführend. Da möchte ich doch auch der Regierung nahelegen, diesen Artikel 7 entsprechend abzuändern, dass man sagt: Es ist natürlich weiterhin ein Genehmigungsrecht des Landtags.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Zuerst noch die Frage an die Regierung, ob, wenn es dann so weit kommen sollte, ein solcher Bericht dann im nächsten Jahr auch vorgelegt wird oder bis wann plant die Regierung einen solchen Bericht? Wir sehen ja nur aufgrund der Stellungnahme der VBO, dass sie sagen: Wir werden das im Frühjahr oder wann auch immer im 2014 machen. Denn die Regierung selbst, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat keine Zeitangabe gemacht.
Dann zum Zahlungsrahmen: Es wurde jetzt von den Vorrednern so dargestellt, dass man hier aus Sicht des Landtags eben eine absolute Oberhoheit hätte und mit der zukünftigen Kenntnisnahme nicht mehr. Ein Problem dieses Zahlungsrahmens ist ja gerade, dass er nicht das versprochen hat, was man sich eben erwartet hatte. Und das eine ist, erstens ist es nicht finanzrechtlich grundgelegt. Das heisst, man weiss gar nicht, wie das überhaupt einzuordnen ist. Dann, es ist eben, wie es im Bericht heisst, es ist keine Kreditbewilligung. Das ist von mir aus gesehen der springende Punkt. Der Landtag hatte vielleicht das Gefühl, jetzt haben wir diesen Rahmen gesprochen und das gilt jetzt, aber wenn man die Ausführungen sieht, ist das nicht der Fall. Das Entscheidende ist eben nicht dieser Zahlungsrahmen, sondern das jährliche Budget. Und hier hat der Landtag Einfluss.
Ein zweiter Punkt ist das mit den Förderbeiträgen. Aufgrund gesetzlicher oder anderer rechtlicher Vorschriften gibt es natürlich einen Rechtsanspruch. Und wenn ein solcher Rahmen hier nicht ausreichen sollte - das wird auch im Bericht ausgeführt - wären allenfalls Ergänzungskredite erforderlich. Auch hier sieht man, dass die ganze Situation mit diesem Zahlungsrahmen nicht optimal ist. Ich hätte mir deshalb auch gewünscht, dass die Regierung schon etwas früher mit diesem Bericht und Antrag gekommen wäre - und nicht kurz vor Torschluss. Dieser Zahlungsrahmen läuft bis Ende dieses Jahres. Und wenn man eine Änderung vornehmen will, muss das eben bald geschehen.
Dann zur Frage: Was kann man sich erwarten? Ich glaube, mehr als eine Grundsatzdebatte wird hier nicht drinliegen. Das heisst, man kann sagen, wenn die Regierung ihre Darlegung macht: Ich will mehr Ökologie, ich will dort etwas mehr oder in einem anderen Bereich weniger. Viel mehr kann man sich von diesem Bericht nicht erwarten. Und das ist eine Kenntnisnahme. Und wir haben ja beim Massnahmenpaket III gesehen: es werden Vorschläge gemacht und das hat dann Auswirkungen auf das Budget. Man kann noch unter dem Jahr Absichtserklärungen machen. Wenn dann Ende Jahr in einem Massnahmenpaket steht, jetzt müssen wir dort oder da Kürzungen vornehmen, das ist dann die relevante Debatte.
Ich habe den Eindruck, der Zahlungsrahmen als solches hat ganz klare Schwachpunkte. Und ich glaube nicht, dass alles durch diesen neuen Agrarbericht dann kompensiert werden kann. Und das ist das Grundproblem. Wir wollen ja Planungssicherheit, und zwar einerseits für den Landtag, andererseits für die Regierung, aber auch für die betroffenen Landwirte. Hier geht es eben auch um Investitionen. Diese Landwirte, wenn sie etwas beginnen möchten, müssen natürlich eine gewisse Planungssicherheit haben, nicht dass hier mit grossen Summen investiert wird und das andere Jahr entscheidet die Politik gerade in eine andere Richtung. Das ist das grundsätzliche Problem. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Gopp
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte gerade beim Abg. Alois Beck anschliessen: Interessant ist ja, dass der Zahlungsrahmen vor vier Jahren das erste Mal gesprochen wurde und damals schon vom Landtag sehr stark, obwohl man dann auch zugestimmt hat, sehr stark hineinreklamiert wurde, was eben die Schwachpunkte sind. Nämlich, dass er nicht transparent ist für jene Instanz, die die Finanzhoheit hat. Dann kann ich mich erinnern, man hat auch das Thema des Budgets angesprochen und irgendein Abgeordneter, ich weiss nicht mehr, wer es war, hat diese Frage gestellt: Kann ich dann trotzdem jährlich das Budget anpassen? Die Antwort war «ungut». Wenn man den Zahlungsrahmen angesprochen hat trotz Finanzhoheit, trotz Budgethoheit, war das damals schon eigentlich der Schwachpunkt, dass die Antwort der Regierung kam: Budget anpassen geht dann irgendwie doch nicht mehr.
Und damit war eigentlich damals schon klar, dass dieser Zahlungsrahmen eigentlich kein adäquates Mittel ist. Aber da hat der Abg. Alois Beck Recht: Mehr als eine Grundsatzdebatte wird diese agrarpolitische Diskussion halt doch nicht sein, einfach mit dem Unterschied, dass wir nicht einmal mehr über das Geld sprechen oder eben einen Rahmen dafür sprechen können. Also für mich war der Zahlungsrahmen schon sehr unglücklich. Ich sehe das eher noch als eine Verschlechterung des schon Schlechten. Aber ich hoffe, Sie können mir das widerlegen, Frau Regierungsrätin.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich übergebe das Wort noch der Frau Abg. Christine Wohlwend und werde dann die Regierung um eine erste Stellungnahme bitten.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur noch eine Ergänzung zu meinem Vorredner Gopp: Tatsächlich ist es problematisch, wenn man eben Rechtsansprüche per Verordnung oder per Gesetz festgelegt hat und im Anschluss eben während der Budgetdiskussion auf die Idee kommt, das Ganze um - ich übertreibe jetzt - 50% zu kürzen. Das geht natürlich nicht. Erschwerenderweise ist das natürlich nicht nur hier so, sondern bei allen Beitragsleistungen, die eben gesetzlich festgelegt sind. Und problematisch in diesem speziellen Fall ist, dass es eine Rahmengesetzgebung gibt und darunter die Verordnungen die Höhe der Subventionen eigentlich festlegen. Somit könnte der Landtag nicht einmal selbst das Budget beeinflussen, ausser eben mit diesem Zahlungsrahmen.
Das heisst, es ist eigentlich wirklich eine Krux: Auf der einen Seite ist der Zahlungsrahmen eben kein geeignetes Mittel, auch der Verpflichtungskredit ist kein geeignetes Mittel, aber unsere Hoheit liegt nun mal nicht im Bereich der Verordnungen, sondern im Bereich der Rahmengesetzgebungen. Andere Subventionen und Beitragsleistungen sind teilweise auf gesetzlicher Ebene zumindest grob ausformuliert. Und im Landwirtschaftsgesetz finden sich hierzu vor allem qualitative, strategische Ziele, die im Übrigen auch nicht alle vier Jahre gewechselt werden sollten. Also auch da haben wir wieder die nächste Einschränkung. Eine ökologische Ausrichtung eines natürlichen Umfeldes in vier Jahren in ein anderes Umfeld umzuschwenken, ist nicht nur eine Investitionsfrage, sondern auch eine strategische Zielfrage.
