Abänderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer (Nr. 80/2013); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir gehen über zu Traktandum 29: Abänderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 80/2013. Wir behandeln auch diese Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Geschätzte Abgeordnete. Mit Steuererhöhungen, insbesondere im Bereich des Verkehrs, macht man sich nicht gerade beliebt. Das müssen sich gegenwärtig wohl auch Schweizer Politiker vergegenwärtigen. Die Schweiz stimmt am 23. November über das Referendum zur geplanten Preiserhöhung der Autobahnvignette von CHF 40 auf CHF 100 ab. Bundesrat und Parlament argumentieren unter anderem auch damit, dass der Preis der Vignette seit 1995 nicht mehr angepasst worden sei. Dafür, dass die Teuerung seit 1995 tatsächlich nur 14,1% beträgt, wäre dies allein aber ein schwaches Argument für eine Erhöhung um 150%.
Mit dem gleichen Argument der Inflationsanpassung seit 1995 soll nun mit der gegenständlichen Vorlage die liechtensteinische Motorfahrzeugsteuer angehoben werden. Im Gegensatz zum Schweizer Beispiel konnte die Regierung aber der Versuchung widerstehen, eine Preisanpassung über das tatsächliche Teuerungsniveau hinaus vorzuschlagen. Es wird nun im vorliegenden Bericht und Antrag eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer um exakt die eingetretene Teuerung, nämlich 14,1%, vorgeschlagen. Dies soll dem Staat jährlich Mehreinnahmen von CHF 1,7 Mio. einbringen.
In Anbetracht der nach wie vor desolaten Lage des Staatshaushaltes ist diese mässige Steuererhöhung im Rahmen der Teuerung akzeptabel. Auch nach dieser Erhöhung bleibt die liechtensteinische Motorfahrzeugsteuer im Vergleich zu den umliegenden Ländern auf sehr tiefem Niveau. So beträgt die Motorfahrzeugsteuer mit dieser Erhöhung für einen VW-Golf CHF 47 pro Jahr mehr, nämlich neu CHF 381 pro Jahr. Diese CHF 381 pro Jahr vergleichen sich beispielsweise mit CHF 481 im Kanton St. Gallen. Damit zahlt jemand im Kanton St. Gallen für das gleiche Auto ganze 26% mehr Motorfahrzeugsteuer als ein Liechtensteiner. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die vorgeschlagene Anhebung der Motorfahrzeugsteuer sicher nicht übertrieben ist. Ich bin daher für Eintreten auf die Gesetzesvorlage und werde diese unterstützen, auch auf die Gefahr hin, nun etwas unbeliebter zu sein oder - wie ich hoffe - etwas weniger beliebt.
Eine Bemerkung muss ich allerdings noch los werden. Auf Seite 9 des Berichts und Antrags wird ausgeführt, dass die Anpassung des EDV-Systems im Zusammenhang mit dieser Vorlage einmalige Kosten von CHF 15'000 betrage. Da es sich hier um eine reine Anpassung der Steuersätze und nicht des Systems handelt, sind diese Kosten für mich nicht nachvollziehbar. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Andreas Heeb
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Seit dem Inkrafttreten des heute gültigen Motorfahrzeuggesetzes im Jahre 1995 wurden die Tarife nie angepasst. Es ist daher angemessen, die Motorfahrzeugsteuer um 14,1% zu erhöhen, da seit 19 Jahren kein Teuerungsausgleich stattgefunden hat. Die Intention der Freien Liste - und das möchte ich betonen - mit ihrer Motion im September-Landtag war es, die Teuerungsanpassung auf die höhere Kosten verursachenden Fahrzeugen zu überwälzen, damit jene, die verbrauchsärmere Autos fahren, von der Erhöhung nicht betroffen werden. Damit soll die Wirkung der Motorfahrzeugsteuer als Lenkungsabgabe erhöht und das Verursacherprinzip stärker angewendet werden. Bei der jetzigen Vorlage sind nun alle gleichermassen betroffen. Dies war nicht in unserem Sinne. Es muss weiterhin das Ziel bleiben, die Motorfahrzeugsteuer verursachergerechter zu gestalten. Wir hoffen dahingehend auf die Postulatsbeantwortung im März 2014.
