Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Nr. 17/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort und kommen zu Traktandum 30: Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 17/2014. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Bevor ich die Eintretensdebatte eröffne, gebe ich das Wort dem zuständigen Herrn Regierungsrat Pedrazzini für ein kurzes Statement.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte kurz erklären, dass ich den Antrag auf abschliessende Behandlung und Dringlicherklärung zurückziehe, und zwar weil ich die Debatte auf den Inhalt der Vorlage und weniger auf die Geschwindigkeit fokussieren möchte.
Mögliche Vorschläge zur Abänderung, wie sie mir mündlich zugetragen wurden, möchte ich prüfen können.
Die Vorlage ist kurz, die Sachlage ist klar und ich bitte um Ihre Voten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungsrat. Nun bitte ich um die Wortmeldungen der Frauen und Herren Abgeordneten.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, um was geht es bei dieser Vorlage? Sie ist eigentlich sehr kurz: Es geht um den Kassenverband, es geht um die Verbände von Leistungserbringern, es geht um den Tarif.
Die Regierung will bei den Tarifen gewissermassen eine Autonomie erhalten. Sie will den Verbänden aber auch eine angemessene Frist für einen Abschluss geben. Das kann ich eigentlich alles nachvollziehen, wenn wir sehen, wie lange es gedauert hatte, bis der letzte Tarif ausgehandelt wurde: Es ging grosso modo fünf Jahre, also ging es länger als eine Legislaturperiode einer Regierung.
Ich anerkenne die Bemühungen, Herr Gesundheitsminister. Sie haben den richtigen Weg eingeschlagen. Meiner Ansicht nach muss jetzt aber noch der Hebel am richtigen Ort angesetzt werden. Ich glaube, mit dieser Lösung haben wir vielleicht eine schnelle Lösung, aber ich bin nicht sicher, ob wir eine nachhaltige Lösung haben. Ich bin absolut damit einverstanden, dass die Leistungserbringer an der Reihe sind. Wenn man die Reaktion oder die Heftigkeit der Reaktionen seitens der Ärztekammer oder auch einzelner Ärzte mitbekommen hat, dann bin ich überzeugt, dass Sie auf dem richtigen Weg sind.
Ich möchte ganz klar sagen - und das wird mir ja immer wieder unterstellt: Es wäre total falsch, alle Mitglieder der Ärztekammer in die gleiche Pfanne zu setzen. Aber ich glaube, es hat dort wirklich Mitglieder, die Vernunft und Besonnenheit ein bisschen verloren haben. Wenn man den Staatshaushalt ansieht, glaube ich, wäre es vonnöten, dass auch Leute, die meiner Ansicht nach in unserer Gesellschaft immer noch ein hohes Standing haben, ein bisschen mehr Einsicht zeigen.
Nun, ich denke mir, Art. 16 des KVG wird hier verändert. Mir fehlt eigentlich ein Absatz, und zwar ist es der Abs. 4, der verändert werden sollte. Ich lese ihn schnell vor: «Die Regierung kann nach Anhören des Kassenverbandes und der betroffenen Leistungserbringer eine bestimmte Tarifart und eine bestimmte Tarifstruktur vorschreiben. Sie kann sich an Tarifverhandlungen vertreten lassen.» Für mich ist das der Absatz, der geändert werden muss. Und da muss drinstehen: Der Tarif, das magische Wort Tarmed, wird übernommen. Nun, wie dann der Absatz genau lauten muss, werden wir sehen. Aber ich glaube, dort müsste man den Hebel ansetzen.
Ich bin ganz einfach der Überzeugung, Herr Gesundheitsminister: Es ist richtig, dass man den Liechtensteiner Tarif an das Schweizer Niveau anpasst. Aber was fehlen wird: Transparenz und Vergleichbarkeit wird es immer noch keine geben und es wird immer noch versteckte Nischen geben. Ich glaube, wir müssen diese Tarife endlich einmal auf ein Niveau stellen, mit welchem wir sie mit St. Gallen zum Beispiel vergleichen können. Und ich glaube, es wäre schön - heute war ein wunderbarer Leserbrief in der Zeitung -, wenn wir ohne Zusatzversicherung auch zu den Ärzten in St. Gallen gehen könnten. Es wäre schön, wenn diese Region im Gesundheitswesen die Türen öffnen könnte. Es würde wahrscheinlich auch den Krankenkassenverband beleben. Es würde auch dort mehr Konkurrenz geben und das kann sicherlich nicht schaden.
Dass man mit der Anpassung des Tarifvertrags nach unten, also auf Schweizer Niveau, eine schnelle und nachhaltige Lösung erreichen kann, bezweifle ich auch noch aus einem anderen Grund: Es wird einigen Leistungserbringern kein Schweres sein, die Menge zu erweitern. Und ich glaube, es braucht dazu wirklich flankierende Massnahmen und diese flankierenden Massnahmen werden ja hoffentlich bei der KVG-Revision kommen. Ich möchte jetzt nicht allzu sehr darauf eingehen, aber der Leistungskatalog wird sicherlich ein Thema sein. Auch die Bedarfsplanung der Ärzte wird ein Thema sein. Die OKP-Zulassungen und die hohe Ärztedichte werden Themen sein. Und ja, die Leistungsnehmer, die Patienten, es wird an die Eigenverantwortung appelliert werden müssen. Es kann nicht sein, dass der Liechtensteiner Patient neunmal im Jahr zum Arzt springt und unser St. Galler Kollege nur viermal. Auch da ist was grundlegend falsch.
Also nochmals: Ich plädiere für Eintreten, aber ich denke, dass diese Lösung zu kurz gegriffen ist und wir mit der Einführung des Tarmed eine nachhaltigere Lösung hätten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bin froh, dass der Gesundheitsminister mit seinen einleitenden Worten zu einer inhaltlichen Diskussion eingeladen hat, und ich werde gerne versuchen, einen konstruktiven Beitrag aus meiner Sicht zu dieser Diskussion zu leisten.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung möchte sich die Regierung mehr Kompetenzen in der Festlegung von Arzttarifen zukommen lassen. Sie greift damit nicht nur in einem sehr wesentlichen Punkt einer vom Gesundheitsminister bereits angekündigten, umfassenden Gesetzesrevision vor, sie greift auch zum nahezu letzten Mittel, um aufseiten der Leistungserbringer die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Wie ernst es der Regierung ist, hat sie mit der Anpassung des in ihrer Verordnungskompetenz stehenden Praxislabortarifs auch gleich unter Beweis gestellt.
Anlässlich der Aktuellen Stunde der Landtagssitzung vom vergangenen Dezember bezweifelte ich noch, ob es der Weisheit letzter Schluss sei, der Regierung in Zukunft ein aktives Gestaltungsrecht für die Ta-rifordnung einzuräumen. Nun scheinen wir aufgrund der sich unaufhaltsam bzw. sogar beschleunigt drehenden Kostenspirale an einem Punkt angelangt zu sein, an dem es wohl nicht mehr anders geht. Und ich werde mich in dieser Frage inhaltlich hinter den Gesundheitsminister stellen. Aber gerade weil es ein massiver Eingriff unter Zeitdruck ist, schulden wir der Sache eine objektive, umfassende Diskussion.
Wesentlichster Punkt der vom Landtag zu entscheidenden Abänderung des KVG ist der neue Abs. 6a des Art. 16c. Dort holt sich die Regierung die Kompetenz, von den Tarifpartnern unter Fristsetzung Anpassungen einzufordern, sofern ein bestehender Tarifvertrag sich als nicht mehr sachgerecht erweist. Kommen die Tarifpartner der Aufforderung nicht fristgerecht oder nicht hinreichend nach, kann die Regierung mit Verordnung Anpassungen vornehmen. Eine Konsequenz dieser neuen Gesetzesbestimmung wird es sein, dass der Krankenkassenverband als Tarifpartner eigentlich gar nicht mehr verhandeln, sondern lediglich seine Vorstellungen bei der Ärztekammer deponieren muss und alles weitere getrost der Regierung überlassen kann. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die Regierung künftig die Tarife festlegt. Alles andere käme für mich einer grossen, angenehmen Überraschung gleich. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang zu erfahren, auf wessen Know-how die Regierung sich zu stützen gedenkt, wenn sie selbst Tarife festzulegen hat.
Ebenso wichtig ist es, von der Regierung zu hören, wie sie die in Art. 16c Abs. 6a vorkommenden Begriffe «sachgerecht» und «hinreichend» zu definieren gedenkt. Wann ist für die Regierung ein Tarif nicht mehr sachgerecht und unter Zuhilfenahme welcher Kriterien wird die Regierung Vorschläge der Tarifpartner als nicht hinreichend taxieren? Es ist sicherzustellen, dass dieser Artikel nicht zu einem politischen Willkürartikel für die jetzige, aber insbesondere auch für künftige Regierungen wird.
Nicht nur die Tarifordnung allein wird über den Erfolg des Kostenmanagements im Gesundheitswesen entscheiden und ich erneuere an dieser Stelle meine Forderung aus der Aktuellen Stunde vom vergangenen Dezember-Landtag. Die fahrlässige oder schlimmer noch vorsätzliche Ausreizung des Tarifsystems ist entschlossen zu bekämpfen. Ärztekammer, Krankenkassenverband und Regierung sind gefordert, eine adäquate und treffsichere Kontrolle einzuführen. Es ist ein passgenaues System zu entwickeln, durch welches fehlbare Leistungserbringer erkannt und sanktioniert werden können. Oder um es noch ein wenig deutlicher zu sagen: Wer wiederholt gegen die schon im heutigen Tarifvertrag enthaltenen Kriterien von Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit von Behandlungen verstösst oder sinkende Tarife durch Mengenausweitungen kompensiert, ist rasch wirkend zu bestrafen, und zwar durch den Entzug der OKP-Zulassung. Es kann in Zukunft einfach nicht mehr angehen, dass eine vermutlich überschaubare Gruppe von fehlbaren Powersellern den gesamten Berufsstand unserer medizinischen Grundversorger permanent in öffentlichen Misskredit bringt.
Die Hausarztmedizin ist für mich das Fundament des Gesundheitswesens. Liechtenstein muss kein noch grösseres Spezialisteneldorado werden, wir brauchen eine solide, bodenständige Hausarztmedizin, wir brauchen Hausärzte, von denen es in unserem Land immer weniger gibt. Von nicht ganz 120 derzeit hier tätigen Ärzten sind nach mir zugänglichen Informationen nur etwas mehr als 30 Prozent OKP-Vertragsärzte, also Grundversorger und damit Hausärzte im klassischen Sinn - ein komplettes Missverhältnis zur nachgewiesenen Tatsache, dass 70 Prozent aller Gesundheitsprobleme durch Hausärzte gelöst werden können. Ich bin überzeugt davon, dass es die verantwortungsbewussten Hausärzte sind, die nebst einem adäquaten Tarifsystem und einem griffigen Kontroll- und Sanktionierungsmechanismus wesentlich zur Kosteneffizienz im Gesundheitswesen beitragen können.
In ihrem vorliegenden Bericht und Antrag verweist die Regierung darauf, dass der Schweizer Bundesrat seit dem 1.1.2013 über die Kompetenz verfügt, Anpassungen an einer Einzelleistungstarifstruktur vorzunehmen, wenn sich diese als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Unsere Regierung bedient sich mit der gegenständlichen Vorlage also ein gutes Stück weit eines Schweizer Modells. Und ich ersuche die Regierung darum, auch bei der weiteren Ausgestaltung des Gesundheitswesens ihren Blick Richtung Schweiz zu öffnen. Der Bundesrat anerkennt die Hausarzt-medizin grundsätzlich als tragenden Pfeiler der medizinischen Grundversorgung und es gibt bereits einen konkreten Masterplan zur Aufwertung der Hausarztmedizin. Dieser Masterplan ist sehr interdisziplinär ausgerichtet und sieht zum Beispiel auch im Bereich der Praxislabors durch Neutarifierung Mehrerträge von 35 Mio. Franken im Jahr für Hausärzte vor. Die Trägerschaft des Masterplans ist die Gesundheitsdirektorenkonferenz, das Initiativkomitee «Ja zur Hausarztmedizin», der Verband Hausärzte Schweiz, die FMH, die schweizerische Universitätskonferenz, das Staatssekretariat für Bildung und Forschung und Innovation sowie das Bundesamt für Gesundheit.
Die Schweiz hat meiner Meinung nach einen vielversprechenden Weg eingeschlagen, dem man sich auch in Liechtenstein zumindest nicht gänzlich verschliessen sollte, gerade am mutigen Anfang massiver Veränderungen im Krankenversicherungswesen oder der Gesundheitspolitik in unserem Lande insgesamt.
Es sei in diesem Zusammenhang die Frage erlaubt, ob nicht auf die längere Zukunft hinaus wieder über ein Hausarztmodell als alternatives Versicherungssystem zur freien Arztwahl nachgedacht werden sollte. Ein solches wurde mit der Gesundheitsreform 2000 eingeführt, aber bereits in der Landtagssitzung vom Oktober 2003 auf den 1. Januar 2004 wieder eliminiert. Das Hausarztmodell bekam keine Chance, sich langfristig zu bewähren. Dies um den Preis, dass auch alle anderen nachfolgenden Modelle bis heute gescheitert sind, ansonsten hätten wir heute nicht unter dermassen dramatischen Vorzeichen zu debattieren und in der Folge Beschlüsse zu fassen.
Überhaupt erachte ich es als sehr wichtig, vom Gesundheitsminister bis zur 2. Lesung zumindest die konkreten Stossrichtungen der von ihm bereits angekündigten, umfassenden Revision des Krankenversicherungsgesetzes skizziert zu bekommen, um die gegenständlich zu verabschiedenden Massnahmen im Kontext eines Gesamtkonzeptes zu sehen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Um was geht es in dieser Vorlage? Es geht um Ihre Wählerinnen und Ihre Wähler, denn diese werden die Zeche bezahlen für die Mutlosigkeit der Politik. Zumindest was das letzte Jahrzehnt betrifft, hat hier die Politik sicherlich nicht gerade brilliert. Gerade eine Politik, die ansonsten immer Effizienz fordert und sonst glorreiche Worte in die Debatte einbringt, aber hier hat man doch die letzten zumindest 13 Jahre zugesehen. Zum Teil hat man nicht nur zugesehen, man hat sich statt nach vorne sogar nach hinten bewegt.
Wenn wir die Seite 4 betrachten, die Zusammenfassung, spricht die Regierung von einer dramatischen Kostenentwicklung. Man hätte im Jahr 2009 mit einer Arzttarifrevision begonnen, die bis heute nicht abgeschlossen ist. Nein, sie ist nicht nur nicht abgeschlossen, sie hat noch Mehrkosten von 1,2 Mio. Franken pro Jahr verursacht. Das ist ein glorreiches Resultat.
In diesem Zusammenhang bin ich dann doch ein wenig erstaunt, dass in den Zeitungen nachzulesen ist, dass der Liechtensteinische Krankenkassenverband seit Herbst 2013 hier Handlungen einfordert. Und da möchte ich die Regierung gerade fragen: War der Regierung bekannt, dass der LKV diese Handlungen fordert? Wir haben jetzt doch schon wieder März 2014. Anscheinend hat der LKV dieses Problem bereits früher erkannt.
Auf Seite 7 wird dann Bezug genommen, was zukünftig ansteht. Hier geht es dann eben darum, mittel- bis langfristig Fehlanreize und Systemschwächen zu verhindern und das Gesundheitswesen zu korrigieren. Und das dürfte dann genau der nächste Punkt der grossen KVG-Revision sein. Da möchte ich heute schon darauf hinweisen: Nur mit Eigenverantwortung wird es nicht gehen. Der Patient ist immer ein Laie. Ihm gegenüber steht ein Profi und er ist der professionellen Meinung grundsätzlich ausgeliefert. Das ist nun einmal so. Und wenn man denkt, der Patient könne diese Kontrollfunktion übernehmen, dann irrt man nach meinem Dafürhalten. Ich denke mir, wir brauchen eben eine professionelle Kontrolle. Diese professionelle Kontrolle kann nach meinem Dafürhalten nur durch die Krankenkassen erfolgen. Dazu brauchen aber die Krankenkassen die Instrumente. Für diese Instrumente wäre die Politik verantwortlich, dass man eben den Krankenkassen diese Instrumente auch gibt. Und dann können die Krankenkassen auch diese Kontrolle im Sinne der Patienten durchführen. Übrigens auch im Sinne der weissen Schafe unter den Leistungserbringern, um dies auch einmal zu sagen. Denn es müsste auch im ureigensten Interesse des Berufsstandes sein, hier auch die nötige Transparenz einzuführen.
Ich habe es schon mehrmals gesagt, es nützt eben nichts, wenn Sie der Polizei neue Radarpistolen kaufen, aber vergessen, die maximale Höchstgeschwindigkeit zu signalisieren. Dann nützt es nichts, wenn der Polizist feststellt, da ist jemand mit 80 km/h rumgefahren, wenn nirgends steht, dass man nur 50 km/h fahren darf. Das ist eben das Kernübel in unserem Gesundheitswesen. Ich erinnere mich auch an ein Interview des Gesundheitsministers, in dem er gesagt hat, wir hätten einen Supermarkt ohne Kasse. Nein, wir haben einen Supermarkt ohne Überwachungskameras und ohne Detektiv, würde ich sagen. Die Kasse ist schon vorhanden. Wir bezahlen ja immerhin jeden Monat eine Prämie.
Dann auf Seite 9 geht es um den Vergleich mit der Schweiz. Und da schreibt die Regierung selbst: Wenn man auch die Spitäler ausklammert, haben wir prozentual betrachtet immer noch eine höhere Steigerungsrate. Statt wie in der Schweiz 4,4% haben wir in Liechtenstein 10,6%. Das sind, wenn man es umrechnet, 140% höhere Steigerungsraten. Das ist einfach zu viel des Guten. Wir wissen auch alle, dass unser Niveau eben auch nicht gerade im schweizerischen Durchschnitt ist. Wir bewegen uns bei den Hochpreiskantonen, sprich bei Basel-Stadt und Genf.
Eine konkrete Frage habe ich noch zu den Chiropraktoren: Hier spricht die Regierung an, dass man an der Bedarfsplanung etwas machen möchte. Wenn wir die Tabelle auf Seite 8 betrachten, sehen wir, hier hat es eine massive Zunahme gegeben, und zwar im Umfang von fast 31%. Und da würde mich doch auch interessieren: Kann die Regierung Ausführungen machen, wie die Details aussehen? Wie will man via Bedarfsplanung diese massive Zunahme begrenzen? Da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie Ausführungen machen könnte.
