Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes (Abschaffung der Kindersubventionen) (Nr. 10/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes (Abschaffung der Kindersubventionen).
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 10/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Im September-Landtag habe ich der Abschaffung der Kindersubventionen zugestimmt. Nicht aus tiefer Überzeugung, aber wegen der uns allen bewussten Sparübungen. Selbst durfte meine Familie von der Kindersubvention profitieren. Es macht es mir jetzt also auch nicht einfacher, diese jetzt abzuschaffen. Für uns betrachtet, war ich aus folgendem Grund froh, die Kindersubvention zu bekommen:
Dadurch, dass die Kindersubvention mit der Rückzahlungsrate verrechnet wurde, konnte ich später mit der Rückzahlung des Eigenheimgeldes beginnen. Dies half unserer Familie effektiv, da nach dem Hausbezug und den Geburten unserer drei Kinder etliche Anschaffungen nötig wurden. Ich glaube, dass dies den meisten so geht und ein Aufschub der Zahlungen eigentlich reichen müsste. Wenn ein Eigenheimbesitzer von CHF 150'000 jährlich 4 Prozent, also CHF 6'000 zurückbezahlt, benötigt er dazu 25 Jahre. Dies reduziert sich auf CHF 1'000 bei einem Kind im letzten der 25 Jahre. Bei drei Kindern wäre die Schuld nach zirka 22,5 Jahren getilgt. Jeder ist natürlich froh, wenn er sein Geld für anderes gebrauchen kann. Ich bin aber der Meinung, dass es nicht so gross ins Gewicht fällt, wenn die Zahlungen nicht früher gestopp werden können. Wie eingangs schon gesagt, fände ich es aber toll, wenn pro Kind ein Zahlungsaufschub von einem Jahr gewährt werden könnte.
Etwas möchte ich noch loswerden - dies hat aber nicht nur mit diesem Bericht und Antrag zu tun, sondern fällt immer wieder auf: Es ist wie immer, wenn bei den Familien gespart werden sollte. Am einfachsten ist es, wenn gesagt wird, dass das entsprechende Gesetz nichts mit der Familienförderung zu tun habe. Also können die Förderungen auch gestrichen werden. Dass aber die frei werdenden Mittel an einem anderen Ort den Familien zugute kommen, habe ich noch nicht erlebt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu diesem Bericht und Antrag kann ich im Namen der Fraktion der Freien Liste folgende Fraktionserklärung abgeben:
Der vorliegende Bericht und Antrag ist eine Konsequenz aus dem Massnahmenpaket III, das im September 2013 in diesem Hohen Haus diskutiert wurde. Er zielt daraufhin ab, vom Jahr 2015 an mit der Abschaffung der Kindersubvention im Rahmen der Wohnbauförderung jährlich zirka CHF 300'000 einzusparen. Im Jahr 2013 wurden CHF 396'000 an Kindersubventionen ausbezahlt. Im Jahr 2014 werden es ungefähr CHF 300'000 sein. Die vorgeschlagene Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes bringt dem Staat also jährliche Ersparnisse in dieser Grössenordnung. Die volle budgetäre Wirkung entfaltet sich jedoch erst im Jahr 2019, da die Rückzahlungen ab dem fünften Jahr nach Ausbezahlung fällig werden. Dies zur rein finanziellen Begründung dieses Antrags.
Mit 16 Ja-Stimmen ist der Landtag im letzten November bei der Kenntnisnahme der Finanzplanung 2014 bis 2017 dem Antrag der Regierung gefolgt; und so muss die Regierung trotz Nichteinhaltung der Eckwerte 1 und 3 des Finanzleitbildes in diesem Frühjahr kein weiteres Massnahmenpaket vorlegen. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die Sparmassnahmen aus den Paketen I bis III zuerst umgesetzt werden müssen. Es ist daher nur konsequent, diese vorgeschlagene Massnahme zur Abschaffung der Kindersubvention nun auch umzusetzen. Auf zwei weitere gute Gründe, der Gesetzesänderung zuzustimmen, möchten wir an dieser Stelle hinweisen: - Förderungen verschiedener Zielsetzungen sollten nicht vermischt werden.
- Die Kindersubventionen haben mit dem eigentlichen Gesetzesziel wenig zu tun, denn Ziel der Wohnbauförderung ist es, die Erstellung oder den Kauf von Wohneigentum im privaten Bereich zu unterstützen und die Versorgung mit ausreichendem Wohnraum zu unterstützen.
In der September-Landtagssitzung letzten Jahres wurden diese beiden Punkte bei der Diskussion zum Massnahmenpaket III von drei Abgeordneten, Wendelin Lampert, Christoph Beck und Manfred Batliner, angesprochen und unter anderem wurde diskutiert, wo denn der richtige Ort für diese Kindersubventionen wäre. Aber, so frage ich, braucht es diese Subvention überhaupt? Es werden aufgrund dieser Subventionierung wohl nicht mehr Einfamilienhäuser gebaut werden. Für zwei Kinder bekommt eine Familie eine einmalige Subvention von CHF 10'000. Sind diese CHF 10'000 entscheidend, ob die Familie ein Haus baut oder nicht? Wir hoffen, wohl nicht, ansonsten steht dieser Hausbau auf einem finanziell wackligen Fundament und es sollte dieser Familie abgeraten werden, überhaupt zu bauen. Werden diese CHF 10'000 mit einer Hypothek finanziert, liegt die Mehrbelastung des Hausbesitzers mit den heutigen Hypothekarzinsen von z.B. 2,25% bei CHF 225 pro Jahr oder CHF 18,75 im Monat. Dieser Betrag darf nicht ausschlaggebend sein.
Unsere Schlussfolgerung: Das Ziel, Wohneigentum zu fördern, wird mit dieser zusätzlichen Subvention von CHF 5'000 nicht beeinflusst.
