Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Nr. 17/2014); [1. Lesung: 13. März 2014] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 19/2014); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort.
Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Diese Vorlage wurde am 13. März 2014 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 19/2014.
Wir können mit der Lesung beginnen. Art. 16c Abs. 1, 4, 5, 5a, 6, 6a und 7a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16c Abs. 1, 4, 5, 5a, 6, 6a und 7a stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst ein Dank an die Regierung für die Zustellung der Stellungnahme. Ein wenig erstaunt bin ich schon. Man hat nun sehr viele Bestimmungen aus der Schweiz übernommen. Leider die Zentralen nicht. Aber mitunter klärt sich dieses Problem dann in der Zukunft.
Ich habe konkret zwei Änderungsanträge. Deshalb stört mich eben auch dieser Punkt, der nicht eingeflossen ist. Ich habe es in der 1. Lesung gesagt. Und ich war ja nicht alleine, als ich gesagt habe, dass in Art. 16c Abs. 6 und 6a diese «angemessene Frist» durch eine explizite Maximalfrist begrenzt werden muss. Auf dieses Anliegen ist die Regierung leider nicht eingetreten. Deshalb stelle ich die folgenden zwei Anträge:
In Art. 16c Abs. 6, der letzte Teilsatz, der lautet jetzt wie folgt: «... die Regierung setzt den Verbänden vorgängig eine angemessene Frist für den Abschluss eines Tarifvertrages.» Diesen Teilsatz würde ich wie folgt anpassen: «... die Regierung setzt den Verbänden vorgängig eine Frist von höchstens zwölf Monaten für den Abschluss eines Tarifvertrages.» Das wäre die Abänderung zu Abs. 6.
Und die zweite Änderung bezieht sich auf den Abs. 6a. Hier lautet aktuell der erste Satz wie folgt: «Erweist sich ein bestehender Tarifvertrag als nicht mehr sachgerecht, fordert die Regierung die Tarifpartner auf, binnen einer angemessenen Frist Anpassungen vorzunehmen und zur Genehmigung vorzulegen.» Diesen ersten Satz von Abs. 6a würde ich gerne wie folgt abändern: «Erweist sich ein bestehender Tarifvertrag als nicht mehr sachgerecht, fordert die Regierung die Tarifpartner auf, binnen einer Frist von höchstens zwölf Monaten Anpassungen vorzunehmen und zur Genehmigung vorzulegen.»
Diese Änderungen begründe ich wie folgt: Sie wissen ja aktuell, dass wir nach fünfjähriger Verhandlungsphase zwar einen neuen Tarif haben, aber leider ist dieser nie und nimmer kostenneutral. Gemäss aktuellen Ausführungen der Regierung haben wir aktuelle Mehrkosten von 1,2 Mio. Also ist das Ergebnis der letzten fünf Jahre: fünf Jahre Verhandeln - Mehrkosten von CHF 1,2 Mio. Und das kann ich zumindest meinen Wählerinnen und Wählern nicht mehr zumuten. Deshalb möchte ich diese Tarifverhandlungen auf maximal ein Jahr begrenzen.
Die Regierung macht sowohl im Bericht und Antrag 2014/17 als auch in der Stellungnahme 2014/19 Ausführungen zur Frage, welche Frist angemessen ist. Zusammenfassend stellt die Regierung fest, dass sechs Monate für eine Tarifanpassung mitunter zu lang, aber etwa im Falle einer gesamthaften Überarbeitung der Tarifstruktur auch zu kurz sein können, und dass daher der Verzicht auf die Normierung starrer gesetzlicher Mindestfristen auch im Interesse der Tarifpartner erfolge.