Dann kommen wir zum Thema Taxpunktwerte bei den Praxislabors: Da wird die Regierung einen Schritt Richtung Schweiz machen. Mich würden aber nicht nur die Praxislabore interessieren, mich würden auch sonst die Labortarife interessieren. Gedenkt Regierung auch da, etwas zu unternehmen?
Dann Seite 11: Da ist nachzulesen, wie bereits ausgeführt, dass die Tarifrevision eigentlich einmal hätte kostenneutral sein sollen. Da habe ich für mich notiert: Witz ahoi. Mehr kann ich dazu nicht mehr sagen, wie man die letzten vier Jahre mit einer dauerhaften Behauptung ins Feld geführt hat, das sei kostenneutral, und heute wissen wir, Kostenneutralität ist nie und nimmer gegeben. Auch die Regierung schreibt auf Seite 11, die Erreichung dieses Ziels sei stark in Frage gestellt. Ja, das ist nicht stark in Frage gestellt, ich habe eine Kleine Anfrage gestellt und die Regierung hat ja selbst ausgeführt, dass Mehrkosten von CHF 1,2 Mio. erzielt wurden. Wir haben auch entsprechende GPK-Unterlagen erhalten. Sie wissen es alle, da hat man einmal einen Betrag von CHF 900'000 Plus als neue Nulllinie definiert. Ich denke mir, in der Mathematik geht das grundsätzlich nicht. Und jemand muss ja diese CHF 900'000 bezahlen. Der Heilige Geist ist es sicherlich nicht.
Auf Seite 11 ist der folgende Satz nachzulesen: «Die aktuelle Datenlage zeigt jedoch, dass der Kostenzuwachs bei den Spezialärzten im Vergleich zu den Grundversorgern überdurchschnittlich ausgefallen ist.» Nach meinem Dafürhalten war doch der Plan: Bei den Kapiteln O und 1 hat man Mehrkosten verursacht, bei den anderen Kapiteln sollte man eigentlich diese Mehrkosten einsparen. Ich dachte immer, genau bei den Spezialärzten werden diese Einsparungen erfolgen. Jetzt lese ich hier aber: Nein, nein, auch da hat man noch zusätzliche Kosten generiert. Wie gesagt, er ist halt eben nicht kostenneutral, der neue Tarif. Er bringt zwar mehr Transparenz, das gebe ich zu, nur das Dilemma ist, er bringt leider keine vergleichbare Transparenz.
Auf Seite 13 kommen wir zum Punkt 2.5, zu dem Vergleich mit den Kompetenzen im Rahmen des schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes. Und hier haben wir auf Seite 14 die Ausführung, dass eben der Bundesrat hier via eine Kompetenz gewisse Massnahmen umsetzen will. Es ist in der Schweiz nicht so, dass Tarmed nicht lebt. Tarmed wird weiterentwickelt. Und die Schweizer, wenn wir Seite 13 betrachten, merken auch, wir müssen die Allgemeinpraktiker besserstellen. Wir sprechen hier von einer Summe von CHF 200 Mio. in der Schweiz. Aber in der Schweiz sagt man eben auch: Wenn wir die Allgemeinpraktiker um diese 200 Mio. besserstellen, dann müssen wir das bei den Spezialisten einsparen. Und einen solchen Ansatz würde ich mir in Liechtenstein eben auch wünschen.
Ich denke mir, die anderen Fragen werde ich dann noch im Rahmen der 1. Lesung stellen.
Nur noch zu Punkt 7, die personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen: Hier sehen wir, dass eben Kosten für diese Tarifentwicklung generiert werden. Und ich frage mich einfach: Wenn das Rad erfunden ist, wieso denken wir, wir müssen für die Stadt Chur das Rad nochmals erfinden? Und denken Sie nicht, es handelt sich um einmalige Kosten. Das Gesundheitswesen lebt, es entwickelt sich weiter, es ist dynamisch. Wir werden immer wieder Gelder in die Hand nehmen müssen, um diese Sachen nachzuvollziehen. Ansonsten werden wir hier nie eine vergleichbare Transparenz haben. Ich denke mir, grundsätzlich geht die Regierung einen Schritt in die richtige Richtung, aber leider zu wenig weit. Wenn Sie nach Balzers wollen, dürfen Sie nicht in Triesen haltmachen. Sie können da schon einmal übernachten, aber dann sollten Sie am nächsten Tag nach Balzers, wenn Sie nach Balzers wollen.
Wir haben zwei Komponenten. Man sagt immer: Menge mal Preis. Jetzt wird an der Preiskomponente etwas gemacht, aber wir haben einfach das Problem, dass wir die Menge nicht im Griff haben. Ich denke mir, dass es zu Mengenausweitungen kommen wird. Solche Aussagen habe ich auch schon von Leistungserbringern gehört. Wenn man diese Massnahmen eben umsetze, sprich an den Preisen etwas ändere, dann werden die Mengen entsprechend angepasst. Deshalb denke ich mir, ich beziehe mich da auf das Wahlprogramm der FBP, wir fordern die vergleichbare Transparenz. Jetzt kann man noch sagen, mit was wir es vergleichen. Ich denke mir, es handelt sich nicht um einen Vergleich mit Zentralafrika oder der Mongolei, es dürfte die Schweiz sein, sonst haben wir dann nämlich wieder Diskussionen über die Qualität. Das haben wir hier drinnen ja auch schon erlebt. Nur wenn man schon über holländische Modelle oder über Grossbritannien spricht, kommt schon das grosse Nervenflattern. Deshalb ist klar: Qualität wollen wir à la Schweiz, also werden wir auch die mit der Schweiz vergleichbare Transparenz einführen müssen. Und das ist nun einmal Tarmed.
Ich denke mir: Tarmed hätte sehr viele Vorteile. Wir können eben schwarze Schafe sanktionieren. Ich sage es auch wieder, der Begriff schwarze Schafe kommt nicht vom Stammtisch, der kommt aus einem Expertenbericht der letzten Regierung. Und wenn Experten so etwas in einen Bericht schreiben, sie sprechen nicht nur davon, sie schreiben das in einen Bericht, dann sollte das auch zu denken geben. Solche Personen nehmen den Begriff schwarze Schafe nicht ohne Weiteres in den Mund.
Eine Sanktion hätte eben auch präventive Wirkung. Davon bin ich überzeugt. Es würde zukünftige Missstände verhindern und es hätte auch einen positiven Einfluss auf die Prämien.
In diesem Zusammenhang ist auch noch interessant: Was ist in der Schweiz passiert, nachdem man Tarmed eingeführt hat? Da hat uns verdankenswerterweise die letzte Gesundheitsministerin schöne Unterlagen zugestellt. Ich habe das auch schon mehrmals erwähnt, aber ich muss es immer wieder sagen: Im ersten Jahr nach Tarmed-Einführung hat es 43% mehr Gerichtsverfahren gegeben und im zweiten Jahr haben sich die Gerichtsverfahren vervierfacht. So viel zur vergleichbaren Transparenz und auch zu Sanktionsmöglichkeiten. Ich denke mir, Politikerinnen und Politiker, die sich sonst so das Sparen auf ihre Fahne geschrieben haben und das als ihre Prinzipien darstellen, sollten nun nicht ihre Prinzipien über Bord werfen, sie sollten nun eben diesen Sparsinn auch im Gesundheitswesen umsetzen.
Ich muss auch noch sagen, auch die Kostenneutralität des Arzttarifs würde mir schwer fallen. Wir fordern sonst überall Kosteneinsparungen. Wie können Sie sagen, dass Sie mit einer Kostenneutralität einverstanden sind? Wir haben Rechtsprechungen des Verwaltungsgerichtshofs. Wir kennen nicht nur Umsätze. Wir kennen Einkommen: 1,3 Mio., 1,4 Mio. steuerbare Einkommen. Da gibt es Verwaltungsgerichtshofrechtsprechung. Und wer da sagt, dass er mit Kostenneutralität einverstanden ist - ich werde das meinen Wählerinnen und Wählern nicht erklären. Wenn Sie hier drinnen eine andere Meinung haben, da wünsche ich Ihnen viel Vergnügen. Und diese Rechtssprechung ist öffentlich zugänglich und schreit nach meinem Dafürhalten nach weiteren Massnahmen.
Ich denke mir: Führen Sie Tarmed ein und sanktionieren Sie die Powerseller, wie es der Herr Gesundheitsminister seit Neuestem sagt. Ich denke mir, dann kann ich auch einer Reduktion des Staatsbeitrags um weitere 10 Mio. im Juni-Landtag und auch der nächsten grossen KVG-Revision zustimmen, wo wir auch die Patienten zur Eigenverantwortung nötigen. Das sehe ich schon. Aber - wie gesagt - zuerst muss jetzt einfach etwas bei der vergleichbaren Transparenz gehen.
In der «lie:zeit» vom letzten Samstag wurde dann dem Gesundheitsminister noch etwas gesagt. Das folgende Zitat war nachzulesen: «Dass der Gesundheitsminister die Ärztekammer nicht in die Entscheidung eingebunden habe, sei kein Zeichen politischer Klugheit oder Reife.» Das sehe ich ganz anders, das muss ich sagen. Die Ärztekammer hatte ihre Chance. Das Resultat ist keine Kostenneutralität beim Tarif, sondern Mehrkosten von CHF 1,2 Mio. pro Jahr und leider keine vergleichbare Transparenz. Ich denke mir, Herr Gesundheitsminister, Ihre Vorgehensweise ist im Sinne der Prämienzahler und genau deshalb ist diese politisch klug und zeugt von Erfahrung. Sie wurden in letzter Zeit in der Zeitung mit Caesar verglichen. Es gibt eine schöne Anekdote: Er kam, sah und siegte. Sie sind auch gekommen, Sie haben es gesehen, Sie wissen noch viel mehr als wir. Und ich denke mir: Wenn Sie siegen wollen, führen Sie Tarmed ein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke. Geschätzte Abgeordnete, werte Mitglieder der Regierung. Für die Freie-Liste-Fraktion kann ich folgende Fraktionserklärung abgeben:
Seit 2009 verhandeln die Leistungserbringer, z.B. Ärztekammer, Physiotherapeuten, Chiropraktoren und der Liechtensteiner Krankenkassenverband, Tarife im Gesundheitswesen Liechtensteins aus. Verschiedene Anpassungen wurden vorgenommen. Vor allem die Grundleistungen für die Hausärzte wurden erhöht, andere Tarifpositionen, z.B. des Ärztetarifs, wurden in Absprache zwischen dem Krankenkassenverband und der Ärztekammer gedeckelt. So weit, so gut.
Die Regierung ist schon heute befugt, gemäss Art. 16c Abs. 6 bei Nichteinigung der Tarifpartner mit Verordnung korrigierte Tarife festzulegen, sofern sich die Tarifpartner nicht einigen können, nachdem ein Schiedsgericht angerufen worden ist. Die Regierung ist aktuell auch befugt, weitere Bedingungen und Fristen für den Abschluss eines Tarifvertrags zu verlangen. Leider kommt es aber bei der heutigen gesetzlichen Regelung unter Umständen zu langen Verhandlungen, da in Art. 16c Abs. 6 keine Frist festgelegt ist. Dieses Problem könnte aber durch Einfügen einer Frist, z.B. mittels des Zusatzes «innert Jahresfrist», in den bestehenden Artikel eingebaut werden. Nun steht auf Seite 15 des Berichts und Antrags, dass bei Nichteinigung zunächst ein Schiedsgericht anzurufen ist. Ohne weitere Erklärung stellt die Regierung im Text lapidar fest, dass sich dieses Schiedsgericht aus ihrer Sicht als wenig effektiv erwiesen habe. Diese Erklärung genügt nicht. Statt eine gute Regelung weiter zu verbessern, indem z. B. eine Frist eingebaut wird, wird hier mit dem Vorschlaghammer vorgegangen und möchte die Regierung die Kontrolle über die Tarifverhandlungen an sich nehmen. Oder anders formuliert: Die freie Tarifautonomie soll nach Meinung des Gesundheitsministers durch eine von ihm gelenkte Tarifautonomie ersetzt werden. Der Begriff bringt den Widerspruch ans Licht, denn eine gelenkte Autonomie gibt es nicht. Denn dasjenige, das lenkt, nimmt dem anderen, der gelenkt wird, selbstredend die Autonomie.
Hier stellen sich doch diverse Fragen an die jetzige Regierung. Die Regierung hat gemäss heutigem Gesetz die Kompetenzen, als Oberaufsicht einzugreifen. Dies sieht man auch an den Materialien zur Revision 2003. So sah es damals zumindest der Gesundheitsminister Hansjörg Frick. Haben die letzten zwei Regierungen in dieser Sache geschlafen, muss man sich fragen, und elf Jahre zugeschaut und nicht eingegriffen? Wir fragen die Regierung:
- Wie häufig wurde das Schiedsgericht angerufen? Warum war dieses an sich sehr sinnvolle Instrument nicht effektiv? Wie hat die Regierung jeweils eingegriffen?
- Was spricht gegen das Setzen einer angemessenen Frist beim bestehenden Art. 16c Abs. 6? Bei einem solchen Vorhaben wären die Tarifpartner viel eher einverstanden als beim heute vorliegenden Vorschlag der Regierung.
- Wurden bzw. werden die Tarifpartner bei der Erarbeitung der KVG-Vernehmlassungsvorlage in den Gestaltungsprozess miteinbezogen? Konnten sie sich zu den von der Regierung präsentierten Zahlen äussern und welche Erklärungen hatten die Leistungserbringer dazu?
- Wie werden die Landesgesundheitskommission und die Kosten- und Qualitätskommission in diese und in die angekündigte grössere KVG-Revision miteinbezogen?
- Wie stellt sich die Regierung zum Vorwurf, sie stelle die Tarifpartnerschaft zwischen den Tarifpartnern infrage und setze sie mit unvorhersehbaren Konsequenzen aufs Spiel?
Der Wunsch nach Regulierung und Korrekturen ist grundsätzlich durchaus legitim. Das Land bezahlt immerhin fast die Hälfte der CHF 162 Mio., welche das Gesundheitssystem in Liechtenstein jährlich kostet. Heute, mehr als vier Jahre nach Beginn der eingangs erwähnten Verhandlungen, wird angeblich immer noch verhandelt. Hier trägt die Regierung sicher die Hauptverantwortung für die Verzögerung. Vielleicht nicht die jetzige Regierung. Zu Beginn der Verhandlungen wurde vereinbart, dass der neue Tarif kostenneutral sein wird - wir haben es heute schon verschiedentlich gehört. Anfangs 2014 ist erkennbar, dass der neue Tarif gemäss Regierung eine Kostensteigerung von gut 13% verursachen wird. Die Regierung hätte dabei auch analysieren sollen, wie viele Rechnungen aus dem Jahr 2012 von den Krankenkassen ins 2013 verschoben wurden und wie damit die Rechnung 2013 verfälscht wurde. Die von der Regierung präsentierten Zahlen sind dürftig - das muss ich sagen - und lassen keinen Nachvollzug der Argumente zu. Es wäre hilfreich, wenn in Berichten künftig dazu Details zu finden wären.
Die Fraktion der Freien Liste kritisiert explizit das Vorgehen, wie diese Gesetzesänderung vorgenommen werden soll. Das Vorgehen war unglücklich bis fragwürdig. Der Landesausschuss hat in einem Mehrheitsbeschluss den Bericht und Antrag nachträglich auf die März-Traktandenliste gesetzt, was es den Landtagsabgeordneten stark erschwerte, sich eine Meinung zu bilden und mit den betroffenen Gruppierungen zu sprechen. Dazu kommt, dass die Regierung vorgängig keine Vernehmlassung bei den Tarifpartnern durchgeführt hat, deren Rückmeldungen in den Bericht hätten einfliessen können. Es hat die Fraktion, es hat mich in den letzten zwei Wochen stark gefordert, den Sachverhalten bei dem dünnen Bericht und Antrag auf den Grund zu gehen, uns adäquat zu informieren, zu recherchieren und am Ende herauszufinden, dass diese Vorhaben des Berichts und Antrags Nr. 17/2014 wirklich als eine kontraproduktive Hauruckaktion ohne Fingerspitzengefühl zu sehen und abzulehnen sind.
Besonders stossend in einem Land, das seine demokratische Kultur hoch schätzt, ist also, dass es vorab keine Vernehmlassung gab. Zudem ist der Bericht und Antrag dünn und liefert an den entscheidenden Stellen nicht die nötigen Zahlen, Beträge oder Details, die man erwarten würde. Den Betroffenen, die im Text immer wieder als Tarifpartner erwähnt werden, wurde die Möglichkeit genommen, geordnet Stellung zum Vorhaben zu beziehen. Kein Wunder haben sie sich auf andere Weise - über die Medien und in direktem Kontakt mit den Abgeordneten - Gehör verschafft. Wäre man mit der Wirtschaft oder mit dem Bankenverband auf diese Weise umgesprungen, hätte dies berechtigterweise ein kleines politisches Erdbeben ausgelöst. Ursprünglich wollte die Regierung gar mit dem Antrag kommen, die Vorlage an einer einzigen Sitzung, nämlich heute, abschliessend zu lesen und dann gleich auch noch für dringlich zu erklären. Dabei wäre die Referendumsmöglichkeit von 30 Tagen ausgehebelt worden. Dies ist nicht nur in einer Hinsicht inakzeptabel und hat Unruhe hervorgerufen.
Nun aber zurück zum Inhalt: Die Regierung lässt uns wissen, dass sie per sofort und durch Verordnung die Entschädigung für Praxislabors niedergelassener Ärzte um ein Drittel kürzt. Ein Kommentar hierzu: In der Schweiz wurde diese Position heftig diskutiert. Im Jahr 2006 forderte der Schweizer Gesundheitsminister Couchepin damals, den Praxistarif zu senken. Die Ärzte organisierten Widerstand, und schliesslich machte der Bundesrat einen von allen Seiten akzeptierten Vorschlag, über den nun im Mai dieses Jahres in der Schweiz abgestimmt wird. In gewisser Hinsicht sind Sie, Herr Gesundheitsminister, Couchepin. Erlauben Sie mir diesen Vergleich, um das ein bisschen zu spezifizieren. Schlussendlich hat man sich in der Schweiz, gerade auch im Hinblick auf die Situation der HausärztInnen, darauf geeinigt, diese Praxislabors zu stützen. Ein Schliessen dieser Labors würde für Patienten einen zeitlichen und für die Krankenkassen einen finanziellen Mehraufwand bedeuten. Wer die Hausärzte gegenüber den teuren Spezialisten stärken will, geht genau den entgegengesetzten Weg. Noch eine Bemerkung nebenbei: Die Hausärzte sind nicht diese Ärzte, die diese hohen Kosten verursachen und diese hohen Löhne haben. Das wissen wir alle. Wer Kosten einsparen will, der geht eben auch einen entgegengesetzten Weg.