Zur Frage nach dem richtigen Ort der Förderung: Wie werden Familien finanziell gefördert? Wir haben verschiedene Familienzulagen wie Geburtenzulage, monatliche Kinder- und Alleinerziehenden-Zulagen, Abzugsmöglichkeiten bei den Steuern wie Haushaltsabzüge, Kinderabzüge, Versicherungsabzüge etc. Die Freie Liste würde es begrüssen, die Debatte nach dem richtigen Ort zu führen, um die passendsten Instrumente der Familienförderung zu finden. Zielführende Förderung von Familien ist uns ein grosses Anliegen, aber die Diskussion sollte umfassend die gesamte Familienförderung miteinbeziehen. Ziel sollte es einmal sein, Förderungen zu zentralisieren und zu vereinfachen, anstatt bei vielen Gesetzen Ausnahmen und Sonderregelungen für Familien zu finden, welche die Lenkungsmassnahmen verwässern. Auch sollten nicht nur finanzielle Unterstützungen betrachtet werden, sondern auch Rahmenbedingungen in die Diskussion miteinbezogen werden. Wir möchten anregen, zu gegebener Zeit im Landtag diese Gesamtdiskussion unter Einbezug aller Daten und Fakten zu führen. Wie können wir diejenigen Familien unterstützen, die es wirklich brauchen, ist wohl die entscheidende Frage. Teure Giesskannensubventionen will wohl niemand mehr.
Um nun aber wieder auf diesen konkreten Antrag und das Wohnbauförderungsgesetz zurückzukommen: Die Regierung erläutert, dass die Ausrichtung von Kindersubventionen im Rahmen der Wohnbauförderung einen gewissen Kreis von Einwohnern in Bezug auf Familienförderung gegenüber anderen bevorteilt. In diesem Fall ist jener Bevölkerungsteil bevorteilt, der bereits Grundbesitz hat, aber nur bis zu CHF 100'000 (pro Kind zusätzliche CHF 5'000) verdient und daher in den Augen des Gesetzgebers finanzielle Unter-stützung beim Bau des Wohneigentums erhalten soll. Daneben ist ein Personenkreis, der genügend Kapital dafür hat, sich eine Eigentumswohnung leisten zu können, bis anhin aus Sicht des Gesetzgebers subventionsberechtigt. Einwohner, die im Mietverhältnis wohnen, sind im Gegensatz dazu von dieser Form der Familienförderung ausgeschlossen. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Einwohner ist daher die Kindersubvention von der Wohnbauförderung zu trennen.
Ich möchte die Regierung fragen, wie viele Personen oder Familien in den Genuss der Wohnbauförderung kommen und wie viele davon zusätzlich von den Kindersubventionen profitieren?
Aufgrund der aufgeführten Punkte - Umsetzung einer zumutbaren Sparmassnahme, Streichung einer nicht zielführenden Subvention und Bevorzugung eines kleinen Kreises der Bevölkerung - ist die Fraktion der Freien Liste für Eintreten auf die Vorlage und für die vorgeschlagenen Änderungen.
Bei dieser Gelegenheit erlauben Sie mir noch kurz, auf einige weitere unstimmige Punkte des bestehenden Wohnbauförderungsgesetzes hinzuweisen:
Förderung erhält derjenige, dessen Einkommen CHF 100'000 nicht übersteigt. Bei verheirateten Antragstellern wird nur das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt, welcher den höheren Erwerb erzielt. Ehepaare, bei denen jemand z.B. CHF 90'000 und der andere vielleicht CHF 70'000 verdient, also deren Jahreseinkommen zusammen CHF 160'000 beträgt, bekommen finanzielle Unterstützung. Im Gegensatz dazu wird nicht unterstützt, wenn nur ein Ehepartner arbeitet und sein Einkommen beispielsweise CHF 120'000 beträgt. Hier herrscht eine Ungleichbehandlung, über deren Abschaffung nachgedacht werden muss. Ausserdem werden mit der aktuellen Regelung auch Ehepartner gegenüber Konkubinatspaaren bevorzugt. Hier müsste eine für alle gerechte Lösung gefunden werden können. Des Weiteren ist die Möglichkeit, das zinslose Darlehen der Wohnbauförderung von der Steuerschuld abziehen zu können, unbedingt zu überdenken. Der Staat stellt Geld zinslos zur Verfügung und der gewisse Kreis, um bei dieser Formulierung zu bleiben, profitiert ein zweites Mal, indem er dieses Geld, das er ohnehin schon gratis bekommen hat, noch von der Steuerschuld abziehen kann.
Die FL-Fraktion fordert die Regierung auf, diese beiden Sachverhalte zu prüfen und diese doppelte Begünstigung abzuschaffen. Die Massnahmen bringen dem Staatshaushalt willkommene Minderauslagen bzw. höhere Steuereinnahmen. Für eine kurze Stellungnahme zu diesen beiden Punkten als Beitrag zur heutigen Debatte sind wir der Regierung dankbar. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Der vorliegende Bericht in dieser Form ist nicht zum ersten Mal in diesem hohen Hause. Wir haben das Thema schon mehrfach diskutiert. Ich für mich habe meine Position auch anhand der doch ein paar neuen Argumente nicht geändert. Eines der Hauptargumente ist hier nach wie vor - die Frau Abg. Helen Konzett Bargetze hat diesen Punkt auch aufgegriffen -, dass die Kindersubvention mit dem eigentlichen Gesetzesziel der Eigentumsförderung wenig zu tun hat. Sie haben auch angesprochen, dass einige Abgeordnete gesagt haben: Ja, dann, wo sonst? Da bleibe ich auch dabei. Da gebe ich Ihnen durchaus recht. Es ist eine familienpolitische Massnahme und dies kann in diesem Kontext auch separiert diskutiert werden. Ich denke einfach, in dieser Reihenfolge.
Ein paar Punkte möchte ich trotzdem nochmals kurz kommentieren: Die Thematik, dass diese CHF 5'000 wohl nicht dazu führen werden, dass Familien gegründet werden bzw. Kinder gezeugt werden. Wir hatten diese Diskussion schon einmal beim Kindergeld. Das wird wahrscheinlich auch nicht diese Konsequenz zur Folge haben. Man kann hier tatsächlich nicht von einer Lenkungsabgabe sprechen, sondern im besten Fall von einer Unterstützungsabgabe. Und ich sehe das auch beim Kindergeld so. Aber das hatten wir ja bereits.
