Abkommen über die Soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Nr. 92/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Abkommen über die Soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 883/2004.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 92/2013 und steht zur Diskussion. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Abend. Das vorliegende Abkommen über die Soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein löst die altgediente Verordnung EWG Nr. 1408/71 ab. Sie verfolgt denselben Zweck, nämlich die Gewährleistung der diskriminierungsfreien Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit. Sie leistet einen wesentliche Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Lebensstandards innerhalb der Europäischen Union.
Dieses Abkommen mit Österreich, welches am 8. Januar 2013 auf Ministerebene unterzeichnet wurde, sieht zwei wesentliche Änderungen vor, nämlich:
- Dass in einem Vertragsstaat wohnhafte Drittstaatsangehörige den EWR-Bürgern gleichgestellt sind und
- die neue Verpflichtung der Arbeitslosenversicherung, dass der letzte Beschäftigungsstaat für die ersten drei bzw. fünf Monate der Arbeitslosigkeit die Arbeitslosengelder auch von Grenzgängern mit Drittstaatsangehörigkeit an den Wohnstaat zu erstatten hat.
Gemäss der Statistik auf Seite 10 des Berichts und Antrags würden per Ende 2012 genau 38 Personen unter diese Regelung fallen. Das heisst, dass die finanziellen Auswirkungen durch dieses Abkommen aufgrund des beschränkten Kreises von betroffenen Personen als sehr gering einzustufen sind.
Gemäss Antrag ist auch mit keinem personellen Mehraufwand in der Verwaltung zu rechnen.
Zusammenfassend kann bemerkt werden, dass das neue Abkommen wesentlich schlanker ist und inhaltlich keine Neuerungen ausser den vorhin erwähnten Aspekten beinhaltet. An ihrer Sitzung vom 25. November hat die APK einhellig empfohlen, dem Abkommen gemäss Bericht und Antrag zuzustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall.
Damit wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet:
«Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über Soziale Sicherheit seine Zustimmung erteilen.»
Wer dem Antrag der Regierung zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit hat der Landtag mit 15 Stimmen die Zustimmung erteilt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 27 abgeschlossen.-ooOoo-