Ich möchte jetzt hier nicht weiter auf den Begriffen oder auf den Vor- und Nachteilen herumreiten, mein Wunsch wäre es einfach, dass wir tatsächlich diese Leistungen, die wir von den Landwirten einfordern, nämlich dass sie eben unsere Strategie im Bereich auf unsere Umwelt oder auf unser natürliches Umfeld erfüllen, dass wir diese Leistungen auch entsprechend vergüten, und zwar rechtssicher vergüten, nicht zu hoch und nicht zu tief ausrichten, und dass vor allem willkürliche Auszahlung oder eine spontane Umentscheidung nicht unbedingt ohne Einbezug des entsprechenden Finanzhoheitsgremiums, nämlich des Landtags, stattfinden darf. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Nach einer ersten Vierjahresperiode hat sich gezeigt, dass der mit dem Landwirtschaftsgesetz eingeführte Zahlungsrahmen die erwünschte Planungssicherheit eben nicht bringt. Finanztechnisch ist der Zahlungsrahmen als Verpflichtungskredit kein Instrument, das den Landwirten finanzielle Planungssicherheit garantiert, denn die Sparmassnahmen, die auch den Agrarbereich betreffen, überlagern auch den Zahlungsrahmen Landwirtschaft. Und hier haben Sie einen der Gründe, weshalb der Zahlungsrahmen in den letzten vier Jahren nicht ausgeschöpft wurde.
Auch für den Landtag bringt der Zahlungsrahmen keine finanzielle Planungssicherheit im Sinne einer Deckelung der Beiträge, denn auf die Förderbeiträge bestehen, wie verschiedene Abgeordnete selbst ausgeführt haben, gesetzliche Ansprüche. Und da würde es dann nichts nützen, wenn der Zahlungsrahmen bei CHF 63 Mio. für vier Jahre liegt, die gesetzlichen Ansprüche auf CHF 67 Mio. sich beliefen, dann müsste ein Ergänzungskredit gesprochen werden. Denn wenn der gesetzliche Anspruch besteht, dann muss das auch so dem Gesetz nachgelebt werden. Da nützt der Zahlungsrahmen zur finanziellen Planungssicherheit von Regierung und Landtag eben nichts. Übersteigen diese Ansprüche den Betrag des Verpflichtungskredits im Zahlungsrahmen, dann wird eben der Ergänzungskredit notwendig.
Das zweite Ziel, das mit der Einführung des Rahmenkredits angestrebt wurde, war eine damit verbundene, alle vier Jahre wiederkehrende Debatte im Landtag über die Ausrichtung der Landwirtschaft. Die Regierung steht nach wie vor zu den Zielen der Planungssicherheit und der regelmässigen agrarpolitischen Debatte im Landtag. Der heute vorliegende Gesetzesvorschlag soll dafür ein geeignetes Instrument bieten. Es ist nicht so, wie ich es aus verschiedenen Eingangsvoten entnommen habe, dass beim Landtag die Finanzhoheit und die Rechte des Landtags mit dieser Gesetzesänderung geschmälert werden sollen. Ganz im Gegenteil, sie sollen wirksam gemacht werden. Der Zahlungsrahmen hat diese Wirksamkeit eben nicht. Und eine gesetzlich vorgegebene, agrarwirtschaftliche Debatte einmal pro Legislaturperiode würde eben die Ausrichtung der Landwirtschaft, die der Landtag auch aufgrund von einem fundierten Bericht bestimmen und der Regierung die Marschrichtung vorgeben kann, wird dann Auswirkungen auf die Verordnung haben. Und dann werden Verordnungen über Förderungen in dem Sinne geändert, wie der Landtag es in seiner Debatte vorgegeben hat.
Ansonsten mit dem Zahlungsrahmen von CHF 63 Mio. zum Beispiel, wie es auf die letzten vier Jahre gesprochen wurde, da konnte eigentlich die Regierung im Rahmen ihrer Kompetenzen die Verordnungen so anpassen, wie sie es für richtig hielt. Vielleicht ist das nicht immer im Sinne des Landtags. Und ich würde eine agrarpolitische Grundsatzdebatte hier sehr begrüssen, damit auch die Meinung des Landtags abgeholt werden kann, wo der Schwerpunkt der Förderungen in Zukunft liegen soll.
Anstelle der Schaffung eines neues Zahlungsrahmens für die kommenden vier Jahre schlägt die Regierung heute mit der Vorlage Nr. 59/2013 dem Landtag die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes vor. Art. 7 soll abgeändert werden, so dass anstelle eines neuen Zahlungsrahmens, der seine Wirkung ja wie gesagt nicht erfüllen kann, im Vierjahresrhythmus eine landwirtschaftliche Debatte im Landtag stattfindet, welche auf einem agrarpolitischen Bericht der Regierung beruht. Dieser Bericht wiederum basiert auf der Auswertung und Analyse der jährlichen Betriebsrechnungen der liechtensteinischen Landwirte und soll in Zusammenarbeit mit der VBO, der Vereinigung bäuerlicher Organisationen, erstellt werden.
In den Eingangsvoten wurde gefragt, auf welcher Grundlage denn die agrarpolitische Debatte stattfinden soll und ob das einfach eine Kenntnisnahme sein soll: Das soll es eben nicht sein. Wir haben sehr genaue Auskünfte über die 120 Agrarbetriebe in diesem Land. Und wie die Abg. Christine Wohlwend ausgeführt hat, entsteht jedes Jahr ein grosser, umfangreicher Bericht eines liechtensteinischen Experten, der tiefe Einblicke in die hiesige Landwirtschaft und auch in die Betriebe hat. Aufgrund dieses Berichts kann eine Auswertung vorgenommen werden, die dem Landtag dann vorgelegt wird. Es müssen und können Entwicklungen aufgezeigt werden, es können Entwicklungen in der Schweiz und auch im europäischen Kontext aufgezeigt werden, soweit er die Betriebe hier im Land betrifft.
Aufgrund dieses Berichts kann der Landtag die Debatte führen und die zukünftige Stossrichtung bzw. die Schwerpunkte, die gefördert werden sollen, bekannt geben. Dass die Vereinigung bäuerlicher Organisationen an diesem Grundsatzbericht an den Landtag teilnimmt, das finde ich sehr sinnvoll, denn die Betroffenen sollen ihre Stellungnahmen direkt übermitteln können. Der Agrarbericht der Regierung wird den Ist-Zustand aufzeigen, die Produktions- und Betriebsstrukturen wie auch die jetzige, bestehende Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe, wobei zu unterscheiden ist zwischen Betrieben im Talraum und im Berggebiet.
Der Agrarbericht ist ein geeignetes Instrument, um die Bedeutung und die Entwicklung der Landwirtschaft in Liechtenstein vertieft zu debattieren. Die Politik wird die Schwerpunkte für die Förderbeiträge und Unterstützungsleistungen entsprechend gezielt festlegen können. Die jährliche Budgetierung hat sich danach auszurichten.
Die Regierung ist der Überzeugung, dass auf diese Weise die staatlichen Mittel, welche jährlich in die Landwirtschaft fliessen, und es sind, wie Sie auch ausführten, erhebliche Beträge, dass sie wirksamer und zielgerichteter genutzt werden können als mit der Festlegung eines Zahlungsrahmens. Die Mittel des Verpflichtungskredits im ersten Zahlungsrahmen 2009 bis 2014 werden voraussichtlich nicht ganz ausgeschöpft, einerseits wegen struktureller Veränderungen - es wurde die Frage verschiedentlich gestellt, weshalb die Mittel nicht ausgeschöpft wurden, Betriebe schliessen bzw. werden neu errichtet -, eben strukturelle Veränderungen, welche nicht vorhersehbar waren, und andererseits wegen der Sanierungspakete zum Staatshaushalt. Wie ich schon ausführte, überlagern diese auch den Zahlungsrahmen Landwirtschaft.
Dazu möchte ich noch betonen, dass es nicht einfach ist abzuschätzen. Der Zahlungsrahmen sowie der jährliche Budgetvorschlag beruhen ja auf Schätzungen und auf Ergebnissen der Vorjahre. Wie Sie schon verschiedentlich sagten, bestehen ja gesetzliche bzw. per Verordnung Ansprüche auf Förderleistungen. Und diese Ansprüche müssen erfüllt werden. Und es ist immer eine Abschätzung, wie hoch dieser Kostenpunkt jährlich sein wird. Und dass diese Abschätzung nicht auf den Franken genau ausgehen kann, das ist logisch. Und dass sie nicht zu tief angesetzt wird, das ist auch logisch. Man will ja nicht mit einem Nachtragskredit die Debatte neu auslösen, ob das nun erwünscht, ob diese Zahlungen und Förderungen geleistet werden sollen oder nicht. Sofern der gesetzliche Anspruch besteht, sind sie zu leisten, und das jährliche Budget hat sicherzustellen, dass diese Leistungen auch ausbezahlt werden können, ansonsten streuen wir uns ja selbst Sand in die Augen.