Ich sehe das ein wenig anders. Ich denke, dass die Normierung einer Maximalfrist von zwölf Monaten in Art. 16c Abs. 6 und 6a des Krankenversicherungsgesetzes dem Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Rechtsnormen entspricht. Im Übrigen ist sowohl aus der Stellungnahme des Dachverbandes als auch aus jener des LKV abzuleiten, dass Fristen von sechs bis zwölf Monaten für die Anpassung respektive das Zustandekommen eines Vertrages den Verbänden als angemessen erscheinen. Ausdrücklich festzuhalten ist jedoch, dass es der Regierung freistehen soll, eine kürzere Frist, z.B. von drei Monaten, vorzugeben, wenn etwa nur geringfügige Adaptierungen des Tarifs erforderlich sind. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich die gesetzliche Frist nur auf die Zeitspanne bis zum Abschluss bzw. bis zur Vorlage des Tarifvertrages oder der Tarifänderungen bezieht. Für die konkrete, z.B. technische Umsetzung ist anschliessend durchaus noch die dafür erforderliche Zeit zu gewähren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte im Zusammenhang mit Art. 16c Abs. 6 noch kurz den Bogen spannen zur künftigen grösseren KVG-Revision. Diese subsidiäre Kompetenz der Regierung zur Anpassung der bestehenden Tarifverträge, oder diese anstossen zu können und nötigenfalls auch Anpassungen selbst vorzunehmen, begrüsse ich. Das aktuelle Beispiel der Senkung des Labortarifs zeigt nun aber, dass es künftig durchaus zu Situationen kommen könnte, bei denen verordnete Tarifanpassungen von Leistungserbringern nicht akzeptiert werden. Diese könnten dann z.B. mit einem Verzicht auf die OKP-Zulassung reagieren, könnten aber auch theoretisch mit einer Reduktion ihres Leistungsangebots, z.B. eben kein Labor mehr anzubieten, reagieren oder gar eine temporäre Einstellung ihrer Dienstleistungserbringung vornehmen. Ich denke, wir befinden uns hier in der Gesundheitsversorgung in einem zu sensiblen Bereich und es darf nicht sein, dass Patienten dann zum Spielball von gegensätzlichen Interessen werden. Meiner Meinung nach ist daher bei der anstehenden Revision des KVG in diesem Zusammenhang eben vorzusehen, dass dem Privileg - und ich denke, es ist ein Privileg - der OKP-Zulassung auch verbindliche Rechte und Pflichten folgen und hier ein vertraglicher Leistungsauftrag dann auch gegenübergestellt wird.
Die OKP-Zulassung nach heutigem Muster ist ein klares Privileg für einen Leistungserbringer und selbstständigen Unternehmer. Sie entspricht heute de facto einer lebenslangen Garantie von Folgeaufträgen und entsprechenden Umsätzen, wie sie wahrscheinlich sonst kaum ein Unternehmer kennt. Mit einer OKP-Zulassung müssen daher auch klare vertragliche Pflichten verbunden werden, beispielsweise die Pflicht zur Leistung eines gewissen Mindestarbeitspensums, die Pflicht zur Leistung einer gewissen Mindestangebotspalette, z.B. eben inklusive Labordienstleistungen, oder etwa die Pflicht zur Leistung von Notfalldiensten und ähnlichem. Im Leistungsauftrag sind zudem angemessene Kündigungsfristen zu vereinbaren, die sicherstellen sollen, dass, wenn ein Leistungserbringer nicht mehr bereit ist, die vertraglichen Leistungen zu den neuen Konditionen zu erbringen, eine für die Patienten reibungslose Übertragung der OKP-Zulassung an einen neuen Leistungserbringer auch erfolgen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage zu Abs. 5: Hier wurde ja der Begriff der Billigkeit neu in die Regierungsvorlage aufgenommen. In der Stellungnahme heisst es, dass die Übernahme dieses Begriffs auch vom Dachverband angeregt wurde. Meine Frage bezieht sich auf die Ausführungen der Regierung auf Seite 14. Hier heisst es, zu zwei Gründen, warum diese Billigkeit aufgenommen wurde, unter anderem: «Andererseits ist aus dem Grundsatz der Billigkeit auch abzuleiten, dass eine Tarifstruktur ausgewogen zu sein hat, das heisst, dass damit nicht eine bestimmte Leistungserbringergruppe bevorzugt werden soll.»
Wir alle haben ja von den Bestrebungen der Hausärzte gehört oder gelesen. Meine Frage in diesem Zusammenhang: Wie ist diese Billigkeit zu verstehen? Wäre es hier eben nicht mehr möglich, beispielsweise die Gruppe der Hausärzte als bestimmte Leistungserbringergruppe dann gesondert oder bevorzugt zu behandeln? Oder wie sind diese Ausführungen der Regierung hier zu verstehen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte noch eine ganz allgemeine Bemerkung an den Anfang setzen. Das Vorgehen habe ich schon bei der 1. Lesung kritisiert. Ich möchte das eigentlich wiederholen. Wir sind hier unter einem grossen Zeitdruck. Das Protokoll ist nicht vorhanden oder ist erst seit zwei Tagen vorhanden. Die Stellungnahme des Krankenkassenverbands ist auch erst am Montag zugestellt worden. Ich denke, es ist ein sensibler Bereich, und ich bedaure es, dass wir hier nicht genügend Zeit hatten, um mit gewissen Verbänden auch noch Rücksprache zu halten und auch gewisse Fragen im Vorfeld zu klären.
