Abänderung des Steuergesetzes (Amnestie) (Nr. 89/2013); [1. Lesung: 6. Dezember 2013] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 5/2014); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Steuergesetzes (Amnestie).
Diese Vorlage wurde am 6. Dezember 2013 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 5/2014.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, die Freie-Liste-Fraktion möchte Antrag stellen, dass eine neuerliche 1. Lesung mit Eintretensdebatte durchgeführt wird. Ich möchte dies kurz begründen.
Mit der Stellungnahme hat die Regierung die anlässlich der 1. Lesung geführte Diskussion aufgenommen, präsentiert nun aber einen komplett neuen Ansatz auf die 2. Lesung hin. Was unter anderem darin deutlich wird, dass die infrage stehenden Art. 142 zur Selbstanzeige fast und Art. 156 zum vereinfachten Verfahren bei Selbstanzeige komplett neu redigiert sind. Neben der üblichen Einleitung, einer Formulierung in einem Artikel und dem Inkrafttreten ist nichts mehr so, wie es von den Abgeordneten in der 1. Lesung behandelt worden ist. Es entsteht damit der Eindruck, dass die Regierung und der Landtag eine Steueramnestie um jeden Preis wollen - und das möglichst schnell.
Die Freie-Liste-Fraktion wehrt sich gegen dieses Vorgehen und beantragt nun eine erneute Eintretensdebatte, bei der die Steueramnestie grundsätzlich diskutiert werden kann. Denn problematisch ist nicht nur das Vorgehen, sondern auch der Inhalt. Aber damit wollen wir den Prozess nicht etwa verzögern. Für uns steht einer heute erfolgenden 1. und 2. Lesung, also einer abschliessenden Behandlung, nichts entgegen. Obwohl wir skeptisch sind gegenüber jeder Art von Steueramnestie, geht es uns nicht darum, diese Abänderung des Steuergesetzes zu verhindern, aber wir fordern einen korrekten, transparenten Prozess, in dem auf diese Neuvorlage reagiert werden kann. Und dies ist an der heutigen Sitzung mit einer erneuten 1. Lesung und einer 2. Lesung möglich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann diesem Antrag nicht folgen. Ich glaube, die Regierung ist auf die Anliegen des Landtags sehr gut eingegangen. Ich denke mir, eine erneute Eintretensdebatte ist wirklich nicht nötig. Wir haben das in der letzten Sitzung ausführlich debattiert. Ich glaube, die grundlegenden ideologischen Ansichten werden sich auch heute nicht verändern. Also würde ich beliebt machen, heute die 2. Lesung, wie sie die Regierung fordert, durchzuführen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann mich meinem Vorredner grundsätzlich anschliessen. Ich denke auch, wir haben in der letzten Landtagssitzung bereits sehr ausführlich über diese Amnestie, insbesondere auch über die moralischen Aspekte, gesprochen. Ich habe vor allem noch die Befürchtung, dass wir hier eventuell ein Präjudiz schaffen würden für künftige 2. Lesungen. Es gibt auch andere Gesetzesgrundlagen, die auf sehr, sehr geringfügiger Anzahl von Artikeln beruhen, und konsequenterweise müssen wir dann jedes Mal eine zweite 1. Lesung durchführen. Ich denke aber, die Freie Liste wird mit Sicherheit auch aufgrund der Anträge, die sie gestellt hat, zum richtigen Zeitpunkt zu ihrer Debatte kommen. Ich möchte jetzt nicht einfach alles dahinschmettern und sagen, ich möchte hier nicht darauf einsteigen, aber möchte wirklich im Sinne eines Präjudiz nicht auf eine erneute 1. Lesung einsteigen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Frau Abg. Wohlwend, Sie geben mir das Stichwort: Präjudiz. Ich glaube, wir schaffen viel mehr ein Präjudiz, indem wir jetzt eine - in meinen Augen - komplette Neuvorlage nicht einer 1. Lesung unterziehen, sondern quasi via 2. Lesung direkt durchwinken. Das ist das Präjudiz, das ich auch demokratiepolitisch für nicht gut halte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit der Sichtweise der Freien Liste bin ich nicht einverstanden. Der Landtag hat im Dezember-Landtag die Vorlage der Regierung ausführlich behandelt. Aufgrund dieser Diskussion schlägt die Regierung dem Landtag anstelle der befristeten Steueramnestie eine einmalige straflose Selbstanzeige vor, wie sie die Schweiz 2010 eingeführt hat. Die Regierung hat also den Input des Landtags aufgenommen und Art. 142 entsprechend neu formuliert. Im Vergleich zum bestehenden, gültigen Art. 142 wurden also lediglich die einmalige straflose Selbstanzeige eingebaut und die Konditionen für jede weitere Selbstanzeige verschärft. Die übrigen Absätze entsprechen materiell der bisherigen Regelung der Selbstanzeige.
Der zweite relevante Artikel, Art. 156, wurde im Dezember-Landtag bereits ausführlich diskutiert. Hier geht es um das vereinfachte Verfahren bei der Selbstanzeige. Es ist korrekt, dass dieser Artikel im ursprünglichen Bericht und Antrag noch nicht enthalten war. Die Regierung hat diesen Nachtrag jedoch vor der Behandlung im Dezember-Landtag eingebracht. Somit gibt es für mich auch keinen Grund, eine erneute 1. Lesung durchzuführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Für mich ist dieser neue Vorschlag ein anderes Modell. Es ist wirklich ein anderes Modell, als im Dezember diskutiert wurde. Dort ging es um eine einmalige und letztmalige Steueramnestiemöglichkeit. Das neue Modell, das Schweizer Modell, erlaubt jeder Person, einmal im Leben eine persönliche Amnestie einzuplanen. Sie kann diese sogar irgendwo zeitlich so positionieren, wie es für sie am optimalsten ist. Für mich ist das ein anderes Modell. Ganz klar.