Auch ein weiterer Grund, weshalb der Zahlungsrahmen der letzten vier Jahre nicht ausgeschöpft wurde, ist wegen Nichteinführung von diversen Massnahmen, die aufgrund des Landwirtschaftsgesetzes ursprünglich hätten eingeführt werden können. Das heisst, mit dem Landwirtschaftsgesetz wurde der Boden dafür vorbereitet, wie zum Beispiel Projektbeiträge für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, die Förderung von Innovationen oder auch die Wiederaufnahme der Prämienförderung für die Hagelversicherung. Es wurde dann im Rahmen der Sanierungspakete davon abgesehen, diese neuen Förderleistungen einzuführen bzw. wieder einzuführen.
Der Trend der steigenden Agrarausgaben wurde ab 2010 gebrochen. Die Reduktion der Rechnung von 2010 zu 2012 liegt hauptsächlich beim Minderbedarf von Mitteln für die Förderung der Wirtschaftlichkeit sowie von Marktförderungs- und Strukturförderungsmassnahmen. Die Position Milchwirtschaft und Agrarmarketing-Massnahmen waren in den ersten drei Jahren in separaten Verpflichtungskrediten ausserhalb des Zahlungsrahmens enthalten. Die Mutmassliche Rechnung 2013 zeigt höhere Aufwendungen als die vorangegangenen Jahre, entspricht jedoch keinem tatsächlichen Anstieg, denn es ist eine buchhalterische Verschiebung.
Ich darf jetzt auf einzelne Voten eingehen. Ich darf wieder am Ende beginnen. Zum Abg. Rainer Gopp: Es ist ja genau die Krux am Zahlungsrahmen, die Schwachpunkte, die Sie genannt haben, dass er keine Sicherheit bietet. Er sollte eingeführt werden, um auf zwei Seiten Sicherheit zu bieten. Einerseits den Landwirten auf die gesprochenen Gelder, andererseits dem Landtag, um die Ausgaben, die finanziellen Verpflichtungen im Griff zu haben. Aber dieser Zahlungsrahmen hat das eben nicht gewährleistet. Im Zuge der Erarbeitung des neuen Zahlungsrahmens für die nächsten vier Jahre kam die Regierung zur Ansicht, dass dieses Instrument, weil es keine Wirksamkeit hat, abgeschafft werden soll. Die Vereinigung bäuerlicher Organisationen wurde dazu auch um ihre Stellungnahme gefragt. Und nach einem ersten Nichteinverstandensein bzw. Zögern, weil sie befürchteten, dass die Agrarwirtschaft dann im Landtag überhaupt keine Präsenz mehr haben und keine Anerkennung mehr erfahren wird, nach einem anfänglichen Zögern haben sie zugestimmt und angeregt bzw. gefordert, dass eine landwirtschaftliche Grundsatzdebatte regelmässig im Landtag stattfinden soll.
Ich denke, das ist eine berechtigte Forderung. Sie ist einerseits berechtigt, weil ja hier hohe Summen gesprochen werden und der Landtag soll, kann und muss dazu Stellung nehmen. Es ist keine Kenntnisnahme eines Berichts erwünscht, sondern es ist eine Debatte erwünscht, aus der schlüssig hervorgeht, in welche Richtung die landwirtschaftliche Förderung in Zukunft sich bewegen soll.
Die Finanzhoheit wird nach wie vor beim Landtag liegen, und zwar über die Budgetierung. Die Regierung ist dann zum Schluss gekommen, dass dieser Zahlungsrahmen aufgehoben und die landwirtschaftliche Grundsatzdebatte als Instrument ins Landwirtschaftsgesetz aufgenommen werden sollte. Ich möchte einfach auch darauf hinweisen, wir haben nur 120 bäuerliche Betriebe. Aus traditionellen Gründen, aus Umweltschutzgründen, aus anderen Gründen haben sie eine Bedeutung im Land. Und das ist in der Schweiz ebenso. Wir sind nicht mehr ein Bauernstaat mit 90% Landwirtschaftsbetrieben, aber die Landwirtschaft hat nach wie vor ihre Bedeutung. Das widerspiegelt sich auch bisher in den grossen Beträgen, die für die Förderung gesprochen werden. Und deshalb ist die Grundsatzdebatte hier gerechtfertigt.
Der Abg. Alois Beck hat eigentlich die Stossrichtung der Regierung ziemlich genau erkannt bzw. wiedergegeben. Er soll hier nicht der Landtag beschnitten werden, sondern ganz im Gegenteil, der Landtag soll einen Teil der Verantwortung auch übernehmen, wie die Landwirtschaft sich in diesem Land entwickeln soll.
Dann zum Abg. Wendelin Lampert: Die Kompetenz soll nicht abgegeben, sondern über das Budget wahrgenommen werden.
Der Abg. Rainer Gopp hat seine Bemerkung über die intelligenten Ausführungen in diesem Bericht als zynisch bezeichnet. Ich denke, sie sind nicht zynisch. Ich nehme das gerne auf und werde es an meine Mitarbeiter weitergeben. Ich nehme es als Kompliment. Danke.
Dann zur Frage: Wie ist der genaue Ablauf der Meinungsbildung der agrarpolitischen Debatte und zu welchem Zeitpunkt soll sie erfolgen? Die VBO wünscht diese Debatte so schnell wie möglich. Das ist verständlich, denn es sind jetzt ein neuer Landtag und eine neue Regierung im Amt, welche am Anfang ihrer Legislaturperiode stehen. Und die Vereinigung bäuerlicher Organisationen möchte verständlicherweise so bald als möglich wissen, wohin die Reise geht. Um eine fundierte Debatte zu führen, braucht es aber die entsprechenden Grundlagen und diese müssen seriös aufgearbeitet werden. Und dem Wunsch der bäuerlichen Organisationen, dass das im Frühjahr 2014 schon vorliegt, ist verständlich, aber er ist ein bisschen ehrgeizig. Wir sehen das eher ein halbes Jahr später. Das wird ja keine finanziellen Auswirkungen bis dahin haben, denn es wird ja eine Budgetierung für das Jahr 2014 geben, die jetzt schon vorbereitet ist.
Vom Abg. Gopp wurde auch erwähnt, dass die Stellung der Agrarwirtschaft in diesem Land ein Thema sein soll. Da pflichte ich ihm bei. Deshalb wird ja auch die Debatte vorgeschlagen. Ein transparentes System, wofür das Geld gesprochen wird, das wir jährlich oder bzw. in einem Zahlungsrahmen alle vier Jahre sprechen würden, dazu möchte ich Ausführungen machen, die die Vergangenheit betrifft. Das Landwirtschaftsgesetz ist ja noch nicht so viele Jahre alt und früher gab es überhaupt keine Übersicht. Da gab es einfach Verordnungen für Förderungen für diverse Massnahmen und es war sozusagen ein Dschungel von Regelungen, die etwas unübersichtlich waren. Das wurde dann von einem meiner Vorgänger in ein Landwirtschaftsgesetz zusammengefasst. Das landwirtschaftliche Leitbild hat keinen Gesetzescharakter. Aber auch das war ein Bekanntgeben von einer Ausrichtung, wie es die bäuerlichen Betriebe und die Regierung zusammen erarbeitet haben. Der Zahlungsrahmen wurde auch im Zuge der Erarbeitung des Landwirtschaftsgesetzes als ein geeignetes Mittel erkannt, um eben das ganze komplexe Gebilde Landwirtschaft transparenter gestalten zu können, besser in den Griff zu bekommen und übersichtlicher zu gestalten. Es hat das Ziel nicht erreicht und deshalb liegt Ihnen heute diese Gesetzesänderung vor.
Ich würde auch darum bitten, dass diese Gesetzesänderung, sofern dann darauf eingetreten wird und sie unbestritten ist am Ende unserer Debatte, dann würde ich darum bitten, dass wir das in zwei Lesungen heute durchführen, denn die Sechs-Wochen-Frist der Vorlage von Unterlagen beim Landtag bewirkt dann, dass, sollten wir hier etwas verspätet sein, dass wir ohne Zahlungsrahmen und ohne Gesetzesänderung dastehen. Es tut mir leid, dass dieses Vorgehen erneut gewählt werden muss. Ursprünglich lag die Absicht vor, hier einen Zahlungsrahmen einzubringen. Aber wir haben eben in der Gesamtregierung auch erkannt, dass das nicht das dienliche Mittel ist und deshalb diese Gesetzesänderung anstelle des Zahlungsrahmens vorgeschlagen wird.