Bezüglich der Thematik der Ungleichbehandlung: Es wird auch hier ausgeführt, dass es in Bezug auf Familienförderung hier eine Ungleichbehandlung gibt. Nun, ich kann das andere Argument aufführen, dass jemand, der Mietunterstützung bekommt, auch von einer Ungleichbehandlung gegenüber dem profitiert, der ein Eigentum besitzt. Und der Unterschied liegt jetzt noch zwischen dem Einkommen von CHF 70'000 versus dem Einkommen von CHF 90'000 oder CHF 100'000. Ich gebe Ihnen recht, dass bei der Wohnbauförderung vielleicht auch Handlungsbedarf bestehen würde, nämlich indem beide Einkommen vielleicht gezählt werden müssten anstatt nur einem. Das hat aber jetzt mit diesem speziellen Punkt auch nichts zu tun. Dann müsste die Regierung eher dieses Thema aufgreifen und nicht als Erstes die CHF 5'000, die sie erhalten, wenn sie auch ein Kind bekommen. Diese Diskussion hatten wir während dieser Session auch schon häufiger. Man nimmt das Einfachste raus, streicht es weg und sagt: Ja, alles andere sollte man auch noch einmal klären. Aber das kommt dann leider nicht mehr. Entsprechend wäre ich froh, wenn es in der richtigen Reihenfolge geschehen würde.
Nun, warum bin ich der Meinung, dass auch jemand, der sich Wohneigentum leisten kann und will und das auch tut, auch eine gewisse Unterstützung haben sollte, sofern er auch Kinder hat? Ich bin der Überzeugung, dass wir ein Interesse haben sollten, dass Leute Wohneigentum selber finanzieren. Sie verschulden sich. Ein Mieter verschuldet sich nicht, er zahlt pro Monat. Das ist meines Erachtens angenehmer. Sie haben dann nicht eine Grossschuld. Und wir unterstützen diese Leute ein wenig und nicht sehr gross mit der Wohnbauförderung - und hier nochmals speziell, wenn die Familie grösser wird. Für mich ist das nicht unwesentlich, vielleicht nicht kurzfristig, aber die Leute, die Eigentum kaufen, die verschulden sich, zahlen das ab und bauen Vermögen auf. Wenn sie dann aber wieder einmal Geld brauchen, dann sind Vermögenswerte da, auf die die Familie selbst zugreifen kann und auf die auch der Staat oder die Bank zugreifen kann. Bei einem Mieter, den haben Sie sofort in der Kasse. Und das ist auch nicht eine Gleichbehandlung. Es gibt einige Punkte, bei denen ich einfach sagen muss: Diese ganze Gleichbehandlungsthematik wird hier zu stark überstrapaziert. Es sind einfach verschiedene Modelle. Die werden gewählt aus verschiedensten Gründen - kann man oder kann man nicht -, aber in jedem Fall hat es Vorteile und Nachteile. Wie gesagt, Mietbeihilfen kann jemand, der Eigentum hat, auch nicht beziehen. Wenn jemand ein Eigentum hat, hat er gewisse Vorteile, aber auch gewisse Nachteile und auch gewisse Risiken. Wenn man diese Diskussion entsprechend führen möchte, dann müsste man das anhand eines weiteren Berichts und Antrags machen. Und ich wäre froh, wenn man das machen würde, bevor man hier etwas rausstreicht. Denn ich denke doch, dass diese Familien, die eine Wohnbauförderung erhalten können, jetzt nicht die Oberverdiener sind, mit dieser Ausnahme, wo das System vielleicht eine Lücke hat. Und diese ein wenig zu unterstützen, wenn sie eine zusätzliche finanzielle Belastung bekommen, nämlich Kinder, daran haben wir als Land ein Interesse. Und da ein gewisses Entgegenkommen zu haben, kann ich für mich inhaltlich nach wie vor rechtfertigen. Und das Hauptargument, dass es einfach im falschen Gesetz geregelt ist, will ich einfach nach wie vor nicht stehen lassen. Ich habe es der Regierung auch bereits gesagt. Wenn sie sagt, wir wollen diesen Kreis nicht mehr unterstützen, dann ist das für mich eine klare Aussage und auch eine ehrlichere Aussage. Ich habe das jetzt so verstanden. Aber dass es einfach im falschen Gesetz geregelt ist, ist für mich das falsche Argument. Ich werde diesen Bericht und Antrag nicht unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Die Regierung legt uns mit Bericht und Antrag Nr. 10/2014 die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes vor. Mit dieser Anpassung soll die Kindersubvention aufgelassen werden. Wie dies bereits im Massnahmenpaket III zur Sanierung des Landeshaushalts vorgeschlagen wurde, soll diese Massnahme nun umgesetzt werden. Abgeordnete aus der letzten Landtagsperiode können sich noch erinnern, dass dies schon einmal auf der Agenda stand. Dies wurde bereits erwähnt. Dazumal im März 2010 wurde die Auflassung des Art. 23 mit 12 zu 13 Stimmen nicht umgesetzt. Des Weiteren gab es in der Zwischenzeit eine Initiative von Teilen der FBP für die Erhöhung der Wohnbauförderungshilfe. Die Initiative der FBP hatte dazumal versucht, die Subvention von CHF 5'000 auf CHF 7'500 anzuheben. Diese wurde mit 10 zu 24 Stimmen ebenfalls abgelehnt.
Nun sind wir wieder zurück auf Feld eins, zurück bei der Auflassung der Subvention, wie im Massnahmenpaket vorgeschlagen. Ich möchte niemandem unterstellen, im Rückblick auf die damals abgelehnte FBP-Initiative im 2011 ist vielleicht eine Erhöhung für die noch anwesenden Inititanten auch eine Option. Der Abg. Johannes Kaiser hatte dazumal in der Diskussion die Erhöhung auf CHF 7'500 mit dem Satz vertreten - ich zitiere ihn aus dem Protokoll: «Die Unterstützung ist mit Augenmass vorgeschlagen.» Ich bin gespannt, in welcher Höhe der Betrag heute vorgeschlagen wird, der mit Augenmass verbunden ist.
