Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Nr. 48/2013); [1. Lesung: 6. September 2013] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 81/2013); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort und kommen zu Traktandum 21: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Diese Vorlage wurde am 6. September 2013 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 81/2013. Wir können mit der Lesung per Artikelaufruf beginnen. Art. 5 Abs. 1 Bst. hbis und Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. hbis und Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Die DU-Fraktion hat bezüglich Abs. 1 bereits einen Änderungsantrag schriftlich eingebracht. Und zwar schlägt die DU-Fraktion vor:
«Art. 29 Abs. 1: Das Land leistet der FMA vorbehaltlich Art. 30b einen jährlichen Beitrag von höchstens CHF 5 Mio.»
Mit der Formulierung «höchstens» wird der Regierung der klare Auftrag gegeben, der FMA jeweils nur einen solchen Betrag zukommen zu lassen, der den für die Regierung erbrachten Leistungen entspricht. Im Moment wird stillschweigend und ohne jemals entsprechende Unterlagen präsentiert zu haben von der FMA davon ausgegangen, dass die FMA Leistungen von jährlich durchschnittlich CHF 5 Mio. für die Regierung erbringt. Im GPK-Protokoll ist nachzulesen, dass die FMA der Auffassung ist, dass die Aufwendungen im Durchschnitt CHF 5 Mio. pro Jahr betragen. In einem Jahr können sie einmal höher liegen, im anderen möglicherweise niedriger. Ich frage mich, wie man auf solche Zahlen kommen kann, wenn bis vor Kurzem nicht einmal eine Zeiterfassung existierte. Deshalb mit der vorgeschlagenen, geänderten Formulierung der Auftrag an die Regierung, die FMA jeweils nur für die effektiv erbrachten Leistungen abzugelten. Wobei die FMA zukünftig genau Auskunft geben muss, wie viel Zeit für Arbeiten für die Regierung aufgewendet wird. Dies wird durch die Einfügung des Wortes «höchstens» erreicht. Ich bitte Sie daher, dem von der DU-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag zuzustimmen. Ergänzend wurde beantragt, einen Abs. 3 einzufügen, dass das Budget der FMA jährlich durch den Landtag zu genehmigen sei.
Wie wir alle wissen, ist der Finanzplatz Liechtenstein im Sinkflug begriffen. Die Anzahl der in Liechtenstein registrierten Gesellschaften hat sich innerhalb von wenigen Jahren fast halbiert und ein Ende der Löschungen ist immer noch nicht abzusehen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch die Anzahl der Finanzintermediäre weiter zurückgehen wird. Wie wir gehört haben, wird die Regierung ihre Weissgeldstrategie konsequent weiter verfolgen, was auch nach der Umstellung auf die ordentliche Besteuerung zu weiteren Abgängen führen wird. Ich persönlich gehe davon aus, dass dadurch nochmals eine Welle von Abgängen ausgelöst wird. Auch wenn neue Regulierungswellen auf die FMA zukommen werden, muss einer weiteren Aufblähung der FMA und deren Budget entgegengewirkt werden. Der Landtag hat die Finanzhoheit und kann sich deshalb ausbedingen, beim Budget der FMA ebenfalls ein Wort mitzureden. Damit soll verhindert werden, dass die Finanzintermediäre nach der neuerlichen Erhöhung der Abgaben, die jetzt mit Sicherheit an die Grenze des Erträglichen gestossen sind, nicht weiter belastet werden. Der Landtag sollte sich daher als vom Volk gewählte Vertretung das Recht vorbehalten, das Budget der FMA in letzter Konsequenz abzusegnen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Mein Antrag geht ein bisschen weiter als der vorhin vorgetragene. Die FMA hat mit der Reduktion des Staatsbeitrages von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio. noch nicht gespart. CHF 3 Mio. werden auf die Finanzintermediäre umgewälzt. Im 2012 ging die FMA von einem Budget von CHF 18,2 Mio. aus. Das Finanzierungsmodell betreffend die Gebühren- und Abgabeneinhebungen geht von einer CHF 1,8 Mio. höheren Summe aus, also von einem Gesamtetat von rund CHF 20 Mio. Wir erwarten von allen Institutionen, dass sie einen sichtlichen Sparbeitrag an die immense Schieflage des Staatshaushaltes leisten. Die Beteiligungsquote von Institutionen ist bei Sparmassnahmen sehr unterschiedlich von drei, fünf, zehn, zwanzig Prozent bis höhere Prozentsätze, wenn ich an die Anträge der Freien Liste beim Ministerium Äusseres denke.
Der Kürzungsantrag, den ich bei der FMA stelle, ist lediglich in der Höhe von 5%. Diese 5% - das ist eine Vorgabe - dürfen nicht an die Finanzintermediäre verlagert bzw. umgewälzt werden. Es ist möglich und es wird möglich sein, in den Bereichen z.B. der Effizienzsteigerung, der Personal- und Lohnpolitik, der strukturellen Optimierungen einen allgemein pragmatischen Unternehmergeist beim internen Apparat der FMA und Einsparungen zu erzielen. 5% des Gesamtbudgets von CHF 20 Mio. einsparen zu können, bedarf einer Kürzung von CHF 1 Mio., die die FMA beim internen Apparat vornehmen sollte. Ich werde zudem diesen Antrag mit einem Zeitfenster verbinden, das heisst, dass jetzt nicht ein jährlicher Beitrag, sondern ein Beitrag für die drei Jahre von 2014 bis 2016 in das Gesetz aufgenommen wird, damit im 2016 wiederum darüber gesprochen werden kann:
«Art. 29 Abs. 1: Das Land leistet der FMA, vorbehaltlich Art. 30b, für die Jahre 2014 bis 2016 einen jährlichen Beitrag in Höhe von CHF 4 Mio.»
Wenn wir zudem das Budget betrachten: Das Budget 2013 betrug bei der FMA CHF 17,9 Mio., die mutmassliche Rechnung CHF 18,2 Mio. Das Budget 2014, Stand September 2013, CHF 20,15 Mio. Also gegenüber dem Budget 2013 ist dies ein Plus von CHF 2,25 Mio. Betrachten wir die Aufsichtsabgaben und den Staatsbeitrag, die als Einkommen der FMA generiert werden, so ist im Budget 2013 folgende Situation: Aufsichtsabgaben CHF 9 Mio. plus Staatsbeitrag CHF 8 Mio. Das gibt eine Summe von CHF 17 Mio. Im Budget 2014, ein Jahr später, sind die Aufsichtsabgaben mit CHF 14,5 Mio. beziffert und der Staatsbeitrag 2014 mit CHF 5 Mio. Also mit insgesamt CHF 19,5 Mio. sage und schreibe um CHF 2,5 Mio. höher. Also hier ist, da bin ich voll überzeugt, ein Sparbeitrag der FMA an die prekäre Situation des Staatshaushaltes angesagt, angebracht und auch möglich. Diese 5%, wie gesagt, entsprechen einer Million Franken. Dies muss durch die FMA möglich und leistbar sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Wenn der Staatsbeitrag an die FMA - und da komme ich zum Antrag der Kollegen aus der DU-Fraktion - «höchstens» CHF 5 Mio. beträgt und der Landtag dies jährlich festzulegen hat, dann haben wir jedes Jahr eine Neuauflage der FMA-Diskussion, und der Landtag wird jedes Jahr nach seinem gerade aktuellen Gusto beraten und den Beitrag festlegen. Wenn dann der Staatsbeitrag reduziert wird, dann beschliesst der Landtag damit einfach ein Defizit bei der FMA, da ja die Aufsichtsabgaben der Marktteilnehmer fix im Gesetz stehen.
Sollte die Kompetenz für die Genehmigung des FMA-Budgets zurück zum Landtag, müsste der Landtag konsequenterweise wohl auch das ÖUSG ändern, da heute die Regierung als Oberaufsichtsbehörde das Budget der FMA zu genehmigen hat. Aus diesem Grunde oder aus diesen Überlegungen werde ich dem Antrag der Kollegen aus der DU-Fraktion nicht zustimmen.
Zum zweiten Antrag, den der Kollege Johannes Kaiser vorgebracht hat: Auch da würde ich gerne einige Argumente ins Feld führen, weswegen ich eine Kürzung des Staatsbeitrags an die Finanzmarktaufsicht derzeit für nicht zielführend erachte:
- Eine alleinige Herabsetzung des Staatsbeitrages ändert nichts am jährlichen Aufwand der FMA. Dieser bestimmt sich vielmehr über das Budget, welches jährlich in enger Absprache mit der Regierung neu erstellt wird. Den Prinzipien der Sparsamkeit und Kostenverantwortung wird dabei grösste Beachtung geschenkt.
