Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und das Gesetz betreffend die vorläufige Anwendung des Übereinkommens (Nr. 6/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und das Gesetz betreffend die vorläufige Anwendung des Übereinkommens.
Nach der Eintretensdebatte werden wir zuerst über das Übereinkommen abstimmen, anschliessend über den dazugehörigen Finanzbeschluss und abschliessend über das Gesetz über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 6/2014. Ich bitte um Ihre Wortmeldungen.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Am 1. Juli 2013 wurde die Europäische Union und damit ihr Binnenmarkt um die Republik Kroatien erweitert, was zur Folge hat, dass eine Erweiterung der entsprechenden Binnenmarktbestimmungen des Abkommens für den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 auch für das neue EU-Mitglied Kroatien erforderlich ist.
Die Verhandlungen zum Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am EWR wurden unter dem liechtensteinischen Vorsitz formell im März 2013 eröffnet und dauerten wegen norwegischen Positionen zum Finanzierungsmechanismus und isländischen Forderungen im Fischereibereich jedoch länger als ursprünglich erwartet. Die erforderlichen Abkommenstexte konnten erst am 20. Dezember 2013 von den Verhandlungsleitern paraphiert werden. Die Resultate in den verschiedenen Verhandlungsbereichen berücksichtigen die liechtensteinischen Interessen, insbesondere im Bereich des Personenverkehrs ist es Liechtenstein weiterhin gestattet, den Zuzug von EWR-Staatsangehörigen nach Liechtenstein im Sinne der bestehenden Quotenregelung zu begrenzen.
Um der Republik Kroatien zu ermöglichen, dass sie überhaupt in den Genuss der vereinbarten Gelder aus dem EWR-Finanzierungsmechanismus gelangt und eine Gleichbehandlung aller EU-Mitgliedsländer erhält, ist es absolut notwendig, dass Liechtenstein dem Antrag der Regierung und der Aussenpolitischen Kommission zustimmt und ein Gesetz betreffend die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am EWR erlässt. Die EU-Seite hat das Zieldatum für die Unterzeichnung auf den 20. März 2014 festgelegt.
Alle internationalen Verträge, die der Landtag zu genehmigen hat, unterliegen in Liechtenstein der Referendumspflicht. Aufgrund der noch zur Verfügung stehenden Zeit ist das ordentliche Ratifizierungsverfahren nicht möglich, und deshalb ist eine Gesetzesänderung für diesen Einzelfall vorzusehen.
Die provisorische Anwendung des Erweiterungsabkommens soll insoweit beschränkt sein, als sie nur solange Gültigkeit haben soll, bis das Erweiterungsabkommen entweder ratifiziert ist und damit vorher das innerstaatliche Zustimmungsverfahren abgeschlossen ist oder die Genehmigung zur Ratifikation gemäss Verfassung abgelehnt worden ist.
Die finanziellen Verpflichtungen Liechtensteins belaufen sich auf EURO 62'000 oder CHF 80'600.
Ich empfehle dem Hohen Landtag,- dem Übereinkommen über die Beteiligung mit den Anhängen A und B sowie der Schlussakte zum Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und
- dem Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Ergänzungskredites betreffend den Anteil Liechtensteins an der Erhöhung des EWR-Finanzierungsmechanismus für die Jahre 2009 bis 2014 in der Höhe von CHF 80'600 die Zustimmung zu erteilen und
- dem Gesetz betreffend die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum zuzustimmen.
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke. Am 13. September 2012 ersuchte Kroatien um Aufnahme in den EWR. Die Verhandlungen wurden im ersten Halbjahr mit liechtensteinischem EWR/EFTA-Vorsitz geführt. Norwegen und Island stellten Marktzugangsforderungen in Relation zur Höhe der jeweiligen Finanzbeiträge und hatten für die Berechnung der Finanzbeiträge eine andere Vorstellung als die EU. Liechtensteins Verhandlungsposition forderte eine Gleichbehandlung mit den seit 1.4.2004 beigetretenen und von Liechtenstein begünstigten EU-Staaten. Das Verhandlungsresultat ergab Fördergelder an Kroatien in der Höhe von EURO 9,6 Mio. Der Anteil Liechtensteins beträgt gemäss Verteilschlüssel der EFTA für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 30. April 2014 CHF 80'600. Norwegen und Island erreichten zusätzlich ihre Marktzugangsforderung mit einer Kompensation von zusätzlichen Quoten für den zollfreien Handel mit 1'560 Tonnen Fisch.