Ich für meinen Teil bin für die Anpassung des Gesetzes nach dem vorliegenden Bericht und Antrag. Ich kann auch sagen warum: Die Regierung schreibt dies auf Seite 6 ausführlich. Für mich ist die Gleichbehandlung aller Kinder im heutigen Gesetz nicht gegeben. Mit dem Gesetz in der heutigen Form sind Kinder von Mieterinnen und Mietern benachteiligt. Heute haben Familien mit Kindern oft keine Möglichkeit, einen eigenen Wohnraum in Liechtenstein zu erwerben, und sind also auf ein lebenslanges Mietverhältnis angewiesen oder müssen gar über dem Rhein ihren Wohnraum suchen, was in Zukunft durch die Zuwanderungsbeschränkung in der Schweiz schwieriger werden könnte. Wie die Regierung schreibt, können diese Kinder und ihre Familien diese Subvention nicht in Anspruch nehmen. Diese Kinder und ihre Familien fallen durch das Raster der Wohnbauförderung. Das haben verschiedene Vorvotanten bereits gesagt.
Hier noch etwas zu den Zahlen: Im Jahr 2012 wurden 357 Kinder geboren. Ich frage die Regierung: Wie viele davon werden Subvention erhalten? Ich bin dafür, dass wir etwas für die jährlich rund 350 Kinder tun, die auf die Welt kommen, damit alle Kinder in den Genuss von Wohneigentumsförderung kommen können. Für mich ist die Abschaffung dieser Subvention deshalb nur der erste Schritt. Der zweite Schritt sollte sein, wie wir Familien mit Kindern generell bei Wohneigentum unterstützen können. Die Kindersubvention in der Wohnbauförderung war in der Vergangenheit sicher ein gutes Mittel für die Eigentumsförderung von Familien. Meiner Generation im Besonderen hat diese Subvention auch sehr geholfen und dafür bin ich der Regierung bzw. Staat auch dankbar. In der Vergangenheit war es noch möglich, mit einen niedrigen Einkommen Wohneigentum zu erwerben oder ein Eigenheim zu bauen. Aber betrachten wir heute einmal den Wohnungsmarkt: Heute benötigen Sie schon ein sehr gutes Einkommen und allenfalls einen zweiten Verdienst, um sich als Familie Wohneigentum leisten zu können. Es ist für junge Familien sehr schwierig geworden, überhaupt Wohneigentum zu erwerben. Die Probleme im Wohnungsmarkt für Familien mit niedrigen Einkommen nur auf die Mietbeihilfe zu reduzieren, ist für mich langfristig auch keine geeignete Lösung. Ich möchte deshalb die Regierung auffordern, sich geeignete Massnahmen zu überlegen, was sie in der heutigen Zeit der sehr knappen und extrem teuren Ressourcen Boden und Wohnraum für die Eigentumsbildung von gerade jungen Familien machen könnte. Für mich ist die Familie immer noch eine Keimzelle des Staates. Diese Zelle kann nur wachsen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Und diese Rahmenbedingungen gilt es vor allem für Familien mit Kindern zu stärken.
Kommen wir zurück auf den Bericht und Antrag: Wollen wir diese Subvention nun beibehalten, vielleicht gerade erhöhen, wie die FBP im 2011 vorgeschlagen hat, oder vielleicht in eine neue Form packen oder, wie die Regierung vorschlägt, auflassen? Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Das Votum des Abg. Gerold Büchel verleitet mich zu einer kurzen Replik. Die Abg. Helen Konzett Bargetze hat nicht gesagt, dass diese Subventionsunterstützung von CHF 5'000 irgendetwas zur Geburtenrate beitragen könnte. Was sie gesagt hat, ist, dass diese Subvention von CHF 5'000 pro Kind dem Ziel, Wohneigentum zu fördern, nicht dienlich oder nicht der ausschlaggebende Faktor dafür ist.
Wichtiger ist mir eigentlich der zweite Punkt: Sie haben bejaht, dass verschiedene andere, ich sage jetzt einmal, Schwachstellen in diesem Gesetz sind: Dass das doppelte Einkommen nicht berücksichtigt wird, dass ein zinsloses, kostenfreies Darlehen beim Steuersubstrat abgezogen werden kann. Weil das noch nicht geändert wurde, soll auf diese Vorlage nicht eingetreten werden. Ich sage Ihnen einfach: Sie werden immer einen Punkt finden, der zuerst erledigt sein sollte, bevor auf eine Vorlage eingetreten wird. Für mich ist dies keine Begründung, auf eine Vorlage nicht einzutreten, weil Sie der Ansicht sind, dass es der zweite Schritt ist und zuerst der erste Schritt gemacht werden sollte. Es liegt uns von der Regierung nun diese Vorlage vor und darauf kann man eintreten oder nicht. Aber eigentlich nicht mit der Begründung: Es hat noch zwei, drei andere Schwachstellen drin, die ich zuerst erledigt haben will und dann trete ich auf diese Vorlage überhaupt ein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen für die engagierten Voten. Ich danke Ihnen auch für die mehrheitlich freundliche Aufnahme dieser Vorlage. Sie haben eigentlich ausnahmslos alle Gründe erwähnt, die für die Vorlage sprechen. Ich fasse sie nur noch einmal in einem Satz kurz zusammen: Es geht um die Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes als Massnahme aus dem Massnahmenpaket III zur Sanierung des Staatshaushaltes, dem der Landtag zugestimmt hatte. Diese Massnahme war zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal vorgesehen. Sie ist dem Landtag soweit bekannt. Das Wohnbauförderungsgesetz soll grundsätzlich der Eigentumsförderung dienen, nicht der Familienförderung, welche aber einigermassen am Rande auch noch mit berührt wird. Das Gesetz bevorzugt einseitig eine bestimmte Gruppe von Familien mit Kindern. Mietbeihilfen analog zur Wohnbauförderung zu sehen, hinkt auch ein wenig. Denn Mietbeihilfen kann auch nicht jede Familie, die keine Wohnbauförderung bekommt, beziehen. Soweit zu den Ungleichbehandlungen.