Aber es sind überschaubare Änderungen. Für mich braucht es nicht eine nochmalige 1. Lesung. Ich stimme diesem neuen Modell, das für mich wirklich ein anderes Modell ist, nicht zu. Aber von mir aus kann auf eine 2. Lesung eingegangen werden.Abg. Christoph Wenaweser
Der Vollständigkeit halber, nachdem sich Vertreter aller Fraktionen geäussert haben, möchte ich der Regierung danken, dass sie auf die Argumente, die in der Dezember-Sitzung vorgebracht worden sind, eingegangen ist. Ich begrüsse die Vorlage, wie sie jetzt vor uns liegt, ausdrücklich, bin aber auch der Meinung, dass wir die grundsätzliche Diskussion über Sinn, Wirkung und Wesen von Steueramnestien im Dezember-Landtag ausreichend besprochen haben. Ich glaube nicht, dass eine neue Eintretensdebatte wesentliche neue Erkenntnisse bringt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich möchte noch einen Punkt zu bedenken geben: Es geht uns nicht um die Eintretensdebatte, um die Diskussion, all die Aspekte pro und kontra Steueramnestie - aber Änderungen auf eine 2. Lesung hin können nur an einer 1. Lesung vollzogen werden. Und hier wird in meinen Augen einfach ein Schritt übersprungen, in einer Neuvorlage direkt in die 2. Lesung eingestiegen, was die Berücksichtigung von Änderungen wesentlich schwieriger macht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lasse ich über den Antrag abstimmen. Wer damit einverstanden ist, eine erneute Eintretensdebatte und 1. Lesung durchzuführen, möge bitte seine Zustimmung erteilen. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben.
Wir führen somit die 2. Lesung durch und können mit der Lesung beginnen.
Bitte bringen Sie die vorgeschlagenen Änderungen bei der Lesung ein.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nach Art. 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung beantrage ich Lesung der Gesetzesvorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den Antrag gehört. Ich lasse darüber abstimmen. Abstimmung: 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Da Einhelligkeit gefordert ist, wurde dem Antrag nicht stattgegeben.
Wir können die Lesung per Artikelaufruf vornehmen. Art. 142 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 142 steht zur Diskussion.
Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Es wird nun eine etwas längere Ausführung zu diesem Art. 142.
Mit dem neuen Art. 142 hat die Regierung nicht nur die schweizerische Regelung der Selbstanzeige, das heisst diese einmalige straflose Selbstanzeige, als Möglichkeit geprüft, sondern schlägt genau gleich auch deren definitive Übernahme vor. Aber - die Einführung der Regelung der Selbstanzeige gemäss schweizerischem Modell zum jetzigen Zeitpunkt kommt nach 2011 einer abermaligen Steueramnestie gleich. Es wäre sehr wohl eine Möglichkeit gewesen, bei der Steuerrevision im Jahr 2010 ein solches Modell einzuführen, aber nicht heute. Und ganz wesentlich: Nicht übernommen wurde die schweizerische Regelung der Verwirkung. Das Pendant zu Art. 142 der schweizerischen Gesetzgebung bezüglich Verwirkung heisst in Abs. 1: «Das Recht, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten, erlischt 10 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode.» Und in Abs. 3: «Das Recht, die Nachsteuer festzusetzen, erlischt 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode.» Und dies macht in der Auslegung dieser Regelung zwischen der Schweiz und Liechtenstein einen ganz wesentlichen Unterschied aus.
Deshalb - und das ist der Abänderungsantrag, den wir Ihnen vorgängig zukommen liessen - schlägt die Freie Liste vor, nicht nur einen anderen, nämlich den bestehenden Art. 142 Abs. 1 im Gesetz zu belassen, sondern auch Art. 115, Art. 121 und Art. 145 in diese Gesetzesänderung miteinzubeziehen und nachher auch Art. 156 nicht einzubeziehen. Ich muss kurz erläutern, worauf wir abzielen und worum es uns geht:
Mit der Steueramnestieregelung im Jahr 2011 wurden, konnten, mussten die Jahre 2006 bis 2010 miteinbezogen und deklariert werden, wenn man an der damaligen Steueramnestie teilnehmen wollte. Und die Neueinführung eines neuen Gesetzes erachten auch wir quasi als richtigen Zeitpunkt, sofern ein solcher Zeitpunkt für Steueramnestie überhaupt richtig sein kann, als einen angemessenen Zeitpunkt. Nach meinem Rechtsempfinden begann damals quasi ein neues Zeitalter in Sachen Amnestie für Liechtenstein. Aber - und das wäre der Fall mit dem Vorschlag der Regierung - es kann nicht sein, dass Steuersünder, welche damals trotz bester Bedingungen an der Steueramnestie 2011 nicht teilnahmen, nun für drei weitere Jahre Steuerhinterziehung quasi belohnt werden. Und deshalb unser Vorschlag: Mit der Beibehaltung des Art. 142 gemäss heute gültigem Steuergesetz haben reuige Steuersünder im Jahr 2014 abschliessend, und nicht einmal in ihrem Leben, wann immer das sein wird, sondern im Jahr 2014 die Möglichkeit, ihre Steuersituation zu den gleichen Konditionen zu bereinigen, wie wenn sie im Jahr 2011 von der Steueramnestie Gebrauch gemacht hätten. Kurz ein Beispiel dazu: Im Jahr 2011 hat jemand an der Steueramnestie teilgenommen. Er