Gesetz zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Nr. 62/2013); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 30: Gesetz zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 62/2013 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Anlässlich der Landtagssitzung vom September dieses Jahres hat der Landtag dem Abkommen mit Österreich über die Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten und dem revidierten Doppelbesteuerungsabkommen zugestimmt. Es macht wenig Sinn, anlässlich der heutigen Eintretensdebatte zu der daraus resultierenden Umsetzungsgesetzgebung nochmals eine Grundsatzdiskussion über das Abkommen selbst zu führen.
Wichtig ist es jetzt, mit der Umsetzungsgesetzgebung Bedingungen zu schaffen, die es allen Akteuren und insbesondere den Finanzintermediären ermöglichen, ihre Geschäftstätigkeit mit Österreich-Bezug in einem rechtssicheren und aufwandseitig vertretbaren Rahmen ausüben zu können.
Im Vorfeld der landtäglichen Entscheidung zum Abkommen selbst sind etliche fundiert vorgetragene Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität verschiedener Elemente des Umsetzungsgesetzes und damit letztlich auch gegen das Abkommen selbst ins Feld geführt worden. Insbesondere zielten diese verfassungsmässigen Bedenken auf Artikel 4, den so genannten Transparenzartikel der Umsetzungsgesetzgebung.
Diese Bedenken wurden gestützt durch ein Gutachten des österreichischen Verfassungsrechtlers Professor Raschauer, das den Landtagsabgeordneten vorliegt.
Die Regierung hat darauf reagiert und den Artikel 4 in der nun vorliegenden Gesetzesvorlage verfassungskonform ausformuliert. Dafür besten Dank und soweit so gut.
Doch nun zu einem Aber: Der aus dem Umsetzungsgesetz gestrichene, weil verfassungswidrige Artikel 4 Absatz 4, findet sich nun in annähernd identischem, verfassungswidrigen Wortlaut im Merkblatt wieder, das von der Steuerverwaltung vor einigen Tagen im Entwurf publiziert wurde und der Umsetzung der Umsetzungsgesetzgebung dienen soll.
Daher mein Ersuchen an die Regierung, anhand dieses Beispiels dafür zu sorgen, dass letztlich auch das Merkblatt durchgängig dem Wortlaut des Gesetzes, dem Abkommen selbst und damit der Verfassung, entspricht. Ich spreche mich für Eintreten auf die Vorlage aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort. Nach dem Beschluss zum Abkommenspaket, bestehend aus einem Abgeltungssteuerabkommen und der Änderung des DBA, folgt nun der Erlass ergänzender Bestimmungen in einem Umsetzungsgesetz, wie in Art. 47 des Abkommens festgehalten. Das Gesetz enthält eine ganze Anzahl von Verfahrensbestimmungen zur steuerlichen Regularisierung von Vermögenswerten, zur Erhebung einer abgeltenden Steuer auf Kapitaleinkünfte oder der Meldung dieser Kapitaleinkünfte, zur Erhebung einer Eingangs- oder Zuwendungssteuer, zur Meldung bei intransparenten Vermögensstrukturen, zur Organisation, zum Verfahren, zur Kontrolle und zu Strafbestimmungen und ist im Prinzip das Abwicklungs-, Auslegungs- und Organisationsgesetz für das übergeordnete Abkommenspaket.
Es regelt auch, und dies ist eine Besonderheit, die Forderung Österreichs nach verschärften Kontrollvorschriften durch den so genannten Prüfungsausschuss als Konzession für die Erweiterung des Abkommens auf die liechtensteinischen Vermögensstrukturen. Im vorliegenden Bericht und Antrag hat die Regierung bereits - und so weit als möglich - die Bedenken und Kritikpunkte von Vernehmlassungsteilnehmern aufgenommen. Sie betrafen unter anderem den Prüfungsausschuss, die Nutzungsberechtigung an einer transparenten Vermögensstruktur oder auch die Haftungsfragen.
Es ist deutlich absehbar, dass die Umsetzung respektive Anwendung dieses Gesetzes vor allem zu Beginn administrativ und organisatorisch eine Herausforderung darstellt, nicht nur bei den Marktteilnehmern, sprich den Banken und insbesondere den Treuhandgesellschaften, sondern auch für die Landesverwaltung, im konkreten Fall für die Steuerverwaltung.
