Totalrevision des Treuhändergesetzes (TrHG) und die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 42/2013); [1. Lesung: 6. September 2013] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 83/2013); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir kommen zu Traktandum 19: Totalrevision des Treuhändergesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte folgenden Antrag beliebt machen: Angesichts der Erfahrungen mit dem vorangegangenen Traktandum, wo wir 100 Artikel und zwei, drei Zusatzgesetze im Einzelnen Artikel per Artikel abgehandelt haben, möchte ich hier den Vorschlag beliebt machen, dass wir dieses Gesetz in globo behandeln. Wenn Änderungsanträge bestehen, können diese selbstverständlich vorgebracht werden zu den einzelnen Artikeln, sodass eigentlich nur diese einzelnen Artikel, zu denen Anträge erfolgen, diskutiert werden und darüber abgestimmt wird. Damit kann nachher rascher zu einer abschliessenden Abstimmung des Gesetzes geschritten werden. Dies auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Der Abg. Wolfgang Marxer beantragt, diese Totalrevision des Treuhändergesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze in 2. bzw. 3. Lesung durch Gesetzesaufruf zu behandeln. Ich darf erneut daran erinnern, dass dies eine einhellige Entscheidung des Landtages bedingt, und ich bitte Sie, sofern Sie mit diesem Vorgehen einverstanden wären ...
Entschuldigung, es gibt noch weitere Wortmeldungen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Grundsätzlich bin ich mit Ihrer Vorgangsweise einverstanden. Ich möchte Sie jedoch fragen, wie Sie sich das Vorgehen vorstellen - es wird sicherlich Abänderungsanträge oder Anregungen geben. Danke.Abg. Wolfgang Marxer
Letzten Endes wird es am Vorsitzenden liegen, den Vorgang zu bestimmen. Aber ich stelle mir vor, dass die Anträge zu den einzelnen Artikeln einmal vorgebracht werden, dann in der chronologischen Reihenfolge der Artikel hier besprochen werden und über die einzelnen Anträge abgestimmt wird. Und wenn wir die einzelnen Anträge durch haben, kann nach meiner Ansicht über die Gesamtvorlage in globo abgestimmt werden.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich muss sagen, es ist sicher ökonomisch auf den ersten Blick. Aber habe ich doch etwas Mühe, wenn wir eine Totalrevision eines nicht ganz unwichtigen Gesetzes so schnell durchpeitschen - möchte ich mal sagen. Es geht ja auch, wenn man bei den einzelnen Artikeln vorgeht, wie man das gemacht hat, einigermassen schnell. Denn das Gesetz ist ja nicht ganz nebensächlich. Und wie gesagt, solche Dinge sollten meiner Ansicht nach nicht einreissen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Wie gesagt, ich bin grundsätzlich der Ansicht des Abg. Marxer, jedoch bin ich der Ansicht, dass einmal im Präsidium vorab besprochen werden müsste, ob es zukünftig eine Vorgehensweise für die 2. Lesungen sein könnte, dass man ausschliesslich Gesetzesaufruf macht und über die einzelnen Abänderungsanträge vorab abstimmt. Aber ich denke, wie der Abg. Beck das vorher ausgeführt hat: Es handelt sich hierbei beim Treuhändergesetz um ein sehr wichtiges Gesetz. Und ich denke, wir sollten jetzt nicht gerade bei diesem Gesetz ein Exempel statuieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich schliesse mich eigentlich den Voten der Abg. Thomas Vogt und Alois Beck an. Ich denke, es handelt sich um eine Gesamterneuerung des Gesetzes, und wir sollten hier wie heute Morgen beim Rechtsanwaltsgesetz durch Artikelaufruf durch das Geschehen gehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Es ist ja ohnehin so, dass eine Beratung durch Gesetzesaufruf eine einhellige Zustimmung des Landtages bedingen würde. Also denke ich, es ist jetzt nicht notwendig, dass wir alle Meinungen abrufen, sondern ich werde darüber befinden lassen.Abg. Wolfgang Marxer