Die Regierung hat einzelne Punkte aufgenommen aus der 1. Lesung. Deswegen bin ich sehr froh und dafür auch dankbar, dass hier Änderungen gemacht worden sind und auch die Bedenken, die geäussert worden sind, aufgenommen worden sind. Das finde ich wichtig.
Bei Art. 6a geht es ja darum, dass dann die Regierung den Tarif und auch den Taxpunktwert festsetzen kann. Hier hat der Dachverband von Berufen der Gesundheitspflege eine Stellungnahme abgegeben, die uns allen vorliegt, und hat auf ein Problem hingewiesen, dass Gesetzesteile von der Schweiz übernommen worden sind, aber nicht vollständig. Er weist darauf hin, dass in der Schweiz der Bund die übergeordnete Tarifstruktur festsetzen kann und der Kanton dann die einzelnen Taxpunktwerte. In der Stellungnahme des Dachverbandes wird darauf hingewiesen, dass hier die Regierung beide Komponenten auf sich vereint.
Ich kann natürlich die Stellungnahme der Regierung verstehen. In der Stellungnahme der Regierung wird darauf hingewiesen, dass es diese beiden Ebenen hier in Liechtenstein im Gegensatz zur Schweiz nicht gibt. Ich sehe da aber trotzdem eine sehr grosse Machtkonzentration in der Regierung und ich frage mich: Wie geht die Regierung damit um? Welche Kompetenzen sind vorhanden, um diese Anpassungen dann auch vorzunehmen? Das bringt mich dann zur Frage: Stimmt es wirklich, dass diese Anpassung dann über das normale Expertenbudget der Regierung abgewickelt werden kann? In der Stellungnahme des Dachverbandes wird darauf hingewiesen, dass das BAG - das Bundesamt für Gesundheit - von einer deutlichen Erhöhung der Stellen aufgrund dieser Anpassungen ausgeht. Sind da nicht auch bei uns gewisse personelle Veränderungen notwendig?
Und zum Schluss - es geht jetzt nicht mehr um eine Grundsatzdebatte, das ist mir bewusst - möchte ich den Antrag stellen, dass wir den Antrag des Dachverbandes zu Art. 6a aufnehmen, in dem er darauf eingeht, dass er die Einflussnahme zum Taxpunktwert nicht als Bestandteil der Regierungskompetenz ausweist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bin mir nicht sicher: Sind wir in der 1. oder 2. Lesung? Aber ich erlaube mir jetzt halt auch noch, ein paar Kommentare zu machen.
Ich werde das Anliegen des Abg. Wendelin Lampert vollumfänglich unterstützen. Wenn das keine Mehrheit hat, werde ich diese Vorlage sowieso unterstützen. Aber ich möchte ganz klar anbringen, dass diese Änderung nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Ich glaube, das ist ein Entgegenkommen an die Regierung, aber auch das Praxislabor wird nicht die Kostenersparnisse bringen, die wir uns erhoffen. Das habe ich jetzt auch aus ein bisschen fundierterer Quelle erfahren. Trotzdem werde ich sie unterstützen, kann aber mit 100-prozentiger Sicherheit ankündigen, dass wir einen Vorstoss machen werden betreffend Tarmed. Und dann werden diese Änderungen wahrscheinlich obsolet. Und dann wird das Problem Praxislabor auch obsolet, weil das dann auf einer anderen Ebene gelöst wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir befinden uns immer noch in der Behandlung von Art. 16c.Abg. Judith Oehri
Besten Dank, für das Wort. Ich möchte auch noch eine Anmerkung bringen. Ich weiss, wir sind nicht mehr in der 1. Lesung, aber es ist mir noch wichtig. Ich möchte der Regierung für die Verhandlung etwas ans Herz legen, und zwar sind das die Gedanken über Krankheit und Gesundheitswesen des Dr. Anton Wille, die er 1998 zum zehnjährigen Jubiläum der Krebshilfe festgehalten hat. Und zwar sagt er: Zurzeit - und das war im 1998 - propagiert man noch eine Gesundheitspolitik, die das Beste vom Besten anbietet, aber die Anbieter zu Billigstpreisen zwingen möchte, oder gar noch zu Wächtern darüber, dass das Angebot nicht wahrgenommen und nicht beansprucht werde. Man sagt, wir hätten die beste Medizin, man propagiert es in allen Medien, man propagiert Vorsorgeuntersuchungen, man propagiert Aids-Forschung, Krebsforschung, man propagiert technischen, apparativen Fortschritt, und dann? Dann jammert man über die Kosten.