Dabei dominieren für einmal nicht die finanziellen Auswirkungen, sondern gerade der Aufbau von Fachwissen und IT-Infrastruktur und die Vorarbeiten in relativ kurzer Zeit werden qualifiziertes Fachpersonal erfordern. Wir sind für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Meine Vorredner haben es gesagt, wir haben im Dezember-Landtag das Abkommen bezüglich Zusammenarbeit im Bereich der Steuern bereits abgehandelt. Die Grundsatzdiskussion diesbezüglich wurde geführt. Es war auch klar, dass ein Umsetzungsgesetz benötigt wird. Das ist in Art. 47 des Abkommens festgehalten. Das Umsetzungsgesetz soll weitere Klärung schaffen. Diesbezüglich wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, wo die Treuhändervereinigung, der Bankenverband, die Wirtschaftsprüfervereinigung, das Amt für Justiz und die Stabsstelle für Internationale Finanzplatzangelegenheiten involviert waren.
Das Umsetzungsgesetz betrifft in weiten Teilen technische Vorschriften und Verfahrensvorschriften und wirft meines Erachtens keine grossen Fragen auf. Aus meiner Sicht war sehr wichtig, dass Art. 4 Abs. 4 und 5 bezüglich Ermessensstrukturen angepasst wurden und dass den verfassungsrechtlichen Bedenken, die im Vorfeld bestanden haben, dass das abgeklärt und nun angepasst wurde. Hier wurde viel Luft herausgenommen und das begrüsse ich ausserordentlich. Und ich begrüsse in diesem Sinne auch die bestehende Vorlage.
Seit letztem Freitag kursieren die Entwürfe der Merkblätter, die ebenfalls von der Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurden. Es sind sehr umfassende Merkblätter. Ich habe diese noch nicht geprüft, aber sie sind auch nicht Gegenstand der heutigen Debatte. Aber bezüglich einzelner Stellen dieser Merkblätter wird wieder kontrovers diskutiert. Wie gesagt, das ist nicht Gegenstand der heutigen Debatte. Ich habe sie nicht geprüft. Aber für mich ist einfach klar, dass die Merkblätter im Rahmen des Abkommens und des Umsetzungsgesetzes erlassen werden und auch der Verfassung entsprechen müssen, ansonsten sind nämlich wieder Rechtsmittelverfahren vorprogrammiert.
Ich denke, es wird immer wieder einzelne Stimmen geben, die irgendwo etwas oder eine Unklarheit sehen. Wir müssen das Abkommen nun einfach einmal leben. Und wenn in der Praxis Probleme auftreten, dann ist das meines Erachtens Gegenstand des Gemeinsamen Ausschusses gemäss Art. 49 des Abkommens, dies zu behandeln und zu besprechen. Ich begrüsse die Vorlage und bin in diesem Sinne für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Als der Landtag das Abkommen angenommen hat, haben einige Abgeordnete, die letztlich auch für das Abkommen gestimmt haben, ihr Bauchweh geäussert bzw. geäussert, dass das Abkommen ihnen Bauchweh machte. Im Vorlauf zur Debatte im Landtag über dieses Abkommen wurde mehrmals betont, dass diese Punkte verfassungswidrig sind, was die Vorredner schon erwähnt haben, dass diese Punkte eben im Umsetzungsgesetz und in den Merkblättern dann «geheilt» würden.