Die Frage wäre vielleicht noch: Gibt es unzumutbare Konsequenzen für Familien mit Kindern, wenn wir diese Förderung von CHF 5'000 pro Kind abschaffen? Auch das wurde eigentlich im Bericht und Antrag der Regierung angesprochen und von einigen Abgeordneten aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass niemand eine Liegenschaft in Abhängigkeit von einer zukünftigen Kindersubvention von CHF 5'000 pro Kind anschafft. Ich denke, was die Mehrheit der Abgeordneten hier vertreten hat, ist eine konsequente Haltung im Anschluss an das Sanierungspaket III.
Es sind noch einige Fragen zu beantworten bzw. ist auf einige Anregungen einzugehen:Zuerst komme ich zu den Fragen der Abg. Helen Konzett Bargetze: Wie viele Personen erhielten Eigenheimförderung und wie viele Personen davon erhielten eine Kindersubvention? Im Jahr 2012 wurden an 121 Antragsteller Fördermittel ausbezahlt und im selben Jahr wurden 84 Kindersubventionen ausbezahlt bzw. gutgeschrieben. Im Jahr 2013 wurden an 78 Antragsteller Fördermittel ausbezahlt und im selben Jahr wurden an 58 Personen Kindersubvention ausbezahlt bzw. gutgeschrieben.
Ich komme zu den erwähnten Unstimmigkeiten im Wohnbauförderungsgesetz allgemein, die Sie angesprochen haben: Die Freie Liste hat angesprochen, dass die Höhe der Einkommen zusammengerechnet werden sollte und diese nicht einzeln bzw. nicht nur das höhere Einkommen in Betracht gezogen werden sollte. Das kann man bei einer Überarbeitung des Wohnbauförderungsgesetzes prüfen. Es ist durchaus angebracht, das zu prüfen. Ich möchte nur vorab spontan darauf hinweisen, dass möglicherweise eine gewisse Sicherheit gegeben sein sollte, wenn man die Einkommen berücksichtigt. Es ist ja so, dass, wenn zwei Einkommen da sind, eines möglicherweise aus Vollzeit und das andere aus Teilzeit, sich diese Situation ziemlich schnell ändern und das zweite Einkommen möglicherweise wegfallen kann. Das würde dann gegen die Zusammenrechnung sprechen, denn es muss für die Familien auch eine gewisse Sicherheit da sein, dass sie das Ganze auch finanzieren können.
Das zinslose Darlehen, das von der Steuerschuld abgezogen werden kann, auch das kann geprüft werden. Ich denke, das ist unter der Finanzhoheit des Regierungschefs. Es ist meiner Ansicht nach jegliche Möglichkeit der Einsparungen zu überprüfen und es ist auch insgesamt zu prüfen, ob das Wohnbauförderungsgesetz mit den heutigen Bedürfnissen, Gegebenheiten und Ansprüchen noch stimmig ist.
Die Abg. Gerold Büchel, Peter Büchel und Christoph Beck, haben alle auf die Familienförderung hingewiesen und diese in Bezug zur Eigentumsbildung gestellt. Ich gehe mit Ihnen einig: Wenn wir die Familienförderung oder das, was unter diesem Namen läuft, hier aus dem Wohnbauförderungsgesetz heute streichen, wird nicht automatisch auf der anderen Seite eine Familienförderungsmassnahme eingeführt. Und wenn eine solche eingeführt wird, was ich auch befürworte, was jedoch bei der heutigen Finanzlage des Staates eher unwahrscheinlich ist, müsste sie dann aber alle Familien mit Kindern gleichermassen betreffen und nicht einzelne Gruppen bevorzugen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ein, zwei Punkte möchte ich schon noch loswerden. Man vermittelt hier den Eindruck, dass jemand, der unter Wohnbauförderung fällt, das relativ einfach machen kann. Ein Punkt mal vorneweg: Wenn er nicht den Boden mitbringt, dann kann er das vergessen. Da können wir ins Gesetz reinschreiben, was wir wollen. Nehmen Sie einmal an, Sie haben den Boden geschenkt, dann wollen Sie da ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus kaufen, dann werden Sie CHF 750'000 ausgeben, sage ich mal. Dann haben Sie das Vergnügen, im besten Fall CHF 150'000 Wohnbauförderung zu erhalten, dann sind Sie bei einer halben Million. Nun, Sie können da jetzt über ein Einkommen oder zwei Einkommen sprechen, ich sage Ihnen, was Ihnen die Bank mitteilen wird: Die rechnet mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 4,5%. Sie sagt Ihnen, 20% Eigenmittel müssen Sie zusätzlich Cash bringen und nicht mehr als 33% Ihres Einkommens darf damit gedeckt werden. Und es werden nicht beide Löhne zusammengezählt, sondern eines der beiden Einkommen wird nur mit 50% gerechnet, weil natürlich die Möglichkeit besteht, dass, wenn Kinder kommen, ein Einkommen sicherlich zu 50% wegfällt. Und das ist einmal die Realität. Und jetzt versuchen Sie einmal zu rechnen, wer denn hier noch Geld bekommt und wer hier keins bekommt. Das ist einfach so, wie das heute läuft.