Die Förderungsleistungen, die für das nächste Jahr geplant und beabsichtigt sind bzw. auf welche ein gesetzlicher Anspruch besteht, werden wir Ihnen in der Budgetdebatte im Einzelnen vorstellen.
Zu zusätzlichen Experten für den Agrarbericht: Ich habe schon ausgeführt, dass der jährliche Agrarbericht ja in einer umfassenden Art und Weise üblicherweise erstellt wird. Er kann als Grundlage für die Ausarbeitung der Vorlage für den Landtag dienen. Der Landtag gibt sich gar nichts aus der Hand, wenn dieser Zahlungsrahmen aufgehoben wird, sondern er soll mehr in die Pflicht und in die Verantwortung genommen werden, aber auch mehr Einflussmöglichkeiten als bisher haben. Ich hoffe, dass die Verunsicherung der Abg. Christine Wohlwend damit ein wenig vermindert werden konnte.
Der Abg. Rainer Gopp hat auf die Blackbox hingewiesen, die der Zahlungsrahmen bisher war. Die Regierung sieht das auch so.
Das sind im Moment meine Ausführungen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin. Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sie sagen, das mit der Blackbox sahen Sie auch so. Sie haben ein wenig Licht in meine Dunkelheit gebracht. Danke für Ihre diesbezüglichen Ausführungen.
Ich habe aber noch zwei, drei Anmerkungen: Das mit der Transparenz wird für mich nur besser, wenn der Landtag auch erkennen kann in diesem agrarpolitischen Bericht, wie viel für was in der Landwirtschaft ausgeben wird. Das haben wir im Zahlungsrahmen nicht erkennen können. Für den Landtag ist es wichtig, finde ich zumindest, wenn er weiss, wie dieser grosse Bereich sich zusammensetzt. Ich möchte Ihnen da beipflichten, auch für mich ist der Sektor der Landwirtschaft ein wichtiger Bereich. Wir sollten ihm auch dieses Gewicht geben, aber das können wir nur in einer fundierten Diskussion, wenn wir auch wissen, von was wir sprechen. Also von irgendwelchen strategischen Gedanken und Ausrichtungen der Landwirtschaft zu hören, das nutzt uns nur dann etwas, wenn wir auch wissen, von wie viel Geld wir sprechen. Und das finde ich schon noch wichtig.
Es freut mich, dass Sie das auch so sehen, dass unternehmerische Bemühungen in der Landwirtschaft wichtig und immer wichtiger sind. Ich habe mich hier nur gefragt: Wenn es um die zukünftige Ausrichtung geht, wartet die Regierung dann auf Inputs aus der agrarpolitischen Debatte oder wird sie hier eigene strategische Überlegungen anstellen?
Das wäre direkt auch die Überleitung zum Prozess, weil den habe ich noch nicht ganz verstanden. Es gibt diesen Bericht. Da wird die Regierung vermutlich einen Vorschlag machen - das habe ich jetzt Ihrem Nicken entnommen - zur zukünftigen Ausrichtung und der Landtag hat die Möglichkeit, das, wie auch immer, weil ich weiss es praktisch noch nicht, wie das dann funktionieren soll, das zu gewichten und die Regierung passt dann die Verordnungen an. Oder wie soll das sein? Weil das kann ich mir dann wieder nicht vorstellen, wenn ich die Abg. Christine Wohlwend gehört habe, die mit Sicherheit mehr von der Landwirtschaft versteht als ich, dann wäre ja dann die Planungssicherheit für die Landwirte wieder überhaupt nicht gegeben. Also wir können ja hier dann bei dieser agrarpolitischen Debatte wahrscheinlich nicht an wahnsinnig viel Stellschrauben drehen. Und wenn wir an diesen drehen können oder bzw. an-satzweise drehen können, dann sollten wir dann auch ganz genau wissen, was das Drehen dann für Auswirkungen hat, und zwar für die Landwirte direkt in ihrer Arbeit und auch finanziell für den Staat.
Sie merken, ich kann mir diesen Prozess noch nicht vorstellen. Ich glaube auch, dass es nach wie vor so sein wird wie der Abg. Alois Beck gesagt hat, dass wir hier wieder leider wie vor vier Jahren zwar wirklich eine lange Debatte über die Landwirtschaft führen werden, dass diese aber leider zu 90% philosophisch sein wird. Ich kann mir es einfach noch nicht vorstellen, wie dieser Prozess funktionieren soll. Und dazu konnten Sie noch kein Licht in mein Dunkel bringen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, die Frau Regierungsrätin hat es bereits erwähnt. Bis vor ein paar Jahren war es ein Dschungel, man kannte sich da nicht so aus. Ich möchte betonen, es ist für den Nicht-Fachmann auch heute noch schwierig, das Rahmengesetz inklusive 17 Verordnungen quer zu vernetzen und das zu verstehen. Also der Dschungel ist heute vielleicht gelichtet, aber die Machete sollte man da schon noch einmal ein bisschen in den Einsatz bringen - würde ich mal vorschlagen.
Ich möchte gleich schon vorwegnehmen: Ich habe mich zu verschiedenen Themen ausgedrückt und habe jetzt nicht einen befriedigenden Eindruck erlangt, dass meine Ausführungen irgendwie beantwortet worden sind. Also ich werde bereits jetzt ankündigen, dass ich unter keinen Umständen einer zweiten abschliessenden Lesung heute zustimmen werde, weil ich mir nicht vorstellen kann, wie diese Grundsatzlandwirtschaftsdebatte stattfinden soll.
Sie sagen auf Seite 13 im Bericht und Antrag, dass alle vier Jahre ein Bericht dem Landtag zur Kenntnis gebracht wird. Meine Damen und Herren, das ist die Eignerstrategiethematik. Man nimmt es zur Kenntnis und hat dazu nichts inhaltlich beizusteuern. Ebenfalls auf Seite 13 steht jedoch, dass diese landwirtschaftliche Debatte fundierte und verbindliche Entscheidungsgrundlagen liefern soll. Also das ist für mich genau das Gegenteil. Weil wenn ich etwas entscheiden muss, dann nehme ich es eben nicht nur zur Kenntnis, sondern entscheide. Und jetzt höre ich in den Ausführungen der Frau Regierungsrätin Amann-Marxer, dass die Debatte zwar kein Zur-Kenntnis-nehmen ist, aber man soll dann doch als Regierung schlüssig daraus herausnehmen können, wo denn der Landtag hin will.
Ich möchte Sie jetzt nicht verunglimpfen, meine Damen und Herren, aber wie soll einhellig und mit einer Stimme aus 25 Abgeordneten eine einzige Meinung schlüssig hervorgehen? Also das ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel und ich glaube auch nicht, dass das hier der Fall sein wird. Man wird immer eine Position stärker oder eine Position schwächer vertreten, man wird eher wirtschaftliche, eher ökologische Themen beleuchten. Es ist mir also nicht klar bzw. sehr schleierhaft, wie man aus einer Debatte schlüssig herausnimmt, wohin der Weg dann gehen will, wenn nicht mit einem Mehrheitsentscheid aufgrund einer Entscheidung.
Ebenfalls fühle ich mich nicht ganz wohl mit der Aussage, dass wir die Finanzhoheit nicht aus der Hand geben. Das ist vollkommen richtig. Sie haben ausgeführt, dass wir eben die Finanzhoheit immer noch haben, und zwar jährlich bei der Budgetierung. Ich tue mir hier wahnsinnig schwer, einen strategisch ausgerichteten Bereich, der jetzt auf vier Jahre angelegt wurde, jährlich neu zu diskutieren, jährlich neu zu entscheiden. Ich würde mich nicht trauen, da etwas zu erhöhen oder zu kürzen, weil ich dann einfach die strategische Ausrichtung unserer Umwelt, für die wir uns entschieden haben, nicht mehr verantworten möchte.
