Abänderung des Steuergesetzes (Amnestie) (Nr. 89/2013); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort und kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Steuergesetzes (Amnestie).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 89/2013 und steht zu Diskussion.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, guten Morgen. Anlässlich der befristeten Selbstanzeige vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 haben 720 Steuerpflichtige, im Bereich der Kapital- und Ertragssteuer acht Steuerpflichtige und im Bereich Grundstückgewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuer 24 Steuerpflichtige, davon Gebrauch gemacht. Nun, aufgrund der internationalen Entwicklungen, insbesondere auch Abgeltungssteuerabkommen sowie der Diskussion über den automatischen Informationsaustausch, ist mit grosser Sicherheit anzunehmen, dass aus heutiger Sicht noch eine grössere Anzahl von Steuerpflichtigen mit einer Amnestie das in der Vergangenheit nicht versteuerte Vermögen deklarieren und den Weg in die Steuerehrlichkeit suchen.
Ich möchte der Regierung und auch den Damen und Herren des Steueramtes ausdrücklich meinen Dank aussprechen. Sie haben reagiert. Die erste Anregung zu dieser Thematik kam, soweit wir uns erinnern mögen, in einem Interview mit S.D. Erbprinz Alois. Und ich denke mir, dies ist eine Lösung, mit der wir Geld in die Landeskasse spülen können. Die Steuerverwaltung und die Regierung haben eine pragmatische Lösung gesucht. Und was mich natürlich auch noch sehr freut, ist der Änderungsantrag, den wir gestern erhalten haben. Der Änderungseingang mit einer Abgeltung, welche natürlich teurer ist als die Lösung der Regierung, ist aber eine sehr einfache und pragmatische Lösung, und ich werde anlässlich der 1. Lesung noch einen ganz kleinen Änderungsantrag hierzu machen, welcher zugunsten unseres Landes sein wird. Also nochmals: Ich bin froh, dass diese Vorlage auf dem Tisch ist und ich bedanke mich nochmals bei der Regierung und sämtlichen Beteiligten für diese sehr gute Lösung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ja, ich bedanke mich nicht für die Vorlage.
Liechtenstein bot im Rahmen der Einführung eines neuen Steuergesetzes die Möglichkeit, nicht vollständig deklariertes Vermögen zu legalisieren. Es musste lediglich eine Nachsteuer für die vergangenen fünf Jahre entrichtet werden.
Wer im Jahre 2011 das Angebot der ausserordentlich grosszügig gestalteten Selbstanzeige nicht annahm, konnte diese ab dem 1.1.2012 zu - sagen wir - verschärften Konditionen vornehmen. Man bezahlt dann aber einen Verzugszins von 4% sowie einen Zuschlag von 10%.
Aufgrund der aktuellen internationalen Entwicklung sei der Druck auf Leute, die weiterhin den Staat um die ordentlichen Steuern betrügen, offensichtlich grösser geworden, sodass das Anliegen einer weiteren Steueramnestie an die Regierung herangetragen wurde. Man wäre nun bereit, die Gelder zu deklarieren. Die Regierung bringt auf dieses Anliegen hin nun eine neue Vorlage. Bei dieser soll nebst der ordentlichen Nachsteuer auch ein Verzugszins für die Jahre 2009 bis 2013 erhoben werden, was vor zwei Jahren nicht der Fall war.
Ich habe beim Studieren dieser Vorlage meinen Augen nicht getraut und mich gefragt: Was für ein Rechtsstaat sind wir eigentlich? Zwei Jahre nach einer Steueramnestie sollen diejenigen, die vor zwei Jahren offenbar noch eine Amnesie in Bezug auf ihr Vermögen hatten, nochmals eine Gelegenheit bekommen, straffrei - der Verzugszins ist ja keine Strafe - ihr Geld zu legalisieren. Wie erklärt man das den Bürgerinnen und Bürgern, die über Jahre ihr Geld ehrlich versteuert haben? Wie erklärt die Regierung das Vorgehen den Selbstanzeigern der Jahre 2012 und 2013? Dumm gelaufen, hätten Sie halt gewartet? Oder bekommen diese den Zins oder den Zuschlag zurück? Und wenn man jetzt keine Selbstanzeige macht, wird dann in zwei Jahren die nächste Steueramnestie erfolgen, falls dies gewünscht wird? Oder muss man allenfalls auf den nächsten Regierungswechsel warten?
Wenn wir dieser Vorlage zustimmen, beweisen wir, dass wir käuflich sind. Denn ginge es nur um ein bis zwei Millionen, um die man den Staat betrügt, dann würde man diese Amnestie nicht vornehmen. Das heisst, es ist alles nur eine Frage des Preises, bis das Gesetz zurechtgebogen wird. Offenbar haben wir ab einer bestimmten Geldsumme keine Tränensäcke mehr unter den Augen, sondern nur noch Geldsäcke in den Augen.
Jeder ehrliche Bürger und jede ehrliche Bürgerin muss sich bei dieser Vorlage verschaukelt fühlen.
Es ist meines Erachtens nur eine Frage der Zeit, bis die schwarzen Schafe auffallen. Selbst Italiens Regierung setzt nicht mehr auf Steueramnestien und beweist, was mit der heutigen Technologie möglich ist. Das Programm Serpico untersucht Datenbanken und sammelt Informationen über Häuser, Autos, Boote, Sparbücher, Strom, Telefon usw. Passt dies nicht zur Steuererklärung, wird dort das Finanzamt aktiv.
Wohlverstanden, ich meine nicht, dass unsere Behörden zu dieser Massnahme greifen müssen. Das erledigen inskünftig schon andere interessierte Personenkreise. Ich frage Sie, weshalb soll Unehrlichkeit ein zweites Mal belohnt werden? Wir haben in Liechtenstein im Vergleich zu anderen Ländern ohnehin sehr tiefe Steuern. Es gäbe also keinen Grund, hier Steuern zu hinterziehen.
Ich sehe eine andere Vorgehensweise: Wir gewähren keine Steueramnestie, denn das hatten wir bereits vor zwei Jahren. Die Leute haben noch während zwei Jahren die Gelegenheit, zu relativ günstigen Konditionen ihr Vermögen zu legalisieren, also nach der heutigen Lösung. Danach werden die Konditionen aber massiv verschärft. Wer bis dahin das Geld nicht sauber deklariert hat, soll dann aber auch massiv zur Kasse gebeten werden. Ich stelle deshalb den Antrag auf Beibehaltung der bisherigen Regelung bis ins Jahr 2015, also bis Ende 2015, und danach soll die von der Regierung vorgeschlagene Verschärfung in Kraft treten. Zu regeln wäre dann allerdings noch, was mit unversteuerten Geldern passiert, die im Falle eines Todes zum Vorschein kommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Bevor die andere Regierungspartei, von der die Vorlage letztlich stammt, die Gelegenheit wahrnimmt, sich hierzu zu äussern, meine Anmerkungen im Namen der Fraktion:
Unter dem Titel «Betreffend die Abänderung des Steuergesetzes» hätte ich im Lichte der jüngsten Diskussionen einen anderen Inhalt erwartet, aber der Zusatz «Amnestie» stellt dann rasch klar, was kommt: Was sich erstmals in einer Kleinen Anfrage im Oktober 2013 abzeichnete, soll - und zwar schnell - Tatsache werden. Vor uns liegt der Bericht und Antrag einer neuen Steueramnestie im kommenden Jahr. Grundsätzlich war Liechtenstein mit Steueramnestien eher zurückhaltend und es gibt in der Literatur gute Gründe pro und contra Steueramnestien und ganz unterschiedliche Modelle. Nun, Liechtenstein hatte gerade jüngst, im Jahr 2011, eine attraktive Steueramnestie. Ich will Art. 156 des heutigen Steuergesetzes nicht vorlesen. Er besagt bzw. besagte im Kern: Befristete Selbstanzeige, Nachsteuer für die vergangenen fünf Jahre, das heisst die Jahre 2006 bis 2010, weder eine Strafe noch ein Zuschlag, noch ein Verzugszins. Ich würde sagen, dies waren sehr grosszügige Bedingungen.
Die Regierung möchte im Jahr 2014 nochmals eine Amnestie gewähren und begründet dies wie folgt: Das Anliegen wurde mehrfach an sie herangetragen, dass aufgrund der seit 2011 international eingetretenen Entwicklung ein Umdenken stattgefunden habe, was wohl übersetzt heisst, die Angst, das Unbehagen vor dem Steuerinformationsaustausch, sprich entdeckt zu werden, wächst, und damit offenbar die Bereitschaft, sich steuerehrlicher zu verhalten. Und dann natürlich auch nicht zuletzt die Begründung als Massnahme zur Erhöhung der Steuereinnahmen. Aus all diesen Gründen soll eine erneute Steueramnestie gewährt werden. Mit der Ergänzung, die wir gestern Abend erhalten haben, stehen nun zwei Varianten zur Verfügung. Einerseits die Amnestie-Selbstanzeige, ich nenne sie jetzt einmal die ordentliche Amnestie-Selbstanzeige, analog 2011, aber diesmal mit einer Nachsteuer samt Zins von 4%, weder eine Strafe noch ein Zuschlag, und dies für die Jahre 2009 bis 2013, und man höre, detaillierte Unterlagen sind damit einzureichen. Es gibt die zweite Variante, die Amnestie-Selbstanzeige für natürliche Personen. Und hier werden explizit eingeschlossen Personen, Besteuerte nach Art. 31, das heisst Pauschalbesteuerte, was ich nicht ganz verstehe, und natürliche Personen sowie Stiftungen mit inländischen Errichtern bzw. Begünstigten nach dem alten Steuergesetz. Hier soll die Nachsteuer anhand einer Pauschale auf dem Durchschnitt der nicht deklarierten Vermögenswerte der letzten fünf Jahre berechnet werden, was sich identisch anhört mit Variante eins, aber diesmal explizit ohne Einreichung detaillierter Unterlagen. Der Preis für diese zweite Variante, für diesen Pauschalansatz, eine Pauschalsteuer von 2,5%, plus Gemeindezuschlag, was einer Pauschalbesteuerung von irgendwo zwischen 6,25 und 7,5% des nicht deklarierten Vermögens gleichkommt. Die Ankündigung wurde auch schon erwähnt, dass danach, das heisst ab 2015, ganz generell für Selbstanzeigen ein Zuschlag von bisher 10%, neu 20% erhoben wird.
Man muss sich dies vor Augen führen. Was geschieht hier? Im Prinzip wird die gültige Rechtslage in zweierlei Hinsicht ausgehebelt. Das Steuergesetz legt fest, was in der Steuererklärung zu deklarieren ist, und wer hier Fehler macht oder etwas vergisst, begeht Steuerhinterziehung. Wohl die meisten Steuergesetze, sicher aber unseres, kennen das Instrument der Selbstanzeige, die nachträgliche Offenlegung und die Konditionen dazu, die heute lauten: 10-prozentiger Nachschlag auf die Nachsteuer, Straffreiheit und dann noch die Regelung im Erbgang, dass hier die Nachsteuer entfällt. Das heisst, mit der vorgeschlagenen Steueramnestie 2014 wird sogar die Selbstanzeige unterlaufen. Man kann es drehen und wenden wie man will: Der Steuerzahler, der immer ehrlich war, muss sich für dumm verkauft vorkommen. Dies wohl bei jeder Form von Amnestie, denn im Kern ist es Aufgabe des Staates, seine Gesetze - und dazu gehört nun mal das Steuergesetz - durchzusetzen. Für dumm verkauft aber auch, zumal dieses Angebot nun auch jenen nochmals gemacht wird, welche vor drei Jahren, das heisst im Jahre 2011, eine äusserst attraktive Steueramnestie ausgeschlagen haben und damit drei weitere Jahre von ihrer Steuerhinterziehung profitierten. Und für dumm verkauft, weil die Annahme wohl nicht falsch ist, dass Letztere Personen sind, die vor drei Jahren für die Jahre 2006 bis 2010 substantielle Nachsteuern zu bezahlen gehabt hätten und noch nicht dazu bereit waren. Gerade Letzteres stört mein Empfinden für Gerichtigkeit ganz erheblich und wohl auch das gesunde Volksempfinden. Es geht hier auch um die Glaubwürdigkeit des Staates gegenüber der Mehrheit der ehrlichen Steuerzahler. Und diese Inflation von Steueramnestien und die abermalige, sogar ausgebaute Privilegierung der unredlichen Vermögenden trägt kaum dazu bei.