- Würde man nun nur den Staatsbeitrag herabsetzen, ohne das Budget anzupassen, würde dies zu einem Abbau der bestehenden Reserven führen und diese müssten in der Folge vom Staat wieder aufge-
füllt werden (wenn 10% des durchschnittlichen jährlichen Aufwands unterschritten werden, vgl. Art. 30b FMAG).
- Einsparungspotential für den Staat ergibt sich vielmehr durch eine jährliche sparsame Budgetierung. Diese führt dazu, dass allenfalls Überschüsse generiert werden können, welche ab einer gewissen Schwelle (Erreichen einer Reservenausstattung von 50% des durchschnittlichen Aufwands der letzten drei Jahre) automatisch dem Staat zufliessen. Die momentane Reservenausstattung der FMA beträgt bereits beinahe diese 50%.
- Zudem ist davon auszugehen, dass sich das Aufgabenspektrum der FMA in den nächsten Jahren massiv vergrössern wird. Daher sollte im Zeichen einer seriösen Planung der Staatsbeitrag nicht von CHF 5 auf 4 Mio. gesenkt werden.
- Durch seine Mitgliedschaft im EWR ist Liechtenstein dazu angehalten, den intensivierten Finanzmarktregulierungsbemühungen der EU Folge zu leisten, um den Marktzugang aufrechtzuerhalten und die Reputation Liechtensteins stetig zu verbessern.
- Der bereits erhebliche Regulierungsdruck vonseiten der EU wird sich in den nächsten Jahren erneut erhöhen.
- Neben zahlreichen kleineren Regulierungsprojekten werden umfassende Regulierungsprojekte wie MiFID II, CRD IV, Solvency II oder UCITS V erhebliche Umsetzungsarbeiten erfordern und den Einsatz weiterer Ressourcen notwendig machen.
- In diesem Zusammenhang sind auch die erhöhten Aktivitäten und die erhöhten Anforderungen der neuen Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zu erwähnen (bindende technische Standards sind vorgegeben, Guidelines und Recommendations, Peer Reviews).
- Daher ist es nur folgerichtig, mit einem erhöhten Regulierungsaufwand der FMA zu rechnen und entsprechende Allokationen im Budget vorzunehmen. Und ich sage, das sind jetzt nicht hausgemachte, sondern von aussen aufgetragene Regulierungen. Dies entspricht wirtschaftlicher Vorsicht und folgt den entsprechenden Vorgaben des Staatsgerichtshofes.
- Die konkrete Bezifferung des Umfangs der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben, welche die FMA wahrnimmt, ist nur schwer möglich, da der diesbezügliche Umfang starken jährlichen Schwankungen unterliegt - je nach anstehenden Regulierungsprojekten und weiteren Projekten.
- Der Staatsbeitrag von CHF 5 Mio. erscheint allerdings angebracht, um diesen Aufwand in etwa abzudecken.
- Die Entwicklung des jährlichen Aufwands der FMA für die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen wird von der FMA laufend erfasst - das wissen wir - und mit der Regierung zeitnah und regelmässig besprochen.
- Der jährliche Budgetprozess der FMA erlaubt der Regierung bereits einen erheblichen Einfluss auf das Budget der FMA.
- Die Reserven der FMA sollen auch jährliche Schwankungen auf der Einnahmenseite ausgleichen und sicherstellen, dass der Staat nicht laufend allfällige Fehlbeträge in der Rechnung decken muss.
- Die Reserven der FMA dienen ausserdem dem Ausgleich potentieller zukünftiger Einnahmeausfälle.
- Des Weiteren dienen die Reserven als Haftungssubstrat, sollte es zu einem Haftungsfall für die FMA kommen.
- Schliesslich sollte auch festgehalten werden, dass für die FMA und das Land die Planungssicherheit essentiell wichtig ist. Vor allem vor dem Hintergrund der anstehenden Regulierungswelle auf euro-
päischer Ebene muss sichergestellt werden, dass die FMA weiterhin ein attraktives Arbeitsumfeld bietet und das für eine effektive und international anerkannte Finanzmarktaufsicht notwendige hochspezialisierte Fachpersonal die entsprechenden Ressourcen erhält, um eine entsprechend professionelle Arbeit zu leisten.
Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich kann mich betreffend den von der DU-Fraktion eingebrachten Vorschlag den Ausführungen von Christoph Wenaweser anschliessen, was den zweiten Teil des Vorschlags der DU anbelangt, nämlich die jährliche Genehmigung durch den Landtag. Ich finde auch, dass es nicht zielführend ist, hier eine Doppelgenehmigung einzuführen, einmal durch die Regierung und dann noch einmal durch den Landtag. Und ich finde auch nicht, dass es zielführend ist, hier jährlich die gleiche Diskussion beispielsweise über alte Mietverträge oder Ähnliches zu führen. Was hingegen den ersten Teil des Antrags anbelangt: Den könnte ich mir durchaus vorstellen. Wenn die DU-Fraktion ihren Antrag beispielsweise in zwei Teile aufsplitten würde, könnte ich hier auch zustimmen. Es war bisher auch schon so im Gesetz, dass ein «höchstens» vorgesehen war. Ich denke, dass es eine gewisse Erhöhung der Flexibilität der Regierung wäre. Die Planungssicherheit für die FMA wäre wohl auch gegeben, einerseits über die bestehenden Reserven, andererseits hat die Regierung ja auch schon signalisiert, dass sie in einem Fall einer Annahme dieses «höchstens»-Antrages, das allenfalls durch einen mehrjährigen Finanzbeschluss in die Praxis umsetzen würde. Das wäre meines Erachtens auch kein Unglück. Das gäbe zumindest dann alle drei Jahre beispielsweise wieder die Möglichkeit, eine gewisse Diskussion zu führen, die durchaus auch berechtigt ist, aber vielleicht nicht in einem jährlichen Rhythmus, und die vielleicht auch noch dahingehend sinnvoll wäre, dass ja jetzt das ganze neue Finanzierungsmodell auf sehr vielen Annahmen beruht. Und wenn man das dann nach einem Ablauf eines Finanzbeschlusses nach drei Jahren nochmal überprüfen würde, wäre das auch durchaus sinnvoll. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich gehe natürlich davon aus, dass über die beiden Anträge der DU-Fraktion gesondert abgestimmt wird, weil sie sich ja gegenseitig nicht bedingen.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich kurz fassen: Ich denke, es wäre schon vonnöten, jährlich die Lage anzuschauen. Wir sehen ja, wie sich der Markt entwickelt. In der momentanen Situation sind ja die Löschungen ziemlich überwiegend gegenüber den Neugründungen. Und da möchte ich schon wissen, wie es in einem Jahr aussieht. Aber ich möchte noch zum Antrag des Kollegen Johannes Kaiser sagen: Den kann ich vollends auch unterstützen. Der geht weiter. Aber es muss klar festgehalten werden, dass wir 5% des Budgets von der FMA einsparen, also CHF 1 Mio., und dass die dann nicht hinten in der Gebührenordnung angepasst werden. Ich habe es zumindest so verstanden, dass diese CHF 1 Mio. im Aufwand der FMA selber eingespart werden sollte. Und da kommen wir nicht drum herum, wieder über Sachen wie Mieten oder was auch immer zu sprechen. Also ich sehe dort das Einsparpotenzial. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Es wurde jetzt schon einiges vorweggenommen. Ich glaube auch, dass diese CHF 5 Mio. oder höchstens CHF 5 Mio. gerechtfertigt sind. Wir haben ja bereits in der Vergangenheit etliche Diskussionen darüber geführt, was hier die Aufsichtsbehörde alles zu tun hat, was für Pflichten sie hat. Und ich kann hier auch auf den Abg. Christoph Wenaweser verweisen, der aufgezeigt hat, dass eben die internationalen Entwicklungen dergestalt sind, dass hier noch einiges und noch viel mehr auf uns zukommt und dass man das wohl oder übel einfach machen muss. Und zusätzlich erschwerend ist natürlich die Tatsache, dass wir nicht so viele Finanzintermediäre haben, dass das breit verteilt werden könnte. Das heisst, die ganzen Kosten, die verursachten Regulierungskosten, die von der FMA verursacht werden müssen, können natürlich nicht auf viele oder zu viele Marktteilnehmer umgelegt werden. Das ist aufgrund unserer Grösse so gegeben. Das ist eine Tatsache. Ob wir nun in einem Bereich viele oder wenige Marktteilnehmer haben, die Regulierungen sind einfach zu übernehmen, und sonst sind eben gewisse Marktzugänge einfach nicht mehr vorhanden. Die Problematik haben wir schon eingehend ausgeführt. Also deshalb glaube ich schon, dass diese CHF 5 Mio. oder höchstens CHF 5 Mio. gerechtfertigt sind. Ich kann mir auch vorstellen, dass wir hier das «höchstens» hineinschreiben. Andererseits geht es aber schon auch darum, dass man nicht jedes Jahr diese Diskussion führen muss, und auch die FMA hat sicher das Anrecht für eine mittelfristige Planbarkeit, dass sie hier auch einen gewissen Rahmen hat, in dem sie sich bewegen kann und nicht immer «hü und hott» zu erwarten hat. Ich glaube, das ist auch wichtig zu erkennen.