Aus folgenden Gründen ist die Freie Liste trotzdem dafür, die Gesetzesvorlage in Behandlung zu ziehen und die Anpassung an die Teuerung vorzunehmen:
In Anbetracht der immer noch nötigen Sanierung des Staatshaushalts ist die Anpassung der Motorfahrzeugsteuer an die Teuerung zu begrüssen, da die geschätzten jährlichen Mehreinnahmen von CHF 1,7 Mio. dringend gebraucht werden können. Ausserdem machen wir durch die Erhöhung einen ersten kleinen Schritt in Richtung Kostenwahrheit, belastet doch allgemein der Verkehr durch seine Schadstoffemissionen unsere Gesundheit und die Umwelt erheblich. Des Weiteren wird durch die Erhöhung die Bevorteilung des motorisierten Individualverkehrs gegenüber dem öffentlichen Verkehr verringert. Und als Letztes handelt es sich im Grunde genommen gar nicht um eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer, sondern um eine Wiederherstellung des Realwertes, wie er bei der Einführung des Gesetzes im Jahre 1995 betrug.
Damit es aber nicht wieder fast 20 Jahre gehen wird, bis ein Teuerungsausgleich vorgenommen wird, schlägt die Freie Liste vor, zu gegebener Zeit ein separates Inflationsbereinigungsgesetz auszuarbeiten. Mit Einführung eines solchen Gesetzes können alle Steuern und Gebühren, bei denen auf dieses Gesetz verwiesen wird, automatisch an die Teuerung angepasst werden. Dies würde verhindern, dass der Staat laufend schleichende Einnahmenverluste verbuchen müsste. Für die Steuerzahler wären die Anpassungen fortlaufend und sanft. Ein eigenes Inflationsbereinigungsgesetz wäre eine unbürokratische, einfache Variante, da die Anpassung nicht jedes Mal in den einzelnen Gesetzen und Verordnungen durchgeführt werden müsste, sondern nur in diesem Gesetz. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Das Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer wurde seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1995 nicht mehr geändert. Es fand nie eine Anpassung an die Teuerung statt. Das heisst, wir diskutieren heute Abend in diesem Hohen Haus - und da sind wir uns, glaube ich, alle einig - über eine Erhöhung. Ob dies nun eine Steuererhöhung oder eine rückwirkende Anpassung an die Teuerung ist, je nach Blickwinkel wird hier wohl anders argumentiert werden. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage Liechtensteins konnte man es sich in den vergangenen Jahren leisten, die Steuern niedrig zu halten. Die Zeiten haben sich leider Gottes geändert.
Grundsätzlich kann ich mit der vorgeschlagenen Erhöhung leben, wenn auch etwas zähneknirschend. Ich persönlich hätte lieber eine gestaffelte Erhöhung gehabt, aber eben, ich kann damit leben. Auch in Anbetracht dessen, wenn ich mir überlege, was denn die Erhöhung, von der wir jetzt hier reden, bedeutet. Im Bereich von Personenwagen reden wir von einer Tankfüllung jährlich. Und der Abg. Elfried Hasler hat es ausgeführt, im Vergleich zu den umliegenden Staaten sind unsere Kosten auch noch auf einem angenehmen Niveau. Auch in Anbetracht dessen, dass wir den ÖV verteuert haben, denke ich, kann man diese Erhöhung auch hier begründen.
Es gibt allerdings einen Punkt, wo ich gerne eine Anpassung hätte, und zwar ist dies Art. 12 Abs. 1 Bst. b: Wenn eine Familie 4 Kinder hat, ist sie gezwungen, ein grösseres Auto zu kaufen. Das geben unsere Vorschriften her. Das Auto dieser Familie fällt mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Abs. 1 Bst. b oder c. Ich würde vorschlagen, dass für Grossfamilien, das heisst wenn 4 oder mehr Kinder da sind, in jedem Fall der Tarif von Bst. a zur Anwendung kommt.
Nachdem ich in vielen Bereichen für das Verursacherprinzip bin, stört mich aber ein anderer Punkt im Zusammenhang mit der Motorfahrzeugsteuer auch noch, und zwar, dass die Steuer nicht zweckgebunden ist. Meines Erachtens müsste der Reinertrag aus der Motorfahrzeugsteuer ausschliesslich für den Bau und Unterhalt der Strassen, die Kontrolle des Strassenverkehrs sowie für Massnahmen der Verkehrserziehung und der Unfallverhütung eingesetzt werden. Dies müsste meines Erachtens auch im Gesetz so definiert werden.