Bei der Diskussion zur Sperrklausel gestern fielen die Worte «italienische Verhältnisse». Nun, hier haben wir sie. Und Letzteres, die Regelung über die Pauschalabgabe, hat den Charakter eines Ablasshandels. Einerseits habe ich für die Absicht der Regierung, eine Massnahme zur Erhöhung der Steuereinnahmen zu treffen, ein wenig Verständnis, wobei die eingangs erwähnte Begründung bereits fragwürdig, ja geradezu unstatthaft ist. Andererseits kann die Freie Liste eine neuerliche Amnestie innert drei Jahren zu diesen privilegierenden Konditionen nicht mittragen und wird sie entschieden ablehnen. Im Sinne eines Kompromisses ist daher mein Vorschlag bzw. Antrag, die Steuerzahler mit nicht deklarierten Vermögenswerten zu einer Selbstanzeige gemäss heutiger Regelung, gemäss heutigem Gesetz von Art. 142, zu animieren und anzukündigen, dass danach ab 2015 der Zuschlag für Selbstanzeigen von heute 10 auf neu 20% angehoben wird. Dies ist, was das heutige Gesetz vorsieht und zulässt, und ist ebenfalls nicht unattraktiv. Oder anders ausgedrückt: Es braucht keine Amnestie. Und entsprechend werde ich in der 1. Lesung eine komplette Streichung von Art. 156 beantragen. Die Freie Liste ist also für Eintreten auf die Vorlage, aber nur zur Abänderung von Art. 142 Abs. 1, für die Erhöhung des Zuschlags auf 20%. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, auf die letzten zwei Voten möchte ich eigentlich gar nicht eingehen. Ich möchte jetzt ganz einfach noch ein bisschen bei der Realität bleiben. Die Realität ist, dass wir uns ein Leichtes tun für andere Länder Ausländerabgeltungssteuern, Abgeltungsverträge, Abgeltungskooperationen zu machen, aber bei uns im eigenen Land tun wir uns schwer. Wir tun uns sehr einfach, Millionen nach Brüssel zu schicken, aber bei uns im Land Gelder zu sprechen und zu sparen oder Steuern zu erheben, das ist dann wieder etwas ganz anderes. Aber die Realität ist, wir brauchen Gelder für unseren Staatshaushalt. Jetzt können wir uns fragen, ja über Moral und Ethik können wir bei dieser Thematik wahrscheinlich noch ein ganzes Jahr debattieren, aber die Frage ist doch: Wie kommen wir schnellstmöglich zu Geld? Und das ist eine relativ sehr einfache Lösung. Und die Realität ist: Bei der letzten Steueramnestie war das Steuersubstrat, das dem Land zugeflossen ist, im Durchschnitt zwischen 3 und 4%. Mit der heutigen Lösung wird mehr Geld reingespült, vor allem auch mit der zweiten Lösung der Regierung. Da wird, Sie können es ja selbst nachlesen, zwischen 6,25 und 7,5% in die Kasse gespült. Und für mich ist wichtig, dass wir dieses Thema schnellstmöglich hinter uns bringen.
Von «italienischen Verhältnissen» zu sprechen, ist ja schon ein bisschen wahnsinnig, aber für mich ist es eigentlich klar: Wir gewähren diese Lösung und das ist das Ende der Fahnenstange. Wer es jetzt nicht kapiert hat, wird es auch in drei Jahren nicht kapieren. Und noch etwas: Wenn wir den Weg in die Steuerehrlichkeit für die Ausländer bahnen, so können wir ihn auch für die Inländer bahnen. Und für mich ist ganz zentral: Sind wir doch ehrlich, wir brauchen das Geld, und so einfach können wir gar nicht mehr zu Geld kommen. Das ist für mich eigentlich die grosse Thematik. Mehr kann ich dazu eigentlich nicht mehr sagen, ausser noch eine Rechenaufgabe: 50% von etwas ist besser als 100% von gar nichts. Das kann ich den Vorrednern mit auf den Weg geben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich begrüsse ausdrücklich die Vorlage der Regierung, nochmals eine Amnestie zu gewähren. Ich kann die Ausführungen des Abg. Harry Quaderer vom ersten und zweiten Votum voll und ganz unterstützen. Die internationalen Entwicklungen haben sich in den letzten zwei bis drei Jahren überhäuft, in einem Tempo verändert und dies ist auch der Grund, weshalb nach der Steueramnestie, die vor zwei Jahren stattgefunden hat, nochmals eine solche Möglichkeit geboten werden soll. Es ist eine nochmalige Gewährung, um nicht versteuertes Vermögen in den ordentlich versteuerten Zustand einzuführen. Der Vorteil für das Land Liechtenstein ist, dass Einnahmen generiert werden können, und ich sehe es auch so, dass das die letzte Chance und letzte Möglichkeit ist. Es wird ja, wenn diese Chance nicht genutzt wird, die Selbstanzeige verschärft. Nach Ablauf dieser Amnestiefrist wäre der Zuschlag dann 20%. Die Einnahmen sind auch nachhaltig. Es sind keine einmaligen Einnahmen, weil dieses Einkommenspotenzial jährlich ist, und für den Staat verringern sich auch die Finanzausgleichszahlungen an die Gemeinden. Das muss man auch ins Kalkül ziehen bei der Bewertung. Auch den Änderungsantrag der Regierung, hier einfache pragmatische Lösungen anzubieten, befürworte ich.
Ich weiss jetzt nicht, ob die Wortmeldung der Abg. Oehri und Marxer jeweilige Fraktionserklärungen sind. Ansonsten verstehe ich wirklich nicht mehr, dass man einen Tag zuvor CHF 32 Mio. ausgeben will, man aber das Tor zuschlägt und sich verschliesst, wenn es um Einnahmen geht. Ich hoffe, dass sich Fraktionssprecher Christoph Wenaweser noch dazu äussert, ob das jetzt eine Fraktionseinstellung ist und ob es wirklich die Einstellung ist, dass man nur auf der Ausgabenseite aktiv ist und sich zurückzieht, wenn es um Einnahmen geht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren. Guten Morgen. Es trifft sich günstig, dass ich gerade direkt Antwort geben kann. Nein, die Meinung meiner Kollegin Judith Oehri ist keine Fraktionsmeinung und ich werde auch keine Fraktionserklärung abgeben. Ich werde auch meine eigene Meinung zu diesem Thema abgeben, würde aber auch etwas vorausschicken vielleicht. Wenn man jetzt das gestrige Geschäft mit dieser Vorlage einfach wieder so zusammenbindet, dann ist das für mich ebenso unzulässig, wie ich gestern dafür getadelt worden bin, dass man die Ausgaben für Forschung und Entwicklung am Industriestandort nicht mit den Ausgaben des Staates für den Finanzplatz verbinden darf. Ich würde schon darum ersuchen, diese Themen nicht einfach nach Belieben immer wieder zu vermischen, sondern jedes Thema für sich selbst in Behandlung zu ziehen. Das vielleicht vorweg, aber dann würde ich jetzt gerne zu meinem vorgesehenen Statement kommen.
Mit der Einführung des heutigen Steuergesetzes am 1. Januar 2011 wurde während eines Jahres ab Inkrafttreten die Möglichkeit einer befristeten Selbstanzeige geboten. Jene Steueramnestie I sah vor, dass Steuerpflichtige, welche in der Vergangenheit ihr Vermögen beziehungsweise ihre Einkünfte nicht vollständig deklariert hatten und dies nun anzeigten, lediglich die Nachsteuer für die vergangenen fünf Jahre zu entrichten hatten. Auf Strafe, Steuerzuschlag oder Verzugszins wurde verzichtet.
752 nachdeklarierende Steuerpflichtige sorgten für ein zusätzliches Steueraufkommen von CHF 24 Mio. oder CHF 6'400 pro Kopf und nachzudeklarierendes Steuerjahr. Ob das wirklich ein Erfolg war, möge der Beurteilung jedes Einzelnen überlassen sein.
Nebst dieser befristeten Selbstanzeige kennt das neue Steuergesetz auch die unbefristete, sogenannt normale Selbstanzeige. Diese normale Selbstanzeige sieht nebst Strafbefreiung einen Zuschlag von 10 Prozent auf die errechnete Nachsteuerpflicht sowie einen Verzugszins von 4 Prozent vor.
Von Januar 2012 bis September 2013 haben 70 Steuerpflichtige von dieser normalen Selbstanzeige Gebrauch gemacht. Die daraus resultierenden Steuereinnahmen sind im vorliegenden Bericht und Antrag nicht enthalten.
Nun schlägt die Regierung eine neuerliche, auf das Jahr 2014 befristete Möglichkeit zur Selbstanzeige vor. Eine Steueramnestie II, die sich von der Steueramnestie I des Jahres 2011 lediglich durch die Einhebung eines 4-prozentigen Verzugszinses auf die für die zurückliegenden fünf Jahre zu entrichtende Nachsteuer unterscheidet. Zugleich soll der Nachsteuerzuschlag für die künftige normale Selbstanzeige von 10 auf 20 Prozent angehoben werden.
Die Regierung begründet ihren Antrag zu einer Steueramnestie II damit, dass in letzter Zeit mehrfach das Anliegen an sie herangetragen worden sei, die Möglichkeit einer weiteren Amnestie zu bieten. Bei Steuerpflichtigen habe aufgrund der internationalen Entwicklungen (z.B. Abgeltungssteuerabkommen, Diskussion über automatischen Informationsaustausch) ein Umdenken stattgefunden und es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass nicht wenige Steuerpflichtige nun ihr in der Vergangenheit nicht versteuertes Vermögen bzw. ihre nicht versteuerten Einkünfte deklarieren würden.
Genau an diesem Punkt setzt meine Kritik an. Ein Umdenken aufgrund der internationalen Entwicklung kann leichterdings auch als steigenden Druck interpretiert werden, der nach der Regierungserklärung vom 14. November 2013 und dem darin enthaltenen Bekenntnis zum automatischen Informationsaustausch nochmals markant zugenommen hat. Unter diesem Druck, so lässt sich weiter interpretieren, wird kurzfristig nochmals nach Lösungen gesucht, um Versäumnisse der Vergangenheit möglichst kostengünstig glattzustellen.
Natürlich fügt eine neuerliche Steueramnestie dem Steuerzahler, der seinen Verpflichtungen stets korrekt nachgekommen ist, keinen Schaden zu. Dennoch, wie erkläre ich diesem, dass es immer Sinn gemacht hat und weiterhin Sinn machen wird, seinen gesetzlichen Verpflichtungen unaufgefordert nachzukommen? Wie erkläre ich den 70 Steuerpflichtigen, dass es schon richtig war, sich in den Jahren zwischen den Steueramnestien zu deutlich schlechteren Konditionen selbst angezeigt zu haben? Oder ist es für diese Leute einfach dumm gelaufen? Wie erkläre ich es der Allgemeinheit, dass an der Steueramnestie II auch jene nochmals teilnehmen können, die bei der Steueramnestie I allenfalls getrickst haben und nach einer ersten Teilsanierung nun noch in den Genuss einer Totalsanierung zu Vorzugspreisen kommen?
