Abänderung des Gesundheitsgesetzes (Nr. 12/2014); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Gesundheitsgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 12/2014 und steht zur Diskussion.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der Landtag hatte in der letzten Legislaturperiode auf Druck aus Brüssel beschlossen, dass wir dem letzten Dentisten mehr oder weniger seine Berufsausübung verweigern. Der entsprechende Dentist hat beim Staatsgerichtshof eine Individualbeschwerde eingereicht; und siehe da, der Staatsgerichtshof hat befunden, dass diese Individualbeschwerde berechtigt ist. Ich bin einmal gespannt, ob es in anderen Bereichen auch so weit kommen wird, ob Individualbeschwerden eher zielführend sind. Aber das wird die Zukunft weisen. Auf jeden Fall werden wir nun das entsprechende Gesetz anpassen müssen, sprich an diese Staatsgerichtshofrechtsprechung.
Für mich gibt es noch eine Frage: Die Regierung führt in Punkt 7 aus, dass diese Vorlage keine personellen, finanziellen, organisatorischen oder räumlichen Auswirkungen habe. Wenn wir aber auf Seite 6 nachlesen, stellen wir fest, dass im Prinzip die letzte Regierung eben damit argumentiert hat, wenn wir diesen Weg gehen, den wir heute nun zu gehen beabsichtigen, dass es mitunter dann eben eine Klage der ESA beim EFTA-Gerichtshof geben würde. Und da frage ich mich jetzt schon: Jetzt haben wir dann zwar das innenpolitische Problem behoben - sprich, wir haben dem Staatsgerichtshof Genüge getan - aber haben wir dann wieder eine Klage in Brüssel zu befürchten? Das wäre meine Frage zu diesen Ausführungen auf Seite 6.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Einige Abgeordnete in diesem Hause waren schon dabei, als dieses Gesetz am 22. November 2012 verabschiedet wurde. Dazumal wurde uns gesagt, dass Art. 63 aufgelassen werden muss. Wir haben der Anpassung dazumal zugestimmt. Eine Übergangsbestimmung für den einzigen Dentisten in unserem Land wurde dazumal bewusst ausgeschlossen. Ich zitiere aus dem Protokoll von 2012: «Eine Übergangsbestimmung ist daher aus EWR-rechtlichen und verwaltungsökonomischen Gründen nicht opportun.»
Die Regierung war sich bewusst, dass sie dem einzigen Dentisten im Land die Basis entzog, und ich denke, der Landtag war sich dessen auch bewusst. Aber laut Regierung war dies dazumal die einzige Lösung. Und heute, der Staatsgerichtshof hat entschieden, und das Ganze geht wieder zurück an den Ersteller, also an uns. Nun liegt der Bericht und Antrag vor, mit der Thematik, dass es nun doch eine Übergangsbestimmung geben soll. Die Frage an die Regierung: Wie hätte diese Schlaufe über den Staatsgerichtshof verhindert werden können? Warum war sich die Regierung im Jahr 2012 so sicher, dass es nur diese eine Lösung gab, dass es nicht möglich war, eine Übergangsbestimmung in das Gesetz einzubauen?
Im Bericht und Antrag Nr. 84/2012 steht unter anderem unter Verfassungsmässigkeit und Rechtliches: «Der Abänderung stehen keine verfassungsrechtlichen Bestimmungen entgegen.» Dazumal hiess es noch, eine neue Übergangsbestimmung ist nicht machbar und dass dies mit der ESA abgeklärt wurde. Ich fühle mich hier, einfach gesagt, doch ein wenig hinters Licht geführt. Und jetzt: Wie wurde die neue Übergangsbestimmung mit der ESA abgeklärt? Oder hängt diese vorgeschlagene Übergangsbestimmung wieder in der Luft, wie schon gefragt? Warum musste diese Schlaufe gedreht werden? Warum konnte diese Übergangsbestimmung nicht 2012 in das Gesetz eingebaut werden? Das hätte ich noch gerne von der Regierung geklärt. Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, auch ich war im Jahr 2012 dabei und kann vielleicht dem Kollegen Büchel ein bisschen helfen. Ja, es handelt sich nur um einen Dentisten, wir haben das ausführlich debattiert im Dezember 2012. Aber was erstaunlich war, der Dentist hat sich nicht bei einem einzigen Landtagsabgeordneten gemeldet, um sein Problem anzumelden. Es stand überhaupt nicht zur Debatte. Der Landtag hat damals angenommen, er möchte diese Übergangsbestimmung gar nicht. Darum wurde das so durchgepaukt. Kaum war das Gesetz beschlossen, kamen die Telefonate und dann war es zu spät. Das ist das Problem. Ich bin froh, dass man eine solche Lösung finden kann. In vier Jahren haben wir keinen Dentisten mehr, und es ist irgendwie allen geholfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Sie liegen mit dieser Annahme nicht ganz richtig. Der besagte Dentist hat sich schon bei einzelnen Abgeordneten gemeldet. Aber damals wurde das auf diese Weise dargestellt, als ob das nicht möglich wäre. Ich bin auch froh, dass es jetzt eine Lösung gibt. Das ist eine Lösung, die eigentlich auch keine nachhaltige Wirkung hat, weil dieser Dentist ja der einzige ist, der diese Ausbildung und diesen Abschluss genossen hat. Diese Ausbildung gibt es in dieser Form gar nicht mehr. Es gibt gar keine anderen, die diese Bestimmung betrifft. In diesem Sinne und auch, um das unbürokratisch zu übernehmen, hoffe ich, dass das jetzt so geregelt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte dem Herrn Kaiser eine Replik geben. Wenn sich damals der Kollege Dentist gemeldet hat bei einzelnen Abgeordneten, soviel mir recht ist, wurde das in der Debatte nie aufgebracht, dass man eine Übergangsbestimmung braucht. Darum habe ich das so angenommen. Aber das Thema ist jetzt gelöst und Schwamm drüber. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Ich möchte daran erinnern, dass es dem Dentisten immer darum gegangen ist, er hat immer dafür gekämpft, dass er selbständig tätig sein kann. Im Rahmen dieses Gesetzes und auch von dem, was beschlossen wurde vorher, ist er immer noch bei einem Zahnarzt angestellt. Und das hat ihm nie gepasst. Er hat sich immer dafür eingesetzt, dass er selbständig tätig sein kann. Und dann gab es eben das Hin und Her über die ESA und zurück. Jetzt ist das Gesetz halt so gekommen, wie es im Jahr 2012 gekommen ist, und der Staatsgerichtshof hat eine Übergangsbestimmung für nötig befunden. Die Regierung hat es nicht anders machen können, als diese Übergangsbestimmung zu machen oder den Dentistenberuf als eigenständigen Beruf selbstständig im Gesundheitsgesetz zu regeln. Und das wegen einer Person und eines Berufs, den man heutzutage nicht mehr erlernen kann.
Diese Übergangsbestimmung soll dazu dienen, dass dieser Herr bis zu seinem Pensionsalter noch in gleicher Art und Weise weiterarbeiten kann im Sinne einer pragmatischen Lösung. Ob die ESA Klage erhebt gegen diese Regelung oder nicht, können wir nicht wissen. Wenn sie dann Klage erhebt, dann werden wir uns halt mit dem auseinandersetzen. Aber im Moment sind wir dem Verfassungsgericht in unserem Staat verpflichtet, dieses Gesetz verfassungskonform auszugestalten. Das ist meine Sicht der Dinge.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Eintreten scheint unbestritten zu sein.
Damit können wir mit der 1. Lesung beginnen. Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Jetzt ist mir doch noch eine Frage in den Sinn gekommen. Die Bestimmung wird ja bis längstens 2017 aufrechterhalten. Das ist, wenn der Herr das Pensionsalter erreicht. Was ist aber, wenn er sagt, jetzt möchte ich trotz des Pensionsalters doch selbstständig bleiben, bis 80 zum Beispiel?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Der Staatsgerichtshof hat gefordert, dass bis zur Pensionierung eine Lösung kommen muss. Und genau auf das gehen wir ein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir können weiterlesen. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 19 erledigt.Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Das Gesetz, das wir hier in 1. Lesung behandelt haben, ist in seinem Inhalt nicht gerade grausam komplex und es gibt auch keine Alternativen zu dem, was da drinsteht. Um das nicht noch einmal auf die Traktandenliste zu bekommen, stelle ich Antrag, ob man nicht die 2. Lesung und Schlussabstimmung durchführen könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben diesen Antrag gehört. Ich lasse gerne darüber befinden. Wer dem Antrag des Abg. Christoph Wenaweser, die Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln, stattgeben möchte, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Damit können wir eine 2. Lesung der Gesetzesvorlage vornehmen. Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen.
Somit können wir noch die Schlussabstimmung vornehmen. Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesundheitsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 19 erledigt.
(Nach der Mittagspause und der Behandlung von Traktandum 20 ist der Landtag noch einmal auf Traktandum 19 zurückgekommen.)Landtagspräsident Albert Frick
Ich muss jetzt noch ganz kurz auf Traktandum 19 zurückkommen. Und zwar haben wir mit unserer speditiven Arbeitsweise dieses Gesetz gleich abschliessend behandelt, dabei aber übersehen, weil nur eine 1. Lesung vorgesehen war, dass bei Inkrafttreten kein Datum angebracht war. Ich bitte den zuständigen Regierungsrat, noch rasch ein Datum in Vorschlag zu bringen.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Als Datum wäre der 1. Juli 2014 einzufügen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke schön. Ich lasse der guten Ordnung halber noch darüber abstimmen. Wer mit Inkrafttretensdatum 1. Juli 2014 einverstanden ist bezüglich des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesundheitsgesetzes, Traktandum 19, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Damit hätten wir Traktandum 19 endgültig erledigt. -ooOoo-