Ich kann Ihnen sogar diesen Schritt ersparen. Ich wollte mit meinem Antrag eigentlich Zeit gewinnen. Jetzt starten wir eine Diskussion um diesen Antrag. Ich ziehe meinen Antrag zurück.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Damit können wir in die 2. Lesung der Totalrevision des Treuhändergesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze einsteigen. Diese Vorlage wurde am 6. September 2013 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen damit zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 83/2013. Wir wenden uns als erstes dem Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes zu und können mit der Lesung per Artikelaufruf beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Zu Art. 6 Abs. 1 und zu Art. 6 Abs. 2 Bst. f und g habe ich Abänderungsanträge. Und zwar in Art. 6 Abs. 1 ist der Tatbestand des Art. 6 erfüllt. So hat die FMA bei der Bewilligungserteilung keinen Spielraum und kein Ermessen mehr, zu agieren. Aufgrund der relativ geringen Höhe des ausreichenden Strafmasses besteht hier eine nicht zu unterschätzende Gefahr aus meiner Sicht im Hinblick auf die Probleme mit der Verhältnismässigkeit. Zwar wird in den allermeisten Fällen einer solchen Verurteilung eine fehlende Vertrauenswürdigkeit augenscheinlich gegeben sein, allerdings sind auch andere heiklere Fälle denkbar. Hat z.B. jemand vorher einmal z.B.als 180a-Befähigter gegen das Sorgfaltspflichtrecht verstossen - z.B. Fehler bei der Feststellung oder Überprüfung der Identität des Vertragspartners -, und wurde er deshalb zu einer bedingten, etwas mehr als der Hälfte des maximal beantragten Strafsatzes, Strafe bestraft, so würde eine Bewilliungserteilung zwingend nicht mehr möglich sein. Aus meiner Sicht wäre es besser, auch in solchen Fällen ein Ermessen walten zu lassen und damit auch eine Verhältnismässigkeitsprüfung vornehmen zu können. In diesem Sinne sehe ich eine Heraufsetzung des Strafmasses auf sechs statt drei Monate und auf 360 statt 180 Tagessätze als angebracht, sowie das Kriterium der unbedingten Verurteilung. Erst in solch krassen Fällen ist eine Verhältnismässigkeitsprüfung wirklich entbehrlich.
Der Textvorschlag soll wie folgt lauten:Das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit nach Art. 5 Abs. 1 Bst. b wird nicht erfüllt, wenn eine unbedingte und rechtskräftige Verurteilung des Antragsstellers zu einer sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 360 Tagessätzen führen wird usw.
Ich stelle diesen Antrag.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Möchte sich die Regierung dazu äussern?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Die Totalrevision des Treuhändergesetzes ist ein gemeinames Projekt der Treuhändervereinigung und der FMA. Die wesentlichen Ziele waren bzw. sind die Stärkung des Vertrauens in die Treuhänderbranche sowie eine Verbesserung der internationalen Anerkennung. Die Anpassungswünsche der Treuhändervereinigung zur Regelung der Vertrauenswürdigkeit sind für die Regierung schwer nachvollziehbar. Diese Vertrauenswürdigkeit ist bei der verantwortungsvollen Tätigkeit des Treuhänders von essentieller Bedeutung. Das neue Treuhändergesetz entspricht, sofern Art. 6 nicht noch weiter verwässert wird, anderen Finanzmarktaufsichtsgesetzen und den international üblichen Standards. Die Regierung ist den Treuhändern in zahlreichen Punkten bereits entgegengekommen. Die nun geforderten Anpassungen würden kaum zur Verbesserung der Reputation und Stärkung des Vertrauens in die Treuhandbranche und der internationalen Anerkennung und Akzeptanz beitragen. Bereits der Begriff «Treuhänder» weist darauf hin, dass diese Branche ein spezielles Vertrauensverhältnis zum Kunden haben muss, weshalb besonders hohe Massstäbe bei den Anforderungen zur Berufsausübung gelten sollen.