Ich verstehe all das selbst nicht, kann es nicht erklären und kann daher einer Steueramnestie II in vorliegender Form nicht zustimmen.
Gleichwohl verschliesse ich mich dem Thema Steueramnestie nicht grundsätzlich, jedoch sollte sie in einem rechtssicheren Rahmen sein. Die Schweiz beispielsweise hat mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 auf Stufe Bund und Kantone die sogenannte kleine Steueramnestie in Kraft gesetzt. Nebst dem ausführlich definierten Kriterium der Freiwilligkeit müssen weitere Kriterien für die Straflosigkeit erfüllt werden, und hier insbesondere das Kriterium einer erstmaligen Anzeige einer Steuerhinterziehung. Das heisst im Umkehrschluss, dass die Vornahme einer straflosen Selbstanzeige für jeden Steuerpflichtigen nur einmal im Leben möglich ist. Das scheint mir vertretbar und bedeutet gleiches Recht für alle. Ausgestaltungsdetails der schweizerischen Regelung hier anzuführen, würde den Rahmen der Debatte sprengen.
Ich überlege mir je nach Verlauf der weiteren Debatte, beliebt zu machen, die gegenständliche Vorlage an die Regierung zurückzuweisen und sie mit der Ausarbeitung einer Lösung zu beauftragen, die dauerhaft Bestand haben kann und Verlässlichkeit und Rechtssicherheit entfaltet. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, auch ich werde keine Fraktionserklärung abgeben, sondern meine persönliche Meinung zu diesem Thema. Ich akzeptiere die Meinung der Abg. Judith Oehri oder des Abg. Marxer. Das ist ihre persönliche Meinung. Man kann es aus dieser Sicht oder aus der anderen Sicht anschauen, ob jetzt eine Amnestie nach drei Jahren quasi schon wieder gerechtfertigt ist. Auch diese Frage habe ich mir gestellt. Wenn man sich dann etwas vertieft mit der ganzen Materie beschäftigt, bin ich schlussendlich eigentlich auf einen Grund gestossen, der mich bewegen wird, diese Vorlage zu unterstützen, und das sind die schiefgeratenen Staatsfinanzen. Der Abg. Harry Quaderer hat es auf den Punkt gebracht. Sein Votum kann ich zur Gänze unterstützen wie auch das Votum des Abg. Kaiser. Dies ist nun eigentlich die letzte Möglichkeit für Personen, die sich steuerlich in Liechtenstein nicht konform verhalten haben, zu einigermassen günstigen Konditionen in die Steuerehrlichkeit hinüberzugehen. Für mich ist klar, nach weiteren drei, vier Jahren kann es dann nicht sein, dass wir schon wieder über eine Amnestie reden. Also «der Gatter» kann man jetzt sagen, ist dann zu. Ich werde mich für eine Behandlung dieser Vorlage aussprechen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Doch eine kleine Reaktion auf meine Vorredner, zum Abg. Quaderer: Wir regeln nichts für das Ausland. Das Ausland regelt für seine Bürger seine Abfindungsentschädigung, sein Steuerregime, und wir bieten dazu nicht Hand. Es ist der eigene Staat, es ist der ausländische Staat, der den ausländischen Bürgern das Gesetz vorgibt. Und es sind nicht wir, die hier die Steigleiter halten oder was immer Sie meinen. Dass man bei diesem Thema Moral und Ethik, wie Sie selbst beide Begriffe verwendet haben, über den Haufen wirft, das kommt dann dem Bild des Dollarzeichens in den Augen schon sehr nahe. Im Kern geht es um die Glaubwürdigkeit, und diese Vorlage glaubwürdig vor den steuerehrlichen Bürgern zu vertreten, schadet der Politik und schadet diesem Hohen Haus. Davon bin ich fest überzeugt.
Über die unzulässigen Vergleiche des Abg. Kaiser äussere ich mich nicht. Zum Abg. Büchel: Nach einer vertieften Betrachtung des gesamten Pakets komme ich zum Schluss, dass die heutige Selbstanzeige immer noch eine grosszügige Regelung ist. Vor allem für jene, die vor drei Jahren eine gemachte Wiese abgelehnt haben, ist die heutige Selbstanzeige eine grosszügige Regelung. Und es besteht kein Grund, dass jene, die vor drei Jahren dieses Angebot nicht wahrgenommen haben, eine abermalige Privilegierung in diesem Ausmass erfahren. Das ist die Haltung der Fraktion, wenn jemand darüber noch Zweifel haben sollte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Präsident. Frau Oehri, ich bin sehr vielem einverstanden, was Sie vorher ausgeführt haben. Auch ich finde Steueramnestien in regelmässigen Abständen wirklich problematisch. Es ist ein zum Teil fatales Zeichen an die, die hinterziehen, weil sie das Gefühl haben, sie kommen mit einem blaue Auge weg, an die, die jedes Jahr quasi ihre Taschen ausleeren müssen, auf den Tisch legen, alles deklarieren, und an die ganze Gesellschaft, weil es die Gesellschaft teilt in die, die es sich richten können, und die, die Lohn empfangen, wie es die alte Patrizierin einmal gesagt hat. Ich bin jetzt überhaupt erstaunt über diese Diskussion, weil ich ja eigentlich gelernt habe, dass Steuerhinterziehung nur in Steuerwüsten vorkommt. Aber scheinbar kommt es auch in unserer kleinen Oase vor, dass es Leute gibt, die ihre Dattelernte nicht teilen wollen. Trotzdem kann ich dem etwas abgewinnen aufgrund der neuen Bedingungen. Also in ganz Europa suchen Regierungen Möglichkeiten, Vermögen zu legalisieren, und ich glaube, wir sollten unseren Leuten diese Chance bei uns eben mit einer vernünftigen Gesetzgebung auch geben. Ich bin aber dafür, dass es denen, die wirklich hinterzogen haben, auch richtig wehtut. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Ja, ich bin einer Meinung mit Herrn Kaiser: Wir brauchen das Geld. Diese Meinung teile ich. Aber mir ist nicht jedes Mittel recht, um an das Geld zu kommen, und ich bekenne, dass für mich moralische Grundsätze doch noch wichtig sind. Und ich denke, der Staat muss einfach seine Kontrollfunktion wahrnehmen, und dann kommen wir zu Geld, weil offensichtlich ja der Personenkreis bekannt ist oder irgendjemand ja an die Regierung herangetreten ist. Also da sind ja schon Namen bekannt. Und für mich ist es ein Lippenbekennntnis, wenn man sagt, es gibt keine Steueramnestie mehr. Den Spruch habe ich vor drei Jahren auch schon einmal gehört. Es ist für mich keine Garantie, wenn jetzt hier drin gesagt wird, es gibt keine Steueramnestie mehr: Die Regierung kann wechseln, es können neue Interessenten kommen. Daran habe ich keinen Glauben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Frau Abg. Oehri, darf ich Sie noch fragen, ob Ihr erstes Votum als Antrag auf Nichteintreten zu verstehen war?Abg. Judith Oehri
Nein, ich schliesse mich dem Abg. Marxer an. Er hat ja eigentlich den gleichen Antrag wie ich gestellt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, auf dem Titelblatt diese Berichts und Antrags habe ich für mich auch geschrieben: «Wann folgt die nächste Amnestie? Italien?». Ich denke mir, Anstand und Moral sollten sich in diesen Aktionen die Waage halten und die Politik sollte sich nicht zu weit vom Anstand entfernen. Das wäre sicherlich kein Luxus. Aber, und das möchte ich schon alle fragen, die sagen, dieser Ansatz sei der falsche. Sie merken also, ich habe durchaus auch Bedenken. Wie sollen wir zu diesen Einnahmen kommen? Das ist für mich eigentlich die Gretchenfrage, und ich denke mir, es wurde auch bereits mehrfach erwähnt, dass es eben darum geht, dass der Staat wieder entsprechende Einnahmen generieren kann. Und wenn man sagt, das ist der falsche Weg, was wäre dann der richtige Weg? Das wäre die Gretchenfrage, die wir beantworten müssen. Wie können wir zu diesen Einnahmen kommen? Und alle, die jetzt gesagt haben, sie sehen diesen Weg als den falschen an, die sollen doch bitte konstruktive Vorschläge einbringen, wie wir diese Gelder generieren können.
Den stv. Abg. Peter Wachter möchte ich unterstützen. Ich denke mir auch: Wenn es hier schon wiederum eine Lösung geben soll, dann soll diese auch etwas kosten. Franko, gratis oder - ich sage jetzt - zu attraktiven Konditionen soll dies nicht vonstattengehen.
Zum konkreten Vorschlag der Regierung, den wir ja bereits vor uns liegend haben, hätte ich eine Frage zu Art. 156 Abs. 2. Wir haben es ja gehört, der Abg. Harry Quaderer hat ausgeführt, der Art. 31 ff. bezieht sich auf Pauschalbesteuerte. Und wenn ich dann im Kommentar auf Seite 1 lese: «Die Steuerpflichtigen werden somit von der Einreichung detaillierter Unterlagen entbunden.» Da frage ich mich schon: Wie soll dann diese Kontrolle hier vonstattengehen, wenn man keine detaillierte Unterlagen einreichen muss? Ein System ohne Transparenz kann man nicht kontrollieren. Das gilt nicht nur bei den Steuern, das gilt auch in anderen Systemen, und deshalb frage ich mich bei diesem Punkt schon, wie das vonstattengehen soll. Aber wie gesagt, ich wäre allen kritischen Geistern hier drin dankbar, wenn sie uns einen konstruktiven Vorschlag unterbreiten können, wie wir zu diesen Einnahmen ohne eine Amnestie kommen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe irgendwie zwei Seelen in meiner Brust und für mich haben beide Lager irgendwo recht. Für mich gibt es einen pragmatischen Ansatz und einen rechtlichen oder moralischen mit der Signalwirkung. Ich habe das mit Ihnen gestern Abend noch diskutiert, Kollegin Judith Oehri. Ich habe Ihnen auch versprochen, dass ich mir das über Nacht nochmals überlegen werde und das habe ich gemacht. Ich komme einfach zum Schluss, wenn wir die heutige gesetzliche Lage anschauen: Heute kann man eine Selbstanzeige machen, Nachsteuer plus 10%, plus 4% Verzugszins. Und mit der Amnestie bezahlt man die Nachsteuer und den Verzugszins. Man spart sich eigentlich nur diese 10%. Das ist der Unterschied. 10%, nicht mehr und nicht weniger. Ja, das ist ein Zückerchen und ich frage mich: Was ist die Alternative? Belassen wir das heute so - da gebe ich recht -, ist das immer noch günstig, wenn wir das mit dem Ausland vergleichen, ist das absolut günstig. Dann könnten wir auch noch die Selbstanzeige-Nachsteuer massiv verschärfen. Warum nur 20%? Man könnte auch diskutieren noch mehr, 30% usw. Das kann ja auch eine Motivation sein, jetzt diese günstige Regelung, die wir heute haben, zu nutzen. Das wäre ein bisschen der negative Approach. Das andere bzw. die Vorlage ist der pragmatische, positive Approach, wo man die Leute ermutigen kann, die Unbelehrbaren, jetzt diese letzte Chance nochmals zu nutzen. Wählen wir den negativen Approach, dann müssen wir aber auch irgendwo Angst haben, dass dann wieder keine Bereitschaft zur Offenlegung da ist. Und ob die dann auffliegen oder nicht, ob man da dann versucht, etwas zu vertuschen usw., das kann ich nicht abschätzen. Das ist ein bisschen eine Glaubensfrage. Aber ich denke, von der moralischen Seite, das Signal, das wir aussenden, der Unterschied ist nicht so gross, wenn wir den Leuten jetzt nochmals ein Zückerchen geben und die nochmals ermutigen möchten. Ich bin kein Freund von Steueramnestien, aber in der heutigen Situation des Staatshaushaltes habe ich mich über Nacht wirklich dazu durchgerungen, diesen Schritt jetzt zu gehen. Es ist kein schönes Signal, da sind wir einig, aber ich denke, es ist pragmatisch, es ist ermutigend und es schafft schlussendlich Steuersubstrat, das wir die nächsten Jahre zur Verfügung haben und das dann auch ordentlich deklariert wird. Und von dem her gesehen, sollten wir diesen Weg gehen und unterstütze ich die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich war anfangs dieser Vorlage gegenüber doch sehr positiv eingestellt, weil ich einfach auf der einen Seite gesehen habe, dass hierdurch Steuereinnahmen generiert werden können, verstehe doch die Bedenken des Abg. Marxer und der Abg. Judith Oehri. Diese Bedenken kann ich voll verstehen. Es führt gewissermassen zu einem gewissen Glaubwürdigkeitsproblem. Wie auch der Abg. Wenaweser verschliesse ich mich jedoch einer Steueramnestie nicht ausdrücklich. Ich finde den Vorschlag des Abg. Wenaweser sehr gut, der uns das Beispiel Schweiz aufgezeigt hat. In der Schweiz hat anscheinend jeder die Möglichkeit, einmal in seinem Leben eine Steueramnestie zu machen. Meines Erachtens würde eine solche Regelung zu mehr Rechtssicherheit führen, da dann nicht alle fünf Jahre eine Amnestie gemacht werden müsste, sondern jeder einfach einmal im Leben von einer solchen Amnestie profitieren könnte. Ich würde diesfalls den Vorschlag des Abg. Wenaweser unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Kurz noch ein paar Ausführungen vorweg. Es ist interessant zu beobachten, wie zwei Anwälte, Experten, in dieser Materie zu so unterschiedlichen Haltungen kommen können. Doch dies nur am Rande.