Und vor lauter keine Information zu haben, traut man sich dann nämlich auch nicht an diesem Schräubchen zu drehen. Und da gebe ich dem Abg. Gopp Recht: Man kann nicht jedes Jahr dann mal 10% kürzen oder mal 5% drauflegen, weil man schlicht und einfach nicht weiss, wo die Reise hingeht, weil die Debatte zumindest einmal für dieses Jahr noch nicht schlüssig geführt wurde.
Wie gesagt, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich keiner 2. Lesung, vor allem nicht mit der Begründung beipflichten werde, dass man das dieses Jahr eben verpasst hat. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich übergebe zwischendurch das Wort der Frau Regierungsrätin, damit nicht allzu viele Informationen zusammenkommen.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zum Thema Transparenz und wofür wird das Geld gesprochen bzw. zur strategischen Ausrichtung, die der Abg. Rainer Gopp angesprochen hat: Ich kann Ihnen einen kurzen Überblick geben, welcher Art die Förderungen sind, die innerhalb des Zahlungsrahmens bzw. die innerhalb dieses Rahmens von CHF 63 Mio. gesprochen wurden.
Es sind Förderungen für die Rahmenbedingungen, für die Wirtschaftlichkeit, für die Ökologie, Marktförderungsmassnahmen, Dienstleistungen von Dritten, Strukturfördermassnahmen - sprich Investitionen. Wenn Sie Ausführungen haben wollen, was die Rahmenbedingungsförderungen sind, dann sind zum Beispiel dabei die Förderung der Tierzucht, Pflanzenschutz, Förderung von Innovationen.
Bei den Strukturförderungsmassnahmen: Förderung Bewirtschafts- und Pachtbedingungen. Bei der Wirtschaftlichkeit sind es Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens, der Weinbau, Beiträge an Hagelversicherung, was inzwischen nicht mehr der Fall ist. Förderung Ökologie ist die Pflege der Alpen, Abgeltung ökologischer Leistungen, Pflege von Berggebiet und Hanglagen, Förderung von Ökoqualität, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.
Marktförderungsmassnahmen sind die Vorwärtsintegration der Michwirtschaft, wo in den letzten Jahren grosse Beträge hineingeflossen sind, dann Beitragstiftung Agrarmarketing, Entschädigung gemeinsamer Agrarmarkt mit der Schweiz. Dieser Betrag unterliegt nicht unserer Entscheidung usw.
Die Verordnungen anpassen: Wir haben den Bericht natürlich noch nicht erstellt, aber die Idee ist so, dass die landwirtschaftliche Grundsatzdebatte aufgrund der Betriebsanalysen stattfinden soll, die Vergangenheit, der Ist-Zustand aufgezeigt werden und ein Vorschlag für das zukünftige Vorgehen vorliegen bzw. gemacht werden soll. Dieser Vorschlag wird selbstverständlich von den Fachleuten im Landwirtschaftsamt bzw. im heutigen Amt für Umwelt erstellt werden in Zusammenarbeit mit den Betroffenen, mit dem Verband bäuerlicher Organisationen und mit dem hiesigen Experten, der auch den jährlichen Agrarbericht ausarbeitet.
Ich denke schon, dass man auf so einer Grundlage die Debatte führen kann. Der Landtag wird sich ein Bild machen, wo der Schwerpunkt der Förderungen bisher lag, was alles gefördert wurde. Der Landtag wird sich auch einig darüber werden, ob diese Art der Förderung weiterhin erfolgen soll, ob einzelne Förderarten zugunsten anderer Förderarten, vielleicht auch neuer Förderarten, gestrichen werden, und die Regierung wird sich daran halten, indem sie die Verordnung entsprechend abändert.
Ich denke schon, dass der Landtag hier die Stossrichtung bzw. die Schwerpunkte bekanntgeben kann. Soll nun intensive Landwirtschaft, intensive Bebauung gefördert werden oder soll der Schwerpunkt auf ökologischer Förderung liegen? Das wird aufgrund der Vorschläge der Regierung der Landtag dann letztlich debattieren und es werden aus dieser Entscheidung, aus den Ausflüssen dieser Debatte werden dann die Verordnungen angepasst werden. Das ist die Vorgehensweise, die wir uns vorstellen.
Das Rahmengesetz mit seinen 17 Verordnungen ist immer noch etwas unübersichtlich, aber es ist schon sehr viel mehr Licht als früher drin, als es dieses Rahmengesetz noch gar nicht gab. Und ich möchte schon darum bitten, dass nicht die heutige Regierung dafür verantwortlich gemacht wird, dass wir hier einen kleinen Dschungel im Agrarbereich haben.
Was das Schräubchendrehen bei der Budgetdebatte anbelangt, so ist es schon so: Wenn man im Rahmengesetz diese CHF 63 Mio. für vier Jahre gesprochen hat, dann ist es nur noch eine Verteilung auf die Budgets der vier Jahre. Es wäre schon nicht die Meinung, dass der Landtag dann bei der Budgetdebatte an diesen Stellen die Schräubchen drehen sollte. Denn wie gesagt, wo gesetzliche Ansprüche bestehen und das Amt aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre die Beträge vorgeschlagen hat, da nützt es auch nichts, wenn Sie am Schräubchen drehen und nachher einen Nachtragskredit sprechen müssen.
Ich gehe einig mit der Aussage diverser Abgeordneter, dass nicht alle vier Jahre die Stossrichtung komplett neu verändert und neu vorgegeben werden soll, denn das würde die Planungssicherheit der Agrarbetriebe total zerstören. Aber aufgrund der Vorschläge, die die Regierung machen wird, kann die Debatte stattfinden. Dann sieht man, in welche Richtung die Agrarwirtschaft in diesem Land gehen soll. Ich möchte darauf hinweisen, dass auch in der Schweiz in bestimmten Abständen eine agrarpolitische Debatte geführt wird und die Umstände sind ja ganz ähnlich wie bei uns. Es ist nicht mehr der Grossteil der Bevölkerung, der von der Agrarwirtschaft lebt, und dennoch hat sie einen hohen Stellenwert und bedarf einer eingehenden Debatte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin Amann-Marxer für ihre Ausführungen und für die Beantwortung meiner Frage. Eine Frage ist nach meinem Dafürhalten noch offen, konkret diese CHF 63,6 Mio., die eben genehmigt wurden. Und wie die Regierung auf Seite 12 ausführt, wurde dieser Zahlungsrahmen deutlich nicht ausgeschöpft. Meine Frage: Wie hoch ist die effektiv verwendete Summe in Bezug zu diesen CHF 63,6 Mio.?
Dann haben wir es jetzt mehrmals gehört, es gibt dieses Landwirtschaftsrahmengesetz. Das heisst ja dann in letzter Konsequenz auch, dass die Regierung via die Verordnungen im Prinzip die Details regelt und konkret auch diese Förderungen regelt. Und wenn wir doch jetzt den Unterschied machen zum jetzigen Zustand, wir beschliessen einen Zahlungsrahmen und im Endeffekt kann die Regierung auf Basis dieses Beschlusses die Verordnungen anpassen und dann hat der Landtag aber noch ein Genehmigungsrecht zu diesem Zahlungsrahmen. Zukünftig führen wir eine agrarpolitische Grundsatzdebatte. Die Regierung wird die Verordnungen auch anpassen im Sinne dieser Debatte. Nur dann kommt eben das Dilemma: Es ist ja nur eine Kenntnisnahme.
Was machen Sie: Sie legen uns diesen Bericht vor. 20 Abgeordnete sagen nichts, 5 Abgeordnete bringen ganz andere Ideen ein. Sie haben keine Entscheidung, es wird nicht genehmigt. Es ist dann einfach ein Sammelsurium von Meinungen und Sie müssen sich dann ein Bild machen, wie Sie die Verordnungen anpassen sollen. Da frage ich mich schon: Sollen wir nicht beim Zahlungsrahmen bleiben oder sollen wir eben nicht diesen Art. 7 anpassen? Also nicht im Sinne einer Zur-Kenntnisnahme, sondern zur Genehmigung dieses agrarpolitischen Berichts.
