Beschluss Nr. 159/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2011/ 62/EU zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette) (Nr. 109/2013
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Beschluss Nr. 159/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2011/62/EU zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 109/2013. Wird das Wort gewünscht?Abg. Christoph Beck
Diese Richtlinie ist Teil des sogenannten «Pharmaceutical Packages», das dem Europäischen Wirtschaftsraum im Hinblick auf Arzneimittel mehr Sicherheit bringen soll. Gefälschte Arzneimittel stellen eine grosse Gesundheitsgefahr für Patienten dar und sind auch in Europa möglich. Die vorliegende Richtlinie sieht nun Änderungen vor, die die Sicherheit der legalen Vertriebswege und das Vertrauen in diese gewährleisten sollen. Daher werden verschiedene Massnahmen festgelegt, die das Eindringen gefälschter Arzneimittel in den Europäischen Wirtschaftsraum verhindern sollen.
Der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 159/2013 sieht vor, dass Liechtenstein diese Richtlinie umsetzen muss. Der Beschluss kann finanzielle und personelle Konsequenzen nach sich ziehen, da dem Amt für Gesundheit neue Kostenverpflichtungen übertragen werden. Für das Amt für Gesundheit besteht aber heute schon die Pflicht zur Überprüfung der Betriebe sowie der Werkstoffhersteller und -händler. Was die Massnahmen, insbesondere in Bezug auf die Errichtung einer Webseite mit den durch die Richtlinie vorgegebenen Informationen und die Überwachung von Versandhandelsapotheken, kosten werden, ist zum heutigen Zeitpunkt unklar. Zurzeit gibt es keine Versandhandelsapotheke in Liechtenstein. Hoffen wir, dass die Konsequenzen klein bleiben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 159/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 8. Oktober 2013 die Zustimmung erteilen.»
Wer dem Antrag der Regierung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 24 abgeschlossen.
Ich möchte die Gelegenheit benutzen, um unsere Gäste herzlich zu begrüssen. Herzlich willkommen im Landtag. -ooOoo-