Er hat noch weitere Punkte hier drin. Wer sich interessiert, kann sich bei mir melden. Herrn Pedrazzini habe ich schon ans Herz gelegt, dass man das mitberücksichtigen sollte, weil wirklich gute Punkte drin sind. Und ich denke, diese Aspekte darf man auch nicht vernachlässigen. Danke.Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Danke für das Wort. Die Regierungsvorlage nennt bei der Definition der Fristen «angemessene» Fristen. Dann geht ein Papier um seitens der Ärzteschaft, die von mindestens sechs Monaten spricht. Dann ist der Krankenkassenverband, der sagt mindestens sechs Monate mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit von maximal sechs Monaten, und das wäre dann in etwa mit anderen Worten das, was der Abg. Wendelin Lampert auch vorschlägt. Er schlägt es einfach in einer einfacheren Weise vor, mindestens zwölf Monate. Diese zwölf Monate betrachte ich im Grunde genommen als weitere Restriktion für die Regierung, weil sie ja in einem Einzelfall eine angemessene Frist auch höher als diese zwölf Monate ansetzen könnte. Aber ich habe grundsätzlich Sympathien für den Vorschlag des Kollegen Lampert. Mich würde wundernehmen, was die Regierung dazu meint. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Jetzt wurde doch zweimal von zwei Vorrednern diese Festsetzung der Labortarife ins Feld geführt. Da möchte ich die Regierung nur kurz fragen - es wird ja immer wieder von willkürlicher Vorgehensweise der Regierung gesprochen: Kann die Regierung hierzu kurz Ausführungen machen, was hier der aktuelle Stand der Dinge ist betreffend Vergleich Schweiz-Liechtenstein?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich versuche, die Fragen in der Reihenfolge zu beantworten, wie sie gestellt wurden. Zuerst zum Abg. Wendelin Lampert: Mit der Änderung mit den zwölf Monaten Höchstfrist kann die Regierung leben. Die Regierung hat in der Stellungnahme zur 2. Lesung keine Fristen vorgeschlagen, weil sie sich nicht selbst einschränken wollte. Aber ich sehe ein, dass es von allen Seiten Forderungen nach Fristen gibt. Und ich denke, wenn sie in dieser Art eingefügt werden, dann kann man damit leben, dann stimmt das Gefüge immer noch.
Dann zum Abg. Elfried Hasler. Ja, wir haben auf Seite 11 festgehalten, dass an eine OKP-Bewilligung eben Pflichten geknüpft werden sollen, dass ein Abrechnungsrecht eben auch eine Leistungspflicht beinhalten muss. Das heisst, wenn eine OKP-Bewilligung für eine bestimmte Leistung vergeben wird, dann muss man sich auch darauf verlassen können, dass sie erbracht wird. Sonst hat ja die ganze Bedarfsplanung keinen Sinn. Man muss ja sagen, so und so viel Bedarf ist da und der muss auch gedeckt werden.
Dann zur Frage des Abg. Alois Beck, dass der Begriff der Billigkeit keine einseitige Bevorzugung von einzelnen Leistungserbringergruppen beinhalten soll. Ja, das kann man umgekehrt auslegen, es soll auch keine starke Benachteiligung einzelner Leistungserbringergruppen sein. Und wenn jetzt durch zu starke Änderungen in gewissen Dingen die Hausärzte allzu stark benachteiligt würden, dann wäre das auch nicht mehr im Sinne der Regierung, weil dann ja, wie gesagt, die Hausärzte mit der Zeit aussterben würden und wir diese sehr wertvollen Leistungen inklusive des Notfall- und Nachtdienstes eben nicht mehr hätten. Man muss aber auch hier die Verhältnisse wahren und sehen, dass wir eine etwas andere Situation haben als in der Schweiz: Erstens, was die Bezahlung betrifft, und zweitens eben auch, dass es andere Gründe für junge Menschen gibt, nicht mehr Hausärzte zu werden, z.B. die sehr langen und belastenden Arbeitszeiten, die vielleicht bei gewissen anderen Arztgruppen entfallen.
Zu den Fragen des Abg. Eugen Nägele: Ja, er hat richtig festgestellt, Bund und Kantone gibt es bei uns nicht. Wir können das nicht auf Land und Gemeinden aufteilen. Das muss bei uns dann aus einem Guss kommen. Ob das eine Machtkonzentration ist - ich meine, die Regierung entscheidet über viele Dinge, aber sie entscheidet in diesem Fall ja subsidiär. Wenn also die Verhandlungen scheitern, dann greift die Regierung ein.
