Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina vom 24. Juni 2013 (Nr. 1/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina vom 24. Juni 2013.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 1/2014 und steht zur Diskussion. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das vorliegende abgeschlossene Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina entspricht weitgehend den Abkommen, welche die EFTA-Staaten mit anderen zentral- und osteuropäischen Partnern und im Mittelmeerraum bereits abgeschlossen haben, insbesondere dem Abkommen mit Montenegro im Jahr 2011.
Dieses Abkommen mit Bosnien und Herzegowina erleichtert den gegenseitigen Marktzugang, fördert den Handel und erhöht die Rechtssicherheit für den Schutz des geistigen Eigentums und den allgemeinen wirtschaftlichen Austausch. Der Wegfall oder die Reduktion von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen sind weitere wesentliche Vorteile.
Die finanziellen Auswirkungen dieses Abkommens sind gering, da ein Ausfall von Zöllen auf Wareneinfuhren aus Bosnien und Herzegowina zu erwarten ist, da bereits in der Vergangenheit für Einfuhren aus diesem Land das Allgemeine Präferenzsystem zur Anwendung kam, was für einen Teil der Güter eine Zollbefreiung bedeutete.
Im Gegenzug werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der liechtensteinischen Unternehmen erhöht, was zu einer positiven Entwicklung der einheimischen Wirtschaft führt.
Ich danke allen Beteiligten, die die Verhandlungen über das Abkommen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht haben. Ich empfehle dem Hohen Landtag, das Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina zu genehmigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet:
«Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina vom 24. Juni 2013 die Zustimmung erteilen.»
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung gegeben und wir haben Traktandum 26 abgeschlossen.-ooOoo-