Der Abg. Wendelin Lampert hat gefragt, was es denn für eine Lösung gibt, vor allem an die Kritiker dieser Vorlage. Die Selbstanzeige, und das hat der Kollege Batliner ausgeführt, ist in meinen Augen eine um 6% schlechtere Lösung als Variante A der neuen Vorlage. Da wird ein 10-prozentiger Zuschlag verlangt. In der Amnestieregelung, wie die Regierung sie vorschlägt, wird eine Nachsteuer samt 4% Zins verlangt. Die ordentliche, die normale Selbstanzeige sieht einen 10-prozentigen Zuschlag vor und deshalb ist die ordentliche Selbstanzeige heute absolut keine unattraktive Lösung für jemanden, der vor drei Jahren zu perfekten Konditionen gesagt hat, «nein, ist mir noch zu wenig gut» oder »kommt mir noch zu teuer». Und der, der sich diesmal nicht aufgedeckt fühlt, wird auch diesmal nicht teilnehmen.
Woher das Geld für die Haushaltssanierung kommen soll, wenn es nicht über eine weitere Steueramnestie akquiriert wird, wird gefragt. Wir haben nicht erst ein Massnahmenpaket hier in diesem Hohen Haus diskutiert. Das Nächste wurde jetzt noch verschoben, aber grundsätzlich geht es darum, über ein ausgewogenes Verhältnis von Ausgaben einsparen und Einnahmen generieren einen gesunden Staatshaushalt zu erzielen. Hier geht es eben darum. Aber ganz grundsätzlich geht es nicht darum, über so privilegierende Konditionen einen Bevölkerungsteil so zu privilegieren, dass Punkte wie Glaubwürdigkeit und Moral und Ethik über den Haufen geworfen werden. Und nochmals: Es gibt eine Regelung, sie heisst nicht Amnestie, sie heisst Selbstanzeige, und in meinen Augen ist sie um 6% teurer als diese Amnestieregelung. Und: Eine Pauschalabfindung für die Vergangenheit ohne Belege - Entschuldigung - kann überhaupt nicht infrage kommen in Liechtenstein. Ich weiss nicht, wer auf diesen Vorschlag letztlich gekommen sein kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Den Ausführungen des Abg. Thomas Vogt ist zu entnehmen, dass suggeriert wurde, dass alle fünf Jahre eine Steueramnestie eingeleitet wird. Das ist effektiv nicht so. Wir haben es vorhin ausgeführt, dass es im 2011 die erste gab, eine befristete Selbstanzeige, die immerhin CHF 24 Mio. für den Staat eingebracht hat, und dass wirklich deklariert wird, dass dies die letzte Steueramnestie ist. Natürlich kann jeder Landtag immer wieder selbst bestimmen; es ist hoffentlich auch so, dass er frei bestimmen kann. Aber das wird im Kontext gemacht, welcher die äusseren Bedingungen miteinbezieht. Ich habe gesagt, die internationalen Entwicklungen haben sich verändert, und der Abg. Christian Batliner hat es sehr gut ausgeführt, dass diese Bedingungen nochmals eine Steueramnestie begründen, auch wenn diese nicht bejubelt wird.
Ich frage mich bei den Ausführungen der Abg. Thomas Vogt und Christoph Wenaweser, wo ihre Moral und Ethik ist, wenn sie sagen, die Schweizer können einmal im Leben eine Amnestie vornehmen. Es sind genau die gleichen moralischen, ethischen Fragestellungen, die sich dann stellen. Dann zu den Ausführungen des Abg. Christoph Wenaweser betreffend die eventuelle Überweisung an die Regierung nach der 1. Lesung: Ich denke, dass wir diese Steueramnestie heute hier in der 1., 2. und 3. Lesung verabschieden sollten, wenn wir sie wollen, damit sie auch am 1.1.2014 in Kraft treten kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich kann mich den Voten meiner Fraktionskollegen vollumfänglich anschliessen und ich frage mich insbesondere auch, in welcher Kadenz und zu welchem Zeitpunkt Steueramnestien vertretbar sind. In Liechtenstein wurde mit der Einführung des neuen Steuergesetzes während eines Jahres die Möglichkeit geboten, eine befristete Selbstanzeige über unversteuerte Vermögen oder Einkünfte vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist konnte man weiterhin straffrei Selbstanzeigen tätigen, wobei hier ein Verzugszins von 4% und ein Zuschlag von 10% erhoben wurden. Obwohl das Ende der letzten Steueramnestie noch nicht einmal zwei Jahre zurückliegt, will die Regierung abermals eine Amnestie gewähren - dieses Mal soll aber die Nachsteuer samt Zins von 4% für die vergangenen fünf Jahre fällig werden. Die Begründung, die geliefert wird, ist fiskalpolitischer Natur. Man geht aufgrund der internationalen Entwicklungen, wie Abgeltungssteuerabkommen, Diskussion über automatischen Informationsaustausch usw., von einem Umdenken aus. Offenbar wurden Wünsche nach einer weiteren Amnestie an die Regierung herangetragen und es bestehe die hohe Wahrscheinlichkeit, dass nicht wenige Steuerpflichtige gewillt wären, ihre unversteuerten Vermögen und Einkünfte nun doch zu deklarieren. Diese Begründung genügt mir nicht.
Ich bin nicht der Meinung, dass es nach zwei Jahren schon wieder ein attraktives Angebot seitens des Staates braucht. Das wäre das falsche Signal an die ordentlichen Steuerzahler - so nach dem Motto: «Wer genug versteckt hat, ist gegenüber dem Staat in einer guten Verhandlungsposition für die Legalisierung der Gelder.» Eine solche Aneinanderreihung von Steueramnestien ist für mich willkürlich. Die Steuerwilligen können von der normalen Selbstanzeige gemäss Art. 142 des Steuergesetzes Gebrauch machen. Aufgrund des verspürten Drucks der internationalen Entwicklungen wird auch diese Möglichkeit für die Steuerpflichtigen interessant sein. So schreibt zumindest auch die Regierung in ihren Erläuterungen zu Art. 142, dass die Konditionen für die normale Selbstanzeige relativ günstig seien, weshalb sie darauf mit einer Erhöhung des Zuschlages auf die Nachsteuer von 10 auf 20% reagieren will. Ich bin der Meinung, dass die Steueramnestie nicht gewährt wird und dieser attraktive Zuschlagsatz von 10% belassen wird.
Ich denke, auf die Frage des Abg. Wendelin Lampert, wie wir dann zu den Einnahmen kommen sollen, wenn nicht über eine solche Steueramnestie, kann ich Ihnen sagen: Über die ordentlichen, ehrlichen Steuerzahler oder eben über Steuerzahler, die von dieser offenbar doch relativ günstigen Selbstanzeige Gebrauch machen können. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Noch zum Abg. Marxer: Er hat kritisiert oder angemerkt, dass hier zwei Anwälte unterschiedliche Meinungen hätten. Das Thema ist für mich auch keine rechtliche Frage, sondern mehr eine politische Frage. Und daher ist es für mich völlig verständlich, dass auch zwei Anwälte unterschiedliche Meinungen haben können in diesem Fall.
Dann zum Abg. Kaiser: Ich halte die Vorlage überhaupt nicht für unmoralisch. Meines Erachtens ist das auch kein Thema der Moral, sondern mehr ein Thema der Glaubwürdigkeit. Ich teile, wie gesagt, ein bisschen die Bedenken der Abg. Oehri und Marxer, dass wir die Glaubwürdigkeit mit dieser Steueramnestievorlage ein bisschen verlieren. Und eine Lösung wäre meines Erachtens die des Abg. Wenaweser, dass wir dafür einmal festsetzen, dass jeder hier in Liechtenstein die Möglichkeit einer Selbstanzeige oder einer Amnestie hat, aber nur einmal im Leben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur ganz kurz dem Kollegen Lampert ein paar Antworten geben: Sie haben ja die Zweifler aufgefordert, die Skeptiker aufgefordert, Wege aufzuzeigen. Ich glaube, ein Weg war in meinem Votum ja enthalten.