Weiter sollte die Steuer inskünftig indexiert, das heisst an die Teuerung angepasst werden, sodass wir nicht immer wieder im Landtag über eine Erhöhung diskutieren müssen. Das geht wohl in die Richtung der Freien Liste, was sie angetönt hat.
Ich bin für Eintreten. Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte Sie dann bitten, Ihr spezielles Anliegen bei der Lesung beim entsprechenden Artikel nochmals vorzubringen. Besten Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag beantragt die Regierung, die Motorfahrzeugsteuer um 14,1% zu erhöhen. Dies entspricht der Teuerung, die seit der letzten Erhöhung im Jahr 1995 angefallen ist. Es scheint, dass sich die Regierung durch das Postulat der Freien Liste allzu schnell hat inspirieren lassen und nun meint, dass sich mit einer Ruckzuck-Anhebung der Motorfahrzeugsteuer auf die Schnelle 1,7 Mio. Franken von den Bürgern holen lassen.
Grundsätzlich könnte man ja der Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer zustimmen, wenn die Bürger durch in den letzten Monaten erfolgte Umverteilungen, bei denen die Regierung Lasten im Umfang von zig Millionen Franken vom Land auf die Gemeinden oder die Bürger abgewälzt hat, nicht schon genug zur Kasse gebeten worden wären. Allein durch die Verringerung des Staatsbeitrags an die Krankenversicherung um CHF 10 Mio. wird jeder erwachsene Bürger demnächst mit einer Erhöhung der Krankenkassenprämie von mehr als CHF 300 jährlich konfrontiert sein. Für eine Familie mit erwachsenen Kindern, die sich noch in Ausbildung befinden, wird die Belastung entsprechend ein Mehrfaches sein.
Wir haben heute gehört, dass die Regierung sage und schreibe CHF 5 Mio. für die Planung der S-Bahn FL.A.CH ausgibt, wobei höchst unsicher ist, dass dieses Projekt vom Volk angenommen wird. Hier mit dieser Vorlage versucht man dafür, zusätzlich CHF 1,7 Mio. hereinzuholen.
Gestern hatte der Landtag während mehrerer Stunden über den Landesvoranschlag 2014 beraten. Dabei ist einmal mehr deutlich geworden, dass wirkliche Einsparungen beim Staatsapparat bisher nicht in einem nennenswerten Ausmass erfolgt sind. Dabei verstehe ich unter Einsparungen «den Gürtel enger schnallen» und nicht Lasten auf andere Subjekte, seien dies Gemeinden, Bürger oder Firmen, abzuwälzen.
Mit dem jetzigen Antrag verfolgt die Regierung jedoch die Strategie des geringsten Widerstands. Für die Regierung ist es allem Anschein nach wesentlich einfacher, weiteres Geld zur Stopfung des immer noch immensen Haushaltsdefizits vom Bürger zu holen, als endlich daran zu gehen, die Bürokratie und den Staatsapparat zu durchleuchten und effektive Einsparungen vorzunehmen. Solange die DU-Fraktion in dieser Hinsicht keine Fortschritte ausmachen kann und die Regierung nicht endlich daran geht, ihre Hausaufgaben zu machen, kann die DU-Fraktion einem Antrag auf Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer nicht zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Das war ein sehr beeindruckendes Votum. Ich bin ein wenig überrascht darüber, werde es aber nicht weiter kommentieren. Ich halte mich an die Vorredner mit Ausnahme des Letzteren. Dessen Ausführung kann ich nicht teilen. Ich denke, es ist durchaus nachvollziehbar, dass man eine gewisse Teuerungsanpassung macht. Wir machen das ja auch beim Lohn und bei anderen Positionen. Wieso nicht auch bei dieser Position?
Ich denke, auch die Frage der Indexierung ist prüfenswert. Wenn diese in der Vergangenheit gemacht worden wäre, würde heute niemand diskutieren und dies auch nicht für ein politisches Statement verwenden.