Und es ist schön, wenn da die Herren, die das alles schon in Anspruch genommen haben, sagen, sie seien auch froh darum gewesen, aber das brauche es heute nicht mehr. Ich bin nach wie vor der Meinung: Wenn jemand das bei diesen knappen Zahlen hinkriegt, dann wird er für diese CHF 5'000 dankbar sein, wenn er ein Kind bekommt, weil dann eine zusätzliche finanzielle Belastung in zweifacher Sicht auf die Familie zukommt. Die interessiert es nicht, ob das im falschen Gesetz geregelt ist. Jemand geht hin und kriegt das hin, hat ein Jahreseinkommen von, sagen wir, CHF 90'000 und der Ehepartner hat vielleicht auch noch ein Einkommen von CHF 70'000. Jetzt kommt ein Kind und sie haben keine Kita oder noch keine Lösung, dann fällt da ein Lohn weg, das Kind ist auch nicht gratis, die Verschuldung ist da, sie müssen monatlich das Geld bezahlen. Und ja, die in der Mietwohnung sind natürlich nicht in derselben Situation, aber sie haben nur noch ein reduziertes Einkommen, sie haben zusätzlich ein Kind, das auch nicht gratis ist, und da diskutieren wir darüber, ob die CHF 5'000 nötig sind oder nicht. Ich sage Ihnen, wenn Sie diese Situation haben, sind Sie für diese CHF 5'000, die Ihnen von der Wohnbauförderungsschuld erlassen werden, vielleicht noch dankbar. Aber ich denke, das ist einfach zu sagen, wenn sie die konkrete Problemstellung nicht finanzieren müssen. Ich habe es ganz klar verstanden. Die Regierung und die Mehrheit der Votanten sind der Meinung, dass - und ich nenne das nicht unbedingt Mittelstand - die Familien nicht auf dieses Geld angewiesen sind. Das ist nicht die relevante Grösse, um Eigentum anzuschaffen oder nicht, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Aber ich sage Ihnen etwas: Diese Familien sind dankbar, wenn sie diese CHF 5'000 für jedes Kind bekommen, weil sie zu diesem Zeitpunkt andere Themen zu lösen haben: Wegfall eines Einkommens oder zumindest eines halben Einkommens, nach wie vor eine recht hohe Schuld. Und ja, das müssen sie einfach stemmen. Das ist meines Erachtens die Situation. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, ich unterstütze das Votum des Abg. Büchel, und wenn ich mir dann auch die Argumente der Frau Ministerin anhöre und das dann noch vergleiche mit dem Landtagsprotokoll - das wurde ja heute auch schon gemacht und gestern Abend schon geübt -, dann hatte die Frau Ministerin im Dezember-Landtag 2009 gesagt: «Zur Abschaffung der Kindersubvention im Wohnbauförderungsgesetz wird in der Begründung aufgeführt, dass diese Subvention als eigentliche familienpolitische Massnahme nicht in ein Gesetz zur Eigentumsförderung passe und schon früher umstritten war. Meines Erachtens ist diese Massnahme im Wohnbauförderungsgesetz jedoch gar nicht so falsch platziert, denn dieses Gesetz soll ja, wie die Regierung selbst ausführt, der Vermögensbildung dienen. Die Vermögensbildung für eine Familie mit Kindern ist jedoch logischerweise ungleich viel schwieriger gegenüber einer Familie ohne Kinder bei gleichem tatsächlich erzieltem Einkommen.» Und weiter haben Sie dann auch noch gesagt: «Obwohl also die Kindersubvention, wie die Regierung ausführt, als Familienförderung bezeichnet werden könnte, so dient sie dennoch dem Ziel des Wohnbauförderungsgesetzes, nämlich der Erleichterung der Vermögensbildung für Familien.» Und wenn ich jetzt die Argumentation von damals und heute sehe, dann ist das ja völlig diametral, und das kann ich eigentlich nicht verstehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich kann die Argumente des Abg. Gerold Büchel schon nachvollziehen, was die Mehrkosten sind, wenn man ein Haus hat und dann kommen die Kinder und dass es teurer wird. Aber ich glaube auch, wenn man in einer Mietwohnung ist und dann Kinder kommen, dann muss man in eine grössere Wohnung, hat auch Mehrkosten und hat die gleichen Kosten für die Kinder. Was ich nicht so nachvollziehen kann, ist: Für mich gibt es wie zwei Töpfe. Der eine Topf ist: Wir fördern Wohnen. Bei denen mit Eigentum durch Wohnbauförderung und bei denen ohne Eigentum durch Mietbeihilfen. Also das sind die Unterstützungsmöglichkeiten, wie ich sie kenne, vonseiten des Landes. Und dann fördern wir Familien und das heisst, Kinder generieren Ausgaben und dann muss man schauen, wie viel Einkommen man hat und wie viel Unterstützung es braucht. Das ist für mich jetzt ein anderer Topf. Ich habe Mühe mit der Vermischung in verschiedenen Gesetzen, weil ich dann auch glaube, es wird irgendwann schwer nachzuprüfen sein, wo überall gefördert wird. Ein bisschen hier, ein bisschen da, ein bisschen dort und man hat irgendwie keine Gesamtübersicht mehr. Ich persönlich hätte gerne eine Stelle, wo Familienförderung passiert. Wenn das bedingt, dass man die verschiedenen Gesetze und die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten zusammenführen muss, dann muss man das eben und dann wirklich individuell fördern. Aber mir persönlich ist die Trennung von Wohnunterstützung, in welcher Form auch immer, und Familienunterstützung eigentlich recht sympathisch. Aber vielleicht haben Sie da andere Gegenargumente.