musste seine Jahre 2006 bis 2010 offenlegen. Dieses offengelegte Vermögen musste selbstverständlich auch in den Jahren 2011, 2012 und 2013 in die Steuererklärung mit aufgenommen werden. Er hat also, Stichtag heute, acht Jahre sein Vermögen zum Teil nachbesteuert oder regulär besteuert. Und mit unserem Vorschlag einer Verlängerung der entsprechenden Fristen des Aussetzens dieses 10-prozentigen Zuschlages, der generell für Selbstanzeigen erhoben wird im Jahr 2014, ist es eben so, dass jemand, wenn er via Selbstanzeige im Jahr 2014 seine Steuersituation bereinigen will, genau den gleichen Preis bezahlt wie jemand, der im Jahr 2011 daran teilgenommen hat. Ich weiss nicht, ob es im Endeffekt mehr oder weniger sein wird, es ist der gleiche Preis, es ist die gleiche Kondition, es ist der gleiche Betrag, den er jetzt nachbesteuern muss, wie wenn er im Jahr 2011 teilgenommen hätte. Und dies erachten wir als sehr faire, nach wie vor sehr grosszügige Regelung. Und eine kleine zusätzliche Motivation könnte eben sein, dass dieser Zuschlag bei einer Selbstanzeige, so wie es auch die Regierung ursprünglich, aber auch jetzt, vorgesehen hat, auf 20% erhöht wird, beibehalten wird, und dass das im Jahr 2014 ausgesetzt wird, aber ab dem 1. Januar 2015 auf 20% erhöht wird. Das ist im Kern unser Gegenvorschlag, den wir als sehr fairen Kompromiss erachten, der uns nicht in die Ecke stellen lässt, dass wir absolut keine Steueramnestie wollen, aber eine Steueramnestie zu den Bedingungen, wie wir sie als fair erachten. Diesen Vorschlag stellen wir in der Gesamtheit dem Regierungsvorschlag gegenüber.
Wir lesen jetzt Art. 142. Ich möchte beantragen, dass Art. 115 und 121 mit in diesen Änderungsvorschlag aufgenommen werden, wie er vorbereitet formuliert ist, und ich kann ihn auch gerne nochmals verlesen, wenn nötig, und dass nachher bei Art. 142 nicht der Vorschlag der Regierung in die Gesetzesänderung aufgenommen wird, sondern unser Vorschlag 142 Abs. 1, so wie er Ihnen vorliegt, dann eben aufgenommen würde. Aber ich glaube, wir müssen chronologisch beginnen und das wäre, dass wir bei Art. 115 die Aufnahme dieses Artikels in die Gesetzesänderung abstimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte vorab noch ein Missverständnis klären. Ich glaube, das war ein akustisches Problem. Ich habe den Antrag des Abg. Thomas Lageder gemäss Art. 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung so verstanden, dass er Antrag auf Lesung per Gesetzesaufruf stellt. Effektiv hat er aber Antrag auf Lesung der Gesetzesvorlage gestellt. Diesem Antrag wäre selbstverständlich mit der entsprechenden Anzahl Stimmen stattgegeben worden. Ich möchte mich für dieses Missverständnis entschuldigen und bitte den Parlamentsdienst, die Lesung nachzuholen. Art. 142 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt noch die Wortmeldung des Abg. Herbert Elkuch.Abg. Herbert Elkuch
Es geht um den Verzugszins: Der war vorher 5% und ist jetzt neu 4%. Ich habe es in der Finanzkommission eingebracht, ich habe es bei der 1. Lesung eingebracht, dass der Zins bei der zweiten Amnestie nicht billiger sein kann als bei der ersten oder als es vorher bei Selbstanzeigen war. Das Gesetz, dass das damals geregelt hat, ist vom 23. September 2010 - Nummer 340. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich werde dem Antrag des Abg. Wolfgang Marxer nicht folgen. Auch dem Antrag des Abg. Herbert Elkuch, den Verzugszins zu erhöhen, kann ich nicht folgen. Ich glaube, wir sollten die Vorlage so, wie sie jetzt vorliegt, annehmen. Wir können die Vorlage auch so gestalten, dass wir am Schluss nicht mehr von einer Amnestie reden, und dann haben wir auch nichts erreicht. Die Regierung hat die Vorschläge der 1. Lesung wirklich gut übernommen. Auch ich werde eine Änderung anbringen, über welche wir abstimmen. Ich glaube, die Vorlage ist so, wie sie sein sollte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich werde dem Vorschlag der Freien Liste, für heuer noch eine gewisse Amnestiemöglichkeit zu bieten, aber im nächsten Jahr dann einen Zuschlag von 20% auf die Nachsteuer zu erheben, nicht zustimmen. Die Freie Liste sieht das auch bei einer dann erstmaligen Selbstanzeige. Damit würde sich der Vorschlag der Freien Liste in einem entscheidenden Punkt von der Regierungsvorlage unterscheiden. Die erstmalige Selbstanzeige wäre damit deutlich weniger attraktiv als in der Schweiz. De jure bleibt man zwar strafbefreit, der Zuschlag von 20% auf die Nachsteuer kommt de facto aber einer Busse gleich. Ich werde mich weiterhin für das Schweizer Modell einsetzen, also einmal im Leben wirklich strafbefreit. Nachversteuern plus Verzugszins geht in Ordnung. Dann hat der Staat, was ihm zusteht, bzw. rückwirkend, was ihm entgangen ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Eine kurze Replik an den Abg. Wenaweser: Ich sehe nicht, wo Sie in der jetzigen Regierungsvorlage den Verzugszins berücksichtigen. Ich weiss, dass im ursprünglichen Vorschlag der Regierung ein Verzugszins von 4% vorgesehen war. Wo der jetzt im neuen Art. 142 stehen soll, weiss ich nicht.
