Beschluss Nr. 164/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2010/ 53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe) (Nr. 107/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 22: Beschluss Nr. 164/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 107/2013. Wird das Wort gewünscht?Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Da in Liechtenstein keine Transplantationen durchgeführt werden, müssen nicht alle Punkte dieser Richtlinie berücksichtigt werden. Es müssen die Punkte für Lebendspender berücksichtigt werden: So muss ein Register erstellt werden, in dem alle Lebendspender erfasst werden, um ihnen den bestmöglichen Schutz zu ermöglichen und damit das Risiko auch für die Empfänger minimiert werden kann. Umfassende Aufklärung, Nachsorge, ordnungsgemässe Bewertung und angemessene Nachsorge sind die international anerkannten Massnahmen zum Schutz von Lebendspendern, die zudem dazu beitragen, die Qualität und Sicherheit von Organen zu gewährleisten. Liechtenstein muss auch ein System zur Erkennung, Meldung und Behandlung aller schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen beim Lebendspender, die infolge der Spende entstanden sein könnten, entrichten. Ausserdem sind strenge Vertraulichkeitsvorschriften einzuhalten, damit Spender und Empfänger sowie deren Familien keine Rückschlüsse aufeinander nehmen können. Verstösse müssen verfolgt und entsprechende Sanktionen müssen sichergestellt werden. Die Umsetzung der Richtlinie kann finanzielle und personelle Auswirkungen nach sich ziehen. Nach heutiger Fallzahl soll dies aber mit bestehenden Mitteln und Personen bewältigt werden können. Ich hoffe, dass dies so bleibt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 164/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 8. Oktober 2013 die Zustimmung erteilen.»
Wer dem Antrag der Regierung zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat einhellig zugestimmt. Damit haben wir Traktandum 22 abgeschlossen. -ooOoo-