Die Formulierung der Bestimmung zur Vertrauenswürdigkeit entspricht vollumfänglich internationalen Standards und auch der Regelung in anderen Aufsichtsgesetzen. Beim Zugang zum Treuhänderberuf müssen klare Grenzen gesetzt werden, um allfällige schwarze Schafe fernzuhalten. Eine Einschränkung durch die Aufnahme der Höhe des Strafmasses war ursprünglich nicht angedacht und wurde auf Wunsch der Treuhändervereinigung aufgenommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Strafrahmen festgelegt. Nota bene, zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe bzw. einer Strafe von mehr als 180 Tagessätzen kommt es wirklich nur in gravierenden Fällen. Hier gilt auch zu berücksichtigen, dass wir nicht von der maximalen Strafandrohung sprechen, sondern von der konkreten Verurteilung. Zudem wurden auf Wunsch der Treuhändervereinigung die Übertretungen aus der Bestimmung gestrichen, sowie die Einschränkung im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit aufgenommen. Im Hinblick auf die wesentlichen Änderungen, welche von der Treuhändervereinigung veranlasst wurden, hat also bereits eine starke Abschwächung von Art. 6 Abs. 1 stattgefunden.
Wenn nun diese Schwelle entsprechend angepasst wird wie beantragt, dann möchte ich Ihnen einfach sagen, dass das doch Folgen hätte, dass z.B. folgende Delikte nicht mehr unter diesen Abs. 1 fallen würden, sofern sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen: Nötigung, gefährliche Drohung, Verletzung von Berufsgeheimnissen, Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Versicherungsmissbrauch, Untreue, Hehlerei, Ketten- oder Pyramidenspiele - um nur einige zu nennen. Alle diese Delikte würden dann nicht mehr unter diesen Abs. 1 fallen und hätten nicht den automatischen Entzug der Bewilligung zur Folge.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich teile Ihre Ausführungen zu 100% in Bezug auf die Vertrauenswürdigkeit der Treuhänder. Eine gewisse Qualitätssicherung muss hier gegeben sein. Wir wollen hier keine schwarzen Schafe haben. Ihre Auflistung, die Sie gemacht haben, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Meines Wissens ist bei den meisten Delikten, die Sie aufgezählt haben, die Strafdrohung weit höher als ein halbes Jahr. Ich stelle hier in Bezug auf den Abs. 1 auch einen Antrag. Mein Antrag lautet dahingehend, dass nur unbedingte Strafen zu einem zwingenden Entzug der Treuhänderbewilligung führen sollen. Diese Bestimmung gemäss Abs. 1 ist jetzt so aufgebaut, dass auch bedingte Strafen dazu führen könnten, dass die Treuhänderbewilligung zwingend entzogen wird. Eine bedingte Strafe im Strafrecht hat analog zu einem Fussballspiel die Funktion einer gelben Karte. Das Gericht will mit einer bedingten Strafe ausdrücken, dass es nicht des Vollzugs der Strafe bedarf, sondern dass eine Verwarnung genügt. Es wäre somit für mich jetzt nicht konsequent, wenn eine Person strafrechtlich die gelbe Karte kriegen würde - sage ich jetzt so pauschal -, jedoch standesrechtlich oder in Bezug auf seine Berufsausübung die rote Karte, wenn ihm also zwingend die Konzession entzogen würde. Darum stelle ich zusammengefasst den Antrag, dass vor den Worten «drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe» und «Geldstrafe vor mehr als 180 Tagessätzen», hier zweimal das Wort «unbedingt» eingesetzt wird.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Vorerst dem Herrn Regierungschef besten Dank für die Ausführungen. Der Kollege Vogt hat die rechtlichen Wirkungen in seinen Ausführungen nochmals sehr treffend dargelegt. Ich kann mich dieser Wortwahl auf jeden Fall anschliessen, wie auch ich es vorgetragen habe: Wenn eine unbedingte und rechtskräftige Verurteilung zu einer «unbedingten mehr als 180 Tage bzw. Tagessätze geforderten» Strafe vorliegt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich würde diesen Antrag des Abg. Vogt auch unterstützen. Ich finde das sinnvoll.