Zur Abänderung der Tarifpartnerschaft: Die Freie Liste macht nicht mit beim demokratiepolitisch sehr fragwürdigen Vorgehen ohne Vernehmlassung und bei der drohenden Aushebelung der Tarifpartnerschaft. Die bisherigen Kompetenzen zur Einflussnahme bei Tarifangelegenheiten sind - ich habe es schon erwähnt - grundsätzlich ausreichend. Allenfalls könnte beim bestehenden Art. 16c Abs. 6 aber eine Frist eingefügt werden. Die Folge der Abänderung des Vorschlags, wenn wir der Regierung folgen, ist wohl, dass die meisten Tarife gekündigt werden. Die Verlagerung der Kompetenz hin zur Regierung mit allen damit verbundenen Aufgaben und Aufwänden könnte für das Land kostspielig werden. Diese Aufwände wurden nämlich bis anhin von den Tarifpartnern erbracht. Die FL-Fraktion ist der Meinung, die bestehende KVG-Regelung gibt der Regierung die entsprechende Kompetenz, als Oberaufsicht die Tarifpartnerschaft einzufordern. Die Regierung soll zuerst ihre Hausaufgaben machen und die angekündigte grosse KVG-Revision in die Vernehmlassung schicken, um sie im Herbst in den Landtag zu bringen. Unserer Ansicht nach sind die heute vorgelegten Massnahmen als undifferenziert in Bezug auf Art. 16c und kontraproduktiv in Bezug auf die Kürzung des Praxislabortarifs um ein Drittel zu kritisieren. Bei letzterer Massnahme hat der Landtag keine Kompetenz einzugreifen.
Ein Jahr Gesundheitspolitik ohne erkennbares Resultat, lediglich einige ankündigende Interviews im Volksblatt durch den zuständigen Minister Mauro Pedrazzini: Das ist zu wenig. Wir fordern Taten statt Worte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich möchte bei einem Punkt meiner Vorrednerin anschliessen, und zwar, dass ich auch nicht glaube, dass die Hausärzte die grossen Verdiener im System sind. Aber sie sind, wie ich es einmal in einer Aktuellen Stunde gesagt habe, die Drehscheibe, wenn es um die weiteren Kosten geht. Denn sie verschreiben ja die Therapien, sie fordern Laboruntersuchungen an etc. Und warum tun die Ärzte dies? - Weil der Druck seitens der Patienten vorhanden ist. Wenn mir der eine Arzt keine Physiotherapie verschreibt, dann gehe ich eben zum nächsten und zum nächsten und zum nächsten, bis ich bekomme, was ich möchte. Hier, meine ich, müssen wir den Ärzten griffige Instrumente in die Hand geben, sodass das Ärztehopping unterbunden werden kann. Zudem hätte ich gerne eine klare Aufschlüsselung der Kostensteigerung bei den Hausärzten einerseits und bei den Spezialisten andererseits. Es muss analysiert werden, wer ein Kostentreiber im System ist und wer nicht.
In meiner Kleinen Anfrage vom Dezember wollte ich wissen, ob das von Ärzten zu Unrecht eingenommene Geld zurückgefordert wird. Die Antwort war, dass die Verfahren bis dato noch nicht rechtskräftig abgeschlossen seien. Ich erwarte gegenüber den schwarzen Schafen der Ärzteschaft ein scharfes Vorgehen mit klaren Sanktionen. Diese schaden dem Ruf der gesamten Berufsgruppe.
Wenn ich mir die Kosten bei den Chiropraktoren ansehe, dann frage ich mich, ob hier nicht auf Umwegen eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen wird, die aber teurer ist. Es braucht nämlich keine Verschreibung, um zum Chiropraktor zu gehen. Und dieser ungehinderte Zugang müsste meines Erachtens auch hinterfragt werden.
Eine massive Zunahme der Kosten sehen wir aber bei den Spitälern. Hier müssen die Kosten der einzelnen Spitäler, an die unsere Ärzte Zuweisungen machen, verglichen werden. Ein Stent-Setzen kostet in der Hirslandenklinik z.B. CHF 15'000, Aufenthaltsdauer ein Tag. In Feldkirch kostet das ca. CHF 10'000, Aufenthaltsdauer eine Woche, jetzt mal gerechnet.
Mit der Einführung der Fallpauschalen in den Spitälern will bzw. wollte man auch in anderen Ländern die Kosten in den Griff bekommen. Da Betriebe nicht nur ihre Personalkosten, sondern auch ihre Investitionen und Anlagekosten finanzieren müssen, kommt es zu einem gewaltigen Kostendruck. Es besteht die Gefahr, dass nicht rentable Fälle zu früh entlassen und rentable Patienten hingegen überbehandelt und länger hospitalisiert werden. Es könnte der Anreiz bestehen, Diagnosen zu stellen, die nicht absolut sicher, aber lukrativ sind, denn ohne Diagnosen kein Geld. Verwaltungen, Spitäler und Krankenkassen schaffen neue Jobs für Codierer, Controller und Qualitätsmanager. Kosten werden zwar am Patientenbett eingespart, aber anderswo generiert. Das System der Fallpauschalen ist deshalb ebenfalls einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Und dann gibt es ja auch noch die Rolle der Krankenkassen. Ich glaube, eine Lösung finden wir nur, wenn die Krankenkassen einen eng gefassten Kostenkatalog definieren. Alles was darüber hinausgeht, muss vom Leistungsempfänger ganz oder teilweise selber bezahlt werden.
Für stationäre Behandlungen holen die Ärzte eine Kostengutsprache bei den Krankenkassen ein. Der Vertrauensarzt der Kasse prüft dies und entscheidet im Einzelfall. Hier müssen auch die Kassen ihre Hausaufgaben machen und Kriterien aufstellen, wann welche Behandlung finanziert wird. Eine zugegebenermassen schwierige Aufgabe, denn sie mündet nicht zuletzt in einer ethischen Diskussion.
Ich persönlich hoffe, dass es den Tarifpartnern gelingt, sich auf einen vernünftigen Tarif zu einigen, der für beide Seiten passt, und nicht die Regierung letztendlich den Tarif festlegen muss.
Ich bin auch für Eintreten auf die Vorlage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte hier nicht auf die Tarife eingehen, wie dies Vorredner schon gemacht haben. Ob der liechtensteinische Tarif nun besser ist oder der Tarmed oder beide falsch oder beide richtig, ich weiss es nicht. So tief habe ich mich damit nicht auseinandergesetzt. Zum Arzt gehen wird immer etwas kosten. Ich glaube, das ist allen klar. Nur, was es kosten darf, das ist eben die entscheidende Frage. Als ich diesen Bericht und Antrag gelesen habe, kam bei mir die Frage auf: Sind die Verbände der Leistungserbringer und der Kassenverband wirklich nicht in der Lage, einen für alle Seiten akzeptablen Tarifvertrag zu gestalten? Muss denn die Regierung wirklich mit dieser Hauruckaktion in diese Vertragsgestaltung einschreiten?
Art. 16c Abs. 6 kann ich noch irgendwie nachvollziehen. Wenn sich der Kassenverband und die Verbände der Leistungserbringer nicht einigen können, kann die Regierung eine Frist und anschliessend den Tarif festlegen. Wenn ich aber den Abs. 6a richtig interpretiere, kann die Regierung immer in die Tarifgestaltung eingreifen. Denn ob ein Tarif sachgerecht ist, kann je nach Standpunkt des Betrachters stark variieren. Dazu hätte ich Fragen an die Regierung: Was ist nun sachgerecht? Wie wird das ausgelegt? Wann ist der Punkt erreicht, dass die Regierung in die Tarifgestaltung eingreifen möchte? Auf Basis welcher Zahlen wird dann eingegriffen? Wie muss ich mir ein solches Szenario vorstellen? Welche Gegenmassnahmen der Leistungserbringer, die es zweifellos geben wird, sind zu erwarten?
Dann zu den Kosten: Der Bericht und Antrag gibt über die Kosten des Aufwandes für die Tarifgestaltung bei der Regierung keine Auskunft. Wie viele Stellen und welcher Aufwand müssen in die Tariferarbeitung, die unweigerlich kommen wird, bei der Regierung investiert werden? Was mir zu denken gibt, ist die absolute Freiheit der Regierung in der Gestaltung der Tarife. Die Regierung kann die Tarife herabsetzen, wann immer die Regierung dies als sachgerecht erachtet. Und wenn es die Regierung als sachgerecht erachtet, kann sie die Tarife natürlich auch wieder hinaufsetzen. Das muss man auch betrachten. Ich weiss noch nicht, was ich von diesem Experiment halten soll. Die Prämienzahler, zu denen zähle ich mich, werden die Entwicklung der Tarifgestaltung, die sich unweigerlich auf die Versicherungsprämie auswirken müsste, sicher interessiert verfolgen.
Ich bin auch für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, das ist wirklich eine sehr emotionale Vorlage - und die Emotionalität ist vor allem in der Vorgehensweise der Regierung begründet oder von dieser verursacht. Keine Vernehmlassung, kurzfristige Traktandierung, abschliessende Lesung und dringliche Behandlung wurden beantragt. Das ist fragwürdig und ich bin sehr dankbar dafür, dass die Regierung heute da aufgrund der kritischen Rückmeldungen etwas Luft rausgenommen hat, dass wir das heute nicht abschliessend behandeln und auch heute nicht dringlich erklären. So ist es uns möglich, die Vorlage kritisch zu prüfen, Anregungen und Anpassungsvorschläge einzubringen und das in einer 2. Lesung zu behandeln. Und auch die Verbände - dazu komme ich noch - oder Tarifpartner können noch Stellungnahmen einreichen. Wovor ich aber warnen möchte: Wir haben alle die Traktandenliste für die April-Sitzung erhalten und da ist das bereits traktandiert. Es wurde bereits vom Landtagsbüro traktandiert, bevor wir uns überhaupt damit auseinandergesetzt haben. Und das finde ich gefährlich, ehrlich gesagt. Das geht mir zu schnell. Denn für mich ist wichtig, dass man eine echte Chance hat, sich hier einzubringen. Nicht nur wir im Landtag, sondern auch die Tarifpartner. Wenn wir das heute nicht abschliessend behandeln, soll das Ganze nicht eine Pro-forma-Übung bleiben, so quasi: Wir haben ja zwei Lesungen gehabt usw. Man soll sich einbringen können, auch die Tarifpartner sollen sich einbringen können. Die Regierung soll sich damit auseinandersetzen, das sorgfältig prüfen, und dann muss das wieder zurück an den Landtag. Und wenn es da Anpassungen gibt, dann müssen wir die auch prüfen können. Und das bedingt einfach etwas Zeit. Und April-Landtag, und da appelliere ich an das Landtagsbüro, das ist nicht nur sportlich, das ist meines Erachtens einfach zu kurz. Ich glaube nicht, dass das zur Beruhigung der Situation führen wird. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich möchte das Thema wirklich nicht auf die lange Bank schieben. Ich denke, man kann hier auch innert kurzer Zeit fundierte Stellungnahmen abgeben, weil die Fragen, die sich stellen, nicht riesige Themenbereiche und die Probleme bekannt sind - auch den Tarifpartnern. Aber die sollen sich konstruktiv einbringen können und ich erwarte von diesen auch einen konstruktiven Input. Und nicht erst in zwei Monaten. Aber wenn die die Möglichkeit haben, innert zwei oder drei Wochen eine Stellungnahme abzugeben, und das muss möglich sein, diese Zeit muss man ihnen einfach geben. Ich erwarte von den Tarifpartnern Stellungnahmen in der Sache selbst. Ich erwarte nicht Zahlenmaterial. Ich erwarte keine Stellungnahmen, wie wir das bereits erhalten haben, wo die Vertrauensfrage gestellt wird und all das Zeugs. Das interessiert mich schlichtweg in dieser Phase nicht. Es geht nur um die Frage, wie der Tarif erlassen werden soll.
Und da komme ich zum Inhalt: Da unterstütze ich die Regierung. Die Vorlage macht für mich Sinn. Es geht wirklich nur um die Frage: Wie wird der Tarif erlassen und wie wird er gepflegt? Da muss ich schon sagen: Was in der Schweiz möglich ist, das muss letztendlich bei uns auch möglich sein. Und alle Gegenargumente, die nur auf einem Misstrauen basieren, lass ich nicht zählen. Die Regierungsvorlage basiert eigentlich auf drei Punkten: Das eine ist die Veröffentlichung des Tarifs. Das ist nun für mich eine Selbstverständlichkeit. Wenn man das in Frage stellt, das nehme ich einfach nicht ernst. Entschuldigung.
Die zweite Frage ist, wie man den Tarif erlässt, wenn keine Einigung zwischen den Tarifpartnern zustande kommt. Und wenn wir das bestehende Gesetz, Art. 16c des KVG, anschauen, wird der Zusatz mit dem Schiedsgericht herausgenommen. Das Verfahren wird gestrafft. Wir alle wissen warum: Das Verfahren hat nicht funktioniert. Das wissen alle. Das ist offensichtlich und die Regierung hat es ausgeführt. Und da unterstütze ich die Regierung. Wenn etwas nicht funktioniert, dann soll man reagieren können.
Und der dritte Punkt: Anpassungen. Wenn der Tarif nicht sachgerecht ist, soll die Regierung auffordern können. Das dient schlussendlich der Tarifpflege. Das unterstütze ich auch. Ich sehe wirklich nicht, wo da das Problem liegt. Ich verstehe den Unmut, und das ist die Vorgehensweise. Ich denke, der Einbezug der Tarifpartner ist einfach wichtig. Und da orte ich in dieser Vorlage Verbesserungspotenzial. Ich habe jetzt einfach einmal geschaut, wie die Rechtslage in der Schweiz ist. Die Vorlage kommt ja aus der Schweiz. Und da hat man eigentlich wesentliche Punkte nicht berücksichtigt. Ich möchte beliebt machen, dass man da gewisse Anpassungen in verfahrensrechtlicher Hinsicht aufnimmt. Das kann ich eigentlich - zusammengefasst - auf vier Punkte reduzieren: Das ist die Betriebswirtschaftlichkeit eines Tarifs, die Vorhersehbarkeit eines Tarifs, das rechtliche Gehör und die Anfechtbarkeit.
Der erste Punkt: Betriebswirtschaftlichkeit. Im schweizerischen Krankenversicherungsgesetz heisst es in Art. 43 Abs. 4 Satz 2: «Die Parteien achten auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung und sachgerechte Struktur der Tarife.» Und das ist für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, irgendwo muss das im Gesetz festgehalten sein. Das ist eine Orientierungshilfe. Es kann von niemandem erwartet werden, dass man nicht betriebswirtschaftlich arbeitet. Und wenn wir uns in solchen Punkten an die Rezeptionsvorlage halten, dann können wir auch auf die Materialien zurückgreifen. Das machen wir bei allen anderen Gesetzen. Und deshalb schlage ich vor, dass wir das hier auch machen. Zum Beispiel in der parlamentarischen Initiative «Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 1. September 2011» wird eigentlich gesagt, was unter «sachgerecht» zu verstehen ist: «Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die Struktur des Tarifs nicht mehr zweckmässig oder wirtschaftlich ist oder wenn die Tarifierung eine betriebswirtschaftliche Bemessung der Leistungserbringer durch einen effizienten Leistungserbringer nicht entspricht.» Und das sind doch schon irgendwie Elemente, mit denen man das Ganze ein bisschen besser greifen kann. Ich würde vorschlagen, dass dieser Zusatz aus dem schweizerischen Recht bei uns in Abs. 1 aufgenommen wird. Aber das ist ein Vorschlag, das kann die Regierung dann selber prüfen, dass der so lautet: «Die Leistungserbringer erstellen ihre Rechnungen für die Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Tarifen und Preisen. Diese werden in Tarifverträgen zwischen dem Kassenverband und den Verbänden der Leistungserbringer vereinbart oder in den von Gesetz bestimmten Fällen von der Regierung vereinbart oder festgelegt. Dabei ist auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur der Tarife zu achten. Die Leistungserbringer dürfen für Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keine weitergehenden Vergütungen berechnen.» Das ist ein einfacher Zusatz, der aber einiges bewirken kann.
Zum zweiten Punkt, und das ist die Vorhersehbarkeit: In Art. 43 Abs. 7 des schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes heisst es: «Die Regierung oder der Bundesrat kann Grundsätze für eine wirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur sowie für die Anpassung der Tarife aufstellen.» Das dient der Vorhersehbarkeit. Das kann man definieren. Und dann ist auch die Erwartungshaltung der Regierung an die Tarifpartner, was die Tarife anbelangt, definiert. Das ist eine Orientierungshilfe und das Ganze wird irgendwo vorhersehbar. Und da würde ich vorschlagen, dass das in Abs. 4 aufgenommen wird, dass der wie folgt lautet: «Die Regierung kann nach Anhören des Kassenverbandes und der betroffenen Leistungserbringer eine bestimmte Tarifart und eine bestimmte Tarifstruktur vorschreiben oder Grundsätze für eine wirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur sowie für die Anpassung der Tarife aufstellen. Sie kann sich an Tarifverhandlungen vertreten lassen.»
Der dritte Punkt ist das Recht, angehört zu werden: Eine Anhörung haben wir eigentlich schon in Abs. 4. Aber wenn die Regierung Massnahmen ergreift, wenn sich die Tarifpartner, das ist ja vorgelagert, nicht einigen können, wenn die Regierung einseitige Massnahmen beschliessen möchte, dann ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass sie beide Tarifpartner anhört, dass sie beide Seiten hört, und dann nach Prüfung der verschiedenen Argumente entscheidet. In Abs. 6 und 6a, wo die Regierung nun eine Neuformulierung vorschlägt, kann man «nach Anhörung der Tarifpartner mit Verordnung den Tarif festlegen» usw. in beiden Punkten aufnehmen und dann ist das auch festgehalten.