Dann hat er sich wegen der Kosten Sorgen gemacht, die eine eigene Tarifpflege verursacht. Eine eigene Tarifpflege wird nie gratis sein. Ich denke aber, dass die Kosten tragbar sind. Sie waren es in der Vergangenheit auch. Und wenn wir die Kosten verringern wollen, dann müssen wir direkt Tarmed einführen. Wie ich schon mehrfach gesagt habe: Ich entdecke einige Vorteile an einem eigenen Tarif, dass wir Gestaltungsräume haben, die wir sonst vielleicht eben nicht hätten, und in der Schweiz die Dinge eben vielleicht auch nicht mit dieser Geschwindigkeit vorangehen, wie wir sie gerne hätten.
Was ich ablehnen würde, ist es, die Taxpunktwertfestsetzung nicht der Regierung zu geben. Ja, das wäre etwas sonderbar, weil ein Preis immer aus der Multiplikation der Taxpunktanzahl mit dem Taxpunktwert entsteht. Und wenn man nun einen der beiden Faktoren der Regierung aus der Hand nimmt, dann wird sie nie die Möglichkeit haben, wohlgemerkt subsidiär, in die Preise einzugreifen, weil sie dann immer nur einen Teil dieses Produkts beeinflussen wird.
Zur Bemerkung der Abg. Judith Oehri über Billigstpreise und technische Medizin: Was man da auch sehen muss, ist, dass es sonderbar ist, dass überall anderswo der technische Fortschritt zu verringerten Preisen führt und nur im Bereich der Medizin der technische Fortschritt dauernd zu einer Preissteigerung führen soll. Das kann ich nicht nachvollziehen. Natürlich gibt es Mengenausweitungen. Aber ich denke, dass man sich bemühen muss, die apparativen Leistungen eben möglichst günstig zu erbringen und möglichst vielen Personen zugänglich zu machen, weil es ja einen technischen Fortschritt gibt. Die meisten dieser Geräte sind in irgendeiner Art und Weise Computer. Und wir alle wissen, wie alle möglichen Apparate, die wir um uns herum haben, die in irgendeiner Art und Weise Computer sind, in den letzten Jahren billiger geworden sind. Nur scheinbar im Medizinsektor scheint dies unverändert vorbeigegangen zu sein. Das kann ich fast nicht glauben.
Zur Frage des Abg. Christoph Wenaweser, ob die zwölf Monate nicht eine zu starke Einschränkung wären, wenn man jetzt einmal grössere Sachen angehen muss. Da muss ich sagen: Wenn dieser Abänderungsvorschlag des Abg. Wendelin Lampert angenommen wird, dann wird die Regierung einfach gewisse sehr grosse Aufgaben etappieren müssen, und zwar in Brocken runterbrechen, die eben in diesen zwölf Monaten zu bewältigen sind. Aber dennoch hat man dann eine Höchstfrist für diese Etappenziele. Damit kann man, glaube ich, gut leben.
Die letzte Frage stammt vom Abg. Wendelin Lampert über die Labortarife. Da hat es ja verschiedene Veröffentlichungen gegeben in der letzten Zeit, vor ein paar Wochen im «Volksblatt», wo die Labortarife komplett falsch dargestellt wurden in der Schweiz und in Liechtenstein. Dann eine Darstellung diese Woche im «Vaterland», die war schon etwas besser. Es gab immer noch ein paar Flüchtigkeitsfehler. Es wurden z.B. 29 statt 30 Positionen ausgewiesen, und die Summe unten stimmte leider auch nicht. Aber seis drum. Das waren jetzt die Vergleiche anhand einzelner Messungen, also einzelner Tarife, für eine ganz bestimmte Feststellung einer Konzentration eines bestimmten Stoffes im Blut oder im Urin. In der Regel sind es ja komplexere Messungen, die stattfinden. Z.B. besteht ein Leberstatus aus fünf Parametern nach der Empfehlung oder für einen allgemeinen Checkup misst man mehrere Werte, beispielsweise zwölf.
Wenn ich jetzt Beispiele nehme, die von einem Hersteller eines solchen Geräts stammen, und einen Leberstatus vergleiche, dann sieht man, dass er in der Schweiz nach altem Tarif CHF 32.20 gekostet hätte. Die Schweiz hat den Tarif zur Unterstützung der Hausärzte auf CHF 36.70 erhöht. In unserem alten Labortarif kostete die gleiche Messung CHF 75 und wird jetzt verringert auf CHF 50. Also sind wir selbst mit unserem neuen Taxpunktwert noch 36 Prozent über dem mittlerweile erhöhten Wert in der Schweiz zur Unterstützung der Hausärzte.