Und mein zweiter Punkt ist: Der Unterschied zwischen dem Regierungsvorschlag, dem Schweizer Modell und unserem Modell ist, dass unser Modell einmalig bis Ende 2014 eine straffreie Selbstanzeige ohne Verzugszins, ohne Zuschlag (genau gleich wie es im Jahr 2011 war) vorsieht. Die Einführung eines 20-Prozent-Zuschlags ab dem 1. Januar 2015 unterscheidet sich nicht so wesentlich vom Regierungsvorschlag, der eine erstmalige, wann immer das sein wird, Selbstanzeige vorsieht und nachher bei jeder weiteren eben auch einen Zuschlag von 20%, einem Fünftel, vorsieht. Ich glaube nicht, dass unser Vorschlag bezüglich der Konditionen eine Verschlechterung gegenüber der Vorlage der Regierung ist. Aber es stimmt: Zeitlich ist sie anders aufgegleist. Wir wünschen - wennschon, dennschon - jetzt eine Steueramnestie, eine Selbstanzeigemöglichkeit, ich sage, frei und franko, dass diese Situation geregelt ist. Und ab 1.1.2015 gilt ein 20-prozentiger Zuschlag. Sie würden es mit der Vorlage der Regierung in der Zukunft völlig offenlassen, wann diese erste Einmal-im-Leben-Selbstanzeige folgt. Dass nachher bei jeder weiteren ein 20-Prozent-Zuschlag mit eingeschlossen wäre, ist in der Regierungsvorlage auch drin. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Nur vielleicht noch zum Thema Verzugszins. Ich lese es im Bericht der Regierung so, dass der Verzugszins zur Nachsteuer dazugehört. Das ist gemäss Art. 120 Abs. 1 des Steuergesetzes. Dort steht ja geschrieben, dass die erhobene Nachsteuer samt Zins zu entrichten ist. Und dann in weiterer Verbindung von Art. 114 Steuergesetz mit Art. 45 Steuerverordnung ist dieser 4-Prozent-Verzugszins dann festgelegt. Also ist der Verzugszins Bestandteil der Nachsteuer.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Der Vorschlag der Freien Liste, dass die Nachsteuer für acht Jahre zurückerhoben werden soll, führt zu einer generellen Verschärfung der Nachsteuer. Das darf man einfach nicht vergessen. Heute wird die Nachsteuer für fünf Jahre zurückerhoben und die Freie Liste möchte das generell auf acht Jahre erhöhen. Selbstanzeigen werden durch diese längere Verjährungsfrist natürlich unattraktiver. Das muss man sich einfach bewusst sein. Die Nachsteuer wird dadurch nämlich immer acht Jahre zurück erhoben, das heisst sowohl bei Selbstanzeigen im Jahr 2014 wie auch in den späteren Jahren.
Zur Verjährungsfrist generell: In Liechtenstein wurde ja im Rahmen der Schaffung des neuen Steuergesetzes bei der Verjährungsfrist bewusst an der fünfjährigen Frist festgehalten, da auch das alte Steuergesetz eine fünfjährige Frist kannte. Und die Regierung möchte ganz klar an der Regierungsvorlage festhalten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Herr Regierungschef, Ihren letzten Satz kann ich nachvollziehen. Ich muss trotzdem eine Präzisierung anbringen: Jawohl, man kann es so interpretieren, dass eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf acht Jahre für die Zukunft unattraktiver ist, nicht aber, was die Selbstanzeigemöglichkeit im Jahr 2014 angeht. Sie werden mir zugestehen, dass es genau gleich attraktiv ist, wie wenn jemand im Jahr 2011 an der Steueramnestie teilgenommen hätte. Per 2014 bezahlt er die gleiche Nachsteuer, wenn er im Jahr 2014 teilnimmt, wie wenn er im Jahr 2011 sowohl eine Nachsteuer wie seither die ordentliche Steuer bezahlt hätte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich habe Ihre Intention schon verstanden. Das ist mir klar. Ich sage nur, dies führt dazu, dass automatisch und generell für die Zukunft die Verjährungsfrist von fünf auf acht Jahre erhöht wird und damit generell die Nachsteuer grösser wird, das heisst, dass die ganze Selbstdeklaration dann unattraktiver wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Das stimmt. Und wir waren eigentlich versucht, die Verjährung und Verwirkung auf schweizerisches Niveau zu heben, was zehn bzw. 15 Jahre bedeutet hätte. Wir haben dies aber bewusst nicht gemacht, weil wir wirklich die Einführung eines neuen Steuergesetzes als angemessenen Zeitpunkt für eine Steueramnestie erachten. Diese war auf den 1. Januar 2010. Deshalb sage ich jetzt fast mathematisch: Wenn man heute nochmals den Steuer-nicht-ganz-Korrekten die gleiche Chance bieten will zu identischen Konditionen, ist es einfach nötig, dass man diese drei Jahre, die seither vergangen sind, mit in die Verjährung aufnimmt. Sie ist nach wie vor nicht so streng wie in der Schweiz. Aber ich weiss, dass normalerweise solche Fristen 5, 10, 15 Jahre sind. Bei uns ergibt sich jetzt aus der Situation, dass eben auf den 1.1.2010 ein neues Steuergesetz eingeführt wurde, im Vorschlag eine - ich sage mal - leichte Verschärfung auf acht Jahre. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Aber Ihnen ist somit bewusst, dass Sie ein neues Element in diese 2. Lesung eingebracht haben, indem Sie eben die Verjährungsfristen zum bestehenden Steuergesetz abändern.