Und der letzte Punkt ist die Anfechtbarkeit: Da ist für mich fraglich - und das bitte ich die Regierung zu prüfen -, ob der Tarif mit Verordnung erlassen werden soll oder ob der verfügt werden soll. Bei einer Verordnung besteht die Möglichkeit einer Popularbeschwerde an den Staatsgerichtshof. Gemäss Art. 20 StGHG braucht es hierfür 100 Unterschriften. Da genügen auch solche von nicht Betroffenen. Das haben wir auch schon bei der FMA bei der Festsetzung der Gebühren gehabt. Und bei einer Verfügung kann man eine Beschwerde erheben, weil man konkret betroffen ist. In der Schweiz, wenn ich das richtig verstehe, erlässt der Bundesrat dies mit Verfügung. Das habe ich jetzt nicht bis ins letzte Detail geprüft. Aber eine Verfügung, die anfechtbar ist, macht für mich nur Sinn, wenn gleichzeitig Art. 28 des Krankenversicherungsgesetzes angepasst wird. Dort haben wir auch ein Schiedsgericht vorgesehen. Aber das führt einfach zu einem Stillstand. Ein Schiedsgericht ist kompliziert in der Praxis, ist kostenintensiv usw. Und wenn es nicht um allzu viel geht, dann macht ein Schiedsgericht keinen Sinn und ist auch langwierig. Denn wenn der Tarif zur Anwendung kommt und es ordentliche Gerichte gibt, dann kann auch ein Einzelner, wenn er das Gefühl hat, dass das gesetzeswidrig ist, ein Verfahren in die Wege leiten und man kann das dem Staatsgerichtshof vorlegen. Aber dann gibt es keinen Rechtsstillstand, sondern dann wird der Tarif durch die Rechtspflege weiterentwickelt, wenn es die Tarifpartner nicht schaffen. Aber so kann das Ganze überprüft werden und so können auch Fehlschläge verhindert werden. Ob jetzt die Rechtsmittelmöglichkeiten in dieser Vorlage bereits angepasst werden - ich weiss nicht, ob das zu weit geht. Aber wenn man das nicht jetzt machen kann, dann bitte ich die Regierung, dies auf die grosse KVG-Revision zu prüfen. Weil die Rechtsmittelmöglichkeiten im KVG sind wirklich nicht optimal geregelt.
Dann der Vorschlag vielleicht noch, der heute aufgebracht wurde, dass eine fixe Frist im Gesetz aufgenommen wird: Das finde ich nicht gut. Ich denke, das soll die Regierung selber festlegen können. Das muss eine angemessene Frist sein. Aber es ist auch eine dehnbare Frist. Es ist nicht einfach so, dass die Regierung drei Monate festsetzt und wenn dann nichts vorliegt, einfach ein neuer Tarif erlassen wird. Die Regierung hat selbstverständlich die Möglichkeit: Wenn sie sieht, dass die Tarifpartner fortschrittliche Verhandlungen haben und auf gutem Weg sind, dann kann diese Frist problemlos erweitert werden. Und deshalb würde ich da eine gewisse Flexibilität befürworten.
Zusammenfassend glaube ich: Wenn klargestellt ist, dass der Tarif betriebswirtschaftlich bemessen ist, einigermassen vorhersehbar ist - da die Grundsätze oder die Erwartungshaltung der Regierung definiert sind und die Tarifpartner vor Anordnungen der Regierung gehört werden und Anordnungen der Regierung notfalls von einer unabhängigen Stelle oder einem Gericht geprüft werden können -, dann wird das Ganze greifbarer und auch viel besser akzeptiert und das fördert schlussendlich die Tarifpflege, die heute faktisch blockiert ist. Da müssen wir nur die Zeitungen lesen. Heute haben alle Angst vor behördlicher Willkür. Mit solchen verfahrensrechtlichen Anpassungen wäre dies meines Erachtens eventuell ein gangbarer Kompromiss.
Ich bin für Eintreten und bitte die Regierung, dies zu prüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Das Votum des Abg. Christian Batliner hat mir sehr gut gefallen. Es ging mir ein bisschen schnell und ich will jetzt nicht alles wiederholen, aber ich denke, der Ansatz, den Herr Batliner gewählt hat, gefällt mir sehr gut. Ich habe mich auch gefragt, was es bedeutet auf Seite 13, wenn im Bericht und Antrag steht, dass in der Schweiz der Bundesrat gewisse Rechte bei der Festsetzung des Tarifs hat. Da hätte ich die Regierung fragen wollen: Was bedeutet das ganz genau? Entspricht das der Gesetzesvorlage, so wie sie uns hier in diesem Bericht und Antrag präsentiert wird oder gibt es hier Unterschiede? Herr Batliner hat in seinen Ausführungen schon auf Unterschiede hingewiesen. Die Ausführungen von Herrn Batliner gehen auch in die Richtung der Abg. Helen Konzett Bargetze. Ich denke, sie hat sich klar für die Beibehaltung des Schiedsgerichts ausgesprochen. Das ist vielleicht eine pauschale Formulierung - entschuldigen Sie, wenn ich das so pauschal mache -, aber ich denke, es ist wichtig, dass hier das Verfahren noch einmal hinterfragt wird. Es kann nicht sein, dass hier ein Verfahren eingeführt wird, das keine Möglichkeit gibt, angehört zu werden. Anscheinend hat der Bundesrat hier gewisse Mechanismen eingeführt, die unbedingt auf die 2. Lesung berücksichtigt werden und auch einfliessen sollten.
Die Regierung hat aufgrund der Kostenentwicklung und der langwierigen Verhandlungen zwischen den Partnern Krankenkassenverband und Ärztekammer reagiert und hier einen Bericht und Antrag vorgelegt, der, was das Vorgehen anbelangt, für mich schwierig ist. Ich habe - ich muss das ganz ehrlich sagen - gewisses Verständnis für die Regierung, dass sie sagt, jetzt reichts, es wurde so lange verhandelt, seit fünf Jahren oder noch mehr - und immer noch kein Abschluss. Ich denke, das ist wirklich ein Zustand, der schwierig zu akzeptieren ist. Für mich stellen sich hier die Fragen: Was sind die Gründe dafür? Kann man diese Gründe eruieren? Ist das Verfahren schlecht aufgestellt? Ist das Schiedsgericht das Problem? Sind die fehlenden Termine, Fristen das Problem? Frau Helen Konzett Bargetze hat angesprochen, dass die Fristen nicht erwähnt werden. Müssen neue Partner an den Tisch? Ist der Krankenkassenverband nicht der richtige Partner? Ist die Ärztekammer falsch aufgestellt? Ich weiss also nicht genau: Warum braucht man da fünf oder sechs oder mehr Jahre, um so einen Tarif auszuhandeln?
Ich würde auch gerne die Regierung fragen, warum sie - wir wollen ja die Kosten senken - dann auf der Seite 7 sagt, dass Einschränkungen beim OKP-Leistungskatalog nicht zu einer Reduktion der Kosten führen würden. Diese Möglichkeit wird ja hier eigentlich nicht in Betracht gezogen. Ich frage mich: Sollten wir diese Möglichkeit nicht auch in Betracht ziehen? Für mich wäre es logisch, dass, wenn man sagt, dass gewisse Leistungen in der OKP gestrichen werden, dass man sie also selber bezahlen muss und sie nicht mehr automatisch bezahlt werden, sie auch weniger in Anspruch genommen werden. Das würde dann auch zu einem weniger grossen Einkommen bei den Ärzten führen, denke ich. Also, diesen Leistungskatalog jetzt einfach so auszuklammern, das finde ich für mich in dieser Phase nicht nachvollziehbar.
Wir wollen heute nicht über die Kosten sprechen, sondern über das Verfahren. Dennoch stellen sich bei mir verschiedene Fragen zu den Kosten. Ich muss sagen, ich bin ein bisschen verunsichert, was die Kosten anbelangt. Wenn ich die Zeitungen der letzten zwei, drei Tage Revue passieren lasse, dann habe ich auf der einen Seite den Krankenkassenverband, der mir gewisse Zahlen präsentiert und erklärt, und dann am nächsten Tag die Ärztekammer, die mir Zahlen erklärt und präsentiert. Teilweise widersprechen sich diese Zahlen und diese Erklärungen diametral. Das scheint mir seltsam und ist auch für mich nicht wirklich vertrauensbildend. Da wäre ich froh, wenn die Regierung irgendwie Klärung, Klarheit, Transparenz in dieses Zahlengewirr hineinbringen könnte. Die Zahlen sind ja trotzdem wichtig, weil sie den Ausgangspunkt für diese ganze Diskussion bilden. Die Kosten sind nicht mehr unter Kontrolle und die Zahlen sind deshalb schon wichtig.
Ich hätte auch eine Frage an die Regierung bezüglich der Konsultationen bei den Ärzten: Weiss die Regierung oder kann die Regierung hochrechnen, was es bedeuten würde, wenn bei uns auch nur viermal pro Jahr ein Arzt konsultiert würde? Was würde das für die Kosten bedeuten? Wären dann die Kosten immer noch viel höher als in der Schweiz oder würden wir uns dann in einem Bereich bewegen, der ähnlich ist wie in der Schweiz? Auch in der Schweiz steigen ja die Kosten. Sie sind ja nicht rückläufig, so wie das der Abg. Wendelin Lampert eigentlich wünschen würde. Auch dort, obwohl der Tarmed eingeführt worden ist, gehen die Kosten in die Höhe.
Das bringt mich auch zur Frage: Sind denn die Kosten oder sind denn die Preise auf Schweizer Niveau ein Garant dafür, dass diese Kosten unter Kontrolle kommen? Ich weiss jetzt nicht mehr genau, wer das erwähnt hat. Ich glaube, Frau Oehri, Sie waren das. Die Einführung der Fallpauschalen in der Schweiz hat ja leider nicht dazu geführt, dass die Kosten in den Spitälern sinken. Wenn wir die Statistik anschauen, die hier im Bericht und Antrag vorliegt, dann sind die Kosten um 22% gestiegen. Das ist ein enormer Anstieg, obwohl die Fallpauschale in der Schweiz eingeführt worden ist. Ist das Schweizer Niveau ein Garant für tiefere Kosten? Ich frage das einfach.
Das bringt mich auch zur Frage, ob der Tarif für das Praxislabor von CHF 1 dem Schweizer Niveau entspricht? Ist das jetzt eine willkürliche Annahme oder entspricht dieser Franken, den ja die Regierung jetzt vorschlägt, dem Schweizer Niveau? Das habe ich leider nicht herausfinden können. Das würde mich interessieren.
Ich möchte dann zum Schluss einfach noch einmal auf einen Punkt des Abg. Christoph Wenaweser zu sprechen kommen. Ich weiss wirklich nicht, ob es besser ist, wenn die Regierung diesen Tarif festlegt. Herr Wenaweser, Sie haben gefragt, welches Know-how die Regierung dann einsetzen wird, um diesen Tarif festzusetzen. Diese Frage würde ich auch sehr gerne beantwortet haben. Ist das dann ein willkürlicher Tarif oder wie wird das festgesetzt? Ich frage mich, ob die Regierung wirklich die richtige Behörde, die richtige Kommission ist, um diesen Tarif festzulegen?
Und zum Schluss würde ich einfach gerne noch einmal das Votum des Abg. Christian Batliner hervorheben. Ich denke, die Ärzte brauchen eine Sicherheit, sie brauchen eine Planbarkeit. Sie müssen Investitionen tätigen. Deshalb muss der Tarif auch mittelfristig, längerfristig planbar sein. Sonst wird das sehr schwierig. Willkür darf also nicht herrschen, sondern es muss planbar sein. Ich denke, dann kann man auch auf einer vertrauensvollen Basis eine neue Lösung erarbeiten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Landtagspräsident, vielen Dank für das Wort. Seit Anfang des Jahres wissen wir, dass die Gesundheitskosten - wie könnte es anders sein - zum wiederholten Male überdurchschnittlich angestiegen sind. Mit dem von der Regierung anvisierten Abbau der Subventionierung, die auf dieses Jahr eine Anhebung der Krankenkassenprämien um ungefähr CHF 30 bewirkt hat, kommen nun weitere, erhebliche Kostensteigerungen auf die Prämienzahler zu. Werden die jüngsten Kostensteigerungen auf die Prämien umgelegt, so wird dies wohl eine neuerliche Prämienerhöhung von bis zu CHF 50 ausmachen.
Dass hier Handlungsbedarf besteht, kann wohl nicht bestritten werden. Dieser Handlungsbedarf besteht jedoch nicht erst seit gestern oder vorgestern, sondern schon seit Jahren, genauer gesagt seit sich Liechtenstein im Gesundheitswesen immer mehr von der Schweiz abgekoppelt hat.
Die Erarbeitung eines eigenen Ärztetarifs hat sich als ein sehr schwieriges, langwieriges und teures Unterfangen herausgestellt, das wie der Turmbau zu Babel niemals fertiggestellt sein wird. Gut, man könnte einwenden, dass auch der schweizerische Tarmed niemals fertig sein wird und immer wieder Änderungen unterworfen sein wird. Der wichtige und nicht zu unterschätzende Unterschied wäre jedoch, dass, sollten wir den Tarmed in Liechtenstein endlich übernehmen, der Ärztetarif der Politik und den Akteuren auf dem Gesundheitssektor entzogen wäre. Gerade die jüngst gross angelegte Medienkampagne der Leistungserbringer zeigt, dass der Ärztetarif ein Spielball der Politik und der Interessengruppen ist. Dabei ist der Prämienzahler in diesem Spiel leider schlecht vertreten. Eigentlich müssten die Krankenkassen den Prämienzahler gegenüber den Leistungserbringern vertreten, was diese zwar tun, jedoch in einem unzureichenden Ausmass. Dies ist jedoch nicht nur die Schuld der Krankenkassen, sondern auch die der Politik, die das ihre dazu beigetragen hat, indem das Krankenversicherungsgesetz so gestaltet ist, dass die Krankenkassen gezwungen werden, jede Rechnung eines OKP-zugelassenen Arztes zu zahlen. Könnten sie im Interesse der Patienten entscheiden, mit welchen Ärzten sie zusammenarbeiten, dann hätten die Krankenkassen gegenüber den Leistungserbringern eine im Vergleich bessere Verhandlungsposition.
Die Regierung wollte nun mit einer hastig eingebrachten Vorlage, dass sie mehr Kompetenzen bei der Festlegung des Arzttarifs bekommt. Hintergrund sind, wie bereits erwähnt, die erneuten enormen Kostensteigerungen und die Tatsache, dass der liechtensteinische Ärztetarif nach wie vor eine Baustelle ist. Hier müssen wir auch bereit sein, den Tatsachen ins Auge zu blicken und einzugestehen, dass die Aushandlung eines Arzttarifs in unserem eng vernetzten Raum eine grosse, ich meine zu grosse Aufgabe ist, dass der Arzttarif immer ein Zankapfel bleiben wird und aufgrund der Nichtvergleichbarkeit mit dem schweizerischen Tarmed geeignet ist zu verschleiern, wie die hiesigen Kosten im Vergleich zu den schweizerischen sind.
Wir haben ja gerade jetzt erfahren, dass, kaum ist der Gesundheitsminister aktiv geworden, die Ärzte auf die Barrikaden steigen und versuchen, alles wieder einmal in einem Schwall von Zahlen, Behauptungen, Informationen und Desinformationen zu zerreden, und am Schluss weiss niemand mehr, was nun stimmt.
Im Bericht und Antrag gibt es keine konkreten Zahlen oder Angaben dazu, welche konkreten Ziele mit den zusätzlichen Kompetenzen genau erreicht werden sollen. Selbst wenn der Landtag dem Vorschlag der Regierung zustimmt und Letzterer weitere Kompetenzen einräumt, heisst dies noch nicht, dass die Regierung sich durchsetzen wird. Schliesslich geht es hier um Geld, um sehr viel Geld, und es ist natürlich legitim, dass die Leistungserbringer nicht freiwillig ein Stückchen vom zu verteilenden Kuchen abgeben. Ich darf daran erinnern, dass ein Vorstoss des Abg. Wendelin Lampert zur Übernahme des Tarmed-Tarifs im Landtag im Herbst 2012 kläglich gescheitert ist. War er anfangs noch optimistisch, dass er dieses Ziel erreichen könnte, musste er später im Landtag feststellen, dass er sich nicht einmal auf seine Parteikollegen verlassen konnte. Als Abgeordneter mit einem Jahr Landtagserfahrung weiss ich nun, was bei einem Vorstoss wie dem Antrag auf Einführung des Tarmed hinter den Kulissen so abläuft oder ablaufen würde: Die Abgeordneten werden von Interessengruppen und eventuell auch von Kollegen so lange bestürmt, bis der eine oder andere umfällt. Auf diese Art kommen dann Entscheide zustande, die nicht in erster Linie der Allgemeinheit dienen, sondern den Interessengruppen, die vom potenziellen Entscheid betroffen sind.
Ich bin aus diesen Gründen nach wie vor überzeugt davon, dass ein erster richtiger Schritt nur darin liegen kann, den Arzttarif den politischen Akteuren - und dazu zählen auch die Leistungserbringer - zu entziehen. Dies geschieht am besten dadurch, dass der schweizerische Tarif Tarmed übernommen wird. Es ist klar, dass der Tarmed auch nicht das Allheilmittel ist. Wägt man aber die Vor- und Nachteile gegeneinander ab, dann überwiegen eindeutig die Vorteile für die Allgemeinheit. Da wir es hier mit einem Verteilungskampf zu tun haben, ist auch klar, dass es dort, wo es Gewinner gibt, auch Verlierer geben muss. Gewinner bei der Einführung wären der Prämienzahler und das Land, Verlierer wohl die Ärzte. Dabei kann Letzteres relativiert werden, denn die Ärzte werden auch mit etwas weniger nicht am Bettelstab nagen. Die Veröffentlichung der OKP-Umsätze der liechtensteinischen Ärzte im Frühjahr wird weitere, aufschlussreiche Informationen zutage fördern.
Die wichtigsten Vorteile des Tarmed gegenüber dem jetzigen liechtensteinischen Ärztetarif sind insgesamt tiefere Preise und - was ich noch als viel wichtiger erachte - der Tarmed erlaubt die Vergleichbarkeit mit anderen Leistungserbringern in der Schweiz. An der mangelnden Vergleichbarkeit sind die bisher gegen einige Ärzte angestrebten WZW-Verfahren gescheitert respektive sind auch nach einer mehrjährigen Prozessdauer immer noch nicht zum Ende gekommen. Aufgrund der mangelnden Transparenz und Vergleichbarkeit lässt sich vonseiten der Ärzteschaft auch gut behaupten, dass der liechtensteinische Tarif gar nicht höher sei als der schweizerische Tarmed. Diese Behauptungen und Gegenbehauptungen sind ein Verwirrspiel, das es zu beseitigen gilt.
Angesichts der dramatischen Kostensteigerungen im vergangenen Jahr sind Regierung und Landtag deshalb aufgefordert, die nötigen Schritte zur Einpendlung der Kosten im Gesundheitssektor raschestmöglich zu unternehmen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete, guten Abend. Wir sind inmitten einer allumfassenden Gesundheitsdebatte. Um was geht es? Es geht um eine Anpassung, die einen speziellen Fall regelt, nämlich diesen, wenn die Tarifpartner nicht zu einer Einigung kommen. Nicht mehr und nicht weniger.