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte nochmals klarstellen, dass die Delikte, die ich aufgezählt habe, dann aus dem Raster fallen, wenn die Anpassung vorgenommen wird, wie sie der Abg. Helmuth Büchel ausgeführt hat, nämlich zu einer sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 360 Tagessätzen. Denn all diese Delikte haben eine Strafandrohung von bis zu 360 Tagessätzen. Das heisst, sie würden eben nicht zum Tragen kommen. Und man muss sich auch bewusst sein, dass man zwischen Strafandrohung und der konkreten Verurteilung unterscheiden muss. Und Sie wissen selbst, dass die Richter selten an die ganz obere Limite gehen. Und das heisst natürlich auch, wenn man dann diese Strafen respektive diese Urteile anschaut, dass dann diese Hürde, die im Moment im Gesetz vorgesehen wäre, doch eine Hürde ist, die nicht bei leichten Delikten überschritten wird. Ich empfehle Ihnen wirklich, dass Sie bei dieser Formulierung, wie sie von der Regierung vorgelegt wird, bleiben und nicht eine unbedingte Strafe, eine unbedingte Verurteilung wollen. Es geht hier um die Vertrauenswürdigkeit in einem ganz sensiblen Bereich, und für mich wäre das einfach ein ganz falsches Signal für diesen Berufsstand.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Ich möchte den Abg. Helmuth Büchel fragen: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück und schliessen Sie sich dem Antrag des Herrn Abg. Thomas Vogt an?Stv. Abg. Helmuth Büchel
Im Lichte der Debatte mache ich das, weil es mir eine Verbesserung zu sein scheint, was der Abg. Vogt vorgetragen hat, und meine Abänderung wahrscheinlich zu weitgehend ist. Und ich habe auch, wenn ich in die Runde schaue, hier zumindest keine Unterstützung gesehen etc. Also schliesse ich mich dem Antrag von Thomas Vogt an und ziehe meinen Antrag zurück.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Bevor wir über den Antrag des Abg. Thomas Vogt abstimmen, möchte ich Sie nochmals bitten, diesen Antrag nochmals genau so zu formulieren, wie Sie ihn gerne im Gesetz hätten.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Dann werde ich die ganze Bestimmung vorlesen - Abs. 1:
Das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit nach Art. 5 Abs. 1 Bst. b wird nicht erfüllt, wenn eine rechtskräftige Verurteilung des Antragsstellers zu einer unbedingten drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer unbedingten Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen wegen eines Vergehens oder Verbrechens vorliegt, das im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank für das Wort. Ich hätte noch eine Frage an den Herrn Regierungschef: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Formulierung vom Abs. 1, so wie er im Bericht und Antrag steht, mit der Treuhändervereinigung abgesprochen worden ist?Regierungschef Adrian Hasler
Die ganze Vorlage wurde gemeinsam mit der Treuhändervereinigung und der FMA ausgearbeitet. Und man hat jetzt in der Zwischenzeit bereits diverse Entschärfungen vorgenommen - und jetzt kommen einfach noch weitere Anträge, um das Ganze noch weiter zu entschärfen. Aber ursprünglich war die Treuhändervereinigung einverstanden.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Damit stimmen wir ab über den Abänderungsantrag zu Art. 6 des Abg. Thomas Vogt. Sie haben ihn gehört. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 12 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung nicht erteilt.