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Dessen sind wir uns absolut bewusst. Sie haben mit dem schweizerischen Modell ein komplett neues Modell präsentiert, ein neues System in Sachen Selbstanzeigeregelungen: einmalig, erstmalig, einmal im Leben etc. Weil wir bei den Fristen dies nicht so offen, in die Zukunft, unbestimmt und dem Steuerhinterzieher überlassen wollen, sondern ihn jetzt dazu auffordern, Steuerehrlichkeit herzustellen, und dies nochmals als zweite Chance zu den gleichen Konditionen wie im Jahr 2011, müssen wir da bezüglich der Verjährungs- und Verwirkungsfrist eine Verlängerung mit beantragen. Ja, das haben wir gesehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte nicht unnötig verlängern, aber wir haben kein grundlegend neues Modell eingeführt. Wir haben die Diskussion aus der Landtagssitzung vom Dezember aufgenommen und haben entsprechend diese Anpassung vorgenommen. Ich habe ausgeführt, dass es im Prinzip, wenn man die bestehende Regelung in Art. 142 hernimmt, eine minimale Anpassung ist. Inhaltlich ist es eine Anpassung mit der Einführung dieser einmaligen straflosen Selbstanzeige. Aber das wurde im Dezember-Landtag entsprechend auch breit gestützt so kommuniziert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ja, Herr Regierungschef, ich glaube ich weiss, auf was Sie hinaus wollen. Wir haben auch eine zweite 1. Lesung beantragt. Und somit wäre es dann doch legitim, etwas Neues einzubringen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind immer noch bei Art. 142. Wir haben Anträge vorliegen, dass diesem Artikel Artikel vorgestellt werden, die in die Gesetzesvorlage aufzunehmen wären. Ich bitte den Abg. Wolfgang Marxer - wir werden über die einzelnen Anträge einzeln abstimmen -, den ersten Antrag nochmals vorzutragen.Abg. Wolfgang Marxer
Wir beantragen die Mitaufnahme von Art. 115 Abs. 1 in diese Abänderung des Steuergesetzes. Der Artikel in geänderter Form lautet wie folgt:
«1) Das Recht, eine Steuer zu veranlagen, verjährt nach acht Jahren. Bei periodisch geschuldeten Steuern beginnt die Verjährung nach Ablauf des Steuerjahres, auf das sie sich bezieht und bei nicht periodisch geschuldeten Steuern nach Ablauf des Steuerjahres, in welchem das steuerpflichtige Ereignis stattgefunden hat.»
So der präzise Wortlaut. Gegenüber dem heute im Gesetz enthaltenen Art. 115 Abs. 1 ändert sich das Wort «acht». Heute steht da «fünf».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Ich lasse darüber abstimmen. Wer seine Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht stattgegeben.
Ich bitte Sie, Ihren nächsten Antrag vorzutragen.Abg. Wolfgang Marxer
Der nächste Antrag bezieht sich auf Art. 121 Abs. 1:
«1) Das Recht, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten, erlischt nach acht Jahren. Bei periodisch geschuldeten Steuern beginnt die Frist nach Ablauf des Steuerjahres, für das eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist und bei nicht periodisch geschuldeten Steuern nach Ablauf des Steuerjahres, in welchem das steuerpflichtige Ereignis stattgefunden hat.»
So der präzise Wortlaut. Wiederum: Gegenüber dem heute identischen Artikel im Gesetz hat sich das Wort «acht» - gegenüber heute «fünf» - geändert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wir stimmen darüber ab. Wer dem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht stattgegeben.
Ich bitte Sie, Ihren nächsten Antrag vorzutragen.Abg. Wolfgang Marxer
Ich beantrage für Art. 142. Abs. 1 würde wie folgt lauten:
«1) Wer eine von ihm begangene strafbare Handlung nach Art. 135 bis 137, 140 oder 141 aus eigenem Antrieb anzeigt, ohne dazu durch eine unmittelbare Gefahr der Entdeckung veranlasst zu sein, ist straffrei und hat lediglich die Nachsteuer zu entrichten.»
Damit würden die vier Absätze in der Stellungnahme der Regierung auf die 2. Lesung hin entfallen und nur durch diesen einen Absatz ersetzt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse auch über diesen Antrag abstimmen, wie er soeben vorgetragen wurde. Wer seine Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit wurde dem Antrag mit 3 Stimmen nicht stattgegeben.
Gibt es einen weiteren Antrag seitens der Freien Liste?Abg. Wolfgang Marxer
Gemäss der Vorlage werden wir nachher zu Art. 156 kommen. Wir haben vorher noch den Antrag auf Aufnahme von Art. 145 Abs. 1 Bst. b in die Änderungsvorlage. Dieser würde nach unserem Antrag wie folgt lauten:
«1) Die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung verjähren:
b) bei Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Veruntreuung von an der Quelle abzuziehenden Steuern nach acht Jahren.»
Wiederum wäre Wort «fünf» durch «acht» ersetzt worden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse jetzt zuerst aber über Art. 142 abstimmen, wie er in der Regierungsvorlage vorgeschlagen wird.
Wer mit Art. 142 gemäss Regierungsvorlage einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt. Ich bitte Sie jetzt nochmals, Ihren Vorschlag auf einen neuen Art. 145 vorzutragen.Abg. Wolfgang Marxer
Wie schon kurz ausgeführt, beantragen wir, Art. 145 Abs. 1 Bst. b ebenfalls in die Abänderung des Steuergesetzes aufzunehmen. Er lautet wie folgt:
«1) Die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung verjähren:
b) bei Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Veruntreuung von an der Quelle abzuziehenden Steuern in acht Jahren.»Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den Antrag gehört. Wir stimmen darüber ab. Wer dem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 4 Stimmen nicht stattgegeben.
Damit können wir weiterlesen. Art. 156 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 156 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe hier einen Änderungsantrag eingebracht. Ich habe ihn auch dem Landtag zugestellt, aber ich werde ihn schnell vorlesen. Auf den letzten zwei Zeilen der Wortlaut «auf den Durchschnittswert der nicht deklarierten Vermögenswerte der letzten fünf Jahre erhoben» wäre mein Änderungsvorschlag: «auf sämtliche nicht deklarierte Vermögenswerte per 31.12.2013.»