Ich habe jetzt nicht gesehen, wie das genau in jedem Punkt eben im Umsetzungsgesetz ausgebessert wurde, habe aber dem Vernehmen nach auch erfahren, dass es Widersprüche zwischen dem Umsetzungsgesetz und diesen Merkblättern gibt. Dass diese Merkblätter im Umlauf sind seit Freitag, das wusste ich nicht. Mir ist keines dieser Merkblätter bekannt. Und ich finde es schade, dass wir hier, obwohl die Merkblätter nicht Gegenstand dieser Debatte sind, dass wir eigentlich jetzt über das Umsetzungsgesetz sprechen müssen, ohne wirklich vertiefte Kenntnisse von diesen Merkblättern zu haben. Das ist das eine. Das betrifft vor allem, wie das der Vorredner Christoph Wenaweser bereits angetönt hat, diesen Art. 4. Es betrifft wahrscheinlich auch noch andere Artikel im Umsetzungsgesetz. Ich kann mir gut vorstellen, dass das auch zum Beispiel den Prüfungsausschuss betrifft. Ich werde zum gegebenen Zeitpunkt dazu Stellung nehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich gebe das Wort der Regierung.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Der Landtag hat mit dem Abkommenspaket mit Österreich in seiner September-Sitzung mit einer soliden Mehrheit die Zustimmung erteilt. Ich bedanke mich bei Ihnen ausdrücklich für die dadurch auch zum Ausdruck gebrachte Unterstützung der Abkommensstrategie der Regierung.
Die Bestimmungen des Abkommens stellen inhaltlich ein umfassendes Regelwerk dar. Sie sind zu einem Grossteil für die Zahlstellen, die betroffenen Personen und die zuständigen liechtensteinischen Behörden unmittelbar anwendbar. Dies betrifft zum Beispiel die Definition der verschiedenen Begriffe und vor allem die Berechnung der Nachsteuer für die Vergangenheit und der Abgeltungssteuer für die Zukunft wie auch die Modalitäten der alternativen Meldungen.
Verschiedene für die Durchführung des Abkommens notwendige Regelungen gehören jedoch zum innerstaatlichen liechtensteinischen Kompetenzbereich und machen ein flankierendes liechtensteinisches Umsetzungsgesetz notwendig. Dieses hat die innerstaatlichen Verfahren und Zuständigkeiten für die Behörden, die Zahlstellen und die betroffenen Personen festzulegen und Strafbestimmungen vorzusehen. Neben den nötigen Verfahrensbestimmungen geht es vor allem darum, die für die Praxis so wichtige zusätzliche Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Das wird mit dem vorliegenden Umsetzungsgesetz zweifellos erreicht.
Die Schwerpunkte des Gesetzes ergeben sich aus den getroffenen Vereinbarungen im Abgeltungssteuerabkommen. Das Gesetz enthält insbesondere Verfahrensbestimmungen zur steuerlichen Regularisierung der Vermögenswerte, zur Erhebung einer abgeltenden Steuer auf Kapitaleinkünfte oder Meldung dieser Kapitaleinkünfte, zur Erhebung einer Eingangs- oder Zuwendungssteuer oder Meldung bei intransparenten Vermögensstrukturen zur Organisation, zum Verfahren, zur Kontrolle sowie der erforderlichen Strafbestimmungen und Sanktionen.
Die betroffenen Verbände waren bei der Erarbeitung dieses Umsetzungsgesetzes sehr eng eingebunden. Soweit im Rahmen der Vorgaben des Abkommens möglich, wurde der Spielraum genutzt, um den Anliegen der Wirtschaft Rechnung zu tragen und um eine verfassungskonforme Ausgestaltung und Anwendung sicherzustellen. Aus Sicht der Regierung ist dies gelungen. Derzeit wird zudem gemeinsam mit den Verbänden an der Erstellung von Merkblättern gearbeitet, welche die praktische Umsetzung und Anwendung des Abkommens und des Umsetzungsgesetzes erleichtern sollen. Eine vorläufige Fassung der Merkblätter wurde in der letzten Woche veröffentlicht.
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, es ist wichtig, dass wir zur Sicherstellung des geplanten Inkrafttretens des Abkommens dieses Umsetzungsgesetz behandeln und es rechtzeitig verabschiedet wird. Ich bitte Sie deshalb um Eintreten und positive Behandlung der Gesetzesvorlage.
Ich möchte noch kurz auf die Voten eingehen: Ich gehe mit Ihnen vollkommen einig, dass die Merkblätter sicher nicht dem Umsetzungsgesetz widersprechen dürfen. Ich denke, die vorgelegten Merkblätter wurden gemeinsam mit den Branchenverbänden, insbesondere der Treuhändervereinigung, erarbeitet. Soweit ich informiert bin, hat man hier einen Kompromiss gefunden.