Mit der Genehmigung des Jahresbudgets durch den Landtag ist es so: Wir haben bereits im Gesetz, im FMA-Gesetz, in Art. 33a, wo die Oberaufsicht der Regierung geregelt ist, die Vorschrift: «Der Regierung obliegen unter anderem die Genehmigung des Jahresbudgets ...» Und ich glaube nicht, dass wir hier bereits im Gesetz eine solche Doppelspurigkeit einbauen sollen. Es stellt sich ja auch die Frage nach der Verantwortlichkeit: Ist jetzt die Regierung verantwortlich oder der Landtag, beide genehmigen das? Das finde ich überhaupt nicht zweckmässig und wäre in dem Sinne auch einmalig.
Ich bin auch klar der Ansicht, dass dies Aufgabe der Regierung ist. Sie ist viel näher am Geschehen, sie kann das viel näher kontrollieren und die Oberaufsicht ausführen. Von daher finde ich es sachlich gerechtfertigt, wenn die Regierung diese Genehmigung hat. Und sie kann natürlich dann auch jeweils im Rahmen des Budgetprozesses direkt einwirken. Und das, glaube ich, sollten wir beibehalten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Es ist sicher so, dass der Aufwand für die FMA von Jahr zu Jahr variiert, also insbesondere was die Arbeit möglicherweise für die Regierung angeht. Der Kollege Wenaweser hat gemeint, dass der Aufwand - so habe ich das wenigstens verstanden - bereits jetzt erfasst wird, die Leistungen, die für das Land erbracht werden. Da hätte ich gerne vom Regierungschef gewusst, wie viele Arbeitsstunden die FMA denn in den letzten beiden Jahren beispielsweise für Arbeiten für die Regierung aufgewendet hat, wenn diese ja bereits erfasst sind - damit man überhaupt eine Ahnung hat, wie hoch denn diese Beiträge wären und zu welchem Stundensatz die verrechnet werden. Ansonsten habe ich zur Kenntnis genommen, dass wahrscheinlich die jährliche Absegnung des Budgets durch den Landtag nicht erwünscht ist. Ich meine, wie gesagt: Der Abg. Kaiser hat z.B. vorgeschlagen, wenn es zu einem fixen, reduzierten Staatsbeitrag kommen sollte, dass man den auf zwei Jahre begrenzt, damit man dann hier in diesem Hause wieder über die FMA diskutieren kann. Und ich gehe davon aus, dass wir gerade in der nächsten Zeit sehr volatile Zeiten vor uns haben werden und dass es dann schon angebracht ist, dass man alle zwei, vielleicht höchstens drei Jahre über die FMA wiederum spricht. Danke für den Moment.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Darf ich das so verstehen, dass Sie dann den zweiten Teil Ihres Antrages zurückziehen?Abg. Erich Hasler
Ich weiss jetzt nicht genau, in welcher Reihenfolge die Abstimmungen erfolgen werden - ob zuerst über den Antrag des Abg. Johannes Kaiser abgestimmt wird. Also je nachdem, kann sich dann ja unser Antrag erübrigen oder er wird zurückgezogen, sollte er angenommen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Wir werden zuerst über den Antrag des Abg. Johannes Kaiser abstimmen, da er der weiterführende Antrag ist.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen der Abg. Elfried Hasler und Alois Beck anschliessen. Ich werde auch einem Kürzungsantrag und dem Antrag der DU-Fraktion nicht zustimmen. Was ich aber sinnvoll finde, ist, dass der Kredit, wie es der Abg. Johannes Kaiser ausgeführt hat, für eine gewisse Zeitspanne fixiert wird. Hier hat der Abg. Kaiser gesagt: Auf drei Jahre, also für die Jahre 2014, 2015, 2016. Dies würde meines Erachtens auch inhaltlich Sinn machen, da das Budget der FMA derzeit auf drei Jahre festgelegt ist. So würde für mich Sinn machen, wenn auch wir den Staatsbeitrag auf drei Jahre festlegen. Wir bewegen uns hier, wie der Abg. Hasler gesagt hat, in einem Bereich, der sehr viele Unsicherheiten mit sich bringt, und da macht es sicherlich Sinn, wenn wir in einem gewissen Zeitabstand von drei Jahren wieder über diesen Staatsbeitrag diskutieren: Hat sich dieser Staatsbeitrag bewährt, kann der allenfalls gesenkt werden oder muss er sogar erhöht werden? Das wissen wir jetzt noch nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Zwei, drei Ausführungen: Grundsätzlich möchte ich am Ende anfangen und eigentlich genau das Votum des Abg. Thomas Vogt bestätigen, das sich durchaus auch mit unserer und meiner Haltung deckt. Zum Punkt, ob der Staatsbeitrag fix oder als Maximalbeitrag fixiert werden soll, sind die Ausführungen in der Stellungnahme erläutert. Sie kennen die Wechselwirkung zwischen Staatsbeitrag, Reservenbildung bei der FMA und Rückführung an den Staatshaushalt. Deshalb verstehe ich nicht, wieso nun der Landtag jährlich darüber befinden soll, wie hoch das Budget für die FMA sein soll. Und jetzt komme ich zum Vorredner zurück: Aber wenn der Staatsbeitrag auf zwei oder besser drei Jahre auf CHF 5 Mio. fixiert wird - ich gehe eigentlich ohnehin davon aus, dass die Regierung, wenn sie es sich erlaubt, dass der Staatsbeitrag gesenkt wird, den Landtag diesbezüglich konsultiert -, ist eigentlich gewährt, dass dieser Landtag noch über die Fortsetzung des FMA-Budgets entscheidet.
Zum zweiten Punkt: Die jährliche Genehmigung des FMA-Budgets durch den Landtag, widerspricht nach meiner Ansicht komplett dem ÖUSG, der Kompetenz, die wir explizit an die Regierung delegiert haben. Und jetzt würden wir sie in einem Fall zurückholen, was völlig der heutigen Gesetzgebung, wie der Abg. Beck ausgeführt hat, widersprechen würde. Und diesbezüglich - muss ich sagen - habe ich das Vertrauen in die Regierung, dass sie das Budget der FMA bei der Genehmigung auf das Sparpotenzial hin untersucht und dies folglich bei entsprechender Reservenbildung wieder dem Staatshaushalt zugute käme. Die Regierung hat hier also ein doppeltes Interesse, dies zu überwachen. Aber wie gesagt, der Fixierung eines fixen, jährlichen Staatsbeitrages von CHF 5 Mio. für drei Jahre kann ich durchaus zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich frage mich schon auch: Wie geht es in der Praxis vonstatten, wenn jetzt nur der erste Teil des DU-Antrags durchgeht, sprich Art. 29 Abs. 1, und wir hier ein «höchstens» hineinschreiben, aber der Abs. 3, die Budgetgenehmigung, eben nicht? Können wir dann im Rahmen des Landesvoranschlages mitunter hier auf diesen Höchstbetrag von CHF 5 Mio. Einfluss nehmen? Oder geht es in die Richtung, wie Elfried Hasler ausgeführt hat, dass die Regierung mitunter mit einem zusätzlichen Finanzbeschluss kommt? Aber dann frage ich mich auch wieder, ob die Regierung im nächsten Frühjahr kommt und sagt: Okay, die nächsten drei Jahre CHF 5 Mio. Dann sind wir genau gleich weit, wie es jetzt im Prinzip in der Regierungsvorlage steht. Und da hat der Abg. Thomas Vogt den Vorschlag gebracht, dass wir zusätzlich zu diesen CHF 5 Mio. eine Zeitspanne definieren. Wir müssen einfach wissen, wie es in der Praxis abläuft, wenn das «höchstens» durchgeht. Denn der Fall ist für mich jetzt nicht ganz klar, sollte das «höchstens» durchgehen, wenn dann eben Abs. 3 - sprich, die Genehmigung kommt zum Landtag zurück - nicht auch durchgeht. Und das gibt es eben schon: Mit Spezialgesetzen kann man Rahmengesetze übersteuern.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Aus den Voten sind diverse Argumente heraushörbar, die wir schon in diesen Tagen gehört haben, und zwar bei der Uni. Auch dort hörten wir, dass der Betrieb nicht fortgesetzt werden könnte, dass die Qualität darunter leiden würde und dass es einfach nicht gehe. Hier vernehmen wir die ähnlichen Worte.