Die Begründung ist: Mit dem Durchschnittswert der letzten fünf Jahre wird per Saldo dem Land Liechtenstein weniger Steuersubstrat zukommen, da mit grosser Wahrscheinlichkeit der Durchschnitt der zu deklarierenden Vermögenswerte kleiner war als der Saldo per Ende 31.12.2013. Dies allein schon aufgrund des Börsencrashs im Jahr 2008. Nicht deklarierte Goldmünzen, Gemälde oder eventuell auch Bargeld im Safe könnten per Saldo 2013 auch aufgelistet werden und würden bei einem Durchschnittswert wohl nicht einfliessen. Eine einfache Auflistung sämtlicher zu deklarierender Vermögenswerte per Saldo 31.12.2013 würde meines Erachtens für den Selbstanzeigenden die einfachere Lösung darstellen und dem Land mehr Steuersubstrat einbringen.
Ich kann das jetzt ganz einfach zusammenfassen: Ich glaube, es hat einen Vorteil für den Staat. Ich denke mir, es wird hier mehr Steuersubstrat aufkommen. Es hat einen Vorteil für die Steuerabteilung. Sie muss nicht über die letzten fünf Jahre sämtliche Belege kontrollieren und wird wahrscheinlich nicht noch mit zusätzlichen Personenressourcen agieren müssen. Und drittens, für den Selbstanzeigenden ist es ganz sicher auch die einfachere Lösung. Aber ich möchte ganz klar betonen, es ist keine billige Lösung. Er wird zu den Höchststeuersätzen den Durchschnittswert deklarieren müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Zu Art. 156: Mit Art. 156 will die Regierung bis Ende 2014 ein vereinfachtes Verfahren bei Selbstanzeige anbieten. Ich gehe nicht auf die Details ein, aber mit diesem Artikel kann/soll die Herkunft bzw. der Ursprung der Gelder nicht hinterfragt werden. Dies widerspricht dem allgemein gültigen Rechtsgrundsatz nach Treu und Glauben, den auch eine Steuerverwaltung beanspruchen kann. In meinen Augen wäre dieser Artikel ein klarer Widerspruch zur ansonsten international so propagierten Weissgeld- und Sauberes-Geld-Strategie des Landes und ein ganz schlechtes Signal für die Glaubwürdigkeit Liechtensteins diesbezüglich nach aussen.
Die Freie Liste erachtet diesen Artikel für unnötig, zumal er den gleichen Personenkreis betrifft, welcher gemäss Art. 142 eine Selbstanzeige vornehmen kann, um seine Steuersituation zu bereinigen. Ich gebe auch ganz ehrlich zu, dass ich Art. 156 offensichtlich nicht in seiner vollen Komplexität verstehe. Jetzt haben wir vom Abg. Harry Quaderer gehört, dass er zu diesem vereinfachten Verfahren eine noch einfachere Version vorschlagen würde, bei der ich letztlich überhaupt nicht mehr verstehe, weshalb wir da von der gängigen Praxis der fünf Jahre zurückliegenden Offenlegung etc. auch diesbezüglich noch abweichen sollen. Das wäre in meinen Augen eine Aufweichung sondergleichen. Und deshalb ist mein Antrag, dass Art. 156 dieser Vorlage ersatzlos gestrichen wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Eine Bitte an den Abg. Quaderer, das Datum nicht auf den 31.12., sondern auf den 1.1.2013 zu setzen. Das wäre dann in Konsistenz mit den gültigen Vermögensfristen im Steuergesetz. Das ist eine reine Formsache. Ich persönlich werde Ihrem Antrag gerne folgen. Meines Erachtens ein sehr pragmatischer und einfacher Ansatz, der auch auf der anderen Seite die Aufwände in der Steuerverwaltung reduzieren wird, diese einmalige Angelegenheit voranzutreiben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Das werde ich sehr gerne machen, sofern die Regierung damit einverstanden ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Zuerst zum Vorschlag der DU-Fraktion: Grundsätzlich stellt sich die Regierung auf den Standpunkt, dass ein Durchschnittswert über die letzten fünf Jahre eine objektive Grösse darstellt und mit der Verjährungsfrist von ebenfalls fünf Jahren abgestimmt ist. Ein Stichtagswert, wie von der DU-Fraktion vorgeschlagen, ist eine zufällige Grösse. Falls bei der Pauschallösung nur auf einen Stichtag abgestellt werden sollte, ist dieser Stichtag mit 1. Januar 2013 festzusetzen und nicht 31. Dezember 2013, wie von Ihnen vorgeschlagen. Schliesslich geht es darum, nichtdeklarierte Vermögenswerte der vergangenen fünf Steuerjahre nachzudeklarieren. Für das Steuerjahr 2013 kommen die massgeblichen Vermögenswerte per 1. Januar 2013 zum Tragen. Deshalb kann auch nicht auf die Vermögenswerte per Ende Jahr, das heisst per 31. Dezember 2013, abgestellt werden. Dieser Vermögensbestand wird erst für das Steuerjahr 2014 massgebend sein.