Das Argument, das immer wieder ins Feld geführt wird, das ist die Budgethoheit des Landtags. Das tönt wunderbar, aber Sie sind ja auch etliche Jahre hier drinnen gewesen, haben auch miterlebt, dass im Rahmen des Budgets tendenziell solche Details eher nicht debattiert werden. Mitunter müssen wir hier auch noch einen Lernprozess vollziehen, dass wir das zukünftig machen, aber im riesigen Budget soll man sich dann noch mit diesen landwirtschaftlichen Details beschäftigen. Also das, denke ich, ist nicht ganz trivial. Da wäre mir doch lieber, wenn wir im Rahmen dieses agrarpolitischen Grundsatzberichtes diese Details klären. Dann haben wir auch irgendwo die Zeit, um uns über diese Förderungen zu unterhalten.
Und wie gesagt, wenn man den Landtag stärken will, dann ist das von mir aus gesehen der falsche Ansatz, wenn man dieses Genehmigungsrecht zum Zahlungsrahmen dem Landtag nimmt und dies nur noch in einer Zur-Kenntnisnahme überführen will. Dann müsste man diese Zur-Kenntnisnahme zumindest in ein Genehmigungsrecht ummünzen. Das wäre sicherlich auch hilfreich für die Regierung. Wie gesagt, dann kennt sie die Mehrheitsmeinung des Landtags. Ansonsten haben Sie dann einfach, wie es jetzt gerade auch abläuft, einige sagen etwas, die anderen sagen nichts, aber am Schluss werden wir ja beim Gesetz entscheiden müssen. Aber bei der Kenntnisnahme wissen Sie eben nicht, wohin die Mehrheit des Landtags will, ausser die Mehrheit outet sich. Aber wenn die Mehrheit nichts sagt, dann ist es schwierig für Sie.
Ich denke mir, im Sinne des Prozessablaufes wäre es schon zielführend, wenn wir hier diesen Prozess detaillierter umschreiben würden. Und wie gesagt, da wäre doch eine Entscheidungskompetenz des Landtags von Vorteil, auch für die Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Ich habe mit Interesse der Debatte zugehört und der Abg. Wendelin Lampert hat die Idee, die ich auch hatte, gerade vorweggenommen. Das Unbehagen des Landtags scheint sich auch in dieser Formulierung zu kumulieren, dass es eben nur eine Kenntnisnahme sein soll. Und ich wollte die Regierung fragen: Wie stellt sie sich dazu, wenn es hier heissen würde «Genehmigung»? Sieht die Regierung grundsätzlich ein Problem wegen einer Aufgabenteilung, oder könnte sich die Regierung dies vorstellen, dass wir das genehmigen würden? Und ich denke, der Rest von Art. 7 könnte bestehen bleiben. Ich glaube, damit könnte viel Unbehagen des Landtags weggenommen werden und die Akzeptanz gesteigert werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zur Abg. Helen Konzett Bargetze und dem Abg. Wendelin Lampert: Also der Budgetrahmen wurde die letzten vier Jahre um CHF 6 Mio. nicht ausgeschöpft, und zwar aus den bekannten Gründen, die ich in meinen Eingangsvotum schon dargelegt habe, und ein Genehmigungsrecht des Landtags kann sich die Regierung schon vorstellen. Es ist tatsächlich nicht einfach, aus der Debatte den Schluss zu ziehen, was der Landtag nun wirklich will, wenn sich nicht alle outen. Ein Genehmigungsrecht zu den Vorschlägen, die vonseiten der Regierung vorliegen werden, kann ich mir schon vorstellen. Das wäre dann auch eine geteilte Verantwortung.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur noch zwei Anmerkungen anbringen: Frau Amann-Marxer, ich möchte Sie unter keinen Umständen für die letzten Jahre verantwortlich machen. Das wäre ja auch nicht gut, weil Sie können genauso wenig etwas für die Regierung wie ich etwas für die Geschichte der FBP kann. Allerdings würde ich einfach mal behaupten, dass Sie der Überbringer der Botschaft sind. Und aus diesem Grund sind Sie mein einziger Ansprechpartner und ich werde selbstverständlich all meinen Unmut Ihnen gegenüber kundtun.
Also, was ich noch einmal sagen möchte: Sie sind jetzt auf einen Punkt nicht ganz eingegangen. Und das ist für mich doch der zentrale Schlüssel, weshalb ich diesen Zahlungsrahmen nicht missen möchte bzw. wirklich Bauchweh habe, wenn ich die ganze Verantwortung an Ihr Amt weitergebe. Und zwar ging es um diese Geschichte der Raufutter verzehrenden Tierbeiträge, die ohne entsprechende - also zumindest ist das meine Information - ohne entsprechende Kenntnis der Regierung und ohne entsprechende Entscheidung von einem Jahr auf das andere geschrumpft worden sind, obwohl es eigentlich entsprechend im Gesetz verankert wurde. Das ist mir eigentlich nicht erklärbar und hier können wir auf den November warten, das Budget diskutieren und es ist trotzdem nicht in unserer Hoheit. Vielen Dank für eine entsprechende Ausführung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Geschätzte Abg. Christine Wohlwend, ich habe Ihr Anliegen gehört und separat notiert. Es tut mir leid, dass ich nicht darauf eingegangen bin bzw. das übersehen habe. Ich habe von dieser Sache gehört. Wie Sie gesagt haben, ist das ungefähr ein halbes Jahr alt, ungefähr so lange, wie die neue Regierung im Amt ist. Ich bin über die Details nicht informiert. Ich weiss aber, dass hier unterschiedliche Auffassungen bestehen und ich werde der Sache nachgehen.
Ich gehe aber schon davon aus, dass es sich nicht um einen Fall von Willkür des Amtes handelt. Da Sie das aber in den Raum gestellt haben, werden wir diese Sache selbstverständlich genau prüfen und Ihnen zu gegebener Zeit auch die Antwort liefern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Debatte zieht sich dahin. Wenn sich noch neue Argumente ergeben, bitte ich diese noch anzubringen.
Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke der Regierung für die Ausführungen. Ich habe nicht viele neue Argumente, aber nachher einen Vorschlag zu machen, weil mein Licht immer noch nicht viel heller geworden ist, weil ich jetzt vernommen habe, dass das mit dem Handlungsspielraum schon etwa so sein wird, wie ich das befürchte. Weil wir ja berechtigterweise diese Planungssicherheit für die Landwirtschaft gewährleisten müssen. Das heisst, wenn die Regierung einen Vorschlag machen wird in dieser Debatte, wir aufgrund einzelner Punkte, die die Regierung vorschlägt, debattieren können und dieses Drehen an den Schrauben dann doch nicht so gut möglich sein wird.
Ich bitte die Regierung auf eine 2. Lesung - damit nehme ich vorweg, dass ich aufgrund dieser doch langen Debatte und der etlichen Unklarheiten nicht dafür sein werde - ich bitte auf eine 2. Lesung anhand von Beispielen und Inhalten auszuführen, wie dieser Prozess genau funktionieren soll, wie Sie sich diese Debatte vorstellen, welche Möglichkeiten der Landtag innerhalb dieser Debatte haben wird und was dann der Output aus dieser Debatte sein kann.
Sie haben vorhin bezüglich der Transparenz einige Inhalte aufgezählt. Die sind natürlich für den Landtag nur dann wertvoll, wenn sie dann auch mit Zahlen bestückt sind, ansonsten bringen sie nicht viel. Die Inhalte dieses doch grossen Landwirtschaftsbereichs mit 17 Verordnungen müsste auf eine 2. Lesung mit Zahlen bestückt werden und dann der Prozess einer solchen agrarpolitischen Debatte wirklich anhand von Beispielen aufgezeigt werden. Weil es ist schon so, wie der Abg. Lampert gesagt hat: Die Budgethoheit zu haben ist gut, aber in einem solchen Bereich, den man nicht im Detail kennt, dann im Budget zu schrauben, ist schlicht unmöglich. Das wird sich niemand getrauen, weil man nicht weiss, was man damit anrichet. Und daher ist das Vorgehen, das ich jetzt vorgeschlagen habe, für mich wichtig. Darum kann ich nicht für eine 2. Lesung sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Herr Abg. Rainer Goop, es ist ja gerade die Idee hinter der landwirtschaftlichen Debatte, dass die Verteilung der Fördergelder durch den Landtag bestimmt wird, das heisst die Ausrichtung. Natürlich kann man nicht am Schräubchen drehen, so lange die gesetzlichen Ansprüche vorhanden sind. Wir haben dem einfach nachzukommen. Aber der Landtag soll die Gelegenheit haben, die Ausrichtung zu bestimmen. Wo sollen die Fördergelder vermehrt fliessen und wo sollen sie eventuell gekürzt werden?