Damit stimmen wir über Art. 6 gemäss Regierungsvorlage ab. Wer Art. 6 die Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Zu Art. 20 Abs. 2 Bst. g und h stelle ich folgenden Abänderungsantrag:
Sie sehen, es handelt sich hier um die Standesregelungen. Es wird hier in Titeln umschrieben, was für Gebiete in den Standesregeln durch die Standesvereinigung, das heisst dann durch die Treuhändervereinigung, aufgenommen werden sollen. Für mich macht es keinen Sinn, wenn im Bst. g das Risikomana-gement genannt und dann in einem Nebensatz umschrieben wird - ebenso beim Bst. h, während in den Bst. a bis f einfach mit Titeln gearbeitet wird. Also mein Antrag lautet:
Abs. 2: Bst. g) das Risikomanagement und Bst. h) die Vorkehrungen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank für diesen Antrag.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, mit diesem Antrag ist die Regierung einverstanden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Beim Bst. g, das Risikomanagement, das finde ich in Ordnung, aber Bst. h, die Vorkehrungen, das ist so generell gehalten, dass es eigentlich meiner Meinung nach nichts mehr aussagt. Deshalb kann ich mich damit nicht einverstanden erklären, wenn ich das richtig verstanden habe.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte hier eine kurze Erklärung geben: Also bei Bst. h beantrage ich: die Vorkehrungen bei Interessenkonflikten. Entschuldigung, das war mein Fehler.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich wollte den Antrag des Abg. Helmuth Büchel unterstützen, geradezu hinsichtlich auch der Bürokratie. Hier sollte man das auf jeden Fall offenhalten und nicht so detailliert heranziehen, sonst sprechen wir da von Meldepflichten - ob die dann jährlich sind oder wie auch immer. Das alles kann Bürokratie nach sich ziehen. Also da werde ich den Antrag des Abg. Büchel auf jeden Fall unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Kann die Regierung auch den abgeänderten Antrag unterstützen?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich bin vom abgeänderten Antrag ausgegangen. Ich habe das so im Kopf gehabt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit werden wir über den Antrag des Abg. Helmuth Büchel befinden, Art. 20 Abs. 2 Bst. g zu kürzen auf «das Risikomanagement» und Bst. h zu kürzen auf «die Vorkehrungen bei Interessenkonflikten».
Wer Art. 20 in dieser Form zustimmen kann, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und wir lesen weiter.Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 65 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich stelle zu Abs. 1 folgenden Abänderungsantrag:
Der Vorstand der Treuhandkammer besteht aus «mindestens» fünf Mitgliedern.
Ich möchte das wie folgt begründen: Es kann Krisenzeiten geben, in denen allenfalls ein etwas erweiterter Vorstand oder mehr Mitglieder im Interesse des Finanzplatzes sind, sodass einfach alle möglichst weit eingebunden sind. Deshalb würde ich das Wort «mindestens» hier einfügen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank für diesen Antrag.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Die Regierung übernimmt diesen Antrag.Landtagspräsident Albert Frick
Somit können wir über Art. 65 in abgeänderter Form abstimmen: Abs 1) Der Vorstand der Treuhandkammer besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 78 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 79 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Ja, auch hier hätte ich einen Änderungsantrag, und zwar in Abs. 2, der heisst: «Bei fahrlässiger Begehung werden die Strafobergrenzen auf die Hälfte herabgesetzt.» Hier stelle ich den Antrag, diesen ganz zu streichen. Die fahrlässige Verwirklichung eines Straftatbestandes ist prinzipiell nur dann strafbar, wenn das Gesetz dies wie im Falle Art. 81 Abs. 2 ausdrücklich vorsieht. Mir geht dieser Artikel ehrlich gesagt etwas zu weit und ich sehe keinen Grund, dass dieser so in dieser Form stehen bleiben muss. Es geht ja um fahrlässige Tatbegehung, also um Fälle, bei welchen der Täter den Erfolg gar nicht will, und das ist hier mit einbezogen. Also ich stelle Antrag auf Streichung.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich kann Ihre Argumentation grundsätzlich nachvollziehen. Ich denke, auch bei den Übertretungen macht es Sinn, bei fahrlässiger Übertretung eben diese Position bzw. diese Bestimmung einzuführen. Man kann geteilter Meinung sein. Also ich würde das gerne dem Landtag überlassen. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Wir werden über den Antrag des Herrn Abg. Helmuth Büchel abstimmen. Ich bitte Sie, diesen noch einmal zu wiederholen, damit es für jedermann klar ist.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Der Antrag ist eigentlich ganz einfach. Art. 81, Übertretungen, Abs. 2, würde ich komplett rausstreichen. Das bedeutet dann natürlich auch, dass der dritte Absatz dann wahrscheinlich Nummer zwei wird.Landtagspräsident Albert Frick