Dann ganz kurz zu den Ausführungen des Abg. Wolfgang Marxer: Sie haben ausgeführt, dass Herkunft und Ursprung der Gelder nicht hinterfragt wird. Ich kann diese Kritik nicht ganz nachvollziehen. Ich habe auch in den Medien gewisse Artikel gelesen in diesem Zusammenhang von Ihrer Fraktion. Ich glaube, es dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass in Liechtenstein sehr strenge Regeln gelten, was die Einhaltung der Sorgfaltspflicht betrifft. Und bei der vorgeschlagenen Pauschallösung geht es darum, bisher nicht versteuerte Gelder in die Steuerkonformität zu überführen. Von einer Legalisierung krimineller Gelder, wie das zum Teil auch kolportiert wurde, kann also hier sicher keine Rede sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Ich möchte ihn einfach bitten, dann noch auf die Frage einzugehen, die auch der Abg. Wolfgang Marxer gestellt hat: Warum braucht es dann diesen Art. 156? Gerade auch wenn die Sorgfaltspflichtregeln schon eingehalten worden sind, dann genügt die Selbstanzeige, wie sie der Rest dieses Gesetzes vorsieht, doch völlig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Einfach ergänzend: Es geht mir überhaupt nicht darum, all die Gelder, die über dieses Verfahren offengelegt sind, zu kriminalisieren. Was ich hier im Landtag gesagt habe, ist einfach: Es wird nicht gefragt, woher das Geld stammt. Erbschaft, Schenkung, wären andere Steuerbelange in der Vergangenheit relevant gewesen? Das ist eigentlich mein Kritikpunkt. Ich kenne die Sorgfaltspflichten der Banken seit 2001 usw. Es geht überhaupt nicht darum, dass das Geld per se, per Definition kriminellen Ursprungs ist. Aber es könnten andere steuerrelevante Belange hinter dem Ursprung dieser Gelder stehen. Ich habe keine Ahnung, welche Dimension solche Offenlegungen haben. Egal, wie gross die Beträge wären/sind, es wird und soll nicht gefragt werden, woher sie stammen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Zu Art. 156 - das vereinfachte Verfahren: Ich glaube, wenn der Selbstanzeigende angeben muss, dass er von seinem Onkel, von seinem Bruder oder von seiner Tante CHF 50'000 erhalten hat, dann wird er eben diese Selbstanzeige nicht machen. So einfach ist das. Er möchte nicht offenlegen, woher das Geld kommt. Jetzt können wir fragen: Ist das moralisch und ethisch richtig oder nicht? Für mich geht es darum, dass wir jetzt eine Lösung anbieten, die dem Selbstanzeigenden einen pragmatischen Weg in die Steuerehrlichkeit bietet. Nicht mehr und nicht weniger. Oder wir können es auch so gestalten, dass er halt keine Selbstanzeige erstattet. Dann hat der Staat nichts davon, wir haben nichts davon und es wird so weitergehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Auf die Frage des Abg. Lageder habe ich noch eine ergänzende Frage betreffend Unterscheidung Art. 142 und Art. 156: Aus meiner Sicht ist es so - und da möchte ich, dass das der Herr Regierungschef noch bestätigt -, dass mit Art. 142 die nichtdeklarierten Gelder mit der abgegebenen Steuererklärung nachgefasst werden, das heisst dann neu berechnet werden. Und in Art. 156 werden nur die nichtdeklarierten Vermögens- und Erwerbswerte herangezogen. Das heisst, die bestehende Steuererklärung für diese Periode wird nicht herangezogen und eigens für sich betrachtet und beim Art. 142 wird die bestehende Steuererklärung herangezogen und dann mitberücksichtigt. So habe ich es zumindest verstanden. Und ich gehe auch davon aus, dass bei Art. 156 dann eben auch keine Plausibilitätsfragen entstehen, weil das eben eine Pauschalabgeltung ist. Und bei Art. 142 werden sehr wohl die Entwicklung und die Nachbesteuerung und - ich sage einmal - die Plausibilität geprüft.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Besten Dank auch dem Abg. Harry Quaderer für seine Ausführungen. Nur - sie treffen einfach leider nicht zu. Wenn Sie den Art. 142 Abs. 4 lesen: «Haben Erben von sich aus alles ihnen Zumutbare getan, um den Steuerbehörden die Feststellung einer strafbaren Handlung nach Abs. 1 zu ermöglichen, sind sie straffrei und haben lediglich die Nachsteuer zu entrichten.» Erbschaften und Schenkungen sind also ganz offensichtlich ausgenommen. Ich frage Sie noch einmal: Für was braucht es den Art. 156? Die Selbstanzeige genügt meiner Meinung nach vollends. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Wir können hier um des Kaisers Bart noch lange streiten. Mir geht es darum: Wollen wir den Leuten eine Gelegenheit bieten, eine Selbstanzeige zu machen, oder nicht? Ich kann jetzt nochmals ein Beispiel geben: Glauben Sie wirklich, dass ein Handwerker, wenn er für einen Auftrag CHF 10'000 bekommen hat, die er nicht deklariert hat und die er jetzt deklarieren wird, sagen wird, von wem er das Geld bekommen hat? Denn dann bringt er den Nächsten wieder in die Bredouille und das will er nicht machen. Darum geht es mir.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich glaube, jetzt kommen wir des Pudels Kern ein bisschen näher. Es geht eben darum, dass ein reuiger Steuersünder auf keinen Fall einen anderen Steuersünder dazu veranlassen soll, dass er in die Legalität gehen muss. Dadurch wird eben mit dieser pauschalen, intransparenten Abgeltung verhindert, dass geständige Steuersünder reuige Steuersünder belasten. Wollen wir diese Steuersünder mit dem Art. 156 schützen? Meiner Meinung nach ist Steuerhinterziehung nicht etwas Schützenswertes. Aber der Art. 156 der Amnestie ist eben nichts anderes als ein Schutzschild, damit keine Steuerhinterziehung durch die Selbstanzeige eines anderen unfreiwillig entdeckt wird. Darum geht es, denke ich. Das ist des Pudels Kern. Man könnte auch sagen, das Gefangenendilemma - wir reden hier nämlich genau von diesem - soll hier ausgehebelt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Ja genau, Herr Abg. Lageder, das soll ausgehebelt werden. Das ist auch der Sinn dieses Artikels. Ich glaube nicht, dass der Handwerker morgens aufwacht und denkt: Oh, meine Güte, ich habe vergessen, dass ich vor fünf Jahren irgendein Geld bekommen habe, heute Morgen fällt es mir wieder ein. Ich glaube, es ist ihm sehr wohl bewusst, und das möchten wir gerade ermöglichen: Eine Selbstanzeige, die unter bestimmten Bedingungen während einer bestimmten Frist möglich sein soll, um eben gerade diesen, wie Sie sagen, reuigen Bürgern dieses Landes die Möglichkeit zu bieten, dies nachzuversteuern und einmalige Einlagen für den Staat zu generieren. Ich glaube, die Grundlagen sind relativ klar. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ja, beim Gefangenendilemma ist halt einfach auch das Problem: Wenn sich die beiden einig sind, dann werden sie das nicht tun. Und das will man ja nicht. Entsprechend hinkt das Beispiel. Es geht einfach darum, dass die, die das wollen, das tun, ohne dass sich jetzt Leute daran gehindert fühlen, weil sie ja auch andere Konsequenzen verursachen.Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte einmal dem Herrn Regierungschef Gelegenheit zur Stellungnahme geben.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich denke, die Beispiele, die vom Abg. Quaderer und der Abg. Wohlwend ausgeführt worden sind, zeigen, um was es konkret geht. Es geht der Regierung sicherlich nicht darum, die Nichtreuigen zu schützen, sondern die Reuigen eben zu motivieren, diesen Schritt zu tun und damit entsprechend auch Geld in die Staatskasse zu bringen. Es ist für uns ganz klar eine Güterabwägung. Und ich denke, in der aktuellen Situation ist es angezeigt, dass man diese Chance nutzt. Und deshalb haben wir uns auch bewusst für diesen Schritt entschieden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Eine Antwort ist noch ausständig an den Abg. Batliner bezüglich des Berechnungsmodus etc. Da werde ich Sie dann an die Regierung verweisen, weil ich mir dieser Komplexität auch nicht voll bewusst bin, macht aber in der Konsequenz, in der Sachlage, die wir jetzt diskutieren, wenig Unterschied. Ausser wenn dem Antrag der DU-Fraktion gefolgt würde, dann wäre die Zahl nur für ein Jahr zur Verfügung und dann könnte man das nicht fünf Jahre in der Steuerberechnung, in der Steuererklärung nachvollziehen. Aber das ist für mich ein Detail. Ich danke für die Ausführungen der Abg. Christine Wohlwend. Ich fasse es in anderen Worten zusammen: Okay, wir stellen diesen Freipass, diesen Freibrief, aus. Der Regierungschef bezeichnete es als Güterabwägung, die in meinen Augen wesentlich zu weit geht. Sie können es hier drinnen mehrheitlich beschliessen. Die Freie Liste wird in keiner Weise diesem Antrag oder dieser Vorgehensweise folgen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich bin noch eine Antwort schuldig an den Abg. Manfred Batliner. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann kann ich Ihnen zustimmen. Es geht darum, dass bei Art. 156 natürlich nur die nicht deklarierten Vermögenswerte als Basis herangezogen werden und von dort auch diese Pauschale gerechnet wird. Sonst macht das Ganze keinen Sinn. Die Pauschale ist ja deutlich höher. Wir sprechen hier von 6,25 bis 7,5% des Vermögens, die abgeführt werden müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Regierungschef, das habe ich so gesagt und dass dann eben auch keine Plausibilitätsfragen usw. entstehen und dass das ein vereinfachtes Verfahren ist. Und bei Art. 142 ist es so, dass dann das nichtdeklarierte Vermögen in die letzten fünf Steuerjahre eingefügt wird und neu berechnet wird und auch Plausibilitätsfragen usw. erfolgen und dass dann diese Deklarationen eigentlich nachgeführt werden, die bestehenden mit den nicht deklarierten Vermögen und Einkommen ergänzt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Das ist korrekt und auch notwendig, damit eben auf Basis der richtigen Werte, der richtigen Progression gerechnet werden kann. Sonst hätte das Ganze auch dort keinen Sinn. Was die Plausibilitätsprüfung anbelangt, muss ich einfach noch hinzufügen: Die Steuerverwaltung wird sicher nicht jede Selbstanzeige in dieser Form im Detail durchkämmen. Es gilt dort, dass man grob schaut, ob die Plausibilität gegeben ist, und natürlich genau bei diesen Themen dann etwas genauer hinschauen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt zu Art. 156, dann würden wir zuerst über den Abänderungsantrag des Abg. Harry Quaderer abstimmen, mit der von ihm, wie ich verstanden habe, genehmigten Änderung gemäss Vorschlag der Frau Abg. Christine Wohlwend. Der Antrag liegt Ihnen vor. Wer dem Änderungsantrag des Abg. Harry Quaderer stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 16 Stimmen stattgegeben.
Damit können wir weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen darüber ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage: Müssen wir nicht mehr über unseren Streichungsantrag abstimmen, wenn dem Antrag des Abg. Harry Quaderer zugestimmt worden ist? Ist das so?Landtagspräsident Albert Frick
Doch. Da haben Sie völlig recht. Ich habe das nicht als Antrag wahrgenommen, sondern als Diskussionsbeitrag. Sie stellen also ganz konkret den Antrag, den Art. 156 zu streichen.
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen nicht stattgegeben.
Somit kommen wir nun wirklich zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen seine Zustimmung erteilt.
Damit haben wir Traktandum 18 erledigt.
Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 14:45 Uhr. Mittagspause (von 12:55 bis 14:45 Uhr)
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