Zum Kollegen Kaiser: Die Begriffe Moral und Ethik habe ich nicht verwendet. Es geht mir darum, eine Lösung zu suchen, die Rechtssicherheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit gibt. Und wenn wir eine Steueramnestie nach solchen Kriterien in unseren Gesetzen festschreiben wollen, dann haben wir keine Zeitnot, heute etwas zu verabschieden. Dann können wir das auch im nächsten Jahr noch tun. Mittlerweile sind doch etliche Vorschläge vorhanden. Es ist uns auch schon ein Ergänzungsvorschlag des Regierungschefs unterbreitet worden. Auch darüber können wir dann in Ruhe befinden, ohne Zeitnot zu haben. Aber Sie haben schon recht, Herr Kollege Kaiser, wenn wir diese Steueramnestie II, wie sie jetzt vorliegt, wollen, dann müssen wir heute entscheiden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich habe lieber den Spatz in der Hand, als nach der Taube auf dem Dach zu schielen, ehrlich gesagt, meine Damen und Herren. Es mag hier eine moralische Diskussion sein oder nicht. Ich persönlich habe keine moralischen Probleme damit, Steuereinnahmen zu generieren, und ich habe auch keine Probleme damit, dasselbe zu tun wie unsere umliegenden Länder. Ich erinnere Sie daran, dass das Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich sogar eine anonyme Besteuerung zulässt, was hier ja nicht angedacht ist. Auch die Glaubwürdigkeit stelle ich nicht in Frage. Ich mache das unter dem Motto «Sanierung Staatshaushalt» und hier - muss ich sagen - möchte ich auch keine 12 oder 13 oder 14 Monate lang eine bessere, einfachere oder schönere Lösung finden. Ich finde, das ist eine pragmatische Lösung, wir machen das heute. Wir werden jetzt nicht noch zu viel Elan investieren und versuchen, eine perfekte, ehrliche Welt aufzubauen, weil es diese nie geben wird, und ich denke, wir sollten hier wirklich etwas weiter und einfacher unsere Gedanken fassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordente. Ja, in der ganzen Thematik der Steuern haben wir in den letzten fünf Jahren einige Male nachgebessert oder in mehreren Schritten Anpassungen gemacht. Wenn man zurückdenkt an die Liechtenstein- Erklärung, da waren wir auch noch der Meinung, wir gehen bis zum OECD-Standard und nicht weiter, und auch das hat sich geändert. Ich glaube, vor allem Liechtenstein hat sich über die letzten fünf Jahre damit auseinandersetzen müssen, wie die Zukunft aussehen wird, und ich glaube, wir sind da noch nicht ganz fertig, und ich sehe den Vorschlag der Regierung auch ein wenig in diesem Kontext. Ob man das jetzt aus moralischen Überlegungen ein wenig schärfer oder weniger scharf tun muss, muss jeder für sich selber entscheiden. Aber ich denke schon: Es ist über die ganze Zeitspanne hinweg betrachtet eine relativ kurze Zeit, in welcher wir doch grosse Änderungen gemacht haben bezüglich dessen, wie wir Steuerhinterziehung und Steuerbetrug einschätzen, auch von einer strafrechtlichen Seite. Und ich denke, das muss man auch betrachten, das gilt auch für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Es ist nicht so lange her, dass man von Steuerhinterziehung noch als Kavaliersdelikt in diesem Land gesprochen hat und als etwas, was durchaus eventuell beim einen oder anderen zur Praxis gehört hat, und es wurde nicht angeprangert. Ich verstehe die moralischen Überlegungen, dass man sagt, es kann ja nicht sein, dass man die, die es richtig gemacht haben, jetzt bestraft. Nur war es nicht zuletzt auch die Politik, die hier nie aktiv tätig wurde. Nun, für mich gibt es noch eine weitere Komponente, die ich bis jetzt noch nicht so gehört habe. Wir sprechen hier über Recht zu schaffen. Ich möchte die Regierung fragen, wie sie es nach den ganzen Anpassungen sieht, wie es mit dem Durchsetzen aussieht. Wie sieht die Regierung entweder auf dieser Basis, die wir heute behandeln, oder auf der schon bestehenden, ihre Aufgabe bezüglich der Durchsetzung? Sprich, werden wir die gängige Praxis, wie wir sie heute haben, beibehalten oder sieht man auch die Notwendigkeit, bei den Kontrollen oder auch bei denen, wo man gewisse Vermutungen hat, aktiver zu kontrollieren? Und wenn ich hier das Stichwort Italien und ihr elektronisches System höre, dann denke ich, dass es das bei uns im Land bei Weitem nicht braucht. Da können Sie jede Gemeinde fragen und die sagen Ihnen schon, wo sie suchen würden. Die Frage ist nur: Wird das aktiv und verschärft gemacht oder wird das nicht gemacht? Das ist für mich die viel grössere Frage, als die Rechtsbasis dafür zu schaffen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Entschuldigen Sie, Herren Vogt und Wenaweser, wenn ich nochmals etwas nachfasse. Ich kann etwas nicht nachvollziehen oder habe etwas falsch verstanden. Sie begründen die einmalige Amnestie, wie sie die Schweiz hat, damit, dass man es einmal im Leben «machen» darf. Dann sei es okay. Meine Frage an Sie ist: Sind dann die hohen Ethik-, Moral- und Glaubensgrundsätze, die die Frau Abg. Oehri und der Abg. Marxer vorhin angebracht haben, beiseite geschoben? Bei einer zweiten Möglichkeit, die aus den genannten Gründen gegeben werden soll, sei es unmoralisch oder unethisch und weise keine Glaubwürdigkeit auf - insbesondere die Glaubwürdigkeit haben sie angesprochen - und bei einer einmaligen Möglichkeit fällt dies alles weg, dann ist es möglich. Das verstehe ich nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich fange gerade mit dem Letzten an. Also, ich streite auch mit den Abg. Wenaweser und Vogt über ethische Fragen. Das geht nicht nur an die FBP. Das geht auch in unserer Fraktion einher.
Vielleicht zum Abg. Gerold Büchel: Also wenn die Gemeinden schon wissen, wer nicht korrekt deklariert, dann frage ich mich: Warum brauchen die Amnestie? Dann müssten einfach die Kassiere aktiv werden und dann hätten wir das.
Ich habe noch eine Frage an die Abgeordneten, die in der letzten Legislaturperiode dabei waren, eine Amnestie bewilligt und gesagt haben: «Das war es jetzt». Warum soll ich heute glauben, dass es das jetzt war? Denn ich habe Ihnen schon einmal geglaubt, dass es das war. Warum soll ich das jetzt ein zweites Mal tun? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Wachter
Ich möchte mich den Fragen des Abg. Büchel anschliessen und hätte gleich eine konkrete an die Regierung: Plant die Regierung den Informationsaustausch in Steuerfragen und Steuersachen auch im Inland anzuwenden oder ist das nicht auf der Zeitachse? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Zum Abg. Johannes Kaiser: Nochmals, für mich ist diese Vorlage keine moralische Frage. Ich bin einfach der Ansicht, dass wir mit einer solchen Bestimmung, wie es der Abg. Wenaweser vorgeschlagen hat, eine Bestimmung im Gesetz festsetzen könnten und diese dann hoffentlich auch über längere Zeit Bestand hätte. Dies würde meines Erachtens einfach zur Rechtssicherheit beitragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich möchte jetzt nicht sagen, was die Gemeinden wissen oder nicht wissen. Ich denke nur, dass man bei unseren Grössenverhältnissen ein elektronisches System nicht braucht, um hier systematisch auszuarbeiten. Ich weiss nur nicht, wie konkret bei uns die Verwaltung die Durchsetzung oder die Kontrolle ausführt. Ich denke, dass die Gemeinden relativ gut wissen, wie die Situationen in den einzelnen Gemeinden sind. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit möchte ich das Wort an die Regierung übergeben. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Der Regierung war es natürlich bewusst, dass das Thema Steueramnestie nicht von allen mit grosser Freude aufgenommen wird. Auch die Regierung hat sich intensiv Gedanken gemacht, ob man eine weitere Amnestie gewähren möchte oder nicht, und falls ja, auch unter welchen konkreten Bedingungen. Nach eingehender Prüfung der Sachlage und insbesondere auch aufgrund unseres Staatshaushaltes hat sich die Regierung dann klar für diesen Weg entschieden. Es wurde von verschiedenen Abgeordneten auch bereits ausgeführt - und ich denke, das ist ein ganz wesentliches Argument -, es geht hier nicht um einmalige Mehreinnahmen. Diese Amnestie führt auch in den Folgejahren zu höheren Steuereinnahmen, weil das Steuersubstrat entsprechend zunehmen wird. Und das ist dann eben nachhaltig. Und für den Staatshaushalt in der aktuellen Situation sind das extrem wichtige Beträge, die wir dort generieren können. Und aus diesen Gründen, wie gesagt, hat sich die Regierung trotz allfälliger Kritik dafür entschieden, diesen Weg zu gehen.
Man muss auch sehen, dass natürlich die Entwicklung, die sich in den letzten Monaten abgespielt hat, auch auf der Ebene der Ethik und Moral gewisse Spuren hinterlassen hat. Liechtenstein hat ja Jahrzehnte von der Steuerhinterziehung profitiert. Das war für uns ein Kavaliersdelikt und wurde entsprechend auch nicht geahndet. Und wenn man die letzten Jahre angeschaut hat, auch die letzten Monate angeschaut hat, hat sich hier ein klarer Wandel ergeben. Und ich denke, auch vor diesem Hintergrund ist es eben ein Anliegen der Regierung, dass man jetzt nochmals eine Chance bietet und seine privaten Dinge in Ordnung bringen kann.
Ich möchte gerne noch auf zwei, drei Fragen, die gestellt worden sind, eingehen. Ich fange bei der Frage des Abg. Peter Wachter an: Die Regierung plant ganz klar nicht, das Bankgeheimnis in Liechtenstein aufzuheben. Ich denke, der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut, und ich spreche mich auch ganz klar gegen den «gläsernen Bürger» aus. Wenn ich diese Thematik in Italien mit diesem Serpico-Programm sehe, dann läuft es mir kalt den Rücken runter. Das ist sicher nicht im Interesse unseres Staates.
Der Abg. Gerold Büchel hat gefragt, inwieweit das Steuergesetz in Zukunft durchgesetzt werde. Ich denke, es ist so, dass die Steuerverwaltung jetzt schon zunehmend bei gewissen Erkenntnissen nachfragt und die Schraube angezogen hat. Aber wie gesagt, es ist nicht die Idee, dass wir diesen Kontrollapparat ausbauen und dann die Bürger piesacken. Ich denke, das ist nicht unsere Mentalität, und zu dem bin ich auch nicht zu haben.
Der Abg. Wendelin Lampert hat noch die Frage gestellt, wie das mit diesem neu vorgeschlagenen Absatz 2 zu sehen ist, wie denn kontrolliert werden soll, wenn eben keine detaillierten Unterlagen einzureichen sind. Ich denke, das ist ja genau das Thema bei der Steueramnestie. Die Leute wollen ja offenlegen. Und es liegt im ureigenen Interesse dieser Personen, dass sie eben wirklich alles offenlegen und damit die Vergangenheit gelöst haben. Wenn sie eben nicht alles offenlegen, dann muss man sich fragen, ob sie überhaupt von dieser Amnestie Gebrauch machen möchten. Und wir haben einfach aufgrund verschie-dener Diskussionen in den letzten Wochen, seit wir die Vorlage verabschiedet haben, festgestellt, dass es Konstellationen gibt, bei denen die Einzelpersonen nicht detailliert die letzten fünf Jahre offenlegen möchten, um allenfalls nicht andere Personen hineinzuziehen oder auch aus diversen anderen Gründen. Und mit dieser pragmatischen Lösung können wir hierzu Hand bieten. Das hat aber die Konsequenz, dass es deutlich teurer wird. Diese Sätze, die wir hier festgelegt haben, orientieren sich ganz klar am maximalen Steuersatz für das Vermögen zuzüglich 50% Zuschlag. Also, die Sätze sind wirklich deutlich höher, als man rechnen müsste, wenn man detailliert offenlegt. Und wir glauben, dass wir mit dieser zweiten Variante doch eine attraktive Möglichkeit geschaffen haben, das Ganze relativ einfach und pragmatisch abzuhandeln.