Im Moment ist es so, dass die Entwürfe publiziert worden sind, damit eben diese ganzen Organzahlstellen über diese entsprechenden Detailinformationen verfügen. Das heisst aber noch nicht, dass diese Merkblätter jetzt definitiv verabschiedet sind. Und sollten sich wirklich Probleme in dieser Frage ergeben, dass es irgendwo dann wirklich gegen den Art. 4 des Umsetzungsgesetzes laufen sollte, dann müssen wir das sicher nochmals genau anschauen und mit den entsprechenden Verbänden auch eine gemeinsame Lösung finden.
Aber gemäss meinen Informationen hat man hier, wie gesagt, bereits einen Kompromiss gefunden. Und die aktuelle Version der Merkblätter sollte aus meiner Sicht auch verfassungskonform sein und dem Umsetzungsgesetz Art. 4 entsprechen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen und Eintreten ist unbestritten.
Somit können wir zur 1. Lesung der Regierungsvorlage durch Artikelaufruf schreiten. Art. 1 wird aufgerufen.
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Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte hier nur anknüpfen an die Aussagen der Kollegen, dass eben gerade bei diesem Artikel das zugehörige Merkblatt offenbar doch noch im Widerspruch steht. Ich habe das nicht prüfen können, ich habe die Merkblätter nicht gesehen, aber wenn es genau bei diesem Artikel noch gegensätzliche Auffassungen gibt, was jetzt verfassungswidrig oder verfassungsrichtig wäre oder dann eben mit dem Gesetz übereinstimmt oder nicht, dann müsste man unbedingt dafür sorgen, dass dann eben das Merkblatt nicht anders als dieser Gesetzesartikel ausfällt.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Keine weiteren Wortmeldungen.
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Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 steht zur Diskussion.
Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte hier noch etwas auf diesen Prüfungsausschuss eingehen:
Es wurde ja im Vorlauf zur Debatte um das Abkommen verschiedentlich erwähnt, dass dieser gemischte Prüfungsausschuss rechtsstaatlich und souveränitätspolitisch problematisch und mir persönlich sehr unangenehm ist. Im Bericht und Antrag hält die Regierung fest, dass es eigentlich nicht so ungewöhnlich sei, dass man gemischte Prüfungsausschüsse oder gemischte Gremien habe. Das kenne man zum Beispiel im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer mit der Schweiz oder dann auf EWR-Ebene. Ich halte diese zwei Vergleiche eigentlich nicht für sehr überzeugend. Ich meine, mit der Schweiz haben wir eine Währungs- und Zollunion. Dass wir da uns einen gemischten Ausschuss über die Mehrwertsteuer und vielleicht auch andere Bereiche geschaffen haben, das leuchtet mir irgendwie ein. Und das EWR-Abkommen ist ein multilateraler Vertrag, da leuchtet mir ein gemischter Ausschuss, wo dann eben alle Beteiligten dabei sind, auch eher ein als eben in einem bilateralen Abkommen mit einem befreundeten Nachbar.
Das hat zur Konsequenz, weil dieser Prüfungsausschuss in dieser Form gemischt eigentlich nur schwer akzeptierbar ist, hat das zur Folge, dass man hier in Art. 34 unbedingt irgendwo einbauen müsste, dass diese Informationen, die diesem Prüfungsausschuss gegeben werden, nur in einer anonymisierter Form übergeben werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Pio Schurti, wir haben hier im Abkommen gewisse Regelungen. Dort ist ausdrücklich festgehalten, dass der Prüfungsausschuss natürlich über diese Informationen, die er benötigt, um seine Aufgabe auch ausführen zu können, verfügen muss. Und deshalb können wir nicht im Gesetz dann festlegen, dass sämtliche Informationen anonym übermittelt werden.
Es ist klar, dass man dort auch versucht, eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten entspricht, aber wir haben bewusst Abstand davon genommen, dass man solche Regelungen im Gesetz festschreibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 steht zur Diskussion.
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Landtagspräsident Albert Frick
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Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Es gibt keine Wortmeldung.
Somit haben wir das Gesetz zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern in 1. Lesung beraten.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 30 erledigt.
Bevor wir zur Beantwortung der Kleinen Anfragen durch die Regierung kommen, machen wir noch eine zehnminütige Pause.
Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:05 Uhr)
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