Zu den Ausführungen des Abg. Christoph Wenaweser, der sagt, eine Reduktion des Staatsbeitrages ändert nichts am Aufwand: Natürlich, wenn nichts gemacht wird, ändert sich nichts. Es geht darum, dass die FMA bei diesen 30 Budgetpositionen, die sie aufweist, da und dort selbst schaut, wo sie Änderungen machen kann. Ich traue es der FMA, die ausgezeichnete Experten, Finanzexperten und Ökonomen hat, zu, dass sie dies auf die Reihe kriegt. Wir dürfen nicht wie das Kaninchen vor der Schlange Angst haben, dass dieser marginale Sparbeitrag von 5% - ich rede nicht von 10% oder 15% - von der FMA nicht geleistet werden kann.
Es würde einen Schaden des arbeitsattraktiven Umfeldes nach sich ziehen, wenn die FMA Sparmassnahmen umsetzen müsste, es würde eine Regulierungswelle anstehen. Diese Regulierungswelle wird immer im Voraus schützend vor die FMA gestellt und im Vorfeld wird schon gesagt: Da kommt Arbeit dazu, die sie nicht zu bewältigen bringt. Das ist ein Killerkriterium, das schon gegen die Kürzung ins Feld geführt wird. Und wenn der Markt dermassen schrumpft - das zum Abg. Alois Beck -, dann ist vielleicht die FMA zu gross. Wenn irgendwann der Markt so klein oder kleiner ist, dann ist eventuell die FMA wieder zu gross. Dann müssen wir auch einmal über die Bücher gehen.
Ich habe auch Vertrauen, dass der FMA eine Reduzierung gelingt. Der Finanzkommission wurde vonseiten des Aufsichtsrats mitgeteilt, dass es im 2014 gehen würde, man aber nicht genau wisse, wie die Erträge im 2014 seien, und die FMA im Art. 30b das Auffangbecken für den Fall habe, wenn es nicht gelingen würde. Und noch eine interessante Aussage: «Wenn wir am Ende des Tages das Budget einhalten können, sind auch die Einnahmen des Landes grösser, so hat auch das Land Einnahmen.» Das zeigt mir ganz deutlich, dass da Luft vorhanden ist. Und wenn wir diese Luft nicht nutzen und hier unseren Beitrag nicht einfordern, den wir von allen anderen einfordern, vom kleinen Bürger und von vielen Institutionen, dann messen und handeln wir mit verschiedenen Ellen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Jetzt ist sehr vieles gesagt worden durch den Abg. Johannes Kaiser. Diesem Votum kann ich mich grundsätzlich voll anschliessen. Es kommt jetzt eben darauf an, dass auch die FMA einen Sparbeitrag leistet, und wenn kein Druck angesetzt wird, dann wird auch weniger gespart - etwas Luft ist überall drin.
Es gab jetzt auch noch Diskussionen über die Anträge mit dem «höchstens». Da hätte ich gerne vom Regierungschef gewusst, ob jetzt diese unterschiedlichen Formulierungen effektiv ein- und dasselbe sind oder eben nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Zwei, drei Anmerkungen zu den Ausführungen der Vorredner: Der Abg. Wendelin Lampert hat gesagt, dass das Rahmengesetz natürlich durch spezialgesetzliche Vorschriften übersteuert werden könne. Hier ist es aber so, dass die Regierung nicht nur gemäss ÖUSG für die Oberaufsicht quasi zuständig ist, sondern im FMA-Gesetz selbst haben wir einen Widerspruch: Ich habe aufgezeigt, dass wir in Art. 33a die Regierung als zuständig für die Genehmigung des Jahresbudgets bereits drin haben und wir in Art. 29 jetzt noch die doppelte Zuständigkeit fixieren würden, indem der Landtag auch noch die Genehmigung hat. Ich glaube, das kann auch aus prinzipiellen Gründen nicht gemacht werden.
Dann hat der Abg. Johannes Kaiser ausgeführt, man komme mit dem Killerargument, dass Regulierungen auf uns zukommen würden, schon im Vorfeld. Es ist so: Die Regulierungen laufen bereits. Wenn Sie mit den Finanzintermediären sprechen, erfahren Sie - und diejenigen, die in diesem Gebiet tätig sind, wissen -, dass das schon jetzt der Fall ist, dass da schon jetzt die ganzen Vorschriften und Regulierungen in Bearbeitung sind. Das sind Vorgaben der EU oder von wo auch immer. Der Prozess läuft bereits - das ist keine Zukunftsmusik. Aber man weiss aufgrund dessen, was noch in der Pipeline ist, dass da noch viel mehr kommt. Das ist von mir aus gesehen eine Realität, die man nicht einfach beiseite schieben kann. Aufgrund eines allfälligen Konsolidierungsprozesses auf dem Finanzplatz ist es gut möglich, dass hier einige Bereinigungen stattfinden, wodurch man sich schlussendlich natürlich die Frage stellen muss: Inwiefern muss dann auch die Grössenordnung der Behörde angepasst werden? Diese Frage müssen sich der Landtag und auch die Regierung selbstverständlich stellen. Dem wird meiner Ansicht nach sicher Rechnung getragen mit Ihrem Vorschlag, dass man das auch auf drei Jahre begrenzt. Ich kann dem durchaus zustimmen.
Dass man hier quasi keine Kürzungen vornimmt, wie ausgeführt wurde, kann ich nicht bestätigen. Jetzt sind wir dann vermutlich bei fünf oder höchstens fünf Millionen Franken, und der Ausgangspunkt ist doch ein paar Millionen höher. Dass man hier als Land keinen Beitrag einfordert, sehe ich nun also nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Es wurden jetzt viele konkrete Argumente ausgetauscht. In der Diskussion zum Regulierungsabbau in der Aktuellen Stunde wurde mehr als einmal die Frage gestellt, ob wir immer und überall Musterschüler sein müssen. Ich habe den Eindruck, dass wir im Falle der FMA Musterschüler sein wollen - oder mit anderen Worten, die hier auch schon gefallen sind: wir scheinen eine Leuchtturm-FMA aufzubauen. Meines Erachtens genügt es, wenn wir die Regulierungsaufgaben, die auf uns zukommen, mit der Note 3,5 oder 4 bestehen. Wir müssen nicht Streber sein in der Umsetzung von Regulierungen, und ich bin überzeugt, dass wir die vielfach angekündigte oder angedrohte Regulierungswelle auch etwas minimalistischer ausreiten können. Mein Fazit ist: Ich kann sowohl den Antrag von Johannes Kaiser und natürlich auch unsere Anträge unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich habe nicht das Gefühl, dass die FMA diese Regulierungen zum Spass macht. Es geht hier ganz simpel und einfach um den Marktzugang. Und ich bin jetzt hier kein Lobbyist für den Finanzsektor, ganz sicher nicht. Aber wir müssen diesen Marktzugang haben - was die FMA dafür zu erledigen hat, ist ganz klar und das ist leider auch nicht verhandelbar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte zuerst kurz eine Ausführung zu den Anträgen zu Art. 29 Abs. 1, was den Höchstbetrag anbelangt, machen. Die Regierung hat diesen Vorschlag, den Staatsbeitrag bei höchstens CHF 5 Mio. festzusetzen, geprüft - ich verweise hier auf die Ausführungen in der Stellungnahme. Die Regierung empfiehlt, von dieser Anpassung abzusehen. Die Festsetzung des Staatsbeitrages auf höchstens CHF 5 Mio. wäre nicht zielführend, da dies einen Mehraufwand ohne konkreten Nutzen kreieren würde. Der jährliche Budgetprozess der FMA erlaubt der Regierung, erheblichen Einfluss auf das Budget der FMA zu nehmen. Zudem sieht die vorgeschlagene Reservenregelung der FMA vor, dass Überschüsse ab einer gewissen Höhe, das heisst, ab Erreichen einer Gesamtreserve von 50% des durchschnittlichen ordentlichen Aufwands der letzten drei Jahre, automatisch dem Staat zufliessen sollen. Ein Fixbetrag hat zudem den Vorteil, dass sowohl für die FMA als auch für die Regierung eine erhöhte Planungssicherheit besteht. Der Mehrwert einer jährlichen Neufestsetzung des Staatsbeitrags an die FMA ist somit nicht erkennbar, da sich im Ergebnis insgesamt wenig ändern würde. Falls dem Antrag, dieses Wort «höchstens» einzuführen, stattgegeben wird, plant die Regierung, dem Landtag bereits für die Dezember-Sitzung einen entsprechenden Finanzbeschluss für die Jahre 2014 bis 2016 zu unterbreiten. Damit kann dann, trotz Maximalbetrag im Gesetz, eine längerfristige Planungssicherheit geschaffen werden.