Wie gesagt, ich habe durchaus Verständnis, wenn der Landtag gewisse Kritik übt und auch italienische Verhältnisse anspricht. Ich habe mir diese Frage auch gestellt: Können wir es uns jetzt leisten, eine zweite Amnestie in dieser kurzen Folge nochmals vorzulegen? Ich bin zur Überzeugung gelangt, insbesondere auch als Finanzminister, dass hier wirklich Potenzial liegt für Staatseinnahmen. Ich habe das Ganze auch wieder pragmatisch angeschaut und habe mir gesagt: Wenn wir eine Möglichkeit finden, auf relativ einfache Art und Weise zu grösseren Geldbeträgen zu kommen, die dann auch nachhaltig fliessen, dann müssen wir jetzt diese Chance wahrnehmen. Denn auf der anderen Seite würde das bedeuten, wieder gewisse Einsparungen vorzunehmen und den Bürger an diversen Orten weiter zu belasten. Und ob das dann der richtige Weg ist, darüber kann man dann wirklich geteilter Meinung sein. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Ich möchte mich beim Herrn Regierungschef für diese ausgewogene, wohltemperierte Stellungnahme bedanken. Das hat richtig wohl getan nach diesen hochtrabenden, moralisierenden Wortschwällen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Mich würde jetzt schon noch interessieren, was Sie zum Vorschlag des Abg. Christoph Wenaweser meinen: Die Lösung in der Schweiz mit einmaliger Möglichkeit in seinem Leben, eine Amnestie zu beantragen. Denn ich denke, es ist eben schon ein Unterschied, ob ich eine Teilamnestie machen kann: Immer wieder häppchenweise, alle paar Jahre wieder kommt eine Amnestie. Sie sprechen jetzt für diese Regierung. Die nächste Regierung, das wurde auch bereits erwähnt, kommt dann vielleicht zur Erkenntnis, dass man eine dritte Amnestie machen sollte. Und das Modell aus der Schweiz, das war mir nicht bekannt. Ich finde das auch überlegenswert. Und ich wäre schon noch daran interessiert, was die Regierung zu diesem Lösungsansatz in der Schweiz sagt.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Vorerst der Regierung besten Dank für ihre Ausführungen. Da der Regierungschef-Stellvertreter in der Zwischenzeit eingetroffen ist, möchte ich ihn um eine kurze Stellungnahme vielleicht auch zu diesem Thema bitten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Auch ich möchte mich beim Regierungschef bedanken. Er machte einige interessante Ausführungen. Wir haben eine unterschiedliche Auffassung über Nachhaltigkeit in dieser Frage. Sie sagen, Nachhaltigkeit in dieser Frage ist, dass das Steuersubstrat auch in Zukunft mitversteuert wird. Da gebe ich Ihnen - ich sage jetzt - mathematisch Recht. Politisch nachhaltig ist, wenn eine glaubwürdige Lösung präsentiert wird. Und diese Lösung kann ich 95% der Liechtensteiner auch heute noch nicht erklären und nicht begründen. Sie sagen, in Konsequenz werden wir die Bürger weiter belasten müssen, weil wir eben dieses Geld nicht haben. Und ich antworte: Die heutige Selbstanzeige gibt sämtliche Möglichkeiten. Und wenn für die Zukunft mit dem höheren Zuschlag die Schraube angezogen wird, müsste das Motivation genug sein, oder auch diese Lösung wird nicht die Motivation für den Steuerhinterzieher sein, dies offenzulegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Zum Abg. Wendelin Lampert: Dieses Schweizer Modell war mir bis anhin nicht bekannt. Ich habe gestern vom Abg. Christoph Wenaweser kurz von dieser kleinen Steueramnestie gehört. Ich denke, das ist durchaus eine Möglichkeit, die man sich vorstellen könnte. Wir haben dieses Thema bis jetzt nicht auf dem Tisch gehabt und haben uns deshalb auch für den Weg der aktuellen Vorlage entschieden. Und für uns war klar, auch vom Signal her, dass wir eben genau mit dieser Vorlage die normale Selbstanzeige deutlich verschärfen wollten.
Ein zweiter Aspekt, den ich noch anbringen kann: Der Abg. Christoph Wenaweser hat ja auch erwähnt, dass er eine Trickserei auf alle Fälle unterbinden möchte, wenn jemand sich bei der letzten Steueramnestie nicht komplett offengelegt hat und dann nochmals davon profitieren möchte. Dagegen kann man allenfalls bei der Vorlage das Wort «erstmals» einfügen. Somit können im Prinzip nur jene von dieser Amnestie Gebrauch machen, die sich erstmals selbst anzeigen. Und dann wäre man einigermassen auf diesem Weg, dass keine doppelte Möglichkeit geboten wird. Eine grundsätzliche kleine Steueramnestie einzuführen, war, wie gesagt, bis jetzt auf Regierungsebene kein Thema. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, und guten Morgen sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke dem Abg. Büchel für die Rückfrage zu meinem Standpunkt. Ich bin zwar ein Mann, aber ein bisschen Multi-tasking beherrsche ich auch. Ich habe natürlich im Büro den Landeskanal eingeschaltet und habe die Debatte bei der Arbeit mitverfolgt und kann darum gerne auch kurz Stellung nehmen.
Der Herr Regierungschef und ich stimmen uns in allen wesentlichen Fragen regelmässig ab, und wir haben uns auch zu diesem Thema gegenseitig abgesprochen. Ich teile zu 100% seine Einschätzung. Betreffend die Frage der Schweizer Regelung geht es mir auch gleich: Ich habe das auch erst vor Kurzem erfahren. Ich finde, das würde sicher eine gewisse Komponente dieses moralisch ethischen Problems entschärfen. Ich sehe das als interessanten Ansatz an, den man sicher berücksichtigen sollte und in diese Diskussion einfliessen lassen muss. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke für das Wort, Herr Präsident. Durch die verschiedenen Voten fühle ich mich jetzt wirklich noch einmal ermuntert und ermutigt, wirklich ernsthaft beliebt zu machen, diese Möglichkeit der einfachen oder kleinen Steueramnestie nach Schweizer Modell in unser Steuergesetz aufzunehmen. Dann müssen wir nicht heute eine zweite einmalige Steueramnestie beschliessen, die dann halt befristet gilt, sondern dann könnte dieses Modell sauber geprüft werden. Dann könnte man sich auch den Vorschlägen, die der Herr Regierungschef verdankenswerterweise noch zum Art. 156 Abs. 2 gebracht hat, noch vertieft annehmen. Und dann hätten wir einfach eine Chance, das Steuergesetz in diesem Bereich dauerhaft sauber aufzustellen. Herr Kollege Schurti, auch wenn Sie es nochmals gesagt haben, wird es nicht wahrer deswegen. Ich habe in diesem Zusammenhang nie hochtrabend moralisiert. Mir geht es um eine pragmatische Lösung, die uns Rechtssicherheit gibt für längere Zeit. Das ist mein grosses Anliegen. Ich mache es wirklich ernsthaft beliebt, in diese Richtung vorzugehen. Ich weiss aber jetzt nicht, wie das vom Vorgehen her im Landtag gemacht werden sollte.Landtagspräsident Albert Frick
Diesbezüglich kann ich Ihnen eine klare Auskunft erteilen: Sie müssten dann jetzt Antrag stellen auf Überweisung an die Regierung zur Überarbeitung im Lichte der Debatte. Dann werden wir darüber abstimmen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Der Herr Regierungschef hat ja erwähnt, man könnte mitunter mit dem Wort «erstmals» - ich nehme an, es wäre dann Art. 156, in den wir dieses Wort einfügen müssen - hier eine Zwischenlösung finden. Ich bin schon ein wenig erstaunt, wenn der Herr Regierungschef sagt, er hätte erst gestern von dieser Lösung aus der Schweiz gehört. Mir war sie schon auch nicht bekannt, aber ich befasse mich ja mit diesem Thema auch nicht gerade des Öftern.
Ich frage mich einfach, was der Abg. Christoph Wenaweser zum Einschub des Wortes «erstmals» im Art. 156 meint, ob das mitunter ein Kompromiss wäre, damit wir hier diese wiederholten Amnestien ein wenig unterdrücken könnten? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Wenn wir in der gegenständlichen Vorlage jetzt einfach das Wort «erstmals» einführen, dann sind wir immer noch bei einer einmaligen Steueramnestie, befristet vom 1.1. bis 31.12.2014. Wenn wir eine Lösung nach dem Schweizer Modell suchen, dann gilt das halt dauerhaft. In dieser Vorlage gilt es halt einfach wieder nur für ein Jahr.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Mit dem Schweizer Modell kann sich die Regierung auch in Zukunft befassen. Das könnte auch ab 2015, 2016 eine Möglichkeit sein. Wenn sie so etwas einführen möchte, dann kann sie es auch in Ruhe anschauen, dieses kennenlernen und dann wäre das vielleicht eine Möglichkeit für die Zukunft. Das behindert die heutige Vorlage absolut nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Wachter
Ich möchte einfach noch auf einen Umstand hinweisen. Ich glaube nicht, dass wir je eine Lösung finden werden, die dann abschliessend und für immer gültig ist. Denn solange Steuern erhoben werden, wird es Leute geben, die das versuchen, eben für sich selber zu interpretieren und zu optimieren. Ich würde deshalb vorschlagen, dass wir, weil das nicht möglich ist, auf den Bericht und Antrag der Regierung eingehen, den Vorschlag diskutieren und schauen, was dabei herauskommt. Ich würde diesen Vorschlag machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass wir hier zwei unterschiedliche Zielrichtungen verfolgen. Mit der befristeten Steueramnestie ist ganz klar, dass die Personen animiert werden, im 2014 ihre Vermögenssituation zu klären, und damit relativ rasch auch diese Gelder in die Staatskasse fliessen. Bei einer kleinen Steueramnestie ist es natürlich so, wie ich das vom Abg. Wenaweser mitbekommen habe, dass man einmal in seinem Leben seine Vermögenswerte offenlegen kann, die nicht deklariert sind. Das kann dann irgendwann passieren. Und von daher ist das ein Prozess, der unter Umständen relativ lange dauert. Wir haben bei uns ja zusätzlich noch diesen Artikel betreffend Selbstanzeige. Und ich meine, auch damit hat dann in Zukunft jeder die Möglichkeit, unter verschärften Bedingungen wohlgemerkt, nichtdeklarierte Vermögen offenzulegen. Aufgrund der aktuellen Situation im Staatshaushalt würde ich eben doch beliebt machen, dass der Landtag auf diese Vorlage eintritt und diese Amnestie in dieser Form, wie sie vorgeschlagen wurde, mit den Änderungsanträgen, die ich gestern verteilt habe, entsprechend auch beschliesst. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz, was das Schweizer Modell anbelangt: Ich denke, wenn das heute in der Schweiz so ist, heisst das nicht, dass das in der Schweiz auch in Zukunft so sein wird. Wenn die Schweiz sich entschliessen sollte, dass Personen, die vor dreissig Jahren schon einmal in den Genuss einer Steueramnestie gekommen sind, wenn man die nochmals abholen und ermutigen möchte, nichtdeklarierte Gelder offenzulegen, dann wird das Schweizer Parlament, wenn das mehrheitsfähig ist, eine solche Lösung wohl auch anstreben. Ich habe jetzt das nicht im Detail geprüft. Und das muss man dann halt zum konkreten Zeitpunkt anschauen. Ich finde es wichtig, und ich denke, da sind wir uns heute einig: Es gibt jetzt einfach zwei Lager: Entweder geht man den pragmatischen Ansatz und folgt der Regierung oder man hat eher den moralischen Ansatz. Aber diejenigen, die einen pragmatischen Ansatz wählen, haben sich eigentlich klar geäussert, dass es nicht Courant normal werden soll, dass alle zwei, drei Jahre eine Steueramnestie kommt. Alle haben sich kritisch geäussert. Aber ich denke, in der heutigen Situation des Staatshaushaltes ist das richtig. Und wenn dann in 20 Jahren wieder eine Steueramnestie kommen sollte, was ich nicht hoffe, wird man das dann prüfen müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Ich habe eben schon auch Angst, dass die nächste Amnestie irgendwann folgen wird. Vielleicht nicht in dieser Legislatur, aber in einer nächsten. Und das möchte ich, ehrlich gesagt, verhindern. Und da finde ich den Ansatz von Christoph Wenaweser durchaus diskutabel. Nach meinem Wissensstand wurde ja in der letzten Steuerreform nicht von Amnestie gesprochen, sondern von Selbstanzeige. Und da frage ich mich: Wenn wir jetzt in diesem Art. 156 das Wort «erstmals» einfügen würden, wären dann Leute, die die Selbstanzeige gemäss dem bestehenden Gesetz genutzt hätten, von dieser zusätzlichen Amnestie ausgenommen? Würde sich diese erstmalige Amnestie im Prinzip auch auf die Vergangenheit beziehen? Sprich, wer die Selbstanzeige genutzt hat, der kann sie nicht nochmals nutzen, wenn er eben nur eine Teilselbstanzeige von seinem Vermögen gemacht hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke für das Wort. Nochmals, an der Gebetsmühle der Moral kann jetzt dann aufgehört werden zu drehen. Ich habe nie von der Moral geredet. Ich habe von Rechtssicherheit und Planbarkeit geredet. Herr Kollege Batliner, die sogenannte kleine Amnestie ist in der Schweiz seit dem 1.1.2010 in Kraft und es redet niemand in der Schweiz im Moment von Steueramnestien, die dann allenfalls irgendwann einmal kommen können. Das wissen wir doch alle nicht, was die Schweiz in sieben, acht oder in 13 Jahren macht. Tatsache ist, diese kleine Steueramnestie ist seit 1.1.2010 in Kraft, wird regelmässig verwendet, da gibt es Erfahrungsberichte, und ist offensichtlich stabiler als unser Steuergesetz. Wir reden jetzt seit 2011, jetzt haben wir Ende 2013, schon über die zweite Steueramnestie in zwei Jahren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte noch einen Antrag beliebt machen und ich hoffe, der Vorsitzende behält den Überblick über die verschiedenen Anträge, die schon so im Raum stehen. Mein Antrag wird lauten, dass wir nicht auf diese Vorlage eintreten. Denn ich denke, die heutige Selbstanzeigeregelung ist attraktiv genug. Ich weiss, dass ich mit Nichteintreten sogar auf eine Verschärfung der Selbstanzeige verzichte, womit ich kein Problem habe. Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, am heutigen Steuergesetz etwas zu ändern, sprich insbesondere eine zweite Steueramnestie zu lancieren. Und deshalb würde ich Nichteintreten beantragen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte diesen Antrag von Herrn Marxer durchaus unterstützen. Ich denke, es sind sehr viele Fragen aufgeworfen worden, und ich glaube, wenn die Regierung diese Fragen dann auf die nächste Vorlage für eine Steueramnestie oder unter Umständen Steuergesetzveränderungen prüft und bringt, dann haben wir auch eine gute Lösung. Ob das jetzt dieses Jahr noch durchgedrückt wird oder ob wir dieses Jahr jetzt verlieren: Ich glaube, bis jetzt haben die Leute keine Steuern bezahlt, die da in diese Amnestie kommen möchten. Es ist die Frage, ob das wirklich dann Sinn macht. Also ich würde sagen, ich unterstütze den Antrag des Nichteintretens, und ich denke, es ist Zeit, die Diskussion auszuwerten und zu prüfen, was wir zukünftig machen möchten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe den Abg. Wolfgang Marxer anders verstanden. Er sagt Nichteintreten. Nichteintreten heisst für mich, die Vorlage geht nicht zur Regierung, die Vorlage ist vom Tisch, es werden keine Fragen beantwortet. Ansonsten habe ich den Abg. Wolfgang Marxer falsch verstanden. Sie haben schon Recht, dass die jetzige Selbstanzeigelösung gegeben ist und durchaus auch attraktiv sein mag. Aber sie wirkt einfach nicht, wir holen diese Gelder nicht herein. Und der Abg. Johannes Kaiser hat es treffend gesagt, es ist nicht eine einmalige Einnahme, es ist eben nachhaltig. Nachhaltig bei den Einnahmen. Diese Gelder werden in den Folgesteuererklärungen immer wieder aufscheinen und entsprechend sind diese auch zu versteuern. Da habe ich einfach das Dilemma, dass ich sagen muss, wir brauchen dieses Geld. Aber wie gesagt, ein Nichteintreten bedeutet, die Vorlage ist vom Tisch und es wird keine Beantwortung der Fragen geben. Dann müsste man sich schon eher dem Vorschlag von Christoph Wenaweser anschliessen, der sagt: Verschieben, bitte die Schweizer Lösung abklären.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ganz kurz zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Wenn man das Wort «erstmalig» einfügt in Art. 156 Abs. 1, würde das bedeuten, dass jene Personen, die bei der letzten befristeten Selbstanzeige teilgenommen haben, hiervon ausgeschlossen wären. Das ist ganz klar. Auch wenn das Wort «Amnestie» damals nicht genannt wurde.
Dann zu den Voten der Abg. Wolfgang Marxer und Peter Büchel: Ich bin jetzt doch etwas überrascht, dass Sie gesagt haben, man soll nicht eintreten. Ich habe Sie in Ihrem ersten Votum so verstanden, dass man sehr wohl eintreten soll, dann allenfalls die Verschärfung durchführen soll und die jetzige Lösung allenfalls befristet. Wenn Sie nicht eintreten wollen, dann heisst das, dass das Thema für die Regierung vom Tisch ist. Das muss ich schon klar sagen. Ich werde keine weitere Vorlage erarbeiten, wenn der Landtag Nichteintreten beschliesst. Wenn Sie das der Regierung zur Stellungnahme übergeben, dann ist klar, dass wir uns mit diesen Fragen auseinander setzen und sie beantworten. Wir haben dann natürlich ein Jahr verloren, aber über das kann man diskutieren. Aber nicht eintreten bedeutet Nichteintreten und damit keine weitere Vorlage der Regierung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Klarstellung.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Da möchte ich auch einhaken: Nichteintreten, denke ich, im Hinblick auf den Staatshaushalt ist die schlechteste aller Varianten. Dann tritt auch keine Verschärfung in Kraft. Dann ist das Thema definitiv vom Tisch. Also möchte ich doch beliebt machen, gerade im Hinblick auf die heutige Debatte, dass eingetreten wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Der Antrag war so gedacht: Ja, mit dieser Vorlage, die den Schwerpunkt nicht auf Art. 142, sondern auf Art. 156 hat, wenn der vom Tisch ist, habe ich kein Problem damit. Ich weiss nicht, warum der Regierungschef sagt, dass es dann für ihn erledigt ist. Denn er kann jederzeit mit einer neuen, verbesserten Vorlage kommen, wenn er will und dies als nötig erachtet. Und ich bin mir bewusst, dass, bis eine neue Lösung vorliegen würde, keine Verschärfung bezüglich des Zuschlags stattfinden würde. Wenn Sie sagen, wir wollen hier eintreten, dann wird diese Verschärfung in Kraft treten, und ich werde dabei bleiben, dass die Amnestie als solche aus diesem Bericht und Antrag gestrichen wird. Der andere Ansatz, dann haben Sie die Verschärfung sofort eingeführt und in meinen Augen keine Amnestie beschlossen, oder die Regierung ist bereit, aufgrund dieser Diskussion mit einer komplett neuen Vorlage zu kommen, nicht basierend auf dieser Vorlage, bei der ich grösste Bedenken habe, hier nachzubessern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich denke auch, Nichteintreten heisst nicht, dass es vom Tisch ist. Nichteintreten heisst, dass wir auf diese Vorlage nicht eintreten und die Regierung jederzeit mit einer neuen Vorlage kommen kann, die sie als sinnvoll erachtet und die dann eben den Gegebenheiten, die wir heute diskutiert haben, entspricht. Ich sehe das also nicht so kritisch in dem Sinn. Wir verlieren so oder so ein Jahr in dem Sinn. Nichteintreten heisst nicht vom Tisch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Also ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Das gleich vorneweg. Was mir jetzt in der Debatte aufgefallen ist, ist, dass oftmals von «diesen Geldern» gesprochen wird, auf die wir verzichten würden. Jetzt würde mich noch interessieren: Weiss denn jemand, was diese Gelder sind und wo die herkommen? Denn dann wäre die Sache einfacher, das zurück in den Staatshaushalt zu bekommen. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir entfernen uns immer mehr von der Zielsetzung dieses Berichts und Antrags. Der Abg. Wolfgang Marxer spricht davon, der Landtag müsse eine verbesserte Vorlage bekommen. Es geht einzig und allein um das Ziel, dass mit dieser zweiten Möglichkeit einer Steueramnestie das Einnahmesubstrat für den Staat erhöht wird. Mit dieser Möglichkeit können wir dies vornehmen. Erste Priorität dieses Landtages ist, dass er den Staatshaushalt wieder in Ordnung bringt, dass er wieder einen ausgeglichenen Staatshaushalt auf die Beine stellt. Das ist ein Potenzial, das wir nutzen können. Und wie gesagt, es sind keine einmaligen Einnahmen. Es gibt ein jährliches Einnahmepotenzial. Das Steuersubstrat für die Gemeinden wächst auch. Zudem gibt es den angenehmen Nebeneffekt für den Staat, dass die Finanzausgleichszahlungen an die Gemeinden geringer sind. Um dieses Ziel geht es bei dieser Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Besten Dank, Herr Präsident. Ich beantrage hiermit Ende der Debatte und Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Über diesen Antrag lasse ich unverzüglich abstimmen. Wer dem Antrag des Abg. Pio Schurti zustimmen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 11 Stimmen wurde dem Antrag nicht zugestimmt. Damit übergebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte nochmals auf die Thematik Eintreten und Nichteintreten eingehen. Ich sehe das ein bisschen anders, Herr Abg. Büchel. Nichteintreten heisst für mich, dass der Landtag keine Amnestie möchte. Ich habe ganz zu Beginn meines ersten Votums ausgeführt, dass die Frage im Raum steht: Amnestie - Ja oder Nein? Und wenn der Landtag zum Schluss kommt, man möchte keine Amnestie, dann ist für mich klar, dass der Landtag auch auf diese Vorlage nicht eintreten wird. Wenn der Landtag die Bedingungen oder gewisse andere Aspekte behandelt haben möchte, dann wäre es für mich angezeigt, dass eben eingetreten wird und die Regierung für die zweite Lesung eine Stellungnahme vorbereitet. Das ist für mich vom Verfahren her klar. Und das andere Signal nehme ich so, dass, wenn der Landtag auf die Vorlage nicht eintritt, er keine Amnestie möchte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich kann das, was der Herr Regierungschef jetzt gesagt hat, voll unterstützen. Unter der Bedingung, dass wir die Vorlage der Regierung nach Eintreten und auch nach 1. Lesung nochmals zur Stellungnahme übergeben und der Regierung die Möglichkeit geben, damit das Schweizer Modell noch ernsthaft zu prüfen, wäre ich sehr für Eintreten. Auch im Wissen darum, das wurde auch gesagt, dass wir vielleicht ein Jahr verlieren, für den Augenblick, aber noch einmal, wir gewinnen dadurch Rechtssicherheit. Das wäre es mir schon wert, ein Jahr zu verlieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Vorerst noch herzlichen Dank dem Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Ich plädiere ganz klar auf Eintreten auf die Vorlage. Wir haben dann die Möglichkeit, das der Regierung, wie es der Abg. Christoph Wenaweser gerade erläutert hat, zu übergeben, um weitere Fragen abzuklären, und wir können mit der 1. Lesung beginnen. Ob wir das heute abschliessend behandeln können, also daran habe ich meine Zweifel aus der Diskussion. Aber dass es klar ist, Herr Abg. Peter Büchel, wenn wir heute nicht eintreten, dann ist das für mich vom Tisch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich kann mich schon erweichen lassen, dem Abg. Wenaweser zu folgen bzw. Ihre Argumente zu verstehen. Mein Problem ist einfach, die Thematik ist: Wenn wir auf diese Vorlage eintreten und im Prinzip der eine oder andere Artikel eben oder durchgebracht wird, ist die Frage, ob dann noch eine Verbesserung kommt. Deswegen habe ich ein bisschen Bauchweh.
