ABÄNDERUNG DES HEIMATSCHRIFTENGESETZES (EINFÜHRUNG VON MASCHINENLESBAREN PÄSSEN) (NR. 47/1999, NR. 76/1999) 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zur Fortsetzung unserer dreitägigen Oktober-Landtagssitzung. Wir sind bei Punkt 17 der Tagesordnung angelangt: Abänderung des Heimatschriftengesetzes, nunmehr in der Form gemäss Stellungnahme Nr. 76/1999 der Regierung zwecks Durchführung der 2. Lesung. Wenn keine Wortmeldungen erfolgen, können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben. Entschuldigung, der Abg. Marxer hat sich noch gemeldet.
Abg. Gabriel Marxer:
Entschuldigen Sie, dass ich mit dem Drücker hier einige Probleme hatte. Es gibt eine alte Diskussion, was Titel ist und was nicht Titel ist. Wie steht es mit den akademischen Graden?
Regierungschef Mario Frick:
Es ist genau das gemeint, dass eben die akademischen Grade, Berufe etc. nicht Eingang finden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 3 Abs. 2 einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 - die Sachüberschrift und Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion. Ich frage mich, worauf der Klammerverweis: Art. 26 Abs. 1 Bst. a gemünzt ist, nachdem Art. 26 Abs. 1 gar keinen Bst. a aufweist.
Regierungschef Mario Frick:
Es müsste in der Tat heissen: Art. 26 Abs. 2 Bst. a, wo es um die Personenbeschreibung der Gemeinde oder des Ausländer- und Passamtes geht. Das ist ja die Grundlage für die Ausstellung. Danke für den Hinweis. Die Regierung ändert die Vorlage entsprechend ab.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann ändern wir den Schreibfehler ab in Abs. 2 zweite Zeile, sodass es in der Klammer heisst: (Art. 26 Abs. 2 Bst. a). Wenn das Wort sonst nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 29 Abs. 1 und 2 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 Sachüberschrift; Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 - die Sachüberschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38a steht zur Diskussion. Ich glaube, dass es in Bst. a, zweite Zeile, sprachlich heissen müsste: "sowie Dienst- und Diplomatenpässen ...". Vierter Fall, genauso wie die anderen Worte: Reisepässen und Identitätskarten. Wir können diesen Schreibfehler mit Zustimmung der Regierung in diesem Sinne abändern und stimmen mangels sonstiger Wortmeldungen ab. Wer mit Art. 38a einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 43 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Wir haben die 2. Lesung absolviert. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Heimatschriftengesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Damit haben wir das Heimatschriftengesetz behandelt.-ooOoo-