Kroatien ist vor 2014 der EU beigetreten. Somit ist eine Gleichbehandlung mit den anderen zehn Beitrittsländern ab 2004, deren Beiträge im Zeitraum von 2009 bis 2014 frühere Landtagsbeschlüsse vor dieser Legislaturperiode festlegten, vertretbar. Für die Zukunft möchte ich den Wunsch anbringen, ab 2014 die Auszahlungen an EU-Länder zu unseren Gunsten anzupassen. Auf Seite 31 im Bericht und Antrag Nr. 6/2014 steht: Der Landtag bewilligte für die Beteiligung Liechtensteins am EWR-Finanzierungsmechanismus für die Jahre 2009 bis 2014 einen Verpflichtungskredit von CHF 15 Mio., ergibt CHF 3 Mio. pro Jahr. Gemäss Bericht und Antrag werden auch in den nächsten Jahren Zahlungen erfolgen. Ich nehme an, dass diese zukünftigen Auszahlungen an die EU in der Höhe noch nicht vertraglich zugesichert sind und die veränderte Wirtschaftslage Liechtensteins berücksichtigt werden kann. Die Einnahmen für die Staatskasse sind seit 2008 drastisch zurückgegangen. Unsere wirtschaftliche Stärke entspricht nicht mehr derjenigen von 2008. Eine Frage an die Regierung: Werden mit der EU, dem EWR und den EFTA-Staaten Verhandlungen geführt, die die zukünftigen Finanzbeiträge an die EU zum Gegenstand haben und anlässlich welcher eine Anpassung unserer Beiträge aufgrund unserer verschlechterten Ertragslage gefordert werden kann? Weiter hätte ich gerne gewusst: Auf welchen Basisgrössen erfolgten die Beitragszahlungen bisher?Aufgrund des heutigen, defizitären Staatshaushaltes, den die Landtagsabgeordneten im Jahr 2008 nicht voraussehen konnten, dürfte es legitim sein, hier eine Beitragsreduktion ab 2014 entsprechend der heutigen Situation zu fordern - unter strikter Beibehaltung der im Jahr 2014 zu überprüfenden Sonderregelung Liechtensteins für den freien Personenverkehr. Die EU-seitige Berechnung und Forderung der Beiträge für den EFTA-Verteilschlüssel im Kohäsionsfonds, welcher 2004 beschlossen wurde und bis 2020 gilt, sollte mit vereinter Kraft - zusammen mit der Schweiz, Norwegen und Island - zwecks einer Beitragsreduktion mit der EU überarbeitet werden oder der Verteilschlüssel der EFTA sollte zugunsten Liechtensteins verbessert werden. Der jährliche Gesamtbetrag von zirka CHF 2,6 Mio., welcher noch bis und mit 2014 von Liechtenstein aufgrund eines früheren Landtagsbeschlusses für die Gewährleistung der Homogenität der EU zugesichert wurde, sollte in Anbetracht der Defizitsituation in unserem Staatshaushalt für die Jahre 2015 bis 2020 massiv gesenkt werden.
Am Schluss noch ein Zitat aus der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 2. März 2014 unter dem Titel «Kroatien - teurer EU-Beitritt»: «Auch der EU-Beitritt stellt eine finanzpolitische Last dar. Von den im Jahr 2014 zusätzlich anfallenden Ausgaben von 7 Mrd. Kune (CHF 1,1 Mrd.) sind laut Linic rund 4,7 Mrd. Kune auf die EU-Mitgliedschaft zurückzuführen.» Obwohl solche Berichte nicht zu 100 Prozent verlässlich sind, stelle ich trotzdem die Sinnhaftigkeit von gewissen EU- und EWR-Strategien immer mehr infrage und behalte mir das Recht vor, in Zukunft, sofern die Verhandlungen mit der EU, dem EWR und der EFTA keine niedrigeren Finanzbeiträge ergeben, nicht mehr zuzustimmen. Der Entlastung unseres Staatshaushaltes ist Vorrang zu geben, um nicht die Steuerzahler zukünftig noch zusätzlich zu den bereits gestiegenen Kosten mit solchen im Steigen begriffenen, millionenschweren Beiträgen an die EU zu belasten oder gar die Staatsreserven für solche Zwecke zu verwenden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich übergebe das Wort der Regierung.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst besten Dank für das wohlwollende Statement seitens der Abg. Rüdisser-Quaderer.