Ein paar FBP-spezifische Punkte: «Ein Plus an Solidarität im Gesundheitswesen» war einer unserer Wahl-Slogans. Ich hatte das Vergnügen, zusammen mit meinem Kollegen Wendelin Lampert hierzu auch mal eine Pressemitteilung zu geben. Die Reaktionen sind nicht lange ausgeblieben. Was war unser Ziel? Es war eine gewisse Solidarität. Wir wollten es nicht Opfersymmetrie nennen. Aber de facto geht es um die Leistungserbringer, um die Versicherten, um die Krankenkassen und um den Staat. Das war die Zielgrösse.
Nun, einen ersten Schritt haben wir bereits gemacht. Wir haben die Versicherten in die Pflicht genommen, und zwar nur indirekt: Wir haben einfach den Staatsbeitrag reduziert und wir haben keine flankierenden Massnahmen beschlossen. Ich komme zu diesem Punkt noch zurück.
Es wurden hier drin schon mehr als einmal ein Gesamtkonzept und mehr Details und Detaillierungsgrad gefordert. Ich kann Ihnen ein Dokument empfehlen, ein Dokument der Altregierungsrätin Renate Müssner. Sie hat sich im Jahr 2010 die Mühe gemacht - es wurde im Mai behandelt, Sie finden das -, ein 383-seitiges Dokument zu verfassen über die Gesamtschau im Gesundheitswesen im Fürstentum Liechtenstein. Und auch da sind diese vier Symmetrien oder vier Achsen ausgeführt. Ich kann Ihnen noch einen Punkt vorlesen, den ich nämlich gar nicht so schlecht finde: «Ansätze, welche die Leistungserbringer unterstützen können und bei welchen Anreize geschaffen werden, die beiden Parameter Menge und Preis zu beeinflussen, werden unter anderem in den folgenden Kapiteln beschrieben: Managed care-Modelle, Revision Arzttarif, WZW-Verfahren und Senkung der Publikumspreise bei Medikamenten.»
Nun, die Revision des Arzttarifs hat bereits stattgefunden. Eine Einigung ist erzielt worden. Nur das, was erwartet wurde - nicht zuletzt auch von der Politik -, ist nicht eingetreten. Es wurde nicht günstiger. Und wenn die WZW-Verfahren hier auch noch erwähnt werden: Da sind wir auch nicht wirklich weitergekommen. Das ist ein Bericht aus dem Jahr 2010. Jetzt da diese Schnellschüsse und man müsse da jetzt mal die Gespräche führen usw., das ist gut und recht, dem will ich mich auch gar nicht verwehren. Ich denke, seitens der Politik ist es aber auch an der Zeit, ein wenig Druck aufzusetzen, nicht nur auf der inhaltlichen, sondern auch auf der zeitlichen Schiene.
Der Vorschlag der Regierung ist meines Erachtens ein pragmatischer Schritt. Er hat natürlich auch einige Fragen, die darf man auch ruhig stellen. Aber ein Punkt wird damit auch erzielt: Es kann ein gewisser Druck auf die Tarifpartner aufgebaut werden, die in dem Fall immer noch die Chance haben, eine Einigung zu finden, und zwar zwischen den zwei Parteien, die es besser wissen müssen, die die Experten sind. Die Frage ist nur: Was machen wir, wenn sie zu keiner Einigung kommen? Wir können da nicht fünf Jahre zusehen. Also wenn wir das weitere fünf Jahre machen, dann ist einfach die Frage: Wer will es bezahlen? Da habe ich es mit dem Abg. Wendelin Lampert, wir werden über eine Kürzung des Staatsbeitrags um weitere CHF 10 Mio. diskutieren. Und wenn wir auf der Leistungserbringerseite nicht einen Schritt weiterkommen, dann habe ich Mühe. Ich bin nicht bereit, da nochmals CHF 50 den Leuten aufzubürden. Die haben ihren Beitrag geliefert.
Wieso spreche ich von Druckaufbau? Ich möchte hier ein anderes Beispiel ins Feld führen. Wir hatten die Diskussion des Eigenkapitalzinsabzugs bzw. der Entkoppelung. Auch das wurde von den Verbänden vehement in Frage gestellt. Auch «Schnellschuss» war das genannte Wort und es war wahrscheinlich auch nicht die beste Lösung. Aber etwas hat es gebracht: Wir haben hier drinnen entschieden, eine Entkoppelung ins sechs Monaten oder die Verbände bringen eine bessere Lösung, die dasselbe Ziel erfüllt. Und ich glaube, das hier könnte uns in diesem Bezug einen Schritt weiterbringen. Ein Haufen guter Fragen wurde gestellt und die sollen auch beantwortet werden, aber das braucht auch Zeit. Aber etwas ist mir wichtig seitens des Landtags: Wir sollten hier schon auch ein Signal setzen und sagen: Wenn die Tarifpartner nicht vorwärtskommen, dann regelt es die Politik. Das wird dann vielleicht nicht die beste und inhaltlich kompetenteste Lösung sein, aber es wird eine sein, die zu einer Kostenreduktion führen soll. Das ist unsere Verantwortung. Und darum bin ich der Überzeugung, dass dieser Schritt notwendig ist, dass die Regierung diese Kompetenz bekommt, vor allem, um ein Druckmittel zu haben, um die Tarifpartner auch in die Pflicht zu nehmen, in einer absehbaren Zeit wirklich auch zu einer Einigung zu kommen, die das liefert, was wir eigentlich wollen. Ich denke, bei der Vorlage der Regierung wäre es auch vernünftig, explizit eine Zeit reinzuschreiben. Es ist noch relativ offen formuliert. Ich könnte mir auch hier sechs Monate vorstellen. Ich weiss zwar nicht, ob wir so viel Zeit haben - aber irgendeine Zeit würde ich erwarten. Und wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Einigung erzielt wird, dann soll ein Gremium - und ich sehe das nicht in einem Schiedsverfahren, da sehe ich die Regierung - da gewisse Fakten schaffen, damit der Druck ansteigt. Entsprechend möchte ich ein wenig davor warnen - es gab da einige Voten, dass man auf die 2. Lesung hin ein Gesamtkonzept und viele Sachen erwartet: Wenn wir das auf dieser Ebene hier drinnen diskutieren, dann packen wir da wieder Jahre drauf und werden in der Thematik der Kostenreduktion im Gesundheitswesen keinen Schritt weiterkommen. Ich glaube, dann sind wir unserer Verantwortung als Landtag nicht nachgekommen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Die Regierung wünscht, der Landtag möge ihr eine weitgehende Kompetenz geben, um die Tarife zu ändern. Wenn über eine Gesetzesänderung abgestimmt wird, sollte man wissen, was mit dieser Änderung in der Praxis auch geändert wird. Fest steht, die Staatsbeiträge müssen, wenn das Defizit im Staatshaushalt verkleinert werden soll, auch dieses Jahr gekürzt werden. Damit ist eine noch unbestimmte Erhöhung der Krankenkassenprämie für nächstes Jahr schon vorgegeben. Die Spitäler sind die grösste Position. An diesen Kosten ändere sich nichts, die seien vor Kurzem auf die tiefste kantonale Rate gesetzt worden. Die Tarifsenkung betrifft also nur einen Teil der Leistungserbringer. Die Frage an die Regierung: Wie viel kann die prognostizierte Erhöhung der Krankenkassenprämie von bis zu CHF 50 nach unten korrigiert werden, wenn der Regierung die Kompetenz der Tarifgestaltung gegeben wird? Also nur einen Rahmen. Bewegen wir uns da irgendwo bei 2%, 5%, 10%? Wie viel wird angenommen, dass das betroffene Segment der Leistungserbringer zurückfahren muss, in Prozentanteilen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor ich das Wort an die Regierung weitergebe, möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Landtagspräsidium bereits auf die April-Sitzung auf Antrag der Regierung eine 2. Lesung in die provisorische Traktandenliste aufgenommen hat. Der Herr Abg. Christian Batliner hat sich diesem Ansinnen gegenüber als sehr skeptisch erklärt, und ich möchte die Regierung doch bitten, auf die Zeitplanung einzugehen und dem Anliegen des Herrn Abg. Christian Batliner Rechnung zu tragen.
Nun gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Pedrazzini. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es wird jetzt ein etwas längeres Votum meinerseits. Zuerst einmal möchte ich die ganze Sache noch in einen Zusammenhang setzen, und zwar geht es um einen Teil der geplanten KVG-Revision, den wir vorgezogen haben, weil wir ihn als dringlich erachten. Die KVG-Revision, welche geplant ist und welche auch umfangreiche Änderungen am Versicherungsmodell vornehmen soll, wird am 1.1.2016 bestenfalls in Kraft treten. Das ist mir zu spät, um in die Tarifgestaltung eingreifen zu können. Sie müssen sich vorstellen: Dann verlieren wir wieder zwei Jahre und dürfen dann erst beginnen mit den Arbeiten. Es droht ein Prämienanstieg, auch wegen der Sparmassnahmen. CHF 10 Mio. nach heutigem Erkenntnisstand entsprechen CHF 27 mehr Prämie pro Kopf; und auf dem heutigen Kostenniveau der OKP können wir noch mehr als eine Zwanzigernote draufpacken und kommen dann auf diese geschätzten CHF 50, welche der Krankenkassenverband ermittelt hat und welche wir auch im Amt einigermassen plausibilisieren konnten. Also wir fahren hier auf eine Klippe zu - und freiwillig ist kein Fortschritt zu erwarten.
Der Abg. Harry Quaderer hat gesagt, man darf nicht zitieren. Ich mache trotzdem ein kurzes Zitat aus der heutigen Pressemitteilung der Ärztekammer - es geht hier um die Einsparungen des Staatshaushalts: «Dass diese Einsparungen auf den Prämienzahler umgelegt werden, ist sachlogisch.» Das heisst, da machen wir nicht mit bei diesem Teil der Einsparungen. Und die ganze andere Argumentation mit den Zahlen heisst übersetzt: Ihr könnt uns nichts nachweisen. Das sind zwei Aussagen, die mich darin bestärken, dass die Regierung das Zepter in die Hand nehmen muss und hier zugunsten des Prämienzahlers einen Fortschritt erzielen sollte. Wie gross der Fortschritt sein kann, um auf die Frage des Abg. Herbert Elkuch einzugehen, kann man heute nicht sagen. Denn die Prämien für nächstes Jahr ergeben sich ganz simpel aus den Kosten, aus den erwarteten Steigerungen für das nächste Jahr - also die Kosten, die man erwartet in 2015 -, minus Staatsbeitrag, minus Selbstbeteiligung der Patienten und das dann geteilt durch die Anzahl Köpfe. Es ist also eine relativ einfache Rechnung und wir müssen sehen, wie viel wir dieses Jahr noch hinkriegen an Einsparungen.
Das grosse Programm oder die grosse Überschrift, die die Regierung ihren Massnahmen für dieses Jahr, den Sofortmassnahmen, gegeben hat, ist: Preise auf Schweizer Niveau bringen. Jetzt stehen da wieder Aussage gegen Aussage. Meine Aussage ist: Die Preise auf Schweizer Niveau werden zu geringeren Kosten führen. Die Aussage der Ärztekammer ist: Wir sind schon auf Schweizer Niveau. Ich kann dies hier nicht bestätigen oder dementieren. Das muss in einer Projektgruppe geprüft und erarbeitet werden. Da muss Sachverstand hinein, und zwar von Personen, die die Tarife auf beiden Seiten des Rheins kennen und auch medizinischen Sachverstand besitzen.
Dann möchte ich auf die einzelnen Fragen eingehen. Ich beginne beim Abg. Harry Quaderer, der zum Tarmed gewisse Fragen gestellt hat: Ich denke, der Tarmed wäre nur die zweitbeste Lösung, weil unser Tarif oder einen eigenen Tarif zu besitzen uns eben in diesem Land die Freiheit gibt, auch gewisse Dinge zu beeinflussen. Man muss sehen, dass der Tarmed auch nicht frei ist von Interessengruppen, die an ihm herumzerren. Er ist deshalb ungefähr so kompliziert wie das deutsche Steuersystem, weil man in jedem kleinen Einzelfall Gerechtigkeit herstellen wollte, und die vielen Positionen bieten ebenso genügend Möglichkeiten für eine, sagen wir einmal, sportliche Abrechnungspraxis. Wir haben in unserem Tarif zudem hinterlegte Zeiten, die heute noch nicht genutzt werden, aber es ist vorgesehen, diese hinterlegten Zeiten zu nutzen, um zu sehen, ob da eben eine, sagen wir wieder, sportliche Abrechnungspraxis vorliegt. Kontrollen sind leichter möglich mit so einer Art des Tarifs, weil eben die Einzelpositionen wesentlich geringer sind.
Dann zur Frage, ob man ohne Zusatzbeiträge zu Ärzten im Kanton St. Gallen gehen soll: Auf den ersten Blick ist das verlockend, weil man ja sagt, die arbeiten dann vielleicht zu Tarmed und das wäre dann günstiger für uns; aber Sie vernachlässigen das Element der angebotsinduzierten Nachfrage. Wenn Sie zu einem Arzt nach St. Gallen gehen, ist Ihr Slot beim Arzt in Liechtenstein frei und den kann er dann natürlich mit einem Patienten füllen, den er z.B. zweimal aufbietet, wenn man jetzt gerade von einem bösartigen Fall ausgehen würde. Das fände ich also eine Ausweitung unserer heutigen Mengensteuerung, die eben ganz diametral unserer heutigen Bedarfsplanung entgegensteht. Wir möchten in der grossen Revision die OKP, wie Sie ja vorgeschlagen haben, hoch aufhängen, dass es wirklich ein Privileg ist, eine OKP-Bewilligung zu besitzen, und auch ein entsprechendes Wohlverhalten nach sich zieht.
Dann zu den Fragen des Abg. Christoph Wenaweser: Er hat gedacht, dass die Verhandlungen ohne LKV stattfinden, so wie die Dinge liegen. Ich denke aber nicht, dass das so kommen wird, weil der LKV schliesslich auch ein relativ grosses Know-how in diesem ganzen Gesundheitswesen besitzt, das bei den Verhandlungen sehr wertvoll ist. Und das Know-how kann nicht nur von externen Kräften stammen oder von der Ärztekammer, es muss auch vom LKV in Verhandlungen um Tarife eingebracht werden.
Die Begrifflichkeiten «sachgerecht» und «hinreichend» haben wir versucht im Bericht und Antrag zu beschreiben - und die Kritik von allen Seiten veranlasst uns, auf die 2. Lesung hier noch etwas genauer und spezifischer zu werden, was wir damit meinen.
Dann hat der Abg. Wenaweser auch den Entzug der OKP angesprochen. Das ist eine Sache, die wir auch in der grossen Revision regeln wollen. Er hat auch über die Hausarztmedizin gesprochen: Auch dazu wird in der grösseren Revision etwas drin sein. Und zwar kann ich schon verraten, dass wir die Ansicht vertreten, die Hausarztmedizin ist dann besonders attraktiv, wenn die Selbstbeteiligung des Patienten höher ist. Dann wird er nicht sofort zum Spezialisten rennen, der als teuer bekannt ist, sondern er wird zuerst zum Hausarzt gehen und fragen, ob man denn eine günstige Behandlungsmöglichkeit für sein Problem finde oder ob es denn wirklich so schlimm sei. Und ich glaube, das stärkt die Hausarztmedizin viel mehr als die Vorschriften, die wir damals hatten, dass man zuerst zum Hausarzt muss, bevor man zum Spezialisten darf.
Dann hat der Abg. Wendelin Lampert eine ganze Reihe von Fragen gestellt. Er hat das Ungleichgewicht des Wissens zwischen dem Laien und dem Profi angesprochen. Um das geht es genau. In der ökonomischen Theorie ist das ein Indikator für Marktversagen und rechtfertigt staatliche Eingriffe. Genau hier an diesem Punkt stehen wir. Wir haben ein Marktversagen. Die Kontrolle wird nicht nur von den Krankenkassen zu machen sein, nein, die Ärztekammer hat eine wesentliche Funktion, weil sie eben in geballter Form Fachwissen besitzt. Die Ärztekammer hat die Möglichkeit, zu entscheiden, ob eine gewisse Behandlung oder ob gewisse Behandlungsarten denn medizinisch sachgerecht seien oder nicht, und kann auch Vorschläge machen, ob etwas vergütet werden soll oder nicht. Hier habe ich eine grosse Hoffnung, mit der Ärztekammer in stärkeren Kontakt zu treten, um sie auch stärker in die Sanktionierung von Leistungserbringern, die etwas sportlich abrechnen, einzubeziehen.
Nun, dann hat er zu den Seiten 6 und 7 des Berichts und Antrags die Frage gestellt, wie man mit der Bedarfsplanung Kosten senken will. Das war nicht so gemeint, sondern hier ging es darum, dass man sagt, es haben alle Akteure im Gesundheitswesen ihren Anteil zur Sanierung des Staatshaushalts zu leisten. Und da haben wir eben ausgeführt, was wir denn als Beitrag der Leistungserbringer akzeptieren und was nicht. Also z.B. eine reine Erhöhung der Selbstbeteiligung ist für uns nicht ein Beitrag der Leistungserbringer, sondern das ist ein Beitrag der Patienten.
Dann zu den anderen Tarifen im ganzen Gesundheitswesen: Ja, die stehen alle unter der Überschrift «Preise auf Schweizer Niveau bringen». Das heisst, zuerst die Preise vergleichen. Das ist aber bei anderen Berufen etwas einfacher als beim Arzttarif. Dann: Wieso die Fachärzte trotzdem höhere Kosten im Jahr 2013 hatten, obwohl man die ja gesenkt habe. Das ist einfach damit zu erklären, dass die Facharztkapitel erst ab Oktober 2013 in Kraft gesetzt wurden und die von Januar bis September noch nach dem alten Tarif abgerechnet haben.
Zu den Mengenausweitungen: Ja, da habe ich eine pragmatische Ansicht. Ich denke, wenn sie gemacht werden, werden sie gemacht. Teilweise werden sie heute schon vielleicht absichtlich gemacht, das wissen wir nicht. Ob das eine Initialzündung ist, die Preise zu verändern, das sei dahingestellt. Es könnte auch ohne diese Initialzündung zu einer Mengenausweitung kommen oder gekommen sein.