Dem ist so. Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 85 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 87 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 88 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 89 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung:
Wer dem Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen seine Zustimmung erteilt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.Art. 909 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 909 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts seine Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Art. 5 Abs. 1 Bst. l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes. Art. 3 Abs. 1 Bst. k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 Bst. c und e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Bst. c und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 Abs. 1 Bst. p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 Abs. 1 Bst. p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit kommen wir zu einer letzten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen. Art. 9 Abs. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen seine Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur noch sicherstellen, dass der Antrag des Abg. Wolfang Marxer, dass das Vorgehen im Präsidium besprochen wird, gehört wurde. Denn ich würde es aus zeitökonomischen Gründen sehr begrüssen, dass, wenn wenig Abänderungsanträge da sind, diese vorneweg diskutiert werden und dann in globo darüber abgestimmt wird. Das sollte einmal im Präsidium diskutiert werden.Landtagspräsident Albert Frick
Diese Kompetenz liegt ausschliesslich in den Reihen des Landtages, wie dies die Geschäftsordnung vorsieht. Ich kann darüber nicht befinden, auch das Präsidium nicht. Der Landtag muss bei jeder Gesetzesvorlage von sich aus entscheiden, und zwar mit einer einhelligen Entscheidung: Wir machen eine Beratung per Gesetzesaufruf. Aber wir werden uns selbstverständlich darüber unterhalten, wie wir das vielleicht vermehrt vorbereiten können. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich bin von Haus aus Ökonom. Mir liegt diese Disziplin nahe. Aber hier geht es um andere Dinge. Wenn ich die Geschäftsordnung heranziehe, heisst es in Art. 34: «Eine Gesetzesvorlage kann auch auf Antrag mit nachfolgender einhelliger Zustimmung durch Gesetzesaufruf beraten werden, sofern es sich um rein formale, wiederholende oder rein gesetzestechnische Gesetzesvorlagen handelt.» Ich meine, es ist eine sehr sinnvolle Ausgestaltung, dass sich der Landtag hier mit der Geschäftsordnung diese Schranke auferlegt hat. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man eine Totalrevision des Treuhändergesetzes als rein formale, wiederholende oder rein gesetzestechnische Vorlage ansieht. Zumindest ich nicht. Das ist meine Einschätzung. Und hier geht es doch darum: Das ist auch ein Selbstschutz für den Landtag, dass er nicht gewisse Dinge, wie ich es gesagt habe, durch den Landtag peitscht. Und deshalb die sinnvolle Vorkehrung, dass auch ein Einzelner, wenn er das nicht wünscht, dies verhindern kann. Und wie gesagt, ich habe mich eigentlich an die Geschäftsordnung gehalten. Aber wie gesagt, die Einrichtung erscheint mir sinnvoll.Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke, die Ausgangslage ist völlig klar. Es liegt dann in der Einschätzung des Landtages, und ich denke, die Hürde ist hoch genug, indem eine einhellige Aussage des Landtags benötigt wird.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Zum Stichwort «Selbstschutz», das Alois Beck erwähnt hat, ist mir die gestrige Debatte zum Finanzhaushaltsgesetz betreffend die Eckwerte, die einzuhalten sind, eingefallen, die vielleicht auch ein bisschen Selbstschutz für den Landtag sind.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Zwischenwortmeldungen gibt, haben wir Traktandum 19 erledigt.-ooOoo-