Beschluss Nr. 177/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2012/ 17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG und 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern) (Nr. 110/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Beschluss Nr. 177/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 110/2013 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Die Richtlinie zielt darauf ab, durch sichere geschäftliche Rahmenbedingungen für Verbraucher, Gläubiger und andere Geschäftspartner das Vertrauen in den europäischen Binnenmarkt zu stärken, durch Bürokratieabbau und Erhöhung der Rechtssicherheit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu fördern und die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu verbessern, indem die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen oder Sitzverlegungen gefördert und die Einträge ausländischer Zweigniederlassungen in Fällen, in denen Kooperationsmechanismen fehlen oder nicht ausreichen, aktualisiert werden. Die Änderungen an der Richtlinie 2009/101/EG sollen daher den Zugang zu amtlichen Unternehmensinformationen aus anderen Mitgliedstaaten erleichtern, indem ein elektronisches Netz von Registern geschaffen und festgelegt wird, in welchem Dritten in allen Mitgliedstaaten aktuelle Informationen in elektronischer Form mindestens zur Verfügung zu stellen sind. Die Änderungen an der Richtlinie sollen gewährleisten, dass das Unternehmensregister einer Gesellschaft den Unternehmensregistern ausländischer Zweigniederlassungen in ganz Europa aktuelle Informationen über den Status des Unternehmens liefert. Die Änderungen an der Richtlinie 2005/56/EG zielen darauf ab, den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen zu verbessern.
Der Beschluss Nr. 177/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 8. Oktober 2013 hat finanzielle Konsequenzen. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2013 werden aufgrund der erforderlichen Anpassungen der bestehenden Handelsregister-Software erhebliche Kosten entstehen. Aus heutiger Sicht ist mit Kosten in Höhe von zirka CHF 250'000 zu rechnen. Ob dann dies dann dem Bürokratieabbau förderlich ist, darf zumindest bezweifelt werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Wir haben gehört, das Ding kostet CHF 250'000. Die Frage, die ich noch habe, ist: Auf Seite 7 unter Punkt 4 steht drin: Die Richtlinie sieht eine Teilumsetzungsfrist bis 7. Juli 2014 vor. Ist das realistisch? Das frage ich mich ganz einfach, wenn hier noch CHF 250'000 investiert werden müssen. Oder sind wir so weit, dass wir hier das schon umsetzen können? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich muss mich hier auf die Auskünfte des Amtes für Justiz und des Handelsregisters verlassen. Wie ich in der Finanzkommission ausgeführt habe, sind bereits etliche Vorarbeiten geleistet worden. Daher rührt auch die Kostenschätzung. Es wurde auch in der Finanzkommission ausgeführt. Und die Zeitangabe, die hier gemacht wurde, wurde von der vorbereitenden Behörde abgegeben. Insofern, denke ich, können wir davon ausgehen, dass die Zeiteinschätzung realistisch ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 177/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen.»
Wer dem Antrag der Regierung zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 25 abgeschlossen.-ooOoo-