Dann möchte ich einige Ausführungen zum Antrag betreffend Art. 29 Abs. 3, Genehmigung des FMA-Budgets durch den Landtag, machen. Die Regierung empfiehlt klar, von dieser Anpassung abzusehen. Eine Abänderung des FMA-Gesetzes dahingehend, dass das Budget der FMA künftig vom Landtag zu verabschieden ist, würde dem Gedanken der Corporate Governance widersprechen. Anlässlich der Schaffung des ÖUSG wurde ausdrücklich betont und geregelt, dass die Oberaufsicht betreffend die öffentlichen Unternehmen von der Regierung ausgeübt werden soll bzw. muss. Die Budgetgenehmigung gehört neben der Wahl und Abberufung der strategischen Führungsebene und der Vorgabe der strategischen Ziele zu den wichtigsten Kontroll- und Steuerungsinstrumenten zur Wahrnehmung dieser Oberaufsicht. Im Bericht und Antrag Nr. 53/2009 betreffend die Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen wurde ausserdem ausdrücklich betont, dass eine Genehmigung von Budget und Geschäftsbericht durch den Landtag in spezialgesetzlichen Bestimmungen nicht mehr vorgesehen werden soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausschliesslich betreffend die FMA nun von diesem Grundsatz abgewichen werden sollte. Mit dem Corporate Governance-Projekt wurde unter anderem das Ziel verfolgt, diesbezüglich eine einheitliche Linie in der Gesetzeslandschaft zu schaffen. Im Rechtsgutachten, welches zur Schaffung des ÖUSG erstellt wurde, wurde der vorgenannte Grundsatz vom Gutachter ausdrücklich festgehalten. Zudem wurde vom Gutachter festgestellt, dass das Funktionieren des Konzepts eine gewisse gesetzgeberische Selbstdisziplin voraussetzt. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber sollte nicht der Versuchung unterliegen, ohne Not abweichende, spezialgesetzliche Vorschriften zu kreieren, die in der Kumulation dann eine Zersetzung des Rahmengesetzes bewirken. Würde dem Abänderungsantrag gefolgt, so würde dies bedeuten, dass die Oberaufsicht der Regierung in Frage gestellt würde. Die Oberaufsicht umfasst insbesondere die Wahl bzw. Abwahl der strategischen Führungsebene, die Vorgabe strategischer Ziele, die Genehmigung des Budgets sowie die Genehmigung des Geschäftsberichts. Es macht keinen Sinn, eine dieser Funktionen herauszunehmen und auf den Landtag zu übertragen. Vielmehr müsste der Landtag sodann die Oberaufsicht über die FMA grundsätzlich von der Regierung an den Landtag übertragen, was aufgrund der Ausübung hoheitlicher Funktionen durch die FMA - es handelt sich um eine mittelbare Verwaltungstätigkeit - als verfassungsrechtlich bedenklich anzusehen ist. Der Landtag müsste auch die gesamte Budgethoheit über die FMA übernehmen, insbesondere neben der Genehmigung des Budgets auch die Prüfung und Genehmigung des Geschäftsberichts. Zudem müsste der Landtag für die Festlegung der Eigner- und Beteiligungssstrategie der FMA verantwortlich sein und die sich in der Folge stellenden legistischen Probleme berücksichtigen, die der Abg. Alois Beck ja bereits aufgezeigt hat.
Jetzt möchte ich noch gerne auf die einzelnen Voten kurz eingehen, insbesondere auf das Votum des Abg. Johannes Kaiser. Aus meiner Optik vermischen Sie hier verschiedene Faktoren. Das Budget gehört klar in die Kernkompetenz der Regierung. Und wenn man das Budget 2014 anschaut, dann sieht man, dass die FMA einen Gewinn von CHF 1,2 Mio. ausweist. Falls es in dieser Form auch realisiert wird, fliesst dieses Geld dann relativ schnell zurück, wenn die Gesamtreserve 50% des durchschnittlichen ordentlichen Aufwands der letzten drei Jahre überschreitet. Und die FMA hat aktuell Reserven in der Höhe von rund 50%. Bei einem tieferen Staatsbeitrag werden die Reserven entsprechend reduziert. Wenn die untere Schwelle unterschritten wird, muss das Land die Differenz wieder decken. Das ist das Ergebnis des StGH-Urteils und somit des neuen Systems. Sie sehen hier, wir haben eine Wechselwirkung, wie sie auch schon angesprochen worden ist.
Dann noch kurz zum Budget der FMA 2014 im Vergleich zum Budget 2013. Das Budget ist im 2014 aktuell rund CHF 200'000 höher. Man beachte aber, dass CHF 470'000 höhere Abschreibungen vorgesehen sind. Das heisst, in den übrigen Positionen, Personal- und Sachaufwand, hat die FMA bereits Einsparungen umgesetzt. Das zeigt, dass die FMA den Ernst der Lage sicherlich erkannt hat. Und ich musste schmunzeln, als ich gehört habe, dass man vor der FMA Angst hätte und das sei nicht notwendig. Ich kann Ihnen versichern, Herr Abg. Kaiser, dass die Regierung sicher keine Angst hat vor der FMA und sich dieser Herausforderung stellen wird.
Dann zum Abg. Harry Quaderer: Sie haben auch erwähnt, dass man die Situation jährlich überprüfen müsste, haben eine Einsparung im Budget der FMA selbst gefordert. Auch hier möchte ich wieder auf das neue System hinweisen, auf diese Wechselwirkung, die schon angesprochen worden ist. Die Regierung kann entsprechend auf das Budget der FMA einwirken. Wenn der Staatsbeitrag reduziert wird und die untere Bandbreite unterschritten wird bei den Reserven, dann ist automatisch der Staat wieder in der Verantwortung. Hier führt einfach kein Weg daran vorbei.
Der Abg. Alois Beck hat diverse Ausführungen gemacht betreffend Genehmigung des Budgets. Ich danke Ihnen für diese Ausführungen. Sie decken sich eindeutig mit der Haltung der Regierung betreffend ÖUSG.
Auch der Abg. Wolfgang Marxer hat es auf den Punkt gebracht betreffend Wechselwirkung zwischen Staatsbeitrag, Reservenbildung und Deckung der Lücke durch das Land, wenn die untere Bandbreite unterschritten wird. Auch die Ausführungen betreffend ÖUSG decken sich vollumfänglich mit meinen Ausführungen.
Der Abg. Wendelin Lampert hat noch gefragt, was es bedeutet, wenn das Wort «höchstens» eingefügt wird. Wie gesagt, aus Sicht der Regierung macht es dann Sinn, einen Finanzbeschluss vorzulegen für die nächsten drei Jahre, 2014, 2015, 2016. Damit ist zumindest für diese Jahre eine Sicherheit vorhanden für die FMA und sie weiss, auf welcher Basis sie mit dem Staatsbeitrag rechnen kann. Es bedingt dann, dass man eben alle drei Jahre diese Diskussion führt. Das kann man machen. Ich würde davon abraten, jährlich diese Diskussion zu führen und keinen Finanzbeschluss zu machen.
Zum Abg. Pio Schurti: Ich glaube, Sie verkennen hier die Situation etwas, wenn Sie sagen, dass wir eine Leuchtturm-FMA wollen und man die Regulierungswelle minimalistisch ausreiten könnte. Der Abg. Thomas Lageder hat es deutlich auf den Punkt gebracht: Es geht hier wirklich darum, den Marktzugang sicherzustellen, und manchmal frage ich mich schon, von welcher Seite gewisse Aussagen kommen. Ich hätte mir nicht gedacht, dass immer wieder die Freie Liste genau diese Aussagen im Sinne der Wirtschaft tätigt. Also für mich sind da manchmal die Hüte etwas komisch verteilt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Dann werde ich den Antrag stellen, dass der Beitrag auf die Jahre 2014 bis 2016 festgelegt wird. Soweit ich das vom Herrn Regierungschef verstanden habe, gibt es wenig Gegenwehr in Bezug auf diesen Antrag. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nur ganz kurz eine Replik zu einzelnen Voten. Nachher werde ich dann auf die Abstimmung warten, weil ich da nicht überreden und nicht missionarisch wirken will, weil jeder selbst entscheiden muss.