Dann zu einigen Fragen, die vom Abg. Elkuch aufgeworfen wurden. Der EWR-Finanzierungsmechanismus wurde im Rahmen eines Verpflichtungskredits im Jahr 2009 gesprochen. Wie genau die Zahlen in diesem Verpflichtungskredit im Jahr 2009 ausgesehen haben, kann ich Ihnen auswendig hier nicht wiedergeben. Die finden Sie aber in diesem alten Verpflichtungskredit, der ja online auch verfügbar ist auf der Homepage des Landtags. Es war damals also ein Finanzierungsbeschluss. Sie stellen dann den Wunsch in den Raum, ab dem Jahr 2014 etwas tiefer zu verhandeln. Das nehme ich natürlich mit. Was ich Ihnen zum heutigen Zeitpunkt sagen kann, ist, dass die Regierung ein Verhandlungsmandat zuhanden einer Delegation von Liechtensteiner Seite verabschiedet hat. Das Verhandlungsmandat ist - klar, soviel kann ich im Landtag schon auch sagen - ein Mandat, das natürlich vorgibt, dass wir so optimal wie möglich zu verhandeln versuchen. Was ich aber auch heute sagen möchte: Es ist nicht ganz einfach - aufseiten der EU werden natürlich sehr viel höhere Anforderungen gestellt. So wird beispielsweise ein Parameter immer wieder in den Raum gestellt, das ist nämlich, dass gewisse Staaten wie beispielsweise Spanien oder Italien, die mit einer extrem hohen Jugendarbeitslosigkeit zu kämpfen haben, auch diese Parameter als Vergleichsparameter und Zahlungsparameter heranzuziehen versuchen. Es ist klar, dass wir von Liechtensteiner Seite versuchen, eine harte Linie zu fahren. Da bin ich schon mit Ihnen im Boot, aber wir von Liechtensteiner Seite haben auch nicht die allerbeste Verhandlungsposition. Aber Ihren Wunsch nehme ich natürlich entgegen, möchte aber auch relativieren, dass es nicht so einfach ist, mit der EU zu verhandeln, aber dass wir ein striktes und sehr gutes Verhandlungsmandat vonseiten der der Regierung verabschiedet haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ja, wenn in Italien oder in anderen Ländern die Jugendarbeitslosigkeit zu hoch ist, ist dann mit höheren Beiträgen zu rechnen oder kann das gleich bleiben? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank. In absoluten Zahlen kann ich Ihnen die Höhe nicht sagen. Ich bin auch nicht auf eine Diskussion zu diesem Thema vorbereitet. Was ganz klar im Raum steht, ist, dass von EU-Seite ein Finanzierungsbetrag, der um einiges höher ist als der gegenwärtige Betrag, gerechnet wird. Und wir sind auch im Gespräch mit unseren EWR-Partnern, also mit Island und Norwegen, wie wir damit umgehen möchten. Wir haben auch da nicht immer einheitliche Positionen, versuchen aber als gemeinsame EWR-Partner, eine gute und klare Linie gegenüber der EU fahren zu können. Eine konstruktive Linie, aber eine klare Linie.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke an die Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Eintreten wurde nicht bestritten. Wie ich schon erwähnt habe, werden wir zuerst über das Übereinkommen abstimmen. Anschliessend über den dazugehörigen Finanzbeschluss und abschliessend über das Gesetz über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens. Wir wenden uns dem ersten Antrag der Regierung zu. Dieser lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum mit den Anhängen A und B sowie der Schlussakte zum Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum die Zustimmung erteilen.»
Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit wenden wir uns dem Finanzbeschluss zu. Ich bitte, mit der Lesung des Finanzbeschlusses zu beginnen.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wir stimmen über den Finanzbeschluss ab: Wer dem Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Ergänzungskredites betreffend den Anteil Liechtensteins an der Erhöhung des EWR-Finanzierungsmechanismus für die Jahre 2009 bis 2014 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. Somit kommen wir zur Lesung des Gesetzes betreffend die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Die Regierung beantragt abschliessende Behandlung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen abschliessende Behandlung beschlossen und wir können mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen zugestimmt.
Die Regierung beantragt ebenfalls, die gegenständliche Gesetzesvorlage als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Gesetzesvorlage mit 15 Stimmen als dringlich erklärt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 27 abgeschlossen. -ooOoo-