Dann zu der Schelte der Abg. Helen Konzett Bargetze: Ja, ich nehme diese Schelte entgegen. Die Dinge sind recht schnell gegangen - das ist wahr. Aber ich denke, das war auch nötig und das ist auch nötig. Die Argumentation mit den Zahlen, man möge doch bitte diese Rechnungsverschiebung vom 2012 ins 2013 noch etwas genauer anschauen und dies analysieren und das analysieren und das auch noch: Das hilft für das Verständnis des Gesundheitswesens schon, aber wir stehen da ungefähr in einer Diskussion wie bei der Pensionskasse. Es ist interessant zu wissen, wer schuld ist, aber es hilft nicht bei der Lösung der Probleme. Es sind dann einfach Dinge, die man etwas besser kennt, aber ich glaube, wir wissen heute schon genug, um zu wissen, dass eine Prämienerhöhung auf uns zukommt. Ein kleines Detail am Rande: Es hat wieder Rechnungen gegeben, die noch nicht verbucht wurden im Jahr 2013 bzw. die nicht in der Statistik aufschienen. Es geht etwa um CHF 1,8 Mio. Also sind wir gegenüber den Zahlen im Bericht und Antrag schon wieder CHF 1,8 Mio. höher. Ich habe leider noch keine Fehler entdeckt, die zu einer Reduktion der Kosten geführt haben. Leider geht es immer in die andere Richtung. Aber, wie gesagt, ich bin nicht zufrieden mit der Datenqualität. Das sage ich hier drin ganz klar und hier wird sich einiges ändern müssen. Und ich bin auch schon daran und werde alle Hebel in Bewegung setzen, dass wir zuverlässigere Daten und die Daten schneller bekommen. Es kann nicht sein, dass man die Daten für 2013 erst im Juni zur Verfügung hat. Das kann nicht mehr so sein.
Dann zur Abg. Judith Oehri: Sie hat auch gefragt, wie die Analyse der Kostentreiber ist. Ja, wir werden das machen, werden eine sorgfältige Analyse machen, aber die ändert nichts an der Beurteilung, dass jetzt gehandelt werden muss. Wir haben schwarze Schafe, ja, vielleicht, aber wir haben zahnlose Wölfe heute. Also da hilft das nichts.
Der Abg. Peter Büchel hat sich wieder nach den Begrifflichkeiten «sachgerecht» usw. erkundigt. Wir werden das auf die 2. Lesung weiter ausführen. Er hat sich auch erkundigt, wie viel Aufwand eine Tarifverarbeitung brauche, wie viele Stellen das ausmache. Das sind Aufwendungen, wofür wir nicht extra Leute bei der Landesverwaltung einstellen. Das ist ein Projekt. Das wird gemacht unter mutmasslichem Einbezug derjenigen Personen, die auch diesen Tarif erarbeitet haben auf der Expertenseite, dann von Leuten mit Fachwissen und Leuten, die jetzt schon beim Amt arbeiten. Wir machen das nicht aus Jux, sondern wir machen das alles im Interesse der Prämienzahler. Das sollte jedem hier klar sein. Und man kann uns auch Eigeninteresse unterstellen, weil wir hier drin ja auch Prämienzahler sind.
Der Abg. Christian Batliner hat eine ganze Reihe von Anpassungen vorgeschlagen. Wir werden diese auf die 2. Lesung prüfen. Sie orientieren sich an der Schweiz und ich halte es für sinnvoll, sich an diesen Dingen zu orientieren, da wir dann auch die Rechtsprechung in vielerlei Hinsicht übernehmen können.
Der Abg. Eugen Nägele hat einige Fragen gestellt zur Vorlage oder zur Vorlage der Schweiz. Ja, wir werden im Rahmen der Prüfung der konkreten Vorschläge des Abg. Batliner anschauen, wieweit wir uns von der Schweiz unterscheiden, wo wir uns unterscheiden wollen und wo wir das genau übernehmen wollen. Er hat auch gefragt, wo denn überhaupt das Problem bei Tarifverhandlungen liegt. Das Problem liegt meines Erachtens ganz einfach dort: Es ist keiner da, der sagt, jetzt ist fertig. Man kann ewig verhandeln und das Votum des Abg. Gerold Büchel und das Beispiel mit der Steuerrechtsrevision hat gezeigt, dass einfach einer da sein muss, der sagt: Es gibt eine Deadline, es ist irgendwann fertig verhandelt. Und dann wird auch ein Fortschritt in Verhandlungen erzielt. Übrigens, falls ein Tarif nicht passt, der von der Regierung oder von den Tarifpartnern vor langer Zeit verhandelt wurde, ist es den Tarifpartnern natürlich unbenommen, von sich aus spontan tätig zu werden, einen neuen Tarif vorzuschlagen oder der Regierung Änderungen vorzuschlagen. Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass die einfach nur passiv im System liegen und warten, bis sie von der Regierung dazu aufgefordert werden, etwas Neues zu machen. Es gibt manchmal auch Änderungen, die ganz klar von den Tarifpartnern gesehen werden und dann auch aufgegriffen werden.
Dann die Datengrundlage: Also die Grundlage aller unserer Daten ist der sogenannte Datenpool. Das sind die Buchhaltungsdaten und das sind die Beträge, die effektiv an die Leistungserbringer geflossen sind. Es sind also keine geschätzten Daten oder statistischen Daten, es sind effektive Summen von bezahlten Rechnungen. Diese Daten haben Schwächen - das habe ich heute genannt -, aber mit der Zeit, wie immer in der Buchhaltung, findet man die Fehler und man hat - leider mit grosser Verzögerung - irgendwann einmal die richtigen Daten zur Verfügung. Die ganzen Verschiebungseffekte, die angesprochen werden, werden mit einem anderen Datensatz angeschaut, und das sind die Buchhaltungsdaten nach Behandlungsdatum und nicht nach Rechnungsdatum - und da hat man eben diese Rechnungseffekte nicht drin. Er hat auch gefragt, der Abg. Eugen Nägele, was man sparen würde, wenn man die Anzahl Konsultationen auf das Schweizer Niveau bringen würde. Sagen wir mal, sie würden sich halbieren. Dann wären das 350'000 Halbe mal die CHF 37. Das ergibt ungefähr CHF 6,5 Mio., die jetzt gerade nur für die Konsultation allein eingespart würden. Bei einer Konsultation werden ja in der Regel noch andere Leistungen erbracht. Eine Untersuchung, ein Labor usw. Nur die Konsultationen allein wären schon CHF 6,5 Mio.
Dann hat er noch gefragt, ob das Praxislabor heute auf Schweizer Niveau bezahlt wird. Nach unseren Berechnungen wird das sogar heute immer noch höher bezahlt als in der Schweiz. Das hängt nicht nur vom Taxpunktwert allein ab, sondern es gibt ja die Taxpunktanzahl für eine bestimmte Leistung. Diese Taxpunktanzahl multipliziert mit dem Taxpunktwert ergibt den Preis für die Leistung. Und wir haben heute unterschiedliche Preise. Gewisse Preise sind etwas unter der Schweiz, gewisse über der Schweiz, aber im Durchschnitt aller Leistungen sind wir immer noch über der Schweiz.
Dann zuletzt noch die Frage des Landtagspräsidenten nach der Zeitplanung der Regierung: Ja, also die Zeitplanung der Regierung ist, je schneller desto besser. Dann können wir mit der Arbeit auch mit dem entsprechenden Nachdruck beginnen. Wenn es sich ausgeht auf den April - wohlan, dann haben wir eine klare Entscheidung schon etwas früher im Landtag.
Okay, ich hoffe alle Fragen beantwortet zu haben und sonst bitte ich noch um Nachfragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungsrat.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister Pedrazzini für seine Ausführungen. Zuerst noch kurz zum Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze: Sie fordert Taten statt Worte. Ja, ich denke mir, die Regierung liefert hier Taten. Man kann sicher darüber diskutieren, ob das der richtige Ansatz ist. Auch das Vorgehen kann man sicherlich hinterfragen. Aber es ist eine Tat und die Taten sind dringend gefordert. Und wer diese Taten nicht unterstützt, der muss einfach den Prämienzahlern Ende Jahr irgendwie erklären, wieso diese Prämiensteigerung noch massiver ausgefallen ist, als sie sowieso schon ausfallen wird.
Eine Frage, die nach meinem Dafürhalten noch offen geblieben ist, ist die Aussage des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes LKV, dass er seit Herbst 2013 bereits hier über Tarifkündigungen nachdenkt. Ist der LKV nicht an die Regierung herangetreten und hat gesagt: Regierung, unternimm bitte etwas in diesem Zusammenhang? Wie war da das Vorgehen betreffend LKV? Der LKV, sprich der Präsident, hat ja gestern auch noch im «Vaterland» ausgeführt, diese CHF 1,2 Mio., welche die Regierung als die Kostensteigerung betitelt, seien nicht ganz korrekt, sie seien eben der Teuerungsausgleich, aber effektiv seien die Mehrkosten des neuen Tarifs ja CHF 6 Mio. Also ich denke mir, das sind dann auch wiederum deftige Aussagen. Faktor fünf mehr als die Regierung, was auch immer stimmen mag.
Dann zum Verhältnis zukünftig zwischen dem Laien, dem Patienten, und dem Profi, dem Leistungserbringer. Und da sagen Sie, Herr Predrazzini, Sie würden zukünftig grosse Hoffnung in die Ärztekammer setzen - und da habe ich schon meine Bedenken. Die Ärztekammer ist ein Berufsstand. Die Ärztekammer vertritt ihre Mitglieder und da möchte ich die Ärztekammer auch nicht kritisieren. Es ist eben schwer, eigene Mitglieder zu kontrollieren und in Verdacht zu ziehen. Nach meinem Dafürhalten haben wir dafür die Krankenkassen oder den Krankenkassenverband, und wenn der über eine vergleichbare Transparenz verfügt, und da muss man sich nicht vorstellen, dass irgendjemand 4'500 Positionen mit einem Taschenrechner durchrechnen muss. Es gibt heute Software-Möglichkeiten, mit denen man ganz klare Analysen durchführen kann. Und je mehr Datenpunkte man hat, je detaillierter sind die Beweismöglichkeiten vor einem Richter. Und da wären wir dann wieder bei den berühmt-berüchtigten WZW-Verfahren. In einem Rechtsstaat wird man seine Behauptungen müssen beweisen können, ansonsten wird der Richter in einem Rechtsstaat den Beschuldigten freisprechen müssen. Das ist ein Prinzip. Wie gesagt, diese Hoffnung in die Ärztekammer kann ich leider nicht teilen und ich möchte aber ganz klar sagen, dass ich der Ärztekammer keinen Vorwurf mache. Sie sind hier Partei, sie vertreten ihre Mitglieder. Dafür hätten wir eben einen Krankenkassenverband. Der hätte die nötige Distanz um hier auch diese Kontrollen effektiv durchzuführen.
Dann zur Bedarfsplanung: Da würde mich speziell Seite 9 interessieren, diese Chiropraktoren. Was beabsichtigt die Regierung hier? Will die Regierung hier irgendeinem aktuell zugelassenen Chiropraktor die Zulassung entziehen? Was ist gemeint mit dieser Anpassung der Bedarfsplanung? Wir haben ja Seite 8 gesehen. Die Kosten haben sich um 31 Prozent erhöht. Und dann schreibt die Regierung auf Seite 9: Ja, wir werden jetzt mit der Bedarfsplanung eingreifen. Da würde mich schon interessieren: Wie will man mit der Bedarfsplanung dieses Problem in den Griff bekommen?
Dann zum neuen Tarif, der eben nicht kostenneutral ist: Da sagen Sie, das mit den Spezialisten sei darum, weil für die Spezialisten der neue Tarif erst im Oktober 2013 in Kraft getreten ist. Aber trotzdem haben wir noch die grösseren Steigerungsraten, obwohl er ja immerhin einige Monate gewirkt hat. Wieso haben wir denn das? Ich befürchte eben, dass man bei den Spezialisten auch keine Kostenneutralität erzielt hat. Es hängt weniger mit dem Inkrafttretenszeitpunkt zusammen, sondern mit den effektiven Tarifverhandlungen. Sonst müssten ja zumindest die Monate Oktober bis Ende Jahr einen positiven Effekt ergeben haben. Aber das sehe ich gemäss Seite 11 nicht.
Ich denke mir, den Rest können wir dann im Rahmen der 1. Lesung noch thematisieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Gesundheitsminister, ich habe Ihnen fünf Fragen gestellt. Sie haben keine meiner Fragen beantwortet. Ich möchte zuerst auf die zentrale Frage zu sprechen kommen. Und zwar war das die zweite Frage: Was spricht denn nun gegen das Setzen einer angemessenen Frist beim bestehenden Art. 16c, Abs. 6? Denn sowohl die Abg. Gerold Büchel und Christian Batliner als auch andere Abgeordnete haben diese zeitliche Verzögerung wirklich auch bemerkt und festgestellt, dass das einfach nicht mehr geht. Da sind wir uns ja alle einig. Was spricht denn nun dagegen, bei dem bestehenden Artikel diese Frist einfach zu setzen? Es könnten sechs Monate sein oder ein Jahr. Denn der Vorteil wäre einfach, dass man die Tarifpartnerschaft, so wie sie jetzt ist, und eben wegen dieser zeitlichen Verzögerung nicht funktioniert, einfach nicht aufs Spiel setzt, sodass sich diese Tarifpartner jetzt wirklich komplett desavouiert fühlen, und vielleicht kann man das deshalb auch als Vorschlag zur Güte sehen. Und ich möchte Sie fragen, ob Sie diesen Vorschlag auch prüfen, wenn Sie, wie Sie gesagt haben, den Vorschlag des Abg. Christian Batliner prüfen? Das möchte ich Sie fragen. Und die anderen Fragen - also drei davon - zielen eigentlich darauf ab, diesen Prozess zu verstehen. Wie kommen Sie zur Schlussfolgerung, dass Sie diesen Art. 16c einfach neu aufgleisen wollen, sodass es eben eine gelenkte Tarifautonomie ist und nicht mehr eine freie Tarifautonomie, um diese Fragen vielleicht zusammenzufassen. Hier hätte ich schon gerne von Ihnen etwas gehört, wie Sie dazu kommen. Denn die Zahlen sind ja nicht im Bericht und Antrag drin. Und ich habe auch Zeitung gelesen in den letzten Wochen und die Kritik der Tarifpartner zielte ja darauf ab, dass Sie die Zahlen eben verdrehen oder anders interpretieren oder dass etwas fehlt oder was auch immer. Da steht einfach Aussage gegen Aussage und ich versuche, mich nicht auf eine Seite zu schlagen, aber ich versuche, mir selber eine Meinung zu bilden. Wir sind eine Oppositionspartei. Vielleicht glaube ich nicht immer das, was ich im Bericht und Antrag lese, aber ich habe grundsätzlich auch ein Vertrauen in die Regierung, dass sie die richtigen Zahlen hat, aber ich möchte sie auch gerne sehen. Das müssen Sie auch verstehen. Und deshalb möchte ich Sie bitten, hier noch einmal darauf zurückzukommen.
Den Vorwurf, dass wir zwar quasi die Problemsituation analysiert und in unserem Votum zum Ausdruck gebracht haben, aber keine Lösung vorschlagen, kann ich nicht stehen lassen. Denn wir haben einen Lösungsvorschlag präsentiert, eben diese Frist. Vielleicht ist es ein einfach scheinender Vorschlag, ein naiv scheinender Vorschlag, das kann sein, aber bitte nehmen Sie Stellung dazu. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Es geht ja hier im vorliegenden Bericht und Antrag um die Art und Weise der Tariferstellung, aber wie die Debatte zeigt, muss man das natürlich in den gesamten Kontext stellen. Und hier geht es um einen zusätzlichen staatlichen Eingriff, indem die Regierung jetzt in diese Tarifautonomie eingreifen will. Es bleibt zwar noch eine gewisse Autonomie der Tarifpartner und die Regierung greift nur subsidiär ein. Aber ich bin auch dezidiert der Meinung, dass das notwendig ist, weil die bisherige Erfahrung zeigt, dass es nicht funktioniert hat. Und ich bin auch nicht so zuversichtlich, dass es innerhalb einer nützlichen Frist gelingen würde, das bestehende System so zu optimieren, dass die gewünschten Resultate herauskommen würden. Deshalb spreche ich mich ganz klar für die von der Regierung gewählte Vorgehensweise aus.
Was sind nun Kriterien zur Beurteilung von staatlichen Eingriffen? Man spricht von Effektivität, man spricht von Effizienz. Und was hier vielleicht etwas zu wenig betont wurde, das ist auch die Akzeptanz. Das ist die politische Machbarkeit. Hier geht es meiner Ansicht nach natürlich nicht nur darum, dass die Direktbetroffenen beurteilen. Es ist selbstverständlich und nicht verwunderlich, dass die Leistungserbringer hier nicht hoch erfreut sind, aber es gibt auch noch andere und das müssen wir berücksichtigen.
Bei der Effektivität geht es ja darum, dass eine bestimmte Zielwirkung erreicht werden soll, und wie gesagt, bin ich klar der Ansicht, dass das mit dem von der Regierung gewählten Vorgehen gewährleistet ist. Dann geht es in Effizienzfragen darum: Kann eine bestimmte Wirkung mit eben möglichst wenig Aufwand erreicht werden? Und hier kommen wir in die Diskussion, die hier angezogen wurde, beispielsweise bezüglich Tarmed. Tarmed sollte ja nicht ein Selbstzweck sein. Es geht um Transparenz und es geht um Vergleichbarkeit. Und das müssen die Kriterien sein, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob man einen neuen Tarif, eine neue Tarifstruktur wie Tarmed einführen oder ob man beim bestehenden bleiben und darauf aufbauen soll. Auch eine Einführung eines Systems generiert natürlich auch Kosten, Aufwand, und das braucht seine gewisse Zeit. Und all diese Dinge müssen auch in die Waagschale geworfen werden.