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe ebenfalls etwas Mühe mit diesem Bericht und Antrag. Klar gibt es Argumente, begründet mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass hier ein Personenkreis begünstigt wird, der schon etwas hat. Es wird aber nicht derjenige begünstigt, der z.B. nur eine Mietwohnung bewohnt, ausser er hat so wenig Einkommen, dass er auch eine Mietbeihilfe erhält. Auf der anderen Seite muss ich doch in Erinnerung rufen, dass die Wohnbauförderung in Liechtenstein eine lange Tradition hat. Der Staat hat es lange Zeit als erstrebenswert angesehen, dass die Bewohner Eigentum erwerben und so eine Art private Vorsorge betreiben. Ich denke, gerade in der heutigen Zeit und auch in Zukunft wird das umso wichtiger sein. Der Abg. Gerold Büchel hat ensprechende Ausführungen gemacht und auf die Vorteile hingewiesen, die es auch für den Staat hat, wenn Familien in Wohneigentum investieren. Neben der Streichung dieser Subventionen beabsichtigt die Regierung, die Immobilien über kurz oder lang neu zu bewerten und damit höher zu besteuern. Mir scheint, dass die Bildung von Wohneigentum für die Regierung kein erklärtes Ziel mehr ist. Ich würde es folglich begrüssen, wenn die Regierung einmal ihren Standpunkt erläutern könnte, insbesondere wie sie es mit der Eigentumsförderung hält, ob sie den Erwerb von Wohneigentum auch in Zukunft begünstigen möchte oder ob sie davon in Raten oder sofort Abstand nehmen möchte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank. Nun haben wir es auf einem Punkt: Eigentum versus Miete. Ich möchte meinem Vorredner herzlich danken. Ich möchte an diesem Punkt gerade noch ergänzen: Wieso sehe ich die CHF 5'000, die mir ein Schulderlass macht, doch auch als einen zu rechtfertigenden Punkt? Jemand macht diese Verschuldung, er geht hin und kauft sich ein Wohneigentum für CHF 750'000, wie wir durchgerechnet haben. Und wir gehen einmal davon aus, dass er das Ziel hat, diese Schuld auch abzubezahlen. Dann wird er, wenn er irgendwann in die Pension kommt, so Gott will, seine Schuld bezahlt und ein Vermögen von CHF 750'000 minus einer Wertberichtigung haben. Er bezahlt Vermögenssteuer. Der Mieter, der in derselben Zeit das Geld durchlässt, der bezahlt ganz sicher keine Vermögenssteuer, ausser er spart es im selben Masse an. Da haben Sie aber keine Kontrolle darauf. Von dem, der diese Investition getätigt hat, wissen Sie es am Tag, an dem er es macht. Das Vermögen wird nicht vernichtet. Beim Mieter weiss ich das nicht. Der könnte mir sogar auf der Kasse liegen, wenn er dann in der Pension nicht vorgesorgt hat. Bei dem, der Eigentum hat, da sind Sicherheiten vorhanden. Und ich für mich persönlich werde hier das ein wenig begünstigen wollen, weil wir ein Interesse als Staat haben, das ein wenig zu begünstigen. Wie gesagt, sprechen wir hier von CHF 5'000 Erlass pro Kind. Wenn der drei Kinder bringt und CHF 5'000 bekommt, sage ich, da wird auch die AHV Dankeschön sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der Herr Abg. Büchel hat die Situation von jungen Familien sehr schön ausgeführt, die ein Haus bauen auf einem Grundstück, das sie nicht kaufen mussten, und wenn dann Kinder kommen, eins nach dem anderen, und die Einkommen nicht mehr in der gleichen Höhe da sind wie vielleicht vorher, und in welche Situation die Familien dann kommen können. Dass sie froh sind um jede Unterstützung, das wurde, denke ich, hier auch nicht in Frage gestellt. Ebenfalls sind Familien, die zur Miete wohnen, sicherlich froh um jede Unterstützung, wenn Kinder kommen und eins der Einkommen wegfällt. Sie sind in einer ähnlichen Situation. Sie bekommen allerdings nichts. Ich möchte noch einmal betonen: Wenn man das Projekt Hausbau angeht, kann man sicherlich nicht darauf zählen, dass pro Kind CHF 5'000 erlassen werden, auch wenn es nur durch diese Massnahme möglich ist, das Haus zu bauen.
Der Abg. Hasler hat die Frage aufgeworfen, ob die Regierung überhaupt zur Förderung der Eigentumsbildung steht. Die Regierung, die Gesamtregierung, hat das noch nicht debattiert und es war bisher kein Thema. Ich gehe aber davon aus, dass die Wohnbauförderung, das heisst die Hilfe zur Eigentumsbildung nach wie vor ein Thema ist, das bejaht werden kann und soll. Vielleicht muss man sich in Zukunft die Mittel und Instrumente überlegen, wie Eigentumsbildung gefördert werden kann. Es waren in diesem Lande auch schon andere Instrumente da, die auch in der Zwischenzeit wieder abgeschafft wurden. Möglicherweise ist es tatsächlich so, dass man hier grundsätzlich darüber nachdenken sollte, auf welche Weise Eigentumsbildung überhaupt gefördert werden kann, und daneben, auf welche Art und Weise eine Familienförderung betrieben werden könnte, die alle gleichermassen berücksichtigt.
An den Abg. Batliner: Ich möchte noch aus einem Protokoll vom September 2013 zitieren, wo ich zum Thema Wohnbauförderungsgesetz Folgendes gesagt habe: «Auch die Regierung vertritt die Ansicht, dass die Baukostensubvention für Kinder mit dem eigentlichen Wirkungsziel des Wohnbauförderungsgesetzes, nämlich mit der Eigentumsförderung als solche, nicht im direkten Zusammenhang steht. Es ist aber dennoch eine familienpolitische Massnahme.» Das habe ich im September letzten Jahres gesagt. Sie lag dem Landtag schon einmal zur Beurteilung vor, und zwar dem Vorgängerlandtag. Ich habe als Abgeordnete damals schweren Herzens zugestimmt. Obwohl ich familienpolitische Massnahmen nicht gerne abgeschafft sehe, habe ich damals eben zur Reduzierung des Aufwands des Staates zugestimmt und um das Sanierungspaket damals zu stützen, mit Betonung darauf, dass leider die Familien die Ersten sind, die zur Kasse gebeten werden, die damals einer Reduktion unterlagen, aber dass eben alle Bereiche im Staat und alle Berufskategorien bzw. alle Bürger und auch Gesellschaften im gleichen Masse dazu beitragen müssen. Ich habe es sehr ungern gesehen, dass die erste Massnahme, Streichung von Förderleistungen, gerade im Familienbereich erfolgte, und habe, wenn ich mich richtig erinnere, damals auch noch dazu geäussert, dass, wenn das dann nicht so weitergeht, dass alle Gesellschaftsgruppen berücksichtigt oder zur Kasse gebeten werden, ich keinen weiteren Massnahmen zustimmen würde, die die Familien trifft.