Ich habe eine konkrete Frage: Ich mag mich erinnern, dass, als wir diesen Vorstoss schon einmal kurz andiskutiert hatten, die Überlegung der Regierung war, auch den Art. 4 anzupassen bezüglich der Hybrid-, Elektro- und Solarfahrzeuge. Zum einen freut es mich, dass man hier ein wenig Abstand bezüglich der Thematik der Kilogramm-Betrachtung gewonnen hat. Zum anderen denke ich: Bezüglich des Verursacherprinzips geht es nicht einzig und allein um das CO2, sondern auch um die Verwendung der Infrastruktur. Entsprechend könnte ich mir schon vorstellen, dass man den Art. 4 lit. d ein wenig anpasst. Man kann ja auf die 2. Lesung hin überprüfen, ob man beispielsweise bei einem Hybrid-Fahrzeug einfach 50% vom üblichen Preis, beim Elektro-Fahrzeug 30% oder 20% oder etwas in die Richtung sagen könnte - etwas, das pragmatisch und einfach umsetzbar wäre und nicht wirklich zu Mehrkosten in der Software führt. Wenn es in diese Richtung gehen könnte, denke ich, wäre auch gerechtfertigt, dass auch die modernen Fahrzeuge, einfach nur in einem reduzierten Mass, einen Beitrag leisten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Nur ganz kurz: Ich bin der Meinung, dass dieses Motorfahrzeugsteuergesetz nicht für Familienpolitik verwendet werden soll. Dafür haben wir bisweilen genügend andere Instrumente, bessere Instrumente, und das würde auch dem Verursacherprinzip nicht gerecht.
Systemanpassungen werden jetzt auch nicht vorgenommen, hier geht es alleine um den Teuerungsausgleich, und darum können wir das dann gerne im März diskutieren. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Dass mit der Motorfahrzeugsteuer keine Familienpolitik betrieben werden kann, liegt auf der Hand. Das Problem ist, dass beim Krankenversicherungsgesetz etwas für die Familien oben draufkommt; es kommt etwas oben drauf, wenn wir das Busabo erhöhen und so weiter, und immer heisst es: Es hat nichts mit Familienpolitik zu tun. Die Familien betrifft es, also hat es auch mit deren Interessen zu tun. Und deren Interessen zu vertreten, bedeutet, Politik für sie oder nicht für sie zu betreiben. Ich denke, jetzt ist es schwer zu begründen, die CHF 40 oder CHF 50, die die Erhöhung für ein Auto im Jahr ausmacht, nicht mehr ausgeben zu können. Aber es ist wieder eins oben drauf und es geht immer weiter. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Andreas Heeb
Besten Dank für das Wort. Ja, ich bin einfach der Meinung, diese CHF 40 sind, wenn wir ehrlich sind, vielleicht eine halbe Tankfüllung. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, möchte ich Frau Regierungsrätin Amann-Marxer bitten.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen für die zumeist wohlwollende Aufnahme dieses Berichts und Antrags. Er kommt vermutlich etwas unerwartet und ist zurückzuführen auf ein Postulat der Freien Liste - eine Motion der Freien Liste, welche nachträglich in ein Postulat umgewandelt wurde und eine verursachergerechte Besteuerung zum Inhalt hat. Die Postulatsbeantwortung ist auf den nächsten Frühling zu erwarten. Aus der Diskussion, aus der Debatte des Landtags, die damals geführt wurde, entnahm die Regierung, dass eine generelle Erhöhung bzw. eine Anpassung an die Teuerung für die Landtagsabgeordneten kein Diskussionspunkt wäre. Es wurde allgemeine Zustimmung angenommen, denn es gab keine Stimmen, die dagegen sprachen.
Heute liegt ein Bericht und Antrag vor, der nichts am System ändern und materiell keine Veränderungen machen will, sondern einfach ein Nachholen der Teuerung, der Indexierung, will, die fast 20 Jahre lang nicht stattgefunden hat. Nun kann man sagen: Es ist eine Erhöhung - egal, welchen Namen man ihr gibt, wie die Abg. Judith Öhri auch gesagt hat. Es ist schon so, dass es bei den Ausgaben, die der Autobesitzer bzw. der Fahrzeugbesitzer zu machen hat, keine Rolle spielt, wie man es nennt. Nur, man muss das schon realistisch sehen: Die Indexierung hat auf allen Gütern stattgefunden und hier wurde das nicht gemacht. Es ist also, auch wenn es nicht gestaffelt und nicht schrittweise erfolgt, kein Härtefall, sondern man kann das auch positiv sehen. Man kann sich sagen: Fast 20 Jahre lang habe ich die Teuerung nicht nachvollziehen müssen, heute vollziehe ich sie nach, und zwar in einem Schritt. Aber man hat diese fast 20 Jahre lang nicht gemacht, nicht machen müssen: Das ist die positive Sichtweise.
