Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama) vom 24. Juni 2013 (Nr. 100/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 28: Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama) vom 24. Juni 2013.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 100/2013 und steht zur Diskussion. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten wurde am 24. Juni 2013 in Trondheim, Norwegen, unterzeichnet. Das Abkommen erweitert das Netz von bisher 24 abgeschlossenen Abkommen der EFTA, das seit Beginn der 1990er-Jahre mit Drittländern ausserhalb der EU aufgebaut wurde.
Das vorliegende Freihandelsabkommen wird den Zugang für liechtensteinische Waren- und Dienstleistungsexporte auf den beiden dynamischen zentralamerikanischen Märkten verbessern, den gegenseitigen Handel erleichtern, den Schutz des geistigen Eigentums verstärken, allgemein die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch verbessern sowie zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Einen wesentlichen Faktor dieses Freihandelsabkommens ist die Verminderung der Diskriminierung von liechtensteinischen Wirtschaftsakteuren gegenüber den bestehenden Freihandelspartnern, wie insbesondere auch die USA und die EU, und den künftigen Freihandelspartnern der beiden zentralamerikanischen Staaten.
Dieses Abkommen schafft für die liechtensteinische Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen Staaten, die kein Abkommen mit Panama und Costa Rica haben.
Für Liechtenstein als exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten, stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen neben der Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation (WTO) und im Europäischen Wirtschaftsraum einen der drei Hauptpfeiler seiner Politik der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar.
Ich danke allen Beteiligten, die die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht haben. Ich empfehle dem Hohen Landtag, das Freihandelsabkommen mit Costa Rica und Panama zu genehmigen. DankeLandtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Werte Herren und Damen Abgeordnete. Meine Vorrednerin hat eigentlich in prägnanten Worten das Abkommen bereits gewürdigt. Ich kann deshalb mein Votum in kurzer Form halten. Generell hält die Regierung fest, dass das Abkommen selbst, also mit den beiden Staaten, dem bestehenden Niveau der bisherigen Freihandelsabkommen entspricht. Die Regierung spricht in diesem Zusammenhang von einem sogenannten Präferenzabkommen, welches auf breiter Basis den Marktzugang im Vergleich zu Konkurrenten aus anderen Ländern verbessert. Das Abkommen schränkt die Steuerhoheit der Vertrags-parteien nicht ein. Es hat Ausführungen zu den Finanzdienstleistungen, das hat die Abg. Rüdisser-Quaderer schon angemerkt. Rechtliche Auswirkungen werden keine grossen erwartet - ebenso finanzielle und personelle Auswirkungen. Da hält die Regierung fest: Die finanziellen Auswirkungen des Freihandelsabkommens beschränken sich auf einen teilweisen Ausfall der Zollerträge aus dem Handel mit den beiden zentralamerikanischen Staaten, da die beiden Staaten in den Genuss von der Schweiz autonom gewährten Zollvergünstigungen fallen.
Weiters wird festgehalten, die Regierung erwähnt auf Seite 48, dass sich die finanziellen Auswirkungen somit dann in Grenzen halten. Die geschätzten jährlichen Zolleinsparungen der Schweizer und Liechtensteiner Exporteure dürften laut Bericht und Antrag allerdings wesentlich höher sein als die Zollausfälle seitens Liechtensteins und der Schweiz.
Das Abkommen hat keine personellen Folgen. Somit plädiere auch ich dafür, diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis zu nehmen und dem Freihandelsabkommen die Zustimmung zu erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet:
«Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama) vom 24. Juni 2013 die Zustimmung erteilen.»
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen die Zustimmung gegeben und wir haben auch Traktandum 28 abgeschlossen.
Damit schliesse ich die heutige Sitzung. Wir sehen uns morgen um 9 Uhr erneut in diesem Hohen Hause.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte jetzt doch noch zur Diskussion stellen: Wir haben um 18:45 Uhr eine Pause gemacht, ein gutes Abendessen genossen - dafür bin ich sehr dankbar, ich bin wohl ernährt -, aber es kann jetzt wirklich nicht sein, dass wir nach 20 Minuten aufhören und nach Hause gehen. Ich weiss jetzt nicht, ob dieselben Personen morgen hier sind oder ob sich jemand vertreten lässt, ich weiss nur, dass die beiden Stellvertreter morgen auch hier sind. Und wenn alle anderen auch hier sind, dann würde sich auch die Möglichkeit ergeben, dass wir gewisse Traktanden, zum Beispiel 30 und 31, jetzt noch anschliessen. Weil sonst verstehe ich nicht, warum wir hier ein Abendessen hatten. Ich möchte einfach einmal die Frage in den Raum werfen. Ich würde es problematisch finden, wenn jemand morgen hier ist, der das vorbereitet hat, oder wenn es personelle Wechsel gibt. Wenn aber alle Personen die gleichen sind, dann können wir auch Traktanden vorziehen und weitermachen. Das möchte ich beliebt machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Also ich kann Ihnen versichern, dass ich diese Möglichkeit natürlich überprüft habe, und dass mir mit der Lösung, die wir nun getroffen haben, auch nicht sehr wohl ist, weil wir jetzt doch nach relativ kurzer Zeit nach dem Abendessen aufhören. Aber es ist leider so, dass bei den Traktanden, die von der Regierung vertreten werden müssen, Traktandum 30 und 31, der entsprechende, zuständige Regierungsrat jetzt einfach seine Zeit anders eingeteilt hat, weil eben nicht damit zu rechnen war, dass wir diese Traktanden vorziehen würden. Und ich denke, das gilt es zu akzeptieren. Ich nehme gerne andere Meinungen entgegen. Ich sage es hier ganz offen, es ist natürlich sehr schwierig, mitten am Nachmittag zu entscheiden, ob ein Abendessen stattfinden soll oder nicht. Ich hatte diese Entscheidung zu treffen. Aufgrund der sehr langen Diskussionen um «Horizon 2020» schien es mir opportun, diesen Schritt zu tun. In der Folge wurde allerdings sehr speditiv gearbeitet, sodass wir nun etwas früher aufhören können. Das ist die Situation.
Die Sitzung ist geschlossen (um 20 Uhr).
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