Ähnlich sieht es aus bei einem Checkup, wenn man zwölf Parameter misst. Der war früher in der Schweiz für CHF 83 zu haben, kostet jetzt CHF 93.80. Bei uns kostete er früher CHF 192.45, ab dem 1. April CHF 128. Also neu Schweiz CHF 93.80, neu Liechtenstein CHF 128.30. Das sind auch fast 37 Prozent mehr. Also hat die Regierung hier nicht willkürlich irgendetwas gemacht, um die Hausärzte in den Ruin zu treiben. Wir sind heute noch bei dieser Preisstruktur höher als in der Schweiz. Da denke ich, dass man nicht von reiner Willkür sprechen kann.
Ich glaube, damit sind die Fragen, die gestellt wurden, beantwortet. Ansonsten bitte ich Sie, diese nochmals zu stellen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesundheitsminister für seine Ausführungen. Ja, bei dieser Kompetenz zur Festlegung des Wertes des Taxpunktes frage ich mich schon auch: Wenn diese Kompetenz nicht bei der Regierung wäre, wo wäre sie dann? Wäre sie dann beim LKV, also beim Liechtensteinischen Krankenkassenverband, und der Ärztekammer? Und ob das wirklich ein besserer Ansatz wäre, das bezweifle ich persönlich. Aber wie gesagt, ich stelle die Frage in den Raum: Wo wäre diese Kompetenz zur Festsetzung des Taxpunktwertes, wenn sie nicht bei der Regierung wäre? Wir sehen jetzt halt genau Parallelen zur Debatte von gestern, wir haben eben diese Kantonszwischenstufe nicht. Entsprechend muss die Regierung hier diese Kompetenz übernehmen, sprich diese Verantwortung.
Was wir natürlich aus dieser Diskussion auch sehr schön erkennen, ist, dass einfach diese Spezialität, die wir hier vollbringen, sprich der eigene Tarif, dauernd mit Mehrkosten verbunden ist. Und diese Mehrkosten könnten wir uns ersparen, wenn wir auf das Expertenwissen aus der Schweiz zurückgreifen würden. Aber der Abg. Harry Quaderer hat es ja gesagt, mitunter wird dann diese ganze Gesetzesänderung auch obsolet werden, wenn wir Tarmed eingeführt haben.
Dann noch zu den zwölf Monaten entsprechend meinem Antrag: Da habe ich ja ausgeführt, es geht um den Abschluss. Nach zwölf Monaten muss der Tarif abgeschlossen sein bzw. die Tarifänderungen. Wenn es dann anschliessend noch eine technische Einarbeitungsphase braucht, kann ich damit leben, aber dass wir nach zwölf Monaten einfach einmal diesen Tarifvertrag unterschrieben haben, abgeschlossen haben. Ich denke, das wirkt auch präventiv auf die Verhandlungspartner. Sie wissen, in zwölf Monaten muss etwas gehen. Und ich denke, die Geschichte hat es gezeigt, man sollte aus der Geschichte lernen und zukünftig diese Fehler nicht mehr machen. Das gilt nicht nur für das Gesundheitswesen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann müssen wir jetzt etwas Ordnung und System in den Abstimmungsprozess bringen. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben wir einen Abänderungsantrag des Abg. Eugen Nägele zu Abs. 6a. Würden Sie den bitte einmal formulieren?Abg. Eugen Nägele
Vielen Dank für das Wort. Ich habe mich in meinen Ausführungen auf die Stellungnahme des Dachverbandes bezogen. In der Zwischenzeit hat ja der Abg. Wendelin Lampert eine Anpassung zu diesem Artikel mit einer Maximalfrist von zwölf Monaten gebracht. Ich weiss jetzt nicht, ob es nicht einfacher wäre, wenn man diese maximale Frist von zwölf Monaten auch aufnehmen würde und dann noch meinen Zusatz dazu.