Eine Replik zu den Ausführungen von Alois Beck betreffend den niederen Staatsbeitrag. Vielleicht haben Sie mich da missverstanden: Die FMA hat heute nicht weniger, wenn der Staatsbeitrag von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio. geht. Es ist eine Umlagerung. Die FMA hat gleich viel, ich habe es vorhin ausgeführt. Die Aufsichtsabgaben im 2013 waren CHF 9 Mio., der Staatsbeitrag war CHF 8 Mio., das gibt CHF 17 Mio., und jetzt mit dem neuen Staatsbeitragsvorschlag von der Regierung mit CHF 5 Mio. und Aufsichtsabgaben von CHF 14,5 Mio. ergibt das sogar CHF 19,5 Mio., also die FMA hat mehr auf der Kante, was dies anbelangt.
Dem Abg. Quaderer kann ich versichern: Also mein Antrag ist schon so formuliert - und das kann man nachher aus den Materialen und nicht aus dem Gesetzestext herauslesen -, dass diese Million Franken nicht auf die Finanzintermediäre umgewälzt werden darf, sondern dass effektiv beim Aufwand, beim internen Aufwand der FMA, gespart werden soll. Und nun komme ich zu den Ausführungen des Regierungschefs. Es geht nicht darum, dass bei tieferem Staatsbeitrag Reserven reduziert werden. Sie setzen automatisch voraus, dass es an die Substanz der Reserven geht, wenn der Staatsbeitrag um eine Million Franken reduziert wird. Nein, es geht darum, bei 30 Positionen da und dort auch den Beitrag zu leisten, den wir von vielen anderen verlangen. Wir verlangen das auch von Ihnen, Herr Regierungschef, bei Ihren Ministerien, bei der Staatsverwaltung usw. Wir verlangen dort auch, den Aufwand zu reduzieren und nicht gleich, dass man die Staatsreserven anzapft. Denn schlussendlich müssen dann auch die Staatsreserven herhalten.
Dann zu den Ausführungen von Herrn Lageder: Der Marktzugang, die Sicherung, das ist vollkommen richtig. Daran wird auch nicht gerüttelt. Es geht darum, dass man bei der Effizienz, wie ich gesagt habe, oder bei der Pragmatik oder bei der Bürokratie Checks macht. Es gibt da und dort genügend Luft, wo es wirklich möglich ist.
Und noch als letzte Bemerkung: Wir haben etwas schon verpasst bei der Uni, weil wir der Uni diesen Sparbeitrag auch nicht eingefordert haben. Bei der Uni wären es CHF 500'000 gewesen pro Jahr, bei der FMA CHF 1 Mio., das gibt CHF 1,5 Mio. In vier Jahren - bei der Finanzplanung haben wir über die Jahresperiode 2014 bis 2017 geredet - sind das CHF 6 Mio., und dann würde am Schluss dieser Tabelle, die Sie noch gut in Erinnerung haben, nicht ein Plus von CHF 21 Mio. stehen, sondern ein Plus von CHF 27 Mio. stehen. Das sind 25% mehr. Aber wir verzichten ja permanent, auch bei der strukturellen Seite, bei den Beitragsleistungen, auf solche Einkünfte für den Staat. Wenn wir das als Landtag wollen, dann machen wir das. Wenn wir es nicht wollen, dann müssen wir solche Sparmassnahmen bei allen Institutionen einfordern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Wir haben gestern versucht, bei der Diskussion des Landesvoranschlags bei den Kürzungsanträgen Begründungen mitzuliefern. Gestern haben wir gesagt: Was bedeutet es für eine Institution, wenn wir so oder so viele Prozente sparen, wenn dieser Betrag weggeht? Wir haben das in der Diskussion nicht ganz, aber fast bis zum Ende durchgehalten, und heute geht es für mich eigentlich um eine ähnliche Thematik. Was heisst denn, es ist Luft drin oder man muss diese 30 Positionen durchgehen und da hat es sicher Potenzial? Als jemand, der nicht aus der Finanzbranche kommt, wäre ich froh, wenn man einmal zwei, drei konkrete Beispiele bringen könnte und sagt: Hier sehe ich ganz konkret Luft für CHF 100'000, hier sehe ich Luft für CHF 200'000. Bis jetzt habe ich noch gar kein Beispiel gehört, wo irgendwie Luft drin wäre. Wenn ich jetzt diese Diskussion von gestern auf heute umsetze, muss ich sagen, kann ich diesem Antrag auf Kürzung nicht zustimmen, ganz ehrlich gesagt - auch wenn es natürlich sehr verlockend tönt, dass wir in vier Jahren dann CHF 6 Mio. mehr Reserven hätten. Aber ich wäre für meine Entscheidung froh, wenn irgendwo ganz konkrete Beispiele kommen könnten, wenn jemand sagen könnte: Hier in dieser Position sehe ich Luft. Aber wie sieht diese Luft aus? Momentan sind es nur Luftschlösser oder luftige Gedanken. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte eigentlich nochmals schnell das Wechselspiel Regulierung und Marktzugang ein bisschen erläutern. Hohe, schnelle Regulierung bedeutet noch lange nicht schneller Marktzugang. Und ich kann Ihnen ein Beispiel sagen: Wir haben das AIFM-Gesetz verabschiedet. Das war ein 1000-seitiges Gesetz. Die Kosten, um dieses Gesetz in Rekordeile zu erarbeiten, waren sehr hoch. Der Nutzen war bis jetzt noch ziemlich gering. So sehe ich das. Und ich glaube, so hat es auch der Abg. Pio Schurti gemeint. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte jetzt nochmal auf diese Anträge zurückkommen. Der Abg. Johannes Kaiser stellt ja einen Kürzungsantrag auf CHF 4 Mio., begrenzt auf die Jahre 2014 bis 2016. Wir haben gehört, dass die Formulierung «höchstens» an und für sich nicht viel bringt. Es macht es komplizierter in dem Sinn, dass man noch einen zusätzlichen Finanzbeschluss benötigt. In dem Sinn würde ich auch vorschlagen: Wenn wir mit dem Kürzungsantrag des Abg. Kaiser nicht zustimmen würden, dass man dann eben analog bei unserem Antrag sagt, CHF 5 Mio., aber ebenfalls begrenzt. Ich denke, das entspricht dem, was der Abg. Vogt auch gemeint hat, dass man das auf die Jahre 2014 bis 2016 beschränken würde, damit wir dann spätestens 2016 wieder Gelegenheit haben, über dasselbe Thema zu sprechen.
Was den Kürzungsantrag des Abg. Kaiser angeht, bin ich schon der Meinung, dass das möglich sein sollte, weil - soviel ich mich erinnere - die Reserven bei der FMA geäufnet sind. Also ist da auch ein gewisser Spielraum vorhanden, wenn ein unerwarteter Aufwand kommen sollte. Und wenn man jetzt einfach diese Mittel spricht - und wie gesagt, die Gebührenerhöhungen sind ja so hoch, dass sich jetzt der jährliche Gebührenertrag auf CHF 14 Mio. beläuft -, dann ist effektiv eine Kürzung drin. Und es kann ja nicht Sinn und Zweck sein, dass man jetzt von den Finanzintermediären die Beiträge einzieht und - angenommen, die Reserven überschreiten die obere Grenze - sich dann noch irgendwelche Steuereinnahmen holt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Wenn ich Sie jetzt richtig interpretiere, ziehen Sie Ihre Anträge zurück und wir würden zuerst über den Antrag des Abg. Johannes Kaiser abstimmen und in der Folge, falls dieser nicht angenom-men wird, über den Antrag des Abg. Thomas Vogt. Sollte dieser auch nicht angenommen werden, über den vorliegenden Antrag der Regierung. Interpretiere ich das richtig?Abg. Erich Hasler
Ich weiss jetzt nicht mehr genau, worin der Unterschied zum Antrag des Abg. Vogt lag. War das nicht einfach nur diese Begrenzung? Also eben, das entspricht ja auch dem, was ich gesagt habe. Ich denke, dann hätten wir ja wahrscheinlich zwei Anträge, über die abzustimmen wäre. Ziel wäre dann auf jeden Fall, dass man einfach 2016 so oder so wieder über dieses Thema sprechen würde.Landtagspräsident Albert Frick
Das wäre meine Interpretation. Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte jetzt hier keine ÖUSG-Grundsatzdebatte lancieren, aber eine Kumulation von Macht kann durchaus auch gewisse Risiken in sich bergen. Ich war hier immer schon sehr kritisch, denn grundsätzlich hat der Landtag die Finanzhoheit und dann sollte man auch über Budgets gewisse Sachen steuern können. Aber das habe ich schon mit der letzten Regierung diskutiert und ich denke mir, dauernde Wiederholungen nützen nichts. Die aktuellen Anträge zeigen, dass wir dieses Problem ja immer wieder mit uns herumziehen.