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Nur kurz, damit es auch nicht falsch verstanden wird. Es geht hier um einen Erlass einer Dahrlehensschuld. Das heisst, dass die Dahrlehensschuld pro Kind um CHF 5'000 reduziert wird. Die Verschuldung der Familie bleibt aber zu einem grossen Teil bestehen. Ich glaube, es wird hier ein wenig so dargestellt, als ob das wahnsinnig viel wäre. Für die Familien ist es sehr viel, aber ich sehe die Grössenverhältnisse einfach nicht so stark gegeben, wie es hier dargestellt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Nachdem die Bauministerin ja eine Massnahme aus dem Massnahmenpaket umsetzt, das den Finanzminister betrifft, die eigentlich ein Thema ist, das den Familienminister betrifft, wäre ich froh, wenn der Herr Regierungschef und auch Herr Pedrazzini hierzu noch Aussagen machen können, ob sie diese Vorlage befürworten oder nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte dem Kollegen Manfred Batliner eine kleine Antwort geben: Ich habe gestern Abend aus Protokollen zitiert und Sie haben wohl mich angesprochen. Vielleicht dazu Folgendes: Ich habe aus einem Protokoll einer Landtagssitzung im Jahr 2007 ehemalige Landtagsabgeordnete zitiert oder Abgeordnete, die damals und heute als Abgeordnete diesem Haus angehört haben. Der Vergleich, den Sie anstellen, ist zu relativieren. Sie zitieren Marlies Amann-Marxer als Landtagsabgeordnete im Jahr 2009. Nun schreiben wir März 2014 und sie sitzt nicht mehr als Landtagsabgeordnete hier, sondern als Mitglied der Koalitionsregierung. Und als Mitglied der Koalitionsregierung ist sie an die Umsetzung des Massnahmenpakets III zur Sanierung der Staatsfinanzen gebunden. Als Regierungsmitglied kann sie in solchen Fragen nicht mehr einfach nach Belieben eigene Positionen vertreten. Wenn die Mitglieder der Koalitionsregierung im Rahmen der Sanierung der Staatsfinanzen einfach weiterhin eigene Positionen vertreten würden, dann hätten wir noch kein einziges Massnahmenpaket vorgelegt bekommen. Denn ich glaube nicht, dass es irgendeinem der Regierungsmitglieder Spass macht, einschneidende Vorschläge zu bringen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte gerade beim letzten Satz des Fraktionssprechers anknüpfen. Herr Wenaweser hat es ausgeführt. Es macht sicher der Regierung keinen Spass, solche Massnahmen umzusetzen. Wir haben uns als oberstes Ziel ganz klar vorgenommen, einen ausgeglichenen Staatshaushalt im Jahr 2017 zu erreichen, und haben im Massnahmenpaket III diverse Massnahmen vorgeschlagen, die auch wehtun. Ja, es tut weh. Und es wird immer wieder Betroffene geben in jedem Bereich, in jedem Punkt, den wir umsetzen. Das sind wir uns bewusst. Und genau deshalb ist es wichtig, um dieses Hauptziel zu erreichen, dass wir konsequent alle diese Teilschritte entsprechend auch umsetzen können. Und mir ist die Diskussion schon klar. Es gibt immer gewisse Bevölkerungsgruppen, gewisse Personen, die betroffen sind und die natürlich keine Freude haben, wenn man ihnen dann höhere Belastungen zumutet oder weniger Geld gibt. Das ist für mich sonnenklar. Auf der anderen Seite haben wir eine Hauptaufgabe und müssen entsprechend grosse Geldmittel einsparen respektive Einnahmen erhöhen. Und das geht aus der Vorlage klar hervor. Auf Seite 5 ist es ausgeführt: «Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2017 einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu erreichen. Es besteht nach wie vor hoher Handlungsbedarf. Der Vorschlag, die Subventionen für Kinder abzuschaffen, ist Teil der Korrekturmassnahmen.» Und so weiter. Also von daher unterstützt die Regierung ganz klar dieses Thema und ich finde diese Frage etwas komisch, Frau Abg. Oehri. Wir haben hier eine Regierungsvorlage und keine Vorlage von Marlies Amann-Marxer. Es ist das zuständige Ministerium, deshalb vertritt sie die Vorlage, aber es ist ganz klar eine Regierungsvorlage. Wir stehen hinter diesen Massnahmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Den Ausführungen des Regierungschefs ist wenig hinzuzufügen - ausser, dass die Regierung mit einer Stimme spricht. Das ist nicht wegen des Kuschelkurses, den wir fahren, sondern wegen des Koalitionsvertrags. Da wurde das so abgemacht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich wollte mich eigentlich zu diesem Thema nicht gross melden. Ich melde mich wegen etwas ganz anderem. Ich habe die Geschäftsordnung jetzt einmal kurz angeschaut, Art. 31 - Diskussion - Abs. 2: «Mit Ausnahme der Verlesung kurzer Zitate zur Begründung oder Unterstützung eines Votums ist das Vorlesen von Meinungen Dritter nicht erlaubt.» Und ich glaube, das sollte man ein bisschen zielgerechter anwenden. Da mache ich Ihnen jetzt keinen Vorwurf, Herr Landtagspräsident, aber das ist eine Aufforderung an das Plenum. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Anmerkung. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, darf ich feststellen, dass Eintreten nicht bestritten wird. Wir können zur 1. Lesung der Regierungsvorlage durch Artikelaufruf schreiten.
Es gibt noch eine Wortmeldung.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Es scheint, dass ich mich nicht klar ausgedrückt habe. Also ich werde die Vorlage nicht unterstützen. Für mich muss man dann auch nicht darauf eintreten, zumindest nicht zum heutigen Zeitpunkt.Landtagspräsident Albert Frick
Also jetzt bin ich etwas verwirrt. Stellen Sie Antrag auf Nichteintreten?Abg. Gerold Büchel
Ich verstehe das so: Wenn Eintreten nicht unbestritten ist, dann wird einfach über Eintreten abgestimmt. Und wenn das nicht eine Mehrheit finden würde, dann wird nicht darauf eingetreten. Meines Erachtens muss ich nicht den Antrag auf Nichteintreten stellen, sondern wir müssten eine Abstimmung über Eintreten machen, wenn es nicht unbestritten ist. Das ist mein Verständnis.Landtagspräsident Albert Frick
Das ist natürlich eine Abwägung, aber ich werde natürlich sehr gerne über Eintreten abstimmen.
Ich lasse jetzt also über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Vorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat sich mit 17 Stimmen für Eintreten auf die Vorlage entschieden. Damit können wir jetzt mit der 1. Lesung der Regierungsvorlage beginnen. Art. 4 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
Damit haben wir Traktandum 29 erledigt.
Wir machen jetzt, bevor wir uns den letzten beiden Traktanden zuwenden, nochmals eine kurze PauseDie Sitzung ist unterbrochen (um 17 Uhr bis 17:30 Uhr).
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