Zum Herrn Kaiser: Was mir fehlt und was immer wieder von Ihrer Seite angemahnt wird, sind Zahlen, Daten, Fakten. Ich habe keine einzige Zahl darin gefunden, was diese Amnestie überhaupt bringen wird schlussendlich. Es gibt anscheinend, eben wie Herr Beck auch schon gesagt hat, Anwärter auf diese Amnestie. Aber wo sind diese Zahlen, Daten, Fakten, die da kommen sollten? Was bringt das schlussendlich in die Kasse? Das möchte ich auch einmal gerne wissen. Ich kann durchaus damit leben, wenn wir nicht eintreten, diese Amnestie vergessen und vielleicht in einem Jahr eine Vorlage bekommen, die eben Rechtssicherheit hat, wie es der Abg. Wenaweser angetönt hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich glaube, eine Interpretation gehört zu haben, was Nichteintreten heisst. Wenn der Herr Regierungschef sagt, dann ist die Sache für ihn gelaufen, dann ist es seine Interpretation von Nichteintreten. Meine Interpretation von Nichteintreten ist: Diese Amnestie kann ich nie gutheissen, und die Regierung kann es versuchen, eine andere Amnestie im Landtag durchzubringen. Diese Amnestie mit dem Paragraphen 2, der den roten Teppich ausrollt für jene, die vor drei Jahren eine Amnestie zu unglaublichen Konditionen abgelehnt haben mit der Spekulation, irgendwann noch besser wegzukommen, werde ich nicht akzeptieren. Wenn der Regierungschef sagt, dann ist die Amnestiefrage für ihn gelaufen - ja gut, das ist ihm überlassen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Elfried Hasler
Ich habe nur noch eine kleine, ich glaube, Richtigstellung. Es wurde des Öfteren das Schweizer Modell erwähnt. Meiner Meinung nach wurde das missverstanden. Das Schweizer Modell funktioniert meines Erachtens so, dass eine erstmalige Selbstanzeige möglich ist und in diesem Fall dann eben keine Busse anfällt. Aber es sind natürlich weitere Selbstanzeigen möglich, aber dann mit einer 20-prozentigen Busse. Und diese 20-prozentige Busse ist genau das, was hier in dieser Vorlage ja auch für die Zukunft vorgeschlagen wird. Also meines Erachtens ist es nicht so, dass das Schweizer Modell nur einmal im Leben eine Selbstanzeige vorsieht, sondern theoretisch des Öfteren, aber dann zu schlechteren Bedingungen. Das wäre ja hier auch der Fall.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Verständnisfrage an den Abg. Marxer: Sie sagen, Sie können sich Amnestien vorstellen, nur nicht die Variante, wie sie die Regierung vorschlägt. Können Sie das bitte konkretisieren, welche Art von Amnestie Sie sich vorstellen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke für das Wort. Ich bin auch dem Kollegen Hasler dankbar für diese Präzisierung. Es ist schon so, die erstmalige Selbstanzeige führt zu einer Amnestierung, das heisst zum Verzicht auf eine Busse und auf eine Strafanzeige. Weitere Selbstanzeigen werden auch in der Schweiz natürlich teurer. Das ist ganz klar. Wenn dieses Detail in meinen Ausführungen bis jetzt zu kurz gekommen ist, dann danke, Herr Kollege, für die Bestätigung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Nur ganz kurz - ohne jetzt, wozu ich gar nicht in der Lage wäre, eine steuerrechtliche Abhandlung zu liefern: Bei meinem Begriff für Steueramnestie ist die Latte wesentlich höher und das Gerechtigkeitsempfinden beim Steuerehrlichen würde nicht in diesem Ausmass unterlaufen. Wie alle Länder kann es aufgrund von Steuergesetzesänderungen etc. Zeitpunkte geben, wo man eine Steueramnestie den Bürgern offeriert - wie grosszügig auch immer, darüber lässt sich dann eben noch trefflich diskutieren. Und all diese Kriterien von der Latte, vom Zeitpunkt, vom Gerechtigkeitsempfinden werden hier nicht eingehalten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch zwei Aussagen korrigieren, die ich in dieser Form nicht stehenlassen kann. Der Abg. Peter Büchel hat davon gesprochen, dass eine neue Vorlage Rechtssicherheit schafft und diese Vorlage damit keine Rechtssicherheit schafft. Dem ist natürlich nicht so. Diese Vorlage schafft sehr wohl Rechtssicherheit.
Und zum Zweiten zum Abg. Wolfgang Marxer: Sie haben von Paragraph 2 gesprochen mit besseren Konditionen und hier würde der Teppich ausgerollt. Ich nehme an, Sie sprechen von Art. 156 Abs. 2. Und da haben wir - ganz im Gegenteil - viel schärfere Konditionen. Ich habe kurz ausgeführt, wie das kalkuliert wurde. Wir haben den Maximalsatz der Vermögenssteuer genommen, haben einen Verzugszins von 4% dazu gerechnet und haben dann einen Zuschlag für die Pauschallösung von 50% hinzugezählt. Und wenn man dann auf diese 2,5% Landessteuer kommt, gibt es eine Gesamtsteuer von 6,25 bis max. 7,5%, je nach Gemeindesteuerzuschlag. Und das sind doch relativ happige Beträge im Vergleich zur letztmaligen befristeten Selbstanzeige. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Noch kurz meine letzte Wortmeldung zu diesem Thema: Die Rechnung habe ich nachvollzogen, wie sie in der Begründung aufgeführt ist. Und der Abg. Quaderer hat auch ausgeführt, dass der Durchschnitt bei der letzten Steueramnestie irgendwo bei 3 bis 4% lag, was letztlich nachbelastet wurde. Also kann man hier, rein was den Preis angeht, von einer Verschärfung, beinahe von einer Verdopplung, sprechen. Aber wie der Abg. Wendelin Lampert gefragt hat: Wie lässt sich das kontrollieren? Jedermann muss seine Buchhaltung darlegen, muss die Belege beibringen, und hier wird er explizit davon dispensiert. Wie soll ich kontrollieren, ob er sich jetzt tatsächlich steuerehrlich verhält oder nicht? Und das ist der Punkt, der mich beim Abs. 2 stört.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe das ja auch bereits beantwortet, es liegt ja schon implizit in der Angelegenheit einer Steueramnestie. Wenn sich jemand offenlegen will, dann macht es Sinn, wenn er sich eben komplett offenlegt. Und sonst macht die ganze Steueramnestie keinen Sinn.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem wir nun offensichtlich am Ende der Debatte angelangt sind, haben wir die Frage des Eintretens zu klären. Ich lasse jetzt über Eintreten abstimmen. Damit hier keine Zweifel aufkommen: Ich lasse über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Regierungsvorlage zum Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes (Amnestie) ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Damit können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 142 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 142 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 156 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 156 steht zur Diskussion.
Abg. Wolfgang Marxer
Mein Antrag zu Art. 156 lautet, dass dieser komplett aus dieser Vorlage gestrichen wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Regierung wird dies in ihre Überlegungen aufnehmen. Konkrete Anträge wären in einer abschliessenden 2. Lesung zu stellen und darüber zu befinden.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich wollte den Verzugszins von 4% auf 5 erhöhen, aber bin jetzt offensichtlich zu früh.Landtagspräsident Albert Frick
Also die 1. Lesung dient grundsätzlich dazu, alle Überlegungen einzubringen, damit die Regierung davon Kenntnis hat. Wenn es aber darum geht, einen konkreten Änderungsantrag zu stellen, so wäre das in der 2. Lesung vorzubringen, damit wir dann auch darüber abstimmen können.Abg. Herbert Elkuch
Ich möchte den Verzugszins von 4% auf 5% erhöhen. Aber ich komme in der 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Diese Überlegung hat die Regierung mit Sicherheit aufgenommen.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Der Form halber möchte ich gerne den Regierungsantrag entsprechend ergänzen wie ich ihn gestern ausgeteilt habe, dass der bestehende Art. 156 zur Amnestie zum Abs. 1 wird und folgender Abs. 2 eingeführt wird. Ich lese ihn kurz vor:
«Bei Personen, die der Besteuerung gemäss Art. 6 ff. dieses Gesetzes bzw. Art. 31 ff. des bisherigen Gesetzes unterstehen, wird auf Antrag betreffend den von diesen nicht deklarierten Vermögens- und Erwerbswerten (inklusive Erwerb aus Schenkung, Erbschaft und Grundstücksgewinn) die Nachsteuer anstelle gemäss Abs. 1 mit einer Pauschale von 2,5% zuzüglich Gemeindesteuerzuschlag auf den Durchschnittswert der nicht deklarierten Vermögenswerte der letzten fünf Jahre erhoben.»
Danke. Abg. Wolfgang Marxer
Noch eine Verständnisfrage aufgrund Ihrer Ausführungen: Bei Art. 156 Abs. 2 wird auf Personen verwiesen, die der Besteuerung gemäss diesem Gesetz bzw. Artikel 31 des bisherigen Gesetzes unterstehen. Gehe ich richtig in der Annahme, die Personen gemäss Art. 31 ff. sind die Pauschalbesteuerten? Regierungschef Adrian Hasler
Die Personen gemäss Art. 31 ff. des bisherigen Gesetzes sind natürliche Personen plus entsprechende Stiftungen, die es neu nicht mehr gibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung abgeschlossen.
Aufgrund der Diskussion scheint eine abschliessende Behandlung nicht unproblematisch zu sein. Bevor ich darüber abstimmen lasse, möchte ich die Regierung anfragen, ob sie an ihrem Antrag auf abschliessende Behandlung festhält.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte beantragen, die Sitzung ganz kurz zu unterbrechen, um diese Frage noch intern abzustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Diesem Antrag kann ich gerne nachkommen. Wir machen eine kurze Unterbrechung der Sitzung. Die Sitzung ist unterbrochen (um 10:45 bis 10:52 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, nach dieser kurzen Unterbrechung fahren wir mit der Beratung von Traktandum 29 fort.
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, und danke für die kurze Unterbrechung der Sitzung. Wir haben uns intern abgestimmt, und ich habe mich entschlossen, den Antrag zur abschliessenden Behandlung jetzt zurückzuziehen. Wir werden aber trotzdem alles daran setzen, dass wir im März die Stellungnahme dem Landtag zukommen lassen, und ich erhoffe mir, dass dann doch eine etwas breitere Zustimmung zu dieser Vorlage erfolgen wird. Das wird aus unserer Sicht nicht zur Konsequenz haben, dass wir ein Jahr verlieren. Es wird einfach wichtig sein, dass man das entsprechend nach aussen kommunizieren kann, wenn dann im März-Landtag diese Vorlage hoffentlich beschlossen wird, dass dann einfach auch die Bevölkerung weiss, dass diese Steueramnestie im Jahr 2014 durchgeführt wird und nicht mehr zwölf Monate, sondern eben noch acht oder neun Monate zur Verfügung stehen. Ich denke, im Endeffekt wird es zumindest finanziell die gleiche Auswirkung haben. Ich erhoffe mir einfach dann eine etwas breitere Unterstützung im Landtag. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem die Regierung den Antrag auf abschliessende Behandlung der Vorlage zurückgezogen hat, haben wir Traktandum 29 erledigt.
Für all jene, die diese kurze Pause nicht nützen konnten, machen wir jetzt nochmals eine kurze Pause von zehn Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 10:55 bis 11:05 Uhr).
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