Die Familienpolitik, die hier erwähnt wurde - das Beispiel, das der Abg. Christoph Beck angeführt hat -, ist für mich selbst ein sehr treffendes Beispiel, denn ich war genau mit diesen vier Kindern vom selben Problem betroffen. Es ist ein Quantensprung, wenn das vierte Kind kommt. Es muss ein anderes Auto her, es muss ein Grossraumfahrzeug her - heutzutage auch schon beim dritten Kind, wenn man die Sicherheitsvorschriften beachten will. Es ist tatsächlich so, aber ich denke, die materielle Umgestaltung ist eine Frage der Postulatsbeantwortung. Und ob Familienpolitik über andere Gesetze als über die Familiengesetzgebung betrieben werden soll, werden wir dann debattieren.
Ich denke, das Wesentliche wurde gesagt. Zur EDV-Anpassung möchte ich noch eine Ausführung machen. Ich möchte mitteilen, dass der Software-Lieferant NWI keine Kapazitäten mehr frei hat, um später noch Anpassungen vorzunehmen. Deshalb war die Regierung auch bemüht, diese Teuerungsanpassung noch im November-Landtag zu bringen. Und ich möchte den Landtag bitten, alle Lesungen heute vorzunehmen. Es wurde keine Vernehmlassung gemacht, denn es handelt sich ja nicht um eine Systemveränderung, es handelt sich lediglich um eine Nachvollziehung der Teuerung.
Einige der Schweizer Kantone ändern per 1. Januar 2014 ebenfalls ihre Steuerberechnungen. Die Planung für diese Änderungen wurden bereits seit Längerem beschlossen. Dadurch sind ab Mitte November bei NWI keine weiteren Ressourcen mehr verfügbar, so die Mitteilung der Motorfahrzeugkontrolle. Zusätzlich sind bei EDV-Anpassungen, und ganz speziell bei Steueranpassungen, eingehende Tests beim Software-Lieferanten sowie bei der Motorfahrzeugkontrolle dringend notwendig. Ich denke, das ist ein heikles Gebiet, und ohne Testläufe sollte man das auch nicht durchführen. Das erklärt, wieso dem Landtag bereits wieder ein Bericht und Antrag mit der Bitte um zwei Lesungen in derselben Sitzung vorliegt.
Ich denke, ich habe keine weiteren Fragen zu beantworten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank, Frau Regierungsrätin.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Nur ganz kurz zum Votum des Abg. Erich Hasler: Nur durch ständige Wiederholung wird eine falsche Aussage nicht richtig. Und ich empfehle Ihnen doch dringend, sich den Voranschlag 2014 noch einmal in Ruhe zu Gemüte zu führen. Und wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, stehe ich Ihnen gerne für Nachhilfe zur Verfügung.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Angebot. Ich denke nicht, dass ich diesen Nachhilfeunterricht gebrauchen kann. Die Frage ist auch, warum alle drei Lesungen jetzt im November durchgeführt werden müssen. Ich denke, es wird so oder so ein schönes Weihnachtsgeschenk.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich denke, Herr Abg. Hasler, das ist kein Thema, um eine gewisse Polemik an den Tag zu legen. Es wurde davon gesprochen, dass Steuererhöhungen unbeliebt machen. Es handelt sich hier nicht um eine Steuererhöhung, sondern um eine notwendige Anpassung. Und es ist auch nicht die Absicht der Regierung bzw. des Landtags, sich beliebt zu machen, denn das Notwendige ist einfach vorzunehmen. Wir haben eine Budgetdebatte gehabt, wir haben die Finanzplanung bis ins Jahr 2017 behandelt und gesehen, dass Massnahmen notwendig sind. Es ist in diesem Sinne verfehlt, davon zu sprechen, dass CHF 1,7 Mio. vom Bürger hereingeholt werden müssen. Der Bürger hat diese CHF 1,7 Mio. über fast 20 Jahre nicht bezahlen müssen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Wenn es die zweite und abschliessende Lesung heute geben sollte, war mein Kommentar natürlich ein wenig hinderlich. Ich würde es einfach gerne bei der Regierung platzieren. Vielleicht gibt es ja eine weitere Überarbeitung. Ich persönlich kann auch damit leben, das so, wie es ist, zu behandeln. Ich würde einfach gerne zumindest meine Kommentare platziert wissen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe erklärt, wieso die Lesung abschliessend erfolgen sollte. Es bezieht sich auf das EDV-System und die Umstellungen. Ihre Anregungen habe ich aber notiert, sie sind aufgenommen. Und in der Postulatsbeantwortung gibt es die Gelegenheit, darüber zu sprechen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Eintreten wird nicht bestritten.