Der wichtigste Aspekt für mich, den ich noch betonen möchte, ist eben die Akzeptanz, die politische Machbarkeit: Wir haben es auch von der Regierung gehört. Alle sollen einen angemessenen Beitrag leisten und hier sind natürlich auch die Leistungserbringer gefordert. Ich kann mir gut vorstellen, dass bereits im Sommer bei der Diskussion, wenn es darum geht, den Staatsbeitrag nochmals zu reduzieren mit den entsprechenden Folgen, spätestens dann wird die Diskussion nicht nur hier im Landtag sehr stark und relevant, auch in der Bevölkerung. Wir können schon immer Gesamtkonzepte fordern, aber wir müssen auch die erforderlichen Schritte machen. Von mir aus gesehen, wenn es nicht gelingt, glaubwürdig aufzuzeigen, dass alle ihren Beitrag leisten, auch die Leistungserbringer, dann - das ist meine Wahrnehmung - dürfte es auch hier im Landtag schwierig sein, eine Mehrheit für die KVG-Revision zu gewinnen, und das gilt meiner Meinung nach auch verstärkt für die Bevölkerung. Sonst hege ich meine Zweifel, dass wir diese angestrebte Reform durchbringen werden. Und deshalb unterstütze ich hier das Vorgehen der Regierung im Sinne der politischen Machbarkeit, auch im Sinne der Bevölkerung, die dann meiner Meinung nach eher bereit ist, solche einschneidenden Korrekturen auch für sich selbst in Kauf zu nehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Es stimmt traurig, wenn man hört, dass die KVG-Revision vielleicht erst am 1.1.2016 in Kraft treten kann, aber das ist Realität. Bis 2016 können wir nicht mehr warten mit Tarifverhandlungen, es muss jetzt etwas geschehen und da bin ich absolut mit Ihnen einverstanden, Herr Gesundheitsminister: Es ist höchste Eisenbahn, etwas zu machen. Und wenn man dann noch seitens der Ärztekammer hört, dass es sachlogisch ist, dass der Prämienzahler die Zeche zu bezahlen hat, dann tut das einfach weh. Herr Landtagspräsident, Sie haben gestern Abend die Staatsangestellten in Schutz genommen mit ihren Löhnen, verglichen mit der Privatwirtschaft. Sie hätten eigentlich sagen sollen, vergleichen wir doch einmal die Löhne mit unseren Ärzten. Dann wären Sie bei mir vielleicht auf ein offeneres Ohr gestossen, als wenn man das nur mit einem Direktor einer Bank vergleicht, der auch noch Boni bekommt. Der Gesundheitsminister hat gesagt: Die bezahlten Rechnungen, die an einen Grundversorger gehen - Umsatz CHF 600'000 ohne Medikamente, CHF 1 Mio. mit Medikamenten und dann gibt es noch die Spezialisten, die ein Mehrfaches davon an Umsatz machen. Klar, sie müssen auch eine Miete zahlen, die vielleicht CHF 3'000 oder CHF 4'000 im Monat kostet, und dann haben Sie vielleicht zwei Arztgehilfinnen, die vielleicht auch CHF 5'000 im Monat kosten, aber am Ende des Tages bleibt da sehr viel Geld liegen. Nun, Ende der Diskussion über Löhne.
Herr Gesundheitsminister, Sie haben ein paar Sachen angesprochen, die mich irritiert haben. Vielleicht, wenn Sie sagen, wir würden die Menge erweitern, wenn wir den Tarmed einführen - Vergleichbarkeit mit St. Gallen. Ich glaube das ist nicht so, wenn wir flankierende Massnahmen treffen, dann kann es eben nicht sein, dass der Patient wegen eines Hustens zu fünf Ärzten springt. Dann muss er das vielleicht das zweite Mal selber bezahlen und dann wird das auch aufhören. Aber die Tatsache ist ja jetzt, dass die Konsultation bei einem Arzt in St. Gallen wirklich viel tiefer ist. Ich glaube, da müssen wir jetzt nicht mehr über die Bücher gehen. Und da war auch eine Diskussion über Hausärzte. Das ist auch interessant. Ja, es stimmt, in der Stadt St. Gallen - ich weiss nicht, ob der Versuch immer noch läuft - hat ein Patient, aber bevor er ins Spital geht, zu seinem Hausarzt zu gehen, welcher die Triage macht. Nun natürlich, bei einem schwerwiegenden Unfall müssen wir nicht darüber reden, aber wenn ich Kopfweh habe, muss ich nicht in ein Spital springen, was leider auch Schule gemacht hat. Und darum wahrscheinlich sind auch die Spitalkosten überproportional gestiegen.
Was mich schon sehr irritiert hat, wenn Sie sagen und das haben Sie jetzt nicht böse gemeint, aber Sie sagten, es gibt Ärzte, die «sportlich abrechnen». «Sportlich abrechnen», darunter kann ich jetzt viel verstehen. Aber wenn jemand «sportlich abrechnet», dann rechnet er nicht korrekt ab. Aber dann kommt die Aussage: Ja, wir haben schwarze Schafe, zahnlose Wölfe. Ja, wir haben zahnlose Wölfe, weil wir keine Transparenz und keine Vergleichbarkeit haben, und das werden wir mit dem Liechtensteiner Tarif eben nie haben. Und darum wird für mich eigentlich auch im Laufe dieser Debatte immer klarer, dass es nur eine Möglichkeit gibt, und das ist den Tarmed einzuführen. Sie haben gesagt, beim Tarmed sind auch verschiedene Interessengruppen am streiten. Es sind deren vier. Also, der Tarmed ist seit 2004 in Kraft und er wird andauernd angepasst. Tarmed hat 4'500 Positionen, der Liechtensteiner Tarif hat 900 Positionen. Zu den Interessengruppen, die an den Tarifen beim Tarmed arbeiten: Es ist in ihrem ureigensten Interesse, ihre eigenen Interessen zu schützen, und das machen sie auch. Aber sie müssen auch das Gesamtbild vor sich haben. Und in der Schweiz werden Tarife angepasst und dann hat der Bundesrat die Tarife zu genehmigen. Die Politik hat doch etwas bei den Tarifen zu sagen und das finde ich auch gut so.
Und dann zur Einführbarkeit des Tarmed: Ich glaube, das kann innert einer Woche geschehen. Dazu brauchen wir keine Experten mehr. Die Experten sind da, die Software ist da. Das kann man per Knopfdruck machen.
Und zur Geschichte «Machbarkeit Tarmed»: Im Jahr 2005 lag ein unterschriebener Tarmed-Vertrag auf dem Schreibtisch des damaligen Gesundheitsministers in Liechtenstein. Nun, wie wir wissen, wurde der Tarmed nicht eingeführt. Und wir wissen, wie stark die Interessengruppen kämpfen - mehr kann ich dazu eigentlich nicht mehr sagen. Aber was ich sicher sagen kann: Bis zum 1.1.2016 weiterhin herumzuplänkeln und zu hören, dass der Prämienzahler dann schuld ist, das mache ich nicht mehr mit und da wird sich die DU-Fraktion einsetzen, dass da schneller etwas passiert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, nur ein paar Dinge. Ich möchte hier nicht eine Diskussion pro oder contra Tarmed führen. Die können wir dann ein anderes Mal führen. Aber das mit der Mengenausweitung durch Einführung von Tarmed, das habe ich nicht so gemeint. Ich habe hier gemeint, wenn wir uns öffnen gegenüber allen Ärzten in der Schweiz, ohne eine Zusatzversicherung abzuschliessen, dann haben wir ja die Mengenkontrolle, die wir heute haben über die Anzahl Ärzte, die wir zulassen, aufgegeben. Dann machen wir dieses Fass auf und dann wird es eher teurer.
Wegen des Begriffs «sportlich abrechnen»: Wenn man das Gesetz oder die Berichte liest, ist dort von «missbräuchlichen» Dingen die Rede oder von «fehlbaren Leistungserbringern», manchmal sogar fast von Betrug, ich glaube nicht, dass derartige Dinge angebracht sind. Denn Betrug würde heissen, dass eine Leistung abgerechnet wird, die nicht erbracht wurde. Das ist Betrug. Ich denke nicht, dass das bei uns im Land der Fall ist oder jedenfalls nicht in bedeutendem Umfang. Das möchte ich also niemandem unterstellen. Und deshalb ist es so: Es gibt heute so viele Möglichkeiten, etwas noch zusätzlich zu erbringen, was man auch, sagen wir im Zweifelsfall, noch medizinisch begründen und sagen kann: Sicherheitshalber mache ich jetzt noch dieses oder jenes. Das mag angebracht sein, aber sportlich wird es dann, wenn man das sicherheitshalber bei jedem einzelnen Patienten in der Absicht macht, Umsatz zu gewinnen, und wenn es nicht in jedem Fall eine klare Begründung dafür gibt, sondern man sagt, das macht man so screeningmässig. Das habe ich damit gemeint. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Helen Konzett Bargetze
Vielen Dank. Ja, meine Fragen. Und vielleicht nur ganz kurz: Ich denke einfach, punkto Mengenausweitung, diese Diskussion zeigt mir, dass einfach Dinge vermischt werden. Ich meine, wenn wir jetzt dieses System nehmen, wie können wir jetzt schneller zu einem Arzttarif kommen, um das geht es ja eigentlich in dieser Vorlage. Dann ist das etwas anderes, als wenn wir darüber sprechen, wie wir jetzt diese Mengenausweitung in den Griff kriegen. Das sind zwei komplett verschiedene Dinge. Und es wurde von verschiedener Seite angemahnt, man solle jetzt ja eigentlich beim Thema bleiben, aber wir driften immer wieder ab. Es werden Dinge vermischt und ich wehre mich einfach dagegen, dass jetzt die Ärzte für alle diese Probleme - es sind nicht nur die Ärzte, generell die Leistungserbringer - vorantwortlich gemacht werden, weil ich behaupte, die Politik hat in den letzten Jahren geschlafen. Wir haben die WZW-Verfahren. Was haben wir hier diskutiert, dass man endlich diese WZW-Verfahren anwendet? Ich weiss, es gibt Hausärzte, die seit 30 Jahren eine Praxis haben und noch nicht einmal kontrolliert wurden. Aber die Politik hat doch diese Handhabe. Also, warum macht sie es nicht, anstatt dann hier solche Diskussionen zu führen und ganze Berufsgruppen einfach zu diskreditieren? Ja, die gesetzliche Situation wäre geregelt, die wäre da, also machen wir das. Aber eben, eigentlich wollte ich zurückkommen auf meine Fragen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, die Politik schläft immer noch. Sie schnarcht, man hört es bis nach Triesenberg, wenn ich die Debatte hier drinnen so anhören muss. Sie können in einem Rechtsstaat ohne vergleichbare Transparenz diese WZW-Verfahren nicht durchführen. Der Richter will wissen, wieso sie behaupten, dass der Leistungserbringer X irgendetwas falsch abgerechnet hat. Und wenn wir wirklich denken, wir 37'000 Liechtensteiner, wir müssen unbedingt einen eigenen Tarif kreieren, und mit der Kreation ist es nicht vollbracht, Sie müssen ihn weiterentwickeln, es ist dynamisch, es ist ein riesiger Aufwand. Wenn man wirklich denkt, dass wir diesen Mehraufwand machen, dass wir dieses Expertenwissen, welches sieben bis acht Millionen Schweizer eben in diese Kommissionen, diese Tarifentwicklung einbringen, wenn wir meinen, das können wir auch noch machen, grenzt das ja schon ein wenig an Arroganz. Und das Resultat ist bekannt: Politik schläft, die WZW-Verfahren können nicht durchgeführt werden. Ihre Wähler, Ihre Wählerinnen bezahlen die Zeche für das Schnarchen der Politik. Und das ist das Dilemma. Und entweder kommen wir jetzt dann langsam auf den Punkt, erwachen aus unserem Tiefschlaf, ziehen die Sache durch und sonst muss ich heute schon sagen, ich werde die DU-Fraktion unterstützen. Ich werde dann schauen, dass das FBP-Wahlprogramm umgesetzt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Entschuldigen Sie, Frau Konzett Bargetze, dass ich Ihre Fragen nicht beantwortet habe. Es war keine böse Absicht dahinter. Natürlich werden wir Ihre Vorschläge prüfen und Stellung nehmen zu Ihren Vorschlägen bis zur 2. Lesung. Nur kurz, so viel zum Art. 16c, wieso es diesen braucht: Den braucht es, damit die Regierung selbst auch eine Tarifrevision anstossen kann. Die anderen sind ja dafür, wenn sich die in Verhandlungen nicht einigen, aber jemand muss ja sagen, jetzt müsst ihr anfangen mit Verhandlungen. Aber darauf werden wir eingehen.
Dann die Vorwürfe von Zahlen verdrehen usw.: Die Quelle für die Daten ist ganz klar - das ist auch im Bericht und Antrag drin -, das ist der sogenannte Datenpool, das sind die Rechnungsdaten der einzelnen Krankenkassen. Es sind drei an der Zahl bei uns in Liechtenstein, die vom Krankenkassenverband zusammengeführt und dann an das Amt bzw. an das Ministerium übermittelt werden, und das sind dann die Zahlen, die vorliegen, und genau in der Form, wie Sie es hier sehen, dass die einzelnen Kategorien von Leistungserbringern oder Kostenkategorien aufgelistet werden. Was jetzt verlangt wird, ist, dass wir diese Zahlen nehmen und das rausrechnen, dieses rausrechnen, das auch noch berücksichtigen und das auch noch, einfach die Zahlen kleinrechnen. Jetzt kann man natürlich unterschiedlicher Ansicht sein und sagen, ja es ist berechtigt, dass man gewisse Dinge rausnimmt, wenn es sich um Zahlenfehler handeln würde. Aber es wird auch verlangt, dass man gewisse Dinge rausnimmt wie z.B. neue Spezialisten, die angefangen haben. Und da sage ich: Das hat ja keinen Einfluss auf die Prämien im nächsten Jahr. Die werden nächstes Jahr immer noch da sein und die müssen wir immer noch bezahlen. Das Tohuwabohu geht also in diese Richtung und deshalb ist es ja auch die Absicht, dass wir uns über die Preise und die Mengen unterhalten und nicht über die Schuld von gewissen Leistungserbringern an irgendeiner Entwicklung, sondern ganz neutral die Preise analysieren und auch die Mengen vergleichen und versuchen, die Mengen auf vernünftige Zahlen zurückzubringen.
Die Sanktionsmechanismen: Das ist heute auch Tarifautonomie. Der Sanktionsmechanismus WZW-Verfahren ist in der Hoheit des Krankenkassenverbandes. Und da gibt es schon Probleme, aber das Hauptproblem ist bei uns jetzt in den Verfahren meines Erachtens nicht einfach die Transparenz. Es ist, dass auch diese Rückforderung von Geldern, die ja letztendlich am Ende eines WZW-Verfahrens stehen, auch angegriffen werden kann in einem Rechtsstaat und dass sich diese Verfahren über viele Instanzen hinziehen. Konkret, beim WZW-Verfahren gibt es eine Rückforderung. Dann muss eine paritätisch besetzte Vertrauenskommission zu einer Entscheidung kommen. Kommt die nicht zu einer Entscheidung, kommt ein Schiedsgerichtsverfahren. Kommt das Schiedsgerichtsverfahren nicht zur Entscheidung, dann kommt das Obergericht etc. und dann geht es den normalen Gerichtsweg. Es sind Verfahrensdinge, die da Probleme machen.
Die Frage des Abg. Wendelin Lampert habe ich leider vorher auch nicht beantwortet und dazu möchte ich noch auf ein paar Sachen eingehen: Er hat angezweifelt, dass die Ärztekammer Interesse daran hat, die Situation in den Griff zu bekommen bzw. zu sanktionieren. Das sehe ich nicht so. Die Ärztekammer oder die vernünftigen Exponenten davon haben Angst um ihren Ruf. Sie haben Angst um den Ruf ihres Berufsstandes und sie sind der Ansicht, dass man sanktionieren muss, kann und auch darf. Die Ärztekammer hat das Fachwissen und sie hat, und das wird eben oft vergessen, als Standesorganisation auch Sanktionsmöglichkeiten, sozusagen interne Sanktionsmöglichkeiten. Und ich denke, dass sie gewillt ist, von diesen auch Gebrauch zu machen. Was die Ärztekammer aber nicht hat und bis heute nicht - und das ist für mich vollkommen unverständlich: Sie hat nicht einmal die Daten ihrer Mitglieder. Bisher hat sie sie überhaupt nicht bekommen können. Wir haben einen Weg gefunden, wie sie sie bekommen kann. Sie liegen bereit, sie müssen nur angefordert und abgeholt werden. Und ich denke, wenn die Ärztekammer dann diese Zahlen auch mal sieht, dann wird sie auch sehen, was sie zu tun hat, und sie wird auch sehen, dass es Möglichkeiten gibt, keine weitere Rufschädigung mehr in Kauf zu nehmen.
Bei den Chiropraktoren haben Sie nach der Bedarfsplanung gefragt: Wir führen die Bedarfsplanung bei den Chiropraktoren erst ein. Für diese gab es vorher keine Bedarfsplanung und dieser Prozess ist jetzt eben in Gang gekommen.
Ich glaube, damit habe ich die Fragen beantwortet. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte der Kollegin Konzett Bargetze mit auf den Weg geben: Wir sind nicht hier am debattieren, um eine Berufsgruppe zu diskreditieren, wie Sie gesagt haben. Ich weiss nicht, wie Sie diesen Eindruck überhaupt haben erhalten können. Aber ich finde diese Aussage sehr bedenklich. Das tut mir leid. Wir haben ganz offensichtlich einen grösseren Missstand in unserem Gesundheitswesen. Die Finanzierbarkeit wird bald nicht mehr machbar sein und es kann nicht Sache sein, dass wir jedes Jahr den Prämienzahlern mehr Prämien auferlegen. Wir haben die letzten vier Jahre - Ihr Kollege Pepo Frick sass neben mir und er hat mir eigentlich auf der ganzen Linie immer Recht gegeben - eigentlich nur immer auf einer Seite herumgehackt, und das war auf der Seite des Leistungsnehmers. Jetzt ist es Zeit, dass man auch einmal die andere Seite anschaut, und ich finde das sehr vernünftig. Preise und Menge, wie der Gesundheitsminister gesagt hat, sind zu hinterfragen, vielleicht bringen wir das auf normales Niveau und dann müssen wir nicht über Diskreditierungen sprechen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke. Ja, nur ganz kurz noch einmal zu den WZW-Verfahren und zur Hoheit, die da beim Krankenkassenverband liegt. Ich glaube einfach, das ist ein Systemfehler. Denn die Hoheit über die WZW-Verfahren sollte bei der Regierung liegen, weil das Land ja schliesslich auch diese Gelder an die Ärzte zahlt - bzw. man könnte fast sagen, die Ärzte sind Landesangestellte in dem Sinn, dass ja eigentlich 100 Prozent des Lohnes aus diesem Topf kommen. Und darüber hätte der Staat dann einfach auch die Hoheit. Das wäre eigentlich ganz logisch. Und der Krankenkassenverband sollte sich eigentlich darauf konzentrieren können, die Interessen der Prämienzahler z.B. auch zu vertreten. Ich denke, das ist in unserem Land die Wahrnehmung darüber: Was der Krankenkassenverband hauptsächlich macht, ist etwas anderes, als dass er die Interessen der Prämienzahler vertritt, obwohl er das vielleicht auch versucht. Aber das wird nicht so wahrgenommen. Das wollte ich noch sagen.