Das würde dann lauten: «Erweist sich ein bestehender Tarifvertrag als nicht sachgerecht, fordert die Regierung die Tarifpartner auf, binnen einer Frist» - und jetzt kommt der neue Zusatz des Abg. Wendelin Lampert - «von höchstens zwölf Monaten Anpassungen vorzunehmen und zur Genehmigung vorzulegen. Kommen die Tarifpartner der Aufforderung nicht fristgerecht oder nicht hinreichend nach, kann die Regierung ...» Entschuldigung, ich habe ein Durcheinander, das haben Sie jetzt gespürt. Ich gehe zurück auf den ursprünglichen Art. 6a des Dachverbandes und lasse es so, wie es ist, das ist einfacher: «Erweist sich ein bestehender Tarifvertrag als nicht mehr sachgerecht, fordert die Regierung die Tarifpartner auf, binnen einer Frist von maximal sechs Monaten Anpassungen vorzunehmen und zur Genehmigung vorzulegen. Kommen die Tarifpartner der Aufforderung nicht fristgerecht nach oder vermögen die Nachbesserungen die Sachgerechtigkeit nicht wieder herzustellen, kann die Regierung mit Verordnung Anpassungen vornehmen. Vorbehalten bleibt die Anpassung des Multiplikators (Taxpunktwert).»Landtagspräsident Albert Frick
So lautet der Antrag?Abg. Eugen Nägele
Ja.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wollte einfach sagen, dass ich die beiden Anträge auf keinen Fall vermischen würde. Mir geht es um die Begrenzung dieser Frist. Im Antrag des Abg. Eugen Nägele geht es auch darum, er hat jetzt von sechs Monaten gesprochen, mit dem könnte ich noch gut leben. Aber mit dem Schluss kann ich natürlich nicht leben, dass man der Regierung diese Kompetenz nehmen würde. Deshalb würde ich doch beliebt machen, die Anträge klar auseinanderzuhalten. Sonst müsste ich gegen meinen eigenen Antrag stimmen, das macht nicht wirklich sehr viel Sinn.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Ich habe eine Frage zum Antrag des Abg. Eugen Nägele. In Abs. 6 sprechen wir dann von einer angemessenen Frist und in Abs. 6a von einer Frist von sechs Monaten. Möchten Sie da Abs. 6 nicht auch ändern in diesem Fall?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Das waren eben meine Gedanken. Deshalb war auch diese Verwirrung vorhanden, dass jetzt natürlich zwei unterschiedliche Fristen vorhanden sind in Abs. 6 und in Abs. 6a. Ich unterstütze natürlich den Abg. Wendelin Lampert: Man darf die beiden Anträge nicht miteinander vermischen. Das nützt nichts. Das bringt auch nichts. Das wäre kontraproduktiv. Dann müsste man Abs. 6 dann auch auf maximal sechs Monate abändern.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Das Zentrale am Antrag des Abg. Eugen Nägele ist der Abs. 6a, wo er sagt, diese Kompetenz zur Festsetzung des Taxpunktwertes ist nicht mehr bei der Regierung. Ich habe die Frage bereits gestellt: Wer hat dann diese Kompetenz, diesen Taxpunktwert festzusetzen, wenn nicht die Regierung? Ist es die Ärztekammer? Ist es der LKV? Die Frage müsste man schon beantwortet wissen, bevor man hier über einen solchen sehr zentralen Antrag abstimmt. Oder ist das für alle klar?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Es scheint schon so, dass wir ein kleines Durcheinander haben. Ich würde vorschlagen, der Abg. Nägele soll einen Augenblick Zeit bekommen, um seinen Antrag jetzt wirklich auszuformulieren. Dann wird über den abgestimmt; und in der Folge stimmen wir dann über den Antrag des Abg. Lampert ab. Es sind schon zwei Dinge, die wir auseinanderhalten müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dieses Vorgehen wollte ich natürlich selbstverständlich auch vorschlagen.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Es geht aber eigentlich nur um den Abs. 6a. Ich denke, das ist das zentrale Element in meiner Stellungnahme, auch in meinen Bedenken, die ich geäussert habe, dass hier zwei Ebenen miteinander vermischt werden, die in der Schweiz nicht miteinander vermischt sind oder zusammengeführt werden. Ich bleibe bei diesem Abs. 6a. Das ist der Antrag. Abs. 6a, so, wie ich ihn vorgelesen habe, und so, wie Sie ihn auch in der Stellungnahme des Dachverbandes vorliegen haben.Landtagspräsident Albert Frick
Ich gebe jetzt kurz bekannt, wie ich das zur Abstimmung bringen möchte, und dann haben wir noch zwei weitere Wortmeldungen. Ich möchte zuerst über den nach meiner Ansicht weitergehenden Antrag des Abg. Eugen Nägele zu Abs. 6a abstimmen lassen, dann über den Antrag des Abg. Wendelin Lampert und dann über den Art. 16c als Ganzes, je nach Ausgang der Abstimmungen in der Regierungsvariante oder in einer neueren Variante.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bringe jetzt keinen neuen Antrag, aber die Frage des Abg. Wendelin Lampert zum Antrag von Eugen Nägele ist schon sehr zentral, glaube ich. Vielleicht hat der Herr Gesundheitsminister eine Erklärung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