Somit können wir zur 1. Lesung der Regierungsvorlage durch Artikelaufruf schreiten.
Art. 11 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 1 bis 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 bis 5 steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Hier würde ich jetzt eben den Antrag stellen, dass dieser Artikel mit dem Satz ergänzt wird: «Für eine Familie mit vier Kindern kommt in jedem Fall der Tarif von Bst. a zur Anwendung.»Landtagspräsident Albert Frick
Da muss ich Sie dann bitten, diesen Antrag eben bei einer allfälligen 2. Lesung zu stellen.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass das zu grösseren Problemen im EDV-System führen könnte, weil wir dann weitere Daten benötigen, um die korrekten Rechnungen zu erstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das ist eine Veränderung der Gesetzesmaterie und sie kann im Rahmen der Postulatsbeantwortung debattiert werden.Abg. Judith Oehri
Danke für die Info. Dann wäre ich dafür, dass man meine anderen Punkte auch in dem Rahmen mitbehandelt. Dann verzichte ich jetzt darauf, das einzubringen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Wir können weiterlesen. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Ebenfalls keine Wortmeldung.
Damit haben wir die 1. Lesung vorgenommen.
Die Regierung stellt Antrag auf abschliessende Behandlung dieser Vorlage. Ich werde jetzt darüber abstimmen lassen.Wir stimmen darüber ab: Wer damit einverstanden ist, diese Vorlage abschliessend zu behandeln, das heisst die 2. und 3. Lesung vorzunehmen, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Ja-Stimmen zugestimmt. Somit können wir die 2. Lesung vornehmen.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich versuche jetzt, bei Herrn Marxer weiterzumachen und auch hier einen schnellen Weg zu gehen, und beantrage somit die 2. Lesung per Gesetzesaufruf. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Sie kennen das Spiel. Wir brauchen eine einhellige Zustimmung.
Wer dem Antrag der Frau Abg. Christine Wohlwend, die 2. Lesung per Gesetzesaufruf vorzunehmen, zustimmen möchte, möge bitte seine Zustimmung erteilen. Abstimmung: 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit hat der Landtag seine Zustimmung mit 22 Ja-Stimmen nicht erteilt. Somit nehmen wir die 2. Lesung per Artikelaufruf vor. Art. 11 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Christine Wohlwend
Herr Präsident, wenn Sie mir vorher gesagt hätten, dass hier von dieser Fraktion eine so gute Idee geboren wird, möchte ich jetzt das Gegenteil beantragen. Ich beantrage Lesung des Gesetzes. Ich glaube, hier brauche ich keine vollständige, einhellige Meinung des Landtags. Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Ich unterstütze diesen Vorschlag vollkommen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank für diese Unterstützung. Sie wäre nicht einmal notwendig. Ein einzelner Abgeordneter kann stets Lesung verlangen. Hiermit wird also die 2. Lesung durch Lesung vorgenommen. Art. 11 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 12 Abs. 1 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 bis 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 17 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 18 Stimmen. Damit haben wir auch die 2. Lesung vorgenommen. Und ich bedanke mich beim Mitarbeiter des Parlamentsdienstes, Bruno Jehle, für die vorzügliche und erstklassige Lesung. Herzlichen Dank.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung.
Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 29 erledigt.-ooOoo-