Wir haben hier zum Beispiel «Beiträge an die landwirtschaftlichen Infrastrukturen»:
- Soll diesbezüglich weiterhin eine Förderung stattfinden?
- Soll sie eher in die ökologische Bewirtschaftung fliessen, in die Pflege der Natur, Zulagen für Hanglagen oder in landwirtschaftliche Grundeinkommen?
- Wie hoch soll das sein?
- Wie viele Prozente eines Einkommens soll das für einen einzelnen Betrieb ausmachen?
- Wie soll der Betrieb strukturiert sein, damit er zu diesen Förderungen kommt?
Das heisst, Wirksamkeit der Fördergelder. Und darum geht es. Der Landtag kann nicht gesetzliche Ansprüche eliminieren - das will er sicher auch nicht -, aber er soll über die Verteilung der Fördergelder, über die Ausrichtung der Agrarwirtschaft hier entscheiden.
Ja, es tut mir leid, dass Sie von einer 2. Lesung hier und heute absehen wollen, aber das wird der Entscheid des Landtags sein. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Es dürfte doch schwierig sein, aufgrund dieser Debatte hier das abschliessen zu können. Ich möchte noch eine Anregung mitgeben: Es hat jetzt geheissen, man kann das von einer Kenntnisnahme in eine Genehmigung umwandeln. Das tönt auf den ersten Blick sehr reizvoll, das muss ich sagen. Wenn ich aber überlege, was die Regierung hier für Anträge dann unterbreiten muss - ich erinnere an das Massnahmenpaket, die Regierung hat auch etliche Massnahmen vorgeschlagen - und was hat der Landtag dann wirklich zu beschliessen? Kann die Regierung solche Anträge dem Landtag unterbreiten, wo er sagt: Ich habe genug Informationen, um etwas abschliessend bestimmen zu können.
Eine zusätzliche Schwierigkeit ergibt sich aufgrund des Rahmengesetzes. Schwierigkeiten in dem Sinne, der Landtag hat hier inhaltlich nicht so viel Spielraum. Ich sage mal, die Materie ist in den Verordnungen geregelt und die Regierung ist hier in der Pflicht. Der Landtag kann dann nicht quasi über Umwege als Verordnungsgeber auftreten. Das wäre von der Gewaltenteilung wieder ganz falsch.
Sie sehen, ich bin da etwas skeptisch mit dieser Genehmigung oder was für konkrete Anträge kommen würden, lasse mich aber gerne auf die 2. Lesung belehren: Die Regierung wird diesbezüglich sicherlich ihre Ausführunge machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für ihre Ausführungen. Nur eine Zusatzfrage: Sie sagen, diese CHF 63,6 Mio. sind um CHF 6 Mio. nicht ausgeschöpft worden. Bezieht sich das auf den ganzen Zeitraum oder ist das pro Jahr?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das bezieht sich auf die CHF 63 Mio. verteilt über vier Jahre. Das ist nicht jedes Jahr gleich.
Wenn ich jetzt ein Fazit aus der Debatte ziehen sollte, so ist es aus Sicht der Regierung so, dass der Landtag unbefriedigt ist mit einer agrarwirtschaftlichen Grundsatzdebatte, weil er zu wenig Handlungsmöglichkeiten sieht. Der Landtag ist ebenso unbefriedigt mit dem Zahlungsrahmen, denn darin bestehen genauso wenige Handlungsmöglichkeiten. Da spricht man einfach auf vier Jahre einen grossen Millionenbetrag und man hat keine Gewähr, dass es bei dieser Zahl bleiben wird und für die landwirtschaftlichen Betriebe ist die Ausrichtung, die der Landtag bei der Agrarwirtschaft sieht oder sehen möchte, auch nicht klar. Also der Handlungsrahmen ist so und so etwas eng, solange wir diese Verordnungsvorgaben haben und die Ansprüche der Landwirtschaft bestehen.
Was ich hieraus mitnehme, ist: Sie wünschen eigentlich eine Gesetzesänderung und möchten jede Förderung auf Gesetzesstufe haben, wenn ich das richtig verstanden habe, so dass Sie jederzeit auch parlamentarische Eingaben, Vorstösse, machen können. Das kann man schon machen. Das unterliegt dem Entscheid des Landtags. Aber das Amt für Landwirtschaft, das bisher ein eigenständiges Amt war und jetzt im Amt für Umwelt eingegliedert ist, nimmt seine Aufgabe wahr. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den bäuer-lichen Organisationen, mit den einzelnen Betrieben und mit dem inländischen Experten, der seit Jahren für die Betriebe und auch für die Landwirtschaftskommission tätig ist, ein ausgeklügeltes System von Förderleistungen. Der Landtag wird einfach einen Grundsatzentscheid zu folgenden Fragen treffen müssen:
- Wollen wir die Landwirtschaft fördern?
- In welchem Mass wollen wir die Landwirtschaft fördern?
- Und welche Ausrichtung soll die Landwirtschaft haben?
Das wird die Grundsatzdebatte sein. Und um diese Entscheidung zu treffen, brauchen Sie die betriebswirtschaftlichen Analysen, Sie brauchen die Zahlen, die bei den einzelnen Betrieben oder bei den einzelnen Branchen vorliegen, und Sie brauchen die Zahlen, die bisher für die einzelnen Förderleistungen gesprochen wurden. Und dann können Sie darüber debattieren, ob das eine oder andere ganz ausfallen wird, oder ob es zugunsten einer anderen Förderung verlagert werden soll. Das ist die Meinung der Regierung. Und wenn der Landtag hier ein anderes Vorgehen wünscht, dann bitte ich darum zu sagen, was ausserhalb des Zahlungsrahmens oder der landwirtschaftlichen Grundsatzdebatte, wie das dann aussehen könnte, wenn Sie nicht nur über die Budgetvorlage informiert werden wollen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin. Nein, ich habe vorhin schon gesagt: Ich befinde mich in einem Dilemma und ich bin für jede Verbesserung, die den bisherigen Zustand des Zahlungsrahmens verbessert, dankbar. Aber Sie müssen das jetzt für mich noch mit Inhalten füllen. Das heisst, wenn diese agrarpolitische Debatte effektiv die Verbesserung sein wird und wir Zahlen bekommen - und das wäre das erste Mal in den letzten vier Jahren, dass man da dann wirklich greifbare Instrumente und Zahlen dafür bekommt - dann lasse ich mich gerne auch von dieser Debatte überzeugen. Ich bitte Sie einfach genau darum auf die 2. Lesung anhand von Beispielen, diesen Prozess aufzuzeigen, wie dieser dann stattfinden soll.
Das wäre wichtig, dass der Landtag greifen kann, von was er redet, was die Regierung bringen wird, und dies wirklich anhand von konkreten Beispielen. Dann kann man sich diesen Prozess auch vorstellen. Bis jetzt haben wir von dieser Diskussion so vernommen und jeder stellt sich vielleicht etwas anderes darunter vor. Das müssen Sie uns skizzieren, finde ich, wie das ablaufen wird und dann bin ich nicht sicher, ob diese agrarpolitische Debatte nicht im Sinne des Landtags sein wird. Aber das liegt an Ihnen, uns das aufzuzeigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich halte mich auch wirklich sehr kurz: Ich glaube jetzt nicht, dass die Extremlösung, alles wieder auf Gesetzesebene zu hieven, wirklich hier eine pragmatische Vorgehensweise wäre, sondern meines Erachtens kann man die Debatte um das Massnahmenpaket III vielleicht als Analogium herbeiführen. Dort haben wir auch über gewisse Grundsätze diskutiert, ohne eine Entscheidung treffen zu können. Es wurde uns aber im groben Stil aufgezeigt, wohin die Reise geht.