An den Abg. Quaderer: Ich kann mich auch erinnern, Herr Abg. Quaderer, dass Sie und auch andere im Landtag in der letzten Legislaturperiode, auch zusammen mit Pepo Frick und mit mir, wenn ich dann als Stellvertreterin im Landtag war, immer wieder kritisiert haben, dass die Regierung schläft und eigentlich diese Verfahren jetzt endlich einmal durchziehen soll. Und am Ende der Legislatur wurde dann endlich einmal klar, es hat ein WZW-Verfahren gegeben. Was hat man an diesem Punkt herumdiskutiert und da waren Sie auch auf dieser Linie. Das ist eine starke Erinnerung, die ich an die letzte Legislatur habe. Aber es ist richtig, da gebe ich Ihnen recht, es geht nicht darum, diese Berufsgruppe zu diskreditieren, und ich habe auch überall diesen Willen gespürt, dass es nicht in diese Richtung abdriftet. Aber wir haben einfach heute über Vorschläge der Regierung zu diskutieren, die eigentlich natürlich für diesen Tarifpartner dann auf dem Schachbrett - sage ich jetzt mal - das Spiel, das in Zukunft gespielt wird, verändert. Also, dann ist der Krankenkassenverband oder der Physiotherapeutenverband oder die Ärztekammer vielleicht nicht mehr eine Dame, ich kenne mich beim Schach nicht so gut aus, aber er ist dann vielleicht nur noch ein Bauer auf dem Spielbrett. Das weiss ich nicht. Ich möchte einfach Klarheit in dieser Frage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, beim Schach gibt es auch viele Bauern. Der Prämienzahler war sicher der Bauer die letzten Jahre. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Deshalb sollten wir eben dringend schauen, dass wir wenigstens einmal einen Läufer oder einen Turm haben, das wäre auch kein Luxus. Irgendjemand, der hier einmal ein wenig Klartext spricht. Ja, Sie sagen, die Regierung hätte geschlafen. Der Landtag hat auch geschlafen. Man muss hier gar nicht nur auf die Regierung zeigen. Der Landtag ist der Gesetzgeber. Dann muss er sich eben einmal bemühen und Gesetze machen, die Hand und Fuss haben, und nicht nur zuschauen und sagen, dass es nicht gut ist. Sie sagen auch, das Verfahren sei beim Krankenkassenverband am falschen Ort, es soll zur Regierung. Die Regierung kann ohne vergleichbare Transparenz genauso nichts machen wie der Krankenkassenverband oder die Ärztekammer. Es wird jede Instanz scheitern. Das ist auch der Punkt, wenn der Herr Gesundheitsminister sagt, es seien lange Verfahren. Gretchenfrage: Wieso sind es lange Verfahren? Sie können nirgends etwas definitiv beweisen - weder vor dem Schiedsgericht noch vor einer anderen Instanz - und deshalb ziehen die Verfahren ins Lande. Beim einen WZW-Verfahren, das es gibt, wurde bis heute 0,0 zurückbezahlt, sofern mir die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Judith Oehri noch richtig in den Ohren liegt. Ich denke mir, die Fakten sind klar. Man sollte handeln und davon, nur hier gegenseitig den Schwarzen Peter hin- und herzuschieben, wird die ganze Sache nicht besser.
Betreffend diese Unterlagen zur Ärztekammer, da sagen Sie, Herr Gesundheitsminister, die Ärztekammer würde diese Unterlagen gar nicht anfordern. Zukünftig erhoffen Sie sich aber von dieser Institution, dass sie die eigenen Mitglieder sanktioniert. Ich habe einfach Mühe, wenn ein Berufsstand die eigenen Mitglieder sanktionieren sollte. Ich habe Verständnis für die Ärztekammer, dass sie das nicht will. Deshalb wäre es doch klüger, wenn das z.B. der Krankenkassenverband machen würde. Er hat mehr Distanz zu dieser Thematik, und ich habe da sogar Verständnis für die Ärztekammer. Sie sagen es ja selbst: Heute fordern sie ja nicht einmal die Unterlagen an. Und von der gleichen Institution erwarten Sie zukünftig, dass sie durchgreift, heute will sie die Unterlagen gar nicht. Für mich spricht die Sache Bände. Wir schauen hier zu: Nach fünf Jahren haben wir einen Tarif, der nicht einmal kostenneutral ist. Wir können noch einmal fünf Jahre zusehen. Aber, wie gesagt, der Juni-Landtag wird wenig lustig werden. Minus CHF 10 Mio., das bedeutet fast CHF 30 pro Monat Prämienerhöhung. Da bin ich gespannt, was wir hier drin machen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Nur kurz zum Anfordern dieser Unterlagen: Wir haben ein Verfahren eingeleitet, das im Gesetz beschrieben ist. Und zwar geht es darum, dass bei Überschreitung des von der Regierung festgelegten Kostenziels gewisse Mechanismen in Gang kommen. Innerhalb dieser Mechanismen werden dann auch die Daten ausgetauscht bzw. der Ärztekammer auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Es bestanden dann datenschutzrechtliche Bedenken seitens der Ärztekammer, die wir seriös abgeklärt haben, und es ist jetzt kaum eine Woche her, vielleicht fast zwei, dass wir diese Abklärungen abgeschlossen haben. Dieses Angebot, dass sie jetzt diese Daten anfordern können, ist also relativ neu. Und im Moment geht es ja auch rund. Also, dass sie bis heute noch nicht angefordert wurden seit zwei Wochen, das nehme ich ihnen noch nicht so übel. Aber wenn es um die Sanktionierung von fehlbaren oder sportlichen - oder wie man es auch immer nennen will - Leistungserbringern geht, dann braucht es meines Erachtens das Zusammenwirken von Ärztekammer und Krankenkassenverband, aber die Gremien, die entscheiden, müssen auch mit entsprechenden Daten ausgestattet werden und sie müssen ihre Entscheidungen auch gut auf Datenmaterial basieren können, das zuverlässig ist. Es ist eine der hohen Prioritäten im Ministerium, dass wir Datenmaterial haben, über dessen Qualität sich alle Beteiligten einig sind. Und null Fehler gibt es bei diesen Dingen nicht. Aber wir müssen zu einer Situation kommen, in der wir Fehler im Bruchteil des Prozentbereichs zulassen, dann bin ich schon zufrieden. Wenn man sich um null Fehler bei den Daten in dieser Richtung bemüht, dann wird man nie fertig werden und ewige Diskussion haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem sich die Debatte zu erschöpfen scheint, möchte ich jetzt über Eintreten auf die Vorlage abstimmen lassen.
Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung bei 25 Anwesenden. Ich bin überzeugt, dass wir viele interessierte Zuhörer und Zuhörerinnen haben und deshalb beantrage ich, dass wir den kurzen Gesetzestext verlesen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 16c Abs. 5a, 6 und 6a werden verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16c Abs. 5a, 6 und 6a stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es wurde von mehreren Vorrednern erwähnt. Nach meinem Dafürhalten muss im Abs. 6 sowie im Abs. 6a diese «angemessene Frist» unbedingt mit einer absoluten Maximalfrist versehen werden. Wenn wir die Erläuterungen auf Seite 16 betrachten, führt die Regierung eine Mindestfrist von drei Monaten aus. Das ist ja schön. Mich würde vielmehr die maximale Frist interessieren. Die gehört unbedingt in diesen Gesetzestext. Wir haben fünf Jahre verhandelt. Das Resultat ist katastrophal. Wollen wir noch einmal fünf Jahre zusehen? Das geht nicht von mir aus gesehen, da muss eine maximale Frist hinein, und zwar in Abs. 6 und in Abs. 6a.
Dann zum Abs. 6a stelle ich jetzt die konkrete Frage: Ein sachgerechter Tarif: Wäre nach Dafürhalten der Regierung z.B. Tarmed sachgerecht? Weil das wird eine endlose Debatte geben. Wir haben es in der Finanzkommission bereits besprochen. Ja, ein Anwalt und Jurist hat das gleich gesehen. Er sagt auch, das wird wiederum zu endlosen Beschwerdeverfahren führen und dann haben wieder keinen Tarif. Und deshalb denke ich mir, dieses «sachgerecht» hätte ich schon gerne erläutert. Wann sind Tarife sachgerecht? Und ganz konkret die Frage: Ist Tarmed sachgerecht?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz, um gerade an dieses Votum anzuknüpfen. Es gibt auch noch einen dritten Begriff, der in diesem Abs. 6a zu Diskussionen bzw. dann wieder in der Abklärung zu Problemen führen könnte, das ist der Begriff «hinreichend». Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Zu den Begrifflichkeiten von «sachgerecht» und «hinreichend» werden wir, wie schon gesagt, zur 2. Lesung noch besser Stellung nehmen. Der Instanzenweg, der vorgesehen ist: Es wird ja hier gesagt, dass die Regierung mit Verordnung Anpassungen machen kann und die Verordnungen können angefochten werden, wenn sie verfassungswidrig sind, also z.B. gleichheitswidrig oder sonst irgendetwas oder die Begrifflichkeiten eben etwas dehnbar sind. Aber da gibt es eine Gerichtsentscheidung nach relativ wenigen Instanzen. Und die Sachgerechtigkeit oder das Hinreichende, das muss nachgewiesen werden, das ist klar, aber das geschieht dann eben vor einem Gericht. Und das geschieht dann nicht in einem Schiedsgericht oder sonst was, sondern das ist der ordentliche Instanzenzug, in dem auch andere Verordnungen der Regierung angefochten werden können. Ich denke, bei einer Argumentation, was sachgerecht ist und was nicht sachgerecht ist, ist sicher ein wichtiger Teil, ob anderswo so ein Tarif auch mit gewissen Begründungen gefunden wurde und ob er nicht willkürlich ist. Und meistens geht es dann um diese Fragen. Und da bin ich froh um die Bemerkung des Abg. Christian Batliner. Wenn man sagt, es muss irgendwo ein Argument der Wirtschaftlichkeit drin sein, dann geht es eben darum, was die Gestehungskosten für eine bestimmte Leistung sind, ob die Leistung unter Gestehungskosten abgegolten wird oder ob sie extrem über Gestehungskosten abgegolten wird. Wenn sie unter Gestehungskosten abgegolten wird, dann muss man erwarten, dass die Leistung mit der Zeit verschwindet. Wird sie weit über den Gestehungskosten abgegolten, dann muss man erwarten, dass ein Überanreiz besteht, diese Leistung zu erbringen, und dies ist dann auch nicht sachgerecht. Also ich denke, das wird dann auf solche - sagen wir - wirtschaftliche Dinge herauslaufen, ungefähr wie sie der Abg. Batliner auf die 2. Lesung zu prüfen vorgeschlagen hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte ebenfalls noch einmal darauf eingehen, dass ich hier gerne eine absolute Zahl drinstehen hätte. Sie können sich ja selber die Option geben, diese Frist zu verlängern. Beispielsweise aufgrund der aktuellen Situation, innerhalb der nächsten sechs Monate bzw. nach angemessener Verlängerung durch die Regierung oder so irgendetwas, damit wir hier einfach nicht über das Wort «angemessen» dann auch noch diskutieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Wir werden auch das prüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir können weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung in 1. Lesung beraten.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich hätte noch eine Frage: Das Landtagspräsidium hat in seiner Sitzung beschlossen, dass wir dieses Thema auf April traktandieren, und soviel mir recht ist, gibt es da keine Änderungen, obwohl der Kollege Batliner dagegen ist. Aber ich glaube, wenn das Präsidium das so beschliesst, soll es so sein. Aber es gibt natürlich auch noch ein höheres Gremium, und das ist der Landtag selber. Darum würde ich sagen, soll der Landtag das vielleicht entscheiden.Landtagspräsident Albert Frick
Persönlich würde ich das dem Ermessen der Regierung überlassen, ob sie in der Lage ist, auf die April-Sitzung eine 2. Lesung vorzubereiten. Wir haben das provisorisch auf Antrag der Regierung auf die Traktandenliste gesetzt. Sollte die Regierung zur Überzeugung kommen, dass es besser wäre, das erst in die Mai-Sitzung zu bringen, dann wäre es für uns sicher möglich, das wieder vom Traktandum zu nehmen. Ich möchte diese Entscheidung eigentlich doch der Regierung überlassen, ob sie dazu in der Lage ist.Abg. Christine Wohlwend
Ich möchte Ihnen jetzt ungern widersprechen, aber ich wäre sehr für eine abschliessende Behandlung im April. Das heisst, ich möchte jetzt nicht den Ball wieder an die Regierung zurückgeben, die ja bereits Antrag gestellt hat auf eine Traktandierung im April. Ich bin mir da nicht sicher, aber wir haben eine Entscheidung des Landtagspräsidiums, wir haben einen Antrag der Regierung, dies offensichtlich auf den April zu tun. Jetzt noch einmal eine Schleife drehen, nur um eventuell vielleicht noch zwei, drei Wochen länger zu einem relativ klaren Sachverhalt Stellungnahmen zuzulassen: Wir sind eben nicht in der grossen KVG-Revision, sondern es geht um zwei Artikel, die wir jetzt gelesen haben. Die Meinungen sind ausgetauscht, die Befindlichkeiten ebenfalls, die Ängste sind weitestgehend unbegründet und wir erhalten das Zahlenmaterial. Ich glaube, die Fragen waren auch nicht überraschend für den Gesellschaftsminister. Ich persönlich wäre sehr, sehr froh, wenn wir das im April abschliessen könnten, auch im Hinblick auf die aktuelle Situation und die Lösung, die wir noch vor Ende Jahr brauchen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. So weit sind wir gar nicht entfernt voneinander. Also ich bin auch der Ansicht, dass es auf dem Traktandum steht. Und wenn die Regierung nicht von sich aus beantragen wird, dass wir es wieder vom Traktandum nehmen, dann bleibt es auf dem Traktandum.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Ich möchte so ein «Ja aber» anfügen. Es ist sehr davon abhängig, wie schnell die Regierung diese Stellungnahme fertig hat. Denn es kann sein, dass wir vielleicht drei Wochen Zeit haben, es kann aber sein, dass wir auch nur ein paar Tage dann Zeit haben. Ich finde, es ist dann schon wieder ein Murks, wenn es dann wieder so knapp ist, und es wird dann auch wieder an Akzeptanz auch nach aussen mangeln, dass man da wieder nicht reagieren kann. Ja, ich bin Teil des Landtagspräsidiums und ich habe diesen Entscheid da mitgetragen. Es war aber eher im Lichte des Zurücknehmens der 2. Lesung auf März und der Dringlichkeitserklärung zu sehen, dass wir gesagt haben: Okay, dann traktandieren wir das jetzt auf April. Aber eigentlich, muss ich sagen, fände ich es besser im Sinne einer Akzeptanz schaffenden Frist, Möglichkeit zur Stellungnahme von aussen zu geben, in den Medien, was auch immer, dass wir das dann auf den Mai nehmen - wenn es jetzt wirklich noch mehr als eine Woche geht, bis wir die Stellungnahme haben. Warum auch nicht? Danke.Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte auch meine Bedenken hier einfach einbringen. Es gibt Fristen, die wir einhalten wollen. Und ich denke, immer wieder seit dem Beginn, seit wir in dieser Legislatur zusammensitzen, halten wir uns nicht an die Fristen. Jetzt hätten wir eigentlich die Möglichkeit, das klar zu deponieren. Es müssen doch noch einige Fragen abgeklärt werden. Ich bin also sehr gespannt auf die Abklärung der Fragen, die der Abg. Christian Batliner und auch andere Abgeordnete gestellt haben. Dann wäre es ja auch gut, wenn man in dieser Phase auf die 2. Lesung auch die Verbände anfragen könnte oder ihnen auch die Möglichkeit gibt, Stellung zu nehmen, was man jetzt ja nicht gemacht hat. Also denke ich, ich bin dann klar für den Mai und nicht für den April.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Da kann ich nahtlos anschliessen. Ich möchte das nicht auf die lange Bank schieben, aber es hat keine Vernehmlassung gegeben und das hat hohe Wellen geschlagen. Ich denke, es würde der Regierung gut anstehen, den Tarifpartnern eine kurze Frist zu setzen, wo diese eine Stellungnahme einreichen können. Wenn sie das nicht wollen, sind sie selber schuld, aber die Möglichkeit sollte man ihnen zumindest geben. Und wenn da was kommt, muss die Regierung die Zeit haben, das zu prüfen und bearbeiten. Ich denke nicht, dass es Sinn macht, heute hier in irgendeiner Form abzustimmen, weil die Regierung schauen muss, was da reinkommt und wie viel Zeit sie benötigt. Und wir benötigen dann ja auch noch ein bisschen Zeit, falls es noch Anpassungen gibt - drei, vier Tage sind einfach relativ kurz. Und ich weiss jetzt wirklich nicht, ob uns hier ein Zacken aus der Krone fällt, wenn wir das im Mai-Landtag behandeln. Übertreiben müssen wir es also nun wirklich auch nicht. Irgendwo senden wir auch das Signal hinaus: Es ist uns hundewurst, was die sagen. Das ist auch nicht gut. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Batliner und Frau Konzett Bargetze, ich teile Ihre Ansicht da nicht, wenn Sie sagen, die Akzeptanz wäre dann nicht da. Denn ich denke, wir möchten diese Vorlage schnellstmöglich vom Tisch haben, wenn wir an die Versicherten denken, wenn wir an die Bevölkerung denken. Und die Stellungnahmen der Leistungserbringer kennen wir doch zur Genüge durch die Zeitungen, die Radioberichte und die diversen Telefonanrufe, die Sie sicher auch bekommen haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte hier noch einmal die Geschäftsordnung zitieren, Art. 21 - Tagesordnung:
«Abs. 1: Die Tagesordnung sowie die Art der Beratung von gewissen Geschäften werden vom Landtagspräsidenten in Absprache mit dem Landtagspräsidium festgelegt und ist den Abgeordneten mit der Einladung zu einer Sitzung mitzuteilen. Der Regierung ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Abs. 2: Auf Antrag eines Mitgliedes des Landtags oder der Regierung kann der Landtag zur Beginn einer Sitzung beschliessen, dass ein Verhandlungsgegenstand von der Tagesordnung abgesetzt oder dass ein nicht auf der Tagesordnung stehender Verhandlungsgegenstand in Folge besonderer Dringlichkeit verhandelt wird.»
Das Landtagspräsidium hat aufgrund von Art. 21 oder auf der Basis von Art. 21 Abs. 1 die Tagesordnung für die nächste Sitzung festgelegt und ich wiederhole nochmals: Wenn nicht vonseiten der Regierung der Wunsch an uns herangetragen wird, das wiederum vom Traktandum zu nehmen, so wird es auf dem Traktandum bleiben. Es ist aber jedem Mitglied des Landtags unbenommen, zu Beginn der Sitzung die Absetzung des Traktandums zu verlangen. Danke.
Damit hätten wir Traktandum 30 ebenfalls erledigt.-ooOoo-