Zum Antrag von Thomas Vogt möchte ich noch fragen: Er sagt, er wird es 2104 bis 2016 begrenzen, aber dann auch mit dem «höchstens». Ist das Wort «höchstens» da auch drin oder geht es dann ohne das «höchstens»?
Und zum Vergleich mit dem AIFM-Gesetz denke ich mir, dass wir die Schuld nicht primär auf die FMA schieben sollten. Ich denke mir, da sind doch Norwegen und Island die grossen Bremser und nicht unbedingt nationale Institutionen.
Betreffend die Leuchtturm-FMA möchte ich schon auch noch erwähnen: Die FMA war ja noch bei uns in der Finanzkommission und hat uns zum Budget 2014 Unterlagen abgegeben: Unter anderem hat es hier den Punkt «konstanter Personalbestand» und hier ist nachzulesen: «Der Personalbestand der FMA konnte trotz einem immer breiter werdenden Aufgabengebiet konstant gehalten werden. Die FINMA, also die Finanzmarktaufsicht in der Schweiz, beispielsweise hat ihren Personalbestand von 2009 bis 2013 um 182 Personen bzw. 61% auf 481 bewilligte Stellen erhöht.» Wenn wir eine Leuchtturm-FMA hätten, dann würde die in der Schweiz sicherlich noch wesentlich mehr leuchten.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich beziehe mich gerade auf die letzte Aussage des Abg. Wendelin Lampert. Es ist eben so, dass die FMA aufgestockt hat, bevor die anderen nachgezogen haben. Das kann man auch so betrachten. Der Sprung von 20 auf 80 Mitarbeiter ist in einer sehr kurzen Zeit in einem sehr grossen Tempo passiert.
Dann zu den Aussagen des Abg. Eugen Nägele. Der Landtag hat die Finanzhoheit, er begibt sich nicht auf die exekutive und operative Ebene und macht nicht das Budget für die FMA. Das hat schon die FMA zu machen. Der Landtag bestimmt die Summe, die einzusparen ist, aber wie das umgesetzt wird, muss die Institution machen. Das ist ganz klar. Wir sagen der Regierung auch nicht, wenn wir vom Staatspersonalabbau reden, wo sie in welchem Amt eine 50%- oder 100%-Stelle kürzen muss. Wir sagen ihr: Das ist der Rahmen, entweder in Prozenten oder in einer Zahl. Das hat der Landtag zu machen. Der Landtag hat eine Richtgrösse zu nennen, aber die Umsetzung hat der Landtag in den einzelnen Institutionen und Geschäften nie gemacht und wird es auch nie vornehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte doch nochmals auf einige Voten des Abg. Johannes Kaiser zurückkommen: Sie haben gesagt, eine allfällige Reduktion des Staatsbeitrags darf nicht auf die Finanzplatzakteure umgelegt werden. Im Gesetz sind die Abgaben neu fix geregelt aufgrund dieses Urteils des Staatsgerichthofes. Das heisst auch konkret, dass es gar keinen Spielraum gibt ohne den Landtag. Also die FMA müsste dieses Gesetz, den Anhang und die Gebührenordnung entsprechend anpassen. Ohne dies kann gar keine Mehrbelastung für den Finanzplatz erfolgen. Sie sagen, man müsste den Aufwand reduzieren, das wird gefordert. Da sage ich Ihnen: Einverstanden, aber genau das passiert ja auch. Ich habe nicht gesagt, dass der Aufwand überhaupt nicht reduziert werden kann und die FMA diesen Aufwand auch in Zukunft weiterführen muss. Die Regierung übt Druck aus. Das sieht man auch, wenn man das aktuelle Budget anschaut. Es geht mir lediglich darum - und das ist für mich genau der zentrale Punkt -, dass diese gesetzliche Wechselwirkung berücksichtigt werden muss. Über die Höhe des Staatsbeitrags erreichen Sie eben Ihr Anliegen aus meiner Sicht nicht.
Dann zum Abg. Harry Quaderer: Sie haben schon recht, hohe Regulierung muss nicht zwingend Marktzugang bedeuten. Aber ich glaube - der Abg. Wendelin Lampert hat schon ausgeführt -, dass es sicher nicht bei der FMA liegt, dass dieser Marktzugang nicht gewährleistet ist zu diesem Zeitpunkt betreffend AIFM. Und da muss man vielleicht auch einmal schauen, wie die Vorgängerregierung agiert hat. Das war aus meiner Sicht auch nicht immer sehr glücklich und in Abstimmung mit den ganzen düsteren Wolken, die sich schon abgezeichnet haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke, Herr Regierungschef. Ja, ich gebe Ihnen vollkommen recht, aber ich wollte einfach damit sagen: Hohe, schnelle Regulierung bedeutet noch lange nicht, dass dann der Nutzen sofort da ist. Aber ich glaube, da sind wir uns einig. Der Kollege Nägele hat gefragt: Wo ist die Luft, wo sind die grossen Posten bei der FMA? Bei der FMA ist die Lohnsumme von CHF 13 Mio. der grösste Posten des Budgets von CHF 20 Mio., CHF 13 Mio. plus - es sind 80 Mitarbeiter. Dann können Sie selbst ausrechnen, was der Durchschnittslohn ist. Ich möchte jetzt darüber keine Debatte führen, aber das ist der grösste Posten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Abschliessend möchte ich nochmal sagen: Herr Regierungschef, bei dieser Million Franken rede ich nicht von Aufsichtsabgaben und Gebühren. Diese sind ja mit der Reduzierung von CHF 8 Mio. auf CHF 5 Mio. enthalten. Es geht hier um den Bereich «Aufwand». Sie sehen jetzt das auf diese Weise, und ich als Landtagsabgeordneter auf dieser Seite der Bank kann über die Finanzhoheit bestimmen. Wir könnten dieses Signal der Einsparungsaufforderung setzen. Unsere Standpunkte sind verschieden. Aber identisch ist, dass die Aufsichtsabgabengebühren nicht tangiert werden mit dieser Reduktion um eine Million Franken. Das sind Sparmassnahmen, wie wir es anderen auch aufbürden. Wir haben ja in den letzten Monaten immer wieder von Institutionen Sparbemühungen abverlangt. Einmal waren es 5%, einmal waren es 3%, einmal waren es 25%, einmal 30%. Es geht um diesen Teil. Aber ich glaube, wir müssen uns heute auch nicht einig werden. Aus meiner Sicht können wir zur Abstimmung schreiten.Landtagspräsident Albert Frick
Das denke ich auch. Jetzt sind wir reif für die Abstimmung. Ich werde die Abstimmung in folgender Reihenfolge vornehmen: Vorab den weitestgehenden Antrag des Abg. Johannes Kaiser. Er schlägt vor, den Betrag auf CHF 4 Mio. zu reduzieren und auf die Jahre 2014 bis 2016 zu beschränken. Als nächstes werde ich den Antrag des Abg. Thomas Vogt zur Abstimmung bringen, der keine Reduktion vorsieht, aber ebenso eine Beschränkung auf die Jahre 2014 bis 2016. Und sollte auch das keine Mehrheit finden, werden wir über den Antrag der Regierung, so wie er vorliegt, abstimmen.
Damit stimmen wir jetzt ab über den Antrag des Abg. Johannes Kaiser. Er lautet:
«Das Land leistet der FMA vorbehaltlich Art. 30b für die Jahre 2014 bis 2016 einen jährlichen Beitrag von CHF 4 Mio.»
Ist das richtig so?
Sie nicken. - Damit können wir zur Abstimmung schreiten: Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 7 Stimmen nicht stattgegeben.
Als nächstes stimmen wir über den Antrag des Abg. Thomas Vogt ab. Dieser lautet:
«Das Land leistet der FMA vorbehaltlich Art. 30b für die Jahre 2014 bis 2016 einen jährlichen Beitrag in Höhe von CHF 5 Mio.»
Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 22 Stimmen stattgegeben. Somit können wir weiterlesen.
Art. 30a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 30b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Anhang 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Anhang 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Habe ich Sie richtig verstanden, bis Seite 78?
Dann habe ich eine Wortmeldung. Danke. Das bezieht sich auf den Punkt «Personen nach dem Gesetz betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a PGR». Ich möchte den Antrag stellen, dass die Abgaben nicht gleich hoch sind wie für einen Treuhänder, CHF 1'000. Ich stelle einen Antrag auf CHF 500 und ich glaube, die meisten Abgeordneten haben auch schon eine Begründung erhalten. Treuhänder und ein Berechtigter nach Art. 180a PGR sind nicht ein- und dasselbe, und ich glaube, da sollte man nicht beide über den gleichen Kamm scheren. Ein Treuhänder kann neben der Übernahme von Verwaltungsratsmandaten gemäss Treuhändergesetz Art. 7 folgende zusätzliche Finanzdienstleistungen anbieten: Gründungen von Verbandspersonen, Übernahme von Trust Settlements, Finanz- und Wirtschaftsberatung, Steuerberatung, Buchführung und Kontrolltätigkeit. Einer Person mit 180a PGR ist ausschliesslich die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten gemäss Art. 180a PGR erlaubt. Im Bericht und Antrag wird geschrieben, dass die Personen mit 180a für die FMA einen grossen Mehraufwand bedeuten. Aber das stimmt schlicht und einfach nicht. Die allermeisten 180a-Berechtigten arbeiten für eine Treuhandfirma und werden dann auch zusammen mit dieser Treuhandfirma, wenn es eine Kontrolle gibt, kontrolliert. Also ich würde beliebt machen, dass dieser Beitrag halbiert wird auf CHF 500. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich habe zwei Fragen zu diesem Antrag. Eine direkt an den Antragsteller und eine an die Regierung.
Die Frage an den Antragsteller ist: In der Vorlage, die wir erhalten haben, ist die gekoppelt mit einer Veränderung bei der Aufsichtsabgabe. Sehen Sie diese Verbindung auch?
Und die Frage an die Regierung: In meinen Augen war auch dieser Tarif Gegenstand von Gesprächen zwischen der Treuhändervereinigung und der FMA. Ist dies letztlich ein Konsenstarif? Was wir jetzt erhalten haben vom Verein kaufmännisch Befähigter und - ich sage mal - von den Vertretern der 180a, was wir hier jetzt offensichtlich auf dem Tisch haben, ist eine Art Verteilkampf zwischen 180a und Treuhandunternehmen, wer wieviel an Gebühren mittragen soll. Und die 180a-Vertretung tut sich leicht zu sagen: Bei der Fixgebühr hätten wir gerne die Hälfte einer grossen Treuhandfirma. Umgekehrt spielt es keine Rolle, wenn die Aufsichtsabgabe - und deshalb die direkte Koppelung zwischen den CHF 40 und CHF 60 pro Mandat - da kompensiert wird, weil auch das wiederum mehrheitlich zulasten der Treuhandunternehmen gehen würde.
Also die eine Frage an den Antragsteller: Gibt es für ihn diese Koppelung, dass er sagt: Wenn dieser erste Antrag durchgeht, würde ich selbstverständlich auch den zweiten Antrag stellen? Und die Frage an die Regierung: Ist dies ein abgestimmter Tarif, an dem auch die Vertreter der 180a-Treuhänder mit an Bord waren?Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich kann den Antrag des Abg. Harry Quaderer zu 100 Prozent unterstützen. Er hat auch eine entsprechende Begründung dargelegt, die ich voll und ganz unterstützen werde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Nein, hier ist keine Koppelung vorgesehen. Im Mail wurde vorgeschlagen, dass man den Grundbetrag pro Geschäftsbeziehung erhöhen könnte. Aber ich denke, CHF 40 ist da schon reichlich genug. Wir sprechen hier wirklich von Äpfeln und Birnen, wenn wir Treuhänder und 180a PGR ins gleiche Boot setzen, denke ich mir. Also, die Kompetenzen und Aufgaben sind wirklich komplett anders. So sehe ich das. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Gerne beantworte ich die Frage des Abg. Wolfgang Marxer. Es ist nicht so, dass diese ganze Vorlage im Detail mit allen Verbänden abgestimmt worden ist. Das war zeitlich gar nicht möglich. Es bestand natürlich die Gelegenheit, dass sich die FMA mit allen Verbänden zusammensetzen konnte. Man hat das entsprechend auch diskutiert, man hat diesen Vorschlag vorgelegt und zwischen der 1. und 2. Lesung sind entsprechend auch gewisse Rückmeldungen eingegangen, die hier einge-flossen sind. Aber sie haben recht, es ist natürlich ein Verteilkampf zwischen diesen unterschiedlichen Kategorien, und jeder hat das Gefühl, dass er nicht mehr zahlen oder besser wegkommen möchte. Ich muss mich hier auch auf die Aussagen im Bericht und Antrag verlassen, insbesondere was auf Seite 29 steht. Ich kann im Moment nicht mit Sicherheit sagen, ob die FMA bei den Berechtigten nach 180a nun wirklich eine verstärkte und vergleichbare Aufsicht wie bei den Treuhändern hat. Für mich ist klar: Wir haben zwei entsprechende Gesetze geschaffen, Treuhändergesetz und 180a-Gesetz, und es gibt gewisse Tätigkeiten, die für die FMA wahrscheinlich identisch sind zu beaufsichtigen. Vielleicht gibt es gewisse Punkte, die unterschiedlich sind. Also da bin ich im Moment wirklich überfragt.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Elfried Hasler
Ich habe eine Frage, um diesen Kürzungsantrag der Grundabgabe einschätzen zu können: Kann die Regierung sagen, wie viele Berechtigte es nach 180a PGR gibt? Das müsste man ja dann mit CHF 500 multiplizieren. Das ergäbe den Betrag, den die FMA weniger einnehmen würde. Dass man ein Gefühl dafür hat, wovon wir hier reden. Aber vielleicht weiss es sonst jemand im Plenum.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, Herr Kollege Hasler, das kann ich Ihnen ziemlich genau sagen. Es gibt zirka 450 Berechtigte nach 180a PGR. Also mit der bestehenden Regierungsvorlage wären das Einnnahmen von CHF 450'000, mit meinem Vorschlag wären es CHF 225'000 weniger Einnahmen. Ich sehe das nicht als einen Verteilerkampf, ich sehe das als fair an. Eine Wechselstube zahlt auch nicht die gleichen Abgaben wie eine Bank. Und der Vergleich 180a PGR zum Treuhänder verhält sich fast so. Die Unterschiede der Funktionen sind sehr bedeutend. Und nochmals: Der Grossteil dieser 450 Personen arbeitet in einer Treuhandfirma und wird also doch schon mit der Treuhandfirma kontrolliert und reguliert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich denke, dieser Antrag ist sehr wohl gut begründet - und man müsste hier auch noch, wenn wir jetzt von diesen Beiträgen in der Höhe von CHF 1'000 oder CHF 500 sprechen, von der Elastizitätskurve sprechen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass bei diesen Beträgen und bei diesen Abgaben der eine oder andere 180a-Berechtigte mehr seine Lizenz zurücklegt, als wenn eben der Beitrag nur CHF 500 ist. Und wie gesagt, wir haben ja praktisch eine doppelte Kontrolle in sehr vielen Fällen, sodass ein niedriger Beitragssatz eigentlich gerechtfertigt ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir über diesen Unterantrag innerhalb des Anhangs 2 des Abg. Harry Quaderer abstimmen. Ich bitte Sie, noch einmal Ihren Antrag zu wiederholen unter Angabe der Seite, damit auch wirklich alle hier Anwesenden wissen, wovon die Rede ist.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Das werde ich gerne machen. Seite 72, das ist der unterste Absatz:
«Die Grundabgabe für Personen nach dem Gesetz betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie für Träger einer Berechtigung nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts beträgt CHF 500 pro Jahr.»
Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Bevor wir über Anhang 2 als Ganzes abstimmen, werden wir jetzt über diesen Unterantrag abstimmen. Sie haben ihn gehört. Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 13 Stimmen zugestimmt.
Wir werden jetzt über Anhang 2 als Ganzes mit der soeben vorgenommenen, kleinen Veränderung abstimmen. Wer mit Anhang 2 einverstanden ist, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. V. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
V. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt.
Wir nehmen die Schlussabstimmung vor: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 21 abgeschlossen.-ooOoo-