Ich möchte jetzt in dieser landwirtschaftlichen Debatte ein wenig konktreter sein. Ich meine, es bringt nichts, wenn wir über CHF 20 Grossvieheinheitsbeiträge diskutieren, aber es macht vielleicht sehr wohl Sinn, wenn Sie uns sagen: Hören Sie zu, die Leistung, die wir derzeit einkaufen, betrifft vor allem die ökologische Betriebsführung. Wir können uns hier CHF 3 Mio. sparen, wenn Sie das möchten. Dann hat es diese und jene Kollateralschäden und schlicht und einfach am Ende eines tatsächlichen Agrarberichtes uns auch - ich würde mal sagen - fünf bis zehn oder zwei bis vier oder je nachdem, wie viele wesentliche Entscheidungen Sie hier haben möchten, auch von uns tatsächlich entscheiden zu lassen, so dass wir dann auch wissen: Wir haben CHF 30 Mio. für die Ökologie gesprochen, wir haben uns zur Vorwärtsintegration der Milchwirtschaft bekannt, wir haben uns bekannt zur Grossvieheinheitsbesteuerung usw., so dass wir auch das tatsächlich abstimmen können und dann auch wirklich uns nicht mehr beschweren können, wenn diese Förderungen aus dem Ufer laufen. Weil dann haben Sie auch die Sicherheit und wir haben die Klarheit, über was wir tatsächlich gesprochen haben.
Ich möchte am Ende einer Debatte Entscheidungen treffen können. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde diese Anregungen mitnehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Eintreten wird grundsätzlich nicht bestritten.
Somit können wir zur 1. Lesung der Regierungsvorlage durch Artikelaufruf schreiten.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Christine Wohlwend
Der Vollständigkeit halber, Herr Präsident, meine Anmerkungen zu den Entscheidungen würden natürlich hier im Art. 7 Einfluss nehmen, dass der Landtag entscheiden kann, wie die künftige Weiterentwicklung und Ausrichtung der liechtensteinischen Agrarpolitik auszusehen hat. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes in 1. Lesung beraten.
Die Regierung beantragt eine abschliessende Behandlung dieser Gesetzesvorlage. Aufgrund der Diskussion ist diese abschliessende Behandlung nicht unproblematisch.
Bevor ich darüber abstimmen lasse, möchte ich die Regierung anfragen, ob sie an ihrem Antrag festhält.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich muss daran festhalten, denn wie ich Ihnen geschildert habe aus praktischen Gründen. Der Zahlungsrahmen 2009 bis 2014 läuft aus. Wir haben die Budgetdebatte im November. Und wenn Sie auf einer 2. Lesung bestehen, dann stellt sich der Regierung die Frage, ob sie in der Zwischenzeit noch einen Bericht und Antrag zu einem neuen Zahlungsrahmen ausarbeiten soll, wobei wir dann die landwirtschaftliche Grundsatzdebatte im nächsten Landtag hätten bzw. diese im nächsten Jahr, im 2014, entfallen würde. Dann hätten wir einfach den Status quo um vier Jahre verlängert.
Die Frage der Regierung lautet also: Soll die Regierung jetzt noch einen Bericht zu einem neuen Zahlungsrahmen 2014 bis 2018 ausarbeiten, was eigentlich der Fall ist, wenn Sie das Gesetz hier bzw. die Änderungen nicht verabschieden?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Frau Regierungsrätin Amann-Marxer, ich würde hier etwas pragmatisch vorgehen und wirklich so eine wesentliche Entscheidung im Hinblick auf die Entscheidungsbefugnis nicht unbedingt an eine Frist knüpfen wollen. Ich denke, da wir eben gerade im November diese Budgetverhandlung haben, glaube ich, dass Sie da bereits eine gewisse Leitplanke erhalten. Und im Übrigen wäre es ja so, wenn wir das jetzt abschliessend behandeln würden, dann hätten Sie eben ausschliesslich nur noch diese Budgetverhandlung als Grundlage. Das heisst, der Weg bis Dezember wäre der Gleiche und wir hätten, wie gesagt, die Möglichkeit, während der Budgetverhandlung darüber zu sprechen.
Ich bin mir sicher, dass wir uns jetzt hier nicht künstlich beeilen müssen, nur weil wir jetzt diese Frist aufgrund des Regierungswechsels etwas kürzer haben als wie ursprünglich geplant. Ich glaube nicht, dass Sie jetzt deswegen doppelspurig fahren müssen, sondern wie wir auch schon in der Debatte gehört haben, ist eine Landwirtschaftsdebatte ohne Zahlungsrahmen nicht sinnvoll, und ein Zahlungsrahmen ohne Landwirtschaftsdebatte ist ebenfalls nicht sinnvoll.
Wir müssen also auf jeden Fall eine Lösung auf die 2. Lesung finden. Ich denke auch, dass wir das sicherlich bis Dezember auch schaffen werden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich glaube, Frau Regierungsrätin, es darf nicht sein, dass der Landtag, wenn er eine Debatte führt, wo es doch noch Unklarheiten gibt, dass er aufgrund dessen, dass die Regierung ihm sehr spät einen Bericht vorlegt, dann gezwungen ist, eine 2. Lesung durchzuführen, obwohl es noch offene Punkte gibt. Also das darf nicht sein. Da kann sich der Landtag nicht dazu verdonnern lassen, dann eine 2. Lesung durchzuführen. Das können wir nicht tun. Vielleicht wäre eine pragmatische Lösung vorzuziehen, anstatt diesen Zahlungsrahmen zu machen, das, ich weiss auch nicht, für ein Jahr vorübergehend zu machen oder wie auch immer, das liegt an Ihnen, da müssen Sie jetzt kreativ sein, vielleicht kann man das für ein Jahr so machen. Aber es darf nicht dem Landtag die Verantwortung zugeschoben werden, jetzt eine Lösung präsentieren zu müssen, wenn er hier keine dringliche 2. Lesung bei offenen Fragen macht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Eintreten ist unbestritten, wie wir gehört haben. Insofern wird die Grundstossrichtung vom Landtag anscheinend getragen. Wir werden uns sicherlich hier auch zu einem Mehrheitsentscheid durchringen können, und zwar in die eine oder andere Richtung. Ich persönlich erwarte keinen Zahlungsrahmen von der Regierung. Ich denke, es ist wichtiger, dass wir dieses Projekt jetzt vorantreiben und uns nicht mit anderen Sachen beschäftigen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Voten, die Sie zuletzt abgegeben haben, sind Grundlage für eine pragmatische Lösung. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Zahlungsrahmen 2009 für vier Jahre Ende Jahr ausläuft. Und ich habe das jetzt so mitgenommen bzw. so verstanden, dass der Landtag nicht die Verlängerung des Zahlungsrahmens bzw. keinen neuen Zahlungsrahmen für vier Jahre wünscht.
Darf die Regierung das so verstehen, dass der jetzige Zahlungsrahmen einfach weiterläuft, bis die landwirtschaftliche Debatte quasi geführt wird? Im Rahmen des Budgets werden die Fördergelder sowieso besprochen bzw. gesprochen. Der Zahlungsrahmen ist nicht weiter erwünscht, so habe ich das verstanden, und die landwirtschaftliche Grundsatzdebatte wird im 2014 erfolgen. Ich möchte vom Landtag wirklich die Entscheidung haben, ob dieses Vorgehen gewählt werden kann, ob er auf einen nächsten Zahlungsrahmen verzichtet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Ich glaube, ich spreche hier für eine Vielzahl meiner Fraktionsmitglieder und würde diese Frage gerne mit Ja beantworten.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Alois Beck
Nur kurz: Die Situation scheint mir eigentlich klar zu sein. Im jetzt bestehenden Art. 7 ist der Zahlungsrahmen geregelt. Wir haben hier eine Debatte und sind darauf eingetreten, diesen Artikel zu ändern. Der jetzige Zahlungsrahmen läuft bis Ende dieses Jahres. Und wenn das Gesetz geändert wird, steht da nichts mehr vom Zahlungsrahmen in dem Sinne, wie es jetzt besteht. Wir sind ja darauf eingetreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich danke dem Hohen Landtag für das pragmatische Vorgehen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte die Regierung noch einmal anfragen, ob sie an ihrem Antrag festhält.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung zieht ihren Antrag zurück.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir auch Traktandum 29 erledigt. -ooOoo-