An sich steht es dem Gesetzgeber frei, zu bestimmen, wer den Taxpunktwert dann letztlich bestimmen soll. Aber es kommen nicht allzu viele Verdächtige dafür in Frage. Es könnte die Regierung sein, was der Abg. Eugen Nägele nicht will. Dann könnten es die Tarifpartner sein. Aber wenn die Tarifpartner es sind, die den anderen Teil dieser Multiplikation bestimmen, dann werden die dort genauso streiten, wie sie es vorher gemacht haben. Dann wird dieser Streit immer weitergehen und es wird keine Lösung geben. Die Essenz dieser Kompetenzen, die die Regierung erhalten soll, ist ja genau, wenn ein Streit sich ins Unendliche fortsetzt, dass sie irgendwann sagen kann, dass die Zeit abgelaufen ist und sie jetzt subsidiär die Entscheidungen trifft. Und wenn sie nur diese Entscheidungen treffen kann für das Gerüst, aber nicht für den Taxpunktwert, dann wird sich dieser Streit ja ewig fortsetzen und nicht lösen. Man müsste also bestimmen, dass dies einfach der Krankenkassenverband festlegt. Man könnte es machen, wie man wollte, aber letztendlich geht es darum, dass irgendjemand den Streit beenden kann durch eine Festlegung. Und wenn das nicht die Regierung ist, dann müssen wir jemand anderem die Kompetenz geben, dies festzulegen - aber auch innert nützlicher Zeit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesundheitsminister für seine Ausführungen. Ich finde jetzt die Passage im vorliegenden Bericht und Antrag nicht, aber nach meinem Wissensstand entscheidet nicht der Bundesrat, es entscheiden die Kantonsregierungen. Und da sind wir genau bei der Debatte von gestern. Wir haben halt keine Kantone. Wir haben den Bundesrat, unsere Regierung. Und bei uns entscheidet einfach die Regierung für elf Gemeinden. Und nicht wie in einem Kanton über etliche zusätzliche Gemeinden oder auch weniger oder mehr. Ich wollte nur sagen, dass die Kantonsebene bei uns fehlt. In der logischen Konsequenz liegt bei uns die Kompetenz bei der Regierung. Ich denke, der Herr Gesundheitsminister hat es doch treffend ausgeführt: Wenn man einen Faktor einer Multiplikation eben beeinflussen kann, dann darf man sich aber nicht wundern als Gesetzgeber, wenn das Resultat fatal endet, wenn die falschen Leute nur einen Faktor beeinflussen können. Ausser der andere ist null, dann geht es gut. Beispiel: Null mal tausend.Landtagspräsident Albert Frick
Damit können wir zu den Abstimmungen schreiten. Ich lasse zuerst über den Antrag des Abg. Eugen Nägele abstimmen. Er beantragt eine Änderung des Abs. 6a des Art. 16c. Ich gehe davon aus, dass bei allen Abgeordneten Klarheit besteht, wie dieser Abänderungsantrag lautet, nachdem er vorgetragen wurde.
Wer dem Antrag des Abg. Eugen Nägele zustimmen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: 1 Stimme
Landtagspräsident Albert Frick
Mit einer Stimme wurde dem Antrag nicht stattgegeben.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Anträge des Abg. Wendelin Lampert. Ich lasse zuerst über den Antrag betreffend Abs. 6 abstimmen.
Wer dem Abänderungsantrag des Abg. Wendelin Lampert zu Abs. 6 zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Die Sitzung ist aufgrund technischer Probleme unterbrochen (von 11:41 bis 11:47 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können weiterfahren. Ich kann Sie insofern beruhigen, dass es bis heute keinen einzigen Fall gegeben hat, in dem die Abstimmungsresultate nicht korrekt hinterlegt sind und für das Protokoll entsprechend verwendet werden können. Hingegen scheinen wir tatsächlich ein Bildschirmproblem zu haben. Die Ausweitung auf vier Fraktionen scheint den Landtagsbildschirm an seine Grenze zu bringen - gelegentlich, je nach Abstimmungsverhalten. Ich darf nochmals das Abstimmungsresultat bekanntgeben bezüglich der Abänderung des Abs. 6 von Art. 16c: Der Änderungsantrag wurde mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Abänderungsantrages des Abg. Wendelin Lampert zu Abs. 6a. Wer diesem Abänderungsantrag zustimmen möchte, möge bitte seine Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit haben wir erneut das Abstimmungsresultat, dass dem Abänderungsantrag mit 23 Stimmen zugestimmt wurde.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Art. 16c, wie er mit den beiden genehmigten Abänderungen vorliegend ist.
Wer dem Art. 16c zustimmen möchte, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung.
Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung mit 23 Stimmen seine Zustimmung erteilt.
Damit haben wir Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-